PREISLISTE 2021 / LOGISTIK - GÜLTIG AB APRIL 2021 | PREISE EXKL. 7.7% MWST - RTB BAUSTOFFE
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Kranfahrzeuge Arbeitsbereiche 4 Achs - Kranfahrzeug Front mit Hiab XS 288 E - 6 HiPro Kranfahrzeuge Arbeitsbereiche Kranfahrzeuge Arbeitsbereiche 4 Achs - Kranfahrzeug 4-Achs-Kranfahrzeug Front Front mitXS Hiab Hiab 288XS E -288 E - 6 HiPro 6 HiPro 4 Achs - Kranfahrzeug Front mit Fassi F295AC.26 4-Achs-Kranfahrzeug Front mit Fassi F295AC.26 4 Achs - Kranfahrzeug Front mit Fassi F295AC.26 2
Bestellungen / Disposition Caser Renato / Fend Marcel Transporte: Kies, Erden, Beton Tel. +423 370 10 85 Kranarbeiten, Mulden Bei der Bestellung bitte angeben! Mulde zusätzliche Angaben • Mulde Muldengrösse, Muldenart (z.B. Deckelmulde), Inhalt • Zufahrt Zufahrt und Stellplatz • Leistung Mulde stellen, Mulde umstellen, Mulde leeren und wieder stellen, Mulde leeren Ab der 4. Woche wird zusätzlich eine Miete von Fr. 50.00 / Woche verrechnet. Für von uns geleistete Vorkasse bei Entsorgungswerken, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 15% des Nettobetrages. • Anrufe Bitte beachten Sie, dass die RTB Baustoffe Anrufe zur Qualitätssicherung aufgezeichnet. Vorbestellungen geniessen in der Auslieferung Vorrang. Leiter Logistik Herbert Zech Offerten & Verwaltung Salvadé Roger office@rtb-baustoffe.com Tel. +423 370 10 57 Website www.rtb-baustoffe.com 3
Transporte Die Transporte werden gemäss Vereinbarung entweder in Regie oder Akkord abgerechnet. Ohne Vereinbarung werden Regiepreise verrechnet. Kipper 3-Achs-Kipper Fr./h Fr./h Fr./km Gesamtgewicht: 18 to Fahrzeit Wartezeit LSVA Nutzlast: 9 to 150.00 100.00 0.75 4-Achs-Kipper Fr./h Fr./h Fr./km Gesamtgewicht: 32 to Fahrzeit Wartezeit LSVA Nutzlast: 18 to 165.00 100.00 0.90 5-Achs-Kipper Fr./h Fr./h Fr./km Gesamtgewicht: 40 to Fahrzeit Wartezeit LSVA Nutzlast: 24 to 180.00 100.00 1.10 Kippsattelzug Fr./h Fr./h Fr./km Gesamtgewicht: 40 to Fahrzeit Wartezeit LSVA Nutzlast: 28 to 180.00 100.00 1.10 Anhängerzug 3-Achs-Kipper | Tandem-Anhänger Fr./h Fr./h Fr./km Gesamtgewicht: 36 to Fahrzeit Wartezeit LSVA Nutzlast: 23 to 178.00 100.00 1.10 4-Achs-Kipper | Kran & Tandem-Anhänger Fr./h Fr./h Fr./km Gesamtgewicht: 50 to Fahrzeit Wartezeit LSVA Nutzlast: 25 to 213.00 100.00 1.10 Semi-Tieflader Fr./h Fr./h Fr./km Gesamtgewicht: 69 to Fahrzeit Wartezeit LSVA Nutzlast: 43 to 300.00 100.00 1.10 Plateau-Auflieger Fr./h Fr./h Fr./km Gesamtgewicht: 40 to Fahrzeit Wartezeit LSVA Nutzlast: 28 to 180.00 100.00 1.10 4
Kipper 4-Achs-Kipper mit Thermomulde Fr./h Fr./h Fr./h Fr./km Gesamtgewicht: 32 to Thermom. Fahrzeit Wartezeit LSVA Nutzlast: 15 to 12.00 165.00 100.00 0.90 5-Achs-Kipper mit Thermomulde Fr./h Fr./h Fr./h Fr./km Gesamtgewicht: 40 to Thermom. Fahrzeit Wartezeit LSVA Nutzlast: 22 to 12.00 180.00 100.00 1.10 Kranfahrzeuge Kranfahrzeug 16m Front Hiab Fr./h Fr./h Fr./h Fr./h Fr./km Gesamtgewicht: 32 to Kran Greifer Fahrzeit Wartezeit LSVA Nutzlast: 13 to 20.00 40.00 165.00 100.00 0.90 Kranfahrzeug 16m Front Fassi Fr./h Fr./h Fr./km Gesamtgewicht: 32 to Kran Greifer Fahrzeit Wartezeit LSVA Nutzlast: 13 to 20.00 40.00 165.00 100.00 0.90 Kranfahrzeug 16m Heck Fassi Fr./h Fr./h Fr./km Gesamtgewicht: 26 to Kran Greifer Fahrzeit Wartezeit LSVA Nutzlast: 8 to 20.00 40.00 150.00 100.00 0.75 5
Betontransporte Die Betontransporte werden gemäss Vereinbarung entweder in Regie oder Akkord abgerechnet. Ohne Vereinbarung werden Regiepreise verrechnet. Bei Betontransporten im Akkord gilt eine maximale Entleerungs- und Wartezeit von 30 Minuten auf der Baustelle. Jede zusätzliche Wartezeit wird in Regie verrechnet. Für den Transport im Akkord werden mindestens 6 m3 verrechnet. 3-Achs-Mischer Fr./h Fr./h Fr./km Gesamtgewicht: 32 to Fahrzeit Wartezeit LSVA Nutzlast: 7.50 m³ 150.00 120.00 0.75 4-Achs-Mischer Fr./h Fr./h Fr./km Gesamtgewicht: 32 to Fahrzeit Wartezeit LSVA Nutzlast: 7.50 m³ 165.00 120.00 0.90 5-Achs-Mischer Fr./h Fr./h Fr./km Gesamtgewicht: 40 to Fahrzeit Wartezeit LSVA Nutzlast: bis zu 10 m³ 180.00 120.00 1.10 Mischer-Sattelzug Fr./h Fr./h Fr./km Gesamtgewicht: 40 to Fahrzeit Wartezeit LSVA Nutzlast: 9.25 m³ 180.00 120.00 1.10 4-Achs-Beton-Birne Fr./h Fr./h Fr./km Gesamtgewicht: 32 to Fahrzeit Wartezeit LSVA Nutzlast: 7.50 m³ 165.00 120.00 0.90 5-Achs-Beton-Birne Fr./h Fr./h Fr./km Gesamtgewicht: 40 to Fahrzeit Wartezeit LSVA Nutzlast: 10.00 m³ 180.00 120.00 1.10 Betonpumpen nach Aufwand Fahrmischerpumpe KVM 24 Fr./h Fr./h Fr./km Reichweite: 24m Fahrzeit Wartezeit LSVA Nutzlast: 10.3 to 230.00 201.00 0.90 Betonpumpe KVM 34 Fr./h Fr./h Fr./km Reichweite: 34m Fahrzeit Wartezeit LSVA 230.00 201.00 befreit Betonpumpe KVM 42 Fr./h Fr./h Fr./km Reichweite: 42m Fahrzeit Wartezeit LSVA 230.00 201.00 befreit 6
Betonpumpen pro Einsatz (Pauschale) Pumpetappen: *Max. Fahr- und Pumpzeit Fr./Einsatz 00.00 - 20.00 m³ 2.50 Std. 520.00 Betonpumpen in Etappen (per m3) Pumpetappen: *Max. Fahr- und Pumpzeit Fr./m3 20.01 - 50.00 m³ 4.00 Std. 23.50 50.01 - 100.00 m³ 5.50 Std. 19.50 100.01 - 150.00 m³ 7.00 Std. 18.00 150.01 - 200.00 m³ 8.50 Std. 16.00 200.01 - -- 14.00 *Fahrzeit: Zufahrt, Pumpzeit, Reinigung und Rückfahrt. Zeitlicher Mehrbedarf über der angegebenen Fahr- und Pumpzeit wird mit Fr. 230.00 /h verrechnet. Rohrverschleiss per m³ (KVM 24) Fr. 8.50 Rohrverschleiss per m³ (KVM 34 / KVM 42) Fr. 9.50 Zusätzliche Leitung per m und Einsatz Fr. 9.00 Zuschlag Pumpen von Stahlfasern per m3 Fr. 2.00 Betonmaschinist / Stunde Fr. 95.00 Die Firma RTB Rheintal Baustoffe AG und Ihr Personal lehnen jegliche Haftung für Schäden, welche beim Einbringen von Beton infolge mangelhafter Schalung, mangelhafter Gerüste, mangelhafter Baustelleninstallationen, mangelhaftem Bau- grund oder sonstigen Mängel entstehen, ausdrücklich ab. Für Schäden jeder Art infolge Betriebsunterbruch der Pumpe haftet die RTB Rheintal Baustoffe AG nicht. Dasselbe gilt auch bei ungenügender Zufahrt zur Einsatzstelle der Pumpe. 7
Abrollgerät - Mulden Transport nach Aufwand 4-Achs-Abrollgerät Fr./h Fr./h Fr./h Gesamtgewicht: 32 to Fahrzeit Wartezeit LSVA Nutzlast: 19 to 165.00 100.00 0.90 5-Achs-Abrollgerät Fr./h Fr./h Fr./h Gesamtgewicht: 40 to Fahrzeit Wartezeit LSVA Nutzlast: 25 to 180.00 100.00 1.10 Flachmulde Rollmulde flach Rollmulde mit Tor Rollmulde mit Tor 5 oder 7 Meter 5, 10 oder 15 m 3 10 oder 15 m 3 40 m3 Welaki - Mulden Transport nach Aufwand 3-Achs-Welaki Fr./h Fr./h Fr./km Gesamtgewicht: 26 to Fahrzeit Wartezeit LSVA Nutzlast: 15 to 150.00 100.00 0.75 Standardmulde Standardmulde Deckelmulde Einseitige Mulde mit Auffahrtsrampe 5m 3 5 oder 10 m3 5 oder 10 m 3 5 oder 10 m3 Lieferrayon • Balzers bis Ruggell / Trübbach bis Rüthi (SG) • Lieferungen ausserhalb des Rayons werden nach Aufwand abgerechnet. Fr./St. Mulde stellen Mulde umstellen 95.00 Fr./St. Mulde leeren Mulde leeren und wieder stellen 120.00 Miete Ab der 4. Woche wird zusätzlich eine Miete von Fr. 50.00 / Woche verrechnet. Für von uns geleistete Vorkasse bei Entsorgungswerken, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 15% des Nettobetrages. 9
Allgemeine Lieferbedingungen Alle Aufträge für Lieferungen von Beton werden auf Grund der nachstehenden allgemeinen Lieferbedingungen ausgeführt. Durch die Auftragserteilung anerkennt der Besteller die Gültigkeit der Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie vom Betonwerk schriftlich bestätigt worden sind. Für die Eigenschaften des frischen Betons sowie die Qualität des erhärteten Betons und der Prüfungen sind die der Bestellung zugrundeliegenden Normen massgebend. Lieferungen von Beton erfolgen gemäss SIA 262. Für Frisch- und Festbetonprüfungen gelten die in der Norm SIA 262 aufgeführten Prüfnormen. 1. Preislisten und Offerten Die Basispreise der gedruckten Preislisten gelten, besondere Vereinbarungen vorbehalten, ausschliesslich für Bauunternehmer. Die darin enthaltenen Preise und Konditionen gelten bis auf Widerruf oder bis zur Bekanntgabe neuer allgemein gültiger Preislisten. Sie werden erst mit der Annahme eines uns auf Grund dieser Preislisten erteilten Auftrags verbindlich. Die Gültigkeit von besonderen Offerten ist unter Vorbehalt spezieller Vereinbarungen auf 6 Monate beschränkt. Alle Preise verstehen sich für Lieferung ab Betonwerk ohne MwSt. Die m3-Preise beziehen sich auf 1 m3 verarbeiteten Beton. Die Preise gelten ferner für Bezüge und Lieferungen innerhalb der im Betonwerk geltenden Werköffnungszeiten. Lieferungen ausserhalb dieser Zeit werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen entsprechende Zuschläge ausgeführt. Wird Lieferung franko Baustelle vereinbart, so gilt der dafür festgesetzte Transportpreis für den kürzesten, einwandfrei befahrbaren Anfuhrweg und die umgehende Betonübernahme durch den Besteller. Zusätzliche Wartezeit für Fahrzeug und Personal kann extra berechnet werden. Während der Wintermonate vom 1. Dezember bis Ende Februar kann ein Zuschlag verrechnet werden. In Regionen mit extremen Witterungsverhältnissen, wie z. B. Bergregionen, kann in der Preisliste eine andere Zeitspanne festgelegt werden. 2. Auftragserteilung und Auftragsannahme Aufträge sollen am Vortag bis spätestens 16.00 Uhr erteilt werden. Vorbestellungen geniessen in der Auslieferung den Vorrang. Das Betonwerk benötigt bei der Bestellung genaue und spezifische Angaben über Betonsorte (gemäss massgebender Norm SIA 262), Betonmenge, Einbauart und gewünschte Konsistenz, Lieferbeginn und Lieferprogramm. Aufträge und Lieferungsabrufe werden stets nach Massgabe der jeweiligen Lieferungsmöglichkeit angenommen. Wird bei Bestellungen Beton gemäss SIA 262 nach Eigenschaften verlangt, so sind die Eigenschaften nach SN EN 206 oder die NPK-Betonsorte anzugeben. Wird vom Besteller Beton gemäss SIA 262 nach Zusammensetzung verlangt, so sind detaillierte Abklärungen zur Machbarkeit zwischen Planer, Besteller und Betonwerk unumgänglich. Bei Beton nach Zusammensetzung garantiert das Betonwerk ausschliesslich die korrekte Zusammensetzung der Betonmischung im Rahmen der von der SN EN 206 festgelegten Toleranzen. Die Zertifizierung hat ausschliesslich für Beton nach SN EN 206 : 2013 Gültigkeit. Bei Mengen unter 0.5 m3 kann die Dosiergenauigkeit um mehr als 3% abweichen. Für die Zuständigkeit von Änderungen sind genaue Weisungen vorzusehen. Sind für die Herstellung eines Betons Vorversuche notwendig, sind deren Kosten, nach vorheriger Absprache, durch den Auftraggeber zu übernehmen. 3. Zusätze Die Zumischung von Betonzusatzmitteln ist in Bezug auf die Wahl von Produkt und Dosierung Angelegenheit des Betonwerks. Werden bestimmte Produkte und / oder Dosierungen vom Besteller verlangt, wird nur die Einhaltung der geforderten Zumischung garantiert. In diesem Fall wird jede Haftung für den erwarteten Erfolg dieser Zusätze und ebenso das Risiko nachteiliger Auswirkungen auf das Verhalten des Betons abgelehnt. Das Betonwerk ist dabei zur Verrechnung eines Mehrkostenzuschlags berechtigt. Bei Bestellungen von Beton nach Eigenschaften gemäss SIA 262 erlischt automatisch jegliche Garantie für die Eigenschaften des Betons, wenn der Besteller die Verwendung eines bestimmten Betonzusatzmittels oder Ausgangsstoffes vorschreibt. 10
4. Lieferung Die Lieferzeitangaben verstehen sich mit Rücksicht auf einen allfälligen Stossbetrieb stets mit einer Toleranz von einer halben Stunde. Ist eine grössere Verzögerung aus unvorhersehbaren Gründen wie Stromunterbruch, Wassermangel, Maschinendefekt, Ausfall von Zulieferungen oder Fällen höherer Gewalt unvermeidlich, so wird dies dem Besteller unverzüglich gemeldet und allfällige Möglichkeiten einer Weiterbelieferung durch andere Betonwerke angeboten. Für allfällige Wartezeit und weiteren direkten oder indirekten Schaden kann jedoch nicht gehaftet werden. Der Besteller ist gehalten, allfällige Verspätungen in der Materialabnahme dem Betonwerk sofort anzuzeigen. Unterlässt er dies, so haftet er für dadurch verursachten Materialverderb und andere Verzugsfolgen. 5. Garantie Das Betonwerk garantiert die Lieferung auftragskonformer Menge und Qualität. Massgebend für den Nachweis der Betonqualität sind die Prüfungen gemäss SIA 262/1 des Betons und der daraus durch das Betonwerk oder in Anwesenheit eines Vertreters des Betonwerks hergestellten Probekörper. Für Farbgleichheit des gelieferten Betons wird nur aufgrund einer diesbezüglichen schriftlichen Vereinbarung garantiert. Im Rahmen dieser Garantie verpflichtet sich das Betonwerk - rechtzeitige und sachlich begründete Mängelrüge vorausgesetzt - beanstandeten Beton kostenlos zu ersetzen oder, wenn das Material beschränkt verwendbar ist, einen angemessenen Preisnachlass zu gewähren. Dabei wird auch die Haftung für Schäden an den mit dem gelieferten Beton hergestellten Bauwerken übernommen, vorausgesetzt, dass diese Schäden nachweisbar auf die mangelhafte Beschaffenheit des Betons zurückgeführt werden müssen, und ferner der Besteller für den eingetretenen Schaden die Haftung übernehmen musste. Für weitere direkte oder indirekte Schäden wird jede Haftung wegbedungen. 6. Mängelrüge Es obliegt dem Besteller, bei Ablieferung des Betons zu prüfen, ob a) die Angabe auf dem Lieferschein mit seiner Bestellung übereinstimmt b) die Lieferung sichtbare Mängel aufweist Bei Lieferung franko Baustelle gilt als Ablieferung die Übergabe auf dem Bauplatz und bei Lieferung ab Werk die Übergabe des Betons auf den Lastwagen. Allfällige Beanstandungen sind, damit sie das Betonwerk auf ihre Berechtigung prüfen kann, nach Möglichkeit vor dem Einbringen des Betons in die Schalung anzubringen. Mängel, die bei Ablieferung nicht feststellbar sind, müssen sofort nach deren Entdeckung gerügt werden. Bestehen seitens des Bestellers hinsichtlich der Qualität des gelieferten Betons Zweifel und ist eine sofortige Abklärung nicht möglich, so ist der Besteller zur Entnahme einer Probe verpflichtet. Durch eine sofortige Einladung ist dem Betonwerk Gelegenheit zu geben, der Probeentnahme beizuwohnen. Das Resultat dieser Prüfung wird vom Betonwerk nur anerkannt, wenn die Probeentnahme unmittelbar nach erfolgter Lieferung und gemäss den Vorschriften der Norm SN EN 206 vorgenommen und die Probe einer anerkannten Prüfstelle zur Beurteilung eingesandt worden ist. Ergibt die Prüfung, dass die Beanstandung berechtigt ist, so übernimmt das Betonwerk die Prüfungskosten. Andernfalls sind sie vom Besteller zu tragen. 7. Zahlungsbedingungen Für die Zahlung der fakturierten Lieferungen und Nebenkosten wie z.B. Wartezeiten, Winterzuschlag etc. gelten, andere schriftliche Abmachungen vorbehalten, die auf den Preislisten vermerkten Zahlungsbedingungen. Sämtliche Lieferungen auf die gleiche Baustelle gelten als Sukzessivlieferungen, unabhängig von der Dauer oder den Bezugsunterbrüchen. Das Betonwerk behält sich Teilfakturierungen vor. Beanstandungen einer Lieferung berechtigen den Besteller nicht zur Zurückhaltung von fälligen Zahlungen für die übrigen Lieferungen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist behält sich das Betonwerk die Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechtes vor. 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, das Geschäftsdomizil des Betonwerks. Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte zuständig. Bendern, April 2021 11
RTB Rheintal Baustoffe AG Mostmeder 23 FL-9487 Bendern +423 370 10 85 office@rtb-baustoffe.com www.rtb-baustoffe.com
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