Wussten Sie's: Trotz 100 Jahre Jubiläum ist bei uns höchstens das Kieswerk verstaubt - Preisliste 2020
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Wussten Sie’s: Trotz 100 Jahre Jubiläum ist bei uns höchstens das Kieswerk verstaubt. Preisliste 2020
EDITORIAL Ruedi Amsler Geschäftsführer Geschätzte Kunden und Geschäftspartner Seit bereits 100 Jahren gibt die Samuel Amsler AG nun 100 Prozent. Zumindest sind wir immer bestrebt alles zu geben, um einen Auftrag effizient und reibungslos auszuführen. Im Jahre 1920 startete die Unternehmung als Transportbetrieb. Im Jahre 1957 kam der Kiesabbau als weiterer Geschäftsbereich hinzu und im Jahre 2019 hatten wir das Glück, unseren Gewerbepark Schinznach errichten und eröffnen zu kön- nen. Mit über 3’500m2 Büro- und Gewerbefläche konnten wir einerseits für uns selber eine moderne Infrastruktur zur Verfügung stellen und uns damit ideal auf die Zukunft und die damit verbundenen, immer allgemein präsentere Digitalisie- rung einstellen. Weiter bietet der Gewerbepark natürlich aber auch einen Grossteil an Mietfläche für einen interessanten Unternehmermix, der durch Zusammenrücken Synergien ideal nutzen kann. Es ist aus unserer Sicht nun aber der richtige Zeitpunkt, den Familienbetrieb mittels Namensänderung und Logoanpassung zur Marke zu entwickeln. Daher führen wir als neue Kennung den Schriftzug bzw. das Signet «sas» ein. Stolz wird das Sig- net im Jahre 2020 vom Zusatz «100 Jahre 100 Prozent» begleitet. Dieser Zusatz wechselt ab 2021 in «seit 1920». Wir schauen weiteren 100 Jahren positiv entgegen und freuen uns auf die Heraus- forderungen. Samuel Amsler AG Ruedi Amsler Inhaber/Geschäftsführer 2
INHALTSVERZEICHNIS UND KONTAKTE Wir sind für Sie da Betriebsleitung Informationen Uwe Stutz Mobile 079 331 09 56 Öffnungszeiten 4 us@samuel-amsler.ch Beton Disposition & Materialbestellungen Beton nach SN EN 206 – Technische Hinweise 5 Rolf Widmer Telefon 056 463 66 40 Beton nach SN EN 206 – Anforderungen 7 kieswerk@samuel-amsler.ch Betonsorten nach Eigenschaften SN EN 206 – Preise 12 Betonsorten ohne Qualitätsangaben – Preise 14 Materialabbau, Produktion & Öko-Beton – Preise 16 Qualitätssicherung Zusatzleistungen Beton – Preise 17 Hanspeter Süess Mobile 079 746 91 08 kieswerk@samuel-amsler.ch Sand und Kies Sand und Kies – Preise 18 Materialabbau & Produktion Materialannahme – Preise 19 Florian Schmidli Mobile 076 392 51 07 kieswerk@samuel-amsler.ch Transport Belieferung Ortschaften – Preise 22 Verkauf & Administration Fahrzeuge und Zusatzleistungen – Preise 23 Nicole Stumm Telefon 056 463 66 48 Betonelemente ns@samuel-amsler.ch ABlocks – Preise 25 Verkauf & Geschäftsleitung Ruedi Amsler Geschäftsbedingungen Telefon 056 463 66 42 Allgemeine Lieferbedingungen – Stand 2016 26 ra@samuel-amsler.ch 3
ÖFFNUNGSZEITEN MONTAG BIS FREITAG 6. Januar bis 28. März 2020 Werk 7:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 17:00 Uhr Materialabgabe Kies und Sand 7:00 bis 11:45 Uhr 13:00 bis 16:45 Uhr Materialabgabe Beton 7:00 bis 11:30 Uhr 13:00 bis 16:30 Uhr 30. März bis 26. September 2020 Werk 6:30 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 17:00 Uhr Materialabgabe Kies und Sand 6:30 bis 11:45 Uhr 13:00 bis 16:45 Uhr Materialabgabe Beton 6:30 bis 11:30 Uhr 13:00 bis 16:30 Uhr 28. September bis 19. Dezember 2020 Werk 7:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 17:00 Uhr Materialabgabe Kies und Sand 7:00 bis 11:45 Uhr 13:00 bis 16:45 Uhr Materialabgabe Beton 7:00 bis 11:30 Uhr 13:00 bis 16:30 Uhr FEIERTAGE – UNSER WERK BLEIBT GESCHLOSSEN Januar bis Dezember 09.04.2020 Donnerstag Tag vor Karfreitag ab 16:00 Uhr 10.04.2020 Freitag Karfreitag ganzer Tag 13.04.2020 Montag Ostermontag ganzer Tag 01.05.2020 Freitag 1. Mai ganzer Tag 20.05.2020 Mittwoch Tag vor Auffahrt ab 16.00 Uhr 21.05.2020 Donnerstag Auffahrt ganzer Tag 22.05.2020 Freitag Auffahrtsbrücke ganzer Tag 01.06.2020 Montag Pfingstmontag ganzer Tag 31.07.2020 Freitag Tag vor Bundesfeiertag ab 16:00 Uhr 21.12.2020 bis 03.01.2021 Samstag bis Sonntag Betriebsferien 4
BETON NACH SN EN 206 – TECHNISCHE HINWEISE Allgemeine Informationen Beton nach Eigenschaften ist Beton mit festgelegten Eigenschaften auf Basis von grundlegenden und gegebe nenfalls zusätzlichen Anforderungen, für deren Bereitstellung und Erfüllung der Hersteller verantwortlich ist. Die grundlegenden Anforderungen nach SN EN 206 beinhalten die Expositionsklasse, Druckfestigkeitsklasse, die Kon- sistenz, den Nennwert des Grösstkorns der Gesteinskörnung und die Chloridgehaltsklasse. Für Leichtbeton ist zusätzlich die Rohdichteklasse oder der Zielwert der Rohdichte, für Schwerbeton zusätzlich der Zielwert der Rohdichte festzulegen. EXPOSITIONSKLASSEN NACH SN EN 206 Klasse Umgebung Anwendungsbeispiele (informativ) X0 kein Korrosions- oder Angriffsrisiko unbewehrte Fundamente ohne Frost, unbewehrte Innenbauteile Korrosion durch Karbonatisierung bewehrte Innenbauteile oder Bauteile, die ständig in Wasser XC1 trocken oder ständig feucht getaucht sind XC2 nass, selten trocken Fundamente vor Regen geschützter Beton im Freien; offene Hallen, XC3 mässige Feuchte Angriff auf Bewehrung Feuchträume Aussenbauteile mit direkter Bewitterung; Beleuchtungsmasten, XC4 wechselnd nass und trocken Balkone Korrosion durch Chloride Betonoberflächen, die chloridhaltigem Sprühnebel ausgesetzt sind; XD1 mässige Feuchte Einzelgaragen nass, selten trocken, Chloridgehalt Bauteile, die chloridhaltigem Industrieabwasser ausgesetzt sind; XD2a ≤ 0.5 g/l («Süsswasser») Schwimmbäder nass, selten trocken, Chloridgehalt Bauteile, die chloridhaltigem Industrieabwasser ausgesetzt sind; XD2b > 0.5 g/l («Salzwasser») Solebäder XD3 wechselnd nass und trocken Teile von Brücken mit Spritzwasserkontakt; Betonbeläge, Parkdecks Frostangriff mit und ohne Taumittel XF1 mässige Wassersättigung ohne Taumittel vertikale Aussenbauteile, die Regen und Frost ausgesetzt sind vertikale Bauteile, die Frost und Taumittel (Sprühnebelbereich) XF2 mässige Wassersättigung mit Taumittel ausgesetzt sind XF3 hohe Wassersättigung ohne Taumittel horizontale Aussenbauteile, die Regen und Frost ausgesetzt sind horizontale und vertikale Bauteile, die Frost und Taumittel XF4 hohe Wassersättigung mit Taumittel (Sprüh- und Spritzwasserbereich) ausgesetzt sind Angriff auf Beton Chemischer Angriff durch natürliche Böden und Grundwasser Sulfatangriff aus Grundwasser und Böden XA1s schwacher Angriff Bauteile in direktem Kontakt mit dem Erdreich Fundamente, XA2s mittlerer Angriff Tunnel, Pfähle XA3s starker Angriff Andere chemische Angriffsarten XA1c schwacher Angriff Güllebehälter, Absetzbecken von Kläranlagen Belebungsbecken (Nitrifikation/Denitrifikation) von Kläranlagen, XA2c mittlerer Angriff Trinkwasserreservoire mit weichem Wasser, chemische Reinigung von Schwimmbecken XA3c starker Angriff Kühltürme, Biogasanlagen, Gärfuttersilos, Kanalisation 5
BETON NACH SN EN 206 – TECHNISCHE HINWEISE KONSISTENZKLASSEN Ausbreitmasse Verdichtungsmasse Setzmasse Amsler Beschreibung Klasse Wert (mm) Klasse Wert (mm) Klasse Wert (mm) – – C0* ≥ 1,46 – – erdfeucht F1* ≤ 340 C1 1,45 bis 1,26 S1 10 bis 40 steif F2 350 bis 410 C2 1,25 bis 1,11 S2 50 bis 90 plastisch F3 420 bis 480 C3 1,10 bis 1,04 S3 100 bis 150 weich F4 490 bis 550 – – S4 160 bis 210 sehr weich/flüssig F5 560 bis 620 – – S5* ≥ 220 fliessfähig/sehr flüssig F6 ≥ 630 – – – – sehr fliessfähig * Infolge fehlender Empfindlichkeit der Prüfverfahren nicht zu empfehlen. Eine allgemeine verbindliche Korrelation zwischen den Konsistenzklassen existiert nicht, jedoch hat die Praxis eine annähernde Gleichwertigkeit gezeigt. 6
BETON NACH SN EN 206 – ANFORDERUNGEN Tabelle NA.5 der SN EN 206 Bezeichnung Sorte 0 Sorte A Sorte B Sorte C Sorte D Sorte E Sorte F Sorte G (Null) (T1) (T2) (T3) (T4) Grundlegende Anforderungen Beton Beton Beton Beton Beton Beton Beton Beton Übereinstimmung mit dieser nach SN nach SN nach SN nach SN nach SN nach SN nach SN nach SN Norm EN 206 EN 206 EN 206 EN 206 EN 206 EN 206 EN 206 EN 206 Druckfestigkeitsklasse C12/15 C20/25 C25/30 C30/37 C25/30 C25/30 C30/37 C30/37 XC4(CH) XC4(CH) XC4(CH) XC4(CH) Expositionsklasse (Kombina- XC4(CH) X0(CH) XC2(CH) XC3(CH) XD1(CH) XD1(CH) XD3(CH) XD3(CH) tion der aufgeführten Klassen) XF1(CH) XF2(CH) XF4(CH) XF2(CH) XF4(CH) Nennwert des Grösstkorns Dmax 32 Dmax 32 Dmax 32 Dmax 32 Dmax 32 Dmax 32 Dmax 32 Dmax 32 Chloridgehaltsklasse CI 0.10 CI 0.10 CI 0.10 CI 0.10 CI 0.10 CI 0.10 CI 0.10 CI 0.10 Konsistenzklasse C3 C3 C3 C3 C3 C3 C3 C3 Zusätzliche Anforderungen für die Expositionsklassen XF2 bis XF4 Frost-Tausalzwiderstand nein nein nein nein mittel hoch mittel hoch Zusätzliche Anforderungen (objektspezifisch festzulegen) AAR-Beständigkeit Gemäss NA, Ziffer 5.3.4.6 Sulfatwiderstand nein nein nein Gemäss NA, Ziffer 5.3.4.9 und 5.3.4.10 Die Betonsorte A deckt auch die Anforderungen der Expositionsklasse XC1(CH) ab. Die Betonsorte D deckt auch die Anforderungen der Expositions- klasse XF3(CH) ab. Die Betonsorten D und E decken die Expositionsklasse XD2a(CH) ab. Definition siehe Ziffer NA.4.1. Die Betonsorten F und G decken die Expositionsklasse XD2b(CH) ab. Definition siehe Ziffer NA.4.1. Die angegebene Klasse des Chloridgehalts ist für Stahl- und Spannbeton geeignet. Die angegebene Konsistenzklasse ist informativ (Details in SN EN 206). Auszug aus der Tabelle NA.6 Bezeichnung Sorte 0 Sorte A Sorte B Sorte C Sorte D Sorte E Sorte F Sorte G Anforderungen (Null) (T1) (T2) (T3) (T4) Maximaler w/z-Wert bzw. – 0.65 0.60 0.50 0.50 0.50 0.45 0.45 w/zeq-Wert [-] Mind.-Zementgehalt (kg/m3) – 280 280 300 300 300 320 320 Dauerhaftigkeitsprüfungen keine keine WL , KW KW KW, FT KW, FT CW, FT CW, FT Der Mindestzementgehalt gilt für Beton ohne Zusatzstoffe und mit einem Grösstkorn Dmax 32 mm. Wird ein anderes Grösstkorn Dmax verwendet, ist der Zementgehalt entsprechend Tabelle NA.7 anzupassen. Bei der Zementart CEM II/B-LL sind die Fussnoten der Tabelle NA.1 zu beachten. Prüfungen gemäss Norm SIA 262/1, Anhang A, B, C und I, für die Wasserleitfähigkeit (WL), Chloridwiderstand (CW), Frost-Tausalz-Widerstand (FT) und Karbonatisie- rungswiderstand (KW). Bei den Prüfungen gelten die Grenzwerte und Kriterien gemäss Ziffer NA.8.2.3.4 (Tabelle NA.14). Die Bestimmung der WL ist durchzuführen, falls der Nachweis gemäss Ziffer NA.8.2.3.4 zu erbringen ist. Anforderungen an Beton Für grundlegende und zusätzliche Anforderungen an die üblichen Betonsor- ten gelten die Tabellen NA.5 und NA.6 aus den Nationalen Elementen zur Norm SN EN 206. 7
BETON NACH SN EN 206 – ANFORDERUNGEN Tabelle NA.8 der SN EN 206: Grundlegende und allfällige zusätzliche Anforderungen an die Betone für Bohrpfähle und Schlitzwände (P1 bis P4) P1 im P2 unter P3 im P4 unter Wasser Bezeichnung Trockenen Wasser Trockenen (NPK L) (NPK H) (NPK I) (NPK K) Grundlegende Anforderungen Beton nach Beton nach Beton nach Beton nach Übereinstimmung mit dieser Norm SN EN 206 SN EN 206 SN EN 206 SN EN 206 Druckfestigkeitsklasse C25/30 C25/30 C20/25 C20/25 Expositionsklasse(n) Keine Nennwert des Grösstkorns Dmax 32 Chloridgehaltsklasse CI 0.10 Konsistenzklasse F4 F5 F4 F5 Zusätzliche Anforderungen (objektspezifisch festzulegen) Frost-Tausalzwiderstand (evtl. mittel) (evtl. mittel) nein nein AAR-Beständigkeit Gemäss NA, Ziffer 5.3.4 Gemäss NA, Sulfatwiderstand nein nein nein Ziffer 5.3.4 Um Missverständnisse zu vermeiden, wird auf die Angabe einer Expositionsklasse verzichtet. Die angegebene Konsistenzklasse ist informativ. Sie ist vom Verwender des Betons im Hinblick auf die objektspezifischen Randbedingungen und seine Bedürfnisse (z.B. Betonierverfahren) in der Angebotsphase zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen (siehe Ziffer NA.5.3.4.1). Allfällige Anpassungen sind im Angebot festzuhalten und zu berücksichtigen. Hinweis: Die Anforderungen an die Konsistenz des Betons ist gemäss Ziffer 5.4.1 (5), EN 206, bei der Übergabe vom Betonhersteller an den Verwender zu erfüllen. In einzelnen Fällen (z.B. teilweise freiliegende Oberflächen der Pfähle) kann es angezeigt sein, einen «mittleren» Frost-Tausalz-Widerstand zu fordern. Tabelle NA.9 der SN EN 206: Anforderungen an die Zusammensetzung von Beton für Bohrpfähle und Schlitzwände mit einem Grösskorn Dmax von 16 bis 32 mm Bezeichnung P1 im Trockenen P2 unter Wasser P3 im Trockenen P4 unter Wasser Anforderungen Maximaler w/z- bzw. w/zeq Wert (-) 0,50 0,50 0,60 0,60 Mindestzementgehalt Zmin (kg/m3) 330 380 330 380 Gesteinskörnungen Gemäss SN EN 12620 Richtwerte für den Mehlkorngehalt (kg/m ) 3 ≥ 400 Gemäss Tab. NA.6 für die Gemäss Tab. NA.6 für die Freigegebene Zementarten Betonsorten D und E Betonsorten C bis G Der Mindestzementgehalt gilt für Betone ohne Zusatzstoffe und mit einem Grösstkorn Dmax von 16 bis 32 mm. Wird ein anderes Grösstkorn Dmax als 16 bis 32 mm verwendet, ist der Mindestzementgehalt ggf. anzupassen. Wird ein anderes Grösskorn Dmax als 16 bis 32 mm verwendet, ist der Mehl- korngehalt ggf. anzupassen. Wussten Sie’s: Andere machen Löcher und wir bringen Beton, um sie wieder zu füllen. 8
Tabelle NA.10 der SN EN 206: Zulässige Betonsorten für verschiedene chemische Angriffe Einordnung wegen des Sulfatgehaltes im Grundwasser oder Boden Einordnung wegen anderer Arten des chemischen Angriffs (lösend) 0) Expositionsklasse Hoch- und Tiefbauten Pfähle Expositionsklasse Hoch- und Tiefbauten Pfähle XA1s(CH) XA1c(CH) C oder D (T1) C oder D (T1) XA2s(CH) P2 XA2c(CH) F (T3) P2 XA3s(CH) F (T3) XA3c(CH) F (T3) Beton ist mit einem Zement mit einem hohen Sulfatwiderstand gemäss Tabelle NA.11 herzustellen oder es ist gemäss Ziffer NA.5.3.4.10 zu verfahren. Es ist mit Fachleuten zu prüfen, ob zusätzliche Schutzmassnahmen möglich und nötig sind. Ggf. sind Fachleute beizuziehen. Diese Betonsorte deckt auch den chemischen Angriff durch Abwasser in Biologiebecken von kommunalen Abwasserreinigungsanlagen (Expositionsklasse XAA) gemäss cemsuisse-Merkblatt 01 ab. Das Merkblatt enthält Hinweise für weitere Massnahmen.
BETONSORTEN NACH EIGENSCHAFTEN SN EN 206 – PREISE Sorten-Nr. Festigkeitsklasse Grösstkorn max. w/z-Wert Konsistenz Anwendung Preis in CHF/m3 ab Werk Expositionsklassengruppe A A230-0 C25/30 32 0.65 C3/F4 Kranbeton 174.00 A230-4 C25/30 32 0.65 C3/F4 Kran-/Sichtbeton 184.50 A231-0 C25/30 32 0.65 F4 Pumpbeton 180.00 A232-0 C25/30 32 0.65 F6 Fliessbeton/LVB 207.50 A260-0 C25/30 16 0.65 C3/F4 Kranbeton 188.50 A261-0 C25/30 16 0.65 F4 Pumpbeton 193.50 Expositionsklassengruppe B B230-0 C25/30 32 0.60 C3/F4 Kranbeton 181.00 B230-4 C25/30 32 0.60 C3/F4 Kran-/Sichtbeton 191.50 B230-6 C25/30 32 0.55 C3/F4 Weisse Wanne Kranbeton 192.50 B231-0 C25/30 32 0.60 F4 Pumpbeton 187.00 B260-0 C25/30 16 0.60 C3/F4 Kranbeton 195.50 B261-0 C25/30 16 0.60 F4 Pumpbeton 200.50 B260-4 C25/30 16 0.60 C3/F4 Kran-/Sichtbeton 205.50 Expositionsklassengruppe C C330-0 C30/37 32 0.50 C3/F4 Kranbeton 194.50 C331-0 C30/37 32 0.50 F4 Pumpbeton 198.00 C333-0 C30/37 32 0.50 C3/F4 Mono-/Kranbeton 196.00 C334-0 C30/37 32 0.50 F4 Mono-/Pumpbeton 199.00 C431-0 C35/45 32 0.50 F4 Pumpbeton 210.00 C360-0 C30/37 16 0.50 C3/F4 Kranbeton 209.50 C361-0 C30/37 16 0.50 F4 Pumpbeton 214.50 C361-5 C30/37 16 0.50 F4/F5 Pumpbeton Ø > 65 mm 227.50 C364-0 C30/37 16 0.50 F4 Mono-/Pumpbeton 214.50 C365-0 C30/37 16 0.50 F6 Selbstverdichtend/SVB 257.50 C461-0 C35/45 16 0.50 F4 Pumpbeton 220.00 Monobeton Bei Aussentemperaturen unter +5 °C oder über +30 °C sind nebst den zusätzlichen Massnahmen beim Betonieren im Winter bzw. Sommer weitere Vorkehrungen bezüglich des Abbindeverhaltens zu treffen. Selbstverdichtender Beton (SVB) Der Schalungsdruck ist gegenüber vibriertem Beton erhöht, weshalb eine sorgfältige Schalungsdimensionierung erforderlich ist. Die hohe Fliessfähigkeit kann zum Aufschwimmen von Einlageteilen und Abschalungen führen. Auf die Dichtigkeit der Schalung muss geachtet werden. Unterbrüche beim Betonieren sind zu vermeiden. Freie Fallhöhen sollten vermieden werden, da sich der SVB sonst entmischen kann. Bei tiefen Temperaturen verlängert sich die Ausschalfrist. Der Nachbehandlung ist beim Einsatz von SVB ein beson- deres Augenmerk zu schenken. Sichtbeton Für Sichtbetonflächen sind zusätzliche Massnahmen zu ergreifen. Die Einflussfaktoren für ein optimales Resultat sind u.a. geeigneter Schalungstyp, Art und Auftrag des Trennmittels, Betonverarbeitung (Einbau, Verdichtung, Ausschalfristen), Witterung (Niederschlag, Temperatur, Wind), Nachbehandlung und sonstige Schutzmassnahmen. 12
Expositionsklassengruppe D, E, F, G (Tiefbaubeton) D231-0 C25/30 32 0.50 C3/F4 Kran-/Pumpbeton 222.50 D261-0 C25/30 16 0.50 C3/F4 Kran-/Pumpbeton 231.50 E231-0 C25/30 32 0.50 C3/F4 Kran-/Pumpbeton 224.50 E261-0 C25/30 16 0.50 C3/F4 Kran-/Pumpbeton 233.50 F330-0 C30/37 32 0.45 C3/F4 Kranbeton 235.00 F331-0 C30/37 32 0.45 C3/F4 Pumpbeton 238.50 F361-0 C30/37 16 0.45 C3/F4 Kran-/Pumpbeton 247.50 G330-0 C30/37 32 0.45 C3/F4 Kranbeton 236.50 G331-0 C30/37 32 0.45 F4 Pumpbeton 239.50 G361-0 C30/37 16 0.45 F4 Kran-/Pumpbeton 248.50 Expositionsklassengruppe H, I (Pfahlbeton) H236-0 C25/30 32 0.50 F4 P1 im Trockenen 220.00 H266-0 C25/30 16 0.50 F4 P1 im Trockenen 230.00 I237-0 C25/30 32 0.50 F5 P2 unter Wasser 235.00 I267-0 C25/30 16 0.50 F5 P2 unter Wasser 248.00 Expositionsklasse XA Falls der Beton einer chemisch aggressiven Umgebung (z.B. sulfathaltiges Grundwasser, Kanalisation, Kläranlagen etc.) ausgesetzt ist, wird die Betonzusammensetzung entsprechend angepasst. Auf Anfrage können diese Betonsorten der Klasse XA geliefert werden (siehe Seite 34 SN EN 206, Tabelle NA.10). Sorten und Preise auf Anfrage. Hinweis: Vorversuche mit entsprechender Vorlaufzeit könnten notwendig sein. AAR-Beständigkeit Falls AAR-Beständigkeit als zusätzliche Anforderung an den Beton gefordert ist, liefern wir Ihnen auf Anfrage AAR-beständigen Beton. Die AAR-Beständigkeit dieser Betonsorten ist mit der Beton-Performance-Prüfung gemäss Merkblatt SIA 2042 nachgewiesen. Beton mit anderem Grösstkorn, Spezialzementen oder für spezielle Anwendungen als Beton nach Zusam- Preis auf Anfrage mensetzung nach Norm SN EN 206 Sämtliche Betonsorten unseres Sortiments erfüllen die Anforderungen der Chloridgehaltsklasse CI 0.10
BETONSORTEN OHNE QUALITÄTSANGABEN – PREISE Sorten-Nr. Bezeichnung Korngrösse Bindemittelgehalt kg/m3 Konsistenz Preis in CHF/m3 ab Werk Splittbeton 6–11 mm 596 Splittbeton 6–11 mm 200 C0 160.50 Rundkornbeton 4–8 mm 598 Rundkornbeton 4–8 mm 200 C0 165.50 Sickerbeton 4–8 mm 599 Sickerbeton 4–8 mm 300 C0 184.00 Sickerbeton 8–16 mm 655 Sickerbeton 8–16 mm 150 C0 136.00 656 Sickerbeton 8–16 mm 200 C0 145.50 Sickerbeton 16–32 mm 650 Sickerbeton 16–32 mm 100 C0 128.00 651 Sickerbeton 16–32 mm 150 C0 136.00 652 Sickerbeton 16–32 mm 200 C0 149.50 Sickerbeton 32–45 mm 660 Sickerbeton 32–45 mm 100 C0 125.00 661 Sickerbeton 32–45 mm 150 C0 133.00 662 Sickerbeton 32–45 mm 200 C0 145.50 Trocken-Spritzbeton SC2T Trocken-Spritzbeton 8 mm 300 – 185.00 SC3T Trocken-Spritzbeton 8 mm 350 – 195.00 Nass-Spritzbeton SC2N Nass-Spritzbeton 8 mm 400 – 210.00 SC3N Nass-Spritzbeton 8 mm 450 – 220.00 Die Trocken- und Nass-Spritzbetone basieren auf Richtrezepten, mit denen verschiedene Spritzbetonklassen erreicht werden können. Mit zugehörigen Expositions- und Druckfestigkeitsklassen, gemäss Norm SIA 198, Tab. 2. Ein allfälliger Nachweis der Eigenschaften (z.B. Druckfestigkeit) erfolgt am gespritzten Bauteil und ist durch den Unternehmer zu erbringen. Die geforderten Eigenschaften bei der Übergabe der Grundmischung (Trocken- oder Nassgemisch), wie z.B. Zementgehalt oder Kon- sistenz, müssen vorgängig vom Unternehmer definiert werden. Beim Trockenspritzbeton erhöht sich nach der Applikation der effektive Zementgehalt pro m3 durch Verdichtung und Rückprall. 14
Sorten-Nr. Bezeichnung Korngrösse Bindemittelgehalt kg/m3 Konsistenz Preis in CHF/m3 ab Werk Überzug 0–4 mm 600 Überzug 0–4 mm 300 C0 179.50 601 Überzug 0–4 mm 350 C0 190.00 602 Überzug 0–4 mm 400 C0 199.00 603 Überzug 0–4 mm 450 C0 209.50 604 Überzug 0–4 mm 500 C0 220.50 Überzug 0–8 mm 610 Überzug 0–8 mm 300 C0 178.50 611 Überzug 0–8 mm 350 C0 189.00 612 Überzug 0–8 mm 400 C0 198.00 613 Überzug 0–8 mm 450 C0 208.50 614 Überzug 0–8 mm 500 C0 219.50 Pumpbeton 0–8 mm 616 Pumpbeton 0–8 mm 350 C3 207.00 617 Pumpbeton 0–8 mm 400 C3 218.00 Beton 0–16 mm 620 Magerbeton 0–16 mm 150 C1 141.00 621 Magerbeton 0–16 mm 200 C1 154.50 623 Beton 0–16 mm 250 C1 168.50 628 Beton 0–16 mm 300 C1 176.50 Beton 0–32 mm 630 Magerbeton 0–32 mm 100 C1 131.00 631 Magerbeton 0–32 mm 150 C1 138.00 632 Magerbeton 0–32 mm 200 C1 150.50 634 Beton 0–32 mm 250 C3 160.50 Kanalfüllbeton Füllbeton Eignet sich für Grabenauffüllungen, Auffüllun- 800 gen stillgelegter Werkleitungen, Kanalisatio- 0–8 mm 200 fliessfähig 171.50 nen und für das Füllen schwer zugänglicher Hohlräume. Wussten Sie’s: Wir beraten Sie auch persönlich. Telefon 056 463 66 40 15
ÖKO-BETON – PREISE Sorten-Nr. Bezeichnung Korngrösse Bindemittelgehalt kg/m3 Konsistenz Preis in CHF/m3 ab Werk Öko-Beton 0–16 mm 680 Öko-Beton 0–16 mm 150 C0 134.00 681 Öko-Beton 0–16 mm 200 C0 147.50 682 Öko-Beton 0–16 mm 250 C0 158.50 683 Öko-Beton 0–16 mm 300 C0 170.50 Öko-Beton 0–32 mm 665 Öko-Beton 0–32 mm 100 C0 123.00 666 Öko-Beton 0–32 mm 150 C0 131.00 667 Öko-Beton 0–32 mm 200 C0 143.50 668 Öko-Beton 0–32 mm 250 C0 150.50 16
ZUSATZLEISTUNGEN – PREISE Was Preise in CHF Betonzusatzmittel Fliessmittel 7.50/kg Verzögerer 6.50/kg Frostschutz 5.50/kg Bindemittel Üblicherweise wird Portlandkalksteinzement Cem II/A-LL 42.5 N eingesetzt; ein Zementwechsel hat einen Preisaufschlag zur Folge, welchen wir Ihnen gerne auf Anfrage bekannt geben. Zusatzstoffe Hydrolith 0.35/kg Flugasche 0.35/kg Stahlfasern auf Anfrage Kunststofffasern auf Anfrage Farbstoffe auf Anfrage Kleinmengenzuschlag für alle Produktionen, Lieferungen und Materialannahmen < 0.5m3 12.00 für zugeladene Schmiermischungen und Mörtelvorlagen < 0.5m 3 12.00 Zuschläge für industrielle Betriebe und Private 20.00/m3 Samstagszuschlag 17.00/m3 Winterzuschlag vom 1. Dezember bis Ende Februar 6.00/m3 Rücknahme und Entsorgung von Restbeton 50.00/m3 Behördliche Bewilligungen auf Anfrage Materiallieferungen ausserhalb der normalen Arbeitszeit Grundpauschale in CHF pro Einsatz zusätzliche Kosten in CHF Nachteinsatz Montag bis Freitag von 20.00 bis 6.00 Uhr 300.00 110.00/Std. Transport 25% Samstagseinsatz Samstag von 11.00 bis 17.00 Uhr 450.00 110.00/Std. Transport 25% Sonntagseinsatz Samstag von 17.00 bis Montag 6.00 Uhr 600.00 160.00/Std. Transport 35% 17
SAND UND KIES – PREISE Sorten-Nr. Bezeichnung Korngrösse Preis in CHF/m3 ab Werk Sandmaterial 126 Spielsand 0–4 mm 51.50 138 * Sand gewaschen 0–1 mm 47.50 128 ** Sand gewaschen 0–4 mm 69.50 129 Sand gewaschen 0–8 mm 69.50 131 Brechsand 0–3 mm 74.50 132 Brechsand 0–4 mm 73.50 135 Mauersand 0–4 mm 73.00 Runde Komponenten 116 ** Rundkies 4–8 mm 65.50 117 ** Rundkies 8–16 mm 56.00 118 ** Rundkies 16–32 mm 49.50 119 Rundkies 32–50 mm 46.50 123 Geröll ≥ 16–50 mm 38.50 125 Bollensteine > 120 mm 49.50 Mischkies 114 Leitungskies 0–16 mm 50.50 105 Leitungskies 0–32 mm 46.00 111 Betonkies 0–16 mm 63.50 108 Betonkies 0–32 mm 59.00 Gebrochene Komponenten 141 Splitt 3–6 mm 72.50 142 Splitt 6–11 mm 70.50 143 Splitt 11–16 mm 68.00 146 Schotter (auf Anfrage) 32–60 mm 63.00 163 Merkel Egerkingen 0–25 mm 81.50 Diverses 152 ungebundenes Gemisch 0/22 45.50 153 ungebundenes Gemisch 0/45 40.50 154 Wandkies 1. Klasse 0–63 mm 33.00 156 Wandkies 1. Klasse unsortiert 24.00 165 RC-Kiesgemisch B 0/22 32.50 166 RC-Kiesgemisch B 0/45 24.00 175 Humus 1. Klasse 33.50 * Eignet sich besonders gut für Spiel- und Leitungssand. Nur verfügbar solange Vorrat. ** Nach SN EN 12620. Zertifizierte Gesteinskörnung für die Herstellung von Beton nach SN EN 206. Unser Rohmaterial für die Herstellung von Gesteinskörnungen für Beton stammt aus dem Niederterrassenschotter des unteren Aaretals. 18
MATERIALANNAHME – PREISE Bezeichnung Preise in CHF Aushubmaterial, Deponiemöglichkeit auf Anfrage 26.00/m3 Zuschlag nasses Aushubmaterial oder nasse Witterung 6.00/m3 Betonabbruch unarmiert < 100 x 70 x 35 cm 21.00/m3 Betonabbruch armiert < 100 x 70 x 35 cm 36.00/m3 Annahmebedingungen für Aushubmaterial Es wird nur deklarierter Aushub gemäss VVEA aus Baugruben, frei von Verunreinigungen und Fremdstoffen, angenommen. Das Material wird stichprobenartig chemisch analysiert. Entspricht das angelieferte Material nicht den nachstehenden Bedingungen, wird die Annahme verweigert. Bereits gekipptes Material muss durch den Anlieferer wieder abgeholt und in einer geeigneten Deponie entsorgt werden oder es wird durch das Werkspersonal auf Kosten des Anlieferers weggebracht. Die Materialbeprobung sowie die Umtriebe werden dem Anlieferer verrechnet. Bei Schlechtwetter ist mit Schliessung der Deponie zu rechnen. Aushubdeklarationsformulare können auf unserer Webseite www.samuel-amsler-ag.ch heruntergeladen werden. Anlieferungen müssen am Vortag bis 16.00 Uhr mit Deklaration auf unserer Dispo (Tel. 056 463 66 40) angemeldet werden. Ohne Anmeldung wird kein Material entgegen genommen. Deklaration und Haftung Vor dem Abkippen ist das Deponiegut beim Werkspersonal zu deklarieren. Die Weisungen des aufsichtführenden Personals sind zu befolgen. Für Schä- den haftet der Anlieferer. 19
Sandkröte Kies- und Betonwerk 20
BELIEFERUNG ORTSCHAFTEN – PREISE Ortschaft Beton Kies und Sand Ortschaft Beton Kies und Sand Preis in CHF/m3 ab Preis in CHF/m3 ab Preis in CHF/m3 ab Preis in CHF/m3 ab Werk, inkl. LSVA Werk, inkl. LSVA Werk, inkl. LSVA Werk, inkl. LSVA A M Aarau 33.00 23.00 Mägenwil 30.00 21.00 Aarau Rohr 32.00 22.00 Mönthal 36.00 26.00 Au Auenstein/Veltheim 22.00 15.00 Möriken 24.00 17.00 Auenstein 23.00 16.00 Mülligen 30.00 21.00 B N Biberstein 30.00 21.00 Niederlenz 26.00 18.00 Birmenstorf 32.00 22.00 O Birr 24.00 17.00 Oberflachs 22.00 14.00 Birrhard 30.00 21.00 Oberzeihen 37.00 26.00 Bözberg – Gallenkirch 29.00 20.00 R Bözberg – Hafen 24.00 17.00 Remigen 29.00 20.00 Bözberg – Linn 29.00 21.00 Riniken 24.00 17.00 Bözberg – Oberbözberg 30.00 21.00 Rüfenach 29.00 20.00 Bözberg – Stalden 28.00 19.00 Rüfenach-Hinterrein 30.00 21.00 Bözberg – Unterbözberg 26.00 18.00 Rüfenach-Vorderrein 29.00 20.00 Bözberg – Ursprung 26.00 18.00 Rupperswil 26.00 18.00 Bözen 32.00 22.00 S Brugg 25.00 17.00 Scherz 22.00 14.00 Brugg – Lauffohr 27.00 19.00 Schinznach-Bad 22.00 14.00 Brugg – Umiken 22.00 14.00 Schinznach-Dorf 22.00 14.00 Brunegg 28.00 19.00 Siggenthal Station 31.00 21.00 Buchs 32.00 22.00 T D Thalheim 25.00 18.00 Densbüren 34.00 24.00 Thalheim Höfe 29.00 21.00 Densbüren-Asp 33.00 23.00 Turgi 30.00 21.00 E U Effingen 29.00 21.00 Ueken 38.00 26.00 Elfingen 33.00 23.00 Untersiggenthal 32.00 22.00 G V Gebenstorf 28.00 19.00 Veltheim 22.00 14.00 H Villigen 33.00 23.00 Habsburg 23.00 16.00 Villigen Stilli 29.00 21.00 Hausen 25.00 18.00 Villnachern 22.00 14.00 Herznach 36.00 25.00 Vogelsang 27.00 19.00 Holderbank 24.00 15.00 W Hornussen 34.00 24.00 Wildegg 25.00 16.00 K Windisch 26.00 18.00 Küttigen 34.00 24.00 Z Küttigen Rombach 36.00 25.00 Zeihen 33.00 23.00 L Lenzburg 27.00 19.00 Lupfig 24.00 17.00 22
FAHRZEUGE UND ZUSATZLEISTUNGEN – PREISE Fahrzeuge Preise in CHF Kipper 4-Achs Kipper 155.00/Std. 5-Achs Kipper 175.00/Std. Silowagen 4-Achs Silowagen 165.00/Std. Fahrmischer 4-Achs Fahrmischer 165.00/Std. 5-Achs Fahrmischer 185.00/Std. 4-Achs Fahrmischer/Band 241.00/Std. Förderbandablad (16 m ) 1 26.50/m3 Kran Kranlastwagen 15 mto 175.00/Std. Kranlastwagen 36 mto 195.00/Std. Kranlastwagen 65 mto 260.00/Std. Kranlastwagen 135 mto 295.00/Std. Big Bag Big Bag abfüllen mit Sand, Kies oder Beton 40.00/Sack Depotpauschale für Big Bag 60.00 Mindestransportpreise Als Mindesttransportpreise werden pro Fuhre die jeweiligen Ansätze berechnet: Beton 7 m3 und Kies & Sand 10 m3 Transportbedingungen Die Wahl des Transportmittels ist ausschliesslich Sache des Lieferwerks. Frost- und frosttau- salzbeständiger Beton wird ausschliesslich mit Fahrmischern transportiert. Warte- /Abladezeit Im Transportpreis ist eine maximale Ablade- und Wartezeit auf der Baustelle inbegriffen: Beton 3 Min./m3 und Kies & Sand 2 Min./m3 Für kürzere Abladezeiten kann kein Guthaben abgeleitet werden. Durch den Besteller ver- ursachte Warte- und längere Abladezeiten werden folgendermassen in Rechnung gestellt: Pro Min. CHF 2.90 Preisanpassungen an die Transportpreisentwicklung vorbehalten. 23
Sommer 2019 Kies- und Betonwerk 24
ABLOCKS – PREISE ABlocks sind universell einsetzbare Betonsteine von Samuel Amsler AG zum Stapeln und eignen sich für einfache Trockenmauern, Abtrennsysteme sowie temporäre Einsätze. Da die Steine beim Versetzen weder geklebt noch vermörtelt werden, sind sie vielseitig wieder verwendbar. Das ABlock-System kann demzufolge beliebig ab-, um- und wieder aufgebaut werden. Der massive Baustein eignet sich speziell für: • Flächen- und Wegbegrenzungen (z.B. Parkplätze, Bauhöfe, Gärten) • Böschungsbefestigungen • Hochwasserschutz • Schüttlagerungen • Futtermittellagerungen • Stützwände • Hangabfangungen und zeichnet sich aus durch: • keine Vorarbeiten nötig – tragfähiger, ebener Untergrund genügt • Dauerhafter Allrounder • Einmalige Anschaffung, Wiederverwendung ohne Wertverlust • Stabil dank hohem Eigengewicht Typ Aussenmass L x B x H Volumen Gewicht Preis in CHF Typ 1 160 x 80 x 80 cm 1,024m3 +/- 2‘400kg 200.00 Typ 2 120 x 80 x 80 0,768m3 +/- 1’800 kg 165.00 Typ 3 80 x 80 x 80 cm 0,512m 3 +/- 1‘200kg 125.00 Typ 4 40 x 80 x 80 cm 0,256m 3 +/- 600kg 90.00 25
ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN Allgemeine Lieferbedingungen Beton Alle Aufträge für Lieferungen von Beton werden auf Grund der nach- 3. Zusätze stehenden allgemeinen Lieferbedingungen ausgeführt. Durch die Die Zumischung von Betonzusatzmitteln ist in Bezug auf die Wahl Auftragserteilung anerkennt der Besteller die Gültigkeit der Liefer- von Produkt und Dosierung Angelegenheit des Betonwerks. Wer- bedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie den bestimmte Produkte und/oder Dosierungen vom Besteller ver- vom Betonwerk schriftlich bestätigt worden sind. langt, wird nur die Einhaltung der geforderten Zumischung garan- tiert. In diesem Fall wird jede Haftung für den erwarteten Erfolg Für die Eigenschaften des frischen Betons sowie die Qualität des er- dieser Zusätze und ebenso das Risiko nachteiliger Auswirkungen härteten Betons und der Prüfungen sind die der Bestellung zugrunde auf das Verhalten des Betons abgelehnt. Das Betonwerk ist dabei liegenden Normen massgebend. Lieferungen von Beton erfolgen ge- zur Verrechnung eines Mehrkostenzuschlags berechtigt. mäss SIA 262. Für Frisch- und Festbetonprüfungen gelten die in der Norm SIA 262/1 und SN EN 206 aufgeführten Prüfnormen. Bei Bestellungen von Beton nach Eigenschaften gemäss SIA 262 erlischt automatisch jegliche Garantie für die Eigenschaften des Betons, wenn der Besteller die Verwendung eines bestimmten Be- 1. Preislisten und Offerten tonzusatzmittels oder Ausgangsstoffes vorschreibt. Die Basispreise der gedruckten Preislisten gelten, besondere Verein- barungen vorbehalten, ausschliesslich für Bauunternehmer, Staats- und Gemeindeverwaltungen und Gartenbauunternehmer. Die darin 4. Lieferung enthaltenen Preise und Konditionen gelten bis auf Widerruf oder Die Lieferzeitangaben verstehen sich mit Rücksicht auf einen allfäl- bis zur Bekanntgabe neuer allgemein gültiger Preislisten. Sie wer- ligen Stossbetrieb stets mit einer Toleranz von einer halben Stunde. den erst mit der Annahme eines uns auf Grund dieser Preislisten Ist eine grössere Verzögerung aus unvorhersehbaren Gründen wie erteilten Auftrags verbindlich. Die Gültigkeit von besonderen Offer- Stromunterbruch, Wassermangel, Maschinendefekt, Ausfall von Zu- ten ist unter Vorbehalt spezieller Vereinbarungen auf 6 Monate lieferungen oder Fällen höherer Gewalt unvermeidlich, so wird dies beschränkt. Alle Preise verstehen sich für Lieferung ab Betonwerk dem Besteller unverzüglich gemeldet und allfällige Möglichkeiten ohne MwSt. Die m3-Preise beziehen sich auf 1m3 verarbeiteten einer Weiterbelieferung durch andere Betonwerke angeboten. Für Beton. allfällige Wartezeit und weiteren direkten oder indirekten Schaden kann jedoch nicht gehaftet werden. Der Besteller ist gehalten, all- fällige Verspätungen in der Materialabnahme dem Betonwerk so- Die Preise gelten ferner für Bezüge und Lieferungen innerhalb der im fort anzuzeigen. Unterlässt er dies, so haftet er für dadurch verur- Betonwerk geltenden Werköffnungszeiten. Lieferungen ausserhalb sachten Materialverderb und andere Verzugsfolgen. dieser Zeit werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen entsprechende Zuschläge ausgeführt. Wird Lieferung franko Bau- stelle vereinbart, so gilt der dafür festgesetzte Transportpreis für 5. Garantie den kürzesten, einwandfrei befahrbaren Anfuhrweg und die umge- Das Betonwerk garantiert die Lieferung auftragskonformer Menge hende Betonübernahme durch den Besteller. Zusätzliche Wartezeit und Qualität. für Fahrzeug und Personal kann extra berechnet werden. Massgebend für den Nachweis der Betonqualität sind die Prüfung- Während der Wintermonate vom 1. Dezember bis Ende Februar kann en gemäss SIA 262/1 und SN EN 206 des Betons und der daraus durch ein Zuschlag verrechnet werden. In Regionen mit extremen Wit- das Betonwerk oder in Anwesenheit eines Vertreters des Beton- terungsverhältnissen, wie z.B. Bergregionen, kann in der Preisliste werks hergestellten Probekörper. Für Farbgleichheit des gelieferten eine andere Zeitspanne festgelegt werden. Betons wird nur aufgrund einer diesbezüglichen schriftlichen Ver- einbarung garantiert. 2. Auftragserteilung und Auftragsannahme Im Rahmen dieser Garantie verpflichtet sich das Betonwerk – recht- Aufträge sollen am Vortag bis spätestens 16.00 Uhr erteilt werden. zeitige und sachlich begründete Mängelrüge vorausgesetzt – be- Vorbestellungen geniessen in der Auslieferung den Vorrang. Das anstandeten Beton kostenlos zu ersetzen oder, wenn das Material Betonwerk benötigt bei der Bestellung genaue und spezifische An- beschränkt verwendbar ist, einen angemessenen Preisnachlass zu gaben über Betonsorte (gemäss massgebender Norm SN EN 206), gewähren. Dabei wird auch die Haftung für Schäden an den mit Betonmenge, Einbauart und gewünschte Konsistenz, Lieferbeginn dem gelieferten Beton hergestellten Bauwerken übernommen, vo- und Lieferprogramm. Aufträge und Lieferungsabrufe werden stets rausgesetzt, dass diese Schäden nachweisbar auf die mangelhafte nach Massgabe der jeweiligen Lieferungsmöglichkeit angenommen. Beschaffenheit des Betons zurückgeführt werden müssen, und fer- ner der Besteller für den eingetretenen Schaden die Haftung über- nehmen musste. Für weitere direkte oder indirekte Schäden wird Wird bei Bestellungen Beton gemäss SIA 262 nach Eigenschaften jede Haftung wegbedungen. verlangt, so sind die Eigenschaften nach SN EN 206 oder die NPK- Betonsorte anzugeben. 6. Mängelrüge Wird vom Besteller Beton gemäss SIA 262 nach Zusammensetzung Es obliegt dem Besteller, bei Ablieferung des Betons zu prüfen, ob: verlangt, so sind detaillierte Abklärungen zur Machbarkeit zwischen Planer, Besteller und Betonwerk unumgänglich. Bei Beton nach Zu- a) die Angabe auf dem Lieferschein mit seiner sammensetzung garantiert das Betonwerk ausschliesslich die kor- Bestellung übereinstimmt rekte Zusammensetzung der Betonmischung im Rahmen der von b) die Lieferung sichtbare Mängel aufweist der SN EN 206 festgelegten Toleranzen. Bei Lieferung franko Baustelle gilt als Ablieferung die Übergabe auf Für die Zuständigkeit von Änderungen sind genaue Weisungen vor- dem Bauplatz und bei Lieferung ab Werk die Übergabe des Betons zusehen. Sind für die Herstellung eines Betons Vorversuche not- auf den Lastwagen. Allfällige Beanstandungen sind, damit sie das wendig, sind deren Kosten, nach vorheriger Absprache, durch den Betonwerk auf ihre Berechtigung prüfen kann, nach Möglichkeit vor Auftraggeber zu übernehmen. dem Einbringen des Betons in die Schalung anzubringen. Mängel, 26
Allgemeine Lieferbedingungen Gesteinskörnungen die bei Ablieferung nicht feststellbar sind, müssen sofort nach de- 1. Gewährleistung und Haftung ren Entdeckung gerügt werden. Bestehen seitens des Bestellers Das Lieferwerk garantiert die Lieferung auftragskonformer Men- hinsichtlich der Qualität des gelieferten Betons Zweifel und ist eine ge und Qualität. Massgebend für die Qualität sind ausschliesslich sofortige Abklärung nicht möglich, so ist der Besteller zur Entnahme die in der jeweiligen Norm festgelegten Eigenschaften. Die für die einer Probe verpflichtet. Durch eine sofortige Einladung ist dem Be- Produkteigenschaften massgebenden Normen sind in der Preisliste tonwerk Gelegenheit zu geben, der Probeentnahme beizuwohnen. den jeweiligen Produkten zugeordnet. Die Produkte werden über- Das Resultat dieser Prüfung wird vom Betonwerk nur anerkannt, wacht und zertifziert, soweit in der Norm gefordert. wenn die Probeentnahme unmittelbar nach erfolgter Lieferung und gemäss den Vorschriften der Norm SN EN 206 vorgenommen und Im Rahmen dieser Gewährleistung verpflichtet sich das Lieferwerk, die Probe einer anerkannten Prüfstelle zur Beurteilung eingesandt rechtzeitige und sachlich begründete Mängelrüge vorausgesetzt, worden ist. Ergibt die Prüfung, dass die Beanstandung berechtigt beanstandetes Material kostenlos zu ersetzen, oder, wenn das Ma- ist, so übernimmt das Betonwerk die Prüfungskosten. Andernfalls terial beschränkt verwendbar ist, einen angemessenen Preisnach- sind sie vom Besteller zu tragen. lass zu gewähren. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn das angelieferte Material der Bestellung entspricht, jedoch für den beabsichtigten Zweck nicht verwendbar ist. 7. Zahlungsbedingungen Für die Zahlung der fakturierten Lieferungen und Nebenkosten wie Das Lieferwerk haftet nicht für unsachgemässe und ungeeignete z.B. Wartezeiten, Winterzuschlag etc. gelten, andere schriftliche Ab- Verwendung von auftragskonform geliefertem Material. Bei Verwen- machungen vorbehalten, die auf den Preislisten vermerkten Zah- dung von Kies auf Flachdächern ist jede Haftung des Lieferwerkes lungsbedingungen. für die Beschädigung der Dachhaut ausgeschlossen, ebenso haftet das Lieferwerk nicht für den Verbund mit Bindemitteln, wenn Splitt Sämtliche Lieferungen auf die gleiche Baustelle gelten als Sukzes- zur Oberflächenbehandlung verwendet wird. sivlieferungen, unabhängig von der Dauer oder den Bezugsunter- brüchen. Das Betonwerk behält sich Teilfakturierungen vor. Bean- Irgendwelche weitergehende Ansprüche wegen Liefermängel über standungen einer Lieferung berechtigen den Besteller nicht zur die obigen Gewährleistungsansprüche hinaus werden ausdrücklich Zurückhaltung von fälligen Zahlungen für die übrigen Lieferungen. wegbedungen, insbesondere wird jede Haftung für weitergehende Nach Ablauf der Zahlungsfrist behält sich das Betonwerk die Eintra- direkte oder indirekte Schäden ausgeschlossen. gung des Bauhandwerkerpfandrechtes vor. 2. Mengen 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand Für Schüttdichte (t/m3) und Liefermenge (t) sind die Messungen im Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, auch bei Lieferung franko Bau- Werk (nicht auf der Baustelle) verbindlich. In Werken, wo das Material stelle, das Geschäftsdomizil des Betonwerks. Für die Beurteilung gewogen wird, erfolgt die Umrechnung auf m3 aufgrund der neu- von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte tral ermittelten Durchschnittswerte für Schüttdichte und Feuchtig- zuständig. keit. 3. Lademenge Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und die Einhaltung der ge- setzlichen Vorschriften haben unsere Maschinisten und Chauffeure Wussten Sie’s: die Weisung, Fahrzeuge in keinem Fall zu überladen. Nur ca. 14% lesen 4. Zufahrt Das Befahren von Zufahrten und Vorplätzen im Auftrag des Kunden geschieht auf sein Risiko und seine Gefahr. Für allfällige Schäden an die Allgemeinen nicht lastwagentauglichen Strassen und Plätzen wird jede Haftung abgelehnt. Geschäftsbeding- 5. Termine ungen. Wir wün- Das Lieferwerk ist bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten und eventuelle Verspätungen frühzeitig zu melden. Das Lieferwerk haftet schen spannende nicht infolge verspäteter Anlieferung des bestellten Materials. Unterhaltung mit 6. Reklamationen Der Besteller hat das Material bei Übergabe zu prüfen und allfällige Reklamationen unmittelbar nach Ablieferung des Materials anzu- unserer trocken- bringen. sten Materie. 7. Materialuntersuchungen Werden für einen bestimmten Verwendungszweck zusätzliche Un- tersuchungen im Labor verlangt, so gehen die entsprechenden Kosten, andere Abmachungen vorbehalten, zu Lasten des Auftrag- gebers. 27
Wussten Sie’s: Wir sind auch Ansprechpartner für Spezialtransporte, Schwer- transporte, Baustofftransporte, Bootstransporte, Kranarbeiten und dank Rampenauflieger transportieren wir auch Ihre Baumaschinen. www.samuel-amsler.ch
Kranarbeiten PistenBully Zermatt
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