ZAHNÄRZTEKAMMER BURGENLAND - Kranken-Gruppenversicherung - Verag
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ZAHNÄRZTEKAMMER BURGENLAND Kranken-Gruppenversicherung GRUPPEN-TARIFBAUSTEINE Sonderklasse: mit und ohne Selbstbehalt Varianten für jeweilige Basis-Sozialversicherung Einbettzimmer KOMBINIERBARE ZUSATZBAUSTEINE Privatarzt in 4 Varianten Reise und Weltgarantie (wwMed) etc.
MEDplus Sonderklasse Österreich Kostenersatz für Krankenhausaufenthalte im Sonderklasse-Zweibettzimmer für: Landeszahnärztekammer Burgenland Vertrag: BV 584 mit Vertragsspitälern in ganz Österreich BASIC CLASSIC PREMIUM Ihr PLUS in der SONDERKLASSE flex fix Österreich zusätzlich zur Pflichtkrankenkasse (ÖGK, SVS - Sachleistung, KFA) mit Selbstbehalt mit Selbstbehalt ohne Selbstbehalt Werte in EUR Werte in EUR Werte in EUR MED Leistungen ÖSTERREICH-Garantie Kostendeckung in allen Vertragskrankenhäusern EUROPA-Garantie Kostendeckung in allen öffentlichen Krankenhäusern und preislich den Wiener Vertragskrankenhäusern gleichgestellten Privatspitälern Selbstbehalt - - pro Person und Kalenderjahr von 361,-- 921,-- alle Selbstbehalte zu Tarif BASIC flex siehe unten stehende Tabelle bis 1.585,-- inklusive ambulanter Operationen (soweit der Eingriff üblicherweise stationär erfolgt) - entfällt bei Unfällen und Krankenhaustagegeld - entfällt bei Schwangerschaftsbehandlung, Geburt und Entbindungsgeld - halber Selbstbehalt bis zum 20. Geburtstag Transportkostenvergütung bis 435,-- 436,-- 430,-- Bergekosten inklusive Rettungshubschrauber (ab NACA III *)) bis 5 000,-- 5 000,-- 5 000,-- Sofortschutz nach Unfällen für bis zu 4 Wochen MED Ersatzleistungen, wenn Sie die Sonderklasse nicht in Anspruch nehmen Krankenhaustagegeld - für Erwachsene 132,-- 174,-- 172,-- - für zur Kinderprämie versicherte Personen 66,-- 88,-- 86,-- Entbindungsgeld 1 322,-- 1 743,-- 1 718,-- für zur Erwachsenenprämie versicherte Frauen PLUS Inklusivleistungen Freie Wahl Ihres Krankenhauses: öffentliches Spital oder Privatklinik mit dem Arzt Ihres Vertrauens Zweibettzimmer mit Hotelkomfort (z.B.: Bad, TV, Tageszeitung, Menüwahl, flexible Besuchszeiten) Direktverrechnung mit allen Vertragskrankenhäusern Begleitkosten im Krankenhaus für versicherte Kinder unter 20 Jahren Einholung einer fachärztlichen Zweitmeinung vor jeder Operation durch 160,-- 160,-- 160,-- einem vom Operateur unabhängigen Facharzt bis Gesundheits-Check alle 2 Jahre Umstiegsmöglichkeit: Sie können ohne neuerliche Gesundheitsprüfung auf die Tarifvariante PREMIUM umsteigen. Diese Umstiegsoption haben Sie alle 5 Jahre vom 25. bis zum 45. Geburtstag PLUS Wahlleistungen mit Zusatztarifen Kostenersatz für das Einbettzimmer (Tarif EX) WELT-Garantie (Tarif wwMED) Selbstbehalt 1.585,-- 921,-- - Regionale Selbstbehalte zu Tarif BASIC flex in EUR für Behandlungen in: Wien/Europa 1.585,-- Steiermark 507,-- Salzburg 785,-- Niederösterreich 428,-- Kärnten 707,-- Tirol 864,-- Burgenland 361,-- Oberösterreich 732,-- Vorarlberg 408,-- Bei Behandlungen in unterschiedlichen Bundesländern innerhalb eines Kalenderjahres kommt der höchste anzuwendende Selbstbehalt zu tragen. Bei außerhalb des Hauptwohnsitzbundeslands akut auftretenden und bestimmten schweren Erkrankungen wird höchstens der Selbstbehalt des Hauptwohnsitzbundeslandes verrechnet. Ihre Vertragskrankenhäuser entnehmen Sie bitte dem aktuellen Verzeichnis unter www.wienerstaedtische.at. Bei Inanspruchnahme anderer Krankenhäuser erfolgt die Abrechnung nach den tariflichen Einzelleistungen. *) Dabei handelt es sich um Verletzungen und Erkrankungen, die in der Regel einer stationären Abklärung bzw. Therapie bedürfen, bei denen jedoch akut keine Vitalgefährdung zu erwarten ist, die aber notärztliche Maßnahmen erfordern können. Zeichenerklärung: ......inkludiert -......kein Selbstbehalt Landeszahnärztekammer Burgenland GV-Vertrag: BV 584 MEDplus XF 6/21, XE 6/21, XA 6/21 – 01/2021 GRUPPENVERTRAG Auflage 01/21 V20.1
für: Landeszahnärztekammer Burgenland Vertrag: BV 584 für: Österreich Stand per: 01.01.2021 Monatsprämien in EUR Abschluss- BASIC flex CLASSIC fix PREMIUM Österreich Zusatzprämie Alter mit Selbstbehalt mit Selbstbehalt ohne Selbstbehalt EINBETTZIMMER Tarif XF 6/21 Tarif XE 6/21 Tarif XA 6/21 Tarif EX21 Prämie Prämie Prämie Prämie Kinder 11,45 16,00 22,25 2,55 20 34,62 46,61 61,74 5,77 21 35,80 48,20 63,69 5,97 22 37,02 49,83 65,74 6,18 23 38,28 51,53 67,85 6,40 24 39,59 53,27 70,07 6,63 25 40,79 54,89 72,14 6,84 26 41,93 56,42 74,11 7,04 27 43,02 57,89 76,03 7,23 28 44,10 59,34 77,93 7,42 29 45,20 60,80 79,83 7,62 30 46,31 62,30 81,76 7,82 31 47,44 63,83 83,74 8,03 32 48,63 65,41 85,78 8,26 33 49,86 67,07 87,91 8,49 34 51,15 68,79 90,11 8,73 35 52,47 70,58 92,39 8,99 36 53,86 72,42 94,74 9,26 37 55,28 74,33 97,18 9,54 38 56,75 76,30 99,68 9,83 39 58,29 78,35 102,25 10,13 40 59,87 80,47 104,89 10,44 41 61,52 82,67 107,61 10,76 42 63,22 84,95 110,41 11,10 43 64,99 87,29 113,29 11,43 44 66,81 89,74 116,25 11,78 45 68,69 92,26 119,30 12,15 46 70,65 94,86 122,43 12,52 47 72,67 97,56 125,65 12,90 48 74,75 100,34 128,96 13,29 49 76,90 103,22 132,36 13,70 50 79,12 106,18 135,86 14,11 51 81,40 109,22 139,45 14,54 52 83,75 112,37 143,14 14,98 53 86,18 115,62 146,93 15,44 54 88,69 118,97 150,81 15,91 55 91,27 122,41 154,80 16,39 56 93,93 125,96 158,89 16,89 57 96,67 129,63 163,07 17,41 58 99,50 133,40 167,35 17,95 59 102,41 137,29 171,72 18,51 60 105,40 141,29 176,19 19,08 61 108,49 145,40 180,74 19,68 62 111,63 149,60 185,37 20,31 63 114,85 153,89 190,09 20,95 64 118,13 158,27 194,86 21,62 65 121,46 162,72 199,70 22,31 66 124,85 167,24 204,59 23,02 67 128,28 171,81 209,51 23,76 68 131,74 176,43 214,47 24,53 69 135,23 181,09 219,43 25,32 70 138,73 185,75 224,41 26,12 A3B5 A2B5 A3B5 A3B5 Für einen vergleichbaren Tarif betrug die durchschnittliche jährliche Prämienerhöhung der letzten fünf Jahre: 3,0 % (BASIC flex), 2,5 % (CLASSIC fix), 1,6 % (PREMIUM Österreich), 2,2 % (Einbettzimmer). Aus dem durchschnittlichen Wert kann keine verlässliche Aussage für den konkreten Versicherungsvertrag abgeleitet werden. 5% Partnerbonus: Werden innerhalb einer Polizze mehrere im gemeinsamen Haushalt lebende Personen nach diesen MEDplus Tarifen versichert, so reduziert sich die Prämie. Wartezeit: keine allgemeine Wartezeit! Schwangerschaften, Fehlgeburten, Entbindungen: Wartezeit 9 Monate. Hinweis: Zweck dieses Tarifblatts ist eine kurze und geraffte Information über unsere Produkte. Es ist kein Angebot im rechtlichen Sinn. Das Tarifblatt wurde sorgfältig erarbeitet, doch kann die verkürzte Darstellung zu missverständlichen oder unvollständigen Eindrücken führen. Für verbindliche und vollständige Informationen verweisen wir auf die Polizzen und die diesen zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen. Landeszahnärztekammer Burgenland GV-Vertrag: BV 584 MEDplus XF 6/21, XE 6/21, XA 6/21 – 01/2021 GRUPPENVERTRAG Auflage 01/21 V20.1
MEDplus Sonderklasse Österreich Kostenersatz für Krankenhausaufenthalte im Sonderklasse-Zweibettzimmer für: Landeszahnärztekammer Burgenland Vertrag: BV 584 mit Vertragsspitälern in ganz Österreich BASIC CLASSIC PREMIUM Ihr PLUS in der SONDERKLASSE flex fix Österreich zusätzlich zur Pflichtkrankenkasse (BVAEB) mit Selbstbehalt mit Selbstbehalt ohne Selbstbehalt Werte in EUR Werte in EUR Werte in EUR MED Leistungen ÖSTERREICH-Garantie Kostendeckung in allen Vertragskrankenhäusern EUROPA-Garantie Kostendeckung in allen öffentlichen Krankenhäusern und preislich den Wiener Vertragskrankenhäusern gleichgestellten Privatspitälern Selbstbehalt - - pro Person und Kalenderjahr von 361,-- 921,-- alle Selbstbehalte zu Tarif BASIC flex siehe unten stehende Tabelle bis 1.585,-- inklusive ambulanter Operationen (soweit der Eingriff üblicherweise stationär erfolgt) - entfällt bei Unfällen und Krankenhaustagegeld - entfällt bei Schwangerschaftsbehandlung, Geburt und Entbindungsgeld - halber Selbstbehalt bis zum 20. Geburtstag Transportkostenvergütung bis 388,-- 401,-- 397,-- Bergekosten inklusive Rettungshubschrauber (ab NACA III *)) bis 5 000,-- 5 000,-- 5 000,-- Sofortschutz nach Unfällen für bis zu 4 Wochen MED Ersatzleistungen, wenn Sie die Sonderklasse nicht in Anspruch nehmen Krankenhaustagegeld - für Erwachsene 118,-- 160,-- 159,-- - für zur Kinderprämie versicherte Personen 59,-- 81,-- 79,-- Entbindungsgeld 1 177,-- 1 603,-- 1 589,-- für zur Erwachsenenprämie versicherte Frauen PLUS Inklusivleistungen Freie Wahl Ihres Krankenhauses: öffentliches Spital oder Privatklinik mit dem Arzt Ihres Vertrauens Zweibettzimmer mit Hotelkomfort (z.B.: Bad, TV, Tageszeitung, Menüwahl, flexible Besuchszeiten) Direktverrechnung mit allen Vertragskrankenhäusern Begleitkosten im Krankenhaus für versicherte Kinder unter 20 Jahren Einholung einer fachärztlichen Zweitmeinung vor jeder Operation durch 160,-- 160,-- 160,-- einem vom Operateur unabhängigen Facharzt bis Gesundheits-Check alle 2 Jahre Umstiegsmöglichkeit: Sie können ohne neuerliche Gesundheitsprüfung auf die Tarifvariante PREMIUM umsteigen. Diese Umstiegsoption haben Sie alle 5 Jahre vom 25. bis zum 45. Geburtstag PLUS Wahlleistungen mit Zusatztarifen Kostenersatz für das Einbettzimmer (Tarif EX) WELT-Garantie (Tarif wwMED) Selbstbehalt 1.585,-- 921,-- - Regionale Selbstbehalte zu Tarif BASIC flex in EUR für Behandlungen in: Wien/Europa 1.585,-- Steiermark 507,-- Salzburg 785,-- Niederösterreich 428,-- Kärnten 707,-- Tirol 864,-- Burgenland 361,-- Oberösterreich 732,-- Vorarlberg 408,-- Bei Behandlungen in unterschiedlichen Bundesländern innerhalb eines Kalenderjahres kommt der höchste anzuwendende Selbstbehalt zu tragen. Bei außerhalb des Hauptwohnsitzbundeslands akut auftretenden und bestimmten schweren Erkrankungen wird höchstens der Selbstbehalt des Hauptwohnsitzbundeslandes verrechnet. Ihre Vertragskrankenhäuser entnehmen Sie bitte dem aktuellen Verzeichnis unter www.wienerstaedtische.at. Bei Inanspruchnahme anderer Krankenhäuser erfolgt die Abrechnung nach den tariflichen Einzelleistungen. *) Dabei handelt es sich um Verletzungen und Erkrankungen, die in der Regel einer stationären Abklärung bzw. Therapie bedürfen, bei denen jedoch akut keine Vitalgefährdung zu erwarten ist, die aber notärztliche Maßnahmen erfordern können. Zeichenerklärung: ......inkludiert -......kein Selbstbehalt Landeszahnärztekammer Burgenland GV-Vertrag: BV 584 MEDplus GXJ 6/21, GXI 6/21, GXB 6/21 – 01/2021 GRUPPENVERTRAG Auflage 01/21 V20.1
für: Landeszahnärztekammer Burgenland Vertrag: BV 584 für: Österreich Stand per: 01.01.2021 Monatsprämien in EUR Abschluss- BASIC flex CLASSIC fix PREMIUM Österreich Zusatzprämie Alter mit Selbstbehalt mit Selbstbehalt ohne Selbstbehalt EINBETTZIMMER Tarif XJ 6/21 Tarif XI 6/21 Tarif XB 6/21 Tarif EX21 Prämie Prämie Prämie Prämie Kinder 10,20 14,72 20,57 2,55 20 30,82 42,88 57,08 5,77 21 31,87 44,33 58,89 5,97 22 32,96 45,84 60,78 6,18 23 34,08 47,39 62,74 6,40 24 35,24 49,00 64,79 6,63 25 36,32 50,49 66,70 6,84 26 37,33 51,89 68,52 7,04 27 38,30 53,25 70,30 7,23 28 39,27 54,59 72,05 7,42 29 40,25 55,93 73,81 7,62 30 41,23 57,30 75,60 7,82 31 42,24 58,71 77,42 8,03 32 43,30 60,17 79,31 8,26 33 44,40 61,69 81,28 8,49 34 45,55 63,28 83,32 8,73 35 46,72 64,92 85,42 8,99 36 47,95 66,62 87,60 9,26 37 49,22 68,36 89,85 9,54 38 50,53 70,18 92,16 9,83 39 51,90 72,07 94,53 10,13 40 53,31 74,02 96,98 10,44 41 54,78 76,04 99,50 10,76 42 56,29 78,14 102,08 11,10 43 57,86 80,30 104,74 11,43 44 59,48 82,54 107,48 11,78 45 61,16 84,86 110,30 12,15 46 62,90 87,26 113,20 12,52 47 64,70 89,74 116,17 12,90 48 66,55 92,30 119,24 13,29 49 68,47 94,94 122,38 13,70 50 70,44 97,67 125,61 14,11 51 72,48 100,47 128,93 14,54 52 74,57 103,36 132,34 14,98 53 76,73 106,35 135,85 15,44 54 78,97 109,43 139,44 15,91 55 81,26 112,60 143,12 16,39 56 83,63 115,87 146,91 16,89 57 86,07 119,24 150,77 17,41 58 88,59 122,71 154,73 17,95 59 91,18 126,28 158,77 18,51 60 93,84 129,95 162,90 19,08 61 96,59 133,74 167,11 19,68 62 99,39 137,60 171,39 20,31 63 102,25 141,56 175,75 20,95 64 105,18 145,58 180,17 21,62 65 108,14 149,67 184,64 22,31 66 111,16 153,83 189,16 23,02 67 114,21 158,03 193,71 23,76 68 117,29 162,29 198,30 24,53 69 120,40 166,57 202,88 25,32 70 123,52 170,87 207,48 26,12 A3B5 A2B5 A3B5 A3B5 Für einen vergleichbaren Tarif betrug die durchschnittliche jährliche Prämienerhöhung der letzten fünf Jahre: 3,0 % (BASIC flex), 2,5 % (CLASSIC fix), 1,6 % (PREMIUM Österreich), 2,2 % (Einbettzimmer). Aus dem durchschnittlichen Wert kann keine verlässliche Aussage für den konkreten Versicherungsvertrag abgeleitet werden. 5% Partnerbonus: Werden innerhalb einer Polizze mehrere im gemeinsamen Haushalt lebende Personen nach diesen MEDplus Tarifen versichert, so reduziert sich die Prämie. Wartezeit: keine allgemeine Wartezeit! Schwangerschaften, Fehlgeburten, Entbindungen: Wartezeit 9 Monate. Hinweis: Zweck dieses Tarifblatts ist eine kurze und geraffte Information über unsere Produkte. Es ist kein Angebot im rechtlichen Sinn. Das Tarifblatt wurde sorgfältig erarbeitet, doch kann die verkürzte Darstellung zu missverständlichen oder unvollständigen Eindrücken führen. Für verbindliche und vollständige Informationen verweisen wir auf die Polizzen und die diesen zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen. Landeszahnärztekammer Burgenland GV-Vertrag: BV 584 MEDplus GXJ 6/21, GXI 6/21, GXB 6/21 – 01/2021 GRUPPENVERTRAG Auflage 01/21 V20.1
MEDplus Sonderklasse Österreich Kostenersatz für Krankenhausaufenthalte im Sonderklasse-Zweibettzimmer für: Landeszahnärztekammer Burgenland Vertrag: BV 584 mit Vertragsspitälern in ganz Österreich Ihr PLUS in der SONDERKLASSE PREMIUM ohne Selbstbehalt zusätzlich zur Pflichtkrankenkasse (SVS - Geldleistung) Werte in EUR MED Leistungen ÖSTERREICH-Garantie Kostendeckung in allen Vertragskrankenhäusern EUROPA-Garantie Kostendeckung in allen öffentlichen Krankenhäusern und preislich den Wiener Vertragskrankenhäusern gleichgestellten Privatspitälern Selbstbehalt (halber Selbstbehalt bis 45 Jahre) Selbstbehalt entfällt für Behandlungen nach Unfällen - Ambulante Operationen (soweit der Eingriff üblicherweise stationär erfolgt) - Selbstbehalt (halber Selbstbehalt bis 45 Jahre) - Transportkostenvergütung bis 300,-- Bergekosten inklusive Rettungshubschrauber ab NACA III bis 5 000,-- Sofortschutz nach Unfällen für bis zu 4 Wochen MED Ersatzleistungen, wenn Sie die Sonderklasse nicht in Anspruch nehmen Ersatzweises Krankenhaustagegeld - für Erwachsene 120,-- - für zur Kinderprämie versicherte Personen 60,-- Entbindungsgeld 1 200,-- für zur Erwachsenenprämie versicherte Frauen PLUS Inklusivleistungen Freie Wahl Ihres Krankenhauses: öffentliches Spital oder Privatklinik mit dem Arzt Ihres Vertrauens Zweibettzimmer mit Hotelkomfort (z.B.: Bad, TV, Tageszeitung, Menüwahl, flexible Besuchszeiten) Direktverrechnung mit allen Vertragskrankenhäusern Begleitkosten im Krankenhaus für versicherte Kinder unter 20 Jahren Einholung einer Zweitmeinung durch einen vom Operateur unabhängigen Facharzt, vor 160,-- jeder Operation bis Gesundheits-Check alle 2 Jahre PLUS Wahlleistungen mit Zusatztarifen Ihre Vertragskrankenhäuser entnehmen Sie bitte dem aktuellen Verzeichnis unter www.wienerstaedtische.at. Bei Inanspruchnahme anderer Krankenhäuser erfolgt die Abrechnung nach den tariflichen Einzelleistungen. *) Dabei handelt es sich um Verletzungen und Erkrankungen, die in der Regel einer stationären Abklärung bzw. Therapie bedürfen, bei denen jedoch akut keine Vitalgefährdung zu erwarten ist, die aber notärztliche Maßnahmen erfordern können. Zeichenerklärung: ......inkludiert Landeszahnärztekammer Burgenland GV-Vertrag: BV 584 MEDplus XG 6/21 – 01/2021 GRUPPENVERTRAG Auflage 01/21 V20.1
für: Landeszahnärztekammer Burgenland Vertrag: BV 584 für: Österreich Stand per: 01.01.2021 Monatsprämien in EUR Abschluss- PREMIUM Zusatzprämie Alter ohne Selbstbehalt EINBETTZIMMER Tarif XG 6/21 Tarif EX21 Prämie Prämie Kinder 15,54 2,55 20 43,11 5,77 21 44,48 5,97 22 45,91 6,18 23 47,39 6,40 24 48,93 6,63 25 50,38 6,84 26 51,75 7,04 27 53,09 7,23 28 54,42 7,42 29 55,74 7,62 30 57,10 7,82 31 58,47 8,03 32 59,90 8,26 33 61,39 8,49 34 62,93 8,73 35 64,52 8,99 36 66,16 9,26 37 67,86 9,54 38 69,61 9,83 39 71,40 10,13 40 73,25 10,44 41 75,15 10,76 42 77,10 11,10 43 79,11 11,43 44 81,18 11,78 45 83,31 12,15 46 85,50 12,52 47 87,74 12,90 48 90,06 13,29 49 92,43 13,70 50 94,87 14,11 51 97,38 14,54 52 99,96 14,98 53 102,60 15,44 54 105,31 15,91 55 108,10 16,39 56 110,96 16,89 57 113,87 17,41 58 116,86 17,95 59 119,92 18,51 60 123,04 19,08 61 126,22 19,68 62 129,45 20,31 63 132,74 20,95 64 136,08 21,62 65 139,46 22,31 66 142,87 23,02 67 146,31 23,76 68 149,77 24,53 69 153,24 25,32 70 156,71 26,12 A3B5 Für einen vergleichbaren Tarif betrug die durchschnittliche jährliche Prämienerhöhung der letzten fünf Jahre: 2,3 % (XG6), 2,2 % (Einbettzimmer). Aus dem durchschnittlichen Wert kann keine verlässliche Aussage für den konkreten Versicherungsvertrag abgeleitet werden. 5% Partnerbonus: Werden innerhalb einer Polizze mehrere im gemeinsamen Haushalt lebende Personen nach diesen MEDplus Tarifen versichert, so reduziert sich die Prämie. Wartezeit: keine allgemeine Wartezeit! Schwangerschaften, Fehlgeburten, Entbindungen: Wartezeit 9 Monate. Hinweis: Zweck dieses Tarifblatts ist eine kurze und geraffte Information über unsere Produkte. Es ist kein Angebot im rechtlichen Sinn. Das Tarifblatt wurde sorgfältig erarbeitet, doch kann die verkürzte Darstellung zu missverständlichen oder unvollständigen Eindrücken führen. Für verbindliche und vollständige Informationen verweisen wir auf die Polizzen und die diesen zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen. Landeszahnärztekammer Burgenland GV-Vertrag: BV 584 MEDplus XG 6/21 – 01/2021 GRUPPENVERTRAG Auflage 01/21 V20.1
Zahnärztekammer Burgenland SOZIALVERSICHERUNGSERSATZ Gruppenversicherung für alle Zahnärzte und Ärzte in Österreich 9 Seiten (ausgenommen Mitglieder der Ärztekammer Wien) Prämienübersicht (Österreichdeckung) Heilkostentarif ohne oder mit Sonderklasse Mehrbettzimmer für nicht Sozialversicherte (Prämien inklusive 1 % Vers.steuer, in EURO; gültig ab 01.01.2021) MEDplus Kompakt Basic MEDplus Kompakt Premium Allgemeine Klasse - Tarif DXA6 Allg. Klasse und Sonderklasse -Tarif DXS6 Alter DXA621 Alter DXS621 bis 19 101,29 Kinderprämie bis 19 108,91 Kinderprämie 20 197,14 20 243,60 21 201,63 21 249,32 22 206,32 22 255,30 23 211,19 23 261,52 24 216,25 24 267,98 25 220,99 25 274,09 26 225,49 26 279,91 27 229,86 27 285,56 28 234,12 28 291,05 29 238,36 29 296,51 30 242,60 30 301,94 31 246,88 31 307,42 32 251,25 32 312,96 33 255,70 33 318,61 34 260,25 34 324,39 35 264,92 35 330,27 36 269,71 36 336,26 37 274,61 37 342,37 38 279,63 38 348,60 39 284,77 39 354,97 40 290,02 40 361,48 41 295,41 41 368,12 42 300,93 42 374,92 43 306,57 43 381,89 44 312,35 44 389,02 45 318,24 45 396,31 46 324,28 46 403,79 47 330,48 47 411,47 48 336,82 48 419,34 49 343,32 49 427,40 50 349,99 50 435,68 51 356,84 51 444,16 52 363,88 52 452,86 53 371,12 53 461,78 54 378,57 54 470,92 55 386,24 55 480,29 56 394,15 56 489,88 57 402,32 57 499,68 58 410,72 58 509,71 59 419,40 59 519,96 60 428,33 60 530,39 61 437,54 61 541,02 62 447,03 62 551,79 63 456,79 63 562,74 64 466,86 64 573,84 65 477,23 65 585,07 66 487,89 66 596,42 67 498,86 67 607,86 68 510,14 68 619,36 69 521,70 69 630,91 70 533,53 70 642,48 Partnerbonus: Werden innerhalb einer Polizze mehrere im gemeinsamen Haushalt lebende Personen nach MEDplus Tarifen versichert, so reduziert sich die Prämie dieser Tarife um 5%. Wartezeit: keine allgemeine Wartezeit! Schwangerschaften, Fehlgeburten, Entbindungen: Wartezeit 9 Monate.
LEISTUNGS¾BERSICHT zur KRANKENHAUSKOSTENVERSICHERUNG MEDplus Kompakt BASIC - Allgemeine Klasse TARIF: DXA 6/21 (01/2021) Art und Umfang des Versicherungsschutzes H×chstsÄtze in EUR 1. STATION¤RE HEILBEHANDLUNG Volle Kostendeckung in der allgemeinen Klasse (ausgenommen sind UnfÄlle, fÞr die die obligatorisch bestehende Unfallversicherung leistet) in allen ×ffentlichen ×sterreichischen KrankenhÄusern sowie ×ffentlichen KrankenhÄusern weltweit. In allen anderen KrankenhÄusern werden fÞr die Kosten einer stationÄren Heilbehandlung je Verpflegstag bis 532,00 vergÞtet. Wird fÞr eine ununterbrochene stationÄre Heilbehandlung kein Kostenersatz beansprucht, weil die Kosten von dritter Seite gedeckt sind, gebÞhrt ein Krankenhaustagegeld (Barleistung) fÞr Erwachsene von 123,00 fÞr zur KinderprÄmie versicherte Personen von 62,00 FÞr Krankentransportkosten bis 263,00 2. KONSERVATIVE AMBULANTE UNTERSUCHUNG Der Versicherungsschutz umfaÚt den Kostenersatz fÞr medizinisch notwendige Untersuchungen wegen Krankheit oder Unfall, auch wenn die Diagnostik einen Aufenthalt von weniger als 24 Stunden erfordert, und zwar auch dann, wenn der Versicherte dafÞr eine Tagesklinik aufsucht. Darunter fallen Untersuchungen bei komplexen bzw. unklaren Krankheitsbildern, wenn die Erkrankungen oder die Beschwerden nicht mit einer fachÄrztlichen Untersuchung alleine abgeklÄrt werden k×nnen, sondern fÞr die Diagnose aufwendige Untersuchungen bzw. die Zusammenarbeit mehrerer ¤rzte unterschiedlicher Fachrichtungen erforderlich sind. Dazu zÄhlen insbesondere auch Spezialuntersuchungen wie SPECT, MRI, Angiographien, Koloskopien und Szintigraphien. Im Versicherungsfall k×nnen alle medizinisch notwendigen Leistungen (wie zB Labor, R×ntgen oder MRI) in Anspruch genommen werden. Pro Kalenderjahr stehen dafÞr EUR 810,-- zusÄtzlich zu Pkt. 7 zur VerfÞgung. 3. AMBULANTE OPERATIONEN FÞr die Kosten ambulanter Operationen werden in Operationsgruppe I bis 108,00 in Operationsgruppe II bis 216,00 in Operationsgruppe III bis 324,00 in Operationsgruppe IV bis 541,00 in Operationsgruppe V bis 757,00 in Operationsgruppe VI bis 1.017,00 1.298,00 1.730,00 in Operationsgruppe VII bis in Operationsgruppe VIII bis vergÞtet, wenn der Eingriff Þblicherweise stationÄr durchgefÞhrt wird. 53.LK.DXA (20.12)
LEISTUNGS¾BERSICHT zur KRANKENHAUSKOSTENVERSICHERUNG MEDplus Kompakt BASIC - Allgemeine Klasse Art und Umfang des Versicherungsschutzes H×chstsÄtze in EUR FÞr die Einstufung der Operationen ( 5, Abs. 15 AVB) ist das jeweilige mit der ¤rztekammer Wien zuletzt vereinbarte Operationsgruppenverzeichnis maÚgebend. Dieses wird dem Versicherungsnehmer auf Verlagen aufgehÄndigt. Bei Mehrfachoperationen wird die h×chste Operationsgruppe abgegolten. 4. ENTBINDUNGEN Zur ErwachsenenprÄmie versicherte Frauen erhalten nach einer hÄuslichen Entbindung ein Entbindungsgeld von 616,00 Bei Mehrlingsgeburten erh×ht sich das Entbindungsgeld fÞr jede weitere Geburt um die HÄlfte. FÞr einen stationÄren Krankenhausaufenthalt anlÄsslich einer Entbindung werden statt des Entbindungsgeldes Leistungen wie fÞr stationÄre Heilbehandlung wegen Krankheit laut Pkt.1 erbracht, wenn diese Leistungen den Betrag des Entbindungsgeldes Þbersteigen. 5. REHABILITATION Die Kosten einer medizinisch notwendigen stationÄren Rehabilitationsbehandlung, die im Zusammenhang mit einer vorangegangenen, unter Versicherungsschutz stehenden stationÄren Heilbehandlung steht, und in einer Vertragseinrichtung erfolgt, werden - unter Vorbehalt der Zustimmung des Versicherers zur PrÞfung der medizinischen Notwendigkeit - zur GÄnze Þbernommen und direkt mit der Vertragseinrichtung verrechnet. Erfolgt die Rehabilitationsbehandlung nicht in einer Vertragseinrichtung, werden lÄngstens fÞr 90 Tage pro Tag bis 220,00 vergÞtet. 6. KUR FÞr medizinisch notwendige Kuraufenthalte von zumindest 14 zusammenhÄngenden Tagen, die Ärztlich verordnet sind und deren Kurmittel- und Aufenthaltskosten nachgewiesen werden, wird ein Kurtaggeld von 34,00 fÞr lÄngstens 28 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren bezahlt.
LEISTUNGS¾BERSICHT zur KRANKENHAUSKOSTENVERSICHERUNG MEDplus Kompakt BASIC - Allgemeine Klasse Art und Umfang des Versicherungsschutzes H×chstsÄtze in EUR 7. AMBULANTE HEILBEHANDLUNG Im Rahmen der dargestellten H×chstsÄtze pro Kalenderjahr werden Rechnungen im AusmaÚ von 100% vergÞtet fÞr - ambulante Ärztliche Behandlungen inkl. ambulanter Operationen und tagesklinischer Leistungen (schul- und komplimentÄrmedizinische) bis 6.272,00 Nach Aussch×pfung des H×chstsatzes wird fÞr die einfache Ordination ein Betrag von bis zu EUR 41,00 fÞr eine Facharztordination ein Betrag von bis zu EUR 67,00 vergÞtet. ErgÄnzend zu 1 (3) AVB gelten auch von niedergelassenen, zur selbstÄndigen AusÞbung des Ärztlichen Berufes zugelassene ¤rzten angewandte alternative Behandlungsmethoden, die sich in der Praxis als erfolgsversprechend bewÄhrt haben, als Heilbehandlung, auch wenn diese Methoden wissenschaftlich nicht allgemein anerkannt sind. - besondere Heilbehandlungen: physikalische Behandlungen, Heilmassagen, LogopÄdie (in Abweichung von 1 Abs. 2 Iit. c AVB) und Beistand durch Hebammen, soweit Ärztlich verordnet, bis 941,00 - Schwangerschaftsuntersuchungen und Geburtenvorbereitung: FÞr Schwangerschaftsuntersuchungen und Geburtenvorbereitung steht Þber die im Normaltarif vorgesehenen KostensÄtze eine zusÄtzliche Versicherungssumme von EUR 258,00 zur VerfÞgung. - Psychotherapie und psychologische Behandlungen, soweit Ärztlich verordnet, bis 739,00 ErgÄnzend zu 5 (2) AVB sind auch Behandlungen durch einen in ·sterreich zur selbstÄndigen BerufsausÞbung zugelassenen Psychotherapeuten oder Psychologen versichert. - Ärztlich verordnete Medikamente bis 941,00 Steigen die jÄhrlichen Gesamtkosten fÞr Ärztlich verordnete Medikamente Þber einen Betrag in H×he EUR 1.730,00, werden ab diesem Betrag die Kosten fÞr Ärztlich verordnete Medikamente ohne Limit ersetzt. Kosten fÞr Ärztlich verordnete Medikamente im jÄhrlichen GesamtausmaÚ ab EUR 890,00 und unter EUR 1.780,00 werden nicht ersetzt (Selbstbehalt). - Ärztlich verordnete Heil- und Hilfsmittel bis 403,00 - Chemo- und Strahlentherapie Die Behandlung von nicht operierten oder nicht operablen Tumoren gilt bei ambulanter DurchfÞhrung pro Kalenderjahr bis 840,00
LEISTUNGS¾BERSICHT zur KRANKENHAUSKOSTENVERSICHERUNG MEDplus Kompakt BASIC - Allgemeine Klasse Art und Umfang des Versicherungsschutzes H×chstsÄtze in EUR 8. ZAHNBEHANDLUNG ErgÄnzend zu 1, Abs. 2a) erster Satz und b) AVB gelten als Versicherungsfall auch folgende medizinisch notwendigen ambulanten Zahnbehandlungen: konservative Zahnbehandlung, Zahnextraktionen (auch operative Zahnentfernung), Zahnr×ntgen, Zahnersatz und Zahnregulierung. Sonstige Zahn-, Mund- und Kieferbehandlungen gelten nicht als Versicherungsfall. Innerhalb eines Kalenderjahres werden fÞr versicherte Zahnbehandlungen 100 % der Kosten insgesamt bis 1.781,00 ersetzt. 9. BERGEKOSTEN Bergekosten (das sind Kosten, die notwendig werden, wenn die versicherte Person einen Unfall erlitten hat oder in Berg- oder Wassernot geraten ist und verletzt oder unverletzt geborgen werden muss bzw. durch einen Unfall oder infolge Berg- oder Wassernot den Tod erleidet und ihre Bergung erfolgen muss) inklusive Rettungshubschrauber Ersatz bis 5.000,00 Ersetzt werden die nachgewiesenen Kosten des Suchens nach der versicherten Person und ihres Transportes bis zur nÄchsten befahrbaren StraÚe oder bis zum dem Unfallort nÄchstgelegenen Spital. Gilt ab NACA IV (das sind Verletzungen und Erkrankungen, ohne akuter Lebensgefahr, die aber eine kurzfristige Entwicklung einer VitalgefÄhrdung nicht ausschlieÚen). VergÞtet werden 90% der Kosten bzw. die vollen Differenzkosten auf die Leistung der Sozialversicherung, soweit kein Kostenersatz aus anderen Versicherungen m×glich ist. Kein Versicherungsschutz besteht in diesem Zusammenhang fÞr UnfÄlle bei einer entgeltlich oder beruflich ausgeÞbten sportlichen BetÄtigung. 10. ZUSATZVEREINBARUNG In AbÄnderung von 6 Abs. 5, 1. Fall, AVB besteht Versicherungsschutz fÞr Krankheiten und UnfÄlle, die als Folge des Genusses von Alkohol und Suchtgiften eintreten. FÞr damit zusammenhÄngende EntziehungsmaÚnahmen und Entziehungskuren besteht jedoch kein Versicherungsschutz. Sofern die Allgemeinen Bedingungen eine Leistungsfreiheit oder ein KÞndigungsrecht bei fahrlÄssiger Missachtung von vom Arzt oder vom Versicherer gegebenen zumutbaren VerhaltensmaÚregeln vorsieht, so gelten diese Bestimmungen als nicht vereinbart. ZusÄtzlich zu 11 Abs. 9 und 11 AVB gilt bei Abschluss eines Krankenversicherungsvertrages mit Versicherungsschutz auch oder nur fÞr ambulante Heilbehandlung bei einem anderen Versicherer Folgendes: Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Erbringung von Leistungen aus diesem Tarif frei. Der Versicherer kann Þberdies die Versicherung innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der weiteren Versicherung zum Ende des laufenden Kalendermonats kÞndigen; kÞndigt der Versicherer innerhalb eines Monats nicht, so kann er sich auf die Leistungsfreiheit nicht berufen. Bei Zusammentreffen von LeistungsansprÞchen aus diesem Tarif und allfÄllligen weiteren Tarifen werden Leistungen aus diesem Tarif erst nach Inanspruchnahme der weiteren Tarife erbracht, dabei ist die EntschÄdigung aus diesem Tarif derart zu bemessen, dass die GesamtvergÞtung fÞr ambulante Heilbehandlung aus allen Tarifen zusammen 100% der Kosten fÞr ambulante Heilbehandlung nicht Þberschreitet.
LEISTUNGS¾BERSICHT zur KRANKENHAUSKOSTENVERSICHERUNG MEDplus Kompakt PREMIUM - Sonderklasse TARIF: DXS 6/21 (01/2021) Art und Umfang des Versicherungsschutzes H×chstsÄtze in EUR 1. STATION¤RE HEILBEHANDLUNG FÞr die Kosten einer stationÄren Heilbehandlung je Verpflegstag bis 353,00 zusÄtzlich im nichtoperativen Fall pro Tag bis 190,00 224,00 fÞr Operationen 448,00 in Operationsgruppe I bis 672,00 in Operationsgruppe II bis 1.120,00 in Operationsgruppe III bis 1.568,00 in Operationsgruppe IV bis 2.106,00 in Operationsgruppe V bis 2.688,00 in Operationsgruppe VI bis 3.584,00 in Operationsgruppe VII bis in Operationsgruppe VIII bis FÞr die Einstufung der Operationen ist das jeweilige mit der ¤rztekammer Wien zuletzt verein- barte Operationsgruppenverzeichnis maÚgebend. Dieses wird dem Versicherungsnehmer auf Verlangen ausgehÄndigt. Bei Mehrfachoperationen wird die h×chste Operationsgruppe abgegolten. Dies gilt auch fÞr ambulante Operationen gemÄÚ Punkt 4. Eine radikale Strahlenbehandlung von nicht operierten Tumoren wird einer Operation nach der dem Sitz und der Art des Tumors entsprechenden Operationsgruppe gleichgehalten. Der Ersatz gilt fÞr sÄmtliche Arzthonorare und KrankenhausgebÞhren eines Spitals- aufenthaltes. 1.120,00 Erfolgt eine stationÄre Heilbehandlung ununterbrochen in der Allgemeinen Verpflegsklasse wird eine Ersatzfallpauschale von ausbezahlt. Wird fÞr eine stationÄre Heilbehandlung kein Kostenersatz beansprucht, gebÞhrt zusÄtzlich ein Krankenhaustagegeld (Barleistung) 134,00 67,00 fÞr Erwachsene von fÞr zur KinderprÄmie versicherte Personen von FÞr Krankentransportkosten bis 353,00 2. KONSERVATIVE AMBULANTE UNTERSUCHUNGEN Der Versicherungsschutz umfaÚt den Kostenersatz fÞr medizinisch notwendige Untersuchungen wegen Krankheit oder Unfall, auch wenn die Diagnostik einen Aufenthalt von weniger als 24 Stunden erfordert, und zwar auch dann, wenn der Versicherte dafÞr eine Tagesklinik aufsucht. Darunter fallen Untersuchungen bei komplexen bzw. unklaren Krankheitsbildern, wenn die Erkrankungen oder die Beschwerden nicht mit einer fachÄrztlichen Untersuchung alleine abgeklÄrt werden k×nnen, sondern fÞr die Diagnose aufwendige Untersuchungen bzw. die Zusammenarbeit mehrerer ¤rzte unterschiedlicher Fachrichtungen erforderlich sind. Dazu zÄhlen insbesondere auch Spezialuntersuchungen wie SPECT, MRI, Angiographien, Koloskopien und Szintigraphien. Im Versicherungsfall k×nnen alle medizinisch notwendigen Leistungen (wie zB Labor, R×ntgen oder MRI) in Anspruch genommen werden. Pro Kalenderjahr stehen dafÞr EUR 773,-- zusÄtzlich zu Pkt. 7 zur VerfÞgung. 53.LK.DXS (20.12)
LEISTUNGS¾BERSICHT zur KRANKENHAUSKOSTENVERSICHERUNG MEDplus Kompakt PREMIUM - Sonderklasse Art und Umfang des Versicherungsschutzes H×chstsÄtze in EUR 3. AMBULANTE OPERATIONEN FÞr die Kosten ambulanter Operationen werden 118,00 235,00 in Operationsgruppe I bis 353,00 in Operationsgruppe II bis 588,00 in Operationsgruppe III bis 823,00 in Operationsgruppe IV bis 1.105,00 in Operationsgruppe V bis 1.411,00 in Operationsgruppe VI bis 1.882,00 in Operationsgruppe VII bis in Operationsgruppe VIII bis vergÞtet, wenn der Eingriff Þblicherweise stationÄr durchgefÞhrt wird. 4. ENTBINDUNGEN ( 5, Abs. 18 AVB) Weibliche zur ErwachsenenprÄmie Versicherte erhalten nach einer hÄuslichen oder einer Entbindung in der allgemeinen Klasse eines ×ffentlichen Krankenhauses ein Entbindungsgeld von 1.344,00 Bei Mehrlingsgeburten erh×ht sich das Entbindungsgeld fÞr jede weitere Geburt um die HÄlfte. FÞr einen stationÄren Krankenhausaufenthalt anlÄsslich einer Entbindung werden statt des Ent- bindungsgeldes Leistungen wie fÞr stationÄre Heilbehandlung wegen Krankheit laut Pkt.1 erbracht, wenn diese Leistungen den Betrag des Entbindungsgeldes Þbersteigen. 5. REHABILITATION Die Kosten einer medizinisch notwendigen stationÄren Rehabilitationsbehandlung, die im Zusammenhang mit einer vorangegangenen, unter Versicherungsschutz stehenden stationÄren Heilbehandlung steht, und in einer Vertragseinrichtung erfolgt, werden - unter Vorbehalt der Zustimmung des Versicherers zur PrÞfung der medizinischen Notwendigkeit - zur GÄnze Þbernommen und direkt mit der Vertragseinrichtung verrechnet. Erfolgt die Rehabilitationsbehandlung nicht in einer Vertragseinrichtung, werden lÄngstens fÞr 90 Tage pro Tag bis 220,00 vergÞtet. 6. KUR FÞr medizinisch notwendige Kuraufenthalte von zumindest 14 zusammenhÄngenden Tagen, die Ärztlich verordnet sind und deren Kurmittel- und Aufenthaltskosten nachgewiesen werden, wird ein Kurtaggeld von 34,00 fÞr lÄngstens 28 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren bezahlt.
LEISTUNGS¾BERSICHT zur KRANKENHAUSKOSTENVERSICHERUNG MEDplus Kompakt PREMIUM - Sonderklasse Art und Umfang des Versicherungsschutzes H×chstsÄtze in EUR 7. AMBULANTE HEILBEHANDLUNG Im Rahmen der dargestellten H×chstsÄtze pro Kalenderjahr werden Rechnungen im AusmaÚ von 100% vergÞtet fÞr - ambulante Ärztliche Behandlungen inkl. ambulanter Operationen und tagesklinischer Leistungen (schul- und komplimentÄrmedizinische) bis 6.272,00 Nach Aussch×pfung des H×chstsatzes wird fÞr die einfache Ordination ein Betrag von bis zu EUR 41,00 fÞr eine Facharztordination ein Betrag von bis zu EUR 67,00 vergÞtet. ErgÄnzend zu 1 (3) AVB gelten auch von niedergelassenen, zur selbstÄndigen AusÞbung des Ärztlichen Berufes zugelassene ¤rzten angewandte alternative Behandlungsmethoden, die sich in der Praxis als erfolgsversprechend bewÄhrt haben, als Heilbehandlung, auch wenn diese Methoden wissenschaftlich nicht allgemein anerkannt sind. - besondere Heilbehandlungen: physikalische Behandlungen, Heilmassagen, LogopÄdie (in Abweichung von 1 Abs. 2 Iit. c AVB) und Beistand durch Hebammen, soweit Ärztlich verordnet, bis 941,00 - Schwangerschaftsuntersuchungen und Geburtenvorbereitung: FÞr Schwangerschaftsuntersuchungen und Geburtenvorbereitung steht Þber die im Normaltarif vorgesehenen KostensÄtze eine zusÄtzliche Versicherungssumme von EUR 258,00 zur VerfÞgung. - Psychotherapie und psychologische Behandlungen, soweit Ärztlich verordnet, bis 739,00 ErgÄnzend zu 5 (2) AVB sind auch Behandlungen durch einen in ·sterreich zur selbstÄndigen BerufsausÞbung zugelassenen Psychotherapeuten oder Psychologen versichert. - Ärztlich verordnete Medikamente bis 941,00 Steigen die jÄhrlichen Gesamtkosten fÞr Ärztlich verordnete Medikamente Þber einen Betrag in H×he EUR 1.730,00, werden ab diesem Betrag die Kosten fÞr Ärztlich verordnete Medikamente ohne Limit ersetzt. Kosten fÞr Ärztlich verordnete Medikamente im jÄhrlichen GesamtausmaÚ ab EUR 865,00 und unter EUR 1.730,00 werden nicht ersetzt (Selbstbehalt). - Ärztlich verordnete Heil- und Hilfsmittel bis 403,00 - Chemo- und Strahlentherapie Die Behandlung von nicht operierten oder nicht operablen Tumoren gilt bei ambulanter DurchfÞhrung pro Kalenderjahr bis 840,00
LEISTUNGS¾BERSICHT zur KRANKENHAUSKOSTENVERSICHERUNG MEDplus Kompakt PREMIUM - Sonderklasse Art und Umfang des Versicherungsschutzes H×chstsÄtze in EUR 8. ZAHNBEHANDLUNG ErgÄnzend von 1, Abs. 2a) erster Satz und b) AVB gelten als Versicherungsfall auch folgende medizinisch notwendigen ambulanten Zahnbehandlungen: konservative Zahnbehandlung, Zahnextraktionen (auch operative Zahnentfernung), Zahnr×ntgen, Zahnersatz und Zahnregulierung. Sonstige Zahn-, Mund- und Kieferbehandlungen gelten nicht als Versicherungsfall. Innerhalb eines Kalenderjahres werden fÞr versicherte Zahnbehandlungen 100 % der Kosten insgesamt bis 1.781,00 ersetzt. 9. BERGEKOSTEN Bergekosten (das sind Kosten, die notwendig werden, wenn die versicherte Person einen Unfall erlitten hat oder in Berg- oder Wassernot geraten ist und verletzt oder unverletzt geborgen werden muss bzw. durch einen Unfall oder infolge Berg- oder Wassernot den Tod erleidet und ihre Bergung erfolgen muss) inklusive Rettungshubschrauber Ersatz bis 5.000,00 Ersetzt werden die nachgewiesenen Kosten des Suchens nach der versicherten Person und ihres Transportes bis zur nÄchsten befahrbaren StraÚe oder bis zum dem Unfallort nÄchstgelegenen Spital. Giltt ab NACA III (das sind Verletzungen und Erkrankungen, die in der Regel einer stationÄren AbklÄrung bzw. Therapie bedÞrfen, bei denen jedoch akut keine VitalgefÄhrdung zu erwarten ist, aber notÄrztliche MaÚnahmen erfordern k×nnen). VergÞtet werden 90% der Kosten bzw. die vollen Differenzkosten auf die Leistung der Sozialversicherung, soweit kein Kostenersatz aus anderen Versicherungen m×glich ist. Kein Versicherungsschutz besteht in diesem Zusammenhang fÞr UnfÄlle bei einer entgeltlich oder beruflich ausgeÞbten sportlichen BetÄtigung. 10. ZUSATZVEREINBARUNG In AbÄnderung von 6 Abs. 5, 1. Fall, AVB besteht Versicherungsschutz fÞr Krankheiten und UnfÄlle, die als Folge des Genusses von Alkohol und Suchtgiften eintreten. FÞr damit zusammenhÄngende EntziehungsmaÚnahmen und Entziehungskuren besteht jedoch kein Versicherungsschutz. Sofern die Allgemeinen Bedingungen eine Leistungsfreiheit oder ein KÞndigungsrecht bei fahrlÄssiger Missachtung von vom Arzt oder vom Versicherer gegebenen zumutbaren VerhaltensmaÚregeln vorsieht, so gelten diese Bestimmungen als nicht vereinbart. ZusÄtzlich zu 11 Abs. 9 und 11 AVB gilt bei Abschluss eines Krankenversicherungsvertrages mit Versicherungsschutz auch oder nur fÞr ambulante Heilbehandlung bei einem anderen Versicherer Folgendes: Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Erbringung von Leistungen aus diesem Tarif frei. Der Versicherer kann Þberdies die Versicherung innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der weiteren Versicherung zum Ende des laufenden Kalendermonats kÞndigen; kÞndigt der Versicherer innerhalb eines Monats nicht, so kann er sich auf die Leistungsfreiheit nicht berufen. Bei Zusammentreffen von LeistungsansprÞchen aus diesem Tarif und allfÄllligen weiteren Tarifen werden Leistungen aus diesem Tarif erst nach Inanspruchnahme der weiteren Tarife erbracht, dabei ist die EntschÄdigung aus diesem Tarif derart zu bemessen, dass die GesamtvergÞtung fÞr ambulante Heilbehandlung aus allen Tarifen zusammen 100% der Kosten fÞr ambulante Heilbehandlung nicht Þberschreitet.
MEDplus Sonderklasse Oberösterreich Kostenersatz für Krankenhausaufenthalte im Sonderklasse-Zweibettzimmer für: Landeszahnärztekammer Burgenland Vertrag: BV 584 mit Vertragsspitälern in Oberösterreich, Salzburg, Kärnten, Tirol, Vorarlberg, Burgenland, Steiermark, Niederösterreich; PREMIUM Ihr PLUS in der SONDERKLASSE Oberösterreich zusätzlich zur Pflichtkrankenkasse (ÖGK, SVS - Sachleistung, KFA) ohne Selbstbehalt Werte in EUR MED Leistungen REGIONAL-Garantie Kostengarantie in den Vertragskrankenhäusern laut Ihrer regionalen Vertragsspitalliste in Oberösterreich, Salzburg, Kärnten, Tirol, Vorarlberg, Burgenland, Steiermark, Niederösterreich; ÖSTERREICH-Garantie: Kostengarantie in allen anderen österreichischen Vertragskrankenhäusern - Eigenanteil pro Aufenthalt 1 200,-- entfällt bei akuten und bestimmten schweren Erkrankungen und für Behandlungen nach Unfällen EUROPA-Garantie Kostendeckung in allen öffentlichen Krankenhäusern und preislich den Wiener Vertragskrankenhäusern gleichgestellten Privatspitälern - Eigenanteil pro Aufenthalt 1 200,-- Transportkostenvergütung bis 350,-- Bergekosten inklusive Rettungshubschrauber (ab NACA III *)) bis 5 000,-- Sofortschutz nach Unfällen für bis zu 4 Wochen Ambulante Operationen (soweit der Eingriff üblicherweise stationär erfolgt) MED Ersatzleistungen, wenn Sie die Sonderklasse nicht in Anspruch nehmen Ersatzweises Krankenhaustagegeld - für Erwachsene 140,-- - für zur Kinderprämie versicherte Personen 70,-- Entbindungsgeld 1 402,-- für zur Erwachsenenprämie versicherte Frauen PLUS Inklusivleistungen Freie Wahl Ihres Krankenhauses: öffentliches Spital oder Privatklinik mit dem Arzt Ihres Vertrauens Zweibettzimmer mit Hotelkomfort (z.B. Bad, TV, Tageszeitung, Menüwahl, flexible Besuchszeiten) Direktverrechnung mit allen Vertragskrankenhäusern Begleitkosten im Krankenhaus für versicherte Kinder unter 20 Jahren Einholung einer fachärztlichen Zweitmeinung vor jeder Operation durch einem vom Operateur 160,-- unabhängigen Facharzt bis Gesundheits-Check alle 2 Jahre PLUS Wahlleistungen mit Zusatztarifen Kostenersatz für das Einbettzimmer (Tarif EX) WELT-Garantie (Tarif wwMED) Eigenanteil 1 200,-- Ihre Vertragskrankenhäuser entnehmen Sie bitte dem aktuellen Verzeichnis unter www.wienerstaedtische.at. Bei Inanspruchnahme anderer Krankenhäuser erfolgt die Abrechnung nach den tariflichen Einzelleistungen. *) Dabei handelt es sich um Verletzungen und Erkrankungen, die in der Regel einer stationären Abklärung bzw. Therapie bedürfen, bei denen jedoch akut keine Vitalgefährdung zu erwarten ist, die aber notärztliche Maßnahmen erfordern können. Zeichenerklärung: ......inkludiert Landeszahnärztekammer Burgenland GV-Vertrag: BV 584 MEDplus XA 5/21 – 01/2021 GRUPPENVERTRAG Auflage 01/21 V20.1
für: Landeszahnärztekammer Burgenland Vertrag: BV 584 für: Oberösterreich Stand per: 01.01.2021 Monatsprämien in EUR Abschluss- PREMIUM Oberösterreich Zusatzprämie Alter ohne Selbstbehalt EINBETTZIMMER Tarif XA 5/21 Tarif EX21 Prämie Prämie Kinder 18,15 2,55 20 50,36 5,77 21 51,95 5,97 22 53,62 6,18 23 55,35 6,40 24 57,15 6,63 25 58,84 6,84 26 60,45 7,04 27 62,02 7,23 28 63,56 7,42 29 65,11 7,62 30 66,69 7,82 31 68,30 8,03 32 69,97 8,26 33 71,70 8,49 34 73,50 8,73 35 75,36 8,99 36 77,28 9,26 37 79,26 9,54 38 81,30 9,83 39 83,40 10,13 40 85,55 10,44 41 87,78 10,76 42 90,06 11,10 43 92,40 11,43 44 94,82 11,78 45 97,31 12,15 46 99,86 12,52 47 102,49 12,90 48 105,18 13,29 49 107,96 13,70 50 110,81 14,11 51 113,74 14,54 52 116,75 14,98 53 119,84 15,44 54 123,01 15,91 55 126,26 16,39 56 129,60 16,89 57 133,00 17,41 58 136,49 17,95 59 140,06 18,51 60 143,70 19,08 61 147,42 19,68 62 151,20 20,31 63 155,04 20,95 64 158,94 21,62 65 162,88 22,31 66 166,87 23,02 67 170,89 23,76 68 174,93 24,53 69 178,98 25,32 70 183,03 26,12 A3B5 Für einen vergleichbaren Tarif betrug die durchschnittliche jährliche Prämienerhöhung der letzten fünf Jahre: 1,6 % (PREMIUM Oberösterreich), 2,2 % (Einbettzimmer). Aus dem durchschnittlichen Wert kann keine verlässliche Aussage für den konkreten Versicherungsvertrag abgeleitet werden. 5% Partnerbonus: Werden innerhalb einer Polizze mehrere im gemeinsamen Haushalt lebende Personen nach diesen MEDplus Tarifen versichert, so reduziert sich die Prämie. Wartezeit: keine allgemeine Wartezeit! Schwangerschaften, Fehlgeburten, Entbindungen: Wartezeit 9 Monate. Hinweis: Zweck dieses Tarifblatts ist eine kurze und geraffte Information über unsere Produkte. Es ist kein Angebot im rechtlichen Sinn. Das Tarifblatt wurde sorgfältig erarbeitet, doch kann die verkürzte Darstellung zu missverständlichen oder unvollständigen Eindrücken führen. Für verbindliche und vollständige Informationen verweisen wir auf die Polizzen und die diesen zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen. Landeszahnärztekammer Burgenland GV-Vertrag: BV 584 MEDplus XA 5/21 – 01/2021 GRUPPENVERTRAG Auflage 01/21 V20.1
MEDplus Sonderklasse Oberösterreich Kostenersatz für Krankenhausaufenthalte im Sonderklasse-Zweibettzimmer für: Landeszahnärztekammer Burgenland Vertrag: BV 584 mit Vertragsspitälern in Oberösterreich, Salzburg, Kärnten, Tirol, Vorarlberg, Burgenland, Steiermark, Niederösterreich; PREMIUM Ihr PLUS in der SONDERKLASSE Oberösterreich zusätzlich zur Pflichtkrankenkasse (BVAEB) ohne Selbstbehalt Werte in EUR MED Leistungen REGIONAL-Garantie Kostengarantie in den Vertragskrankenhäusern laut Ihrer regionalen Vertragsspitalliste in Oberösterreich, Salzburg, Kärnten, Tirol, Vorarlberg, Burgenland, Steiermark, Niederösterreich; ÖSTERREICH-Garantie: Kostengarantie in allen anderen österreichischen Vertragskrankenhäusern - Eigenanteil pro Aufenthalt 1 200,-- entfällt bei akuten und bestimmten schweren Erkrankungen und für Behandlungen nach Unfällen EUROPA-Garantie Kostendeckung in allen öffentlichen Krankenhäusern und preislich den Wiener Vertragskrankenhäusern gleichgestellten Privatspitälern - Eigenanteil pro Aufenthalt 1 200,-- Transportkostenvergütung bis 318,-- Bergekosten inklusive Rettungshubschrauber (ab NACA III *)) bis 5 000,-- Sofortschutz nach Unfällen für bis zu 4 Wochen Ambulante Operationen (soweit der Eingriff üblicherweise stationär erfolgt) MED Ersatzleistungen, wenn Sie die Sonderklasse nicht in Anspruch nehmen Ersatzweises Krankenhaustagegeld - für Erwachsene 127,-- - für zur Kinderprämie versicherte Personen 64,-- Entbindungsgeld 1 272,-- für zur Erwachsenenprämie versicherte Frauen PLUS Inklusivleistungen Freie Wahl Ihres Krankenhauses: öffentliches Spital oder Privatklinik mit dem Arzt Ihres Vertrauens Zweibettzimmer mit Hotelkomfort (z.B. Bad, TV, Tageszeitung, Menüwahl, flexible Besuchszeiten) Direktverrechnung mit allen Vertragskrankenhäusern Begleitkosten im Krankenhaus für versicherte Kinder unter 20 Jahren Einholung einer fachärztlichen Zweitmeinung vor jeder Operation durch einem vom Operateur 160,-- unabhängigen Facharzt bis Gesundheits-Check alle 2 Jahre PLUS Wahlleistungen mit Zusatztarifen Kostenersatz für das Einbettzimmer (Tarif EX) WELT-Garantie (Tarif wwMED) Eigenanteil 1 200,-- Ihre Vertragskrankenhäuser entnehmen Sie bitte dem aktuellen Verzeichnis unter www.wienerstaedtische.at. Bei Inanspruchnahme anderer Krankenhäuser erfolgt die Abrechnung nach den tariflichen Einzelleistungen. *) Dabei handelt es sich um Verletzungen und Erkrankungen, die in der Regel einer stationären Abklärung bzw. Therapie bedürfen, bei denen jedoch akut keine Vitalgefährdung zu erwarten ist, die aber notärztliche Maßnahmen erfordern können. Zeichenerklärung: ......inkludiert Landeszahnärztekammer Burgenland GV-Vertrag: BV 584 MEDplus XB 5/21 – 01/2021 GRUPPENVERTRAG Auflage 01/21 V20.1
für: Landeszahnärztekammer Burgenland Vertrag: BV 584 für: Oberösterreich Stand per: 01.01.2021 Monatsprämien in EUR Abschluss- PREMIUM Oberösterreich Zusatzprämie Alter ohne Selbstbehalt EINBETTZIMMER Tarif XB 5/21 Tarif EX21 Prämie Prämie Kinder 16,47 2,55 20 45,70 5,77 21 47,15 5,97 22 48,67 6,18 23 50,23 6,40 24 51,86 6,63 25 53,40 6,84 26 54,86 7,04 27 56,28 7,23 28 57,69 7,42 29 59,09 7,62 30 60,52 7,82 31 61,98 8,03 32 63,50 8,26 33 65,07 8,49 34 66,70 8,73 35 68,39 8,99 36 70,14 9,26 37 71,93 9,54 38 73,78 9,83 39 75,69 10,13 40 77,64 10,44 41 79,66 10,76 42 81,73 11,10 43 83,86 11,43 44 86,05 11,78 45 88,31 12,15 46 90,63 12,52 47 93,01 12,90 48 95,46 13,29 49 97,97 13,70 50 100,56 14,11 51 103,23 14,54 52 105,96 14,98 53 108,76 15,44 54 111,63 15,91 55 114,58 16,39 56 117,61 16,89 57 120,71 17,41 58 123,88 17,95 59 127,11 18,51 60 130,42 19,08 61 133,79 19,68 62 137,22 20,31 63 140,71 20,95 64 144,24 21,62 65 147,82 22,31 66 151,44 23,02 67 155,09 23,76 68 158,76 24,53 69 162,43 25,32 70 166,11 26,12 A3B5 Für einen vergleichbaren Tarif betrug die durchschnittliche jährliche Prämienerhöhung der letzten fünf Jahre: 1,5 % (PREMIUM Oberösterreich), 2,2 % (Einbettzimmer). Aus dem durchschnittlichen Wert kann keine verlässliche Aussage für den konkreten Versicherungsvertrag abgeleitet werden. 5% Partnerbonus: Werden innerhalb einer Polizze mehrere im gemeinsamen Haushalt lebende Personen nach diesen MEDplus Tarifen versichert, so reduziert sich die Prämie. Wartezeit: keine allgemeine Wartezeit! Schwangerschaften, Fehlgeburten, Entbindungen: Wartezeit 9 Monate. Hinweis: Zweck dieses Tarifblatts ist eine kurze und geraffte Information über unsere Produkte. Es ist kein Angebot im rechtlichen Sinn. Das Tarifblatt wurde sorgfältig erarbeitet, doch kann die verkürzte Darstellung zu missverständlichen oder unvollständigen Eindrücken führen. Für verbindliche und vollständige Informationen verweisen wir auf die Polizzen und die diesen zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen. Landeszahnärztekammer Burgenland GV-Vertrag: BV 584 MEDplus XB 5/21 – 01/2021 GRUPPENVERTRAG Auflage 01/21 V20.1
MEDplus Sonderklasse Steiermark Kostenersatz für Krankenhausaufenthalte im Sonderklasse-Zweibettzimmer für: Landeszahnärztekammer Burgenland Vertrag: BV 584 mit Vertragsspitälern in Steiermark, Burgenland, Niederösterreich PREMIUM Ihr PLUS in der SONDERKLASSE Steiermark zusätzlich zur Pflichtkrankenkasse (ÖGK, SVS - Sachleistung, KFA) ohne Selbstbehalt Werte in EUR MED Leistungen REGIONAL-Garantie Kostengarantie in den Vertragskrankenhäusern laut Ihrer regionalen Vertragsspitalliste in Steiermark, Burgenland, Niederösterreich, Kärnten und Osttirol ÖSTERREICH-Garantie: Kostengarantie in allen anderen österreichischen Vertragskrankenhäusern - Eigenanteil pro Aufenthalt 1 900,-- entfällt bei akuten und bestimmten schweren Erkrankungen und für Behandlungen nach Unfällen EUROPA-Garantie Kostendeckung in allen öffentlichen Krankenhäusern und preislich den Wiener Vertragskrankenhäusern gleichgestellten Privatspitälern - Eigenanteil pro Aufenthalt 1 900,-- Transportkostenvergütung bis 314,-- Bergekosten inklusive Rettungshubschrauber (ab NACA III *)) bis 5 000,-- Sofortschutz nach Unfällen für bis zu 4 Wochen Ambulante Operationen (soweit der Eingriff üblicherweise stationär erfolgt) MED Ersatzleistungen, wenn Sie die Sonderklasse nicht in Anspruch nehmen Ersatzweises Krankenhaustagegeld - für Erwachsene 126,-- - für zur Kinderprämie versicherte Personen 63,-- Entbindungsgeld 1 258,-- für zur Erwachsenenprämie versicherte Frauen PLUS Inklusivleistungen Freie Wahl Ihres Krankenhauses: öffentliches Spital oder Privatklinik mit dem Arzt Ihres Vertrauens Zweibettzimmer mit Hotelkomfort (z.B. Bad, TV, Tageszeitung, Menüwahl, flexible Besuchszeiten) Direktverrechnung mit allen Vertragskrankenhäusern Begleitkosten im Krankenhaus für versicherte Kinder unter 20 Jahren Einholung einer fachärztlichen Zweitmeinung vor jeder Operation durch einem vom Operateur 160,-- unabhängigen Facharzt bis Gesundheits-Check alle 2 Jahre PLUS Wahlleistungen mit Zusatztarifen Kostenersatz für das Einbettzimmer (Tarif EX) WELT-Garantie (Tarif wwMED) Eigenanteil 1 900,-- Ihre Vertragskrankenhäuser entnehmen Sie bitte dem aktuellen Verzeichnis unter www.wienerstaedtische.at. Bei Inanspruchnahme anderer Krankenhäuser erfolgt die Abrechnung nach den tariflichen Einzelleistungen. *) Dabei handelt es sich um Verletzungen und Erkrankungen, die in der Regel einer stationären Abklärung bzw. Therapie bedürfen, bei denen jedoch akut keine Vitalgefährdung zu erwarten ist, die aber notärztliche Maßnahmen erfordern können. Zeichenerklärung: ......inkludiert Landeszahnärztekammer Burgenland GV-Vertrag: BV 584 MEDplus XA 1/21 – 01/2021 GRUPPENVERTRAG Auflage 01/21 V20.1
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