Preisliste 2022 Mattli - Mattli AG
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Kontakt «Mattli ist Ihr Partner bei der Planung und Realisierung von Bau- projekten.» Beton 4 Pascal Mattli Richard Kaufmann Geschäftsführer pascal.mattli@mattli.ch Mitglied Betriebsleitung richard.kaufmann@mattli.ch Betonpumpen 9 Sand, Kies und Fundationsmaterial 12 Steine 13 Nicolas Etter Roger Lussmann Matthias Baumann Maschinenpark 15 Mitglied Betriebsleitung Disposition Disposition nicolas.etter@mattli.ch roger.lussmann@mattli.ch matthias.baumann@mattli.ch Mulden 16 Deponie 17 Valentina Ferati Buchhaltung / Administration valentina.ferati@mattli.ch André Ritter Fakturierung / Offertwesen / Administration andre.ritter@mattli.ch Jasmin Gisler Buchhaltung /Administration jasmin.gisler@mattli.ch AGB’s 18 Hinweise und Zuschläge 19 Mattli AG Verwaltung Betonwerk Erstfeld Betonwerk Wassen Sonja Christen Davina Mattli Manuela Dubacher Gotthardstrasse 16 Niederhofenstrasse 35b Gotthardstrasse 104 Fakturierung Fakturierung Disposition sonja.christen@mattli.ch davina.mattli@mattli.ch manuela.dubacher@mattli.ch 6484 Wassen Montag – Freitag 7.00 – 12.00 / 13.00– 17.15 1. März – 31. Oktober 1. Mai – 31. Oktober www.mattli.ch 6.30 – 11.30 / 12.45 – 16.00 6.30 – 11.30 / 12.45 – 16.00 info@mattli.ch T 041 886 80 80 F 041 886 80 81 1. November – 28. Februar 1. November – 30. April 7.15 – 11.30 / 12.45 – 16.00 nur auf Anfrage Disposition 24 h / 7 Tage T 041 880 13 33 T 041 885 13 66 T 041 886 80 82 werkerstfeld@mattli.ch werkschoeni@mattli.ch
Beton nach Eigenschaften 5 SN EN 206 Rezept Nr. Festigkeit Konsi Grösstkorn Grenzwert Mindest- Mindest Anwendung Preis ab Preis ab Rezept Nr. Festigkeit Konsi Grösstkorn Grenzwert Mindest- Mindest Anwendung Preis ab Preis ab stenz Dmax W / Zeq zementge luftporen Werk Werk stenz Dmax W / Zeq zementge luftporen Werk Werk halt kg / m³ gehalt Erstfeld Wassen halt kg / m³ gehalt Erstfeld Wassen CHF / m³ CHF / m³ CHF / m³ CHF / m³ XC2 Expositionsklassengruppe A G (T4), XC4, XD3, XF4 Expositionsklassengruppe G A 100 C20 / 25 C3 32 0.65 280 Kran 185.00 201.00 G700 C30 / 37 C3 32 0.45 320 3.00 % Kran 239.00 255.00 A 101 C20 / 25 C3 32 0.65 280 Pump 191.00 207.00 G701 C30 / 37 C3 32 0.45 320 3.00 % Pump 243.00 259.00 G704 C30 / 37 C3 32 0.45 320 3.00 % Mono 246.00 262.00 XC3 Expositionsklassengruppe B G705 C30 / 37 C3 16 0.45 352 3.00 % Mono 252.00 268.00 B 200 C25 / 30 C3 32 0.60 280 Kran 188.00 204.00 G 751 C30 / 37 C3 16 0.45 352 3.00 % Pump 253.00 269.00 B 201 C25 / 30 C3 32 0.60 280 Pump 193.00 209.00 SCC8 C30 / 37 SF2 16 0.45 352 3.00 % SCC 260.00 276.00 B 250 C25 / 30 C3 16 0.60 308 Kran 194.00 210.00 SCC9 C30 / 37 SF2 8 0.45 368 3.00 % SCC 278.00 294.00 B 251 C25 / 30 C3 16 0.60 308 Pump 200.00 216.00 Expositionsklasse H (Ortbetonpfähle im Trockenen) XC3 Weisse Wanne (SIA 262/1) NPK H P1 C25 / 30 F4 32 0.50 330 Pfahl 197.00 213.00 B 230 C25 / 30 C3 32 0.60 280 WD Kran 188.00 204.00 NPK H P5 C25 / 30 F4 16 0.50 330 Pfahl 208.00 224.00 B 231 C25 / 30 C3 32 0.60 280 WD Pump 193.00 209.00 Expositionsklasse I (Ortbetonpfähle unter Wasser) XC3 Leichtverdichtbarer Beton (LVB) NPK I P1 C25 / 30 F4 32 0.50 380 Pfahl 207.00 223.00 B 235 C25 / 30 F6 32 0.60 280 LVB Pump 203.00 219.00 NPK I P5 C25 / 30 F4 16 0.50 380 Pfahl 218.00 234.00 B 255 C25 / 30 F6 16 0.60 308 LVB Pump 217.00 233.00 Trocken- und Nassspritzbeton auf Anfrage XC4, XF1 Expositionsklassengruppe C C 300 C30 / 37 CZ 1.11 32 0.50 300 Kran 205.00 221.00 Preise ohne Transport, exkl. Mehrwertsteuer, Chloridgehaltsklasse Cl 0.10 Ab 1. Januar 2022 verrechnen wir zusätzlich ein CO 2 Zuschlag von CHF 2.00 per Kubikmeter Frischbeton. C 301 C30 / 37 CZ 1.11 32 0.50 300 Pump 211.00 227.00 C 304 C30 / 37 CZ 1.11 32 0.50 300 Mono 214.00 230.00 C 305 C30 / 37 CZ 1.11 16 0.50 330 Mono 220.00 236.00 C 350 C30 / 37 CZ 1.11 16 0.50 330 Kran 219.00 235.00 C 351 C30 / 37 CZ 1.11 16 0.50 330 Pump 225.00 241.00 SCC1 C30 / 37 SF2 16 0.50 330 SCC 238.00 254.00 D (T1), XC4, XD1, XF3 Expositionsklassengruppe D D 400 C25 / 30 C3 32 0.50 300 Kran 219.00 235.00 D 401 C25 / 30 F2 32 0.50 300 Pump 225.00 241.00 F (T3), XC4, XD3, XF2 Expositionsklassengruppe F F 600 C30 / 37 C3 32 0.45 320 3.00 % Kran 237.00 253.00 F 601 C30 / 37 C3 32 0.45 320 3.00 % Pump 241.00 257.00
Beton nach Zusammensetzung 7 und Gesteinskörnung Rezept Nr. Bezeichnung Bindemittel Gesteins Konsistenzklasse Preis ab Preis ab Rezept Nr. Bezeichnung Bindemittel Gesteins Konsistenzklasse Preis ab Preis ab gehalt kg / m³ körnung Werk Werk gehalt kg / m³ körnung Werk Werk Erstfeld Wassen Erstfeld Wassen CHF / m³ CHF / m³ CHF / m³ CHF / m³ 14 Magerbeton 100 0–16 C1 149.00 165.00 97 Schmiermischung 450 0–4 fliessend 218.00 234.00 15 Magerbeton 150 0–16 C1 157.00 173.00 98 Schmiermischung 500 0–4 fliessend 226.00 242.00 16 Magerbeton 200 0–16 C1 165.00 181.00 13 Magerbeton 250 0–16 C1 174.00 190.00 40 RC-Beton (Betongranulat) 150 0–16 C1 146.00 144.00 17 Beton 300 0–16 variabel 182.00 198.00 41 RC-Beton (Betongranulat) 200 0–16 C1 154.00 152.00 18 Beton 325 0–16 variabel 186.00 202.00 42 RC-Beton (Betongranulat) 250 0–16 C1 163.00 161.00 19 Beton 350 0–16 variabel 190.00 206.00 43 RC-Beton (Betongranulat) 300 0–16 variabel 171.00 169.00 44 RC-Beton (Betongranulat) 350 0–16 variabel 179.00 177.00 20 Magerbeton 100 0–32 C1 146.00 162.00 29 Magerbeton 150 0–32 C1 154.00 170.00 60 RC-Beton (Betongranulat) 150 0–32 C1 148.00 146.00 30 Magerbeton 200 0–32 C1 162.00 178.00 61 RC-Beton (Betongranulat) 200 0–32 C1 156.00 154.00 31 Magerbeton 250 0–32 C1 171.00 187.00 62 RC-Beton (Betongranulat) 250 0–32 C1 165.00 163.00 32 Beton 300 0–32 variabel 179.00 195.00 63 RC-Beton (Betongranulat) 300 0–32 variabel 173.00 171.00 38 Beton 325 0–32 variabel 183.00 199.00 64 RC-Beton (Betongranulat) 350 0–32 variabel 181.00 179.00 51 Beton 350 0–32 variabel 187.00 203.00 Preise ohne Transport, exkl. Mehrwertsteuer Ab 1. Januar 2022 verrechnen wir zusätzlich ein CO 2 Zuschlag von CHF 2.00 per Kubikmeter Frischbeton. 80 Sickerbeton 150 4–8 154.00 170.00 80.1 Sickerbeton 200 4–8 162.00 178.00 80.2 Sickerbeton 250 4–8 171.00 187.00 80.3 Sickerbeton 300 4–8 179.00 195.00 81 Sickerbeton 150 8–16 154.00 170.00 81.1 Sickerbeton 200 8–16 162.00 178.00 81.2 Sickerbeton 250 8–16 171.00 187.00 81.3 Sickerbeton 300 8–16 179.00 195.00 99.0 Sickerbeton 150 16–32 154.00 170.00 99.1 Sickerbeton 200 16–32 162.00 178.00 99.2 Sickerbeton 250 16–32 171.00 187.00 99.3 Sickerbeton 300 16–32 179.00 195.00 90 Überzug 350 0–4 erdfeucht 202.00 218.00 91 Überzug 400 0–4 erdfeucht 210.00 226.00 92 Überzug 425 0–4 erdfeucht 214.00 230.00 93 Überzug 450 0–4 erdfeucht 218.00 234.00 94 Überzug 475 0–4 erdfeucht 222.00 238.00 95 Überzug 500 0–4 erdfeucht 226.00 242.00
Beton nach Eigenschaften Betonpumpen 9 SN EN 206 Expositionsklassen Angriff aus Klasse Umgebung Max. Wasserze Mind.-Zement Auslegerbereich CHF CHF mentwert (w / z) gehalt in kg / m³ Autobetonpumpen Mindestpumpleistung Kein Korrosions- oder Angriffsrisiko XO (Auslegerbereich bis 52 m) bis 37 Meter 15 m³ pro Std. X0 und Fahrmischerpumpen ab 46 Meter 25 m³ pro Std. (Auslegerbereich bis 28 m) Bewehrung Bewehrungskorrosion durch Karbonatisierung XC bis 5 m³ 660.00 pauschal CHF XC1 trocken oder ständig nass 0.65 280 bis 10 m³ 750.00 pauschal Kosten für Mehrzeitbedarf XC2 nass, selten trocken 0.65 280 bis 15 m³ 870.00 pauschal bis 37 Meter 300.00 pro Std. XC3 mässige Feuchte 0.60 280 bis 20 m³ 980.00 pauschal ab 46 Meter 350.00 pro Std. XC4 wechselnd nass und trocken 0.50 300 bis 25 m³ 1020.00 pauschal ab 52 Meter 390.00 pro Std. bis 30 m³ 1090.00 pauschal Bewehrungskorrosion durch Chloride XD 31–40 m³ 41.75 pro m³ Installationspauschale XD1 mässige Feuchte 0.50 300 41–50 m³ 39.50 pro m³ 46 Meter-Pumpe 165.00 pro Einsatz XD2 nass, selten trocken 0.50 300 51–60 m³ 37.00 pro m³ 52 Meter-Pumpe 395.00 pro Einsatz XD3 wechselnd nass und trocken 0.45 320 61–70 m³ 35.00 pro m³ 71–80 m³ 33.00 pro m³ Entsorgung Beton Frostangriff mit und ohne Taumittel XF 81–90 m³ 31.00 pro m³ Restbeton und Reini- XF1 mässige Wassersättigung ohne Taumittel 0.50 300 55.00 pro Einsatz 91–100 m³ 29.00 pro m³ gungswasser XF2 mässige Wassersättigung mit Taumittel 0.50 300 101–130 m³ 27.50 pro m³ Die Preise beziehen sich auf normale Installationsbedingungen im XF3 hohe Wassersättigung ohne Taumittel 0.50 300 Auslegerbereich, Preise exkl. Mehrwertsteuer 131–160 m³ 26.00 pro m³ XF4 hohe Wassersättigung mit Taumittel 0.45 320 161–200 m³ 23.75 pro m³ 201–300 m³ 21.00 pro m³ Betonangriff durch aggressive chemische Umgebung XA über 301 m³ 19.50 pro m³ XA1 chemisch schwach angreifend XA2 chemisch mässig angreifend XA3 chemisch stark angreifend CHF Prüfverfahren SIA 262 / 1 Zuschläge A Anhang A: Wasserleitfähigkeit und Porosität von Beton Rohrmiete 3.60 pro Laufm. B Anhang B: Chloridwiderstand von Beton Transport-LSVA-Zuschlag für Fahrmischerpumpe 135.00 pro Fuhre C Anhang C: Frost-Tausalz-Widerstand von Beton Arbeiten ausserhalb der o rdentlichen Geschäftszeit 110.00 pro Std. D Anhang I : Karbonatisierungswiderstand von Beton Pumpen Stahlfaserbeton 1.50 pro m³ Pumpen RC Beton 0.75 pro m³ Bezeichnung Preis CHF / kg Zweiter Pumpmaschinist 100.00 pro Std. Betonzusatzmittel Beton-Verzögerer VZ 7.60 Lieferwagen / PW mit Anhänger inkl. Fahrer 135.00 pro Std. Beton-Verflüssiger VZ / FM 7.10 Anpumphilfe (Material und Bereitstellung) 80.00 pro Stk. Beton-Frostschutzmittel FS 5.80 Beton-Luftporenbildner LP 5.20 Zahlungsbedingungen* Preise ab Werk pro kg Betonzusatzmittel, exkl. Mehrwertsteuer 30 Tage rein netto * Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche Sie auf www.bpzag.ch finden oder bei uns anfordern können. Werden Zusatzmittel vom Besteller verlangt, so ga satzmittel-Lieferanten separat verrechnet. Ausserord rantiert das Lieferwerk nur die bestellte Dosierung des entlich lange Verzögerungszeiten bedingen Vorversuche; verlangten Produktes. Das Lieferwerk übernimmt Kostenaufwand auf Anfrage. In den Transportbeton keine Haftung für den vom Besteller erwarteten Erfolg. werken und Fahrmischern werden keine vom Besteller Zusatzmittel für die Abbindeverzögerung und den angelieferten Zusatzmittel oder Zusatzstoffe zudosiert. Frostschutz werden gemäss gültiger Preisliste der Zu-
Sand, Kies und «Die Mattli Naturstein AG bietet 13 ein grosses Sortiment an Natur- Fundationsmaterial steinen. Hier zeigen wir Ihnen eine Übersicht der Steinsorten.» Rezept Nr. Bezeichnung Gesteinskörnung Preis ab Werk Erstfeld Preis ab Werk Wassen Der umfassende Katalog kann CHF / m³ CHF / m³ Sand 102 Sand 0–4 66.00 71.00 unter mattli-naturstein.ch angesehen werden. Mischkies 106 Mischkies 0–8 69.00 74.00 100 Mischkies 0–16 69.00 74.00 101 Mischkies 0–32 69.00 74.00 Kies 103 Kies 4–8 69.00 74.00 104 Kies 8–16 69.00 74.00 105 Kies 16–32 69.00 74.00 Preise ohne Transport, exkl. Mehrwertsteuer Bezeichnung Preis ab Preis ab Werk Erstfeld Werk Wassen CHF / m³ CHF / m³ Material Ungebundenes Gemisch 0 / 22 nach SN 670 119-NA (frostsicher) ab Aufbereitungsplatz 36.00 36.00 Herkunft natürliche Ablagerungen Kt. Uri Ungebundenes Gemisch 0 / 45 nach SN 670 119-NA (frostsicher) 34.00 34.00 Herkunft natürliche Ablagerungen Kt. Uri Sickerkies 32 – 63 mm 40.00 40.00 Formwilde Steine Kleine Mauersteine Steine Granit Granit Granit mit zwei parallelen Flächen RC-BG 0 / 16 (Betongranulat 0 – 16 mm, frostsicher) 25.00 25.00 verschiedene Grössen Qualität »Comuni« und einer Sicht RC-BG 0 / 45 (Betongranulat 0 – 63 mm, frostsicher) 19.00 19.00 Asphaltgranulat 0 – 22 mm 14.00 14.00 Reusskies rund 8 – 16 mm 120.00 Reusskies rund 16 – 32 mm 120.00 Reusskies rund 32 – 90 mm 120.00 Reussbollen rund > 90 mm 120.00 Preise ohne Transport, exkl. Mehrwertsteuer Quadersteine Quadersteine Kleine Quadersteine Granit Granit, 1. Qualität Granit, 1. Qualität 75 × 50 cm × freie Länge 30–60 × 30–60 cm × freie Länge 25–30 × 25–30 × 20–40 cm Toleranz max. 10 cm Toleranz max. 7 cm Sichtmauersteine Verkleidungssteine Granit, 1. Qualität 1. Qualität Qualität »facciavista« spaltrau, rings gefräst
Beton mit System. Einsatz von Fahrzeugen, 15 SwissBlock® -Systemsteine Baumaschinen und Spezialgeräten CHF/Stk. Fahrzeugtyp CHF / Std. LSVA / km 1K Standard-Block (Art. 1K SB) 120.00 Regieansätze 2-Achs-Kipplastwagen 18 t 182.00* 0.48 L x Bx H: 0.50 m x 0.50 m x 0.50 m 2-Achs-Kipplastwagen 18 t, Allrad 211.00* 0.48 1 Konnektor 2-Achs-Fahrmischer 18 t 194.00* 0.48 1 SwissLoop®-Systemanker 2-Achs-Fahrmischer 18 t, Allrad 223.00* 0.48 Gewicht: 300 kg 2-Achs-Welaki 18 t, Allrad 211.00* 0.48 2K Standard-Block (Art. 2K SB) 140.00 4-Achs-Kipplastwagen 32 t 213.00* 0.86 L x Bx H: 1.00 m x 0.50 m x 0.50 m 4-Achs-Fahrmischer 32 t 232.00* 0.86 2 Konnektoren 4-Achs-Hakengerät 32 t 224.00* 0.86 2 SwissLoop®-Systemanker 5-Achs-Kipplastwagen 40 t 225.00* 1.08 Gewicht: 600 kg 5-Achs-Sattelzug 40 t 225.00* 1.08 5-Achs-Fahrmischer 40 t 243.00* 1.08 3K Standard-Block (Art. 3K SB) 150.00 L x Bx H: 1.50 m x 0.50 m x 0.50 m 5-Achs-Thermosilo 40 t 266.50* 1.08 3 Konnektoren 2 SwissLoop®-Systemanker Raupenbagger CAT 325 28 t 287.00 Gewicht: 900 kg mit Spitzhammer LST XB 2300 + 151.00 Preise verstehen sich ab Werk und exkl. MwSt. Mobilbagger Volvo EW 140 16 t 241.00 Lieferung nach Vorrat. Radlader Volvo L70 15 t, 2.5 m³-Schaufel 267.00 Radlader Volvo L90 17 t, 3.0 m³-Schaufel 267.00 Beton mit System Radlader CAT 950 K 20 t, 3.5 m³-Schaufel 316.00 SwissBlock® ist ein modularer Betonblock, welcher aus nor- zontalen Mauerverbund. Zum Transportieren und Versetzen Radlader mit Strassenwischbürste 250 cm Raumbreite 267.00 miertem Frischbeton oder hochwertigem Recyclingbeton werden keine besonderen Hebezeuge oder Vorrichtungen produziert wird. Das qualitativ hochwertige Betonfertigteil benötigt. Die einbetonierten SwissLoop®-Systemanker wird in einem Guss hergestellt und basiert auf den gültigen ermöglichen einen sicheren und einfachen Einsatz. Dimen- Terratrac mit Schneepflug 230 cm Raumbreite 192.00 Bauproduktenormen. Statisch definierte Konnektorver- sion, Gewicht und Statik sind auf modernste bautechnische bindungen gewährleisten einen stabilen vertikalen und hori- Einsätze ausgelegt. Terratrac mit Schneepflug und Salzer 230 cm Raumbreite 240.00 Terratrac mit Schneepflug und Eiskratzer 230 cm Raumbreite 192.00 Radlader Volvo mit Schneepflug 320 cm Raumbreite 287.00 Xylon mit Schneepflug 320 cm Raumbreite 237.00 Schneefräse Rigitrac 200 cm Raumbreite 280.00 Schneefräse Mahler 230 cm Raumbreite 340.00 Schneefräse Rolba 500 220 cm Raumbreite 340.00 Schneefräse Rolba 1000 250 cm Raumbreite 380.00 Pflugarbeiten mit LKW auch mit Salzstreuer auf Anfrage Tausalz Sack 25 kg 20.00 / Sack Postauto ca. 44 Sitzplätze auf Anfrage Zulagen Früh- und Nachtdienst von 18–7 Uhr sowie Samstage bis 18 Uhr 35.50 Samstage und vor allgemeinen Feiertagen ab 18 Uhr 70.00 sowie Sonntage und allgemeine Feiertage *Preisbasis gemäss ASTAG (Tarif 2022) Preise exkl. Mehrwertsteuer Weitere Informationen finden Sie unter swissblock.com
Mulden Deponie 17 Niederhofenstrassse, Erstfeld Niederwiler, Wassen Schluchen, Wassen Standel, Wassen Zone 1 Zone 2 Zone 3 Zone 4 Zone 5 CHF / Stk. CHF / Stk. CHF / Stk. CHF / Stk. CHF / Stk. Annahme 1 2 3 4 Materialart CHF Welaki-Mulde, normal Gebühren Alteisen Tagespreise 4.5 m³ (ca. L 3.5 × B 1.7 × H 1.0 ) 155.00 195.00 250.00 290.00 500.00 Aushub unverschmutzt, verdichtbar sauber, trocken 25.00 / m3 Aushub unverschmutzt, brechbar sauber, trocken 20.00 / m3 × × Welaki-Mulde, hoch Aushub unverschmutzt nass 32.00 / m3 7 m³ (ca. L 3.5 × B 1.7 × H 1.6) 155.00 195.00 250.00 290.00 500.00 Aushub biologisch belastet mit Neophyten 105.00* / m3 × Aushub schwach verschmutzt T-Material, verdichtbar, sauber, trocken 60.00* / m3 × Welaki-Mulde mit Deckel Aushub wenig verschmutzt I-Material, verdichtbar, sauber, trocken 60.00* / m 3 × Bahnschwellen 370.00 / t × 6 m³ (ca. L 3.7 × B 1.7 × H 1.25) 155.00 195.00 250.00 290.00 500.00 Belag (aufgebrochen) max. PAK-Gehalt 5000 mg / kg 65.00* / m3 × Belag (aufgebrochen) max. PAK-Gehalt 5000 mg / kg 85.00* / m3 × Welaki-Schlammmulde Belag (gefräst) max. PAK-Gehalt 5000 mg / kg 65.00* / m3 × 6 m³ (ca. L 3.7 × B 1.7 × H 1.25) 205.00 245.00 300.00 340.00 550.00 Belag (gefräst) max. PAK-Gehalt 5000 mg / kg 85.00* / m3 × bis 70 cm Kantenlänge, Betonabbruch (brecherkonform) leicht armiert / unarmiert, ohne 35.00 / m3 × × Abroll-Mulde abstehende Armierungseisen 10 m³ (ca. L 6.0 × B 2.5 × H 1.0 ) 225.00 265.00 320.00 360.00 580.00 flüssig oder über 70 cm Kantenlänge, Betonabbruch sauber ohne Fremdstoffe, ohne 65.00 / m3 × × (Elemente sowie Frischbeton) abstehende Armierungseisen Abroll-Container Bohrschlamm unverschmutzt 75.00* / m3 × 28-32 m³ (diverse Grössen) 265.00 305.00 360.00 400.00 620.00 Dachpappe 370.00 / t × 40 m³ (ca. L 7.0 × B 2.55 × H 2.65) 265.00 305.00 360.00 400.00 620.00 Fenster aus Holz mit Glas 105.00 / t × Frischbeton flüssig 65.00 / m3 × × Abroll-Container mit Deckel Grünmaterial 85.00 / m3 28 m³ (ca. L 6.0 × B 2.5 × H 2.5 ) 265.00 305.00 360.00 400.00 620.00 Holz ohne problematische Stoffe 45.00 / m3 × Karton Tagespreise × 36 m³ (ca. L 7.0 × B 2.5 × H 2.5 ) 265.00 305.00 360.00 400.00 620.00 Mischabbruch 65.00* / m3 × Preise exkl. Mehrwertsteuer Inertmaterial (4) Ablagerung auf Inertstoffdeponie 65.00* / m3 × Mischabbruch 85.00* / m 3 × Zoneneinteilung Der Besteller haftet für Schäden, die wegen Inertmaterial Ablagerung auf Inertstoffdeponie 85.00* / m3 × unsachgemässer Behandlung der Mulde entstehen Ordinärpapier Tagespreise × Zone 1: Altdorf, Schattdorf, Attinghausen, Seedorf, Flüelen, z. B. Verbrennen von Materialien in Mulden oder in deren PE-Rohre 370.00 / t × Erstfeld, Bürglen unmittelbarer Nähe. Farbschäden, verursacht durch Sperrgut brennbar 120.00 / m3 × ätzende oder säurehaltige Materialien. Zone 2: Silenen, Amsteg, Intschi, Gurtnellen Wyler, Wassen Strassenaufbruch kofferähnlich, ohne Belag 20.00 / m3 × × Während der Standzeit haftet der Besteller für Schäden Wurzelstöcke / Naturholz 85.00 / m3 Zone 3: Gurtnellen Dorf, Meien, Göschenen, Bristen, gegenüber Dritten Färnigen, Andermatt, Hospental, Spiringen Ungenügende Beleuchtung oder Signalisierung. Zuschläge Aussortieren von Verunreinigungen aus gemischten Bauabfällen 50.00 / m3 Zone 4: Realp, Sustenpass, Göscheneralp, Nätschen Das Gewicht des Muldeninhaltes darf 7 Tonnen Abtrennen > 10 cm vorstehender Armierungseisen 50.00 / m3 bei WELAKI-Mulden und 17 Tonnen bei Hakengerät- Zuschläge werden für die ganze Fuhre verrechnet Zone 5: Gotthardpass, Furkapass, Oberalppass Mulden / -Containern nicht überschreiten. * Preis exkl. VASA-Gebühren. Zuschlag von CHF 7.50 / m³, welcher dem Bund abgeliefert werden muss. Für sämtliche Folgen der Gewichtsüberschreitung haftet VASA = Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten. der Besteller. Wird eine Mulde nach dem Stellen ver- Weitere Gebiete auf Anfrage. schoben, so haftet der Besteller für Schäden, die sich beim Wiederauflad ereignen. Grundlage für die Lieferung bilden 1A ufbereitungsplatz Standel, Wassen 4 Inertstoffdeponie Niederwiler, Wassen die allgemeinen Lieferbedingungen. Auf der Deponie Niederwiler können mineralische Bau- 2A ufbereitungsplatz Niederhofenstrassse, Erstfeld Dank unserer eigenen Aufbereitung sind wir in der Lage, abfälle abgelagert werden, welche zu 95 Gewichtsprozent Bei einer Muldenstandzeit von mehr als 60 Tagen aus Steinen oder gesteinsähnlichen Bestandteilen bestehen verschiedene Sorten von Koffermaterialien und Sickerkies wird ab dem 61. Tag eine Muldenmiete von CHF 50.00 (Backsteine, Betonabbruch, Mischabbruch, Strassen- auch in grösseren Mengen anbieten und liefern zu können. bei Welaki-Mulden / Deckel-Mulden und CHF 100.00 aufbruch, Gips, Glas, Ziegelbruch, Asbestzement und bei Abroll-Mulden / Abroll-Containern für jeden zusätzlichen Ausbauasphalt). Des Weiteren kann auch Strassensplitt, 3 S ortierplatz Schluchen, Wassen Monat berechnet. der frei von organischen Verunreinigungen und sonstigen Im Sortierplatz Schluchen werden Materialien, welche nicht Fremdstoffen ist, abgelagert werden. im Kanton Uri endgelagert respektive verwertet werden können, von Kleinmulden in Grossbehälter umgeladen.
Allgemeine Lieferbedingungen – sie vom Besteller zu tragen. Die Verjäh- Allgemeine Hinweise oder nichtigen Bestimmung angestreb- Alle Aufträge für Lieferungen rungsfrist für Mängelrechte auf Trans- portbeton-lieferungen beträgt 1 Jahr. und Zuschläge ten wirtschaftlichen Zweck am nächs- ten kommt. von Beton werden aufgrund der 7. Zusätzliche Hinweise 17. Sonstiges Bei Sichtbetonoberflächen muss bei der nachstehenden allgemeinen Bestellung unbedingt «Sichtbeton» ver- langt werden. Wir empfehlen zusätz- Auf Wunsch sind zusätzliche, im Ver- zeichnis nicht aufgeführte Sand-, Kies Lieferbedingungen ausgeführt. und Betonsorten lieferbar. liche Massnahmen zu ergreifen (Scha- lungstyp, Einfüllart, keine Betonierun- Vorversuche, sofern erforderlich, gehen terbrüche, Etappengrössen und Einfüll- zulasten des Auftraggebers. Neue Klas- höhen beachten, Betoniertemperatur sifikationsnachweise erfordern einen Durch die Auftragserteilung anerkennt ligen Lieferungsmöglichkeit angenom- 5. Garantie min. +15 °C etc.). 1. Bestellungen 6. Bewilligungen mit Bindemitteln, wenn Splitt zur Ober- Zeitaufwand von zirka 3 Monaten. der Besteller die Gültigkeit der Liefer men. Wird bei Bestellungen Beton ge- Das Betonlieferwerk garantiert die Lie- Im Interesse einer termingerechten Be- Spezialbewilligungen, Nachtfahrbewilli- flächenbehandlung verwendet wird. Ir- bedingungen. Abweichende Bedin mäss SIA 262 nach Eigenschaften ver- ferung auftragskonformer Menge und Bei Verwendung von Monobeton sind dienung sind Bestellungen bis spätes- gungen, Wochenendbewilligungen wer- gendwelche weitergehende Ansprüche Anlieferungen und Materialbezug gungen sind nur gültig, wenn sie vom langt, so sind die Eigenschaften nach SN Qualität. Massgebend für den Nachweis bei Aussentemperaturen kleiner als tens 12.00 Uhr am Vortag (Werktag) an- den separat ausgewiesen und berechnet wegen Liefermängel über die obigen Ge- solange Vorrat. Betonlieferwerk schriftlich bestätigt EN 206 oder die Betonsorte anzugeben. der Betonqualität sind die Prüfungen +10 °C oder grösser als +25 °C speziel- zumelden. Die Bestellungen werden (mind. CHF 80.00 pro Fahrzeug). währleistungsansprüche hinaus werden worden sind. Für die Eigenschaften des Wird vom Besteller Beton gemäss SIA gemäss SIA 262 / 1 des Betons und der le Massnahmen zu treffen, da das Ab- nach Eingang berücksichtigt. Wir weisen ausdrücklich wegbedungen, insbeson- Ausserkantonale Anlieferungen sind frischen Betons sowie die Qualität des 262 nach Zusammensetzung verlangt, daraus durch das Betonwerk oder in An- bindeverhalten zeitlich variieren kann. Sie darauf hin, dass Ihre telefonische Be- dere wird jede Haftung für weitergehen- 7. Mengen nicht bei jedem Artikel möglich. erhärteten Betons und der Prüfungen so sind detaillierte Abklärungen zur wesenheit eines Vertreters des Beton- stellung aufgezeichnet werden kann. de direkte oder indirekte Schäden aus- SCC eignet sich nicht für den Einsatz bei Für Schüttdichte (m³) sind die Messun- sind die der Bestellung zugrunde lie Machbarkeit zwischen Planer, Besteller werks hergestellten Probekörpers. Für geschlossen. Umgebungstemperaturen unter +5 °C. gen im Werk (nicht auf der Baustelle) genden Normen massgebend. Liefe und Betonwerk unumgänglich. Bei Be- Farbgleichheit des gelieferten Betons 18. Anwendbares Recht und SCC kann an der Oberfläche Lunkern 2. Zuschläge verbindlich. Wo nicht anders deklariert rungen von Beton erfolgen gemäss SIA ton nach Zusammensetzung garantiert wird nur aufgrund einer diesbezüglichen Gerichtsstand aufweisen und eignet sich grundsätzlich Während der Monate Januar, Februar, verstehen sich die bezeichneten Men- 11. Termine 262. Für Frisch- und Festbetonprüfun das Betonwerk ausschliesslich die kor- schriftlichen Vereinbarung garantiert. Für sämtliche Streitigkeiten im Zusam- nicht für Sichtbetonoberflächen. und Dezember wird für Beton ein Zu- gen pro m³ lose. Das Lieferwerk respektive das Trans- gen gelten die in der Norm SIA 262 / 1 rekte Zusammensetzung der Betonmi- Im Rahmen dieser Garantie verpflichtet menhang mit der Vertragsbeziehung Die effektive Verzögerungswirkung in schlag (für anteilige Heiz- und Schnee- portunternehmen ist bemüht, verein- aufgeführten Prüfnormen. schung im Rahmen der von der SN EN sich das Betonwerk – rechtzeitige und vereinbaren die Parteien ausschliesslich mit VZ verzögertem Beton hängt in we- räumungskosten) von CHF 4.50 / m³ barte Termine einzuhalten und eventu- 206 festgelegten Toleranzwerten. Für sachlich begründete Mängelrüge vor- 8. Haftung für Material das Schweizer Recht. Als Gerichtsstand sentlichem Masse von den Witterungs- verrechnet. Das Betonwerk Wassen ist elle Verspätungen frühzeitig zu melden. die Zuständigkeit von Änderungen sind ausgesetzt – beanstandeten Beton kos- Der Kunde erbringt die erforderlichen ist der Sitz unserer betreffenden Gesell- 1. Preislisten und Offerten bedingungen und dem Feuchtigkeits- während dieser Monate nicht durchge- Wir haften nicht infolge verspäteter La- genaue Weisungen vorzusehen. Sind für tenlos zu ersetzen oder wenn das Ma- Nachweise zur Deklaration der Materia- schaft vereinbart. Zwingende Gerichts- Die Basispreise der gedruckten Preislis- haushalt des Betons ab. Für trocke- hend geöffnet. dung respektive Anlieferung des bestell- die Herstellung eines Betons Vorversu- terial beschränkt verwendbar ist, einen lien. Der Kunde haftet für die korrekte stände bleiben vorbehalten. ten gelten, besondere Vereinbarungen nen oder lose gelagerten Beton soll die ten Materials. che notwendig, sind deren Kosten, nach angemessenen Preisnachlass zu ge- Deklaration der angelieferten Materia- vorbehalten, ausschliesslich für Bauun- VZ-Dosierung verdoppelt werden. Aus- Beton-, Sand und Kiesabgaben ab Werk vorheriger Absprache durch den Auf- währen. Dabei wird auch die Haftung für lien und trägt sämtliche Kosten, die auf- ternehmer. Die darin enthaltenen Preise serordentlich lange Verzögerungszeiten an Private und Fuhrhalter erfolgen unter 19. Haftungsausschluss traggeber zu übernehmen. Schäden an den mit dem gelieferten Be- grund von falschen Deklarationen ent- 12. Reklamationen und Konditionen gelten bis auf Wider- bedingen Vorversuche. Es werden keine Verrechnung eines Zuschlages von Unsere Gesellschaften (alle Tochterge- ton hergestellten Bauwerken übernom- stehen, einschliesslich Kosten für Ana- Der Besteller hat das Material bei Über- ruf oder bis zur Bekanntgabe neuer, all- Garantien bezüglich der effektiven Ver- CHF 18.00 / m³. sellschaften der Mattli Invest AG) über- men, vorausgesetzt, dass diese Schä- lysen, Klassierung und Entsorgung des gabe zu prüfen und allfällige Reklama- gemein gültiger Preislisten. Sie werden 3. Zusätze zögerungsdauer übernommen. nehmen keinerlei Haftung, wenn die Er- den nachweisbar auf mangelhafte Be- Materials sowie allfällige Folgekosten. tionen unmittelbar nach Ablieferung erst mit der Annahme eines uns auf- Die Zumischung von Betonzusatzmit- Für Materialladungen ab Werk ausser- bringung der Leistung aufgrund höherer schaffenheit des Betons zurückgeführt Wir behalten uns vor, stichprobenartig des Materials anzubringen. Rechnungs- grund dieser Preislisten erteilten Auf- teln ist in Bezug auf die Wahl von Pro- Unterlagsbeton, Beton für Randstei- halb der auf Seite 3 angegebenen Gewalt wie beispielsweise behördlichen werden können und der Besteller für Material zu analysieren. reklamationen haben innert 8 Tagen zu trags verbindlich. Die Gültigkeit von be- dukt und Dosierung Angelegenheit des ne und Abschlüsse, Magerbeton, Mör- ordentlichen Öffnungszeiten Geschäfts- Massnahmen, Umweltereignissen den eingetretenen Schaden die Haftung erfolgen. sonderen Offerten ist unter Vorbehalt Betonwerks. Werden bestimmte Pro- tel und Überzug, Sickerbeton etc. muss zeiten erfolgt ein Zuschlag von (Unruhen, Sabotagen, Streiks, aus- übernehmen muss. Für weitere direkte spezieller Vereinbarungen auf 6 Monate dukte und / oder Dosierungen vom Be- vor Witterungseinflüssen und raschem CHF 20.00 per m³, jedoch mind. 9. Absagen serordentlichen Kälte-, Regen- oder oder indirekte Schäden wird jede Haf- beschränkt. Alle Preise verstehen sich steller verlangt, wird nur die Einhaltung Feuchtigkeitsverlust geschützt werden. pauschal CHF 600.00 respektive Bei Absagen innerhalb von 24 Std. Schneeperioden, Bergstürzen, Stras- tung wegbedungen. 13. Materialuntersuchungen für Lieferung ab Betonwerk ohne MWST. der geforderten Zumischung garan- Es werden keine Garantien der Austrock- CHF 125.00 / Std. vor dem bestellten Einsatz wird eine sensperrungen, Energieknappheit etc.), Werden für einen bestimmten Verwen- Die m³-Preise beziehen sich auf 1 m³ ver- tiert. In diesem Fall wird jede Haftung nung («vertrocknen») übernommen. Bei Kleinrechnungen unter CHF 50.00 Annullationspauschale nach Aufwand, zeitweise unterbrochen, teilweise be- dungszweck zusätzliche Untersuchun- arbeiteten Beton. Die Preise gelten fer- für den erwarteten Erfolg dieser Zusät- 6. Mängelrüge (exkl. Mehrwertsteuer) wird ein Admi- jedoch mindestens CHF 200.00 pro schränkt oder unmöglich ist. gen im Labor verlangt, so gehen die ner für Bezüge und Lieferungen inner- ze und ebenso das Risiko nachteiliger Es obliegt dem Besteller, bei Ablieferung nistrationszuschlag von CHF 10.00 pro Fahrzeug verrechnet. entsprechenden Kosten, andere Ab- halb der im Betonwerk geltenden Werk- Auswirkungen auf das Verhalten des Be- des Betons zu prüfen, ob a) die Angabe 8. Zahlungsbedingungen Rechnung verrechnet. machungen vorbehalten, zu Lasten des öffnungszeiten. Lieferungen ausserhalb tons abgelehnt. Das Betonwerk ist da- auf dem Lieferschein mit seiner Bestel- Für die Zahlung der fakturierten Liefe- Auftraggebers. dieser Zeit werden nur nach vorheriger bei zur Verrechnung eines Mehrkosten- lung übereinstimmt und b) die Lieferung rungen und Nebenkosten wie z. B. War- 10. Allgemeines tezeiten, Winterzuschlag etc. gelten, 3. Frischbetonrück- Das Lieferwerk garantiert die Lieferung Vereinbarung und gegen entsprechende zuschlags berechtigt. Bei Bestellungen sichtbare Mängel aufweist. Bei Liefe- andere schriftliche Abmachungen vor- respektive Annahme mit auftragskonformer Menge und Qua- 14. Zahlungsbedingungen Zuschläge ausgeführt. Wird Lieferung von Beton nach Eigenschaften gemäss rung franko Baustelle gilt als Ablieferung be-halten, die auf den Preislisten ver- Für die Annahme und Entsorgung lität. Massgebend für die Qualität sind Die Zahlungsbedingungen betragen, franko Baustelle vereinbart, so gilt der SIA 262 erlischt automatisch jegliche Ga- die Übergabe auf dem Bauplatz und bei merkten Zahlungsbedingungen. Sämt- von Frischbeton verrechnen wir ausschliesslich die in der jeweiligen wo nichts anderes vereinbart ist, 30 Ta- dafür festgesetzte Transportpreis für rantie für die Eigenschaften des Betons, Lieferung ab Werk die Übergabe des Be- liche Lieferungen auf die gleiche Bau- CHF 65.00 / m³. Allfällige Transportauf- Norm festgelegten Eigenschaften. Die ge netto ab Rechnungsdatum. Bei den kürzesten, einwandfrei befahrbaren wenn der Besteller die Verwendung ei- tons auf den Lastwagen. Allfällige Bean- stelle gelten als Sukzessivlieferungen, wendungen werden zum Regietarif für die Produkteigenschaften massge- Zahlungsverzug wird ein Zins von 5 % Anfuhrweg und die umgehende Beton- nes bestimmten Betonzusatzmittels standungen sind, damit sie das Beton- unabhängig von der Dauer oder den Be- und zuzüglich LSVA verrechnet. benden Normen sind in der Preisliste verrechnet. übernahme durch den Besteller. Zusätz- oder Ausgangsstoffes vorschreibt. werk auf ihre Berechtigung prüfen kann, liche Wartezeit für Fahrzeug und Perso- nach Möglichkeit vor dem Einbringen zugsunterbrüchen. Das Betonwerk be- den jeweiligen Produkten zugeordnet. nal kann extra berechnet werden. Wäh- des Betons in die Schalung anzubringen. hält sich Teilfakturierungen vor. Bean- Die Produkte werden überwacht und Jede Verrechnung mit irgendwelchen 4. Konsistenz 4. Lieferung standungen einer Lieferung berechtigen zertifiziert, soweit in der Norm gefor- Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. rend der Wintermonate vom 1. Dezem- Mängel, die bei Ablieferung nicht fest- Die Einhaltung der Konsistenz wird bis Die Lieferzeitangaben verstehen sich den Besteller nicht zur Zurückhaltung dert. Im Rahmen dieser Gewährleistung Alle Preise verstehen sich exkl. Mehr- ber bis Ende Februar kann ein Zuschlag stellbar sind, müssen sofort nach deren max. 45 Minuten nach der Produktion mit Rücksicht auf einen allfälligen Stoss- von fälligen Zahlungen für die übrigen verpflichtet sich das Lieferwerk, recht- wertsteuer. Diese wird gemäss gültigem verrechnet werden. In Regionen mit ext- Entdeckung gerügt werden. Bestehen garantiert. betrieb stets mit einer Toleranz von ei- Lieferungen. Nach Ablauf der Zahlungs- zeitige und sachlich begründete Män- Mehrwertsteuer-Satz zusätzlich belastet remen Witterungsverhältnissen wie z. B. seitens des Bestellers hinsichtlich der ner halben Stunde. Ist eine grössere Ver- frist behält sich das Betonwerk die Ein- gelrüge vorausgesetzt, beanstandetes und in der Rechnung offen ausgewiesen. Bergregionen, kann in der Preisliste eine Qualität des gelieferten Betons Zweifel zögerung aus unvorhersehbaren Grün- tragung des Bauhandwerkerpfandrech- 5. Transportbedingungen Material kostenlos zu ersetzen, oder, andere Zeitspanne festgelegt werden. und ist eine sofortige Abklärung nicht den wie Stromunterbruch, Wasserman- tes vor. Wird die Lieferung franko Baustelle ver- wenn das Material beschränkt verwend- möglich, so ist der Besteller zur Entnah- 15. Gültigkeit gel, Maschinendefekt, Ausfall von Zu- einbart, so gilt der dafür festgesetzte bar ist, einen angemessenen Preisnach- me einer Probe verpflichtet. Durch eine Mit dieser Preisliste werden alle bisheri- 2. A uftragserteilung und lieferungen oder Fällen höherer Gewalt Transportpreis für den kürzesten An- lass zu gewähren. Ein Mangel liegt nicht sofortige Einladung ist dem Betonwerk 9. E rfüllungsort und Gerichtsstand gen Preislisten ungültig. Auftragsannahme unvermeidlich, so wird dies dem Bestel- fahrtsweg und die umgehende Mate- vor, wenn das angelieferte Material der Gelegenheit zu geben, der Probeentnah- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, Aufträge sollen am Vortag bis spätes- ler unverzüglich gemeldet und allfällige rialübernahme durch den Besteller. Ein- Bestellung entspricht, jedoch für den me beizuwohnen. Das Resultat dieser auch bei Lieferung franko Baustelle, das tens 12 Uhr erteilt werden. Vorbestel- Möglichkeiten einer Weiterbelieferung wandfreie Zufahrtsverhältnisse sowie beabsichtigten Zweck nicht verwend- Prüfung wird vom Betonwerk nur aner- 16. Salvatorische Klausel lungen geniessen in der Auslieferung durch andere Betonwerke angeboten. Geschäftsdomizil des Betonwerks. Für kannt, wenn die Probeentnahme unmit- ungehinderte Entlademöglichkeiten bar ist. Das Lieferwerk haftet nicht für Sollten einzelne Bestimmungen in die- den Vorrang. Das Betonwerk benötigt Für allfällige Wartezeit und weiteren di- die Beurteilung von Streitigkeiten sind telbar nach erfolgter Lieferung und ge- werden vorausgesetzt. Allfällige Mehr- unsachgemässe und ungeeignete Ver- sen allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Bestellung genaue und spezi- rekten oder indirekten Schaden kann je- ausschliesslich die ordentlichen Gerich- mäss den Vorschriften der Norm SN EN aufwendungen werden nach Aufwand wendung von auftragskonform geliefer- unwirksam oder nichtig sein, so berührt fische Angaben über Betonsorte (ge- doch nicht gehaftet werden. Der Bestel- te zuständig. 206 vorgenommen und die Probe einer verrechnet. Für allfällige Schäden an tem Material. Bei Verwendung von Kies dies nicht die Wirksamkeit der übrigen mäss massgebender Norm SIA 262), Be- ler ist gehalten, allfällige Verspätungen nicht lastwagentauglichen Strassen und auf Flachdächern ist jede Haftung des Bestimmungen. In diesem Fall wird die anerkannten Prüfstelle zur Beurteilung Bern, September 2005 tonmenge, Einbauart und gewünschte in der Materialabnahme dem Betonwerk Plätzen wird jede Haftung abgelehnt. Lieferwerkes für die Beschädigung der unwirksame oder nichtige Bestimmung eingesandt worden ist. Ergibt die Prü- Konsistenz, Lieferbeginn und Lieferpro- sofort anzuzeigen. Unterlässt er dies, so Dachhaut ausgeschlossen, ebenso haf- durch eine zulässige Bestimmung er- fung, dass die Beanstandung berech- gramm. Aufträge und Lieferungsabrufe haftet er für dadurch verursachten Mate- tet das Lieferwerk nicht für den Verbund setzt, die dem mit der unwirksamen tigt ist, so übernimmt das Betonwerk werden stets nach Massgabe der jewei- rialverderb und andere Verzugsfolgen. die Prüfungskosten. Andernfalls sind
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