Preisliste Betonwerk Pinswang - ASPHALT & BETON GmbH

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Preisliste Betonwerk Pinswang - ASPHALT & BETON GmbH
Betonwerk Pinswang
                          Preisliste
                                     2021

Asphalt & Beton GmbH
Anton-Beirer-Straße 6
6600 Pinswang
www.asphalt-beton.at
Preisliste Betonwerk Pinswang - ASPHALT & BETON GmbH
Verwaltung:

                        Asphalt & Beton GmbH                  Tel. +43 5412 62676-22
                                                              Fax +43 5412 62676-24
                        Industriezone 38                      info@asphalt-beton.at
                        6460 Imst                             www.asphalt-beton.at

                        Für Fragen stehen unsere Mitarbeiter jederzeit gerne zu Ihrer Verfügung!

                        Verkauf & Kundenberatung:

                        Harald BEER                           Mobil +43 664 4245379
                        Vertrieb                              harald.beer@asphalt-beton.at

Asphalt & Beton GmbH
Anton-Beirer-Straße 6
6600 Pinswang
www.asphalt-beton.at
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Asphalt & Beton GmbH
Werk Pinswang

Anton-Beirer-Straße 6        Tel. +43 5412 62676-13
6600 Pinswang                Fax +43 5412 62676-24

PREISLISTE TRANSPORTBETON
gültig ab 1.1.2021
Beton nach ÖNORM B 4710-1, Konsistenzklasse F 52, Größtkorn GK22, Zement CEM II 42,5 N

                                     ZONE 1       ZONE 2        ZONE 3     ZONE 4       ZONE 5       ZONE 6
 Betonsorten                           €/m³           €/m³       €/m³        €/m³         €/m³           €/m³
 C8/10/X0/F38                            92,00         95,00      98,00       101,00       104,00        107,00
 C12/15/X0/F38                           93,00         96,00      99,00       102,00       105,00        108,00
 C16/20/XC1                              98,00        101,00     104,00       107,00       110,00        113,00
 C20/25/XC1                             100,00        103,00     106,00       109,00       112,00        115,00
 C25/30/XC2                             102,00        105,00     108,00       111,00       114,00        117,00
 C25/30/B1                              105,00        108,00     111,00       114,00       117,00        120,00
 C25/30/B2                              107,00        110,00     113,00       116,00       119,00        122,00
 C25/30/B3                              110,00        113,00     116,00       119,00       122,00        125,00
 C25/30/B4                              111,00        114,00     117,00       120,00       123,00        126,00
 C25/30/B5                              113,00        116,00     119,00       122,00       125,00        128,00
 C25/30/B6/C³A-frei                       a. A.         a. A.      a. A.        a. A.        a. A.         a. A.
 C25/30/B7                              121,00        124,00     127,00       130,00       133,00        136,00
 C25/30/B8/F59                          111,00        114,00     117,00       120,00       123,00        126,00
 C25/30/B9/F59                          113,00        116,00     119,00       122,00       125,00        128,00
 C25/30/B10/F59                         117,00        120,00     123,00       126,00       129,00        132,00
 C25/30/B11/F59                         119,00        122,00     125,00       128,00       131,00        134,00
 C30/37/XC2                             108,00        111,00     114,00       117,00       120,00        123,00
 C30/37/B1                              111,00        114,00     117,00       120,00       123,00        126,00
 C30/37/B2                              113,00        116,00     119,00       122,00       125,00        128,00
 C30/37/B3                              116,00        119,00     122,00       125,00       128,00        131,00
 C30/37/B4                              117,00        120,00     123,00       126,00       129,00        132,00
 C30/37/B5                              119,00        122,00     125,00       128,00       131,00        134,00
 C35/45/XC2                             117,00        120,00     123,00       126,00       129,00        132,00
 C40/50/XC2                             127,00        130,00     133,00       136,00       139,00        142,00
 FM-L/SpC/380kg/GK8/C0                  117,00        120,00     123,00       126,00       129,00        132,00
 SM250kg/GK4/C1                         109,00        112,00     115,00       118,00       121,00        124,00
 SM300kg/GK4/C1                         113,00        116,00     119,00       122,00       125,00        128,00
 SM350kg/GK4/C1                         117,00        120,00     123,00       126,00       129,00        132,00
 EK100kg/GK32                            92,00         95,00      98,00       101,00       104,00        107,00
 EK150kg/GK32                            97,00        100,00     103,00       106,00       109,00        112,00
 C25/30/GK16/F73-SCC                    126,00        129,00     132,00       135,00       138,00        141,00
 Mindermengenzuschlag                    18,00         21,00      24,00        27,00        30,00         33,00

Die angeführten Preise verstehen sich pro m³ frei Bau jeweiliger Zone zuzüglich gesetzlicher MwSt. und
0,30 €/m³ Naturschutzabgabe.
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PREISLISTE SONDERLEISTUNGEN
gültig ab 1.1.2021

Konsistenzklasse                                        Verzögerer
Konsistenzklasse F59                          6,70 €/m³ VA bis 4 Std.                               6,60 €/m³
Konsistenzklasse F66                      auf Anfrage   VA bis 6 Std.                               9,80 €/m³
Körnung                                                 Sonderzemente
Größtkorn GK 16                               5,30 €/m³ CEM II 42,5 R                            5,90 €/m³
Größtkorn GK 8                                8,50 €/m³ CEM I 42,5 R HS C³A-frei                15,80 €/m³
Größtkorn GK 4                             10,50 €/m³ CEM I 42,5 R                                  6,90 €/m³
Sonstige Sonderleistungen
Kunststofffasern 0,9 kg/m³                                                                      14,00 €/m³
Stahlfasern                                                                                   auf Anfrage
Beimischung von beigestellten Fasern                                                             2,50 €/m³
Beimischung von beigestellten Zusatzmitteln                                                      2,00 €/m³
Miete Rüttler                                                                                    2,40 €/m³
Winterzuschlag (15.11. – 15.03.)                                                                 5,50 €/m³
Kettenmontage pro Fuhre                                                                         45,00 €/PA
SB-Sichtbeton ab C25/30/B2 gem. ÖNORM B4710-1:2018                                               7,00 €/m³
Bei Überschreitung der kostenfreien Entlade- bzw. Wartezeit von 30 Minuten berechnen wir
                                                                                                16,00 €/EH
je begonnener Viertelstunde (Berechnung: Ankunft Baustelle bis Abfahrt Baustelle)
Überstundenzuschläge
Mo – Fr von 06:00 – 07:00 Uhr und von 18:00 – 20:00 Uhr                                          5,90 €/m³
Sa von 06:00 – 13:00 Uhr                                                                        15,90 €/m³
Außerhalb dieser Zeiten sowie an Sonn- und Feiertagen                                         auf Anfrage

Bei Lieferungen unter 4 m³ mit Fahrmischerpumpen bzw. 6 m³ mit Fahrmischern wird je Fuhre für die
Differenzmenge ein Mindermengenzuschlag lt. Zonenliste verrechnet.

Am Samstag wird der Überstundenzuschlag je gelieferten m³, jedoch mit mindestens 30 m³ in Rechnung
gestellt.

Die Fahrzeuge sind auf der Baustelle vollständig zu entleeren, oder wir verrechnen für die
Restbetonentsorgung 65,00 €/m³ an Entsorgungs- und Deponiekosten.

Grundlage jeder Betonlieferung sind die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen für
Transportbetonwerke in der letztgültigen Fassung.
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Asphalt & Beton GmbH
Werk Pinswang

Anton-Beirer-Straße 6                 Tel. +43 5412 62676-13
6600 Pinswang                         Fax +43 5412 62676-24

PREISLISTE BETONPUMPE
gültig ab 1.1.2021

Mischwagenpumpe:
Anfahrts- und Aufstellungspauschale                                                        160,00 €/Einsatz
Förderleistung je gepumpten m³                                                              12,50 €/m³
Autobetonpumpe:
Pumpe bis max. 36 m Mastlänge
Anfahrts- und Aufstellungspauschale                                                        340,00 €/Einsatz
Förderleistung je gepumpten m³                                                              12,00 €/m³
Großmast- bzw. Spezialpumpen
Anfahrts- und Aufstellungspauschale                                                            auf Anfrage
Förderleistung je gepumpten m³                                                                 auf Anfrage

Sonderleistungen:
Standortverlegung auf der Baustelle                                                         55,00 €/EH
Kostenpflichtiges Auswaschen im Werk                                                        75,00 €/EH
Bei Stundenleistung unter 20 m³/Std. zusätzlich pro begonnene Viertelstunde                 20,00 €/EH
Verlängerung der Reichweite (Rohrleitung, Pumpschlauch)                                      5,80 €/lfm

Im Übrigen gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen für Transportbeton und
Betonpumpleistungen in der letztgültigen Fassung.
Alle angeführten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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PREISLISTE LABORLEISTUNGEN
gültig ab 1.1.2021

FRISCHBETONPRÜFUNG                                                                            Preis
Frischbetonprüfung ohne Festbetonprüfung
                                                                                           240,00 €/EH
(Konsistenz, Frischbetonrohdichte, Wassergehalt)

Herstellen von 3 Probekörpern                                                              125,00 €/EH

Ausbreitmaß oder Verdichtungsmaß                                                            50,00 €/EH

Wassergehalt                                                                               150,00 €/EH

Luftgehalt                                                                                  60,00 €/EH

FESTBETONPRÜFUNG

Druckfestigkeit und Raumgewicht an prüffertigen Probekörpern                               110,00 €/EH

Rückprallprüfung (je Messstelle, exkl. Fahrtkosten)                                         35,00 €/EH

Temperaturverlauf im Bauteil (exkl. Fahrtkosten)                                           150,00 €/EH

SONSTIGES

Stundensatz für Laborant                                                                   70,00 €/Std.

Stundensatz für Prüfstellenleiter bzw. Stellvertreter                                      95,00 €/Std.

Gebühren für Kilometer Klein-LKW (Laborbus)                                                 1,10 €/km

Die angebotenen Leistungen verstehen sich zuzüglich Fahrtkosten, sowie An – und Abfahrt zur Baustelle.

Alle Preise verstehen sich für Leistungen während der Normalarbeitszeit (Mo-Do von 07:30-17:00 Uhr,
Freitag 07:30-12:30 Uhr). Außerhalb liegende Zeiten, sowie Sonn- und Feiertage werden gesondert verrechnet.

Alle angeführten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Preisliste Betonwerk Pinswang - ASPHALT & BETON GmbH
Asphalt & Beton GmbH
Werk Pinswang

Anton-Beirer-Straße 6       Tel. +43 5412 62676-13
6600 Pinswang               Fax +43 5412 62676-24

TRANSPORTZONEN
gültig ab 1.1.2021

Zone/Ort                               PLZ     Nr.   Zone/Ort                  PLZ     Nr.
Ammerwald                              6600     4    Lengenwang                87663    3
Anrauth                                6622     4    Lermoos                   6631     4
Bach                                   6653     6    Lermoos Obergarten        6631     4
Bad Hindelang                          87451    6    Namlos                    6623     5
Bad Hindelang Oberjoch                 87541    6    Nesselwang                87484    3
Bad Hindelang Unterjoch                87541    5    Nesselwängle              6672     4
Berwang                                6622     4    Nesselwängle Haller       6672     4
Berwang Rinnen                         6622     4    Musau                     6600    1
Biberwier                              6633     4    Oberpinswang              6600     1
Bichlbach                              6621     3    Oy-Mittelberg             87466    4
Bichlbach Kleinstockach                6621     3    Pfafflar                  6647     6
Bichlbach Lähn bei Wengle              6621     3    Pfafflar Boden            6647     6
Brand                                  6622     4    Pfafflar Bschlabs         6647     5
Breitenwang                            6600     1    Pflach                    6600     1
Ehenbichl                              6600     2    Pflach Oberletzen         6600     1
Ehrwald                                6632     4    Pflach Unterletzen        6600     1
Eisenberg                              87637    2    Pfronten                  87459    2
Eisenberg Speiden                      87637    2    Pfronten Rehbichl         87459    4
Elbigenalp                             6652     5    Pfronten Weissbach        87459    3
Elbigenalp Untergrünau                 6652     6    Pinswang                  6600     1
Elmen                                  6644     5    Prem                      86984    3
Elmen Martinau                         6644     4    Reutte                    6600     1
Forchach                               6670     4    Reutte Mühl               6600     1
Füssen                                 87629    1    Rieden am Forggensee      87669    3
Gramais                                6650     6    Roßhaupten                87672    3
Grän                                   6673     3    Rückholz                  87494    3
Grän Haldensee                         6673     4    Schattwald                6677     4
Grießau                                6651     6    Schattwald Zöblen         6677     4
Halblech                               87642    3    Schwangau                 87645    2
Halblech Bayerniederhofen              87642    3    Schwangau Alterschrofen   87645    2
Halblech Buching                       87642    3    Seeg                      87637    3
Halblech Illasberg                     87642    3    Stanzach                  6642     4
Halblech Trauchgau                     87642    3    Steeg Hägerau             6655     6
Häselgehr                              6651     5    Steingaden                86989    4
Heiterwang                             6611     2    Steingaden Fronreiten     86989    3
Hinterhornbach                         6646     5    Steingaden Urspring       86989    4
Hitzleried Seeg                        87637    3    Stockach                  78333    6
Höfen                                  6604     2    Tannheim                  6675     4
Hohenschwangau Schwangau               87645    2    Tannheim Vilsalpsee       6675     4
Holzgau                                6654     6    Unterpinswang             6600     1
Hopferau                               87659    2    Vils                      6682     1
Hopferau Hopferried                    87659    2    Vorderhornbach            6645     5
Jungholz                               6691     5    Wängle                    6610     2
Lechaschau                             6600     2    Weissenbach am Lech       6671     3
Lechbruck am See                       86983    4    Wertach                   87497    4
DER SICHERE UMGANG MIT FRISCHEM BETON AM BAU
Als Mitgliedsbetrieb des Güteverbandes Transportbeton liegt uns Ihre Sicherheit
am Herzen. Beachten Sie daher bitte folgende Hinweise bei der Verarbeitung von
Transportbeton:

ARBEITSHANDSCHUHE
Beginnen Sie mit der Arbeit nicht ohne wasserdichte Arbeitshandschuhe.
Für die Sicherheit Ihrer Hände sind diese absolut notwendig.

LANGE HOSE
Ziehen Sie stets eine lange Hose an. Auch wenn eine kurze oft
bequemer wäre, denken Sie an Ihre Beine! Die lange Hose ist eine
notwendige Sicherheitsmaßnahme.

SCHUHE
Das geeignetste Schuhwerk, das Sie beim Betonieren tragen können,
sind Schutzstiefel. Am besten ist, wenn diese bis unter die Knie reichen.

SCHUTZBRILLE
Nur durch das Tragen einer Schutzbrille, können Sie ge-
fährliche Verletzungen im Bereich der Augen vermeiden.

SOFORTMASSNAHMEN BEI
AUGEN- UND HAUTKONTAKT

Das Auge einige Minuten lang mit
reinem Wasser spülen (falls möglich mit
einer Augenspülflasche).                                                        GEFAHR
                                                        • H318      Verursacht schwere Augenschäden.
Bei Fremdkörpern im Auge das Auge
spülen, verbinden und unverzüglich                      • H315      Verursacht Hautreizungen.
einen Arzt aufsuchen oder die Vergiftungs-              • P280      Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/
zentrale (+43 1 406 43 43) anrufen.                                 Augenschutz tragen.
                                                        • P305+P351+P338+P310
Bei Hautkontakt den Frischbeton mit viel                        BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN:
Wasser abspülen und mit Seife waschen.                          Einige Minuten lang behutsam mit Wasser
                                                                ausspülen. Eventuell vorhandene Kontakt-
Mit Frischbeton verunreinigte Kleidung                          linsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter
ausziehen und vor erneutem Tragen                               ausspülen. Sofort Vergiftungsinformations-
waschen.                                                        zentrale (01/4064343) oder Arzt anrufen.
                                                        • P302+P352+P333+P313
                                                                BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT:
ENTSORGUNGSHINWEISE                                             Mit viel Wasser und Seife waschen.
Restbeton dem Recycling zuführen bzw.
                                                        • P102   Darf nicht in die Hände von Kindern
erhärteten Beton in Bauschutt-                                   gelangen.
aufbereitungsanlagen geben oder
geordnet deponieren.                                    • P362   Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor
                                                                 erneutem Tragen waschen.

 ACHTUNG: Dieses Datenblatt entspricht nicht den Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter gemäß REACH und stellt daher
       nur ein „Datenblatt mit Sicherheits- und Gefahrenhinweisen“ für die Verwendung von Frischbeton dar.
                                                   Version: 08/2015
SICHERHEITSDATENBLATT
                                                                                            Gemäß EG-Verordnung 1907/2006 (REACH) sowie (EU) Nr. 453/2010

                                                                                                Produkt: Zementgebundener Baustoff                                                             Ausgabe 8/2015
                                                                                                Überarbeitet am: 31. 8. 2015                                                                   Erstellt: 31. 8. 2015

1            Bezeichnung DeS geMiScheS unD DeS unternehMenS                                                                                                                     3.2   gefährliche inhaltsstoffe

1.1          Bezeichnung des gemisches                                                                                                                                          Bezeichnung    CAS-Nr.   EINECS-Nr. Konzentrations- Einstufung gemäß Verordnung (EG)
             Das Sicherheitsdatenblatt ist für die folgenden Produkte gültig:                                                                                                                                       bereich [Gew.-%]           Nr. 1272/2008
             Handelsnamen: Transportbeton (Gemisch aus Zement, Gesteinskörnungen,                                                                                                                                                    Gefahren-Kategorie    H-Sätze
             Wasser, Zusatzmitteln, Zusatzstoffen, natürlichen Gesteinsmehlen)                                                                                                     Portland-                                                              H315, H317,
                                                                                                                                                                                              65997-15-1 266-043-4      1 - 20        1
                                                                                                                                                                                zementklinker                                                             H318, H335
1.2          Verwendung des gemisches
                                                                                                                                                                                                                                                          H315, H317,
             Das Gemisch wird zur Herstellung von Betonbauteilen, im Mauerwerksbau, im                                                                                          Bypassstaub 68475-76-3 270-659-9         0-1          1
                                                                                                                                                                                                                                                          H318, H335
             Ausbau, im Straßen- und Tiefbau etc. verwendet.
                                                                                                                                                                                 Hüttensand 65996-69-2 266-002-0        0 - 20               -                  -
1.3          Bezeichnung des unternehmens                                                                                                                                        Steinkohlen-
                                                                                                                                                                                              68131-74-8 268-627-4      0 - 10               -                  -
                                                                                                                                                                                  flugasche

                                          Asphalt & Beton GmbH
Hersteller/Lieferant: .......................................................................................................................................                   4     erSte-hiLFe-MASSnAhMen
                                          Asphalt & Beton GmbH                                                                                                                  4.1   Beschreibung der erste-hilfe-Maßnahmen
Firmenwortlaut: ...............................................................................................................................................
                                                                                                                                                                                      Allgemeine Hinweise
                                                                                                                                                                                      Für Ersthelfer ist keine spezielle persönliche Schutzausrüstung erforderlich.
                                          Anton-Beirer-Straße 6
Straße/Nummer: .............................................................................................................................................                          Ersthelfer sollten aber den Kontakt mit feuchten zementgebundenen Baustoffen
                                                                                                                                                                                      vermeiden.
                                          6600 Pinswang
PLZ/Ort: ...............................................................................................................................................................
                                                                                                                                                                                      Augenkontakt
                                                                                                                                                                                      Auge nicht reiben, weil durch die mechanische Beanspruchung zusätzliche
                                                                                                                                                                                      Hornhautschäden möglich sind. Gegebenenfalls Kontaktlinse entfernen und das
                                         +43 (0) 5677 / 20147
Telefon: ................................................................................................................................................................             betroffene Auge sofort bei weit gespreiztem Lidspalt unter fließendem Wasser
                                                                                                                                                                                      mindestens 20 Minuten spülen, um alle Teilchen zu entfernen. Beim Spülvorgang
                                                                                                                                                                                      darf kein Spülwasser in das unverletzte Auge gelangen. Falls möglich, isotonische
                                         +43 (0) 5677 / 20187
Fax: ........................................................................................................................................................................         Augenspüllösung (0,9 % NaCl) verwenden. Immer Arbeitsmediziner oder
                                                                                                                                                                                      Augenarzt konsultieren.
                                           guenther.dabernig@asphalt-beton.at
Sachkundige Person: .......................................................................................................................................
                                                                                                                                                                                      Hautkontakt
                                                                                                                                                                                      Feuchten Beton entfernen und mit reichlich Wasser abspülen. Durchtränkte
                                                                                                                                                                                      Kleidung, Schuhe, Uhren etc. entfernen. Diese vor Wiederverwendung gründlich
                                                                                                                                                                                      reinigen. Bei Hautbeschwerden Arzt konsultieren.
1.4          notrufnummer                                                                                                                                                             Verschlucken
             Vergiftungsinformationszentrale: +43 (0)1 406 43 43 täglich 24h erreichbar                                                                                               Kein Erbrechen herbeiführen. Bei Bewusstsein Mund ausspülen und reichlich
                                                                                                                                                                                      Wasser trinken. Arzt oder Giftnotrufzentrale konsultieren.
2            MÖgLiche geFAhren                                                                                                                                                  4.2   Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
             Die Gemische enthalten eine stark alkalische Lösung.                                                                                                                     Augen: Augenkontakt mit feuchtem Beton kann ernste bleibende Augenschäden
                                                                                                                                                                                      verursachen.
2.1          einstufung des gemisches gemäß Verordnung (eg) nr. 1272/2008
                                                                                                                                                                                      Haut: Feuchter Beton kann durch anhaltenden Kontakt eine reizende Wirkung auf
Gefahrenklasse und -kategorie:                                      Hautreizend, Kategorie 2                                                                                          die Haut haben und Dermatitis oder ernste Hautschäden hervorrufen.
                                                                    schwer augenschädigend, Kategorie 1
                                                                                                                                                                                      Umwelt: Bei normaler Verwendung sind zementgebundene Baustoffe nicht
                                                                    H315: Verursacht Hautreizungen
Gefahrenhinweise:                                                                                                                                                                     gefährlich für die Umwelt.
                                                                    H318: Verursacht schwere Augenschäden
                                                                                                                                                                                4.3   hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
2.2          Kennzeichnungselemente gemäß Verordnung (eg) nr. 1272/2008                                                                                                               Wird ein Arzt aufgesucht, bitte dieses Sicherheitsdatenblatt vorlegen.
Gefahrenpiktogramme:
                                                                                                                                                                                5     MASSnAhMen zur BrAnDBeKÄMPFung
                                                                                                                                                                                      Zementgebundene Baustoffe sind weder explosiv noch brennbar und auch nicht
                                                                                                                                                                                      brandfördernd bei anderen Materialien.

Signalwort:                                                                              GEFAHR                                                                                 6     MASSnAhMen Bei unBeABSichtigter FreiSetzung
                                                                    H315  Verursacht Hautreizungen
Gefahrenhinweise:
                                                                    H318  Verursacht schwere Augenschäden                                                                       6.1   Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in notfällen
                                                                    P102  Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.                                                               anzuwendende Verfahren
Sicherheitshinweise:
                                                                    P280  Schutzhandschuhe/Schutzkleidung                                                                             Schutzkleidung tragen, wie unter Abschnitt 8 beschrieben. Den Anweisungen für
                                                                          Augenschutz tragen                                                                                          sichere Handhabung folgen, wie unter Abschnitt 7 beschrieben.
                                                                    P305+P351+P338+P310 Bei BerÜhrung Mit Den
                                                                          Augen: Einige Minuten lang behutsam mit                                                               6.2   umweltschutzmaßnahmen
                                                                          Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene                                                                      Feuchte Betone erhärten auch unter Wasser, und daher nicht in die Kanalisation,
                                                                          Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen.                                                                   in Oberflächenwasser oder Grundwasser gelangen lassen.
                                                                          Weiter ausspülen. Sofort Vergiftungsinfor-                                                            6.3   Methoden zur reinigung und entsorgung
                                                                          mationszentrale oder Arzt anrufen.                                                                          Verschüttete zementgebundene Baustoffe aufnehmen und wenn möglich
                                                                    P302+P352+P333+P313: Bei BerÜhrung Mit Der                                                                        verwenden, ansonsten aushärten lassen und als Bauschutt entsorgen.
                                                                          hAut: Mit viel Wasser und Seife waschen
                                                                    P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor                                                               6.4   Verweis auf andere Abschnitte
                                                                          erneutem Tragen waschen                                                                                     Siehe auch Abschnitte 4, 8, 10, 11, 12 und 13.

2.3          Andere mögliche gefahren                                                                                                                                           7     hAnDhABung unD LAgerung
             Bei sachgemäßer Verwendung keine anderen Gefahren bekannt.
                                                                                                                                                                                7.1   Schutzmaßnahmen zur sicheren handhabung
3            zuSAMMenSetzung/AngABen zu BeStAnDteiLen                                                                                                                                 Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen
                                                                                                                                                                                      Bitte den Empfehlungen im Abschnitt 8 folgen. Zur Entfernung von feuchtem
3.1          chemische charakterisierung                                                                                                                                              Beton bitte Abschnitt 6.3 beachten.
             Das Gemisch besteht aus Zement, Gesteinskörnung, Wasser, ggf. Zusatzmitteln                                                                                              Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden
             wie z. B. Fließmittel und ggf. Zusatzstoffen wie z. B. Flugasche oder Hüttensand.                                                                                        Nicht zutreffend.
             Portlandzementklinker                                  (REACH – ausgenommen nach Anhang V(10))                                                                           Maßnahmen zum Schutz der Umwelt
             Kalkstein                                              (REACH – ausgenommen nach Anhang V(7))                                                                            Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
             Hüttensand                                             (REACH – Reg.nr. 01-2119487456-25)                                                                                Hinweise zu allgemeinen Hygienemaßnahmen
             Bypassstaub                                            (REACH – Reg.nr. 01-2119486767-17-0001)                                                                           Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen, Schutzbrille und Schutzhand-
                                                                                                                                                                                      schuhe tragen, um Hautkontakt zu vermeiden.

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SICHERHEITSDATENBLATT gemäß EG-Verordnung 1907/2006 (REACH) sowie (EU) Nr. 453/2010
                                                             Produkt: Zementgebundener Baustoff                Ausgabe 8/2015

7.2    Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von                               11     tOXiKOLOgiSche AngABen
       unverträglichkeiten
       Zementgebundene Baustoffe werden feucht, in fließfähigem Zustand zum                       11.1   Akute toxizität
       sofortigen Einbau angeliefert und sind nicht lagerfähig.                                          Augenkontakt: Direkter Kontakt mit dem Gemisch kann zu Hornhautschäden füh-
       Lagerklasse: VCI-Lagerklasse 13 (Nicht brennbare Feststoffe).                                     ren, zum einen durch die mechanische und alkalische Wirkung und zum anderen
                                                                                                         durch eine sofortige oder spätere Reizung oder Entzündung. Direkter Kontakt mit
7.3    Spezifische endanwendungen                                                                        Spritzern des Gemisches kann Auswirkungen haben, die von einer moderaten
       Für die spezifischen Endanwendungen (siehe Abschnitt 1.2) sind keine zusätzlichen                 Augenreizung (z. B. Bindehautentzündung oder Lidrandentzündung) bis zu ernsten
       Informationen erforderlich.                                                                       Augenschäden und Erblindung reichen.
                                                                                                         Hautkontakt: Das Gemisch hat eine haut- und schleimhautreizende Wirkung. Der
8      eXPOSitiOnSBegrenzung unD PerSÖnLiche                                                             Kontakt kann zu unterschiedlichen irritativen und entzündlichen Reaktionen der
       SchutzAuSrÜStungen                                                                                Haut führen, z. B. Rötung und Rissbildung. Anhaltender Kontakt in Zusammenhang
                                                                                                         mit mechanischem Abrieb kann zu ernsten Hautschäden führen.
8.1    expositionsgrenzwerte – nicht zutreffend                                                          Verschlucken: Das Verschlucken kann Reizungen des Magen-Darm-Traktes hervorrufen.
       Zementgebundene Baustoffe werden mit chromatreduzierten Bindemitteln herge-
       stellt. Deswegen ist eine Kontrolle des wasserlöslichen Chroma VI nicht notwendig.
8.2    individuelle Schutzmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung
                                                                                                  12     uMWeLtBezOgene AngABen
       Allgemein: Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. Vor den Pausen und bei        12.1   toxizität
       Arbeitsende Hände waschen und gegebenenfalls duschen, um anhaftende Beton-                        Gelangen größere Mengen nicht ausgehärteter zementgebundener Baustoffe in
       feinanteile zu entfernen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Nach                    Kontakt mit Wasser, kann dies jedoch zu einer pH-Wert-Erhöhung führen und
       der Arbeit mit zementgebundenen Baustoffen sollten Arbeiter sich waschen oder                     damit unter besonderen Umständen toxisch für aquatisches Leben sein.
       duschen und Hautpflegemittel verwenden. Kontaminierte Kleidung, Schuhe,                    12.2   Persistenz und Abbaubarkeit (nicht zutreffend)
       Handschuhe, Uhren etc. vor erneuter Nutzung reinigen.
                                                                                                  12.3   Bioakkumulationspotenzial (nicht zutreffend)
            Gesichts-/Augenschutz:
            Bei Spritzgefahr dicht geschlossene, anliegende Schutzbrille gemäß EN 166             12.4   Mobilität im Boden (nicht zutreffend)
            verwenden.
                                                                                                  12.5   ergebnisse der PBt- und vPvB-Beurteilung (nicht zutreffend)
            Handschutz:
            Nässegeschützte, abrieb- und alkaliresistente Schutzhandschuhe tragen. Geeignet       12.6   Andere schädliche Wirkungen (nicht zutreffend)
            sind beispielsweise nitrilgetränkte Baumwollhandschuhe mit CE-Zeichen. Maximale
            Tragedauer beachten. Lederhandschuhe sind auf Grund ihrer Wasserdurchlässigkeit       13     hinWeiSe zur entSOrgung
            nicht geeignet und können chromathaltige Verbindungen freisetzen. Handschuhe
            nur in Verbindung mit entsprechenden Hautschutzmitteln verwenden.                     13.1   ungebrauchte restmenge des gemisches
Hautschutz:                                                                                              Eine mögliche Rücknahme beim Hersteller erfragen. Sollte dies nicht möglich sein,
Schutz, Reinigung und Pflege der Haut gewährleisten eine intakte und gesunde Haut.                       wie in 13.2 beschrieben vorgehen.
Vor Arbeitsbeginn und während der Tätigkeit sind speziell für die jeweilige Gefährdung            13.2   Feuchtes gemisch
geeignete Schutzprodukte zu verwenden.                                                                   Feuchte Produkte aushärten lassen und nicht in die Kanalisation oder Gewässer
Hautreinigung:                                                                                           gelangen lassen. Entsorgung gemäß Punkt 13.3.
Nach der Tätigkeit sind schonende und rückfettende Mittel zu verwenden.                           13.3   Ausgehärtete Produkte
Hautpflege:                                                                                              Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Bestimmungen entsorgen. Nicht in
Nach Arbeitsende ist ein Hautpflegemittel anzuwenden.                                                    die Kanalisation gelangen lassen. Entsorgung des ausgehärteten Produkts wie
            Körperschutz:                                                                                Betonabfälle und erhärtete Betonschlämme (ÖNORM S 2100)
            Geschlossene langärmelige Schutzkleidung und alkaliresistente, ausreichend hohe              (Abfallschlüsselnummer 31.427 „Betonabbruch verfestigt“).
            Sicherheitsstiefel nach EN 345 tragen. Falls Kontakt mit dem frischen Gemisch nicht
            zu vermeiden ist, sollte die Schutzkleidung auch wasserdicht sein. Darauf achten,     14     AngABen zuM trAnSPOrt
            dass kein frisches Gemisch von oben in die Schuhe oder Stiefel gelangt.                      Das Gemisch untersteht nicht den internationalen Gefahrgutvorschriften (IMDG,
8.3    Begrenzung und Überwachung der umweltexposition                                                   IATA, ADR/RID). Es ist daher keine Klassifizierung erforderlich.
       Wasser: Frische Gemische nicht ins Grundwasser oder Abwassersystem gelangen                14.1   un-nummer (nicht zutreffend)
       lassen. Durch den Kontakt ist ein Anstieg des pH-Werts möglich. Bei einem
                                                                                                  14.2   Ordnungsgemäße un-Versandbezeichnung (nicht zutreffend)
       pH-Wert von über 9 können ökotoxikologische Effekte auftreten.
       Boden: Keine speziellen Kontrollmaßnahmen erforderlich.                                    14.3   transportgefahrenklassen (nicht zutreffend)
                                                                                                  14.4   Verpackungsgruppe (nicht zutreffend)
9      PhYSiKALiSche unD cheMiSche eigenSchAFten                                                  14.5   umweltgefahren (nicht zutreffend)
9.1    Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen eigenschaften                   14.6   Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender (nicht zutreffend)
       a) Aussehen: im Regelfall grau. Das Gemisch kann aber auch gefärbt sein.
                                                                                                  14.7   Massengutbeförderung gemäß Anhang ii des MArPOL-Übereinkommens 73/78
       b) Geruch: geruchlos
                                                                                                         und gemäß iBc-code (nicht zutreffend)
       c) pH: Zement (T = 20 °C in Wasser, Wasser-Feststoff-Verhältnis 1:2): 11-13,5
       d) Roh-Dichte: ca. 2,2 kg/dm³;
       e) Löslichkeit in Wasser: Zement (T = 20 °C): gering (0,1-1,5 g/l)                         15     rechtSVOrSchriFten
       f) Konsistenz: erdfeucht bis fließfähig
                                                                                                  15.1   Vorschriften zu Sicherheit, gesundheits- und umweltschutz/spezifische
9.2    Sonstige Angaben (nicht zutreffend)                                                               rechtsvorschriften für das gemisch
                                                                                                         Zementgebundene Baustoffe sind Gemische und fallen daher nicht unter die
10     StABiLitÄt unD reAKtiVitÄt                                                                        Registrierungspflicht der EG-Verordnung 1907/2006 (REACH). Zementgebundene
                                                                                                         Baustoffe sind gemäß Art. 2.7(b) und Anhang V.10 der EG-Verordnung 1907/2006
10.1   reaktivität                                                                                       (REACH) nicht registrierungspflichtig.
       Bei zementgebundenen Baustoffen findet eine hydraulische Erhärtung statt. Dies                    Nationale Vorschriften
       führt zu einer Verfestigung, wobei die Gemische nicht mit ihrer Umgebung reagieren.               Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (schwach wassergefährdend) (Selbsteinstufung
10.2   chemische Stabilität                                                                              gemäß VwVwS vom 17.05.1999).
       Die Gemische sind in Umgebungen mit pH-Werten größer oder gleich 5 chemisch                       GISCODE: ZP 1 (zementhaltige Produkte, chromatarm)
       stabil. Geringere pH-Werte (Säureangriff) können mittel- oder langfristig zur                     Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
       Zerstörung der Gemische mit Funktionsverlust führen. Gesundheitliche                       15.2   Stoffsicherheitsbeurteilung
       Beeinträchtigungen gehen hiervon nicht aus.                                                       Eine Stoffsicherheitsbeurteilung entsprechend der EG-REACH-Verordnung ist nicht
10.3   Möglichkeit gefährlicher reaktionen (nicht zutreffend)                                            erforderlich, da es sich um ein Gemisch handelt.

10.4   zu vermeidende Bedingungen
       Eine unplanmäßige nachträgliche Wasserzugabe ist zu vermeiden, da sie zur                  16     SOnStige AngABen
       Verringerung der Produktqualität führt.
                                                                                                  16.1   Schulungsratschläge
10.5   unverträgliche Materialien                                                                        Zusätzlich zu Schulungsprogrammen für Arbeitnehmer zu den Themen Gesundheit,
       • Säuren zerstören das Gefüge der erhärteten Gemische.                                            Sicherheit und Umwelt haben Unternehmen sicherzustellen, dass ihre Arbeitnehmer
       • Unedle Metalle wie Aluminium, Zink, Magnesium führen bei Kontakt mit                            das Sicherheitsdatenblatt lesen, verstehen und die Anforderungen umsetzen können.
         feuchten Gemischen zur Wasserstoffentwicklung.
                                                                                                  16.2   Ausschlussklausel
10.6   gefährliche zersetzungsprodukte                                                                   Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt beschreiben die Sicherheitsanfor-
       Zementgebundene Baustoffe zersetzen sich nicht in gefährliche Bestandteile.                       derungen unseres Produkts und stützen sich auf den heutigen Stand unserer
                                                                                                         Kenntnisse. Sie stellen keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar. Bestehende
                                                                                                         Gesetze, Verordnungen und Regelwerke, auch solche, die in diesem Datenblatt nicht
                                                                                                         genannt werden, sind vom Empfänger unserer Produkte in eigener Verantwortung
                                                                                                         zu beachten.

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AGB Privatkunden 03/2019
            Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Transportbeton und Betonpumpleistungen

    § 1 – Auftragsgrundlage und Anwendung der Verkaufs- und Lieferbedingungen                          Sinne der ÖNORM B 4710-1 Abschnitt G.2.2 nachweist.
1.1     Diese „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen“ (AGB) gelten zwischen                4.2   Werden in der Sphäre des AG Betonprüfungen durchgeführt oder erlangt dieser
        Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) bei allfälligen Widersprüchen in der                  Kenntnis von Prüfungsergebnissen und werden dabei negative Ergebnisse
        angeführten Reihenfolge:                                                                       festgestellt, sind diese dem AN unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
        -      das Auftragsschreiben samt Lieferverzeichnis (Beschreibung des
               Leistungsgegenstandes)                                                                                    § 5 – Gewährleistung und Schadenersatz
        -      diese AGB                                                                         5.1   Der AN leistet Gewähr nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 922 ff Allgemeines
        -      die für Beton (die „Ware“) einschlägige technische ÖNORM B 4710 Teil 1. und             Bürgerliches Gesetzbuch und den Konkretisierungen in den folgenden Punkten.
               Teil 2. (in der jeweils aktuellen Fassung), sowie die einschlägigen Richtlinien   5.2   Als Übergabe gilt der Zeitpunkt, in welchem der Beton in die Sphäre des AG gelangt.
               und Merkblätter der Österreichischen Bautechnik Vereinigung                       5.3   Die Gewährleistungspflicht des AN erstreckt sich nicht auf Mängel, die dem AG
        -      die branchenspezifischen Unternehmensbräuche                                            zuzurechnen sind. Der AN leistet daher keine Gewähr für Mängel, die durch vom AG
        -      das dispositive Recht                                                                   veranlasste Veränderungen an der Ware (zB Zugabe von Wasser, Fasern oder
1.2     Abweichungen von diesen AGB sind wirkungslos und werden nicht Vertragsinhalt, es               sonstigen Zusätzen) verursacht werden. Der AN leistet darüber hinaus keine Gewähr
        sei denn, dass sie vom AN ganz oder teilweise schriftlich anerkannt werden.                    für jenen Betonierabschnitt, in welchem der AG den gelieferten Beton mit Beton
1.3     Der AG ist Verbraucher und es gelten daher die zwingenden Bestimmungen der                     anderer Hersteller zusammen einbringt.
        verschiedenen Verbraucherschutz-gesetze (zB KSchG).                                      5.4   Bei Herstellung nach Rezepten des AG haftet der AN lediglich für die bestellte
                                                                                                       Zusammensetzung, nicht aber für eine bestimmte Betongüte oder -eigenschaft. Der
                     § 2 – Lieferung, Leistung und Annahmeverzug                                       AG ist verpflichtet, solche Rezepte unter fachkundiger Anleitung zu erstellen.
2.1   Die Zufahrt zur Entladestelle bzw zum Aufstellungsort des Fahrmischers bzw der             5.5   Für die eventuell erforderliche Entnahme und Prüfung von Bohrkernen ist nur eine
      Betonpumpe muss für das Befahren mit Fahrzeugen für das jeweils technisch                        dafür akkreditierte Prüf- oder Inspektionsstelle heranzuziehen. Die damit
      erforderliche Gesamtgewicht geeignet sein. Der AG hat auf seine Kosten die                       verbundenen Kosten trägt im Falle vertragskonformer Lieferung der AG.
      behördliche Genehmigung rechtzeitig zu beschaffen und nachzuweisen,                        5.6   Für Produkthaftungsansprüche wird nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes
      Schutzmaßnahmen durchzuführen und für die Reinigung der Straße und der                           gehaftet. Davon abgesehen setzt eine Schadenersatzpflicht des AN grobe
      Gehsteige zu sorgen.                                                                             Fahrlässigkeit oder Vorsatz voraus und ist auf den Ersatz des unmittelbaren positiven
2.2   Als Ankunftszeit des Fahrmischers gilt das Eintreffen auf der Baustelle.                         Schadens beschränkt. Keine Haftungsbeschränkung gilt für schuldhaft verursachte
2.3   Die Leistungspflicht des AN ruht, wenn der Lieferung von ihm nicht beeinflussbare                Personenschäden.
      Behinderungen (zB Engpässe bei Vorlieferanten, sonstige äußere Behinderungen der
      Produktions- oder Lieferbedingungen) entgegenstehen. Wird durch diese                                    § 6 – Preise, Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen
      Bedingungen die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird der AN von der                  6.1   Änderungen der Kalkulationsbestandteile berechtigen den AN zum Anbot einer
      Lieferungs- bzw Leistungsverpflichtung befreit.                                                  Entgeltsanpassung. Stimmt der AG dieser nicht zu, ist der AN berechtigt, vom Vertrag
2.4   Wenn Aufträge vom AG nur zum Teil abgerufen werden, hat der AN das Recht, für                    zurückzutreten. Kostenänderungen ab Vertragsabschluss werden gemäß den vom
      die tatsächlich durchgeführten Lieferungen Listenpreise nachzuverrechnen. Für                    Fachverband der Stein- und keramischen Industrie bei der Wirtschaftskammer
      bestellte und nicht abgenommene Mengen steht dem AN das Recht zu, diese Mengen                   Österreich herausgegebenen Index für Transportbeton oder eine an seine Stelle
      sowie deren Entsorgungs- und Deponiekosten zu verrechnen.                                        tretende Preisgleitregelung berücksichtigt.
2.5   Wird das Betonieren oder der Pumpeneinsatz durch den AG verschoben, so hat er              6.2   Die Abrechnung der vom AN erbrachten Lieferungen bzw Leistungen erfolgt auf
      den AN hiervon mindestens 24 Stunden vor der abgesprochenen Lieferzeit schriftlich               Grund der vom AG bestätigten Lieferscheine.
      zu verständigen. Die durch die Verschiebung verursachten Mehraufwendungen hat              6.3   Sofern keine besonderen Zahlungskonditionen vereinbart wurden, sind Rechnungen
      der AG zu ersetzen.                                                                              des AN sofort und ohne Abzug fällig. Der AN gibt dem AG das Bankkonto, auf welches
2.6   Der AG ist verpflichtet, die Ware zur vereinbarten Lieferzeit abzunehmen. Der AG                 Zahlungen zu leisten sind, bekannt.
      haftet dem AN für sämtliche durch seinen Annahmeverzug verursachten                        6.4   Der AN ist zur Auflösung des Vertrags bei Wahrung sonstiger Ansprüche berechtigt,
      Aufwendungen.                                                                                    wenn der AG seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen die
2.7   Die Fahrmischerfahrer und Pumpenmaschinisten des AN sind nicht berechtigt, für                   Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Vermögens abgelehnt wird, Umstände
      diesen Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen.                                              bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen
2.8   Der AG sorgt für eine reibungslose Übernahme des Transportbetons.                                oder sonstige Umstände aus der Sphäre des AG bekannt werden, die es dem AN
2.9   Der AG hat den Lieferschein vor der Entladung der Ware zu kontrollieren und zu                   unzumutbar machen, am Vertrag festzuhalten.
      unterzeichnen. Der vom AG zur Annahme eingesetzte Gehilfe ist auch zur                     6.5   Eine Aufrechnung mit etwaigen Gegenforderungen ist dem AG nur dann möglich,
      Unterfertigung des Lieferscheins berechtigt. Auf dem Lieferschein sind im                        wenn der Anspruch des AG vom AN anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde oder
      Besonderen vom AG veranlasste Zugaben (zB Wasser, Fasern oder sonstige                           der AN zahlungsunfähig ist oder es sich um eine Forderung des AG handelt, die im
      Zusätze) zu vermerken. Eine Mitwirkungs- oder Warnpflicht des AN ist dabei                       rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des AG stehen.
      ausgeschlossen. Wurden auf Anweisung des AG dem Beton Stoffe zugegeben, so                 6.6   Im Falle des schuldhaften Zahlungsverzuges schuldet der AG dem AN unbeschadet
      hat der AG sämtliche erforderlichen Nachweise, die ursprünglich der AN zu erbringen              weiterer Ansprüche die Listenpreise. Darüber hinaus hat der AN unbeschadet der
      hatte, durch eigene Prüfungen zu erbringen und dem AN zur Verfügung zu stellen.                  gesetzlichen Rechtsfolgen das Recht, weitere Lieferungen bzw Leistungen von
      Die vom AG gewünschte Zugabe führt zum Ausschluss der Gewährleistung oder                        Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen.
      sonstigen Haftung des AN.
                                     § 3 – Pumpleistungen                                                                       § 7 – Gefahrenübergang
3.1   Der AG ist für die Sicherheit auf der Baustelle, insbesondere im Zusammenhang mit                Die Gefahr geht sowohl bei Selbstabholung als auch bei Lieferung in jenem Zeitpunkt
      dem Einsatz von Betonpumpen, verantwortlich und hat sich eines Planungs- und                     auf den AG über, in welchem die Ware die Sphäre des AN verlässt.
      Baustellenkoordinators zu bedienen.
3.2   Der AG hat eine geeignete Fläche für die Aufstellung der Betonpumpe bzw des                                           § 8 – Gerichtsstand und Rechtswahl
      Fahrmischers zur Verfügung zu stellen. Die Informationen über den sicheren                 8.1   Für alle Streitigkeiten mit einem AG, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen
      Aufstellungsort der Betonpumpe sind in das Baustellenerfassungsblatt aufzunehmen.                Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, ist das sachlich zuständige Gericht im
      Der AN hat das Recht, den Aufstellungsort bei sicherheitstechnischen Bedenken                    Sprengel des Wohnsitzes, gewöhnlichen Aufenthalts oder Ort der Beschäftigung des
      abzulehnen.                                                                                      AG zuständig.
3.3   Der AG hat die behördliche Genehmigung für das Aufstellen der Betonpumpe zu                8.2   Es gilt österreichisches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
      beschaffen und die Arbeitsbedingungen für den sicheren Einsatz von Betonpumpen
      zu erfüllen: Dazu gehören insbesondere die Sicherung von elektrischen Freileitungen,                                              § 9 – Datenschutz
      die Bekanntgabe von Einbauten und Hohlräumen, die Unterweisung des                               Die Verarbeitung personenbezogener Daten (zB Name, Geschlecht, Geburtsdatum,
      Endschlauchführers, die Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung durch den                   Liefer- und Rechnungsanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bonitätsdaten)
      Endschlauchführer, das Bereitstellen eines Einweisers und die Zurverfügungstellung               durch den AN erfolgt ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren gesetzlichen
      sicherer Standplätze sowie von Absturzsicherungen, insbesondere für                              Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und dem DSG. Daten des AG werden nur
      Endschlauchführer und Betonpumpenmaschinisten. Der AG hat außerdem den                           soweit verarbeitet, als die Verarbeitung zur Erfüllung vertraglicher oder rechtlicher
      sicherheitstechnischen     Anweisungen      des      Betonpumpenmaschinisten      im             Pflichten erforderlich ist (Art 6 Abs 1 lit b und c DSGVO), die Verarbeitung im Rahmen
      Betonpumpen-Arbeitsbereich Folge zu leisten.                                                     von Interessenabwägungen zur Wahrung berechtigter Interessen des AN (zB bei
3.4   Pumpenmaschinisten und Fahrmischerfahrer sind nur zum Betreiben der                              Konsultation von und Datenaustausch mit Auskunfteien zur Ermittlung von Bonitäts-
      Betonpumpe bzw der Fahrmischer berechtigt. Für das bautechnisch fachgerechte                     bzw Ausfallsrisiken) erforderlich ist (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO) oder der AG in die
      Einbringen des Betons ist ausschließlich der AG verantwortlich; dazu verfügen die                Verarbeitung eingewilligt hat (Art 6 Abs 1 lit a DSGVO). Eine entsprechende
      Pumpenmaschinisten und Fahrmischerfahrer über keine Fachkenntnisse. Eine                         Einwilligung kann der AG jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Dem AG
      Mitwirkungs- oder Warnpflicht des AN ist ausgeschlossen.                                         stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die Rechte auf Auskunft,
3.5   Wird über Wunsch des AG der Frischbeton nach Verlassen des Schlauchendes der                     Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch und
      Betonpumpe, des Übergabetrichters, des Förderbandes, des Rutschenendes des                       Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde zu. Weiterführende
      Mischfahrzeuges durch eine darüber hinausgehende Rohr- und Schlauchleitung                       Informationen      zum       Datenschutz,       insbesondere     zu    den     einzelnen
      gepumpt oder anderweitig befördert, kann eine Veränderung der Betongüte eintreten,               Verarbeitungsvorgängen, der Dauer der Datenspeicherung, den Empfängern der
      die eine geänderte Rezeptur verlangt. Der AG hat daher den AN 48 Stunden vor der                 Daten und den technischen und organisatorischen Maßnahmen, stehen für den AG
      abgesprochenen Lieferzeit schriftlich über Pumpleitungslängen von über 50m zu                    unter Geschäftspartnerinformation zum Abruf zur Verfügung. Auf Wunsch des AG
      informieren. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der AG.                                   wird ihm der AN die Datenschutzinformationen unverzüglich auch postalisch
3.6   Der AN stellt Rohr- und Schlauchleitung zur Verfügung. Für den ordnungsgemäßen                   übermitteln.
      Zusammen- und Abbau sowie deren fachgerechte Reinigung ist ausschließlich der
      AG verantwortlich. Er haftet auch für den Verlust. Eine Mitwirkungs- oder Warnpflicht
      des AN ist ausgeschlossen.
3.7   Für die Ausschlämmung der Rohrleitungen ist der AG auf seine Kosten verantwortlich.
      Der AG hat auf seine Kosten für die Möglichkeit zum Auswaschen der Mischfahrzeuge
      und der Betonpumpen im Bereich der Baustelle zu sorgen und das beim Reinigen der
      Rohrleitungen bzw der Fahrmischerrutschen auf der Baustelle anfallende
      Schmutzwasser zu entsorgen. Eine Mitwirkungs- oder Warnpflicht des AN ist
      ausgeschlossen.
                                       § 4 – Betonprüfung
4.1   Grundsätzlich sind für die Betonprüfung die facheinschlägigen Normen und
      Regelwerke anzuwenden. Prüfungen des Frischbetons sind von einem befugten
      Fachmann durchzuführen. Ein Fachmann gilt als befugt, wenn er die Kenntnisse im

                                                                                                                                                                                              1
AGB Unternehmer 03/2019
            Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Transportbeton und Betonpumpleistungen

    § 1 – Auftragsgrundlage und Anwendung der Verkaufs- und Lieferbedingungen                           Fachmann durchzuführen. Ein Fachmann gilt als befugt, wenn er die Kenntnisse im
1.1     Diese „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen“ (AGB) gelten zwischen                       Sinne der ÖNORM B 4710-1 Abschnitt G.2.2 nachweist.
        Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) bei allfälligen Widersprüchen in der            4.2.   Werden in der Sphäre des AG Betonprüfungen durchgeführt oder erlangt dieser
        angeführten Reihenfolge:                                                                        Kenntnis von Prüfungsergebnissen und werden dabei negative Ergebnisse
        -      das Auftragsschreiben samt Lieferverzeichnis (Beschreibung des                           festgestellt, sind diese dem AN unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
               Leistungsgegenstandes)
                                                                                                                          § 5 – Gewährleistung und Schadenersatz
        -      diese AGB
                                                                                                 5.1    Der AN leistet Gewähr nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 922 ff Allgemeines
        -      die für Beton (die „Ware“) einschlägige technische ÖNORM B 4710 Teil 1. und
                                                                                                        Bürgerliches Gesetzbuch und den Konkretisierungen in den folgenden Punkten.
               Teil 2. (in der jeweils aktuellen Fassung), sowie die einschlägigen Richtlinien
                                                                                                 5.2    Als Übergabe gilt der Zeitpunkt, in welchem der Beton die Sphäre des AN verlässt.
               und Merkblätter der Österreichischen Bautechnik Vereinigung
                                                                                                 5.3    Die Gewährleistungspflicht des AN erstreckt sich nicht auf Mängel, die dem AG
        -      die branchenspezifischen Unternehmensbräuche
                                                                                                        zuzurechnen sind. Der AN leistet daher keine Gewähr für Mängel, die durch vom AG
        -      das dispositive Recht
                                                                                                        veranlasste Veränderungen an der Ware (zB Zugabe von Wasser, Fasern oder
1.2     Abweichungen von diesen AGB sowie Geschäftsbedingungen des AG sind
                                                                                                        sonstigen Zusätzen) verursacht werden. Der AN leistet darüber hinaus keine Gewähr
        wirkungslos und werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, dass sie vom AN ganz oder
                                                                                                        für jenen Betonierabschnitt, in welchem der AG den gelieferten Beton mit Beton
        teilweise schriftlich anerkannt werden.
                                                                                                        anderer Hersteller zusammen einbringt. Eine Mitwirkungs- oder Warnpflicht des AN
1.3     Für den AG gehört das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens.
                                                                                                        ist ausgeschlossen.
                      § 2 – Lieferung, Leistung und Annahmeverzug                                5.4    Bei Herstellung nach Rezepten des AG haftet der AN lediglich für die bestellte
2.1    Die Zufahrt zur Entladestelle bzw zum Aufstellungsort des Fahrmischers bzw der                   Zusammensetzung, nicht aber für eine bestimmte Betongüte oder -eigenschaft. Der
       Betonpumpe muss für das Befahren mit Fahrzeugen für das jeweils technisch                        AG ist verpflichtet, solche Rezepte unter fachkundiger Anleitung zu erstellen. Eine
       erforderliche Gesamtgewicht geeignet sein. Der AG hat auf seine Kosten rechtzeitig               Mitwirkungs- oder Warnpflicht des AN ist ausgeschlossen.
       die behördliche Genehmigung zu beschaffen und nachzuweisen, Schutzmaßnahmen               5.5    Der AG hat den gelieferten Beton unverzüglich bei Übergabe zu untersuchen und
       durchzuführen und für die Reinigung der Straße und der Gehsteige zu sorgen.                      allfällige Mängel sofort geltend zu machen. Unterlässt der AG diese Mängelrüge, so
2.2    Als Ankunftszeit des Fahrmischers gilt das Eintreffen auf der Baustelle.                         gilt die Ware als genehmigt. Mündliche oder telefonische Bemängelungen sind
2.3    Die Leistungspflicht des AN ruht, wenn der Lieferung von ihm nicht beeinflussbare                unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Die unterlassene, verspätete oder nicht
       Behinderungen (zB Engpässe bei Vorlieferanten, sonstige äußere Behinderungen der                 formgerechte Bemängelung hat den Verlust von Ansprüchen aus Gewährleistung,
       Produktions- oder Lieferbedingungen) entgegenstehen. Wird durch diese                            Schadenersatz und aus Irrtum über die Mangelhaftigkeit der Sache zur Folge.
       Bedingungen die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird der AN von der                 5.6    Für die eventuell erforderliche Entnahme und Prüfung von Bohrkernen ist nur eine
       Lieferungs- bzw Leistungsverpflichtung befreit.                                                  dafür akkreditierte Prüf- oder Inspektionsstelle heranzuziehen. Die damit
2.4    Sollte die abgerufene Liefermenge nicht fristgerecht an die Baustelle geliefert werden,          verbundenen Kosten trägt im Falle vertragskonformer Lieferung der AG.
       so treffen den AN die Rechtsfolgen des Schuldnerverzuges erst nach Ablauf von drei        5.7    Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Die Mangelhaftigkeit zum Zeitpunkt
       Stunden, die mit der Einmahnung der Leistung durch den AG zu laufen beginnen.                    der Übergabe hat der AG zu beweisen.
2.5    Wenn Aufträge vom AG nur zum Teil abgerufen werden, hat der AN das Recht, für             5.8    Für Produkthaftungsansprüche wird nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes
       die tatsächlich durchgeführten Lieferungen Listenpreise nachzuverrechnen. Für                    gehaftet. Davon abgesehen setzt eine Schadenersatzpflicht des AN grobe
       bestellte und nicht abgenommene Mengen steht dem AN das Recht zu, diese Mengen                   Fahrlässigkeit oder Vorsatz voraus und ist auf den Ersatz des unmittelbaren positiven
       sowie deren Entsorgungs- und Deponiekosten zu verrechnen.                                        Mangelschadens beschränkt. Der Ersatz eines entgangenen Gewinns, von
2.6    Wird das Betonieren oder der Pumpeneinsatz durch den AG verschoben, so hat er                    Folgeschäden, mittelbaren Schäden oder Drittschäden ist jedenfalls ausgeschlossen.
       den AN hiervon mindestens 24 Stunden vor der abgesprochenen Lieferzeit schriftlich        5.9    Der AG trägt die Beweislast für ein Verschulden des AN. Seine Ersatzansprüche
       zu verständigen. Die durch die Verschiebung verursachten Mehraufwendungen hat                    verjähren in sechs Monaten ab evidenter Erkennbarkeit von Schaden und Schädiger,
       der AG zu ersetzen.                                                                              unabhängig davon jedenfalls in vier Jahren nach der Übergabe iSd Pkt 5.2.
2.7    Der AG ist verpflichtet, die Ware zur vereinbarten Lieferzeit abzunehmen. Der AG
                                                                                                                § 6 – Preise, Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen
       haftet dem AN für sämtliche durch seinen Annahmeverzug verursachten
                                                                                                 6.1    Angebotene Preise und Kostenvoranschläge sind freibleibend. Änderungen der
       Aufwendungen.
                                                                                                        Kalkulationsbestandteile berechtigen den AN zu entsprechenden Preiskorrekturen.
2.8    Die Fahrmischerfahrer und Pumpenmaschinisten des AN sind nicht berechtigt, für
                                                                                                        Kostenänderungen ab Vertragsabschluss werden gemäß den vom Fachverband der
       diesen Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen.
                                                                                                        Stein- und keramischen Industrie bei der Wirtschaftskammer Österreich
2.9    Der AG sorgt für eine reibungslose Übernahme des Transportbetons.
                                                                                                        herausgegebenen Index für Transportbeton oder eine an seine Stelle tretende
2.10   Der AG hat den Lieferschein vor der Entladung der Ware zu kontrollieren und zu
                                                                                                        Preisgleitregelung berücksichtigt.
       unterzeichnen. Der vom AG zur Annahme eingesetzte Gehilfe ist auch zur
                                                                                                 6.2    Die Abrechnung der von AN erbrachten Lieferungen bzw Leistungen erfolgt auf Grund
       Unterfertigung des Lieferscheins berechtigt. Auf dem Lieferschein sind im
                                                                                                        der vom AG bestätigten Lieferscheine.
       Besonderen vom AG veranlasste Zugaben (zB Wasser, Fasern oder sonstige
                                                                                                 6.3    Sofern keine besonderen Zahlungskonditionen vereinbart wurden, sind Rechnungen
       Zusätze) zu vermerken. Eine Mitwirkungs- oder Warnpflicht des AN ist dabei
                                                                                                        des AN sofort und ohne Abzug fällig. Die Annahme von Wechseln und Schecks bleibt
       ausgeschlossen. Wurden auf Anweisung des AG dem Beton Stoffe zugegeben, so
                                                                                                        vorbehalten und erfolgt jedenfalls nur zahlungshalber. Diskont-, Einziehungsspesen
       hat der AG sämtliche erforderlichen Nachweise, die ursprünglich der AN zu erbringen
                                                                                                        und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des AG.
       hatte, durch eigene Prüfungen zu erbringen und dem AN zur Verfügung zu stellen.
                                                                                                 6.4    Sämtliche Forderungen des AN werden sofort fällig, wenn der AG mit der Erfüllung
       Die vom AG gewünschte Zugabe führt zum Ausschluss der Gewährleistung oder
                                                                                                        auch nur einer Verbindlichkeit in Verzug gerät. Das gleiche gilt, wenn er seine
       sonstigen Haftung des AN.
                                                                                                        Zahlungen einstellt, überschuldet ist, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
                                      § 3 – Pumpleistungen                                              mangels Vermögens abgelehnt wird, oder Umstände bekannt werden, die begründete
3.1    Der AG ist für die Sicherheit auf der Baustelle, insbesondere im Zusammenhang mit                Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen oder vergleichbare Gründe
       dem Einsatz von Betonpumpen, verantwortlich und hat sich eines Planungs- und                     auftreten, die es dem AN unzumutbar machen, am Vertrag festzuhalten.
       Baustellenkoordinators zu bedienen.                                                       6.5    Bestehen Forderungen aus verschiedenen Lieferungen bzw Leistungen, entscheidet
3.2    Der AG hat eine geeignete Fläche für die Aufstellung der Betonpumpe bzw des                      über die Verrechnung von Geldeingängen der AN. Ein Zurückbehaltungsrecht des AG
       Fahrmischers zur Verfügung zu stellen. Die Informationen über den sicheren                       ist ausgeschlossen. Eine Aufrechnung mit etwaigen Gegenforderungen ist ihm nur
       Aufstellungsort der Betonpumpe sind in das Baustellenerfassungsblatt aufzunehmen.                dann möglich, wenn diese vom AN anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
       Der AN hat das Recht, den Aufstellungsort bei sicherheitstechnischen Bedenken             6.6    Im Falle des schuldhaften Zahlungsverzuges schuldet der AG dem AN unbeschadet
       abzulehnen.                                                                                      weiterer Ansprüche die Listenpreise. Darüber hinaus hat der AN unbeschadet der
3.3    Der AG hat die behördliche Genehmigung für das Aufstellen der Betonpumpe zu                      gesetzlichen Rechtsfolgen das Recht, weitere Lieferungen bzw Leistungen von
       beschaffen und die Arbeitsbedingungen für den sicheren Einsatz von Betonpumpen                   Vorauszahlungen       oder     Sicherheitsleistungen   abhängig      zu    machen.
       zu erfüllen: Dazu gehören insbesondere die Sicherung von elektrischen Freileitungen,             Entgegengenommene Wechsel können vor Verfall zurückgegeben und sofortige
       die Bekanntgabe von Einbauten und Hohlräumen, die Unterweisung des                               Barzahlung gefordert werden.
       Endschlauchführers, die Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung durch den
                                                                                                                                 § 7 – Gefahrenübergang
       Endschlauchführer, das Bereitstellen eines Einweisers und die Zurverfügungstellung
                                                                                                        Die Gefahr geht sowohl bei Selbstabholung als auch bei Lieferung in jenem Zeitpunkt
       sicherer Standplätze sowie von Absturzsicherungen, insbesondere für
                                                                                                        auf den AG über, in welchem die Ware die Sphäre des AN verlässt.
       Endschlauchführer und Betonpumpenmaschinisten. Der AG hat außerdem den
       sicherheitstechnischen     Anweisungen      des      Betonpumpenmaschinisten      im                                 § 8 – Erfüllungsort und Gerichtsstand
       Betonpumpen-Arbeitsbereich Folge zu leisten.                                              8.1    Der Erfüllungsort ist der Sitz des AN.
3.4    Pumpenmaschinisten und Fahrmischerfahrer sind nur zum Betreiben der                       8.2    Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist das für
       Betonpumpe bzw der Fahrmischer berechtigt. Für das bautechnisch fachgerechte                     den Sitz des AN örtlich und sachlich zuständige ordentliche Gericht maßgebend.
       Einbringen des Betons ist ausschließlich der AG verantwortlich; dazu verfügen die         8.3    Es gilt österreichisches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
       Pumpenmaschinisten und Fahrmischerfahrer über keine Fachkenntnisse. Eine
                                                                                                                                         § 9 – Datenschutz
       Mitwirkungs- oder Warnpflicht des AN ist ausgeschlossen.
                                                                                                        Die Verarbeitung personenbezogener Daten (zB Name, Geschlecht, Geburtsdatum,
3.5    Wird über Wunsch des AG der Frischbeton nach Verlassen des Schlauchendes der
                                                                                                        Liefer- und Rechnungsanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bonitätsdaten)
       Betonpumpe, des Übergabetrichters, des Förderbandes, des Rutschenendes des
                                                                                                        durch den AN erfolgt ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren gesetzlichen
       Mischfahrzeuges durch eine darüberhinausgehende Rohr- und Schlauchleitung
                                                                                                        Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und dem DSG. Daten des AG werden nur
       gepumpt oder anderweitig befördert, kann eine Veränderung der Betongüte eintreten,
                                                                                                        soweit verarbeitet, als die Verarbeitung zur Erfüllung vertraglicher oder rechtlicher
       die eine geänderte Rezeptur verlangt. Der AG hat daher den AN 48 Stunden vor der
                                                                                                        Pflichten erforderlich ist (Art 6 Abs 1 lit b und c DSGVO), die Verarbeitung im Rahmen
       abgesprochenen Lieferzeit schriftlich über Pumpleitungslängen von über 50m zu
                                                                                                        von Interessenabwägungen zur Wahrung berechtigter Interessen des AN (zB bei
       informieren. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der AG.
                                                                                                        Konsultation von und Datenaustausch mit Auskunfteien zur Ermittlung von Bonitäts-
3.6    Der AN stellt Rohr- und Schlauchleitung zur Verfügung. Für den ordnungsgemäßen
                                                                                                        bzw Ausfallsrisiken) erforderlich ist (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO) oder der AG in die
       Zusammen- und Abbau sowie deren fachgerechte Reinigung ist ausschließlich der
                                                                                                        Verarbeitung eingewilligt hat (Art 6 Abs 1 lit a DSGVO). Eine entsprechende
       AG verantwortlich. Er haftet auch für den Verlust. Eine Mitwirkungs- oder Warnpflicht
                                                                                                        Einwilligung kann der AG jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Dem AG
       des AN ist ausgeschlossen.
                                                                                                        stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die Rechte auf Auskunft,
3.7    Für die Ausschlämmung der Rohrleitungen ist der AG auf seine Kosten verantwortlich.
                                                                                                        Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch und
       Der AG hat auf seine Kosten für die Möglichkeit zum Auswaschen der Mischfahrzeuge
                                                                                                        Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde zu. Weiterführende
       und der Betonpumpen im Bereich der Baustelle zu sorgen und das beim Reinigen der
                                                                                                        Informationen      zum       Datenschutz,       insbesondere     zu    den     einzelnen
       Rohrleitungen bzw der Fahrmischerrutschen auf der Baustelle anfallende
                                                                                                        Verarbeitungsvorgängen, der Dauer der Datenspeicherung, den Empfängern der
       Schmutzwasser zu entsorgen. Eine Mitwirkungs- oder Warnpflicht des AN ist
                                                                                                        Daten und den technischen und organisatorischen Maßnahmen, stehen für den AG
       ausgeschlossen.
                                                                                                        unter Geschäftspartnerinformation zum Abruf zur Verfügung. Auf Wunsch des AG
                                   § 4 – Betonprüfung                                                   wird ihm der AN die Datenschutzinformationen unverzüglich auch postalisch
4.1    Grundsätzlich sind für die Betonprüfung die facheinschlägigen Normen und                         übermitteln.
       Regelwerke anzuwenden. Prüfungen des Frischbetons sind von einem befugten
                                                                                                                                                                                                   1
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