Errichtung eines Häckselplatzes im Stadtteil - Stadt Ingelfingen
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Bebauungsplan Errichtung eines „Jäuchern, 1. Änderung“, Häckselplatzes im Stadtteil Stadt Ensingen Ingelfingen / Vaihingen an der Enz •• FFH FFH --Verträglichkeitsprüfung Verträglichkeitsprüfung Auftraggeber Auftragnehmer Stadt Ingelfingen ÖKOLOGIELandratsamt · PLANUNG · Ho- FORSCHUNG henlohekreis
Bebauungsplan „Jäuchern, 1. Änderung“, Stadt Ingelfingen • FFH - Verträglichkeitsprüfung Bearbeitung: Dipl.-Ing. Landschaftsplanung Kerstin Schlange B. eng. (FH) Landschaftsplanung Barbara Olbrich verfasst: Ludwigsburg, 15.09.2016, aktualisiert 08.02.2019 .................................................................. Diplom-Geograph Matthias Güthler ÖKOLOGIE • PLANUNG • FORSCHUNG Stadt Ingelfingen ÖKOLOGIE · PLANUNG · FORSCHUNG Schloßstraße 12 74653 Ingelfingen Eckenerstraße 4 71636 Ludwigsburg Fon: 07940/1309-0 Fax: 07940/1309-62 Fon: 07141/ 911 38-0 Fax; 07141/ 911 38-29 E-Mail: info@ingelfingen.de Internet: www.ingelfingen.de E-Mail: info@oepf.de Internet: http://www.oepf.de
Inhaltsverzeichnis I Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung ................................................................................................................. 4 1.1 Anlass und Aufgabenstellung ..................................................................................... 4 1.2 Betroffene Natura-2000-Gebiete................................................................................. 4 1.3 Beschreibung des Untersuchungsgebiets................................................................... 5 1.4 Vorhabensbeschreibung ............................................................................................. 6 1.5 Angaben zum Verfahren ............................................................................................. 8 2 Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet „Jagsttal Dörzbach - Krautheim“ (6623-341) .......................................................................................... 10 2.1 Gebietsinformation FFH-Gebiet „Jagsttal Dörzbach - Krautheim“ und allgemeiner Schutzzweck und Erhaltungsziele ......................................................... 10 2.2 Vorkommen natürlicher Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie sowie Arten nach Anhang II und ihrer Lebensstätten im Untersuchungsgebiet ......... 11 2.2.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL (LRT) ...................................... 11 2.2.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie und ihre Lebensstätten .................... 13 2.3 Erhaltungs- und Entwicklungsziele des FFH-Gebiets für die im UG nachgewiesenen Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II......... 14 2.3.1 Erhaltungsziele für Lebensraumtypen nach Anhang I ...................................... 14 2.3.2 Erhaltungsziele für Arten nach Anhang II ........................................................ 15 2.4 Ermittlung der Auswirkungen des Vorhabens auf die maßgeblichen Bestandteile des Gebiets .......................................................................................... 16 2.4.1 Beschreibung der Auswirkungen ..................................................................... 16 2.4.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von erheblichen Eingriffen ......................................................................................................... 16 2.5 Beurteilung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets „Jagsttal Dörzbach – Krautheim“ in seinen für Schutzzweck und Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen ........................................................... 17 2.5.1 LRT 6510 „Magere Flachland-Mähwiese“ ........................................................ 17 2.5.2 Beurteilung der Erheblichkeit für Arten nach Anhang II der FFH-RL und ihre Lebensstätten ........................................................................................... 19 2.6 Beurteilung eventueller Kumulationseffekte mit anderen Plänen und Projekten .................................................................................................................. 21 2.7 Zusammenfassung ................................................................................................... 22 Karte ............................................................................................................................. 23 Literaturverzeichnis .................................................................................................... 25 Ökologie Planung Forschung
II Tabellen-, Abbildungs- und Kartenverzeichnis Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Bewertungsschema des im UG nachgewiesenen LRT 6510 ............................. 12 Tabelle 2: Bewertung der betroffenen Flurstücke im Untersuchungsgebiet ........................ 12 Tabelle 3: Vorkommen von Arten nach Anhang II der FFH-RL im UG ............................... 13 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lage und Ausdehnung des FFH-Gebiets „Jagsttal Dörzbach -Krautheim“ (Gebietsnummer 6623-341) ................................................................................ 5 Abbildung 2: Lage des Bebauungsplangebiets „Jäuchern, 1. Änderung“ und Darstellung des bereits rechtskräftigen Bebauungsplangebiets „Jäuchern“ ......... 6 Abbildung 3: Übersicht über den Bebauungsplan „Jäuchern, 1. Änderung“, welcher im Norden in das FFH-Gebiet reicht ......................................................................... 7 Abbildung 5: Ablaufschema zur FFH-Verträglichkeitsprüfung .................................................. 9 Kartenverzeichnis Karte 1: Betroffene LRT-Flächen, Bestandswert und Entwicklungsziele ......................... 23 Ökologie Planung Forschung
4 Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet 1 Einleitung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Die in Ingelfingen, Stadtteil Eberstal, ansässige Firma Adolf Mütsch GmbH, benötigt zur lang- fristigen Standortsicherung Erweiterungsflächen. Der bestehende Standort liegt innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Jäuchern“. Die Planung geht jedoch über die Grenzen des bestehenden Bebauungsplans „Jäuchern“ hinaus. Dieser Umstand macht die Änderung des Bebauungsplans notwendig. (BALDAUF 2019) Da die nördliche Erweiterungsfläche teilweise in das FFH-Gebiet „Jagsttal Dörzbach - Kraut- heim“ reicht, kann das Projekt potenziell zu erheblichen Beeinträchtigungen des Natura-2000- Gebiets führen. Daher ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung notwendig. Diese umfasst die Prüfung des Vorhabens auf seine Verträglichkeit mit Schutzzweck und Erhaltungszielen des FFH-Gebiets „Jagsttal Dörzbach - Krautheim“ (Schutzgebiets-Nr. 6623-341) inklusive einer Prü- fung der Summationswirkung mit anderen Planungen und Projekten. Die Stadt Ingelfingen hat das Büro Ökologie • Planung • Forschung (ÖPF), Dipl.- Geogr. Matthias Güthler, mit der Erstellung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) beauftragt, in welcher nach Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen die Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt wird. 1.2 Betroffene Natura-2000-Gebiete Die Bebauungsplanerweiterung betrifft Teile des FFH-Gebiets „Jagsttal Dörzbach - Krautheim“ (Schutzgebiets-Nr.: 6623-341). Die Abbildung 1 zeigt den Eingriffsbereich, welcher sich im Os- ten von Eberstal und somit im südlichen Bereich des FFH-Gebiets, im Teilgebiet „Eberstal – Schneckenberg - Hebel“, befindet (REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART 2010). Das geänderte Bebauungsplangebiet reicht im Norden ca. 24 m bis in das FFH-Gebiet „Jagsttal Dörzbach - Krautheim“, somit liegen 1.190 m² des Geltungsbereichs innerhalb des FFH-Gebiets. Indirekte Auswirkungen auf weitere Teilbereiche des FFH-Gebiets, wie z.B. durch eine vermehr- te Ableitung von Niederschlagwasser aus dem Baugebiet über den Bachlauf des Tadle in den Sindelbach sind laut dem Gutachten von SCHÖLL CONSULT (2014) nicht zu erwarten. Hiernach werden im Rahmen des dezentralen Hochwasserschutzes die anfallenden Oberflächenwässer der Bestands- als auch der Neubauflächen in Rigolen gespeichert bzw. zurückgehalten und mit Überlauf und Drosselabfluss in die bestehende Verrohrung der Tadle eingeleitet. Ein Managementplan liegt für das Gebiet vor (REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART 2010). Ge- bietsinformationen finden sich in Kapitel 2.1, Schutzzweck und Erhaltungsziele des Gebiets sind in Kapitel 2.3 beschrieben. Ökologie Planung Forschung
Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet 5 Bebauungsplan „Jäuchern, 1. Änderung“ Abbildung 1: Lage und Ausdehnung des FFH-Gebiets „Jagsttal Dörzbach - Krautheim“ (Gebietsnummer 6623-341), grobe Lage des Bebauungsplangebiets (rote Markierung). 1.3 Beschreibung des Untersuchungsgebiets Die Ausweisung des geplanten Gewerbegebietes setzt sich aus der Änderung einer Teilfläche des bestehenden Gewerbegebietes „Jäuchern“ und der Erweiterung der gewerblichen Bauflä- che nach Norden zusammen. Sowohl der bestehende Teil des Gewerbegebiets als auch die geplante Erweiterungsfläche sind bereits baulich überprägt. Neben Produktions- und Lagerhal- len finden sich Parkplätze sowie asphaltierte Zufahrten. Am westlichen Rand verläuft in der ge- planten Baugebietserweiterung der beidseits von Gehölzen gesäumte Bachlauf des Tadle. Öst- lich umfasst die geplante Erweiterung die Ortsverbindungsstraße nach Unterginsbach, der Übergang zum bewaldeten Osthang des Talraums wird durch trockene Saumvegetation ge- Ökologie Planung Forschung
6 Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet prägt. Im Norden schließen an das geplante Baugebiet die als Mähweiden bewirtschafteten Grünlandflächen im Talgrund an. Die westlich angrenzenden Hänge werden durch extensive Mähwiesen geprägt. Die Wiesenflächen reichen im Norden und Westen bis in das geplante Baugebiet. Der betroffene Bereich des FFH-Gebiets befindet sich im nordöstlichen Abschnitt von Eberstal im Bereich der extensiv genutzten Muschelkalkhänge und nördlich der Firma Adolf Mütsch GmbH (Abbildung 2 und Karte 1). Die Erweiterungsfläche wird voraussichtlich im Norden 24 m in das FFH-Gebiet „Jagsttal Dörzbach - Krautheim“ hinein reichen. Es wird im Weiteren als Un- tersuchungsgebiet (UG) bezeichnet und umfasst ca. 1.190 m². Das UG wurde hinsichtlich des Vorkommens von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I, und auf die Eignung als Lebensstät- ten für Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie untersucht. Abbildung 2: Lage des Bebauungsplangebiets „Jäuchern, 1. Änderung“ (rote Umrandung) und Darstellung des be- reits rechtskräftigen Bebauungsplangebiets „Jäuchern“ (gelbe Umrandung). 1.4 Vorhabensbeschreibung Abbildung 3 sowie Karte 1 zeigen die geplante Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Jäuchern“, der potenziell geeignet ist erhebliche Beeinträchtigungen in maßgeblichen Bestand- teilen des FFH-Gebiets „Jagsttal Dörzbach - Krautheim“ auszulösen. Im Rahmen der Bebauungsplanänderung sollen im Anschluss an den Gebäudekomplex im Sü- den weitere Gebäude für die Produktion, Materiallager (Hochregallager) und den Warenaus- gang entstehen. In diesem Zuge soll auch der Warenein- und ausgang umstrukturiert werden, um die Belastungen durch Lärmemissionen für die Anwohner zu minimieren. Daher soll eine Umfahrung für LKWs entstehen, wodurch der Verkehr im Uhrzeigersinn um die Gebäude gelei- tet wird. Des Weiteren sollen auf dem Gelände Stellplätze für Mitarbeiter realisiert werden. Ökologie Planung Forschung
Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet 7 Bei der Ausweisung des Untersuchungsgebiets wurden der Schutzzweck und die Erhaltungs- ziele des FFH-Gebiets bereits soweit möglich berücksichtigt. Hierdurch wurden bestehende Magere Flachland Mähwiesen (LRT 6510) auf den Flurstücken Nr. 488 und 487 vom Bebau- ungsplan ausgenommen. Abbildung 3: Übersicht über den Bebauungsplan „Jäuchern, 1. Änderung“, welcher im Norden in das FFH-Gebiet reicht (rote Umrandung), (Quelle: BALDAUF 2019, unmaßstäblich) Ökologie Planung Forschung
8 Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet 1.5 Angaben zum Verfahren Können erhebliche Beeinträchtigung eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH- Gebiet) nicht ausgeschlossen werden, muss eine Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 BNatSchG durchgeführt werden. Bestandteil und Basis der Verträglichkeitsprüfung ist eine Verträglich- keitsuntersuchung. Der Entscheidungsablauf der FFH-Verträglichkeitsprüfung ist in Abbildung 5 schematisch dar- gestellt. Die Verträglichkeit eines Projektes mit den Erhaltungszielen des betroffenen Natura 2000- Gebietes ist gegeben, wenn das mögliche Eintreten erheblicher Beeinträchtigungen mit einer ausreichenden Vorhersagegenauigkeit ausgeschlossen werden kann. Maßstab für die Beurteilung der Auswirkungen eines Projektes sind die Erhaltungsziele des Gebietes. Als Erhaltungsziel wird die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhal- tungszustandes der Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhang II) festgelegt. Ein Erhal- tungszustand ist dann günstig, wenn das Verbreitungsgebiet oder Vorkommen von Lebensräu- men und Arten beständig sind oder sich ausdehnen. Relevant für die Verträglichkeitsprüfung sind die für „die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile“ des Gebietes. „Randbereiche“ sind immer dann als maßgebliche Bestandteile zu betrachten, wenn sie zum Erreichen der Erhaltungsziele beitragen. Maßgebli- che Bestandteile sind Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhang II) der FFH-Richtlinie, sowie alle weiteren Teile von Natur und Landschaft, sofern sie für einen günstigen Erhaltungs- zustand von Lebensräumen und Arten von Bedeutung sind. Für die Ermittlung der Beeinträchtigung sind alle mittelbaren und unmittelbaren Auswirkungen zu bewerten. Sie erfolgt durch Vergleich des prognostizierten Zustandes nach Realisierung des Vorhabens mit dem Zustand, welcher durch die Erhaltungsziele definiert wird und der sich ohne die Durchführung des Projektes ergeben würde. Entsprechend den Zielsetzungen der FFH- Richtlinie legt Art. 6 Abs. 2 ein absolutes Verschlechterungsverbot fest. Eine Beeinträchtigung ist demnach nur dann unerheblich, wenn der Zustand der geschützten Lebensräume und der Habitate der geschützten Arten gleich bleibt bzw. sich verbessert oder die Populationsgröße nicht abnimmt (SCHUMACHER & FISCHER-HÜFTLE 2011). Ökologie Planung Forschung
Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet 9 Abbildung 4: Ablaufschema zur FFH-Verträglichkeitsprüfung (LUBW 2016A) Ökologie Planung Forschung
10 Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet 2 Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet „Jagsttal Dörzbach - Krautheim“ (6623-341) 2.1 Gebietsinformation FFH-Gebiet „Jagsttal Dörzbach - Kraut- heim“ und allgemeiner Schutzzweck und Erhaltungsziele Das FFH-Gebiet „Jagsttal Dörzbach - Krautheim“ (Schutzgebiets-Nr.: 6623-341) umfasst eine Gesamtfläche von 1.750,20 ha und liegt innerhalb des Naturraums „Dörrenzimmener Platte“ (126.51) in der naturräumlichen Haupteinheit „Kocher – Jagst – Ebene“ (Naturraum-Nr.: 126) (SICK 1962). Das Gebiet gehört zum Regierungsbezirk Stuttgart. Das FFH-Gebiet erstreckt sich über den Hohenlohekreis und den Main-Tauber-Kreis. Das FFH-Gebiet wurde vom Land Baden-Württemberg im Jahr 2005 der EU-Kommission in Brüssel als Beitrag des Landes Baden-Württemberg zur europaweiten Konzeption „NATURA 2000“ gemeldet. Im Jahr 2010 wurde für dieses FFH-Gebiet ein Managementplan erstellt (RE- GIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART 2010) Große Flächenanteile des Gebiets sind mit weiteren Schutzgebietsausweisungen belegt. Das Gebiet beinhaltet Naturschutzgebiete (5% Flächenanteil), Landschaftsschutzgebiete (54% Flä- chenanteil), ein Vogelschutzgebiet (7% Flächenanteil) sowie einzelne Naturdenkmale. Seine Schutzwürdigkeit begründet sich mit Lebensräumen von herausragender Bedeutung entlang der Jagst mit den angrenzenden extensiv genutzten Trockenhängen sowie den Magerrasen und Laubmischwäldern der südlich angrenzenden Seitentäler und Hochflächen. Zudem kom- men seltene Tierarten wie z.B. das Große Mausohr (Myotis myotis) und der Hirschkäfer (Luca- nus cervus) im Gebiet vor. (REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART 2010). Maßgebliche Bestandteile des FFH-Gebiets stellen die folgenden Lebensraumtypen und Arten dar, welche dem vorliegenden Managementplan (REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART 2010) ent- nommen sind. Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL (*prioritäre LRT werden fett dargestellt) 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut- oder 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation 3270 Flüsse mit Gänsefuß- und Zweizahn-Gesellschaften auf Schlammbänken 6110 Kalk- oder basenhaltige Felsen mit Kalk-Pionierrasen 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und ihre Verbuschungsstadien (*orchideenreiche Bestände) 6430 Feuchte Hochstaudenfluren 6510 Magere Flachland-Mähwiesen 7220 Kalktuffquellen* 8160 Kalkhaltige Schutthalden des collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas* 8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation 8310 Nicht touristische erschlossene Höhlen 9130 Waldmeister-Buchenwälder 9150 Waldmeister-Buchenwälder 9180 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald 91E0 Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder* Arten nach Anhang II der FFH-RL 1032 Kleine Flussmuschel (Unio crassus) 1060 Großer Feuerfalter (Lycaena dispar) Ökologie Planung Forschung
Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet 11 1078 Spanische Flagge (Callimorpha quadripunctaria) 1083 Hischkäfer (Lucanus cervus) 1134 Bitterling (Rhodeus sericeus amarus) 1163 Groppe (Cottus gobio) 1324 Großes Mausohr (Myotis myotis) 1337 Biber (Castor fiber) 2.2 Vorkommen natürlicher Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie sowie Arten nach Anhang II und ihrer Lebens- stätten im Untersuchungsgebiet 2.2.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL (LRT) Bestandsbeschreibung allgemein In einer Begehung am 25. Mai 2016, in der die Wiesen im Geltungsbereich des geplanten Bau- gebiets kartiert wurden, konnte der FFH-Lebensraumtype „Magere Flachland-Mähwiesen“ [6510] erfasst werden. Diese befinden sich auf den Flurstücken Nr. 486 und 487. Es handelt sich hierbei Teilflächen der artenreichen Mähweiden westlich des Baugebiets sowie um die unmittelbar anschließende, ostexponierte Wegeböschung des Flurstücks Nr. 487 Die Wiesen gehören zum Typ der Salbei-Glatthafer-Wiese. Neben dem namengebenden Glatt- hafer (Arrhenatherum elatius) sind Magerkeitszeiger wie Wiesen-Salbei (Salvia pratensis), Wie- sen-Margerite (Leucanthemum ircutianum), Hornklee (Lotus corniculatus), Saat-Esparsette (Onobrychis viciifolia) oder Schlüsselblume (Primula spec.) kennzeichnend. Auf der Böschung findet sich zudem außerhalb des Bebauungsplans ein einzelnes Exemplar der Bocks- Riemenzunge (Himantoglossum hircinum). Bei einer Schnellaufnahme konnten auf dem basen- reichen Standort 28 typische bzw. wertgebende Wiesenarten erfasst werden. Bewertung Grundlage für die Bewertung der Flächen des LRT 6510 ist das in Tabelle 1 dargestellte Bewer- tungsschema für den LRT 6510. Ökologie Planung Forschung
12 Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet Tabelle 1: Bewertungsschema des im UG nachgewiesenen LRT 6510 Arteninventar A B C nahezu vollständig vor- eingeschränkt vorhan- handen, sehr artenrei- deutlich verarmt, Arten Lebensraumtypisches den, Arten in der cher Bestand, Arten in in der Schnellaufnahme: Artenspektrum Schnellaufnahme: der Schnellaufnahme: 20 - 24 basenarm 25 - 30 basenarm > 31 (basenarm) 20 - 27 basenreich 28 - 32 basenreich > 33 (basenreich) keine oder nur in nichts in beeinträchtigender in stark beeinträchti- Störzeiger beeinträchtigender Menge gender Menge Menge Natürlichkeit der Arten- gering anthropogen mäßig anthropogen keine Einsaat zusammensetzung verändert (Einsaat) verändert (Einsaat) Habitatstrukturen A B C Ausprägung der lebens- Strukturen nahezu voll- Strukturen einge- deutlich an Strukturen raumtypischen Vegeta- ständig vorhanden schränkt vorhanden verarmt tionsstruktur Nährstoffhaushalt oder magerer Standort; natür- Nährstoffhaushalt oder Standort, Boden, Was- Bodenwasserhaushalt licher Bodenwasser- Bodenwasserhaushalt serhaushalt deutlich ungünstig ver- haushalt ungünstig verändert ändert Relief nahezu natürlich verändert stark verändert ungünstig; seit länge- nahezu optimal; ein- bis rem keine Mahd oder zweischürige Mahd, auf Pflege, starker Gehölz- von Natur aus eutrophen aufwuchs, überhöhte noch günstig; unregel- Nutzung/Pflege: Auswir- Standorten auch Düngung, Zunahme der mäßig gemäht; punktu- kung auf den LRT dreischürige Mahd, kei- Schnitthäufigkeit, meh- ell Bodenverdichtung ne oder sehr geringe rere Jahre in Folge ge- Düngung, keine Bewei- mulcht, Umstellung auf dung Weidewirtschaft, Auf- forstung) Beeinträchtigungen A B C Die „Mageren Flachland-Mähwiesen“ im Bereich der Bebauungsplanerweiterung werden im Managementplan mit der Kategorie B bewertet. Die Kartierung im Mai 2016 bestätigte diese Bewertung. Im Folgenden werden die von der Bebauungsplanerweiterung betroffenen LRT-Flächen ange- geben und bewertet. Tabelle 2: Bewertung der betroffenen Flurstücke im Untersuchungsgebiet Betroffenes Bewertung im Durch das Bauvorhaben betroffener Flurstück Managementplan Flächenanteil [m²] 486 Kategorie B 20 487 Kategorie B 80 Summe in m² 100 Ökologie Planung Forschung
Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet 13 2.2.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie und ihre Lebensstätten Die Tabelle 3 ist eine Auflistung für die in Kap. 2.1 genannten, relevanten Zielarten des gesam- ten FFH-Gebiets und deren potentielles Vorkommen im Untersuchungsgebiet unter Berücksich- tigung der Habitatstrukturen. Tabelle 3: Vorkommen von Arten nach Anhang II der FFH-RL im UG Code deutscher Artname wissenschaftlicher Artname 1032 Kleine Flussmuschel Unio crassus 1060 Großer Feuerfalter Lycaena dispar 1078 Spanische Flagge Callimorpha quadripunctaria 1083 Hischkäfer Lucanus cervus 1134 Bitterling Rhodeus sericeus amarus 1163 Groppe Cottus gobio 1324 Großes Mausohr Myotis myotis 1337 Biber Castor fiber Der Managementplan weist kein Vorkommen relevanter Arten nach Anhang II für das UG aus. Für den zu untersuchenden Bereich oder sein Umfeld sind keine Schutz- und Entwicklungsziele für Arten nach Anhang II festgelegt. Da der Bachlauf des nur zeitweise wasserführenden Tadle keine Habitateignung für Kleine Flussmuschel (Unio crassus), Bitterling (Rhodeus sericeus amarus) und Groppe (Cottus gobio) aufweist, sind diese Arten nicht betroffen. Auch für den Biber (Castor fiber) sind die Habitatbe- dingungen ungünstig. Es gibt keine Hinweise auf ein Vorkommen der Art im Untersuchungsge- biet oder dem näheren Umfeld. Die für das Vorkommen des Hirschkäfers (Lucanus cervus) typischen Lebensräume wie alte Ei- chen- und Eichen-Hainbuchen-Wäldern oder Kiefern-Traubeneichenwäldern sowie die notwen- digen Habitatstrukturen wie absterbendes Altholz, Totholz, Wurzelstöcke oder Saftleckstellen finden sich nicht im Bereich des Bebauungsplans. Ein Vorkommen der Art wird daher ausge- schlossen. Der Große Feuerfalter (Lycaena dispar) wurde im Rahmen der Erfassungen zum Management- plan sowohl am nördlichen als auch am südöstlichen Ortrand von Eberstal, jedoch außerhalb des FFH-Gebiets, nachgewiesen (REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART 2010). Die Art nutzt als Larvalhabitat vor allem voll besonnte, nicht oder nur sporadisch gemähte bzw. beweidete Flä- chen mit größeren, freistehenden Beständen der Raupenwirtspflanzen (nicht saure Ampfer- arten: Rumex obtusifolius, R. crispus, R. hydrolapatum). Die Art weist insbesondere in der zwei- ten Flugphase eine hohe Mobilität auf und nutzt dann auch suboptimale Habitate zur Eiablage. Im Baugebiet wurden einzelne Raupenfraßpflanzen erfasst. Wiesen und Säume im Baugebiet werden jedoch regelmäßig gemäht und teils gemulcht. Die Mahdzeitpunkte sind für die Art un- günstig. Ein residentes Vorkommen der Art wird daher ausgeschlossen. Für die Spanische Flagge (Calimorpha quadripunctaria) wurde im Rahmen der Flurneuordnung von Altkrautheim im Jahr 2005 ein Nachweis der Art des Anhang II der FFH-RL südwestlich von Krautheim erbracht. Im FFH-Gebiet ist südwestlich von Diebach ein Vorkommensschwerpunkt Ökologie Planung Forschung
14 Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet der bevorzugten Nahrungspflanze Wasserdost (Eupatorium cannabium) zu verzeichnen, an dem der Nachweis der Spanischen Flagge gelang. Aufgrund der geringen Verbreitung der Hauptnahrungspflanze ist von einer kleinen Population der Spanischen Flagge im FFH-Gebiet auszugehen (REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART 2010). Der Lebensraum der Art umfasst Lich- tungen, Säume an Waldwegen und Waldrändern, Steinbrüche, waldnahe Hecken, aufgelasse- ne Weinberge, Randbereiche von Magerrasen mit Hochstaudenfluren. Die Art profitiert vor al- lem von Kahlschlägen und Windwurfflächen und besiedelt schnell neue Biotope, da sie sehr mobil ist. An trockenen Standorten ist der Gemeine Dost (Origanum vulgare) die bevorzugte Fraßpflanze (LUBW 2014B). Im Geltungsbereich des Bebauungsplans wurden jedoch keine be- vorzugten Fraßpflanzen der Art erfasst. Die Saumstrukturen im Geltungsbereich des Bebau- ungsplans werden zudem regelmäßig gemäht und teilweise gemulcht. Die Art benötigt jedoch nicht oder nur selten bewirtschaftete Flächen. Von einem residenten Vorkommen der Art ist da- her nicht auszugehen. Für das Große Mausohr (Myotis myotis) bestehen laut Managementplan zwei Wochenstuben- quartiere in den Kirchen von Dörzbach und Hohebach (ca. 6,5 km Entfernung) sowie ein weite- res in Horrenbach (ca. 7,5 km Entfernung). Daneben finden sich lokal einige Winterquartiere, bspw. in der Burg Krautheim, in einem Keller in Büttlesberg, im Schlosskeller sowie in der Richardshöhe in Dörzbach. Das Untersuchungsgebiet weist keine für Wochenstuben oder Win- terquartiere geeigneten Strukturen auf. Die im Untersuchungsgebiet erfassten Habitatbäumen mit Baumhöhlen und –spalten waren zum Untersuchungszeitraum nicht von Fledermäusen besiedelt. Die Quartierseignung als Zwi- schen- oder Paarungsquartier für das Große Mausohr ist auf Grund der Ausformung, geringen Größe oder Bodennähe der Strukturen nicht geeignet. Jaghabitate der Art finden sich i.d.R. in einer Entfernung von bis zu 14 km zu den Wochenstu- ben. Das Große Mausohr jagt in halboffenen und bewaldeten Landschaftsräumen wie (feuch- ten) Wiesen, Parks, Obstwiesen, strukturreichem Offenland, Wäldern und Lichtungen. (REGIE- RUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART 2010). Das Untersuchungsgebiet ist daher als Teil des Jagdhabi- tats der Art zu betrachten. Der im Geltungsbereich befindliche Gehölzriegel erfüllt jedoch nicht die Funktion einer Leitlinie zwischen den o.g. Wochenstuben und dem Jagdgebiet um Eberstal. Der Managementplan bewertet den Erhaltungszustand der Art im FFH-Gebiet als gut (Wertstufe B). Dies ist vor allem durch die stabile und individuenreiche Wochenstube in Hohebach begrün- det. 2.3 Erhaltungs- und Entwicklungsziele des FFH-Gebiets für die im UG nachgewiesenen Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II 2.3.1 Erhaltungsziele für Lebensraumtypen nach Anhang I Für die durch die Bebauungsplanerweiterung beeinträchtigten Lebensraumtypen der „Mageren Flachland-Mähwiesen“ [6510] sind die folgenden Erhaltungs- und Entwicklungsziele im Ma- nagementplan festgesetzt (REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART 2010): Erhaltungsziele: • Erhaltung der traditionellen regelmäßigen zweischürigen Mahd mit Abräumen oder Be- weidung mit angepassten Düngergaben gemäß der guten fachlichen Praxis insbesondere auf nährstoffreichen Wiesen oder auf Brachen. Ökologie Planung Forschung
Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet 15 • Erhaltung insbesondere der mageren Ausbildungen des Lebensraumtyps (Salbei-Glatt- haferwiesen) durch Schutz vor Nutzungsintensivierungen und Nutzungsänderungen. • Erhaltung von Trockenmauern, Steinriegeln und Streuobst als Kleinhabitate und land- schaftsprägende Elemente. • Vermeidung von zu dicht gepflanzten Streuobstbeständen (z.B. zwischen Ailringen und Dörzbach), da sich Beschattung und Nutzungshemmnisse negativ auf die Artenzusam- mensetzung des Grünlands auswirken. • Vermeidung von nicht standortgerechten An-/Nachsaaten. Entwicklungsziele: • Extensivierung von nährstoffreichem, artenarmem Grünland, insbesondere an den Hang- füßen, Hochflächen oder Talauen. • Wiedereinführung einer angepassten Nutzung in Brachen. • Verzicht auf Nachpflanzungen abgehenden Streuobstes bei einem Baumreihenabstand unter 10 m. 2.3.2 Erhaltungsziele für Arten nach Anhang II Für das im Untersuchungsgebiet potentiell jagende Große Mausohr (Myotis myotis) wurden fol- gende Erhaltung- und Entwicklungssziele im Managementplan (REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTT- GART 2010) formuliert: Erhaltungsziele: • Erhalt der Wochenstubenquartiere in den Kirchen von Dörzbach und Hohebach in ihrem jetzigen Zustand sowie weiterer bekannter und potentieller Sommer- und Winterquartiere. • Schutz der Sommer- und Winterquartiere in den Kirchen von Dörzbach und Hohebach sowie weiterer bekannter und potentieller Sommer- und Winterquartiere vor Störungen. • Erhalt naturnaher, stufig strukturierter Laubwälder mit Naturverjüngung und reich struktu- rierter Offenlandlebensräume mit einem vielfältigen und kleingekammerten Nutzungsmo- saik und unzerschnittenen, großflächigen Habitatkomplexen sowie von Obstbaumaltbe- ständen zur Sicherung des Nahrungshabitates (= Jagdlebensraum) mit Paarungs- und Zwischenquartieren. • Erhalt von wichtigen Flugrouten zwischen den Quartieren und den Jagdhabitaten. Entwicklungsziele: • Entwicklung mosaikartig verteilter, unterschiedlicher Altersstrukturen, sowie des Struktur- reichtums der Waldbestände. • Erhöhung des Laubwaldanteils im Gebiet und Reduktion des Nadelwaldanteils. • Vermeidung einer Zerschneidung des Lebensraumes. • Verzicht auf jeglichen Pestizideinsatz im Wald, in Obstwiesen und auf Grünland. Ökologie Planung Forschung
16 Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet 2.4 Ermittlung der Auswirkungen des Vorhabens auf die maß- geblichen Bestandteile des Gebiets 2.4.1 Beschreibung der Auswirkungen Bezüglich der Projektauswirkungen wird unterschieden zwischen bau-, anlage- und betriebsbe- dingt. Im Folgenden sind alle Projektauswirkungen aufgeführt, die sich potenziell nachteilig auf Lebensraumtypen nach Anhang I sowie Arten nach Anhang II der FFH-RL und ihre Lebensstät- ten auswirken können. Baubedingte Auswirkungen: • Flächeninanspruchnahme durch Baustelleneinrichtungs-, Lager- oder Arbeitsflächen und den damit verbundenen Verlust von Flächen mit Flachland-Mähwiesen. • Beeinträchtigung der Bodenstruktur sowohl durch Befahren und Verdichten außerhalb der geplanten Verkehrsflächen. Hierdurch Qualitätsverlust der betroffenen Wiesen und ein Verlust von Fläche des LRT 6510. • Risiko der Gefährdung von Fläche mit LRT 6510 in Folge von Bodenverunreinigung durch Leckagen oder Unfälle. Anlagebedingte Auswirkungen: • Dauerhafter Verlust von Teilflächen des LRT 6510 „Magere Flachlandmähwiese“ durch Versiegelung. • Time-Lag-Effekt bei der Neueinsaat von Wiesen bis zum Erreichen eines gleichwertigen Erhaltungszustandes im Sinne der FFH-RL. • Teilverlust von Wiesen, Gehölzflächen und Säumen mit Eignung als Jagdgebiet für das Große Mausohr. Betriebsbedingte Auswirkungen: • Risiko der Gefährdung von Fläche mit LRT 6510 in Folge von Zunahme der Schnitthäu- figkeit, mulchen der Wiese oder Ablagerung von Gartenschnitt in Randlagen zum Bauge- biet. • Intensive Ausleuchtung des Außenraums des Gewerbegebiets, z.B. durch weiträumig ausleuchtende Straßenlaternen und Außenleuchten, hell leuchtenden Werbetafel o.ä. 2.4.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von erheblichen Ein- griffen Um Beeinträchtigungen der maßgeblichen Bestandteile des Teilgebiets des FFH-Gebiets „Jagsttal Dörzbach – Krautheim“ zu vermeiden, sind im Zuge der Planung die folgenden Maß- nahmen umzusetzen: Schutz der angrenzenden und baubedingt beanspruchten Flächen • Installation einer Baufeldbegrenzung, z.B. durch Bauzäune. Die Begrenzung ist vor allem entlang der im Westen und Nordosten an das Bebauungsplangebiet angrenzenden schüt- zenswerten „Mageren Flachland-Mähwiesen“ von besonderer Bedeutung. • Lagerflächen und Baustelleneinrichtungen sind auf bereits versiegelten Flächen, in jedem Fall außerhalb naturschutzfachlich wertvoller Flächen, einzurichten. Ökologie Planung Forschung
Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet 17 • Grundsätzlich gilt, dass während der Bauzeit beanspruchte Flächen von störenden, ins- besondere pflanzenschädlichen Stoffen gesäubert werden müssen. Hierzu zählen Bau- rückstände, Verpackungen und schwer verrottbare Pflanzenteile. • Weitmöglichste Reduktion der Außenbeleuchtung. Verwendung von insektenschonenden Leuchtmitteln und zum Boden gerichteten Lichtkegeln. Begrenzung der Inanspruchnahme von LRT-Flächen • Der Eingriff in den LRT 6510 auf den Flurstücken 486 und 487 ist so gering wie möglich zu halten. • Eingriffe in Flächen mit ausgewiesenen Lebensraumtypen außerhalb des Geltungsbe- reichs des Bebauungsplans sind nicht zulässig. Wiederherstellung von Wiesenflächen als „Magere Flachland-Mähwiesen“, LRT 6510 • Im Rahmen der Eingriffskompensation nach § 15 ff. BNatschG ist insgesamt eine flä- chengleiche Neuanlage bzw. Entwicklung von „Mageren Flachland-Mähwiesen“, LRT 6510, im betroffenen FFH-Gebiet umzusetzen. • Bei einer Neuanlage hat die Ansaat mit autochthonem, standortgerechten Saatgut zu er- folgen. Neben der Verwendung von für den Standort zusammengestellten Saatguts, ist eine Ansaat mittels Heudruschverfahren, Heumulchen möglich. Schutz vor Schadstoffeinträgen • Schutz des Bodens, des Wassers und der Lebensräume in der Bauzeit vor Schadstoffein- trägen • Abstellen, Warten, Betanken von Baustellenfahrzeugen auf dafür vorgesehenen, versie- gelten Flächen 2.5 Beurteilung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets „Jagsttal Dörzbach – Krautheim“ in seinen für Schutzzweck und Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandtei- len 2.5.1 LRT 6510 „Magere Flachland-Mähwiese“ Der Lebensraumtyp (LRT) „Magere Flachland-Mähwiese“ ist ein wesentlicher Bestandteil des FFH-Gebiets „Jagsttal Dörzbach – Krautheim“ im Allgemeinen. Für das FFH-Gebiet „Jagsttal Dörzbach – Krautheim“ stellt dieser LRT mit einer Fläche von insgesamt rund 482 ha einen maßgeblichen Bestandteil dar. Der maßgebliche Schutzzweck des FFH-Gebiets an dieser Stel- le ist der dauerhafte Erhalt des LRTs. Im Regelfall ist der dauerhafte Verlust einer als LRT „Magere Flachland-Mähwiese“ einzustu- fenden Fläche als erhebliche Beeinträchtigung der für den Schutzzweck und die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile des FFH-Gebiets zu werten (Fachkonventionsvorschlag zur Beurtei- lung der Erheblichkeit bei direktem Flächenentzug in Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL in FFH-Gebieten von LAMBRECHT und TRAUTNER 2007). Eine Abweichung von diesem Grundsatz kommt nur für Fälle in Betracht in denen die nachfol- genden Kriterien alle erfüllt sind (LAMBRECHT & TRAUTNER 2007). Ökologie Planung Forschung
18 Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet Abweichung von der Grundannahme: Im Einzelfall kann die Beeinträchtigung als nicht erheblich eingestuft werden, wenn kumulativ folgende Bedingungen erfüllt werden: A) Qualitativ-funktionale Besonderheiten Auf der betroffenen Fläche sind keine speziellen Ausprägungen des Lebensraumtyps vorhanden, die innerhalb der Fläche, die der Lebensraum einnimmt, z.B. eine Besonder- heit darstellen bzw. in wesentlichem Umfang zur biotischen Diversität des Lebens- raumtyps in dem Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung beitragen. Hierbei ist auch eine besondere Lebensraumfunktion für charakteristische Arten zu berücksichtigen. Im Untersuchungsgebiet werden durch die Realisierung der Bebauungsplanerweiterung keine Flächen des LRT 6510 mit besonderen Qualitätsmerkmalen in Anspruch genommen. Die betroffenen Flächen stellen überwiegend Flächen in einem günstigen Erhaltungszu- stand dieses LRTs dar. Bedingung A ist somit erfüllt. B) Orientierungswert „quantitativ-absoluter Flächenverlust“ Der Umfang der direkten Flächeninanspruchnahme eines Lebensraumtyps überschreitet die für den jeweiligen Lebensraumtyp festgelegten Orientierungswerte nicht. Der Orientierungswert für eine nicht erhebliche Flächeninanspruchnahme des LRT 6510 liegt nach LAMBRECHT und TRAUTNER (2007) bei • 1.000 m², bei einem relativen Flächenverlust von < 0,1 % des Gesamtbestands • 500 m², bei einem relativen Flächenverlust von < 0,5 % des Gesamtbestands • 100 m², bei einem relativen Flächenverlust von < 1 % des Gesamtbestands. Aus dem Managementplan für dieses FFH-Gebiet geht hervor, dass 481,78 ha des LRTs er- fasst und ca. 42 % davon mit dem Erhaltungszustand „B“ eingestuft wurden. Auf Basis dieser Erfassung ergeben sich folgende Flächengrößen: • < 0,1 % des Gesamtbestands entsprechen maximal 4.817,8 m² • < 0,5 % des Gesamtbestands entsprechen maximal 24.089 m² • < 1 % des Gesamtbestands entsprechen maximal 48.178 m². Durch das Bauvorhaben sind anlagebedingt Flächen des LRT 6510 mit dem Erhaltungszu- stand „B“ von ca. 100 m² betroffen. Flächen die als Entwicklungsflächen des LRT 6510 ausgewiesen sind nicht betroffen. Zusammen betrachtet werden die Orientierungswerte deutlich unterschritten. Baubedingte Verluste wurden nicht mit berücksichtigt. Bei der Einhaltung der Vermeidungsmaßnahmen ist auch bei einer Summation von anlage- und baubedingten Flächenverlusten der Orientie- rungswert deutlich unterschritten. Bedingung B ist somit erfüllt. C) Ergänzender Orientierungswert „quantitativ-relativer Flächenverlust“ (1 %-Kriterium) Der Umfang der direkten Flächeninanspruchnahme eines Lebensraumtyps ist nicht grö- ßer als 1 % der Gesamtfläche des jeweiligen Lebensraumtyps im Gebiet. Ökologie Planung Forschung
Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet 19 Für den LRT 6510 beträgt der relative Verlust bezogen auf den Bestand im Gebiet deutlich unter 1 %. Bedingung C ist erfüllt. D) Kumulation „Flächenentzug durch andere Pläne und Projekte“ Auch nach Einbeziehung von Flächenverlusten durch kumulativ zu berücksichtigenden Plänen und Projekte werden die Orientierungswerte (B und C) nicht überschritten. Im Rahmen bisher durchgeführter Projekte oder Planungen ist es zu keiner Reduzierung des LRTs gekommen (s. Kap. 2.6). E) Kumulation mit „anderen Wirkfaktoren“ Auch durch andere Wirkfaktoren des jeweiligen Projekts oder Plans (einzeln oder im Zu- sammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen) werden keine erheblichen Beein- trächtigungen verursacht. Erhebliche Beeinträchtigungen des LRTs innerhalb des FFH-Gebiets durch die Kumulation mit anderen Wirkfaktoren sind nicht ersichtlich. Unter Anwendung des Fachkonventionsvorschlags von LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) ist die Realisierung der Bebauungsplanerweiterung FFH-verträglich. Der Verlust von Flächenanteilen des LRT 6510 ist dennoch im Rahmen der Eingriffsregelung nach § 15 BNatSchG auszuglei- chen. 2.5.2 Beurteilung der Erheblichkeit für Arten nach Anhang II der FFH-RL und ihre Lebensstätten Das Große Mausohr (Myotis myotis), eine Art des Anhang II der FFH-RL, nutzt voraussichtlich die halboffenen und bewaldeten Trockenhänge im Bereich des FFH-Gebiets als Nahrungs- und Jagdhabitat (REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART 2010). Laut Managementplan befinden sich Wochenstubenquartiere dieser Art in Dörzbach und Hohebach sowie in Horrenbach. Es ist wahrscheinlich, dass das UG als Jagdrevier genutzt wird. Bei Realisierung des Bebauungsplans wird nicht in Gebäude eingegriffen, die sich als Wochen- stuben oder Winterquartiere eignen. Das Große Mausohr jagt bevorzugt in lichten Wäldern, wo es in Bodennähe auf Nahrungssuche geht, nutzt aber auch gemähte Wiesen und Weiden sowie abgeerntete Äcker (DIETZ & KIEFER 2014). Das geplante Baugebiet ist bereits baulich überprägt und beleuchtet. Am Rand finden sind jedoch Biotopstrukturen, die als Teil des Nahrungshabitats geeignet sind. Trotz des Ver- lusts der Feldhecke im Westen des UG sowie mehrere kleinflächiger Wiesenbereiche und Säume verbleiben im Umfeld für die Art ausreichende Jagdhabitate im Bereich der Trocken- hänge des Sindelbachtals. Durch die Reduktion der Feldhecke um ca. 80 m ergibt sich keine Unterbrechung der Verbin- dung zwischen den Wochenstuben in Dörzbach, Hohebach und Horrenbach und dem Jagdge- biet bei Eberstal. Die Erweiterung gewerblich genutzter Gebäude sowie die zulässigen Gebäudehöhen für ein Hochregallager besitzen darüber hinaus keine Barrierewirkung für diese Art. Die in den Talraum Ökologie Planung Forschung
20 Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet leitenden Gehölzkulissen entlang der westlichen und östlichen Talhänge sowie die offenen zu- sammenhängenden Grünlandflächen am westlichen Talhang bleiben von dem geplanten Bau- vorhaben unbeeinträchtigt. Der südliche Zugang zum Talraum ist bereits jetzt an dieser Stelle durch Gewerbebauten überprägt. Auch eine Erhöhung der Bebauung führt daher nicht zu einer Abriegelung des Talraums als Jagdgebiet. Es ist daher nicht mit einer erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele durch die Realisie- rung des Bebauungsplans zu rechnen. Weitere für das FFH-Gebiet relevante Arten nach Anhang II Arten können aufgrund fehlender Lebensraumstrukturen, wie z.B. fehlende Gewässer oder relevanter Futterfraßpflanzen ausge- schlossen werden (vgl. Kapitel 2.2.2). Die Erhaltungs- und Entwicklungsziele des FFH-Gebiets werden daher nicht beeinträchtigt. Ökologie Planung Forschung
Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet 21 2.6 Beurteilung eventueller Kumulationseffekte mit anderen Plä- nen und Projekten Als Kumulationen werden die vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten bezeichnet, die im räumlichen Zusammenhang mit dem be- troffenen FFH-Gebiet stehen. Beurteilt werden abgeschlossene, genehmigte und noch nicht abgeschlossene oder im Verfah- ren befindliche Projekte, die im FFH-Gebiet „Jagsttal Dörzbach – Krautheim“ durchgeführt wur- den oder werden. Da im Falle von erheblichen Eingriffen in maßgebliche Bestandteile des FFH- Gebiets Maßnahmen getroffen werden müssen, die zur Wiederherstellung der Schutzfunktion führen, sind in diesem Zusammenhang besonders die Verfahren von Relevanz, deren Auswir- kungen nicht als erheblich eingestuft werden. Durch die Summation von Auswirkungen mehre- rer Verfahren, für die einzeln keine Erheblichkeit festgestellt wird und somit keine Maßnahmen erforderlich sind, kann eine Kumulation dazu führen, dass die Erheblichkeit schließlich doch ge- geben ist. Die gesamte Ausdehnung des FFH-Gebiets „Jagsttal Dörzbach – Krautheim“ betrifft die Land- kreise Hohenlohekreis sowie den Main-Tauber-Kreis. Beim Hohenlohekreis sowie beim Main- Tauber-Kreis wurden Verfahren abgefragt, die in Summation mit dem zu prüfenden Bauvorha- ben Auswirkungen auf den betroffenen Lebensraumtyp bzw. betroffene Arten des Anhangs II haben können. Die Prüfung der Summationswirkungen ergab, dass aktuell keine derartigen Verfahren zu be- rücksichtigen sind. Kumulationseffekte mit anderen Plänen oder Projekten sind daher nicht ge- geben. Um dies auch für nachfolgende Verfahren zu gewährleisten, ist die Wiederherstellung des betroffenen Lebensraumtyps innerhalb des FFH-Gebiets im Rahmen der Eingriffskompen- sation nach § 15 BNaSchG vorgesehen. Ökologie Planung Forschung
22 Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet 2.7 Zusammenfassung Der vorliegende Managementplan weist auf Teilflächen im Geltungsbereich des geplanten Bau- gebiets den Lebensraumtyp 6510 „Magere Flachland-Mähwiese“ nach Anhang I der FFH-RL aus. Dies wurde im Rahmen einer Geländebegehung bestätigt. Eine Prüfung der Erheblichkeit der Auswirkungen auf die Lebensraumtypen „Magere Flachland- Mähwiese“ [6510] kommt zu folgendem Ergebnis: • Flächen des LRT 6510 werden in geringem Umfang in Anspruch genommen. Baubeding- te Auswirkungen sind durch geeignete Schutzvorrichtungen auf ein Mindermaß zu redu- zieren. Die Flächeninanspruchnahme liegt unterhalb der Erheblichkeitsschwelle. • Kumulationseffekte durch andere Pläne und Projekte liegen nicht vor. Der Managementplan listet das Große Mausohr (Myotis myotis) in diesem FFH-Gebiet, weist jedoch keine Quartiere dieser Art im UG aus. Die geplante Bebauung stellt kein Hindernis für den Zugang diese Art zu den Jagdrevieren nördlich von Ebertsal dar. Trotz der Rodung der Feldhecke im Westen des UG verbleiben im Umfeld ausreichende Jagdhabitate im Bereich der Trockenhänge des Sindelbachtals. Auch eine Zerschneidung von Lebensräumen, z.B. durch den Verlust einer Leitlinie zwischen Wochenstuben und Jagdgebiet, ist nicht gegeben. Das Vorkommen anderer Arten des Anhangs II wird aufgrund nicht geeigneter Lebensraum- strukturen und der derzeitigen Flächenbewirtschaftung im Untersuchungsgebiet ausgeschlos- sen. Erhebliche Beeinträchtigungen von Schutzzweck und Erhaltungszielen des FFH-Gebiets „Jagst- tal Dörzbach – Krautheim“ (6623-341) können daher ausgeschlossen werden. Im Rahmen der Eingriffskompensation nach § 15 BNaSchG ist der Verlust von Flächenanteilen des LRT 6510 auszugleichen. Ökologie Planung Forschung
Karte 23 Karte Karte 1: Betroffene LRT-Flächen, Bestandswert und Entwicklungsziele (Quelle: Managementplan - Bestands- und Zielkarte Lebensraumtypen, Teilkarte 5 (REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART 2010)) Ökologie Planung Forschung
Literaturverzeichnis 25 Literaturverzeichnis BALDAUF = BALDAUF ARCHITEKTEN UND STADTPLANER GMBH (2019): Bebauungsplan „Jäuchern, 1. Änderung. Entwurf vom 08.02.2019, Stuttgart. BNATSCHG, GESETZ ÜBER NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE (BUNDESNATURSCHUTZ- GESETZ): Vom 29. Juli 2009 (BGBl I, S. 2542), zuletzt geändert am 21. Januar 2013 (BGBl I, S. 95). DIETZ, C. & KIEFER A. (2014): Die Fledermäuse Europas: kennen, bestimmen und schützen. Franckh-Kosmos-Verlags-GmbH & Co. KG, Stuttgart. LAMBRECHT, H. & J. TRAUTNER (2007): Fachinformationssystem und Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP. Endbericht zum Teil Fachkonventionen. Schlussstand Juni 2007. LANDRATSAMT HOHENLOHE (2016): Auskunft des Umwelt- und Baurechtsamtes des Hohenlohe- kreises, Hr. Weidmann vom 31.08.2016. LANDRATSAMT MAIN-TAUBER-KREIS (2016): Auskunft des Bau- und Umweltamtes des Main- Tauber-Kreises, Hr. Hielscher vom 17.08.2016. LUBW = LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-W ÜRTTEMBERG (2014): RIPS - Räumliches Informations- und Planungssystem im Umweltinformations- system Baden-Württemberg, Abfrage der FFH-Gebiets-Daten unter http://udo.lubw.baden- wuerttemberg.de/public/pages/map/default/index.xhtml am 03.08.2016. LUBW = LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-W ÜRTTEMBERG (2014 B): Spanische Flagge, Karlsruhe 2014. LUBW = LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-W ÜRTTEMBERG (2016A): Übersicht des Verfahrensablaufs der Verträglichkeitsprüfung. URL: www.lubw.baden-wuerttemberg.de abgerufen am 01.09.2016. LUBW (2016B): RIPS - Räumliches Informations- und Planungssystem im Umweltinformations- system Baden-Württemberg, Abfrage der FFH-Gebiets-Daten unter http://brsweb.Lubw.baden-wuerttemberg.de/brs-web/pages/map/default/index.xhtml am 01.September 2016. LUBW (2016C): Steckbrief Callimorpha punctaria, Abfrage der FFH-Gebiets-Daten unter http://www4.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/29232/ am 01.09.2016. LUWG = LANDESAMT FÜR UMWELT, W ASSERWIRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT (2016): Steckbrief zur Art 6199 der FFH-Richtlinie: Spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria). URL: http://www.natura2000.rlp.de/steckbriefe abgefragt am 01.September 2016. REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART [HRSG] (2010): Managementplan für das FFH-Gebiet „Jagst- tal Dörzbach – Krautheim“ – bearbeitet vom ARGE FFH-Management: Tier- und Land- schaftsökologie Dr. Jürgen Deuschle zusammen mit Institut für Umweltplanung Prof. Dr. Konrad Reidl. RICHTLINIE DES RATES 92/43/EWG vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen; ABl. Nr. L 206 vom 22.07.1992, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September 2003 und die Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2016. SCHÖLL CONSULT (2014): Erweiterung Produktionsstätte in Ingelfingen-Eberstal der Adolf Mütsch GmbH, Niederschlagswasserbeseitigung der Bestands- und Neubauten über Rigolen-Elemente, Erläuterungen und Berechnungen, 03.11.2014, Aalen. Ökologie Planung Forschung
26 Literaturverzeichnis SCHUMACHER J., FISCHER-HÜFTLE P. [HRSG.] (2011): Bundesnaturschutzgesetz. Kommentar. 2. Auflage. Kohlhammer Verlag. Stuttgart. SICK W.-D. (1962): Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 162 - Rothenburg ob der Tauber. In: Naturräumliche Gliederung Deutschlands, Institut für Landeskunde [Hrsg.]. Ökologie Planung Forschung
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