Errichtung eines Häckselplatzes im Stadtteil - Stadt Ingelfingen

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Errichtung eines Häckselplatzes im Stadtteil - Stadt Ingelfingen
Bebauungsplan
Errichtung eines „Jäuchern,  1. Änderung“,
                  Häckselplatzes im Stadtteil
             Stadt
      Ensingen     Ingelfingen
                / Vaihingen an der Enz
                          ••
        FFH
        FFH --Verträglichkeitsprüfung
              Verträglichkeitsprüfung

        Auftraggeber                   Auftragnehmer

      Stadt Ingelfingen        ÖKOLOGIELandratsamt
                                        · PLANUNG · Ho-
                                                    FORSCHUNG
                                       henlohekreis
Errichtung eines Häckselplatzes im Stadtteil - Stadt Ingelfingen
Errichtung eines Häckselplatzes im Stadtteil - Stadt Ingelfingen
Bebauungsplan „Jäuchern, 1. Änderung“,
                 Stadt Ingelfingen
                                                                            •
                               FFH - Verträglichkeitsprüfung

                                                              Bearbeitung:

                                      Dipl.-Ing. Landschaftsplanung Kerstin Schlange
                                     B. eng. (FH) Landschaftsplanung Barbara Olbrich

                verfasst:              Ludwigsburg, 15.09.2016, aktualisiert 08.02.2019

                                       ..................................................................
                                       Diplom-Geograph Matthias Güthler
                                       ÖKOLOGIE • PLANUNG • FORSCHUNG

Stadt Ingelfingen                                                                            ÖKOLOGIE · PLANUNG · FORSCHUNG

Schloßstraße 12  74653 Ingelfingen                                                          Eckenerstraße 4  71636 Ludwigsburg
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Errichtung eines Häckselplatzes im Stadtteil - Stadt Ingelfingen
Inhaltsverzeichnis                                                                                                                          I

Inhaltsverzeichnis

1     Einleitung ................................................................................................................. 4
      1.1     Anlass und Aufgabenstellung ..................................................................................... 4
      1.2     Betroffene Natura-2000-Gebiete................................................................................. 4
      1.3     Beschreibung des Untersuchungsgebiets................................................................... 5
      1.4     Vorhabensbeschreibung ............................................................................................. 6
      1.5     Angaben zum Verfahren ............................................................................................. 8

2     Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet „Jagsttal Dörzbach -
      Krautheim“ (6623-341) .......................................................................................... 10
      2.1     Gebietsinformation FFH-Gebiet „Jagsttal Dörzbach - Krautheim“ und
              allgemeiner Schutzzweck und Erhaltungsziele ......................................................... 10
      2.2     Vorkommen natürlicher Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie
              sowie Arten nach Anhang II und ihrer Lebensstätten im Untersuchungsgebiet ......... 11
            2.2.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL (LRT) ...................................... 11
            2.2.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie und ihre Lebensstätten .................... 13
      2.3     Erhaltungs- und Entwicklungsziele des FFH-Gebiets für die im UG
              nachgewiesenen Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II......... 14
            2.3.1 Erhaltungsziele für Lebensraumtypen nach Anhang I ...................................... 14
            2.3.2 Erhaltungsziele für Arten nach Anhang II ........................................................ 15
      2.4     Ermittlung der Auswirkungen des Vorhabens auf die maßgeblichen
              Bestandteile des Gebiets .......................................................................................... 16
            2.4.1 Beschreibung der Auswirkungen ..................................................................... 16
            2.4.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von erheblichen
                  Eingriffen ......................................................................................................... 16
      2.5     Beurteilung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets
              „Jagsttal Dörzbach – Krautheim“ in seinen für Schutzzweck und
              Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen ........................................................... 17
            2.5.1 LRT 6510 „Magere Flachland-Mähwiese“ ........................................................ 17
            2.5.2 Beurteilung der Erheblichkeit für Arten nach Anhang II der FFH-RL und
                  ihre Lebensstätten ........................................................................................... 19
      2.6     Beurteilung eventueller Kumulationseffekte mit anderen Plänen und
              Projekten .................................................................................................................. 21
      2.7     Zusammenfassung ................................................................................................... 22

Karte ............................................................................................................................. 23

Literaturverzeichnis .................................................................................................... 25

                                              Ökologie  Planung  Forschung
II                                                                       Tabellen-, Abbildungs- und Kartenverzeichnis

Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:        Bewertungsschema des im UG nachgewiesenen LRT 6510 ............................. 12
Tabelle 2:        Bewertung der betroffenen Flurstücke im Untersuchungsgebiet ........................ 12
Tabelle 3:        Vorkommen von Arten nach Anhang II der FFH-RL im UG ............................... 13

Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Lage und Ausdehnung des FFH-Gebiets „Jagsttal Dörzbach -Krautheim“
             (Gebietsnummer 6623-341) ................................................................................ 5
Abbildung 2: Lage des Bebauungsplangebiets „Jäuchern, 1. Änderung“ und
             Darstellung des bereits rechtskräftigen Bebauungsplangebiets „Jäuchern“ ......... 6
Abbildung 3: Übersicht über den Bebauungsplan „Jäuchern, 1. Änderung“, welcher im
             Norden in das FFH-Gebiet reicht ......................................................................... 7
Abbildung 5: Ablaufschema zur FFH-Verträglichkeitsprüfung .................................................. 9

Kartenverzeichnis
Karte 1:          Betroffene LRT-Flächen, Bestandswert und Entwicklungsziele ......................... 23

                                       Ökologie  Planung  Forschung
4                                                              Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet

1      Einleitung

1.1 Anlass und Aufgabenstellung
Die in Ingelfingen, Stadtteil Eberstal, ansässige Firma Adolf Mütsch GmbH, benötigt zur lang-
fristigen Standortsicherung Erweiterungsflächen. Der bestehende Standort liegt innerhalb des
rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Jäuchern“. Die Planung geht jedoch über die Grenzen
des bestehenden Bebauungsplans „Jäuchern“ hinaus. Dieser Umstand macht die Änderung
des Bebauungsplans notwendig. (BALDAUF 2019)

Da die nördliche Erweiterungsfläche teilweise in das FFH-Gebiet „Jagsttal Dörzbach - Kraut-
heim“ reicht, kann das Projekt potenziell zu erheblichen Beeinträchtigungen des Natura-2000-
Gebiets führen. Daher ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung notwendig. Diese umfasst die
Prüfung des Vorhabens auf seine Verträglichkeit mit Schutzzweck und Erhaltungszielen des
FFH-Gebiets „Jagsttal Dörzbach - Krautheim“ (Schutzgebiets-Nr. 6623-341) inklusive einer Prü-
fung der Summationswirkung mit anderen Planungen und Projekten.

Die Stadt Ingelfingen hat das Büro Ökologie • Planung • Forschung (ÖPF), Dipl.- Geogr.
Matthias Güthler, mit der Erstellung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) beauftragt, in
welcher nach Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen die
Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt wird.

1.2 Betroffene Natura-2000-Gebiete
Die Bebauungsplanerweiterung betrifft Teile des FFH-Gebiets „Jagsttal Dörzbach - Krautheim“
(Schutzgebiets-Nr.: 6623-341). Die Abbildung 1 zeigt den Eingriffsbereich, welcher sich im Os-
ten von Eberstal und somit im südlichen Bereich des FFH-Gebiets, im Teilgebiet „Eberstal –
Schneckenberg - Hebel“, befindet (REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART 2010). Das geänderte
Bebauungsplangebiet reicht im Norden ca. 24 m bis in das FFH-Gebiet „Jagsttal Dörzbach -
Krautheim“, somit liegen 1.190 m² des Geltungsbereichs innerhalb des FFH-Gebiets.

Indirekte Auswirkungen auf weitere Teilbereiche des FFH-Gebiets, wie z.B. durch eine vermehr-
te Ableitung von Niederschlagwasser aus dem Baugebiet über den Bachlauf des Tadle in den
Sindelbach sind laut dem Gutachten von SCHÖLL CONSULT (2014) nicht zu erwarten. Hiernach
werden im Rahmen des dezentralen Hochwasserschutzes die anfallenden Oberflächenwässer
der Bestands- als auch der Neubauflächen in Rigolen gespeichert bzw. zurückgehalten und mit
Überlauf und Drosselabfluss in die bestehende Verrohrung der Tadle eingeleitet.

Ein Managementplan liegt für das Gebiet vor (REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART 2010). Ge-
bietsinformationen finden sich in Kapitel 2.1, Schutzzweck und Erhaltungsziele des Gebiets sind
in Kapitel 2.3 beschrieben.

                              Ökologie  Planung  Forschung
Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet                                                                5

                                                                        Bebauungsplan
                                                                        „Jäuchern, 1. Änderung“

Abbildung 1:   Lage und Ausdehnung des FFH-Gebiets „Jagsttal Dörzbach - Krautheim“ (Gebietsnummer 6623-341),
               grobe Lage des Bebauungsplangebiets (rote Markierung).

1.3 Beschreibung des Untersuchungsgebiets

Die Ausweisung des geplanten Gewerbegebietes setzt sich aus der Änderung einer Teilfläche
des bestehenden Gewerbegebietes „Jäuchern“ und der Erweiterung der gewerblichen Bauflä-
che nach Norden zusammen. Sowohl der bestehende Teil des Gewerbegebiets als auch die
geplante Erweiterungsfläche sind bereits baulich überprägt. Neben Produktions- und Lagerhal-
len finden sich Parkplätze sowie asphaltierte Zufahrten. Am westlichen Rand verläuft in der ge-
planten Baugebietserweiterung der beidseits von Gehölzen gesäumte Bachlauf des Tadle. Öst-
lich umfasst die geplante Erweiterung die Ortsverbindungsstraße nach Unterginsbach, der
Übergang zum bewaldeten Osthang des Talraums wird durch trockene Saumvegetation ge-

                                      Ökologie  Planung  Forschung
6                                                                    Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet

prägt. Im Norden schließen an das geplante Baugebiet die als Mähweiden bewirtschafteten
Grünlandflächen im Talgrund an. Die westlich angrenzenden Hänge werden durch extensive
Mähwiesen geprägt. Die Wiesenflächen reichen im Norden und Westen bis in das geplante
Baugebiet.

Der betroffene Bereich des FFH-Gebiets befindet sich im nordöstlichen Abschnitt von Eberstal
im Bereich der extensiv genutzten Muschelkalkhänge und nördlich der Firma Adolf Mütsch
GmbH (Abbildung 2 und Karte 1). Die Erweiterungsfläche wird voraussichtlich im Norden 24 m
in das FFH-Gebiet „Jagsttal Dörzbach - Krautheim“ hinein reichen. Es wird im Weiteren als Un-
tersuchungsgebiet (UG) bezeichnet und umfasst ca. 1.190 m². Das UG wurde hinsichtlich des
Vorkommens von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I, und auf die Eignung als Lebensstät-
ten für Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie untersucht.

Abbildung 2: Lage des Bebauungsplangebiets „Jäuchern, 1. Änderung“ (rote Umrandung) und Darstellung des be-
             reits rechtskräftigen Bebauungsplangebiets „Jäuchern“ (gelbe Umrandung).

1.4 Vorhabensbeschreibung
Abbildung 3 sowie Karte 1 zeigen die geplante Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans
„Jäuchern“, der potenziell geeignet ist erhebliche Beeinträchtigungen in maßgeblichen Bestand-
teilen des FFH-Gebiets „Jagsttal Dörzbach - Krautheim“ auszulösen.

Im Rahmen der Bebauungsplanänderung sollen im Anschluss an den Gebäudekomplex im Sü-
den weitere Gebäude für die Produktion, Materiallager (Hochregallager) und den Warenaus-
gang entstehen. In diesem Zuge soll auch der Warenein- und ausgang umstrukturiert werden,
um die Belastungen durch Lärmemissionen für die Anwohner zu minimieren. Daher soll eine
Umfahrung für LKWs entstehen, wodurch der Verkehr im Uhrzeigersinn um die Gebäude gelei-
tet wird. Des Weiteren sollen auf dem Gelände Stellplätze für Mitarbeiter realisiert werden.

                                   Ökologie  Planung  Forschung
Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet                                                                     7

Bei der Ausweisung des Untersuchungsgebiets wurden der Schutzzweck und die Erhaltungs-
ziele des FFH-Gebiets bereits soweit möglich berücksichtigt. Hierdurch wurden bestehende
Magere Flachland Mähwiesen (LRT 6510) auf den Flurstücken Nr. 488 und 487 vom Bebau-
ungsplan ausgenommen.

Abbildung 3:   Übersicht über den Bebauungsplan „Jäuchern, 1. Änderung“, welcher im Norden in das FFH-Gebiet
               reicht (rote Umrandung), (Quelle: BALDAUF 2019, unmaßstäblich)

                                      Ökologie  Planung  Forschung
8                                                              Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet

1.5 Angaben zum Verfahren
Können erhebliche Beeinträchtigung eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-
Gebiet) nicht ausgeschlossen werden, muss eine Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 BNatSchG
durchgeführt werden. Bestandteil und Basis der Verträglichkeitsprüfung ist eine Verträglich-
keitsuntersuchung.

Der Entscheidungsablauf der FFH-Verträglichkeitsprüfung ist in Abbildung 5 schematisch dar-
gestellt.

Die Verträglichkeit eines Projektes mit den Erhaltungszielen des betroffenen Natura 2000-
Gebietes ist gegeben, wenn das mögliche Eintreten erheblicher Beeinträchtigungen mit einer
ausreichenden Vorhersagegenauigkeit ausgeschlossen werden kann.

Maßstab für die Beurteilung der Auswirkungen eines Projektes sind die Erhaltungsziele des
Gebietes. Als Erhaltungsziel wird die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhal-
tungszustandes der Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhang II) festgelegt. Ein Erhal-
tungszustand ist dann günstig, wenn das Verbreitungsgebiet oder Vorkommen von Lebensräu-
men und Arten beständig sind oder sich ausdehnen.

Relevant für die Verträglichkeitsprüfung sind die für „die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck
maßgeblichen Bestandteile“ des Gebietes. „Randbereiche“ sind immer dann als maßgebliche
Bestandteile zu betrachten, wenn sie zum Erreichen der Erhaltungsziele beitragen. Maßgebli-
che Bestandteile sind Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhang II) der FFH-Richtlinie,
sowie alle weiteren Teile von Natur und Landschaft, sofern sie für einen günstigen Erhaltungs-
zustand von Lebensräumen und Arten von Bedeutung sind.

Für die Ermittlung der Beeinträchtigung sind alle mittelbaren und unmittelbaren Auswirkungen
zu bewerten. Sie erfolgt durch Vergleich des prognostizierten Zustandes nach Realisierung des
Vorhabens mit dem Zustand, welcher durch die Erhaltungsziele definiert wird und der sich ohne
die Durchführung des Projektes ergeben würde. Entsprechend den Zielsetzungen der FFH-
Richtlinie legt Art. 6 Abs. 2 ein absolutes Verschlechterungsverbot fest. Eine Beeinträchtigung
ist demnach nur dann unerheblich, wenn der Zustand der geschützten Lebensräume und der
Habitate der geschützten Arten gleich bleibt bzw. sich verbessert oder die Populationsgröße
nicht abnimmt (SCHUMACHER & FISCHER-HÜFTLE 2011).

                              Ökologie  Planung  Forschung
Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet                                 9

Abbildung 4:   Ablaufschema zur FFH-Verträglichkeitsprüfung (LUBW 2016A)

                                      Ökologie  Planung  Forschung
10                                                             Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet

2     Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet „Jagsttal
      Dörzbach - Krautheim“ (6623-341)

2.1 Gebietsinformation FFH-Gebiet „Jagsttal Dörzbach - Kraut-
    heim“ und allgemeiner Schutzzweck und Erhaltungsziele

Das FFH-Gebiet „Jagsttal Dörzbach - Krautheim“ (Schutzgebiets-Nr.: 6623-341) umfasst eine
Gesamtfläche von 1.750,20 ha und liegt innerhalb des Naturraums „Dörrenzimmener Platte“
(126.51) in der naturräumlichen Haupteinheit „Kocher – Jagst – Ebene“ (Naturraum-Nr.: 126)
(SICK 1962). Das Gebiet gehört zum Regierungsbezirk Stuttgart. Das FFH-Gebiet erstreckt sich
über den Hohenlohekreis und den Main-Tauber-Kreis.

Das FFH-Gebiet wurde vom Land Baden-Württemberg im Jahr 2005 der EU-Kommission in
Brüssel als Beitrag des Landes Baden-Württemberg zur europaweiten Konzeption „NATURA
2000“ gemeldet. Im Jahr 2010 wurde für dieses FFH-Gebiet ein Managementplan erstellt (RE-
GIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART 2010)

Große Flächenanteile des Gebiets sind mit weiteren Schutzgebietsausweisungen belegt. Das
Gebiet beinhaltet Naturschutzgebiete (5% Flächenanteil), Landschaftsschutzgebiete (54% Flä-
chenanteil), ein Vogelschutzgebiet (7% Flächenanteil) sowie einzelne Naturdenkmale. Seine
Schutzwürdigkeit begründet sich mit Lebensräumen von herausragender Bedeutung entlang
der Jagst mit den angrenzenden extensiv genutzten Trockenhängen sowie den Magerrasen
und Laubmischwäldern der südlich angrenzenden Seitentäler und Hochflächen. Zudem kom-
men seltene Tierarten wie z.B. das Große Mausohr (Myotis myotis) und der Hirschkäfer (Luca-
nus cervus) im Gebiet vor. (REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART 2010).

Maßgebliche Bestandteile des FFH-Gebiets stellen die folgenden Lebensraumtypen und Arten
dar, welche dem vorliegenden Managementplan (REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART 2010) ent-
nommen sind.

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL (*prioritäre LRT werden fett dargestellt)
3150        Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut- oder
3260        Fließgewässer mit flutender Wasservegetation
3270        Flüsse mit Gänsefuß- und Zweizahn-Gesellschaften auf Schlammbänken
6110        Kalk- oder basenhaltige Felsen mit Kalk-Pionierrasen
6210        Naturnahe Kalk-Trockenrasen und ihre Verbuschungsstadien (*orchideenreiche
            Bestände)
6430        Feuchte Hochstaudenfluren
6510        Magere Flachland-Mähwiesen
7220        Kalktuffquellen*
8160        Kalkhaltige Schutthalden des collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas*
8210        Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation
8310        Nicht touristische erschlossene Höhlen
9130        Waldmeister-Buchenwälder
9150        Waldmeister-Buchenwälder
9180        Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald
91E0        Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder*

Arten nach Anhang II der FFH-RL
1032         Kleine Flussmuschel (Unio crassus)
1060         Großer Feuerfalter (Lycaena dispar)

                              Ökologie  Planung  Forschung
Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet                                                 11

1078             Spanische Flagge (Callimorpha quadripunctaria)
1083             Hischkäfer (Lucanus cervus)
1134             Bitterling (Rhodeus sericeus amarus)
1163             Groppe (Cottus gobio)
1324             Großes Mausohr (Myotis myotis)
1337             Biber (Castor fiber)

2.2 Vorkommen natürlicher Lebensraumtypen nach Anhang I der
    FFH-Richtlinie sowie Arten nach Anhang II und ihrer Lebens-
    stätten im Untersuchungsgebiet

2.2.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL (LRT)

Bestandsbeschreibung allgemein

In einer Begehung am 25. Mai 2016, in der die Wiesen im Geltungsbereich des geplanten Bau-
gebiets kartiert wurden, konnte der FFH-Lebensraumtype „Magere Flachland-Mähwiesen“
[6510] erfasst werden. Diese befinden sich auf den Flurstücken Nr. 486 und 487.

Es handelt sich hierbei Teilflächen der artenreichen Mähweiden westlich des Baugebiets sowie
um die unmittelbar anschließende, ostexponierte Wegeböschung des Flurstücks Nr. 487

Die Wiesen gehören zum Typ der Salbei-Glatthafer-Wiese. Neben dem namengebenden Glatt-
hafer (Arrhenatherum elatius) sind Magerkeitszeiger wie Wiesen-Salbei (Salvia pratensis), Wie-
sen-Margerite (Leucanthemum ircutianum), Hornklee (Lotus corniculatus), Saat-Esparsette
(Onobrychis viciifolia) oder Schlüsselblume (Primula spec.) kennzeichnend. Auf der Böschung
findet sich zudem außerhalb des Bebauungsplans ein einzelnes Exemplar der Bocks-
Riemenzunge (Himantoglossum hircinum). Bei einer Schnellaufnahme konnten auf dem basen-
reichen Standort 28 typische bzw. wertgebende Wiesenarten erfasst werden.

Bewertung
Grundlage für die Bewertung der Flächen des LRT 6510 ist das in Tabelle 1 dargestellte Bewer-
tungsschema für den LRT 6510.

                                      Ökologie  Planung  Forschung
12                                                                       Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet

Tabelle 1:     Bewertungsschema des im UG nachgewiesenen LRT 6510
Arteninventar                           A                            B                               C
                            nahezu vollständig vor-
                                                         eingeschränkt vorhan-
                            handen, sehr artenrei-                                      deutlich verarmt, Arten
Lebensraumtypisches                                      den, Arten in der
                            cher Bestand, Arten in                                      in der Schnellaufnahme:
Artenspektrum                                            Schnellaufnahme:
                            der Schnellaufnahme:                                        20 - 24 basenarm
                                                         25 - 30 basenarm
                            > 31 (basenarm)                                             20 - 27 basenreich
                                                         28 - 32 basenreich
                            > 33 (basenreich)
                            keine oder nur in nichts
                                                         in beeinträchtigender          in stark beeinträchti-
Störzeiger                  beeinträchtigender
                                                         Menge                          gender Menge
                            Menge
Natürlichkeit der Arten-                                 gering anthropogen             mäßig anthropogen
                            keine Einsaat
zusammensetzung                                          verändert (Einsaat)            verändert (Einsaat)
Habitatstrukturen                        A                          B                              C
Ausprägung der lebens-
                            Strukturen nahezu voll-      Strukturen einge-              deutlich an Strukturen
raumtypischen Vegeta-
                            ständig vorhanden            schränkt vorhanden             verarmt
tionsstruktur
                                                                                        Nährstoffhaushalt oder
                            magerer Standort; natür-     Nährstoffhaushalt oder
Standort, Boden, Was-                                                                   Bodenwasserhaushalt
                            licher Bodenwasser-          Bodenwasserhaushalt
serhaushalt                                                                             deutlich ungünstig ver-
                            haushalt                     ungünstig verändert
                                                                                        ändert
Relief                      nahezu natürlich             verändert                      stark verändert
                                                                                        ungünstig; seit länge-
                            nahezu optimal; ein- bis                                    rem keine Mahd oder
                            zweischürige Mahd, auf                                      Pflege, starker Gehölz-
                            von Natur aus eutrophen                                     aufwuchs, überhöhte
                                                         noch günstig; unregel-
Nutzung/Pflege: Auswir-     Standorten auch                                             Düngung, Zunahme der
                                                         mäßig gemäht; punktu-
kung auf den LRT            dreischürige Mahd, kei-                                     Schnitthäufigkeit, meh-
                                                         ell Bodenverdichtung
                            ne oder sehr geringe                                        rere Jahre in Folge ge-
                            Düngung, keine Bewei-                                       mulcht, Umstellung auf
                            dung                                                        Weidewirtschaft, Auf-
                                                                                        forstung)
Beeinträchtigungen                      A                            B                              C

Die „Mageren Flachland-Mähwiesen“ im Bereich der Bebauungsplanerweiterung werden im
Managementplan mit der Kategorie B bewertet. Die Kartierung im Mai 2016 bestätigte diese
Bewertung.

Im Folgenden werden die von der Bebauungsplanerweiterung betroffenen LRT-Flächen ange-
geben und bewertet.

Tabelle 2:     Bewertung der betroffenen Flurstücke im Untersuchungsgebiet

  Betroffenes               Bewertung im                    Durch das Bauvorhaben betroffener
   Flurstück               Managementplan                           Flächenanteil [m²]
         486                  Kategorie B                                                                     20
         487                  Kategorie B                                                                     80
Summe in m²                                                                                                 100

                                    Ökologie  Planung  Forschung
Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet                                                    13

2.2.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie und ihre Lebensstätten

Die Tabelle 3 ist eine Auflistung für die in Kap. 2.1 genannten, relevanten Zielarten des gesam-
ten FFH-Gebiets und deren potentielles Vorkommen im Untersuchungsgebiet unter Berücksich-
tigung der Habitatstrukturen.

Tabelle 3:    Vorkommen von Arten nach Anhang II der FFH-RL im UG
Code     deutscher Artname                          wissenschaftlicher Artname
1032     Kleine Flussmuschel                        Unio crassus
1060     Großer Feuerfalter                         Lycaena dispar
1078     Spanische Flagge                           Callimorpha quadripunctaria
1083     Hischkäfer                                 Lucanus cervus
1134     Bitterling                                 Rhodeus sericeus amarus
1163     Groppe                                     Cottus gobio
1324     Großes Mausohr                             Myotis myotis
1337     Biber                                      Castor fiber

Der Managementplan weist kein Vorkommen relevanter Arten nach Anhang II für das UG aus.
Für den zu untersuchenden Bereich oder sein Umfeld sind keine Schutz- und Entwicklungsziele
für Arten nach Anhang II festgelegt.

Da der Bachlauf des nur zeitweise wasserführenden Tadle keine Habitateignung für Kleine
Flussmuschel (Unio crassus), Bitterling (Rhodeus sericeus amarus) und Groppe (Cottus gobio)
aufweist, sind diese Arten nicht betroffen. Auch für den Biber (Castor fiber) sind die Habitatbe-
dingungen ungünstig. Es gibt keine Hinweise auf ein Vorkommen der Art im Untersuchungsge-
biet oder dem näheren Umfeld.

Die für das Vorkommen des Hirschkäfers (Lucanus cervus) typischen Lebensräume wie alte Ei-
chen- und Eichen-Hainbuchen-Wäldern oder Kiefern-Traubeneichenwäldern sowie die notwen-
digen Habitatstrukturen wie absterbendes Altholz, Totholz, Wurzelstöcke oder Saftleckstellen
finden sich nicht im Bereich des Bebauungsplans. Ein Vorkommen der Art wird daher ausge-
schlossen.

Der Große Feuerfalter (Lycaena dispar) wurde im Rahmen der Erfassungen zum Management-
plan sowohl am nördlichen als auch am südöstlichen Ortrand von Eberstal, jedoch außerhalb
des FFH-Gebiets, nachgewiesen (REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART 2010). Die Art nutzt als
Larvalhabitat vor allem voll besonnte, nicht oder nur sporadisch gemähte bzw. beweidete Flä-
chen mit größeren, freistehenden Beständen der Raupenwirtspflanzen (nicht saure Ampfer-
arten: Rumex obtusifolius, R. crispus, R. hydrolapatum). Die Art weist insbesondere in der zwei-
ten Flugphase eine hohe Mobilität auf und nutzt dann auch suboptimale Habitate zur Eiablage.
Im Baugebiet wurden einzelne Raupenfraßpflanzen erfasst. Wiesen und Säume im Baugebiet
werden jedoch regelmäßig gemäht und teils gemulcht. Die Mahdzeitpunkte sind für die Art un-
günstig. Ein residentes Vorkommen der Art wird daher ausgeschlossen.

Für die Spanische Flagge (Calimorpha quadripunctaria) wurde im Rahmen der Flurneuordnung
von Altkrautheim im Jahr 2005 ein Nachweis der Art des Anhang II der FFH-RL südwestlich von
Krautheim erbracht. Im FFH-Gebiet ist südwestlich von Diebach ein Vorkommensschwerpunkt

                                      Ökologie  Planung  Forschung
14                                                              Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet

der bevorzugten Nahrungspflanze Wasserdost (Eupatorium cannabium) zu verzeichnen, an
dem der Nachweis der Spanischen Flagge gelang. Aufgrund der geringen Verbreitung der
Hauptnahrungspflanze ist von einer kleinen Population der Spanischen Flagge im FFH-Gebiet
auszugehen (REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART 2010). Der Lebensraum der Art umfasst Lich-
tungen, Säume an Waldwegen und Waldrändern, Steinbrüche, waldnahe Hecken, aufgelasse-
ne Weinberge, Randbereiche von Magerrasen mit Hochstaudenfluren. Die Art profitiert vor al-
lem von Kahlschlägen und Windwurfflächen und besiedelt schnell neue Biotope, da sie sehr
mobil ist. An trockenen Standorten ist der Gemeine Dost (Origanum vulgare) die bevorzugte
Fraßpflanze (LUBW 2014B). Im Geltungsbereich des Bebauungsplans wurden jedoch keine be-
vorzugten Fraßpflanzen der Art erfasst. Die Saumstrukturen im Geltungsbereich des Bebau-
ungsplans werden zudem regelmäßig gemäht und teilweise gemulcht. Die Art benötigt jedoch
nicht oder nur selten bewirtschaftete Flächen. Von einem residenten Vorkommen der Art ist da-
her nicht auszugehen.

Für das Große Mausohr (Myotis myotis) bestehen laut Managementplan zwei Wochenstuben-
quartiere in den Kirchen von Dörzbach und Hohebach (ca. 6,5 km Entfernung) sowie ein weite-
res in Horrenbach (ca. 7,5 km Entfernung). Daneben finden sich lokal einige Winterquartiere,
bspw. in der Burg Krautheim, in einem Keller in Büttlesberg, im Schlosskeller sowie in der
Richardshöhe in Dörzbach. Das Untersuchungsgebiet weist keine für Wochenstuben oder Win-
terquartiere geeigneten Strukturen auf.

Die im Untersuchungsgebiet erfassten Habitatbäumen mit Baumhöhlen und –spalten waren
zum Untersuchungszeitraum nicht von Fledermäusen besiedelt. Die Quartierseignung als Zwi-
schen- oder Paarungsquartier für das Große Mausohr ist auf Grund der Ausformung, geringen
Größe oder Bodennähe der Strukturen nicht geeignet.

Jaghabitate der Art finden sich i.d.R. in einer Entfernung von bis zu 14 km zu den Wochenstu-
ben. Das Große Mausohr jagt in halboffenen und bewaldeten Landschaftsräumen wie (feuch-
ten) Wiesen, Parks, Obstwiesen, strukturreichem Offenland, Wäldern und Lichtungen. (REGIE-
RUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART 2010). Das Untersuchungsgebiet ist daher als Teil des Jagdhabi-
tats der Art zu betrachten. Der im Geltungsbereich befindliche Gehölzriegel erfüllt jedoch nicht
die Funktion einer Leitlinie zwischen den o.g. Wochenstuben und dem Jagdgebiet um Eberstal.

Der Managementplan bewertet den Erhaltungszustand der Art im FFH-Gebiet als gut (Wertstufe
B). Dies ist vor allem durch die stabile und individuenreiche Wochenstube in Hohebach begrün-
det.

2.3 Erhaltungs- und Entwicklungsziele des FFH-Gebiets für die
    im UG nachgewiesenen Lebensraumtypen nach Anhang I
    und Arten nach Anhang II

2.3.1 Erhaltungsziele für Lebensraumtypen nach Anhang I
Für die durch die Bebauungsplanerweiterung beeinträchtigten Lebensraumtypen der „Mageren
Flachland-Mähwiesen“ [6510] sind die folgenden Erhaltungs- und Entwicklungsziele im Ma-
nagementplan festgesetzt (REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART 2010):

Erhaltungsziele:
   • Erhaltung der traditionellen regelmäßigen zweischürigen Mahd mit Abräumen oder Be-
      weidung mit angepassten Düngergaben gemäß der guten fachlichen Praxis insbesondere
      auf nährstoffreichen Wiesen oder auf Brachen.

                               Ökologie  Planung  Forschung
Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet                                                  15

   • Erhaltung insbesondere der mageren Ausbildungen des Lebensraumtyps (Salbei-Glatt-
     haferwiesen) durch Schutz vor Nutzungsintensivierungen und Nutzungsänderungen.
   • Erhaltung von Trockenmauern, Steinriegeln und Streuobst als Kleinhabitate und land-
     schaftsprägende Elemente.
   • Vermeidung von zu dicht gepflanzten Streuobstbeständen (z.B. zwischen Ailringen und
     Dörzbach), da sich Beschattung und Nutzungshemmnisse negativ auf die Artenzusam-
     mensetzung des Grünlands auswirken.
   • Vermeidung von nicht standortgerechten An-/Nachsaaten.

Entwicklungsziele:
  • Extensivierung von nährstoffreichem, artenarmem Grünland, insbesondere an den Hang-
     füßen, Hochflächen oder Talauen.
  • Wiedereinführung einer angepassten Nutzung in Brachen.
  • Verzicht auf Nachpflanzungen abgehenden Streuobstes bei einem Baumreihenabstand
     unter 10 m.

2.3.2 Erhaltungsziele für Arten nach Anhang II
Für das im Untersuchungsgebiet potentiell jagende Große Mausohr (Myotis myotis) wurden fol-
gende Erhaltung- und Entwicklungssziele im Managementplan (REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTT-
GART 2010) formuliert:

Erhaltungsziele:
   • Erhalt der Wochenstubenquartiere in den Kirchen von Dörzbach und Hohebach in ihrem
      jetzigen Zustand sowie weiterer bekannter und potentieller Sommer- und Winterquartiere.
   • Schutz der Sommer- und Winterquartiere in den Kirchen von Dörzbach und Hohebach
      sowie weiterer bekannter und potentieller Sommer- und Winterquartiere vor Störungen.
   • Erhalt naturnaher, stufig strukturierter Laubwälder mit Naturverjüngung und reich struktu-
      rierter Offenlandlebensräume mit einem vielfältigen und kleingekammerten Nutzungsmo-
      saik und unzerschnittenen, großflächigen Habitatkomplexen sowie von Obstbaumaltbe-
      ständen zur Sicherung des Nahrungshabitates (= Jagdlebensraum) mit Paarungs- und
      Zwischenquartieren.
   • Erhalt von wichtigen Flugrouten zwischen den Quartieren und den Jagdhabitaten.

Entwicklungsziele:
  • Entwicklung mosaikartig verteilter, unterschiedlicher Altersstrukturen, sowie des Struktur-
     reichtums der Waldbestände.
  • Erhöhung des Laubwaldanteils im Gebiet und Reduktion des Nadelwaldanteils.
  • Vermeidung einer Zerschneidung des Lebensraumes.
  • Verzicht auf jeglichen Pestizideinsatz im Wald, in Obstwiesen und auf Grünland.

                                      Ökologie  Planung  Forschung
16                                                              Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet

2.4 Ermittlung der Auswirkungen des Vorhabens auf die maß-
    geblichen Bestandteile des Gebiets

2.4.1 Beschreibung der Auswirkungen
Bezüglich der Projektauswirkungen wird unterschieden zwischen bau-, anlage- und betriebsbe-
dingt. Im Folgenden sind alle Projektauswirkungen aufgeführt, die sich potenziell nachteilig auf
Lebensraumtypen nach Anhang I sowie Arten nach Anhang II der FFH-RL und ihre Lebensstät-
ten auswirken können.

Baubedingte Auswirkungen:
     • Flächeninanspruchnahme durch Baustelleneinrichtungs-, Lager- oder Arbeitsflächen und
       den damit verbundenen Verlust von Flächen mit Flachland-Mähwiesen.
     • Beeinträchtigung der Bodenstruktur sowohl durch Befahren und Verdichten außerhalb der
       geplanten Verkehrsflächen. Hierdurch Qualitätsverlust der betroffenen Wiesen und ein
       Verlust von Fläche des LRT 6510.
     • Risiko der Gefährdung von Fläche mit LRT 6510 in Folge von Bodenverunreinigung durch
       Leckagen oder Unfälle.

Anlagebedingte Auswirkungen:
     • Dauerhafter Verlust von Teilflächen des LRT 6510 „Magere Flachlandmähwiese“ durch
       Versiegelung.
     • Time-Lag-Effekt bei der Neueinsaat von Wiesen bis zum Erreichen eines gleichwertigen
       Erhaltungszustandes im Sinne der FFH-RL.
     • Teilverlust von Wiesen, Gehölzflächen und Säumen mit Eignung als Jagdgebiet für das
       Große Mausohr.

Betriebsbedingte Auswirkungen:
     • Risiko der Gefährdung von Fläche mit LRT 6510 in Folge von Zunahme der Schnitthäu-
       figkeit, mulchen der Wiese oder Ablagerung von Gartenschnitt in Randlagen zum Bauge-
       biet.
     • Intensive Ausleuchtung des Außenraums des Gewerbegebiets, z.B. durch weiträumig
       ausleuchtende Straßenlaternen und Außenleuchten, hell leuchtenden Werbetafel o.ä.

2.4.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von erheblichen Ein-
      griffen
Um Beeinträchtigungen der maßgeblichen Bestandteile des Teilgebiets des FFH-Gebiets
„Jagsttal Dörzbach – Krautheim“ zu vermeiden, sind im Zuge der Planung die folgenden Maß-
nahmen umzusetzen:

Schutz der angrenzenden und baubedingt beanspruchten Flächen
  • Installation einer Baufeldbegrenzung, z.B. durch Bauzäune. Die Begrenzung ist vor allem
    entlang der im Westen und Nordosten an das Bebauungsplangebiet angrenzenden schüt-
    zenswerten „Mageren Flachland-Mähwiesen“ von besonderer Bedeutung.
  • Lagerflächen und Baustelleneinrichtungen sind auf bereits versiegelten Flächen, in jedem
    Fall außerhalb naturschutzfachlich wertvoller Flächen, einzurichten.

                               Ökologie  Planung  Forschung
Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet                                                17

   • Grundsätzlich gilt, dass während der Bauzeit beanspruchte Flächen von störenden, ins-
     besondere pflanzenschädlichen Stoffen gesäubert werden müssen. Hierzu zählen Bau-
     rückstände, Verpackungen und schwer verrottbare Pflanzenteile.
   • Weitmöglichste Reduktion der Außenbeleuchtung. Verwendung von insektenschonenden
     Leuchtmitteln und zum Boden gerichteten Lichtkegeln.

Begrenzung der Inanspruchnahme von LRT-Flächen
  • Der Eingriff in den LRT 6510 auf den Flurstücken 486 und 487 ist so gering wie möglich
     zu halten.
  • Eingriffe in Flächen mit ausgewiesenen Lebensraumtypen außerhalb des Geltungsbe-
     reichs des Bebauungsplans sind nicht zulässig.

Wiederherstellung von Wiesenflächen als „Magere Flachland-Mähwiesen“, LRT 6510
  • Im Rahmen der Eingriffskompensation nach § 15 ff. BNatschG ist insgesamt eine flä-
    chengleiche Neuanlage bzw. Entwicklung von „Mageren Flachland-Mähwiesen“, LRT
    6510, im betroffenen FFH-Gebiet umzusetzen.
  • Bei einer Neuanlage hat die Ansaat mit autochthonem, standortgerechten Saatgut zu er-
    folgen. Neben der Verwendung von für den Standort zusammengestellten Saatguts, ist
    eine Ansaat mittels Heudruschverfahren, Heumulchen möglich.

Schutz vor Schadstoffeinträgen
  • Schutz des Bodens, des Wassers und der Lebensräume in der Bauzeit vor Schadstoffein-
    trägen
  • Abstellen, Warten, Betanken von Baustellenfahrzeugen auf dafür vorgesehenen, versie-
    gelten Flächen

2.5 Beurteilung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen des
    FFH-Gebiets „Jagsttal Dörzbach – Krautheim“ in seinen für
    Schutzzweck und Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandtei-
    len

2.5.1 LRT 6510 „Magere Flachland-Mähwiese“
Der Lebensraumtyp (LRT) „Magere Flachland-Mähwiese“ ist ein wesentlicher Bestandteil des
FFH-Gebiets „Jagsttal Dörzbach – Krautheim“ im Allgemeinen. Für das FFH-Gebiet „Jagsttal
Dörzbach – Krautheim“ stellt dieser LRT mit einer Fläche von insgesamt rund 482 ha einen
maßgeblichen Bestandteil dar. Der maßgebliche Schutzzweck des FFH-Gebiets an dieser Stel-
le ist der dauerhafte Erhalt des LRTs.

Im Regelfall ist der dauerhafte Verlust einer als LRT „Magere Flachland-Mähwiese“ einzustu-
fenden Fläche als erhebliche Beeinträchtigung der für den Schutzzweck und die Erhaltungsziele
maßgeblichen Bestandteile des FFH-Gebiets zu werten (Fachkonventionsvorschlag zur Beurtei-
lung der Erheblichkeit bei direktem Flächenentzug in Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL
in FFH-Gebieten von LAMBRECHT und TRAUTNER 2007).

Eine Abweichung von diesem Grundsatz kommt nur für Fälle in Betracht in denen die nachfol-
genden Kriterien alle erfüllt sind (LAMBRECHT & TRAUTNER 2007).

                                      Ökologie  Planung  Forschung
18                                                                 Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet

 Abweichung von der Grundannahme:
 Im Einzelfall kann die Beeinträchtigung als nicht erheblich eingestuft werden, wenn kumulativ
 folgende Bedingungen erfüllt werden:
 A) Qualitativ-funktionale Besonderheiten
     Auf der betroffenen Fläche sind keine speziellen Ausprägungen des Lebensraumtyps
     vorhanden, die innerhalb der Fläche, die der Lebensraum einnimmt, z.B. eine Besonder-
     heit darstellen bzw. in wesentlichem Umfang zur biotischen Diversität des Lebens-
     raumtyps in dem Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung beitragen. Hierbei ist auch
     eine besondere Lebensraumfunktion für charakteristische Arten zu berücksichtigen.

 Im Untersuchungsgebiet werden durch die Realisierung der Bebauungsplanerweiterung
 keine Flächen des LRT 6510 mit besonderen Qualitätsmerkmalen in Anspruch genommen.
 Die betroffenen Flächen stellen überwiegend Flächen in einem günstigen Erhaltungszu-
 stand dieses LRTs dar.

 Bedingung A ist somit erfüllt.

 B) Orientierungswert „quantitativ-absoluter Flächenverlust“
     Der Umfang der direkten Flächeninanspruchnahme eines Lebensraumtyps überschreitet
     die für den jeweiligen Lebensraumtyp festgelegten Orientierungswerte nicht.

 Der Orientierungswert für eine nicht erhebliche Flächeninanspruchnahme des LRT 6510
 liegt nach LAMBRECHT und TRAUTNER (2007) bei
  • 1.000 m², bei einem relativen Flächenverlust von < 0,1 % des Gesamtbestands
  • 500 m², bei einem relativen Flächenverlust von < 0,5 % des Gesamtbestands
  • 100 m², bei einem relativen Flächenverlust von < 1 % des Gesamtbestands.

 Aus dem Managementplan für dieses FFH-Gebiet geht hervor, dass 481,78 ha des LRTs er-
 fasst und ca. 42 % davon mit dem Erhaltungszustand „B“ eingestuft wurden.

 Auf Basis dieser Erfassung ergeben sich folgende Flächengrößen:
 • < 0,1 % des Gesamtbestands entsprechen maximal 4.817,8 m²
 • < 0,5 % des Gesamtbestands entsprechen maximal 24.089 m²
 • < 1 % des Gesamtbestands entsprechen maximal 48.178 m².

 Durch das Bauvorhaben sind anlagebedingt Flächen des LRT 6510 mit dem Erhaltungszu-
 stand „B“ von ca. 100 m² betroffen.
 Flächen die als Entwicklungsflächen des LRT 6510 ausgewiesen sind nicht betroffen.

 Zusammen betrachtet werden die Orientierungswerte deutlich unterschritten. Baubedingte
 Verluste wurden nicht mit berücksichtigt. Bei der Einhaltung der Vermeidungsmaßnahmen
 ist auch bei einer Summation von anlage- und baubedingten Flächenverlusten der Orientie-
 rungswert deutlich unterschritten.

 Bedingung B ist somit erfüllt.

 C) Ergänzender Orientierungswert „quantitativ-relativer Flächenverlust“ (1 %-Kriterium)
     Der Umfang der direkten Flächeninanspruchnahme eines Lebensraumtyps ist nicht grö-
     ßer als 1 % der Gesamtfläche des jeweiligen Lebensraumtyps im Gebiet.

                                  Ökologie  Planung  Forschung
Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet                                                    19

 Für den LRT 6510 beträgt der relative Verlust bezogen auf den Bestand im Gebiet deutlich
 unter 1 %.

 Bedingung C ist erfüllt.

 D) Kumulation „Flächenentzug durch andere Pläne und Projekte“
     Auch nach Einbeziehung von Flächenverlusten durch kumulativ zu berücksichtigenden
     Plänen und Projekte werden die Orientierungswerte (B und C) nicht überschritten.

 Im Rahmen bisher durchgeführter Projekte oder Planungen ist es zu keiner Reduzierung
 des LRTs gekommen (s. Kap. 2.6).
 E) Kumulation mit „anderen Wirkfaktoren“
     Auch durch andere Wirkfaktoren des jeweiligen Projekts oder Plans (einzeln oder im Zu-
     sammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen) werden keine erheblichen Beein-
     trächtigungen verursacht.

 Erhebliche Beeinträchtigungen des LRTs innerhalb des FFH-Gebiets durch die Kumulation
 mit anderen Wirkfaktoren sind nicht ersichtlich.

Unter Anwendung des Fachkonventionsvorschlags von LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) ist die
Realisierung der Bebauungsplanerweiterung FFH-verträglich. Der Verlust von Flächenanteilen
des LRT 6510 ist dennoch im Rahmen der Eingriffsregelung nach § 15 BNatSchG auszuglei-
chen.

2.5.2 Beurteilung der Erheblichkeit für Arten nach Anhang II der FFH-RL
      und ihre Lebensstätten

Das Große Mausohr (Myotis myotis), eine Art des Anhang II der FFH-RL, nutzt voraussichtlich
die halboffenen und bewaldeten Trockenhänge im Bereich des FFH-Gebiets als Nahrungs- und
Jagdhabitat (REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART 2010). Laut Managementplan befinden sich
Wochenstubenquartiere dieser Art in Dörzbach und Hohebach sowie in Horrenbach. Es ist
wahrscheinlich, dass das UG als Jagdrevier genutzt wird.

Bei Realisierung des Bebauungsplans wird nicht in Gebäude eingegriffen, die sich als Wochen-
stuben oder Winterquartiere eignen.

Das Große Mausohr jagt bevorzugt in lichten Wäldern, wo es in Bodennähe auf Nahrungssuche
geht, nutzt aber auch gemähte Wiesen und Weiden sowie abgeerntete Äcker (DIETZ & KIEFER
2014). Das geplante Baugebiet ist bereits baulich überprägt und beleuchtet. Am Rand finden
sind jedoch Biotopstrukturen, die als Teil des Nahrungshabitats geeignet sind. Trotz des Ver-
lusts der Feldhecke im Westen des UG sowie mehrere kleinflächiger Wiesenbereiche und
Säume verbleiben im Umfeld für die Art ausreichende Jagdhabitate im Bereich der Trocken-
hänge des Sindelbachtals.

Durch die Reduktion der Feldhecke um ca. 80 m ergibt sich keine Unterbrechung der Verbin-
dung zwischen den Wochenstuben in Dörzbach, Hohebach und Horrenbach und dem Jagdge-
biet bei Eberstal.

Die Erweiterung gewerblich genutzter Gebäude sowie die zulässigen Gebäudehöhen für ein
Hochregallager besitzen darüber hinaus keine Barrierewirkung für diese Art. Die in den Talraum

                                      Ökologie  Planung  Forschung
20                                                              Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet

leitenden Gehölzkulissen entlang der westlichen und östlichen Talhänge sowie die offenen zu-
sammenhängenden Grünlandflächen am westlichen Talhang bleiben von dem geplanten Bau-
vorhaben unbeeinträchtigt. Der südliche Zugang zum Talraum ist bereits jetzt an dieser Stelle
durch Gewerbebauten überprägt. Auch eine Erhöhung der Bebauung führt daher nicht zu einer
Abriegelung des Talraums als Jagdgebiet.

Es ist daher nicht mit einer erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele durch die Realisie-
rung des Bebauungsplans zu rechnen.

Weitere für das FFH-Gebiet relevante Arten nach Anhang II Arten können aufgrund fehlender
Lebensraumstrukturen, wie z.B. fehlende Gewässer oder relevanter Futterfraßpflanzen ausge-
schlossen werden (vgl. Kapitel 2.2.2).

Die Erhaltungs- und Entwicklungsziele des FFH-Gebiets werden daher nicht beeinträchtigt.

                               Ökologie  Planung  Forschung
Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet                                                   21

2.6 Beurteilung eventueller Kumulationseffekte mit anderen Plä-
    nen und Projekten
Als Kumulationen werden die vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen im Zusammenwirken mit
anderen Plänen und Projekten bezeichnet, die im räumlichen Zusammenhang mit dem be-
troffenen FFH-Gebiet stehen.

Beurteilt werden abgeschlossene, genehmigte und noch nicht abgeschlossene oder im Verfah-
ren befindliche Projekte, die im FFH-Gebiet „Jagsttal Dörzbach – Krautheim“ durchgeführt wur-
den oder werden. Da im Falle von erheblichen Eingriffen in maßgebliche Bestandteile des FFH-
Gebiets Maßnahmen getroffen werden müssen, die zur Wiederherstellung der Schutzfunktion
führen, sind in diesem Zusammenhang besonders die Verfahren von Relevanz, deren Auswir-
kungen nicht als erheblich eingestuft werden. Durch die Summation von Auswirkungen mehre-
rer Verfahren, für die einzeln keine Erheblichkeit festgestellt wird und somit keine Maßnahmen
erforderlich sind, kann eine Kumulation dazu führen, dass die Erheblichkeit schließlich doch ge-
geben ist.

Die gesamte Ausdehnung des FFH-Gebiets „Jagsttal Dörzbach – Krautheim“ betrifft die Land-
kreise Hohenlohekreis sowie den Main-Tauber-Kreis. Beim Hohenlohekreis sowie beim Main-
Tauber-Kreis wurden Verfahren abgefragt, die in Summation mit dem zu prüfenden Bauvorha-
ben Auswirkungen auf den betroffenen Lebensraumtyp bzw. betroffene Arten des Anhangs II
haben können.

Die Prüfung der Summationswirkungen ergab, dass aktuell keine derartigen Verfahren zu be-
rücksichtigen sind. Kumulationseffekte mit anderen Plänen oder Projekten sind daher nicht ge-
geben. Um dies auch für nachfolgende Verfahren zu gewährleisten, ist die Wiederherstellung
des betroffenen Lebensraumtyps innerhalb des FFH-Gebiets im Rahmen der Eingriffskompen-
sation nach § 15 BNaSchG vorgesehen.

                                      Ökologie  Planung  Forschung
22                                                             Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet

2.7 Zusammenfassung
Der vorliegende Managementplan weist auf Teilflächen im Geltungsbereich des geplanten Bau-
gebiets den Lebensraumtyp 6510 „Magere Flachland-Mähwiese“ nach Anhang I der FFH-RL
aus. Dies wurde im Rahmen einer Geländebegehung bestätigt.

Eine Prüfung der Erheblichkeit der Auswirkungen auf die Lebensraumtypen „Magere Flachland-
Mähwiese“ [6510] kommt zu folgendem Ergebnis:

     • Flächen des LRT 6510 werden in geringem Umfang in Anspruch genommen. Baubeding-
       te Auswirkungen sind durch geeignete Schutzvorrichtungen auf ein Mindermaß zu redu-
       zieren. Die Flächeninanspruchnahme liegt unterhalb der Erheblichkeitsschwelle.
     • Kumulationseffekte durch andere Pläne und Projekte liegen nicht vor.

Der Managementplan listet das Große Mausohr (Myotis myotis) in diesem FFH-Gebiet, weist
jedoch keine Quartiere dieser Art im UG aus. Die geplante Bebauung stellt kein Hindernis für
den Zugang diese Art zu den Jagdrevieren nördlich von Ebertsal dar. Trotz der Rodung der
Feldhecke im Westen des UG verbleiben im Umfeld ausreichende Jagdhabitate im Bereich der
Trockenhänge des Sindelbachtals. Auch eine Zerschneidung von Lebensräumen, z.B. durch
den Verlust einer Leitlinie zwischen Wochenstuben und Jagdgebiet, ist nicht gegeben.

Das Vorkommen anderer Arten des Anhangs II wird aufgrund nicht geeigneter Lebensraum-
strukturen und der derzeitigen Flächenbewirtschaftung im Untersuchungsgebiet ausgeschlos-
sen.

Erhebliche Beeinträchtigungen von Schutzzweck und Erhaltungszielen des FFH-Gebiets „Jagst-
tal Dörzbach – Krautheim“ (6623-341) können daher ausgeschlossen werden.

Im Rahmen der Eingriffskompensation nach § 15 BNaSchG ist der Verlust von Flächenanteilen
des LRT 6510 auszugleichen.

                              Ökologie  Planung  Forschung
Karte                                                                            23

Karte
Karte 1:     Betroffene LRT-Flächen, Bestandswert und Entwicklungsziele

(Quelle: Managementplan - Bestands- und Zielkarte Lebensraumtypen, Teilkarte 5
(REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART 2010))

                              Ökologie  Planung  Forschung
Literaturverzeichnis                                                                       25

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                               Ökologie  Planung  Forschung
26                                                                          Literaturverzeichnis

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                                      Ökologie  Planung  Forschung
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