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HERAUSGEBER Hans-Jürgen Lange ie Joachim Laux na-Pandem gen zur Coro Mit Beiträ Holger Münch REDAKTION Dieter Müller (Schriftleitung) AUS DEM INHALT Ralph Berthel Michael Knape Aufsätze Sabrina Schönrock Goertz Rechtsextremisten in deutschen Sicherheitsbehörden und Gegenmaßnahmen S. 321 Bramow/Kahn Racial Profiling – Polizei im Spannungsfeld zwischen effektiver Gefahrenabwehr und dem Vorwurf stigmatisierender Personenkontrollen S. 327 Lorei Lagebild polizeilicher Schusswaffengebrauch in Deutschland und Europa S. 334 Knape Waffen der Berliner Polizei – Rechtslage: Taser (Distanz- Elektroimpulsgerät) als neue Polizeiwaffe und fehlende gesetzliche Regelung des Rettungsschusses S. 342 Koehl Neuere Rechtsprechung zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit von Reichsbürgern S. 347 Opielka Statistische Verfahren in strategischen Ansätzen des behördlichen Gesundheitsmanagements der Polizei S. 351 8 Heft 8 August 2021 Seiten 321–368 112. Jahrgang Art.-Nr. 56244108 PVSt 5624
Die FACHZEITSCHRIFT FÜR DIE ÖFFENTLICHE POLIZEI SICHERHEIT MIT BEITRÄGEN AUS DER DEUTSCHEN HOCHSCHULE DER POLIZEI INHALT 8 ∙ 2021 Editorial Liebe Leserinnen, liebe Leser, nen gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der CORONA- Pandemie stehen Angehörige der »Reichsbürgerbewegung« die Redaktion der Zeitschrift DIE POLIZEI ist bemüht, im Fokus polizeilicher und behördlicher Aufmerksamkeit. mit den Aufsätzen, aktuellen Meldungen, Berichten aus der Felix Koehl stellt in seinem Aufsatz »Neuere Rechtsprechung Rechtsprechung und Buchbesprechungen Ihnen einen mög- zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit von Reichsbürgern« die lichst breit gefächerten Einblick einerseits in aktuelle sicher- aktuelle Rechtsprechung deutscher Verwaltungsgerichte mit heitsrelevante Entwicklungen und Diskussion zu geben und Blick auf den Widerruf von waffenrechtlichen Erlaubnissen Sie andererseits zum Mitdiskutieren anzuregen. Zugleich ver- bei Personen, die dieser Bewegung angehören, vor. suchen wir, bestimmte Schwerpunkte zu verfolgen. In dieser Ausgabe thematisieren unsere Autoren insbesondere Fragen Wissenschaftliche Methoden der Ist-Stand-Analyse im Be- der besonderen Verantwortung von Angehörigen der Polizei- reich des Gesundheitsmanagements in der Polizei erörtert en und anderen Sicherheitsbehörden für die freiheitliche de- Sascha Opielka im Rahmen seines Aufsatzes »Statistische Ver- mokratische Grundordnung und für die Menschen in diesem fahren in strategischen Ansätzen des Behördlichen Gesund- Staat. Folgendes erwartet Sie: heitsmanagements der Polizei«. Im ersten Beitrag innerhalb der Rubrik »Aufsätze« trägt Stefan In unserer Rubrik »Aktuelles« werden Sie neben Pressemittei- Goertz mit seinem Aufsatz »Rechtsextremisten in deutschen lungen zur Rechtsprechung des BGH und des BayVGH auch Sicherheitsbehörden und Gegenmaßnahmen« einerseits zur ein Positionspapier des Arbeitskreises »Politische Bildung und Systematisierung bisheriger Erkenntnislagen bei und leistet Polizei« zum Maßnahmenkatalog »Bekämpfung von Rechts- andererseits einen Beitrag zur Versachlichung der bisweilen extremismus und Rassismus« der Bundesregierung finden. heftig geführten Diskussion zu diesem Thema. Auch in diesem Dokument werden Thesen zur besonderen Verantwortung von Bediensteten der Polizei als Träger des Auch mit dem zweiten Aufsatz greifen wir ein in der öffent- staatlichen Gewaltmonopols mit besonderen Eingriffsbefug- lichen Diskussion oft emotional unterlegtes und für die Ak- nissen innerhalb des staatlichen Gemeinwesens dargestellt. zeptanz polizeilichen Handelns bedeutsames Thema auf. In ihrem Aufsatz »Racial Profiling – Polizei im Spannungsfeld In der Rubrik »Buchbesprechungen« rezensieren wir für Sie zwischen effektiver Gefahrenabwehr und dem Vorwurf stig- folgende Bücher: matisierender Personenkontrollen« betrachten Marcus Bra- – Pandemiestrafrecht – Aktuelles Recht für die Praxis von mow und Franz Kahn das Phänomen des Racial Profilings Robert Esser und Michael Tsambikakis im Kontext mit Maßnahmen der präventiv-polizeilichen – Clankriminalität Phänomen – Ausmaß – Bekämpfung von ldentitätsfeststellung und unterbreiten zugleich Vorschläge Dorothee Dienstbühl zur Vermeidung diskriminierend erlebter Polizeikontrollen. – Kriminalistik – ein aktueller Themenüberblick von Heiko Artkämper, Thomas E. Gundlach und Thomas Straub so- Im dritten Aufsatz stellt Clemens Lorei das »Lagebild polizei- wie licher Schusswaffengebrauch in Deutschland und Europa« – Polizeirelevante psychische Störungen Kompaktwissen für dar. Darüber hinaus werden einige Fakten zu Situationen und Polizeistudium und -praxis von Lena Posch Ereignissen berichtet, die in einer Befragung von Schützen erlangt werden konnten. Liebe Leserinnen, Unser Redaktionsmitglied Michael Knape setzt sich in seinem liebe Leser, Aufsatz »Waffen der Berliner Polizei – Rechtslage: Taser (Dis- ich hoffe, dass Sie das Angebot, das wir Ihnen mit dieser Aus- tanz-Elektroimpulsgerät) als neue Polizeiwaffe und fehlende gabe unterbreiten, als interessant und anregend empfinden gesetzliche Regelung des Rettungsschusses« mit einer aus sei- und wünsche Ihnen im Namen des Redaktionsteams und des ner Sicht bestehenden Regelungslücke beim Einsatz des sog. Verlages viel Freude bei der Lektüre! Tasers in der Berliner Polizei auseinander. Ihr Nicht erst seit dem z.T. gewalttätigen und hasserfüllten Auf- treten von sog. Reichsbürgern im Rahmen von Demonstratio- Ralph Berthel Die POLIZEI 8 · 2021 I
Aufsätze Rechtsextremisten in deutschen Sicherheitsbehör- den und Gegenmaßnahmen von Prof. Dr. Stefan Goertz, Lübeck S. 321 Racial Profiling – Polizei im Spannungsfeld zwischen effektiver Gefahrenabwehr und dem Vorwurf stigmatisierender Personenkontrollen von Marcus Bramow, Rostock/Münster und Jetzt Franz Kahn, Greifswald S. 327 Lagebild polizeilicher Schusswaffengebrauch in Deutschland und Europa einfach von Prof. Dr. Clemens Lorei, Gießen S. 334 Waffen der Berliner Polizei – Rechtslage: Taser (Distanz-Elektroimpulsgerät) als neue Polizei- waffe und fehlende gesetzliche Regelung des digital Rettungsschusses von Prof. Michael Knape, Berlin S. 342 Neuere Rechtsprechung zur waffenrechtlichen arbeiten. Zuverlässigkeit von Reichsbürgern von Felix Koehl, München S. 347 Statistische Verfahren in strategischen Ansätzen des behördlichen Gesundheitsmanagements der Polizei von Dr. Sascha Opielka, Aachen S. 351 Aktuelles Arbeitskreis »Politische Bildung und Polizei«: Polizeiliche Bildung als Schlüssel – Rechts- extremismus- und Rassismusbekämpfung als Arbeitsfelder der Polizei S. 359 Pressemitteilung BGH vom 18.02.2021 S. 361 Pressemitteilung BayVGH vom 31.01.2021 S. 361 Buchbesprechungen Pandemiestrafrecht – Aktuelles Recht für die Praxis, Robert Esser und Michael Tsambikakis Prof. Dr. Dieter Müller S. 362 Clankriminalität Phänomen – Ausmaß – Bekämpfung Dienstbühl, Dorothee Prof. Ralph Berthel S. 363 Kriminalistik – ein aktueller Themenüberblick Heiko Artkämper, Thomas E. Gundlach, Thomas Straub Prof. Ralph Berthel S. 365 Polizeirelevante psychische Störungen Kompaktwis- sen für Polizeistudium und –praxis Posch, Lena Prof. Ralph Berthel S. 366 Straßenverkehrsrecht, Peter Hentschel, Peter König und Peter Dauer Prof. Dr. Dieter Müller S. 368 Impressum III wolterskluwer-online.de ALLES, WAS EXPERTEN BEWEGT.
Die FACHZEITSCHRIFT FÜR DIE ÖFFENTLICHE POLIZEI SICHERHEIT MIT BEITRÄGEN AUS DER DEUTSCHEN HOCHSCHULE DER POLIZEI Redaktion Prof. Dr. Dieter Müller, Hochschule der Sächsischen Polizei (FH), Rothen- burg/O. L. und Bad Dürrenberg (Schriftleitung) · Ltd. Kriminaldirektor a.D. Prof. Ralph Berthel, Frankenberg · Direktor beim Polizeipräsidenten a.D. Prof. Michael Knape, Fachhochschule der Polizei Brandenburg, Oranienburg · Heft 8/2021 · 111. Jahrgang · Seiten 321–368 Prof. Dr. Sabrina Schönrock, Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin Aufsätze Rechtsextremisten in deutschen Sicherheitsbehörden und Gegenmaßnahmen von Prof. Dr. Stefan Goertz, Lübeck* Rechtsextremismus in deutschen Sicherheitsbehörden tes fest zu diesen freiheitlichen demokratischen Grundsätzen stellt eine besondere Bedrohung für die freiheitliche de- stehe. Weiter wird im Lagebild ausgeführt, dass genau jene mokratische Grundordnung (fdGO) dar, weil genau diese Bediensteten, die in ihrer täglichen Arbeit für die freiheitli- Behörden und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die che demokratische Grundordnung eintreten, Unrecht erfüh- Innere Sicherheit und die fdGO schützen und garantieren ren, wenn sie pauschal dem Vorwurf einer antisemitischen, sollen. Das erste Lagebild »Rechtsextremisten in Sicher- rassistischen oder demokratiefeindlichen Haltung ausgesetzt heitsbehörden« des Bundesamtes für Verfassungsschutz würden (BfV 2020, S. 6). (BfV) aus dem September 2020 wird hier in Bezug auf Verdachtsfälle von Rechtsextremisten in deutschen Si- II. Der Lagebericht »Rechtsextremisten in Sicher- cherheitsbehörden und der Bundeswehr ausgewertet. heitsbehörden« des Bundesamtes für Verfassungs- Zudem werden aktuelle Fälle von Rechtsextremismus schutz – Eine aktuelle Analyse in den Polizeien von Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Das Bundesamt für Verfassungsschutz verweist im Lagebe- Nordrhein-Westfalen, bei der Bundespolizei sowie der richt »Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden« einführend Fall »NSU 2.0« vorgestellt. darauf, dass »Disziplinarverfahren und diesbezügliche (Ver- waltungs-)Ermittlungen« im »Verantwortungsbereich der je- I. Einleitung weils betroffenen Behörde geführt« werden (BfV 2020, S. 7). In den vergangenen Monaten und Jahren wurden Fälle in Daher mangelte es bis zur Veröffentlichung des Lageberichtes Sicherheitsbehörden bekannt, die auf eine Haltung der »Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden« durch das BfV handelnden Mitarbeiter jenseits der freiheitlichen demo- an einer zentralen Erfassung und Bewertung entsprechender kratischen Grundordnung hindeuten. Die Fälle waren viel- Vorfälle. Weiter wird zu Beginn dieses Lageberichtes aus- schichtig. Sie reichten von Anhaltspunkten für antisemitische geführt, dass die dem jeweiligen Verfahren zu Grunde lie- oder fremdenfeindliche Haltungen, über die Teilnahme an genden Ermittlungen oftmals nicht im Zusammenhang mit Chatgruppen, in denen entsprechende Inhalte kommuniziert einer extremistischen Haltung oder Handlung des Betroffe- wurden, bis hin zur Beschaffung und Lagerung von Waffen nen geführt werden, sondern sich auf den konkreten Vorwurf und Munition zur Vorbereitung des sog. Tages X. Auch wenn einer – unter Umständen zunächst auch außerhalb eines ex- die absoluten Zahlen dieser Verfehlungen in Relation zur tremistischen Zusammenhangs erscheinenden – Verfehlung Gesamtzahl der Beschäftigten bei den Sicherheitsbehörden fokussieren. Daher war das Ziel dieser ersten Erhebung, eine von Bund und Ländern nach Angaben des Bundesamtes für Übersicht über Verdachtsfälle von Rechtsextremismus in den Verfassungsschutz gering sind, ist grundsätzlich von einem Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder sowie der Dunkelfeld auszugehen (BfV 2020, S. 5). Fälle von Rechtsex- Bundeswehr zu gewinnen (BfV 2020, S. 7). Darüber hinaus tremismus, die Angehörige des öffentlichen Dienstes, vor al- dient diese Erhebung dazu, einen Überblick über die Ver- lem der Sicherheitsbehörden und der Bundeswehr, betreffen, fahrensausgänge zu gewinnen. Von Interesse ist hierbei, ob bedürfen einer besonderen Betrachtung, denn der Staat und seine Bediensteten stehen für die freiheitliche demokratische * Prof. Dr. Stefan Goertz ist Professor für Sicherheitspolitik, mit dem Schwer- Grundordnung ein und sind dieser in besonderem Maße ver- punkt Extremismus- und Terrorismusforschung an der Hochschule des Bundes, Fachbereich Bundespolizei, in Lübeck. Studium Politikwissen- pflichtet. Ausfluss dessen ist das öffentlich-rechtliche Dienst- schaft, Öffentliches Recht und Arabisch u.a. in Berlin und Damaskus/ und Treueverhältnis, einschließlich des ausdrücklichen Be- Syrien. Auslandseinsätze als Offizier der Bundeswehr im muslimischen Teil kenntnisses jedes Beamten und Soldaten zu den Werten Bosniens – EUFOR – und im Libanon – UNIFIL. Promotion an der Car- des Grundgesetzes. Das BfV verweist darauf, dass es keiner leton University, Ottawa/Kanada und an der Universität der Bundeswehr in München im Bereich islamistischer Terrorismus. Aktuelle Forschungs- weiteren Erläuterung bedürfe, dass die weit überwiegende schwerpunkte: Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus, Islamismus und Mehrheit der Polizisten, Verfassungsschützer, Soldaten und islamistischer Terrorismus, Organisierte Kriminalität sowie der Cyber- und weiteren Beamten und Mitarbeiter des öffentlichen Diens- Informationsraum. Die POLIZEI 8 · 2021 321
Aufsätze Goertz · Rechtsextremisten in deutschen Sicherheitsbehörden und Gegenmaßnahmen sich ein Verdachtsfall bestätigt hat und welche Disziplinar- (68 %). Darunter zählt etwa der Austausch von Chatnach- maßnahmen bzw. arbeitsrechtlichen Konsequenzen folgten. richten mit verfassungsfeindlichen Symbolen oder Äußerun- Deswegen war es erforderlich, Abfragemechanismen und gen mit verfassungsfeindlichem Inhalt (BfV 2020, S. 13–14). Abfragewege zu erarbeiten und auf dieser Basis bei allen be- Zu derartigen Sachverhalten wurden 35 disziplinarrechtliche troffenen Stellen Daten zu erheben. In Bezug auf die Ver- Maßnahmen (35 %) und 17 arbeitsrechtliche Maßnahmen knüpfung von Einleitung des Verfahrens sowie Verfahrens- verhängt (17 %) sowie 48 Entlassungen aus dem Beamten- abschluss, fehlte es vor Erstellung des Lageberichts an einer verhältnis auf Widerruf bzw. die Nichternennung in das Be- systematischen Einbindung des Verfassungsschutzes. Nicht amtenverhältnis auf Probe durchgesetzt (48 %) (BfV 2020, in allen Fällen war dem BfV die Beamteneigenschaft bzw. die S. 15). Insgesamt wurden hierbei 67 Verfahren eingestellt Angehörigkeit des Betroffenen zu einer Sicherheitsbehörde (21 %) (BfV 2020, S. 15). bekannt, oder die Verdachtslage wurde durch die ermittelnde Stelle im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung und Erkennt- Als Gründe für die Einstellung der Verfahren nennt der Be- nisanfragen dem BfV nicht mitgeteilt (BfV 2020, S. 8). Die richt insbesondere: Erstellung dieses Berichts zählt zu den Aufgaben der neu ge- – Vergehen nicht bestätigt/nicht erwiesen: Ein vorgeworfe- schaffenen »Zentralstelle Rechtsextremisten im öffentlichen nes Vergehen hat sich nicht bestätigt bzw. konnte der be- Dienst« des BfV. Über diese Erhebung hinaus hat diese Zen- troffenen Person nicht eindeutig nachgewiesen werden. tralstelle den Auftrag, einen Überblick über die Gegenmaß- – Einstellung des Verfahrens unter Feststellung eines Verge- nahmen der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder hens: Es wurde das Vergehen zwar erwiesen, eine Diszipli- zu gewinnen und eine Plattform für den Erfahrungsaustausch narmaßnahme schien jedoch nicht verhältnismäßig. und die Weiterentwicklung der Maßnahmen zu bieten. – Nicht-Verhängung von Disziplinarmaßnahmen gem. § 14 Bundesdisziplinargesetz. II.1. Analysezeitraum – Sonstige Gründe: Andere Gründe führten zur Beendigung Dieser Lagebericht hat Verdachtsfälle Rechtsextremismus im des Verfahrens, z.B. Tod des Beamten, erfolgreiche Anfech- Zeitraum 01.01.2017 bis 31.03.2020 untersucht, bei denen tungsklage gegen die Maßnahme, Entlassung auf eigenen dienst- und arbeitsrechtliche Maßnahmen oder Verfahren we- Wunsch usw. gen des Verdachts von rechtsextremistischen Einstellungen oder Verhaltensweisen eingeleitet wurden. Maßgeblich für die Der häufigste Einstellungsgrund war, dass der Verdacht Berücksichtigung war dabei das Datum der Verfahrensein- letztlich nicht bestätigt bzw. nicht erwiesen werden konnte leitung. Beendete Verfahren sind solche, die zum Abschluss (51 %) (BfV 2020, S. 15). gebracht wurden. Soweit möglich, fand eine Aufschlüsselung der Fälle nach den Arten verhängter Disziplinarmaßnahmen II.3 Verdachtsfälle von Rechtsextremismus in Sicher- statt. Ebenfalls erhoben wurden eingeleitete Ermittlungsver- heitsbehörden des Bundes fahren im Rahmen eines Strafverfahrens. Darüber hinaus Im Bereich der Sicherheitsbehörden des Bundes wurden im wurden arbeitsrechtliche Verfahren, wie zum Beispiel die Untersuchungszeitraum 58 Verdachtsfälle mit Bezug zum Abmahnung oder Entlassung aus dem Arbeitsverhältnis, be- Rechtsextremismus gemeldet. Zu den durch den Lagebe- rücksichtigt (BfV 2020, S. 11). richt untersuchten Sicherheitsbehörden gehören das Bun- desamt für Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst, II.2 Verdachtsfälle von Rechtsextremismus in den die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt, die Polizei beim Sicherheitsbehörden der Bundesländer Deutschen Bundestag sowie die Zollverwaltung. Diese Si- Die Sicherheitsbehörden der Länder leiteten im Erhebungs- cherheitsbehörden hatten zum Zeitpunkt der Erhebung zeitraum Ermittlungen in insgesamt 319 Verdachtsfällen ein. dieses Lagebildes 108.700 Mitarbeiter. 58 Verdachtsfälle Zu beachten ist, dass gegen einen Betroffenen im Erhebungs- Rechtsextremismus auf 108.700 Mitarbeiter macht 0,06 %. zeitraum mehrere Verfahren anhängig sein können und in- Das Bundesamt für Verfassungsschutz meldete einen, der nerhalb eines Verdachtsfalls mehrere Personen betroffen sein Bundesnachrichtendienst zwei, die Bundespolizei 44 (davon können, so dass in beiden Fällen Mehrfachnennungen mög- 24 Verdachtsfälle Rechtsextremismus und 20 Verdachtsfäl- lich sind. Ebenfalls ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der le Rassismus), das Bundeskriminalamt sechs, die Polizei des Verfahrenslaufzeiten nicht in allen Fällen eine Aussage zum Bundestages einen und die Zollverwaltung vier Verdachtsfälle Verfahrensabschluss getroffen werden könnte (BfV 2020, Rechtsextremismus (BfV 2020, S. 16). Diese Verdachtsfälle S. 11). Die Zahl des Gesamtpersonals der Sicherheitsbehör- führten zu insgesamt 62 Verfahren: davon 38 disziplinarrecht- den der Länder betrug mit Stand des 30.06.2019 insgesamt liche Verfahren (61 %), 23 Entlassungen/Nichternennungen 275.680, so dass diese 319 Verdachtsfälle von Sicherheits- in das Beamtenverhältnis auf Probe (37 %) sowie in einem behörden der Bundesländer auf die Gesamtpersonalzahl Fall zu arbeitsrechtlichen Schritten (2 %) (BfV 2020, S. 16). 275.680 (Dies sind 0,1 %.) kommen (BfV 2020, S. 12). Zu den 319 Verdachtsfällen wurden insgesamt 303 Verfahren Der Lagebericht führt aus, dass die verdächtigen Personen am eingeleitet. Es wurden 237 disziplinarrechtliche Verfahren häufigsten durch sonstige rechtsextremistische Handlungen (78 %), 48 Verfahren mit dem Ziel der Entlassungen/Nicht- oder Äußerungen oder einen sonstigen rechtsextremistischen ernennungen in das Beamtenverhältnis auf Probe (16 %) Bezug auffielen (89 %). Dazu zählt etwa der Austausch von sowie 18 arbeitsrechtliche Maßnahmen (6 %) eingeleitet. In Chatnachrichten mit verfassungsfeindlichen Symbolen oder dem genannten Zeitraum wurden zudem 261 strafrechtliche Äußerungen mit verfassungsfeindlichem Inhalt. Den Diszi- Verfahren eingeleitet (BfV 2020, S. 13). Die häufigsten durch plinarbehörden lagen keine Erkenntnisse vor, dass die Be- Landesbehörden berichteten Verdachtsfälle stehen im Zusam- troffenen Mitglieder rechtsextremistischer Organisationen menhang mit sonstigen rechtsextremistischen Handlungen waren, noch ergaben sich Hinweise auf Kontakte zu anderen 322 Die POLIZEI 8 · 2021
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