REACT-EU im Rahmen der aktuellen ESF-Förderung (2021-2022) - Ausschreibung des Regionalen Arbeitskreises Ostalbkreis für Projekte zur ...

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REACT-EU im Rahmen der aktuellen ESF-Förderung (2021-2022) - Ausschreibung des Regionalen Arbeitskreises Ostalbkreis für Projekte zur ...
Grundlagenpapier

  REACT-EU im Rahmen der aktuellen
      ESF-Förderung (2021-2022)

             Ausschreibung
des Regionalen Arbeitskreises Ostalbkreis
   für Projekte zur Unterstützung von
     durch die COVID-19-Pandemie
             Benachteiligten
1. Ausgangssituation und Handlungsbedarf
Mit der REACT-EU-Initiative stellt die Europäische Union zusätzliche Mittel zur
Verfügung, um die Folgen der COVID-19-Pandemie abzumildern. Sie werden in den
Jahren 2021 und 2022 umgesetzt und sollen neben der Unterstützung der
Krisenbewältigung zu einer nachhaltigen Erholung der Wirtschaft beitragen. Die
zusätzlichen Mittel sollen vor allem durch die COVID-19-Pandemie benachteiligte
Menschen unterstützen.
Der Regionale ESF-Arbeitskreis Ostalbkreis sieht in drei spezifischen Themen
besonderen Handlungsbedarf. Erstens verdeutlichen Arbeitsmarktzahlen sowie
Rückmeldungen der Agentur für Arbeit Aalen und des Jobcenters Ostalbkreis, dass
sich in der strukturschwachen Raumschaft um Bopfingen die Arbeitsmarktsituation
sowie die soziale Lage durch Betriebsschließungen nochmals verschlechtert hat. Im
November 2020 stieg die Zahl der Arbeitslosen im Vergleich zum Vorjahresmonat der
Agentur für Arbeit zufolge in Bopfingen um 7,7 %, in der Raumschaft Bopfingen sogar
um 24,9 %. Die Veränderungen und Probleme, die im Zuge der Corona-Krise auf
dem Arbeitsmarkt entstanden sind, wirken sich in strukturschwachen Regionen noch
einmal stärker aus. Aufgrund der ohnehin schon schlechten Arbeitsmarktsituation in
und um Bopfingen sind Übernahmen der entlassenden MitarbeiterInnen in andere
Bereiche während der COVID-19-Pandemie schwierig. Die Entwicklungen in
Bopfingen erfordern deshalb in der Raumschaft zusätzliche Maßnahmen, um die akut
aufgetretene soziale und wirtschaftliche Problematik zu bekämpfen.
Zweitens stehen SchulabbrecherInnen im Fokus, die durch die Corona-Krise den
Anschluss an das Schulsystem und den Arbeitsmarkt zu verlieren drohen. Es besteht
die Gefahr, dass den Wegfall des Präsenzunterrichtes durch Schulschließungen im
Zuge der COVID-19-Pandemie SchülerInnen gerade aus sozialschwachen Familien
die Schule mangels Erreichbarkeit nicht mehr intensiv betreut und unterstützt werden
können und somit stark von Abbruch bedroht sind. Gleichzeitig bieten sich für die
SchulabbrecherInnen auf dem Ausbildungsmarkt immer weniger Perspektiven, die sich
durch den durch die COVID-19-Pandemie angespannten Arbeitsmarkt nochmals
verschlechtert haben. Die Schule ohne einen Schulabschluss zu verlassen, kommt für
die Mehrzahl der Jugendlichen einem Ausschluss von Berufsausbildung gleich. Die
Problematik hat sich durch die Verringerung der Kontaktmöglichkeiten durch die
Corona-Pandemie und die damit zusammenhängenden Maßnahmen noch einmal
drastisch verschärft. Besonders betroffen sind SchülerInnen, die schon in
Übergangssystemen sind.
Drittens rücken Frauen und Männer in den Blick, die unter verschiedenen essenziellen
Problemen leiden und nur mit professioneller Unterstützung den (Wieder-)Einstieg in
das Berufsleben schaffen. Durch die Corona-Pandemie sind ihre Teilhabechancen am
Arbeits- und Sozialleben nochmals gesunken, zumal die Steigerung der Motivation
dieser Frauen und Männer oftmals nur über den intensiven persönlichen Austausch
möglich ist.

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2. Zielgruppen und Ziele der REACT-EU Förderung im Ostalbkreis
 Die regionale Umsetzung orientiert sich auch an den bisherigen spezifischen Zielen
 der Prioritätsachsen B und C
 „B 1.1: Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von
   Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind“ und
 „C 1.1 Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit“.

Folgende Zielsetzungen für die regionale REACT-EU Ausschreibung im Ostalbkreis
werden durch den Arbeitskreis formuliert:
 1. Die Teilhabechancen von Arbeitslosen, insbesondere von Langzeitarbeitslosen in
    den Rechtskreisen SGB III und SGB II, haben sich aufgrund der Corona-Pandemie
    nochmals verschlechtert. Dies betrifft im Ostalbkreis insbesondere die
    strukturschwache Raumschaft Bopfingen. Durch Maßnahmen soll in und um
    Bopfingen der schlechten Arbeitsmarktsituation gegengesteuert werden, um die
    sozialen und beruflichen Teilhabechancen von (Langzeit-) Arbeitslosen zu
    verbessern.
 2. Das zweite Ziel richtet den Blick auf junge Menschen mit und ohne
    Migrationshintergrund im gesamten Ostalbkreis, die insbesondere durch die
    Corona-Pandemie verstärkt von Schulabbruch bedroht sind und nicht mehr
    ausreichend erreicht werden können. Hier sind möglichst innovative Maßnahmen
    einzuleiten, um zum einen Schulabbrüche zu verhindern und zum anderen von
    Schulabbruch betroffenen Jugendlichen eine intensive Unterstützung zur Erhöhung
    der Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
 3. Drittens sollen erziehende Frauen und Männer in der Raumschaft Schwäbisch
    Gmünd gefördert werden, denen aufgrund schwerwiegender Probleme der
    (Wieder-)Eintritt in das Berufsleben nur durch eine intensive Betreuung und
    Unterstützung möglich wird. Dabei stehen vor allem eine innovative Maßnahmen
    im Fokus, die die Motivation dieser Zielgruppe erhöhen und die.
Da es sich bei REACT-EU um Fördermittel handelt, die die Auswirkungen der
Pandemie abfedern sollen, ist bei den Projekten beim Start eine kurzfristige
Umsetzbarkeit wichtig. Erkennbar sollte ferner sein, wie eine Weiterbetreuung der
Zielgruppen über das Projektende hinaus sichergestellt werden kann. Ziel der Projekte
kann u.a. auch ein Erkenntnisgewinn für zukünftige Projekte und Strategien im
Umgang mit den Zielgruppen, insbesondere im Rahmen einer Krise, sein.

3. Querschnittsziele
Für die Förderung im Rahmen des ESF sind die Querschnittsziele Gleichstellung von
Männern und Frauen, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Nachhaltigkeit zu
berücksichtigen. Daneben ist eine hohe Innovation bei der Umsetzung der
Maßnahmen gewünscht. Die vom Regionalen Arbeitskreis gewünschten Projektinhalte
sind in der auf der Grundlage des Operationellen Programms des Landes Baden-

Württemberg erstellten Arbeitsmarktstrategie des Ostalbkreises detailliert dargestellt.
Diese orientiert sich an den jeweiligen Bedarfslagen vor Ort.
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4. Fördersumme und Projektföderung
Dem Ostalbkreis stehen in den beiden Jahren 2021 und 2022 gesamt 350.000 Euro
zu Verfügung. Projekte, die ein positives Votum erhalten, werden über den ESF zu 100
% finanziert, eine Kofinanzierung ist deshalb nicht nachzuweisen. Folgeprojekte und
Anschlussfinanzierung sind über den 31.12.2022 hinaus nicht möglich.

5. Laufzeit:
Projektstart: 1.9.2021, Projektende: 31.12.2022
Die Projekte müssen zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein. Da es sich um Projekte
handelt, die für die Zielgruppe der durch die COVID-19-Pandemie benachteiligte
Menschen eingesetzt werden, sind keine Folgeprojekte und Folgefinanzierungen
vorgesehen. Folgeprojekte und Anschlussfinanzierungen sind über den 31.12.2022
hinaus nicht möglich.

6. Antragsberechtigt
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie
(teil-)rechtsfähige Personengesellschaften. Ausgeschlossen von einer Antragstellung
sind natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen.

7. Antragsstellung
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege
und eingetragene gemeinnützige Vereine. Die Antragstellung erfolgt unter
Verwendung des elektronischen Antragsformulars ELAN. Bei erstmaliger Nutzung von
ELAN ist eine Registrierung erforderlich. Dem Antrag ist eine ausführliche
Projektbeschreibung (max. 10 Seiten) beizufügen. Für die Antragstellung drucken Sie
das Formular bitte vollständig aus und senden es unterschrieben in dreifacher
Ausfertigung (nicht gebunden und nicht geheftet) bis zum 14.6.2021 an

      L-Bank Baden-Württemberg, Bereich Finanzhilfen
      Schlossplatz 10
      76113 Karlsruhe
      Antragsfristen

Die Anträge müssen vollständig und unterschrieben in Papierform bei der L-Bank
eingegangen sein. Ein paralleler elektronischer Versand des Antrags in PDF-Format
erfolgt an die ESF-Geschäftsstelle des Ostalbkreises.

8. Auswahlverfahren
Die Bewertung und Auswahl der eingegangenen Förderanträge erfolgt für in einem
Rankingverfahren durch den ESF-Arbeitskreis Ostalbkreis. Die Anträge werden
bewertet auf der Grundlage der „Methodik und Kriterien für die Auswahl von
Vorhaben im Rahmen der ESF-Förderperiode in Baden-Württemberg 2014-2020“,
beschlossen vom ESF-Begleitausschuss am 21.10.2020 (https://www.esf-
bw.de/esf/fileadmin/user_upload/Auswahlkriterien_ESF_final_21-10-2020.pdf).
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Für alle gestellten Förderanträge gelten insbesondere die folgenden Auswahlkriterien:
    Übereinstimmung der Projektkonzeption mit den Zielen, Zielgruppen und
       Inhalten des Förderaufrufs,
    Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen einschließlich einer gesicherten
       Finanzierung,
    Qualifikation und Leistungsfähigkeit (Zuverlässigkeit) der Antragstellenden und
       ggf. der KooperationspartnerInnen,
    angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis,
    angemessene Berücksichtigung der Querschnittsziele des Programms,
       insbesondere hinsichtlich der Förderung der Gleichstellung von Frauen und
       Männern sowie der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung.

9. Art, Umfang und Laufzeit der Förderung
Die Projektförderung erfolgt im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung aus REACT-EU-
Mitteln im Rahmen des ESF auf Basis des Operationellen Programms „Chancen
fördern“ in der zusätzlichen Prioritätsachse E „Unterstützung der Krisenbewältigung im
Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und Vorbereitung einer grünen,
digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft“.
Zur Förderung stehen – vorbehaltlich der Zuweisung der Mittel durch die EU – in den
Jahren 2021 und 2022 REACT-EU-Mittel im Rahmen der ESF-Förderung zur
Verfügung.
Projekte können mit bis zu 100 % aus REACT-EU-Mitteln gefördert werden. Ein
Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die
Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens.

10. Förderfähige Ausgaben
Förderfähige Kostenpositionen

   Direkte Personalausgaben (Position 1.1 im Kostenplan): Förderfähig sind direkte
   Personalausgaben einschließlich Sozialabgaben und sonstige
   ArbeitgeberInnenanteile, die aufgrund eines Arbeitsvertrags vergütet werden bis
   maximal 92.000 EUR pro Jahr und Vollzeitstelle (VZÄ). Nicht als direkte
   Personalausgaben förderfähig sind Beiträge zu Berufsgenossenschaften.
    Externes Personal - Honorare für ReferentInnen und DozentInnen: Honorare für
      freiberufliche Beratende sind bis zu einem Tagessatz von 800 € zuschussfähig.
      Werden von Honorarkräften außerhalb der Honorarausgaben zusätzliche
      Kosten wie Reisekosten, Spesen o. Ä. in Rechnung gestellt, sind diese nicht als
      direkte Personalausgaben förderfähig und nicht im Projekt abrechenbar.
    Auf die Summe der förderfähigen direkten Personalausgaben wird ein
      Aufschlag von 40 % zur Deckung der Restkosten des Projekts gewährt
      (Restkostenpauschale), weitere Kostenpositionen sind nicht geöffnet.

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Nähere Erläuterungen zu den zuschussfähigen direkten Personalausgaben finden Sie
hier:https://www.esf-bw.de/esf/fileadmin/user_upload/Foerderperiode_2014-
2020/Foerderung_beantragen_u._umsetzen/FB_Arbeit_Soziales_Allgemein/Foerderfa
ehige_Ausgaben_17-11-17.pdf.

Verbot der Mehrfachförderung
Zur Finanzierung der bezuschussten Kosten dürfen keine weiteren Zuschüsse aus
REACT-EU-Mitteln, ESF-Mitteln oder sonstigen EU-Mitteln eingesetzt werden. Des
Weiteren dürfen Projekte, die aus Zuschüssen des Bundes oder des Landes finanziert
werden, nicht nochmals aus diesem Projektaufruf gefördert werden.

Buchführungssystem
Es ist ein separates Buchführungssystem oder ein geeigneter Buchführungscode
(Kostenstelle) zu verwenden.

11. Auszahlung und Verwendungsnachweis
Die L-Bank übernimmt im Rahmen ihrer Aufgabe als bewilligende Stelle im ESF das
weitere Bewilligungsverfahren, das Auszahlungsverfahren sowie die Prüfung im
Rahmen der Verwendung der Mittel. Ein Zwischenverwendungsnachweis ist der L-Bank
und ein Sachbericht der ESF-Geschäftsstelle des Ostalbkreises jährlich bis zum 31.
März des Folgejahres vorzulegen. Spätestens drei Monate nach Ablauf des
Bewilligungszeitraums sind der L-Bank ein Schlussverwendungsnachweis sowie der
ESF-Geschäftsstelle des Ostalbkreises ein Abschlussbericht vorzulegen.

12. Publizitätsvorschriften
Die Projektbeteiligten sind in geeigneter Form über die Finanzierung aus REACT-EU zu
informieren (Publizitätspflicht). Grundsätzlich ist bei allen Veröffentlichungen,
Veranstaltungen und Teilnahmebescheinigungen im Zusammenhang mit dem Projekt
darauf hinzuweisen, dass das Projekt aus Mitteln der Europäischen Union, REACT-EU
bezuschusst wird.
Dazu sind die Logos zu REACT-EU zu laden und zu verwenden. Darüber hinaus sind
hinsichtlich der Publizitätspflichten folgende Schritte zu beachten:

Aushang eines ESF-Maßnahmenplakats:
    Eine Vorlage für das REACT-EU/ESF-Plakat zum Ausfüllen ist abrufbar (bitte
      hierbei den Textbaustein zu REACT-EU beachten)
    Das Plakat mit Informationen zu dem Projekt ist gut sichtbar z. B. im
      Eingangsbereich auszuhängen.

Hinweis auf der Webseite: Sofern Ihre Organisation eine Webseite betreibt, stellen Sie
dort eine kurze Projektbeschreibung ein, aus der die Ziele und Ergebnisse sowie die
finanzielle Unterstützung durch die EU hervorgehen.

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Die Erfüllung der Publizitätspflichten ist in geeigneter Weise zu dokumentieren (bspw.
Belegexemplare, Fotodokumentation o.ä.).

13. Rechtsgrundlagen
Für die Zuwendungen gilt das Recht der Europäischen Union, insbesondere die aktuell
geltenden Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und Nr. 1304/2013, das gemäß Art. 6
Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 anwendbare nationale Recht, insbesondere die §§
35 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) und die §§ 23, 44
Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie die nationalen Förderfähigkeitsregelungen im
Sinne von Art. 65 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (förderfähige Ausgaben).
Weitere rechtliche Vorgaben ergeben sich aus dem Zuwendungsbescheid und seinen
Nebenbestimmungen (NBest-P-ESF-BW).
Vorschriften, Vorgaben und Regelungen sind abrufbar auf der Webseite des ESF
„Förderung beantragen und umsetzen“. Weitere Bestimmungen zur
Projektabwicklungen finden sich in den Nebenbestimmungen (NBest-P-ESF-BW). Diese
sind im Internet unter NBest-P-ESF-BW abrufbar unter „Förderfähigen Ausgaben“.

14. Kontakt für Rückfragen

Geschäftsstelle Europäischer Sozialfonds (ESF) Ostalbkreis
Hermine Nowottnick
Geschäftsführerin Regionaler Arbeitskreis Ostalbkreis
Stuttgarter Str. 41
73430 Aalen
hermine.nowottnick@ostalbkreis.de
07361 503 168

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