REACT-EU im Rahmen der aktuellen ESF-Förderung (2021-2022) - Ausschreibung des Regionalen Arbeitskreises Ostalbkreis für Projekte zur ...
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Grundlagenpapier REACT-EU im Rahmen der aktuellen ESF-Förderung (2021-2022) Ausschreibung des Regionalen Arbeitskreises Ostalbkreis für Projekte zur Unterstützung von durch die COVID-19-Pandemie Benachteiligten
1. Ausgangssituation und Handlungsbedarf Mit der REACT-EU-Initiative stellt die Europäische Union zusätzliche Mittel zur Verfügung, um die Folgen der COVID-19-Pandemie abzumildern. Sie werden in den Jahren 2021 und 2022 umgesetzt und sollen neben der Unterstützung der Krisenbewältigung zu einer nachhaltigen Erholung der Wirtschaft beitragen. Die zusätzlichen Mittel sollen vor allem durch die COVID-19-Pandemie benachteiligte Menschen unterstützen. Der Regionale ESF-Arbeitskreis Ostalbkreis sieht in drei spezifischen Themen besonderen Handlungsbedarf. Erstens verdeutlichen Arbeitsmarktzahlen sowie Rückmeldungen der Agentur für Arbeit Aalen und des Jobcenters Ostalbkreis, dass sich in der strukturschwachen Raumschaft um Bopfingen die Arbeitsmarktsituation sowie die soziale Lage durch Betriebsschließungen nochmals verschlechtert hat. Im November 2020 stieg die Zahl der Arbeitslosen im Vergleich zum Vorjahresmonat der Agentur für Arbeit zufolge in Bopfingen um 7,7 %, in der Raumschaft Bopfingen sogar um 24,9 %. Die Veränderungen und Probleme, die im Zuge der Corona-Krise auf dem Arbeitsmarkt entstanden sind, wirken sich in strukturschwachen Regionen noch einmal stärker aus. Aufgrund der ohnehin schon schlechten Arbeitsmarktsituation in und um Bopfingen sind Übernahmen der entlassenden MitarbeiterInnen in andere Bereiche während der COVID-19-Pandemie schwierig. Die Entwicklungen in Bopfingen erfordern deshalb in der Raumschaft zusätzliche Maßnahmen, um die akut aufgetretene soziale und wirtschaftliche Problematik zu bekämpfen. Zweitens stehen SchulabbrecherInnen im Fokus, die durch die Corona-Krise den Anschluss an das Schulsystem und den Arbeitsmarkt zu verlieren drohen. Es besteht die Gefahr, dass den Wegfall des Präsenzunterrichtes durch Schulschließungen im Zuge der COVID-19-Pandemie SchülerInnen gerade aus sozialschwachen Familien die Schule mangels Erreichbarkeit nicht mehr intensiv betreut und unterstützt werden können und somit stark von Abbruch bedroht sind. Gleichzeitig bieten sich für die SchulabbrecherInnen auf dem Ausbildungsmarkt immer weniger Perspektiven, die sich durch den durch die COVID-19-Pandemie angespannten Arbeitsmarkt nochmals verschlechtert haben. Die Schule ohne einen Schulabschluss zu verlassen, kommt für die Mehrzahl der Jugendlichen einem Ausschluss von Berufsausbildung gleich. Die Problematik hat sich durch die Verringerung der Kontaktmöglichkeiten durch die Corona-Pandemie und die damit zusammenhängenden Maßnahmen noch einmal drastisch verschärft. Besonders betroffen sind SchülerInnen, die schon in Übergangssystemen sind. Drittens rücken Frauen und Männer in den Blick, die unter verschiedenen essenziellen Problemen leiden und nur mit professioneller Unterstützung den (Wieder-)Einstieg in das Berufsleben schaffen. Durch die Corona-Pandemie sind ihre Teilhabechancen am Arbeits- und Sozialleben nochmals gesunken, zumal die Steigerung der Motivation dieser Frauen und Männer oftmals nur über den intensiven persönlichen Austausch möglich ist. 1
2. Zielgruppen und Ziele der REACT-EU Förderung im Ostalbkreis Die regionale Umsetzung orientiert sich auch an den bisherigen spezifischen Zielen der Prioritätsachsen B und C „B 1.1: Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind“ und „C 1.1 Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit“. Folgende Zielsetzungen für die regionale REACT-EU Ausschreibung im Ostalbkreis werden durch den Arbeitskreis formuliert: 1. Die Teilhabechancen von Arbeitslosen, insbesondere von Langzeitarbeitslosen in den Rechtskreisen SGB III und SGB II, haben sich aufgrund der Corona-Pandemie nochmals verschlechtert. Dies betrifft im Ostalbkreis insbesondere die strukturschwache Raumschaft Bopfingen. Durch Maßnahmen soll in und um Bopfingen der schlechten Arbeitsmarktsituation gegengesteuert werden, um die sozialen und beruflichen Teilhabechancen von (Langzeit-) Arbeitslosen zu verbessern. 2. Das zweite Ziel richtet den Blick auf junge Menschen mit und ohne Migrationshintergrund im gesamten Ostalbkreis, die insbesondere durch die Corona-Pandemie verstärkt von Schulabbruch bedroht sind und nicht mehr ausreichend erreicht werden können. Hier sind möglichst innovative Maßnahmen einzuleiten, um zum einen Schulabbrüche zu verhindern und zum anderen von Schulabbruch betroffenen Jugendlichen eine intensive Unterstützung zur Erhöhung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen. 3. Drittens sollen erziehende Frauen und Männer in der Raumschaft Schwäbisch Gmünd gefördert werden, denen aufgrund schwerwiegender Probleme der (Wieder-)Eintritt in das Berufsleben nur durch eine intensive Betreuung und Unterstützung möglich wird. Dabei stehen vor allem eine innovative Maßnahmen im Fokus, die die Motivation dieser Zielgruppe erhöhen und die. Da es sich bei REACT-EU um Fördermittel handelt, die die Auswirkungen der Pandemie abfedern sollen, ist bei den Projekten beim Start eine kurzfristige Umsetzbarkeit wichtig. Erkennbar sollte ferner sein, wie eine Weiterbetreuung der Zielgruppen über das Projektende hinaus sichergestellt werden kann. Ziel der Projekte kann u.a. auch ein Erkenntnisgewinn für zukünftige Projekte und Strategien im Umgang mit den Zielgruppen, insbesondere im Rahmen einer Krise, sein. 3. Querschnittsziele Für die Förderung im Rahmen des ESF sind die Querschnittsziele Gleichstellung von Männern und Frauen, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. Daneben ist eine hohe Innovation bei der Umsetzung der Maßnahmen gewünscht. Die vom Regionalen Arbeitskreis gewünschten Projektinhalte sind in der auf der Grundlage des Operationellen Programms des Landes Baden- Württemberg erstellten Arbeitsmarktstrategie des Ostalbkreises detailliert dargestellt. Diese orientiert sich an den jeweiligen Bedarfslagen vor Ort. 2
4. Fördersumme und Projektföderung Dem Ostalbkreis stehen in den beiden Jahren 2021 und 2022 gesamt 350.000 Euro zu Verfügung. Projekte, die ein positives Votum erhalten, werden über den ESF zu 100 % finanziert, eine Kofinanzierung ist deshalb nicht nachzuweisen. Folgeprojekte und Anschlussfinanzierung sind über den 31.12.2022 hinaus nicht möglich. 5. Laufzeit: Projektstart: 1.9.2021, Projektende: 31.12.2022 Die Projekte müssen zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein. Da es sich um Projekte handelt, die für die Zielgruppe der durch die COVID-19-Pandemie benachteiligte Menschen eingesetzt werden, sind keine Folgeprojekte und Folgefinanzierungen vorgesehen. Folgeprojekte und Anschlussfinanzierungen sind über den 31.12.2022 hinaus nicht möglich. 6. Antragsberechtigt Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil-)rechtsfähige Personengesellschaften. Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen. 7. Antragsstellung Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege und eingetragene gemeinnützige Vereine. Die Antragstellung erfolgt unter Verwendung des elektronischen Antragsformulars ELAN. Bei erstmaliger Nutzung von ELAN ist eine Registrierung erforderlich. Dem Antrag ist eine ausführliche Projektbeschreibung (max. 10 Seiten) beizufügen. Für die Antragstellung drucken Sie das Formular bitte vollständig aus und senden es unterschrieben in dreifacher Ausfertigung (nicht gebunden und nicht geheftet) bis zum 14.6.2021 an L-Bank Baden-Württemberg, Bereich Finanzhilfen Schlossplatz 10 76113 Karlsruhe Antragsfristen Die Anträge müssen vollständig und unterschrieben in Papierform bei der L-Bank eingegangen sein. Ein paralleler elektronischer Versand des Antrags in PDF-Format erfolgt an die ESF-Geschäftsstelle des Ostalbkreises. 8. Auswahlverfahren Die Bewertung und Auswahl der eingegangenen Förderanträge erfolgt für in einem Rankingverfahren durch den ESF-Arbeitskreis Ostalbkreis. Die Anträge werden bewertet auf der Grundlage der „Methodik und Kriterien für die Auswahl von Vorhaben im Rahmen der ESF-Förderperiode in Baden-Württemberg 2014-2020“, beschlossen vom ESF-Begleitausschuss am 21.10.2020 (https://www.esf- bw.de/esf/fileadmin/user_upload/Auswahlkriterien_ESF_final_21-10-2020.pdf). 3
Für alle gestellten Förderanträge gelten insbesondere die folgenden Auswahlkriterien: Übereinstimmung der Projektkonzeption mit den Zielen, Zielgruppen und Inhalten des Förderaufrufs, Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen einschließlich einer gesicherten Finanzierung, Qualifikation und Leistungsfähigkeit (Zuverlässigkeit) der Antragstellenden und ggf. der KooperationspartnerInnen, angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis, angemessene Berücksichtigung der Querschnittsziele des Programms, insbesondere hinsichtlich der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung. 9. Art, Umfang und Laufzeit der Förderung Die Projektförderung erfolgt im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung aus REACT-EU- Mitteln im Rahmen des ESF auf Basis des Operationellen Programms „Chancen fördern“ in der zusätzlichen Prioritätsachse E „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft“. Zur Förderung stehen – vorbehaltlich der Zuweisung der Mittel durch die EU – in den Jahren 2021 und 2022 REACT-EU-Mittel im Rahmen der ESF-Förderung zur Verfügung. Projekte können mit bis zu 100 % aus REACT-EU-Mitteln gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. 10. Förderfähige Ausgaben Förderfähige Kostenpositionen Direkte Personalausgaben (Position 1.1 im Kostenplan): Förderfähig sind direkte Personalausgaben einschließlich Sozialabgaben und sonstige ArbeitgeberInnenanteile, die aufgrund eines Arbeitsvertrags vergütet werden bis maximal 92.000 EUR pro Jahr und Vollzeitstelle (VZÄ). Nicht als direkte Personalausgaben förderfähig sind Beiträge zu Berufsgenossenschaften. Externes Personal - Honorare für ReferentInnen und DozentInnen: Honorare für freiberufliche Beratende sind bis zu einem Tagessatz von 800 € zuschussfähig. Werden von Honorarkräften außerhalb der Honorarausgaben zusätzliche Kosten wie Reisekosten, Spesen o. Ä. in Rechnung gestellt, sind diese nicht als direkte Personalausgaben förderfähig und nicht im Projekt abrechenbar. Auf die Summe der förderfähigen direkten Personalausgaben wird ein Aufschlag von 40 % zur Deckung der Restkosten des Projekts gewährt (Restkostenpauschale), weitere Kostenpositionen sind nicht geöffnet. 4
Nähere Erläuterungen zu den zuschussfähigen direkten Personalausgaben finden Sie hier:https://www.esf-bw.de/esf/fileadmin/user_upload/Foerderperiode_2014- 2020/Foerderung_beantragen_u._umsetzen/FB_Arbeit_Soziales_Allgemein/Foerderfa ehige_Ausgaben_17-11-17.pdf. Verbot der Mehrfachförderung Zur Finanzierung der bezuschussten Kosten dürfen keine weiteren Zuschüsse aus REACT-EU-Mitteln, ESF-Mitteln oder sonstigen EU-Mitteln eingesetzt werden. Des Weiteren dürfen Projekte, die aus Zuschüssen des Bundes oder des Landes finanziert werden, nicht nochmals aus diesem Projektaufruf gefördert werden. Buchführungssystem Es ist ein separates Buchführungssystem oder ein geeigneter Buchführungscode (Kostenstelle) zu verwenden. 11. Auszahlung und Verwendungsnachweis Die L-Bank übernimmt im Rahmen ihrer Aufgabe als bewilligende Stelle im ESF das weitere Bewilligungsverfahren, das Auszahlungsverfahren sowie die Prüfung im Rahmen der Verwendung der Mittel. Ein Zwischenverwendungsnachweis ist der L-Bank und ein Sachbericht der ESF-Geschäftsstelle des Ostalbkreises jährlich bis zum 31. März des Folgejahres vorzulegen. Spätestens drei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums sind der L-Bank ein Schlussverwendungsnachweis sowie der ESF-Geschäftsstelle des Ostalbkreises ein Abschlussbericht vorzulegen. 12. Publizitätsvorschriften Die Projektbeteiligten sind in geeigneter Form über die Finanzierung aus REACT-EU zu informieren (Publizitätspflicht). Grundsätzlich ist bei allen Veröffentlichungen, Veranstaltungen und Teilnahmebescheinigungen im Zusammenhang mit dem Projekt darauf hinzuweisen, dass das Projekt aus Mitteln der Europäischen Union, REACT-EU bezuschusst wird. Dazu sind die Logos zu REACT-EU zu laden und zu verwenden. Darüber hinaus sind hinsichtlich der Publizitätspflichten folgende Schritte zu beachten: Aushang eines ESF-Maßnahmenplakats: Eine Vorlage für das REACT-EU/ESF-Plakat zum Ausfüllen ist abrufbar (bitte hierbei den Textbaustein zu REACT-EU beachten) Das Plakat mit Informationen zu dem Projekt ist gut sichtbar z. B. im Eingangsbereich auszuhängen. Hinweis auf der Webseite: Sofern Ihre Organisation eine Webseite betreibt, stellen Sie dort eine kurze Projektbeschreibung ein, aus der die Ziele und Ergebnisse sowie die finanzielle Unterstützung durch die EU hervorgehen. 5
Die Erfüllung der Publizitätspflichten ist in geeigneter Weise zu dokumentieren (bspw. Belegexemplare, Fotodokumentation o.ä.). 13. Rechtsgrundlagen Für die Zuwendungen gilt das Recht der Europäischen Union, insbesondere die aktuell geltenden Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und Nr. 1304/2013, das gemäß Art. 6 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 anwendbare nationale Recht, insbesondere die §§ 35 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) und die §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie die nationalen Förderfähigkeitsregelungen im Sinne von Art. 65 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (förderfähige Ausgaben). Weitere rechtliche Vorgaben ergeben sich aus dem Zuwendungsbescheid und seinen Nebenbestimmungen (NBest-P-ESF-BW). Vorschriften, Vorgaben und Regelungen sind abrufbar auf der Webseite des ESF „Förderung beantragen und umsetzen“. Weitere Bestimmungen zur Projektabwicklungen finden sich in den Nebenbestimmungen (NBest-P-ESF-BW). Diese sind im Internet unter NBest-P-ESF-BW abrufbar unter „Förderfähigen Ausgaben“. 14. Kontakt für Rückfragen Geschäftsstelle Europäischer Sozialfonds (ESF) Ostalbkreis Hermine Nowottnick Geschäftsführerin Regionaler Arbeitskreis Ostalbkreis Stuttgarter Str. 41 73430 Aalen hermine.nowottnick@ostalbkreis.de 07361 503 168 6
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