CHANCEN AUS DER EPBD FÜR DAS GEBÄUDEENERGIEGESETZ 2019 - BUILD UP EU
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Photo by Markus Spiske on Unsplash CHANCEN AUS DER EPBD FÜR DAS GEBÄUDEENERGIEGESETZ 2019 EU Policy Brief GEBÄUDEEFFIZIENZ IM RAHMEN KLIMA- UND ENERGIEPOLITISCHER ZIELE Die Europäische Gebäudeeffizienz-Richtlinie (EPBD)1 setzt für Mit dem derzeitigen Entwurf für ein Gebäudeenergiegesetz Europa das Ziel, bis 2050 einen treibhausgasneutralen ignoriert die Bundesregierung in Teilen die neu in Kraft getretene Gebäudebestand zu erreichen. Innerhalb normaler Richtlinie, der sie 2017 zugestimmt hat. Vor diesem Hintergrund Renovierungszyklen werden die jetzigen Neubauten bis 2050 ist der bestehende Gesetzesentwurf unzureichend. Das jedoch nicht noch einmal umfassend saniert, deshalb müssen sie Gebäudeenergiegesetz sollte stattdessen so ausgerichtet sein, schon heute den Standard erfüllen, um das 2050 Ziel der dass es auf die verschiedenen nationalen und europäischen Ziel- Klimaneutralität zu erreichen. und Strategieprozesse eingeht. Umsetzung europäischer Einigung in nationales Recht: Derzeit laufen in Deutschland und der Europäischen Union Richtlinie, muss bis zum 10. März 2020 in nationales Recht mehrere Prozesse gleichzeitig, welche dringend aufeinander umgesetzt werden. Der Entwurf für ein deutsches abgestimmt werden müssen. Auf europäischer Ebene wurde im Gebäudeenergiegesetz bezieht sich in Teilen auf die EPBD in der Rahmen der „Saubere Energie für alle Europäer“- Initiative das Fassung von 2010. Diese wurde aber durch die Richtlinie bestehende energiepolitische Recht aktualisiert und 2018/844/EU mit deren Inkrafttreten am 10. Juli 2018 abgelöst. verabschiedet. Die darin enthaltenen Richtlinien müssen nun Daher muss die EPBD 2018 als Maßstab für ein deutsches GEG zügig in nationales Recht umgesetzt werden. Die Gebäudeeffizienz herangezogen werden. -Richtlinie (EPBD), für den Gebäudesektor die relevanteste Verschiedene nationale Gesetzgebungs- und Strategieprozesse: Derzeit gibt es auf nationaler Ebene verschiedene Gesetzgebungs- Gebäudeenergiegesetz müssen daher die parallellaufenden und Strategieprozesse, insbesondere zur Erstellung eines Prozesse Klimaschutzgesetz, Klimaschutzplan 2050, Nationale Klimaschutzgesetzes sowie des Nationalen Energie- und Energie- und Klimapläne und die langfristige nationale Klimaplanes (NECP). Das Gebäudeenergiegesetz müsste in diesen Renovierungsstrategie zusammen gedacht werden. Insbesondere umfassenden Rahmen der Gesetzgebung eingebettet werden, die Umsetzung der langfristigen Renovierungsstrategien sollte damit es einen konsistenten, sich gegenseitig unterstützenden schon jetzt in den Blick genommen werden. Denn während die Regulierungsrahmen gibt. Gebäude sind ein wichtiger Teil der Strategie selbst im Rahmen der NECPs erstellt wird, sollten die Energiewende und müssen ihren Beitrag zu einem Maßnahmen in nationalem Recht verankert werden. Das treibhausgasneutralen Europa leisten. In einem neuen deutschen Gebäudeenergiegesetz ist dafür der richtige Ort. 1
Das Wichtigste in Kürze: 1. Der Niedrigstenergiegebäudestandard (nZEB) gilt laut EPBD 6. Mit der EPBD und der Governance Richtlinie 2 wurden bereits für öffentliche Gebäude und muss ambitioniert langfristige Berichtspflichten festgelegt: Nationale Energie- umgesetzt werden. Er muss mittelfristig deutlich unter dem und Klimapläne (NECP) einschließlich der heute geförderten „Effizienzhaus 55“-Standard liegen und Energieeffizienzberichterstattung im Rahmen der EPBD sollte bei umfassender Renovierung auch für den Bestand müssen erstmals bis zum 31.12. 2019 erstellt und nach fünf gelten. Jahren aktualisiert werden. In 2029 muss ein neuer NECP erstellt werden. Auch die langfristigen 2. Öffentliche Gebäude müssen eine Vorreiterrolle einnehmen, Renovierungsstrategien werden im Rahmen der NECPs Neubau und Bestand müssen möglichst schnell auf ein hohes erstellt. Zusätzlich müssen erstmals 2023 und danach Niveau gebracht werden. zweijährig Fortschrittsberichte zur Umsetzung der NECPs 3. Die langfristigen Renovierungsstrategien wurden in der erstellt werden, einschließlich der Fortschritte zur aktualisierten EPBD stark aufgewertet und beinhalten eine Implementierung der langfristigen Renovierungsstrategien Reihe an Vorgaben wie die Festlegung konkreter gemäß Artikel 2a der EPBD. Entsprechend sollte das Meilensteine und Maßnahmen für spezifische Zielkategorien Gebäudeenergiegesetz an die Ambitionen und Vorgaben der sowie Vorgaben für eine regelmäßige europäischen und nationalen klimapolitischen Strategie- und Fortschrittsberichterstattung mit Hilfe von messbaren Gesetzgebungsprozesse angepasst sein. Indikatoren. Zudem sind die Mitgliedsstaaten zu einer Die nachstehende Tabelle vergleicht die Anforderungen der umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Erstellung aktuellen EPBD mit dem Referentenentwurf des der Strategien verpflichtet. Hervorgehoben wird die Gebäudeenergiegesetztes vom 28. Mai 2019. Notwendigkeit einer systematischen und umfangreichen Datenerfassung, um Vergleichbarkeit und Transparenz zu In der ersten Spalte wird die EPBD-Einigung vorgestellt und in schaffen. einer weiteren Spalte erläutert, welche Chancen eine ambitionierte Umsetzung für Deutschland eröffnet. In der Spalte 4. Infrastrukturvorgaben für Elektrofahrzeuge (insbesondere in „GEG-Entwurf“ wird geprüft, inwiefern der jeweilige Aspekt im Bezug auf die Schutzrohre) sollten bereits jetzt gesetzlich GEG-Entwurf berücksichtigt wurde und Empfehlungen auf vorgeschrieben werden, um Kosten zu reduzieren. Grundlage bestehender Forschungsarbeiten gegeben. Die 5. Smartness Readiness Indicator (SRI): Die Schaffung von abschließende Spalte fasst noch einmal symbolisch zusammen, Voraussetzungen für intelligente Gebäude erleichtert die wie BPIE den aktuellen GEG-Entwurf hinsichtlich der Aspekte Integration von erneuerbaren Energien und ermöglichen die bewertet. Steuerung von Parametern zur Verbesserung der Innenraumluftqualität für ein gesundes Wohnumfeld. 2
Chancen für die Bewertung EPBD Einigung Umsetzung in GEG-Entwurf des GEG- Deutschland Entwurfs Verpflichtender Niedrigstenergiegebäude (nZEB)-Standard: Ab 2019 für alle neuen öffentlichen Gebäude, ab 2021 für alle neuen Gebäude §9 EPBD: Ein ambitionierter und § 10 langfristig angelegter nZEB- • nZEB-Standard (Primärenergieverbrauch Der Standard gibt in kWh/m²) definieren Niedrigstenergiegebäudestandard Investitionssicherheit. Das im GEG-Entwurf erfüllt weder die • Nationale Pläne mit Definitionen, kurbelt Investitionen an Anforderungen der Maßnahmen und Zwischenziel zur und verhindert Lock-in klimapolitischen Sektorziele3 noch Erreichung der Energieeffizienzziele Effekte. des EU Ziels eines erstellen dekarbonisierten • Umsetzung von Strategien und Gebäudebestands bis 2050. Die Maßnahmen zur Implementierung des nZEB-Standards beziehen sich nZEB-Standard nicht auf den Umbau des §2a EPBD gesamten Gebäudebestands. • Umbau des Gebäudebestands auf ein Niedrigstenergiegebäude-niveau (siehe auch nächste Seite) Empfehlung: Um den klimapolitischen Zielen zu entsprechen, müsste der nZEB aktuell bei allen neuen Gebäuden den „Effizienzhausstandard 55“ nicht unterschreiten und mittelfristig deutlich darunter liegen (ab 2025 Effizienzhaus 40). nZEB-Standards für öffentliche Gebäude sollten heute schon auf dem Niveau eines Effizienzhauses 40 liegen. Der Umbau des gesamten Gebäudebestandes auf ein nZEB-Niveau sollte durch die Anhebung von Sanierungsstandards sichergestellt werden. 7
Chancen für die Bewertung EPBD Einigung Umsetzung in GEG-Entwurf des GEG- Deutschland Entwurfs Nationale Renovierungsstrategien bis 10.03.2020 verabschieden § 2a EPBD: Langfristige Im GEG wird keiner dieser Punkte Planungssicherheit durch aufgenommen. Bis zum 10.03.2020 müssen alle MS Meilensteine und priorisierte Langfristige Renovierungsstrategien Die langfristige Umsetzung verschafft festlegen. Insbesondere festlegen: Renovierungsstrategie ist Teil des Investitionssicherheit und NECP (Abschnitt 3.2.ii) und dort • Meilensteine für Sanierungsziele im Akzeptanz. Die Erfassung bisher unvollständig aufgeführt. Rahmen einer Roadmap zur Erreichung zusätzlicher Benefits So sind bisher keine Maßnahmen eines Niedriegstenergiegebäudestandards unterstützt vorgesehen, die über das im gesamten Gebäudebestand Sanierungsentscheidungen bestehende Instrumentarium • messbare Fortschrittsindikatoren und verändert die Kosten- hinausreichen. Nutzen-Bilanz. • Schätzung der Energieeinsparung und Bewertung weiterer Faktoren wie Gesundheit, Sicherheit und Luftqualität • Maßnahmen für ineffizienteste Gebäude • Maßnahmen gegen Energiearmut Empfehlung: Ohne Maßnahmen gegen Energiearmut sowie zur Beseitigung des Mieter-Vermieter-Dilemmas wird die Akzeptanz energetischer Sanierungen im Wohnungsbau weiter sinken. Das GEG ist der richtige Ort um Maßnahmen zu verankern, z.B.: • die Einführung von Mindesteffizienzstandards für die schlechtesten Gebäudeklassen • die Förderung von vorgefertigten Fassaden, um Geschäftsmodellen den Markteintritt zu erleichtern, die für Vermieter tiefgreifende Sanierung attraktiv machen und gleichzeitig langfristig niedrige Mieten garantieren (z.B. „Energiesprong-Modell“) • Berücksichtigung von nicht-energetischen Nutzen der Gebäudesanierung in der Wirtschaftlichkeitsberechnung. 7
Chancen für die Bewertung EPBD Einigung Umsetzung in GEG-Entwurf des GEG- Deutschland Entwurfs Energieausweise § § 10, 19, 19A, 20 Eine umfassendere §78-87 Datenverfügbarkeit • Information der Bürger*innen: Verbesserung gegenüber der ermöglicht eine Eigentümer*innen und Mieter*innen – bisherigen Regelung: zielgerichtetere Intervention Empfehlungen für Renovierung und One- von Sanierungsmaßnahmen • Modernisierungsempfehlung Stop-Shops in den Energieausweisen und ist damit sowohl für Maßnahmen zur • Datenbanken für statistische und effektiver, besser auf die kosteneffizienten Forschungszwecke, Transparenz – Bedarfe ausgerichtet und Verbesserung der Mindeststandards für Daten kosteneffizienter. energetischen Eigenschaften des Gebäudes verpflichtend • Vergleichbarkeit bei Wohnungs- oder (§83) Hauskauf • Vereinheitlichung der • EU Kommission prüft Einführung von Berechnung auf DIN 18599: Sanierungsfahrplänen 2018-9 • Einheitlichkeit sollte gewährleistet werden Unzureichend, um umfassende Sanierungslösungen beispielsweise im Quartier zu realisieren durch: • Fehlende Transparenz und Datenverfügbarkeit • Fehlender Vergleichbarkeit durch parallelen Bestand von Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis Kein verpflichtender Sanierungsfahrplan, strategische Rolle der Sanierungsfahrpläne wird nicht genutzt. Die Bundesregierung positioniert sich nicht als Vorreiter. Empfehlung: Vereinheitlichung der Energieausweise und Datenverfügbarkeit erhöhen (Vorbild: Irland, Dänemark, Flandern). Systematische Verknüpfung der Sanierungsfahrpläne mit Energieausweisen sowie Förderinstrumenten. 7
Chancen für die Bewertung EPBD Einigung Umsetzung in GEG-Entwurf des GEG- Deutschland Entwurfs Quartiersansatz und Innovationsklausel § 19: Ein Quartieransatz bietet § 102 viele Vorteile, so auch Kommission überprüft Machbarkeit von Quartiersansätze ermöglichen kosteneffizientere Quartiersansätzen – alle Gebäude müssen eine kosteneffektive Sanierung Sanierungen durch Mindesteffizienzanforderungen erfüllen. von Quartieren auf ein insgesamt Projektbündelung im höheres Sanierungsniveau. Rahmen einer optimierten Definitionen und Regelungen, die Quartierssanierungsstrategie. Renovierungsmaßnahmen im Wenn alle Gebäude auf einen Quartier anreizen, sind deshalb höheren Mindeststandard grundsätzlich zu begrüßen. gehoben werden, verbessert das die Wohngesundheit, §48, Anlage 7 reduziert die Kosten für alle, Der GEG-Entwurf sieht die und erhöht den Umsetzung von Wohnkomfort und die Quartierssanierungen auf dem Zufriedenheit für alle bisherigen Ambitionsniveau für Bewohner*innen. Bestandsgebäude vor und führt zu Verwässerung von Standards und schlechter gestellten Bewohner*innen in einzelnen Gebäuden. Gefahr von Lock-in Effekten durch unzureichende Sanierung einzelner Gebäude und einem zu geringen Quartiersstandard. § 106 Klare Definition eines Quartier und daraus entstehenden Verpflichtungen und Rechten fehlt. Empfehlung: Anhebung des Renovierungsstandards für Quartierssanierungen. 7
Bewertung Chancen für die Umsetzung in EPBD Einigung GEG-Entwurf des GEG- Deutschland Entwurfs Intelligente Gebäude § 8 EPBD Großes Effizienzpotential für Bezug zu intelligenten Gebäuden Eigentümer*innen und und Smart-Readiness-Indikatoren Kommission entwickelt bis Ende Bewohner*innen: fehlt derzeit völlig. 2019 einen Smart-Readiness Verbrauchsmonitoring hilft dabei, den Indicator (Intelligenzindikator). Keine Infrastrukturvorgaben für eigenen Verbrauch zu reduzieren und Elektrofahrzeugen. Verbindliche Vorgaben für die Investitionsentscheidungen zu Bereitstellung von erleichtern. Einbettung in nationales Ladeinfrastruktur sowie von Gesamtenergiekonzepte führt zu Schutzrohren für Elektrokabel für deutlicher Senkung des Elektrofahrzeuge. Energieverbrauchs und Stabilisierung der Energieversorgung und Netze. Die rechtzeitige Berücksichtigung von Smart-Readiness-Parametern verschafft nicht nur den Zulieferbranchen Wettbewerbsvorteile, sondern macht die vielfältigen Nutzen im Gebäudesektor sichtbar (z.B. Gesundheitseffekte, Energieeinsparung, Komfortgewinne, Qualität der Sanierung). Frühzeitige Vorgaben für Vorverkabelung und Ladeinfrastrukur verhindern Lock-in Effekte und damit erhebliche Mehrkosten zu einem späteren Zeitpunkt. Empfehlung: Die Vorgaben aus der EPBD zur verpflichtenden Bereitstellung von Ladeinfrastruktur sowie Schutzrohren für Elektrokabel könnte 1:1 in nationales Recht übernommen werden. 7
REFERENZEN BPIE, “Future-proof buildings for all Europeans. A guide to implement the Energy Performance of Buildings Directive (2018/844),” 2019. BPIE & RAP, “Energetische Mindeststandards für eine sozialgerechte Wärmewende,” BPIE, Berlin, 2018. BPIE, “The inner value of a building. Linking indoor environmental quality and energy performance in building renovation,” 2018. BPIE & co2online, “Innovation Brief: Tiefgreifende Renovierung mit industriell vorgefertigten Komponenten,” fortcoming. ADENE et al., “The iBRoad concept in practice,” 2018. Juni 2019 Das Buildings Performance Institute Europe ist ein europäischer gemeinnütziger Think Tank, der mittels unabhängiger Analysen und Datenerhebungen Forschungsbeiträge für einen klimaneutralen Gebäudebestand leistet und in die politischen Debatten einspeist. Neben seinem Hauptsitz in Brüssel unterhält es weitere Büros in europäischen Hauptstädten, darunter seit 2014 auch Berlin. Buildings Performance Institute Europe Sebastianstraße 21, D-10179 Berlin Rue de la Science / Wetenschapsstraat 23, B-1040 Brussels germany@bpie.eu / www.bpie.eu / @BPIE_eu
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