Rede des Niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne zu TOP 5 der Landtagssitzung am 16.03.2021

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Rede des Niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne zu TOP 5 der Landtagssitzung am 16.03.2021
18.3.2021                                        Rede des Niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne zu TOP 5 der Landtagssitzung am 16.03.2021 | Nds. Kultusministerium

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      Rede des Niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne zu
      TOP 5 der Landtagssitzung am 16.03.2021
      ENTWURF EINES GESETZES ZUR NEUGESTALTUNG DES NIEDERSÄCHSISCHEN RECHTS DER TAGESEINRICHTUNGEN FÜR KINDER UND DER
      KINDERTAGESPFLEGE
                                                                                                                                                                      Bildrechte:: MK
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                                                                                                                                                                  Tonne

                                                             Es gilt das gesprochene Wort!
      Anrede,
                                                                                                                                                                  Artikel-Informationen
      frühkindliche Bildung und Betreuung haben bei uns in Niedersachsen höchste Priorität. Das heute hier
                                                                                                                                                                  erstellt am:
      einzubringende Gesetz ist ein Baustein von mehreren, von daher will ich darüber hinaus den Rahmen skizzieren:
                                                                                                                                                                  16.03.2021
      1,6 Milliarden Euro stehen in diesem Jahr für mehr Plätze, mehr Erzieherinnen und Erzieher und für mehr
      Qualitätsverbesserungen in Krippen, Kindergärten, Horten und in der Kindertagesp ege zur Verfügung. Der
      Ansatz wird in den Folgejahren stetig weiter erhöht, sodass im Zeitraum bis 2024 rund 6,3 Milliarden Euro in den
      frühkindlichen Bereich investiert werden.
      I. Wir investieren in mehr Plätze. Jedes Kind soll einen passenden Platz erhalten!

      Aktuell stehen 94,4 Millionen Euro bereit, damit die örtlichen Jugendhilfeträger investieren können, davon 64,4
      Millionen Euro für Plätze in Krippen, 30 Millionen Euro für Plätze in Kindergärten. In dieser Wahlperiode werden
      es annähernd 400 Millionen Euro an Investitionen sein!
      Wir haben den Platzausbau massiv vorangetrieben: Zwischen 2015 und 2020 stieg die Anzahl der angebotenen
      Plätze in Kindertageseinrichtungen um fast 44.000 Plätze von 309.974 auf 353.716 an. Die Anzahl der in der
      Kindertagesbetreuung tätigen pädagogischen Fachkräfte wuchs um 13.738 auf 57.839 Beschäftigte.
      Anrede,
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18.3.2021                                        Rede des Niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne zu TOP 5 der Landtagssitzung am 16.03.2021 | Nds. Kultusministerium

      II. Wir sichern den Fachkräftebedarf. Jede Stelle soll besetzt werden!
      Das Thema haben wir mit unserem Niedersachsenplan vorangebracht: In den letzten drei Schuljahren haben
      sich Jahr für Jahr immer mehr junge Menschen auf den Weg gemacht, um Erzieher bzw. Erzieherin oder
      Sozialassistent bzw. Sozialassistentin zu werden – jedes Jahr rund 500. Im laufenden Schuljahr werden wir
      wahrscheinlich die Marke von 17.000 Schülerinnen und Schülern knacken können. Wer Qualität substantiell
      verbessern will, muss zunächst o ene Stellen besetzen!
      III. Wir müssen, wollen und werden in Qualität in der frühkindlichen Bildung investieren.
      Der Fachkraft-Kind-Schlüssel in Krippen wird mit der Einführung von dritten Kräften erfolgreich verbessert. Die
      Landesregierung nanziert in diesen Gruppen dritte Kräfte seit dem 01.08.2020 im vollen Umfang der
      Betreuungszeit mit einer Finanzhilfepauschale von 100%. Von dieser Landes nanzierung geht eine Sogwirkung
      aus, so dass die Träger die dritten Kräfte in Krippengruppen auch beschäftigen. Mit den ankierenden
      Maßnahmen der Sicherung der Fachkräfte sind sie dazu auch tatsächlich in der Lage.

      Zudem steigen wir auch in die Finanzierung der dritten Kraft im Kindergarten ein: Rund 360 Millionen Euro
      stehen über die Richtlinie Qualität unter anderem für die Einstellung zusätzlicher Fach- und Betreuungskräfte zur
      Verfügung. Damit können die Träger Personalverstärkungen über den gesetzlich vorgesehenen Mindeststandard
      hinaus nanzieren und damit die Strukturqualität in Kindertageseinrichtungen verbessern.
      Anrede,
      aber dabei wollen wir es nicht bewenden lassen. Daher legen wir Ihnen heute das neue „Niedersächsische
      Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagesp ege“ (NKitaG) zur Beratung vor. Zum ersten Mal seit fast 30
      Jahren wird der Landtag über ein grundständig überarbeitetes KiTaG beraten. Das ist viel zu lange, daher ist die
      Erwartungshaltung riesengroß. Ich sage aber auch ganz deutlich: Diese Erwartungshaltung, die aufgrund
      jahrzehntelanger Stagnation bei der Gesetzesnovellierung gewachsen ist, kann nicht auf einen Schlag erfüllt
      werden! Aber wir wollen damit anfangen und ein solides Fundament errichten. Wir werden in kurz- und
      mittelfristige Maßnahmen di erenzieren müssen!

      Mit dem Gesetzentwurf stellen wir die Weichen für die Weiterentwicklung der Kita-Landschaft in Niedersachsen.
      Erstens: Wir verankern die Kindertagesp ege direkt im Gesetz. Damit scha en wir eine dauerhafte Finanzierung
      der Kindertagesp ege in Niedersachsen. Gleichzeitig schreiben wir – wie im Koalitionsvertrag vereinbart –
      verbindliche Qualitätsstandards für die Kindertagesp ege fest.
      Zweitens: Wir verbessern die Struktur der Kindertagesstätten und passen sie an die Entwicklungen der
      Betreuungspraxis an. Zu denken sei nur an die Horte: Die derzeit bestehende P icht, wonach auch Horte eine
      Mindestbetreuungszeit von vier Stunden am Vormittag (!) anzubieten haben, ist vollkommen aus der Zeit
      gefallen. Derartige Widersprüche lösen wir auf. Wir de nieren zudem erstmalig Kern- und Randzeiten und
      richten deren Festlegung auch am Kindeswohl aus. Damit wird das erklärte Ziel der Landesregierung,

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18.3.2021                                        Rede des Niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne zu TOP 5 der Landtagssitzung am 16.03.2021 | Nds. Kultusministerium

      Kindertagesstätten mit bestimmten Qualitätsstandards in Niedersachsen zu etablieren, konsequent
      weiterverfolgt.
      Drittens: Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Kindertagesstätten wird – wie im Koalitionsvertrag vereinbart
      – erweitert – etwa um den Aspekt des Vertrautmachens der Kinder mit gesundheitsbewussten Verhaltensweisen.
      Die Auseinandersetzung mit Gemeinsamkeiten und Vielfalt – und damit auch die Stärkung des inklusiven
      Gedankens – wird ebenso erstmalig verankert wie die Anregung eines jeden Kindes zu kritischem Denken.
      Schließlich wird auch die Vermittlung der Gleichberechtigung der Geschlechter gestärkt. Damit wird der
      Bildungs- und Erziehungsauftrag um gewichtige Aspekte des menschlichen Zusammenlebens und fundamentale
      Prinzipien unserer Gesellschaft erweitert. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag wird zudem erstmalig auf die
      Kindertagesp ege erstreckt – ein Meilenstein in der Entwicklung der frühkindlichen Bildung.

      Viertens: Wir verbessern – ebenfalls wie im Koalitionsvertrag vereinbart – die Zusammenarbeit von
      Kindertagesstätten und Schulen. Das neue Gesetz sieht hierzu ausdrücklich vor, dass die Kindertagesstätten im
      Rahmen ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags die Kinder auf den Übergang zur Schule vorbereiten und hierzu
      eng mit den Schulen zusammenarbeiten. Eine gute Kooperation zwischen Kindertagesstätten und
      Schulen des Primarbereichs erleichtert den Übergang der Kinder in den nächsten Bildungsabschnitt. Hierdurch
      soll die Schulbereitschaft der Kinder entwickelt und gefördert werden.
      Fünftens: Wir erleichtern den Berufszugang in die Kindertagesstätten.
      Wir erweitern den gesetzlichen Fachkräftekatalog, erö nen neue Einstellungsmöglichkeiten und verbessern
      damit die Möglichkeiten zur Personalgewinnung. Das ist ein wesentlicher Beitrag, um dem Fachkräftemangel zu
      begegnen.
      Zugleich wollen wir die Multiprofessionalität damit stärken, ohne Qualität abzusenken.

      Anrede,
      mit diesem Gesetzentwurf scha en wir eine tragfähige Grundlage für eine zukunftsfähige und qualitativ
      hochwertige frühkindliche Bildung, die umsetzbar ist.

      Dass die Einführung der 3. Kraft in den Kindergärten in unserem Gesetzentwurf noch nicht festgeschrieben wird,
      hat im Vorfeld Kritik ausgelöst. Ich verstehe Eltern, Gewerkschaften und Kita-Verbände, die sich das gewünscht
      hätten, denn es wäre auch mein Wunsch gewesen. Wir müssen aber das Wünschenswerte vom Machbaren
      trennen. Eines sage ich sehr deutlich: Von diesem Ziel werden wir nicht abrücken!
      Wir werden daher die kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen im Gesetz verankern und die mittelfristigen
      Maßnahmen, wie den Stufenplan zu einer 3. Kraft in Kindergärten über begleitende Anträge klar benennen. Der
      Anfang ist mit der Richtlinie Qualität gemacht.

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18.3.2021                                        Rede des Niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne zu TOP 5 der Landtagssitzung am 16.03.2021 | Nds. Kultusministerium

      Ich will aber auch eines ganz deutlich sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Es ist an der Zeit, dass der
      Bund seinem politischen Versprechen der Verstetigung der Mittel aus dem Gute-Kita-Gesetz nun endlich Taten
      folgen lässt.
      Machen, was möglich ist! Den weiteren Weg klar skizzieren! Ausreichend Plätze, genug Fachkräfte, Schritt für
      Schritt Verbesserung der Qualität – an diesem Weg halten wir fest.

      Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

                                                                                                                                                Drucken

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                                                              Niedersachsen               Weiterbildung
                                                                                                                       Staatskirchenrecht          - BAföG
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      JuniorScienceOlympiade                                                                                           Impressum                   Bildungsabschlüsse
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      Bildung 2040                                                                                                                                 Nichtschülerprüfung

      Anhörungsverfahren                                                                                                                           Schulwechsel nach

      Aktuelle Erlasse und                                                                                                                         Niedersachsen

      Gesetze                                                                                                                                      Hinweise zum

      Werbeo ensive für                                                                                                                            Datenschutz

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18.3.2021                                        Rede des Niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne zu TOP 5 der Landtagssitzung am 16.03.2021 | Nds. Kultusministerium

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