Genau lesen und die Neuerungen beachten!! Fristentabelle s. sh.asus
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
„Unterbringungsadresse am Studienort stimmt mit Wohnsitzadresse überein“ anklicken, wenn man am Studienort keine Adresse hat!
Am besten eigene Handynummer angeben, um bei Unklarheiten schneller kontaktiert zu werden Posteingang und Spam regelmäßig kontrollieren Ital. IBAN hat immer 27 Stellen; an Stelle 1, 2 und 5 Buchstaben, Rest Zahlen. Ausländische IBAN unterschiedlich https://de.wikipedia.org/wiki/IBAN#IBAN- Struktur_in_verschiedenen_L.C3.A4ndern Adresse der Bank; bei Online-Banken Hauptsitz angeben Google benutzen oder Suchseiten, wie z.B.: Sparkasse https://www.sparkasse.it/Tools/Tools/IBAN-BIC-Rechner Volksbank https://www.volksbank.it/de/service/banklexikon/iban-bic/ Raiffeisen https://www.raiffeisen.it/tools/iban-berechnen.html Allgemein für In- und Ausland https://www.iban-rechner.de/
Entweder ins weiße Kästchen oder auf „Auswählen“ klicken. Es reicht, nur einige Buchstaben einzugeben; danach kann man aus den Ergebnissen auswählen. Bei Lehramtsstudien, z. B. Geschichte/Deutsch „Lehramt“ eingeben bzw. auswählen, nicht „Geschichte“. Die genaue Bezeichnung ist nicht in der Datenbank: Italien: classe di laurea muss stimmen (L-/LM- siehe www.universitaly.it). Ausland: ähnlichste Bezeichnung, die man auch in den Wenn Uni/Studium nicht in Datenbank ist, Link des Folgejahren weiter benutzt. Bestenfalls UNI/FH korrekt Studiums an hochschulfoerderung@provinz.bz.it schicken, angeben. dann wird die Liste in ein paar Tagen aktualisiert.
In Italien Felder müssen zusammenpassen Im Ausland Fehler/Probleme lösen sich, wenn man den Text genau(er) durchliest
Nur belegbare Unterbrechungen (durch Uni dokumentiert, z. B. Beurlaubung). Wenn man z. B. an einer österreichischen Uni ein Jahr lang nichts macht, aber den ÖH-Beitrag gezahlt habe, ist das keine Unterbrechung
Als Studienwechsel zählen Wechsel des Studiengangs und des Studienorts Lehramt: Wechsel der Fächerkombination zählt nicht als Studienwechsel
Studienerfolg – Teil 1 Studierende im ersten Studienjahr müssen DEFINITIV eingeschrieben sein Wer mit einem Masterstudiengang ansuchen möchte, muss das Bachelorstudium bereits abgeschlossen haben!
Studienerfolg – Teil 2 ECTS werden von Studienbeginn des aktuellen Studiums bis zum Tag der Gesuchstellung gezählt. Bei Studienwechsel dürfen angerechnete ECTS von früheren Studien nicht angegeben werden! Bei Doppelstudien wird nur ein Studiengang berücksichtiget. Bis max. 10 ECTS nach einem Studienjahr; bis max. 20 ECTS nach zwei oder mehreren Studienjahren Je mehr ECTS man benötigt, desto triftiger muss der Grund sein! Vom 1. November 2017 bis zum Tage der Gesuchstellung sind 20 Wochenstunden nötig Wird diese Option angeklickt, darf 2019/2020 nicht mehr für dieses Studium angesucht werden! Wedermuss das Studium abgeschlossen noch die Abschlussarbeit abgegeben werden. Bei einer Kontrolle durch das Amt für Hochschulförderung muss eine Bestätigung des Betreuers/der Betreuerin mit dem Thema der Abschlussarbeit auf offiziellem Uni-Papier vorgelegt werden. Dieser Nachweis sollte bestenfalls auf vor dem Zeitpunkt der Gesuchstellung datiert sein, spätestens aber bis Ende des Gesuchzeitraums, 31. Oktober 2018.
Studienerfolg – Teil 3 Der Studienerfolg kann auch in einem anderen Studium erzielt werden! Der Studienabschluss zählt immer als Studienerfolg! Wird der Studienerfolg nicht erzielt, muss sich der/die Studierende selbstständig im Amt für Hochschulförderung melden und die Beihilfe zurückzahlen! Wird dies unterlassen, riskiert man für mehrere Jahre von allen Sanktionen ausgeschlossen zu werden!
Müssen die Unterlagen innerhalb der Endfrist für das Ansuchen (31. Oktober 2018) auf de/it/en (+ Beglaubigung) beim Amt abgeben (s. Wettbewerb Art. 3 Abs. 12 Ziffer 2) Müssen beim ersten Ansuchen ihre Aufenthaltsgenehmigung beim Amt vorlegen (s. Wettbewerb Art. 3 Abs. 12 Ziffer 1 Nicht-EU-BürgerInnen: benötigen einen Wohnsitz in Südtirol seit mindestens einem Jahr ohne Unterbrechung; belegbar durch eine historische Wohnsitzbescheinigung – Amt für demographische Dienste Mehrfachansuchen (z. B. BZ und TN) möglich, allerdings muss danach auf ein Stipendium verzichtet werden! Wer im letzten Studienjahr ist, muss das voraussichtliche Ende angeben und kann später eine Berichtigung machen. Wer das Studium im WiSe 2018/19 beendet und im Anschluss ein Aufbaustudium beginnt, kann diese Option anklicken! ACHTUNG! Die Regelstudiendauer darf nicht überschritten werden! Für weitere Infomrationen uns kontaktieren!
Gibt es eine neue Lebensgemeinschaft, zählt der neue Partner anstelle des anderen Elternteils Arbeitskräftedatei, s. http://www.provinz.bz.it/arbeit- wirtschaft/arbeit/formulare.asp?&someforms_action=4&s omeforms_article_id=68621 GENAU LESEN! Der Unterhalt ist nur anzuführen, wenn KEIN gemeinsames Sorgerecht vorliegt und der Unterhalt gerichtlich geregelt ist!! Der Unterhalt ist immer laut Gerichtsurteil anzugeben! Nicht WER den Unterhalt zahlt, ist relevant, sondern für WEN der Unterhalt gezahlt wird! Bei Unklarheiten oder Fragen uns kontaktieren: 0471 974614 oder bz@asus.sh
Auf Steuererklärung nachschauen oder auf www.codicefiscale.it ausrechnen Auch Pensionist/ Hausfrau ect. ist als Beruf anzugeben Bekommt auch Freibetrag für außerhalb untergebracht, aber nicht für zu Lasten lebend Auch bei Heimschülern anklicken Wenn 3 Monate noch nicht erfüllt, dann oben „berufstätig“ anklicken und „arbeitslos“ hinschreiben Kleinkinder im Vorschulalter, minderjähriger Lehrling, Oma/Opa >70 und auf gleichem Familienbogen
CU (Certificazione Unica) nur dann, wenn kein 730/2018 oder UNICO 2018 vorhanden Nur das Einkommen der Bezugspersonen (-> s. nächste Seite) angeben! Einkommen des/der Studierenden nicht vergessen (ordentliche Studienbeihilfe vom Vorjahr und Stipendium zählen nicht mehr als Einkommen) Alle relevanten Zeilen kontrollieren! Voucher nicht vergessen! Brutto=Netto*100/75
Die genauen Beträge (auch negative) angeben! Wer beliebige Zahlen angibt, begeht eine Falscherklärung! Wer ein Bankkonto mit -500 Euro und ein Sparbuch mit 1000 Euro hat, muss die 1000 Euro angeben! Geschäftsvermögen: Kontostand des Firmenkontos muss man nicht angeben! Fremdwährung: Umrechnung in Euro https://tassidicambio.bancaditalia.it/averageRa tes „media“ (2017) als Umrechnungsgrundlage benutzen
Seite hängt mit Folgeseiten zusammen! Wird hier JA angeklickt, muss danach etwas angegeben werden! Wird hier NEIN angeklickt, erscheint das entsprechende Feld nicht.
Die Einheiten müssen jeweils neu hinzugefügt werden!
Auszug aus dem Gebäudekataster! Auswahl der Kategorie % Eigentumsanteil angeben; Erstwohnungen sind oft 50% Mutter, 50% Vater Anzahl der Einheiten, z. B. 2 Garagen, 1 Wohnung etc. Eigenbedarf: Erstwohnung und -garage kann als Eigenbedarf angegeben werden (ABER: Keller nicht) Vermietet: Zum Zeitpunkt der Gesuchstellung Haben Dritte Fruchtgenuss- oder Wohnrecht (steht im vermietet oder Verwandte bis 3. Grad (z. B. Katasterauszug), ist diese Wohnung nicht anzugeben. Onkel/Tante wohnt in der Immobilie) Zur Verfügung: Wohnung ist leer oder wird als eigene Ferienwohnung genutzt.
Genau lesen!! Kleine Abstellkammern, Toiletten oder Vorräume werden nicht gezählt. Wichtig ist, dass der Raum mit festen Mauern + Tür umgeben ist. Sollte z. B. ein Betriebsraum eine dünne, nicht gemauerte Trennwand eingezogen haben, dann zählt er weiterhin als 1 Raum und nicht als 2 Räume.
Im Zweifelsfall Lizenz konsultieren!
Auszug aus dem Grundkataster (nicht LAFIS-Bogen)! Hofstelle; wenn keine Hofstelle vorhanden ist, größte Wiese angeben Im Fall http://gis2.provinz.bz.it/geobrowser/ benutzen Flächen zusammenzählen 1 ha = 100 ar = 10.000 qm² Hiebsatz ist auf der Waldkartei vermerkt oder bei der Forststation nachfragen! http://www.provinz.bz.it/forst/verwaltung/83.asp
Studiengebühren ACHTUNG: Neuerungen bei der Teilrückerstattung der Studiengebühren!! Studierende in Italien/im deutschsprachigen Raum: bis zu 80% der Studiengebühren werden rückerstattet. Studierende in anderen Ländern (s. Liste): bis zu 80% der Studiengebühren bis zu einem Maximalbetrag von 3.000 Euro. Studiengebühren unter 300 Euro werden nicht mehr erstattet!
Studiengebühren – Studienort außerhalb Südtirols Unterbringung direkt am Studienort oder in seiner unmittelbaren Umgebung Nur „richtige“ Fernuni; wer, z. B. in TN studiert und nur zu Prüfungen runterfährt, ist ein Pendler! Antrag auf Befreiung/Reduzierung der Studiengebühren Studierende in Italien: ISEEU-Erklärung bei Patronat machen und bei Uni einreichen ACHTUNG: Fristen zur Abgabe der ISEEU an der Uni beachten! Studierende im Ausland: Informationen einholen, ob die Uni eine Möglichkeit der Befreiung/Reduzierung bietet Informationen zur Berichtigung beachten!! Wer Studiengebühren zahlt, sollte diese auf jeden Fall vornehmen!
Studienort in Südtirol/Studiengebühren – unibz, Konservatorium PendlerInnen: unbedingt die Entfernungstabelle konsultieren!! „Ja“ anklicken! Die Studiengebühren werden automatisch erstattet.
Studienort in Südtirol/Studiengebühren – Claudiana PendlerInnen: unbedingt Entfernungstabelle beachten!! Hinweise zur Berichtigung beachten!! ISEEU-Erklärung bei Patronat machen und bei der Uni einreichen!! Fristen des ISEEU der Uni beachten!
SH auswählen!
Vor dem Abschicken sollte man das Gesuch ausdrucken, durchkontrollieren und ggf. abändern! Unbedingt die Transaktionsnummer aufbewahren! Mit ihr kann man später überprüfen, ob man eine Studienbeihilfe erhalten hat oder nicht!
Nach dem Abschicken stehen im Feld links oben die Transaktionsnummer und das Datum und die Uhrzeit der Übertragung des Online-Formulars an das Amt! Das Gesuch und die Bestätigungs-E-Mail, die man von Seiten des Amtes auf die angegebene E-Mail-Adresse erhält, sind die beiden einzigen Nachweise darüber, dass das Gesuch abgeschickt wurde. Wir raten dazu, die E-Mail und das Gesuch gut aufzubewahren! Fälligkeiten beachten und notieren! Ob man eine Studienbeihilfe erhält oder nicht, wird am genannten Datum auf www.provinz.bz.it/studienbeihilfe bekannt gegeben! Danach hat man 21 Kalendertage Zeit, um eventuelle Falschangaben zu berichtigen!
Sie können auch lesen