ZIELE & PRIORITÄTEN 2020 BERUFLICHE BILDUNG KA2 - + Ziele und Prioritäten E+ + Ziele/Prioritäten -Strategische Partnerschaft - Jugendbuero

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ZIELE & PRIORITÄTEN 2020 BERUFLICHE BILDUNG KA2 - + Ziele und Prioritäten E+ + Ziele/Prioritäten -Strategische Partnerschaft - Jugendbuero
21.11.2019

 ZIELE & PRIORITÄTEN 2020
 BERUFLICHE BILDUNG KA2

+ Ziele und Prioritäten E+
+ Ziele/Prioritäten –Strategische
         Partnerschaft

                    +         Horizontale Prioritäten

                    +         Bereichsspezifische Prioritäten

Dies ist eine Zusammenfassung der Ziele aus dem Erasmus+ Programmleitfaden für Antragsteller. Den Leitfaden sowie
                       eine Auflistung aller Ziele und Prioritäten des Programms finden Sie auf unserer Internetseite:
                            http://www.jugendbuero.be/unsere-programme/erasmusplus/downloads/allgemeines/
ZIELE & PRIORITÄTEN 2020 BERUFLICHE BILDUNG KA2 - + Ziele und Prioritäten E+ + Ziele/Prioritäten -Strategische Partnerschaft - Jugendbuero
Vorstellung der Ziele und Prioritäten 2020 für Erasmus+

Im Bildungsbereich werden mit Erasmus + die nachstehenden spezifischen Ziele verfolgt.

Europa sieht sich heute und im nächsten Jahrzehnt großen Herausforderungen (z.B. Jugendarbeitslosigkeit,
Flüchtlingskrise, usw.) gegenüber. Um diese zu bewältigen, gilt es nicht nur die europäischen Werte
(Menschenrechte, Demokratie, Chancengleichheit, interkulturelles Verständnis, …) zu wahren, sondern
auch politische Maßnahmen zu ergreifen. Vor diesem Hintergrund hat die EU nicht nur eine europäische
politische Agenda für Wachstum, Arbeitsplätze, Gerechtigkeit und soziale Integration aufgestellt (u. A.
„EU 2020 Strategie“ mit Leitlinien, wie „Jugend in Bewegung“ und „Agenda für neue Kompetenzen und
Beschäftigung“), sondern auch das Programm Erasmus+ ins Leben gerufen: Die EU möchte Projekte
fördern, die zur Bewältigung der oben genannten Herausforderungen beitragen und die europäische
politische Agenda unterstützen. Diese Investition in Kenntnisse, Qualifikationen und Kompetenzen wird
Einzelpersonen ebenso wie Einrichtungen, Organisationen und der Gesellschaft insgesamt zugutekommen,
indem sie zu Wachstum beitragen und Chancengleichheit, Wohlstand und soziale Integration in Europa
und darüber hinaus sicherstellen.

Um den Förderkriterien zu entsprechen, ist es deshalb für den eigenen Projektantrag wichtig, die
Projektziele auf den politischen Kontext abzustimmen: sowohl auf den europäischen Kontext als auch auf
den nationalen Kontext oder/und den Kontext der DG (z.B. Regionales Entwicklungskonzept, Jugenddekret,
Rahmenpläne für den Schulunterricht in der DG, usw.). Als Erläuterung zum politischen europäischen
Kontexten werden nachfolgend die einzelnen Erasmus+ Programmziele beschrieben.

             KA2- Welche Ziele und Prioritäten werden mit Strategischen
                             Partnerschaften verfolgt?
Hinweis: Das eingerichtete Projekt muss mindestens einer horizontalen oder mindestens einer
bereichsspezifischen Priorität entsprechen.

2.1 Horizontale Prioritäten

+   Entwicklung relevanter, hochwertiger Fertigkeiten und Kompetenzen: Unterstützung einzelner
    Personen bei Erwerb und Entwicklung von Schlüsselkompetenzen, um deren Vermittelbarkeit auf dem
    Arbeitsmarkt, ihre persönliche, soziale und berufliche Entwicklung sowie ihre Teilhabe am
    staatsbürgerlichen und sozialen Leben zu fördern. Im Rahmen dieses Schwerpunkts werden unter
    anderem Maßnahmen zur Entwicklung von Partnerschaften zwischen Bildungseinrichtungen,
    Geschäftsbetrieben und zwischengeschalteten Stellen mit dem Ziel durchgeführt, lebenslanges Lernen
    zu fördern und die Qualität und Wirksamkeit von Mobilitätserfahrungen auf dem Gebiet des Lernens zu
    verbessern. Das Programm fördert darüber hinaus auch Vorhaben zur Entwicklung oder Verbreitung
    von Instrumenten zur Bewertung solcher Kompetenzen. Gefördert werden auch Vorhaben, in denen
    „lernergebnisorientierte“ Ansätze bei der Durchführung von allgemeinen und beruflichen
    Bildungsaktivitäten oder bei der Beurteilung ihrer Qualität, Wirkung und Relevanz angewendet werden.

+   Soziale Eingliederung: Vorrang erhalten Maßnahmen, die das Thema der Vielfalt ansprechen und -
    insbesondere durch innovative, ganzheitliche Ansätze - das Bewusstsein für gemeinsame Werte,
    Gleichstellung, einschließlich der Gleichstellung zwischen den Geschlechtern sowie die
    Gleichbehandlung und soziale Eingliederung durch allgemeine und berufliche Bildungsaktivitäten,

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Jugendarbeit und Sport fördern. Im Rahmen des Programms werden Projekte mit folgenden Zielen
    gefördert werden: a) Förderung der Entwicklung sozialer, zivilgesellschaftlicher und interkultureller
    Kompetenzen, Medienkompetenz und kritischen Denkens sowie die Bekämpfung von Diskriminierung,
    Ausgrenzung, Rassismus, Mobbing und Gewalt; b) Verbesserung des Zugangs, der Teilhabe und der
    Lernleistung benachteiligter Lernender sowie Reduzierung disparater Lernergebnisse; c) Unterstützung
    und Beurteilung neuer Ansätze zur Verringerung der Ungleichgeiten beim Zugang zu und Umgang mit
    digitalen Technologien in der formalen und nichtformalen Bildung. Besonderes Augenmerk wird auf der
    Bekämpfung geschlechtsspezifischer Unterschiede in Bezug auf IKT liegen.

+   Offene Bildung und innovative Praktiken im digitalen Zeitalter: Priorität erhalten Vorhaben zur
    Förderung innovativer Methoden und pädagogischer Arbeitsweisen sowie partizipatorische
    Bildungsgestaltung, wo dies angemessen ist. Ein weiterer Schwerpunkt wird auf der Aktualisierung und
    Entwicklung digitaler Lernmaterialen und -instrumente, insbesondere freier Lehr- und Lernmaterialien,
    freier Lehrbücher, freier Lehr- und Lernsoftware sowie auf der Förderung einer effektiven Nutzung
    digitaler Technologien und offener pädagogischer Arbeitsweisen in der allgemeinen und beruflichen
    Bildung, der Jugendarbeit und im Sport liegen. Hierzu zählen auch die Unterstützung von Synergien mit
    Forschungs- und Innovationstätigkeiten und die Förderung neuer Technologien als Antriebskräften für
    Verbesserungen in der allgemeinen und beruflichen Bildungspolitik, in der Jugend- und Sportpolitik und
    in der Praxis in diesen Bereichen. Im Rahmen des Programms werden auch neue Lehrmethoden und
    Lehrinstrumente gefördert.

+   Bildungsakteure: Priorität erhalten Vorhaben zur Stärkung von Anwerbung, Auswahl, Einführung und
    Einsatz der besten und geeigneten Kandidaten für Lehrberufe sowie Vorhaben zur Förderung einer
    innovativen Lehre hoher Qualität in sämtlichen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung
    sowie der Jugendarbeit. Das Programm wird die berufliche Aus- und Weiterbildung von
    Bildungsakteuren (Lehrkräften, Professoren, Tutoren, Mentoren, Trainern usw.) und Fachkräften der
    Jugendarbeit insbesondere beim Umgang mit frühen Schulabgängern, Lernenden aus benachteiligten
    Verhältnissen, Vielfalt in Schulklassen, bei der Nutzung neuer Lehrmethoden und Lehrinstrumente und
    in anderen Kontexten sowie in der beruflichen Bildung mit betrieblichen Phasen und im informellen
    Lernen unterstützen.

+   Transparenz und Anerkennung von Kompetenzen und Abschlüssen: Priorität erhalten Vorhaben zur
    Förderung der Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt und der Mobilität in Ausbildung und Beruf, zur
    Förderung der Übergänge zwischen unterschiedlichen Ebenen und Arten der allgemeinen und
    beruflichen Bildung, zwischen allgemeiner/beruflicher Bildung und Arbeitswelt und zwischen
    Arbeitsplätzen. Priorität erhalten Vorhaben zur Ermöglichung und Förderung der Anerkennung sowie
    der Transparenz und Vergleichbarkeit von Qualifikationen und Lernergebnissen, u. a. durch die
    Bereitstellung besserer Dienstleistungen und Informationen/Orientierungshilfen zu Fertigkeiten und
    Qualifikationen. Dies beinhaltet auch die Unterstützung innovativer Lösungen zur Anerkennung und
    Validierung – auf lokaler, regionaler, nationaler oder europäischer/internationaler Ebene – von
    Kompetenzen, die durch informelles und nichtformales Lernen erworben wurden.

+   Nachhaltigkeit der Investitionen, Leistung und Effizienz: Priorität erhalten Vorhaben zur Unterstützung
    der wirksamen Umsetzung des Europäischen Investitionsplans, einschließlich attraktiver
    Finanzierungsmodelle für private Akteure und Kapital (einschließlich der Erasmus+- Bürgschaftsfazilität
    für Studiendarlehen) sowie Vorhaben zur Konzipierung evidenzbasierter Reformen, mit denen Qualität,
    Innovation und Relevanz in den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Jugendarbeit
    und dem Sport sowie den entsprechenden politischen Strategien erzielt werden. Priorität erhalten
    außerdem Vorhaben zur Unterstützung der Entwicklung innovativer Wege zur Sicherstellung
    nachhaltiger Investitionen in allen, sowohl formalen als auch nichtformalen, Bildungsformen unter
    Einschluss leistungsbasierter Finanzierung und Kostenteilung.

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+   Der gesellschaftliche und bildungspolitische Wert des europäischen Kulturerbes, sein Beitrag zur
    Schaffung von Arbeitsplätzen, Wirtschaftswachstum und sozialem Zusammenhalt. Im Zusammenhang
    mit dem Europäischen Jahr des Kulturerbes 2018 wird Vorhaben Priorität eingeräumt werden, die
    durch Bildung, lebenslanges Lernen, informelles und nichtformales Lernen, Jugendarbeit und Sport zur
    Stärkung des Bewusstseins für die Bedeutung des kulturellen Erbes Europas beitragen, unter anderem
    durch Aktionen zur Förderung der Kompetenzentwicklung, der sozialen Eingliederung, des kritischen
    Denkens und des Engagements junger Menschen. Gefördert werden neue partizipatorische und
    interkulturelle Herangehensweisen an das Konzept des Erbes sowie Bildungsinitiativen zur Förderung
    des interkulturellen Dialogs unter Beteiligung von Lehrkräften und Schülern von frühester Kindheit an.

2.2 Bereichsspezifische Prioritäten

Im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung werden folgende Prioritäten gesetzt:

+   Entwicklung institutioneller Partnerschaften zur Unterstützung der Gründung und Umsetzung einer
    Strategie der Internationalisierung von Lernenden in berufsbildenden Einrichtungen sowie von
    Auszubildenden mit dem Ziel, die erforderliche unterstützende Infrastruktur und die maßgeblichen
    institutionellen bzw. vertraglichen Rahmen für die Förderung qualitativ hochwertiger Praktika für
    Schüler in berufsbildenden Einrichtungen sowie Auszubildende in anderen Ländern zu schaffen. Hierbei
    sind die besonderen Vorschriften und Informationen zu Mobilitätsaktivitäten für Lernende in
    berufsbildenden Einrichtungen anzuwenden, wie sie in Anhang I des Programmleitfadens beschrieben
    werden;

+   Entwicklung von Partnerschaften zur Förderung arbeitsplatzbezogenen Lernens in all seinen Formen,
    beispielsweise Entwicklung neuer Ausbildungsinhalte (u. a. Gemeinsame Qualifikationen in der
    beruflichen Aus- und Weiterbildung) unter Einbeziehung von Phasen arbeitsplatzbezogenen Lernens,
    unter Einschluss von Möglichkeiten zur Anwendung theoretischer Kenntnisse in praktischen Projekten
    bzw. „realen“ Arbeitsplatzsituationen und unter Einbettung internationaler Erfahrungen (Mobilität),
    wann immer dies möglich ist;

+   Im Hinblick auf die Steigerung der Qualität der beruflichen Aus- und Weiterbildung: Einrichtung von
    Rückkopplungssystemen zur Anpassung der Bereitstellung beruflicher Aus- und
    Weiterbildungskapazitäten auf der Grundlage von Resultaten, u. a. durch die Einrichtung oder
    Erprobung von Systemen zur Verfolgung des weiteren Weges von Absolventen, wobei diese Bestandteil
    von Qualitätssicherungssystemen sein sollten, die der Empfehlung zum Europäischen Bezugsrahmen
    für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET) entsprechen;

+   Weitere Stärkung von Schlüsselkompetenzen in der Erstausbildung und der beruflichen Weiterbildung
    (insbesondere der Fertigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen sowie der digitalen Kompetenzen)
    unter Einschluss gemeinsamer Methodologien zur Einführung dieser Kompetenzen in Lehrpläne sowie
    zum Erwerb, zur Erbringung und zur Beurteilung der Lernergebnisse solcher Lehrpläne. Verbesserung
    des Zugangs zu Berufsbildung und Qualifikationen für alle, mit besonderem Augenmerk auf
    geringqualifizierten Lernenden, mittels fortlaufender beruflicher Aus- und Weiterbildung. Dies erfolgt
    insbesondere durch die Steigerung der Qualität, Bereitstellung und Zugänglichkeit fortlaufender
    beruflicher Bildung, die Validierung formalen und nichtformalen Lernens, die Förderung des Lernens
    am Arbeitsplatz und die Bereitstellung wirksamer, ganzheitlicher Orientierungsdienste sowie flexibler,
    durchlässiger Lernpfade;

+   Einführung systematischer Ansätze und Möglichkeiten für die Erstausbildung und Weiterbildung von
    Lehrkräften, Ausbildern und Mentoren in der beruflichen Bildung sowohl im schulischen als auch im
    betrieblichen Umfeld mit Schwerpunkt auf der Entwicklung einer wirksamen digitalen, offenen und
    innovativen Bildung und entsprechender pädagogischer Arbeitsweise.

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