ZIELE & PRIORITÄTEN 2020 BERUFLICHE BILDUNG KA2 - + Ziele und Prioritäten E+ + Ziele/Prioritäten -Strategische Partnerschaft - Jugendbuero
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21.11.2019 ZIELE & PRIORITÄTEN 2020 BERUFLICHE BILDUNG KA2 + Ziele und Prioritäten E+ + Ziele/Prioritäten –Strategische Partnerschaft + Horizontale Prioritäten + Bereichsspezifische Prioritäten Dies ist eine Zusammenfassung der Ziele aus dem Erasmus+ Programmleitfaden für Antragsteller. Den Leitfaden sowie eine Auflistung aller Ziele und Prioritäten des Programms finden Sie auf unserer Internetseite: http://www.jugendbuero.be/unsere-programme/erasmusplus/downloads/allgemeines/
Vorstellung der Ziele und Prioritäten 2020 für Erasmus+ Im Bildungsbereich werden mit Erasmus + die nachstehenden spezifischen Ziele verfolgt. Europa sieht sich heute und im nächsten Jahrzehnt großen Herausforderungen (z.B. Jugendarbeitslosigkeit, Flüchtlingskrise, usw.) gegenüber. Um diese zu bewältigen, gilt es nicht nur die europäischen Werte (Menschenrechte, Demokratie, Chancengleichheit, interkulturelles Verständnis, …) zu wahren, sondern auch politische Maßnahmen zu ergreifen. Vor diesem Hintergrund hat die EU nicht nur eine europäische politische Agenda für Wachstum, Arbeitsplätze, Gerechtigkeit und soziale Integration aufgestellt (u. A. „EU 2020 Strategie“ mit Leitlinien, wie „Jugend in Bewegung“ und „Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigung“), sondern auch das Programm Erasmus+ ins Leben gerufen: Die EU möchte Projekte fördern, die zur Bewältigung der oben genannten Herausforderungen beitragen und die europäische politische Agenda unterstützen. Diese Investition in Kenntnisse, Qualifikationen und Kompetenzen wird Einzelpersonen ebenso wie Einrichtungen, Organisationen und der Gesellschaft insgesamt zugutekommen, indem sie zu Wachstum beitragen und Chancengleichheit, Wohlstand und soziale Integration in Europa und darüber hinaus sicherstellen. Um den Förderkriterien zu entsprechen, ist es deshalb für den eigenen Projektantrag wichtig, die Projektziele auf den politischen Kontext abzustimmen: sowohl auf den europäischen Kontext als auch auf den nationalen Kontext oder/und den Kontext der DG (z.B. Regionales Entwicklungskonzept, Jugenddekret, Rahmenpläne für den Schulunterricht in der DG, usw.). Als Erläuterung zum politischen europäischen Kontexten werden nachfolgend die einzelnen Erasmus+ Programmziele beschrieben. KA2- Welche Ziele und Prioritäten werden mit Strategischen Partnerschaften verfolgt? Hinweis: Das eingerichtete Projekt muss mindestens einer horizontalen oder mindestens einer bereichsspezifischen Priorität entsprechen. 2.1 Horizontale Prioritäten + Entwicklung relevanter, hochwertiger Fertigkeiten und Kompetenzen: Unterstützung einzelner Personen bei Erwerb und Entwicklung von Schlüsselkompetenzen, um deren Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt, ihre persönliche, soziale und berufliche Entwicklung sowie ihre Teilhabe am staatsbürgerlichen und sozialen Leben zu fördern. Im Rahmen dieses Schwerpunkts werden unter anderem Maßnahmen zur Entwicklung von Partnerschaften zwischen Bildungseinrichtungen, Geschäftsbetrieben und zwischengeschalteten Stellen mit dem Ziel durchgeführt, lebenslanges Lernen zu fördern und die Qualität und Wirksamkeit von Mobilitätserfahrungen auf dem Gebiet des Lernens zu verbessern. Das Programm fördert darüber hinaus auch Vorhaben zur Entwicklung oder Verbreitung von Instrumenten zur Bewertung solcher Kompetenzen. Gefördert werden auch Vorhaben, in denen „lernergebnisorientierte“ Ansätze bei der Durchführung von allgemeinen und beruflichen Bildungsaktivitäten oder bei der Beurteilung ihrer Qualität, Wirkung und Relevanz angewendet werden. + Soziale Eingliederung: Vorrang erhalten Maßnahmen, die das Thema der Vielfalt ansprechen und - insbesondere durch innovative, ganzheitliche Ansätze - das Bewusstsein für gemeinsame Werte, Gleichstellung, einschließlich der Gleichstellung zwischen den Geschlechtern sowie die Gleichbehandlung und soziale Eingliederung durch allgemeine und berufliche Bildungsaktivitäten, 2/4
Jugendarbeit und Sport fördern. Im Rahmen des Programms werden Projekte mit folgenden Zielen gefördert werden: a) Förderung der Entwicklung sozialer, zivilgesellschaftlicher und interkultureller Kompetenzen, Medienkompetenz und kritischen Denkens sowie die Bekämpfung von Diskriminierung, Ausgrenzung, Rassismus, Mobbing und Gewalt; b) Verbesserung des Zugangs, der Teilhabe und der Lernleistung benachteiligter Lernender sowie Reduzierung disparater Lernergebnisse; c) Unterstützung und Beurteilung neuer Ansätze zur Verringerung der Ungleichgeiten beim Zugang zu und Umgang mit digitalen Technologien in der formalen und nichtformalen Bildung. Besonderes Augenmerk wird auf der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Unterschiede in Bezug auf IKT liegen. + Offene Bildung und innovative Praktiken im digitalen Zeitalter: Priorität erhalten Vorhaben zur Förderung innovativer Methoden und pädagogischer Arbeitsweisen sowie partizipatorische Bildungsgestaltung, wo dies angemessen ist. Ein weiterer Schwerpunkt wird auf der Aktualisierung und Entwicklung digitaler Lernmaterialen und -instrumente, insbesondere freier Lehr- und Lernmaterialien, freier Lehrbücher, freier Lehr- und Lernsoftware sowie auf der Förderung einer effektiven Nutzung digitaler Technologien und offener pädagogischer Arbeitsweisen in der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Jugendarbeit und im Sport liegen. Hierzu zählen auch die Unterstützung von Synergien mit Forschungs- und Innovationstätigkeiten und die Förderung neuer Technologien als Antriebskräften für Verbesserungen in der allgemeinen und beruflichen Bildungspolitik, in der Jugend- und Sportpolitik und in der Praxis in diesen Bereichen. Im Rahmen des Programms werden auch neue Lehrmethoden und Lehrinstrumente gefördert. + Bildungsakteure: Priorität erhalten Vorhaben zur Stärkung von Anwerbung, Auswahl, Einführung und Einsatz der besten und geeigneten Kandidaten für Lehrberufe sowie Vorhaben zur Förderung einer innovativen Lehre hoher Qualität in sämtlichen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Jugendarbeit. Das Programm wird die berufliche Aus- und Weiterbildung von Bildungsakteuren (Lehrkräften, Professoren, Tutoren, Mentoren, Trainern usw.) und Fachkräften der Jugendarbeit insbesondere beim Umgang mit frühen Schulabgängern, Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen, Vielfalt in Schulklassen, bei der Nutzung neuer Lehrmethoden und Lehrinstrumente und in anderen Kontexten sowie in der beruflichen Bildung mit betrieblichen Phasen und im informellen Lernen unterstützen. + Transparenz und Anerkennung von Kompetenzen und Abschlüssen: Priorität erhalten Vorhaben zur Förderung der Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt und der Mobilität in Ausbildung und Beruf, zur Förderung der Übergänge zwischen unterschiedlichen Ebenen und Arten der allgemeinen und beruflichen Bildung, zwischen allgemeiner/beruflicher Bildung und Arbeitswelt und zwischen Arbeitsplätzen. Priorität erhalten Vorhaben zur Ermöglichung und Förderung der Anerkennung sowie der Transparenz und Vergleichbarkeit von Qualifikationen und Lernergebnissen, u. a. durch die Bereitstellung besserer Dienstleistungen und Informationen/Orientierungshilfen zu Fertigkeiten und Qualifikationen. Dies beinhaltet auch die Unterstützung innovativer Lösungen zur Anerkennung und Validierung – auf lokaler, regionaler, nationaler oder europäischer/internationaler Ebene – von Kompetenzen, die durch informelles und nichtformales Lernen erworben wurden. + Nachhaltigkeit der Investitionen, Leistung und Effizienz: Priorität erhalten Vorhaben zur Unterstützung der wirksamen Umsetzung des Europäischen Investitionsplans, einschließlich attraktiver Finanzierungsmodelle für private Akteure und Kapital (einschließlich der Erasmus+- Bürgschaftsfazilität für Studiendarlehen) sowie Vorhaben zur Konzipierung evidenzbasierter Reformen, mit denen Qualität, Innovation und Relevanz in den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Jugendarbeit und dem Sport sowie den entsprechenden politischen Strategien erzielt werden. Priorität erhalten außerdem Vorhaben zur Unterstützung der Entwicklung innovativer Wege zur Sicherstellung nachhaltiger Investitionen in allen, sowohl formalen als auch nichtformalen, Bildungsformen unter Einschluss leistungsbasierter Finanzierung und Kostenteilung. 3/4
+ Der gesellschaftliche und bildungspolitische Wert des europäischen Kulturerbes, sein Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen, Wirtschaftswachstum und sozialem Zusammenhalt. Im Zusammenhang mit dem Europäischen Jahr des Kulturerbes 2018 wird Vorhaben Priorität eingeräumt werden, die durch Bildung, lebenslanges Lernen, informelles und nichtformales Lernen, Jugendarbeit und Sport zur Stärkung des Bewusstseins für die Bedeutung des kulturellen Erbes Europas beitragen, unter anderem durch Aktionen zur Förderung der Kompetenzentwicklung, der sozialen Eingliederung, des kritischen Denkens und des Engagements junger Menschen. Gefördert werden neue partizipatorische und interkulturelle Herangehensweisen an das Konzept des Erbes sowie Bildungsinitiativen zur Förderung des interkulturellen Dialogs unter Beteiligung von Lehrkräften und Schülern von frühester Kindheit an. 2.2 Bereichsspezifische Prioritäten Im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung werden folgende Prioritäten gesetzt: + Entwicklung institutioneller Partnerschaften zur Unterstützung der Gründung und Umsetzung einer Strategie der Internationalisierung von Lernenden in berufsbildenden Einrichtungen sowie von Auszubildenden mit dem Ziel, die erforderliche unterstützende Infrastruktur und die maßgeblichen institutionellen bzw. vertraglichen Rahmen für die Förderung qualitativ hochwertiger Praktika für Schüler in berufsbildenden Einrichtungen sowie Auszubildende in anderen Ländern zu schaffen. Hierbei sind die besonderen Vorschriften und Informationen zu Mobilitätsaktivitäten für Lernende in berufsbildenden Einrichtungen anzuwenden, wie sie in Anhang I des Programmleitfadens beschrieben werden; + Entwicklung von Partnerschaften zur Förderung arbeitsplatzbezogenen Lernens in all seinen Formen, beispielsweise Entwicklung neuer Ausbildungsinhalte (u. a. Gemeinsame Qualifikationen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung) unter Einbeziehung von Phasen arbeitsplatzbezogenen Lernens, unter Einschluss von Möglichkeiten zur Anwendung theoretischer Kenntnisse in praktischen Projekten bzw. „realen“ Arbeitsplatzsituationen und unter Einbettung internationaler Erfahrungen (Mobilität), wann immer dies möglich ist; + Im Hinblick auf die Steigerung der Qualität der beruflichen Aus- und Weiterbildung: Einrichtung von Rückkopplungssystemen zur Anpassung der Bereitstellung beruflicher Aus- und Weiterbildungskapazitäten auf der Grundlage von Resultaten, u. a. durch die Einrichtung oder Erprobung von Systemen zur Verfolgung des weiteren Weges von Absolventen, wobei diese Bestandteil von Qualitätssicherungssystemen sein sollten, die der Empfehlung zum Europäischen Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET) entsprechen; + Weitere Stärkung von Schlüsselkompetenzen in der Erstausbildung und der beruflichen Weiterbildung (insbesondere der Fertigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen sowie der digitalen Kompetenzen) unter Einschluss gemeinsamer Methodologien zur Einführung dieser Kompetenzen in Lehrpläne sowie zum Erwerb, zur Erbringung und zur Beurteilung der Lernergebnisse solcher Lehrpläne. Verbesserung des Zugangs zu Berufsbildung und Qualifikationen für alle, mit besonderem Augenmerk auf geringqualifizierten Lernenden, mittels fortlaufender beruflicher Aus- und Weiterbildung. Dies erfolgt insbesondere durch die Steigerung der Qualität, Bereitstellung und Zugänglichkeit fortlaufender beruflicher Bildung, die Validierung formalen und nichtformalen Lernens, die Förderung des Lernens am Arbeitsplatz und die Bereitstellung wirksamer, ganzheitlicher Orientierungsdienste sowie flexibler, durchlässiger Lernpfade; + Einführung systematischer Ansätze und Möglichkeiten für die Erstausbildung und Weiterbildung von Lehrkräften, Ausbildern und Mentoren in der beruflichen Bildung sowohl im schulischen als auch im betrieblichen Umfeld mit Schwerpunkt auf der Entwicklung einer wirksamen digitalen, offenen und innovativen Bildung und entsprechender pädagogischer Arbeitsweise. 4/4
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