Eingliederungsbilanz 2020 - der Agentur für Arbeit Cottbus - Bundesagentur für Arbeit
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Inhaltsverzeichnis A. Eingliederungsbilanz 2020 1. Ausgangslage 3 2. Zusammenfassung und Wertung der wichtigsten Daten 3 2.1. Zugewiesene Mittel und Ausgaben 3 2.2. Durchschnittliche Ausgaben je geförderten Arbeitnehmer 4 2.3. Geförderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie besonders förderungsbedürftige Personengruppen 4 3. Vermittlungsquote 5 4. Eingliederungsquote 5 B. Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz 2020 (Anlage) Eingliederungsbilanz 2020 © Agentur für Arbeit Cottbus 1
A. Eingliederungsbilanz 2020 Eingliederungsbilanz 2020 © Agentur für Arbeit Cottbus 21
1. Ausgangslage Die Agentur für Arbeit Cottbus hat gemäß § 11 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) über ihre Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung nach Abschluss des Haus- haltsjahres eine Eingliederungsbilanz zu erstellen. Die vorliegende Eingliederungsbi- lanz gibt einen Überblick über den Einsatz der Ermessensleistungen der aktiven Ar- beitsförderung im Jahr 2020. Sie soll Auskunft über den Mitteleinsatz, die geförderten Personengruppen und die Wirksamkeit der Förderung geben. 2. Zusammenfassung und Wertung der wichtigsten Daten 2.1. Zugewiesene Mittel und Ausgaben Die Agentur für Arbeit Cottbus wendete im Haushaltsjahr 2020 insgesamt 21,274[1] Mil- lionen Euro für Eingliederungsleistungen des SGB III mit dem Ziel der nachhaltigen In- tegration Arbeit- und Ausbildungssuchender sowie arbeitsloser Personen auf. Auf den eigentlichen Eingliederungstitel entfielen 17,635 Millionen Euro, der damit unter dem Vorjahrswert lag (2019: 21,035 Millionen Euro). Im Jahr 2020 wurden im Bereich der beruflichen Qualifizierung 8,033 Millionen Euro aufgewandt. Das ist ein Anteil von 37,8 % der Ausgabemittel. Im Jahr 2019 war mit 9,700 Millionen Euro ein Anteil von 39,4 % ausgewiesen. Parallel dazu betrug der Anteil der Ausgaben zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 18,6 % und damit 3,961 Millionen Euro. Im Vorjahr waren es 4,634 Millionen Euro, 18,8 % der Gesamtausgaben. Für klassische Eingliederungszuschüsse wurden 2,834 Millionen Euro aufgebracht, das sind 0,379 Millionen Euro weniger als im Vorjahr. Ein wesentlicher Anteil des Haushaltsvolumens 2020 entfiel auf die Förderung der Berufsausbildung. Hierfür wurden insgesamt 5,514 Millionen Euro ausgegeben. Be- trachtet man die Gesamthaushaltsverteilung, so stellt diese Summe 2020 einen Anteil von 25,9 % dar, 2019 waren es 23,3 %. Im vergangenen Jahr wurden für außerbetriebliche Ausbildung 0,496 Millionen Euro ausgegeben. Dies entspricht einem Anteil von 2,3 %. Im Jahr 2019 waren es 0,387 Millionen Euro. [1] vgl. Tabelle 1 Eingliederungsbilanz 2020 © Agentur für Arbeit Cottbus 31
2.2. Durchschnittliche Ausgaben je geförderten Arbeitnehmer Zu einem kostenintensiven, aber auch wirksamen Förderinstrument hat sich die berufli- che Weiterbildung verstetigt. Im Jahr 2020 betrug die Förderhöhe pro Arbeitnehmer und Monat 1.033 Euro [2] (2019: 1.101 Euro). Die durchschnittliche Förderdauer für die be- rufliche Weiterbildung eines Arbeitnehmers betrug 6,4 Monate (2019: 6,3 Monate). Der Gründungszuschuss mit einer durchschnittlichen monatlichen Förderhöhe von 1.095 Euro erhöhte sich um 132 Euro im Vergleich zu 2019. Die durchschnittlichen Kosten je Arbeitnehmer aus dem Vermittlungsbudget beliefen sich in 2020 auf 124 Euro pro Monat (2019: 106 Euro). 2.3. Geförderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie besonders förde- rungsbedürftige Personengruppen In der Agentur für Arbeit Cottbus befanden sich im Jahr 2020 im Durchschnitt 2.294[3] Teilnehmer in einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung, 430 weniger als im Jahr 2019. Darunter waren 5,9 % schwerbehinderte Menschen, 6,3 % Ältere (55 Jahre und älter) und 50,3 % Geringqualifizierte. Jüngere (bei Eintritt unter 25 Jahre) standen auch im Jahr 2020 im Blickpunkt der besonderen Förderung. Der Anteil der Teilnehmer dieser Personengruppe an Maßnahmen betrug 48,6 % [4], im Jahr 2019 waren es 49,6 %. Im vergangenen Jahr waren 42,3 % [5] aller Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III Frauen. Der realisierte Förderanteil betrug 40,8 % [5] und lag über der gesetzlichen geregelten Mindestbeteiligung nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III. [2] vgl. Tabelle 2 [3] vgl. Tabelle 3b I [4] vgl. Tabelle 3c II [5] vgl. Tabelle 4c I Eingliederungsbilanz 2020 © Agentur für Arbeit Cottbus 41
3. Vermittlungsquote Die definierte Vermittlungsquote im engeren Sinne zeigt an, in welchem Umfang Ar- beitsvermittlungen durch Auswahl und Vorschlag zur Wiederbeschäftigung von Arbeits- losen in nicht geförderte Beschäftigungsverhältnisse beigetragen haben. Die Vermitt- lungsquote betrug im Jahr 2020 11,9 % [6]. Im Jahr 2019 waren es 14,1 %. Die Integra- tionsarbeit der Agentur für Arbeit Cottbus lässt sich nicht ausschließlich mit dem o. a. engen Vermittlungsbegriff erfassen und allein mit der Vermittlungsquote im Sinne des § 11 Abs. 2 Nr. 5 SGB III messen. Die Eigenverantwortung der Kunden, sich selbst aktiv in den Prozess einzubringen, wird verstärkt eingefordert. So gewinnen im Vermittlungs- prozess zunehmend die Selbstinformationseinrichtungen der BA, die Internetplattform „Jobbörse“, die Einschaltung Dritter, aber auch der Aktivierungs- und Vermittlungsgut- schein zur Beschäftigungsaufnahme sowie die Förderung vermittlungsunterstützender Leistungen beim Zusammenführen von Arbeitsuchenden und Arbeitgebern an Bedeu- tung. Darüber hinaus werden vielfach Arbeitsvermittlungen nach Auswahl und Vor- schlag mit zusätzlichen Förderleistungen (geförderte Beschäftigungsverhältnisse) getä- tigt. Diese Anteile fließen nicht in die Berechnung der Vermittlungsquote im engeren Sinne ein. Weiterhin sind die Auswirkungen der Corona Pandemie auf den Arbeitsmarkt zu berücksichtigen. 4. Eingliederungsquote Die Eingliederungsquote als aussagekräftiger Wirkungsindikator weist den Zustand „in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zum Zeitpunkt 6 Monate nach Teilnahme- ende“ aus, und liefert somit einen wichtigen Anhaltspunkt für die Beurteilung der Wirk- samkeit von Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung. Sie sagt aus, zu welchem Anteil Absolventen in angemessener Zeit im Anschluss an die Maßnahme eine Beschäftigung aufgenommen haben. Basis für die Berechnung der Eingliederungsquote bilden die Austritte im Zeitraum Januar 2019 bis Dezember 2019. Gründungszuschüsse bleiben hierbei unberücksichtigt. Entsprechend der vorstehenden Definition wird sechs Monate nach Beendigung der Teilnahme die Eingliederung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung geprüft. [6] vgl. Tabelle 5 Eingliederungsbilanz 2020 © Agentur für Arbeit Cottbus 51
Der Nachweis der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung wird für alle Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung gefordert. In dem o. a. Zeit- raum erfolgten insgesamt 13.039[7] Austritte aus Maßnahmen, 1.549 weniger als im Vor- jahr. Die Eingliederungsquote wird nicht mehr insgesamt über alle Instrumente ausge- wiesen. Sie ist für die einzelnen Instrumente im Tabellenteil - Tabelle 6b - dargestellt und lag beispielsweise bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung bei 73,0 % [8]. Einerseits bietet der regionale Arbeitsmarkt in Südbrandenburg gute Beschäftigungs- möglichkeiten und andererseits ist ein gut aufgesetztes Absolventenmanagement, wie z. B. enge Begleitung während einer Maßnahme, Qualitätsprüfungen beim Träger oder enge Kontaktdichte zu den Maßnahmeteilnehmern, durchaus ein Erfolgsfaktor für ge- lingende Integrationen. [7] vgl. Tabelle 6a [8] vgl. Tabelle 6b Eingliederungsbilanz 2020 © Agentur für Arbeit Cottbus 61
B. Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz 2020 Hinweise zur Verwendung von Zeichen in den Tabellen: Eine Null (0; 0,0) ist mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleinsten Einheit, die in der Tabelle dargestellt werden kann. Ein Strich (-) bedeutet nichts vorhanden. Ein Punkt (.) bedeutet kein Nachweis vorhanden. Drei Punkte (...) bedeutet Angaben fallen später an. Ein (x) bedeutet Nachweis nicht sinnvoll. Eingliederungsbilanz 2020 © Agentur für Arbeit Cottbus 71
Tabellen Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III Agentur für Arbeit Cottbus Jahreszahlen 2020
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III Impressum Titel: Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III Region: Agentur für Arbeit Cottbus Berichtsmonat: Jahreszahlen 2020 Erstellungsdatum: 30.06.2021 Hinweise: Die gesetzlichen Grundlagen der Eingliederungsbilanz sowie konzeptionelle und methodische Erläuterungen können den Methodischen Hinweisen entnommen werden. Die Bezeichung der Tabellen orientiert sich an der Nummerierung in § 11 Abs. 2 SGB III. Herausgeberin: Bundesagentur für Arbeit Statistik Rückfragen an: Zentraler Statistik-Service Regensburger Straße 104 90478 Nürnberg E-Mail: Zentraler-Statistik-Service@arbeitsagentur.de Hotline: 0911/179-3632 Fax: 0911/179-1131 Weiterführende statistische Informationen Internet: http://statistik.arbeitsagentur.de Register: "Statistik nach Themen" http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Statistik-nach-Themen-Nav.html Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III, Jahreszahlen 2020, Nürnberg, Juni 2021 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Nutzungsbedingungen: Sie können Informationen speichern, (auch auszugsweise) mit Quellen- angabe weitergeben, vervielfältigen und verbreiten. Die Inhalte dürfen nicht verändert oder verfälscht werden. Eigene Berechnungen sind erlaubt, jedoch als solche kenntlich zu machen. Im Falle einer Zugänglichmachung im Internet soll dies in Form einer Verlinkung auf die Homepage der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Die Nutzung der Inhalte für gewerbliche Zwecke, ausgenommen Presse, Rundfunk und Fernsehen und wissenschaftliche Publikationen, bedarf der Genehmigung durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III Inhaltsverzeichnis Tabelle 1 Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III - Zugewiesene Mittel und Ausgaben 2 Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III - Durchschnittliche Ausgaben je Förderung 3aI Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer - besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Zugang - Jahressumme 3aII Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer - besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Zugang - Jahressumme - Anteile 3bI Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer - besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Bestand - Jahresdurchschnitt 3bII Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer - besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Bestand - Jahresdurchschnitt - Anteile 3cI Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer - Jüngere (unter 25 Jahre) - Zugang - Jahressumme / Bestand - Jahresdurchschnitt 3cII Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer - Jüngere (unter 25 Jahre) - Zugang - Jahressumme / Bestand - Jahresdurchschnitt - Anteile 4a Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen - besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Zugang - Jahressumme 4b Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen - besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Bestand - Jahresdurchschnitt 4c Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen - Mindestbeteiligung von Frauen nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III - Bestand - Jahresdurchschnitt 5 Abgang aus Arbeitslosigkeit in Erwerbstätigkeit im Rechtskreis SGB III - besonders förderungsbedürftige Personengruppen 6a Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - Austritte geförderter Arbeitnehmer/-innen 6b Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - Eingliederungsquote 6c Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - Verbleibsquote 7 Der regionale Arbeitsmarkt (rechtskreisübergreifend) - Verweis auf das Internetangebot der Statistik der Bundesagentur für Arbeit - 8a Entwicklung der Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung - Zugang - Jahressumme 8b Entwicklung der Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung - Eingliederungsquote 9a Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Personen mit Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III - Zugang - Jahressumme 9b Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Personen mit Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III - Bestand - Jahresdurchschnitt 9cI Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Personen mit Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III - Beschäftigung nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - Austritte geförderter Arbeitnehmer/-innen 9cII Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Personen mit Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III - Beschäftigung nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - Eingliederungsquote
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III Tabelle 1) Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung - zugewiesene Mittel und Ausgaben Agentur für Arbeit Cottbus (Gebietsstand März 2020) Berichtsjahr 2020, Datenstand März 2021 a) Zugewiesene Mittel Soll Ist (Ausgaben) (zugewie- in % von in % des Ein- sene Mittel) in in % des Soll Insgesamt gliederungs- in 1.000 € 1.000 € (Spalte 1) (Spalte 2) titels 1 2 3 4 5 Insgesamt x 21.274 x 100 x dav. Eingliederungstitel 24.843 17.635 71,0 82,9 100 Weitere Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung außerhalb des 1) x 3.639 x 17,1 x Eingliederungstitels b) Ausgaben in % des Ein- Ist (Ausgaben) in % gliederungs- in 1.000 € von Insgesamt titels 1 2 3 Insgesamt (Summe A, B, C, D, F, G, H) 21.274 100 x A Aktivierung und berufliche Eingliederung 3.757 17,7 19,3 Vermittlungsbudget 416 2,0 2,4 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 2.982 14,0 16,9 dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 44 0,2 0,2 dav. Maßnahmen bei einem Träger 2.938 13,8 16,7 dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung 17 0,1 0,1 Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1) 215 1,0 x dav. Vermittlungsbudget 1) 1 0,0 x dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1) 214 1,0 x Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen 1) 138 0,6 x Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen 1) 6 0,0 x B Berufswahl und Berufsausbildung 5.514 25,9 17,5 Zuschüsse für Berufsorientierungsmaßnahmen 265 1,2 1,5 Berufseinstiegsbegleitung 1.051 4,9 6,0 Assistierte Ausbildung 481 2,3 2,7 Assistierte Ausbildung für Menschen mit Behinderungen 1) 12 0,1 x Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein1) 1.619 7,6 x Ausbildungsbegleitende Hilfen 538 2,5 2,8 Außerbetriebliche Berufsausbildung 496 2,3 2,8 1) Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte Menschen 688 3,2 x Einstiegsqualifizierung 320 1,5 1,8 1) Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende in einer 2. Ausbildung 31 0,1 x Zuschuss für schwerbehinderte Menschen im Anschluss an Aus- und Weiterbildung 14 0,1 0,1 C Berufliche Weiterbildung 8.033 37,8 44,2 Förderung der beruflichen Weiterbildung 6.157 28,9 34,9 Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 1) 241 1,1 x Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 1.635 7,7 9,3 D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 3.961 18,6 18,9 Eingliederungszuschuss 2.834 13,3 16,1 Eingliederungszuschuss für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen 1) 623 2,9 x Gründungszuschuss 504 2,4 2,9 Gründungszuschuss zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben 1) - - x F Beschäftigung schaffende Maßnahmen - - - Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Restabwicklung) - - - G Freie Förderung - - - Freie Förderung SGB III (Restabwicklung) - - - Erprobung innovativer Ansätze - - - H Sonstige Leistungen 8 0,0 0,0 Förderung der Teilnahme an Sprachkursen - - - Förderung von Jugendwohnheimen - - - Reisekosten aus Anlass der Meldung bei der Arbeitsagentur 8 0,0 0,0 Mobilitätsprogramm TMS 1) - - x 1) Förderung von Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation - - x 1) Teilnehmerbezogene Programmausgaben des internationalen Services der BA - - x © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Diese Förderungen gehören zu den weiteren Ermessensleistungen außerhalb des Eingliederungstitels (§ 71b SGB IV).
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III Tabelle 2) Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung - Durchschnittliche Ausgaben je Förderung Agentur für Arbeit Cottbus (Gebietsstand März 2021) Berichtsjahr 2020, Datenstand März 2021 durchschnittliche Dauer der Ausgaben je Leistung Förderung pro Monat (Durchschnitt (in EURO) in Monaten) 2020 +/- Vorjahr 2020 +/- Vorjahr 1 2 3 4 A Aktivierung und berufliche Eingliederung Vermittlungsbudget 1)2) 124 19 x x 1) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 823 13 1,0 0,0 1) dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 20 0 0,2 - dav. Maßnahmen bei einem Träger 1) 2.003 -106 2,4 0,1 1)2) dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung x x x x Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) x x x x dav. Vermittlungsbudget 4) 26 3 x x 1) dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1.724 517 2,4 0,4 Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen 2.062 316 2,1 0,1 1) Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen 3.091 2.882 x x B Berufswahl und Berufsausbildung Zuschüsse für Berufsorientierungsmaßnahmen x x x x Berufseinstiegsbegleitung 339 70 28,6 4,5 Assistierte Ausbildung 522 54 13,1 -0,7 Assistierte Ausbildung für Menschen mit Behinderungen 82 2 16,5 2,7 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 3) 888 109 7,8 0,9 Ausbildungsbegleitende Hilfen 228 13 12,1 5,3 Außerbetriebliche Berufsausbildung 1.014 88 11,9 -4,4 Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. 620 26 25,5 1,8 Einstiegsqualifizierung 359 16 7,0 0,7 Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende in einer 2. Ausbildung 409 101 . . C Berufliche Weiterbildung 4) Förderung der beruflichen Weiterbildung 1.033 -68 6,4 0,1 4) Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 1.353 603 9,1 -4,8 Arbeitsentgeltzuschuss bei beruflicher Weiterbildung Beschäftigter 945 -72 10,4 -0,7 D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Eingliederungszuschuss 845 7 4,8 0,1 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 1.003 -173 24,3 3,2 Gründungszuschuss 1.095 132 10,3 0,2 G Freie Förderung Erprobung innovativer Ansätze x x - - © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Berechnung Sp. 1: Durchschnittliche monatliche Ausgaben dividiert durch den durchschnittlichen Teilnehmerbestand. Die Berechnung ist nur bei zeitraumbezogenen Leistungen sinnvoll bzw. möglich. Für Einmalleistungen werden für die Berechnung der durchschnittlichen Ausgaben die Jahresausgaben durch die Anzahl der Leistungsfälle dividiert. Somit werden bei den Einmalleistungen die Ergebnisse pro Fall ausgewiesen und sind mit den zeitraumbezogenen Ergebnissen der übrigen Instrumente nicht vergleichbar. 2) Berechnung Sp. 3: Die durchschnittliche Förderdauer wird auf Basis der Austritte eines Berichtsjahres und deren Förderbeginn und -ende ermittelt. 2) Die Berechnung ist nur bei zeitraumbezogenen Teilnahmen sinnvoll und möglich, nicht bei Einmalleistungen. 3) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich. 4) Der Anteil der Förderung beruflicher Weiterbildung, der Pflichtleistung ist, wird ab dem Jahr 2020 näherungsweise ermittelt. Siehe Erläuterung in den meth. Hinweisen.
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III Tabelle 3) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer Tabelle 3a) besonders förderungsbedürftige Personengruppen Agentur für Arbeit Cottbus (Gebietsstand März 2021) Berichtsjahr 2020, Datenstand März 2021 3a I) Zugang - Jahressumme Insge- darunter: besonders förderungsbedürftige Personen samt Insge- Langzeit- schwerbe- Ältere Berufs- Gering- 3) arbeits- hinderte (55 Jahre rück- qualifi- samt lose Menschen und älter) kehrende zierte (§ 18 / Abs.1 Gleichge- SGB III) stellte 1 2 3 4 5 6 7 Arbeitslose Rechtskreis SGB III 23.974 11.614 x 960 5.606 542 5.916 A Aktivierung und berufliche Eingliederung 7.174 3.344 138 260 1.124 137 2.005 1) Vermittlungsbudget 3.352 1.664 65 136 600 * 967 1) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 3.622 1.611 66 93 519 84 1.000 dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 2.155 864 43 52 325 61 471 dav. Maßnahmen bei einem Träger 1) 1.467 747 23 41 194 23 529 1) dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) - - - - - - - 1) Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 167 49 3 * * * 34 dav. Vermittlungsbudget 1) 43 15 - * * - 8 dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1) 124 34 3 10 - * 26 Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen * * 4 16 * * * Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen 1) * * - * - - * B Berufswahl und Berufsausbildung 695 677 * 22 - * 672 Berufseinstiegsbegleitung 9 9 - - - - 9 Assistierte Ausbildung 70 67 - - - - 67 Assistierte Ausbildung für Menschen mit Behinderungen 6 * - * - - 6 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2) 227 227 * * - - 227 Ausbildungsbegleitende Hilfen 156 151 - 4 - * 150 Außerbetriebliche Berufsausbildung 38 37 - - - - 37 Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. 57 53 - 12 - - 51 Einstiegsqualifizierung 125 125 - * - - 125 Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung * - - - - - - Zuschuss f. schwerbehinderte Menschen i. Anschl. a. Aus- u. Weiterbild. * * - * - - - C Berufliche Weiterbildung 1.111 397 * 34 126 43 220 Förderung der beruflichen Weiterbildung 4) 938 351 * 30 117 39 189 Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 4) 26 5 - * - * * Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 147 41 - * 9 * * D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 775 350 21 59 132 * 169 Eingliederungszuschuss 704 313 * * 122 19 160 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 31 29 * 29 6 * 6 Gründungszuschuss 40 8 - * 4 * 3 G Freie Förderung - - - - - - - Erprobung innovativer Ansätze - - - - - - - Summe (A, B, C, D, G) 9.755 4.768 178 375 1.382 203 3.066 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich. 3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal erfüllen. 4) Der Anteil der Förderung beruflicher Weiterbildung, der Pflichtleistung ist, wird ab dem Jahr 2020 näherungsweise ermittelt. Siehe Erläuterung in den meth. Hinweisen.
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III Tabelle 3) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer Tabelle 3a) besonders förderungsbedürftige Personengruppen Agentur für Arbeit Cottbus (Gebietsstand März 2021) Berichtsjahr 2020, Datenstand März 2021 3a II) Anteile (in Prozent) Insge- darunter: besonders förderungsbedürftige Personen samt Insge- Langzeit- schwerbe- Ältere Berufs- Gering- 3) arbeits- hinderte (55 Jahre rück- qualifi- samt lose Menschen und älter) kehrende zierte (§ 18 / Abs.1 Gleichge- SGB III) stellte 1 2 3 4 5 6 7 Arbeitslose Rechtskreis SGB III 23.974 48,4 x 4,0 23,4 2,3 24,7 A Aktivierung und berufliche Eingliederung 7.174 46,6 1,9 3,6 15,7 1,9 27,9 1) Vermittlungsbudget 3.352 49,6 1,9 4,1 17,9 * 28,8 1) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 3.622 44,5 1,8 2,6 14,3 2,3 27,6 dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 2.155 40,1 2,0 2,4 15,1 2,8 21,9 dav. Maßnahmen bei einem Träger 1) 1.467 50,9 1,6 2,8 13,2 1,6 36,1 1) dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) - x x x x x x 1) Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 167 29,3 1,8 * * * 20,4 dav. Vermittlungsbudget 1) 43 34,9 - * * - 18,6 dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1) 124 27,4 2,4 8,1 - * 21,0 Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen * * * * * * * Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen 1) * * * * * * * B Berufswahl und Berufsausbildung 695 97,4 * 3,2 - * 96,7 Berufseinstiegsbegleitung 9 100,0 - - - - 100,0 Assistierte Ausbildung 70 95,7 - - - - 95,7 Assistierte Ausbildung für Menschen mit Behinderungen 6 * - * - - 100,0 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2) 227 100,0 * * - - 100,0 Ausbildungsbegleitende Hilfen 156 96,8 - 2,6 - * 96,2 Außerbetriebliche Berufsausbildung 38 97,4 - - - - 97,4 Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. 57 93,0 - 21,1 - - 89,5 Einstiegsqualifizierung 125 100,0 - * - - 100,0 Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung * * * * * * * Zuschuss f. schwerbehinderte Menschen i. Anschl. a. Aus- u. Weiterbild. * * * * * * * C Berufliche Weiterbildung 1.111 35,7 * 3,1 11,3 3,9 19,8 Förderung der beruflichen Weiterbildung 4) 938 37,4 * 3,2 12,5 4,2 20,1 Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 4) 26 19,2 - * - * * Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 147 27,9 - * 6,1 * * D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 775 45,2 2,7 7,6 17,0 * 21,8 Eingliederungszuschuss 704 44,5 * * 17,3 2,7 22,7 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 31 93,5 * 93,5 19,4 * 19,4 Gründungszuschuss 40 20,0 - * 10,0 * 7,5 G Freie Förderung - x x x x x x Erprobung innovativer Ansätze - x x x x x x Summe (A, B, C, D, G) 9.755 48,9 1,8 3,8 14,2 2,1 31,4 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich. 3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal erfüllen. 4) Der Anteil der Förderung beruflicher Weiterbildung, der Pflichtleistung ist, wird ab dem Jahr 2020 näherungsweise ermittelt. Siehe Erläuterung in den meth. Hinweisen.
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III Tabelle 3) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer Tabelle 3b) besonders förderungsbedürftige Personengruppen Agentur für Arbeit Cottbus (Gebietsstand März 2021) Berichtsjahr 2020, Datenstand März 2021 3b I) Bestand - Jahresdurchschnitt Insge- darunter: besonders förderungsbedürftige Personen samt Insge- Langzeit- schwerbe- Ältere Berufs- Gering- 3) arbeits- hinderte (55 Jahre rück- qualifi- samt lose Menschen und älter) kehrende zierte (§ 18 / Abs.1 Gleichge- SGB III) stellte 1 2 3 4 5 6 7 Arbeitslose Rechtskreis SGB III 6.528 3.668 538 363 2.238 136 1.362 A Aktivierung und berufliche Eingliederung 358 178 6 16 48 7 118 1) Vermittlungsbudget x x x x x x x 1) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 328 168 5 12 48 7 113 dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 39 17 1 2 6 1 10 dav. Maßnahmen bei einem Träger 1) 289 151 4 10 42 6 103 1) dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) x x x x x x x 1) Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) x x x x x x x dav. Vermittlungsbudget 1) x x x x x x x dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1) 25 6 0 2 - 0 5 Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen 6 4 1 3 0 0 1 Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen 1) x x x x x x x B Berufswahl und Berufsausbildung 911 843 1 37 - 1 835 Berufseinstiegsbegleitung 259 217 - 1 - - 217 Assistierte Ausbildung 77 70 - 0 - - 70 Assistierte Ausbildung für Menschen mit Behinderungen 12 12 - 1 - - 11 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2) 152 152 1 0 - - 152 Ausbildungsbegleitende Hilfen 197 192 - 7 - 1 190 Außerbetriebliche Berufsausbildung 41 40 - 2 - - 40 Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. 93 84 - 24 - - 80 Einstiegsqualifizierung 74 74 - 1 - - 74 Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung 6 - - - - - - Zuschuss f. schwerbehinderte Menschen i. Anschl. a. Aus- u. Weiterbild. 1 1 - 1 - - - C Berufliche Weiterbildung 655 192 5 12 32 34 123 Förderung der beruflichen Weiterbildung 4) 496 157 5 11 28 28 98 Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 4) 15 2 - 0 - 1 2 Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 144 33 - 1 3 5 24 D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 370 192 9 69 66 10 78 Eingliederungszuschuss 280 133 8 20 54 7 62 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 52 50 2 48 8 0 14 Gründungszuschuss 38 9 - 1 4 3 2 G Freie Förderung - - - - - - - Erprobung innovativer Ansätze - - - - - - - Summe (A, B, C, D, G) 2.294 1.404 22 135 145 52 1.154 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich. 3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal erfüllen. 4) Der Anteil der Förderung beruflicher Weiterbildung, der Pflichtleistung ist, wird ab dem Jahr 2020 näherungsweise ermittelt. Siehe Erläuterung in den meth. Hinweisen.
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III Tabelle 3) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer Tabelle 3b) besonders förderungsbedürftige Personengruppen Agentur für Arbeit Cottbus (Gebietsstand März 2021) Berichtsjahr 2020, Datenstand März 2021 3b II) Anteile (in Prozent) Insge- darunter: besonders förderungsbedürftige Personen samt Insge- Langzeit- schwerbe- Ältere Berufs- Gering- 3) arbeits- hinderte (55 Jahre rück- qualifi- samt lose Menschen und älter) kehrende 4) zierte (§ 18 / Abs.1 Gleichge- SGB III) stellte 1 2 3 4 5 6 7 Arbeitslose Rechtskreis SGB III 6.528 56,2 8,2 5,6 34,3 2,1 20,9 A Aktivierung und berufliche Eingliederung 358 49,7 1,7 4,6 13,4 1,9 33,0 1) Vermittlungsbudget x x x x x x x 1) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 328 51,4 1,6 3,5 14,6 2,0 34,4 dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 39 43,6 2,8 3,8 15,0 2,3 25,2 dav. Maßnahmen bei einem Träger 1) 289 52,4 1,4 3,5 14,5 1,9 35,7 1) dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) x x x x x x x 1) Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) x x x x x x x dav. Vermittlungsbudget 1) x x x x x x x dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1) 25 24,2 1,0 6,7 - 0,3 18,9 Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen 6 65,7 13,4 56,7 7,5 6,0 10,4 Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen 1) x x x x x x x B Berufswahl und Berufsausbildung 911 92,5 0,1 4,1 - 0,1 91,7 Berufseinstiegsbegleitung 259 84,0 - 0,4 - - 84,0 Assistierte Ausbildung 77 91,2 - 0,2 - - 91,2 Assistierte Ausbildung für Menschen mit Behinderungen 12 100,0 - 9,8 - - 91,6 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2) 152 100,0 0,4 0,2 - - 100,0 Ausbildungsbegleitende Hilfen 197 97,7 - 3,4 - 0,4 96,6 Außerbetriebliche Berufsausbildung 41 99,2 - 3,9 - - 99,2 Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. 93 90,5 - 26,4 - - 86,8 Einstiegsqualifizierung 74 99,6 - 0,8 - - 99,6 Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung 6 - - - - - - Zuschuss f. schwerbehinderte Menschen i. Anschl. a. Aus- u. Weiterbild. 1 100,0 - 100,0 - - - C Berufliche Weiterbildung 655 29,2 0,8 1,9 4,8 5,2 18,8 Förderung der beruflichen Weiterbildung 4) 496 31,6 1,1 2,2 5,7 5,6 19,7 Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 4) 15 16,3 - 1,7 - 9,6 12,9 Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 144 22,5 - 0,9 2,2 3,2 16,3 D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 370 51,9 2,5 18,6 17,7 2,7 21,1 Eingliederungszuschuss 280 47,5 2,7 7,1 19,2 2,4 22,2 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 52 96,8 3,2 93,2 15,6 0,5 26,6 Gründungszuschuss 38 23,3 - 1,7 9,6 8,0 5,4 G Freie Förderung - x x x x x x Erprobung innovativer Ansätze - x x x x x x Summe (A, B, C, D, G) 2.294 61,2 0,9 5,9 6,3 2,3 50,3 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich. 3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal erfüllen. 4) Der Anteil der Förderung beruflicher Weiterbildung, der Pflichtleistung ist, wird ab dem Jahr 2020 näherungsweise ermittelt. Siehe Erläuterung in den meth. Hinweisen.
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III Tabelle 3) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer Tabelle 3c) Jüngere (bei Eintritt unter 25 Jahre) Agentur für Arbeit Cottbus (Gebietsstand März 2021) Berichtsjahr 2020, Datenstand März 2021 1) 3c I) Zugang - Jahressumme - und Bestand - Jahresdurchschnitt - Insgesamt Frauen Zugang Bestand Zugang Bestand 1 2 3 4 Arbeitslose Rechtskreis SGB III 3.132 413 1.096 141 A Aktivierung und berufliche Eingliederung 1.718 139 656 41 Vermittlungsbudget 1) 709 x 370 x 1) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 853 113 241 33 dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 279 6 75 2 1) dav. Maßnahmen bei einem Träger 574 107 166 32 1) dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) - x - x 1) Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 138 x 42 x dav. Vermittlungsbudget 1) 28 x 11 x dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1) 110 23 31 7 Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen * 3 3 1 1) Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen * x - x B Berufswahl und Berufsausbildung 670 880 207 270 Berufseinstiegsbegleitung 9 259 3 101 Assistierte Ausbildung 63 66 13 12 Assistierte Ausbildung für Menschen mit Behinderungen 6 12 * 2 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2) 222 150 84 58 Ausbildungsbegleitende Hilfen 146 183 33 38 Außerbetriebliche Berufsausbildung 38 40 14 18 Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. 56 92 9 15 Einstiegsqualifizierung 125 74 44 24 Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung * 3 * 2 Zuschuss f. schwerbehinderte Menschen i. Anschl. a. Aus- u. Weiterbild. * 1 - - C Berufliche Weiterbildung 79 32 20 14 Förderung der beruflichen Weiterbildung 3) 61 22 17 10 Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 3) 13 3 * 0 Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 5 7 * 4 D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 127 65 35 19 Eingliederungszuschuss 121 51 * 16 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 6 14 * 3 Gründungszuschuss - - - - G Freie Förderung - - - - Erprobung innovativer Ansätze - - - - Summe (A, B, C, D, G) 2.594 1.116 918 344 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich. 3) Der Anteil der Förderung beruflicher Weiterbildung, der Pflichtleistung ist, wird ab dem Jahr 2020 näherungsweise ermittelt. Siehe Erläuterung in den meth. Hinweisen.
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III Tabelle 3) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer Tabelle 3c) Jüngere (bei Eintritt unter 25 Jahre) Agentur für Arbeit Cottbus (Gebietsstand März 2021) Berichtsjahr 2020, Datenstand März 2021 3c II) Anteile an Insgesamt (in Prozent) in % von Tabelle 3a/ 3b in % von Tabelle 4a/ 4b Insgesamt Frauen Insgesamt Zugang Bestand Zugang Bestand 1 2 3 4 Arbeitslose Rechtskreis SGB III 13,1 6,3 10,7 5,1 A Aktivierung und berufliche Eingliederung 23,9 38,8 20,3 30,7 1) Vermittlungsbudget 21,2 x 22,1 x 1) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 23,6 34,6 16,2 26,9 dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 12,9 15,9 8,0 10,6 1) dav. Maßnahmen bei einem Träger 39,1 37,1 30,0 29,1 1) dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) x x x x Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1) 82,6 x 70,0 x dav. Vermittlungsbudget 1) 65,1 x 55,0 x dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1) 88,7 91,2 77,5 87,8 Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen * 52,2 42,9 38,9 Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen 1) * x x x B Berufswahl und Berufsausbildung 96,4 96,6 98,6 98,1 Berufseinstiegsbegleitung 100,0 100,0 100,0 100,0 Assistierte Ausbildung 90,0 86,3 100,0 92,2 Assistierte Ausbildung für Menschen mit Behinderungen 100,0 100,0 * 100,0 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2) 97,8 98,7 100,0 100,0 Ausbildungsbegleitende Hilfen 93,6 92,8 91,7 92,1 Außerbetriebliche Berufsausbildung 100,0 99,2 100,0 100,0 Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. 98,2 99,7 100,0 100,0 Einstiegsqualifizierung 100,0 99,2 100,0 100,0 Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung * 44,0 * 63,6 Zuschuss f. schwerbehinderte Menschen i. Anschl. a. Aus- u. Weiterbild. * 100,0 x x C Berufliche Weiterbildung 7,1 4,9 4,0 3,8 Förderung der beruflichen Weiterbildung 3) 6,5 4,5 4,1 3,5 Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 3) 50,0 21,3 * 3,9 Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 3,4 4,7 * 4,5 D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 16,4 17,6 11,6 12,9 Eingliederungszuschuss 17,2 18,3 * 13,7 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 19,4 27,1 * 20,8 Gründungszuschuss - - - - G Freie Förderung x x x x Erprobung innovativer Ansätze x x x x Summe (A, B, C, D, G) 26,6 48,6 21,6 36,8 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich. 3) Der Anteil der Förderung beruflicher Weiterbildung, der Pflichtleistung ist, wird ab dem Jahr 2020 näherungsweise ermittelt. Siehe Erläuterung in den meth. Hinweisen.
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III Tabelle 4) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen Tabelle 4a) besonders förderungsbedürftige Personengruppen Agentur für Arbeit Cottbus (Gebietsstand März 2021) Berichtsjahr 2020, Datenstand März 2021 4a) Zugang - Jahressumme Insge- in % darunter (Spalte 1): samt von besonders förderungsbedürftige Personen Tabelle Insge- Langzeit- schwer- Ältere Berufs- Gering- 3a 3) samt arbeits- behin- (55 Jahre rück- qualifi- Insge- lose derte M. / und kehren- zierte samt (§ 18 Gleichge- älter) de Abs.1 stellte SGB III) 1 2 3 4 5 6 7 8 Arbeitslose Rechtskreis SGB III 10.247 42,7 5.001 x 449 2.550 503 2.188 A Aktivierung und berufliche Eingliederung 3.231 45,0 1.527 79 131 549 130 793 1) Vermittlungsbudget 1.675 50,0 851 46 92 * * 464 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1) 1.489 41,1 661 * 32 275 81 321 dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 935 43,4 395 22 19 176 58 167 dav. Maßnahmen bei einem Träger 1) 554 37,8 266 * 13 99 23 154 1) dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) - x - - - - - - Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1) 60 35,9 10 - 3 - - * dav. Vermittlungsbudget 1) 20 46,5 4 - * - - * dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1) 40 32,3 6 - * - - 5 Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen 7 * 5 * 4 * * * Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen 1) - * - - - - - - B Berufswahl und Berufsausbildung 210 30,2 204 * 6 - - 204 Berufseinstiegsbegleitung 3 33,3 3 - - - - * Assistierte Ausbildung 13 18,6 13 - - - - 13 Assistierte Ausbildung für Menschen mit Behinderungen 4 66,7 4 - * - - * Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2) 84 37,0 84 * * - - 84 Ausbildungsbegleitende Hilfen 36 23,1 34 - * - - 34 Außerbetriebliche Berufsausbildung 14 36,8 13 - - - - 13 Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. 9 15,8 9 - * - - 9 Einstiegsqualifizierung 44 35,2 44 - - - - 44 Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung 3 * - - - - - - Zuschuss f. schwerbehinderte Menschen i. Anschl. a. Aus- u. Weiterbild. - * - - - - - - C Berufliche Weiterbildung 498 44,8 172 9 16 63 * 69 Förderung der beruflichen Weiterbildung 4) 412 43,9 150 9 * 57 * 56 Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 4) 11 42,3 * - - - * * Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 75 51,0 * - * 6 * * D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 303 39,1 140 * 20 53 * 69 Eingliederungszuschuss 279 39,6 127 * * 50 * 66 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 10 32,3 9 * 9 * * * Gründungszuschuss 14 35,0 4 - * * * * G Freie Förderung - x - - - - - - Erprobung innovativer Ansätze - x - - - - - - Summe (A, B, C, D, G) 4.242 43,5 2.043 96 173 665 191 1.135 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich. 3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal erfüllen. 4) Der Anteil der Förderung beruflicher Weiterbildung, der Pflichtleistung ist, wird ab dem Jahr 2020 näherungsweise ermittelt. Siehe Erläuterung in den meth. Hinweisen.
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III Tabelle 4) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen Tabelle 4b) besonders förderungsbedürftige Personengruppen Agentur für Arbeit Cottbus (Gebietsstand März 2021) Berichtsjahr 2020, Datenstand März 2021 4b) Bestand - Jahresdurchschnitt Insge- in % von darunter (Spalte 1): samt Tabelle besonders förderungsbedürftige Personen 3b Insge- Insge- Langzeit- schwer- Ältere Berufs- Gering- samt 3) samt arbeits- behin- (55 Jahre rück- qualifi- lose derte M. / und kehren- zierte (§ 18 Gleichge- älter) de Abs.1 stellte SGB III) 1 2 3 4 5 6 7 8 Arbeitslose Rechtskreis SGB III 2.759 42,3 1.578 227 157 974 129 504 A Aktivierung und berufliche Eingliederung 133 37,2 60 2 4 21 7 35 1) Vermittlungsbudget x x x x x x x x Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1) 124 37,7 58 2 3 21 7 34 dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 15 37,9 6 0 1 3 1 3 dav. Maßnahmen bei einem Träger 1) 109 37,7 52 2 3 19 6 31 1) dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) x x x x x x x x 1) Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) x x x x x x x x dav. Vermittlungsbudget 1) x x x x x x x x dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1) 8 33,0 1 - 0 - - 1 Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen 2 26,9 1 0 1 0 0 0 Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen 1) x x x x x x x x B Berufswahl und Berufsausbildung 276 30,2 248 1 10 - - 246 Berufseinstiegsbegleitung 101 39,2 80 - - - - 80 Assistierte Ausbildung 13 16,6 12 - - - - 12 Assistierte Ausbildung für Menschen mit Behinderungen 2 14,7 2 - 0 - - 2 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2) 58 38,5 58 1 0 - - 58 Ausbildungsbegleitende Hilfen 41 20,9 39 - 2 - - 38 Außerbetriebliche Berufsausbildung 18 44,2 18 - 1 - - 18 Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. 15 16,6 14 - 7 - - 14 Einstiegsqualifizierung 24 32,4 24 - - - - 24 Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung 3 44,0 - - - - - - Zuschuss f. schwerbehinderte Menschen i. Anschl. a. Aus- u. Weiterbild. - - - - - - - - C Berufliche Weiterbildung 380 58,0 113 4 7 17 33 63 Förderung der beruflichen Weiterbildung 4) 278 56,0 90 4 6 15 28 48 Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 4) 9 57,3 2 - - - 1 1 Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 94 64,9 22 - 1 2 4 14 D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 146 39,6 74 3 22 25 9 26 Eingliederungszuschuss 113 40,6 54 2 8 23 6 23 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 16 30,9 15 0 13 2 0 2 Gründungszuschuss 17 44,3 5 - 1 0 3 1 G Freie Förderung - x - - - - - - Erprobung innovativer Ansätze - x - - - - - - Summe (A, B, C, D, G) 935 40,8 495 9 44 63 50 370 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich. 3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal erfüllen. 4) Der Anteil der Förderung beruflicher Weiterbildung, der Pflichtleistung ist, wird ab dem Jahr 2020 näherungsweise ermittelt. Siehe Erläuterung in den meth. Hinweisen.
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III Tabelle 4) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen Tabelle 4c) Mindestbeteiligung von Frauen nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III Agentur für Arbeit Cottbus (Gebietsstand März 2021) Berichtsjahr 2020, Datenstand März 2021 4c I) Bestand - Jahresdurchschnitt nachrichtl.: Insgesamt Frauen Männer 1 2 3 relative Betroffenheit (rechtskreisanteilige Arbeitslosenquote %) 2,1 1,9 2,3 absolute Betroffenheit (Anteil an den Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III) x 42,3 57,7 Mindestbeteiligung von Frauen nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III x 37,5 62,5 realisierter Förderanteil (s. auch Tab. 4 b) x 40,8 59,2 Differenz Mindestbeteiligung zu realisiertem Förderanteil x 3,2 - 3,2 realisierter Förderanteil (ohne Kategorie "B Berufswahl und Berufsausbildung") (s. auch Tab. 4 b) x 47,7 52,3 Differenz Mindestbeteiligung zu realisiertem Förderanteil x 10,2 - 10,2 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 4c II) Bestand - Jahresdurchschnitt Vorjahr nachrichtl.: Insgesamt Frauen Männer relative Betroffenheit (rechtskreisanteilige Arbeitslosenquote %) 1,6 1,5 1,8 absolute Betroffenheit (Anteil an den Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III) x 43,5 56,5 Mindestbeteiligung von Frauen nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III x 39,8 60,2 realisierter Förderanteil x 44,0 56,0 Differenz Mindestbeteiligung zu realisiertem Förderanteil x 4,2 - 4,2 realisierter Förderanteil (ohne Kategorie "B Berufswahl und Berufsausbildung") x 50,9 49,1 Differenz Mindestbeteiligung zu realisiertem Förderanteil x 11,1 - 11,1 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III Tabelle 5) Abgang aus Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB III Tabelle 5) besonders förderungsbedürftige Personengruppen Agentur für Arbeit Cottbus (Gebietsstand März 2021) Berichtsjahr 2020, Datenstand März 2021 5) Abgang - Jahressumme Abgang von Arbeitslosen darunter: besonders förderungsbedürftige Personen Insge- Langzeit- schwerbe- Ältere Berufs- Gering- 1) arbeits- hinderte (55 Jahre rück- qualifi- Insge- samt lose Menschen und älter) kehrende zierte samt (§ 18 / Abs.1 Gleichge- SGB III) stellte 1 2 3 4 5 6 7 Abgänge aus Arbeitslosigkeit insgesamt 01 22.240 10.728 939 889 5.145 499 5.214 2) dar. Abgänge in Erwerbstätigkeit 02 10.799 4.384 187 295 2.042 227 2.191 dar. Abgänge in Beschäftigung 03 10.373 4.209 175 288 1.945 221 2.119 Wiederbeschäftigungsquote 3) (Z. 03 in % v. Z. 01) 04 46,6 39,2 18,6 32,4 37,8 44,3 40,6 dar. Abgänge in ungeförderte Beschäftigung 05 9.711 3.906 151 245 1.818 203 1.987 Zeile 05 in % v. Zeile 01 06 43,7 36,4 16,1 27,6 35,3 40,7 38,1 dar. in selbständige Tätigkeit 07 366 141 12 5 79 6 53 Zeile 07 in % von Zeile 01 08 1,6 1,3 1,3 0,6 1,5 1,2 1,0 dar. in selbständige Tätigkeit ohne Förderung 09 318 129 12 3 75 4 45 Zeile 09 in % von Zeile 01 10 1,4 1,2 1,3 0,3 1,5 0,8 0,9 dar. Abgänge in Beschäftigung (gefördert und ungefördert) 11 1.333 508 25 38 237 27 239 durch Vermittlung Zeile 11 in % von Zeile 03 12 12,9 12,1 14,3 13,2 12,2 12,2 11,3 dar. Abgänge in Beschäftigung (nur ungefördert) 13 1.155 441 20 33 210 25 203 durch Vermittlung Vermittlungsquote 4) (Z. 13 in % v. Z. 05) 14 11,9 11,3 13,2 13,5 11,6 12,3 10,2 Abgang von arbeitslosen Frauen darunter: besonders förderungsbedürftige Personen Insge- Langzeit- schwerbe- Ältere Berufs- Gering- Insge- samt 1) arbeits- hinderte (55 Jahre rück- qualifi- lose Menschen und älter) kehrende zierte samt (§ 18 / Abs.1 Gleichge- SGB III) stellte 1 2 3 4 5 6 7 Abgänge aus Arbeitslosigkeit insgesamt 01 9.654 4.697 439 424 2.362 475 1.948 dar. Abgänge in Erwerbstätigkeit 2) 02 4.616 1.879 88 143 876 211 836 dar. Abgänge in Beschäftigung 03 4.445 1.810 85 137 840 205 806 Wiederbeschäftigungsquote 3) (Z. 03 in % v. Z. 01) 04 46,0 38,5 19,4 32,3 35,6 43,2 41,4 dar. Abgänge in ungeförderte Beschäftigung 05 4.170 1.680 78 119 780 189 756 Zeile 05 in % v. Zeile 01 06 43,2 35,8 17,8 28,1 33,0 39,8 38,8 dar. in selbständige Tätigkeit 07 145 52 3 4 25 6 21 Zeile 07 in % von Zeile 01 08 1,5 1,1 0,7 0,9 1,1 1,3 1,1 dar. in selbständige Tätigkeit ohne Förderung 09 131 45 3 * 23 4 16 Zeile 09 in % von Zeile 01 10 1,4 1,0 0,7 * 1,0 0,8 0,8 dar. Abgänge in Beschäftigung (gefördert und ungefördert) 11 575 245 13 20 124 25 95 durch Vermittlung Zeile 11 in % von Zeile 03 12 12,9 13,5 15,3 14,6 14,8 12,2 11,8 dar. Abgänge in Beschäftigung (nur ungefördert) 13 509 217 11 17 111 24 82 durch Vermittlung Vermittlungsquote 4) (Z. 13 in % v. Z. 05) 14 12,2 12,9 14,1 14,3 14,2 12,7 10,8 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen. 2) Abgänge in Erwerbstätigkeit (Zeile 02) umfassen neben den Abgängen in Beschäftigung (Zeile 03) und den Abgängen in Selbständigkeit (Zeile 07) auch Abgänge in den 3) Freiwilligendienst. Die Summe von Zeile 03 und 07 weicht daher um die Zahl der Abgänge in den Freiwilligendienst von Zeile 02 ab. 3) Die Wiederbeschäftigungsquote zeigt an, in welchem Maß Arbeitslose ihre Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung 4) beendet haben. Sie bezieht die Abgänge in Beschäftigung (Zeile 03) auf die Abgänge aus Arbeitslosigkeit insgesamt (Zeile 01). 4) Die Vermittlungsquote zeigt an, in welchem Umfang Arbeitsvermittlungen durch Auswahl und Vorschlag zur Wiederbeschäftigung von Arbeitslosen in ungeförderten 5) Beschäftigungsverhältnissen beigetragen haben. 5) Die Mitwirkung von Arbeitsagenturen oder Trägern der Grundsicherung am Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses lässt sich jedoch nicht mit einem engen 5) Vermittlungsbegriff erfassen und allein mit der Vermittlungsquote im Sinne des § 11 Abs. 2 Nr. 5 SGB III messen. Zum einen werden vielfach Arbeitsvermittlungen nach 5) Auswahl und Vorschlag mit zusätzlichen Förderleistungen getätigt. Über die klassische Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag hinaus tragen zudem die 5) Selbstinformationseinrichtungen, die Beratungsdienstleistungen, Potenzialanalysen, die Einschaltung von Dritten, vielfältige finanzielle Hilfen bei der Beschäftigungssuche, 5) auch der Vermittlungsgutschein zu Beschäftigungsaufnahmen, sowie die Förderung durch das Instrumentarium der aktiven Arbeitsmarktpolitik bei. Weiterführende 5) Informationen können der Publikation "Erfolgreiche Arbeitssuche sowie Förderung vor und bei Beschäftigungsaufnahme" entnommen werden, abrufbar unter: Erfolgreiche Arbeitsuche sowie Förderung vor und bei Beschäftigungsaufnahme
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III Tabelle 6) Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten (Ermessensleistungen) Tabelle 6a) Austritte von Männern und Frauen Agentur für Arbeit Cottbus (Gebietsstand März 2021) Berichtsjahr 2020, Datenstand März 2021 Austritte geförderter Arbeitnehmer/-innen insgesamt (Januar 2019 - Dezember 2019) darunter: beson- darunter: ders schwer- Austritte förder- Langzeit- behin- Ältere Insge- ungs- arbeits- Berufs- Frauen Männer derte (55 Gering- samt bedürf- lose rück- Men- Jahre qualifi- tige (§ 18 kehren- schen / und zierte Perso- Abs.1 de Gleichge- älter) 2) SGB III) nen stellte 1 2 3 4 5 6 7 8 9 A Aktivierung und berufliche Eingliederung Vermittlungsbudget 4.936 2.523 2.413 2.462 68 202 970 118 1.350 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 4.589 2.142 2.447 2.021 74 143 702 147 1.196 dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 2.831 1.407 1.424 1.139 42 86 432 108 615 dav. Maßnahmen bei einem Träger 1.758 735 1.023 882 32 57 270 39 581 dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) 3 - 3 * * * * - - Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 244 95 149 82 10 40 3 - 34 dav. Vermittlungsbudget 86 38 48 39 5 20 * - 13 dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 158 57 101 43 5 20 * - 21 Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen 42 13 29 24 * 21 3 * 3 Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen * - * - - - - - - B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM Berufseinstiegsbegleitung 225 93 132 75 - * - - 74 Assistierte Ausbildung 66 14 52 57 - * - * 57 Assistierte Ausbildung für Menschen mit Behinderungen 8 3 5 7 - * - - 7 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 1) 291 110 181 291 * 3 - - 291 Ausbildungsbegleitende Hilfen 178 56 122 169 - * - - 169 Außerbetriebliche Berufsausbildung 35 14 21 35 * - - - 35 Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. 40 4 36 34 - 6 - - 33 Einstiegsqualifizierung 114 47 67 112 - * - * 112 Zuschuss f. schwerbehinderte Menschen i. Anschl. a. Aus- u. Weiterbild. * * * * - * - - - C Berufliche Weiterbildung Förderung der beruflichen Weiterbildung 1.250 599 651 417 7 25 139 39 241 dar. Berufliche Weiterbildung ohne Beschäftigtenqualifizierung 1.028 479 549 368 7 23 129 35 205 Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 32 14 18 4 - 3 - - * Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 133 65 68 28 - * 5 3 19 D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Eingliederungszuschuss 818 379 439 357 22 39 155 39 155 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 38 14 24 38 * 38 15 - 6 Gründungszuschuss 57 25 32 18 - 3 6 * 9 G Freie Förderung Erprobung innovativer Ansätze - - - - - - - - - © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich. 2) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen.
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