Monitoring der Beamtenpensionen - im Bundesdienst 2020
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Monitoring der Beamtenpensionen im Bundesdienst 2020 Wien 2020
Impressum Medieninhaber, Verleger und Herausgeber: Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS), Sektion III – Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation Hohenstaufengasse 3, 1010 Wien Autorinnen und Autoren: Mag. Renate Gabmayer, Mag. Rudolf Haschmann, Mag. Florian Dohnal, MA Redaktion: Gabriela Kleinrath und Mirela Ramic, BSc (WU) Text und Gesamtumsetzung: Referat III/C/7/a HR-Controlling Wien, 2020 Fotonachweis: Carina Karlovits / HBF (Cover) Gestaltung: BMKÖS Grafik Druck: BM.I Digitalprintcenter Copyright und Haftung: Auszugsweiser Abdruck ist nur mit Quellenangabe gestattet, alle sonstigen Rechte sind vorbehalten. Es wird darauf verwiesen, dass alle Angaben in dieser Publikation trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport und der Autorin / des Autors ausgeschlossen ist. Rechtsausführungen stellen die unverbindliche Meinung der Autorin / des Autors dar und können der Rechtsprechung der un- abhängigen Gerichte keinesfalls vorgreifen. Rückmeldungen: Ihre Überlegungen zu vorliegender Publikation übermitteln Sie bitte an: iii7@bmkoes.gv.at Internet: https://www.oeffentlicherdienst.gv.at/publikationen/index.html
Inhalt 1 Einleitung 4 2 Bundesdienst (Gesamtüberblick) 8 3 Verwaltungsdienst 13 4 Exekutivdienst 16 5 Lehrpersonen 20 6 Militärischer Dienst 23 7 Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte 26 8 Methodische Anmerkungen 29 9 Anhang 30
1 Einleitung Mit 1. Jänner 2005 trat das Pensionsharmonisierungsgesetz in Kraft, in dem auch das Allgemeine Pensionsgesetz (APG) enthalten ist. Seither existiert in Österreich ein ein- heitliches Pensionssystem für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Privat- wirtschaft sowie für die Vertragsbediensteten, Beamtinnen und Beamten des Bundes. Alle Beamtinnen und Beamten, die in den Jahren ab 1976 geboren sind oder die ab 2005 ernannt worden sind, sowie die ab 1955 geborenen Vertragsbediensteten, erhalten ihre Pension nach den Regelungen des APG. Für die übrigen Bediensteten gelten Übergangsbestimmungen. So erhalten Beamtinnen und Beamte, die vor 1955 geboren wurden, eine Pension nach dem Pensionsgesetz 1965; Vertragsbedienstete, die vor 1955 geboren wurden, eine ASVG-Pension. Beamtinnen und Beamte, die in den Jahren 1955 bis 1975 geboren wurden und bereits vor 2005 Beamtinnen und Beamte waren, werden parallelgerechnet. Das heißt: Gewichtet nach der Aufteilung der Dienstzeiten vor bzw. ab 2005, gebührt ein Teil der Pension nach dem Pensionsgesetz 1965 und der andere nach dem APG. Diese komplexe Rechtslage bedingt eine transparente Darstellung der Entwicklungen im Pensionsbereich des Bundes. Ziel des vorliegenden Berichts „Monitoring der Be- amtenpensionen“, der 2020 zum sechsten Mal in Folge von der Sektion „Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation“ erstellt wird, ist die adäquate Aufbereitung für die Öffentlichkeit sowie für politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger. In Kapitel 1 werden Informationen zu den Arten der Neupensionierungen, zum Pensions- antrittsalter und zur Finanzierung der Pensionen kompakt dargestellt. Das Kapitel 2 liefert einen Gesamtüberblick der Beamtenpensionen im Bundesdienst. Ein besonderer Fokus liegt in diesem Kapitel auf der langfristigen Entwicklung der Bundesbeamtenpensionen. Die darauffolgenden Kapitel (Kapitel 3 bis 7) gehen weiter in die Details und betrachten die größten Berufsgruppen einzeln. Den Abschluss bildet das Kapitel 8 mit methodischen Anmerkungen. Im Anhang sind die Daten für den fünfjährigen Vergleich dargestellt. 4
1.1 Arten von Neupensionierungen Das gesetzliche Pensionsalter ist mit Oktober 2017 auf 65 Jahre gestiegen. Bundes- beamtinnen und Bundesbeamte treten daher seit Oktober 2017 kraft Gesetzes mit Ablauf jenes Monats in den Ruhestand, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden (Alterspension). Bei Vorliegen von gesundheitlichen Problemen gibt es die Möglichkeit, die Dienstunfähig- keitspension in Anspruch zu nehmen. Diese Pensionsart ist altersunabhängig und mit Abschlägen verbunden. Sie entspricht der Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension in der gesetzlichen Pensionsversicherung. Zudem gibt es die Möglichkeit, sofern bestimmte Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden, vorzeitig die Pension anzutreten. Folgende Pensionierungsarten werden unterschieden: • Korridorpension: Die Korridorpension kann ab der Vollendung des 62. Lebens- jahres angetreten werden, sofern eine ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit von 40 Jahren vorliegt. Sie ist mit erhöhten Abschlägen verbunden. • Langzeitbeamtenregelung: diese Pensionierung ist ebenfalls erst ab der Voll- endung des 62. Lebensjahres möglich, sofern 42 Jahre an beitragsgedeckter Gesamtdienstzeit erreicht wurden. Sie ist auch mit Abschlägen verbunden. • Schwerarbeiterregelung: Die Pensionierung nach der Schwerarbeiterregelung ist ab der Vollendung des 60. Lebensjahres mit verminderten Abschlägen möglich, sofern 120 Schwerarbeitsmonate innerhalb der letzten 240 Kalendermonate vor der Versetzung in den Ruhestand geleistet wurden und insgesamt eine ruhe- genussfähige Gesamtdienstzeit von 42 Jahren erbracht wurde. 5
1.2 Pensionsantrittsalter Beamtinnen und Beamte treten – wie oben bereits erwähnt – seit 2017 mit Ablauf des Monats, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, kraft Gesetzes in den Ruhestand. Sie konnten bis zum Jahr 2003 frühestens mit Ablauf des Monats, in dem sie das 61,5. Lebensjahr vollendeten, durch Erklärung ihre Versetzung in den Ruhestand bewirken. In Folge der Pensionsreform 2003 stieg das Mindestalter für die Ruhestandsversetzung durch Erklärung analog zum ASVG – wie schon bisher unabhängig vom Geschlecht – schrittweise bis 2017 auf 65 Jahre. Pensionsantritte vor dem gesetzlichen Pensionsalter sind mit Abschlägen verbunden. Das faktische Pensionsantrittsalter ist jedoch aufgrund der Frühpensionsmöglichkeiten (Dienstunfähigkeit, Korridorpension, Langzeitbeamtenregelung, Schwerarbeiterregelung) niedriger als das gesetzliche Pensionsalter. Schwerpunkt der jüngsten Pensionsreformen waren deshalb Maßnahmen zur Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters (Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, Dienstrechts-Novelle 2011, BGBl. I Nr. 140/2011, und 2. Stabilitätsgesetz 2012, BGBl. I Nr. 35/2012). Die Voraussetzungen für die vorzeitigen Pensionsantritte wurden verschärft indem die Inanspruchnahme der Langzeitbeamtenregelung („Hacklerregelung“) erst mit Vollendung des 62. Lebensjahres und 42 Jahren beitragsgedeckter Gesamtdienstzeit möglich wurde. Gleichzeitig wurden bei der Korridorpension die benötigte ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit auf 40 Jahre angehoben (bei Vollendung des 62. Lebensjahres) und die Abschläge erhöht. Eine weitere wichtige Maßnahme zur Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters wurde dadurch gesetzt, dass eine Jubiläumszuwendung für 40 Dienstjahre nur mehr anlässlich eines Pensionsantritts zum gesetzlichen Pensionsalter (65) bereits mit 35 Dienstjahren gewährt werden kann. Durch die bis 2028 länger werdenden Durchrechnungszeiträume (23 Monate mehr ab jedem 1. Jänner) werden die Pensionen tendenziell niedriger. Dieser Effekt kann durch längeres Verbleiben im Dienststand abgemildert werden. Ein wesentlicher Grund für einen Verbleib bis zum gesetzlichen Pensionsalter ist die Vermeidung von Abschlägen. Zusätzlich wurde die Reduzierung des Pensionssicherungsbeitrags bei freiwillig längerem Verbleiben im Aktivstand eingeführt. Die Ermöglichung der bundesweiten Arbeitsplatz- suche für Beamtinnen und Beamte vor einer Versetzung in den Ruhestand wegen Dienst- unfähigkeit ist eine weitere Maßnahme um das faktische Pensionsantrittsalter zu erhöhen. 6
1.3 Finanzierung der Pensionen Beamtinnen und Beamte des Bundes sind nicht pensionsversichert wie Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte der Privatwirtschaft und Vertragsbedienstete. Der Bund als Dienstgeber leistet für seine Beamtinnen und Beamten keine Pensionsversicherungsbei- träge an die Sozialversicherung, sondern übernimmt die Ruhestandsversorgung für die Betroffenen bzw. deren Hinterbliebene selbst. Laut Bundesrechnungsabschluss 20181 beträgt der Pensionsaufwand für Beamtinnen und Beamte des Bundes der Hoheitsver- waltung und der ausgegliederten Institutionen (exkl. Post/Telekom/Postbus und ÖBB) rund 4,2 Mrd. Euro. Beamtinnen und Beamte leisten, sofern sie vor dem 1. Jänner 1955 geboren sind, in ihrer Aktivzeit einen Pensionsbeitrag von 12,55 %. Jüngere zahlen je nach Betroffenheit durch das Pensionsharmonisierungsgesetz einen Beitrag zwischen 10,25 % und 12,40 % und für Bezugsteile über der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (2019: 5.220 Euro) einen Beitrag zwischen 0 % und 11,73 %. Der Dienstgeber entrichtet einen Pensionsbeitrag von 12,55 %2. Pensionierte Beamtinnen und Beamte leisten einen vom Zeitpunkt des Pensionsantritts abhängigen Pensionssicherungsbeitrag, der je nach Pensionsantrittsjahr zwischen 1,13 % und 3,30 % beträgt. Der Pensionssicherungsbeitrag entfällt bei Pensionsantritt ab 2020 für Beamtinnen und Beamte, die nach dem 1. Dezember 1959 geboren sind. Die Ruhe- und Versorgungsgenüsse – so die gesetzliche Bezeichnung der Pensionen von Beamtinnen und Beamten sowie deren Hinterbliebenen – werden operativ vom Pensionsservice der BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau) ausbezahlt. 1 https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home_1/home_9/Pensionen___Beamtinnen_und_ Beamte_UG_23.pdf 2 Die Einnahmen gehen wie erwähnt nicht in die Sozialversicherung sondern fließen als Ein- nahmen ins Bundesbudget (UG 23). Diese Einnahmen beliefen sich im Jahr 2018 auf rund 1,4 Mrd. Euro. 7
2 Bundesdienst (Gesamtüberblick) Bund: Der Trend des steigenden Pensionsantrittsalters der Beamtinnen und Beam- ten im Bundesdienst setzt sich fort. Es liegt aktuell bei 62,4 Jahren. Im Vergleich zum Vorjahr beträgt der Anstieg 0,3 Jahre, im „Fünf-Jahres-Vergleich“ 1,2 Jahre. Die Auswirkungen der im Jahr 2013 beschlossenen Verschärfungen der Voraus- setzungen zur Inanspruchnahme von vorzeitigen Pensionierungen (insbesondere Langzeitbeamtenregelung und Korridorpension) sind weiter erkennbar (für Details siehe Tabellen auf S. 12 und 14). Neupensionierungen und Antrittsalter im Zeitverlauf 62,4 61,7 61,9 62,1 61,2 60,9 60,5 60,6 60,5 60,5 60,7 59,9 60,1 6.987 59,5 59,6 59,0 59,2 58,9 58,4 57,9 58,3 4.374 4.046 3.833 3.558 3.425 3.377 3.233 3.181 2.997 2.998 2.876 2.745 2.531 2.352 2.360 1.889 1.877 1.699 1.752 1.540 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Neupensionierungen DN-Antrittsalter 8
Berufsgruppen: Der Anstieg des bundesweiten, durchschnittlichen Pensionsantritts- alters von 0,3 Jahren ist hauptsächlich auf den Anstieg des Anteils der Pensionierun- gen mit gesetzlichem Pensionsalter bei den Lehrpersonen und im Verwaltungsdienst zurückzuführen. Die Anzahl der Neupensionierungen ist beim Verwaltungsdienst (+ 233 Neupensionierungen) und bei den Lehrpersonen (+ 218 Neupensionierungen) am stärksten angewachsen. (für Details siehe Kapitel 3 bis 7). Antrittsalter nach Berufsgruppe Neupensionierungen nach Berufsgruppe 2019/2018 2019/2018 Lehrpersonen 64,0 0,6 Lehrpersonen 1.061 218 Richter/innen 63,5 Richter/innen 64 19 -0,1 Staatsanw. Staatsanw. 62,4 0,3 332 -64 Militärischer Dienst Militärischer Dienst 62,4 0,3 3.833 456 Gesamtergebnis Gesamtergebnis Verwaltungsdienst 62,3 Verwaltungsdienst 1.225 233 0,2 Exekutivdienst 59,7 Exekutivdienst 894 -0,1 42 2019 2018 Diff. 2018 in Jahren 2019 2018 Diff. 2018 in Köpfen Aufgrund des demographischen Wandels und der steigenden Anzahl von älteren Be- amtinnen und Beamten kam es ab 2006 zu einem Anstieg der Neupensionierungen. Der Rückgang in den Jahren 2014 und 2015 ist auf die Verschärfung der Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Langzeitbeamtenregelung und Korridorpension zurückzuführen. In den Folgejahren war aufgrund der Altersverteilung mit einem Anstieg der Pensionie- rungen zu rechnen und hat sich dieser ab 2016 auch entsprechend eingestellt. Auch für die zukünftige Entwicklung ist auf Grund der Altersstruktur der Bundesbediensteten ein weiterer Anstieg zu erwarten. Ausreißer sind auch vor 2014 immer dann erkennbar, wenn Änderungen im Pensionsrecht eintraten: 1995 und 1996 wurden Sparpakete beschlossen (Strukturanpassungsgesetze), die auch den öffentlichen Dienst massiv betrafen. So gab es etwa 1996 und 1997 anstelle der jährlichen prozentuellen Gehaltsanpassungen nur Einmalzahlungen, und bei Frühpensionierungen wurden Abschläge eingeführt. Im Jahr 2000 begann die Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters von 60 auf 61,5 Jahre. 9
Außerdem wurden die Abschläge bei vorzeitigem Pensionsantritt von 2 auf 3 Pro- zentpunkte angehoben sowie ab 2001 Ruhensbestimmungen3 bei unter 65-jährigen Pensionistinnen und Pensionisten eingeführt. Sehr deutlich ist dies auch im Jahr 2003 aufgrund des Bundesbediensteten-Sozialplan-Gesetzes erkennbar, das 2004 schlagend wurde. Damals konnten über 55-Jährige die auf zwei Jahre beschränkte Möglichkeit des vorzeitigen Ruhestandes mit geringen Pensionseinbußen in Anspruch nehmen. 2003 spiegelt sich diese Regelung mit überdurchschnittlich vielen Pensionsantritten wider. Das gesetzliche Pensionsalter für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte beträgt nun 65 Jahre (seit Oktober 2017) und ist somit auf Grund der Reformschritte seit 2000 um 5 Jahre angestiegen. Auch das faktische Pensionsantrittsalter hat sich seit 2004 stetig erhöht – einzig im Jahr 2011 kam es zu einem geringfügigen Rückgang. Wie bereits erwähnt wirken sich Ände- rungen im Pensionsrecht direkt auf das Pensionsantrittsverhalten der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten und somit auf das Pensionsantrittsalter aus. Dies führte dazu, dass das faktische Pensionsantrittsalter im Bund auf Grund der verschiedenen gesetzlichen Maßnahmen von 58,3 Jahren im Jahr 2003 auf aktuell 62,4 Jahre angewachsen ist. Das Pensionsantrittsalter aufgrund von Dienstunfähigkeit liegt aktuell bei 57,1 Jahren und ist seit 2003 um 2,7 Jahre angestiegen. Ebenso kam es bei den vorzeitigen Pensionierungen seit 2003 zu einem Anstieg um 4,4 Jahre auf derzeit 62,3 Jahre. Pensionsantrittsalter im Zeitverlauf: Das Pensionsantrittsalter der Bundesbeam tinnen und Bundesbeamten ist seit 2003, bezogen auf Pensionierungsgründe, in allen Bereichen angestiegen und liegt aktuell bei 62,4 Jahren. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Pensionsantrittsalter um 0,3 Jahre und im „Fünf-Jahres-Vergleich“ um 1,2 Jahre angestiegen. Pensionierungsgrund und durchschnittliches Pensionsantrittsalter Bundesdienst Pensionierungsgrund 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Pensionsantritte gesetzliches Pensions- 60,96 62,35 62,09 61,98 64,11 65,04 64,71 64,64 64,68 65,02 65,06 65,23 65,48 65,52 65,48 65,31 65,22 alter oder älter Dienstunfähigkeit 54,35 53,82 52,27 52,28 53,46 52,72 53,26 53,33 53,80 54,23 55,13 55,59 56,24 56,52 56,93 57,09 57,08 vorzeitiger Ruhestand 57,90 60,04 60,28 60,28 60,40 60,63 60,69 60,82 60,85 60,79 60,81 61,34 61,58 61,97 62,12 62,24 62,28 Gesamtergebnis 58,25 57,94 59,17 59,61 59,91 60,11 60,48 60,56 60,50 60,54 60,68 60,92 61,18 61,66 61,86 62,08 62,39 3 Minderung der Pensionsansprüche für die Dauer des Zusammentreffens mit Einkommen aus einer gleichzeitig ausgeübten Erwerbstätigkeit 10
Neupensionierungen nach Pensionierungsgründen (Anteil) 14 % Pensionsantritte gesetzliches 28 % Pensionsantrittsalter oder älter Dienstunfähigkeit vorzeitige Pensionierungen gesamt 58 % Das Pensionsantrittsverhalten hängt sehr stark von der Gesundheit und den indivi- duellen Lebenskonzepten ab. Bundesweit gehen 58 % der Beamtinnen und Beamten vorzeitig in Pension. Dieser Wert ist im Vergleich zum Vorjahr um 11 Prozentpunkte zurückgegangen. Gleichzeitig ist der Anteil der Alterspensionen auf 28 % angestiegen (+ 11 Prozentpunkte). Auch in absoluten Zahlen sind die Neupensionierungen bei den vorzeitigen Pensionierungsarten um 98 auf 2.233 Neupensionierungen im Jahr 2019 zurückgegangen. Die Pensionsantritte der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten sind im Jahr 2019 um 14 % (+ 456 Neupensionierungen) auf insgesamt 3.833 angestiegen. Die Neupensionierungen bei den Alterspensionen sind dabei besonders stark angestiegen (+ 484 Neupensionierungen). Diese Entwicklung ist (zusätzlich zu der erwähnten Er- höhung des Anteils der Alterspensionen auf 28 %), für den Anstieg des bundesweiten durchschnittlichen Pensionsantrittsalters (haupt)verantwortlich. Die Pensionierungen auf Grund von Dienstunfähigkeit sind im Vergleich zum Vor- jahr anteilsmäßig gleichgeblieben und in absoluten Zahlen leicht angestiegen (+ 70 Neupensionierungen). Zwischen den einzelnen vorzeitigen Pensionierungsarten gab es anteilsmäßig und in absoluten Zahlen geringe Verschiebungen nach unten. Die Korridorpension machte 14 % (-49 bzw. 542 Neupensionierungen), die Langzeitbeamtenregelung 30 % (-36 bzw. 1.145 Neupensionierungen) und die Schwerarbeiterregelung 14 % (-13 bzw. 546 Neu- pensionierungen) der vorzeitigen Pensionierungen aus. Für Details in den einzelnen Berufsgruppen siehe Kapitel 3 bis 7. 11
Pensionszugänge Bundesdienst GESAMT Anzahl Gesamt Anteil Gesamt Anzahl Männer Anteil Männer Anzahl Frauen Anteil Frauen Pensionierungsgrund 2018 2019 2018 2019 2018 2019 2018 2019 2018 2019 2018 2019 Pensionsantritte gesetzliches 590 1.074 17 % 28 % 425 688 17 % 26 % 165 386 19 % 33 % Pensionsalter oder älter Dienstunfähigkeit 456 526 14 % 14 % 301 348 12 % 13 % 155 178 18 % 15 % vorzeitige Pensionierungen gesamt 2.331 2.233 69 % 58 % 1.801 1.641 71 % 61 % 530 592 62 % 51 % davon Korridorpension 591 542 18 % 14 % 297 265 12 % 10 % 294 277 35 % 24 % davon Langzeitbeamtenregelung 1.181 1.145 35 % 30 % 952 831 38 % 31 % 229 314 27 % 27 % davon Schwerarbeiterregelung 559 546 17 % 14 % 552 545 22 % 20 % 7 1 1% Gesamtergebnis 3.377 3.833 100 % 100 % 2.527 2.677 100 % 100 % 850 1.156 100 % 100 % Im Jahr 2019 ist das Pensionsantrittsalter im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 Jahre an- gestiegen. Im „Fünf-Jahres-Vergleich“ zeigt sich, dass sich das Pensionsantrittsalter relativ konstant von 61,2 auf 62,4 Jahre erhöht hat. Die Ausnahme war dabei das Jahr 2016. Hier führten Aufschubeffekte auf Basis der Verschärfungen bei den Zugängen zu den vorzeitigen Pensionierungen, sowie der Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters dazu, dass ganze Alterskohorten „geballt“ zu einem späteren Zeitpunkt in Pension gingen. Dies drückte sich im stärksten Anstieg des Pensionsantrittsalters (+ 0,5 Jahre) seit 10 Jahren aus. In den Jahren 2017, 2018 und 2019 bewirkten vor allem die erhöhten (Korridorpension) bzw. neu eingeführten Abschläge (Langzeitbeamtenregelung) bei Pensionierungen vor dem gesetzlichen Pensionsalter, sowie der Anstieg des Anteils der Pensionierungen mit gesetzlichem Pensionsalter (2018 und 2019), eine weitere Erhöhung des Pensionsantrittsalters. Durchschnittliches Pensionsantrittsalter Bundesdienst GESAMT ø PAA* Gesamt Diff. ø PAA Männer Diff. ø PAA Frauen Diff. Pensionierungsgrund 2018 2019 2019/2018 2018 2019 2019/2018 2018 2019 2019/2018 Pensionsantritte gesetzliches 65,31 65,22 -0,08 65,33 65,27 -0,07 65,24 65,15 -0,10 Pensionsalter oder älter Dienstunfähigkeit 57,09 57,08 -0,01 56,60 56,60 -0,01 58,03 58,02 -0,01 vorzeitige Pensionierungen gesamt 62,24 62,28 0,04 62,08 62,08 -0,01 62,76 62,82 0,06 davon Korridorpension 63,04 63,22 0,18 63,16 63,36 0,20 62,93 63,09 0,16 davon Langzeitbeamtenregelung 62,46 62,51 0,04 62,44 62,48 0,04 62,57 62,58 0,01 davon Schwerarbeiterregelung 60,91 60,85 -0,06 60,90 60,85 -0,05 61,94 61,91 -0,03 Gesamtergebnis 62,08 62,39 0,31 61,98 62,19 0,21 62,38 62,86 0,48 * durchschnittliches Pensionsantrittsalter 12
3 Verwaltungsdienst Pensionsantritte: Die Neupensionierungen im Verwaltungsdienst sind im Vergleich zu 2018 um 233 angestiegen. Das ist im Jahr 2019 der höchste Wert im Bundesdienst. Auf Grund der Altersstruktur ist in den nächsten Jahren mit einem weiteren Anstieg der Pensionierungen zu rechnen (für Details siehe Tabellen auf S. 17). Neupensionierungen nach Neupensionierungen nach Pensionierungsgründen (Anteil) Pensionierungsgründen (Anzahl) Pensionsantritte gesetz- 13 % 264 liches Pensionsantritts- 127 22 % alter oder älter 165 Dienstunfähigkeit 38 vorzeitige Pensionierung 796 68 gesamt 65 % Gesamtergebnis 1.225 233 Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter 2019 ∆ 2018 Dienstunfähigkeit vorzeitige Pensionierungen gesamt 2018 13
Pensionsantrittsalter: Das Antrittsalter liegt bei 62,3 Jahren und damit knapp unter dem Bundesdurchschnitt. Im Vergleich zu 2015 ist das Antrittsalter um 1,7 Jahre angestiegen. (für Details siehe Tabellen auf S. 17). Antrittsalter nach Pensionierungsgründen Antrittsalter nach Geschlecht 65,2 65,1 65,1 62,9 62,5 62,6 62,4 62,5 62,4 62,3 62,4 62,3 62,3 62,2 62,1 62,1 61,8 61,6 57,1 57,0 57,0 Gesamt- Pensionsantritte Dienstun- vorzeitige Gesamt- männlich weiblich ergebnis gesetzliches fähigkeit Pensionierungen ergebnis Pensionsantritts- gesamt alter oder älter 2018 2019 Bund Bei den Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Verwaltungsdienst treten 65 % (+ 68 bzw. 796 Neupensionierungen) vorzeitig den Ruhestand an. Dieser Anteil ist im Vergleich zum Vorjahr um 8 Prozentpunkte zurückgegangen. Im „Fünf-Jahres-Vergleich“ hat sich dieser Anteil von damals 28 % im Jahr 2015 stark erhöht. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Jahre 2014 und 2015 Sonderfälle darstellen. Durch das Auslaufen der abschlagsfreien Hacklerregelung im Jahr 2013 sind die Pensionsantritte „aufgeschoben“ worden. Dieses Aufschieben bewirkte einen Rückgang vor allem bei den vorzeitigen Pensionierungen. Die Dienstunfähigkeitspensionierungen sind im Jahr 2019 anteilsmäßig gleich geblieben und absolut leicht angestiegen (+ 38 Neupensionierungen). Der Anteil der Pensionierungen mit gesetzlichem Pensionsalter hat sich mit 8 Prozentpunkten (+ 127 Neupensionierungen) stark erhöht. 14
Pensionszugänge Verwaltungsdienst VERWALTUNGSDIENST (VD) Anzahl Gesamt Anteil Gesamt Anzahl Männer Anteil Männer Anzahl Frauen Anteil Frauen VD Bund VD Bund VD Bund VD Bund VD Bund VD Bund Pensionierungsgrund 2018 2019 2019 2018 2019 2019 2018 2019 2019 2018 2019 2019 2018 2019 2019 2018 2019 2019 Pensionsantritte gesetzliches 137 264 1.074 14 % 22 % 28 % 100 185 688 15 % 24 % 26 % 37 79 386 12 % 17 % 33 % Pensionsalter oder älter Dienstunfähigkeit 127 165 526 13 % 13 % 14 % 64 76 348 9% 10 % 13 % 63 89 178 21 % 19 % 15 % vorzeitige Pensionierungen 728 796 2.233 73 % 65 % 58 % 521 506 1.641 76 % 66 % 61 % 207 290 592 67 % 63 % 51 % gesamt davon Korridorpension 99 87 542 10 % 7% 14 % 66 61 265 10 % 8% 10 % 33 26 277 11 % 6% 24 % davon Langzeit- 616 693 1.145 62 % 57 % 30 % 443 430 831 65 % 56 % 31 % 173 263 314 56 % 57 % 27 % beamtenregelung davon Schwerarbeiter- 13 16 546 1% 1% 14 % 12 15 545 2% 2% 20 % 1 1 1 regelung Gesamtergebnis 992 1.225 3.833 100 % 100 % 100 % 685 767 2.677 100 % 100 % 100 % 307 458 1.156 100 % 100 % 100 % Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter liegt im Verwaltungsdienst bei 62,3 Jahren, ist im Vergleich zum Vorjahr um 0,2 Jahre angestiegen und liegt 0,1 Jahre unter dem Bundes- durchschnitt. Dieser Anstieg resultiert aus dem Anstieg des Anteils der Pensionierungen mit gesetzlichem Pensionsantrittsalter. Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter im Verwaltungsdienst ist damit um 1,7 Jahre höher als vor fünf Jahren. Durchschnittliches Pensionsantrittsalter Verwaltungsdienst VERWALTUNGSDIENST (VD) ø PAA Gesamt Diff. Diff. ø PAA Männer Diff. Diff. ø PAA Frauen Diff. Diff. VD Bund VD VD zu VD Bund VD VD zu VD Bund VD VD zu Bund Bund Bund Pensionierungsgrund 2018 2019 2019 19/18 2019 2018 2019 2019 19/18 2019 2018 2019 2019 19/18 2019 Pensionsantritte gesetzliches 65,08 65,08 65,22 -0,15 65,08 65,08 65,27 -0,19 65,06 65,07 65,15 0,01 -0,08 Pensionsalter oder älter Dienstunfähigkeit 57,04 56,97 57,08 -0,07 -0,11 57,27 57,35 56,60 0,07 0,75 56,80 56,65 58,02 -0,15 -1,38 vorzeitige Pensionierungen 62,48 62,50 62,28 0,03 0,23 62,47 62,49 62,08 0,02 0,41 62,49 62,53 62,82 0,04 -0,29 gesamt davon Korridorpension 62,84 62,97 63,22 0,14 -0,25 62,86 62,94 63,36 0,08 -0,42 62,79 63,07 63,09 0,28 -0,02 davon Langzeitbeamten- 62,44 62,48 62,51 0,04 -0,02 62,44 62,48 62,48 0,05 0,01 62,44 62,48 62,58 0,04 -0,10 regelung davon Schwerarbeiter- 61,51 60,89 60,85 -0,63 0,04 61,55 60,82 60,85 -0,73 -0,03 61,14 61,91 61,91 0,77 regelung Gesamtergebnis 62,14 62,31 62,39 0,17 -0,08 62,37 62,60 62,19 0,24 0,42 61,63 61,83 62,86 0,19 -1,03 15
4 Exekutivdienst Pensionsantritte: Im Exekutivdienst sind die Neupensionierungen im Vergleich zum Vorjahr um 42 angestiegen. Der Anteil der vorzeitigen Pensionierungen ist um 8 Prozentpunkte niedriger als im Jahr 2018, der Anteil der Dienstunfähigkeits- pensionierungen ist um 5 Prozentpunkte höher (für Details siehe Tabellen auf S. 20). Neupensionierungen nach Neupensionierungen nach Pensionierungsgründen (Anteil) Pensionierungsgründen (Anzahl) 4% Pensionsantritte gesetz- 39 liches Pensionsantritts- 27 26 % alter oder älter 230 Dienstunfähigkeit 51 vorzeitige Pensionierung 625 -36 gesamt 70 % Gesamtergebnis 894 42 Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter 2019 ∆ 2018 Dienstunfähigkeit vorzeitige Pensionierungen gesamt 2018 16
Pensionsantrittsalter: Der Exekutivdienst stellt jene Berufsgruppe im Bundesdienst dar, die mit 59,7 Jahren das niedrigste Pensionsantrittsalter aufweist. Dies ist vor- wiegend auf die körperlichen Belastungen dieser Berufsgruppe zurückzuführen. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Pensionsantrittsalter leicht gesunken. Im „Fünf-Jahres- Vergleich“ ist das Pensionsantrittsalter jedoch um 0,8 Jahre angestiegen Tabellen auf S. 21). Antrittsalter nach Pensionierungsgründen Antrittsalter nach Geschlecht (ab 2013*) 65,2 65,1 65,0 62,4 62,4 62,3 62,2 61,1 62,9 61,2 59,9 59,7 60,0 59,7 59,8 59,8 57,1 55,1 54,3 52,6 51,3 Gesamt- Pensionsantritte Dienst- vorzeitige Gesamt- männlich weiblich ergebnis gesetzliches unfähigkeit Pensionierungen ergebnis Pensionsantritts- gesamt alter oder älter 2018 2019 Bund * Die geringen Fallzahlen sind auf die Spezifika der Berufsgruppe zurückzuführen und machen statistische Zufälligkeiten wahrscheinlich. 17
Im Exekutivdienst werden höhere Anforderungen an die Arbeitsfähigkeit gestellt. Durch die physischen Belastungen und die wechselnde Arbeitszeit im Außendienst sind diese Beschäftigten stärker gesundheitsgefährdet und belastet. Aufgrund dieser berufs- spezifischen Besonderheiten treten Exekutivbeamtinnen und Exekutivbeamte, verglichen mit dem Bundesdurchschnitt, früher die Pension an. Aufgrund der Belastungen ihres Berufes steht ihnen die Inanspruchnahme der Schwerarbeiterregelung offen. Rund 70 % (-36 bzw. 625 Neupensionierungen) gehen vorzeitig in Pension, das bedeutet einen Rückgang von 8 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. Der Anteil der Dienstun- fähigkeitspensionierungen ist von 21 % auf 26 % (+ 51 bzw. 230 Neupensionierungen) angestiegen. Lediglich ein kleiner Teil (4 %) tritt die Pension mit dem gesetzlichen Pensionsalter an, allerdings ist dieser Wert 3 Prozentpunkte höher als im Vorjahr (+ 27 bzw. 39 Neupensionierungen). Im Exekutivdienst wirken (und wirkten) sich die erschwerten Zugänge zu Korridorpension oder Langzeitbeamtenregelung weniger stark aus, da die Beamtinnen und Beamten dieser Berufsgruppe großteils die Möglichkeit haben, die Schwerarbeiterregelung in Anspruch zu nehmen, wofür sich 526 Beamtinnen und Beamte (59 % der Neupensionierungen) ent- schieden. Als Schwerarbeit gelten insbesondere Tätigkeiten mit erhöhter Gefährdung, bei denen das Risiko für Leib und Leben im Einsatz die Grenze von allgemein akzeptierter Gefahr in erheblichem Ausmaß übersteigt, was auf den überwiegenden Teil der Exekutiv- bediensteten zutrifft. Demnach ist ein Pensionsantritt mit 60 Jahren und Abschlägen von 1,44 % pro Jahr vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich, wenn in den letzten 20 Jahren vor Pensionsantritt mindestens zehn Jahre als Schwerarbeit geleistet wurde. Die Pensionierungsarten Langzeitbeamtenregelung bzw. Korridorpension haben eine relativ geringe Bedeutung. Pensionszugänge Exekutivdienst EXEKUTIVDIENST (ED) Anzahl Gesamt Anteil Gesamt Anzahl Männer Anteil Männer Anzahl Frauen Anteil Frauen ED Bund ED Bund ED Bund ED Bund ED Bund ED Bund Pensionierungsgrund 2018 2019 2019 2018 2019 2019 2018 2019 2019 2018 2019 2019 2018 2019 2019 2018 2019 2019 Pensionsantritte gesetzliches 12 39 1.074 1% 4% 28 % 12 39 688 1% 4% 26 % 386 33 % Pensionsalter oder älter Dienstunfähigkeit 179 230 526 21 % 26 % 14 % 167 216 348 20 % 25 % 13 % 12 14 178 63 % 88 % 15 % vorzeitige Pensionierungen 661 625 2.233 78 % 70 % 58 % 654 623 1.641 79 % 71 % 61 % 7 2 592 37 % 13 % 51 % gesamt davon Korridorpension 1 3 542 14 % 1 3 265 10 % 277 24 % davon Langzeit- 120 96 1.145 14 % 11 % 30 % 117 94 831 14 % 11 % 31 % 3 2 314 16 % 13 % 27 % beamtenregelung davon Schwerarbeiter- 540 526 546 63 % 59 % 14 % 536 526 545 64 % 60 % 20 % 4 1 21 % regelung Gesamtergebnis 852 894 3.833 100 % 100 % 100 % 833 878 2.677 100 % 100 % 100 % 19 16 1.156 100 % 100 % 100 % 18
Das Pensionsantrittsalter ist um 0,1 Jahre auf 59,7 leicht gesunken. Der Grund dafür ist der Anstieg der Dienstunfähigkeitspensionierungen. Seit den Änderungen der Antritts- bestimmungen der Langzeitbeamtenregelung im Jahr 2014 nehmen die Beamtinnen und Beamten vermehrt die Schwerarbeiterregelung in Anspruch. Dabei ist weiterhin ein Pensionsantritt mit 60 Jahren möglich. Die Abschläge bei Korridorpension und Lang- zeitbeamtenregelung wirken sich daher auf das Pensionsantrittsalter bei vorzeitigen Pensionierungen im Exekutivdienst weit weniger als in den anderen Berufsgruppen aus. Trotzdem hat sich das faktische Pensionsantrittsalter im Exekutivdienst im Vergleich zu 2015 um 0,8 Jahre erhöht. Durchschnittliches Pensionsantrittsalter Exekutivdienst EXEKUTIVDIENST (ED) ø PAA Gesamt Diff. Diff. ø PAA Männer Diff. Diff. ø PAA Frauen Diff. Diff. ED Bund ED ED zu ED Bund ED ED zu ED Bund ED ED zu Bund Bund Bund Pensionierungsgrund 2018 2019 2019 19/18 2019 2018 2019 2019 19/18 2019 2018 2019 2019 19/18 2019 Pensionsantritte gesetzliches 65,03 65,05 65,22 0,02 -0,17 65,03 65,05 65,27 0,02 -0,21 65,15 Pensionsalter oder älter Dienstunfähigkeit 54,34 55,09 57,08 0,75 -1,99 55,00 55,34 56,60 0,34 -1,26 45,21 51,22 58,02 6,01 -6,80 vorzeitige Pensionierungen 61,17 61,09 62,28 -0,08 -1,18 61,16 61,09 62,08 -0,07 -0,99 61,85 62,59 62,82 0,74 -0,23 gesamt davon Korridorpension 62,48 62,85 63,22 0,37 -0,37 62,48 62,85 63,36 0,37 -0,51 63,09 davon Langzeitbeamten- 62,41 62,42 62,51 0,01 -0,09 62,42 62,41 62,48 -0,07 62,11 62,59 62,58 0,48 0,01 regelung davon Schwerarbeiter- 60,89 60,84 60,85 -0,05 -0,01 60,89 60,84 60,85 -0,05 -0,01 61,67 61,91 regelung Gesamtergebnis 59,79 59,72 62,39 -0,07 -2,67 59,98 59,85 62,19 -0,13 -2,33 51,34 52,64 62,86 1,30 -10,22 19
5 Lehrpersonen Pensionsantritte: Im Vergleich zum Vorjahr sind die Neupensionierungen bei den Lehrpersonen um 218 Pensionierungen angestiegen. Die Pensionierungen mit gesetz- lichem Pensionsalter haben sich dabei mehr als verdoppelt (518 Neupensionierungen). Deren Anteil an den Pensionierungen gesamt ist daher um 21 Prozentpunkte auf 49 % angestiegen. Das bedeutet, dass im Jahr 2019 beinahe die Hälfte der Lehrpersonen mit dem „Regelpensionsalter“ in Pension ging (für Details siehe Tabellen auf S. 24). Neupensionierungen nach Neupensionierungen nach Pensionierungsgründen (Anteil) Pensionierungsgründen (Anzahl) 8% Pensionsantritte gesetz- liches Pensionsantritts- 518 281 alter oder älter 86 Dienstunfähigkeit -22 49 % 43 % vorzeitige Pensionierung 457 -41 gesamt Gesamtergebnis 1.061 218 Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter 2019 ∆ 2018 Dienstunfähigkeit vorzeitige Pensionierungen gesamt 2018 20
Pensionsantrittsalter: Das Pensionsantrittsalter der Lehrpersonen ist bundesweit am stärksten angestiegen (+ 0,6 Jahre). Es liegt nun bei 64,0 Jahren und damit nur mehr ein Jahr unter dem „Regelpensionsalter“ von 65 Jahren. Ein wesentlicher Grund dafür ist der hohe Anteil der Pensionierungen mit gesetzlichem Pensionsalter, sowie der Anstieg des Pensionsantrittsalters bei den Dienstunfähigkeitspensionierungen und vorzeitigen Pensionierungen. Seit 2015 hat sich das Pensionsantrittsalter um 1,5 Jahre erhöht (für Details siehe Tabellen auf S. 24). Antrittsalter nach Pensionierungsgründen Antrittsalter nach Geschlecht 65,2 65,1 65,1 64,0 64,0 64,3 63,4 63,4 63,7 63,8 63,0 63,2 63,1 62,9 62,4 62,4 62,3 62,2 61,4 61,1 57,1 Gesamt- Pensionsantritte Dienst- vorzeitige Gesamt- männlich weiblich ergebnis gesetzliches unfähigkeit Pensionierungen ergebnis Pensionsantritts- gesamt alter oder älter 2018 2019 Bund Bei den Lehrpersonen treten 43 % (-41 bzw. 457 Neupensionierungen) vorzeitig die Pension an, 8 % (-22 bzw. 86 Neupensionierungen) aufgrund von gesundheitlichen Pro- blemen und 49 % (+ 281 bzw. 518 Neupensionierungen) mit Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters. Bei den Anteilen der Pensionsarten gibt es im Vergleich zum Vorjahr starke Verschiebungen. Beinahe die Hälfte der Lehrpersonen treten die Pension mit dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter an. Bei den vorzeitigen Pensionierungen bleibt die Korridorpension die wichtigste Pensionierungsart. Die vergleichsweise lange Aus- bildungszeit der Lehrpersonen und der damit verbundene spätere Berufseinstieg führen dazu, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Langzeitbeamtenregelung (6 % der Pensionierungen) oft nicht (mehr) erfüllt werden können. Dadurch wird die Korridorpension mit 37 % entsprechend häufiger in Anspruch genommen (-33 bzw. 396 Neupensionierungen). Aber auch die Inanspruchnahme dieser Pensionierungsart ist bei den Lehrpersonen rückläufig. 21
Pensionszugänge Lehrpersonen LEHRPERSONEN (LP) Anzahl Gesamt Anteil Gesamt Anzahl Männer Anteil Männer Anzahl Frauen Anteil Frauen LP Bund LP Bund LP Bund LP Bund LP Bund LehrerInnen Bund Pensionierungsgrund 2018 2019 2019 2018 2019 2019 2018 2019 2019 2018 2019 2019 2018 2019 2019 2018 2019 2019 Pensionsantritte gesetzliches 237 518 1.074 28 % 49 % 28 % 145 261 688 37 % 55 % 26 % 92 257 386 21 % 44 % 33 % Pensionsalter oder älter Dienstunfähigkeit 108 86 526 13 % 8% 14 % 37 22 348 9% 5% 13 % 71 64 178 16 % 11 % 15 % vorzeitige Pensionierungen 498 457 2.233 59 % 43 % 58 % 213 188 1.641 54 % 40 % 61 % 285 269 592 64 % 46 % 51 % gesamt davon Korridorpension 429 396 542 51 % 37 % 14 % 181 164 265 46 % 35 % 10 % 248 232 277 55 % 39 % 24 % davon Langzeit- 67 61 1.145 8% 6% 30 % 32 24 831 8% 5% 31 % 35 37 314 8% 6% 27 % beamtenregelung davon Schwerarbeiter- 2 546 14 % 545 20 % 2 1 regelung Gesamtergebnis 843 1.061 3.833 100 % 100 % 100 % 395 471 2.677 100 % 100 % 100 % 448 590 1.156 100 % 100 % 100 % Lehrpersonen verzeichnen mit 64,0 Jahren im Jahr 2019 das höchste Pensionsantrittsalter im Bundesdienst. Die Steigerung des Pensionsantrittsalters um 0,6 Jahre ist ebenfalls die höchste im Bundesdienst und vor allem auf den starken Zuwachs beim Anteil der Pensionierungen mit dem gesetzlichen Pensionsalter, aber auch auf den Anstieg des Pensionsantrittsalters bei den Dienstunfähigkeitspensionierungen und vorzeitigen Pen- sionierungen, zurückzuführen. Betrachtet man die Entwicklung seit 2015 ist das faktische Pensionsantrittsalter bei den Lehrpersonen um 1,5 Jahre angestiegen und liegt aktuell nur ein Jahr unter dem „Regelpensionsantrittsalter“ von 65 Jahren. Durchschnittliches Pensionsantrittsalter Lehrpersonen LEHRPERSONEN (LP) ø PAA Gesamt Diff. Diff. ø PAA Männer Diff. Diff. ø PAA Frauen Diff. Diff. LP Bund LP LP zu LP Bund LP LP zu LP Bund LP LP zu Bund Bund Bund Pensionierungsgrund 2018 2019 2019 19/18 2019 2018 2019 2019 19/18 2019 2018 2019 2019 19/18 2019 Pensionsantritte gesetzliches 65,11 65,10 65,22 -0,01 -0,12 65,13 65,09 65,27 -0,03 -0,17 65,08 65,11 65,15 0,02 -0,04 Pensionsalter oder älter Dienstunfähigkeit 61,12 61,43 57,08 0,32 4,35 61,14 61,91 56,60 0,77 5,31 61,11 61,27 58,02 0,16 3,25 vorzeitige Pensionierungen 63,04 63,22 62,28 0,18 0,94 63,17 63,42 62,08 0,25 1,34 62,95 63,08 62,82 0,13 0,26 gesamt davon Korridorpension 63,08 63,26 63,22 0,18 0,04 63,27 63,53 63,36 0,27 0,17 62,95 63,07 63,09 0,12 -0,02 davon Langzeitbeamten- 62,77 62,93 62,51 0,16 0,43 62,59 62,62 62,48 0,02 0,14 62,93 63,14 62,58 0,21 0,56 regelung davon Schwerarbeiter- 62,89 60,85 60,85 62,89 61,91 regelung Gesamtergebnis 63,38 63,99 62,39 0,62 1,60 63,70 64,28 62,19 0,58 2,09 63,09 63,77 62,86 0,67 0,91 22
6 Militärischer Dienst Pensionsantritte: Die Neupensionierungen beim Militärischen Dienst sind im Ver- gleich zu 2018 um 64 auf insgesamt 332 zurückgegangen. Der Anteil der vorzeitigen Pensionierungen liegt bei 86 % und ist um 5 Prozentpunkte zurückgegangen. Gleich- zeitig ist der Anteil der Pensionsantritte mit gesetzlichem Pensionsantrittsalter um 5 Prozentpunkte angestiegen (für Details siehe Tabelle auf S. 27). Neupensionierungen nach Neupensionierungen nach Pensionierungsgründen (Anteil) Pensionierungsgründen (Anzahl) 8% 6% Pensionsantritte gesetz- liches Pensionsantritts- 27 14 alter oder älter 21 -2 Dienstunfähigkeit vorzeitige Pensionierung 284 -76 gesamt Gesamtergebnis 332 86 % -64 Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter 2019 ∆ 2018 Dienstunfähigkeit vorzeitige Pensionierungen gesamt 2018 23
Pensionsantrittsalter: Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter im Militärischen Dienst ist im Vergleich zum Vorjahr um 0,2 auf 62,4 Jahre angestiegen. Im „Fünf- Jahres-Vergleich“ hat sich das Pensionsantrittsalter um 2,7 Jahre erhöht. Das ist der höchste Anstieg im gesamten Bundesdienst (für Details siehe Tabelle auf S. 27). Antrittsalter nach Pensionierungsgründen Antrittsalter nach Geschlecht* 65,2 65,0 65,0 62,4 62,9 62,4 62,5 62,4 62,2 62,4 62,4 62,4 62,3 62,2 62,2 62,2 58,7 57,4 57,1 Gesamt- Pensionsantritte Dienst- vorzeitige Gesamt- männlich weiblich ergebnis gesetzliches unfähigkeit Pensionierungen ergebnis Pensionsantritts- gesamt alter oder älter 2018 2019 Bund * Die geringen Fallzahlen sind auf die Spezifika der Berufsgruppe zurückzuführen und machen statistische Zufälligkeiten wahrscheinlich. Insgesamt sind die Neupensionierungen beim Militärischen Dienst im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen (-64 bzw. 332 Neupensionierungen). Bei den vorzeitigen Pensio- nierungen ist dieser Rückgang (-76 bzw. 284 Neupensionierungen) am stärksten. Trotzdem treten mit Abstand die meisten (86 %) der Beamtinnen und Beamten im Militärischen Dienst vorzeitig ihre Pension an. Der Grund für diesen hohen Anteil liegt insbesondere bei der vergleichsweise kürzeren Ausbildungszeit und der damit verbundenen längeren Dienstzeit. Dadurch sind Pensionierungen nach der Langzeitbeamtenregelung (83 % aller Pensionierungen) eher möglich als bei anderen Berufsgruppen (bspw. Lehrpersonen). Seit 2015 gab es ähnlich wie bei anderen Berufsgruppen starke Verschiebungen bei den Anteilen der jeweiligen Pensionierungsgründe. Vor allem der Anteil der Pensionierungen wegen Dienstunfähigkeit ist im „Fünf-Jahres-Vergleich“ von 45 % auf aktuell 6 % stark zurückgegangen. 24
Pensionszugänge Militärischer Dienst MILITÄRISCHER DIENST Anzahl Gesamt Anteil Gesamt Anzahl Männer Anteil Männer Anzahl Frauen Anteil Frauen (MD) MD Bund MD Bund MD Bund MD Bund MD Bund MD Bund Pensionierungsgrund 2018 2019 2019 2018 2019 2019 2018 2019 2019 2018 2019 2019 2018 2019 2019 2018 2019 2019 Pensionsantritte gesetzliches 13 27 1.074 3% 8% 28 % 13 27 688 3% 8% 26 % 386 33 % Pensionsalter oder älter Dienstunfähigkeit 23 21 526 6% 6% 14 % 23 21 348 6% 6% 13 % 178 15 % vorzeitige Pensionierungen 360 284 2.233 91 % 86 % 58 % 360 284 1.641 91 % 86 % 61 % 592 51 % gesamt davon Korridorpension 9 3 542 2% 1% 14 % 9 3 265 2% 1% 10 % 277 24 % davon Langzeit- 347 277 1.145 88 % 83 % 30 % 347 277 831 88 % 83 % 31 % 314 27 % beamtenregelung davon Schwerarbeiter- 4 4 546 1% 1% 14 % 4 4 545 1% 1% 20 % 1 regelung Gesamtergebnis 396 332 3.833 100 % 100 % 100 % 396 332 2.677 100 % 100 % 100 % 1.156 100 % Das Pensionsantrittsalter im Militärischen Dienst liegt bei 62,4 Jahren und ist im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 Jahre angestiegen. Die Gründe dafür sind der Anstieg beim Anteil der Pensionierungen mit dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter und beim Antrittsalter bei Dienstunfähigkeit. Im „Fünf-Jahres-Vergleich“ ist das durchschnittliche Pensions- antrittsalter im Militärischen Dienst um 2,7 Jahre angestiegen. Durchschnittliches Pensionsantrittsalter Militärischer Dienst MILITÄRISCHER DIENST (MD) ø PAA Gesamt Diff. Diff. ø PAA Männer Diff. Diff. ø PAA Frauen Diff. Diff. MD Bund MD MD zu MD Bund MD MD zu MD Bund MD MD zu Bund Bund Bund Pensionierungsgrund 2018 2019 2019 19/18 2019 2018 2019 2019 19/18 2019 2018 2019 2019 19/18 2019 Pensionsantritte gesetzliches 65,04 65,04 65,22 -0,18 65,04 65,04 65,27 -0,00 -0,23 65,15 Pensionsalter oder älter Dienstunfähigkeit 57,38 58,68 57,08 1,30 1,60 57,38 58,68 56,60 1,30 2,08 58,02 vorzeitige Pensionierungen 62,39 62,47 62,28 0,08 0,19 62,39 62,47 62,08 0,08 0,39 62,82 gesamt davon Korridorpension 63,02 63,07 63,22 0,05 -0,15 63,02 63,07 63,36 0,05 -0,29 63,09 davon Langzeitbeamten- 62,39 62,47 62,51 0,08 -0,03 62,39 62,47 62,48 0,08 62,58 regelung davon Schwerarbeiter- 60,51 61,77 60,85 1,26 0,92 60,51 61,77 60,85 1,26 0,92 61,91 regelung Gesamtergebnis 62,18 62,44 62,39 0,25 0,05 62,18 62,44 62,19 0,25 0,25 62,86 25
7 Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Pensionsantritte: 48 % der Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte treten mit Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters die Pension an. Der Anteil der vorzeitigen Pensionierungen ist von 49 % auf 36 % zurückgegangen (für Details siehe Tabelle auf S. 29). Neupensionierungen nach Neupensionierungen nach Pensionierungsgründen (Anteil) Pensionierungsgründen (Anzahl) Pensionsantritte gesetz- 16 % liches Pensionsantritts- 31 14 alter oder älter 10 4 Dienstunfähigkeit 48 % vorzeitige Pensionierung 23 1 gesamt 36 % Gesamtergebnis 64 19 Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter 2019 ∆ 2018 Dienstunfähigkeit vorzeitige Pensionierungen gesamt 2018 26
Pensionsantrittsalter: Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staats- anwälte gehen durchschnittlich mit 63,5 Jahren in Pension. Das ist nach den Lehr- personen der zweithöchste Wert im Bundesdienst (für Details siehe Tabelle auf S. 30). Antrittsalter nach Pensionierungsgründen Antrittsalter nach Geschlecht 65,0 65,0 65,2 63,9 63,5 63,5 63,6 63,5 63,5 63,4 63,4 63,3 62,9 62,7 62,4 62,4 62,3 62,2 60,0 58,8 57,1 Gesamt- Pensionsantritte Dienst- vorzeitige Gesamt- männlich weiblich ergebnis gesetzliches unfähigkeit Pensionierungen ergebnis Pensionsantritts- gesamt alter oder älter 2018 2019 Bund Der Anteil der Pensionierungen mit gesetzlichem Pensionsalter beträgt bei den Richte- rinnen und Richtern und Staatsanwältinnen und Staatsanwälten 48 %. Dieser Wert liegt nur wenig (1 Prozentpunkt) unter dem Höchstwert der Lehrpersonen. 16 % (+ 4 bzw. 10 Neupensionierungen) gehen aufgrund von Dienstunfähigkeit und 36 % (+ 1 bzw. 23 Neu- pensionierungen) vorzeitig in Pension. Pensionszugänge Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte RICHTER/INNEN, Anzahl Gesamt Anteil Gesamt Anzahl Männer Anteil Männer Anzahl Frauen Anteil Frauen STAATSANW. (RI/STA) Ri/StA Bund Ri/StA Bund Ri/StA Bund Ri/StA Bund Ri/StA Bund Ri/StA Bund Pensionierungsgrund 2018 2019 2019 2018 2019 2019 2018 2019 2019 2018 2019 2019 2018 2019 2019 2018 2019 2019 Pensionsantritte gesetzliches 17 31 1.074 38 % 48 % 28 % 14 23 688 41 % 58 % 26 % 3 8 386 27 % 33 % 33 % Pensionsalter oder älter Dienstunfähigkeit 6 10 526 13 % 16 % 14 % 4 5 348 12 % 13 % 13 % 2 5 178 18 % 21 % 15 % vorzeitige Pensionierungen 22 23 2.233 49 % 36 % 58 % 16 12 1.641 47 % 30 % 61 % 6 11 592 55 % 46 % 51 % gesamt davon Korridorpension 15 21 542 33 % 33 % 14 % 11 11 265 32 % 28 % 10 % 4 10 277 36 % 42 % 24 % davon Langzeit- 7 2 1.145 16 % 3% 30 % 5 1 831 15 % 3% 31 % 2 1 314 18 % 4% 27 % beamtenregelung davon Schwerarbeiter- 546 14 % 545 20 % 1 regelung Gesamtergebnis 45 64 3.833 100 % 100 % 100 % 34 40 2.677 100 % 100 % 100 % 11 24 1.156 100 % 100 % 100 % 27
Die Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte haben durch- schnittlich mit 63,5 Jahren die Pension angetreten und das Pensionsantrittsalter ist damit zum Vorjahr annähernd gleich geblieben. Das ist nach den Lehrpersonen der zweithöchste Wert im Bundesdienst. Im Fünf-Jahres-Vergleich ist das Pensionsantrittsalter um 0,6 Jahre zurückgegangen, wobei aufgrund der Größe dieser Berufsgruppe statistische Zufällig- keiten besonders stark auswirken. Bei der Analyse des Pensionsantrittsverhaltens der Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte müssen statistische Zufälligkeiten berücksichtigt werden, da diese bei der kleinen Berufsgruppe besonders stark wirken. Durchschnittliches Pensionsantrittsalter Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte RICHTER/INNEN, ø PAA Gesamt Diff. Diff. ø PAA Männer Diff. Diff. ø PAA Frauen Diff. Diff. STAATSANW. (RI/STA) Ri/StA Bund Ri/StA Ri/StA Ri/StA Bund Ri/StA Ri/StA Ri/StA Bund Ri/StA Ri/StA zu Bund zu Bund zu Bund Pensionierungsgrund 2018 2019 2019 19/18 2019 2018 2019 2019 19/18 2019 2018 2019 2019 19/18 2019 Pensionsantritte gesetzliches 65,04 65,05 65,22 -0,18 65,04 65,04 65,27 -0,22 65,04 65,06 65,15 0,02 -0,09 Pensionsalter oder älter Dienstunfähigkeit 59,96 58,82 57,08 -1,15 1,74 60,14 60,43 56,60 0,29 3,84 59,60 57,20 58,02 -2,40 -0,83 vorzeitige Pensionierungen 63,35 63,40 62,28 0,06 1,13 63,20 63,27 62,08 0,07 1,19 63,74 63,55 62,82 -0,19 0,73 gesamt davon Korridorpension 63,19 63,45 63,22 0,26 0,23 63,08 63,38 63,36 0,30 0,02 63,50 63,54 63,09 0,04 0,45 davon Langzeitbeamten- 63,68 62,88 62,51 -0,80 0,37 63,46 62,03 62,48 -1,43 -0,45 64,23 63,72 62,58 -0,50 1,14 regelung davon Schwerarbeiter- 60,85 60,85 61,91 regelung Gesamtergebnis 63,54 63,48 62,39 -0,05 1,09 63,60 63,93 62,19 0,33 1,75 63,34 62,73 62,86 -0,61 -0,13 28
8 Methodische Anmerkungen Datenabgrenzung Angaben zu den Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten beziehen sich auf Pensionierun- gen von Beamtinnen und Beamten in der Hoheitsverwaltung sowie im ausgegliederten Bereich (exkl. Post/Telekom/Postbus und ÖBB). Bezugszeitraum Die Daten beziehen sich grundsätzlich auf das Jahr 2019 bzw. 2018 (Vergleichsjahr). Die Fünf-Jahres-Vergleiche beziehen sich auf Werte des Jahres 2015. Diese können dem Anhang entnommen werden. Messgröße Für die Errechnung der Pensionsantritte werden Köpfe (Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) herangezogen. Das bedeutet, dass Personen nicht entsprechend ihres vorherigen Beschäftigungsausmaßes dargestellt werden. Daten- und Informationsquellen Aktuelle Daten zu Pensionistinnen und Pensionisten des Bundes wurden dem bundes- internen Managementinformationssystem (MIS) entnommen. Rundungen Summendifferenzen sind aufgrund von Rundungen möglich. 29
9 Anhang Werte 2015 (Vergleichsjahr) GESAMT PAA Neupensionierungen ø PAA ø PAA ø PAA Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Gesamt Männer Frauen Gesamt Gesamt Männer Männer Frauen Frauen Pensionsantritte gesetzliches 65,48 65,62 65,09 464 27 % 335 25 % 129 34 % Pensionsalter oder älter Dienstunfähigkeit 56,24 56,30 56,09 466 27 % 332 25 % 134 35 % vorzeitige Pensionierungen gesamt 61,58 61,41 62,51 769 45 % 650 49 % 119 31 % davon Korridorpension 62,65 62,69 62,55 275 16 % 192 15 % 83 22 % davon Langzeitbeamtenregelung 62,69 62,71 62,62 123 7% 90 7% 33 9% davon Schwerarbeiterregelung 60,42 60,42 60,22 371 22 % 368 28 % 3 1% Gesamtergebnis 61,18 61,19 61,13 1.699 100 % 1.317 100 % 382 100 % EXEKUTIVDIENST (ED) ø PAA ø PAA ø PAA Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Gesamt Männer Frauen Gesamt Gesamt Männer Männer Frauen Frauen Pensionsantritte gesetzliches 65,18 65,18 0,00 12 2% 12 2% 0 0% Pensionsalter oder älter Dienstunfähigkeit 55,17 55,59 44,75 181 32 % 174 31 % 7 58 % vorzeitige Pensionierungen gesamt 60,55 60,55 60,93 380 66 % 375 67 % 5 42 % davon Korridorpension 62,81 62,81 0,00 1 0% 1 0% 0 0% davon Langzeitbeamtenregelung 62,75 62,82 61,99 22 4% 20 4% 2 17 % davon Schwerarbeiterregelung 60,41 60,41 60,22 357 62 % 354 63 % 3 25 % Gesamtergebnis 58,95 59,11 51,49 573 100 % 561 100 % 12 100 % LEHRPERSONEN (LP) ø PAA ø PAA ø PAA Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Gesamt Männer Frauen Gesamt Gesamt Männer Männer Frauen Frauen Pensionsantritte gesetzliches 64,88 64,94 64,79 133 30 % 76 30 % 57 29 % Pensionsalter oder älter Dienstunfähigkeit 58,82 59,48 58,32 96 21 % 42 16 % 54 28 % vorzeitige Pensionierungen gesamt 62,65 62,69 62,59 220 49 % 137 54 % 83 43 % davon Korridorpension 62,64 62,70 62,54 188 42 % 117 46 % 71 37 % davon Langzeitbeamtenregelung 62,78 62,72 62,87 31 7% 19 7% 12 6% davon Schwerarbeiterregelung 60,74 60,74 0,00 1 0% 1 0% 0 0% Gesamtergebnis 62,49 62,83 62,05 449 100 % 255 100 % 194 100 % MILITÄRISCHER DIENST (MD) ø PAA ø PAA ø PAA Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Gesamt Männer Frauen Gesamt Gesamt Männer Männer Frauen Frauen Pensionsantritte gesetzliches 65,00 65,00 0,00 5 8% 5 8% 0 0% Pensionsalter oder älter Dienstunfähigkeit 56,16 56,16 0,00 28 45 % 28 45 % 0 0% vorzeitige Pensionierungen gesamt 62,23 62,23 0,00 29 47 % 29 47 % 0 0% davon Korridorpension 62,26 62,26 0,00 16 26 % 16 26 % 0 0% davon Langzeitbeamtenregelung 62,24 62,24 0,00 12 19 % 12 19 % 0 0% davon Schwerarbeiterregelung 61,53 61,53 0,00 1 2% 1 2% 0 0% Gesamtergebnis 59,71 59,71 0,00 62 100 % 62 100 % 0 0% 30
RICHTER/INNEN, STAATSANW. ø PAA ø PAA ø PAA Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil (RI/STA) Gesamt Männer Frauen Gesamt Gesamt Männer Männer Frauen Frauen Pensionsantritte gesetzliches 65,28 65,18 65,64 20 67 % 16 73 % 4 50 % Pensionsalter oder älter Dienstunfähigkeit 58,99 61,72 57,63 3 10 % 1 5% 2 25 % vorzeitige Pensionierungen gesamt 62,80 62,84 62,72 7 23 % 5 23 % 2 25 % davon Korridorpension 62,82 62,87 62,72 6 20 % 4 18 % 2 25 % davon Langzeitbeamtenregelung 62,71 62,71 0,00 1 3% 1 5% 0 0% davon Schwerarbeiterregelung 0,00 0,00 0,00 0 0% 0 0% 0 0% Gesamtergebnis 64,07 64,49 62,91 30 100 % 22 100 % 8 100 % VERWALTUNGSDIENST (VD) ø PAA ø PAA ø PAA Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Gesamt Männer Frauen Gesamt Gesamt Männer Männer Frauen Frauen Pensionsantritte gesetzliches 65,16 65,24 64,98 119 31 % 86 34 % 33 27 % Pensionsalter oder älter Dienstunfähigkeit 55,72 56,00 55,39 153 40 % 83 32 % 70 57 % vorzeitige Pensionierungen gesamt 62,49 62,48 62,53 107 28 % 87 34 % 20 16 % davon Korridorpension 62,82 62,85 62,52 48 13 % 43 17 % 5 4% davon Langzeitbeamtenregelung 62,66 62,72 62,54 47 12 % 32 13 % 15 12 % davon Schwerarbeiterregelung 60,55 60,55 0,00 12 3% 12 5% 0 0% Gesamtergebnis 60,60 61,31 59,13 379 100 % 256 100 % 123 100 % 31
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