Reglement für Schweizerische Polizeimeisterschaften

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Reglement
                   für Schweizerische Polizeimeisterschaften

1        Allgemeines
Die Schweizerischen Polizeimeisterschaften werden unter der Obhut der Schweizerischen Poli-
zeisportkommission (SPSK) in der Regel alle zwei Jahre durchgeführt. Der Termin ist so zu wäh-
len, dass Wettkämpfe für USPE-Meisterschaften als Selektion dienen können.

2        Organisation
Die Durchführung der Meisterschaften wird von der SPSK einem Polizeikorps, einem Polizei-
sportverein oder einer Sportgruppe eines Korps übertragen und mit einer Vereinbarung geregelt.
Ausnahmen können durch die SPSK bewilligt werden. Der Termin wird zwischen der SPSK bzw.
dem zuständigen Ressortchef der SPSK und dem Organisator abgesprochen.

3        Teilnahmeberechtigung
Folgende Angehörige der Polizei sind an SPSK-Meisterschaften teilnahmeberechtigt:
a) Offizierinnen bzw. Offiziere;
b) Unteroffizierinnen bzw. Unteroffiziere;
c) Polizistinnen bzw. Polizisten,
welche in einem Polizeikorps einer Gemeinde, eines Kantons, des Fürstentums Liechtenstein
oder des Bundes (fedpol, Transportpolizei) angestellt sind oder
d) Aspirantinnen bzw. Aspiranten, welche im Moment der Wettkampfteilnahme eine Polizei-
   schule zugunsten eines der vorgängig erwähnten Korps absolvieren.
An SPSK-Meisterschaften grundsätzlich nicht teilnehmen können:
▪ Sicherheitsassistentinnen und -assistenten
▪ Verkehrsangestellte
▪ Zivilangestellte
Anträge betreffend eine Ausnahme sind an den Ressortchef zu richten. Dieser legt den Antrag
dem Präsidenten der SPSK zur Entscheidung vor.
In einer Mannschaft dürfen Teilnehmerinnen/Teilnehmer eines anderen Polizeikorps eingesetzt
werden (zusammengesetzte Mannschaften), wenn deren Stammkorps keine Mannschaft stellt.
Die Anzahl der korpsfremden Teilnehmerinnen und Teilnehmer darf ¼ der gemeldeten Mann-
schaft nicht übersteigen. Die Anmeldung erfolgt durch das Korps, welche die Mehrzahl an Teil-
nehmerinnen und Teilnehmer stellt.
Zusammengesetzte Mannschaften sind dem Ressortchef durch den Verantwortlichen der betref-
fenden Mannschaft vor Ablauf der Anmeldefrist und unter genauer Bezeichnung der Teilnehmer
zur Prüfung zu melden. Der Ressortchef entscheidet selbständig über die Zulassung solcher
Mannschaften.
Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer ist nur in einer Mannschaft spielberechtigt.

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4       Ausschreibung
Die Ausschreibung erfolgt
4.1     unmittelbar nach der Vergabe als Voranzeige durch den Veranstalter dreisprachig im
        Polizeibeamtenverbandsorgan "POLICE" und auf der Internetseite www.policesport.ch
        der SPSK;
4.2     spätestens vier Monate vor der Durchführung durch den Organisator im Polizeibeam-
        tenverbandsorgan "POLICE" und mittels Rundschreiben an die einzelnen Polizeikorps
        des Bundes, der KKPKS und SVSP sowie auf der Internetseite www.policesport.ch der
        SPSK und wenn vorhanden derjenigen des Veranstalters.

5        Anmeldefrist
Die namentliche Anmeldung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer hat spätestens vier Wochen
vor dem Wettkampf zu erfolgen. Um- oder Nachmeldungen werden vom Veranstalter nach Mög-
lichkeit berücksichtigt.

6       Startgeld
Das Startgeld wird vom Organisator nach Absprache mit der SPSK festgelegt. Der Betrag darf in
der Regel CHF 170 pro Person nicht übersteigen. In diesem Betrag inbegriffen sind unter ande-
rem auch die Verpflegung sowie ein Erinnerungsgeschenk.
Die Erhebung eines zusätzlichen Startgeldes für Mannschaften ist nicht zulässig.
Der Organisator ist bei der Suche für die Unterkunft der Teilnehmerinnen und Teilnehmer behilf-
lich.

7       Bekleidung Festakt
Der Organisator entscheidet, ob das Tragen der Uniform (ohne Bewaffnung) für alle Uniformträ-
gerinnen und –träger am Festakt obligatorisch ist. Ist das Tragen der Uniform nicht obligatorisch,
erfolgt die Teilnahme in gepflegter Kleidung. Gepflegte Kleidung gilt auch für Nichtuniformträge-
rinnen und –träger.

8       Auszeichnungen und Preise
8.1     Nach Abschluss der Wettkämpfe ist eine feierliche Rangverkündigung durchzuführen.
8.2     Es nehmen in der Regel alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer bzw. Mannschaften an
        der Rangverkündigung teil.
8.3     Die drei Erstplatzierten werden mit einer Medaille in Gold, Silber und Bronze ausge-
        zeichnet. Diese sind vom Organisator zu beschaffen.
8.4     Die Gesamtsiegerin bzw. der Gesamtsieger darf bis zur nächsten Schweizermeister-
        schaft den Titel einer "Schweizerischen Polizeimeisterin" bzw. eines "Schweizerischen
        Polizeimeisters" tragen.
8.5     Ist der Sieger eine Mannschaft, darf sie bis zur nächsten Schweizermeisterschaft den
        Titel "Schweizer Polizeimeister" tragen.

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9       Proteste von Teilnehmenden
Proteste sind innerhalb von 15 Minuten nach Spielende/Rennschluss im Turnierbüro bzw. im
Zielgelände dem OK schriftlich einzureichen. Diese werden vom Schiedsgericht behandelt. Alle
Proteste sind vom Verantwortlichen (Delegationschef/Offizieller Begleiter) des Protest hinterle-
genden Korps zu unterschreiben.

10      Schiedsgericht/Jury
10.1    Zur Behandlung von Protesten ist ein Schiedsgericht zu bilden, welches sich aus ei-
        nem Vertreter des OK, dem Schiedsrichterobmann und einem Vertreter der SPSK zu-
        sammensetzt. Zwei Ersatzpersonen sind vorzusehen.
10.2    Das OK ist gehalten, die Jury unverzüglich vom Eingang des Protestes in Kenntnis zu
        setzen. Es hat den Bericht des Schiedsrichters wie auch das Protestschreiben der Jury
        zu übergeben.

11      Strafen/Ausschluss
11.1    Bei disziplinarischen Verstössen während der gesamten Zeit der Meisterschaft kann
        eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer oder eine ganze Mannschaft für das Turnier bzw.
        die Wettkämpfe gesperrt werden. Ein solcher Entscheid wird durch die Jury gefällt.
11.2    Eine Teilnehmerin, ein Teilnehmer oder eine ganze Mannschaft kann für weitere Anlässe
        der SPSK gesperrt werden. Ein solcher Entscheid wird durch die SPSK gefällt.
11.3    Die SPSK kann zusätzlich dem betroffenen Polizeikorps Meldung erstatten.

12      Medienmitteilungen
Die Redaktion des Verbandsblattes "POLICE" ist rechtzeitig durch den Veranstalter zu den Meis-
terschaften einzuladen. Falls diese nicht persönlich anwesend sein kann, ist ihr unmittelbar nach
Abschluss der Wettkämpfe ein Kurzbericht und die Rangliste zuzustellen.

13      Abrechnung/Schlussbericht
13.1    Dem Präsidenten und dem Ressortchef der SPSK ist die Rangliste zuzustellen.
13.2    Von den Meisterschaften ist eine übersichtliche Abrechnung zu erstellen. Diese ist mit
        einem Schlussbericht dem Ressortchef zuzustellen. Anschliessend erfolgt die Geneh-
        migung durch die SPSK.
13.3    Die gesamten Akten sind vom Organisator während mindestens fünf Jahren aufzube-
        wahren. Auf Wunsch sind sie dem nächstfolgenden Organisator zur Einsichtnahme zu-
        zustellen.

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14      Inkraftsetzung
Dieses Reglement ersetzt dasjenige vom 1. September 2020 und tritt per 1. Dezember 2021 in
Kraft.

SCHWEIZERISCHE POLIZEISPORTKOMMISSION
Der Präsident

Oberstlt Damian Meier, lic. iur.
Kommandant Kantonspolizei Schwyz

Schwyz, 30. November 2021

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Technisches Reglement
              für die Schweizerische Polizeimeisterschaft

                                     FUSSBALL
                             (Anhang zum allgemeinen Reglement
                          für Schweizerische Polizeimeisterschaften)

In diesem Reglement werden die Geschlechter nur dort explizit auseinandergehalten, wo dies
unbedingt notwendig ist.

1.     Spielbetrieb
1.1    Das Turnier wird in Stärkeklassen à acht Mannschaften durchgeführt. Sieger der Kate-
       gorie A ist Schweizerischer Polizeifussballmeister. Die Kategorien-Sieger (Ausnahme
       Kat. A) steigen auf. Die Kategorien-Letzten (Ausnahme unterste Kategorie) steigen ab.
1.2.   Das Turnier wird pro Kategorie in zwei 4er-Gruppen mit anschliessenden Finalspielen
       gespielt.
       In der untersten Kategorie wird der Spielmodus der Anzahl teilnehmender Mannschaften
       angepasst.

1.3.   In einem Spiel können vier Auswechslungen vorgenommen werden.

1.4    Die Auslosung erfolgt im Vorfeld und wird durch Personen ausserhalb der Turnierorgani-
       sation vorgenommen. Die Auslosung wird durch eine vom SPSK bezeichnete Person
       überwacht. Die Auslosung wird protokolliert.

1.5    Für die Auslosung gesetzt sind:
       - Kategorie A: die letztmaligen Finalisten
       - ab der zweithöchsten Kategorie: die Zweitplatzierten und die Absteiger aus der höhe-
       ren Kategorie.

1.6    Pro Polizeikorps kann nur eine Mannschaft in der Kategorie A spielen.

2.     Bewertung
2.1    Ein Sieg in einem Gruppenspiel wird mit drei Punkten gewertet.
       Ein Unentschieden in einem Gruppenspiel wird mit einem Punkt gewertet.

2.2    Ein Spielabbruch ohne Verschulden der Mannschaften wird ab Hälfte der Spielzeit ge-
       wertet; ist die Spielhälfte nicht erreicht, wird das Spiel wiederholt.

2.3    Erfolgt ein Spielabbruch durch Verschulden einer Mannschaft wird das Spiel mit 0:3
       Forfait gewertet.

3.     Spielzeiten
3.1    Die Gruppenspiele dauern zweimal 20 Minuten, exklusive zwei Minuten Seitenwechsel.
3.2    Entscheidungsspiele bzw. Finalspiele ab der zweithöchsten Kategorie dauern zweimal
       20 Minuten, exklusive zwei Minuten Seitenwechsel. Bei der Spielführersitzung vor Tur-
       nierbeginn wird bekannt gegeben, ob bei unentschiedenem Spielstand eine Verlänge-
       rung oder direkt ein Penaltyschiessen folgt (in Abwägung mit Wetter- und Platzverhält-
       nissen).

3.3    Das Finalspiel der Kategorie A dauert zweimal 30 Minuten, exklusive zehn Minuten Pau-
       se. Bei unentschiedenem Spielstand erfolgt eine Verlängerung mit zweimal 10 Minuten,
       exklusive zwei 2 Minuten für Seitenwechsel. Bei unentschiedenem Spielstand nach Ver-
       längerung folgt ein Elfmeterschiessen gemäss Regeln SFV.

3.4    An- und Abpfiff erfolgen durch den Schiedsrichter. Es werden keine Nachspielzeiten ge-
       spielt.

4.     Regeln
       Die Spiele werden nach den Bestimmungen vom SFV (Schweizerischer Fussballver-
       band) durchgeführt.

5.     Rangierung
       Für die Rangierung in den Gruppenspielen gelten die folgenden Kriterien in der aufge-
       führten Reihenfolge:
       a) Punkte
       b) direkte Begegnung
       c) Tordifferenz
       d) Anzahl erzielte Tore
       e) Elfmeterschiessen

6.     Spielball / Material
       Material und Bälle für die Spiele werden vom OK zur Verfügung gestellt.

7.     Strafen
7.1    Erhält ein Spieler einen ist er für den Rest des Turniers ausgeschlossen.

7.2.   Erhält ein Spieler zwei Verwarnungen (gelbe Karten) im gleichen Spiel, wird er ausge-
       schlossen und ist für das nächste Spiel gesperrt.

7.3    Erhält ein Spieler zwei Verwarnungen (gelbe Karten) im Turnier, ist er für das nächste
       Spiel gesperrt.
7.4    Das Schiedsgericht / Jury kann folgende Strafmassnahmen für Spieler / Mannschaften
       treffen:
       a) Verweis
       b) Suspension für ein oder mehrere Spiele
       c) Abzug von Punkten oder Forfait-Wertung
       d) Ausschluss einer Mannschaft vom Turnier
       Über getroffene Strafmassnahmen berichtet der Ressortchef an die SPSK.

8.     Spielleitung
8.1    Die Spiele sind von Schiedsrichtern zu leiten, die vom Schweizerischen Fussballverband
       anerkannt sind.

8.2    Aufgebot und Entschädigung von Schiedsrichtern erfolgen durch das OK der SM.
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9.     Anmeldung der Mannschaften und Spieler
9.1    Mannschaftsanmeldungen haben fristgerecht gemäss Ausschreibung zu erfolgen. Um-
       und Nachmeldungen müssen bei Turnierbeginn abgeschlossen sein.

9.2    Pro Mannschaft dürfen nicht mehr als 18 Spieler gemeldet, bzw. eingesetzt werden.

9.3    In den Mannschaftsanmeldungen sind die Spieler mit Name / Vorname / Geburtsdatum
       und Unterschrift zu melden.

10.    Antreten / Mannschaftsführersitzung
10.1 Vor Beginn der Meisterschaft findet die Delegiertenversammlung statt. Die Verantwortli-
     chen der teilnehmenden Polizeikorps nehmen teil und werden mit den erforderlichen In-
     formationen zur Meisterschaft bedient.

10.2 Alle Formalitäten wie Unterschriften und Ausweiskontrollen müssen vor dem festgesetz-
     ten Turnierbeginn erledigt sein. Die Verantwortung liegt bei den Mannschaftsführern.

11.    Verschiedenes
11.1 Dieses Technische Reglement gilt als Anhang zum "Reglement für Schweizerische Poli-
     zeimeisterschaften" der SPSK.

11.2 Für alle in diesen Reglementen nicht aufgeführten Fällen ist der verantwortliche Res-
     sortchef der SPSK zuständig. Er spricht sich bei Bedarf mit der SPSK oder mit der Tur-
     nier-Jury ab.

Dieses Reglement tritt am 1. Mai 2022 in Kraft.

SCHWEIZERISCHE POLIZEISPORTKOMMISSION

Der Präsident                                     Der Ressortchef Fussball

Oberst Damian Meier, lic. iur                     Peter Zaugg
Kommandant Kantonspolizei Schwyz                  Kantonspolizei Bern

Schwyz, 20. April 2022

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