Reglement für Schweizerische Polizeimeisterschaften
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Reglement für Schweizerische Polizeimeisterschaften 1 Allgemeines Die Schweizerischen Polizeimeisterschaften werden unter der Obhut der Schweizerischen Poli- zeisportkommission (SPSK) in der Regel alle zwei Jahre durchgeführt. Der Termin ist so zu wäh- len, dass Wettkämpfe für USPE-Meisterschaften als Selektion dienen können. 2 Organisation Die Durchführung der Meisterschaften wird von der SPSK einem Polizeikorps, einem Polizei- sportverein oder einer Sportgruppe eines Korps übertragen und mit einer Vereinbarung geregelt. Ausnahmen können durch die SPSK bewilligt werden. Der Termin wird zwischen der SPSK bzw. dem zuständigen Ressortchef der SPSK und dem Organisator abgesprochen. 3 Teilnahmeberechtigung Folgende Angehörige der Polizei sind an SPSK-Meisterschaften teilnahmeberechtigt: a) Offizierinnen bzw. Offiziere; b) Unteroffizierinnen bzw. Unteroffiziere; c) Polizistinnen bzw. Polizisten, welche in einem Polizeikorps einer Gemeinde, eines Kantons, des Fürstentums Liechtenstein oder des Bundes (fedpol, Transportpolizei) angestellt sind oder d) Aspirantinnen bzw. Aspiranten, welche im Moment der Wettkampfteilnahme eine Polizei- schule zugunsten eines der vorgängig erwähnten Korps absolvieren. An SPSK-Meisterschaften grundsätzlich nicht teilnehmen können: ▪ Sicherheitsassistentinnen und -assistenten ▪ Verkehrsangestellte ▪ Zivilangestellte Anträge betreffend eine Ausnahme sind an den Ressortchef zu richten. Dieser legt den Antrag dem Präsidenten der SPSK zur Entscheidung vor. In einer Mannschaft dürfen Teilnehmerinnen/Teilnehmer eines anderen Polizeikorps eingesetzt werden (zusammengesetzte Mannschaften), wenn deren Stammkorps keine Mannschaft stellt. Die Anzahl der korpsfremden Teilnehmerinnen und Teilnehmer darf ¼ der gemeldeten Mann- schaft nicht übersteigen. Die Anmeldung erfolgt durch das Korps, welche die Mehrzahl an Teil- nehmerinnen und Teilnehmer stellt. Zusammengesetzte Mannschaften sind dem Ressortchef durch den Verantwortlichen der betref- fenden Mannschaft vor Ablauf der Anmeldefrist und unter genauer Bezeichnung der Teilnehmer zur Prüfung zu melden. Der Ressortchef entscheidet selbständig über die Zulassung solcher Mannschaften. Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer ist nur in einer Mannschaft spielberechtigt. Seite 1 von 4
4 Ausschreibung Die Ausschreibung erfolgt 4.1 unmittelbar nach der Vergabe als Voranzeige durch den Veranstalter dreisprachig im Polizeibeamtenverbandsorgan "POLICE" und auf der Internetseite www.policesport.ch der SPSK; 4.2 spätestens vier Monate vor der Durchführung durch den Organisator im Polizeibeam- tenverbandsorgan "POLICE" und mittels Rundschreiben an die einzelnen Polizeikorps des Bundes, der KKPKS und SVSP sowie auf der Internetseite www.policesport.ch der SPSK und wenn vorhanden derjenigen des Veranstalters. 5 Anmeldefrist Die namentliche Anmeldung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer hat spätestens vier Wochen vor dem Wettkampf zu erfolgen. Um- oder Nachmeldungen werden vom Veranstalter nach Mög- lichkeit berücksichtigt. 6 Startgeld Das Startgeld wird vom Organisator nach Absprache mit der SPSK festgelegt. Der Betrag darf in der Regel CHF 170 pro Person nicht übersteigen. In diesem Betrag inbegriffen sind unter ande- rem auch die Verpflegung sowie ein Erinnerungsgeschenk. Die Erhebung eines zusätzlichen Startgeldes für Mannschaften ist nicht zulässig. Der Organisator ist bei der Suche für die Unterkunft der Teilnehmerinnen und Teilnehmer behilf- lich. 7 Bekleidung Festakt Der Organisator entscheidet, ob das Tragen der Uniform (ohne Bewaffnung) für alle Uniformträ- gerinnen und –träger am Festakt obligatorisch ist. Ist das Tragen der Uniform nicht obligatorisch, erfolgt die Teilnahme in gepflegter Kleidung. Gepflegte Kleidung gilt auch für Nichtuniformträge- rinnen und –träger. 8 Auszeichnungen und Preise 8.1 Nach Abschluss der Wettkämpfe ist eine feierliche Rangverkündigung durchzuführen. 8.2 Es nehmen in der Regel alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer bzw. Mannschaften an der Rangverkündigung teil. 8.3 Die drei Erstplatzierten werden mit einer Medaille in Gold, Silber und Bronze ausge- zeichnet. Diese sind vom Organisator zu beschaffen. 8.4 Die Gesamtsiegerin bzw. der Gesamtsieger darf bis zur nächsten Schweizermeister- schaft den Titel einer "Schweizerischen Polizeimeisterin" bzw. eines "Schweizerischen Polizeimeisters" tragen. 8.5 Ist der Sieger eine Mannschaft, darf sie bis zur nächsten Schweizermeisterschaft den Titel "Schweizer Polizeimeister" tragen. Seite 2 von 4
9 Proteste von Teilnehmenden Proteste sind innerhalb von 15 Minuten nach Spielende/Rennschluss im Turnierbüro bzw. im Zielgelände dem OK schriftlich einzureichen. Diese werden vom Schiedsgericht behandelt. Alle Proteste sind vom Verantwortlichen (Delegationschef/Offizieller Begleiter) des Protest hinterle- genden Korps zu unterschreiben. 10 Schiedsgericht/Jury 10.1 Zur Behandlung von Protesten ist ein Schiedsgericht zu bilden, welches sich aus ei- nem Vertreter des OK, dem Schiedsrichterobmann und einem Vertreter der SPSK zu- sammensetzt. Zwei Ersatzpersonen sind vorzusehen. 10.2 Das OK ist gehalten, die Jury unverzüglich vom Eingang des Protestes in Kenntnis zu setzen. Es hat den Bericht des Schiedsrichters wie auch das Protestschreiben der Jury zu übergeben. 11 Strafen/Ausschluss 11.1 Bei disziplinarischen Verstössen während der gesamten Zeit der Meisterschaft kann eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer oder eine ganze Mannschaft für das Turnier bzw. die Wettkämpfe gesperrt werden. Ein solcher Entscheid wird durch die Jury gefällt. 11.2 Eine Teilnehmerin, ein Teilnehmer oder eine ganze Mannschaft kann für weitere Anlässe der SPSK gesperrt werden. Ein solcher Entscheid wird durch die SPSK gefällt. 11.3 Die SPSK kann zusätzlich dem betroffenen Polizeikorps Meldung erstatten. 12 Medienmitteilungen Die Redaktion des Verbandsblattes "POLICE" ist rechtzeitig durch den Veranstalter zu den Meis- terschaften einzuladen. Falls diese nicht persönlich anwesend sein kann, ist ihr unmittelbar nach Abschluss der Wettkämpfe ein Kurzbericht und die Rangliste zuzustellen. 13 Abrechnung/Schlussbericht 13.1 Dem Präsidenten und dem Ressortchef der SPSK ist die Rangliste zuzustellen. 13.2 Von den Meisterschaften ist eine übersichtliche Abrechnung zu erstellen. Diese ist mit einem Schlussbericht dem Ressortchef zuzustellen. Anschliessend erfolgt die Geneh- migung durch die SPSK. 13.3 Die gesamten Akten sind vom Organisator während mindestens fünf Jahren aufzube- wahren. Auf Wunsch sind sie dem nächstfolgenden Organisator zur Einsichtnahme zu- zustellen. Seite 3 von 4
14 Inkraftsetzung Dieses Reglement ersetzt dasjenige vom 1. September 2020 und tritt per 1. Dezember 2021 in Kraft. SCHWEIZERISCHE POLIZEISPORTKOMMISSION Der Präsident Oberstlt Damian Meier, lic. iur. Kommandant Kantonspolizei Schwyz Schwyz, 30. November 2021 Seite 4 von 4
Technisches Reglement für die Schweizerische Polizeimeisterschaft FUSSBALL (Anhang zum allgemeinen Reglement für Schweizerische Polizeimeisterschaften) In diesem Reglement werden die Geschlechter nur dort explizit auseinandergehalten, wo dies unbedingt notwendig ist. 1. Spielbetrieb 1.1 Das Turnier wird in Stärkeklassen à acht Mannschaften durchgeführt. Sieger der Kate- gorie A ist Schweizerischer Polizeifussballmeister. Die Kategorien-Sieger (Ausnahme Kat. A) steigen auf. Die Kategorien-Letzten (Ausnahme unterste Kategorie) steigen ab. 1.2. Das Turnier wird pro Kategorie in zwei 4er-Gruppen mit anschliessenden Finalspielen gespielt. In der untersten Kategorie wird der Spielmodus der Anzahl teilnehmender Mannschaften angepasst. 1.3. In einem Spiel können vier Auswechslungen vorgenommen werden. 1.4 Die Auslosung erfolgt im Vorfeld und wird durch Personen ausserhalb der Turnierorgani- sation vorgenommen. Die Auslosung wird durch eine vom SPSK bezeichnete Person überwacht. Die Auslosung wird protokolliert. 1.5 Für die Auslosung gesetzt sind: - Kategorie A: die letztmaligen Finalisten - ab der zweithöchsten Kategorie: die Zweitplatzierten und die Absteiger aus der höhe- ren Kategorie. 1.6 Pro Polizeikorps kann nur eine Mannschaft in der Kategorie A spielen. 2. Bewertung 2.1 Ein Sieg in einem Gruppenspiel wird mit drei Punkten gewertet. Ein Unentschieden in einem Gruppenspiel wird mit einem Punkt gewertet. 2.2 Ein Spielabbruch ohne Verschulden der Mannschaften wird ab Hälfte der Spielzeit ge- wertet; ist die Spielhälfte nicht erreicht, wird das Spiel wiederholt. 2.3 Erfolgt ein Spielabbruch durch Verschulden einer Mannschaft wird das Spiel mit 0:3 Forfait gewertet. 3. Spielzeiten 3.1 Die Gruppenspiele dauern zweimal 20 Minuten, exklusive zwei Minuten Seitenwechsel.
3.2 Entscheidungsspiele bzw. Finalspiele ab der zweithöchsten Kategorie dauern zweimal 20 Minuten, exklusive zwei Minuten Seitenwechsel. Bei der Spielführersitzung vor Tur- nierbeginn wird bekannt gegeben, ob bei unentschiedenem Spielstand eine Verlänge- rung oder direkt ein Penaltyschiessen folgt (in Abwägung mit Wetter- und Platzverhält- nissen). 3.3 Das Finalspiel der Kategorie A dauert zweimal 30 Minuten, exklusive zehn Minuten Pau- se. Bei unentschiedenem Spielstand erfolgt eine Verlängerung mit zweimal 10 Minuten, exklusive zwei 2 Minuten für Seitenwechsel. Bei unentschiedenem Spielstand nach Ver- längerung folgt ein Elfmeterschiessen gemäss Regeln SFV. 3.4 An- und Abpfiff erfolgen durch den Schiedsrichter. Es werden keine Nachspielzeiten ge- spielt. 4. Regeln Die Spiele werden nach den Bestimmungen vom SFV (Schweizerischer Fussballver- band) durchgeführt. 5. Rangierung Für die Rangierung in den Gruppenspielen gelten die folgenden Kriterien in der aufge- führten Reihenfolge: a) Punkte b) direkte Begegnung c) Tordifferenz d) Anzahl erzielte Tore e) Elfmeterschiessen 6. Spielball / Material Material und Bälle für die Spiele werden vom OK zur Verfügung gestellt. 7. Strafen 7.1 Erhält ein Spieler einen ist er für den Rest des Turniers ausgeschlossen. 7.2. Erhält ein Spieler zwei Verwarnungen (gelbe Karten) im gleichen Spiel, wird er ausge- schlossen und ist für das nächste Spiel gesperrt. 7.3 Erhält ein Spieler zwei Verwarnungen (gelbe Karten) im Turnier, ist er für das nächste Spiel gesperrt. 7.4 Das Schiedsgericht / Jury kann folgende Strafmassnahmen für Spieler / Mannschaften treffen: a) Verweis b) Suspension für ein oder mehrere Spiele c) Abzug von Punkten oder Forfait-Wertung d) Ausschluss einer Mannschaft vom Turnier Über getroffene Strafmassnahmen berichtet der Ressortchef an die SPSK. 8. Spielleitung 8.1 Die Spiele sind von Schiedsrichtern zu leiten, die vom Schweizerischen Fussballverband anerkannt sind. 8.2 Aufgebot und Entschädigung von Schiedsrichtern erfolgen durch das OK der SM. Reglement Fussball SM - SPSK Seite 2 von 3
9. Anmeldung der Mannschaften und Spieler 9.1 Mannschaftsanmeldungen haben fristgerecht gemäss Ausschreibung zu erfolgen. Um- und Nachmeldungen müssen bei Turnierbeginn abgeschlossen sein. 9.2 Pro Mannschaft dürfen nicht mehr als 18 Spieler gemeldet, bzw. eingesetzt werden. 9.3 In den Mannschaftsanmeldungen sind die Spieler mit Name / Vorname / Geburtsdatum und Unterschrift zu melden. 10. Antreten / Mannschaftsführersitzung 10.1 Vor Beginn der Meisterschaft findet die Delegiertenversammlung statt. Die Verantwortli- chen der teilnehmenden Polizeikorps nehmen teil und werden mit den erforderlichen In- formationen zur Meisterschaft bedient. 10.2 Alle Formalitäten wie Unterschriften und Ausweiskontrollen müssen vor dem festgesetz- ten Turnierbeginn erledigt sein. Die Verantwortung liegt bei den Mannschaftsführern. 11. Verschiedenes 11.1 Dieses Technische Reglement gilt als Anhang zum "Reglement für Schweizerische Poli- zeimeisterschaften" der SPSK. 11.2 Für alle in diesen Reglementen nicht aufgeführten Fällen ist der verantwortliche Res- sortchef der SPSK zuständig. Er spricht sich bei Bedarf mit der SPSK oder mit der Tur- nier-Jury ab. Dieses Reglement tritt am 1. Mai 2022 in Kraft. SCHWEIZERISCHE POLIZEISPORTKOMMISSION Der Präsident Der Ressortchef Fussball Oberst Damian Meier, lic. iur Peter Zaugg Kommandant Kantonspolizei Schwyz Kantonspolizei Bern Schwyz, 20. April 2022 Reglement Fussball SM - SPSK Seite 3 von 3
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