Anleitung zur Entsorgung von biologisch belastetem Boden und Aushub Merkblatt

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Anleitung zur Entsorgung von biologisch belastetem Boden und Aushub Merkblatt
Amt für Umwelt

Anleitung zur Entsorgung
von biologisch belastetem
Boden und Aushub

Merkblatt
Anleitung zur Entsorgung von biologisch belastetem Boden und Aushub Merkblatt
Inhalt

1. Rechtsgrundlage                              3
2. Vorbereitung und Planung                     4
3. Bauphase                                     6
4. Entsorgung                                   7
5. Weiteres Vorgehen                            8
6. Anhang                                       9

Das Merkblatt richtet sich an:
• biologische Baubegleiter und Bau­­
  begleiterinnen
• Entsorger (Transportunternehmer,
  Deponiebetreiber, Kiesgruben und
  andere)
• Politische Gemeinden

Diese Anleitung beschreibt, wie auf einer Baustelle Boden oder Untergrund, der
mit Asiatischen Staudenknöterichen, Essigbaum (Rhus typhina) oder Erdmandelgras
(Cyperus esculentus) belastet ist, abzutragen und zu entsorgen ist.
Zu den Asiatischen Staudenknöterichen gehören:
• Japanischer Staudenknöterich (Reynoutria japonica)
• Sachalin-Staudenknöterich (Reynoutria sachalinensis)
• Bastard-Staudenknöterich (Reynoutria x bohemica)
• Vieljähriger Knöterich (Polygonum polystachyum) auch Himalaja-Knöterich genannt

Kann der mit Asiatischen Staudenknöterichen, Essigbaum oder Erdmandelgras
belastete Boden/Untergrund nicht am Entnahmeort verwertet werden, muss dieser
unter Einhaltung von Auflagen:
• in einer Deponie Typ A oder B (ehemals Inertstoffdeponie) entsorgt,
• in einer dafür geeigneten Kiesgrube verwertet oder
• einer dafür bewilligten Bodenwaschanlage zugeführt werden.

Die biologische Baubegleitung sorgt für die korrekte Umsetzung, die Entsorger für den
einwandfreien Transport und die richtige Entsorgung.

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Anleitung zur Entsorgung von biologisch belastetem Boden und Aushub Merkblatt
1. Rechtsgrundlage

a) Bund                                               b) Kanton Thurgau
Die Verordnung über den Umgang mit                    Grundlage ist die Verordnung des Regie-       Der Ablauf ist folgender: Liegt bei einem
Organismen in der Umwelt (Freisetzungs-               rungsrates zur Umweltschutzgesetzgebung       Bauvorhaben eine biologische Belas-
verordnung; FrSV; SR 814.911) verlangt in             vom 4. Oktober 2011 (USGV; RB 814.03).        tung des Bodens mit invasiven gebiets-
Art. 15 Abs. 3: «Abgetragener Boden, der              Bezüglich Bauvorhaben sind besonders          fremden Organismen nach Anhang 2
mit invasiven gebietsfremden Organismen               § 38 Abs. 2 und § 39 hervorzu­heben.          FrSV oder dem Erdmandelgras vor, muss
nach Anhang 2 belastet ist (biologisch                Dabei geht es um die Weisungsbefugnis         der Bauherr die Belastung im Formu-
belasteter Boden), muss am Entnahmeort                des Amts für Umwelt zur Bekämpfung und        lar «Deklaration für Erdarbeiten» unter
verwertet oder so entsorgt werden, dass               Priorisierung invasiver Neobiota sowie die    Punkt 4 angeben. Die Gemeinde leitet
eine Weiterverbreitung dieser Organismen              Verpflichtung von Eigentümern zur sach­       die Unterlagen an die kantonale Bau­
ausgeschlossen ist.»                                  gerechten Bekämpfung. In der Publikation      gesuchszentrale weiter. Die Fachstelle
                                                      des Amts für Umwelt «Strategie- und Um-       Biosicherheit prüft die Angaben im For-
Als Entnahmeort wird dieselbe Grube bzw.              setzungskonzept Invasive gebietsfremde        mular. Liegt eine relevante biologische
dieselbe Stelle verstanden, aus der das               Organismen 2017 bis 2020» ist im Kapitel      Belastung vor, dann ist eine biologische
biologisch belastete Material entnommen               4.4. der Grundsatz der biologischen Bau-      Baubegleitung notwendig. Diese Fach-
wurde.                                                begleitung festgelegt. Da die Verschlep-      person (im Folgenden als biologischer
                                                      pungsgefahr bei Asiatischen Staudenknö-       Baubegleiter bezeichnet; inkl. weibliche
Für den korrekten Umgang mit Boden, der               terichen, Essigbaum oder Erdmandelgras        Form) muss dafür sorgen, dass die in
mit anderen Arten des Anhangs 2 FrSV,                 besonders gross ist, ist bei Bauvorhaben,     dieser Anleitung beschriebenen Aufla-
wie z. B. Ambrosia, Drüsiges Springkraut,             bei denen der Aushub mit diesen Pflanzen      gen korrekt umgesetzt werden, damit
Riesenbärenklau, Schmalblättriges Greis-              belastet ist, eine fachkundige Baubeglei-     möglichst kein biologisch belastetes
kraut belastet ist, gilt die allgemeine               tung unerlässlich.                            Bodenmaterial an andere Orte ver-
Sorgfaltspflicht resp. Eigenverantwor-                                                              schleppt wird. Anhang 1 zeigt das Ablauf­
tung. Hierzu wird auf die Empfehlung der                                                            schema bei Bauvorhaben.
Arbeits­gruppe Invasive Neobiota (AGIN)
verwiesen: Umgang mit abgetragenem
Boden, der mit invasiven gebietsfremden
Pflanzen nach Anhang 2 FrSV belastet ist.

  Diese Anleitung beschränkt sich auf die biologischen Belastungen durch Asiatische Staudenknöteriche, Essigbaum oder Erdmandel-
  gras, da sich diese mit Rhizomen (Wurzelstücken) bzw. Knöllchen einfach verbreiten können.

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Anleitung zur Entsorgung von biologisch belastetem Boden und Aushub Merkblatt
2. Vorbereitung und Planung

a) ThurGIS: Karte Neophyten­                          b) Quantifizierung der belasteten                     kämpfungspflicht für die übrige Fläche be-
   standorte                                             Fläche und Menge des anfallenden                   steht nicht. Dennoch wird empfohlen, eine
Im kantonalen GIS-Browser (ThurGIS)                      Materials                                          vollständige Beseitigung anzustreben.
findet man unter Neophytenstandorte den               Das ungefähre Volumen des biologisch
Layer «Pflanzenart (Neophytenstandorte)».             belasteten Boden- und Aushubmaterials
Hier sind Einträge zu invasiven Neophyten             muss vorgängig abgeschätzt werden. Die
ersichtlich. Die Daten sind jedoch nicht              Daten sind dem Bauherrn resp. Unter­
vollständig. Genauere Abklärungen sind                nehmer zu melden, der den Aushub, den
daher immer vor Ort notwendig.                        Abtransport und die definitive Beseitigung
                                                      des biologisch belasteten Materials vor-
www.map.geo.tg.ch/Ò Thema wechseln Ò                  nimmt. Aus rechtlicher Sicht muss nur be-
Umweltschutz Ò Neophytenstandorte Ò                   seitigt werden, was im Rahmen des Bau-
Pflanzenart anwählen                                  vorhabens ausgehoben wird (siehe Abb. 1).
                                                      Eine allgemeine Sanierungs- oder Be-

                                                      Abb. 1: Quantifizierung der Fläche und Menge des anfallenden biologisch belasteten Bodens

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Art                                               Ausmass der biologischen Belastung des abgetragenen Bodens (Radius und
                                                   Tiefe)
                                                   Die Tiefe und der Radius sind durch das Vorhandensein für die Vermehrung relevanter
                                                   Pflanzenteile gegeben.

 Reynoutria spp. (Asiatische Stauden­              Radius: 3 m um Pflanze/Bestand
 knöteriche & Hybride gemäss Anhang 2              Tiefe: 3 m
 FrSV)
                                                   Der abgetragene Boden ist so weit biologisch belastet, wie die Rhizome reichen. Die Rhi-
                                                   zome sind von Auge gut erkennbar. Bei jüngeren Pflanzen oder je nach Untergrund können
                                                   Radius und Tiefe der biologischen Belastung wesentlich kleiner als 3 m sein.

 Rhus thyphina                                     Radius: 10 m um Pflanze/Bestand
 (Essigbaum)                                       Tiefe: 1 m
                                                   Bei jüngeren Pflanzen oder je nach Untergrund können Radius und Tiefe kleiner sein. Klei-
                                                   nere Wurzelstücke können vernachlässigt werden.

 Cyperus esculentus                                Radius: 0.5 m um Pflanze/Bestand
 (Erdmandelgras, Essbares Zyperngras)              Tiefe: 0.5 m
                                                   Der Aushub ist so weit biologisch belastet, wie die Rhizome mit den Wurzelknöllchen reichen.

c) Planung der Materialflüsse/                        d) Absperren/Markieren des belas­              abhumusiert, mit Baumaschinen befahren
   Abnahmegarantien                                      teten Standortes vor Baubeginn              oder als Bauinstallationsfläche verwendet
Die Materialflüsse des biologisch belaste-            Der biologisch belastete Standort ist vor-     werden (z. B. Baggermatratzen vgl. Punkt
ten Bodens, Aushubs und des anfallenden               gängig zu markieren und abzusperren.           3e).
Pflanzenmaterials sind vorgängig zu planen.           Die Absteckung hat möglichst in der Vege-
Die Abnahmegarantie für den belasteten                tationsperiode zu erfolgen. Dabei ist von      Vor Baubeginn ist der Bauführer (oder
Boden und Aushub muss vor dem Abtrans-                den äussersten Pflanzen ein potenzieller       Polier) vor Ort über den Ablauf zu instruie-
port eingeholt werden.                                Belastungsradius miteinzurechnen (vgl.         ren, insbesondere über das Nichtbefahren
                                                      Abb. 1). Im Winterhalbjahr sind die Stau-      des belasteten Standortes.
Zwischenlager auf unbelasteten Flächen                denknöteriche oberirdisch abgestorben.
sind zu unterlassen, um die weitere Ver-              Es ist daher sehr schwierig, die flächige
schleppung der Pflanze vor Ort zu verhin­             Belastung aufgrund der verdorrten Stängel
dern. Direktes Aufladen auf Lastwagen                 zu beurteilen. Die Essigbäume verschwin-
(Boden-/Aushubmaterial) oder Mulden                   den im Winter nicht, sind aber im laublosen
(Pflanzenmaterial) ist wenn immer möglich             Zustand auch schwieriger zu erfassen.
anzustreben.
                                                      Die Entfernung des oberirdischen Pflan-
                                                      zenmaterials hat ausschliesslich nach
                                                      Anweisungen des biologischen Baubeglei-
                                                      ters zu erfolgen. Der belastete Standort
                                                      darf nur unter Vorkehrungen gemäss An-
                                                      weisungen des biologischen Baubegleiters

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3. Bauphase

Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass              c) Umgang mit weiteren Bäumen auf             auch Wurzeln im Boden vorhanden sind. Mit
biologisch belastetes Material nicht verteilt            dem Aushubperimeter                        Hilfe eines Fugenmessers (für den Garten-
und verschleppt wird. Der anfallende bio-             Stehen andere Bäume in Knöterich- oder        bereich) können Wurzelausläufer aus dem
logisch belastete Boden/Aushub und das                Essigbaumbeständen, muss das gesamte          Boden gezogen und so der Radius einge-
Grüngut (Schnittgut) sind von Anfang an zu            betroffene Wurzelwerk dieser Bäume            grenzt werden.
trennen. Die Fachperson muss während der              zusammen mit den aussortierten Rhizom-
Aushubphase im Bereich des belasteten                 stücken bzw. Wurzelausläufern entsorgt        Erdmandelgras: Ungefähr 90 % der
Standortes anwesend sein.                             werden (siehe 4.3). Grund: Die Rhizome        Wurzelknöllchen befinden sich in der obe-
                                                      der Asiatischen Staudenknöteriche bzw.        ren Bodenschicht (10 bis 15 cm). Bei einer
a) Information der beteiligten                        die Wurzelausläufer des Essigbaums sind       Tiefe des Aushubs von 0.5 m wird davon
   Personen                                           mit dem Wurzelwerk anderer Bäume ver-         ausgegangen, dass alle Knöllchen entfernt
Die Fachperson stellt sicher, dass alle               flochten. Der Wurzelstock darf dabei nur      werden.
beteiligten Personen (vom Bauleiter, zum              auf dem belasteten Standort ausgeschüt-
Bauführer, Polier, Baggerführer und                   telt werden. Es dürfen auf keinen Fall        e) Maschinen
Maschinist) Bescheid wissen über das                  Rhizomstücke bzw. Wurzelausläufer auf un-     Baumaschinen dürfen den belasteten
Nicht-Befahren des belasteten Standortes              belastete Flächen verbreitet werden.          Standort nicht direkt befahren. Es besteht
sowie über den genauen Arbeitsablauf.                                                               sonst die Gefahr, dass Pflanzenteile unab-
                                                      d) Tiefe und Breite der Belastung             sichtlich im Profil der Fahrzeugreifen oder
b) Vorbehandlung vor Ort (für die                        (für die Arten verschieden)                -raupen verschleppt werden. Zur Befah-
   Arten verschieden)                                 Die genaue Tiefe und Breite der Belastung     rung können z. B. Baggermatratzen verwen-
Asiatische Staudenknöteriche: Entfer-                 zeigt sich während des Bodenabtrags. Sie      det werden. Alle Fahrzeuge, Maschinen und
nen des oberirdischen Pflanzenmaterials               sind abhängig vom Alter des Pflanzen­         Geräte, die im Kontakt mit dem belasteten
und Aussortieren der Rhizomstücke dicker              bestandes, der Beschaffenheit des Unter-      Boden gewesen sind, müssen gereinigt
als 3 cm (Entsorgung siehe 4.3). Die dick­            grundes und der Art der damaligen Einbrin-    und kontrolliert werden, bevor sie andern-
sten Rhizomstücke befinden sich im Ober-              gung der Pflanzen (z. B. Auffüllung).         orts verwendet werden.
boden. Zur Aussortierung hat es sich be-
währt, die Pflanzenstöcke mit dem Bagger              Asiatische Staudenknöteriche: Der             Es empfiehlt sich, die Fahrzeuge, Maschi-
abzuziehen oder sie von Hand mit einem                abgetragene Boden ist so weit biologisch      nen und Geräte so zu platzieren, dass der
Pickel herauszuarbeiten. Weitere grössere             belastet, wie die Rhizome reichen. Die        belastete Boden vom Bagger direkt in die
Rhizomstücke können von Hand heraus­                  Rhizome sind von Auge gut erkennbar. Bei      Transportfahrzeuge (Mulde, Lastwagen)
gelesen werden. Nach der Vorbehandlung                älteren, etablierten Beständen muss mit       gefüllt werden kann. Beim Aufladen darf
kann der Boden/Aushub schichtweise                    einer Ausbreitung der Rhizome bis in eine     kein Material neben die Transportfahrzeuge
mit dem Bagger abgezogen werden. Es                   maximale Tiefe von 3 m und einem maxi-        fallen.
hat sich bewährt, einen Baggerlöffel ohne             malen Radius von 3 m um die äussersten
Zähne zu verwenden. Verbliebene Rhizom-               sichtbaren Pflanzen gerechnet werden. Bei     Zwischenlager auf unbelasteten Flächen
stücke im Boden können besser erkannt                 jüngeren Pflanzen oder je nach Untergrund     sind zu vermeiden. Sind sie dennoch nötig,
werden.                                               können Radius und Tiefe der biologischen      sind sie während der gesamten Lagerzeit
                                                      Belastung wesentlich kleiner als 3 m sein.    abzusperren. Der Lagerplatz ist, wenn er
Essigbaum: Entfernen des oberirdischen                                                              aufgehoben wird, von belastetem Boden/
Pflanzenmaterials, des Wurzelstockes und              Essigbaum: Die Wurzeln des Essigbaums         Untergrund/Pflanzenteilen zu säubern. Ein
der dicksten Wurzelstücke (Entsorgung                 gehen in eine maximale Tiefe von 1 m, ha-     Zwischenlager auf Geotextil hat sich nicht
siehe 4.3).                                           ben aber eine ausgedehnte horizontale         bewährt, da es beim Aufladen zerreisst.
                                                      Verbreitung. Bei älteren Bäumen (bis 8 m      Findet ein Zwischentransport mit Dumper
Erdmandelgras: Keine.                                 Höhe) gilt der abgetragene Boden in einem     statt, dürfen diese nicht überladen werden.
                                                      Radius von 10 m als biologisch belastet.
                                                      Die Belastung geht jedoch nur soweit, wie

6 | Merkblatt | Anleitung zur Entsorgung von biologisch belastetem Boden und Aushub | August 2018
4. Entsorgung

4.1 Transport                                         4.2 Entsorgung des biologisch belas­           • Eingangskontrolle
a) Ladung                                             teten Boden- und Aushubmaterials                Das angelieferte, belastete Material muss
Die Transportfahrzeuge müssen so bela-                a) Zulässige Entsorgungsorte                    vom Betreiber der Deponie/Kiesgrube
den werden, dass unterwegs kein Material              • Deponie Typ A oder B, (sofern alle Auf-       mit einem Deponie-Schein quittiert wer-
verloren geht (nicht überladen). Das Pflan-             lagen unter 4.2 b) erfüllt werden.            den. Die Fahrer sind zu instruieren, wo sie
zenmaterial, das der Kehrichtverbrennung                Die Deponiestandorte können über die          abzuladen haben.
zugeführt wird, ist abzudecken.                         Website www.abfall.ch abgerufen
                                                        werden. Eine Kontaktaufnahme mit der         • Überdeckung
Das übrige Boden- und Aushubmaterial,                   Deponie ist zwingend vor der Anlieferung      Mit Asiatischen Staudenknöterichen
das mit Lastwagen abgeführt wird, muss                  notwendig.                                    oder Essigbaum belastetes Boden­
nicht zwingend abgedeckt werden.                                                                      material muss oberhalb und seitlich
                                                      • Kiesgrube                                     mindestens 5 m überdeckt werden.
b) Lieferscheine                                        Das Amt für Umwelt verfügt über eine          Bodenmaterial, das mit Erdmandelgras
Die Entsorgungsstellen müssen über das,                 Liste mit Kiesgruben, welche Boden            belastet ist, muss oberhalb und seitlich
was ihnen angeliefert wird, orientiert wer-             mit Asiatischen Staudenknöterichen,           mit 2 m überdeckt werden. Die Überde-
den. Auf jedem Lieferschein muss ersicht-               Essigbaum oder Erdmandelgras anneh-           ckung soll innerhalb eines Jahres (Wachs-
lich sein, dass es sich um invasive Neo-                men können.                                   tumsperiode) geschehen, um ein stetiges
phyten bzw. biologisch belastetes Material                                                            Nachwachsen der Pflanzen zu verhindern.
handelt. Dazu ist der Pflanzenname anzu-              • Bodenwaschanlage (ausschliesslich             Wird der Aushub vorerst nicht überdeckt,
geben, z. B. Japan-Knöterich, Asiatischer               C-Horizont)                                   ist sicherzustellen, dass das Material nicht
Staudenknöterich oder Essigbaum.                        Im Kanton Thurgau für diesen Zweck            befahren wird. Ansonsten muss damit
                                                        bewilligte Anlagen sind:                      gerechnet werden, dass die Pflanzen an
c) Reinigung der Transportfahrzeuge                     Toggenburger AG, Bodensanierungs­             andere Orte verschleppt werden.
Die Mulden und Ladeflächen der Last­                    zentrum (BSZ) Tollenmatt, Mattstrasse 10,
wagen sind «besenrein» zu reinigen, bevor               8500 Frauenfeld                              • Fahrzeuge/Maschinen
anderes Material transportiert wird. Ins-                                                             Alle Fahrzeuge und Maschinen, die in
besondere ist darauf zu achten, dass die              b) Auflagen für die Deponien/                   Kontakt mit dem belasteten Material
Ecken der Mulden und Ladeflächen frei von                Kiesgruben                                   gewesen sind, müssen gereinigt und
Erd- oder Pflanzenmaterial sind.                      • Vorbereitung                                  kontrolliert werden, bevor sie andernorts
                                                        Der Ablageort muss vorgängig aus-             verwendet werden.
Die Reinigung ist möglichst in der Deponie              geschieden und vorbereitet werden.
bzw. Kiesgrube durchzuführen, wo das                    Die Erreichbarkeit über eine Piste zur       4.3 Entsorgung des Pflanzenmaterials
Material deponiert wird.                                Grubenkante ist sicherzustellen. Die         a) Zulässige Orte
                                                        Transportfahrzeuge sollen das belastete      • Kehrichtverbrennungsanlage (KVA):
                                                        Material direkt in eine vorbereitete Grube    –		Basalteile und aussortierte Rhizome
                                                        kippen können. Das Befahren des be­             (> 3 cm) der Asiatischen Staudenknö-
                                                        lasteten Materials mit Baumaschinen             teriche
                                                        (Dozer/Trax) ist zu vermeiden (Verschlep-     –		Wurzelstock des Essigbaums inkl.
                                                        pungsgefahr). Das zuständige Personal           dickste Wurzeln
                                                        muss geschult und informiert sein.            –		alle Wurzelstöcke anderer Sträucher
                                                                                                        und Bäume aus dem belasteten Stand-
                                                                                                        ort

  Sobald eine Deponie/Kiesgrube das Material entgegen genommen hat, liegt die Verantwortung für den korrekten Umgang mit dem
  biologisch belasteten Boden beim Deponie- bzw. Kiesgrubenbetreiber.

7 | Merkblatt | Anleitung zur Entsorgung von biologisch belastetem Boden und Aushub | August 2018
5. Weiteres Vorgehen

• Platz- oder Boxenkompostierung,                     a) Nachkontrolle                              c) Weitere Informationen
  Co-Vergärung mit Hygienisierungs­                   Zu Beginn der nächsten Vegetations­           Neobiota allgemein:
  schritt, thermophile Feststoffver­                  periode ist der Standort bezüglich Wieder-    Kanton: https://umwelt.tg.ch/ Ò Anlagen-
  gärung (keine Feldrandkompostie­                    aufkommen der invasiven Pflanzen bzw.         und Biosicherheit Ò Neobiota
  rung)                                               deren Verschleppung zu kontrollieren.
  –		Grüngut der Asiatischen Staudenknöte-                                                          ThurGIS Kanton:
    riche (ohne Rhizome)                              b) Nachführung Karte Neophyten­               https://map.geo.tg.ch/ Ò Thema wechseln
  –		Pflanzenmaterial mit Blüten, Samen des              standorte (ThurGIS)                        Ò Umweltschutz Ò Neophytenstandorte
    Essigbaums                                        Ist ein Bestand noch nicht im ThurGIS         Ò Pflanzenarten
                                                      erfasst, sind die notwendigen Angaben ein-
• Stamm und Äste des Essigbaums (ohne                 zutragen oder der Fachstelle Biosicherheit    Quelle:
  Blüten und Samen) sind unproblematisch              mitzuteilen.                                  Anleitung zur Entsorgung von Boden und
  und können als Brennholz verarbeitet                                                              Aushub mit Asiatischem Staudenknöterich
  werden.                                             Bei einem im ThurGIS bereits erfassten        und Essigbaum; Anleitung für befugte
                                                      Bestand ist die Bekämpfung einzutragen        Fachpersonen der Privaten Kontrolle und
b) Auflagen für die KVA                               und weitere Nachkontrollen durchzuführen.     für Entsorger (Transportunternehmer,
• Wurzelstöcke:                                                                                     Deponiebetreiber, Kiesgruben und andere);
  Können Wurzelstöcke nicht direkt der                                                              Kanton Zürich, Baudirektion Zürich, Amt für
  Verbrennung zugeführt werden, weil sie                                                            Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL),
  zu gross sind und vorgängig geschred-                                                             Stand Mai 2018
  dert werden müssen, sind besondere Vor-
  sichtsmassnahmen zu treffen, damit die
  Pflanzen nicht auf dem Gelände der Keh-
  richtverbrennung verschleppt werden.
• Eingangskontrolle:
  Das angelieferte Grüngut muss mit einem
  Waag-Schein quittiert werden.

8 | Merkblatt | Anleitung zur Entsorgung von biologisch belastetem Boden und Aushub | August 2018
6. Anhang

Anhang 1: Ablauf der Bauvorhaben

1
    Abrufbar unter www.umwelt.tg.ch Ò Abfall und Boden Ò Downloads Boden Ò Formulare für alle Erdarbeiten, Rekultivierungen, …
2
    Abrufbar unter www.agin.ch Ò AGIN (Invasive Neobiota) Ò 4. Information für (Garten-)Bau und Planung mit Neophyten Ò Empfehlung Abgetragener Boden mit
    invasiven gebietsfremden Pflanzen

9 | Merkblatt | Anleitung zur Entsorgung von biologisch belastetem Boden und Aushub | August 2018
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