Anleitung zur Entsorgung von biologisch belastetem Boden und Aushub Merkblatt
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Inhalt 1. Rechtsgrundlage 3 2. Vorbereitung und Planung 4 3. Bauphase 6 4. Entsorgung 7 5. Weiteres Vorgehen 8 6. Anhang 9 Das Merkblatt richtet sich an: • biologische Baubegleiter und Bau begleiterinnen • Entsorger (Transportunternehmer, Deponiebetreiber, Kiesgruben und andere) • Politische Gemeinden Diese Anleitung beschreibt, wie auf einer Baustelle Boden oder Untergrund, der mit Asiatischen Staudenknöterichen, Essigbaum (Rhus typhina) oder Erdmandelgras (Cyperus esculentus) belastet ist, abzutragen und zu entsorgen ist. Zu den Asiatischen Staudenknöterichen gehören: • Japanischer Staudenknöterich (Reynoutria japonica) • Sachalin-Staudenknöterich (Reynoutria sachalinensis) • Bastard-Staudenknöterich (Reynoutria x bohemica) • Vieljähriger Knöterich (Polygonum polystachyum) auch Himalaja-Knöterich genannt Kann der mit Asiatischen Staudenknöterichen, Essigbaum oder Erdmandelgras belastete Boden/Untergrund nicht am Entnahmeort verwertet werden, muss dieser unter Einhaltung von Auflagen: • in einer Deponie Typ A oder B (ehemals Inertstoffdeponie) entsorgt, • in einer dafür geeigneten Kiesgrube verwertet oder • einer dafür bewilligten Bodenwaschanlage zugeführt werden. Die biologische Baubegleitung sorgt für die korrekte Umsetzung, die Entsorger für den einwandfreien Transport und die richtige Entsorgung. 2 | Merkblatt | Anleitung zur Entsorgung von biologisch belastetem Boden und Aushub | August 2018
1. Rechtsgrundlage a) Bund b) Kanton Thurgau Die Verordnung über den Umgang mit Grundlage ist die Verordnung des Regie- Der Ablauf ist folgender: Liegt bei einem Organismen in der Umwelt (Freisetzungs- rungsrates zur Umweltschutzgesetzgebung Bauvorhaben eine biologische Belas- verordnung; FrSV; SR 814.911) verlangt in vom 4. Oktober 2011 (USGV; RB 814.03). tung des Bodens mit invasiven gebiets- Art. 15 Abs. 3: «Abgetragener Boden, der Bezüglich Bauvorhaben sind besonders fremden Organismen nach Anhang 2 mit invasiven gebietsfremden Organismen § 38 Abs. 2 und § 39 hervorzuheben. FrSV oder dem Erdmandelgras vor, muss nach Anhang 2 belastet ist (biologisch Dabei geht es um die Weisungsbefugnis der Bauherr die Belastung im Formu- belasteter Boden), muss am Entnahmeort des Amts für Umwelt zur Bekämpfung und lar «Deklaration für Erdarbeiten» unter verwertet oder so entsorgt werden, dass Priorisierung invasiver Neobiota sowie die Punkt 4 angeben. Die Gemeinde leitet eine Weiterverbreitung dieser Organismen Verpflichtung von Eigentümern zur sach die Unterlagen an die kantonale Bau ausgeschlossen ist.» gerechten Bekämpfung. In der Publikation gesuchszentrale weiter. Die Fachstelle des Amts für Umwelt «Strategie- und Um- Biosicherheit prüft die Angaben im For- Als Entnahmeort wird dieselbe Grube bzw. setzungskonzept Invasive gebietsfremde mular. Liegt eine relevante biologische dieselbe Stelle verstanden, aus der das Organismen 2017 bis 2020» ist im Kapitel Belastung vor, dann ist eine biologische biologisch belastete Material entnommen 4.4. der Grundsatz der biologischen Bau- Baubegleitung notwendig. Diese Fach- wurde. begleitung festgelegt. Da die Verschlep- person (im Folgenden als biologischer pungsgefahr bei Asiatischen Staudenknö- Baubegleiter bezeichnet; inkl. weibliche Für den korrekten Umgang mit Boden, der terichen, Essigbaum oder Erdmandelgras Form) muss dafür sorgen, dass die in mit anderen Arten des Anhangs 2 FrSV, besonders gross ist, ist bei Bauvorhaben, dieser Anleitung beschriebenen Aufla- wie z. B. Ambrosia, Drüsiges Springkraut, bei denen der Aushub mit diesen Pflanzen gen korrekt umgesetzt werden, damit Riesenbärenklau, Schmalblättriges Greis- belastet ist, eine fachkundige Baubeglei- möglichst kein biologisch belastetes kraut belastet ist, gilt die allgemeine tung unerlässlich. Bodenmaterial an andere Orte ver- Sorgfaltspflicht resp. Eigenverantwor- schleppt wird. Anhang 1 zeigt das Ablauf tung. Hierzu wird auf die Empfehlung der schema bei Bauvorhaben. Arbeitsgruppe Invasive Neobiota (AGIN) verwiesen: Umgang mit abgetragenem Boden, der mit invasiven gebietsfremden Pflanzen nach Anhang 2 FrSV belastet ist. Diese Anleitung beschränkt sich auf die biologischen Belastungen durch Asiatische Staudenknöteriche, Essigbaum oder Erdmandel- gras, da sich diese mit Rhizomen (Wurzelstücken) bzw. Knöllchen einfach verbreiten können. 3 | Merkblatt | Anleitung zur Entsorgung von biologisch belastetem Boden und Aushub | August 2018
2. Vorbereitung und Planung a) ThurGIS: Karte Neophyten b) Quantifizierung der belasteten kämpfungspflicht für die übrige Fläche be- standorte Fläche und Menge des anfallenden steht nicht. Dennoch wird empfohlen, eine Im kantonalen GIS-Browser (ThurGIS) Materials vollständige Beseitigung anzustreben. findet man unter Neophytenstandorte den Das ungefähre Volumen des biologisch Layer «Pflanzenart (Neophytenstandorte)». belasteten Boden- und Aushubmaterials Hier sind Einträge zu invasiven Neophyten muss vorgängig abgeschätzt werden. Die ersichtlich. Die Daten sind jedoch nicht Daten sind dem Bauherrn resp. Unter vollständig. Genauere Abklärungen sind nehmer zu melden, der den Aushub, den daher immer vor Ort notwendig. Abtransport und die definitive Beseitigung des biologisch belasteten Materials vor- www.map.geo.tg.ch/Ò Thema wechseln Ò nimmt. Aus rechtlicher Sicht muss nur be- Umweltschutz Ò Neophytenstandorte Ò seitigt werden, was im Rahmen des Bau- Pflanzenart anwählen vorhabens ausgehoben wird (siehe Abb. 1). Eine allgemeine Sanierungs- oder Be- Abb. 1: Quantifizierung der Fläche und Menge des anfallenden biologisch belasteten Bodens 4 | Merkblatt | Anleitung zur Entsorgung von biologisch belastetem Boden und Aushub | August 2018
Art Ausmass der biologischen Belastung des abgetragenen Bodens (Radius und Tiefe) Die Tiefe und der Radius sind durch das Vorhandensein für die Vermehrung relevanter Pflanzenteile gegeben. Reynoutria spp. (Asiatische Stauden Radius: 3 m um Pflanze/Bestand knöteriche & Hybride gemäss Anhang 2 Tiefe: 3 m FrSV) Der abgetragene Boden ist so weit biologisch belastet, wie die Rhizome reichen. Die Rhi- zome sind von Auge gut erkennbar. Bei jüngeren Pflanzen oder je nach Untergrund können Radius und Tiefe der biologischen Belastung wesentlich kleiner als 3 m sein. Rhus thyphina Radius: 10 m um Pflanze/Bestand (Essigbaum) Tiefe: 1 m Bei jüngeren Pflanzen oder je nach Untergrund können Radius und Tiefe kleiner sein. Klei- nere Wurzelstücke können vernachlässigt werden. Cyperus esculentus Radius: 0.5 m um Pflanze/Bestand (Erdmandelgras, Essbares Zyperngras) Tiefe: 0.5 m Der Aushub ist so weit biologisch belastet, wie die Rhizome mit den Wurzelknöllchen reichen. c) Planung der Materialflüsse/ d) Absperren/Markieren des belas abhumusiert, mit Baumaschinen befahren Abnahmegarantien teten Standortes vor Baubeginn oder als Bauinstallationsfläche verwendet Die Materialflüsse des biologisch belaste- Der biologisch belastete Standort ist vor- werden (z. B. Baggermatratzen vgl. Punkt ten Bodens, Aushubs und des anfallenden gängig zu markieren und abzusperren. 3e). Pflanzenmaterials sind vorgängig zu planen. Die Absteckung hat möglichst in der Vege- Die Abnahmegarantie für den belasteten tationsperiode zu erfolgen. Dabei ist von Vor Baubeginn ist der Bauführer (oder Boden und Aushub muss vor dem Abtrans- den äussersten Pflanzen ein potenzieller Polier) vor Ort über den Ablauf zu instruie- port eingeholt werden. Belastungsradius miteinzurechnen (vgl. ren, insbesondere über das Nichtbefahren Abb. 1). Im Winterhalbjahr sind die Stau- des belasteten Standortes. Zwischenlager auf unbelasteten Flächen denknöteriche oberirdisch abgestorben. sind zu unterlassen, um die weitere Ver- Es ist daher sehr schwierig, die flächige schleppung der Pflanze vor Ort zu verhin Belastung aufgrund der verdorrten Stängel dern. Direktes Aufladen auf Lastwagen zu beurteilen. Die Essigbäume verschwin- (Boden-/Aushubmaterial) oder Mulden den im Winter nicht, sind aber im laublosen (Pflanzenmaterial) ist wenn immer möglich Zustand auch schwieriger zu erfassen. anzustreben. Die Entfernung des oberirdischen Pflan- zenmaterials hat ausschliesslich nach Anweisungen des biologischen Baubeglei- ters zu erfolgen. Der belastete Standort darf nur unter Vorkehrungen gemäss An- weisungen des biologischen Baubegleiters 5 | Merkblatt | Anleitung zur Entsorgung von biologisch belastetem Boden und Aushub | August 2018
3. Bauphase Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass c) Umgang mit weiteren Bäumen auf auch Wurzeln im Boden vorhanden sind. Mit biologisch belastetes Material nicht verteilt dem Aushubperimeter Hilfe eines Fugenmessers (für den Garten- und verschleppt wird. Der anfallende bio- Stehen andere Bäume in Knöterich- oder bereich) können Wurzelausläufer aus dem logisch belastete Boden/Aushub und das Essigbaumbeständen, muss das gesamte Boden gezogen und so der Radius einge- Grüngut (Schnittgut) sind von Anfang an zu betroffene Wurzelwerk dieser Bäume grenzt werden. trennen. Die Fachperson muss während der zusammen mit den aussortierten Rhizom- Aushubphase im Bereich des belasteten stücken bzw. Wurzelausläufern entsorgt Erdmandelgras: Ungefähr 90 % der Standortes anwesend sein. werden (siehe 4.3). Grund: Die Rhizome Wurzelknöllchen befinden sich in der obe- der Asiatischen Staudenknöteriche bzw. ren Bodenschicht (10 bis 15 cm). Bei einer a) Information der beteiligten die Wurzelausläufer des Essigbaums sind Tiefe des Aushubs von 0.5 m wird davon Personen mit dem Wurzelwerk anderer Bäume ver- ausgegangen, dass alle Knöllchen entfernt Die Fachperson stellt sicher, dass alle flochten. Der Wurzelstock darf dabei nur werden. beteiligten Personen (vom Bauleiter, zum auf dem belasteten Standort ausgeschüt- Bauführer, Polier, Baggerführer und telt werden. Es dürfen auf keinen Fall e) Maschinen Maschinist) Bescheid wissen über das Rhizomstücke bzw. Wurzelausläufer auf un- Baumaschinen dürfen den belasteten Nicht-Befahren des belasteten Standortes belastete Flächen verbreitet werden. Standort nicht direkt befahren. Es besteht sowie über den genauen Arbeitsablauf. sonst die Gefahr, dass Pflanzenteile unab- d) Tiefe und Breite der Belastung sichtlich im Profil der Fahrzeugreifen oder b) Vorbehandlung vor Ort (für die (für die Arten verschieden) -raupen verschleppt werden. Zur Befah- Arten verschieden) Die genaue Tiefe und Breite der Belastung rung können z. B. Baggermatratzen verwen- Asiatische Staudenknöteriche: Entfer- zeigt sich während des Bodenabtrags. Sie det werden. Alle Fahrzeuge, Maschinen und nen des oberirdischen Pflanzenmaterials sind abhängig vom Alter des Pflanzen Geräte, die im Kontakt mit dem belasteten und Aussortieren der Rhizomstücke dicker bestandes, der Beschaffenheit des Unter- Boden gewesen sind, müssen gereinigt als 3 cm (Entsorgung siehe 4.3). Die dick grundes und der Art der damaligen Einbrin- und kontrolliert werden, bevor sie andern- sten Rhizomstücke befinden sich im Ober- gung der Pflanzen (z. B. Auffüllung). orts verwendet werden. boden. Zur Aussortierung hat es sich be- währt, die Pflanzenstöcke mit dem Bagger Asiatische Staudenknöteriche: Der Es empfiehlt sich, die Fahrzeuge, Maschi- abzuziehen oder sie von Hand mit einem abgetragene Boden ist so weit biologisch nen und Geräte so zu platzieren, dass der Pickel herauszuarbeiten. Weitere grössere belastet, wie die Rhizome reichen. Die belastete Boden vom Bagger direkt in die Rhizomstücke können von Hand heraus Rhizome sind von Auge gut erkennbar. Bei Transportfahrzeuge (Mulde, Lastwagen) gelesen werden. Nach der Vorbehandlung älteren, etablierten Beständen muss mit gefüllt werden kann. Beim Aufladen darf kann der Boden/Aushub schichtweise einer Ausbreitung der Rhizome bis in eine kein Material neben die Transportfahrzeuge mit dem Bagger abgezogen werden. Es maximale Tiefe von 3 m und einem maxi- fallen. hat sich bewährt, einen Baggerlöffel ohne malen Radius von 3 m um die äussersten Zähne zu verwenden. Verbliebene Rhizom- sichtbaren Pflanzen gerechnet werden. Bei Zwischenlager auf unbelasteten Flächen stücke im Boden können besser erkannt jüngeren Pflanzen oder je nach Untergrund sind zu vermeiden. Sind sie dennoch nötig, werden. können Radius und Tiefe der biologischen sind sie während der gesamten Lagerzeit Belastung wesentlich kleiner als 3 m sein. abzusperren. Der Lagerplatz ist, wenn er Essigbaum: Entfernen des oberirdischen aufgehoben wird, von belastetem Boden/ Pflanzenmaterials, des Wurzelstockes und Essigbaum: Die Wurzeln des Essigbaums Untergrund/Pflanzenteilen zu säubern. Ein der dicksten Wurzelstücke (Entsorgung gehen in eine maximale Tiefe von 1 m, ha- Zwischenlager auf Geotextil hat sich nicht siehe 4.3). ben aber eine ausgedehnte horizontale bewährt, da es beim Aufladen zerreisst. Verbreitung. Bei älteren Bäumen (bis 8 m Findet ein Zwischentransport mit Dumper Erdmandelgras: Keine. Höhe) gilt der abgetragene Boden in einem statt, dürfen diese nicht überladen werden. Radius von 10 m als biologisch belastet. Die Belastung geht jedoch nur soweit, wie 6 | Merkblatt | Anleitung zur Entsorgung von biologisch belastetem Boden und Aushub | August 2018
4. Entsorgung 4.1 Transport 4.2 Entsorgung des biologisch belas • Eingangskontrolle a) Ladung teten Boden- und Aushubmaterials Das angelieferte, belastete Material muss Die Transportfahrzeuge müssen so bela- a) Zulässige Entsorgungsorte vom Betreiber der Deponie/Kiesgrube den werden, dass unterwegs kein Material • Deponie Typ A oder B, (sofern alle Auf- mit einem Deponie-Schein quittiert wer- verloren geht (nicht überladen). Das Pflan- lagen unter 4.2 b) erfüllt werden. den. Die Fahrer sind zu instruieren, wo sie zenmaterial, das der Kehrichtverbrennung Die Deponiestandorte können über die abzuladen haben. zugeführt wird, ist abzudecken. Website www.abfall.ch abgerufen werden. Eine Kontaktaufnahme mit der • Überdeckung Das übrige Boden- und Aushubmaterial, Deponie ist zwingend vor der Anlieferung Mit Asiatischen Staudenknöterichen das mit Lastwagen abgeführt wird, muss notwendig. oder Essigbaum belastetes Boden nicht zwingend abgedeckt werden. material muss oberhalb und seitlich • Kiesgrube mindestens 5 m überdeckt werden. b) Lieferscheine Das Amt für Umwelt verfügt über eine Bodenmaterial, das mit Erdmandelgras Die Entsorgungsstellen müssen über das, Liste mit Kiesgruben, welche Boden belastet ist, muss oberhalb und seitlich was ihnen angeliefert wird, orientiert wer- mit Asiatischen Staudenknöterichen, mit 2 m überdeckt werden. Die Überde- den. Auf jedem Lieferschein muss ersicht- Essigbaum oder Erdmandelgras anneh- ckung soll innerhalb eines Jahres (Wachs- lich sein, dass es sich um invasive Neo- men können. tumsperiode) geschehen, um ein stetiges phyten bzw. biologisch belastetes Material Nachwachsen der Pflanzen zu verhindern. handelt. Dazu ist der Pflanzenname anzu- • Bodenwaschanlage (ausschliesslich Wird der Aushub vorerst nicht überdeckt, geben, z. B. Japan-Knöterich, Asiatischer C-Horizont) ist sicherzustellen, dass das Material nicht Staudenknöterich oder Essigbaum. Im Kanton Thurgau für diesen Zweck befahren wird. Ansonsten muss damit bewilligte Anlagen sind: gerechnet werden, dass die Pflanzen an c) Reinigung der Transportfahrzeuge Toggenburger AG, Bodensanierungs andere Orte verschleppt werden. Die Mulden und Ladeflächen der Last zentrum (BSZ) Tollenmatt, Mattstrasse 10, wagen sind «besenrein» zu reinigen, bevor 8500 Frauenfeld • Fahrzeuge/Maschinen anderes Material transportiert wird. Ins- Alle Fahrzeuge und Maschinen, die in besondere ist darauf zu achten, dass die b) Auflagen für die Deponien/ Kontakt mit dem belasteten Material Ecken der Mulden und Ladeflächen frei von Kiesgruben gewesen sind, müssen gereinigt und Erd- oder Pflanzenmaterial sind. • Vorbereitung kontrolliert werden, bevor sie andernorts Der Ablageort muss vorgängig aus- verwendet werden. Die Reinigung ist möglichst in der Deponie geschieden und vorbereitet werden. bzw. Kiesgrube durchzuführen, wo das Die Erreichbarkeit über eine Piste zur 4.3 Entsorgung des Pflanzenmaterials Material deponiert wird. Grubenkante ist sicherzustellen. Die a) Zulässige Orte Transportfahrzeuge sollen das belastete • Kehrichtverbrennungsanlage (KVA): Material direkt in eine vorbereitete Grube – Basalteile und aussortierte Rhizome kippen können. Das Befahren des be (> 3 cm) der Asiatischen Staudenknö- lasteten Materials mit Baumaschinen teriche (Dozer/Trax) ist zu vermeiden (Verschlep- – Wurzelstock des Essigbaums inkl. pungsgefahr). Das zuständige Personal dickste Wurzeln muss geschult und informiert sein. – alle Wurzelstöcke anderer Sträucher und Bäume aus dem belasteten Stand- ort Sobald eine Deponie/Kiesgrube das Material entgegen genommen hat, liegt die Verantwortung für den korrekten Umgang mit dem biologisch belasteten Boden beim Deponie- bzw. Kiesgrubenbetreiber. 7 | Merkblatt | Anleitung zur Entsorgung von biologisch belastetem Boden und Aushub | August 2018
5. Weiteres Vorgehen • Platz- oder Boxenkompostierung, a) Nachkontrolle c) Weitere Informationen Co-Vergärung mit Hygienisierungs Zu Beginn der nächsten Vegetations Neobiota allgemein: schritt, thermophile Feststoffver periode ist der Standort bezüglich Wieder- Kanton: https://umwelt.tg.ch/ Ò Anlagen- gärung (keine Feldrandkompostie aufkommen der invasiven Pflanzen bzw. und Biosicherheit Ò Neobiota rung) deren Verschleppung zu kontrollieren. – Grüngut der Asiatischen Staudenknöte- ThurGIS Kanton: riche (ohne Rhizome) b) Nachführung Karte Neophyten https://map.geo.tg.ch/ Ò Thema wechseln – Pflanzenmaterial mit Blüten, Samen des standorte (ThurGIS) Ò Umweltschutz Ò Neophytenstandorte Essigbaums Ist ein Bestand noch nicht im ThurGIS Ò Pflanzenarten erfasst, sind die notwendigen Angaben ein- • Stamm und Äste des Essigbaums (ohne zutragen oder der Fachstelle Biosicherheit Quelle: Blüten und Samen) sind unproblematisch mitzuteilen. Anleitung zur Entsorgung von Boden und und können als Brennholz verarbeitet Aushub mit Asiatischem Staudenknöterich werden. Bei einem im ThurGIS bereits erfassten und Essigbaum; Anleitung für befugte Bestand ist die Bekämpfung einzutragen Fachpersonen der Privaten Kontrolle und b) Auflagen für die KVA und weitere Nachkontrollen durchzuführen. für Entsorger (Transportunternehmer, • Wurzelstöcke: Deponiebetreiber, Kiesgruben und andere); Können Wurzelstöcke nicht direkt der Kanton Zürich, Baudirektion Zürich, Amt für Verbrennung zugeführt werden, weil sie Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL), zu gross sind und vorgängig geschred- Stand Mai 2018 dert werden müssen, sind besondere Vor- sichtsmassnahmen zu treffen, damit die Pflanzen nicht auf dem Gelände der Keh- richtverbrennung verschleppt werden. • Eingangskontrolle: Das angelieferte Grüngut muss mit einem Waag-Schein quittiert werden. 8 | Merkblatt | Anleitung zur Entsorgung von biologisch belastetem Boden und Aushub | August 2018
6. Anhang Anhang 1: Ablauf der Bauvorhaben 1 Abrufbar unter www.umwelt.tg.ch Ò Abfall und Boden Ò Downloads Boden Ò Formulare für alle Erdarbeiten, Rekultivierungen, … 2 Abrufbar unter www.agin.ch Ò AGIN (Invasive Neobiota) Ò 4. Information für (Garten-)Bau und Planung mit Neophyten Ò Empfehlung Abgetragener Boden mit invasiven gebietsfremden Pflanzen 9 | Merkblatt | Anleitung zur Entsorgung von biologisch belastetem Boden und Aushub | August 2018
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