Reglement The Race of Spades - Töffli Poker Run Samstag, 20. Juli 2019 - Jaunpass, Boltigen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Reglement The Race of Spades – Töffli Poker Run Samstag, 20. Juli 2019 – Jaunpass, Boltigen Version 1.02 vom 04.12.2018 Allgemein Das „Race of Spades“ ist eine Orientierungsfahrt für Zweitakt-Mofas und beachtet die geltende Strassenverkehrsordnung. Der Anlass wird vom Memphis Kings Club im Rahmen des RunToTheHill Festival organisiert und durch Dritte unterstützt. Anmeldung Die Anmeldung zur Orientierungsfahrt erfolgt online auf www.runtothehill.ch. Diese ist erst dann rechtskräftig, wenn alle reglementarischen Bedingungen erfüllt werden und die erforderliche Startgebühr bezahlt ist. Die Anzahl Anmeldungen ist auf 99 Teilnehmer limitiert! Startgeld Das Startgeld beträgt bis 16 Jahre CHF 20.- bzw. ab 16 Jahren CHF 45.- und ist im Voraus 30 Tage nach der Anmeldung auf folgendes Konto einzuzahlen: CH94 8085 6000 0045 2426 3 / lautend auf: Memphis Kings Club Switzerland, 3766 Boltigen Raiffeisen Obersimmental-Saanenland, 3770 Zweisimmen / Zahlungszweck = Name Vorname Fahrer ! Zahlungen welche nach dem 20. Juni 2019 eintreffen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Der Startplatz gilt erst als reserviert sobald die Zahlung bei uns eingegangen ist. Diese Teilnahmegebühr beinhaltet: 1 Aufnäher, 1 Getränkegutschein, Apéro, Getränke bei zwei weiteren Strecken-Checkpoints, 1 Festival-Tageseintritt (nicht übertragbar, nur für Teilnehmer ab 16 Jahren). Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes besteht nur bei Ausfall (Unfall, Krankheit, Todesfall) oder einer terminlichen Verschiebung der Veranstaltung. Insbesondere bei Nichterscheinen, Verspätung und Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung, bei nicht bestandenem Mofa-Check oder Verstoss gegen die Bestimmungen dieses Reglements wird das Startgeld nicht zurückerstattet. Akkreditierung Die Akkreditierung findet am Samstag, 20. Juli 2019, zwischen 09.30 – 12.00 Uhr im Start-/Zielgelände auf dem Jaunpass statt. Alle Teilnehmer werden angehalten in diesem Zeitraum zu erscheinen. Neben der Begleichung des Startgelds muss auch der rechtsgültig unterzeichnete Haftungssauschluss abgegeben werden. Minderjährige Teilnehmer (zwischen 14 und 18 Jahren) haben zur Einschreibung zusätzlich das schriftliche Einverständnis ihrer Eltern resp. ihres gesetzlichen Vertreters zu ihrer Teilnahme abzugeben. Nach dem Einschreiben erfolgt die technische Kontrolle der Mofas. Eine vollständige Akkreditierung, einschliesslich Zustimmung zum Haftungsausschluss und inklusive Mofa-Check sowie die Erfüllung der in diesem Reglement aufgeführten Regeln ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung. I
Optisches Tuning Ein optisches Tuning des Töffli ist ausdrücklich erlaubt, solange die Dekoration/Art des Tunings die eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt. Ein allfälliges optisches Tuning darf die Betriebssicherheit des Töffli in keiner Art und Weise beeinträchtigen. Ein technisches Tuning ist nicht zulässig. Mofa-Check Jedes Töffli wird nach der Akkreditierung einer technischen Kontrolle unterzogen. Nur nach bestandener Kontrolle wird die definitive Starterlaubnis erteilt. Dem Veranstalter steht es zudem frei, ein Töffli zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung einer Prüfung zu unterziehen, wenn der Verdacht besteht, dass etwas nachträglich „frisiert“ wurde – insbesondere wenn an den technischen Teilen des Töffli hantiert wurde. Kontrollen Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Töffli beträgt 30 km/h (auf ebener Strasse). Es ist damit zu rechnen, dass auf der Strecke Geschwindigkeits- und/oder Alkoholkontrollen durchgeführt werden. Die Teilnehmer verpflichten sich, sich jederzeit an das geltende Recht zu halten. Bewertung und Zeitmessung Es wird keine Zeitmessung durchgeführt, dementsprechend erfolgt auch keine Bewertung nach Zeit. Aus rechtlichen Gründen darf die Minimalzeit von 3 Stunden nicht unter-, aus organisatorischen Gründen die Maximalzeit von 5 Stunden nicht überschritten werden. Der Anlass begründet auf dem Enthusiasmus sowie dem Kult am Töffli und nicht an Bestzeiten im Sinn einer Rennveranstaltung. Die Rangierung erfolgt nach dem Zufallsprinzip namentlich nach den gängigen Regeln und Händen beim Texas Hold’em Poker. Jeder Teilnehmer zieht während dem Anlass insgesamt 5 Karten: je eine bei Start und Ziel sowie bei 3 Checkpoints auf der Strecke. Jede Karte kann nur einmal gezogen werden. Eine bereits gezogene Karte wird nicht gewertet und es muss eine neue Karte gezogen werden. Die Karten werden auf einer Tabelle vermerkt welche der Teilnehmer mit sich führt und nach der letzten Ziehung im Ziel eingezogen wird. Die Auswertung erfolgt durch die Jury im Anschluss an die Orientierungsfahrt. Das beste Blatt (Strasse, Hand) und/oder die höchste Karte gewinnt jeweils. Die Ränge 1.-10. werden bei Gleichstand mit einer weiteren Karte ermittelt wovon wiederum die Höchste gewinnt. Kategorien Es gibt keine Aufteilung in Kategorien. Handgeschaltene (2-Gänger) Töffli oder Automatikgetriebe sind zugelassen. Der Veranstalter ist berechtigt, Fahrer unter 18 Jahren trotz Einwilligung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters aus Sicherheitsgründen oder bei Verdacht, dass kein rechtsgültiges Einverständnis vorliegt, die Teilnahme an der Orientierungsfahrt zu verweigern. Haftung Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Versicherungsschutz ist Sache des Teilnehmers. Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, über eine gültige Unfall- und Haftpflichtversicherung zu verfügen. Die technische Vorprüfung der Töffli (Mofa-Check) durch den Veranstalter stellt keine Gewähr dar, dass ein Töffli betriebssicher ist und den Anforderungen der Strassenverkehrsgesetzgebung entspricht; es ist alleinige Verantwortung des Teilnehmers, dies zu gewährleisten. Jeder Fahrer verpflichtet sich, sich jederzeit an die geltende Strassenverkehrsgesetz- II
gebung zu halten. Jegliche Haftung des Veranstalters ist auf Absicht und Grobfahrlässigkeit beschränkt und wird im übrigen Umfang vollständig ausgeschlossen. Der Veranstalter schliesst jede Haftung für Hilfspersonen aus. Wird nach Meinung des Veranstalters der Anlass durch höhere Gewalt gefährdet, behält er sich das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen, zu beenden oder abzubrechen, ohne Verantwortung oder Haftung für die Höhe oder die Art von Verlust oder Schaden, der einem Teilnehmer direkt oder indirekt dadurch entstehen könnte. Im Falle einer Absage oder einer Verschiebung der Veranstaltung aus einem anderen Grund ist die Haftung des Veranstalters in jedem Fall auf die Rückerstattung des geleisteten Startgeldes beschränkt. Ausrüstung Erscheint ein Fahrer ohne die obligatorische Ausrüstung am Start kann er von der Veranstaltung ausgeschlossen werden: § Gültiger Motorfahrzeugausweis des Mofas § Gültiger Führerausweis für Motorfahrrad, Motorrad oder Auto § Töffli, welches dem schweizerischen Strassenverkehrsgesetz entspricht § Töffli mit gültigem Mofakontrollschild inkl. gültiger Vignette § Gültige Identitätskarte oder gültiger Reisepass § Helm Zugelassene Motorfahrräder Zugelassen sind alle einplätzigen Motorfahrräder (Töffli mit Pedalen, keine Fussschaltung oder Fussbremsen - ausgenommen Rücktritt) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h in eingefahrenem Zustand auf ebener Strasse und einem Hubraum von max. 50 cm3 (gemäss Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge). Roller, Scooter und E- Bikes sind vom Anlass ausgeschlossen. Die Töffli müssen dem schweizerischen Strassenverkehrsgesetz entsprechen. Startnummern Die Starnummernausgabe findet im Rahmen der Akkreditierung statt. Die Fahrer müssen während dem ganzen Anlass die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Startnummern tragen oder am Töffli montiert haben. Start Der Start erfolgt um 13.00 Uhr ohne Startreihenfolge. Die Fahrer müssen sich zu diesem Zeitpunkt startklar im Start-/Zielgelände befinden. Das Startkommando erfolgt durch ein nicht überhörbares, akustisches Signal. Vor dem Start findet ein Briefing über Strecke und Checkpoints statt. Jedem Fahrer wird eine Karte zur Orientierung ausgehändigt. Verspätung Jeder Fahrer ist selbst dafür verantwortlich, dass er rechtzeitig am Start erscheint. Teilnehmer, welche sich erst nach erfolgtem Start im Start-/Zielgelände einfinden können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Passabfahrten Es ist verboten, bei Passabfahrten den Motor abzuschalten oder den Gang rauszunehmen. Zuwiderhandlungen können geahndet werden. Besenwagen Töffli und Fahrer, die auf der Strecke stehen geblieben sind oder ausserordentlich langsam unterwegs sind, können durch den Besenwagen eingesammelt werden. Ist dies der Fall gelten für die Wertung lediglich die bis dahin gezogenen Karten. Die Fahrer sind selbst dafür verantwortlich, die vorgegebene Route einzuhalten und die Checkpoints zu finden. Kontrollschluss der Strecke ist 18.00 Uhr. III
Ausschluss Bei Nichtbeachtung dieses Reglements kann der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Den Entscheid darüber trifft die Jury. Jury Die Jury setzt sich aus dem Veranstaltungsleiter und dessen Funktionären sowie einem Fahrervertreter zusammen. Entscheide der Jury sind endgültig. Änderungen Änderungen am Reglement sind dem Veranstalter vorbehalten. Allfällige Ergänzungen werden bis zum Renntag online auf www.runtothehill.ch publiziert (siehe Version-Nr. oben) und allenfalls den Teilnehmern beim Briefing vor Ort erläutert. Datenschutz Hiermit bestätigen Sie, dass die persönlichen Daten, die Sie in Verbindung mit dieser Orientierungsfahrt angeben, richtig und aktuell sind. Durch Akzeptieren dieses Reglements stimmen Sie zu, dass der Veranstalter Ihre persönlichen Daten selbst oder durch Externe verarbeiten darf, die im Namen des Organisators gemäss aller relevanten Datenschutzrichtlinien Daten verarbeiten. IV
Haftungsausschluss Verzichtserklärung Die Teilnahme an untenstehender Veranstaltung ist mit einem gewissen Risiko verbunden. Ich bestätige daher ausdrücklich, dass weder der Organisator der Veranstaltung noch die mit dem Anlass verbundenen Partner Schuld daran tragen, wenn ich mich verletze oder Sachschaden erleide. Ich befinde mich im Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung als Privatperson wie auch als Halter und Lenker des eingesetzten Mofas und verfüge über eine persönliche Unfallversicherung, die allfällige Vorkommnisse abdeckt. Wenn ich eine andere Person oder deren Besitz schädige, so liegt dies in meiner eigenen Verantwortung und ich werde dafür sorgen, dass dem Veranstalter und den Partnern keinerlei diesbezügliche Schäden erwachsen. Ich verpflichte mich auch, mich zu meinem eigenen und zum Wohl aller anderen, an die Teilnahme- und Sicherheitsvorschriften des Veranstalters zu halten. Ich habe mich vergewissert, dass mein Mofa sowie meine persönliche Ausrüstung (Helm, Kleidung, Schuhe etc.) keine augenscheinlichen Mängel aufweisen, in gutem Zustand und für die Veranstaltung tauglich sind. Mir ist bewusst, dass ich an der Veranstaltung erst nach dem positiv erfolgten Mofa-Check (Sicherheitsüberprüfung) teilnehmen darf. Der Veranstalter kann meine Teilnahme jederzeit ausschliessen. Der Veranstalter Memphis Kings Club, deren Partner und gegebenenfalls autorisierte Dritte sind berechtigt, Audio- und Videoaufzeichnungen sowie Fotos des Anlasses und Namen, Bild, Stimme, Darbietung und Biografie meiner Person für jegliche Zwecke zu jeder Zeit (auch kommerzielle, Werbe- oder sonstige Zwecke) in allen Medien zu verwenden. Der Veranstalter hat das Recht, sämtliches Material zu benutzen, auszustrahlen, abzubilden, zu vervielfältigen und/oder in sämtlichen Medien, insbesondere Internet und Social-Media, uneingeschränkt zu veröffentlichen. Der Veranstalter ist des Weiteren berechtigt, jegliche Änderungen, Bearbeitungen, Unterbrechungen, Streichungen oder sonstige Modifikationen an dem Material vorzunehmen und dieses Material uneingeschränkt zu verwenden. Darüber hinaus ist der Memphis Kings Club berechtigt, diese Rechte an Dritte zu übertragen. Ich weiss, dass ich keinen Anspruch auf Genehmigung der Materialien habe und mein Name als Teilnehmer an der Veranstaltung nicht genannt werden muss. Ich habe keinen Anspruch auf finanziellen Vorteil, sollte ich im Material über die Veranstaltung integriert sein. Veranstaltung Datum der Veranstaltung The Race of Spades – Töffli Poker Run Samstag, 20. Juli 2019 Vorname Nachname Strasse / Hausnummer PLZ / Ort Telefonnummer Mobile Notfallkontakt (Telefonnummer) Email Geburtsdatum Ort, Datum Unterschrift V
Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte Anlass: The Race of Spades – Töffli Poker Run vom Samstag, 20. Juli 2019 – Jaunpass, Boltigen Hiermit erkläre ich mein Einverständnis darüber, dass ich von unten aufgeführter, minderjähriger Person, erziehungsberechtigt bin und die Teilnahme am oben aufgeführten Anlass ohne meine Anwesenheit erlaube. Zudem habe ich die minderjährige Person über die Gefahren, Risiken, Kosten und Regeln gemäss Reglement aufgeklärt. Teilnehmende Person Vorname Nachname Strasse / Hausnummer PLZ / Ort Geburtsdatum Notfallkontakt (Telefonnummer) Ort, Datum Unterschrift Erziehungsberechtigte Person Vorname Nachname Strasse / Hausnummer PLZ / Ort Geburtsdatum Verhältnis (Mutter, Vater, Vormund, etc.) Ort, Datum Unterschrift Diese Einverständniserklärung muss bei der Akkreditierung vor dem Rennen im Original vorliegen. Ohne dieses Dokument kann keine Freigabe zur Teilnahme erteilt werden. VI
Sie können auch lesen