RATGEBER WLAN IM FERIENHAUS: SICHERN SIE SICH RICHTIG AB! - FEWO-DIREKT

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RATGEBER WLAN IM FERIENHAUS: SICHERN SIE SICH RICHTIG AB! - FEWO-DIREKT
R atgeber
    WLAN im Ferienhaus: Sichern Sie sich richtig ab!
Egal ob in einer österreichischen Berghütte,
in der Strandwohnung auf Usedom oder in                         Inhalt
einer abgelegenen mallorquinischen Finca:                    • Oft reicht ein Anschluss ohne Hardware
Die meisten Menschen suchen an ihrem
                                                             • Sichere Verschlüsselung, Firewall und ein eigener
Urlaubsort nicht nur Ruhe und Erholung,                       Benutzerzugang für Mieter
sondern wollen auch gut erreichbar sein –
                                                             • Sichern Sie sich vertraglich ab
vor allem über das Internet.
                                                             • Checkliste: Was sollte in einer WLAN-Nutzungs-
Sie informieren so sich über Veranstaltungen
                                                              vereinbarung stehen?
vor Ort, stöbern nach guten Restaurants oder
versenden Urlaubsbilder an Verwandte und                     • Nützliche Infos zur Online-Sicherheit

Freunde.
Die Zahlen der jährlichen Deutschen Ferien-
haus-Urlaubsanalysen von FeWo-direkt zeigen

                                                                                                                         Vermietung allgemein
deutlich, dass für die meisten Touristen der
Zugang zum weltweiten Netz bereits zum Stan-
dard zählt – auch in abgelegenen Regionen.
Vermieter, die ihren Gästen noch keinen In-
ternetzugang bieten, sollten ihr Objekt daher
unbedingt technisch aufrüsten, um deshalb
nicht mögliche Anfragen an die Konkurrenz zu
verlieren. Dabei spielt allerdings das Thema             Web-Schädlingen ist, keine Hardware zur Verfügung zu
Sicherheit eine große Rolle: Denn kein Ver-              stellen, die befallen werden kann.
mieter will nach der Abreise seiner Gäste zum
                                                         Da viele, vor allem jüngere Reisende, bereits über WLAN-
Beispiel für widerrechtlich heruntergeladene
                                                         fähige mobile Endgeräte wie Laptop oder Smartphones
Dateien haften oder seine Daten durch Schad-             verfügen, reicht den meisten Urlaubern bereits ein
software ausspionieren lassen. Hier finden Sie           Anschluss an das weltweite Datennetz aus. Die Anschaf-
die wichtigsten Tipps, wie Sie sich vor solchen          fung eines Computers für Ihre Ferienimmobilie sollten
Risiken schützen können.                                 Sie also überdenken, wenn Sie vor allem jüngere Paare
                                                         oder Gruppen, Familien oder Aktivurlauber ansprechen,
                                                         die im Internet stark vernetzt sind und meist mobile
Oft reicht ein Anschluss ohne                            Geräte im Gepäck haben.                                   Tip
Hardware
                                                         Sollte Ihre Zielgruppe eher Wert auf einen vorhandenen
Vermieter, die neben dem Internetanschluss auch einen    Computer am Urlaubsort legen, müssen Sie auf einen
PC im Ferienhaus oder der Ferienwohnung haben,           stets aktuellen Virenschutz achten, um sich vor Angriffen
riskieren, dass über das Netz oder von den Urlaubern     aus dem Internet zu wappnen. Erst im Februar 2015 hat
mitgebrachte CDs, DVDs, Datensticks oder Programme       das Computermagazin „chip.de“ 20 Virenscanner auf
ungebetene „Gäste“ das Gerät verseuchen. Der effek-      Herz und Nieren geprüft und eine Rangliste zusammen-
tivste Schutz vor solchen Viren, Trojanern und anderen   gestellt.

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Zudem sollten Sie Ihren PC so einstellen, dass keine
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externen Daten oder Programme von CDs oder Daten-           Updates der Software Ihres WLAN-Routers sollten
sticks installiert werden können, sich Anhänge von Mails    Sie, ähnlich wie beim Betriebssystem eines PC, ebenfalls
nicht automatisch öffnen und bestimmte Seiten im            regelmäßig durchführen. Für mehr Sicherheit sorgt
Netz wie etwa Tauschbörsen nicht angesteuert werden         darüber hinaus ein eigener Benutzerzugang (WAP2-
können. Außerdem rät das Bundesamt für Sicherheit in        Schlüssel) mit Passwort für das WLAN. Damit lässt sich
 der Informationstechnik, die Sicherheits-Updates           klären, wann welcher Mieter Zugriff auf das Internet
des Betriebssystems sowie anderer Software auf dem          hatte.
Computer möglichst zügig zu installieren, sobald sie
verfügbar sind.
                                                            Bei Ferienwohnungen oder -häusern greift – anders als
Sichere Verschlüsselung, Firewall und                       etwa in einem Hotel – in der Regel nur ein Mieter auf das
ein eigener Benutzerzugang für Mieter                       WLAN zu. Wer hier auf Nummer sicher gehen will, kann
                                                            den WAP2-Schlüssel sogar für jeden Gast neu konfigurie-
Wenn Sie einen WLAN-Anschluss bieten, sollte dieser         ren. Ältere Schlüssel verlieren damit ihre Gültigkeit und
ausschließlich Ihren Gästen zur Verfügung stehen            können nicht unbefugt weitergegeben werden.
und nicht auch von Ihnen selbst genutzt werden. Das
erleichtert im Ernstfall den Nachweis, wer zum frag-        Beachten Sie: Die Installation und die Konfiguration
lichen Zeitpunkt den Anschluss genutzt hat.                 von Routern und Firewalls einschließlich einer Port-

                                                                                                                        Vermietung allgemein
                                                            Sperre oder etwa der Begrenzung des täglichen Down-
                                                            load-Volumens ist nicht unbedingt etwas für Computer-
                                                            Laien. Der BGH verlangt diese zusätzlichen technischen
                                                            Möglichkeiten deshalb nicht vom durchschnittlichen
                                                            Internetnutzer. Aber mit etwas Hintergrundwissen über
                                                            Funktion und Verfahren, sowie einem Interesse an Com-
                                                            puter-Themen, können versierte Vermieter ihr WLAN
                                                            trotzdem entsprechend absichern. Wer sich das nicht
                                                            zutraut, kann die Hilfe eines Computer-Profis erwägen.
                                                            Oft gibt es solche Experten auch schon in der Familie,
                                                            im Freundes- oder Bekanntenkreis.
Verschlüsseln Sie außerdem diesen Internetzugang.
Als besonders sicher gilt das sogenannte WAP2-Ver-
                                                                Vorsicht vor unzulässiger Daten-
fahren, ein spezieller Sicherheitsstandard für Funknetz-
                                                                speicherung
werke. Damit verhindern Sie, dass Dritte – also etwa die
Urlauber im Nachbarhaus – auf Ihren Anschluss unbe-             Einzelne Verbindungsdaten während der Mietdauer
fugt zugreifen und zum Beispiel unkontrolliert Daten            dürfen nicht ohne Weiteres vom Vermieter protokol-
herunterladen. Vom Bundesgerichtshof wurde 2010                 liert und gespeichert werden. Dazu müssen nämlich
klargestellt, dass eine Verschlüsselung für WLAN-Inhaber        die gesetzlichen Vorschriften zur Vorratsdatenspei-
zumutbar ist, um den Anschluss gegen Missbrauch zu              cherung und zum Datenschutz eingehalten werden.
schützen (BGH, Az.: I ZR 121/08).                               Hier einen wasserdichten Vertrag aufzusetzen und
                                                                vom Mieter unterzeichnen zu lassen, ist für die Ver-
Zusätzlich können Sie eine Firewall auf Ihrem WLAN-             mietung von Ferienwohnungen sehr aufwendig und
Router installieren. Darüber lässt sich zum Beispiel auch       beeinträchtigt das notwendige Vertrauensverhältnis
der Zugriff auf bestimmte Internetseiten blockieren             zwischen Gast und Vermieter. Denn bei den persön-
(Port-Sperrung), die zum Datentausch (Filesharing)              lichen Daten sind die meisten Menschen sehr emp-
genutzt werden.                                                 findlich.

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             Sichern Sie sich vertraglich ab                  WLAN auf das Endgerät gelangen können und der
                                                              Gast sein Gerät mit einem aktuellen Virenschutz-
             Da die herkömmlichen technischen                 programm schützen kann.
             Möglichkeiten Grenzen haben und sich
             auch Sperren umgehen lassen, ist es für          5. Legen Sie fest, dass für die über das WLAN über-
             Ferienhausvermieter ratsam, sich mittels         mittelten Daten sowie die in Anspruch genommenen
             einer Klausel im Mietvertrag oder über           kostenpflichtigen Dienstleistungen oder Rechtsge-
             eine gesonderte Nutzungsvereinbarung             schäfte der Gast verantwortlich ist und die Kosten zu
             zusätzlich gegen Missbrauch abzusichern.         tragen hat.

In einem Fall, in dem ein Vermieter einer Wohnung we-         6. Stellen Sie klar, dass der Gast bei Nutzung des
gen illegalen Downloads von Musikdateien seines Mie-          WLAN das geltende Recht einzuhalten hat und
ters über die Plattform edonkey abgemahnt worden war,         keine sitten- oder rechtswidrigen Inhalte nutzt oder
gab das Amtsgericht München (Az.: 142 C 10921/11)             verbreitet, keine urheberrechtlich geschützten Güter
dem Beklagten recht. Dieser hatte sich in einer Zusatz-       widerrechtlich vervielfältigt, verbreitet oder zugäng-
vereinbarung vom Mieter versichern lassen, das Internet       lich macht, die geltenden Jugendschutzvorschriften
nicht zu illegalen Zwecken zu nutzen. Damit, so sah           beachtet, keine belästigenden, verleumderischen
es das Gericht, sei der Vermieter „seinen Prüfpflichten       oder bedrohenden Inhalte versendet oder verbreitet,
hinreichend nachgekommen“. Nun stellt das Vermieten           sowie das WLAN nicht zur Versendung von Massen-

                                                                                                                        Vermietung allgemein
von Ferienwohnungen keine Langzeitvermietung wie im           Nachrichten (Spam) oder für eine andere Form
oben genannten Fall dar. Dennoch kann auch hier der           unzulässiger Werbung nutzt.
Mieter eindeutig einem bestimmten Buchungszeitraum            Lassen Sie sich von sämtlichen Schäden und Ansprü-
zugeordnet werden. Damit bietet das Urteil auch für die       chen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen
Rechtslage bei Ferienimmobilien einen guten Anhalts-          Verwendung des WLAN durch den Gast oder auf
punkt                                                         einem Verstoß gegen Ihre Vereinbarung beruhen.

Checkliste: Was sollte in einer WLAN-                         7. Stellen Sie auch klar, dass der Gast für alle Kosten
Nutzungsvereinbarung stehen?                                  und Aufwendungen im Zusammenhang mit einer
                                                              rechtswidrigen oder der Vereinbarung zuwiderlaufen-
                                                              den Verwendung des WLAN aufkommen muss.
  1. Legen Sie fest, dass das WLAN, einschließlich
  des Benutzerzugangs und des Passworts, nur für
  den Buchungszeitraum zur Verfügung steht und als
                                                                                                                 Tip
                                                              Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie eine
  (kostenlose) Serviceleistung jederzeit widerrufen
                                                              solche Nutzungsvereinbarung von einem Rechts-
  werden kann.
                                                              anwalt prüfen lassen oder eine Mustervereinbarung
                                                              auf Ihre Bedürfnisse anpassen.
  2. Weisen Sie darauf hin, dass der Mieter Dritten
  keinen Zugang zum WLAN gewähren und die Nutzer-
  daten nicht weitergeben darf.

                                                              Nützliche Infos zur Online-Sicherheit
  3. Behalten Sie sich vor, den Zugang auf bestimmte
  Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren, wie           Das Bürger-CERT warnt Bürger und kleine Unter-
  zum Beispiel gewaltverherrlichende, pornographi-            nehmen vor Viren, Würmern und Sicherheitslücken
  sche oder kostenpflichtige Seiten.                          in Computer-Anwendungen. Es ist ein Projekt des
                                                              Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstech-
  4. Weisen Sie darauf hin, dass Schadsoftware wie            nik. Die aktuellen Meldungen lassen sich mit wenigen
  Viren, Trojaner oder Würmer bei der Nutzung des             Mausklicks abonnieren.

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R atgeber

    Informativ ist auch die Seite der Stuttgarter Rechtsan-
    waltskanzlei Reichhardt & Schlotz zu Abmahnungen
    wegen illegalen Filesharings, dem Haftungsrisiko
    des Anschlussinhabers und der möglichen Lösungen
    mit weiterführenden Links.

    Eine gute Zusammenfassung des Themas einschließ-
    lich eines Links zu einem Mustervertrag für die Nut-
    zung von WLAN bietet die Seite www.erfolgreiche-
    gastgeber.de.

Sollte Ihnen trotz aller Schutzmaßnahmen und Vereinba-
rungen zum Beispiel eine Abmahnung ins Haus flattern,
müssen Sie reagieren – solche Dinge unbeachtet liegen
zu lassen, kann teuer werden. Suchen Sie in diesem Fall
Rat bei einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Medien-
und Internetrecht. Mit ihm können Sie auch Rückgriff auf
den Mieter besprechen.

                                                                                                                                              Vermietung allgemein

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                                                                                                                                  Juli 2015

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