RATGEBER WLAN IM FERIENHAUS: SICHERN SIE SICH RICHTIG AB! - FEWO-DIREKT
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R atgeber WLAN im Ferienhaus: Sichern Sie sich richtig ab! Egal ob in einer österreichischen Berghütte, in der Strandwohnung auf Usedom oder in Inhalt einer abgelegenen mallorquinischen Finca: • Oft reicht ein Anschluss ohne Hardware Die meisten Menschen suchen an ihrem • Sichere Verschlüsselung, Firewall und ein eigener Urlaubsort nicht nur Ruhe und Erholung, Benutzerzugang für Mieter sondern wollen auch gut erreichbar sein – • Sichern Sie sich vertraglich ab vor allem über das Internet. • Checkliste: Was sollte in einer WLAN-Nutzungs- Sie informieren so sich über Veranstaltungen vereinbarung stehen? vor Ort, stöbern nach guten Restaurants oder versenden Urlaubsbilder an Verwandte und • Nützliche Infos zur Online-Sicherheit Freunde. Die Zahlen der jährlichen Deutschen Ferien- haus-Urlaubsanalysen von FeWo-direkt zeigen Vermietung allgemein deutlich, dass für die meisten Touristen der Zugang zum weltweiten Netz bereits zum Stan- dard zählt – auch in abgelegenen Regionen. Vermieter, die ihren Gästen noch keinen In- ternetzugang bieten, sollten ihr Objekt daher unbedingt technisch aufrüsten, um deshalb nicht mögliche Anfragen an die Konkurrenz zu verlieren. Dabei spielt allerdings das Thema Web-Schädlingen ist, keine Hardware zur Verfügung zu Sicherheit eine große Rolle: Denn kein Ver- stellen, die befallen werden kann. mieter will nach der Abreise seiner Gäste zum Da viele, vor allem jüngere Reisende, bereits über WLAN- Beispiel für widerrechtlich heruntergeladene fähige mobile Endgeräte wie Laptop oder Smartphones Dateien haften oder seine Daten durch Schad- verfügen, reicht den meisten Urlaubern bereits ein software ausspionieren lassen. Hier finden Sie Anschluss an das weltweite Datennetz aus. Die Anschaf- die wichtigsten Tipps, wie Sie sich vor solchen fung eines Computers für Ihre Ferienimmobilie sollten Risiken schützen können. Sie also überdenken, wenn Sie vor allem jüngere Paare oder Gruppen, Familien oder Aktivurlauber ansprechen, die im Internet stark vernetzt sind und meist mobile Oft reicht ein Anschluss ohne Geräte im Gepäck haben. Tip Hardware Sollte Ihre Zielgruppe eher Wert auf einen vorhandenen Vermieter, die neben dem Internetanschluss auch einen Computer am Urlaubsort legen, müssen Sie auf einen PC im Ferienhaus oder der Ferienwohnung haben, stets aktuellen Virenschutz achten, um sich vor Angriffen riskieren, dass über das Netz oder von den Urlaubern aus dem Internet zu wappnen. Erst im Februar 2015 hat mitgebrachte CDs, DVDs, Datensticks oder Programme das Computermagazin „chip.de“ 20 Virenscanner auf ungebetene „Gäste“ das Gerät verseuchen. Der effek- Herz und Nieren geprüft und eine Rangliste zusammen- tivste Schutz vor solchen Viren, Trojanern und anderen gestellt. 1
R atgeber Zudem sollten Sie Ihren PC so einstellen, dass keine Tip externen Daten oder Programme von CDs oder Daten- Updates der Software Ihres WLAN-Routers sollten sticks installiert werden können, sich Anhänge von Mails Sie, ähnlich wie beim Betriebssystem eines PC, ebenfalls nicht automatisch öffnen und bestimmte Seiten im regelmäßig durchführen. Für mehr Sicherheit sorgt Netz wie etwa Tauschbörsen nicht angesteuert werden darüber hinaus ein eigener Benutzerzugang (WAP2- können. Außerdem rät das Bundesamt für Sicherheit in Schlüssel) mit Passwort für das WLAN. Damit lässt sich der Informationstechnik, die Sicherheits-Updates klären, wann welcher Mieter Zugriff auf das Internet des Betriebssystems sowie anderer Software auf dem hatte. Computer möglichst zügig zu installieren, sobald sie verfügbar sind. Bei Ferienwohnungen oder -häusern greift – anders als Sichere Verschlüsselung, Firewall und etwa in einem Hotel – in der Regel nur ein Mieter auf das ein eigener Benutzerzugang für Mieter WLAN zu. Wer hier auf Nummer sicher gehen will, kann den WAP2-Schlüssel sogar für jeden Gast neu konfigurie- Wenn Sie einen WLAN-Anschluss bieten, sollte dieser ren. Ältere Schlüssel verlieren damit ihre Gültigkeit und ausschließlich Ihren Gästen zur Verfügung stehen können nicht unbefugt weitergegeben werden. und nicht auch von Ihnen selbst genutzt werden. Das erleichtert im Ernstfall den Nachweis, wer zum frag- Beachten Sie: Die Installation und die Konfiguration lichen Zeitpunkt den Anschluss genutzt hat. von Routern und Firewalls einschließlich einer Port- Vermietung allgemein Sperre oder etwa der Begrenzung des täglichen Down- load-Volumens ist nicht unbedingt etwas für Computer- Laien. Der BGH verlangt diese zusätzlichen technischen Möglichkeiten deshalb nicht vom durchschnittlichen Internetnutzer. Aber mit etwas Hintergrundwissen über Funktion und Verfahren, sowie einem Interesse an Com- puter-Themen, können versierte Vermieter ihr WLAN trotzdem entsprechend absichern. Wer sich das nicht zutraut, kann die Hilfe eines Computer-Profis erwägen. Oft gibt es solche Experten auch schon in der Familie, im Freundes- oder Bekanntenkreis. Verschlüsseln Sie außerdem diesen Internetzugang. Als besonders sicher gilt das sogenannte WAP2-Ver- Vorsicht vor unzulässiger Daten- fahren, ein spezieller Sicherheitsstandard für Funknetz- speicherung werke. Damit verhindern Sie, dass Dritte – also etwa die Urlauber im Nachbarhaus – auf Ihren Anschluss unbe- Einzelne Verbindungsdaten während der Mietdauer fugt zugreifen und zum Beispiel unkontrolliert Daten dürfen nicht ohne Weiteres vom Vermieter protokol- herunterladen. Vom Bundesgerichtshof wurde 2010 liert und gespeichert werden. Dazu müssen nämlich klargestellt, dass eine Verschlüsselung für WLAN-Inhaber die gesetzlichen Vorschriften zur Vorratsdatenspei- zumutbar ist, um den Anschluss gegen Missbrauch zu cherung und zum Datenschutz eingehalten werden. schützen (BGH, Az.: I ZR 121/08). Hier einen wasserdichten Vertrag aufzusetzen und vom Mieter unterzeichnen zu lassen, ist für die Ver- Zusätzlich können Sie eine Firewall auf Ihrem WLAN- mietung von Ferienwohnungen sehr aufwendig und Router installieren. Darüber lässt sich zum Beispiel auch beeinträchtigt das notwendige Vertrauensverhältnis der Zugriff auf bestimmte Internetseiten blockieren zwischen Gast und Vermieter. Denn bei den persön- (Port-Sperrung), die zum Datentausch (Filesharing) lichen Daten sind die meisten Menschen sehr emp- genutzt werden. findlich. 2
R atgeber Sichern Sie sich vertraglich ab WLAN auf das Endgerät gelangen können und der Gast sein Gerät mit einem aktuellen Virenschutz- Da die herkömmlichen technischen programm schützen kann. Möglichkeiten Grenzen haben und sich auch Sperren umgehen lassen, ist es für 5. Legen Sie fest, dass für die über das WLAN über- Ferienhausvermieter ratsam, sich mittels mittelten Daten sowie die in Anspruch genommenen einer Klausel im Mietvertrag oder über kostenpflichtigen Dienstleistungen oder Rechtsge- eine gesonderte Nutzungsvereinbarung schäfte der Gast verantwortlich ist und die Kosten zu zusätzlich gegen Missbrauch abzusichern. tragen hat. In einem Fall, in dem ein Vermieter einer Wohnung we- 6. Stellen Sie klar, dass der Gast bei Nutzung des gen illegalen Downloads von Musikdateien seines Mie- WLAN das geltende Recht einzuhalten hat und ters über die Plattform edonkey abgemahnt worden war, keine sitten- oder rechtswidrigen Inhalte nutzt oder gab das Amtsgericht München (Az.: 142 C 10921/11) verbreitet, keine urheberrechtlich geschützten Güter dem Beklagten recht. Dieser hatte sich in einer Zusatz- widerrechtlich vervielfältigt, verbreitet oder zugäng- vereinbarung vom Mieter versichern lassen, das Internet lich macht, die geltenden Jugendschutzvorschriften nicht zu illegalen Zwecken zu nutzen. Damit, so sah beachtet, keine belästigenden, verleumderischen es das Gericht, sei der Vermieter „seinen Prüfpflichten oder bedrohenden Inhalte versendet oder verbreitet, hinreichend nachgekommen“. Nun stellt das Vermieten sowie das WLAN nicht zur Versendung von Massen- Vermietung allgemein von Ferienwohnungen keine Langzeitvermietung wie im Nachrichten (Spam) oder für eine andere Form oben genannten Fall dar. Dennoch kann auch hier der unzulässiger Werbung nutzt. Mieter eindeutig einem bestimmten Buchungszeitraum Lassen Sie sich von sämtlichen Schäden und Ansprü- zugeordnet werden. Damit bietet das Urteil auch für die chen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Rechtslage bei Ferienimmobilien einen guten Anhalts- Verwendung des WLAN durch den Gast oder auf punkt einem Verstoß gegen Ihre Vereinbarung beruhen. Checkliste: Was sollte in einer WLAN- 7. Stellen Sie auch klar, dass der Gast für alle Kosten Nutzungsvereinbarung stehen? und Aufwendungen im Zusammenhang mit einer rechtswidrigen oder der Vereinbarung zuwiderlaufen- den Verwendung des WLAN aufkommen muss. 1. Legen Sie fest, dass das WLAN, einschließlich des Benutzerzugangs und des Passworts, nur für den Buchungszeitraum zur Verfügung steht und als Tip Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie eine (kostenlose) Serviceleistung jederzeit widerrufen solche Nutzungsvereinbarung von einem Rechts- werden kann. anwalt prüfen lassen oder eine Mustervereinbarung auf Ihre Bedürfnisse anpassen. 2. Weisen Sie darauf hin, dass der Mieter Dritten keinen Zugang zum WLAN gewähren und die Nutzer- daten nicht weitergeben darf. Nützliche Infos zur Online-Sicherheit 3. Behalten Sie sich vor, den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren, wie Das Bürger-CERT warnt Bürger und kleine Unter- zum Beispiel gewaltverherrlichende, pornographi- nehmen vor Viren, Würmern und Sicherheitslücken sche oder kostenpflichtige Seiten. in Computer-Anwendungen. Es ist ein Projekt des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstech- 4. Weisen Sie darauf hin, dass Schadsoftware wie nik. Die aktuellen Meldungen lassen sich mit wenigen Viren, Trojaner oder Würmer bei der Nutzung des Mausklicks abonnieren. 3
R atgeber Informativ ist auch die Seite der Stuttgarter Rechtsan- waltskanzlei Reichhardt & Schlotz zu Abmahnungen wegen illegalen Filesharings, dem Haftungsrisiko des Anschlussinhabers und der möglichen Lösungen mit weiterführenden Links. Eine gute Zusammenfassung des Themas einschließ- lich eines Links zu einem Mustervertrag für die Nut- zung von WLAN bietet die Seite www.erfolgreiche- gastgeber.de. Sollte Ihnen trotz aller Schutzmaßnahmen und Vereinba- rungen zum Beispiel eine Abmahnung ins Haus flattern, müssen Sie reagieren – solche Dinge unbeachtet liegen zu lassen, kann teuer werden. Suchen Sie in diesem Fall Rat bei einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Medien- und Internetrecht. Mit ihm können Sie auch Rückgriff auf den Mieter besprechen. Vermietung allgemein Alle Angaben im Ratgeber wurden sorgfältig geprüft. Wir übernehmen jedoch keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständig- keit, Rechtskonformität oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Für alle Inhalte oder Aussagen auf verlinkten Internet-Seiten ist ausschließlich der Betreiber der jeweiligen Website verantwortlich. Für die Informationen von Dritten übernehmen wir daher keine Haftung. Juli 2015 4
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