REISE- UND VERSICHERUNGS-BEDINGUNGEN - TUI.com

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REISE- UND VERSICHERUNGS-BEDINGUNGEN - TUI.com
68. Auflage
                                                             Gültig für Neubuchungen
                                                                         ab 01.07.2017

REISE- UND
VERSICHERUNGS-
BEDINGUNGEN

 n	Ausführliche Reisebedingungen der TUI Deutschland GmbH
    und der Wolters Reisen GmbH
 n	Versicherungsbedingungen für TUI und airtours
    sowie für 1-2-FLY
 n zusätzlich Kundeninformation für Flugreisende
AUSFÜHRLICHE REISEBEDINGUNGEN
Lieber Feriengast,                                                  2 Bezahlung                                                       Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich
                                                                   2.1 Zur Absicherung der Kundengelder hat der Veranstal-            niedrigerer Kos­ten bleibt Ihnen unbenommen.
                                                                       ter eine Insolvenzversicherung beim Deutschen Reise-      2.10 Kosten für Nebenleistungen wie die Besorgung von
bitte schenken Sie diesen Reisebedingungen Ihre Aufmerk­                                                                              Visa etc. sind, soweit nicht in der Leistungsbeschrei-
samkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reise­              preis Sicherungsverein VVaG (DRS) abgeschlossen. Ein
                                                                       Sicherungsschein befindet sich auf der Bestätigung.            bung aus­drücklich vermerkt, nicht im Reisepreis
bedingungen, die Ihnen vor der Buchung übermittelt werden,                                                                            ent­­halten. Falls ­solche Kosten entstehen, zahlen
an. Sie gelten für alle Programme (mit Ausnahme von                    Darüber hinaus ergeben sich aus der Bestätigung die
                                                                       Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls             Sie diese bitte an die Buchungsstelle.
TUI Cars, Eintrittskarten als Einzel­leistungen, TUI Boots-
ferien, TUI Ticket Shop (TTS) sowie sonstigen, als vermittelt          Stornierung.
gekennzeichneten Leistungen; die Bedingungen für diese             2.2 Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der           3 Leistungen, Preise
Programme finden Sie in den dazugehörigen Leis­tungs­­                 Bestätigung die Anzahlung in Höhe von i. d. R.             3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind,
beschreibungen i. S. d. Ziffer 3.1) der Reiseveranstalter              25 % des Gesamtpreises fällig. Bei Angeboten von               er­­gibt sich aus den Leistungsbeschreibungen
TUI Deutschland GmbH und Wolters Reisen GmbH                           X-TUI, X-1-2-FLY und bei Ticket-Paketen bestehend              (z. B. Internet, Katalog, Flyer) und den hierauf
(nach­folgend „Veranstalter“ genannt) sowie - Ziffern 12–14            aus Musical-/Showticket und Unterkunft beträgt                 Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung
- auch für am Zielort bei der Reiseleitung gebuchte Ausflüge.          die Anzahlung 40 % des Gesamtpreises. Die Kosten               (vgl. Ziffer 1.1 Satz 2).
Diese Bedingungen ergänzen die §§ 651a–m BGB (Bürger­                  für Reiseversicherungen werden in voller Höhe                       Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter jeder-
liches Gesetzbuch) sowie die §§ 4–11 BGB-InfoV (Ver-                   zusammen mit der Anzahlung fällig.                             zeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen
ordnung über Informations- und Nachweispflichten nach              2.3 Der restliche Preis wird 4 Wochen vor Reiseantritt             vor­nehmen, über die der Reisende vor Buchung
bürger­lichem Recht) und füllen diese aus. Sie sind im                 fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise – wie gebucht          selbstverständlich informiert wird.
Internet abrufbar unter www.tui.com > Service > TUI AGB &              – durchgeführt wird und der Reiseplan entweder             3.2 Ausführendes Luftfahrtunternehmen/
Reisebedingungen.                                                      bei Ihrer Buchungsstelle (z. B. Reise­büro, Online-            gemein­schaftliche Liste
                                                                       Reisebüro, Call Center) bereitliegt oder Ihnen           		 Der Veranstalter ist gemäß der Verordnung (EG)
 1.   Abschluss des Reisevertrages, Fremdleistungen                    verabredungsgemäß übermittelt wird. Bei Kurzfrist-             2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet, Sie bei
 2.   Bezahlung                                                        buchungen (ab dem 30. Tag vor Reisebeginn) wird                Buchung über die Identität der/des ausführenden
 3.   Leistungen, Preise                                               der gesamte Reisepreis sofort fällig.                          Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Steht ein
 4.   Besondere Hinweise für Ferienwohnungen,                      2.4 Die Gebühren im Falle einer Stornierung (vgl.                  ausführendes Luftfahrt­unter­neh­men bei Buchung
      Ferienhäuser und Camper                                          Ziffer 7) und Bearbeitungs- und Umbuchungs-                    noch nicht fest, sind Sie insoweit zunächst über
 5.   Kinderermäßigungen                                               gebühren (vgl. Ziffer 8) werden jeweils sofort fällig.         die Identität der/des wahrscheinlich ausführenden
 6.   Leistungs- und Preisänderungen                               2.5 Zahlung direkt an den Veranstalter                             Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Sobald die
 7.   Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn/             2.5.1 Bei Zahlung im SEPA-Lastschriftverfahren benötigt              Identität endgültig feststeht, werden Sie entspre-
      Stornogebühren                                                   der Veranstalter (ggf. über Ihre Buchungsstelle)               chend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des
 8.   Umbuchung, Ersatzperson                                          ein sogenanntes „Mandat“, das die Belastung Ihres              ausführenden Luftfahrtunternehmens nach
 9.   Reiseversicherungen                                              Girokontos mit dem zu zahlenden Preis (An- und                 Buchung sind Sie über den Wechsel so rasch wie
10.   Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter              Restzahlung) im Wege der Lastschrift erlaubt. Das              möglich zu unterrichten.
11.   Außergewöhnliche Umstände, Höhere Gewalt                         Mandat ist Teil der Bestätigung.                                    Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der
12.   Mängelanzeige, Abhilfe , Minderung, Kündigung              2.5.2 Bei vielen Marken der Veranstalter können Sie Ihre             EU einer Betriebsuntersagung unterliegen („gemein-
13.   Haftung                                                          Reise auch mit einer Kreditkarte bezahlen. Der                 schaftliche Liste“), finden Sie unter www.lba.de >
14.   Fristen, Adressaten, Verjährung und Abtretung                    Veranstalter benötigt (ggf. über die Buchungsstelle)           Häufig gesucht > Airlines mit Flugverbot.
15.   Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheits-                   Ihre Adresse oder ggf. die Adresse des Unterlagen-         3.3 Flugbeförderung
      bestimmungen                                                     empfängers sowie Ihr Einverständnis zur Abbuchung        		 Der Veranstalter weist darauf hin, dass es bei Direkt-
16.   Datenschutz                                                      von Ihrer Kreditkarte. Bei Zahlung fällt ein Trans­            fllügen aus flug- und programmtechnischen Gründen
17.   Allgemeines                                                      aktionsentgelt in Höhe von 0,7 % des Reisepreises,             zu Zwischenlandungen kommen kann.
                                                                       auf ganze Euro kaufmännisch gerundet, an. Dieses                    Es wird dringend empfohlen, Geld, Wertgegen-
                                                                       gilt nicht für Zahlungen gem. Ziffer 2.6 sowie für             stände, technische Geräte und Medikamente
      1 Abschluss des Reisevertrages,                                  Zahlungen im Last­­schriftverfahren, mit der TUI Card,         ausschließlich im Handgepäck zu befördern.
        Fremdleistungen                                                der GuteREISE CARD und der ROBINSON Card.                  3.4 Sonderwünsche, individuelle Reise­gestaltung
    1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem Veranstal-       2.5.3 TUI Deutschland Reisen können Sie bis 30 Tage vor        3.4.1 Buchungsstellen dürfen Sonderwünsche nur
        ter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.           Reiseantritt auch per Überweisung bezahlen, Reisen             entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich
            Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der                  des Veranstalters Wolters bis 8 Wochen vor Reise-              bezeichnet werden. Der Veranstalter bemüht sich,
        Annahmeerklärung des Veranstalters zustande. Diese             antritt und nur bei Buchung im Internet. Der Veran-            Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht in
        bedarf keiner bestimmten Form.                                 stalter benötigt dafür den Vor- und Zunamen, die               der Leistungs­beschreibung (Ziffer 3.1) ausgeschrie-
    1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für              vollständige Adresse, die Telefonnummer und die                ben sind, z. B. Zimmer benachbart oder Zimmer in
        alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer,             E-Mail-Adresse des Buchenden. Bei dieser Zahlart               bestimmter Lage, nach Möglichkeit zu entsprechen.
        für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie               fällt eine Bearbeitungsgebühr von € 3,– pro Vorgang            Buchungsstellen sind weder vor noch nach Abschluss
        für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er          an.                                                            des Reisevertrages berechtigt, ohne schriftliche Be-
        eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch          2.6 Zahlung über die Buchungsstelle                                stätigung des Veranstalters, von Leistungsbeschrei-
        aus­drück­liche und gesonderte Erklä­rung übernom-             Im Ausnahmefall können sowohl die Anzahlung                    bungen bzw. bereits abgeschlossenen Reiseverträgen
        men hat.                                                       als auch, bei Entgegennahme des Reiseplans, die                abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarun-
    1.3 Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten            Zahlung des Restreisepreises an Ihre Buchungsstelle            gen zu treffen, soweit sie hierzu nicht gesondert
        Sie eine schriftliche Bestätigung, die alle wesent­            geleistet werden.                                              bevollmächtigt sind.
        lichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Rei-           2.7 Änderungen der vereinbarten Zahlungsart ­können          3.4.2 Für die Bear­beitung individueller, von der jeweiligen
        seleistungen enthält.                                          nur bis 35 Tage vor Reiseantritt und nur für noch              Leistungsbeschreibung abweichender Reisen wird
            Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab,             offen stehende Zahlungen vorgenommen werden.                   eine Gebühr von maximal € 50,– pro Reisenden und
        ist der Veranstalter an das neue Angebot 10 Tage           2.8 Sollte Ihnen der Reiseplan nicht bis spätestens                Woche erhoben.
        ge­bunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grund-               4 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, wenden          3.4.3 airtours Private Travel
        lage des neuen Angebots zustande, wenn Sie inner-              Sie sich bitte umgehend an Ihre Buchungsstelle. Bei      		 Unter der Marke airtours erfüllen wir Ihnen gerne
        halb dieser Frist das Angebot annehmen.                        Kurzfristbuchungen oder Änderungen der Reise ab                Ihre individuellen Reisewünsche. Unseren Private
    1.4 Vormerkungen sind Anmeldungen für noch nicht                   14 Tagen vor Reiseantritt erhalten Sie einen Reise-            Travel Service für Reisebausteine, die nicht im
        ausgeschriebene ­Reisen. Sie werden nach Verfüg­               plan über den gleichen Weg wie bei längerfristigen             airtours Katalog ausgeschrieben sind, bieten wir
        barkeit in Fest­buchungen umgewandelt, sobald und              Buchungen. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie,          airtours Reisenden ab einem Mindestreisepreis
        soweit die Reise für den gewünschten Reisezeitraum             den Reiseplan nach Erhalt sorgsam zu überprüfen.               des Private Travel Arrangements von € 2.500,– pro
        buchbar ist.                                               2.9 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig          Person und mindestens fünf Übernachtungen an.
    1.5 Sofern Sie lediglich eine Eintrittskarte eines Fremd­          geleistet und zahlen Sie auch nach Mahnung mit           3.4.4 Bei von Reisenden im Zielgebiet gewünschten Flug-
        anbieters ohne weitere Reiseleistungen buchen,                 Nachfristsetzung nicht, kann der Veranstalter von              und/oder Hotelumbuchungen behält der Veranstal-
        tritt der Veranstalter nur als Vermittler einer Fremd-         dem jeweiligen Vertrag zurücktreten, es sei denn,              ter sich zusätzlich zu den gegebenenfalls entstehen-
        leis­tung auf. Durch den Erwerb vermittelter Ein-              dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher               den Mehrkosten die Erhebung einer angemessenen
        trittskarten kommen vertragliche Beziehungen                   Reisemangel vorliegt. Der Veranstalter kann bei                Be­arbeitungsgebühr pro Person vor. Bei Angeboten
        aus­schließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen              Rücktritt vom Reisevertrag im Sinne des vorherigen             von X-TUI und X-1-2-FLY sind Flugumbuchungen
        Anbieter zustande. Den Namen des jeweiligen                    Satzes als Entschädigung Rücktrittsgebühren ent-               nicht möglich.
        Anbieters entnehmen Sie bitte der Eintrittskarte.              sprechend den Ziffern 7.2, 7.5 verlangen. Wenn Sie       3.4.5 Die Mitnahme von Haustieren ist nur in den Fällen
                                                                       Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leisten, behält sich          gestattet, in denen die Leistungsbeschreibung dies
                                                                       der Veranstalter zudem vor, für die zweite Mahnung             ausdrücklich zulässt.
                                                                       eine Mahnkos­ten­pauschale von € 1,50 zu erheben.
2
3.4.6 Bitte beachten Sie, dass innerhalb einer Wohneinheit                 grund zu informieren. Gegebenenfalls wird er dem                   Gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die
      nur identische Verpflegungsleistungen gebucht wer-                   Kunden eine unentgeltliche Umbuchung oder einen                 gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der
      den können. Dies gilt auch für mitreisende Kinder.                   unentgeltlichen Rücktritt anbieten.                             Reiseleistungen sind dabei berücksichtigt.
  3.5 Reiseverlängerung                                                        Für eine Ersatzbeförderung wegen Änderung             7.3   Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn
		 Falls Sie länger an Ihrem Urlaubsort bleiben wollen,                    des Flughafens steht Ihnen das in Ihrem Reiseplan               sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in
      sprechen Sie bitte möglichst frühzeitig Ihre Reise­                  gegebenenfalls beigefügte Zug-zum-Flug-Ticket (vgl.             den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten
      leitung oder die örtliche Vertretung des Veran­stal­ters             Ziffer 13.6) zur Verfügung.                                     am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet
      an. Wir verlängern Ihren Aufenthalt gerne, wenn ent-        6.2    Bei Schiffsreisen entscheidet über notwendig                      oder wenn die Reise wegen nicht vom Veranstalter
      sprechende Unterbringungs- und Rückbeförderungs­                   ­werdende Änderungen der Fahrtzeit und/oder der                   zu vertretenden Fehlens der Reise­dokumen­te, wie z.
      möglichkeiten verfügbar sind. Die Kos­ten für eine                  Routen, etwa aus Sicherheits- oder Witterung­s­                  B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten
      Verlängerung sind vor Ort zu zahlen. Bitte beach­ten                gründen, allein der Kapitän.                                     wird.
      Sie die mit Ihrer Rückreise verbundenen tariflichen         6.3    Der Veranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag       7.4   Es bleibt Ihnen ­unbenom­men, den Nachweis zu
      Be­dingungen sowie die Gültigkeitsdauer Ihrer Reise-               vereinbarten Reisepreis im Falle der Erhöhung der                 führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt
      versicherungen und eventuell erforder­licher Visa.                 Beförderungs­kosten oder der Abgaben für bestimm-                 oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich
      Bei Ange­boten von X-TUI und X-1-2-FLY sind                         te Leistungen, wie Hafen- oder Flug­hafen­gebühren               niedrigere Kosten entstanden sind, als die von dem
      Reisever­längerungen nicht möglich.                                 ­nach Vertragsschluss entsprechend wie folgt zu                  Veranstalter in der im Einzelfall anzuwendenden
  3.6 Reiseleitung, Betreuung                                              ändern.                                                         Pauschale (siehe nachstehende Ziffer 7.5) ausge­
		 Bei den angebotenen Reisen werden Sie vor Ort be-             6.3.1   Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages                 wiesenen Kosten.
      treut; in den meisten Feriengebieten von Reiseleitern              bestehenden Beförderungskosten, insbesondere                7.5   Der pauschalierte Anspruch auf Rücktritts­gebühren
      des Veranstalters bzw. von örtlichen Vertretern des                die Treibstoffkosten, so kann der Veranstalter den                beträgt in der Regel pro Person/pro Wohneinheit
      Veranstalters (z. B. Vermietern von Ferienwohnun-                  Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Be-                     bei Stornierungen:
      gen). Ansonsten finden Sie Kontaktdaten in Ihrem                     rechnung erhöhen:                                       7.5.1   Standard-Gebühren:
      Reiseplan, auf www.meine-tui.info, in der „meine           		        a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung
      TUI“ Smartphone App und in Ihrem Hotel.                                  kann der Veranstalter vom Reisenden den Erhö­       		      bis zum 31. Tag vor Reiseantritt                25 %
          Bei Beanstandungen beachten Sie bitte die                            hungsbetrag verlangen.                              		      ab dem 30. Tag vor Reiseantritt                 40 %
      besonderen Hinweise unter Ziffer 13.7.2.                   		        b) In anderen Fällen werden die vom Beförde-           		      ab dem 24. Tag vor Reiseantritt                 50 %
                                                                               rungsunternehmen pro Beförderungsmittel             		      ab dem 17. Tag vor Reiseantritt                 60 %
                                                                                                                                   		      ab dem 10. Tag vor Reiseantritt                 80 %
    4 Besondere Hinweise                                                       geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
                                                                                                                                   		      ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des
                                                                               durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten
      für Ferien­­wohnungen,                                                   Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergeben-   		      Reise­antritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 %
      Ferienhäuser und Camper                                                  den Erhöhungs­betrag für den Einzelplatz kann der   		      des Reisepreises
		 Verbrauchsabhängige Nebenkosten oder solche für                             Veranstalter vom Reisenden verlangen.               7.5.2   Ausnahmen von der Standardregelung:
   von Ihnen gewünschte Zusatzleistungen sind in der             6.3.2    Werden die bei Abschluss des Reisevertrages be­          		      A Ferienwohnungen/-häuser/Appartements,
   Regel nicht im Reisepreis eingeschlossen. Sofern in                    stehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafen­                     Caravan Parks, auch bei Bus- und Bahnanreise,
   der Leistungsbeschreibung nichts anderes erwähnt                       gebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, so                   Motorradrund­reisen, Golfpakete (soweit nicht
   ist, sind sie unmittelbar am Ort zu zahlen.                            kann der Reisepreis um den entsprechenden,                       in Reisen im Sinne von 7.5.1 inkludiert), airtours
       Die Ferienwohnung/das Ferienhaus/der Camper                         an­teili­gen Betrag heraufgesetzt werden.                       Private travel und TUI á la carte
   darf nur von der in der Leistungsbeschreibung ange-           6.3.3   Eine Erhöhung nach den Ziffern 6.3.1/6.3.2 ist nur        		      bis zum 46. Tag vor Reiseantritt                25 %
   gebenen und in der Bestätigung aufgeführten Anzahl                    zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem         		      ab dem 45. Tag vor Reiseantritt                 50 %
   von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden.                           vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen         		      ab dem 35. Tag vor Reiseantritt                 80 %
       Die angegebenen An- und Abreisetermine sind                       und die zur Erhöhung führenden Umstände vor               		      ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des
   bindend. Bei Übergabe der Schlüssel kann ein                            Vertragsschluss weder eingetreten noch für den          		      Reise­antritts oder bei Nichtantritt der Reise  90 %
   angemessener Betrag (Kaution) als Sicherheit für                        Veranstalter vorhersehbar waren.                        		      des Reisepreises
   evtl. Schäden oder vor Ort zu zahlende, verbrauch-            6.3.4   Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reise-
   sabhängige Nebenkosten verlangt werden. Die                             preises hat der Veran­stalter den Reisenden unver-      		 B Schiffsreisen, Spezial­programme, Aktiv-
   Rückzahlung oder Verrechnung erfolgt, wenn die                          züglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem             programme, Camper-Programme
   Wohneinheit und das Inventar bei Beendigung des                         20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preis­     		 bis zum 31. Tag vor Reiseantritt              25 %
   Aufenthaltes in ordnungsgemäßem Zustand gerei-                          erhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende            		 ab dem 30. Tag vor Reiseantritt               40 %
   nigt zurückgegeben worden sind.                                         berechtigt, ohne Gebühren vom Reise­vertrag zurück­     		 ab dem 24. Tag vor Reiseantritt               50 %
                                                                           zutreten oder die Teilnahme an einer mindestens         		 ab dem 17. Tag vor Reiseantritt               60 %
    5 Kinder­ermäßigungen                                                  gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Ver­        		 ab dem 10. Tag vor Reiseantritt               80 %
                                                                           anstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne       		 ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des
		 Maßgebend ist das Kindesalter bei Reiseantritt.                         Mehrpreis für den Reisenden aus seinem An­gebot            Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 %
   Unab­hängig davon ist jedes mitreisende Kind und                        anzu­bieten. Die in diesem Absatz genannten, wech-      		 des Reisepreises
   dessen Alter bei der Buchung anzugeben.                                 selseitigen Rechte und Pflichten gelten auch im
      Den Umfang der Kinderermäßigungen entneh­                            Falle einer zulässigen Änderung einer wesent­lichen     		 C Bei lediglich vermittelten Eintrittskarten, z. B.
   men Sie bitte der jeweiligen Leistungsbeschreibung.                     Reiseleistung.                                             für Musicals (vgl. Ziffer 1.5), gelten die Stornobe-
   Kinder unter 2 Jahren werden bei Charterflügen im             6.3.5   Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der          dingungen des jeweiligen Anbieters, die Ihnen bei
   Rahmen von Pauschalarrangements ohne Anspruch                         Erklärung des Veranstalters über die Preis­­er­höhung        Buchung mitgeteilt werden.
   auf einen Sitzplatz im Flugzeug unentgeltlich beför-                  bzw. Änderung der Reise­leistung diesem gegenüber
   dert, sofern je Kind eine erwach­sene Begleitperson                   geltend zu machen.                                        		 D Für Angebote von X-TUI, X-1-2-FLY und für
   mitreist. Im Rahmen von Pauschalarrangements mit                                                                                   Ticket-Pakete bestehend aus Musical-/Showticket
   Linienflugbe­för­derung und bei reinen Flugange­boten
   (Charter- bzw. Linien­flug) werden für Kinder unter              7 Rücktritt durch den Reisen­­den                                 und Unterkunft gelten folgende Stornogebühren:
                                                                                                                                   		 bis zum 31. Tag vor Reiseantritt               40 %
   2 Jahren 10 % der Flugkosten be­lastet, ohne An-                   vor Reisebeginn/ Stornogebühren                              		 ab dem 30. Tag vor Reiseantritt                55 %
   spruch auf einen eigenen Sitzplatz.                            7.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise           		 ab dem 24. Tag vor Reiseantritt                65 %
      Bei falschen Altersangaben ist der Veranstalter                 zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rück-            		 ab dem 17. Tag vor Reiseantritt                75 %
   berechtigt, darauf beruhende Differenzen zum                       trittserklärung bei dem Veranstalter (Anschriften            		 ab dem 10. Tag vor Reiseantritt                85 %
   korrek­ten Reisepreis zuzüglich einer Bearbeitungs­                siehe unten nach Ziffer 17.) bzw. Ihrer Buchungs­            		 ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des
   gebühr von € 50,– nachzuerheben.                                   stelle. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich         Reise­antritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 %
      Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich                 zu erklären.                                                 		 des Reisepreises
   niedrigerer Bearbeitungskosten bleibt Ihnen unbe­              7.2 Wenn Sie von der Reise zurücktreten oder wenn Sie
   nommen.                                                            die Reise nicht antreten, verliert der Veranstalter          		 E Für gesondert gekennzeichnete Top-Angebote
                                                                      den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann               und für ausgewählte, kurzfristige bzw. preisredu-
    6 Leistungs- und Preis­änderungen                                 der Veranstalter, soweit der Rücktritt bzw. der Nicht­          zierte Specials gelten folgende Stornogebühren:
  6.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen gegenüber               antritt der Reise nicht von ihm zu vertreten ist und         		 bis zum 31. Tag vor Reiseantritt               25 %
      dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach            nicht ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine ange­           		 ab dem 30. Tag vor Reiseantritt                45 %
      Vertragsschluss notwendig werden und vom Reise-                 messene Entschädigung in Abhängigkeit von dem                		 ab dem 24. Tag vor Reiseantritt                65 %
      veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbei­               jeweiligen Reisepreis für die bis zum Rücktritt/Nicht­­      		 ab dem 17. Tag vor Reiseantritt                75 %
      geführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht            antritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine              		 ab dem 10. Tag vor Reiseantritt                85 %
      erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der ge­buch­             Aufwendungen (Rücktrittsgebühren) verlangen.                 		 ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des
      ten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Ge­währ­                Diese Rücktrittsgebühren sind in Ziffer 7.5 unter           Reise­antritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 %
      leis­tungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere             Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des                		 des Reisepreises
      soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln                    Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn
      behaftet sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, den           in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis
      Kunden über wesentliche Leistungsänderungen                     pauschaliert.
      unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungs-
                                                                                                                                                                                              3
F Für besondere Produkte des Veranstalters                             Für den Reisepreis und die durch den Eintritt           12 Mängelanzeige, Abhilfe,
     Wolters-Reisen (Schiffsreisen mit Hurtigruten,                    der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der
     Iceland Pro Cruises, Phoenix Reisen, Hansa Touristik,             an­gemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als              Minderung, Kündigung
     Oceanwide Expeditions, G Aventures, MSC Kreuz-                    Gesamtschuldner.                                          12.1 Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsge­
     fahrten, Norwegian Cruise Line, Royal Caribbean,                                                                                 mäß erbracht, kann der Reisende Abhilfe ver­langen.
                                                                                                                                      Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn
     Celebrity Cruises, Ponant Kreuzfahrten, Cunard,                9 Reiseversicherungen                                             sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
     Haimark Line, SE Tours, Plantours Kreuzfahrten und
                                                                 		 Die Veranstalter empfehlen den Abschluss eines um-           12.2 Der Reisende kann eine Minderung des Reisepreises
     Göta Kana) gelten abweichende Bedingungen, die
                                                                    fassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere                 verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertrags­gemäß
     Ihnen jeweils vor der Buchung mitgeteilt werden.
                                                                    inklusive einer (auch jeweils separat zu buchenden)               erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft
 7.6 Der Veranstalter behält sich vor, anstelle der vor-
                                                                    Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Ver-                unterlassen hat, den Mangel unverzüglich (ohne
     stehen­den Pauschalen eine höhere, individuell
                                                                    sicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei                  schuldhaftes Zögern) anzuzeigen.
     berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der
                                                                    Unfall oder Krankheit. Bitte beachten Sie hierzu die         12.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich
     Veranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere
                                                                    besonderen Angebote in den jeweiligen Leistungsbe-                beein­trächtigt und leistet der Veranstalter innerhalb
     Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale
                                                                    schreibungen. Einzelheiten zum Versicherungsschutz                einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der
     entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveran-
                                                                    finden Sie im Anschluss an diese Reisebedingungen                 Reisende im Rahmen der gesetz­lichen Bestimmun-
     stalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung
                                                                    oder erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle.                       gen den Reisevertrag – in seinem eigenen ­Interes­se
     unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen
     und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der                                                                                 und aus Beweis­sicherungs­gründen wird Schriftform
     Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.         10 Rücktritt und Kündigung durch den                                empfohlen – kündigen.
 7.7 Ihr Recht, einen Ersatzteilnehmer zu stellen (siehe             ­Reiseveranstalter                                                  Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise
     unten Ziffer 8.2), bleibt durch die vorstehenden                                                                                 infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veran­stal­
                                                                  10.1 Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Ein-
     Bedingungen unberührt.                                                                                                           ter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.
                                                                       haltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung
                                                                                                                                         Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf
                                                                       der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung
                                                                                                                                      es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder
     8 Umbuchung, Ersatz­person                                        durch den Veranstalter vom Reisenden nachhaltig
                                                                                                                                      von dem Veranstalter verweigert wird oder wenn die
    8.1 Auf Ihren Wunsch nimmt der Veranstalter, soweit                gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Reisen-
                                                                                                                                      sofortige Kündigung des Vertrages durch ein beson-
        durchführbar, bis zum 31. Tag vor Reiseantritt bzw.            der in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die
                                                                                                                                      deres Interesse des Reisenden gerecht­fertigt ist.
        bei Reisen im Sinne der Ziffer 7.5.2 A bis zum 46. Tag         sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
                                                                                                                                         Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der
        vor Reiseantritt eine Abänderung der Bestätigung               ist. Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf
                                                                                                                                      Reisende den Anspruch auf Rückbeförderung. Er
        (Umbuchung) vor. Als Umbuchungen gelten z. B.                  den Reisepreis. Evtl. Mehr­kosten für die Rückbeför-
                                                                                                                                      schuldet dem Veranstalter nur den auf die in An-
        Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des               derung trägt der ­Störer selbst.
                                                                                                                                      spruch genommenen Leistungen entfallenden Teil
        Ortes des Reise­antritts, der Unterkunft oder der                  Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert
                                                                                                                                      des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn
        Beförderung. Dafür wird eine gesonderte Gebühr                 ersparter Aufwendungen sowie die­jenigen Vorteile
                                                                                                                                      von Interesse waren.
        von € 50,– pro Person erhoben. Gegenüber Leis-                 anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwen-
                                                                                                                                 12.4 Wegen der für Flugreisen der Marke „TUI“ gelten­-
        tungsträgern (z. B. Fluggesellschaften) entstehende            dung nicht in Anspruch genommener ­Leistungen
                                                                                                                                      den Geld-zurück-Garantie des Veranstalters
        Mehrkosten werden gesondert berechnet. Bitte                   erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen
                                                                                                                                      TUI Deutschland GmbH beachten Sie bitte die
        achten Sie deshalb auch auf die korrekte Schreib-              durch Leis­tungsträger.
                                                                                                                                      Hinweise in den betreffenden Leistungsbeschrei­
        weise Ihres Namens.                                       10.2 Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer in
                                                                                                                                      bungen.
            Darüber hinaus gilt Folgendes:                             der jeweiligen Leistungsbeschreibung und in der
            Bei einer Änderung der Beförderung, der Unter-             Bestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl
        kunft (außer Änderungen innerhalb der gebuchten                bis 5 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurück-        13 Haftung
        Unterkunft) oder des Reisetermins wird der Reise-              treten (Zugang beim Reisenden). Der Veranstalter         13.1 Bei Vorliegen eines Mangels kann der ­Reisende
        preis für die geänderten Leistungen komplett neu               informiert Sie selbstverständlich, sofern zu einem            unbe­schadet der Herabsetzung des Reisepreises
        berechnet auf der Basis der dann geltenden Preise              früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Min-            (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz
        und Bedingungen.                                               destteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die            verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht
            Bei einer Änderung innerhalb der gebuchten                 Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüg-              auf ­einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu
        Unterkunft (z. B. Änderung der Zimmerkategorie, der            lich zugeleitet. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis        vertreten hat. Er kann Schaden­ersatz auch wegen
        Verpflegungsart oder der Zimmerbelegung des ge-                dann umgehend zurück.                                         nutzlos auf­gewandter ­Urlaubszeit verlangen, wenn
        buchten Zimmers) wird der Preis für die geänderten        10.3 Im Fall des Rücktritts des Veranstalters nach ­Ziffer         die Reise vereitelt oder ­erheblich beeinträchtigt
        Leistungen anhand der der Buchung bisher zugrun-               10.2 ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme an            worden ist.
        deliegenden Preise und Bedingungen neu ermittelt.              einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu         13.2 Vertragliche Schadenersatz­ansprüche
        Änderungen nach den oben genannten Fristen (z. B.              verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine   		 Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schä-
        bei Flugreisen/Standard-Gebühren ab 30. Tag vor                solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus             den, die nicht Körperschäden sind, ist auf den drei­
        Reiseantritt) sowie Änderungen über den Geltungs-              seinem ­Angebot anzubieten.                                   fachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden
        zeitraum der der Buchung zugrunde liegenden                        Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach           des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahr­lässig
        Leis­tungsbeschreibung (Ziffer 3.1) hinaus, können             der Rücktrittserklärung des Veranstalters diesem ge-          durch den Veranstalter herbeigeführt wird oder b)
        nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedin-              genüber geltend zu machen. Sofern der Reisende von            soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden
        gungen gemäß Ziffer 7.5 bei gleichzeitiger Neuan-              seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen            entstehenden Schaden allein wegen eines Verschul-
        meldung vorgenommen werden. Des Weiteren                       Reise ­keinen Gebrauch macht, erhält er den ein­ge­           dens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
        können Flug­umbuchungen, Änderungen des                        zahlten Reisepreis unverzüglich zurück.                  13.3 Deliktische Schadenersatz­ansprüche
        Reisetermins, des Reiseziels und des Reiseantritts                                                                      		 Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Scha­
        bei Angeboten von X-TUI, X-1-2-FLY und von geson-         11 Außergewöhnliche Umstände,                                      den­ersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die
        dert gekennzeichneten Pauschalreisen, die Linien-                                                                            nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,
        flug-Sondertarife enthalten, stets nur nach Rücktritt
                                                                     Höhere Gewalt                                                   ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des
        vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer          11.1 Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen              dreifachen Reisepreises beschränkt.
        7.5 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen                höherer Gewalt verweisen wir auf § 651j BGB.                      Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je
        werden.                                                        Dieser hat folgenden Wortlaut:                                Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber
    8.2 Bis zum Reiseantritt kann der Reisende verlangen,              „(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss             hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer
        dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus             nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich                 Abkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben
        dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mit-             erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können           von der Beschränkung unberührt.
        teilung an den Veranstalter.                                   sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende       13.4 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen,
            Dieser kann dem Eintritt des Dritten anstelle des          den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift             Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit
        Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den                   kündigen.                                                     Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich ver­mit­
        besonderen Reise­erfordernissen nicht genügt oder              2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so               telt werden (z. B. Ausflüge, Sport­­­veran­­staltun­gen,
        seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder be-             findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2,         Theaterbesuche, Ausstellungen, Be­förderungs­leis­tun­
        hördliche Anordnungen ent­gegen­stehen.                        Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die               gen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und
            Tritt ein Dritter an die Stelle des angemeldeten           Rückbeförderung sind von den Parteien je zur                  Zielort), wenn diese Leistungen in der Reise­aus­schrei­
        Teilnehmers, ist der Veranstalter berechtigt, für              Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten            bung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich
        die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson ent-              dem Reisenden zur Last.“                                      und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners
        stehenden Bearbeitungskosten pauschal € 10,– zu           11.2 Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie              als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeich­­net
        verlangen. Gegenüber Leistungsträgern (z. B. Flug-             im Internet unter „www.auswaertiges-amt.de“ sowie             werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht
        gesellschaften) entstehende Mehrkosten werden                  unter der Telefonnummer (030) 5000-2000.                      Bestandteil der Reiseleistungen des Veran­stalters
        gesondert berechnet. Der Nachweis mit dem Eintritt                                                                           sind.
        des Dritten nicht entstandener oder wesentlich
        niedri­gerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.

4
Der Veranstalter haftet jedoch                                           Versäumt der Reisende schuldhaft, ­einen auf-           15.2 Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Er-
13.4.1 für Leistungen, welche die Beförderung von Kunden                 getretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, tritt                 teilung und den Zugang notwendiger Visa durch die
        vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum                   eine Minderung des Reisepreises nicht ein.                       jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie ihn mit
        ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen           13.7.3 Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgend­welche                 der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass
        während der Reise und die Unterbringung während                  Ansprüche anzuerkennen.                                          die Ver­zögerung von dem Veranstalter zu vertreten
        der Reise beinhalten sowie                                 13.8 Verbraucherstreitbeilegung/OS-Plattform                           ist. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen
13.4.2 wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden             		 Die Europäische Kommission stellt unter                              Stellen müssen Sie mit einem ungefähren Zeitraum
        die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder                   http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform                von etwa 8 Wochen ­rechnen.
       Orga­nisationspflichten des Veranstalters ursächlich              zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitig-      15.3 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die
       geworden ist.                                                     keiten bereit. TUI D und Wolters Reisen nehmen                   Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften
 13.5 Die Beteiligung an Sport- und anderen ­Ferien-                     derzeit nicht an diesem freiwilligen Verfahren zur               selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere
       ­aktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sport-               alternativen Streitbeilegung teil. Daher kann auch               die Zahlung von Rücktritts­kosten, die aus der Nicht-
        anlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor                    die OS-Plattform von unseren Kunden nicht genutzt                befolgung dieser Vorschriften er­wach­­sen, gehen zu
        Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei                 werden.                                                          seinen Las­ten, ausgenommen wenn sie durch eine
        Sport­veranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten                                                                               schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Ver-
        auftreten, haftet der Veranstalter nur, wenn ihn ein        14 Fristen, Adressaten, Verjährung                                    anstalters bedingt sind.
        Verschulden trifft. Der Veranstalter empfiehlt den                                                                          15.4 Entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung
        Abschluss einer Unfallversicherung.                            und Abtretung                                                      (Ziffer 3.1), ob für Ihre Reise ein Reisepass erfor-
 13.6 Soweit in Leistungsbeschreibungen (Ziffer 3.1)               14.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung                  derlich ist oder der Personalausweis genügt, und
        ausgeschrieben, enthält Ihr Reiseplan Fahrscheine                der Reise (§§ 651c bis 651f BGB) sind spätestens                 ­achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr
        „Zug zum Flug“ der DB AG.                                        innerhalb eines Monats nach der vertraglich vor-                  Personal­ausweis für die Reise eine ausreichende
			 Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage                            gesehenen ­Be­endigung der Reise gegen­über Ihrem                 Gültig­keits­dauer besitzt. Kinder benötigen eige­ne
       der Bedingungen des jeweiligen Beförderungs­­­                    Ver­­­anstalter (siehe unten nach Ziffer 17) geltend zu           Reisedokumente.
       unter­nehmens, die auf Wunsch zugänglich ge­macht                 machen. Dies sollte im eigenen Inte­resse schriftlich      15.5 Zoll- und Devisenvorschriften werden in ­ver­schie­de-
       wer­­­den.                                                        geschehen.                                                        ­nen Ländern sehr streng gehandhabt.
            Die Rechte und Pflichten des Veranstalters und                   Nach Frist­ablauf kann der Reisende Ansprüche                     Informieren Sie sich bitte genau und ­befolgen Sie
       der Reisenden nach dem Reisevertragsrecht und                     nur noch ­geltend machen, wenn er ohne Verschul-                   die Vorschriften unbedingt.
        diesen ausführlichen Reisebedingungen werden                     den gehindert war, die Frist einzuhalten. Der Tag          15.6 Von verschiedenen Staaten werden bestimm­te
        durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungs-               des Reiseendes wird bei Berechnung der Monatsfrist              Impfzeugnisse verlangt, die nicht ­jünger als 8 Tage
        unternehmens nicht eingeschränkt.                                nicht mitgerechnet.                                             und nicht älter als 3 Jahre (Pocken) bzw. 10 Jahre
            Jeder Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise                Wegen der Anmeldung von Gepäckschäden,                      (Gelbfieber) sein ­dürfen. Der­artige Impfzeugnisse
       zum Abflughafen selbst verantwortlich, es sei denn,               Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäck-                sind auch deutschen Behörden vorzuweisen, sofern
       eine Verspätung beruht auf einer vorsätzlichen oder               verlust siehe Ziffer 13.7.2.                                    Sie aus bestimmten Ländern (z. B. Afrika, ­Vor­derer
       grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters.      14.2 Verjährung                                                       ­Orient) zurückkehren. Ent­sprechende Informationen
 13.7 Mitwirkungspflicht, Beanstandungen                          14.2.1 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f                entnehmen Sie bitte dem Katalog und wenden Sie
13.7.1 Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörun-             BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers                   sich an Ihre Buchungsstelle.
        gen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen                      oder der Gesundheit, die auf einer vorsätz­lichen oder
                                                                         fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder
        daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden
                                                                         eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
                                                                                                                                     16 Datenschutz
        oder gering zu halten.
                                                                         des Veranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren.      		 Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur
13.7.2 Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung
                                                                             Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sons­        Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet
        haben, ist diese an Ort und Stelle unverzüglich unse-
                                                                         tiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob         und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung er-
        rer Reiseleitung im Sinne der Ziffer 3.6 Satz 1 bzw.
                                                                         fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder        forderlich sind. Wir möchten Sie darüber hinaus zu-
        dem Ansprechpartner im Sinne der Ziffer 3.6 Satz 2
                                                                         eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen        künftig schriftlich über aktuelle Angebote informie-
        mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen.
                                                                         des Veranstalters beruhen.                                   ren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie dies
            Ist die Reiseleitung bzw. Ihr Ansprechpartner nicht
                                                                  14.2.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f             nicht wünschen. Wenn Sie im Zusammenhang mit
        erreichbar, ­wenden Sie sich an den Leistungsträger
                                                                         BGB verjähren in einem Jahr.                                 dem Kauf/der Buchung einer Ware oder Dienstleis-
        (z. B. Transfer-Unternehmen, Hotelier, Schiffsleitung)
                                                                  14.2.3 Die Verjährung nach den vorstehenden Absätzen                tung Ihre E-Mail-Adresse angeben, können wir auch
        oder an den Veran­­stalter bzw. an dessen örtliche
                                                                         14.2.1 und 14.2.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag           diese verwenden, um Ihnen mit der gebuchten
        Vertretung. Die notwendigen Telefon- und Telefax-
                                                                         des vertraglichen Reiseendes folgt.                          Ware/Dienstleistung bzw. Reise im Zusammenhang
        nummern sowie E-Mail-Adressen finden Sie in Ihrem
                                                                  14.2.4 Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in              stehende oder ähnliche Dienstleistungen unseres
        Reiseplan oder in der Leistungsbeschreibung (Ziffer
                                                                         drei Jahren.                                                 Unternehmens zu übersenden. Sollten Sie die Zusen-
        3.1) bzw. in den Informationsmappen im Hotel.
                                                                  14.2.5 Schweben zwischen dem Reisenden und dem Veran-               dung von Informationen nicht wünschen, finden Sie
            Schäden oder Zustellungsverzögerungen von
                                                                         stalter Verhandlungen über den Anspruch oder die             die Möglichkeit zur Abmeldung in jeder E-Mail Kom-
        Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen empfiehlt
                                                                         den Anspruch begründenden Umstände, so ist die               munikation oder Sie können sich an den Bereich
        der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und
                                                                         Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der                „Datenschutz“ unter der unten genannten Anschrift
        Stelle, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Ent-
                                                                         Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen ver-          des Veranstalters wenden. Soweit wir uns zur Ver-
        deckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern
                                                                         weigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Mona­te        arbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
        binnen 14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer
                                                                         nach dem Ende der Hemmung ein.                               externer Dienstleister außerhalb der EU bzw. des EWR
        Verspätung spätestens 21 Tage, nachdem das Ge­
                                                                   14.3 Ihre Buchungsstelle tritt nur als Vermittler beim             (sog. Drittländer ohne angemessenes Datenschutz-
        päck oder die Güter dem Reisenden zur Verfügung
                                                                         Abschluss des Reisevertrages auf. Sie ist nicht              niveau) bedienen, wird der Schutz Ihrer personen-
        gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige
                                                                         befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewähr­             bezogenen Daten durch die Vereinbarung der soge-
        (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzei-
                                                                         leistungs- und Schadensersatz­ansprüchen durch               nannten „EU-Standardvertragsklauseln“ abgesichert.
        gen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstat-
        tungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt              Reisende entgegen­zunehmen.
        worden ist.                                                14.4 Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstal-            17 Allgemeines
            Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung                 ter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitrei-     		 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
        oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reise­lei­              senden Familienangehörigen oder Mitreisenden einer           Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des
        tung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters             gemeinsam angemeldeten Gruppe.                               gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt
        anzuzeigen.                                                                                                                   für die vorliegenden Reisebedingungen.
            Soweit deswegen Gewährleistungsrechte aus den           15 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
        §§ 651c Abs. 3, 651 d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend           Gesund­­heitsbestim­mungen                                  Diese Reisebedingungen und Hinweise gelten
        gemacht werden, gelten die Fristen gemäß Ziffer 14.1.                                                                      für die Reiseveranstalter
        Bei Beanstandungen müssen Gäste von Ferienwoh-             15.1 Der Veranstalter wird Staatsangehörige des EU-
        nungen/-häusern/Appartements unverzüglich bei                   Mitgliedstaates, in dem die Reise angeboten wird,
                                                                        über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesund-             TUI Deutschland GmbH
        dem im Reiseplan angegebenen Ansprechpartner                                                                               Karl-Wiechert-Allee 23
        Abhilfe verlangen. Wenn das keinen Erfolg hat, müs-             heitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen
                                                                        vor Reiseantritt unterrichten. Angehörige anderer          30625 Hannover
        sen Sie sich bitte mit der nächstgelegenen Station                                                                         Handelsregister: Hannover HRB 62522
        der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des              Staaten sollten sich bei den für sie zuständigen
        Veranstalters in Verbindung setzen.                             Botschaften/Konsulaten erkundigen.                         und
                                                                                                                                   Wolters Reisen GmbH
                                                                                                                                   Postfach 11 51
                                                                                                                                   28801 Stuhr
                                                                                                                                   Handelsregister: Walsrode HRB 110468

                                                                                                                                   Drucklegung: Mai 2017, 68. Auflage

                                                                                                                                                                                                5
REISEVERSICHERUNGEN
für TUI, X-TUI und airtours
Gültig für alle Buchungen mit Abreise ab 01.11.2016.

                   DOKUMENTE ZUR VERSICHERUNGSPOLICE 14_4660
Nur gültig in Verbindung mit den auf der Versicherungspolice/Reise-/Buchungsbestätigung ausgewiesenen Prämien und
Leistungsbeschreibungen. Die abgeschlossene Versicherung ist auf der Versicherungspolice/Reise-/Buchungsbestätigung
dokumentiert!
DIE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK                                   Optimalschutz                                                 Reiseart: gültig für alle Reisearten – auch Geschäftsreisen
Reiserücktritt-Plus                                           n Reiserücktritt-Versicherung                                 Geltungsbereich: europaweit (inkl. Mittelmeer-Anrainer-
n Reiserücktritt-Versicherung                                 n Gesundheits-Assistance                                      staaten und Kanarische Inseln) bzw. weltweit
	Selbstbehalt (nur bei Tarifen mit Selbstbehalt):            n Reise-Assistance                                            Versicherter Reisepreis: siehe Versicherungspolice/Reise-/
  20 % des erstattungsfähigen Schadens (mindestens            	Für Sicherheit, Mobilität, Geld und Behörden, Haus          Buchungsbestätigung
  € 25,- je Person/Objekt)                                      und Familie                                                 Versicherte Reisedauer: siehe Versicherungspolice/Reise-/
n Gesundheits-Assistance                                      n Reiseabbruch-Versicherung                                   Buchungsbestätigung.
n Reise-Assistance                                            n Umbuchungsgebühren-Schutz                                   Die Versicherungen gelten für die Dauer einer Reise (vom
	Für Sicherheit, Mobilität, Geld und Behörden, Haus          n Reise-Krankenversicherung                                   Antritt der Reise bis zur Rückkehr), maximal sind 45 Tage
  und Familie                                                 n Kranken-Rücktransport                                       möglich.
n Umbuchungsgebühren-Schutz                                   n Reisegepäck-Versicherung
                                                              	Versicherungssummen: € 3.000,- je Person,                   Reise-Krankenschutz
Reiseart: gültig für alle Reisearten – auch Geschäftsreisen     € 6.000,- je Familie                                        n Reise-Krankenversicherung
Geltungsbereich: weltweit                                                                                                   n Kranken-Rücktransport
Versicherter Reisepreis: siehe Versicherungspolice/Reise-/    Reiseart: gültig für alle Reisearten – auch Geschäftsreisen   n Gesundheits-Assistance
Buchungsbestätigung; maximal sind € 10.000,- je Person/       Geltungsbereich: europaweit (inkl. Mittelmeer-Anrainer-
Familie/Objekt möglich                                        staaten und Kanarische Inseln) bzw. weltweit                  Reiseart: gültig für alle Reisearten – auch Geschäftsreisen
Versicherte Reisedauer: unbegrenzt                            Versicherter Reisepreis: siehe Versicherungspolice/Reise-/    Geltungsbereich: europaweit (inkl. Mittelmeer-Anrainer-
                                                              Buchungsbestätigung; maximal sind € 10.000,- je Person/       staaten und Kanarische Inseln) bzw. weltweit
Reiserücktritt-Premium                                        Familie/Objekt möglich                                        Versicherter Reisepreis: siehe Versicherungspolice/Reise-/
n Reiserücktritt-Versicherung                                 Versicherte Reisedauer: siehe Versicherungspolice/Reise-/     Buchungsbestätigung
	Selbstbehalt (nur bei Tarifen mit Selbstbehalt):            Buchungsbestätigung.                                          Versicherte Reisedauer: siehe Versicherungspolice/Reise-/
  20 % des erstattungsfähigen Schadens (mindestens            Die Versicherungen gelten für die Dauer einer Reise           Buchungsbestätigung.
  € 25,- je Person/Objekt)                                    (vom Antritt der Reise bis zur Rückkehr), maximal sind        Die Versicherungen gelten für die Dauer einer Reise (vom
n Gesundheits-Assistance                                      45 Tage möglich. Im Rahmen der Reiserücktritt- und            Antritt der Reise bis zur Rückkehr), maximal sind 45 Tage
n Reise-Assistance                                            Reiseabbruch-Versicherung besteht Versicherungsschutz         möglich.
	Für Sicherheit, Mobilität, Geld und Behörden, Haus          unabhängig von der Dauer der Reise.
  und Familie
n Reiseabbruch-Versicherung                                   Kompaktschutz
	Selbstbehalt (nur bei Tarifen mit Selbstbehalt):            n Reisegepäck-Versicherung
  20 % des erstattungsfähigen Schadens (mindestens            	Versicherungssummen: € 3.000,- je Person,
  € 25,- je Person/Objekt)                                      € 6.000,- je Familie
n Umbuchungsgebühren-Schutz                                   n Gesundheits-Assistance
                                                              n Reise-Assistance
Reiseart: gültig für alle Reisearten – auch Geschäftsreisen   	Für Sicherheit, Mobilität, Geld und Behörden, Haus
Geltungsbereich: weltweit                                       und Familie
Versicherter Reisepreis: siehe Versicherungspolice/Reise-/    n Reise-Krankenversicherung
Buchungsbestätigung;                                          n Kranken-Rücktransport
maximal sind € 10.000,- je Person/Familie/Objekt möglich
Versicherte Reisedauer: unbegrenzt

WIR SIND FÜR SIE DA                                           Wichtig für Hilfe im Notfall während der Reise:               Schadenmeldung nach der Reise
Stornoberatung und Hilfe im Notfall                           n	Halten Sie die genaue Anschrift und Telefonnummer          Schnell, bequem und rund um die Uhr melden Sie
Die ELVIA Stornoberatung ist in jeder Reiserücktritt-            Ihres derzeitigen Aufenthaltsorts bereit.                  uns Ihren Schaden unter
Versicherung inklusive. Erfahrene Reisemediziner beraten      n	Notieren Sie sich die Namen Ihrer Ansprechpartner          www.allianz-assistance.de/schadenmeldung
Sie, ob Ihre Reise im Krankheitsfall sofort storniert            wie z. B. Arzt, Krankenhaus, Polizei.                      (alternativ auch per Post an unsere Schadenabteilung).
werden muss oder abgewartet werden kann, ob Sie               n	Schildern Sie möglichst genau den Sachverhalt und
doch reisen können. Das Risiko von eventuell höheren             halten Sie alle notwendigen Angaben bereit (Reise-
Stornokosten übernehmen wir.                                     beginn/-ende, Veranstalter, Versicherungsnummer).
Auch bei Notfällen während der Reise ist die Assistance
für Sie da. Unser 24-Stunden-Notfall-Service bietet Ihnen     Fragen zu den Versicherungsleistungen
rund um die Uhr schnelle und fachkundige Hilfe weltweit!      Unser Service-Team informiert Sie rund um das
                                                              Thema Reiseschutz (Mo-Fr 08.30-19.00 Uhr und
Telefon: +49.89.6 24 24-245                                   Sa 09.00-14.00 Uhr):
E-Mail: notfall@allianz-assistance.de
                                                              Telefon: +49.89.6 24 24-460
                                                              Telefax: +49.89.6 24 24-244
                                                              E-Mail: service@allianz-assistance.de
                                                              www.allianz-assistance.de
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BITTE BEACHTEN SIE FOLGENDE WICHTIGE HINWEISE
Einzel-Prämie: gültig für jeweils eine Person
Familien-Prämie: gültig für maximal zwei Erwachsene und mindestens ein Kind bis einschließlich 21 Jahre unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis. Eigene Kinder können in
beliebiger Anzahl versichert werden. Ansonsten sind maximal sechs Kinder versicherbar.
Objekt: gültig für gemietete Objekte (z. B. Ferienwohnung, Wohnmobil, Hausboot, Fährpassage)

Abschlusshinweise: Jeder Reiseschutz mit inkludierter Reiserücktritt-Versicherung sollte bei Buchung der Reise abgeschlossen werden, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor
Reiseantritt möglich. Bei Buchungen ab 29 Tagen vor Reiseantritt ist der Reiseschutz sofort, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, abzuschließen. Die Versicherung gilt
jeweils nur für die gemäß Reisebestätigung gebuchte Reise. Der Versicherungsschutz für die Reiserücktritt-Versicherung beginnt bei Abschluss, in den übrigen Versicherungssparten
beginnt er mit dem Antritt der versicherten Reise und endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch mit der Beendigung der versicherten Reise. Der Versicherungs-
schutz verlängert sich über das planmäßige Reiseende hinaus, wenn die vereinbarte Versicherung die gesamte geplante Reise erfasst und sich die Beendigung der Reise aus Gründen
verzögert, welche die versicherte Person nicht zu vertreten hat.

Versicherungsschutz besteht nur für die namentlich in der Versicherungspolice/Reise-/Buchungsbestätigung aufgeführte(n) versicherte(n) Person(en).
Die Höhe der Prämie richtet sich in der Regel nach dem ausgewählten Versicherungsschutz, der Laufzeit des Vertrages und dem Preis der versicherten Reise.
Prämien für höhere Reisepreise auf Anfrage.

   Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die einmalige oder erste Prämie nicht bezahlt ist, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu
   vertreten.

Allianz Global Assistance ist eine Marke der AWP P&C S.A. Die vertraglich vereinbarten Versicherungsleistungen werden von AWP P&C S.A. nach Maßgabe der nachstehenden
Versicherungsbedingungen geboten. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam. Die Versicherungssteuer ist in den Prämien enthalten. Gebühren werden nicht erhoben. Maßgebend
für den Versicherungsumfang sind die in der Versicherungspolice/Reise-/Buchungsbestätigung dokumentierten Prämien und Leistungsbeschreibungen.

Olaf Nink, Hauptbevollmächtigter

AWP P&C S.A.                                           Hauptbevollmächtigter: Olaf Nink
Niederlassung für Deutschland                          Registergericht: München HRB 4605
Bahnhofstraße 16                                       USt.-IdNr.: DE 129274528
D-85609 Aschheim (bei München)                         VersSt.-Nr.: 9116 80200191

AWP P&C S.A.
Aktiengesellschaft französischen Rechts
Sitz der Gesellschaft: Saint-Ouen (Frankreich) Handelsregister: R.C.S. Bobigny 519 490 080
Vorstand: Rémi Grenier (Vorsitzender), Ulrich Delius, Fabio de Ferrari, Anh Tran Hong, Claudius Leibfritz, Sylvie Ouziel, Lidia Luka-Lognoné

PRODUKT- UND VERBRAUCHERINFORMATIONEN
Dieses Informationsblatt soll Ihnen in knapper Form einen Über-     GESUNDHEITS-ASSISTANCE                                              UMBUCHUNGSGEBÜHREN-SCHUTZ
blick über unsere Versicherungsprodukte verschaffen. Beschrieben    Bietet Hilfe bei persönlichen Notfällen während des versicherten    Erstattet die vertraglich geschuldeten Umbuchungsgebühren bis
sind nur die wesentlichen Inhalte. Der Versicherungsschutz ein-     Zeitraums: bei Krankheit, Unfall, Tod. Organisiert Kranken-         zu höchstens € 50,- je Person/Objekt, vgl. § 1 AVB UG AWP TUI-K.
schließlich Versicherungssummen und Selbstbehalt-Regelungen         Rücktransport mit medizinisch adäquaten Mitteln, sobald
ist abschließend dargestellt in den Leistungen im Überblick und     medizinisch sinnvoll und vertretbar. Unter einer zentralen          REISE-KRANKENVERSICHERUNG
den AVB.                                                            Rufnummer steht die Assistance 24 Stunden täglich zur Seite.        Erstattet die Kosten für notwendige ärztliche Hilfe im Ausland bei
                                                                                                                                        Krankheiten und Unfallverletzungen, die während der Auslands-
REISERÜCKTRITT-VERSICHERUNG                                         REISE-ASSISTANCE                                                    reise akut eintreten:
Ersetzt die                                                         Bietet Hilfe bei persönlichen Notfällen sowie Informationsdienste   n	Arzt- und Krankenhauskosten;
n vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten       während des versicherten Zeitraums. Es werden Assistance-           n	Medikamente;
   Reisearrangement bei Nichtantritt der Reise, wahlweise bis zur   Leistungen im Rahmen der Themengebiete Sicherheit, Mobilität,       n	Rettungs- und Bergungskosten bei Unfällen.
   Höhe der Stornokosten die Mehrkosten der Umbuchung der           Geld und Behörden, Haus und Familie zur Verfügung gestellt.
   Reise aus versichertem Grund in eine Reisesaison mit höherem     Bei Krankheit, Unfall, Tod, Verlust von Zahlungsmitteln, Straf-     Die Assistance empfiehlt den Arzt oder das Krankenhaus mit
   Preis;                                                           verfolgung u. a. steht die Assistance unter einer zentralen         dem jeweils höchsten medizinischen Standard in nächst erreich-
n	Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt.             Rufnummer 24 Stunden täglich zur Seite.                             barer Nähe. Leistet die versicherte Person der Empfehlung der
                                                                                                                                        Assistance Folge, werden in Abweichung von §§ 1 und 2 AVB RK
Versichert ist u. a. die nach Vertragsabschluss auftretende uner-   REISEABBRUCH-VERSICHERUNG                                           AWP zusätzlich folgende Leistungen erbracht:
wartete schwere Erkrankung der versicherten Person oder eines                                                                           n	Übernahme der nachgewiesenen, notwendigen Telefonkosten;
                                                                    Ersetzt
nahen Angehörigen, die die planmäßige Durchführung der Reise                                                                            n	Übernahme der nachgewiesenen Fahrtkosten zur empfohlenen
                                                                    n	die zusätzlich entstandenen Rückreisekosten nach Art und
unzumutbar macht. Eine unerwartete schwere Erkrankung liegt                                                                                 Anlaufstelle;
                                                                       Qualität der versicherten Reise;
vor, wenn aus dem stabilen Zustand des Wohlbefindens und der                                                                            n	Unterbringung eines mitreisenden Angehörigen im oder beim
                                                                    n	den anteiligen Reisepreis der nicht genutzten Reiseleistung
Arbeits- und Reisefähigkeit heraus konkrete Krankheitssymptome                                                                              Krankenhaus, sofern dessen ständige Anwesenheit im Rahmen
                                                                       vor Ort bei nicht planmäßiger Beendigung bzw. Unterbrechung
auftreten, die dem Reiseantritt entgegenstehen und Anlass zur                                                                               der vollstationären Behandlung der versicherten Person erfor-
                                                                       der Reise zum Beispiel wegen unerwarteter schwerer
Stornierung geben. Weitere versicherte Ereignisse siehe § 2 AVB                                                                             derlich ist oder alternativ Übernahme der nachgewiesenen
                                                                       Erkrankung.
RR AWP TUI-K.                                                                                                                               Kosten für Besuchsfahrten eines mitreisenden Angehörigen
                                                                    Versichert ist u. a. die nach Vertragsabschluss auftretende uner-       vor Ort in vereinbarter Höhe.
Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Ereignisse, mit denen                                                                        Bei Reisen innerhalb von Ländern, in denen die versicherte Person
                                                                    wartete schwere Erkrankung der versicherten Person oder eines
zur Zeit der Buchung zu rechnen war. Weitere Ausschlüsse in                                                                             einen ständigen Wohnsitz hat oder in denen sie sich regelmäßig
                                                                    nahen Angehörigen, die die planmäßige Durchführung der Reise
§§ 3 AVB RR AWP TUI-K, 5 AVB AB AWP.                                                                                                    länger als drei Monate im Jahr aufhält, werden Kosten für die
                                                                    unzumutbar macht. Eine unerwartete schwere Erkrankung liegt
                                                                    vor, wenn aus dem stabilen Zustand des Wohlbefindens und der        Heilbehandlung nicht ersetzt. Stattdessen erhalten die versicher-
Tritt ein versichertes Ereignis ein, so müssen Sie die Buchung                                                                          ten Personen im Falle medizinisch notwendiger vollstationärer
                                                                    Arbeits- und Reisefähigkeit heraus konkrete Krankheitssymptome
unverzüglich stornieren, um die Stornokosten möglichst gering zu                                                                        Behandlung am Urlaubsort wegen während der Reise akut aufge-
                                                                    auftreten, die der planmäßigen Beendigung der Reise oder der
halten. Je später Sie stornieren, desto höher werden diese. Wird                                                                        tretener Krankheit oder Verletzung einen pauschalen Spesenersatz
                                                                    Fortsetzung der Reise entgegenstehen und Anlass zur Rückreise
erst später storniert, weil die erhoffte Heilung oder Besserung                                                                         für maximal 45 Tage. Mitversichert sind auch Kranken-
                                                                    geben. Weitere versicherte Ereignisse siehe § 2 AVB RA AWP.
nicht eintritt, kann die Ersatzleistung gekürzt werden (s. § 9                                                                          Rücktransport und Überführung.
AVB AB AWP). Vermeiden Sie diese Kürzung, indem Sie sich bei
                                                                    Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Ereignisse, mit denen
schweren Erkrankungen oder Unfallverletzungen unverzüglich an                                                                           Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Heilbehandlungen,
                                                                    zur Zeit des Versicherungsabschlusses bzw. des Reiseantritts zu
die Assistance wenden. Diese berät Sie zur Frage, ob storniert                                                                          deren Notwendigkeit der versicherten Person vor Reiseantritt be-
                                                                    rechnen war. Weitere Ausschlüsse in §§ 3 AVB RA AWP, 5 AVB
werden soll. Folgen Sie der Empfehlung, kommt eine Kürzung der                                                                          kannt war oder mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen
                                                                    AB AWP.
Versicherungsleistung nicht in Betracht.                                                                                                rechnen musste. Weitere Ausschlüsse in §§ 4 AVB RK AWP, 5 AVB
                                                                                                                                        AB AWP.
                                                                                                                                                                                                         7
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