REISE- UND VERSICHERUNGS-BEDINGUNGEN - TUI.com
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68. Auflage Gültig für Neubuchungen ab 01.07.2017 REISE- UND VERSICHERUNGS- BEDINGUNGEN n Ausführliche Reisebedingungen der TUI Deutschland GmbH und der Wolters Reisen GmbH n Versicherungsbedingungen für TUI und airtours sowie für 1-2-FLY n zusätzlich Kundeninformation für Flugreisende
AUSFÜHRLICHE REISEBEDINGUNGEN Lieber Feriengast, 2 Bezahlung Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich 2.1 Zur Absicherung der Kundengelder hat der Veranstal- niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen. ter eine Insolvenzversicherung beim Deutschen Reise- 2.10 Kosten für Nebenleistungen wie die Besorgung von bitte schenken Sie diesen Reisebedingungen Ihre Aufmerk Visa etc. sind, soweit nicht in der Leistungsbeschrei- samkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reise preis Sicherungsverein VVaG (DRS) abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet sich auf der Bestätigung. bung ausdrücklich vermerkt, nicht im Reisepreis bedingungen, die Ihnen vor der Buchung übermittelt werden, enthalten. Falls solche Kosten entstehen, zahlen an. Sie gelten für alle Programme (mit Ausnahme von Darüber hinaus ergeben sich aus der Bestätigung die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Sie diese bitte an die Buchungsstelle. TUI Cars, Eintrittskarten als Einzelleistungen, TUI Boots- ferien, TUI Ticket Shop (TTS) sowie sonstigen, als vermittelt Stornierung. gekennzeichneten Leistungen; die Bedingungen für diese 2.2 Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der 3 Leistungen, Preise Programme finden Sie in den dazugehörigen Leistungs Bestätigung die Anzahlung in Höhe von i. d. R. 3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, beschreibungen i. S. d. Ziffer 3.1) der Reiseveranstalter 25 % des Gesamtpreises fällig. Bei Angeboten von ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen TUI Deutschland GmbH und Wolters Reisen GmbH X-TUI, X-1-2-FLY und bei Ticket-Paketen bestehend (z. B. Internet, Katalog, Flyer) und den hierauf (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) sowie - Ziffern 12–14 aus Musical-/Showticket und Unterkunft beträgt Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung - auch für am Zielort bei der Reiseleitung gebuchte Ausflüge. die Anzahlung 40 % des Gesamtpreises. Die Kosten (vgl. Ziffer 1.1 Satz 2). Diese Bedingungen ergänzen die §§ 651a–m BGB (Bürger für Reiseversicherungen werden in voller Höhe Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter jeder- liches Gesetzbuch) sowie die §§ 4–11 BGB-InfoV (Ver- zusammen mit der Anzahlung fällig. zeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen ordnung über Informations- und Nachweispflichten nach 2.3 Der restliche Preis wird 4 Wochen vor Reiseantritt vornehmen, über die der Reisende vor Buchung bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Sie sind im fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise – wie gebucht selbstverständlich informiert wird. Internet abrufbar unter www.tui.com > Service > TUI AGB & – durchgeführt wird und der Reiseplan entweder 3.2 Ausführendes Luftfahrtunternehmen/ Reisebedingungen. bei Ihrer Buchungsstelle (z. B. Reisebüro, Online- gemeinschaftliche Liste Reisebüro, Call Center) bereitliegt oder Ihnen Der Veranstalter ist gemäß der Verordnung (EG) 1. Abschluss des Reisevertrages, Fremdleistungen verabredungsgemäß übermittelt wird. Bei Kurzfrist- 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet, Sie bei 2. Bezahlung buchungen (ab dem 30. Tag vor Reisebeginn) wird Buchung über die Identität der/des ausführenden 3. Leistungen, Preise der gesamte Reisepreis sofort fällig. Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Steht ein 4. Besondere Hinweise für Ferienwohnungen, 2.4 Die Gebühren im Falle einer Stornierung (vgl. ausführendes Luftfahrtunternehmen bei Buchung Ferienhäuser und Camper Ziffer 7) und Bearbeitungs- und Umbuchungs- noch nicht fest, sind Sie insoweit zunächst über 5. Kinderermäßigungen gebühren (vgl. Ziffer 8) werden jeweils sofort fällig. die Identität der/des wahrscheinlich ausführenden 6. Leistungs- und Preisänderungen 2.5 Zahlung direkt an den Veranstalter Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Sobald die 7. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn/ 2.5.1 Bei Zahlung im SEPA-Lastschriftverfahren benötigt Identität endgültig feststeht, werden Sie entspre- Stornogebühren der Veranstalter (ggf. über Ihre Buchungsstelle) chend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des 8. Umbuchung, Ersatzperson ein sogenanntes „Mandat“, das die Belastung Ihres ausführenden Luftfahrtunternehmens nach 9. Reiseversicherungen Girokontos mit dem zu zahlenden Preis (An- und Buchung sind Sie über den Wechsel so rasch wie 10. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter Restzahlung) im Wege der Lastschrift erlaubt. Das möglich zu unterrichten. 11. Außergewöhnliche Umstände, Höhere Gewalt Mandat ist Teil der Bestätigung. Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der 12. Mängelanzeige, Abhilfe , Minderung, Kündigung 2.5.2 Bei vielen Marken der Veranstalter können Sie Ihre EU einer Betriebsuntersagung unterliegen („gemein- 13. Haftung Reise auch mit einer Kreditkarte bezahlen. Der schaftliche Liste“), finden Sie unter www.lba.de > 14. Fristen, Adressaten, Verjährung und Abtretung Veranstalter benötigt (ggf. über die Buchungsstelle) Häufig gesucht > Airlines mit Flugverbot. 15. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheits- Ihre Adresse oder ggf. die Adresse des Unterlagen- 3.3 Flugbeförderung bestimmungen empfängers sowie Ihr Einverständnis zur Abbuchung Der Veranstalter weist darauf hin, dass es bei Direkt- 16. Datenschutz von Ihrer Kreditkarte. Bei Zahlung fällt ein Trans fllügen aus flug- und programmtechnischen Gründen 17. Allgemeines aktionsentgelt in Höhe von 0,7 % des Reisepreises, zu Zwischenlandungen kommen kann. auf ganze Euro kaufmännisch gerundet, an. Dieses Es wird dringend empfohlen, Geld, Wertgegen- gilt nicht für Zahlungen gem. Ziffer 2.6 sowie für stände, technische Geräte und Medikamente 1 Abschluss des Reisevertrages, Zahlungen im Lastschriftverfahren, mit der TUI Card, ausschließlich im Handgepäck zu befördern. Fremdleistungen der GuteREISE CARD und der ROBINSON Card. 3.4 Sonderwünsche, individuelle Reisegestaltung 1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem Veranstal- 2.5.3 TUI Deutschland Reisen können Sie bis 30 Tage vor 3.4.1 Buchungsstellen dürfen Sonderwünsche nur ter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Reiseantritt auch per Überweisung bezahlen, Reisen entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der des Veranstalters Wolters bis 8 Wochen vor Reise- bezeichnet werden. Der Veranstalter bemüht sich, Annahmeerklärung des Veranstalters zustande. Diese antritt und nur bei Buchung im Internet. Der Veran- Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht in bedarf keiner bestimmten Form. stalter benötigt dafür den Vor- und Zunamen, die der Leistungsbeschreibung (Ziffer 3.1) ausgeschrie- 1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für vollständige Adresse, die Telefonnummer und die ben sind, z. B. Zimmer benachbart oder Zimmer in alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, E-Mail-Adresse des Buchenden. Bei dieser Zahlart bestimmter Lage, nach Möglichkeit zu entsprechen. für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie fällt eine Bearbeitungsgebühr von € 3,– pro Vorgang Buchungsstellen sind weder vor noch nach Abschluss für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er an. des Reisevertrages berechtigt, ohne schriftliche Be- eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch 2.6 Zahlung über die Buchungsstelle stätigung des Veranstalters, von Leistungsbeschrei- ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernom- Im Ausnahmefall können sowohl die Anzahlung bungen bzw. bereits abgeschlossenen Reiseverträgen men hat. als auch, bei Entgegennahme des Reiseplans, die abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarun- 1.3 Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Zahlung des Restreisepreises an Ihre Buchungsstelle gen zu treffen, soweit sie hierzu nicht gesondert Sie eine schriftliche Bestätigung, die alle wesent geleistet werden. bevollmächtigt sind. lichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Rei- 2.7 Änderungen der vereinbarten Zahlungsart können 3.4.2 Für die Bearbeitung individueller, von der jeweiligen seleistungen enthält. nur bis 35 Tage vor Reiseantritt und nur für noch Leistungsbeschreibung abweichender Reisen wird Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, offen stehende Zahlungen vorgenommen werden. eine Gebühr von maximal € 50,– pro Reisenden und ist der Veranstalter an das neue Angebot 10 Tage 2.8 Sollte Ihnen der Reiseplan nicht bis spätestens Woche erhoben. gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grund- 4 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, wenden 3.4.3 airtours Private Travel lage des neuen Angebots zustande, wenn Sie inner- Sie sich bitte umgehend an Ihre Buchungsstelle. Bei Unter der Marke airtours erfüllen wir Ihnen gerne halb dieser Frist das Angebot annehmen. Kurzfristbuchungen oder Änderungen der Reise ab Ihre individuellen Reisewünsche. Unseren Private 1.4 Vormerkungen sind Anmeldungen für noch nicht 14 Tagen vor Reiseantritt erhalten Sie einen Reise- Travel Service für Reisebausteine, die nicht im ausgeschriebene Reisen. Sie werden nach Verfüg plan über den gleichen Weg wie bei längerfristigen airtours Katalog ausgeschrieben sind, bieten wir barkeit in Festbuchungen umgewandelt, sobald und Buchungen. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, airtours Reisenden ab einem Mindestreisepreis soweit die Reise für den gewünschten Reisezeitraum den Reiseplan nach Erhalt sorgsam zu überprüfen. des Private Travel Arrangements von € 2.500,– pro buchbar ist. 2.9 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig Person und mindestens fünf Übernachtungen an. 1.5 Sofern Sie lediglich eine Eintrittskarte eines Fremd geleistet und zahlen Sie auch nach Mahnung mit 3.4.4 Bei von Reisenden im Zielgebiet gewünschten Flug- anbieters ohne weitere Reiseleistungen buchen, Nachfristsetzung nicht, kann der Veranstalter von und/oder Hotelumbuchungen behält der Veranstal- tritt der Veranstalter nur als Vermittler einer Fremd- dem jeweiligen Vertrag zurücktreten, es sei denn, ter sich zusätzlich zu den gegebenenfalls entstehen- leistung auf. Durch den Erwerb vermittelter Ein- dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher den Mehrkosten die Erhebung einer angemessenen trittskarten kommen vertragliche Beziehungen Reisemangel vorliegt. Der Veranstalter kann bei Bearbeitungsgebühr pro Person vor. Bei Angeboten ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Rücktritt vom Reisevertrag im Sinne des vorherigen von X-TUI und X-1-2-FLY sind Flugumbuchungen Anbieter zustande. Den Namen des jeweiligen Satzes als Entschädigung Rücktrittsgebühren ent- nicht möglich. Anbieters entnehmen Sie bitte der Eintrittskarte. sprechend den Ziffern 7.2, 7.5 verlangen. Wenn Sie 3.4.5 Die Mitnahme von Haustieren ist nur in den Fällen Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leisten, behält sich gestattet, in denen die Leistungsbeschreibung dies der Veranstalter zudem vor, für die zweite Mahnung ausdrücklich zulässt. eine Mahnkostenpauschale von € 1,50 zu erheben. 2
3.4.6 Bitte beachten Sie, dass innerhalb einer Wohneinheit grund zu informieren. Gegebenenfalls wird er dem Gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die nur identische Verpflegungsleistungen gebucht wer- Kunden eine unentgeltliche Umbuchung oder einen gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der den können. Dies gilt auch für mitreisende Kinder. unentgeltlichen Rücktritt anbieten. Reiseleistungen sind dabei berücksichtigt. 3.5 Reiseverlängerung Für eine Ersatzbeförderung wegen Änderung 7.3 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn Falls Sie länger an Ihrem Urlaubsort bleiben wollen, des Flughafens steht Ihnen das in Ihrem Reiseplan sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in sprechen Sie bitte möglichst frühzeitig Ihre Reise gegebenenfalls beigefügte Zug-zum-Flug-Ticket (vgl. den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten leitung oder die örtliche Vertretung des Veranstalters Ziffer 13.6) zur Verfügung. am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet an. Wir verlängern Ihren Aufenthalt gerne, wenn ent- 6.2 Bei Schiffsreisen entscheidet über notwendig oder wenn die Reise wegen nicht vom Veranstalter sprechende Unterbringungs- und Rückbeförderungs werdende Änderungen der Fahrtzeit und/oder der zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z. möglichkeiten verfügbar sind. Die Kosten für eine Routen, etwa aus Sicherheits- oder Witterungs B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten Verlängerung sind vor Ort zu zahlen. Bitte beachten gründen, allein der Kapitän. wird. Sie die mit Ihrer Rückreise verbundenen tariflichen 6.3 Der Veranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag 7.4 Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu Bedingungen sowie die Gültigkeitsdauer Ihrer Reise- vereinbarten Reisepreis im Falle der Erhöhung der führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt versicherungen und eventuell erforderlicher Visa. Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimm- oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich Bei Angeboten von X-TUI und X-1-2-FLY sind te Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren niedrigere Kosten entstanden sind, als die von dem Reiseverlängerungen nicht möglich. nach Vertragsschluss entsprechend wie folgt zu Veranstalter in der im Einzelfall anzuwendenden 3.6 Reiseleitung, Betreuung ändern. Pauschale (siehe nachstehende Ziffer 7.5) ausge Bei den angebotenen Reisen werden Sie vor Ort be- 6.3.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages wiesenen Kosten. treut; in den meisten Feriengebieten von Reiseleitern bestehenden Beförderungskosten, insbesondere 7.5 Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren des Veranstalters bzw. von örtlichen Vertretern des die Treibstoffkosten, so kann der Veranstalter den beträgt in der Regel pro Person/pro Wohneinheit Veranstalters (z. B. Vermietern von Ferienwohnun- Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Be- bei Stornierungen: gen). Ansonsten finden Sie Kontaktdaten in Ihrem rechnung erhöhen: 7.5.1 Standard-Gebühren: Reiseplan, auf www.meine-tui.info, in der „meine a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung TUI“ Smartphone App und in Ihrem Hotel. kann der Veranstalter vom Reisenden den Erhö bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 % Bei Beanstandungen beachten Sie bitte die hungsbetrag verlangen. ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40 % besonderen Hinweise unter Ziffer 13.7.2. b) In anderen Fällen werden die vom Beförde- ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 50 % rungsunternehmen pro Beförderungsmittel ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 60 % ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 80 % 4 Besondere Hinweise geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten für Ferienwohnungen, Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergeben- Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % Ferienhäuser und Camper den Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der des Reisepreises Verbrauchsabhängige Nebenkosten oder solche für Veranstalter vom Reisenden verlangen. 7.5.2 Ausnahmen von der Standardregelung: von Ihnen gewünschte Zusatzleistungen sind in der 6.3.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages be A Ferienwohnungen/-häuser/Appartements, Regel nicht im Reisepreis eingeschlossen. Sofern in stehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafen Caravan Parks, auch bei Bus- und Bahnanreise, der Leistungsbeschreibung nichts anderes erwähnt gebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, so Motorradrundreisen, Golfpakete (soweit nicht ist, sind sie unmittelbar am Ort zu zahlen. kann der Reisepreis um den entsprechenden, in Reisen im Sinne von 7.5.1 inkludiert), airtours Die Ferienwohnung/das Ferienhaus/der Camper anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Private travel und TUI á la carte darf nur von der in der Leistungsbeschreibung ange- 6.3.3 Eine Erhöhung nach den Ziffern 6.3.1/6.3.2 ist nur bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 25 % gebenen und in der Bestätigung aufgeführten Anzahl zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 50 % von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden. vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen ab dem 35. Tag vor Reiseantritt 80 % Die angegebenen An- und Abreisetermine sind und die zur Erhöhung führenden Umstände vor ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des bindend. Bei Übergabe der Schlüssel kann ein Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % angemessener Betrag (Kaution) als Sicherheit für Veranstalter vorhersehbar waren. des Reisepreises evtl. Schäden oder vor Ort zu zahlende, verbrauch- 6.3.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reise- sabhängige Nebenkosten verlangt werden. Die preises hat der Veranstalter den Reisenden unver- B Schiffsreisen, Spezialprogramme, Aktiv- Rückzahlung oder Verrechnung erfolgt, wenn die züglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem programme, Camper-Programme Wohneinheit und das Inventar bei Beendigung des 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preis bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 % Aufenthaltes in ordnungsgemäßem Zustand gerei- erhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40 % nigt zurückgegeben worden sind. berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 50 % zutreten oder die Teilnahme an einer mindestens ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 60 % 5 Kinderermäßigungen gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Ver ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 80 % anstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Maßgebend ist das Kindesalter bei Reiseantritt. Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % Unabhängig davon ist jedes mitreisende Kind und anzubieten. Die in diesem Absatz genannten, wech- des Reisepreises dessen Alter bei der Buchung anzugeben. selseitigen Rechte und Pflichten gelten auch im Den Umfang der Kinderermäßigungen entneh Falle einer zulässigen Änderung einer wesentlichen C Bei lediglich vermittelten Eintrittskarten, z. B. men Sie bitte der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Reiseleistung. für Musicals (vgl. Ziffer 1.5), gelten die Stornobe- Kinder unter 2 Jahren werden bei Charterflügen im 6.3.5 Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der dingungen des jeweiligen Anbieters, die Ihnen bei Rahmen von Pauschalarrangements ohne Anspruch Erklärung des Veranstalters über die Preiserhöhung Buchung mitgeteilt werden. auf einen Sitzplatz im Flugzeug unentgeltlich beför- bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber dert, sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson geltend zu machen. D Für Angebote von X-TUI, X-1-2-FLY und für mitreist. Im Rahmen von Pauschalarrangements mit Ticket-Pakete bestehend aus Musical-/Showticket Linienflugbeförderung und bei reinen Flugangeboten (Charter- bzw. Linienflug) werden für Kinder unter 7 Rücktritt durch den Reisenden und Unterkunft gelten folgende Stornogebühren: bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 40 % 2 Jahren 10 % der Flugkosten belastet, ohne An- vor Reisebeginn/ Stornogebühren ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 55 % spruch auf einen eigenen Sitzplatz. 7.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 65 % Bei falschen Altersangaben ist der Veranstalter zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rück- ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 75 % berechtigt, darauf beruhende Differenzen zum trittserklärung bei dem Veranstalter (Anschriften ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 85 % korrekten Reisepreis zuzüglich einer Bearbeitungs siehe unten nach Ziffer 17.) bzw. Ihrer Buchungs ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des gebühr von € 50,– nachzuerheben. stelle. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich zu erklären. des Reisepreises niedrigerer Bearbeitungskosten bleibt Ihnen unbe 7.2 Wenn Sie von der Reise zurücktreten oder wenn Sie nommen. die Reise nicht antreten, verliert der Veranstalter E Für gesondert gekennzeichnete Top-Angebote den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann und für ausgewählte, kurzfristige bzw. preisredu- 6 Leistungs- und Preisänderungen der Veranstalter, soweit der Rücktritt bzw. der Nicht zierte Specials gelten folgende Stornogebühren: 6.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen gegenüber antritt der Reise nicht von ihm zu vertreten ist und bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 % dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach nicht ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine ange ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 45 % Vertragsschluss notwendig werden und vom Reise- messene Entschädigung in Abhängigkeit von dem ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 65 % veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbei jeweiligen Reisepreis für die bis zum Rücktritt/Nicht ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 75 % geführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht antritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 85 % erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuch Aufwendungen (Rücktrittsgebühren) verlangen. ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des ten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewähr Diese Rücktrittsgebühren sind in Ziffer 7.5 unter Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % leistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des des Reisepreises soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn behaftet sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, den in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis Kunden über wesentliche Leistungsänderungen pauschaliert. unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungs- 3
F Für besondere Produkte des Veranstalters Für den Reisepreis und die durch den Eintritt 12 Mängelanzeige, Abhilfe, Wolters-Reisen (Schiffsreisen mit Hurtigruten, der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der Iceland Pro Cruises, Phoenix Reisen, Hansa Touristik, angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Minderung, Kündigung Oceanwide Expeditions, G Aventures, MSC Kreuz- Gesamtschuldner. 12.1 Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsge fahrten, Norwegian Cruise Line, Royal Caribbean, mäß erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn Celebrity Cruises, Ponant Kreuzfahrten, Cunard, 9 Reiseversicherungen sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Haimark Line, SE Tours, Plantours Kreuzfahrten und Die Veranstalter empfehlen den Abschluss eines um- 12.2 Der Reisende kann eine Minderung des Reisepreises Göta Kana) gelten abweichende Bedingungen, die fassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß Ihnen jeweils vor der Buchung mitgeteilt werden. inklusive einer (auch jeweils separat zu buchenden) erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft 7.6 Der Veranstalter behält sich vor, anstelle der vor- Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Ver- unterlassen hat, den Mangel unverzüglich (ohne stehenden Pauschalen eine höhere, individuell sicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei schuldhaftes Zögern) anzuzeigen. berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Unfall oder Krankheit. Bitte beachten Sie hierzu die 12.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich Veranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere besonderen Angebote in den jeweiligen Leistungsbe- beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale schreibungen. Einzelheiten zum Versicherungsschutz einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveran- finden Sie im Anschluss an diese Reisebedingungen Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmun- stalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung oder erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle. gen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 10 Rücktritt und Kündigung durch den empfohlen – kündigen. 7.7 Ihr Recht, einen Ersatzteilnehmer zu stellen (siehe Reiseveranstalter Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise unten Ziffer 8.2), bleibt durch die vorstehenden infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstal 10.1 Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Ein- Bedingungen unberührt. ter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. haltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder 8 Umbuchung, Ersatzperson durch den Veranstalter vom Reisenden nachhaltig von dem Veranstalter verweigert wird oder wenn die 8.1 Auf Ihren Wunsch nimmt der Veranstalter, soweit gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Reisen- sofortige Kündigung des Vertrages durch ein beson- durchführbar, bis zum 31. Tag vor Reiseantritt bzw. der in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die deres Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. bei Reisen im Sinne der Ziffer 7.5.2 A bis zum 46. Tag sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der vor Reiseantritt eine Abänderung der Bestätigung ist. Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf Reisende den Anspruch auf Rückbeförderung. Er (Umbuchung) vor. Als Umbuchungen gelten z. B. den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeför- schuldet dem Veranstalter nur den auf die in An- Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des derung trägt der Störer selbst. spruch genommenen Leistungen entfallenden Teil Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn Beförderung. Dafür wird eine gesonderte Gebühr ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile von Interesse waren. von € 50,– pro Person erhoben. Gegenüber Leis- anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwen- 12.4 Wegen der für Flugreisen der Marke „TUI“ gelten- tungsträgern (z. B. Fluggesellschaften) entstehende dung nicht in Anspruch genommener Leistungen den Geld-zurück-Garantie des Veranstalters Mehrkosten werden gesondert berechnet. Bitte erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen TUI Deutschland GmbH beachten Sie bitte die achten Sie deshalb auch auf die korrekte Schreib- durch Leistungsträger. Hinweise in den betreffenden Leistungsbeschrei weise Ihres Namens. 10.2 Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer in bungen. Darüber hinaus gilt Folgendes: der jeweiligen Leistungsbeschreibung und in der Bei einer Änderung der Beförderung, der Unter- Bestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl kunft (außer Änderungen innerhalb der gebuchten bis 5 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurück- 13 Haftung Unterkunft) oder des Reisetermins wird der Reise- treten (Zugang beim Reisenden). Der Veranstalter 13.1 Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende preis für die geänderten Leistungen komplett neu informiert Sie selbstverständlich, sofern zu einem unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises berechnet auf der Basis der dann geltenden Preise früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Min- (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz und Bedingungen. destteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht Bei einer Änderung innerhalb der gebuchten Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüg- auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu Unterkunft (z. B. Änderung der Zimmerkategorie, der lich zugeleitet. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis vertreten hat. Er kann Schadenersatz auch wegen Verpflegungsart oder der Zimmerbelegung des ge- dann umgehend zurück. nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn buchten Zimmers) wird der Preis für die geänderten 10.3 Im Fall des Rücktritts des Veranstalters nach Ziffer die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt Leistungen anhand der der Buchung bisher zugrun- 10.2 ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme an worden ist. deliegenden Preise und Bedingungen neu ermittelt. einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu 13.2 Vertragliche Schadenersatzansprüche Änderungen nach den oben genannten Fristen (z. B. verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schä- bei Flugreisen/Standard-Gebühren ab 30. Tag vor solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus den, die nicht Körperschäden sind, ist auf den drei Reiseantritt) sowie Änderungen über den Geltungs- seinem Angebot anzubieten. fachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden zeitraum der der Buchung zugrunde liegenden Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig Leistungsbeschreibung (Ziffer 3.1) hinaus, können der Rücktrittserklärung des Veranstalters diesem ge- durch den Veranstalter herbeigeführt wird oder b) nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedin- genüber geltend zu machen. Sofern der Reisende von soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden gungen gemäß Ziffer 7.5 bei gleichzeitiger Neuan- seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschul- meldung vorgenommen werden. Des Weiteren Reise keinen Gebrauch macht, erhält er den einge dens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. können Flugumbuchungen, Änderungen des zahlten Reisepreis unverzüglich zurück. 13.3 Deliktische Schadenersatzansprüche Reisetermins, des Reiseziels und des Reiseantritts Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Scha bei Angeboten von X-TUI, X-1-2-FLY und von geson- 11 Außergewöhnliche Umstände, denersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die dert gekennzeichneten Pauschalreisen, die Linien- nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, flug-Sondertarife enthalten, stets nur nach Rücktritt Höhere Gewalt ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 11.1 Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen dreifachen Reisepreises beschränkt. 7.5 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen höherer Gewalt verweisen wir auf § 651j BGB. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je werden. Dieser hat folgenden Wortlaut: Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber 8.2 Bis zum Reiseantritt kann der Reisende verlangen, „(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich Abkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mit- erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können von der Beschränkung unberührt. teilung an den Veranstalter. sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende 13.4 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Dieser kann dem Eintritt des Dritten anstelle des den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den kündigen. Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermit besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder 2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so telt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder be- findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistun hördliche Anordnungen entgegenstehen. Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die gen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Tritt ein Dritter an die Stelle des angemeldeten Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschrei Teilnehmers, ist der Veranstalter berechtigt, für Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten bung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson ent- dem Reisenden zur Last.“ und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners stehenden Bearbeitungskosten pauschal € 10,– zu 11.2 Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet verlangen. Gegenüber Leistungsträgern (z. B. Flug- im Internet unter „www.auswaertiges-amt.de“ sowie werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht gesellschaften) entstehende Mehrkosten werden unter der Telefonnummer (030) 5000-2000. Bestandteil der Reiseleistungen des Veranstalters gesondert berechnet. Der Nachweis mit dem Eintritt sind. des Dritten nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen. 4
Der Veranstalter haftet jedoch Versäumt der Reisende schuldhaft, einen auf- 15.2 Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Er- 13.4.1 für Leistungen, welche die Beförderung von Kunden getretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, tritt teilung und den Zugang notwendiger Visa durch die vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum eine Minderung des Reisepreises nicht ein. jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie ihn mit ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen 13.7.3 Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass während der Reise und die Unterbringung während Ansprüche anzuerkennen. die Verzögerung von dem Veranstalter zu vertreten der Reise beinhalten sowie 13.8 Verbraucherstreitbeilegung/OS-Plattform ist. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen 13.4.2 wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden Die Europäische Kommission stellt unter Stellen müssen Sie mit einem ungefähren Zeitraum die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform von etwa 8 Wochen rechnen. Organisationspflichten des Veranstalters ursächlich zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitig- 15.3 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die geworden ist. keiten bereit. TUI D und Wolters Reisen nehmen Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften 13.5 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferien- derzeit nicht an diesem freiwilligen Verfahren zur selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere aktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sport- alternativen Streitbeilegung teil. Daher kann auch die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nicht- anlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor die OS-Plattform von unseren Kunden nicht genutzt befolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei werden. seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Ver- auftreten, haftet der Veranstalter nur, wenn ihn ein 14 Fristen, Adressaten, Verjährung anstalters bedingt sind. Verschulden trifft. Der Veranstalter empfiehlt den 15.4 Entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung Abschluss einer Unfallversicherung. und Abtretung (Ziffer 3.1), ob für Ihre Reise ein Reisepass erfor- 13.6 Soweit in Leistungsbeschreibungen (Ziffer 3.1) 14.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung derlich ist oder der Personalausweis genügt, und ausgeschrieben, enthält Ihr Reiseplan Fahrscheine der Reise (§§ 651c bis 651f BGB) sind spätestens achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr „Zug zum Flug“ der DB AG. innerhalb eines Monats nach der vertraglich vor- Personalausweis für die Reise eine ausreichende Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage gesehenen Beendigung der Reise gegenüber Ihrem Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder benötigen eigene der Bedingungen des jeweiligen Beförderungs Veranstalter (siehe unten nach Ziffer 17) geltend zu Reisedokumente. unternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich 15.5 Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiede- werden. geschehen. nen Ländern sehr streng gehandhabt. Die Rechte und Pflichten des Veranstalters und Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie der Reisenden nach dem Reisevertragsrecht und nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschul- die Vorschriften unbedingt. diesen ausführlichen Reisebedingungen werden den gehindert war, die Frist einzuhalten. Der Tag 15.6 Von verschiedenen Staaten werden bestimmte durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungs- des Reiseendes wird bei Berechnung der Monatsfrist Impfzeugnisse verlangt, die nicht jünger als 8 Tage unternehmens nicht eingeschränkt. nicht mitgerechnet. und nicht älter als 3 Jahre (Pocken) bzw. 10 Jahre Jeder Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise Wegen der Anmeldung von Gepäckschäden, (Gelbfieber) sein dürfen. Derartige Impfzeugnisse zum Abflughafen selbst verantwortlich, es sei denn, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäck- sind auch deutschen Behörden vorzuweisen, sofern eine Verspätung beruht auf einer vorsätzlichen oder verlust siehe Ziffer 13.7.2. Sie aus bestimmten Ländern (z. B. Afrika, Vorderer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters. 14.2 Verjährung Orient) zurückkehren. Entsprechende Informationen 13.7 Mitwirkungspflicht, Beanstandungen 14.2.1 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f entnehmen Sie bitte dem Katalog und wenden Sie 13.7.1 Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörun- BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers sich an Ihre Buchungsstelle. gen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen 16 Datenschutz oder gering zu halten. des Veranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur 13.7.2 Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sons Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet haben, ist diese an Ort und Stelle unverzüglich unse- tiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung er- rer Reiseleitung im Sinne der Ziffer 3.6 Satz 1 bzw. fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder forderlich sind. Wir möchten Sie darüber hinaus zu- dem Ansprechpartner im Sinne der Ziffer 3.6 Satz 2 eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen künftig schriftlich über aktuelle Angebote informie- mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. des Veranstalters beruhen. ren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie dies Ist die Reiseleitung bzw. Ihr Ansprechpartner nicht 14.2.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f nicht wünschen. Wenn Sie im Zusammenhang mit erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungsträger BGB verjähren in einem Jahr. dem Kauf/der Buchung einer Ware oder Dienstleis- (z. B. Transfer-Unternehmen, Hotelier, Schiffsleitung) 14.2.3 Die Verjährung nach den vorstehenden Absätzen tung Ihre E-Mail-Adresse angeben, können wir auch oder an den Veranstalter bzw. an dessen örtliche 14.2.1 und 14.2.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag diese verwenden, um Ihnen mit der gebuchten Vertretung. Die notwendigen Telefon- und Telefax- des vertraglichen Reiseendes folgt. Ware/Dienstleistung bzw. Reise im Zusammenhang nummern sowie E-Mail-Adressen finden Sie in Ihrem 14.2.4 Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in stehende oder ähnliche Dienstleistungen unseres Reiseplan oder in der Leistungsbeschreibung (Ziffer drei Jahren. Unternehmens zu übersenden. Sollten Sie die Zusen- 3.1) bzw. in den Informationsmappen im Hotel. 14.2.5 Schweben zwischen dem Reisenden und dem Veran- dung von Informationen nicht wünschen, finden Sie Schäden oder Zustellungsverzögerungen von stalter Verhandlungen über den Anspruch oder die die Möglichkeit zur Abmeldung in jeder E-Mail Kom- Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen empfiehlt den Anspruch begründenden Umstände, so ist die munikation oder Sie können sich an den Bereich der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der „Datenschutz“ unter der unten genannten Anschrift Stelle, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Ent- Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen ver- des Veranstalters wenden. Soweit wir uns zur Ver- deckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern weigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate arbeitung und Nutzung personenbezogener Daten binnen 14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer nach dem Ende der Hemmung ein. externer Dienstleister außerhalb der EU bzw. des EWR Verspätung spätestens 21 Tage, nachdem das Ge 14.3 Ihre Buchungsstelle tritt nur als Vermittler beim (sog. Drittländer ohne angemessenes Datenschutz- päck oder die Güter dem Reisenden zur Verfügung Abschluss des Reisevertrages auf. Sie ist nicht niveau) bedienen, wird der Schutz Ihrer personen- gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewähr bezogenen Daten durch die Vereinbarung der soge- (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzei- leistungs- und Schadensersatzansprüchen durch nannten „EU-Standardvertragsklauseln“ abgesichert. gen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstat- tungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt Reisende entgegenzunehmen. worden ist. 14.4 Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstal- 17 Allgemeines Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung ter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitrei- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiselei senden Familienangehörigen oder Mitreisenden einer Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des tung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters gemeinsam angemeldeten Gruppe. gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt anzuzeigen. für die vorliegenden Reisebedingungen. Soweit deswegen Gewährleistungsrechte aus den 15 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und §§ 651c Abs. 3, 651 d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend Gesundheitsbestimmungen Diese Reisebedingungen und Hinweise gelten gemacht werden, gelten die Fristen gemäß Ziffer 14.1. für die Reiseveranstalter Bei Beanstandungen müssen Gäste von Ferienwoh- 15.1 Der Veranstalter wird Staatsangehörige des EU- nungen/-häusern/Appartements unverzüglich bei Mitgliedstaates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesund- TUI Deutschland GmbH dem im Reiseplan angegebenen Ansprechpartner Karl-Wiechert-Allee 23 Abhilfe verlangen. Wenn das keinen Erfolg hat, müs- heitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Angehörige anderer 30625 Hannover sen Sie sich bitte mit der nächstgelegenen Station Handelsregister: Hannover HRB 62522 der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Staaten sollten sich bei den für sie zuständigen Veranstalters in Verbindung setzen. Botschaften/Konsulaten erkundigen. und Wolters Reisen GmbH Postfach 11 51 28801 Stuhr Handelsregister: Walsrode HRB 110468 Drucklegung: Mai 2017, 68. Auflage 5
REISEVERSICHERUNGEN für TUI, X-TUI und airtours Gültig für alle Buchungen mit Abreise ab 01.11.2016. DOKUMENTE ZUR VERSICHERUNGSPOLICE 14_4660 Nur gültig in Verbindung mit den auf der Versicherungspolice/Reise-/Buchungsbestätigung ausgewiesenen Prämien und Leistungsbeschreibungen. Die abgeschlossene Versicherung ist auf der Versicherungspolice/Reise-/Buchungsbestätigung dokumentiert! DIE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK Optimalschutz Reiseart: gültig für alle Reisearten – auch Geschäftsreisen Reiserücktritt-Plus n Reiserücktritt-Versicherung Geltungsbereich: europaweit (inkl. Mittelmeer-Anrainer- n Reiserücktritt-Versicherung n Gesundheits-Assistance staaten und Kanarische Inseln) bzw. weltweit Selbstbehalt (nur bei Tarifen mit Selbstbehalt): n Reise-Assistance Versicherter Reisepreis: siehe Versicherungspolice/Reise-/ 20 % des erstattungsfähigen Schadens (mindestens Für Sicherheit, Mobilität, Geld und Behörden, Haus Buchungsbestätigung € 25,- je Person/Objekt) und Familie Versicherte Reisedauer: siehe Versicherungspolice/Reise-/ n Gesundheits-Assistance n Reiseabbruch-Versicherung Buchungsbestätigung. n Reise-Assistance n Umbuchungsgebühren-Schutz Die Versicherungen gelten für die Dauer einer Reise (vom Für Sicherheit, Mobilität, Geld und Behörden, Haus n Reise-Krankenversicherung Antritt der Reise bis zur Rückkehr), maximal sind 45 Tage und Familie n Kranken-Rücktransport möglich. n Umbuchungsgebühren-Schutz n Reisegepäck-Versicherung Versicherungssummen: € 3.000,- je Person, Reise-Krankenschutz Reiseart: gültig für alle Reisearten – auch Geschäftsreisen € 6.000,- je Familie n Reise-Krankenversicherung Geltungsbereich: weltweit n Kranken-Rücktransport Versicherter Reisepreis: siehe Versicherungspolice/Reise-/ Reiseart: gültig für alle Reisearten – auch Geschäftsreisen n Gesundheits-Assistance Buchungsbestätigung; maximal sind € 10.000,- je Person/ Geltungsbereich: europaweit (inkl. Mittelmeer-Anrainer- Familie/Objekt möglich staaten und Kanarische Inseln) bzw. weltweit Reiseart: gültig für alle Reisearten – auch Geschäftsreisen Versicherte Reisedauer: unbegrenzt Versicherter Reisepreis: siehe Versicherungspolice/Reise-/ Geltungsbereich: europaweit (inkl. Mittelmeer-Anrainer- Buchungsbestätigung; maximal sind € 10.000,- je Person/ staaten und Kanarische Inseln) bzw. weltweit Reiserücktritt-Premium Familie/Objekt möglich Versicherter Reisepreis: siehe Versicherungspolice/Reise-/ n Reiserücktritt-Versicherung Versicherte Reisedauer: siehe Versicherungspolice/Reise-/ Buchungsbestätigung Selbstbehalt (nur bei Tarifen mit Selbstbehalt): Buchungsbestätigung. Versicherte Reisedauer: siehe Versicherungspolice/Reise-/ 20 % des erstattungsfähigen Schadens (mindestens Die Versicherungen gelten für die Dauer einer Reise Buchungsbestätigung. € 25,- je Person/Objekt) (vom Antritt der Reise bis zur Rückkehr), maximal sind Die Versicherungen gelten für die Dauer einer Reise (vom n Gesundheits-Assistance 45 Tage möglich. Im Rahmen der Reiserücktritt- und Antritt der Reise bis zur Rückkehr), maximal sind 45 Tage n Reise-Assistance Reiseabbruch-Versicherung besteht Versicherungsschutz möglich. Für Sicherheit, Mobilität, Geld und Behörden, Haus unabhängig von der Dauer der Reise. und Familie n Reiseabbruch-Versicherung Kompaktschutz Selbstbehalt (nur bei Tarifen mit Selbstbehalt): n Reisegepäck-Versicherung 20 % des erstattungsfähigen Schadens (mindestens Versicherungssummen: € 3.000,- je Person, € 25,- je Person/Objekt) € 6.000,- je Familie n Umbuchungsgebühren-Schutz n Gesundheits-Assistance n Reise-Assistance Reiseart: gültig für alle Reisearten – auch Geschäftsreisen Für Sicherheit, Mobilität, Geld und Behörden, Haus Geltungsbereich: weltweit und Familie Versicherter Reisepreis: siehe Versicherungspolice/Reise-/ n Reise-Krankenversicherung Buchungsbestätigung; n Kranken-Rücktransport maximal sind € 10.000,- je Person/Familie/Objekt möglich Versicherte Reisedauer: unbegrenzt WIR SIND FÜR SIE DA Wichtig für Hilfe im Notfall während der Reise: Schadenmeldung nach der Reise Stornoberatung und Hilfe im Notfall n Halten Sie die genaue Anschrift und Telefonnummer Schnell, bequem und rund um die Uhr melden Sie Die ELVIA Stornoberatung ist in jeder Reiserücktritt- Ihres derzeitigen Aufenthaltsorts bereit. uns Ihren Schaden unter Versicherung inklusive. Erfahrene Reisemediziner beraten n Notieren Sie sich die Namen Ihrer Ansprechpartner www.allianz-assistance.de/schadenmeldung Sie, ob Ihre Reise im Krankheitsfall sofort storniert wie z. B. Arzt, Krankenhaus, Polizei. (alternativ auch per Post an unsere Schadenabteilung). werden muss oder abgewartet werden kann, ob Sie n Schildern Sie möglichst genau den Sachverhalt und doch reisen können. Das Risiko von eventuell höheren halten Sie alle notwendigen Angaben bereit (Reise- Stornokosten übernehmen wir. beginn/-ende, Veranstalter, Versicherungsnummer). Auch bei Notfällen während der Reise ist die Assistance für Sie da. Unser 24-Stunden-Notfall-Service bietet Ihnen Fragen zu den Versicherungsleistungen rund um die Uhr schnelle und fachkundige Hilfe weltweit! Unser Service-Team informiert Sie rund um das Thema Reiseschutz (Mo-Fr 08.30-19.00 Uhr und Telefon: +49.89.6 24 24-245 Sa 09.00-14.00 Uhr): E-Mail: notfall@allianz-assistance.de Telefon: +49.89.6 24 24-460 Telefax: +49.89.6 24 24-244 E-Mail: service@allianz-assistance.de www.allianz-assistance.de 6
BITTE BEACHTEN SIE FOLGENDE WICHTIGE HINWEISE Einzel-Prämie: gültig für jeweils eine Person Familien-Prämie: gültig für maximal zwei Erwachsene und mindestens ein Kind bis einschließlich 21 Jahre unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis. Eigene Kinder können in beliebiger Anzahl versichert werden. Ansonsten sind maximal sechs Kinder versicherbar. Objekt: gültig für gemietete Objekte (z. B. Ferienwohnung, Wohnmobil, Hausboot, Fährpassage) Abschlusshinweise: Jeder Reiseschutz mit inkludierter Reiserücktritt-Versicherung sollte bei Buchung der Reise abgeschlossen werden, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bei Buchungen ab 29 Tagen vor Reiseantritt ist der Reiseschutz sofort, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, abzuschließen. Die Versicherung gilt jeweils nur für die gemäß Reisebestätigung gebuchte Reise. Der Versicherungsschutz für die Reiserücktritt-Versicherung beginnt bei Abschluss, in den übrigen Versicherungssparten beginnt er mit dem Antritt der versicherten Reise und endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch mit der Beendigung der versicherten Reise. Der Versicherungs- schutz verlängert sich über das planmäßige Reiseende hinaus, wenn die vereinbarte Versicherung die gesamte geplante Reise erfasst und sich die Beendigung der Reise aus Gründen verzögert, welche die versicherte Person nicht zu vertreten hat. Versicherungsschutz besteht nur für die namentlich in der Versicherungspolice/Reise-/Buchungsbestätigung aufgeführte(n) versicherte(n) Person(en). Die Höhe der Prämie richtet sich in der Regel nach dem ausgewählten Versicherungsschutz, der Laufzeit des Vertrages und dem Preis der versicherten Reise. Prämien für höhere Reisepreise auf Anfrage. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die einmalige oder erste Prämie nicht bezahlt ist, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Allianz Global Assistance ist eine Marke der AWP P&C S.A. Die vertraglich vereinbarten Versicherungsleistungen werden von AWP P&C S.A. nach Maßgabe der nachstehenden Versicherungsbedingungen geboten. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam. Die Versicherungssteuer ist in den Prämien enthalten. Gebühren werden nicht erhoben. Maßgebend für den Versicherungsumfang sind die in der Versicherungspolice/Reise-/Buchungsbestätigung dokumentierten Prämien und Leistungsbeschreibungen. Olaf Nink, Hauptbevollmächtigter AWP P&C S.A. Hauptbevollmächtigter: Olaf Nink Niederlassung für Deutschland Registergericht: München HRB 4605 Bahnhofstraße 16 USt.-IdNr.: DE 129274528 D-85609 Aschheim (bei München) VersSt.-Nr.: 9116 80200191 AWP P&C S.A. Aktiengesellschaft französischen Rechts Sitz der Gesellschaft: Saint-Ouen (Frankreich) Handelsregister: R.C.S. Bobigny 519 490 080 Vorstand: Rémi Grenier (Vorsitzender), Ulrich Delius, Fabio de Ferrari, Anh Tran Hong, Claudius Leibfritz, Sylvie Ouziel, Lidia Luka-Lognoné PRODUKT- UND VERBRAUCHERINFORMATIONEN Dieses Informationsblatt soll Ihnen in knapper Form einen Über- GESUNDHEITS-ASSISTANCE UMBUCHUNGSGEBÜHREN-SCHUTZ blick über unsere Versicherungsprodukte verschaffen. Beschrieben Bietet Hilfe bei persönlichen Notfällen während des versicherten Erstattet die vertraglich geschuldeten Umbuchungsgebühren bis sind nur die wesentlichen Inhalte. Der Versicherungsschutz ein- Zeitraums: bei Krankheit, Unfall, Tod. Organisiert Kranken- zu höchstens € 50,- je Person/Objekt, vgl. § 1 AVB UG AWP TUI-K. schließlich Versicherungssummen und Selbstbehalt-Regelungen Rücktransport mit medizinisch adäquaten Mitteln, sobald ist abschließend dargestellt in den Leistungen im Überblick und medizinisch sinnvoll und vertretbar. Unter einer zentralen REISE-KRANKENVERSICHERUNG den AVB. Rufnummer steht die Assistance 24 Stunden täglich zur Seite. Erstattet die Kosten für notwendige ärztliche Hilfe im Ausland bei Krankheiten und Unfallverletzungen, die während der Auslands- REISERÜCKTRITT-VERSICHERUNG REISE-ASSISTANCE reise akut eintreten: Ersetzt die Bietet Hilfe bei persönlichen Notfällen sowie Informationsdienste n Arzt- und Krankenhauskosten; n vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten während des versicherten Zeitraums. Es werden Assistance- n Medikamente; Reisearrangement bei Nichtantritt der Reise, wahlweise bis zur Leistungen im Rahmen der Themengebiete Sicherheit, Mobilität, n Rettungs- und Bergungskosten bei Unfällen. Höhe der Stornokosten die Mehrkosten der Umbuchung der Geld und Behörden, Haus und Familie zur Verfügung gestellt. Reise aus versichertem Grund in eine Reisesaison mit höherem Bei Krankheit, Unfall, Tod, Verlust von Zahlungsmitteln, Straf- Die Assistance empfiehlt den Arzt oder das Krankenhaus mit Preis; verfolgung u. a. steht die Assistance unter einer zentralen dem jeweils höchsten medizinischen Standard in nächst erreich- n Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt. Rufnummer 24 Stunden täglich zur Seite. barer Nähe. Leistet die versicherte Person der Empfehlung der Assistance Folge, werden in Abweichung von §§ 1 und 2 AVB RK Versichert ist u. a. die nach Vertragsabschluss auftretende uner- REISEABBRUCH-VERSICHERUNG AWP zusätzlich folgende Leistungen erbracht: wartete schwere Erkrankung der versicherten Person oder eines n Übernahme der nachgewiesenen, notwendigen Telefonkosten; Ersetzt nahen Angehörigen, die die planmäßige Durchführung der Reise n Übernahme der nachgewiesenen Fahrtkosten zur empfohlenen n die zusätzlich entstandenen Rückreisekosten nach Art und unzumutbar macht. Eine unerwartete schwere Erkrankung liegt Anlaufstelle; Qualität der versicherten Reise; vor, wenn aus dem stabilen Zustand des Wohlbefindens und der n Unterbringung eines mitreisenden Angehörigen im oder beim n den anteiligen Reisepreis der nicht genutzten Reiseleistung Arbeits- und Reisefähigkeit heraus konkrete Krankheitssymptome Krankenhaus, sofern dessen ständige Anwesenheit im Rahmen vor Ort bei nicht planmäßiger Beendigung bzw. Unterbrechung auftreten, die dem Reiseantritt entgegenstehen und Anlass zur der vollstationären Behandlung der versicherten Person erfor- der Reise zum Beispiel wegen unerwarteter schwerer Stornierung geben. Weitere versicherte Ereignisse siehe § 2 AVB derlich ist oder alternativ Übernahme der nachgewiesenen Erkrankung. RR AWP TUI-K. Kosten für Besuchsfahrten eines mitreisenden Angehörigen Versichert ist u. a. die nach Vertragsabschluss auftretende uner- vor Ort in vereinbarter Höhe. Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Ereignisse, mit denen Bei Reisen innerhalb von Ländern, in denen die versicherte Person wartete schwere Erkrankung der versicherten Person oder eines zur Zeit der Buchung zu rechnen war. Weitere Ausschlüsse in einen ständigen Wohnsitz hat oder in denen sie sich regelmäßig nahen Angehörigen, die die planmäßige Durchführung der Reise §§ 3 AVB RR AWP TUI-K, 5 AVB AB AWP. länger als drei Monate im Jahr aufhält, werden Kosten für die unzumutbar macht. Eine unerwartete schwere Erkrankung liegt vor, wenn aus dem stabilen Zustand des Wohlbefindens und der Heilbehandlung nicht ersetzt. Stattdessen erhalten die versicher- Tritt ein versichertes Ereignis ein, so müssen Sie die Buchung ten Personen im Falle medizinisch notwendiger vollstationärer Arbeits- und Reisefähigkeit heraus konkrete Krankheitssymptome unverzüglich stornieren, um die Stornokosten möglichst gering zu Behandlung am Urlaubsort wegen während der Reise akut aufge- auftreten, die der planmäßigen Beendigung der Reise oder der halten. Je später Sie stornieren, desto höher werden diese. Wird tretener Krankheit oder Verletzung einen pauschalen Spesenersatz Fortsetzung der Reise entgegenstehen und Anlass zur Rückreise erst später storniert, weil die erhoffte Heilung oder Besserung für maximal 45 Tage. Mitversichert sind auch Kranken- geben. Weitere versicherte Ereignisse siehe § 2 AVB RA AWP. nicht eintritt, kann die Ersatzleistung gekürzt werden (s. § 9 Rücktransport und Überführung. AVB AB AWP). Vermeiden Sie diese Kürzung, indem Sie sich bei Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Ereignisse, mit denen schweren Erkrankungen oder Unfallverletzungen unverzüglich an Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Heilbehandlungen, zur Zeit des Versicherungsabschlusses bzw. des Reiseantritts zu die Assistance wenden. Diese berät Sie zur Frage, ob storniert deren Notwendigkeit der versicherten Person vor Reiseantritt be- rechnen war. Weitere Ausschlüsse in §§ 3 AVB RA AWP, 5 AVB werden soll. Folgen Sie der Empfehlung, kommt eine Kürzung der kannt war oder mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen AB AWP. Versicherungsleistung nicht in Betracht. rechnen musste. Weitere Ausschlüsse in §§ 4 AVB RK AWP, 5 AVB AB AWP. 7
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