Versicherungsbedingungen Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland Sorgenfrei fahren PREMIUM (VB EA SFP ES 2021)
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Versicherungsbedingungen Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland Sorgenfrei fahren PREMIUM (VB EA SFP ES 2021) Die Sorgenfrei fahren PREMIUM Versicherung der Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland bietet Ihnen Schutz vor und während der Reise und beinhaltet die folgenden Leistungsbausteine: A. Reiserücktritts-Schutz: Sie bekommen Kosten erstattet, wenn Sie eine Reise stornieren, später antreten oder umbuchen. B. Reiseabbruch-Schutz: Sie bekommen Kosten und entgangene Reiseleistungen erstattet, wenn Sie eine Reise abbrechen oder unterbrechen. C. Auslandskranken-Schutz inkl. Bergung: Wir übernehmen Kosten, wenn Sie auf einer Reise im Ausland medizinische Hilfe benötigen, nach einem Unfall gesucht oder geborgen werden müssen und für einen Krankenrücktransport. D. Krankenrücktransport und Bergung für Reisen innerhalb Deutschlands: Wir übernehmen Kosten, wenn Sie auf einer Reise in Deutschland einen Krankenrücktransport benötigen oder nach einem Unfall gesucht oder ge- borgen werden müssen. E. Überraschungs-Schutz: Wir erstatten die Mietkosten, wenn Sie die Annahme des Mietobjekts aufgrund einer wesentlichen Nichtübereinstimmung mit der Beschreibung auf der Website/im Katalog des Anbieters ablehnen. F. Reisegepäck-Schutz: Wir übernehmen Kosten bei Verlust oder Diebstahl Ihres Reisegepäcks. G. Fahrrad-Schutz: Wir leisten Hilfe bei einer Fahrradpanne und übernehmen Kosten für die Weiterfahrt. H. Autoreise-Schutz: Wir stellen die Fahrbereitschaft Ihres Fahrzeugs bei einer Panne oder einem Unfall an Ort und Stelle wieder her oder schleppen Ihr Fahrzeug ab. I. Assistance: Zusätzlich zur Erstattung von Kosten bieten wir Ihnen umfangreiche Serviceleistungen vor und während der Reise. J. Urlaubsservice: Unabhängig von einem Schadenfall vermitteln wir Ihnen bei Bedarf für die Zeit Ihres Urlaubs einen Dienstleister aus unserem Netzwerk für Urlaubs- service (wie z.B. Briefkasten-Leerung). Im allgemeinen Teil ist geregelt: • Der Vertrag mit der Person, welche die Versicherung abschließt (Versicherungsnehmer). • Für wen der Schutz vereinbart wird. • Die allgemeinen Bestimmungen für alle Leistungsbausteine. Der besondere Teil definiert den Versicherungsschutz: • §1 nennt die versicherten Ereignisse. • §2 nennt die versicherten Kosten. • §3 nennt die nicht versicherten Ereignisse. • §4 nennt die nicht versicherten Kosten. • §5 informiert Sie über weitere Unterstützung. • §6 informiert Sie über Anforderungen an Ihre Mitwirkung im Schadenfall. In den Wichtigen Verbraucherinformationen finden Sie Informationen zu unserem Unternehmen, zum Widerrufsrecht und zu Beschwerdemöglichkeiten. Das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten („Produktinformationsblatt“) fasst wesentliche Merkmale der Sorgenfrei fahren PREMIUM Versiche- rung zusammen. Fragen zum Datenschutz werden in den Datenschutzhinweisen beantwortet. Wichtige Kontaktinformationen: 24h-Notfallnummer: Telefon: +49 (0)89 55987 224 Schadenmeldung: https://www.europ-assistance.de/schaden Bei Fragen zu bestehenden Schäden: Mo.-Fr. 08:00-17:30 Uhr Telefon: +49 (0)89 55987 305 Telefax: +49 (0)89 55987 195 E-Mail: reise@europ-assistance.de Bei Fragen zum Vertrag und dessen Leistungen: Mo.-Do. 08:00-17:00 Uhr und Fr. 08:00-16:00 Uhr Telefon: +49 (0)89 55987 555 Telefax: +49 (0)89 55987 177 E-Mail: reiseversicherung@europ-assistance.de Postanschrift: Stand: 01.02.2021 Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland Adenauerring 9, 81737 München Bitte nehmen Sie sich Zeit und lesen Sie alle Unterlagen sorgfältig durch. Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren! Wir sind für Sie da! Seite 1 von 14
Versicherungsbedingungen Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland Sorgenfrei fahren PREMIUM (VB EA SFP ES 2021) I. Allgemeiner Teil 2.4 Dies gilt nicht im Auslandskranken-Schutz für Schäden in Folge von Terrorangriffen. Artikel 1 Was ist in Sorgenfrei fahren PREMIUM versichert? 3. Nicht versichert sind auch im Reiserücktritts-/Reiseabbruch-Schutz die 1. Die Sorgenfrei fahren PREMIUM Versicherung ist eine Kombination Folgen (z.B. Lockdown oder Quarantäne-Maßnahmen) des Ausbruchs wichtiger Versicherungen für Ihre Reise. Eine Auflistung der Leistungs- einer Epidemie oder Pandemie hinsichtlich einer Infektionskrankheit bausteine finden Sie auf Seite 1. oder neuer Virenstämme, die von der Weltgesundheitsorganisation Einzelheiten finden Sie im besonderen Teil. (WHO) oder einer zuständigen Behörde des Heimatlandes oder eines 2. Unsere Leistungen gelten europaweit. Landes, das während der Reise besucht oder durchquert werden soll, Der europaweite Schutz gilt in folgenden Gebieten: ausgerufen oder anerkannt wurde. Europa im geografischen und politischen Sinne, Mittelmeer-Anlieger- Dies gilt nicht, wenn Sie selbst an der Epidemie oder Pandemie er- staaten außer die Krimregion und Syrien. kranken oder daran versterben. 3. Die Sorgenfrei fahren PREMIUM Versicherung können Sie in drei 4. Im Auslandskranken-Schutz, wenn im Zeitpunkt Ihres Reiseantritts Varianten abschließen. Für eine einzelne Person wählen Sie den eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für Ihr Reiseziel oder Ihr Singletarif. Für ein Paar eignet sich der Paartarif. Für einen oder zwei Reiseland bestand, leisten wir in folgenden Fällen nicht: Erwachsene und Ihre Kinder bieten wir einen Familientarif an. 4.1 Die Reisewarnung bestand wegen kämpferischer Auseinander- 4. Die Sorgenfrei fahren PREMIUM Versicherung gilt für die beim Ver- setzungen. Dies sind Krieg, Bürgerkrieg und innere Unruhen. Sie sicherungsabschluss angegebene Reise. reisen dennoch und werden durch kämpferische Auseinander- setzungen verletzt. Wir leisten auch nicht, wenn Sie sich aktiv an Artikel 2 Welche Reisen sind versichert? kämpferischen Auseinandersetzungen beteiligen. 1. Als versicherte Reisen gelten grundsätzlich alle privaten und beruflich 4.2 Die Reisewarnung bestand wegen radioaktiver Strahlung. Sie veranlassten erdgebundenen Reisen europaweit bis maximal 31 Tage. reisen dennoch und erleiden Strahlenschäden. Bei Strahlenschä- Als erdgebundene Reisen gelten alle Reisen, die nicht mit einem den ohne Reisewarnung leisten wir bis höchstens € 400.000,- pro Flugzeug oder Schiff unternommen werden. Reisen mit einer Fähre Person bzw. € 750.000,- für alle versicherten Personen gemeinsa- sind jedoch versichert. men pro Ereignis. 2. Voraussetzung für eine versicherte Reise ist, dass Sie mindestens ein 5. Bei Reiseabbruch-Schutz, Auslandskranken-Schutz und Krankenrück- Transportmittel oder eine Unterkunft gebucht haben. transport und Bergung innerhalb Deutschlands leisten wir nicht, wenn 3. Fahrten zwischen Ihrem ständigen Wohnsitz und Ihrer Arbeitsstätte im Zeitpunkt Ihres Reiseantritts eine Reisewarnung des Auswärtigen gelten nicht als Reise. Amtes für Ihr Reiseziel oder Ihr Reiseland wegen einer Epidemie oder Pandemie bestand und Sie erkranken daran. Artikel 3 Bis zu welcher Summe kann ich Reisen im Sorgenfrei fahren 6. Reisen, die Sie zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages bereits PREMIUM versichern? angetreten haben, sind nicht versichert. 1. Im Reiserücktritts-, Reiseabbruch- und Überraschungs-Schutz ver- 7. Sie haben die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. In sichern wir im Singletarif bis zu € 10.000,- Ihrer Reise pro Person. Im diesem Fall müssen Sie einen Teil des Schadens selbst tragen. Dies Paar- und Familientarif versichern wir bis zu € 15.000,- Ihrer Reise für gilt nur für den Reiserücktritts-Schutz, den Reiseabbruch-Schutz, den alle reisenden Personen zusammen. Überraschungs-Schutz und den Reisegepäck-Schutz. Ihr Vorteil besteht 2. Ist Ihre Reise teurer als die versicherte Summe, dürfen wir als Ver- in einer günstigeren Prämie. Einzelheiten finden Sie in §4 Nr. 2 des sicherer im Reiserücktritts-, Reiseabbruch-Schutz- und Überraschungs- besonderen Teils. Schutz den Schaden anteilig kürzen. Dies gilt auch dann, wenn der 8. Internationale Sanktionen Schaden geringer ist als die versicherte Summe. Auf dieses Recht Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – verzichten wir, wenn Ihre Reise mehr kostet als die in Nr. 1 genann- Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die ten Summen. Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder 3. Die anderen Leistungsbausteine sind unabhängig vom Preis Ihrer Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Reise. Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Ver- Artikel 4 Was ist in Sorgenfrei fahren PREMIUM nicht versichert? einigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften 1. Für alle Leistungsbausteine sind Schäden nicht versichert in Folge von: der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland ent- 1.1 Streik und anderen Arbeitskampfmaßnahmen. gegenstehen. 1.2 behördlichen Verfügungen bzw. Maßnahmen staatlicher Gewalt (Eingriffe von hoher Hand). Artikel 5 Was muss ich bei der Buchung von Sorgenfrei fahren 1.3 Verweigerung der Einreise am Reiseziel wegen Passformalitäten. PREMIUM beachten? 1.4 Kernenergie oder sonstiger ionisierender Strahlung. Dieser gene- 1. Versichern können Sie sich und weitere Personen mit ständigem relle Ausschluss gilt nicht für den Auslandskranken-Schutz (siehe Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. hierzu Art.4 Nr.4). 2. Bitte teilen Sie uns mit, wenn sich Ihre im Antrag oder später zum 2. Nicht versichert sind auch Schäden in Folge von Krieg, Bürgerkrieg, Vertrag gemachten Angaben ändern. Terrorangriffen und kriegsähnlichen Ereignissen sowie durch innere 3. Liegen zwischen dem Abschluss des Vertrages und dem Reisebeginn Unruhen (kämpferische Auseinandersetzungen). weniger als 30 Tage, haben Sie keinen Reiserücktritts-Schutz. Dies gilt 2.1 Dies gilt nicht für Terroranschläge nach §1 Nr. 4 des besonderen nicht, wenn Sie die Versicherung innerhalb von fünf Kalendertagen Teils des Reiserücktritts-/Reiseabbruch-Schutzes. nach der Reisebuchung abschließen. 2.2 Dies gilt im Reiseabbruch-Schutz nur, wenn die kämpferischen Auseinandersetzungen vor der Einreise in das betreffende Land Artikel 6 Wer ist beim Paartarif mitversichert? durch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bekannt waren. 1. Im Paartarif sind zwei Personen versichert. Dies gilt unabhängig Stand: 01.02.2021 Dies gilt auch, wenn Sie sich aktiv an den kämpferischen Ausein- davon, ob diese miteinander verwandt sind oder einen gemeinsamen andersetzungen beteiligen. Wohnsitz haben. 2.3 Dies gilt im Reiseabbruch-Schutz nicht, wenn die kämpferischen 2. Sie müssen alle versicherten Personen bei Buchung der Versicherung Auseinandersetzungen während der Reise beginnen. benennen. Seite 2 von 14
Versicherungsbedingungen Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland Sorgenfrei fahren PREMIUM (VB EA SFP ES 2021) 3. Im Paartarif können Sie die versicherten Personen vor Reiseantritt 3. Sie sollen uns bei der Entscheidung helfen, ob und in welcher Höhe ändern. wir leisten. 3.1 Unterstützen Sie jede zumutbare Untersuchung zum Schadenfall. Artikel 7 Wer ist beim Familientarif mitversichert? 3.2 Erteilen Sie uns Auskünfte wahrheitsgemäß. 1. Im Familientarif sind ein oder zwei erwachsene Personen versichert. 3.3 Stellen Sie von uns benötigte Belege im Original zur Verfügung. Es sind zusätzlich bis zu sieben Personen unter 28 Jahren als Kinder mitversichert. Personen mit einer anerkannten Behinderung können Artikel 11 Was passiert, wenn ich im Schadenfall nicht kooperiere? Sie unabhängig vom Alter als Kinder mitversichern. 1. Unsere Erwartungen an Ihr Verhalten sind im Artikel 10 des allge- 2. Im Familientarif müssen die versicherten Personen nicht miteinan- meinen Teils formuliert. Beachten Sie bitte auch §6 des besonderen der verwandt sein. Sie müssen auch keinen gemeinsamen Wohnsitz Teils. haben. 2. Wenn Sie diese Erwartungen nicht erfüllen, kann sich Ihr Anspruch 3. Sie müssen alle versicherten Personen bei Buchung der Versicherung auf Leistung reduzieren. Ihr Anspruch auf Leistung kann sogar ganz benennen. entfallen. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Schadenfall bewusst her- Änderung der versicherten Personen beiführen. 4. Im Familientarif können Sie die versicherten Personen vor Reisean- 2.1 Handeln Sie grob fahrlässig, kürzen wir in dem Verhältnis, das tritt ändern. der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Im Zweifel müssen 5. Sie können im Familientarif eine zweite erwachsene Person und Sie beweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. weitere Kinder nachträglich mitversichern. 2.2 Handeln Sie vorsätzlich, lehnen wir den Schaden ganz ab. 6. Eigene Kinder der erwachsenen Personen sind auch ohne Meldung 2.3 Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn Ihr Handeln keinen mitversichert. Eigene Kinder sind leibliche Kinder, Adoptiv- und Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs- Pflegekinder. pflicht hat. • Wird die Höchstgrenze von insgesamt sieben Kindern überschrit- 2.4 Haben Sie arglistig gehandelt, sind wir von der Leistung frei. ten, versichern wir die Kinder in chronologischer Reihenfolge. Wir beginnen mit dem ältesten Datum der Zeitpunkte von Geburt, Artikel 12 Wann und zu welchem Wechselkurs bekomme ich die Adoption oder dem Beginn der Pflege. Entschädigung? • Sie können die versicherten Kinder auch abweichend festlegen. 1. Wir zahlen innerhalb von zwei Wochen nach unserer Entscheidung, Ende der Mitversicherung ob und in welcher Höhe wir leisten. 7. Der Versicherungsschutz für alle versicherten Personen endet, wenn 2. Wir verwenden den Wechselkurs des Tages, an dem Sie in einer diese keinen Wohnsitz in Deutschland haben. fremden Währung bezahlt hatten. 8. Der Versicherungsschutz für versicherte Kinder endet am Tag vor dem 28. Geburtstag. Dies gilt nicht für Personen mit einer anerkann- Artikel 13 Wer zahlt, wenn ich mehrere Versicherungsverträge ab- ten Behinderung. geschlossen habe? 1. Haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung aus anderen Verträgen, Artikel 8 Wie lange läuft mein Vertrag? Wann kann ich kündigen? gehen diese Leistungsverpflichtungen vor (Subsidiarität). Dies gilt 1. Sie müssen nicht kündigen. für weitere private Versicherungsverträge und gesetzliche Leistungs- 2. Der Versicherungsvertrag endet automatisch 31 Tage nach dem von träger. Dies gilt auch, wenn in dem anderen Vertrag ebenfalls eine Ihnen gewählten Beginn der Versicherung. Als Beginn der Versiche- Subsidiarität festgelegt ist. rung wählen Sie den ersten Tag Ihrer geplanten Reise (Reisebeginn). 2. Melden Sie uns den Schadenfall, werden wir unbeachtlich einer Sub- sidiarität in Vorleistung gehen. Artikel 9 Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz? 3. Im Auslandskranken-Schutz können Sie uns helfen, wenn Sie me- 1. Beim Reiserücktritts-Schutz haben Sie Versicherungsschutz vom dizinische Kosten innerhalb Europas zunächst bei Ihrer gesetzlichen Abschluss des Vertrags bis zum Antritt einer Reise. Der Antritt einer Krankenversicherung einreichen. Diese erkennen ihre Leistungs- Reise ist die erste Nutzung einer gebuchten Reiseleistung. Die Dauer pflicht nur an, wenn Sie selbst die Kosten einreichen. Wir haben der geplanten Reise ist unerheblich. keine Möglichkeit, Kosten erstattet zu bekommen. 2. Bei den anderen Leistungsbausteinen haben Sie Versicherungsschutz für 31 Tage nach Reisebeginn. Artikel 14 Was passiert mit Ansprüchen gegen Dritte? 3. Bitte beachten Sie für die weiteren Leistungen den besonderen Teil. Ersatzansprüche gegen Dritte gehen im gesetzlichen Umfang bis zur 4. Der Versicherungsschutz verlängert sich, wenn sich die Beendigung Höhe der geleisteten Zahlung auf uns über. Ihrer Reise aus Gründen verzögert, die Sie nicht zu vertreten haben. Dies gilt z. B. wenn Sie medizinisch behandelt werden und die Artikel 15 Können meine Ansprüche verjähren? Rückreise nicht ohne Gefährdung Ihrer Gesundheit antreten können. Ihre Ansprüche an uns verjähren innerhalb von drei Jahren. Die Frist Zu vertreten haben Sie die Verzögerung hingegen, wenn Sie diese beginnt am letzten Tag des Kalenderjahres, in dem der Anspruch ent- willentlich veranlassen. Zu vertreten haben Sie auch, wenn Sie die standen ist. Nicht berücksichtigt wird der Zeitraum, bis Ihnen unsere Verzögerung verschulden, weil Sie die erforderliche Sorgfalt außer Entscheidung zugegangen ist. Acht gelassen haben. Artikel 16 Wie viel muss ich für Sorgenfrei fahren PREMIUM bezah- Artikel 10 Was muss ich im Schadenfall beachten? len? 1. Sie sollen einen Schadenfall möglichst vermeiden. 1. Die Höhe Ihrer Prämie wird Ihnen im Antrag und beim Abschluss 2. Ist ein Schaden eingetreten, sollen Sie die entstehenden Kosten des Vertrages angezeigt. Sie wird auch in Ihrem Versicherungsschein gering halten. ausgewiesen. 2.1 Vermeiden Sie alles, das zu unnötigen Kosten führen könnte. 2. Die Prämie ist abhängig von verschiedenen Faktoren: Stand: 01.02.2021 2.2 Treten Sie Ersatzansprüche gegen Dritte bis zur Höhe der von uns 2.1 Wählen Sie einen Single-, Paar- oder Familientarif? geleisteten Zahlung an uns ab. 2.2 Ist eine der versicherten Personen älter als 64 Jahre? 2.3 Melden Sie uns einen Schaden unverzüglich. 2.3 Welche Summe wollen Sie absichern? 2.4 Vereinbaren Sie eine Selbstbeteiligung? Seite 3 von 14
Versicherungsbedingungen Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland Sorgenfrei fahren PREMIUM (VB EA SFP ES 2021) Artikel 17: Wie kann ich die Prämie bezahlen? II. Besonderer Teil 1. Sie können beim Abschluss die Zahlungsart wählen. 2. Bitte teilen Sie uns bei SEPA-Lastschrift jede Änderung der Kontover- Die Sorgenfrei fahren PREMIUM Versicherung ist eine Kombination aus bindung mit und sorgen Sie für ausreichende Deckung Ihres Kontos. mehreren Leistungsbausteinen. 3. Sie haben die Möglichkeit, eine andere Person als Beitragszahler (abweichender Beitragszahler) anzugeben. Sie müssen dazu von A. Reiserücktritts-Schutz dieser Person befugt sein. Sie bekommen Kosten erstattet, wenn Sie eine Reise stornieren, später antreten oder umbuchen. Artikel 18 Wann muss ich die Prämie zahlen? Wann ist die Zahlung Wenn Sie Ihre Reise aufgrund der Verspätung eines Transportmittels rechtzeitig erfolgt? nicht wie geplant antreten können, erstatten wir Ihnen Kosten und ent- 1. Die Prämie ist sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages gangene Reiseleistungen. fällig. Bei Lastschrift ziehen wir den Betrag in der Regel zu Beginn Der Reiserücktritts-Schutz bietet Versicherungsschutz vor Antritt der des Folgemonats ein. Reise. 2. Die Zahlung der Prämie ist rechtzeitig, wenn diese zum vereinbarten Zeitpunkt eingezogen werden kann. Dies ist nicht der Fall, wenn Sie § 1 Welche Ereignisse sind versichert? einer berechtigten Einziehung widersprechen. Versichert ist, wenn eine unter 1. genannte Person von einem medizini- 3. Konnte die fällige Prämie ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen schen (2.) oder weiteren Ereignis (3.) betroffen ist. werden, senden wir Ihnen ein Schreiben in Textform. Darin setzen Versichert ist ebenfalls ein Terroranschlag im Reisegebiet (4.) sowie wir Ihnen eine Frist, um eine Lastschrift zu ermöglichen. Kann die die Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels bei der Hinreise (5.). Lastschrift nach dieser Frist erfolgen, gilt die Zahlung als rechtzeitig. Bitte lesen Sie auch in §3, was nicht versichert ist. 1. Betroffene Personen: Artikel 19: Was passiert, wenn ich die Prämie nicht bezahle oder 1.1 Sie selbst nicht rechtzeitig bezahle? 1.2 Ihre nicht mitreisenden Angehörigen: 1. Wenn Sie die Prämie nicht rechtzeitig bezahlen, können wir vom • Ehe- bzw. Lebenspartner oder Lebensgefährte (Partner) Vertrag zurücktreten. • Kinder 2. Dies gilt, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. In dieser Zeit sind • Stiefkinder wir bei einem Schadenfall von der Verpflichtung zur Leistung frei. • Pflegekinder oder die Ihres Partners 3. Dies gilt nur, sofern Sie die Nichtzahlung zu vertreten haben. Zu ver- • Enkelkinder treten haben Sie beispielsweise, wenn Sie falsche Angaben zu Ihrem • Eltern oder die Ihres Partners Konto machen. Zu vertreten haben Sie auch eine nicht ausreichende • Stiefeltern Deckung. • Großeltern 4. Bei einem abweichenden Beitragszahler gilt dies entsprechend für • Geschwister oder die Ihres Partners dessen Konto oder Kreditkarte. • Schwiegertochter oder Schwiegersohn 5. Sie müssen uns nachweisen, dass Sie eine nicht rechtzeitige Zahlung • nur im Todesfall (§1 Nr. 2.1): Tanten, Onkel, Nichten und Neffen nicht zu vertreten haben. 1.3 Pflegepersonen: Dies sind Personen, die einen Ihrer nicht mitreisenden Angehöri- Artikel 20: Wie kommuniziere ich mit der Europ Assistance? gen während der Reise pflegerisch betreut hätten. Anzeigen und Willenserklärungen können per Post, Fax oder E-Mail 1.4 Mitreisende: erfolgen. Dies gilt nicht, wenn ausdrücklich etwas anderes bestimmt Wir erkennen einen Schadenfall auch an, wenn eine andere mit- ist. Wir kommunizieren ausschließlich in deutscher Sprache. reisende Person oder eine ihrer Angehörigen betroffen ist. Vor- aussetzung ist, dass diese mitreisende Person mit Ihnen gemein- Artikel 21: Welches Gericht ist bei Klagen zuständig? sam auf der Bestätigung der Buchung für die Reise aufgeführt Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns ist das jeweilige ist. Dies gilt nur, wenn nicht mehr als insgesamt sechs Personen Amts- oder Landgericht in München oder an Ihrem Wohnsitz zuständig. und davon maximal vier Erwachsene die Reise gemeinsam ge- Alternativ ist das Gericht an Ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort in der bucht haben. Diese Begrenzung der Gesamtzahl der Reisenden Bundesrepublik Deutschland zuständig. Es gilt das Recht der Bundes- gilt nicht für mitreisende versicherte Personen im Paar- oder republik Deutschland. Familientarif. 2. Medizinische Ereignisse: 2.1 Tod 2.2 Unfallverletzung 2.3 Erkrankung (dies kann auch eine psychische Erkrankung sein) 2.4 Schwangerschaft 2.5 Komplikationen in der Schwangerschaft 2.6 Unverträglichkeit von Impfungen 2.7 Termin für eine Transplantation 2.8 Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochen- mark) 2.9 Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken 3. Weitere Ereignisse: 3.1 Erheblicher Schaden an Ihrem Eigentum durch die Straftat eines Dritten, Feuer oder andere Naturgewalten. Gleiches gilt für Eigen- Stand: 01.02.2021 tum einer Person, die mit Ihnen die Reise gebucht hat und bei uns versichert ist (versicherter Mitreisender). 3.2 Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung. Seite 4 von 14
Versicherungsbedingungen Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland Sorgenfrei fahren PREMIUM (VB EA SFP ES 2021) 3.3 Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses bei einem neuen nicht antreten. In diesem Fall bieten wir Ihnen eine Alternative zur Arbeitgeber. Stornierung. Wir erstatten die Mehrkosten für einen Zuschlag für ein 3.4 Konjunkturbedingte Kurzarbeit beim Arbeitgeber für einen Zeit- Einzelzimmer oder für die alleinige Nutzung des Doppelzimmers. raum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten. Dies 6. Sie haben mit mehreren versicherten Mitreisenden gemeinsam eine gilt, wenn sich in Folge der Kurzarbeit Ihr monatliches Nettoein- Ferienwohnung oder ein Ferienhaus angemietet. Eine dieser versi- kommen in diesem Zeitraum um mindestens 30% im Vergleich cherten Personen kann die Reise aus einem versicherten Grund nicht zum Monat vor Beginn der Kurzarbeit reduziert. antreten. Dann bieten wir Ihnen eine Alternative zur Stornierung. 3.5 Einberufung zu einer Wehrübung. Wir übernehmen die Mietkosten der von der Reise zurückgetretenen 3.6 Stellen des Scheidungsantrages (bzw. anwaltlicher Nachweis Personen. Dies gilt bis zur Höhe der durch eine vollständige Stornie- über Trennung, wenn Trennungsjahr noch nicht vollendet) vor rung der Ferienwohnung oder des Ferienhauses entstehenden Kosten. einer gemeinsamen Reise mit Ihrem Ehepartner. 7. Bei Verspätung eines Transportmittels erstatten wir die Mehrkosten 3.7 Termin für die Wiederholung einer nicht bestandenen oder aus für die Reise bis insgesamt € 1.500,-. Dabei richtet sich unsere Er- einem medizinischen Grund nicht angetretenen Prüfung an einer stattung nach der ursprünglich gebuchten Art und Qualität. Zusätzlich Schule oder Universität. Dies gilt, wenn die Prüfung während der beteiligen wir uns an Kosten für Verpflegung und Unterkunft bis ins- geplanten Reise oder bis zu 14 Tage danach stattfindet. gesamt € 150,-. Dieser Betrag gilt pro Reise und unabhängig von der 3.8 Im Falle einer Klassenfahrt: der endgültige Austritt aus dem Anzahl der Personen. Wir erstatten zusätzlich die anteiligen Kosten Klassenverband wegen Nichtversetzung oder Schulwechsel. für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen. 3.9 Erkrankung oder Unfallverletzung Ihres Hundes oder Ihrer Katze. Dies gilt nur, wenn diese für die Reise angemeldet waren. § 3 Welche Ereignisse sind nicht versichert? 4. Terroranschlag: Wir leisten nicht, wenn Sie Ihre Reise wie geplant durchführen. Wir 4.1 In einem der in der Reisebuchung genannten Reisegebiete er- leisten auch nicht, wenn Sie aus anderen als den in §1 beschriebenen eignet sich ein Terroranschlag. Als Reisegebiet werten wir einen Ereignissen Ihre Reisepläne ändern. Für die in §1 beschriebenen Ereig- Umkreis von 200 km von einer gebuchten Unterkunft. Dies gilt nisse gelten folgende Einschränkungen. ab 14 Tagen vor Reisebeginn. 1. Allgemeine Einschränkung: 4.2 Terrorakte sind jegliche Handlungen von Personen oder Perso- Das Ereignis war Ihnen zum Zeitpunkt der Buchung bekannt oder vor- nengruppen zur Erreichung politischer, religiöser, ethnischer oder hersehbar. Dies gilt nicht für Unfallverletzung oder Erkrankung. ideologischer Ziele. Dies gilt, wenn die Handlungen geeignet 2. Einschränkungen für medizinische Ereignisse: sind, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen der 2.1 Die Erkrankung oder Unfallverletzung wurde in den letzten 6 Bevölkerung zu verbreiten. In der Regel soll dadurch auf eine Monaten vor Buchung der Reise oder der Versicherung behandelt. Regierung oder staatliche Einrichtungen Einfluss genommen Dies gilt nicht für Kontrolluntersuchungen. Dies gilt auch nicht, werden. wenn Ihnen Ihr behandelnder Arzt vor Buchung der Reise bestä- 5. Verspätung: tigt hat, dass ungeachtet der bestehenden Erkrankung die Reise 5.1 Sie verpassen Ihr für die Reise gebuchtes Transportmittel wegen ohne gesundheitliches Risiko angetreten werden kann. Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels. Die Verspätung 2.2 Eine psychische Erkrankung erkennen wir nur an, wenn Sie oder muss mindestens zwei Stunden betragen. ein versicherter Mitreisender betroffen sind bzw. ist. Wir erkennen 5.2 Öffentliche Verkehrsmittel folgen einem festen Fahrplan. Bei- diese weiterhin nur an, wenn ein Facharzt für Psychiatrie vor dem spiele sind Bus, Bahn aber nicht Taxi. geplanten Reiseantritt die Reiseunfähigkeit bestätigt. Alternativ erkennen wir an, wenn im gebuchten Reisezeitraum eine statio- § 2 Welche Kosten werden übernommen? näre Behandlung erfolgt. Wir erbringen bei Eintritt eines versicherten Ereignisses folgende 2.3 Die Erkrankung ist eine Suchterkrankung. Leistungen: 2.4 Die Erkrankung ist eine psychische Reaktion auf ein tatsächliches 1. Wenn Sie die Reise stornieren, übernehmen wir die vertraglich oder befürchtetes Kriegsereignis, innere Unruhen oder ein Flug- geschuldeten Stornokosten. Dies sind Kosten, die Sie dem Reise- unglück. anbieter schulden, wenn Sie Ihre gebuchte Reise stornieren. Wir 2.5 Die Symptome der Erkrankung stehen einem Antritt der Reise übernehmen auch das vom Reiseanbieter erhobene Entgelt für die nicht entgegen. Vermittlung. 2.6 Die Reiseunfähigkeit aus medizinischen Gründen beruht auf Ver- 2. Zusätzlich übernehmen wir Kosten eines Visums für die Reise. Glei- lust, Beschädigung oder Erneuerung medizinischer Hilfsmittel ches gilt für Impfungen, wenn diese vom Auswärtigen Amt für Ihre (z.B. Sehhilfen, Hörhilfen, orthopädische Anfertigungen). Reiseziele empfohlen wurden. 3. Einschränkungen bei Terror: 3. Wenn Sie die Reise nicht stornieren, sondern verspätet antreten, Bei Buchung der Reise bestand wegen Terrorgefahr eine Warnung erstatten wir Ihnen erforderliche Mehrkosten für die Anreise. Dabei des Auswärtigen Amtes vor Reisen in eines der in der Reisebuchung richtet sich unsere Erstattung nach der ursprünglich gebuchten Art genannten Reisegebiete. Gleiches gilt für den Zeitpunkt der Buchung und Qualität. Zusätzlich erstatten wir Ihnen die anteiligen Kosten der Versicherung. für aufgrund der verspäteten Anreise nicht in Anspruch genomme- 4. Einschränkungen bei Reiserücktritts- und Verspätungs-Schutz: ne Reiseleistungen. Sind die Kosten geringer als die Kosten einer Die Folge einer Quarantäne und/oder einschränkende Maßnahmen Stornierung, zahlen wir Ihnen zusätzlich € 50,-. Damit beteiligen wir der Bewegungsfreiheit, die Sie oder ein Mitreisender vor Ihrer Reise uns an den Ihnen entstehenden Aufwänden durch die Änderung der treffen könnten, sind nicht versichert. Reisepläne. 4. Wenn Sie die Reise auf einen späteren Zeitpunkt umbuchen, er- § 4 Welche Kosten werden nicht übernommen? statten wir Ihnen die Gebühren. Sind die Kosten geringer als die 1. Wir zahlen nicht mehr als die in der Versicherungsbestätigung ge- Kosten einer Stornierung, zahlen wir Ihnen zusätzlich € 50,-. Damit nannte Versicherungssumme. Stand: 01.02.2021 beteiligen wir uns an den Ihnen entstehenden Aufwänden durch die 2. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, zahlen wir die an- Änderung der Reisepläne. erkannten Kosten nicht in voller Höhe aus. Wir reduzieren unsere Zah- 5. Sie haben mit einem versicherten Mitreisenden ein Doppelzimmer lung für den Schaden um 20%, mindestens aber € 25,- pro Person. gebucht und dieser kann die Reise aus einem versicherten Grund Seite 5 von 14
Versicherungsbedingungen Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland Sorgenfrei fahren PREMIUM (VB EA SFP ES 2021) 3. Kosten des Reisevermittlers für die Vermittlung der Reise, die über 4. Bei medizinischen Ereignissen benötigen wir neben den Unterlagen € 100,- pro Person betragen. auch Ihre Mitwirkung: 4. Kosten für Visa oder Impfungen, die über € 100,- pro Person betra- 4.1 Nennen Sie uns alle Ärzte, die Sie behandeln oder Informationen gen. zu Ihrem gesundheitlichen Zustand erteilen können. 5. Gebühren für die Bearbeitung des Reisevermittlers für eine Reise- 4.2 Entbinden Sie diese Ärzte von ihrer Schweigepflicht. stornierung. 4.3 Reichen Sie auf Anforderung eine Bescheinigung über die 6. Kosten für einen verspäteten Reiseantritt, die höher sind als die Arbeitsunfähigkeit ein. einer unverzüglichen Stornierung der Reise. 4.4 Räumen Sie uns das Recht ein, die Frage der Reiseunfähigkeit 7. Kosten für eine Umbuchung, die höher sind als die einer unverzüg- durch ein fachärztliches Gutachten überprüfen zu lassen. lichen Stornierung der Reise. 8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen, die nach Reiseantritt ge- B. Reiseabbruch-Schutz bucht wurden. Sie bekommen Kosten und entgangene Reiseleistungen erstattet, 9. Abschussprämien bei Jagdreisen. wenn Sie eine Reise abbrechen oder unterbrechen. Wenn Sie Ihre Rückreise aufgrund der Verspätung eines Transportmit- § 5 Entfällt tels nicht wie geplant antreten können, erstatten wir Ihnen Kosten. Der Reiseabbruch-Schutz bietet Versicherungsschutz während der § 6 Was muss ich im Schadenfall beachten? Reise. Um Ihren Anspruch auf Leistungen nicht zu gefährden, müssen Sie dazu beitragen, dass ein Schadenfall möglichst vermieden wird. Wenn § 1 Welche Ereignisse sind versichert? der Schadenfall eingetreten ist, müssen Sie dazu beitragen, dass der Versichert ist, wenn eine unter 1. genannte Person von einem medizi- Schaden so gering wie möglich bleibt. Zusätzlich müssen Sie uns Nach- nischen (2.) oder weiteren Ereignis (3.) betroffen ist. weise erbringen, damit wir prüfen können, ob und in welcher Höhe Versichert ist ebenfalls ein Terroranschlag im Reisegebiet (4.) sowie wir leisten. die Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels bei der Rückreise 1. Bei einem versicherten Ereignis vor der Reise müssen Sie diese un- (5.). verzüglich stornieren bzw. umbuchen. Bitte lesen Sie auch in §3, was nicht versichert ist. 2. Um unsere Leistungspflicht prüfen zu können, benötigen wir folgen- 1. Betroffene Personen: de Unterlagen. 1.1 Sie selbst 2.1 Unterlagen zur Buchung der Reise. 1.2 Ihre nicht mitreisenden Angehörigen: 2.2 Bei medizinischen Ereignissen (siehe §1 Nr. 2): Eine ärztliche • Ehe- bzw. Lebenspartner oder Lebensgefährte (Partner) Bescheinigung bzw. bei psychischer Erkrankung ein Attest eines • Kinder Facharztes für Psychiatrie. • Stiefkinder 2.3 Bei Erkrankung oder Unfallverletzung Ihres Tieres: Ein tierärzt- • Pflegekinder oder die Ihres Partners liches Attest. Weiterhin einen Nachweis, dass das Tier Ihnen • Enkelkinder gehört. • Eltern oder die Ihres Partners 2.4 Bei Tod: Die Sterbeurkunde. • Stiefeltern 2.5 Bei Schaden am Eigentum: Geeignete Nachweise (z.B. Polizei- • Großeltern protokoll). • Geschwister oder die Ihres Partners 2.6 Bei Verlust des Arbeitsplatzes: Das Kündigungsschreiben des • Schwiegertochter oder Schwiegersohn Arbeitgebers. • nur im Todesfall (§1 Nr. 2.1): Tanten, Onkel, Nichten und 2.7 Bei Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses: Eine Kopie des Neffen neuen Arbeitsvertrages. 1.3 Pflegepersonen: 2.8 Bei Wiederholung einer Prüfung bzw. endgültigem Austritt aus Dies sind Personen, die einen Ihrer nicht mitreisenden Angehöri- dem Klassenverband: Eine Bestätigung der Schule oder Universi- gen während der Reise pflegerisch betreut hätten. tät. 1.4 Mitreisende: 2.9 Bei Einberufung zur Wehrübung: Eine Bestätigung von staat- Wir erkennen einen Schadenfall auch an, wenn eine andere lichen Stellen. Aus dieser muss hervorgehen, dass der Termin mitreisende Person oder eine ihrer Angehörigen betroffen ist. nicht verschoben werden kann und eine Erstattung der Storno- Voraussetzung ist, dass diese mitreisende Person mit Ihnen kosten nicht erfolgt. gemeinsam auf der Bestätigung der Buchung für die Reise 2.10 Bei Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels: Eine Bestäti- aufgeführt ist. Dies gilt nur, wenn nicht mehr als insgesamt gung vom Beförderungsunternehmen mit Angabe der Verspä- sechs Personen und davon maximal vier Erwachsene die Reise tungsdauer. gemeinsam gebucht haben. Diese Begrenzung der Gesamtzahl 3. Um die Höhe der Leistungspflicht prüfen zu können, benötigen wir der Reisenden gilt nicht für mitreisende versicherte Personen im folgende Unterlagen: Paar- oder Familientarif. 3.1 Rechnung für die Reise und über Entgelte für die Vermittlung. 2. Medizinische Ereignisse: 3.2 Nachweise über die Zahlung. 2.1 Tod 3.3 Rechnung für nach einem Schadenfall in Anspruch genommene 2.2 Unfallverletzung zusätzliche Leistungen, wie z.B. Unterbringung. 2.3 Erkrankung (dies kann auch eine psychische Erkrankung sein) 3.4 Stornokosten-Rechnung. 2.4 Schwangerschaft 3.5 Im Falle der Stornierung einer Ferienwohnung oder eines Ferien- 2.5 Komplikationen in der Schwangerschaft hauses: Eine Bestätigung des Vermieters über die nicht mögliche 2.6 Unverträglichkeit von Impfungen Weitervermietung des Objekts. 2.7 Termin für eine Transplantation Stand: 01.02.2021 3.6 Im Falle der Stornierung eines Fahrzeuges: Eine Bestätigung des 2.8 Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochen- Vermieters über die nicht mögliche Weitervermietung des Fahr- mark) zeuges. 2.9 Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken. 3.7 Telefonrechnung. Seite 6 von 14
Versicherungsbedingungen Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland Sorgenfrei fahren PREMIUM (VB EA SFP ES 2021) 3. Weitere Ereignisse: 5. Können Sie die Reise nicht gemeinsam mit Ihrer Reisegruppe fort- 3.1 Erheblicher Schaden an Ihrem Eigentum durch die Straftat eines setzen, erstatten wir die erforderlichen Nachreisekosten zu Ihrer Dritten, Feuer oder andere Naturgewalten. Gleiches gilt für Eigen- Reisegruppe. tum einer Person, die mit Ihnen die Reise gebucht hat und bei 6. Bei der Erstattung von Mehrkosten für die Rückreise, Nachreise oder uns versichert ist (versicherter Mitreisender). für eine Unterkunft richten wir uns nach der ursprünglich gebuchten 3.2 Verweigerung der Annahme oder Ablehnung der Weiternutzung Art und Qualität. eines gebuchten Mietobjektes mit sofortiger Rückreise und Ein- 7. Terror-Schutz: reichung eines begründeten Schadenfalles gemäß des Leistungs- 7.1 Wir leisten bei einem Terroranschlag wie bei einem Schadenfall bausteins E. Überraschungs-Schutz, § 2. während der Reise. 3.3 Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer betriebsbedingten 7.2 Bei einem Terroranschlag während der Reise stehen Ihnen zu- Kündigung. sätzlich professionelle Experten für Sicherheit telefonisch zur 3.4 Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses bei einem neuen Seite: Arbeitgeber. • Wir beraten Sie zum richtigen Verhalten und geeigneten Erst- 3.5 Konjunkturbedingte Kurzarbeit beim Arbeitgeber für einen Zeit- maßnahmen. raum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten. Dies • Wir nehmen Verbindung zu Sicherheitsbehörden in Deutsch- gilt, wenn sich in Folge der Kurzarbeit Ihr monatliches Nettoein- land auf. kommen in diesem Zeitraum um mindestens 30% im Vergleich • Wir sorgen für den Austausch von Informationen zwischen den zum Monat vor Beginn der Kurzarbeit reduziert. Behörden in Deutschland und Ihnen vor Ort. 3.6 Einberufung zu einer Wehrübung. • Eine Kontaktaufnahme oder Betreuung durch Behörden in 3.7 Stellen des Scheidungsantrages (bzw. anwaltlicher Nachweis über Ihrem Urlaubsland können wir nicht gewährleisten. Trennung, wenn Trennungsjahr noch nicht vollendet) vor einer • Auf Wunsch informieren wir Ihnen nahestehende Personen und gemeinsamen Reise mit Ihrem Ehepartner. Angehörige. 3.8 Termin für die Wiederholung einer nicht bestandenen oder aus • Wenn möglich, vermitteln wir Ihnen auf Wunsch lokale Dienst- einem medizinischen Grund nicht angetretenen Prüfung an einer leister für Sicherheit vor Ort. Schule oder Universität. Dies gilt, wenn die Prüfung während der 7.3 Wir leisten telefonisch eine erste psychologische Hilfestellung geplanten Reise oder bis zu 14 Tage danach stattfindet. durch medizinisches Fachpersonal. 3.9 Im Falle einer Klassenfahrt: der endgültige Austritt aus dem Klas- 8. Verspätungs-Schutz: senverband wegen Nichtversetzung oder Schulwechsel. Bei Verspätung eines Transportmittels erstatten wir Mehrkosten für 3.10 Erkrankung oder Unfallverletzung Ihres Hundes oder Ihrer Katze. die Reise bis insgesamt € 1.500,-. Dabei richtet sich unsere Erstat- Dies gilt nur, wenn diese für die Reise angemeldet waren. tung nach der ursprünglich gebuchten Art und Qualität. Zusätzlich 4. Terroranschlag: beteiligen wir uns an Kosten für Verpflegung und Unterkunft bis 4.1 In einem der in der Reisebuchung genannten Reisegebiete er- insgesamt € 150,-. Dieser Betrag gilt pro Reise und unabhängig von eignet sich ein Terroranschlag. Als Reisegebiet werten wir einen der Anzahl der Personen. Umkreis von 200 km von einer gebuchten Unterkunft. Dies gilt ab Wir erstatten bei allen versicherten Ereignissen bis zu € 25,- für Ihnen 14 Tagen vor Reisebeginn bis 31 Tage nach Reisebeginn. entstehende Telefonkosten. 4.2 Terrorakte sind jegliche Handlungen von Personen oder Perso- Bitte lesen Sie auch in §4, welche Kosten wir nicht übernehmen. nengruppen zur Erreichung politischer, religiöser, ethnischer oder ideologischer Ziele. Dies gilt, wenn die Handlungen geeignet sind, § 3 Welche Ereignisse sind nicht versichert? Angst oder Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen der Bevölke- Wir leisten nicht, wenn Sie Ihre Reise wie geplant durchführen. Wir rung zu verbreiten. In der Regel soll dadurch auf eine Regierung leisten auch nicht, wenn Sie aus anderen als den in §1 beschriebenen oder staatliche Einrichtungen Einfluss genommen werden. Ereignissen Ihre Reisepläne ändern. Für die in §1 beschriebenen Ereig- 5. Verspätung: nisse gelten folgende Einschränkungen. 5.1 Sie verpassen Ihr für die Reise gebuchtes Transportmittel wegen 1. Allgemeine Einschränkung: Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels. Die Verspätung 1.1 Das Ereignis war Ihnen zum Zeitpunkt der Buchung oder des muss mindestens zwei Stunden betragen. Antritts der Reise bekannt oder vorhersehbar. Dies gilt nicht für 5.2 Öffentliche Verkehrsmittel folgen einem festen Fahrplan. Bei- Unfallverletzung oder Erkrankung. spiele sind Bus, Bahn aber nicht Taxi. 2. Einschränkungen für medizinische Ereignisse: 2.1 Die Erkrankung oder Unfallverletzung wurde in den letzten 6 § 2 Welche Kosten werden übernommen? Monaten vor Buchung der Reise oder der Versicherung behan- 1. Brechen Sie die Reise vorzeitig ab, erstatten wir die erforderlichen delt. Dies gilt nicht für Kontrolluntersuchungen. Dies gilt auch Mehrkosten der Rückreise. Wir übernehmen auch die anteiligen Kos- nicht, wenn Ihnen Ihr behandelnder Arzt vor Buchung der Reise ten für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen mit Ausnahme bestätigt hat, dass ungeachtet der bestehenden Erkrankung die der geplanten Rückreise. Reise ohne gesundheitliches Risiko angetreten werden kann. 2. Werden Sie während Ihrer Reise stationär behandelt, erstatten wir 2.2 Eine psychische Erkrankung erkennen wir nur an, wenn Sie oder Ihnen die anteiligen Kosten für die in diesem Zeitraum nicht genutzte ein versicherter Mitreisender betroffen ist. Wir erkennen diese Unterkunft. weiterhin nur an, wenn ein Facharzt für Psychiatrie vor dem 3. Sie oder eine versicherte mitreisende Person sind nach einem medi- geplanten Reiseantritt die Reiseunfähigkeit bestätigt. Alternativ zinischen Ereignis (siehe §1 Nr. 2) reiseunfähig und können nicht wie erkennen wir an, wenn im gebuchten Reisezeitraum eine statio- geplant zurückreisen. In diesem Fall erstatten wir die erforderlichen näre Behandlung erfolgt. Mehrkosten der Rückreise. Wir übernehmen auch zusätzliche Kosten 2.3 Die Erkrankung ist eine Suchterkrankung. für die Unterkunft. 2.4 Die Erkrankung ist eine psychische Reaktion auf ein tatsächliches Stand: 01.02.2021 4. Müssen Sie wegen Feuer oder anderen Naturgewalten länger am oder befürchtetes Kriegsereignis, innere Unruhen oder ein Flug- Reiseort bleiben, erstatten wir die erforderlichen Mehrkosten der unglück. Rückreise. Wir übernehmen auch zusätzliche Kosten für die Unter- 2.5 Die Symptome der Erkrankung stehen der Fortsetzung der Reise kunft. nicht entgegen. Seite 7 von 14
Versicherungsbedingungen Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland Sorgenfrei fahren PREMIUM (VB EA SFP ES 2021) 2.6 Die Reiseunfähigkeit aus medizinischen Gründen beruht auf Ver- kosten nicht erfolgt. lust, Beschädigung oder Erneuerung medizinischer Hilfsmittel 2.10 Bei Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels: Eine Bestäti- (z. B. Sehhilfen, Hörhilfen, orthopädische Anfertigungen). gung vom Beförderungsunternehmen mit Angabe der Verspä- 3. Einschränkungen bei Terror: tungsdauer. Bei Buchung der Reise bestand wegen Terrorgefahr eine Warnung 3. Um die Höhe der Leistungspflicht prüfen zu können, benötigen wir des Auswärtigen Amtes vor Reisen in eines der in der Reisebuchung folgende Unterlagen: genannten Reisegebiete. Gleiches gilt für den Zeitpunkt der Buchung 3.1 Rechnung für die Reise und über Entgelte für die Vermittlung. der Versicherung. 3.2 Nachweise über die Zahlung. 4. Einschränkungen bei Verspätungs-Schutz: 3.3 Rechnung für nach einem Schadenfall in Anspruch genommene Die Folge einer Quarantäne und/oder einschränkende Maßnahmen zusätzliche Leistungen, wie z.B. Unterbringung, Rückreise. der Bewegungsfreiheit, die Sie oder ein Mitreisender während Ihrer 3.4 Stornokosten-Rechnung. Reise treffen könnten, sind nicht versichert. 3.5 Im Falle der Stornierung einer Ferienwohnung oder eines Ferien- hauses: Eine Bestätigung des Vermieters über die nicht mögliche § 4 Welche Kosten werden nicht übernommen? Weitervermietung des Objekts. 1. Wir zahlen nicht mehr als die in der Versicherungsbestätigung ge- 3.6 Im Falle der Stornierung eines Fahrzeuges: Eine Bestätigung des nannte Versicherungssumme. Vermieters über die nicht mögliche Weitervermietung des Fahr- 2. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, zahlen wir die zeuges. anerkannten Kosten nicht in voller Höhe aus. Wir reduzieren unsere 3.7 Telefonrechnung. Zahlung für den Schaden um 20%, mindestens aber € 25,- pro Per- 4. Bei medizinischen Ereignissen benötigen wir neben den Unterlagen son. auch Ihre Mitwirkung: 3. Kosten des Reisevermittlers für die Vermittlung der Reise, die über 4.1 Nennen Sie uns alle Ärzte, die Sie behandeln oder Informationen € 100,- pro Person betragen. zu Ihrem gesundheitlichen Zustand erteilen können. 4. Kosten für Visa oder Impfungen, die über € 100,- pro Person betra- 4.2 Entbinden Sie diese Ärzte von ihrer Schweigepflicht. gen. 4.3 Reichen Sie auf Anforderung eine Bescheinigung über die 5. Gebühren für die Bearbeitung des Reisevermittlers für eine Reise- Arbeitsunfähigkeit ein. stornierung. 4.4 Räumen Sie uns das Recht ein, die Frage der Reiseunfähigkeit 6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen, die nach Reiseantritt ge- durch ein fachärztliches Gutachten überprüfen zu lassen. bucht wurden. 7. Nachreisekosten zu Ihrer Reisegruppe, die höher sind als der Betrag, C. Auslandskranken-Schutz inkl. Bergung den wir für einen Abbruch der Reise aufwenden würden. § 1 Welche Ereignisse sind versichert? 8. Abschussprämien bei Jagdreisen. Grundsätzlich leisten wir, wenn Sie im Ausland krank werden. Wir leis- ten auch, wenn Sie einen Unfall erleiden oder versterben. Außerdem § 5 Entfällt leisten wir, wenn Komplikationen in der Schwangerschaft auftreten oder Sie eine Fehlgeburt erleiden (Schwangerschaftskomplikation). § 6 Was muss ich im Schadenfall beachten? Gleiches gilt, wenn Sie vor Beginn der 37. Schwangerschaftswoche Um Ihren Anspruch auf Leistungen nicht zu gefährden, müssen Sie entbinden. Die versicherten Ereignisse sind unter 1. bis 6. beschrieben. dazu beitragen, dass ein Schadenfall möglichst vermieden wird. Wenn Unter § 4 finden Sie jeweils unter der gleichen Nummer die Kosten, der Schadenfall eingetreten ist, müssen Sie dazu beitragen, dass der die wir übernehmen. Schaden so gering wie möglich bleibt. Zusätzlich müssen Sie uns Nach- 1. Sie müssen medizinisch behandelt werden oder benötigen Medika- weise erbringen, damit wir prüfen können, ob und in welcher Höhe mente. wir leisten. 2. Sie müssen im Ausland ins Krankenhaus oder zu einem Notfallarzt 1. Bei einem versicherten Ereignis während der Reise müssen Sie transportiert werden. Änderungen Ihrer geplanten Reise unverzüglich veranlassen. 3. Sie müssen aus dem Ausland in ein Krankenhaus in Deutschland 2. Um unsere Leistungspflicht prüfen zu können, benötigen wir folgen- transportiert werden. Dies gilt, wenn eine der beiden nachstehen- de Unterlagen: den Aussagen zutrifft: 2.1 Unterlagen zur Buchung der Reise. 3.1 Sie werden voraussichtlich länger als 14 Tage im Krankenhaus 2.2 Bei medizinischen Ereignissen (siehe §1 Nr. 2): Eine ärztliche behandelt werden (medizinischer Krankenrücktransport bei Bescheinigung bzw. bei psychischer Erkrankung ein Attest eines langer Behandlungsdauer). Facharztes für Psychiatrie. 3.2 An Ihrem Wohnort ist eine bessere medizinische Versorgung zu 2.3 Bei Erkrankung oder Unfallverletzung Ihres Tieres: Ein tierärzt- erwarten. Dies gilt auch, wenn die Rückkehr an Ihren Wohnort liches Attest. Weiterhin einen Nachweis, dass das Tier Ihnen wegen der gewohnten Umgebung und besserer Verständigung gehört. zu einer schnelleren Gesundung führen kann (medizinisch sinn- 2.4 Bei Tod: Die Sterbeurkunde. voller und vertretbarer Krankenrücktransport). 2.5 Bei Schaden am Eigentum: Geeignete Nachweise (z.B. Polizei- 4. Sie versterben. protokoll). 5. Ergänzende Ereignisse für mitreisende und frühgeborene Kinder: 2.6 Bei Verlust des Arbeitsplatzes: Das Kündigungsschreiben des 5.1 Sie entbinden vor Beginn der 37. Schwangerschaftswoche (Früh- Arbeitgebers. geburt). 2.7 Bei Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses: Eine Kopie des 5.2 Ihr im Familienschutz mitversichertes Kind kommt auf einer ge- neuen Arbeitsvertrages. meinsamen Reise vor seinem 18. Geburtstag zur Behandlung ins 2.8 Bei Wiederholung einer Prüfung bzw. endgültigem Austritt aus Krankenhaus (Kind im Krankenhaus). dem Klassenverband: Eine Bestätigung der Schule oder Universi- 5.3 Sie können sich auf einer gemeinsamen Reise nicht um Ihr im Stand: 01.02.2021 tät. Familienschutz mitversichertes Kind unter 18 Jahren kümmern, 2.9 Bei Einberufung zur Wehrübung: Eine Bestätigung von staat- weil Sie schwer erkrankt sind, einen Unfall hatten oder gestor- lichen Stellen. Aus dieser muss hervorgehen, dass der Termin ben sind. Dies gilt, wenn sich auch keine andere Begleitperson nicht verschoben werden kann und eine Erstattung der Storno- um Ihr Kind kümmern kann (Kind ohne Betreuungsperson). Seite 8 von 14
Versicherungsbedingungen Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland Sorgenfrei fahren PREMIUM (VB EA SFP ES 2021) 6. Sie haben auf der Reise ein dauerhaft benötigtes Medikament ver- Deutschland. Dies gilt für das nächstgelegene, geeignete Kran- loren oder es wurde Ihnen gestohlen. Dies gilt, wenn im Ausland kenhaus an Ihrem Wohnort in der Bundesrepublik Deutschland. kein Ersatzmedikament erhältlich ist. 3.2 Krankenrücktransport bei langer Behandlungsdauer aus dem Ausland. Dies umfasst den Krankentransport aus dem Ausland § 2 Welche Kosten übernehmen wir? nach Deutschland. Dies gilt für das nächstgelegene, geeignete Wenn eines der unter §1 beschriebenen Ereignisse eintritt, überneh- Krankenhaus an Ihrem Wohnort in der Bundesrepublik Deutsch- men wir die nachstehenden Kosten. land. Auf Wunsch transportieren wir Sie auch in ein anderes 1. Wir übernehmen die Kosten für die Wiederherstellung Ihrer Gesund- Krankenhaus in Deutschland heit nach Krankheit, Unfall oder einer Schwangerschaftskomplika- 3.3 Medizinisch notwendige Begleitperson. tion. Dies umfasst die nachstehenden Leistungen: 3.4 Nicht medizinisch notwendige Begleitperson. Diese Begleit- 1.1 Behandlung durch einen Arzt. person kann nur mitreisen, wenn es einen Platz im medizinisch 1.2 Behandlungen durch Chiropraktiker, Osteopathen und Heilprak- notwendigen Transportmittel gibt. tiker. Diese können Sie auch ohne ärztliche Verordnung aufsu- 3.5 Reisegepäck. Dies umfasst den Transport Ihres Reisegepäcks chen. Wir zahlen in diesem Fall nicht mehr als insgesamt vom Aufenthaltsort an Ihren Wohnort in der Bundesrepublik € 500,- für Behandlungen und Sachkosten. Wenn Sie eine ärzt- Deutschland. liche Verordnung haben, ist die Summe unbegrenzt. 3.6 Herzschrittmacher und Prothesen. Dies gilt, wenn diese erforder- 1.3 Behandlung im Krankenhaus. Dies umfasst auch Operationen. lich sind, um Ihre Transportfähigkeit zu gewährleisten. Dies gilt Sie können sich bei Beginn einer Behandlung im Krankenhaus nicht, wenn Sie diese bereits vor der Reise benötigt hatten. für ein Krankenhaustagegeld entscheiden. In diesem Fall zahlen 4. Im Todesfall übernehmen wir folgende Kosten: wir statt der Behandlungskosten einen Betrag von € 50,- pro Tag 4.1 Überführung Ihres Leichnams zum Bestattungsort in Deutschland für bis zu 30 Tage. in einer der beiden folgenden Alternativen: 1.4 Wenn Sie länger als fünf Tage im Krankenhaus behandelt wer- 4.2 Transport in einem Sarg. den, übernehmen wir die Kosten für die An- und Abreise einer 4.3 Einäscherung vor Ort und Transport in einer Urne. Ihnen nahestehenden Person. 4.4 Wir übernehmen auch die Kosten einer Bestattung im Ausland. 1.5 Blutkonserven. Dies umfasst die Kosten der Blutkonserven und Wir zahlen nicht mehr als die Kosten einer Überführung des des Versandes. Wir organisieren auch den Versand aus Deutsch- Leichnams. land. Dies gilt, wenn Blutkonserven im Ausland nicht erhältlich 5. Bei minderjährigen mitversicherten Kindern erbringen wir folgen- oder potenziell gefährlich sind. de Leistungen und übernehmen folgende Kosten, wenn das Kind 1.6 Arzneimittel. im Krankenhaus stationär behandelt wird oder Sie sich auf einer 1.7 Verbandsmittel. gemeinsamen Reise wegen eines versicherten Ereignisses nicht um 1.8 Heilmittel. Dies umfasst Strahlen-, Licht-, Wärme- und sonstige das Kind kümmern können. Wir leisten nur, wenn auch keine andere physikalische Behandlungen, Hydrotherapie und medizinische mitreisende Person das Kind betreuen kann (Kind ohne Betreuung). Packungen, Massagen, Inhalationen, Krankengymnastik, medizi- 5.1 Im Falle einer stationären Behandlung übernehmen wir die nische Bäder und Elektrotherapie. Kosten der Unterkunft und Verpflegung einer Begleitperson 1.9 Hilfsmittel. Dies gilt, wenn sie auf der Reise erstmalig notwen- (Rooming-In). Die Begleitperson muss nicht versichert sein. dig werden. 5.2 Wenn wir Sie nach Deutschland zurücktransportieren, überneh- 1.10 Alternative Medizin. Dies umfasst Arzneimittel, Untersuchungs- men wir die Mehrkosten für die Rückreise der Kinder. Gleiches oder Behandlungsmethoden. Dies gilt, wenn sie sich in der Pra- gilt, wenn Sie versterben. xis als ebenso erfolgversprechend wie die Schulmedizin bewährt 5.3 Behandlungskosten nach Frühgeburt. Dies umfasst die medizini- haben. Dies gilt auch, wenn keine schulmedizinischen Methoden schen Kosten für das neugeborene Kind. oder Arzneimittel zur Verfügung stehen. 5.4 Kinderbetreuung. Dies umfasst die Kosten der Betreuung vor 1.11 Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in ein- Ort. Können wir diese nicht vor Ort organisieren, übernehmen facher Ausfertigung. Dies umfasst auch provisorischen wir alternativ die Reisekosten für eine von Ihnen benannte Zahnersatz Reparaturen von Zahnersatz und -prothesen, sowie Vertrauensperson. Wir erstatten die Kosten der Hin- und Rück- Reparaturen von festen Zahnspangen. reise in einfacher Buchungsklasse. Wir übernehmen auch die 2. Wir übernehmen die Kosten anerkannter Kranken- oder Rettungs- Mehrkosten für die Unterbringung in der von Ihnen gebuchten transporte in den folgenden Fällen sowie die Kosten für eine Be- oder einer vergleichbaren Unterkunft. Die Leistung umfasst auch gleitperson. Für sonstige Beförderungen (z.B. Taxi) zahlen wir nicht die Organisation der Rückreise der Kinder zum Wohnort und die mehr als € 50,- pro Schadenfall. Übernahme der entstehenden Mehrkosten. 2.1 Primärtransport. Dies umfasst den Krankentransport zur Erst- 6. Wir übernehmen die Kosten für den Versand des Medikaments aus versorgung oder Behandlung. Dies gilt für das nächstgelegene, Deutschland. Dies umfasst auch die Kosten für das Arzneimittel. Die geeignete Krankenhaus. Kosten für das Medikament müssen Sie spätestens nach drei Mona- 2.2 Verlegungstransport. Dies umfasst den Krankentransport zur wei- ten zurückzahlen. teren Behandlung in ein anderes Krankenhaus im Ausland. Dies 7. Wir übernehmen die Kosten für bis zu fünf psychotherapeutischen gilt, wenn der Transport aus medizinischen Gründen erforderlich Sitzungen, wenn Sie ein Trauma von den nachstehenden Krisensitu- ist. ationen haben. Dies muss Ihnen jedoch vor Ort von einem Facharzt 2.3 Rücktransport zur Unterkunft. Dies umfasst den Krankentransport bestätigt werden. nach einer Behandlung im Krankenhaus zurück in die Unterkunft a. Kriminelle Gewalttaten an Ihnen oder einer mitreisenden Person. am Aufenthaltsort. b. Schwerer Unfall von Ihnen oder einer mitreisenden Person. 2.4 Begleitperson. Dies umfasst die Kosten für eine Begleitperson. c. Erstmalige Diagnose einer schweren Erkrankung von Ihnen oder 3. Wir übernehmen die Kosten, wenn Sie aus dem Ausland nach Hause einer mitreisenden Person. Stand: 01.02.2021 transportiert werden müssen. Dies umfasst die nachstehenden Leis- d. Tod einer mitreisenden Person. tungen: e. Tod eines nahen Angehörigen. 3.1 Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport. f. Naturkatastrophe vor Ort. Dies umfasst den Krankentransport aus dem Ausland nach g. Terroranschlag oder Amoklauf vor Ort. Seite 9 von 14
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