ELVIA Jahres-Reiserücktritt-Vollschutz

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ELVIA Jahres-Reiserücktritt-Vollschutz

Die Leistungen im Überblick                                                            Bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise
1. Reiserücktritt-Versicherung                                                             Reiseart: gültig für alle Reisearten – auch Geschäftsreisen
Selbstbehalt: 20 % des erstattungsfähigen Schadens (mindestens € 25,- je
Person / Objekt) Der Selbstbehalt ist bei allen Jahres-Vollschutz-Produkten für            Geltungsbereich: weltweit
eine zusätzliche Prämie in Höhe von € 10,- je Person bzw. € 20,- je Familie / Paar
abwählbar!
                                                                                           Maximaler Reisepreis je Reise: € 2.000,- je Person; € 5.000,- je Familie/Paar
2. Reiseabbruch-Versicherung                                                               (Erhöhung möglich).
Selbstbehalt: Siehe Reiserücktritt-Versicherung
3. Umbuchungsgebühren-Schutz                                                               Maximale Reisedauer je Reise: unbegrenzt
4. Reise-Assistance
                                                                                           Einzel-Prämie: gültig für jeweils eine Person
                                                                                           Familien- / Paar-Prämie: gültig für maximal zwei Erwachsene, unabhängig
Hilfe im Notfall und Stornoberatung                                                        vom Verwandtschaftsverhältnis und Kinder bis zur Vollendung des 21.
                                                                                           Lebensjahres, sofern im Versicherungsvertrag namentlich genannt
Krank vor oder während der Reise?                                                          Objekt: gültig für gemietete Objekte (z. B. Ferienwohnung, Wohnmobil,
Die Reise-Assistance garantiert rund um die Uhr schnelle und fachkundige Hilfe             Hausboot, Fährpassage)
weltweit! Unsere Spezialisten beraten und informieren Sie kompetent und
Zahlungskürzungen lassen sich gegebenenfalls vermeiden.
                                                                                           Zuschlag für Personen ab 70 Jahre: Maßgebend ist das Alter bei
                                                                                           Versicherungsabschluss.
Telefon + 49.89.6 24 24 - 245
Telefax + 49.89.6 24 24 - 246
                                                                                           Abschlusshinweise: Der Abschluss des Paketes mit Reiserücktritt-Schutz sollte
Wichtig!                                                                                   bei Buchung der Reise erfolgen, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor
• Halten SIe die genaue Anschrift und Telefonnummer Ihres derzeitigen                      Reiseantritt möglich. Bei Buchungen ab 29 Tagen vor Reiseantritt ist der
   Aufenthaltsortes bereit.                                                                Reiseschutz sofort, spätestens innerhalb der nächsten 3 Werktage,
• Notieren Sie sich die Namen Ihrer Ansprechpartner wie z.B. Arzt,                         abzuschließen. Die Reiserücktritt-Versicherung gilt jeweils nur für die gemäß
   Krankenhaus, Polizei.                                                                   Reisebestätigung gebuchte Reise. In den übrigen Versicherungssparten
• Schildern Sie möglichst genau den Sachverhalt und halten Sie alle                        beginnt der Versicherungsschutz mit dem Antritt der versicherten Reise und
                                                                                           endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch mit der Beendigung
   notwendigen Angaben bereit (z. B. Anschrift Ihrer Bank, Konto-
                                                                                           der versicherten Reise. Der Versicherungsschutz verlängert sich über das
   /Kreditkartennummer, Bankleitzahl etc.).
                                                                                           planmäßige Reiseende hinaus, wenn die vereinbarte Versicherung die
                                                                                           gesamte geplante Reise erfasst und sich die Beendigung der Reise aus
Wenn Sie Fragen zu den Versicherungsleistungen haben, kontaktieren Sie
                                                                                           Gründen verzögert, welche die versicherte Person nicht zu vertreten hat.
unser Service-Team. Wir informieren Sie rund um das Thema Reiseschutz:
Telefon + 49.89.6 24 24 - 460
Telefax + 49.89.6 24 24 - 244
E-Mail: service@allianz-assistance.de
                                                                                           Versicherungsschutz besteht nur für die namentlich auf der
Ihre Schadenmeldungen inkl. Buchungsbestätigung und weiteren Nachweisen                    Versicherungspolice aufgeführte(n) Person(en) und wenn die Prämie
richten Sie bitte an die Schadenabteilung der AGA International S.A. (Anschrift            dafür bezahlt ist.
siehe rechts) oder melden Sie uns Ihren Schaden schnell und einfach per Internet           Die Höhe der Prämie richtet sich in der Regel nach dem ausgewählten
unter www.allianz-assistance.de/schadenmeldung                                             Versicherungsschutz, der Laufzeit des Vertrages und dem Preis der
                                                                                           versicherten Reise. Prämien für höhere Reisepreise auf Anfrage.

                                                                                           Auf Grund der rechtlichen Umfirmierung unserer Hauptniederlassung Anfang
                                                                                           2011 hat sich unsere Firmierung in AGA International S.A., Niederlassung für
                                                                                           Deutschland geändert. ELVIA Reiseschutz wird als Marke weitergeführt.

                                                                                           Die vertraglich vereinbarten Versicherungsleistungen werden von der AGA
                                                                                           International S.A. nach Maßgabe der nachstehenden Versicherungs-
                                                                                           bedingungen geboten. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam. Die
                                                                                           Versicherungssteuer ist in den Prämien enthalten. Gebühren werden nicht
                                                                                           erhoben. Maßgebend für den Versicherungsumfang sind die in der
                                                                                           Buchungsbestätigung dokumentierten Prämien und Leistungsbeschreibungen.

                                                                                       Olaf Nink, Hauptbevollmächtigter

                                                                                       AGA International S.A.
                                                                                       Niederlassung für Deutschland
                                                                                       Ludmillastraße 26
                                                                                       81543 München

                                                                                       Hauptsitz der S.A. ist Paris / Frankreich
                                                                                       Hauptbevollmächtigter für Deutschland:
                                                                                       Olaf Nink, München
                                                                                       HRB 4605 AG München

                                                                                     -1-
ELVIA Jahres-Reiserücktritt-Vollschutz

Produkt- und Verbraucherinformationen
Dieses Informationsblatt soll Ihnen in knapper Form           medizinisch sinnvoll und vertretbar. Unter einer zentralen   Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren
einen Überblick über unsere Versicherungsprodukte             Rufnummer steht die Assistance 24 Stunden täglich zur        ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von
verschaffen. Beschrieben sind nur die wesentlichen            Seite.                                                       uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht
Inhalte. Der Versicherungsschutz einschließlich                                                                            ausgeübt haben.
Versicherungssummen und Selbstbehalt-Regelungen
ist abschließend dargestellt in Ihren Dokumenten zur
                                                              Für alle Versicherungssparten ist bei Beschwerden die        Ihre AGA International S.A., Niederlassung für Deutschland
Versicherungspolice und den AVB.
                                                              Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin),
                                                              Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, zuständig.

Reiserücktritt-Versicherung ersetzt die                       Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht,
                                                              soweit internationales Recht nicht entgegensteht. Klagen
                                                              aus     dem     Versicherungsvertrag     können      vom
· vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem               Versicherungsnehmer oder der versicherten Person bei
versicherten Reisearrangement bei Nichtantritt der Reise,     dem Gericht des Geschäftssitzes oder der Niederlassung
wahlweise bis zur Höhe der Stornokosten die Mehrkosten        des     Versicherers    erhoben     werden.    Ist    der
der Umbuchung der Reise aus versichertem Grund in eine        Versicherungsnehmer oder die versicherte Person eine
Reisesaison mit höherem Preis;                                natürliche Person, so können Klagen auch vor dem Gericht
· Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt.        erhoben       werden,     in    dessen     Bezirk     der
                                                              Versicherungsnehmer oder die versicherte Person zur Zeit
Versichert ist u. a. die nach Vertragsabschluss               der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder, falls kein
auftretende unerwartete schwere Erkrankung der                Wohnsitz besteht, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
versicherten Person oder eines nahen Angehörigen, die
die planmäßige Durchführung der Reise unzumutbar
macht. Eine unerwartete schwere Erkrankung liegt vor,
wenn aus dem stabilen Zustand des Wohlbefindens und           Datenschutz:
der Arbeits- und Reisefähigkeit heraus konkrete               Entsprechend den Regeln des Bundesdatenschutz-
Krankheitssymptome auftreten, die dem Reiseantritt            gesetzes (BDSG) informieren wir Sie darüber, dass im
entgegen stehen und Anlass zur Stornierung geben.             Schadenfall Daten zu Ihrer Person gespeichert werden, die
Weitere versicherte Ereignisse siehe § 2 AVB RR.              zur Erfüllung des Versicherungsvertrages notwendig sind.
                                                              Zur Prüfung des Antrages oder des Schadens werden ggf.
                                                              Anfragen an andere Versicherer gerichtet und Anfragen
Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Ereignisse, mit    anderer Versicherer beantwortet. Außerdem werden
denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war. Weitere            Daten an den Rückversicherer übermittelt.
Ausschlüsse in §§ 3 AVB RR, 5 AVB AB.                         Wir weisen darauf hin, dass Ihre Einwilligung dazu über
                                                              die Beendigung des Versicherungsvertrages hinausgeht.
Tritt ein versichertes Ereignis ein, so müssen Sie die        Mit Ablehnung eines Antrages zum Vertragsabschluss
Buchung unverzüglich stornieren, um die Stornokosten          endet die Einwilligung. Die Anschrift der jeweiligen
möglichst gering zu halten. Je später Sie stornieren, desto   Datenempfänger wird auf Wunsch mitgeteilt.
höher werden diese. Wird erst später storniert, weil die
erhoffte Heilung oder Besserung nicht eintritt, kann die      Widerrufsrecht für Verträge mit einer Laufzeit von
Ersatzleistung gekürzt werden (s. § 9 AVB AB). Vermeiden      einem Monat oder mehr:
Sie diese Kürzung, indem Sie sich bei schweren                Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen
Erkrankungen oder Unfallverletzungen unverzüglich an          ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-
die Assistance wenden. Diese berät Sie zur Frage, ob          Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den
storniert werden soll. Folgen Sie der Empfehlung, kommt       Versicherungsschein,       die     Vertragsbestimmungen
eine Kürzung der Versicherungsleistung nicht in Betracht.     einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedin-
                                                              gungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2
                                                              des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den
                                                              §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung –
Reiseabbruch-Versicherung ersetzt                             und diese Belehrung jeweils in Textform – erhalten haben.
                                                              Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312e
                                                              Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) jedoch nicht
· die zusätzlich entstandenen Rückreisekosten nach Art        vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz
und Qualität der versicherten Reise;                          1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel
· den anteiligen Reisepreis der nicht genutzten               246 § 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen
Reiseleistung vor Ort bei nicht planmäßiger Beendigung        Gesetzbuch.
bzw. Unterbrechung der Reise zum Beispiel wegen               Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
unerwarteter schwerer Erkrankung.                             Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
                                                              AGA International S.A., Ludmillastraße 26,
Zu den versicherten Ereignissen, Ausschlüssen,                81543 München, Telefax + 49.89.624 24-244,
Obliegenheiten und zum Selbstbehalt siehe Reiserücktritt-     E-Mail: service@allianz-assistance.de
Versicherung.
                                                              Widerrufsfolgen:
                                                              Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der
                                                              Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die
Umbuchungsgebühren-Schutz                                     Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der
                                                              Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der
                                                              Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist
Erstattet die vertraglich geschuldeten
                                                              beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum
Umbuchungsgebühren bis zu höchstens € 40,- je Person /
                                                              Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall
Objekt, vgl. § 1 AVB UG.
                                                              einbehalten. Dabei handelt es sich um den anteilig nach
                                                              Tagen     berechneten        Betrag.  Die      Erstattung
                                                              zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich,
                                                              spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt
Reise-Assistance                                              der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der
                                                              Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass
                                                              empfangene Leistungen zurückzugewähren und
Bietet weltweite Hilfe bei Notfällen im Ausland: bei
                                                              gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.
Krankheit, Unfall, Tod, bei Verlust von Zahlungsmitteln
oder bei Strafverfolgung. Organisiert Kranken-
Rücktransport mit medizinisch adäquaten Mitteln, sobald       Besondere Hinweise:

                                                                                         -1-
§ 4 Wann beginnt und wann endet die Versicherung?                verträgen sowie der Sozialversicherungsträger gehen
Bedingungen der AGA                                             1. Der      Versicherungsschutz      der     Reiserücktritt-     der Eintrittspflicht von ELVIA vor. ELVIA tritt in
International S.A.,                                                Versicherung beginnt innerhalb der Laufzeit der               Vorleistung, sofern sie unter Vorlage von Original-
                                                                                                                                 Belegen zunächst in Anspruch genommen wird.
                                                                   Versicherung mit der Reisebuchung, und endet mit dem
Niederlassung für Deutschland,                                     Reiseantritt. In den Versicherungsschutz werden
                                                                   bestehende Reisebuchungen einbezogen, sofern der
für ELVIA Reiseschutz                                              Abschluss des Jahres-Reiseschutzes mindestens 30 Tage       § 9 Wann verliert die versicherte Person den Anspruch
                                                                   vor Reiseantritt oder ab dem 29. Tag vor Reiseantritt       auf Versicherungsleistung durch
                                                                   binnen drei Werktagen nach Reisebuchung erfolgt. Im         Obliegenheitsverletzung und Verjährung?
Im Folgenden kurz ELVIA genannt                                                                                                1. Wird eine Obliegenheit vorsätzlich verletzt, ist ELVIA von
                                                                   Falle der Beendigung des Versicherungsvertrages
                                                                   besteht Versicherungsschutz bei Reiserücktritt aufgrund        der Verpflichtung zur Leistung frei; bei grob fahrlässiger
                                                                   eines versicherten Ereignisses innerhalb der Laufzeit der      Verletzung ist ELVIA berechtigt, die Leistung in einem
Allgemeine Bestimmungen                                            Versicherung.                                                  der Schwere des Verschuldens der versicherten Person
für ELVIA Jahres-Reiseschutz                                    2. In den übrigen Versicherungssparten                            entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
                                                                     a) beginnt der Versicherungsschutz mit dem Antritt        2. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat die
AVB AB JV 11                                                                                                                      versicherte Person zu beweisen. Außer im Falle der
                                                                        der versicherten Reise und
                                                                     b) endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens          Arglist ist ELVIA zur Leistung verpflichtet, soweit die
Die §§ 1 bis 11 AVB AB JV gelten für alle ELVIA Jahres-                 jedoch mit der Beendigung der versicherten Reise;         versicherte Person nachweist, dass die Verletzung der
Reiseschutz-Produkte. Die nachfolgend abgedruckten AVB               c) verlängert sich der Versicherungsschutz über das          Obliegenheit weder für den Eintritt noch für die
gelten für die jeweilige Versicherung. Versicherungsschutz              planmäßige Reiseende hinaus, wenn die vereinbarte         Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht von
besteht, wenn Sie die betreffende Versicherung vertraglich              Versicherung die gesamte geplante Reise erfasst           ELVIA ursächlich ist.
vereinbart haben.                                                       und sich die Beendigung der Reise aus Gründen          3. Der Anspruch auf Versicherungsleistung verjährt in drei
                                                                        verzögert, welche die versicherte Person nicht zu         Jahren, gerechnet ab Ende des Jahres, in welchem der
                                                                        vertreten hat.                                            Anspruch entstanden ist und die versicherte Person von
§ 1 Wer ist versichert?                                                                                                           den Umständen zur Geltendmachung des Anspruchs
                                                                3. In allen Sparten endet für über die Familien- / Paar-
Versicherte Personen sind die im Versicherungsschein                                                                              Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit
                                                                   Prämie mitversicherte Kinder der Versicherungsschutz
namentlich      genannten    Personen,  sofern   die                                                                              hätte Kenntnis erlangen müssen.
                                                                   automatisch mit Vollendung des 21. Lebensjahres.
Versicherungsprämie gezahlt wurde.

                                                                § 5 In welchen Fällen besteht kein                             § 10 Welche Form gilt für die Abgabe von Willens-
§ 2 Für welche Reise gilt die Versicherung?                                                                                    erklärungen?
                                                                Versicherungsschutz?
1. Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele                                                                             1. Anzeigen und Willenserklärungen der versicherten
                                                                1. Nicht versichert sind
   vorübergehende Reisen, die innerhalb des versicherten                                                                          Person und des Versicherers bedürfen der Textform (z.
                                                                    a) Schäden durch Streik, Pandemien, Kernenergie,
   Zeitraums stattfinden. Für die einzelnen Reisen besteht                                                                        B. Brief, Fax, E-Mail).
                                                                       Beschlagnahme und sonstige Eingriffe von hoher
   Versicherungsschutz für die Dauer einer Reise (vom                                                                          2. Versicherungsvermittler sind zur Entgegennahme nicht
                                                                       Hand sowie Schäden in Gebieten, für welche das
   Antritt bis zur Rückkehr), maximal für die ersten 45 Tage                                                                      bevollmächtigt.
                                                                       Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen
   der Reise. Im Rahmen der Reiserücktritt- und
                                                                       hat;
   Reiseabbruch-Versicherung                         besteht
                                                                    b) Schäden durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse.     § 11 Welches Gericht in Deutschland ist für die
   Versicherungsschutz unabhängig von der Dauer der
                                                                       Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn der            Geltendmachung der Ansprüche aus dem
   Reise. Endet das Versicherungsjahr während der Reise,
                                                                       Schaden sich in den ersten 14 Tagen nach Beginn         Versicherungsvertrag zuständig? Welches Recht findet
   besteht der Versicherungsschutz nur fort, wenn der
                                                                       der Ereignisse ereignet. Dies gilt nicht bei            Anwendung?
   Vertrag nicht gekündigt ist.
                                                                       Aufenthalten in Staaten, auf deren Gebiet bereits
2. Eine Reise liegt vor, wenn die Reise mindestens eine                                                                        1. Der Gerichtsstand ist nach Wahl der versicherten Person
                                                                       Krieg oder Bürgerkrieg herrscht oder der Ausbruch
   Übernachtung außerhalb des Wohn- oder Arbeitsortes                                                                             München oder der Ort in Deutschland, an welchem die
                                                                       vorhersehbar war.
   beinhaltet oder wenn die Reise an einen mindestens 100                                                                         versicherte Person zur Zeit der Klageerhebung ihren
                                                                    c) Schäden, welche die versicherte Person vorsätzlich
   km vom Wohn- oder Arbeitsort entfernten Ort führt.                                                                             ständigen Wohnsitz oder ihren ständigen Aufenthalt
                                                                       herbeiführt;
3. Als „eine Reise“ gelten alle Reisebausteine und                                                                                hat.
                                                                    d) Expeditionen, sofern nicht anders vereinbart.
   Einzelleistungen, die zeitlich und örtlich aufeinander                                                                      2. Es gilt deutsches Recht, soweit internationales Recht
                                                                2. Hat die versicherte Person keinen Wohnsitz in der EU
   abgestimmt genutzt werden. Die Reise wird mit                                                                                  nicht entgegensteht.
                                                                oder im EWR, besteht Versicherungsschutz nur für Reisen
   Inanspruchnahme der ersten Teil- / Leistung insgesamt
                                                                innerhalb Europas und der Mittelmeer-Anrainerstaaten.
   angetreten und endet mit der Nutzung der letzten Teil-
   / Leistung.
                                                                § 6 Was muss die versicherte Person im Schadenfall
                                                                unbedingt unternehmen (Obliegenheiten)?
§ 3 Wann ist die Prämie zu zahlen?
                                                                Die versicherte Person ist verpflichtet,
                                                                                                                                Reiserücktritt-Versicherung
      Welche Laufzeit hat der Vertrag?                                                                                          AVB RR 11
                                                                1. den Schaden möglichst gering zu halten und unnötige
1. Die erste oder einmalige Prämie ist sofort nach
                                                                   Kosten zu vermeiden;
   Abschluss des Versicherungsvertrages fällig und bei
                                                                2. den Schaden unverzüglich ELVIA anzuzeigen und
   Aushändigung der Versicherungspolice bzw. nach                                                                              § 1 Was ist bei Nichtantritt der Reise und bei
                                                                   Beginn und Ende der versicherten Reise in geeigneter
   Zustellung         der       Prämienrechnung           im                                                                   verspätetem Reiseantritt versichert?
                                                                   Weise nachzuweisen;
   Lastschriftverfahren zu zahlen. Ist die einmalige oder                                                                      1. Bei Nichtantritt der Reise sind die vertraglich
                                                                3. das Schadenereignis und den Schadenumfang
   erste Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht                                                                        geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten
                                                                   darzulegen und ELVIA jede sachdienliche Auskunft
   gezahlt, ist ELVIA nicht zur Leistung verpflichtet, es sei                                                                     Reisearrangement versichert.
                                                                   wahrheitsgemäß zu erteilen. Zum Nachweis hat die
   denn, die versicherte Person hat die Nichtzahlung nicht                                                                     2. Ferner ist das bei der Buchung vereinbarte, dem
                                                                   versicherte Person Original-Rechnungen und -Belege
   zu vertreten.                                                                                                                  Reisevermittler vertraglich geschuldete und in
                                                                   einzureichen, gegebenenfalls die Ärzte – einschließlich
2. Der Versicherungsvertrag verlängert sich jeweils um ein                                                                        Rechnung gestellte Vermittlungsentgelt versichert,
                                                                   der Ärzte der Assistance – von der Schweigepflicht zu
   Jahr, wenn nicht einem der Vertragspartner bis                                                                                 sofern der Betrag bei der Höhe der vereinbarten
                                                                   entbinden und es ELVIA zu gestatten, Ursache und Höhe
   spätestens      drei    Monate      vor    Ablauf     des                                                                      Versicherungssumme berücksichtigt wurde. Übersteigt
                                                                   des geltend gemachten Anspruchs in zumutbarer Weise
   Versicherungsjahres eine Kündigung zugeht. Die                                                                                 das Vermittlungsentgelt den allgemein üblichen und
                                                                   zu prüfen.
   Verlängerung des Versicherungsschutzes tritt nicht ein                                                                         angemessenen Umfang, kann ELVIA die Leistung auf
   für versicherte Kinder, die das 21. Lebensjahr vollendet                                                                       einen angemessenen Betrag herabsetzen.
   haben.                                                       § 7 Wann und in welcher Höhe leistet ELVIA                     3. Bei verspätetem Reiseantritt aus einem der unter § 2
3. Die Folgeprämien werden jeweils für ein                      Entschädigung?                                                    genannten Gründe erstattet ELVIA die nachweislich
   Versicherungsjahr, frühestens am 1. des Monats, in dem       1. Hat ELVIA die Leistungspflicht dem Grund und der Höhe          entstandenen Mehrkosten der Anreise nach Art und
   ein neues Versicherungsjahr beginnt, vom Konto des              nach festgestellt, wird die Entschädigung innerhalb von        Qualität der ursprünglich gebuchten Anreise sowie den
   Versicherungsnehmers         abgebucht.      Kann      die      zwei Wochen ausgezahlt.                                        anteiligen Reisepreis nicht genutzter Reiseleistungen vor
   Folgeprämie zu diesem Termin nicht abgebucht                 2. Ist die Versicherungssumme bei Eintritt des                    Ort. Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe der
   werden, kann ELVIA schriftlich eine Zahlungsfrist von           Versicherungsfalles niedriger als der Gesamtreisepreis         geschuldeten Stornokosten, die bei unverzüglicher
   mindestens zwei Wochen setzen. Tritt nach Ablauf der            (Unterversicherung) so haftet ELVIA für den Schaden            Stornierung der Reise angefallen wären.
   Frist    ein     Schadenfall    ein     und     ist    der      nur nach dem Verhältnis der Versicherungs-summe             4. Bei Nachreise wegen einer Verspätung von öffentlichen
   Versicherungsnehmer mit der Zahlung der Folgeprämie             zum Gesamtreisepreis.                                          Verkehrsmitteln um mehr als zwei Stunden erstattet
   noch in Verzug, ist ELVIA von der Verpflichtung zur                                                                            ELVIA die nachweislich entstandenen Mehrkosten der
   Leistung frei. ELVIA kann den Vertrag fristlos kündigen,                                                                       Anreise nach Art und Qualität der ursprünglich
   wenn der Versicherungsnehmer nach Ablauf der Frist           § 8 Was gilt, wenn die versicherte Person                         gebuchten Anreise. Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe
   noch mit der Zahlung in Verzug ist. Wird die Zahlung         Ersatzansprüche gegen Dritte hat?                                 der geschuldeten Stornokosten, die bei unverzüglicher
   innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder dem           1. Ersatzansprüche gegen Dritte gehen entsprechend der            Stornierung der Reise angefallen wären, maximal jedoch
   Ablauf der Zahlungsfrist nachgeholt, entfällt die               gesetzlichen Regelung bis zur Höhe der geleisteten             bis zu € 1.500,- je Versicherungsfall.
   Wirkung der Kündigung und der Vertrag tritt wieder in           Zahlung auf ELVIA über, soweit der versicherten Person      5. Kann die gebuchte und versicherte Reise nachweislich
   Kraft. Für Versicherungsfälle, die nach Ablauf der              daraus kein Nachteil entsteht.                                 aus einem der in § 2 AVB RR genannten Gründe nicht
   Zahlungsfrist eingetreten sind, besteht jedoch kein          2. Die versicherte Person ist verpflichtet, in diesem             angetreten werden, so sind wahlweise zu Ziffer 1 die
   Versicherungsschutz.                                            Rahmen den Rechtsübergang auf Wunsch von ELVIA                 Mehrkosten versichert, die bei Umbuchung in eine
                                                                   schriftlich zu bestätigen.                                     Saison mit höherem Reisepreisniveau entstehen
                                                                3. Leistungsverpflichtungen aus anderen Versicherungs-

                                                                                            -2-
(Reisepreisgarantie bei notwendiger Umbuchung). Die            Reise erhebt;                                                      transportfähig ist und über den gebuchten
   Erstattung erfolgt bis zur Höhe der geschuldeten            3. für Ereignisse, mit denen zur Zeit der Buchung zu                  Rückreisetermin hinaus in stationärer Behandlung
   Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der           rechnen war;                                                       bleiben muss;
   Reise, d. h. unmittelbar nach Auftreten des versicherten    4. sofern die Krankheit den Umständen nach als eine                d) Kann die versicherte Person einer gebuchten
   Ereignisses, angefallen wären.                                 psychische Reaktion auf einen Terrorakt, ein                       Rundreise vorübergehend nicht folgen, so erstattet
6. Versichert     sind    ferner    die    nachgewiesenen         Flugunglück, eine Naturkatastrophe oder aufgrund der               ELVIA die Nachreisekosten zum Wiederanschluss an
   währungsbedingten Kursverluste beim stornobedingten            Befürchtung von inneren Unruhen, Kriegsereignissen                 die Reisegruppe, höchstens jedoch den anteiligen
   Rücktausch der Urlaubskasse (bis zu € 50,- pro                 oder Terrorakten aufgetreten ist;                                  Reisepreis der noch nicht genutzten weiteren
   gebuchtem und versichertem Reisetag, maximal € 300,-        5. bei Schub einer chronischen psychischen Erkrankung.                Reiseleistung.
   ) in die Originalwährung, sofern die Reise aus einem der                                                                   3. Wird die Reise nicht planmäßig beendet oder
   in § 2 AVB RR genannten Gründe nicht angetreten                                                                               unterbrochen, so hat die versicherte Person
   werden konnte. Der Rücktausch hat spätestens binnen         § 4 Wann muss die versicherte Person die Reise                    unverzüglich Kontakt zur Assistance aufzunehmen. Die
   zehn Werktagen nach Stornierung der Reise zu erfolgen.      stornieren (Obliegenheit) und welche Hilfestellung                versicherte Person hat zur Aufklärung beizutragen und
                                                               bietet ELVIA?                                                     nachzuweisen, dass die planmäßige Durchführung der
                                                               Welche sonstigen Obliegenheiten hat die versicherte               Reise nicht möglich oder nicht zumutbar war.
§ 2 Unter welchen Voraussetzungen erbringt ELVIA die           Person zu beachten?                                            4. Die Obliegenheiten des § 4 AVB RR gelten entsprechend.
Leistungen?                                                    Die versicherte Person ist verpflichtet,                          Zusätzliche Rück- oder Nachreisekosten sowie nicht
1. Versicherungsschutz besteht, wenn die planmäßige            1. die Reise unverzüglich nach Eintritt des versicherten          genutzte Reiseleistungen sind durch Originalbelege
   Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil die            Rücktrittsgrundes zu stornieren, um die Rücktrittskosten       nachzuweisen.
   versicherte Person selbst oder eine Risikoperson               möglichst gering zu halten.
   während der Dauer des Versicherungsschutzes von                Bei unerwarteten schweren Erkrankungen und
   einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird:             schweren      Unfallverletzungen        unterstützt   der   § 2 Welchen Selbstbehalt trägt die versicherte Person?
     · Tod;                                                       medizinische Dienst der Assistance die versicherte          Sofern nicht anders vereinbart, beträgt der Selbstbehalt in
     · schwere Unfallverletzung;                                  Person bei der Entscheidung, ob und ggf. wann die Reise     jedem Schadenfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens,
     · unerwartete schwere Erkrankung;                            storniert    werden      soll.    Eine    Kürzung     der   mindestens jedoch € 25,- je Person / Objekt.
     · Impfunverträglichkeit;                                     Versicherungsleistung nach § 9 AVB AB aufgrund
     · Schwangerschaft, sofern der Reiseantritt infolge           Verletzung der Obliegenheit zur unverzüglichen
        dessen nicht möglich oder nicht zumutbar ist;                                                                         § 3 Welche Leistung erbringt ELVIA bei nicht
                                                                  Stornierung der Reise kommt nicht in Betracht, wenn
     · Schaden am Eigentum der versicherten Person                                                                            versicherten Ereignissen?
                                                                  sich die versicherte Person unverzüglich nach Eintritt
        durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag,                                                                           Bei einer außerplanmäßigen Rückreise wegen eines
                                                                  des versicherten Rücktrittsgrundes an die Assistance
        Hochwasser, Erdbeben oder vorsätzliche Straftat                                                                       Notfalles, der nicht zu den versicherten Ereignissen der
                                                                  wendet und deren Empfehlung Folge leistet;
        eines Dritten, sofern der materielle Schaden                                                                          AVB RA zählt, hilft die Assistance bei der Umbuchung der
                                                               2. den        Versicherungsnachweis            und       die
        erheblich ist oder sofern die Anwesenheit der                                                                         Rückreise.     Umbuchungskosten         und    zusätzliche
                                                                  Buchungsunterlagen mit der Stornokosten-Rechnung
        versicherten Person zur Aufklärung erforderlich ist;                                                                  Rückreisekosten trägt die versicherte Person.
                                                                  nebst Zahlungsnachweis bei ELVIA einzureichen, bei
     · Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer                  Stornierung eines Objekts zusätzlich eine Bestätigung
        unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des              des Vermieters über die Weitervermietung;
        Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber;                  3. schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere
     · unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder                   Erkrankung, Schwangerschaft und Impfunverträglichkeit
        Ausbildungsverhältnisses                                  durch ein ärztliches Attest mit Angabe von Diagnose
        (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit
                                                                                                                              Umbuchungsgebühren-Schutz
                                                                  und Behandlungsdaten nachzuweisen, psychische
        mindestens 15 Wochenstunden) oder unerwarteter            Erkrankungen durch Attest eines Facharztes für              AVB UG 11
        Wechsel des Arbeitgebers unter Begründung eines           Psychiatrie;
        neuen Arbeitsverhältnisses durch die versicherte       4. bei Verlust des Arbeitsplatzes das Kündigungsschreiben      § 1 Unter welchen Voraussetzungen und in welcher
        Person oder eine mitreisende Risiko-person;               des      Arbeitgebers,      bei       Aufnahme      eines   Höhe ersetzt ELVIA Umbuchungsgebühren?
     · Nichtversetzung eines Schülers, sofern die Reise vor       Arbeitsverhältnisses bzw. Ausbildungsverhältnisses den      Sofern vertraglich vereinbart, ersetzt ELVIA bei
        Kenntnis hiervon gebucht wurde und die                    Vertrag und bei Arbeitsplatzwechsel den alten sowie         Umbuchung innerhalb der gebuchten Saison bis zu 42
        Durchführung der Reise nicht zumutbar oder                den neuen Arbeitsvertrag einzureichen;                      Tagen vor Reiseantritt die vertraglich geschuldeten
        unmöglich ist;                                         5. alle weiteren versicherten Ereignisse durch Vorlage         Umbuchungsgebühren bis zu höchstens € 40,- je
     · Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung               geeigneter Originalunterlagen nachzuweisen (§ 6 AVB         versicherter Person, bei Objektbuchungen bis zu
        während der Schul-, Berufsschul- oder Hochschul-          AB).                                                        höchstens € 40,- je Objekt.
        Ausbildung, sofern die Reise vor dem
        ursprünglichen Prüfungstermin gebucht war und
        der Termin der Wiederholungsprüfung unerwartet         § 5 Welchen Selbstbehalt trägt die versicherte Person?
        in die Zeit der versicherten Reise fällt;              Sofern nicht anders vereinbart, beträgt der Selbstbehalt in
     · unerwartete Einberufung der versicherten Person         jedem Schadenfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens,
        zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder           mindestens jedoch € 25,- je Person / Objekt.
                                                                                                                               Reise-Assistance
        zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben
        werden kann und die Kosten nicht von einem
                                                                                                                               AVB AS 11
        Kostenträger übernommen werden.
2. Risikopersonen sind neben der versicherten Person                                                                          § 1 Welche Dienste bietet ELVIA im Rahmen der
     a) die Angehörigen der versicherten Person. Dies sind                                                                        Assistance?
        der Ehegatte oder Lebenspartner, deren Kinder,
                                                               Reiseabbruch-Versicherung
                                                                                                                              1. ELVIA bietet der versicherten Person während der Reise
        Adoptiv- und Stiefkinder, Eltern, Adoptiv- und         AVB RA 11                                                         in nachstehend genannten Notfällen Hilfe und Beistand
        Stiefeltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Onkel                                                                       und trägt die entstehenden Kosten im jeweils
        und Tanten, Nichten und Neffen, Schwiegereltern,                                                                         bezeichneten Rahmen. Die Deckungsprüfung bleibt
                                                               § 1 Welche zusätzlichen Leistungen bietet ELVIA
        Schwiegerkinder und Schwäger der versicherten                                                                            ELVIA       vorbehalten;      Dienstleistungen       und
                                                               bei Reiseabbruch?
        Person;                                                                                                                  Kostenübernahme-Erklärungen der Assistance sowie die
                                                               1. Organisation der Rückreise
     b) diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige                                                                          Beauftragung von Leistungsträgern beinhalten
                                                                  Die Assistance organisiert auf Wunsch die Rückreise,
        oder pflegebedürftige Angehörige betreuen;                                                                               grundsätzlich kein Anerkenntnis der Eintrittspflicht von
                                                                  wenn die versicherte Person die Reise aus einem der in
     c) diejenigen, die gemeinsam mit der versicherten                                                                           ELVIA aus dem Versicherungsvertrag gegenüber der
                                                                  § 2 AVB RR genannten Gründe nicht planmäßig
        Person eine Reise gebucht haben, und deren                                                                               versicherten Person.
                                                                  beenden kann. Die Einschränkungen aus § 3 AVB RR
        Angehörige. Haben mehr als vier Personen                                                                              2. ELVIA hat die Assistance damit beauftragt, für die
                                                                  gelten entsprechend.
        gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die                                                                             Versicherten von ELVIA die nachstehend genannten
                                                               2. Kostenerstattung
        jeweiligen Angehörigen und der Lebenspartner der                                                                         Dienstleistungen im 24-Stunden-Service zu erbringen.
                                                                  ELVIA erstattet bei nicht planmäßiger Beendigung oder
        versicherten Person und deren Betreuungsperson                                                                        3. Die versicherte Person hat zur Inanspruchnahme der
                                                                  Unterbrechung der Reise aus einem der in § 2 AVB RR
        als Risikopersonen.                                                                                                      Dienstleistungen in Notfällen unverzüglich Kontakt zur
                                                                  genannten Gründe und soweit keine Einschränkung
3. Bei notwendiger Unterbringung oder Pflege einer                                                                               Assistance aufzunehmen.
                                                                  vorliegt (§ 3 AVB RR) die nachstehend genannten
   Risikoperson infolge unerwarteter schwerer Erkrankung                                                                      4. Soweit die versicherte Person weder von ELVIA noch von
                                                                  Kosten:
   oder schwerer Unfallverletzung erstattet ELVIA                                                                                einem anderen Kostenträger die Erstattung verauslagter
                                                                   a) die nachweislich entstandenen zusätzlichen
   wahlweise anstelle der Stornokosten die Betreuungs-                                                                           Beträge beanspruchen kann, hat die versicherte Person
                                                                      Rückreisekosten nach Art und Qualität der
   oder Pflegekosten bis zur Höhe der vertraglich                                                                                die Beträge innerhalb eines Monats nach
                                                                      gebuchten und versicherten Reise, sofern An- und
   geschuldeten Stornokosten zum Zeitpunkt des                                                                                   Rechnungsstellung an ELVIA zurückzuzahlen.
                                                                      Abreise mitgebucht und versichert sind;
   versicherten Ereignisses bei unverzüglicher Stornierung.
                                                                   b) den anteiligen Reisepreis der gebuchten und nicht
                                                                      genutzten versicherten Reiseleistung vor Ort;           § 2 Welche Hilfeleistung bietet die Assistance bei
§ 3 Welche Einschränkungen des                                     c) die zusätzlichen Kosten der Unterkunft der                  Krankheit und Unfall?
Versicherungsschutzes sind zu beachten?                               versicherten Person nach Art und Klasse der             1. Ambulante Behandlung
Kein Versicherungsschutz besteht                                      gebuchten und versicherten Leistung, wenn für die          Die Assistance informiert auf Anfrage über die
1. für Risiken, die in § 5 der Allgemeinen Bestimmungen               versicherte Person die planmäßige Beendigung der           Möglichkeiten ärztlicher Versorgung und benennt,
   (AVB AB) genannt werden;                                           Reise nicht zumutbar ist, weil eine mitreisende            soweit möglich, einen deutsch oder englisch
2. für Entgelte, z. B. Bearbeitungs- oder Servicegebühren,            Risikoperson wegen schwerer Unfallverletzung oder          sprechenden Arzt. Die Assistance stellt jedoch nicht den
   die der Reisevermittler erst infolge der Stornierung der           unerwarteter      schwerer     Erkrankung     nicht        Kontakt zum Arzt her.

                                                                                           -3-
2. Stationäre Behandlung                                       2. Verlust von Reisezahlungsmitteln und Reisedokumenten          bedingungsgemäßen Selbstbehalts.
   Bei stationärer Behandlung der versicherten Person in            a) Kommt die versicherte Person in eine finanzielle         Dazu benötigt ELVIA:
   einem Krankenhaus erbringt die Assistance folgende                  Notlage, weil ihre Reisezahlungsmittel abhanden          · Reisebestätigung mit Angabe der gebuchten Leistung,
   Leistungen:                                                         gekommen sind, stellt die Assistance den Kontakt           der Reiseteilnehmer und des Reisepreises;
     a) Betreuung                                                      zur Hausbank her. Die Assistance unterstützt die         · Versicherungsnachweis;
        Die Assistance stellt bei Bedarf über ihren                    Hausbank bei der Übermittlung des zur Verfügung          · Stornokostenrechnung nebst Zahlungsnachweis (bei
        Vertragsarzt Kontakt zum jeweiligen Hausarzt der               gestellten Betrags an die versicherte Person. Ist eine     Stornierung einer Ferienwohnung oder eines anderen
        versicherten Person und zu den behandelnden                    Kontaktaufnahme zur Hausbank innerhalb von 24              Objektes eine Bestätigung des Vermieters über eine evtl.
        Krankenhausärzten her; sie sorgt für die                       Stunden nicht möglich, stellt ELVIA der versicherten       Weitervermietung)
        Übermittlung von Informationen zwischen den                    Person zur Überbrückung ein Darlehen bis zu              · Schadennachweis,       z.    B.     bei     Erkrankung,
        beteiligten Ärzten. Auf Wunsch informiert die                  höchstens € 1.500,- zur Verfügung. Dieser Betrag ist       Unfallverletzung,      Impfunverträglichkeit       oder
        Assistance Angehörige der versicherten Person.                 innerhalb eines Monats nach Ende der Reise an              Schwangerschaft      ein    ärztliches    Attest   (mit
     b) Krankenbesuche                                                 ELVIA zurückzuzahlen.                                      Geburtsdatum, Krankheits- und Behandlungsbeginn
        Bei stationärer Behandlung der versicherten Person          b) Kommen Kreditkarten oder Euroscheck-Karten                 und Befund) – einen Vordruck für ein ärztliches Attest
        organisiert die Assistance auf Wunsch die Reise für            abhanden, hilft die Assistance bei der Sperrung der        können Sie bei ELVIA anfordern – sowie ggf. eine
        eine der versicherten Person nahe stehende Person              Karten. Die Assistance haftet jedoch nicht für den         Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; bei Tod eine
        zum Ort des Krankenhausaufenthalts und zurück                  ordnungsgemäßen Vollzug der Sperrung und für               Sterbeurkunde; bei Verlust des Arbeitsplatzes das
        zum Wohnort.                                                   etwaig entstehende Vermögensschäden.                       Kündigungsschreiben des Arbeitgebers mit Angabe der
     c) Kostenübernahme-Erklärung                                   c) Bei Verlust von Reisedokumenten hilft die                  Kündigungsgründe usw.
        Bei stationärer Krankenhausbehandlung gibt ELVIA               Assistance der versicherten Person bei der
        dem Krankenhaus eine Kostenübernahme-                          Ersatzbeschaffung.
        Erklärung bis zu € 15.000,-. Diese Erklärung           3. Strafverfolgungsmaßnahmen                                     Was müssen Sie beachten, wenn Sie Ihre Reise nicht
        beinhaltet keine Anerkennung der Leistungspflicht.        Wird die versicherte Person verhaftet oder mit Haft           planmäßig beenden können? (Reiseabbruch-
        ELVIA übernimmt im Namen der versicherten                 bedroht, ist die Assistance bei der Beschaffung eines         Versicherung)
        Person die Abrechnung mit dem zuständigen                 Anwalts und eines Dolmetschers behilflich. ELVIA streckt      Ist die planmäßige Beendigung der Reise aufgrund eines
        Kostenträger.                                             Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten bis zu €            versicherten Ereignisses (s. § 2 AVB RR) nicht zumutbar,
3. Kranken-Rücktransport                                          3.000,- und, falls notwendig, Strafkaution bis zu €           dann reichen Sie zur Erstattung von Kosten gemäß §§ 1
   Sobald es medizinisch sinnvoll und vertretbar ist,             13.000,- vor. Die versicherte Person hat die verauslagten     und 2 AVB RA bitte folgende Unterlagen ein:
   organisiert die Assistance nach vorheriger Abstimmung          Beträge unverzüglich nach Rückreise, spätestens jedoch        · Reisebestätigung mit Angabe der gebuchten Leistung,
   des Vertragsarztes der Assistance mit den                      innerhalb von drei Monaten an ELVIA zurückzuzahlen.              der Reiseteilnehmer und des Reisepreises;
   behandelnden Ärzten vor Ort den Rücktransport mit                                                                            · Versicherungsnachweis;
   medizinisch adäquaten Transportmitteln (einschließlich                                                                       · Belege über zusätzliche Rückreisekosten und
   Ambulanz-Flugzeugen) in das dem Wohnort der                 § 7 Welche Informationen können bei der Assistance                  Abrechnung des Reiseveranstalters über die nicht
   versicherten Person nächstgelegene geeignete                   abgefragt werden?                                                genutzten Leistungen;
   Krankenhaus.                                                Auf Anfrage der versicherten Person informiert die               · Schadennachweis, z. B. ärztliches Attest vom Arzt am
4. Können mitreisende Kinder unter 16 Jahren wegen Tod,           Assistance über                                                  Urlaubsort (mit Geburtsdatum, Krankheits- und
   schwerer Unfallverletzung oder unerwarteter schwerer        · das nächstgelegene Konsulat (Anschrift und                        Behandlungsbeginn und Befund) oder polizeiliche
   Erkrankung der versicherten Person nicht mehr betreut          telefonische Erreichbarkeit);                                    Bestätigung eines Unglücksfalls und dergleichen.
   werden, organisiert die Assistance deren Rückreise zum      · Reisewarnungen        und      Sicherheitshinweise des
   Wohnort.                                                       Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                                                Wie verhalten Sie sich bei Krankheit, Verletzung oder
                                                                                                                                anderen Notfällen während der Reise? (Reise-
§ 3 Welche Hilfe leistet die Assistance bei der                § 8 In welcher Weise unterstützt die Assistance die              Krankenversicherung / Kranken-Rücktransport / Reise-
   Beschaffung von notwendigen Arzneimitteln?                     Nachrichtenübermittlung zwischen der versicherten             Assistance / Incoming)
Die Assistance übernimmt in Abstimmung mit dem                    Person und Personen am Heimatort?                             Wenden Sie sich bei schweren Verletzungen oder
Hausarzt der versicherten Person die Beschaffung ärztlich      1. Reiseruf                                                      Krankheiten, insbesondere vor Klinikaufenthalten, bitte
verordneter Arzneimittel und den Versand an die                   Kann die versicherte Person nicht erreicht werden,            unverzüglich an die Assistance, damit die adäquate
versicherte Person, soweit dies möglich ist. Die Kosten der       bemüht sich die Assistance um einen Reiseruf. ELVIA           Behandlung bzw. der Rücktransport sichergestellt werden
Präparate und des Versandes hat die versicherte Person            übernimmt hierfür die Kosten.                                 kann. Für die Erstattung Ihrer vor Ort verauslagten Kosten
innerhalb eines Monats nach Reiseende an die Assistance        2. Übermittlung von Reisenachrichten                             reichen Sie bitte Originalrechnungen und / oder -rezepte
zu erstatten.                                                     Kann die versicherte Person bei Änderungen im                 ein.
                                                                  Reiseablauf oder bei einer aktuellen Notlage die              Wichtig: Aus den Rechnungen müssen der Name der
                                                                  nächsten Angehörigen oder den Arbeitgeber nicht               behandelten Person, die Bezeichnung der Erkrankung, die
§ 4 Welche Dienste leistet die Assistance bei Tod der             erreichen, so bemüht sich die Assistance um die               Behandlungsdaten und die einzelnen ärztlichen
    versicherten Person?                                          Übermittlung der Information.                                 Leistungen mit den entsprechenden Kosten hervorgehen.
Stirbt die versicherte Person während der Reise, organisiert                                                                    Rezepte müssen Angaben über die verordneten
die Assistance auf Wunsch der Angehörigen die Bestattung                                                                        Medikamente, die Preise und den Stempel der Apotheke
im Ausland oder die Überführung der verstorbenen Person                                                                         enthalten.
zum Bestattungsort.

§ 5 Welche Leistungen erbringt die Assistance bei
                                                               Allgemeine Hinweise                                              Woran müssen Sie denken, wenn Ihr Gepäck beschädigt
                                                                                                                                oder gestohlen wird? (Reisegepäck-Versicherung /
   Reiseabbruch und verspäteter Rückreise?                     für den Schadenfall                                              Bahntransport-Versicherung)
1. Die Assistance organisiert die Rückreise, wenn die                                                                           Wenn Ihr Gepäck beim Transport beschädigt wird oder
   versicherte Person die Reise nicht planmäßig beenden                                                                         abhanden kommt, melden Sie dies bitte unverzüglich dem
   kann, weil sie selbst, ihr Lebenspartner, oder bei          Was ist in jedem Schadenfall zu tun?
                                                                                                                                Beförderungsunternehmen. Stellen Sie den Schaden erst
   Buchungen bis zu vier Personen eine mitreisende             Der Versicherte hat den Schaden möglichst gering zu
                                                                                                                                später (etwa beim Auspacken) fest, müssen Sie dies dem
   Person, oder ein Angehöriger des genannten                  halten und nachzuweisen. Sichern Sie deshalb in jedem
                                                                                                                                Beförderungsunternehmen innerhalb von sieben Tagen
   Personenkreises, oder diejenige Person, die nicht           Fall bitte geeignete Nachweise zum Schadeneintritt (z. B.
                                                                                                                                nach der Annahme schriftlich nachmelden.
   mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige             Schadenbestätigung, Attest) und zum Umfang des
                                                                                                                                Wichtig: Fluggesellschaften und Bahnen stellen
   Angehörige betreut, von einem der nachstehenden             Schadens (z. B. Rechnungen, Belege).
                                                                                                                                Schadenbestätigungen aus, die Sie bei ELVIA einreichen
   Ereignisse betroffen ist:
                                                                                                                                müssen.
    · Tod;
                                                               Was müssen Sie tun, wenn fraglich ist, ob Sie Ihre Reise         Bei Schäden, die Sie am Urlaubsort feststellen, hilft Ihnen
    · schwere Unfallverletzung;
                                                               antreten können? (Reiserücktritt-Versicherung)                   die Reiseleitung, eine schriftliche Bestätigung der
    · unerwartete schwere Erkrankung.
                                                               Ist die Teilnahme an einer Reise durch ein versichertes          Schadenmeldung zu erhalten. Bei Diebstahl und anderen
2. Können mitreisende Kinder unter 16 Jahren wegen Tod,
                                                               Ereignis (siehe § 2 AVB RR) unzumutbar bzw. unmöglich,           Straftaten erstatten Sie bitte unverzüglich eine Anzeige bei
   schwerer Unfallverletzung oder unerwarteter schwerer
                                                               so müssen Sie die Reise unverzüglich stornieren und ELVIA        der nächsten erreichbaren Polizeidienststelle. Lassen Sie
   Erkrankung der versicherten Person nicht mehr betreut
                                                               unterrichten. ACHTUNG: Tritt eine erhoffte Heilung oder          sich     eine Durchschrift des Polizeiprotokolls oder
   werden, organisiert die Assistance deren Rückreise zum
                                                               Besserung nach Eintritt einer schweren Krankheit oder            zumindest eine Bestätigung über die Anzeigenerstattung
   Wohnort.
                                                               Unfallverletzung nicht ein, und wird deshalb später              geben.
                                                               storniert, so ersetzt ELVIA grundsätzlich nicht die höheren
§ 6 Welche Dienste bietet die Assistance in sonstigen          Stornokosten, die dadurch entstehen. Wenden Sie sich
                                                                                                                                Woran sollten Sie bei Ansprüchen aus der Reiseunfall-
   Notfällen?                                                  daher unverzüglich nach Eintritt der Erkrankung oder
                                                                                                                                Versicherung oder Reisehaftpflicht-
1. Umbuchungen                                                 Unfallverletzung an die Assistance. Wenn Sie der
                                                                                                                                Versicherung denken?
   Versäumt die versicherte Person ein gebuchtes               Empfehlung der Assistance bei der Entscheidung, ob und
                                                               wann die Reise zu stornieren ist, Folge leisten, kommt eine      (Reiseunfall-Versicherung / Verkehrsmittel-Unfall-
   Verkehrsmittel oder ergeben sich Störungen bei den
   gebuchten Verkehrsmitteln, so ist die Assistance bei        Kürzung der Ver-sicherungsleistung nach § 9 AVB AB nicht         Versicherung / Reisehaftpflicht-Versicherung        /
   Umbuchungen behilflich. Umbuchungskosten und                in Betracht.                                                     Incoming)
   erhöhte Reisekosten trägt die versicherte Person. Auf                                                                        Notieren Sie sich bitte Namen und Anschriften von
   Wunsch der versicherten Person informiert die                                                                                Zeugen, die das Schadenereignis beobachtet haben.
   Assistance Dritte über die Änderungen des                   ELVIA ersetzt Ihnen im Versicherungsfall die vertraglich         Lassen Sie sich eine Kopie des Polizeiprotokolls
   vorgesehenen Reiseverlaufs.                                 geschuldeten       Stornokosten     abzüglich        des         aushändigen, falls die Polizei zu Ermittlungen

                                                                                            -4-
eingeschaltet wurde. Informieren Sie ELVIA und reichen Sie     ELVIA ersetzt Ihnen im Versicherungsfall die vertraglich
diese Unterlagen und Informationen mit Ihrer                   geschuldeten Stornokosten.
Schadenmeldung ein.                                            Dazu benötigt ELVIA:
                                                               · Buchungsbestätigung mit Angabe des gebuchten
                                                               Mietwagens, der Reiseteilnehmer und des Reisepreises;
Was ist bei Panne, Unfall oder Diebstahl des
                                                               · Versicherungsnachweis;
Reisefahrzeugs zu tun? (Autoschutzbrief-Versicherung)
                                                               · Stornokostenrechnung nebst Zahlungsnachweis
Benachrichtigen Sie bitte unverzüglich die Assistance, die     Schadennachweis, z. B. bei Erkrankung, Unfallverletzung,
im Versicherungsfall alles Nötige in die Wege leitet und Sie   Impfunverträglichkeit oder Schwangerschaft ein ärztliches
über die weiteren Schritte informiert.                         Attest     (mit     Geburtsdatum,     Krankheits-     und
                                                               Behandlungsbeginn und Befund) – einen Vordruck für ein
Was ist wichtig, wenn Ihnen Kosten wegen der                   ärztliches Attest können Sie bei ELVIA anfordern – sowie
Verspätung des Flugs entstehen? (Travel-Delay-                 ggf. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; bei Tod eine
Versicherung)                                                  Sterbeurkunde; bei Verlust des Arbeitsplatzes das
Holen Sie von der Fluggesellschaft eine entsprechende          Kündigungsschreiben des Arbeitgebers mit Angabe der
Bestätigung (PIR) ein und senden Sie diese mit Ihrer           Kündigungsgründe usw.
Schadenmeldung       und      den      entsprechenden
Kostenbelegen an ELVIA.

Was müssen Sie tun, wenn Sie eine Veranstaltung nicht
besuchen können? (Ticket-Versicherung)
Bitten reichen Sie im Schadenfall – bei Einzelkarten
unverzüglich nach Eintritt des versicherten Grundes, bei
Dauerkarten / Abonnements unverzüglich nach
Saisonende – folgende Unterlagen bei ELVIA ein:
· Versicherungsnachweis;
· das/die Original/e der nicht entwerteten Einzel- /
Dauerkarten bzw. des Abo-Ausweises oder die Kopie
dieser Dokumente          mit    einer Bestätigung des
Veranstalters      über     die      nicht      besuchte/n
Veranstaltung/en, für welche die Einzel- / Dauerkarte bzw.
das Abo nicht eingesetzt wurde;
· die entsprechenden Nachweise für den Eintritt des
Versicherungsfalles gemäß § 5, Nr. 6 und 7 (z. B. ärztliches
Attest).

Was müssen Sie tun, wenn Sie an der Veranstaltung
nicht teilnehmen können? (Startgeld-Versicherung)
Ist die Teilnahme an der Veranstaltung durch ein
versichertes Ereignis (siehe § 3 AVB SV) unzumutbar bzw.
unmöglich, so müssen Sie die Teilnahme beim
Veranstalter unverzüglich absagen.
Bitten reichen Sie im Schadenfall folgende Unterlagen bei
ELVIA ein:
· Versicherungsnachweis;
· die      Original-Teilnahmebestätigung        für      die
Veranstaltung oder einen Ausdruck der Online-
Registrierungsbestätigung mit einer Bestätigung des
Veranstalters über die Nicht-Teilnahme an der
Veranstaltung;
· die entsprechenden Nachweise für den Eintritt des
Versicherungsfalles gemäß § 5, Nr. 6 und 7 (z. B. ärztliches
Attest).

Was müssen Sie tun, wenn Sie an der Veranstaltung
nicht teilnehmen können? (Seminar-Versicherung)
Ist die Teilnahme an der Veranstaltung durch ein
versichertes Ereignis (siehe § 3 AVB SEM) unzumutbar
bzw. unmöglich, so müssen Sie die Teilnahme beim
Veranstalter unverzüglich absagen.
Bitten reichen Sie im Schadenfall folgende Unterlagen bei
ELVIA ein:
· Teilnahmebestätigung mit Angabe der gebuchten
Leistung, der Seminarteilnehmer und des Seminarpreises;
· Versicherungsnachweis;
· Stornokostenrechnung nebst Zahlungsnachweis;
· Schadennachweis,        z.    B.     bei    Erkrankung,
Unfallverletzung oder Schwangerschaft ein ärztliches
Attest     (mit     Geburtsdatum,      Krankheits-   und
Behandlungsbeginn und Befund) – einen Vordruck für ein
ärztliches Attest können Sie bei ELVIA anfordern – sowie
ggf. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; bei Tod eine
Sterbeurkunde usw.

Was müssen Sie tun, wenn fraglich ist, ob Sie Ihren
gebuchten       Mietwagen        annehmen        können?
(Mietwagen-Stornoschutz)
Ist die Übernahme eines Mietwagens durch ein
versichertes Ereignis (siehe § 2 AVB MSS) unzumutbar
bzw. unmöglich, so müssen Sie diesen unverzüglich
stornieren und ELVIA unterrichten. ACHTUNG: Tritt eine
erhoffte Heilung oder Besserung nach Eintritt einer
schweren Krankheit oder Unfallverletzung nicht ein, und
wird deshalb später storniert, so ersetzt ELVIA
grundsätzlich nicht die höheren Stornokosten, die dadurch
entstehen.

                                                                                         -5-
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