ELVIA Jahres-Reiserücktritt-Vollschutz
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ELVIA Jahres-Reiserücktritt-Vollschutz Die Leistungen im Überblick Bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise 1. Reiserücktritt-Versicherung Reiseart: gültig für alle Reisearten – auch Geschäftsreisen Selbstbehalt: 20 % des erstattungsfähigen Schadens (mindestens € 25,- je Person / Objekt) Der Selbstbehalt ist bei allen Jahres-Vollschutz-Produkten für Geltungsbereich: weltweit eine zusätzliche Prämie in Höhe von € 10,- je Person bzw. € 20,- je Familie / Paar abwählbar! Maximaler Reisepreis je Reise: € 2.000,- je Person; € 5.000,- je Familie/Paar 2. Reiseabbruch-Versicherung (Erhöhung möglich). Selbstbehalt: Siehe Reiserücktritt-Versicherung 3. Umbuchungsgebühren-Schutz Maximale Reisedauer je Reise: unbegrenzt 4. Reise-Assistance Einzel-Prämie: gültig für jeweils eine Person Familien- / Paar-Prämie: gültig für maximal zwei Erwachsene, unabhängig Hilfe im Notfall und Stornoberatung vom Verwandtschaftsverhältnis und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, sofern im Versicherungsvertrag namentlich genannt Krank vor oder während der Reise? Objekt: gültig für gemietete Objekte (z. B. Ferienwohnung, Wohnmobil, Die Reise-Assistance garantiert rund um die Uhr schnelle und fachkundige Hilfe Hausboot, Fährpassage) weltweit! Unsere Spezialisten beraten und informieren Sie kompetent und Zahlungskürzungen lassen sich gegebenenfalls vermeiden. Zuschlag für Personen ab 70 Jahre: Maßgebend ist das Alter bei Versicherungsabschluss. Telefon + 49.89.6 24 24 - 245 Telefax + 49.89.6 24 24 - 246 Abschlusshinweise: Der Abschluss des Paketes mit Reiserücktritt-Schutz sollte Wichtig! bei Buchung der Reise erfolgen, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor • Halten SIe die genaue Anschrift und Telefonnummer Ihres derzeitigen Reiseantritt möglich. Bei Buchungen ab 29 Tagen vor Reiseantritt ist der Aufenthaltsortes bereit. Reiseschutz sofort, spätestens innerhalb der nächsten 3 Werktage, • Notieren Sie sich die Namen Ihrer Ansprechpartner wie z.B. Arzt, abzuschließen. Die Reiserücktritt-Versicherung gilt jeweils nur für die gemäß Krankenhaus, Polizei. Reisebestätigung gebuchte Reise. In den übrigen Versicherungssparten • Schildern Sie möglichst genau den Sachverhalt und halten Sie alle beginnt der Versicherungsschutz mit dem Antritt der versicherten Reise und endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch mit der Beendigung notwendigen Angaben bereit (z. B. Anschrift Ihrer Bank, Konto- der versicherten Reise. Der Versicherungsschutz verlängert sich über das /Kreditkartennummer, Bankleitzahl etc.). planmäßige Reiseende hinaus, wenn die vereinbarte Versicherung die gesamte geplante Reise erfasst und sich die Beendigung der Reise aus Wenn Sie Fragen zu den Versicherungsleistungen haben, kontaktieren Sie Gründen verzögert, welche die versicherte Person nicht zu vertreten hat. unser Service-Team. Wir informieren Sie rund um das Thema Reiseschutz: Telefon + 49.89.6 24 24 - 460 Telefax + 49.89.6 24 24 - 244 E-Mail: service@allianz-assistance.de Versicherungsschutz besteht nur für die namentlich auf der Ihre Schadenmeldungen inkl. Buchungsbestätigung und weiteren Nachweisen Versicherungspolice aufgeführte(n) Person(en) und wenn die Prämie richten Sie bitte an die Schadenabteilung der AGA International S.A. (Anschrift dafür bezahlt ist. siehe rechts) oder melden Sie uns Ihren Schaden schnell und einfach per Internet Die Höhe der Prämie richtet sich in der Regel nach dem ausgewählten unter www.allianz-assistance.de/schadenmeldung Versicherungsschutz, der Laufzeit des Vertrages und dem Preis der versicherten Reise. Prämien für höhere Reisepreise auf Anfrage. Auf Grund der rechtlichen Umfirmierung unserer Hauptniederlassung Anfang 2011 hat sich unsere Firmierung in AGA International S.A., Niederlassung für Deutschland geändert. ELVIA Reiseschutz wird als Marke weitergeführt. Die vertraglich vereinbarten Versicherungsleistungen werden von der AGA International S.A. nach Maßgabe der nachstehenden Versicherungs- bedingungen geboten. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam. Die Versicherungssteuer ist in den Prämien enthalten. Gebühren werden nicht erhoben. Maßgebend für den Versicherungsumfang sind die in der Buchungsbestätigung dokumentierten Prämien und Leistungsbeschreibungen. Olaf Nink, Hauptbevollmächtigter AGA International S.A. Niederlassung für Deutschland Ludmillastraße 26 81543 München Hauptsitz der S.A. ist Paris / Frankreich Hauptbevollmächtigter für Deutschland: Olaf Nink, München HRB 4605 AG München -1-
ELVIA Jahres-Reiserücktritt-Vollschutz Produkt- und Verbraucherinformationen Dieses Informationsblatt soll Ihnen in knapper Form medizinisch sinnvoll und vertretbar. Unter einer zentralen Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren einen Überblick über unsere Versicherungsprodukte Rufnummer steht die Assistance 24 Stunden täglich zur ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von verschaffen. Beschrieben sind nur die wesentlichen Seite. uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht Inhalte. Der Versicherungsschutz einschließlich ausgeübt haben. Versicherungssummen und Selbstbehalt-Regelungen ist abschließend dargestellt in Ihren Dokumenten zur Für alle Versicherungssparten ist bei Beschwerden die Ihre AGA International S.A., Niederlassung für Deutschland Versicherungspolice und den AVB. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, zuständig. Reiserücktritt-Versicherung ersetzt die Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht, soweit internationales Recht nicht entgegensteht. Klagen aus dem Versicherungsvertrag können vom · vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem Versicherungsnehmer oder der versicherten Person bei versicherten Reisearrangement bei Nichtantritt der Reise, dem Gericht des Geschäftssitzes oder der Niederlassung wahlweise bis zur Höhe der Stornokosten die Mehrkosten des Versicherers erhoben werden. Ist der der Umbuchung der Reise aus versichertem Grund in eine Versicherungsnehmer oder die versicherte Person eine Reisesaison mit höherem Preis; natürliche Person, so können Klagen auch vor dem Gericht · Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt. erhoben werden, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person zur Zeit Versichert ist u. a. die nach Vertragsabschluss der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder, falls kein auftretende unerwartete schwere Erkrankung der Wohnsitz besteht, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. versicherten Person oder eines nahen Angehörigen, die die planmäßige Durchführung der Reise unzumutbar macht. Eine unerwartete schwere Erkrankung liegt vor, wenn aus dem stabilen Zustand des Wohlbefindens und Datenschutz: der Arbeits- und Reisefähigkeit heraus konkrete Entsprechend den Regeln des Bundesdatenschutz- Krankheitssymptome auftreten, die dem Reiseantritt gesetzes (BDSG) informieren wir Sie darüber, dass im entgegen stehen und Anlass zur Stornierung geben. Schadenfall Daten zu Ihrer Person gespeichert werden, die Weitere versicherte Ereignisse siehe § 2 AVB RR. zur Erfüllung des Versicherungsvertrages notwendig sind. Zur Prüfung des Antrages oder des Schadens werden ggf. Anfragen an andere Versicherer gerichtet und Anfragen Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Ereignisse, mit anderer Versicherer beantwortet. Außerdem werden denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war. Weitere Daten an den Rückversicherer übermittelt. Ausschlüsse in §§ 3 AVB RR, 5 AVB AB. Wir weisen darauf hin, dass Ihre Einwilligung dazu über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinausgeht. Tritt ein versichertes Ereignis ein, so müssen Sie die Mit Ablehnung eines Antrages zum Vertragsabschluss Buchung unverzüglich stornieren, um die Stornokosten endet die Einwilligung. Die Anschrift der jeweiligen möglichst gering zu halten. Je später Sie stornieren, desto Datenempfänger wird auf Wunsch mitgeteilt. höher werden diese. Wird erst später storniert, weil die erhoffte Heilung oder Besserung nicht eintritt, kann die Widerrufsrecht für Verträge mit einer Laufzeit von Ersatzleistung gekürzt werden (s. § 9 AVB AB). Vermeiden einem Monat oder mehr: Sie diese Kürzung, indem Sie sich bei schweren Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen Erkrankungen oder Unfallverletzungen unverzüglich an ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E- die Assistance wenden. Diese berät Sie zur Frage, ob Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den storniert werden soll. Folgen Sie der Empfehlung, kommt Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen eine Kürzung der Versicherungsleistung nicht in Betracht. einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung – Reiseabbruch-Versicherung ersetzt und diese Belehrung jeweils in Textform – erhalten haben. Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312e Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) jedoch nicht · die zusätzlich entstandenen Rückreisekosten nach Art vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz und Qualität der versicherten Reise; 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel · den anteiligen Reisepreis der nicht genutzten 246 § 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Reiseleistung vor Ort bei nicht planmäßiger Beendigung Gesetzbuch. bzw. Unterbrechung der Reise zum Beispiel wegen Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige unerwarteter schwerer Erkrankung. Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: AGA International S.A., Ludmillastraße 26, Zu den versicherten Ereignissen, Ausschlüssen, 81543 München, Telefax + 49.89.624 24-244, Obliegenheiten und zum Selbstbehalt siehe Reiserücktritt- E-Mail: service@allianz-assistance.de Versicherung. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Umbuchungsgebühren-Schutz Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist Erstattet die vertraglich geschuldeten beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Umbuchungsgebühren bis zu höchstens € 40,- je Person / Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall Objekt, vgl. § 1 AVB UG. einbehalten. Dabei handelt es sich um den anteilig nach Tagen berechneten Betrag. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt Reise-Assistance der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und Bietet weltweite Hilfe bei Notfällen im Ausland: bei gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Krankheit, Unfall, Tod, bei Verlust von Zahlungsmitteln oder bei Strafverfolgung. Organisiert Kranken- Rücktransport mit medizinisch adäquaten Mitteln, sobald Besondere Hinweise: -1-
§ 4 Wann beginnt und wann endet die Versicherung? verträgen sowie der Sozialversicherungsträger gehen Bedingungen der AGA 1. Der Versicherungsschutz der Reiserücktritt- der Eintrittspflicht von ELVIA vor. ELVIA tritt in International S.A., Versicherung beginnt innerhalb der Laufzeit der Vorleistung, sofern sie unter Vorlage von Original- Belegen zunächst in Anspruch genommen wird. Versicherung mit der Reisebuchung, und endet mit dem Niederlassung für Deutschland, Reiseantritt. In den Versicherungsschutz werden bestehende Reisebuchungen einbezogen, sofern der für ELVIA Reiseschutz Abschluss des Jahres-Reiseschutzes mindestens 30 Tage § 9 Wann verliert die versicherte Person den Anspruch vor Reiseantritt oder ab dem 29. Tag vor Reiseantritt auf Versicherungsleistung durch binnen drei Werktagen nach Reisebuchung erfolgt. Im Obliegenheitsverletzung und Verjährung? Im Folgenden kurz ELVIA genannt 1. Wird eine Obliegenheit vorsätzlich verletzt, ist ELVIA von Falle der Beendigung des Versicherungsvertrages besteht Versicherungsschutz bei Reiserücktritt aufgrund der Verpflichtung zur Leistung frei; bei grob fahrlässiger eines versicherten Ereignisses innerhalb der Laufzeit der Verletzung ist ELVIA berechtigt, die Leistung in einem Allgemeine Bestimmungen Versicherung. der Schwere des Verschuldens der versicherten Person für ELVIA Jahres-Reiseschutz 2. In den übrigen Versicherungssparten entsprechenden Verhältnis zu kürzen. a) beginnt der Versicherungsschutz mit dem Antritt 2. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat die AVB AB JV 11 versicherte Person zu beweisen. Außer im Falle der der versicherten Reise und b) endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens Arglist ist ELVIA zur Leistung verpflichtet, soweit die Die §§ 1 bis 11 AVB AB JV gelten für alle ELVIA Jahres- jedoch mit der Beendigung der versicherten Reise; versicherte Person nachweist, dass die Verletzung der Reiseschutz-Produkte. Die nachfolgend abgedruckten AVB c) verlängert sich der Versicherungsschutz über das Obliegenheit weder für den Eintritt noch für die gelten für die jeweilige Versicherung. Versicherungsschutz planmäßige Reiseende hinaus, wenn die vereinbarte Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht von besteht, wenn Sie die betreffende Versicherung vertraglich Versicherung die gesamte geplante Reise erfasst ELVIA ursächlich ist. vereinbart haben. und sich die Beendigung der Reise aus Gründen 3. Der Anspruch auf Versicherungsleistung verjährt in drei verzögert, welche die versicherte Person nicht zu Jahren, gerechnet ab Ende des Jahres, in welchem der vertreten hat. Anspruch entstanden ist und die versicherte Person von § 1 Wer ist versichert? den Umständen zur Geltendmachung des Anspruchs 3. In allen Sparten endet für über die Familien- / Paar- Versicherte Personen sind die im Versicherungsschein Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit Prämie mitversicherte Kinder der Versicherungsschutz namentlich genannten Personen, sofern die hätte Kenntnis erlangen müssen. automatisch mit Vollendung des 21. Lebensjahres. Versicherungsprämie gezahlt wurde. § 5 In welchen Fällen besteht kein § 10 Welche Form gilt für die Abgabe von Willens- § 2 Für welche Reise gilt die Versicherung? erklärungen? Versicherungsschutz? 1. Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele 1. Anzeigen und Willenserklärungen der versicherten 1. Nicht versichert sind vorübergehende Reisen, die innerhalb des versicherten Person und des Versicherers bedürfen der Textform (z. a) Schäden durch Streik, Pandemien, Kernenergie, Zeitraums stattfinden. Für die einzelnen Reisen besteht B. Brief, Fax, E-Mail). Beschlagnahme und sonstige Eingriffe von hoher Versicherungsschutz für die Dauer einer Reise (vom 2. Versicherungsvermittler sind zur Entgegennahme nicht Hand sowie Schäden in Gebieten, für welche das Antritt bis zur Rückkehr), maximal für die ersten 45 Tage bevollmächtigt. Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen der Reise. Im Rahmen der Reiserücktritt- und hat; Reiseabbruch-Versicherung besteht b) Schäden durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse. § 11 Welches Gericht in Deutschland ist für die Versicherungsschutz unabhängig von der Dauer der Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn der Geltendmachung der Ansprüche aus dem Reise. Endet das Versicherungsjahr während der Reise, Schaden sich in den ersten 14 Tagen nach Beginn Versicherungsvertrag zuständig? Welches Recht findet besteht der Versicherungsschutz nur fort, wenn der der Ereignisse ereignet. Dies gilt nicht bei Anwendung? Vertrag nicht gekündigt ist. Aufenthalten in Staaten, auf deren Gebiet bereits 2. Eine Reise liegt vor, wenn die Reise mindestens eine 1. Der Gerichtsstand ist nach Wahl der versicherten Person Krieg oder Bürgerkrieg herrscht oder der Ausbruch Übernachtung außerhalb des Wohn- oder Arbeitsortes München oder der Ort in Deutschland, an welchem die vorhersehbar war. beinhaltet oder wenn die Reise an einen mindestens 100 versicherte Person zur Zeit der Klageerhebung ihren c) Schäden, welche die versicherte Person vorsätzlich km vom Wohn- oder Arbeitsort entfernten Ort führt. ständigen Wohnsitz oder ihren ständigen Aufenthalt herbeiführt; 3. Als „eine Reise“ gelten alle Reisebausteine und hat. d) Expeditionen, sofern nicht anders vereinbart. Einzelleistungen, die zeitlich und örtlich aufeinander 2. Es gilt deutsches Recht, soweit internationales Recht 2. Hat die versicherte Person keinen Wohnsitz in der EU abgestimmt genutzt werden. Die Reise wird mit nicht entgegensteht. oder im EWR, besteht Versicherungsschutz nur für Reisen Inanspruchnahme der ersten Teil- / Leistung insgesamt innerhalb Europas und der Mittelmeer-Anrainerstaaten. angetreten und endet mit der Nutzung der letzten Teil- / Leistung. § 6 Was muss die versicherte Person im Schadenfall unbedingt unternehmen (Obliegenheiten)? § 3 Wann ist die Prämie zu zahlen? Die versicherte Person ist verpflichtet, Reiserücktritt-Versicherung Welche Laufzeit hat der Vertrag? AVB RR 11 1. den Schaden möglichst gering zu halten und unnötige 1. Die erste oder einmalige Prämie ist sofort nach Kosten zu vermeiden; Abschluss des Versicherungsvertrages fällig und bei 2. den Schaden unverzüglich ELVIA anzuzeigen und Aushändigung der Versicherungspolice bzw. nach § 1 Was ist bei Nichtantritt der Reise und bei Beginn und Ende der versicherten Reise in geeigneter Zustellung der Prämienrechnung im verspätetem Reiseantritt versichert? Weise nachzuweisen; Lastschriftverfahren zu zahlen. Ist die einmalige oder 1. Bei Nichtantritt der Reise sind die vertraglich 3. das Schadenereignis und den Schadenumfang erste Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten darzulegen und ELVIA jede sachdienliche Auskunft gezahlt, ist ELVIA nicht zur Leistung verpflichtet, es sei Reisearrangement versichert. wahrheitsgemäß zu erteilen. Zum Nachweis hat die denn, die versicherte Person hat die Nichtzahlung nicht 2. Ferner ist das bei der Buchung vereinbarte, dem versicherte Person Original-Rechnungen und -Belege zu vertreten. Reisevermittler vertraglich geschuldete und in einzureichen, gegebenenfalls die Ärzte – einschließlich 2. Der Versicherungsvertrag verlängert sich jeweils um ein Rechnung gestellte Vermittlungsentgelt versichert, der Ärzte der Assistance – von der Schweigepflicht zu Jahr, wenn nicht einem der Vertragspartner bis sofern der Betrag bei der Höhe der vereinbarten entbinden und es ELVIA zu gestatten, Ursache und Höhe spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungssumme berücksichtigt wurde. Übersteigt des geltend gemachten Anspruchs in zumutbarer Weise Versicherungsjahres eine Kündigung zugeht. Die das Vermittlungsentgelt den allgemein üblichen und zu prüfen. Verlängerung des Versicherungsschutzes tritt nicht ein angemessenen Umfang, kann ELVIA die Leistung auf für versicherte Kinder, die das 21. Lebensjahr vollendet einen angemessenen Betrag herabsetzen. haben. § 7 Wann und in welcher Höhe leistet ELVIA 3. Bei verspätetem Reiseantritt aus einem der unter § 2 3. Die Folgeprämien werden jeweils für ein Entschädigung? genannten Gründe erstattet ELVIA die nachweislich Versicherungsjahr, frühestens am 1. des Monats, in dem 1. Hat ELVIA die Leistungspflicht dem Grund und der Höhe entstandenen Mehrkosten der Anreise nach Art und ein neues Versicherungsjahr beginnt, vom Konto des nach festgestellt, wird die Entschädigung innerhalb von Qualität der ursprünglich gebuchten Anreise sowie den Versicherungsnehmers abgebucht. Kann die zwei Wochen ausgezahlt. anteiligen Reisepreis nicht genutzter Reiseleistungen vor Folgeprämie zu diesem Termin nicht abgebucht 2. Ist die Versicherungssumme bei Eintritt des Ort. Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe der werden, kann ELVIA schriftlich eine Zahlungsfrist von Versicherungsfalles niedriger als der Gesamtreisepreis geschuldeten Stornokosten, die bei unverzüglicher mindestens zwei Wochen setzen. Tritt nach Ablauf der (Unterversicherung) so haftet ELVIA für den Schaden Stornierung der Reise angefallen wären. Frist ein Schadenfall ein und ist der nur nach dem Verhältnis der Versicherungs-summe 4. Bei Nachreise wegen einer Verspätung von öffentlichen Versicherungsnehmer mit der Zahlung der Folgeprämie zum Gesamtreisepreis. Verkehrsmitteln um mehr als zwei Stunden erstattet noch in Verzug, ist ELVIA von der Verpflichtung zur ELVIA die nachweislich entstandenen Mehrkosten der Leistung frei. ELVIA kann den Vertrag fristlos kündigen, Anreise nach Art und Qualität der ursprünglich wenn der Versicherungsnehmer nach Ablauf der Frist § 8 Was gilt, wenn die versicherte Person gebuchten Anreise. Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe noch mit der Zahlung in Verzug ist. Wird die Zahlung Ersatzansprüche gegen Dritte hat? der geschuldeten Stornokosten, die bei unverzüglicher innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder dem 1. Ersatzansprüche gegen Dritte gehen entsprechend der Stornierung der Reise angefallen wären, maximal jedoch Ablauf der Zahlungsfrist nachgeholt, entfällt die gesetzlichen Regelung bis zur Höhe der geleisteten bis zu € 1.500,- je Versicherungsfall. Wirkung der Kündigung und der Vertrag tritt wieder in Zahlung auf ELVIA über, soweit der versicherten Person 5. Kann die gebuchte und versicherte Reise nachweislich Kraft. Für Versicherungsfälle, die nach Ablauf der daraus kein Nachteil entsteht. aus einem der in § 2 AVB RR genannten Gründe nicht Zahlungsfrist eingetreten sind, besteht jedoch kein 2. Die versicherte Person ist verpflichtet, in diesem angetreten werden, so sind wahlweise zu Ziffer 1 die Versicherungsschutz. Rahmen den Rechtsübergang auf Wunsch von ELVIA Mehrkosten versichert, die bei Umbuchung in eine schriftlich zu bestätigen. Saison mit höherem Reisepreisniveau entstehen 3. Leistungsverpflichtungen aus anderen Versicherungs- -2-
(Reisepreisgarantie bei notwendiger Umbuchung). Die Reise erhebt; transportfähig ist und über den gebuchten Erstattung erfolgt bis zur Höhe der geschuldeten 3. für Ereignisse, mit denen zur Zeit der Buchung zu Rückreisetermin hinaus in stationärer Behandlung Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der rechnen war; bleiben muss; Reise, d. h. unmittelbar nach Auftreten des versicherten 4. sofern die Krankheit den Umständen nach als eine d) Kann die versicherte Person einer gebuchten Ereignisses, angefallen wären. psychische Reaktion auf einen Terrorakt, ein Rundreise vorübergehend nicht folgen, so erstattet 6. Versichert sind ferner die nachgewiesenen Flugunglück, eine Naturkatastrophe oder aufgrund der ELVIA die Nachreisekosten zum Wiederanschluss an währungsbedingten Kursverluste beim stornobedingten Befürchtung von inneren Unruhen, Kriegsereignissen die Reisegruppe, höchstens jedoch den anteiligen Rücktausch der Urlaubskasse (bis zu € 50,- pro oder Terrorakten aufgetreten ist; Reisepreis der noch nicht genutzten weiteren gebuchtem und versichertem Reisetag, maximal € 300,- 5. bei Schub einer chronischen psychischen Erkrankung. Reiseleistung. ) in die Originalwährung, sofern die Reise aus einem der 3. Wird die Reise nicht planmäßig beendet oder in § 2 AVB RR genannten Gründe nicht angetreten unterbrochen, so hat die versicherte Person werden konnte. Der Rücktausch hat spätestens binnen § 4 Wann muss die versicherte Person die Reise unverzüglich Kontakt zur Assistance aufzunehmen. Die zehn Werktagen nach Stornierung der Reise zu erfolgen. stornieren (Obliegenheit) und welche Hilfestellung versicherte Person hat zur Aufklärung beizutragen und bietet ELVIA? nachzuweisen, dass die planmäßige Durchführung der Welche sonstigen Obliegenheiten hat die versicherte Reise nicht möglich oder nicht zumutbar war. § 2 Unter welchen Voraussetzungen erbringt ELVIA die Person zu beachten? 4. Die Obliegenheiten des § 4 AVB RR gelten entsprechend. Leistungen? Die versicherte Person ist verpflichtet, Zusätzliche Rück- oder Nachreisekosten sowie nicht 1. Versicherungsschutz besteht, wenn die planmäßige 1. die Reise unverzüglich nach Eintritt des versicherten genutzte Reiseleistungen sind durch Originalbelege Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil die Rücktrittsgrundes zu stornieren, um die Rücktrittskosten nachzuweisen. versicherte Person selbst oder eine Risikoperson möglichst gering zu halten. während der Dauer des Versicherungsschutzes von Bei unerwarteten schweren Erkrankungen und einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird: schweren Unfallverletzungen unterstützt der § 2 Welchen Selbstbehalt trägt die versicherte Person? · Tod; medizinische Dienst der Assistance die versicherte Sofern nicht anders vereinbart, beträgt der Selbstbehalt in · schwere Unfallverletzung; Person bei der Entscheidung, ob und ggf. wann die Reise jedem Schadenfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, · unerwartete schwere Erkrankung; storniert werden soll. Eine Kürzung der mindestens jedoch € 25,- je Person / Objekt. · Impfunverträglichkeit; Versicherungsleistung nach § 9 AVB AB aufgrund · Schwangerschaft, sofern der Reiseantritt infolge Verletzung der Obliegenheit zur unverzüglichen dessen nicht möglich oder nicht zumutbar ist; § 3 Welche Leistung erbringt ELVIA bei nicht Stornierung der Reise kommt nicht in Betracht, wenn · Schaden am Eigentum der versicherten Person versicherten Ereignissen? sich die versicherte Person unverzüglich nach Eintritt durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Bei einer außerplanmäßigen Rückreise wegen eines des versicherten Rücktrittsgrundes an die Assistance Hochwasser, Erdbeben oder vorsätzliche Straftat Notfalles, der nicht zu den versicherten Ereignissen der wendet und deren Empfehlung Folge leistet; eines Dritten, sofern der materielle Schaden AVB RA zählt, hilft die Assistance bei der Umbuchung der 2. den Versicherungsnachweis und die erheblich ist oder sofern die Anwesenheit der Rückreise. Umbuchungskosten und zusätzliche Buchungsunterlagen mit der Stornokosten-Rechnung versicherten Person zur Aufklärung erforderlich ist; Rückreisekosten trägt die versicherte Person. nebst Zahlungsnachweis bei ELVIA einzureichen, bei · Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer Stornierung eines Objekts zusätzlich eine Bestätigung unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des des Vermieters über die Weitervermietung; Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber; 3. schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere · unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder Erkrankung, Schwangerschaft und Impfunverträglichkeit Ausbildungsverhältnisses durch ein ärztliches Attest mit Angabe von Diagnose (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit Umbuchungsgebühren-Schutz und Behandlungsdaten nachzuweisen, psychische mindestens 15 Wochenstunden) oder unerwarteter Erkrankungen durch Attest eines Facharztes für AVB UG 11 Wechsel des Arbeitgebers unter Begründung eines Psychiatrie; neuen Arbeitsverhältnisses durch die versicherte 4. bei Verlust des Arbeitsplatzes das Kündigungsschreiben § 1 Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Person oder eine mitreisende Risiko-person; des Arbeitgebers, bei Aufnahme eines Höhe ersetzt ELVIA Umbuchungsgebühren? · Nichtversetzung eines Schülers, sofern die Reise vor Arbeitsverhältnisses bzw. Ausbildungsverhältnisses den Sofern vertraglich vereinbart, ersetzt ELVIA bei Kenntnis hiervon gebucht wurde und die Vertrag und bei Arbeitsplatzwechsel den alten sowie Umbuchung innerhalb der gebuchten Saison bis zu 42 Durchführung der Reise nicht zumutbar oder den neuen Arbeitsvertrag einzureichen; Tagen vor Reiseantritt die vertraglich geschuldeten unmöglich ist; 5. alle weiteren versicherten Ereignisse durch Vorlage Umbuchungsgebühren bis zu höchstens € 40,- je · Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung geeigneter Originalunterlagen nachzuweisen (§ 6 AVB versicherter Person, bei Objektbuchungen bis zu während der Schul-, Berufsschul- oder Hochschul- AB). höchstens € 40,- je Objekt. Ausbildung, sofern die Reise vor dem ursprünglichen Prüfungstermin gebucht war und der Termin der Wiederholungsprüfung unerwartet § 5 Welchen Selbstbehalt trägt die versicherte Person? in die Zeit der versicherten Reise fällt; Sofern nicht anders vereinbart, beträgt der Selbstbehalt in · unerwartete Einberufung der versicherten Person jedem Schadenfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder mindestens jedoch € 25,- je Person / Objekt. Reise-Assistance zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Kosten nicht von einem AVB AS 11 Kostenträger übernommen werden. 2. Risikopersonen sind neben der versicherten Person § 1 Welche Dienste bietet ELVIA im Rahmen der a) die Angehörigen der versicherten Person. Dies sind Assistance? der Ehegatte oder Lebenspartner, deren Kinder, Reiseabbruch-Versicherung 1. ELVIA bietet der versicherten Person während der Reise Adoptiv- und Stiefkinder, Eltern, Adoptiv- und AVB RA 11 in nachstehend genannten Notfällen Hilfe und Beistand Stiefeltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Onkel und trägt die entstehenden Kosten im jeweils und Tanten, Nichten und Neffen, Schwiegereltern, bezeichneten Rahmen. Die Deckungsprüfung bleibt § 1 Welche zusätzlichen Leistungen bietet ELVIA Schwiegerkinder und Schwäger der versicherten ELVIA vorbehalten; Dienstleistungen und bei Reiseabbruch? Person; Kostenübernahme-Erklärungen der Assistance sowie die 1. Organisation der Rückreise b) diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige Beauftragung von Leistungsträgern beinhalten Die Assistance organisiert auf Wunsch die Rückreise, oder pflegebedürftige Angehörige betreuen; grundsätzlich kein Anerkenntnis der Eintrittspflicht von wenn die versicherte Person die Reise aus einem der in c) diejenigen, die gemeinsam mit der versicherten ELVIA aus dem Versicherungsvertrag gegenüber der § 2 AVB RR genannten Gründe nicht planmäßig Person eine Reise gebucht haben, und deren versicherten Person. beenden kann. Die Einschränkungen aus § 3 AVB RR Angehörige. Haben mehr als vier Personen 2. ELVIA hat die Assistance damit beauftragt, für die gelten entsprechend. gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die Versicherten von ELVIA die nachstehend genannten 2. Kostenerstattung jeweiligen Angehörigen und der Lebenspartner der Dienstleistungen im 24-Stunden-Service zu erbringen. ELVIA erstattet bei nicht planmäßiger Beendigung oder versicherten Person und deren Betreuungsperson 3. Die versicherte Person hat zur Inanspruchnahme der Unterbrechung der Reise aus einem der in § 2 AVB RR als Risikopersonen. Dienstleistungen in Notfällen unverzüglich Kontakt zur genannten Gründe und soweit keine Einschränkung 3. Bei notwendiger Unterbringung oder Pflege einer Assistance aufzunehmen. vorliegt (§ 3 AVB RR) die nachstehend genannten Risikoperson infolge unerwarteter schwerer Erkrankung 4. Soweit die versicherte Person weder von ELVIA noch von Kosten: oder schwerer Unfallverletzung erstattet ELVIA einem anderen Kostenträger die Erstattung verauslagter a) die nachweislich entstandenen zusätzlichen wahlweise anstelle der Stornokosten die Betreuungs- Beträge beanspruchen kann, hat die versicherte Person Rückreisekosten nach Art und Qualität der oder Pflegekosten bis zur Höhe der vertraglich die Beträge innerhalb eines Monats nach gebuchten und versicherten Reise, sofern An- und geschuldeten Stornokosten zum Zeitpunkt des Rechnungsstellung an ELVIA zurückzuzahlen. Abreise mitgebucht und versichert sind; versicherten Ereignisses bei unverzüglicher Stornierung. b) den anteiligen Reisepreis der gebuchten und nicht genutzten versicherten Reiseleistung vor Ort; § 2 Welche Hilfeleistung bietet die Assistance bei § 3 Welche Einschränkungen des c) die zusätzlichen Kosten der Unterkunft der Krankheit und Unfall? Versicherungsschutzes sind zu beachten? versicherten Person nach Art und Klasse der 1. Ambulante Behandlung Kein Versicherungsschutz besteht gebuchten und versicherten Leistung, wenn für die Die Assistance informiert auf Anfrage über die 1. für Risiken, die in § 5 der Allgemeinen Bestimmungen versicherte Person die planmäßige Beendigung der Möglichkeiten ärztlicher Versorgung und benennt, (AVB AB) genannt werden; Reise nicht zumutbar ist, weil eine mitreisende soweit möglich, einen deutsch oder englisch 2. für Entgelte, z. B. Bearbeitungs- oder Servicegebühren, Risikoperson wegen schwerer Unfallverletzung oder sprechenden Arzt. Die Assistance stellt jedoch nicht den die der Reisevermittler erst infolge der Stornierung der unerwarteter schwerer Erkrankung nicht Kontakt zum Arzt her. -3-
2. Stationäre Behandlung 2. Verlust von Reisezahlungsmitteln und Reisedokumenten bedingungsgemäßen Selbstbehalts. Bei stationärer Behandlung der versicherten Person in a) Kommt die versicherte Person in eine finanzielle Dazu benötigt ELVIA: einem Krankenhaus erbringt die Assistance folgende Notlage, weil ihre Reisezahlungsmittel abhanden · Reisebestätigung mit Angabe der gebuchten Leistung, Leistungen: gekommen sind, stellt die Assistance den Kontakt der Reiseteilnehmer und des Reisepreises; a) Betreuung zur Hausbank her. Die Assistance unterstützt die · Versicherungsnachweis; Die Assistance stellt bei Bedarf über ihren Hausbank bei der Übermittlung des zur Verfügung · Stornokostenrechnung nebst Zahlungsnachweis (bei Vertragsarzt Kontakt zum jeweiligen Hausarzt der gestellten Betrags an die versicherte Person. Ist eine Stornierung einer Ferienwohnung oder eines anderen versicherten Person und zu den behandelnden Kontaktaufnahme zur Hausbank innerhalb von 24 Objektes eine Bestätigung des Vermieters über eine evtl. Krankenhausärzten her; sie sorgt für die Stunden nicht möglich, stellt ELVIA der versicherten Weitervermietung) Übermittlung von Informationen zwischen den Person zur Überbrückung ein Darlehen bis zu · Schadennachweis, z. B. bei Erkrankung, beteiligten Ärzten. Auf Wunsch informiert die höchstens € 1.500,- zur Verfügung. Dieser Betrag ist Unfallverletzung, Impfunverträglichkeit oder Assistance Angehörige der versicherten Person. innerhalb eines Monats nach Ende der Reise an Schwangerschaft ein ärztliches Attest (mit b) Krankenbesuche ELVIA zurückzuzahlen. Geburtsdatum, Krankheits- und Behandlungsbeginn Bei stationärer Behandlung der versicherten Person b) Kommen Kreditkarten oder Euroscheck-Karten und Befund) – einen Vordruck für ein ärztliches Attest organisiert die Assistance auf Wunsch die Reise für abhanden, hilft die Assistance bei der Sperrung der können Sie bei ELVIA anfordern – sowie ggf. eine eine der versicherten Person nahe stehende Person Karten. Die Assistance haftet jedoch nicht für den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; bei Tod eine zum Ort des Krankenhausaufenthalts und zurück ordnungsgemäßen Vollzug der Sperrung und für Sterbeurkunde; bei Verlust des Arbeitsplatzes das zum Wohnort. etwaig entstehende Vermögensschäden. Kündigungsschreiben des Arbeitgebers mit Angabe der c) Kostenübernahme-Erklärung c) Bei Verlust von Reisedokumenten hilft die Kündigungsgründe usw. Bei stationärer Krankenhausbehandlung gibt ELVIA Assistance der versicherten Person bei der dem Krankenhaus eine Kostenübernahme- Ersatzbeschaffung. Erklärung bis zu € 15.000,-. Diese Erklärung 3. Strafverfolgungsmaßnahmen Was müssen Sie beachten, wenn Sie Ihre Reise nicht beinhaltet keine Anerkennung der Leistungspflicht. Wird die versicherte Person verhaftet oder mit Haft planmäßig beenden können? (Reiseabbruch- ELVIA übernimmt im Namen der versicherten bedroht, ist die Assistance bei der Beschaffung eines Versicherung) Person die Abrechnung mit dem zuständigen Anwalts und eines Dolmetschers behilflich. ELVIA streckt Ist die planmäßige Beendigung der Reise aufgrund eines Kostenträger. Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten bis zu € versicherten Ereignisses (s. § 2 AVB RR) nicht zumutbar, 3. Kranken-Rücktransport 3.000,- und, falls notwendig, Strafkaution bis zu € dann reichen Sie zur Erstattung von Kosten gemäß §§ 1 Sobald es medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, 13.000,- vor. Die versicherte Person hat die verauslagten und 2 AVB RA bitte folgende Unterlagen ein: organisiert die Assistance nach vorheriger Abstimmung Beträge unverzüglich nach Rückreise, spätestens jedoch · Reisebestätigung mit Angabe der gebuchten Leistung, des Vertragsarztes der Assistance mit den innerhalb von drei Monaten an ELVIA zurückzuzahlen. der Reiseteilnehmer und des Reisepreises; behandelnden Ärzten vor Ort den Rücktransport mit · Versicherungsnachweis; medizinisch adäquaten Transportmitteln (einschließlich · Belege über zusätzliche Rückreisekosten und Ambulanz-Flugzeugen) in das dem Wohnort der § 7 Welche Informationen können bei der Assistance Abrechnung des Reiseveranstalters über die nicht versicherten Person nächstgelegene geeignete abgefragt werden? genutzten Leistungen; Krankenhaus. Auf Anfrage der versicherten Person informiert die · Schadennachweis, z. B. ärztliches Attest vom Arzt am 4. Können mitreisende Kinder unter 16 Jahren wegen Tod, Assistance über Urlaubsort (mit Geburtsdatum, Krankheits- und schwerer Unfallverletzung oder unerwarteter schwerer · das nächstgelegene Konsulat (Anschrift und Behandlungsbeginn und Befund) oder polizeiliche Erkrankung der versicherten Person nicht mehr betreut telefonische Erreichbarkeit); Bestätigung eines Unglücksfalls und dergleichen. werden, organisiert die Assistance deren Rückreise zum · Reisewarnungen und Sicherheitshinweise des Wohnort. Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland. Wie verhalten Sie sich bei Krankheit, Verletzung oder anderen Notfällen während der Reise? (Reise- § 3 Welche Hilfe leistet die Assistance bei der § 8 In welcher Weise unterstützt die Assistance die Krankenversicherung / Kranken-Rücktransport / Reise- Beschaffung von notwendigen Arzneimitteln? Nachrichtenübermittlung zwischen der versicherten Assistance / Incoming) Die Assistance übernimmt in Abstimmung mit dem Person und Personen am Heimatort? Wenden Sie sich bei schweren Verletzungen oder Hausarzt der versicherten Person die Beschaffung ärztlich 1. Reiseruf Krankheiten, insbesondere vor Klinikaufenthalten, bitte verordneter Arzneimittel und den Versand an die Kann die versicherte Person nicht erreicht werden, unverzüglich an die Assistance, damit die adäquate versicherte Person, soweit dies möglich ist. Die Kosten der bemüht sich die Assistance um einen Reiseruf. ELVIA Behandlung bzw. der Rücktransport sichergestellt werden Präparate und des Versandes hat die versicherte Person übernimmt hierfür die Kosten. kann. Für die Erstattung Ihrer vor Ort verauslagten Kosten innerhalb eines Monats nach Reiseende an die Assistance 2. Übermittlung von Reisenachrichten reichen Sie bitte Originalrechnungen und / oder -rezepte zu erstatten. Kann die versicherte Person bei Änderungen im ein. Reiseablauf oder bei einer aktuellen Notlage die Wichtig: Aus den Rechnungen müssen der Name der nächsten Angehörigen oder den Arbeitgeber nicht behandelten Person, die Bezeichnung der Erkrankung, die § 4 Welche Dienste leistet die Assistance bei Tod der erreichen, so bemüht sich die Assistance um die Behandlungsdaten und die einzelnen ärztlichen versicherten Person? Übermittlung der Information. Leistungen mit den entsprechenden Kosten hervorgehen. Stirbt die versicherte Person während der Reise, organisiert Rezepte müssen Angaben über die verordneten die Assistance auf Wunsch der Angehörigen die Bestattung Medikamente, die Preise und den Stempel der Apotheke im Ausland oder die Überführung der verstorbenen Person enthalten. zum Bestattungsort. § 5 Welche Leistungen erbringt die Assistance bei Allgemeine Hinweise Woran müssen Sie denken, wenn Ihr Gepäck beschädigt oder gestohlen wird? (Reisegepäck-Versicherung / Reiseabbruch und verspäteter Rückreise? für den Schadenfall Bahntransport-Versicherung) 1. Die Assistance organisiert die Rückreise, wenn die Wenn Ihr Gepäck beim Transport beschädigt wird oder versicherte Person die Reise nicht planmäßig beenden abhanden kommt, melden Sie dies bitte unverzüglich dem kann, weil sie selbst, ihr Lebenspartner, oder bei Was ist in jedem Schadenfall zu tun? Beförderungsunternehmen. Stellen Sie den Schaden erst Buchungen bis zu vier Personen eine mitreisende Der Versicherte hat den Schaden möglichst gering zu später (etwa beim Auspacken) fest, müssen Sie dies dem Person, oder ein Angehöriger des genannten halten und nachzuweisen. Sichern Sie deshalb in jedem Beförderungsunternehmen innerhalb von sieben Tagen Personenkreises, oder diejenige Person, die nicht Fall bitte geeignete Nachweise zum Schadeneintritt (z. B. nach der Annahme schriftlich nachmelden. mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Schadenbestätigung, Attest) und zum Umfang des Wichtig: Fluggesellschaften und Bahnen stellen Angehörige betreut, von einem der nachstehenden Schadens (z. B. Rechnungen, Belege). Schadenbestätigungen aus, die Sie bei ELVIA einreichen Ereignisse betroffen ist: müssen. · Tod; Was müssen Sie tun, wenn fraglich ist, ob Sie Ihre Reise Bei Schäden, die Sie am Urlaubsort feststellen, hilft Ihnen · schwere Unfallverletzung; antreten können? (Reiserücktritt-Versicherung) die Reiseleitung, eine schriftliche Bestätigung der · unerwartete schwere Erkrankung. Ist die Teilnahme an einer Reise durch ein versichertes Schadenmeldung zu erhalten. Bei Diebstahl und anderen 2. Können mitreisende Kinder unter 16 Jahren wegen Tod, Ereignis (siehe § 2 AVB RR) unzumutbar bzw. unmöglich, Straftaten erstatten Sie bitte unverzüglich eine Anzeige bei schwerer Unfallverletzung oder unerwarteter schwerer so müssen Sie die Reise unverzüglich stornieren und ELVIA der nächsten erreichbaren Polizeidienststelle. Lassen Sie Erkrankung der versicherten Person nicht mehr betreut unterrichten. ACHTUNG: Tritt eine erhoffte Heilung oder sich eine Durchschrift des Polizeiprotokolls oder werden, organisiert die Assistance deren Rückreise zum Besserung nach Eintritt einer schweren Krankheit oder zumindest eine Bestätigung über die Anzeigenerstattung Wohnort. Unfallverletzung nicht ein, und wird deshalb später geben. storniert, so ersetzt ELVIA grundsätzlich nicht die höheren § 6 Welche Dienste bietet die Assistance in sonstigen Stornokosten, die dadurch entstehen. Wenden Sie sich Woran sollten Sie bei Ansprüchen aus der Reiseunfall- Notfällen? daher unverzüglich nach Eintritt der Erkrankung oder Versicherung oder Reisehaftpflicht- 1. Umbuchungen Unfallverletzung an die Assistance. Wenn Sie der Versicherung denken? Versäumt die versicherte Person ein gebuchtes Empfehlung der Assistance bei der Entscheidung, ob und wann die Reise zu stornieren ist, Folge leisten, kommt eine (Reiseunfall-Versicherung / Verkehrsmittel-Unfall- Verkehrsmittel oder ergeben sich Störungen bei den gebuchten Verkehrsmitteln, so ist die Assistance bei Kürzung der Ver-sicherungsleistung nach § 9 AVB AB nicht Versicherung / Reisehaftpflicht-Versicherung / Umbuchungen behilflich. Umbuchungskosten und in Betracht. Incoming) erhöhte Reisekosten trägt die versicherte Person. Auf Notieren Sie sich bitte Namen und Anschriften von Wunsch der versicherten Person informiert die Zeugen, die das Schadenereignis beobachtet haben. Assistance Dritte über die Änderungen des ELVIA ersetzt Ihnen im Versicherungsfall die vertraglich Lassen Sie sich eine Kopie des Polizeiprotokolls vorgesehenen Reiseverlaufs. geschuldeten Stornokosten abzüglich des aushändigen, falls die Polizei zu Ermittlungen -4-
eingeschaltet wurde. Informieren Sie ELVIA und reichen Sie ELVIA ersetzt Ihnen im Versicherungsfall die vertraglich diese Unterlagen und Informationen mit Ihrer geschuldeten Stornokosten. Schadenmeldung ein. Dazu benötigt ELVIA: · Buchungsbestätigung mit Angabe des gebuchten Mietwagens, der Reiseteilnehmer und des Reisepreises; Was ist bei Panne, Unfall oder Diebstahl des · Versicherungsnachweis; Reisefahrzeugs zu tun? (Autoschutzbrief-Versicherung) · Stornokostenrechnung nebst Zahlungsnachweis Benachrichtigen Sie bitte unverzüglich die Assistance, die Schadennachweis, z. B. bei Erkrankung, Unfallverletzung, im Versicherungsfall alles Nötige in die Wege leitet und Sie Impfunverträglichkeit oder Schwangerschaft ein ärztliches über die weiteren Schritte informiert. Attest (mit Geburtsdatum, Krankheits- und Behandlungsbeginn und Befund) – einen Vordruck für ein Was ist wichtig, wenn Ihnen Kosten wegen der ärztliches Attest können Sie bei ELVIA anfordern – sowie Verspätung des Flugs entstehen? (Travel-Delay- ggf. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; bei Tod eine Versicherung) Sterbeurkunde; bei Verlust des Arbeitsplatzes das Holen Sie von der Fluggesellschaft eine entsprechende Kündigungsschreiben des Arbeitgebers mit Angabe der Bestätigung (PIR) ein und senden Sie diese mit Ihrer Kündigungsgründe usw. Schadenmeldung und den entsprechenden Kostenbelegen an ELVIA. Was müssen Sie tun, wenn Sie eine Veranstaltung nicht besuchen können? (Ticket-Versicherung) Bitten reichen Sie im Schadenfall – bei Einzelkarten unverzüglich nach Eintritt des versicherten Grundes, bei Dauerkarten / Abonnements unverzüglich nach Saisonende – folgende Unterlagen bei ELVIA ein: · Versicherungsnachweis; · das/die Original/e der nicht entwerteten Einzel- / Dauerkarten bzw. des Abo-Ausweises oder die Kopie dieser Dokumente mit einer Bestätigung des Veranstalters über die nicht besuchte/n Veranstaltung/en, für welche die Einzel- / Dauerkarte bzw. das Abo nicht eingesetzt wurde; · die entsprechenden Nachweise für den Eintritt des Versicherungsfalles gemäß § 5, Nr. 6 und 7 (z. B. ärztliches Attest). Was müssen Sie tun, wenn Sie an der Veranstaltung nicht teilnehmen können? (Startgeld-Versicherung) Ist die Teilnahme an der Veranstaltung durch ein versichertes Ereignis (siehe § 3 AVB SV) unzumutbar bzw. unmöglich, so müssen Sie die Teilnahme beim Veranstalter unverzüglich absagen. Bitten reichen Sie im Schadenfall folgende Unterlagen bei ELVIA ein: · Versicherungsnachweis; · die Original-Teilnahmebestätigung für die Veranstaltung oder einen Ausdruck der Online- Registrierungsbestätigung mit einer Bestätigung des Veranstalters über die Nicht-Teilnahme an der Veranstaltung; · die entsprechenden Nachweise für den Eintritt des Versicherungsfalles gemäß § 5, Nr. 6 und 7 (z. B. ärztliches Attest). Was müssen Sie tun, wenn Sie an der Veranstaltung nicht teilnehmen können? (Seminar-Versicherung) Ist die Teilnahme an der Veranstaltung durch ein versichertes Ereignis (siehe § 3 AVB SEM) unzumutbar bzw. unmöglich, so müssen Sie die Teilnahme beim Veranstalter unverzüglich absagen. Bitten reichen Sie im Schadenfall folgende Unterlagen bei ELVIA ein: · Teilnahmebestätigung mit Angabe der gebuchten Leistung, der Seminarteilnehmer und des Seminarpreises; · Versicherungsnachweis; · Stornokostenrechnung nebst Zahlungsnachweis; · Schadennachweis, z. B. bei Erkrankung, Unfallverletzung oder Schwangerschaft ein ärztliches Attest (mit Geburtsdatum, Krankheits- und Behandlungsbeginn und Befund) – einen Vordruck für ein ärztliches Attest können Sie bei ELVIA anfordern – sowie ggf. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; bei Tod eine Sterbeurkunde usw. Was müssen Sie tun, wenn fraglich ist, ob Sie Ihren gebuchten Mietwagen annehmen können? (Mietwagen-Stornoschutz) Ist die Übernahme eines Mietwagens durch ein versichertes Ereignis (siehe § 2 AVB MSS) unzumutbar bzw. unmöglich, so müssen Sie diesen unverzüglich stornieren und ELVIA unterrichten. ACHTUNG: Tritt eine erhoffte Heilung oder Besserung nach Eintritt einer schweren Krankheit oder Unfallverletzung nicht ein, und wird deshalb später storniert, so ersetzt ELVIA grundsätzlich nicht die höheren Stornokosten, die dadurch entstehen. -5-
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