Kundendokumente zur Unfallversicherung - Komfortschutz - Online-Protokoll
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Kundendokumente zur Unfallversicherung - Komfortschutz - Nachstehend erhalten Sie die aktuellen Kundendokumente AUB 2012-01 Komfortschutz - Unfallversicherung Komfort. Es beinhaltet die folgenden Dokumente: - Versicherungsinformation nach der Informationspflichtenverordnung, Stand: 01.01.2011 (Druckstück InfSHU-1101) - Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2012), Stand: 01.07.2012 (Druckstück AUB 2012-01) - Komfortschutz, Stand: 01.07.2012 (Druckstück BB Komfort 2012) - Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, Stand: 01.01.2008 (Druckstück P19SHUK-0801) Je nach individueller Ausgestaltung Ihres Vertrags ist es möglich, dass einzelne Teile der Kundendokumente für Ihre Versicherung nicht relevant sind. Die genauen für Sie relevanten Bestandteile entnehmen Sie dem Antrag bzw. Ihrem Versicherungsschein. Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG • Direktion für Deutschland • Berliner Str. 56-58 • 60311 Frankfurt a.M. • T +49 (0)69 1332-0 Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht • Hauptsitz: St. Gallen/Schweiz • Hauptbevollmächtigter: Prof. Dr. jur. Wolfram Wrabetz Registergericht Frankfurt a.M. HRB 39268 • USt-IdNr. DE 114106960
Versicherungsinformation nach der Informationspflich- tenverordnung InfSHU-1101 Stand: 01.01.2011 1. Versicherungsunternehmen 7. Gültigkeit Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG Die Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Angebotsin- Direktion für Deutschland formationen (Allgemeine und Besondere Versicherungsbedin- Berliner Str. 56-58 gungen, Tarifbestimmungen und Höhe der Prämie) ist befristet 60311 Frankfurt am Main auf längstens drei Monate, sofern nicht im Angebot ein anderer Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht Zeitraum eingeräumt worden ist. Hauptsitz St. Gallen/Schweiz Hauptbevollmächtigter: Prof. Dr. jur. Wolfram Wrabetz Registergericht Frankfurt am Main HRB 39268 USt-IdNr. DE 114106960 8. Zustandekommen des Vertrages und Beginn des Ver- sicherungsschutzes Der Vertrag kommt mit Zugang des Versicherungsscheins beim 2. Hauptgeschäftstätigkeit Versicherungsnehmer zustande. Der Versicherungsschutz be- ginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, Unsere Hauptgeschäftstätigkeit ist der Vertrieb aller Arten der sofern der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie Schaden- und Unfallversicherung. rechtzeitig zahlt. 3. Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistungen 9. Widerrufsrecht Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistungen können Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) wider- sowie in der Kraftfahrzeugversicherung zusätzlich den Tarifbe- rufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, stimmungen und dem jeweiligen Antrag entnommen werden. die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versi- Diese Unterlagen enthalten auch Angaben über Art, Umfang, cherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Fälligkeit und Erfüllung der Leistung. Abs.1 und Abs.2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbin- dung mit den §§ 1 und 4 der VVG-Informationspflichtenverord- nung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. 4. Gesamtpreis Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absen- dung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Der Gesamtpreis - Jahresprämie zuzüglich Versicherungsteuer - kann dem Antrag bzw. aus dem Angebot entnommen werden. Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG Direktion für Deutschland Berliner Str. 56-58 60311 Frankfurt am Main 5. Zusätzliche Kosten Widerrufsfolgen Besondere Gebühren und Kosten werden mit Ausnahme der in Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungs- den Allgemeinen Versicherungsbedingungen genannten nicht schutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des erhoben. Falls besondere Kosten für Telekommunikationsgebüh- Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt ren anfallen, die über die normalen Telefonkosten hinausgehen, haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Wider- werden diese bei der jeweiligen Nummer angegeben. rufsfrist beginnt. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Wi- derrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der 6. Prämienzahlung Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass emp- fangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzun- gen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind. Je nach Vereinbarung wird die Prämie monatlich, viertel-, halb- jährlich oder jährlich oder als Einmalprämie gezahlt. Die verein- Besondere Hinweise barten Prämien müssen zum vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren aus- gezahlt werden. Falls der Versicherungsnehmer eine Einzugser- drücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns voll- mächtigung erteilt hat, wird der Betrag rechtzeitig von diesem ständig erfüllt worden ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt bekannten Konto abgebucht werden. haben. Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG • Direktion für Deutschland • Berliner Str. 56-58 • 60311 Frankfurt a.M. • T +49 (0)69 1332-0 Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht • Hauptsitz: St. Gallen/Schweiz • Hauptbevollmächtigter: Prof. Dr. jur. Wolfram Wrabetz Registergericht Frankfurt a.M. HRB 39268 • USt-IdNr. DE 114106960 InfSHU-1101, Stand 01.01.2011 Seite 1 von 2
10. Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrages Unser Unternehmen ist außerdem Mitglied im Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrages können dem Antrag Verein Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, bzw. dem Angebot entnommen werden, nach Ausfertigung des 10006 Berlin. Versicherungsscheines dem Versicherungsschein selbst. Weite- re Angaben enthalten die Allgemeinen Versicherungsbedingun- gen. Damit kann unser Versicherungsnehmer das kostenlose außer- gerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen oder sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden (vgl. Punkt 15). 11. Beendigung bzw. Kündigung des Vertrages Unabhängig hiervon kann der Rechtsweg beschritten und ein ordentliches Gericht angerufen werden. Angaben zur Beendigung und Kündigung des Vertrages enthal- ten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. 15. Versicherungsaufsicht 12. Anwendbares Recht Die zuständige Versicherungsaufsicht ist unter folgender Adresse zu erreichen: Für den Versicherungsvertrag gilt deutsches Recht. Bundesanstalt für Die Gerichtsstände für Klagen aus dem Versicherungsvertrag Finanzdienstleistungsaufsicht ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn E-Mail: poststelle@bafin.de Homepage: www.bafin.de 13. Vertragssprache Die Vertragssprache ist deutsch. 14. Außergerichtliches Beschwerdeverfahren Fragen zum Versicherungsschutz und etwaige Beschwerden können gerichtet werden an: a) den Vermittler b) die zuständige Filialdirektion - die Anschrift kann dem Versicherungsschein entnommen werden c) den Hauptbevollmächtigten der Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG Direktion für Deutschland Berliner Str. 56-58 60311 Frankfurt am Main. InfSHU-1101, Stand 01.01.2011 Seite 2 von 2
Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2012) AUB 2012-01 Stand: 01.07.2012 Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein. Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen. Inhaltsverzeichnis Der Versicherungsumfang 2 16 Welches Gericht ist zuständig? 19 1 Was ist versichert? 2 17 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift? 19 2 Welche Leistungsarten können vereinbart werden? 2 18 Welches Recht findet Anwendung? 19 2.1 Invaliditätsleistung 2 2.2 TopCare 2 Besondere Bedingungen - Generell vereinbart - 19 2.3 Übergangsleistung 3 Besondere Bedingungen für Serviceleistungen in der Unfallversicherung (BB Unfall Service 2012) 19 2.4 Tagegeld 3 Besondere Bedingungen für den Einschluss von 2.5 Krankenhaus-Tagegeld, ambulante Operationen 3 Gesundheitsschädigungen durch Röntgen- und 2.6 Genesungsgeld 3 Laserstrahlen in die Unfallversicherung 19 2.7 Todesfallleistung 3 Besondere Bedingungen für den Einschluss von 2.8 Kurbeihilfe 3 Infektionen in die Unfallversicherung (BB Infektionen) 19 2.9 Kosten für kosmetische Operationen 3 Besondere Bedingungen für Luftfahrtunfälle 20 2.10 Heilkosten 4 Besondere Bedingungen für den Einschluss eines Reha-Managers 20 2.11 Baustein Family (Familien - Assistance) 4 Besserstellung gegenüber den GDV-Musterbedingungen 21 2.12 Baustein Junior (Kinder - Assistance) 7 2.13 Family-Schutz 9 Besondere Bedingungen - Speziell zu vereinbaren - 22 2.14 Baustein Plus (Erwachsenen - Assistance) 10 Besondere Bedingungen für die Gruppenunfall- versicherung (BB Gruppen UV 2012) 22 2.15 Baustein Aktiv + Fit (Senioren - Assistance) 11 Besondere Bedingungen für die Versicherung gegen 2.16 Baustein ARAG JuraTel 14 außerberufliche Unfälle (BB Außerberufliche Unfälle 2012) 22 3 Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen? 14 Besondere Bedingungen für die Gruppenunfall- 4 Welche Personen sind nicht versicherbar? 14 versicherung nach Lohn- und Gehaltssumme 23 5 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz Besondere Bedingungen für die Bauhelfer-Unfallversicherung 23 ausgeschlossen? 14 Besondere Bedingungen für die Figuranten-Unfallversicherung 23 6 Was müssen Sie bei vereinbartem Kinder-Tarif und bei Besondere Bedingungen für die Kindergarten-Unfallversicherung 23 Änderungen der Berufstätigkeit oder Beschäftigung beachten? 15 Besondere Bedingungen für die Dienstreise-Unfallversicherung 23 Besondere Bedingungen für die Sportboot-Insassen- Der Leistungsfall 15 Unfallversicherung 24 7 Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)? 15 Besondere Bedingungen für die Unfallversicherung mit progressiver 8 Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Invaliditätsstaffel Obliegenheiten? 16 (BB Progression 2012 - 225 Prozent) 24 9 Wann sind die Leistungen fällig? 16 Besondere Bedingungen für die Unfallversicherung mit progressiver Invaliditätsstaffel Die Versicherungsdauer 16 (BB Progression 2012 - 350 Prozent) 24 10 Wann beginnt und wann endet der Vertrag? Besondere Bedingungen für die Unfallversicherung mit progressiver Wann ruht der Versicherungsschutz bei militärischen Invaliditätsstaffel Einsätzen? 16 (BB Progression 2012 - 500 Prozent) 25 Die Versicherungsprämie 17 Besondere Bedingungen für die Sonderleistungen Vital 25 11 Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten? Besondere Bedingungen für die Bemessung des Invaliditätsgrades Was geschieht, wenn Sie eine Prämie nicht rechtzeitig für Heilberufe (BB Heilberufe 2012) 27 zahlen? 17 Besondere Bedingungen für die Unfallversicherung mit Zuwachs von Leistung und Prämie (BB Zuwachsleistung 2012, Modell 1) 27 Weitere Bestimmungen 17 Besondere Bedingungen für die Unfallversicherung mit planmäßiger 12 Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten Erhöhung von Leistung und Prämie (BB Zuwachsleistung 2012, Personen zueinander? 17 Modell 3) 27 13 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? 18 Besondere Bedingungen für die Konditionsdifferenzdeckung 27 14 Gestrichen 18 15 Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag? 18 Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG • Direktion für Deutschland • Berliner Str. 56-58 • 60311 Frankfurt a.M. • T +49 (0)69 1332-0 Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht • Hauptsitz: St. Gallen/Schweiz • Hauptbevollmächtigter: Prof. Dr. jur. Wolfram Wrabetz Registergericht Frankfurt a.M. HRB 39268 • USt-IdNr. DE 114106960 AUB 2012-01, Stand 01.07.2012 Seite 1 von 28
2.1.2.2.1 Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachste- Der Versicherungsumfang hend genannten Körperteile und Sinnesorgane gelten aus- schließlich die folgenden Invaliditätsgrade: 1 Was ist versichert? Arm 70 Prozent Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 Prozent 1.1 Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die der versi- Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 Prozent cherten Person während der Wirksamkeit des Vertrages Hand 55 Prozent zustoßen. Daumen 20 Prozent Zeigefinger 10 Prozent 1.2 Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle in der ganzen anderer Finger 5 Prozent Welt. Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 Prozent 1.3 Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 Prozent plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis Bein bis unterhalb des Knies 50 Prozent (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 Prozent erleidet. Fuß 40 Prozent große Zehe 5 Prozent 1.3.1 In Erweiterung zu Ziffer 1.3 sind unfreiwillig erlittene Ge- andere Zehe 2 Prozent sundheitsschädigungen durch allmähliche Einwirkung von Gasen und Dämpfen mitversichert. Ausgeschlossen blei- Auge 50 Prozent ben jedoch Berufs- und Gewerbekrankheiten. Gehör auf einem Ohr 30 Prozent Geruchssinn 10 Prozent 1.3.2 Unfälle aus dem Bemühen zur Rettung von Menschen, Sachen und Tieren gelten als unfreiwillig erlitten und sind Geschmackssinn 5 Prozent in die Unfallversicherung gemäß Ziffer 1.3 eingeschlossen. Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzes. 1.4 Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstren- gung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule 2.1.2.2.2 Für andere Körperteile und Sinnesorgane bemisst sich der Invaliditätsgrad danach, inwieweit die normale körperliche - ein Gelenk verrenkt wird oder oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt - Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zer- ist. Dabei sind ausschließlich medizinische Gesichtspunkte rissen werden. zu berücksichtigen. 1.5 Auf die Regelungen über die Einschränkungen der Leis- 2.1.2.2.3 Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder tung (Ziffer 3), nicht versicherbare Personen (Ziffer 4) so- deren Funktionen bereits vor dem Unfall dauernd beein- wie die Ausschlüsse (Ziffer 5) weisen wir hin. Sie gelten für trächtigt, wird der Invaliditätsgrad um die Vorinvalidität ge- alle Leistungsarten. mindert. Diese ist nach Ziffer 2.1.2.2.1 und Ziffer 2.1.2.2.2 zu bemessen. 2 Welche Leistungsarten können vereinbart werden? 2.1.2.2.4 Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch den Die Leistungsarten, die Sie vereinbaren können, werden Unfall beeinträchtigt, werden die nach den vorstehenden im Folgenden oder in zusätzlichen Bedingungen beschrie- Bestimmungen ermittelten Invaliditätsgrade zusammenge- ben. rechnet. Mehr als 100 Prozent werden jedoch nicht be- Die von Ihnen mit uns vereinbarten Leistungsarten und die rücksichtigt. Versicherungssummen ergeben sich aus dem Vertrag. 2.1.2.3 Stirbt die versicherte Person - sofern vereinbart - - aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder 2.1 Invaliditätsleistung - gleichgültig, aus welcher Ursache, später als ein Jahr nach dem Unfall, 2.1.1 Voraussetzungen für die Leistung: und war ein Anspruch auf Invaliditätsleistung entstanden, 2.1.1.1 Die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versi- leistet der Versicherer nach dem Invaliditätsgrad, mit dem cherten Person ist unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wä- (Invalidität). Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie re. voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und ei- ne Änderung des Zustandes nicht erwartet werden kann. - sofern vereinbart - Die Invalidität ist 2.2 TopCare - innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und - innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall von einem 2.2.1 Voraussetzungen für die Leistung Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen bei uns geltend Die Voraussetzungen für eine Invaliditätsleistung sind nach gemacht worden. Ziffer 2.1.1 gegeben. 2.1.1.2 Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht, wenn die Der Unfall hat zu einem nach Ziffer 2.1.2.2.1 bis 2.1.2.2.4 versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres und Ziffer 3 ermittelten Invaliditätsgrad von mindestens 50 nach dem Unfall stirbt. Prozent geführt. Vereinbarte progressive Invaliditätsstaf- feln, besondere Gliedertaxen für bestimmte Berufsgruppen 2.1.2 Art und Höhe der Leistung oder sonstige Mehrleistungen im Invaliditätsfall bleiben für die Feststellung der Höhe der TopCare Leistung unbe- 2.1.2.1 Die Invaliditätsleistung wird als Kapitalbetrag gezahlt. rücksichtigt. 2.1.2.2 Grundlagen für die Berechnung der Leistung bilden die 2.2.2 Art und Höhe der Leistung Versicherungssumme und der Grad der unfallbedingten Die TopCare Leistung wird in Höhe der vereinbarten Versi- Invalidität. cherungssumme gezahlt. Wir zahlen dann die im Versiche- AUB 2012-01, Stand 01.07.2012 Seite 2 von 28
rungsschein oder in Nachträgen festgelegte Invaliditäts- - sofern vereinbart - summe in voller Höhe. - sofern vereinbart - 2.6 Genesungsgeld 2.3 Übergangsleistung 2.6.1 Voraussetzungen für die Leistung Die versicherte Person ist aus der vollstationären Behand- 2.3.1 Voraussetzungen für die Leistung lung entlassen worden und hatte Anspruch auf Kranken- Die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit haus-Tagegeld nach Ziffer 2.5. der versicherten Person ist im beruflichen oder außerberuf- lichen Bereich unfallbedingt 2.6.2 Höhe und Dauer der Leistung - nach Ablauf von sechs Monaten vom Unfalltag an ge- Das Genesungsgeld wird in Höhe der vereinbarten Versi- rechnet und cherungssumme für die gleiche Anzahl von Kalendertagen - ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen gezahlt, für die wir Krankenhaus-Tagegeld leisten, längs- tens für 100 Tage. noch um mindestens 50 Prozent beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigung hat innerhalb der sechs Monate - sofern vereinbart - ununterbrochen bestanden. Sie ist von Ihnen spätestens neun Monate nach Eintritt des 2.7 Todesfallleistung Unfalles unter Vorlage eines ärztlichen Attestes bei uns geltend gemacht worden. 2.7.1 Voraussetzungen für die Leistung Die versicherte Person ist infolge des Unfalles innerhalb 2.3.2 Art und Höhe der Leistung eines Jahres gestorben. Auf die besonderen Pflichten nach Die Übergangsleistung wird in Höhe der vereinbarten Ver- Ziffer 7.5 weisen wir hin. sicherungssumme gezahlt. 2.7.2 Höhe der Leistung - sofern vereinbart - Die Todesfallleistung wird in Höhe der vereinbarten Versi- cherungssumme gezahlt. 2.4 Tagegeld - sofern vereinbart - 2.4.1 Voraussetzungen für die Leistung Die versicherte Person ist unfallbedingt 2.8 Kurbeihilfe - in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und Wir bieten entsprechend der nachfolgenden Regelung Versicherungsschutz bei Kuraufenthalten. - in ärztlicher Behandlung. 2.8.1 Voraussetzungen für die Leistung 2.4.2 Höhe und Dauer der Leistung Das Tagegeld wird nach der vereinbarten Versicherungs- 2.8.1.1 Die versicherte Person hat nach einem unter den Vertrag summe berechnet. Es wird nach dem festgestellten Grad fallenden Unfall im Sinne von Ziffer 1 AUB 2012 wegen der der Beeinträchtigung der Berufstätigkeit oder Beschäfti- durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheits- gung abgestuft. schädigung oder deren Folgen innerhalb von drei Jahren, Das Tagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behand- vom Unfalltage an gerechnet für einen zusammenhängen- lung, längstens für ein Jahr, vom Unfalltag an gerechnet, den Zeitraum von mindestens drei Wochen eine medizi- gezahlt. nisch notwendige Kur durchgeführt. Diese Voraussetzungen werden von Ihnen durch ein ärztli- - sofern vereinbart - ches Attest nachgewiesen. 2.5 Krankenhaus-Tagegeld, ambulante Operationen 2.8.1.2 Als Kur gilt nicht eine stationäre Behandlung, bei der die ärztliche Behandlung der Unfallfolgen im Vordergrund 2.5.1 Voraussetzungen für die Leistung steht. Die versicherte Person befindet sich wegen des Unfalles in 2.8.2 Höhe der Leistung medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung oder unterzieht sich wegen eines Unfalls einer ambulanten Die Kurbeihilfe wird in Höhe der im Versicherungsschein chirurgischen Operation und ist deswegen für mindestens genannten Versicherungssumme einmal je Unfall gezahlt. 5 Tage ununterbrochen vollständig arbeitsunfähig bzw. Dabei wird Ziffer 3 AUB 2012 berücksichtigt. vollständig in ihrem Aufgaben- und Tätigkeitsbereich be- Bestehen für die versicherte Person bei unserer Gesell- einträchtigt. schaft mehrere Unfallversicherungen, kann die vereinbarte Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungshei- Kurbeihilfe nur aus einem dieser Verträge verlangt werden. men gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehand- lung. 2.8.3 Ausschluss der Dynamik Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leis- 2.5.2 Höhe und Dauer der Leistung tungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Prä- Das Krankenhaus-Tagegeld wird in Höhe der vereinbarten mie nicht teil. Versicherungssumme - sofern vereinbart - - für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung ge- zahlt, längstens jedoch für zwei Jahre, vom Unfalltag an 2.9 Kosten für kosmetische Operationen gerechnet. Wir leisten Ersatz für Kosten unfallbedingter kosmetischer - für 3 Tage bei ambulanten chirurgischen Operationen Operationen. gezahlt. Ein Anspruch auf Genesungsgeld nach Ziffer 2.6 besteht nicht. AUB 2012-01, Stand 01.07.2012 Seite 3 von 28
2.9.1 Voraussetzungen für die Leistungen 2.10.2.2 Sie haben uns einen Wegfall der Einzel- Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Ver- Krankheitskostenversicherung unverzüglich anzuzeigen. trag fallenden Unfall einer kosmetischen Operation unter- Unterlassen Sie die Anzeige des Wegfalls der Einzel- zogen. Krankheitskostenversicherung oder sind Sie mit der erst- maligen Entrichtung des wegen des Wegfalls zu zahlenden Als kosmetische Operation gilt eine nach Abschluss der weiteren Prämienanteils länger als einen Monat im Verzug, Heilbehandlung durchgeführte ärztliche Behandlung mit so haben Sie aus der Einzel-Unfallheilkostenversicherung dem Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äuße- nur Anspruch auf die halben Leistungen. ren Erscheinungsbildes der versicherten Person zu behe- ben. - sofern vereinbart - Die kosmetische Operation erfolgt innerhalb von drei Jah- ren nach dem Unfall, bei Unfällen Minderjähriger spätes- 2.11 Baustein Family (Familien - Assistance) tens vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Wir erbringen auf der Grundlage der Allgemeinen Unfall- Ein Dritter ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet versicherungs-Bedingungen AUB 2012 durch einen von seine Leistungspflicht. uns beauftragten Dienstleister Hilfeleistungen, wenn un- fallbedingt die versicherte Person zu Hause bei den ge- 2.9.2 Art und Höhe der Leistungen wöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtun- Wir leisten in Höhe von 2.500 Euro für nachgewiesene gen des täglichen Lebens der Hilfe bedarf (siehe § 68 Abs. Arzthonorare und sonstige Operationskosten, notwendige 5 Bundessozialhilfegesetz). Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Kran- Die Familien - Assistance-Leistungen enthalten die Kom- kenhaus, sowie Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten, ponenten Erwachsenen- und Kinder - Assistance. die durch einen unfallbedingten Verlust oder Teilverlust von Schneide- und/oder Eckzähnen entstanden sind. Versichert sind - diejenige Person, die zum Zeitpunkt des Schadens über- 2.9.3 Ausschluss der Dynamik wiegend für die Haushaltsführung und Kinderbetreuung Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leis- zuständig war (Aufsichtsperson). Dies kann ein Elternteil tungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Prä- oder im Falle einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft mie nicht teil. der Lebenspartner sein, welcher dauerhaft im Haushalt lebt. Voraussetzung ist, dass diese Person auch im Un- - sofern vereinbart - fallversicherungsvertrag versichert ist. - alle in den Unfallversicherungsvertrag eingeschlossenen 2.10 Heilkosten Kinder, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem versi- Wir leisten Heilkosten entsprechend nachfolgenden Bedin- cherten Elternteil wohnen. gungen: Nach Vollendung des 15. Lebensjahres des versicherten Kindes (bei mehreren Kindern innerhalb eines Vertrages 2.10.1 Für die Behebung der Unfallfolgen übernehmen wir die des letzten versicherten Kindes) entfallen die vereinbarten innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall erwachsenen Kinder-Hilfeleistungen. Dafür werden die bisherigen Kin- notwendigen Kosten des Heilverfahrens, für künstliche der-Hilfeleistungen in Assistance-Leistungen für Erwach- Glieder und anderweitige nach dem ärztlichen Ermessen sene umgewandelt und stehen automatisch der zweiten erforderliche Anschaffungen bis zum versicherten Betrag versicherten erwachsenen Person zur Verfügung. Gleich- für jeden Versicherungsfall. zeitig verlängert sich der Anspruch auf Kostenübernahme Als Kosten des Heilverfahrens gelten Arzthonorare, soweit der einzelnen Erwachsenen-Hilfeleistungen von 12 auf 26 sie nach einer amtlichen Gebührenordnung unter Berück- Wochen je Versicherungsfall und erwachsenen Person. sichtigung Ihrer Verhältnisse begründet sind, Kosten für Arzneien und sonstige ärztlich verordnete Heilmittel, Ver- 2.11.1 Voraussetzungen der Leistungen bandszeug, notwendige Krankentransporte, stationäre Be- Die versicherte Person oder das versicherte Kind hat einen handlung und Verpflegung sowie für Röntgenaufnahmen. Unfall im Sinne von Ziffer 1 der AUB 2012 erlitten und der konkrete Hilfebedarf ist durch einen Dienstleister vor Ort 2.10.2 Nicht übernommen werden die Kosten für Nahrungs- und festgestellt worden. Der Hilfebedarf muss auf den Unfall Genussmittel, für Bade- und Erholungsreisen sowie für zurückzuführen sein. Anspruch auf Hilfeleistungen beste- Krankenpflege, soweit nicht die Zuziehung von beruflichem hen nach dem vereinbarten Leistungsumfang. Der An- Pflegepersonal ärztlich angeordnet wird. spruch auf Hilfeleistung entsteht ab dem Unfalltag, spätes- tens jedoch nach Abschluss der ärztlichen Akut- bzw. An- 2.10.2.1 Bei gleichzeitigem Bestehen einer Einzel-Krankheits- schlussheilbehandlung. kostenversicherung und einer Einzel-Unfallheilkostenver- sicherung wird Heilkostenersatz im Rahmen der Unfallver- 2.11.2 Umfang, Dauer und Häufigkeit der Leistungen sicherung nur insoweit gewährt, als der Krankenversiche- Der Umfang, die Dauer und die Häufigkeit der Hilfeleistung rer seine vertraglichen Leistungen voll erfüllt hat und diese richten sich nach der Hilfsbedürftigkeit der versicherten zur Deckung der entstandenen Kosten nicht ausgereicht Person und werden von der Helvetia bzw. ihrem beauftrag- haben. Ist der Krankenversicherer leistungsfrei oder be- ten Dienstleister bestimmt. Die Hilfeleistungen werden für streitet er seine Leistungspflicht, so können Sie sich unmit- die Dauer der Hilfsbedürftigkeit ausschließlich innerhalb telbar an uns halten. Sobald wir von dem Zusammentref- der Bundesrepublik Deutschland erbracht, längstens je- fen einer Einzel-Krankheitskosten- und einer Einzel- doch für 12 Wochen. Hält sich die versicherte Person im Unfallheilkostenversicherung Kenntnis erhalten haben, Ausland auf, können für die Zeit des Auslandsaufenthaltes wird die anteilige Prämie für die Unfallheilkostenversiche- die Leistungen nicht beansprucht werden. Die Kosten- rung vom nächsten Monatsersten an auf die Hälfte herab- übernahme gilt nur für Dienstleister, die von der Helvetia gesetzt. Wir haben dann die zuviel gezahlte Prämie zu- beauftragt werden. Die Auswahl der Dienstleister erfolgt rückzuerstatten. Bei Wegfall einer Einzel- durch die Helvetia. Die Leistungen werden nur bei ent- Krankheitskostenversicherung haben Sie vom nächsten sprechendem Nachweis fällig. Soweit ein anderer Ersatz- Monatsersten an die volle Unfallheilkostenprämie zu zah- pflichtiger eintrittspflichtig ist, kann der Erstattungsan- len und erwerben damit Anspruch auf die vollen Leistun- spruch gegen den Versicherer nur wegen der restlichen gen. Kosten geltend gemacht werden. Bestehen für die versi- cherte Person bei unserer Gesellschaft mehrere Unfallver- sicherungen, so kann die vereinbarte Leistung nur aus ei- AUB 2012-01, Stand 01.07.2012 Seite 4 von 28
nem dieser Verträge verlangt werden. Fragen zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um allge- meine Hinweise* und Informationen. Einen Arztbesuch zur 2.11.3 Art der Leistungen: Diagnosestellung, Therapiefestlegung, Gesundheitsver- lauf, usw. ersetzt dieses Gespräch keinesfalls 2.11.3.1 Erwachsenen - Assistance „Baustein Family“ - bei Unfall der versicherten Aufsichtsperson Das medizinische Fachpersonal berät Sie bei folgenden Anliegen: Bei einem Unfall der versicherten Person (Aufsichtsper- son) besteht ein Anspruch auf Hilfeleistungen für Erwach- - Allgemeine und spezielle Fragen aus allen Fachgebieten sene und - sofern notwendig - auch auf Kinder- zu unfallbedingten gesundheitlichen Beeinträchtigungen; Hilfeleistungen (Ziffer 2.11.3.2) im jeweils vereinbarten und - Informationen über unfallbedingte Krankheitsbilder und beschriebenen Umfang. Möglichkeiten der Prävention; - Erläuterung von Therapiealternativen; Die nachfolgend benannten Hilfeleistungen werden durch - Informationen über Arzneimittel, laienverständliche Erläu- einen von der Helvetia beauftragten Dienstleister erbracht. terungen von Beipackzetteln sowie Beratung zu Neben- Die entsprechenden Kosten werden vom Versicherer ge- und Wechselwirkungen von Arzneimitteln; tragen. - Ärztliche telefonische Zweitmeinung; - Erstberatung in psychosozialen Krisensituationen; Kinderbetreuung im Notfall - Unterstützung bei der Suche nach Ärzten, Fachärzten, Die Notfallbetreuung garantiert eine Betreuung des Kindes Spezialisten, Physiotherapeuten usw. und medizinischen durch qualifizierte* Tagesmütter wohnortnah bis zu 5 Ta- Einrichtungen wie Krankenhäusern, Fach-, Spezial- und gen nach einem Unfall der versicherten Aufsichtsperson. Reha-Kliniken usw.; Wir übernehmen die Kosten für eine Tagesmutter bis zu - Kindertelefon: medizinisch fachliche Beratung zu allen 600 Euro. Fragen rund um das Thema Kinderheilkunde. Telefoni- sche Beratung zu Kinderkrankheiten einschließlich deren Haushaltshilfe: Reinigung der Wohnung, Einkaufs- Behandlungsmöglichkeiten sowie Vorsorge und Präven- dienst, Versorgung der Wäsche tionsmöglichkeiten; Wir übernehmen die Organisation und Kosten einer Reini- - Schwangerschaft Medizinische Beratung zu Fragen rund gungskraft für die Wohnung der versicherten Person zum um das Thema Schwangerschaft und Geburt; Reinigen des allgemeinüblichen Lebensbereiches wie - Beratung zu Reise- und Tropenmedizin: Länderinformati- Wohnraum, Bad, Toilette und Küche mit Trennen und Ent- onen, Ärzte im Ausland, Reise- und Vorsorgetipps, Imp- sorgen des Abfalls. fungen, Reisen mit chronischen Krankheiten. Wir übernehmen die Organisation und Kosten einer Ein- Erste-Hilfe-Versorgungspaket „First-Aid-Kit“ kaufshilfe, die für die versicherte Person den Einkaufszet- tel zusammenstellt, Einkäufe des täglichen Bedarfs und Wir übernehmen die Organisation eines ersten Hilfepakets Arzneimittel erledigt sowie die eingekauften Lebensmittel für das Krankenhaus. Dieses Paket umfasst einen Schlaf- unterbringt und versorgt. anzug und Toilettenartikel (wie Zahnputzzeug, Rasierzeug, Creme, Deodorant); die Kosten für die eingekauften Waren Wir übernehmen die Organisation und Kosten einer Hilfe, trägt die versicherte Person. Die Organisation und die Kos- die für die versicherte Person das Waschen und Trocknen, ten für die Dienstleistung (Anfahrt und Einkauf) überneh- Bügeln, Ausbessern, Sortieren und Aufräumen der Wä- men wir. Alternativ organisieren wir den Versand durch sche sowie der Schuhpflege erledigt. Angehörige und übernehmen die Kosten für den Versand. Wir übernehmen die Kosten für Reinigung der Wohnung, Einkaufsdienst und Versorgung der Wäsche bis zu Anreise einer Besuchsperson ins Krankenhaus 125 Euro pro Woche. Wir übernehmen bei einem Krankenhausaufenthalt der versicherten Person einmalig die Organisation für deren Begleit/ Fahrservice Angehörige für die Anreise zum Krankenhaus und tätigen Wir übernehmen die Organisation und Kosten eines Be- auf Wunsch eine Hotelreservierung. Reise- und Hotelkos- gleitservices und eines Fahrdienstes zu Ärzten, Behörden, ten sind nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes. zur Krankengymnastik und zu Therapien für die versicherte Person bis zu 100 Euro pro Woche 2.11.3.2 Kinder - Assistance „Baustein Family“ - bei Unfall der versicherten Aufsichtsperson Menü-Service Die versicherte Person (Aufsichtsperson) hat einen Unfall Wir übernehmen die Organisation und Kosten einer Es- im Sinne von Ziffer 1 der AUB 2012 erlitten und dadurch senslieferung für die versicherte Person nach vorheriger besteht ein konkreter Hilfebedarf für das versicherte Kind. Auswahl durch einen Sozialdienst bis zu 50 Euro pro Wo- Der Hilfebedarf ist durch einen Dienstleister vor Ort festge- che. Je nach Verfügbarkeit erfolgt eine tägliche oder wö- stellt worden. Die nachfolgend benannten Hilfeleistungen chentliche Anlieferung. werden durch einen von der Helvetia beauftragten Dienstleister erbracht. Die entsprechenden Kosten werden Unterbringung von Haustieren vom Versicherer getragen. Wir übernehmen die Organisation und Kosten bis zu 150 Euro pro Woche für die Unterbringung der Haustiere Begleitung und Fahrdienst zum Kindergarten oder der versicherten Person. Je nach regionaler Verfügbarkeit Schule werden die Haustiere in einer Tierpension in Wohnortnähe Wir übernehmen die Organisation und die Kosten einer untergebracht oder eine Person organisiert, die die Begleitperson und eines Fahrdienstes für das versicherte Betreuung der Haustiere in der Wohnung/im Haus der ver- Kind bis zu 100 Euro pro Woche. sicherten Person übernimmt. Gesundheitstelefon In der Zeit von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr steht Ihnen unser medizinisches Fachpersonal telefo- * nisch für Informationen / Rücksprache von medizinischen Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, ärztlichen Attestes über die gesundheitliche Eignung, Nachweis über Erste Hilfe am Kind, Pflegeerlaubnis des Jugendamtes bei Betreuung in Räumlichkeiten der Tagesmutter, Nach- weis der erforderlichen Qualifikation wie Tagesmütterzertifikat oder abge- schlossene pädagogische Ausbildung. AUB 2012-01, Stand 01.07.2012 Seite 5 von 28
Schulkinderhäuser/Horte Wohnung des Kindes selbst erfolgen. Wir übernehmen die Wir übernehmen die Organisation und die Kosten von Kosten bis 400 Euro pro Woche. Schulkinderhäusern/Horten, alternativ auch die Vermittlung von Jugendgruppen oder Freizeitangeboten, die an Nach- oder mittagen stattfinden bis zu 35 Euro die Woche. Pflegefamilien oder Wir übernehmen – sofern notwendig – die Vermittlung, Organisation und Kosten, wenn das versicherte Kind in ei- Pflegefamilien ner Pflegefamilie untergebracht werden muss bis 153 Euro Wir übernehmen – sofern notwendig – die Vermittlung, Or- pro Woche. ganisation und Kosten, wenn das versicherte Kind in einer Pflegefamilie untergebracht werden muss, bis 153 Euro Integrative Kindergärten pro Woche. Wir übernehmen nach einem Unfall - sofern notwendig - die Vermittlung, Organisation und Kosten für die Unter- oder bringung in einer dem Bedarf des Kindes angepassten Ein- richtung. Kindertagesstätten Folgende Einrichtungen stehen zur Auswahl: Wir bieten Unterstützung und Vermittlung von Kindern in - Einrichtungen und Gruppen ausschließlich für Kinder mit Kindertageseinrichtungen, nach Bedarf auch mit speziellen Behinderungen (Sonderkindergärten, Sondergruppen, pädagogischen Angeboten. Dafür übernehmen wir die heilpädagogische Gruppen); Kosten bis 56 Euro je Woche bei Ganztagesbetreuung. - Einrichtungen und Gruppen mit gemeinsamer Förderung oder von behinderten und nicht behinderten Kindern; - Einzelintegrative Maßnahmen für behinderte Kinder in ei- Tagesmütter nem Regelkindergarten. Wir übernehmen – sofern notwendig – die Vermittlung, Die Kosten übernehmen wir bis 56 Euro pro Woche. Organisation und Kosten, wenn das versicherte Kind durch eine qualifizierte* Tagesmutter betreut wird. Die Betreuung Nachhilfeunterricht für schulpflichtige Kinder im Alter des Kindes kann sowohl in den Räumen der Tagesmutter von 6 - 12 Jahren als auch in der Wohnung des Kindes selbst erfolgen. Wir Wenn ein versichertes Kind durch einen Unfall für einen übernehmen die Kosten bis 400 Euro je Woche. längeren Zeitraum nicht am Schulunterricht teilnehmen kann, so werden Nachhilfeangebote vermittelt, die dem Al- Nachhilfe für schulpflichtige Kinder im Alter von 6 - 12 ter, Leistungsstand und Interesse des Kindes entsprechen. Jahren Durchgeführt wird der Nachhilfeunterricht sowohl von Pri- Wir übernehmen die Vermittlung und Kosten für Nachhilfe- vatpersonen als auch von Nachhilfeinstitutionen. Wir über- angebote, die dem Alter, Leistungsstand und Interesse des nehmen die Kosten bis 35 Euro pro Woche. Kindes entsprechen, wenn die versicherte Person (Auf- sichtsperson) einen Unfall erlitten hat und dadurch das Vermittlungsleistungen ohne Kostenübernahme Kind nicht bei den Hausaufgaben und beim Lernen unter- Auf Wunsch unterstützen wir Sie auch gerne bei der Ver- stützen kann. Der Nachhilfeunterricht kann sowohl von Pri- mittlung von: vatpersonen als auch von Nachhilfeinstitutionen durchge- führt werden. Wir übernehmen die Kosten bis 35 Euro pro - Behinderten-Einrichtungen Woche. Vermittlung von behinderten Kindern in verschiedene Einrichtungen der Behindertenhilfe 2.11.3.3 Kinder - Assistance - bei Unfall eines versicherten - Kur und Erholung für Eltern und Kind Kindes Vermittlung spezieller / geeigneter Kurkliniken Bei einem Unfall des versicherten Kindes besteht ein An- - Heilpädagogisch-Therapeutische Tagesgruppen spruch auf Hilfeleistungen für Kinder im jeweils vereinbar- Vermittlung von Kindern mit Behinderung in heilpädago- ten und beschriebenen Umfang. gische und therapeutische Tagesgruppen. Kinderbetreuung im Notfall 2.11.3.4 Pflegeheimplatzgarantie für die versicherte Aufsichts- Die Notfallbetreuung garantiert eine Betreuung des Kindes person und die versicherten Kinder bis zu 5 Tagen nach einem Unfall des versicherten Kindes. Wir übernehmen die Kosten bis zu 600 Euro. Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versi- cherungsschutzes: Begleitung und Fahrdienst zu Ärzten sowie zu Kran- Der Versicherer leistet im Versicherungsfall im vertragli- kengymnastik und Therapien chen Umfang für Beratungs-, Organisations- und Vermitt- Wir übernehmen die Organisation und Kosten eines Be- lungsleistungen der Pflegeheimplatzgarantie (vollstatio- gleitservices und eines Fahrdienstes zu Ärzten, zur Kran- när). kengymnastik und zu Therapien für das versicherte Kind Versicherungsfall ist ein Unfall im Sinne der AUB 2012 bis zu 100 Euro pro Woche. oder eine Krankheit der versicherten Person und eine dar- aus resultierende Pflegebedürftigkeit. Tagesmütter Pflegebedürftig sind Personen, die nach dem Versiche- Wir übernehmen die Vermittlung, Organisation und Kosten, rungsfall wegen einer körperlichen, geistigen oder seeli- wenn das versicherte Kind durch eine qualifizierte* Tages- schen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen mutter betreut wird. Die Betreuung des Kindes kann so- und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf wohl in den Räumen der Tagesmutter als auch in der des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für min- destens sechs Monate in erheblichem oder höherem Maße * der Hilfe bedürfen. Dies entspricht einer Einstufung der Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, ärztlichen Attestes über die Pflegestufen II und III (schwer- und schwerstpflegebedürf- gesundheitliche Eignung, Nachweis über Erste Hilfe am Kind, Pflegeerlaubnis tig) gemäß SGB XI § 15. des Jugendamtes bei Betreuung in Räumlichkeiten der Tagesmutter, Nach- weis der erforderlichen Qualifikation wie Tagesmütterzertifikat oder abge- schlossene pädagogische Ausbildung. AUB 2012-01, Stand 01.07.2012 Seite 6 von 28
Der Umfang der Pflegebedürftigkeit muss derart sein, dass Versichert sind: eine Unterbringung in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung Alle in den Unfallversicherungsvertrag eingeschlossenen erforderlich ist. Der Leistungsanspruch auf einen vollstati- Kinder, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem versicher- onären Pflegeplatz entsteht nur dann, wenn häusliche oder ten Elternteil wohnen. teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Be- sonderheit des einzelnen Falles nicht in Betracht kommt. Nach Vollendung des 15. Lebensjahres des versicherten Kindes entfallen die vereinbarten Kinder-Hilfeleistungen Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf eine Pflege in „Junior“ und werden automatisch in Assistance-Leistungen der Bundesrepublik Deutschland. für Erwachsene umgewandelt. Gleichzeitig verlängert sich der Anspruch auf Kostenübernahme der einzelnen Er- Umfang der Leistungspflicht: wachsenen-Hilfeleistungen für die über 15-jährigen von 12 auf 26 Wochen je Versicherungsfall und Person. Pflegemanager Die versicherte Person hat Anspruch auf eine Beratung 2.12.1 Voraussetzungen der Leistungen durch einen Pflegemanager. Die Beratung erfolgt zu nach- Das versicherte Kind hat einen Unfall im Sinne von Ziffer 1 stehenden Themen, die mit der Vermittlung des Pflege- der AUB 2012 erlitten und der konkrete Hilfebedarf ist platzes in Zusammenhang stehen. durch einen Dienstleister vor Ort festgestellt worden. Der - Beratung innerhalb des Entlassungsmanagements (Kurz- Hilfebedarf muss auf den Unfall zurückzuführen sein. An- fristige Sicherung von Versorgungssituationen nach dem spruch auf Hilfeleistungen bestehen nach dem vereinbar- Krankenhausaufenthalt bei vorliegender Pflegeeinstu- ten Leistungsumfang „Junior“ ab dem Unfalltag, spätestens fung); jedoch nach Abschluss der ärztlichen Akut- bzw. An- - Beratung zu Pflegeleistungen, haushaltsunterstützenden schlussheilbehandlung. Dienstleistungen und Pflegehilfsmitteln; - Allgemeine Beratung zu Leistungen der Pflegeversiche- 2.12.2 Art, Umfang, Dauer und Häufigkeit der Leistungen rung gem. SGB XI; Der Umfang, die Dauer und die Häufigkeit der Hilfeleistung - Beratung und Begleitung von Pflegeeinstufungen, inkl. richten sich nach der Hilfsbedürftigkeit des versicherten Widerspruchsverfahren; Kindes und werden von der Helvetia bzw. ihrem beauftrag- - Beratung zur Finanzierung von Pflegeleistungen und ten Dienstleister bestimmt. Die Hilfeleistungen werden für Heimplätzen; die Dauer der Hilfsbedürftigkeit ausschließlich innerhalb - Beratung zu Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Pa- der Bundesrepublik Deutschland erbracht, längstens je- tientenverfügungen. doch für 12 Wochen. Hält sich das versicherte Kind im Ausland auf, können für die Zeit des Auslandsaufenthaltes Garantieleistungen für die vollstationäre Pflege die Leistungen nicht beansprucht werden. Die Kosten- Die Helvetia vermittelt und organisiert durch einen von uns übernahme gilt nur für Dienstleister, die von der Helvetia beauftragten Dienstleister einen Platz in einer vollstationä- beauftragt werden. Die Auswahl der Dienstleister erfolgt ren Pflegeeinrichtung. durch die Helvetia. Die Leistungen werden nur bei ent- Die Helvetia garantiert die Unterbringung eines Betroffe- sprechendem Nachweis fällig. Soweit ein anderer Ersatz- nen in einer vollstationären Pflegeeinrichtung innerhalb pflichtiger eintrittspflichtig ist, kann der Erstattungsan- von 48 Stunden. Der Pflegeplatz wird möglichst im nahen spruch gegen den Versicherer nur wegen der restlichen Umkreis des bisherigen Wohnsitzes zur Verfügung gestellt. Kosten geltend gemacht werden. Bestehen für das versi- cherte Kind bei unserer Gesellschaft mehrere Unfallversi- Sofern dieser zur Verfügung gestellte Pflegeheimplatz mit- cherungen, so kann die vereinbarte Leistung nur aus ei- telfristig nicht den Anforderungen entspricht, unterstützt nem dieser Verträge verlangt werden. der von uns beauftragte Dienstleister bei der Suche und organisiert einen langfristig gewünschten oder geeigneten 2.12.3 Art der Leistungen stationären Pflegeplatz. Kinderbetreuung im Notfall 2.11.4 Kündigung Die Notfallbetreuung garantiert eine Betreuung des versi- 1. Versicherungsnehmer und Versicherer können unter cherten Kindes durch qualifizierte* Tagesmütter wohnort- Einhaltung einer Frist von drei Monaten den Baustein Fa- nah bis zu 5 Tagen nach einem Unfall des versicherten mily zum Ablauf eines jeden Versicherungsjahres in Kindes. Wir übernehmen die Kosten bis zu 600 Euro. Schriftform kündigen. 2. Kündigt der Versicherer, so kann der Versicherungs- Begleitung und Fahrdienst zu Arztgängen sowie zu nehmer den Hauptvertrag (siehe Ziffer 10.2 AUB 2012) in- Krankengymnastik und Therapien nerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Ver- Wir übernehmen die Organisation und Kosten eines Be- sicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen. gleitservices und eines Fahrdienstes zu Ärzten, zur Kran- 3. Kündigt der Versicherer, so gebührt ihm der Teil der kengymnastik und Therapien für das versicherte Kind bis Prämie, der der Dauer der Gefahrtragung entspricht. Glei- zu 100 Euro pro Woche. ches gilt, wenn der Versicherungsnehmer gemäß Abs. 2 kündigt. Tagesmütter Wir übernehmen die Vermittlung, Organisation und Kosten, - sofern vereinbart - wenn das versicherte Kind durch eine qualifizierte* Ta- gesmutter betreut wird. Die Betreuung des Kindes kann 2.12 Baustein Junior (Kinder - Assistance) sowohl in den Räumen der Tagesmutter als auch in der Wir erbringen auf der Grundlage der Allgemeinen Unfall- Wohnung des Kindes selbst erfolgen. Wir übernehmen die versicherungs-Bedingungen AUB 2012 durch einen von Kosten bis 400 Euro pro Woche. uns beauftragten Dienstleister Hilfeleistungen, wenn un- fallbedingt das versicherte Kind zu Hause bei den gewöhn- oder lichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens der Hilfe bedarf (siehe § 68 Abs. 5 Bun- Pflegefamilien dessozialhilfegesetz). Wir übernehmen – sofern notwendig – die Vermittlung, Organisation und Kosten, wenn das versicherte Kind in ei- ner Pflegefamilie untergebracht werden muss, bis 153 Eu- ro pro Woche. AUB 2012-01, Stand 01.07.2012 Seite 7 von 28
Integrative Kindergärten Anreise einer Besuchsperson ins Krankenhaus Wir bieten nach einem Unfall – sofern notwendig – Unter- Wir übernehmen die Organisation bei einem Kranken- stützung bei der Vermittlung in eine dem Bedarf des Kin- hausaufenthalt der versicherten Person für deren Angehö- des angepasste Einrichtung. rige einmalig die Anreise zum Krankenhaus und tätigen auf Folgende Einrichtungen kommen in Frage: Wunsch eine Hotelreservierung. Reise- und Hotelkosten sind nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes. - Einrichtungen und Gruppen ausschließlich für Kinder mit Behinderungen (Sonderkindergärten, Sondergruppen, Pflegeheimplatzgarantie heilpädagogische Gruppen); - Einrichtungen und Gruppen mit gemeinsamer Förderung Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versi- von behinderten und nicht behinderten Kindern; cherungsschutzes - Einzelintegrative Maßnahmen für behinderte Kinder in ei- Der Versicherer leistet im Versicherungsfall in vertragli- nem Regelkindergarten. chem Umfang für Beratungs-, Organisations- und Vermitt- Die Kosten übernehmen wir bis 56 Euro pro Woche. lungsleistungen für Pflegeheimplatzgarantie (vollstationär). Versicherungsfall ist ein Unfall im Sinne der AUB 2012 Nachhilfeunterricht für schulpflichtige Kinder im Alter oder eine Krankheit der versicherten Person und eine dar- von 6 - 12 Jahren aus resultierende Pflegebedürftigkeit. Wenn ein versichertes Kind durch einen Unfall für einen Pflegebedürftig sind Personen, die nach dem Versiche- längeren Zeitraum nicht am Schulunterricht teilnehmen rungsfall wegen einer körperlichen, geistigen oder seeli- kann, werden Nachhilfeangebote vermittelt, die dem Alter, schen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen Leistungsstand und Interesse des Kindes entsprechen. und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf Durchgeführt wird der Nachhilfeunterricht sowohl von Pri- des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für min- vatpersonen als auch von Nachhilfeinstitutionen. Wir über- destens sechs Monate in erheblichem oder höherem Maße nehmen die Kosten bis 35 Euro pro Woche. der Hilfe bedürfen. Dies entspricht einer Einstufung der Pflegestufen II und III (schwer- und schwerstpflegebedürf- Vermittlungsleistungen ohne Kostenübernahme tig) gemäß SGB XI § 15. Auf Wunsch unterstützen wir Sie auch gerne bei der Ver- Der Umfang der Pflegebedürftigkeit muss derart sein, dass mittlung von: eine Unterbringung in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung - Behinderten-Einrichtungen erforderlich ist. Der Leistungsanspruch auf einen vollstati- Vermittlung von behinderten Kindern in verschiedene onären Pflegeplatz entsteht nur dann, wenn häusliche oder Einrichtungen der Behindertenhilfe teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Be- sonderheit des einzelnen Falles nicht in Betracht kommt. - Kur und Erholung für Eltern und Kind Vermittlung spezieller / geeigneter Kurkliniken Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Pflege in der Bundesrepublik Deutschland. - Heilpädagogisch-Therapeutische Tagesgruppen Vermittlung von Kindern mit Behinderung in heilpädago- Umfang der Leistungspflicht: gische und therapeutische Tagesgruppen. Pflegemanager Gesundheitstelefon Die versicherte Person hat Anspruch auf eine Beratung In der Zeit von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis durch einen Pflege-Manager. Die Beratung erfolgt zu 20:00 Uhr steht Ihnen unser medizinisches Fachpersonal nachstehenden Themen, die mit der Vermittlung des Pfle- telefonisch zur Information / Rücksprache von medizini- geplatzes in Zusammenhang stehen. schen Fragen zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um allgemeine Hinweise und Informationen. Einen Arztbesuch - Beratung innerhalb des Entlassungsmanagements (Kurz- zur Diagnosestellung, Therapiefestlegung, Gesundheits- fristige Sicherung von Versorgungssituationen nach dem verlauf, usw. ersetzt dieses Gespräch keinesfalls. Krankenhausaufenthalt bei vorliegender Pflegeeinstu- fung); Das medizinische Fachpersonal berät Sie bei folgenden - Beratung zu Pflegeleistungen, haushaltsunterstützenden Anliegen: Dienstleistungen und Pflegehilfsmitteln. - Allgemeine und spezielle Fragen aus allen Fachgebieten - Allgemeine Beratung zu Leistungen der Pflegeversiche- zu unfallbedingten gesundheitlichen Beeinträchtigungen; rung gem. SGB X; - Informationen über unfallbedingte Krankheitsbilder und - Beratung und Begleitung von Pflegeeinstufungen, inkl. Möglichkeiten der Prävention; Widerspruchsverfahren; - Erläuterung von Therapiealternativen; - Beratung zur Finanzierung von Pflegeleistungen und - Informationen über Arzneimittel, laienverständliche Heimplätzen; Erläuterungen von Beipackzetteln sowie Beratung zu - Beratung zu Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Pa- Neben- und Wechselwirkungen von Arzneimitteln; tientenverfügungen. - Ärztliche telefonische Zweitmeinung; - Erstberatung in psychosozialen Krisensituationen; Garantieleistungen für die vollstationäre Pflege - Unterstützung bei der Suche nach Ärzten, Fachärzten, Die Helvetia vermittelt und organisiert durch einen von uns Spezialisten, Physiotherapeuten usw. und medizinischen beauftragten Dienstleister einen Platz in einer vollstationä- Einrichtungen wie Krankenhäusern, Fach-, Spezial- und ren Pflegeeinrichtung. Reha-Kliniken usw.; - Kindertelefon: medizinisch fachliche Beratung zu allen Die Helvetia garantiert die Unterbringung eines Betroffe- Fragen rund um das Thema Kinderheilkunde. Telefoni- nen in einer vollstationären Pflegeeinrichtung innerhalb sche Beratung zu Kinderkrankheiten einschließlich deren von 48 Stunden. Der Pflegeplatz wird möglichst im nahen Behandlungsmöglichkeiten sowie Vorsorge und Präven- Umkreis des bisherigen Wohnsitzes zur Verfügung gestellt. tionsmöglichkeiten; Sofern dieser zur Verfügung gestellte Pflegeheimplatz mit- - Schwangerschaft Medizinische Beratung zu Fragen rund telfristig nicht den Anforderungen entspricht, unterstützt um das Thema Schwangerschaft und Geburt; der von uns beauftragte Dienstleister bei der Suche und - Beratung zu Reise- und Tropenmedizin: Länderinformati- organisiert einen langfristig gewünschten oder geeigneten onen, Ärzte im Ausland, Reise- und Vorsorgetipps, Imp- stationären Pflegeplatz. fungen, Reisen mit chronischen Krankheiten. AUB 2012-01, Stand 01.07.2012 Seite 8 von 28
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