ELVIA Jahres-Reiseschutz - Dokumente zur Versicherungspolice 10_M

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ELVIA Jahres-Reiseschutz

Dokumente zur Versicherungspolice 10_M
Nur gültig in Verbindung mit den auf der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Prämien und Leistungsbeschreibungen.
Der Versicherungsabschluss ist auf der Buchungsbestätigung (Versicherungspolice) dokumentiert!

Die Leistungen im Überblick                                                                          Bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise
ELVIA Jahrespaket 365-Vollschutz                                                                     Reiseart: gültig für alle Reisearten – auch Geschäftsreisen
•	Reiserücktritt-Versicherung                                                                       Geltungsbereich: weltweit
 S
  elbstbehalt Vollschutz: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Aus-
 nahme von ambulant behandelten Erkrankungen, Unfällen oder Schwangerschaften. Hier
                                                                                                     Maximaler Reisepreis: € 2.000,- je Person, € 5.000,- je Familie / Paar (Erhöhung möglich)
 fällt ein Selbstbehalt von 20 % des erstattungsfähigen Schadens (mindestens € 25,- je
 Person / Objekt) an.
                                                                                                     Reisedauer: Die Versicherungen gelten für die Dauer einer Reise (vom Antritt der Reise bis
 D
  er Selbstbehalt ist bei allen Vollschutz-Produkten für € 5,- je Person
                                                                                                     zur Rückkehr), maximal 45 Tage. Im Rahmen der Reiserücktritt- und Reiseabbruch-Versiche-
 bzw. € 10,- je Familie / Paar abwählbar!
                                                                                                     rung besteht Versicherungsschutz unabhängig von der Dauer der Reise.
•	Reiseabbruch-Versicherung
 S
  elbstbehalt: siehe Reiserücktritt-Versicherung                                                    Einzel-Prämie: gültig für jeweils eine Person
•	Umbuchungsgebühren-Schutz                                                                         Familien- / Paar-Prämie: gültig für maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandt-
•	Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport (optional)                                  schaftsverhältnis und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, sofern im Versiche-
 K
  ein Selbstbehalt                                                                                  rungsvertrag namentlich genannt
•	Reisegepäck-Versicherung                                                                          Zuschlag für Personen ab 70 Jahre: Maßgebend ist das Alter bei Versicherungsabschluss.
 V ersicherungssummen: € 2.000,- je Person, € 4.000,- je Familie / Paar (Erhöhung möglich)
                                                                                                     Abschlusshinweise: Der Jahres-Reiseschutz sichert mit einem Vertrag die Risiken aus
                                                                                                     z. T. mehreren Versicherungssparten für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres. Eine
                                                                                                     Reise liegt vor, wenn die Reise mindestens eine Übernachtung außerhalb des Wohn- oder
ELVIA Jahres-Reiserücktritt-Vollschutz Plus                                                          Arbeitsortes beinhaltet oder wenn die Reise an einen mindestens 100 km vom Wohn- oder
•	Reiserücktritt-Versicherung                                                                       Arbeitsort entfernten Ort führt. Der Versicherungsschutz tritt zu dem vereinbarten Zeitpunkt
 S
  elbstbehalt: siehe ELVIA Jahrespaket 365-Vollschutz                                               nur in Kraft, wenn ELVIA die Jahresprämie aufgrund Ihrer Einzugsermächtigung von
•	Reiseabbruch-Versicherung                                                                         Ihrem Konto abbuchen konnte. Der Versicherungsschutz der Reiserücktritt-Versicherung
 S
  elbstbehalt: siehe ELVIA Jahrespaket 365-Vollschutz                                               beginnt innerhalb der Laufzeit der Versicherung mit der Reisebuchung, und endet mit dem
                                                                                                     Reiseantritt. In den Versicherungsschutz werden bestehende Reisebuchungen einbezogen,
•	Umbuchungsgebühren-Schutz                                                                         sofern der Abschluss des Jahres-Reiseschutzes mindestens 30 Tage vor Reiseantritt oder
•	Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport                                             ab dem 29. Tag vor Reiseantritt binnen drei Werktagen nach Reisebuchung erfolgt. Im Falle
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  ein Selbstbehalt                                                                                  der Beendigung des Versicherungsvertrages besteht Versicherungsschutz bei Reiserücktritt
                                                                                                     aufgrund eines versicherten Ereignisses innerhalb der Laufzeit der Versicherung. In den üb-
                                                                                                     rigen Versicherungssparten beginnt der Versicherungsschutz mit dem Antritt der versicherten
                                                                                                     Reise und endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch mit der Beendigung der
ELVIA Jahres-Reiserücktritt-Vollschutz                                                               versicherten Reise. Der Versicherungsschutz verlängert sich über das planmäßige Reiseende
•	Reiserücktritt-Versicherung                                                                       hinaus, wenn die vereinbarte Versicherung die gesamte geplante Reise erfasst und sich
 S
  elbstbehalt: siehe ELVIA Jahrespaket 365-Vollschutz                                               die Beendigung der Reise aus Gründen verzögert, welche die versicherte Person nicht zu
                                                                                                     vertreten hat. Der Versicherungsvertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern der
•	Reiseabbruch-Versicherung                                                                         Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres gekündigt wurde.
 S
  elbstbehalt: siehe ELVIA Jahrespaket 365-Vollschutz
                                                                                                     Die Verlängerung des Versicherungsschutzes tritt nicht ein für versicherte Kinder, die das
•	Umbuchungsgebühren-Schutz                                                                         21. Lebensjahr vollendet haben.

                                                                                                     Versicherungsschutz besteht nur für die namentlich auf der Reisebestätigung /
                                                                                                     Versicherungspolice aufgeführte(n) Person(en) und wenn die Prämie dafür bezahlt ist.
ELVIA Jahres-Reiserücktritt-Basisschutz                                                              Die Höhe der Prämie richtet sich in der Regel nach dem ausgewählten Versicherungsschutz,
•	Reiserücktritt-Versicherung                                                                       der Laufzeit des Vertrages und dem Preis der versicherten Reise. Prämien für höhere Reise-
 S
  elbstbehalt Basisschutz: 20 % des erstattungsfähigen Schadens                                     preise auf Anfrage.
 (mindestens € 25,- je Person / Objekt).

                                                                                                     Auf Grund der rechtlichen Umfirmierung unserer Hauptniederlassung zum 14.11.2008 hat
                                                                                                     sich unsere Firmierung in Mondial Assistance International AG, Niederlassung für Deutschland
                                                                                                     geändert. ELVIA Reiseschutz wird als Marke weitergeführt.
ELVIA Jahres-Reise-Krankenschutz
•	Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport                                             Die vertraglich vereinbarten Versicherungsleistungen werden von der Mondial Assistance
  S
   elbstbehalt: € 100,- je Person bei jedem versicherten Ereignis                                   International AG nach Maßgabe der nachstehenden Versicherungsbedingungen geboten.
 Der Selbstbehalt ist für € 5,- je Person bzw. € 10,- je Familie / Paar abwählbar!                  Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam. Die Versicherungsteuer ist in den Prämien ent-
                                                                                                     halten. Gebühren werden nicht erhoben. Maßgebend für den Versicherungsumfang sind die
                                                                                                     in der Buchungsbestätigung dokumentierten Prämien und Leistungsbeschreibungen.

Reise-Assistance in allen Produkten enthalten!

                                                                                                     Olaf Nink, Hauptbevollmächtigter

                                                                                                     Mondial Assistance International AG    Hauptsitz der Aktiengesellschaft ist Wallisellen / Schweiz
                                                                                                     Niederlassung für Deutschland          Hauptbevollmächtigter für Deutschland:
                                                                                                     Ludmillastraße 26                      Olaf Nink, München
                                                                                                     81543 München                          HRB 4605 AG München

                                                                                              - -
Hilfe im Notfall
Krank vor oder während der Reise?                                                                                         Wenn Sie Fragen zu den Versicherungsleistungen haben, kontaktieren Sie unser
Die Reise-Assistance garantiert rund um die Uhr schnelle und fachkundige Hilfe weltweit!                                  Service-Team. Wir informieren Sie rund um das Thema Reiseschutz:
Unsere Spezialisten beraten und informieren Sie kompetent und Zahlungskürzungen lassen                                    Telefon + 49 (0) 89 6 24 24 - 460
sich gegebenenfalls vermeiden.                                                                                            Telefax + 49 (0) 89 6 24 24 - 244
                                                                                                                          E-Mail: service@elvia.de
Telefon + 49 (0) 89 6 24 24 - 245                                                                                         Ihre Schadenmeldung inkl. Buchungsbestätigung und weiteren Nachweisen richten
Telefax + 49 (0) 89 6 24 24 - 246                                                                                         Sie bitte an die Schadenabteilung der Mondial Assistance International AG (Anschrift
                                                                                                                          siehe rechts) oder melden Sie uns Ihren Schaden schnell und einfach per Internet unter
Wichtig!
• Halten Sie die genaue Anschrift und Telefonnummer Ihres derzeitigen Aufenthaltsorts bereit.
                                                                                                                          www.elvia.de/schadenmeldung
• Notieren Sie sich die Namen Ihrer Ansprechpartner wie z.B. Arzt, Krankenhaus, Polizei.
• Schildern Sie möglichst genau den Sachverhalt und halten Sie alle notwendigen Angaben
   bereit (z. B. Anschrift Ihrer Bank, Konto-/Kreditkartennummer, Bankleitzahl etc.).

Produkt- und Verbraucherinformationen
Dieses Informationsblatt soll Ihnen in knapper Form einen Überblick            • Ü bernahme der nachgewiesenen, notwendigen Telefonkosten;                   Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Geld, Fahrkarten u. ä. sowie
über unsere Versicherungsprodukte verschaffen. Beschrieben sind nur            • Übernahme der nachgewiesenen Fahrtkosten zur empfohlenen Anlaufstelle;      Schmuck und Kostbarkeiten im aufgegebenen Gepäck oder für das vor-
die wesentlichen Inhalte. Der Versicherungsschutz einschließlich Ver-          • Unterbringung eines mitreisenden Angehörigen im oder beim Kranken-          sätzliche Herbeiführen des Versicherungsfalles; bei grob fahrlässigem
sicherungssummen und Selbstbehalt-Regelungen ist abschließend                     haus, sofern dessen ständige Anwesenheit im Rahmen der vollstatio-          Herbeiführen des Versicherungsfalles ist ELVIA berechtigt, die Leistungen
dargestellt in Ihren Dokumenten zur Versicherungspolice und den AVB.              nären Behandlung der versicherten Person erforderlich ist oder alter-       entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen, vgl. § 3 AVB RG.
                                                                                  nativ Übernahme der nachgewiesenen Kosten für Besuchsfahrten
                                                                                  eines mitreisenden Angehörigen vor Ort in vereinbarter Höhe.                Wenn Ihr Gepäck beim Transport beschädigt wird oder abhanden kommt,
Reiserücktritt-Versicherung ersetzt die                                        • Bei Reisen innerhalb Deutschlands und in den Ländern, in denen die          melden Sie dies bitte unverzüglich dem Beförderungsunternehmen und
                                                                                  versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat oder in denen sie sich      lassen Sie sich eine schriftliche Schadenbestätigung geben. Bei Diebstahl
• v ertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten Reise-
                                                                                  regelmäßig länger als drei Monate im Jahr aufhält, werden Kosten für        und anderen Straftaten erstatten Sie bitte unverzüglich eine Anzeige bei
  arrangement bei Nichtantritt der Reise;
                                                                                  die Heilbehandlung nicht ersetzt. Stattdessen erhalten die versicherten     der nächsten Polizeidienststelle und lassen Sie sich eine Durchschrift des
• Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt.
                                                                                  Personen im Falle medizinisch notwendiger vollstationärer Behandlung        Polizeiprotokolls oder zumindest eine Bestätigung über die Anzeigen-
                                                                                  am Urlaubsort wegen während der Reise akut aufgetretener Krankheit          erstattung geben.
Versichert ist u. a. die nach Vertragsabschluß auftretende unerwartete
                                                                                  oder Verletzung einen pauschalen Spesenersatz für maximal 45 Tage.          Bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten kommt eine Kürzung oder der
schwere Erkrankung der versicherten Person oder eines nahen Angehöri-
                                                                                  Mitversichert sind auch Kranken-Rücktransport und Überführung.              Verlust der Leistung in Betracht, vgl. hierzu § 9 AVB AB.
gen, die die planmäßige Durchführung der Reise unzumutbar macht.
                                                                                                                                                              Bei arglistigen unwahren Angaben aus Anlass des Schadenfalles entfällt
Eine unerwartete schwere Erkrankung liegt vor, wenn aus dem stabilen
                                                                               Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Heilbehandlungen, deren Not-        der Versicherungsschutz, siehe § 5 Nr. 3 AVB RG.
Zustand des Wohlbefindens und der Arbeits- und Reisefähigkeit heraus
                                                                               wendigkeit der versicherten Person vor Reiseantritt bekannt war oder mit
konkrete Krankheitssymptome auftreten, die dem Reiseantritt entgegen
                                                                               denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste. Weitere
stehen und Anlass zur Stornierung geben. Weitere versicherte Ereignisse
                                                                               Ausschlüsse in §§ 4 AVB RK, 5 AVB AB.
siehe § 2 AVB RR.

Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Ereignisse, mit denen zur           Kranken-Rücktransport
Zeit der Buchung zu rechnen war. Weitere Ausschlüsse in §§ 3 AVB RR,
5 AVB AB.                                                                      ELVIA erstattet die Kosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren
                                                                               Rücktransport der versicherten Person in das dem Wohnort der versicher-
Tritt ein versichertes Ereignis ein, so müssen Sie die Buchung unver-          ten Person nächstgelegene, geeignete Krankenhaus sowie im Todesfall
züglich stornieren, um die Stornokosten möglichst gering zu halten. Je         die Überführungskosten.
später Sie stornieren, desto höher werden diese. Wird erst später storniert,
weil die erhoffte Heilung oder Besserung nicht eintritt, kann die Ersatz-      Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Rücktransporte aufgrund von
                                                                                                                                                              Für alle Versicherungssparten ist bei Beschwerden die Bundesanstalt
leistung gekürzt werden (s. § 9 AVB AB). Vermeiden Sie diese Kürzung,          Heilbehandlungen, deren Notwendigkeit der versicherten Person vor Reise-
                                                                                                                                                              für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), Graurheindorfer Straße 108,
indem Sie sich bei schweren Erkrankungen oder Unfallverletzungen               antritt bekannt war oder mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen
                                                                                                                                                              53117 Bonn, zuständig.
unverzüglich an die Assistance wenden. Diese berät Sie zur Frage, ob           rechnen musste. Weitere Ausschlüsse in §§ 3 AVB RT, 5 AVB AB.
storniert werden soll. Folgen Sie der Empfehlung, kommt eine Kürzung
                                                                                                                                                              Datenschutz:
der Versicherungsleistung nicht in Betracht.                                   Bitte wenden Sie sich bei schweren Verletzungen oder Krankheiten unver-
                                                                                                                                                              Entsprechend den Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) infor-
                                                                               züglich an die Assistance.
                                                                                                                                                              mieren wir Sie darüber, dass im Schadenfall Daten zu Ihrer Person ge-
Reiseabbruch-Versicherung ersetzt                                                                                                                             speichert werden, die zur Erfüllung des Versicherungsvertrages notwendig
                                                                               Reise-Assistance                                                               sind. Zur Prüfung des Antrages oder des Schadens werden ggf. Anfragen
• d ie zusätzlich entstandenen Rückreisekosten nach Art und Qualität                                                                                         an andere Versicherer gerichtet und Anfragen anderer Versicherer beant-
   der versicherten Reise;                                                     Bietet weltweite Hilfe bei Notfällen im Ausland: bei Krankheit, Unfall, Tod,   wortet. Außerdem werden Daten an den Rückversicherer übermittelt.
• den anteiligen Reisepreis der nicht genutzten Reiseleistung vor Ort         bei Verlust von Zahlungsmitteln oder bei Strafverfolgung. Organisiert          Wir weisen darauf hin, dass Ihre Einwilligung dazu über die Beendigung
  bei nicht planmäßiger Beendigung bzw. Unterbrechung der Reise                Kranken-Rücktransport mit medizinisch adäquaten Mitteln, sobald medi-          des Versicherungsvertrages hinausgeht. Mit Ablehnung eines Antrages
   wegen unerwarteter schwerer Erkrankung.                                     zinisch sinnvoll und vertretbar. Unter einer zentralen Rufnummer steht die     zum Vertragsabschluss endet die Einwilligung. Die Anschrift der jeweiligen
                                                                               Assistance 24 Stunden täglich zur Seite.                                       Datenempfänger wird auf Wunsch mitgeteilt.
Zu den versicherten Ereignissen, Ausschlüssen, Obliegenheiten und zum
Selbstbehalt siehe Reiserücktritt-Versicherung.                                                                                                               Widerrufsrecht für Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 30 Tagen:
                                                                               Reisegepäck-Versicherung ersetzt                                               Der Versicherungsvertrag gilt auf der Grundlage der Vertragsbestimmungen,
                                                                                                                                                              der Versicherungsbedingungen und der Verbraucherinformation als abge-
Umbuchungsgebühren-Schutz                                                      • d en Zeitwert des mitgeführten Gepäcks bei Beschädigung oder Ab-            schlossen, wenn der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung nicht
                                                                                  handenkommen durch Diebstahl oder Raub, durch ein Elementarereig-           innerhalb von 14 Tagen nach Zugang dieses Versicherungsscheins wider-
Erstattet die vertraglich geschuldeten Umbuchungsgebühren bis zu höchs-           nis sowie durch Unfälle, bei denen die versicherte Person eine schwere      ruft. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
tens € 40,- je Person / Objekt, vgl. § 1 AVB UG.                                  Verletzung erleidet oder das Transportmittel zu Schaden kommt;              Der Widerruf muss in Textform erfolgen (Brief, Fax, E-Mail) und braucht
                                                                               • den Zeitwert des aufgegebenen Gepäcks bei Beschädigung oder                 keine Begründung zu enthalten; er ist zu richten an:
                                                                                  Abhandenkommen je bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungs-
Reise-Krankenversicherung erstattet                                               summe, sofern diese dem Gesamtwert des persönlichen Reisegepäcks
                                                                                                                                                              Mondial Assistance International AG, Ludmillastraße 26, 81543 München,
                                                                                                                                                              Telefax + 49 (0) 89 6 24 24 - 244, E-Mail: service@elvia.de
                                                                                  entspricht;
die Kosten für notwendige ärztliche Hilfe im Ausland bei Krankheiten und
                                                                               • die nachgewiesenen Aufwendungen zur Wiedererlangung des Gepäcks             Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht, soweit internationales
Unfallverletzungen, die während der Auslandsreise akut eintreten:
                                                                                  oder                                                                        Recht nicht entgegensteht. Klagen aus dem Versicherungsvertrag können
• Arzt- und Krankenhauskosten;
                                                                               • für notwendige Ersatzbeschaffungen zur Fortsetzung der Reise mit            vom Versicherungsnehmer oder der versicherten Person bei dem Gericht
• Medikamente;
                                                                                  maximal 10 % der Versicherungssumme, wenn aufgegebenes Gepäck               des Geschäftssitzes oder der Niederlassung des Versicherers erhoben
• Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfällen.
                                                                                 nicht am selben Tag eintrifft.                                               werden. Ist der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person eine
Die Assistance empfiehlt den Arzt oder das Krankenhaus mit dem jeweils                                                                                        natürliche Person, so können Klagen auch vor dem Gericht erhoben werden,
                                                                               Eingeschränkter Versicherungsschutz besteht u. a. für Video-, Film-            in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person zur
höchsten medizinischen Standard in nächst erreichbarer Nähe. Leistet die
                                                                               und Fotoapparate, EDV-Geräte und elektronische Kommunikations- und             Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder, falls kein Wohnsitz besteht,
versicherte Person der Empfehlung der Assistance Folge, werden in Abwei-
                                                                               Unterhaltungsgeräte samt Zubehör sowie Schmuck und Kostbarkeiten,              seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
chung von §§ 1 und 2 AVB RK zusätzlich folgende Leistungen erbracht:
                                                                               Brillen, sonstige medizinische Hilfsmittel (§ 3 AVB RG).

                                                                                                                   - -
Bedingungen der Mondial Assistance International AG,
Niederlassung für Deutschland, für ELVIA Jahres-Reiseschutz
Im Folgenden kurz ELVIA genannt                                                   § 6	Was muss die versicherte Person im Schadenfall unbedingt                    § 2	Unter welchen Voraussetzungen erbringt ELVIA die Leistungen?
                                                                                         unternehmen (Obliegenheiten)?                                             1. Versicherungsschutz besteht, wenn die planmäßige Durchführung der
                                                                                  Die versicherte Person ist verpflichtet,                                            Reise nicht zumutbar ist, weil die versicherte Person selbst oder eine
Allgemeine Bestimmungen                                                           1. den Schaden möglichst gering zu halten und unnötige Kosten zu vermeiden;         Risikoperson während der Dauer des Versicherungsschutzes von einem
für ELVIA Jahres-Reiseschutz                                                      2. den Schaden unverzüglich ELVIA anzuzeigen und Beginn und Ende der               der nachstehenden Ereignisse betroffen wird:
AVB AB JV 10                                                                          versicherten Reise in geeigneter Weise nachzuweisen;                            • Tod;
                                                                                  3. das Schadenereignis und den Schadenumfang darzulegen und ELVIA                  • schwere Unfallverletzung;
Die §§ 1 bis 11 AVB AB JV gelten für alle ELVIA Jahres-Reiseschutz-                   jede sachdienliche Auskunft wahrheitsgemäß zu erteilen. Zum Nachweis            • unerwartete schwere Erkrankung;
Produkte. Die nachfolgend abgedruckten AVB gelten für die jeweilige                   hat die versicherte Person Original-Rechnungen und -Belege einzu-               • Impfunverträglichkeit;
Versicherung. Versicherungsschutz besteht, wenn Sie die betreffende                   reichen, gegebenenfalls die Ärzte – einschließlich der Ärzte der                • Schwangerschaft, sofern der Reiseantritt infolge dessen nicht
Versicherung vertraglich vereinbart haben.                                            Assistance – von der Schweigepflicht zu entbinden und es ELVIA zu                    möglich oder nicht zumutbar ist;
                                                                                      gestatten, Ursache und Höhe des geltend gemachten Anspruchs in                   • Schaden am Eigentum der versicherten Person durch Feuer, Explo-
§ 1	Wer ist versichert?                                                              zumutbarer Weise zu prüfen.                                                          sion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben oder vorsätzliche
Versicherte Personen sind die im Versicherungsschein namentlich genann-                                                                                                    Straftat eines Dritten, sofern der materielle Schaden erheblich ist
ten Personen, sofern die Versicherungsprämie gezahlt wurde.                       § 7	Wann und in welcher Höhe leistet ELVIA Entschädigung?                              oder sofern die Anwesenheit der versicherten Person zur Aufklärung
                                                                                  1. Hat ELVIA die Leistungspflicht dem Grund und der Höhe nach festge-                  erforderlich ist;
§ 2	Für welche Reise gilt die Versicherung?                                          stellt, wird die Entschädigung innerhalb von zwei Wochen ausgezahlt.            • Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer
1. Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele vorübergehende Reisen,        2. Ist die Versicherungssumme bei Eintritt des Versicherungsfalles nied-               mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebs-
    die innerhalb des versicherten Zeitraums stattfinden. Für die einzel-            riger als der Gesamtreisepreis (Unterversicherung) so haftet ELVIA für                bedingten Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber;
    nen Reisen besteht Versicherungsschutz für die Dauer einer Reise                 den Schaden nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zum                    • unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
   (vom Antritt bis zur Rückkehr), bis zu maximal 45 Tagen je Reise. Im              Gesamtreisepreis.                                                                     durch die versicherte Person oder einer mitreisenden Risikoperson,
    Rahmen der Reiserücktritt- und Reiseabbruch-Versicherung besteht                                                                                                       sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war
   Versicherungsschutz unabhängig von der Dauer der Reise. Endet das              § 8	Was gilt, wenn die versicherte Person Ersatzansprüche gegen                         oder innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Schule noch
    Versicherungsjahr während der Reise, besteht der Versicherungsschutz                 Dritte hat?                                                                       keinen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hatte;
    nur fort, wenn der Vertrag nicht gekündigt ist.                               1. Ersatzansprüche gegen Dritte gehen entsprechend der gesetzlichen                 • Arbeitsplatzwechsel, sofern die Reise vor Bewerbung gebucht wur-
2. Eine Reise liegt vor, wenn die Reise mindestens eine Übernachtung                 Regelung bis zur Höhe der geleisteten Zahlung auf ELVIA über, soweit                 de, die Reise binnen der Probezeit (max. 6 Monate) anzutreten wäre
    außerhalb des Wohn- oder Arbeitsortes beinhaltet oder wenn die                    der versicherten Person daraus kein Nachteil entsteht.                               und der Arbeitgeber einer Durchführung der Reise widerspricht;
    Reise an einen mindestens 100 km vom Wohn- oder Arbeitsort ent-               2. Die versicherte Person ist verpflichtet, in diesem Rahmen den Rechts-            • Nichtversetzung eines Schülers, sofern die Reise vor Kenntnis hier-
    fernten Ort führt.                                                                übergang auf Wunsch von ELVIA schriftlich zu bestätigen.                             von gebucht wurde und die Durchführung der Reise nicht zumutbar
3. Als „eine Reise“ gelten alle Reisebausteine und Einzelleistungen, die         3. Leistungsverpflichtungen aus anderen Versicherungsverträgen sowie                    oder unmöglich ist;
    zeitlich und örtlich aufeinander abgestimmt genutzt werden. Die Reise            der Sozialversicherungsträger gehen der Eintrittspflicht von ELVIA vor.           • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung während der Schul-,
    wird mit Inanspruchnahme der ersten Teil- / Leistung insgesamt an-                ELVIA tritt in Vorleistung, sofern sie unter Vorlage von Original-Belegen            Berufsschul- oder Hochschul-Ausbildung, sofern die Reise vor dem
    getreten und endet mit der Nutzung der letzten Teil- / Leistung.                  zunächst in Anspruch genommen wird.                                                  ursprünglichen Prüfungstermin gebucht war und der Termin der Wie-
                                                                                                                                                                           derholungsprüfung unerwartet in die Zeit der versicherten Reise fällt;
§ 3	Wann ist die Prämie zu zahlen? Welche Laufzeit hat der Vertrag?              § 9	Wann verliert die versicherte Person den Anspruch auf                           • unerwartete Einberufung der versicherten Person zum Grundwehr-
1. Die erste oder einmalige Prämie ist sofort nach Abschluss des Versi-                  Versicherungsleistung durch Obliegenheitsverletzung und                          dienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst, sofern der Termin
   cherungsvertrages fällig und bei Aushändigung der Versicherungspolice                  Verjährung?                                                                      nicht verschoben werden kann und die Kosten nicht von einem
    bzw. nach Zustellung der Prämienrechnung im Lastschriftverfahren zu           1. Wird eine Obliegenheit vorsätzlich verletzt, ist ELVIA von der Ver-                  Kostenträger übernommen werden.
    zahlen. Ist die einmalige oder erste Prämie bei Eintritt des Versiche-            pflichtung zur Leistung frei; bei grob fahrlässiger Verletzung ist ELVIA     2. Risikopersonen sind neben der versicherten Person
   rungsfalles nicht gezahlt, ist ELVIA nicht zur Leistung verpflichtet, es sei       berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens der               a) die Angehörigen der versicherten Person. Dies sind der Ehegatte
    denn, die versicherte Person hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.             versicherten Person entsprechenden Verhältnis zu kürzen.                             oder Lebenspartner, deren Kinder, Adoptiv- und Stiefkinder, Eltern,
2. Der Versicherungsvertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn            2. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat die versicherte Per-              Adoptiv- und Stiefeltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Onkel und
    nicht einem der Vertragspartner bis spätestens drei Monate vor Ablauf             son zu beweisen. Außer im Falle der Arglist ist ELVIA zur Leistung ver-             Tanten, Nichten und Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und
    des Versicherungsjahres eine Kündigung zugeht. Die Verlängerung des               pflichtet, soweit die versicherte Person nachweist, dass die Verletzung             Schwäger der versicherten Person;
    Versicherungsschutzes tritt nicht ein für versicherte Kinder, die das            der Obliegenheit weder für den Eintritt noch für die Feststellung oder           b) diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürf-
    21. Lebensjahr vollendet haben.                                                   den Umfang der Leistungspflicht von ELVIA ursächlich ist.                            tige Angehörige betreuen;
3. Die Folgeprämien werden jeweils für ein Versicherungsjahr, frühestens         3. Der Anspruch auf Versicherungsleistung verjährt in drei Jahren, ge-              c) diejenigen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise
    am 1. des Monats, in dem ein neues Versicherungsjahr beginnt, vom                 rechnet ab Ende des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist                   gebucht und versichert haben, und deren Angehörige. Haben mehr
    Konto des Versicherungsnehmers abgebucht. Kann die Folgeprämie                   und die versicherte Person von den Umständen zur Geltendmachung                       als vier Personen gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die
    zu diesem Termin nicht abgebucht werden, kann ELVIA schriftlich eine             des Anspruchs Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit                     jeweiligen Angehörigen und der Lebenspartner der versicherten
    Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Tritt nach Ablauf               hätte Kenntnis erlangen müssen.                                                       Person und deren Betreuungsperson als Risikopersonen.
    der Frist ein Schadenfall ein und ist der Versicherungsnehmer mit                                                                                              3. Bei notwendiger Unterbringung oder Pflege einer Risikoperson infolge
   der Zahlung der Folgeprämie noch in Verzug, ist ELVIA von der Ver-             § 10	Welche Form gilt für die Abgabe von Willenserklärungen?                        unerwarteter schwerer Erkrankung oder schwerer Unfallverletzung
   pflichtung zur Leistung frei. ELVIA kann den Vertrag fristlos kündigen,        1. Anzeigen und Willenserklärungen der versicherten Person und des                  erstattet ELVIA wahlweise anstelle der Stornokosten die Betreuungs-
    wenn der Versicherungsnehmer nach Ablauf der Frist noch mit der                   Versicherers bedürfen der Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail).                   oder Pflegekosten bis zur Höhe der vertraglich geschuldeten Storno-
    Zahlung in Verzug ist. Wird die Zahlung innerhalb eines Monats nach           2. Versicherungsvermittler sind zur Entgegennahme nicht bevollmächtigt.             kosten zum Zeitpunkt des versicherten Ereignisses bei unverzüglicher
    der Kündigung oder dem Ablauf der Zahlungsfrist nachgeholt, entfällt                                                                                               Stornierung.
    die Wirkung der Kündigung und der Vertrag tritt wieder in Kraft. Für          § 11	Welches Gericht in Deutschland ist für die Geltendmachung
    Versicherungsfälle, die nach Ablauf der Zahlungsfrist eingetreten sind,              der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag zuständig?                     § 3	Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind zu
    besteht jedoch kein Versicherungsschutz.                                             Welches Recht findet Anwendung?                                                   beachten?
                                                                                  1. Der Gerichtsstand ist nach Wahl der versicherten Person München oder         Kein Versicherungsschutz besteht
§ 4	Wann beginnt und wann endet die Versicherung?                                   der Ort in Deutschland, an welchem die versicherte Person zur Zeit der        1. für Risiken, die in § 5 der Allgemeinen Bestimmungen (AVB AB)
1. Der Versicherungsschutz der Reiserücktritt-Versicherung beginnt inner-            Klageerhebung ihren ständigen Wohnsitz oder ihren ständigen Aufent-              genannt werden;
   halb der Laufzeit der Versicherung mit der Reisebuchung, und endet                 halt hat.                                                                    2. für Entgelte, z. B. Bearbeitungs- oder Servicegebühren, die der Reise-
   mit dem Reiseantritt. In den Versicherungsschutz werden bestehende             2. Es gilt deutsches Recht, soweit internationales Recht nicht entgegensteht.       vermittler erst infolge der Stornierung der Reise erhebt;
   Reisebuchungen einbezogen, sofern der Abschluss des Jahres-Reise-                                                                                               3. für Ereignisse, mit denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war;
   schutzes mindestens 30 Tage vor Reiseantritt oder ab dem 29. Tag                                                                                                4. sofern die Krankheit den Umständen nach als eine psychische Reaktion
   vor Reiseantritt binnen drei Werktagen nach Reisebuchung erfolgt. Im
                                                                                  Reiserücktritt-Versicherung                                                          auf einen Terrorakt, ein Flugunglück, eine Naturkatastrophe oder auf-
                                                                                  AVB RR 10
   Falle der Beendigung des Versicherungsvertrages besteht Versiche-                                                                                                   grund der Befürchtung von inneren Unruhen, Kriegsereignissen oder
   rungsschutz bei Reiserücktritt aufgrund eines versicherten Ereignisses                                                                                              Terrorakten aufgetreten ist;
                                                                                  § 1	Was ist bei Nichtantritt der Reise und bei verspätetem
    innerhalb der Laufzeit der Versicherung.                                                                                                                       5. bei Schub einer chronischen psychischen Erkrankung.
                                                                                          Reiseantritt versichert?
2. In den übrigen Versicherungssparten
                                                                                  1. B ei Nichtantritt der Reise sind die vertraglich geschuldeten Storno-
    a) beginnt der Versicherungsschutz mit dem Antritt der versicherten                                                                                           § 4	Wann muss die versicherte Person die Reise stornieren
                                                                                      kosten aus dem versicherten Reisearrangement versichert.
       Reise und                                                                                                                                                            (Obliegenheit) und welche Hilfestellung bietet ELVIA?
                                                                                  2. Ferner ist das bei der Buchung vereinbarte, dem Reisevermittler
   b) endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch mit der                                                                                             	Welche sonstigen Obliegenheiten hat die versicherte Person
                                                                                      vertraglich geschuldete und in Rechnung gestellte Vermittlungsentgelt
        Beendigung der versicherten Reise;                                                                                                                                  zu beachten?
                                                                                      versichert, sofern der Betrag bei der Höhe der vereinbarten Versiche-
    c) verlängert sich der Versicherungsschutz über das planmäßige Reise-                                                                                         Die versicherte Person ist verpflichtet,
                                                                                      rungssumme berücksichtigt wurde. Übersteigt das Vermittlungsentgelt
       ende hinaus, wenn die vereinbarte Versicherung die gesamte ge-                                                                                              1. die Reise unverzüglich nach Eintritt des versicherten Rücktrittsgrundes
                                                                                      den allgemein üblichen und angemessenen Umfang, kann ELVIA die
       plante Reise erfasst und sich die Beendigung der Reise aus Gründen                                                                                              zu stornieren, um die Rücktrittskosten möglichst gering zu halten.
                                                                                      Leistung auf einen angemessenen Betrag herabsetzen.
        verzögert, welche die versicherte Person nicht zu vertreten hat.                                                                                               Bei unerwarteten schweren Erkrankungen und schweren Unfallver-
                                                                                  3. Bei verspätetem Reiseantritt aus einem der unter § 2 genannten
                                                                                                                                                                        letzungen unterstützt der medizinische Dienst der Assistance die ver-
                                                                                      Gründe erstattet ELVIA die nachweislich entstandenen Mehrkosten
§ 5	In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz?                                                                                                                sicherte Person bei der Entscheidung, ob und ggf. wann die Reise
                                                                                     der Anreise nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten Anreise
Nicht versichert sind                                                                                                                                                   storniert werden soll. Eine Kürzung der Versicherungsleistung nach
                                                                                      sowie den anteiligen Reisepreis nicht genutzter Reiseleistungen vor
1. Schäden durch Streik, Pandemien, Kernenergie, Beschlagnahme und                                                                                                     § 9 AVB AB aufgrund Verletzung der Obliegenheit zur unverzüglichen
                                                                                      Ort. Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe der geschuldeten Stornokosten,
    sonstige Eingriffe von hoher Hand sowie Schäden in Ländern, für wel-                                                                                                Stornierung der Reise kommt nicht in Betracht, wenn sich die versicherte
                                                                                      die bei unverzüglicher Stornierung der Reise angefallen wären.
    che das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat;                                                                                                         Person unverzüglich nach Eintritt des versicherten Rücktrittsgrundes
                                                                                  4. Bei Nachreise wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln
2. Schäden durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse. Versicherungs-                                                                                                  an die Assistance wendet und deren Empfehlung Folge leistet;
                                                                                      um mehr als zwei Stunden erstattet ELVIA die nachweislich entstan-
    schutz besteht jedoch, wenn der Schaden sich in den ersten 14 Tagen                                                                                            2. den Versicherungsnachweis und die Buchungsunterlagen mit der
                                                                                      denen Mehrkosten der Anreise nach Art und Qualität der ursprünglich
    nach Beginn der Ereignisse ereignet. Dies gilt nicht bei Aufenthalten                                                                                               Stornokosten-Rechnung nebst Zahlungsnachweis bei ELVIA einzu-
                                                                                      gebuchten Anreise. Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe der geschul-
    in Staaten, auf deren Gebiet bereits Krieg oder Bürgerkrieg herrscht                                                                                                reichen, bei Stornierung eines Objekts zusätzlich eine Bestätigung des
                                                                                      deten Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise an-
    oder der Ausbruch vorhersehbar war.                                                                                                                                 Vermieters über die Weitervermietung;
                                                                                      gefallen wären, maximal jedoch bis zu € 1.500,- je Versicherungsfall.
3. Schäden, welche die versicherte Person vorsätzlich herbeiführt;                                                                                                3. schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung, Schwan-
4. Expeditionen, sofern nicht anders vereinbart.                                                                                                                       gerschaft und Impfunverträglichkeit durch ein ärztliches Attest mit
                                                                                                                                                                        Angabe von Diagnose und Behandlungsdaten nachzuweisen, psy-
                                                                                                                                                                        chische Erkrankungen durch Attest eines Facharztes für Psychiatrie;

                                                                                                                      --
4. a lle weiteren versicherten Ereignisse durch Vorlage geeigneter Original-         f) s chmerzstillende Zahnbehandlung und Reparaturen von Zahnpro-            3. Z usätzlich bietet ELVIA die Leistungen Kranken-Rücktransport und
   unterlagen nachzuweisen (§ 6 AVB AB).                                                     thesen und Provisorien bis € 250,-.                                       Überführung gemäß AVB RT.
                                                                                2.    ELVIA erstattet die Kosten der Heilbehandlung bis zum Tag der Trans-
§ 5	Welchen Selbstbehalt trägt die versicherte Person?                                 portfähigkeit.
Sofern nicht anders vereinbart, beträgt der Selbstbehalt in jedem Schaden-      3.      Pauschaler Spesenersatz
                                                                                                                                                                   Kranken-Rücktransport
                                                                                                                                                                   AVB RT 10
fall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch € 25,- je                   Werden die Kosten bei medizinisch notwendiger vollstationärer Heil-
Person / Objekt.                                                                       behandlung im Ausland von einer dritten Stelle getragen, so zahlt ELVIA
                                                                                                                                                                   § 1	Was ist versichert?
                                                                                     einen pauschalen Spesenersatz (Telefon, TV, zusätzliche Verpflegung
                                                                                                                                                                   Versichert sind die Kosten
                                                                                     auch der Besucher etc.), maximal € 30,- je Tag, höchstens bis zu 45
Reiseabbruch-Versicherung                                                              Tagen ab Beginn der stationären Behandlung.
                                                                                                                                                                   1. des Krankentransports wegen auf der Reise akut eintretenden Krank-
AVB RA 10                                                                                                                                                              heiten und Unfällen und
                                                                                4.     Bei lebensbedrohender Krankheit der versicherten Person oder bei statio-
                                                                                                                                                                   2. der Überführung bei Tod.
                                                                                          närer Behandlungsdauer von mehr als zehn Tagen übernimmt ELVIA die
§ 1	Welche zusätzlichen Leistungen bietet ELVIA bei Reiseabbruch?
                                                                                       Kosten der Beförderung für eine der versicherten Person nahe stehende
1. Organisation der Rückreise                                                                                                                                     § 2	Welche Kosten erstattet ELVIA bei Kranken-Rücktransport und
                                                                                      Person zum Ort des Krankenhausaufenthalts und zurück zum Wohnort.
     Die Assistance organisiert auf Wunsch die Rückreise, wenn die ver-                                                                                                  Überführung?
                                                                                5.   Sofern nicht anders vereinbart, trägt die versicherte Person bei jedem
    sicherte Person die Reise aus einem der in § 2 AVB RR genannten                                                                                                ELVIA erstattet
                                                                                      versicherten Ereignis einen Selbstbehalt von € 100,-.
   Gründe nicht planmäßig beenden kann. Die Einschränkungen aus                                                                                                    1. die Kosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktrans-
    § 3 AVB RR gelten entsprechend.                                                                                                                                    port der versicherten Person in das ihrem Wohnort nächstgelegene
                                                                                § 3	Welche Kosten erstattet ELVIA darüber hinaus im Rahmen von
2. Kostenerstattung                                                                                                                                                   geeignete Krankenhaus;
                                                                                       AssistancePlus?
    ELVIA erstattet bei nicht planmäßiger Beendigung oder Unterbre-                                                                                               2. die unmittelbaren Kosten für die Überführung des verstorbenen
                                                                                Der medizinische Dienst der Assistance unterstützt die versicherte Person
    chung der Reise aus einem der in § 2 AVB RR genannten Gründe und                                                                                                   Versicherten, wahlweise die unmittelbaren Kosten der Bestattung vor
                                                                                bei akuten Krankheiten und Unfällen auf der versicherten Reise bei der
     soweit keine Einschränkung vorliegt (§ 3 AVB RR) die nachstehend                                                                                                  Ort bis maximal zur Höhe der Überführungskosten.
                                                                                Suche nach ärztlichen Anlaufstellen. Je nach vorläufiger telefonischer
      genannten Kosten:
                                                                                Diagnose wird dabei der Arzt oder das Krankenhaus mit dem jeweils
      a) die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten nach                                                                                          § 3	Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind zu
                                                                                höchsten medizinischen Standard in nächst erreichbarer Nähe empfohlen.
          Art und Qualität der gebuchten und versicherten Reise, sofern An-                                                                                               beachten?
                                                                                Sofern die versicherte Person der Empfehlung der Assistance Folge leistet,
          und Abreise mitgebucht und versichert sind;                                                                                                              Kein Versicherungsschutz besteht für Krankentransporte und Überführun-
                                                                                werden in Abweichung von §§ 1 und 2 AVB RK zusätzlich folgende
      b) den anteiligen Reisepreis der gebuchten und nicht genutzten ver-                                                                                         gen aufgrund von
                                                                                Leistungen erbracht:
          sicherten Reiseleistung vor Ort;                                                                                                                         1. Heilbehandlungen und anderen ärztlich angeordneten Maßnahmen, die
                                                                                1. Übernahme der nachgewiesenen, notwendigen Telefonkosten;
      c) die zusätzlichen Kosten der Unterkunft der versicherten Person nach                                                                                          ein Anlass für die Reise sind;
                                                                                2. Übernahme der nachgewiesenen Fahrtkosten zur empfohlenen Anlaufstelle;
          Art und Klasse der gebuchten und versicherten Leistung, wenn für                                                                                         2. Heilbehandlungen und anderen ärztlich angeordneten Maßnahmen,
                                                                                3. Unterbringung eines mitreisenden Angehörigen im oder beim Kranken-
          die versicherte Person die planmäßige Beendigung der Reise nicht                                                                                             deren Notwendigkeit der versicherten Person vor Reiseantritt oder zur
                                                                                    haus, sofern dessen ständige Anwesenheit im Rahmen der vollstatio-
          zumutbar ist, weil eine mitreisende Risikoperson wegen schwerer                                                                                              Zeit des Versicherungsabschlusses bekannt war oder mit denen sie
                                                                                    nären Behandlung der versicherten Person erforderlich ist, in Höhe von
          Unfallverletzung oder unerwarteter schwerer Erkrankung nicht                                                                                                 nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste;
                                                                                    maximal € 80,- pro Tag, begrenzt auf 8 Tage.
          transportfähig ist und über den gebuchten Rückreisetermin hinaus                                                                                         3. Alkohol-, Drogen- und anderen Suchtkrankheiten sowie Erkrankungen
                                                                                oder alternativ
          in stationärer Behandlung bleiben muss;                                                                                                                     und Unfällen, die mit-/ursächlich auf den Missbrauch von Alkohol,
                                                                                4. Übernahme der nachgewiesenen Kosten für Besuchsfahrten eines
      d) Kann die versicherte Person einer gebuchten Rundreise vorüber-                                                                                               Drogen oder Medikamenten zurückzuführen sind;
                                                                                    mitreisenden Angehörigen vor Ort, maximal in Höhe von € 25,- pro Tag,
         gehend nicht folgen, so erstattet ELVIA die Nachreisekosten zum                                                                                           4. Entbindungen nach der 36. Schwangerschaftswoche sowie Schwanger-
                                                                                    begrenzt auf fünf Tage.
          Wiederanschluss an die Reisegruppe, höchstens jedoch den antei-                                                                                              schaftsunterbrechungen und deren Folgen;
         ligen Reisepreis der noch nicht genutzten weiteren Reiseleistung.                                                                                         5. Verletzungen, die durch die aktive Teilnahme an Wettkämpfen von Sport-
                                                                                § 4	Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind zu
3. Wird die Reise nicht planmäßig beendet oder unterbrochen, so hat die                                                                                               organisationen und dem dazugehörigen Training verursacht wurden;
                                                                                        beachten?
   versicherte Person unverzüglich Kontakt zur Assistance aufzunehmen.                                                                                             6. versuchtem oder vollendetem Suizid und dessen Folgen.
                                                                                1. Kein Versicherungsschutz besteht für
   Die versicherte Person hat zur Aufklärung beizutragen und nachzu-
                                                                                    a) Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen,
     weisen, dass die planmäßige Durchführung der Reise nicht möglich                                                                                              § 4	Was muss die versicherte Person im Schadenfall unbedingt
                                                                                        die ein Anlass für die Reise sind;
      oder nicht zumutbar war.                                                                                                                                            unternehmen (Obliegenheiten)?
                                                                                    b) Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen,
4. Die Obliegenheiten des § 4 AVB RR gelten entsprechend. Zusätzliche                                                                                             Die versicherte Person ist verpflichtet
                                                                                        deren Notwendigkeit der versicherten Person vor Reiseantritt oder
      Rück- oder Nachreisekosten sowie nicht genutzte Reiseleistungen sind                                                                                         1. bei Eintritt einer akuten schweren Erkrankung oder Unfallverletzung
                                                                                       zur Zeit des Versicherungsabschlusses bekannt war oder mit denen
      durch Originalbelege nachzuweisen.                                                                                                                               unverzüglich Kontakt mit der Assistance aufzunehmen und
                                                                                        sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste;
                                                                                                                                                                   2. die Formalitäten und sonstigen Voraussetzungen zur Entlassung aus
                                                                                    c) Zahnbehandlungen, die über schmerzstillende Behandlungen, Repa-
§ 2 Welchen Selbstbehalt trägt die versicherte Person?                                                                                                                 stationärer Behandlung und zur Ausreise zu erfüllen und
                                                                                        raturen von Zahnprothesen und Provisorien hinausgehen;
Sofern nicht anders vereinbart, beträgt der Selbstbehalt in jedem Schaden-                                                                                         3. ELVIA alle Informationen bereitzustellen, die zur Organisation und
                                                                                    d) Massage- und Wellness-Behandlungen, Fango und Lymphdrainage
fall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch € 25,- je                                                                                                 Durchführung des Rücktransports erforderlich sind.
                                                                                        sowie die Anschaffung von Prothesen und Hilfsmitteln, die nicht
Person / Objekt.
                                                                                        unter § 2 Nr. 1 e) fallen;
§ 3	Welche Leistung erbringt ELVIA bei nicht versicherten Ereignissen?
                                                                                    e) Behandlung von Alkohol-, Drogen- und anderen Suchtkrankheiten              Reise-Assistance
                                                                                       bzw. von Krankheiten oder Unfällen aufgrund Missbrauchs von                 AVB AS 10
Bei einer außerplanmäßigen Rückreise wegen eines Notfalles, der nicht
                                                                                       Alkohol, Drogen oder Medikamenten, sowie für versuchten oder
zu den versicherten Ereignissen der AVB RA zählt, hilft die Assistance bei
                                                                                       vollendeten Suizid und deren Folgen;                                        § 1	Welche Dienste bietet ELVIA im Rahmen der Assistance?
der Umbuchung der Rückreise. Umbuchungskosten und zusätzliche Rück-
                                                                                   f) Entbindungen nach der 36. Schwangerschaftswoche und Schwan-                 1. ELVIA bietet der versicherten Person während der Reise in nachstehend
reisekosten trägt die versicherte Person.
                                                                                        gerschaftsunterbrechungen und deren Folgen;                                    genannten Notfällen Hilfe und Beistand und trägt die entstehenden
                                                                                    g) durch Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Be-               Kosten im jeweils bezeichneten Rahmen. Die Deckungsprüfung bleibt
Umbuchungsgebühren-Schutz                                                               handlung oder Unterbringung;                                                   ELVIA vorbehalten; Dienstleistungen und Kostenübernahme-Erklärun-
AVB UG 10                                                                           h) psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlung sowie                    gen der Assistance sowie die Beauftragung von Leistungsträgern be-
                                                                                        Hypnose;                                                                       inhalten grundsätzlich kein Anerkenntnis der Eintrittspflicht von ELVIA
§ 1	Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe ersetzt                      i) Verletzungen, die durch die aktive Teilnahme an Wettkämpfen von                aus dem Versicherungsvertrag gegenüber der versicherten Person.
      ELVIA Umbuchungsgebühren?                                                         Sportorganisationen und dem dazugehörigen Training verursacht              2. ELVIA hat die Assistance damit beauftragt, für die Versicherten von
Sofern vertraglich vereinbart, ersetzt ELVIA bei Umbuchung innerhalb der                wurden.                                                                        ELVIA die nachstehend genannten Dienstleistungen im 24-Stunden-
gebuchten Saison bis zu 42 Tagen vor Reiseantritt die vertraglich ge-           2. Übersteigt eine Heilbehandlung oder eine sonstige Maßnahme das                     Service zu erbringen.
schuldeten Umbuchungsgebühren bis zu höchstens € 40,- je versicherter              medizinisch notwendige Maß, kann ELVIA die Leistung auf einen                   3. Die versicherte Person hat zur Inanspruchnahme der Dienstleistungen
Person, bei Objektbuchungen bis zu höchstens € 40,- je Objekt.                      angemessenen Betrag herabsetzen. Die berechneten Honorare und                      in Notfällen unverzüglich Kontakt zur Assistance aufzunehmen.
                                                                                   Gebühren dürfen den in dem betreffenden Land als allgemein üblich               4. Soweit die versicherte Person weder von ELVIA noch von einem anderen
                                                                                    und angemessen betrachteten Umfang nicht übersteigen. Andernfalls                  Kostenträger die Erstattung verauslagter Beträge beanspruchen kann,
Reise-Krankenversicherung                                                          kann ELVIA die Erstattung auf landesübliche Sätze kürzen.                           hat die versicherte Person die Beträge innerhalb eines Monats nach
AVB RK 10
                                                                                                                                                                       Rechnungsstellung an ELVIA zurückzuzahlen.
                                                                                § 5	Was muss die versicherte Person im Schadenfall unbedingt
§ 1	Was ist versichert?                                                                unternehmen (Obliegenheiten)?                                              § 2	Welche Hilfeleistung bietet die Assistance bei Krankheit
1. Versichert sind die Kosten der Heilbehandlung bei auf der Reise im          Die versicherte Person ist verpflichtet,                                                      und Unfall?
    Ausland akut eintretenden Krankheiten und Unfällen. Versichert sind         1. im Falle stationärer Behandlung im Krankenhaus, vor Beginn umfäng-             1. Ambulante Behandlung
    ferner die Such-, Rettungs- und Bergungskosten, wenn die versicherte            licher ambulanter oder stationärer diagnostischer und therapeutischer              Die Assistance informiert auf Anfrage über die Möglichkeiten ärztlicher
    Person nach einem Unfall gerettet oder geborgen werden muss, oder               Maßnahmen sowie vor Abgabe von Zahlungsanerkenntnissen unver-                     Versorgung und benennt, soweit möglich, einen deutsch oder englisch
    wenn die versicherte Person vermisst wird und zu befürchten ist, dass           züglich Kontakt zur Assistance aufzunehmen – die nachgewiesenen                   sprechenden Arzt. Die Assistance stellt jedoch nicht den Kontakt zum
    ihr etwas zugestoßen ist bis zu € 5.000,-.                                      Kosten zur Kontaktaufnahme erstattet ELVIA bis zu € 25,-;                           Arzt her.
2. Als Ausland gelten nicht die Länder, in denen die versicherte Person        2. ihrem Rücktransport oder der Rückführung in ihr Heimatland bei                 2. Stationäre Behandlung
    einen ständigen Wohnsitz hat oder in denen sie sich regelmäßig länger           Bestehen der Transportfähigkeit zuzustimmen, wenn die Assistance                    Bei stationärer Behandlung der versicherten Person in einem Kranken-
    als drei Monate im Jahr aufhält.                                                den Rücktransport nach Art der Krankheit und deren Behandlungs-                      haus erbringt die Assistance folgende Leistungen:
                                                                                    bedürftigkeit genehmigt;                                                             a) Betreuung
§ 2	Welche Kosten werden bei Heilbehandlung im Ausland                         3. ELVIA die Rechnungsoriginale oder Zweitschriften mit einem Original-                     Die Assistance stellt bei Bedarf über ihren Vertragsarzt Kontakt zum
        erstattet?                                                                  erstattungsstempel eines anderen Versicherungsträgers über die                            jeweiligen Hausarzt der versicherten Person und zu den behan-
1. ELVIA ersetzt die Aufwendungen für die im Ausland notwendige ärzt-              gewährten Leistungen vorzulegen; diese werden Eigentum von ELVIA.                         delnden Krankenhausärzten her; sie sorgt für die Übermittlung von
    liche Hilfe. Dazu gehören die Kosten für
                                                                                                                                                                              Informationen zwischen den beteiligten Ärzten. Auf Wunsch infor-
    a) ambulante Behandlung durch einen Arzt;                                  § 6	Welche Leistungen bietet ELVIA versicherten Personen bei                                 miert die Assistance Angehörige der versicherten Person.
    b) Heilbehandlungen und Arzneimittel, die der versicherten Person                 Reisen in Länder, die für diese nicht Ausland im Sinne von                        b) Krankenbesuche
        ärztlich verordnet wurden;                                                     § 1 Ziffer 2 AVB RK sind?                                                              Bei stationärer Behandlung der versicherten Person organisiert die
    c) stationäre Behandlung im Krankenhaus einschließlich unaufschieb-        1. Bei Reisen innerhalb von Ländern, die für die versicherten Personen                        Assistance auf Wunsch die Reise für eine der versicherten Person
        barer Operationen. Bei einer Frühgeburt werden (in Abweichung von           kein Ausland im Sinne von § 1 Ziffer 2 AVB RK darstellen, erhalten                          nahe stehende Person zum Ort des Krankenhausaufenthalts und
        § 1 AVB AB) auch die Kosten der im Ausland notwendigen Heil-                versicherte Personen im Falle medizinisch notwendiger vollstationärer                      zurück zum Wohnort.
        behandlungen des neugeborenen Kindes bis zu einem Betrag von                Krankenhausbehandlung am Urlaubsort wegen einer während der                          c) Kostenübernahme-Erklärung
        € 100.000,- übernommen;                                                    Reise akut eingetretenen Krankheit oder Verletzung einen pauschalen                         Bei stationärer Krankenhausbehandlung gibt ELVIA dem Kranken-
    d) den medizinisch notwendigen Krankentransport zur stationären Be-            Spesenersatz in Höhe von € 30,- pro Tag.                                                    haus eine Kostenübernahme-Erklärung bis zu € 13.000,-. Diese
        handlung in das nächst erreichbare Krankenhaus im Ausland und           2. Der pauschale Spesenersatz wird für die Dauer der medizinisch not-                          Erklärung beinhaltet keine Anerkennung der Leistungspflicht. ELVIA
        zurück in die Unterkunft;                                                   wendigen vollstationären Behandlung am Urlaubsort, längstens jedoch                         übernimmt im Namen der versicherten Person die Abrechnung mit
   e) medizinisch notwendige Hilfsmittel (z.B. Gehstützen, Miete eines             bis zu 45 Tagen ab Beginn der Behandlung gezahlt.                                           dem zuständigen Kostenträger.
        Rollstuhls) bis zu € 250,- je Versicherungsfall;

                                                                                                                      --
3. K ranken-Rücktransport                                                         b) U nfälle, bei denen die versicherte Person eine schwere Verletzung        3. D
                                                                                                                                                                     ie versicherte Person verliert den Anspruch auf Versicherungs-
    Sobald der Vertragsarzt der Assistance in Abstimmung mit den be-                   erleidet oder das Transportmittel zu Schaden kommt;                         leistung, wenn sie aus Anlass des Schadenfalles, insbesondere in der
   handelnden Ärzten vor Ort es für medizinisch sinnvoll und vertretbar            c) Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Schneedruck, Blitzschlag, Hochwasser,        Schadenanzeige, arglistig unwahre Angaben macht, auch wenn ELVIA
   erachtet, organisiert die Assistance den Rücktransport mit medizinisch                Überschwemmung, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdbeben und Erdrutsch.           dadurch kein Nachteil entsteht.
   adäquaten Transportmitteln (einschließlich Ambulanz-Flugzeugen) in           2. Aufgegebenes Reisegepäck
   das dem Wohnort der versicherten Person nächstgelegene geeignete                 ELVIA leistet Entschädigung,
     Krankenhaus.                                                                    a) wenn aufgegebenes Reisegepäck abhanden kommt oder beschädigt
                                                                                        wird, während es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunter-
§ 3	Welche Hilfe leistet die Assistance bei der Beschaffung von                         nehmens, eines Beherbergungsbetriebes oder einer Gepäckaufbe-
       notwendigen Arzneimitteln?                                                       wahrung befindet.
Die Assistance übernimmt in Abstimmung mit dem Hausarzt der ver-                    b) wenn aufgegebenes Reisegepäck den Bestimmungsort nicht am
sicherten Person die Beschaffung ärztlich verordneter Arzneimittel und den              selben Tag wie die versicherte Person erreicht.
Versand an die versicherte Person, soweit dies möglich ist. Die Kosten der         Ersetzt werden nachgewiesene Aufwendungen zur Wiedererlangung
Präparate und des Versandes hat die versicherte Person innerhalb eines             des Gepäcks oder für notwendige Ersatzbeschaffungen zur Fortsetzung
Monats nach Reiseende an die Assistance zu erstatten.                              der Reise mit höchstens 10 % der Versicherungssumme.

§ 4	Welche Dienste leistet die Assistance bei Tod der                          § 3	Für welche Gegenstände besteht kein Versicherungsschutz
        versicherten Person?                                                            und welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes
Stirbt die versicherte Person während der Reise, organisiert die Assistance             sind zu beachten?
auf Wunsch der Angehörigen die Bestattung im Ausland oder die Über-             1. Nicht versichert sind
führung der verstorbenen Person zum Bestattungsort.                                 a) Geld, Wertpapiere, Fahrkarten und Dokumente aller Art mit Aus-
                                                                                        nahme von amtlichen Ausweisen und Visa;
§ 5	Welche Leistungen erbringt die Assistance bei Reiseabbruch                     b) motorgetriebene Land-, Luft und Wasserfahrzeuge samt Zubehör,
       und verspäteter Rückreise?                                                       Jagd- und Sportwaffen samt Zubehör;
Die Assistance organisiert die Rückreise, wenn die versicherte Person die           c) Video-, Film und Fotoapparate als aufgegebenes Reisegepäck ein-
Reise nicht planmäßig beenden kann, weil sie selbst, ihr Lebenspartner,                 schließlich Zubehör sowie Schmucksachen und Kostbarkeiten;
oder bei Buchungen bis zu vier Personen eine mitreisende Person, oder ein           d) Schäden an Sportgeräten, die durch bestimmungsgemäßen Gebrauch
Angehöriger des genannten Personenkreises, oder diejenige Person, die                   entstehen;
nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreut,           e) Vermögensfolgeschäden.
von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen ist:                           2. Kein Versicherungsschutz besteht
• Tod;                                                                             a) für Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder
• schwere Unfallverletzung;                                                            Verlieren;
• unerwartete schwere Erkrankung.                                                  b) wenn die versicherte Person den Versicherungsfall vorsätzlich her-
                                                                                        beigeführt hat.
§ 6	Welche Dienste bietet die Assistance in sonstigen Notfällen?               3. Einschränkungen des Versicherungsschutzes
1. Umbuchungen                                                                     a) Als mitgeführtes Reisegepäck sind Video-, Film- und Fotoapparate
    Versäumt die versicherte Person ein gebuchtes Verkehrsmittel oder                  einschließlich Zubehör sowie Schmucksachen und Kostbarkeiten
      ergeben sich Störungen bei den gebuchten Verkehrsmitteln, so ist die              bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert.
      Assistance bei Umbuchungen behilflich. Umbuchungskosten und er-               b) EDV-Geräte sowie elektronische Kommunikations- und Unterhal-
      höhte Reisekosten trägt die versicherte Person. Auf Wunsch der ver-               tungsgeräte (einschließlich des jeweiligen Zubehörs) sowie Software
      sicherten Person informiert die Assistance Dritte über die Änderungen             sind insgesamt bis zu 20% der Versicherungssumme versichert,
      des vorgesehenen Reiseverlaufs.                                                   höchstens bis € 500,-.
2. Verlust von Reisezahlungsmitteln und Reisedokumenten                            c) Schmucksachen und Kostbarkeiten sind nur dann versichert, wenn
      a) Kommt die versicherte Person in eine finanzielle Notlage, weil ihre            sie in einem ortsfesten, verschlossenen Behältnis (z. B. Safe) ein-
          Reisezahlungsmittel abhanden gekommen sind, stellt die Assistance             geschlossen oder im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt
          den Kontakt zur Hausbank her. Die Assistance unterstützt die Haus-            mitgeführt werden.
         bank bei der Übermittlung des zur Verfügung gestellten Betrags             d) Brillen, Kontaktlinsen, Zahnspangen und sonstige medizinische
         an die versicherte Person. Ist eine Kontaktaufnahme zur Hausbank               Hilfsmittel, jeweils samt Zubehör, sind insgesamt bis zu 20% der
         innerhalb von 24 Stunden nicht möglich, stellt ELVIA der versicher-             Versicherungssumme, höchstens bis € 250,- versichert.
         ten Person zur Überbrückung ein Darlehen bis zu höchstens                   e) Geschenke und Reiseandenken sind insgesamt bis zu 10 % der
         € 1.500,- zur Verfügung. Dieser Betrag ist innerhalb eines Monats               Versicherungssumme versichert, höchstens bis zu € 300,-.
          nach Ende der Reise an ELVIA zurückzuzahlen.                               f) Versicherungsschutz für Schäden am Reisegepäck während des
      b) Kommen Kreditkarten oder Euroscheck-Karten abhanden, hilft die                Zeltens und Campings besteht nur auf offiziell eingerichteten
         Assistance bei der Sperrung der Karten. Die Assistance haftet je-              Campingplätzen.
         doch nicht für den ordnungsgemäßen Vollzug der Sperrung und für            g) Führt die versicherte Person den Versicherungsfall grob fahrlässig
          etwaig entstehende Vermögensschäden.                                           herbei, ist ELVIA berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des
      c) Bei Verlust von Reisedokumenten hilft die Assistance der versicher-           Verschuldens entsprechendem Verhältnis zu kürzen.
         ten Person bei der Ersatzbeschaffung.                                  4. Reisegepäck im abgestellten Kraftfahrzeug
3. Strafverfolgungsmaßnahmen                                                       Versicherungsschutz bei Diebstahl von Reisegepäck während der ver-
     Wird die versicherte Person verhaftet oder mit Haft bedroht, ist die           sicherten Reise aus einem abgestellten Kraftfahrzeug und aus daran
      Assistance bei der Beschaffung eines Anwalts und eines Dolmetschers           angebrachten, mit Verschluss gesicherten Behältnissen oder Dach- oder
     behilflich. ELVIA streckt Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten bis        Heckträgern besteht nur, wenn das Kraftfahrzeug bzw. die Behältnisse
     zu € 3.000,- und, falls notwendig, Strafkaution bis zu € 13.000,- vor.          oder die Dach- oder Heckträger durch Verschluss gesichert sind und
   Die versicherte Person hat die verauslagten Beträge unverzüglich nach             der Schaden zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr eintritt. Bei Fahrtunter-
     Rückreise, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten an ELVIA               brechungen, die nicht länger als jeweils zwei Stunden dauern, besteht
      zurückzuzahlen.                                                              auch nachts Versicherungsschutz.

§ 7	Welche Informationen können bei der Assistance abgefragt                   § 4	In welcher Höhe leistet ELVIA Entschädigung?
      werden?                                                                   1. Im Versicherungsfall erstattet ELVIA bis zur Höhe der Versicherungs-
Auf Anfrage der versicherten Person informiert die Assistance über                  summe für
• das nächstgelegene Konsulat (Anschrift und telefonische Erreichbarkeit);         a) abhanden gekommene oder zerstörte Sachen den Zeitwert. Der
• Reisewarnungen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes der                     Zeitwert ist jener Betrag, der allgemein erforderlich ist, um neue
    Bundesrepublik Deutschland.                                                         Sachen gleicher Art und Güte anzuschaffen, abzüglich eines dem
                                                                                        Zustand der versicherten Sache (Alter, Abnutzung, Gebrauch etc.)
§ 8	In welcher Weise unterstützt die Assistance die Nachrichten-                       entsprechenden Betrages;
          übermittlung zwischen der versicherten Person und Personen                b) beschädigte Sachen die notwendigen Reparaturkosten und ggf.
          am Heimatort?                                                                 eine verbleibende Wertminderung, höchstens jedoch den Zeitwert;
1. Reiseruf                                                                        c) Filme, Bild-, Ton- und Datenträger den Materialwert;
    Kann die versicherte Person nicht erreicht werden, bemüht sich die             d) amtliche Ausweise und Visa die amtlichen Gebühren der Wieder-
     Assistance um einen Reiseruf. ELVIA übernimmt hierfür die Kosten.                  beschaffung.
2. Übermittlung von Reisenachrichten                                           2. Die Versicherungssumme muss dem vollen Zeitwert des versicherten
     Kann die versicherte Person bei Änderungen im Reiseablauf oder bei           Reisegepäcks entsprechen (Versicherungswert). Ist die Versicherungs-
   einer aktuellen Notlage die nächsten Angehörigen oder den Arbeitgeber            summe bei Eintritt des Versicherungsfalles niedriger als der Versiche-
   nicht erreichen, so bemüht sich die Assistance um die Übermittlung der           rungswert (Unterversicherung), erstattet der Versicherer den Schaden nur
      Information.                                                                 nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert.

                                                                                § 5	Was muss die versicherte Person im Schadenfall unbedingt
Reisegepäck-Versicherung                                                               beachten (Obliegenheiten)?
AVB RG 10
                                                                                1. Die versicherte Person ist verpflichtet, Schäden durch strafbare Hand-
                                                                                    lungen unverzüglich der nächst zuständigen oder nächst erreichbaren
§ 1	Was ist versichert?
                                                                                    Polizeidienststelle unter Einreichung einer Liste aller in Verlust gerate-
Zum versicherten Reisegepäck zählen alle Sachen des persönlichen Reisebe-
                                                                                   nen Sachen anzuzeigen und sich dies bestätigen zu lassen. Dem Ver-
darfs der versicherten Person, einschließlich Geschenke und Reiseandenken.
                                                                                    sicherer ist hierüber eine Bescheinigung einzureichen.
                                                                                2. Schäden an aufgegebenem Reisegepäck sind dem Beförderungsun-
§ 2	Wann besteht Versicherungsschutz?
                                                                                    ternehmen, dem Beherbergungsbetrieb bzw. der Gepäckaufbewahrung
1. Mitgeführtes Reisegepäck
                                                                                    unverzüglich zu melden. Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind
    Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn mitgeführtes Reisegepäck
                                                                                    nach der Entdeckung unverzüglich und unter Einhaltung der jeweiligen
   während der Reise abhanden kommt oder beschädigt wird durch
                                                                                    Reklamationsfrist, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Aus-
   a) Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, vorsätz-
                                                                                    händigung des Reisegepäckstücks, schriftlich anzuzeigen. Dem Ver-
       liche Sachbeschädigung durch Dritte;
                                                                                    sicherer sind entsprechende Bescheinigungen vorzulegen.

                                                                                                                    --
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