ELVIA Jahres-Reiseschutz - Dokumente zur Versicherungspolice 10_M
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ELVIA Jahres-Reiseschutz Dokumente zur Versicherungspolice 10_M Nur gültig in Verbindung mit den auf der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Prämien und Leistungsbeschreibungen. Der Versicherungsabschluss ist auf der Buchungsbestätigung (Versicherungspolice) dokumentiert! Die Leistungen im Überblick Bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise ELVIA Jahrespaket 365-Vollschutz Reiseart: gültig für alle Reisearten – auch Geschäftsreisen • Reiserücktritt-Versicherung Geltungsbereich: weltweit S elbstbehalt Vollschutz: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Aus- nahme von ambulant behandelten Erkrankungen, Unfällen oder Schwangerschaften. Hier Maximaler Reisepreis: € 2.000,- je Person, € 5.000,- je Familie / Paar (Erhöhung möglich) fällt ein Selbstbehalt von 20 % des erstattungsfähigen Schadens (mindestens € 25,- je Person / Objekt) an. Reisedauer: Die Versicherungen gelten für die Dauer einer Reise (vom Antritt der Reise bis D er Selbstbehalt ist bei allen Vollschutz-Produkten für € 5,- je Person zur Rückkehr), maximal 45 Tage. Im Rahmen der Reiserücktritt- und Reiseabbruch-Versiche- bzw. € 10,- je Familie / Paar abwählbar! rung besteht Versicherungsschutz unabhängig von der Dauer der Reise. • Reiseabbruch-Versicherung S elbstbehalt: siehe Reiserücktritt-Versicherung Einzel-Prämie: gültig für jeweils eine Person • Umbuchungsgebühren-Schutz Familien- / Paar-Prämie: gültig für maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandt- • Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport (optional) schaftsverhältnis und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, sofern im Versiche- K ein Selbstbehalt rungsvertrag namentlich genannt • Reisegepäck-Versicherung Zuschlag für Personen ab 70 Jahre: Maßgebend ist das Alter bei Versicherungsabschluss. V ersicherungssummen: € 2.000,- je Person, € 4.000,- je Familie / Paar (Erhöhung möglich) Abschlusshinweise: Der Jahres-Reiseschutz sichert mit einem Vertrag die Risiken aus z. T. mehreren Versicherungssparten für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres. Eine Reise liegt vor, wenn die Reise mindestens eine Übernachtung außerhalb des Wohn- oder ELVIA Jahres-Reiserücktritt-Vollschutz Plus Arbeitsortes beinhaltet oder wenn die Reise an einen mindestens 100 km vom Wohn- oder • Reiserücktritt-Versicherung Arbeitsort entfernten Ort führt. Der Versicherungsschutz tritt zu dem vereinbarten Zeitpunkt S elbstbehalt: siehe ELVIA Jahrespaket 365-Vollschutz nur in Kraft, wenn ELVIA die Jahresprämie aufgrund Ihrer Einzugsermächtigung von • Reiseabbruch-Versicherung Ihrem Konto abbuchen konnte. Der Versicherungsschutz der Reiserücktritt-Versicherung S elbstbehalt: siehe ELVIA Jahrespaket 365-Vollschutz beginnt innerhalb der Laufzeit der Versicherung mit der Reisebuchung, und endet mit dem Reiseantritt. In den Versicherungsschutz werden bestehende Reisebuchungen einbezogen, • Umbuchungsgebühren-Schutz sofern der Abschluss des Jahres-Reiseschutzes mindestens 30 Tage vor Reiseantritt oder • Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport ab dem 29. Tag vor Reiseantritt binnen drei Werktagen nach Reisebuchung erfolgt. Im Falle K ein Selbstbehalt der Beendigung des Versicherungsvertrages besteht Versicherungsschutz bei Reiserücktritt aufgrund eines versicherten Ereignisses innerhalb der Laufzeit der Versicherung. In den üb- rigen Versicherungssparten beginnt der Versicherungsschutz mit dem Antritt der versicherten Reise und endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch mit der Beendigung der ELVIA Jahres-Reiserücktritt-Vollschutz versicherten Reise. Der Versicherungsschutz verlängert sich über das planmäßige Reiseende • Reiserücktritt-Versicherung hinaus, wenn die vereinbarte Versicherung die gesamte geplante Reise erfasst und sich S elbstbehalt: siehe ELVIA Jahrespaket 365-Vollschutz die Beendigung der Reise aus Gründen verzögert, welche die versicherte Person nicht zu vertreten hat. Der Versicherungsvertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern der • Reiseabbruch-Versicherung Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres gekündigt wurde. S elbstbehalt: siehe ELVIA Jahrespaket 365-Vollschutz Die Verlängerung des Versicherungsschutzes tritt nicht ein für versicherte Kinder, die das • Umbuchungsgebühren-Schutz 21. Lebensjahr vollendet haben. Versicherungsschutz besteht nur für die namentlich auf der Reisebestätigung / Versicherungspolice aufgeführte(n) Person(en) und wenn die Prämie dafür bezahlt ist. ELVIA Jahres-Reiserücktritt-Basisschutz Die Höhe der Prämie richtet sich in der Regel nach dem ausgewählten Versicherungsschutz, • Reiserücktritt-Versicherung der Laufzeit des Vertrages und dem Preis der versicherten Reise. Prämien für höhere Reise- S elbstbehalt Basisschutz: 20 % des erstattungsfähigen Schadens preise auf Anfrage. (mindestens € 25,- je Person / Objekt). Auf Grund der rechtlichen Umfirmierung unserer Hauptniederlassung zum 14.11.2008 hat sich unsere Firmierung in Mondial Assistance International AG, Niederlassung für Deutschland geändert. ELVIA Reiseschutz wird als Marke weitergeführt. ELVIA Jahres-Reise-Krankenschutz • Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport Die vertraglich vereinbarten Versicherungsleistungen werden von der Mondial Assistance S elbstbehalt: € 100,- je Person bei jedem versicherten Ereignis International AG nach Maßgabe der nachstehenden Versicherungsbedingungen geboten. Der Selbstbehalt ist für € 5,- je Person bzw. € 10,- je Familie / Paar abwählbar! Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam. Die Versicherungsteuer ist in den Prämien ent- halten. Gebühren werden nicht erhoben. Maßgebend für den Versicherungsumfang sind die in der Buchungsbestätigung dokumentierten Prämien und Leistungsbeschreibungen. Reise-Assistance in allen Produkten enthalten! Olaf Nink, Hauptbevollmächtigter Mondial Assistance International AG Hauptsitz der Aktiengesellschaft ist Wallisellen / Schweiz Niederlassung für Deutschland Hauptbevollmächtigter für Deutschland: Ludmillastraße 26 Olaf Nink, München 81543 München HRB 4605 AG München - -
Hilfe im Notfall Krank vor oder während der Reise? Wenn Sie Fragen zu den Versicherungsleistungen haben, kontaktieren Sie unser Die Reise-Assistance garantiert rund um die Uhr schnelle und fachkundige Hilfe weltweit! Service-Team. Wir informieren Sie rund um das Thema Reiseschutz: Unsere Spezialisten beraten und informieren Sie kompetent und Zahlungskürzungen lassen Telefon + 49 (0) 89 6 24 24 - 460 sich gegebenenfalls vermeiden. Telefax + 49 (0) 89 6 24 24 - 244 E-Mail: service@elvia.de Telefon + 49 (0) 89 6 24 24 - 245 Ihre Schadenmeldung inkl. Buchungsbestätigung und weiteren Nachweisen richten Telefax + 49 (0) 89 6 24 24 - 246 Sie bitte an die Schadenabteilung der Mondial Assistance International AG (Anschrift siehe rechts) oder melden Sie uns Ihren Schaden schnell und einfach per Internet unter Wichtig! • Halten Sie die genaue Anschrift und Telefonnummer Ihres derzeitigen Aufenthaltsorts bereit. www.elvia.de/schadenmeldung • Notieren Sie sich die Namen Ihrer Ansprechpartner wie z.B. Arzt, Krankenhaus, Polizei. • Schildern Sie möglichst genau den Sachverhalt und halten Sie alle notwendigen Angaben bereit (z. B. Anschrift Ihrer Bank, Konto-/Kreditkartennummer, Bankleitzahl etc.). Produkt- und Verbraucherinformationen Dieses Informationsblatt soll Ihnen in knapper Form einen Überblick • Ü bernahme der nachgewiesenen, notwendigen Telefonkosten; Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Geld, Fahrkarten u. ä. sowie über unsere Versicherungsprodukte verschaffen. Beschrieben sind nur • Übernahme der nachgewiesenen Fahrtkosten zur empfohlenen Anlaufstelle; Schmuck und Kostbarkeiten im aufgegebenen Gepäck oder für das vor- die wesentlichen Inhalte. Der Versicherungsschutz einschließlich Ver- • Unterbringung eines mitreisenden Angehörigen im oder beim Kranken- sätzliche Herbeiführen des Versicherungsfalles; bei grob fahrlässigem sicherungssummen und Selbstbehalt-Regelungen ist abschließend haus, sofern dessen ständige Anwesenheit im Rahmen der vollstatio- Herbeiführen des Versicherungsfalles ist ELVIA berechtigt, die Leistungen dargestellt in Ihren Dokumenten zur Versicherungspolice und den AVB. nären Behandlung der versicherten Person erforderlich ist oder alter- entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen, vgl. § 3 AVB RG. nativ Übernahme der nachgewiesenen Kosten für Besuchsfahrten eines mitreisenden Angehörigen vor Ort in vereinbarter Höhe. Wenn Ihr Gepäck beim Transport beschädigt wird oder abhanden kommt, Reiserücktritt-Versicherung ersetzt die • Bei Reisen innerhalb Deutschlands und in den Ländern, in denen die melden Sie dies bitte unverzüglich dem Beförderungsunternehmen und versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat oder in denen sie sich lassen Sie sich eine schriftliche Schadenbestätigung geben. Bei Diebstahl • v ertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten Reise- regelmäßig länger als drei Monate im Jahr aufhält, werden Kosten für und anderen Straftaten erstatten Sie bitte unverzüglich eine Anzeige bei arrangement bei Nichtantritt der Reise; die Heilbehandlung nicht ersetzt. Stattdessen erhalten die versicherten der nächsten Polizeidienststelle und lassen Sie sich eine Durchschrift des • Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt. Personen im Falle medizinisch notwendiger vollstationärer Behandlung Polizeiprotokolls oder zumindest eine Bestätigung über die Anzeigen- am Urlaubsort wegen während der Reise akut aufgetretener Krankheit erstattung geben. Versichert ist u. a. die nach Vertragsabschluß auftretende unerwartete oder Verletzung einen pauschalen Spesenersatz für maximal 45 Tage. Bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten kommt eine Kürzung oder der schwere Erkrankung der versicherten Person oder eines nahen Angehöri- Mitversichert sind auch Kranken-Rücktransport und Überführung. Verlust der Leistung in Betracht, vgl. hierzu § 9 AVB AB. gen, die die planmäßige Durchführung der Reise unzumutbar macht. Bei arglistigen unwahren Angaben aus Anlass des Schadenfalles entfällt Eine unerwartete schwere Erkrankung liegt vor, wenn aus dem stabilen Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Heilbehandlungen, deren Not- der Versicherungsschutz, siehe § 5 Nr. 3 AVB RG. Zustand des Wohlbefindens und der Arbeits- und Reisefähigkeit heraus wendigkeit der versicherten Person vor Reiseantritt bekannt war oder mit konkrete Krankheitssymptome auftreten, die dem Reiseantritt entgegen denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste. Weitere stehen und Anlass zur Stornierung geben. Weitere versicherte Ereignisse Ausschlüsse in §§ 4 AVB RK, 5 AVB AB. siehe § 2 AVB RR. Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Ereignisse, mit denen zur Kranken-Rücktransport Zeit der Buchung zu rechnen war. Weitere Ausschlüsse in §§ 3 AVB RR, 5 AVB AB. ELVIA erstattet die Kosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport der versicherten Person in das dem Wohnort der versicher- Tritt ein versichertes Ereignis ein, so müssen Sie die Buchung unver- ten Person nächstgelegene, geeignete Krankenhaus sowie im Todesfall züglich stornieren, um die Stornokosten möglichst gering zu halten. Je die Überführungskosten. später Sie stornieren, desto höher werden diese. Wird erst später storniert, weil die erhoffte Heilung oder Besserung nicht eintritt, kann die Ersatz- Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Rücktransporte aufgrund von Für alle Versicherungssparten ist bei Beschwerden die Bundesanstalt leistung gekürzt werden (s. § 9 AVB AB). Vermeiden Sie diese Kürzung, Heilbehandlungen, deren Notwendigkeit der versicherten Person vor Reise- für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), Graurheindorfer Straße 108, indem Sie sich bei schweren Erkrankungen oder Unfallverletzungen antritt bekannt war oder mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen 53117 Bonn, zuständig. unverzüglich an die Assistance wenden. Diese berät Sie zur Frage, ob rechnen musste. Weitere Ausschlüsse in §§ 3 AVB RT, 5 AVB AB. storniert werden soll. Folgen Sie der Empfehlung, kommt eine Kürzung Datenschutz: der Versicherungsleistung nicht in Betracht. Bitte wenden Sie sich bei schweren Verletzungen oder Krankheiten unver- Entsprechend den Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) infor- züglich an die Assistance. mieren wir Sie darüber, dass im Schadenfall Daten zu Ihrer Person ge- Reiseabbruch-Versicherung ersetzt speichert werden, die zur Erfüllung des Versicherungsvertrages notwendig Reise-Assistance sind. Zur Prüfung des Antrages oder des Schadens werden ggf. Anfragen • d ie zusätzlich entstandenen Rückreisekosten nach Art und Qualität an andere Versicherer gerichtet und Anfragen anderer Versicherer beant- der versicherten Reise; Bietet weltweite Hilfe bei Notfällen im Ausland: bei Krankheit, Unfall, Tod, wortet. Außerdem werden Daten an den Rückversicherer übermittelt. • den anteiligen Reisepreis der nicht genutzten Reiseleistung vor Ort bei Verlust von Zahlungsmitteln oder bei Strafverfolgung. Organisiert Wir weisen darauf hin, dass Ihre Einwilligung dazu über die Beendigung bei nicht planmäßiger Beendigung bzw. Unterbrechung der Reise Kranken-Rücktransport mit medizinisch adäquaten Mitteln, sobald medi- des Versicherungsvertrages hinausgeht. Mit Ablehnung eines Antrages wegen unerwarteter schwerer Erkrankung. zinisch sinnvoll und vertretbar. Unter einer zentralen Rufnummer steht die zum Vertragsabschluss endet die Einwilligung. Die Anschrift der jeweiligen Assistance 24 Stunden täglich zur Seite. Datenempfänger wird auf Wunsch mitgeteilt. Zu den versicherten Ereignissen, Ausschlüssen, Obliegenheiten und zum Selbstbehalt siehe Reiserücktritt-Versicherung. Widerrufsrecht für Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 30 Tagen: Reisegepäck-Versicherung ersetzt Der Versicherungsvertrag gilt auf der Grundlage der Vertragsbestimmungen, der Versicherungsbedingungen und der Verbraucherinformation als abge- Umbuchungsgebühren-Schutz • d en Zeitwert des mitgeführten Gepäcks bei Beschädigung oder Ab- schlossen, wenn der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung nicht handenkommen durch Diebstahl oder Raub, durch ein Elementarereig- innerhalb von 14 Tagen nach Zugang dieses Versicherungsscheins wider- Erstattet die vertraglich geschuldeten Umbuchungsgebühren bis zu höchs- nis sowie durch Unfälle, bei denen die versicherte Person eine schwere ruft. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. tens € 40,- je Person / Objekt, vgl. § 1 AVB UG. Verletzung erleidet oder das Transportmittel zu Schaden kommt; Der Widerruf muss in Textform erfolgen (Brief, Fax, E-Mail) und braucht • den Zeitwert des aufgegebenen Gepäcks bei Beschädigung oder keine Begründung zu enthalten; er ist zu richten an: Abhandenkommen je bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungs- Reise-Krankenversicherung erstattet summe, sofern diese dem Gesamtwert des persönlichen Reisegepäcks Mondial Assistance International AG, Ludmillastraße 26, 81543 München, Telefax + 49 (0) 89 6 24 24 - 244, E-Mail: service@elvia.de entspricht; die Kosten für notwendige ärztliche Hilfe im Ausland bei Krankheiten und • die nachgewiesenen Aufwendungen zur Wiedererlangung des Gepäcks Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht, soweit internationales Unfallverletzungen, die während der Auslandsreise akut eintreten: oder Recht nicht entgegensteht. Klagen aus dem Versicherungsvertrag können • Arzt- und Krankenhauskosten; • für notwendige Ersatzbeschaffungen zur Fortsetzung der Reise mit vom Versicherungsnehmer oder der versicherten Person bei dem Gericht • Medikamente; maximal 10 % der Versicherungssumme, wenn aufgegebenes Gepäck des Geschäftssitzes oder der Niederlassung des Versicherers erhoben • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfällen. nicht am selben Tag eintrifft. werden. Ist der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person eine Die Assistance empfiehlt den Arzt oder das Krankenhaus mit dem jeweils natürliche Person, so können Klagen auch vor dem Gericht erhoben werden, Eingeschränkter Versicherungsschutz besteht u. a. für Video-, Film- in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person zur höchsten medizinischen Standard in nächst erreichbarer Nähe. Leistet die und Fotoapparate, EDV-Geräte und elektronische Kommunikations- und Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder, falls kein Wohnsitz besteht, versicherte Person der Empfehlung der Assistance Folge, werden in Abwei- Unterhaltungsgeräte samt Zubehör sowie Schmuck und Kostbarkeiten, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. chung von §§ 1 und 2 AVB RK zusätzlich folgende Leistungen erbracht: Brillen, sonstige medizinische Hilfsmittel (§ 3 AVB RG). - -
Bedingungen der Mondial Assistance International AG, Niederlassung für Deutschland, für ELVIA Jahres-Reiseschutz Im Folgenden kurz ELVIA genannt § 6 Was muss die versicherte Person im Schadenfall unbedingt § 2 Unter welchen Voraussetzungen erbringt ELVIA die Leistungen? unternehmen (Obliegenheiten)? 1. Versicherungsschutz besteht, wenn die planmäßige Durchführung der Die versicherte Person ist verpflichtet, Reise nicht zumutbar ist, weil die versicherte Person selbst oder eine Allgemeine Bestimmungen 1. den Schaden möglichst gering zu halten und unnötige Kosten zu vermeiden; Risikoperson während der Dauer des Versicherungsschutzes von einem für ELVIA Jahres-Reiseschutz 2. den Schaden unverzüglich ELVIA anzuzeigen und Beginn und Ende der der nachstehenden Ereignisse betroffen wird: AVB AB JV 10 versicherten Reise in geeigneter Weise nachzuweisen; • Tod; 3. das Schadenereignis und den Schadenumfang darzulegen und ELVIA • schwere Unfallverletzung; Die §§ 1 bis 11 AVB AB JV gelten für alle ELVIA Jahres-Reiseschutz- jede sachdienliche Auskunft wahrheitsgemäß zu erteilen. Zum Nachweis • unerwartete schwere Erkrankung; Produkte. Die nachfolgend abgedruckten AVB gelten für die jeweilige hat die versicherte Person Original-Rechnungen und -Belege einzu- • Impfunverträglichkeit; Versicherung. Versicherungsschutz besteht, wenn Sie die betreffende reichen, gegebenenfalls die Ärzte – einschließlich der Ärzte der • Schwangerschaft, sofern der Reiseantritt infolge dessen nicht Versicherung vertraglich vereinbart haben. Assistance – von der Schweigepflicht zu entbinden und es ELVIA zu möglich oder nicht zumutbar ist; gestatten, Ursache und Höhe des geltend gemachten Anspruchs in • Schaden am Eigentum der versicherten Person durch Feuer, Explo- § 1 Wer ist versichert? zumutbarer Weise zu prüfen. sion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben oder vorsätzliche Versicherte Personen sind die im Versicherungsschein namentlich genann- Straftat eines Dritten, sofern der materielle Schaden erheblich ist ten Personen, sofern die Versicherungsprämie gezahlt wurde. § 7 Wann und in welcher Höhe leistet ELVIA Entschädigung? oder sofern die Anwesenheit der versicherten Person zur Aufklärung 1. Hat ELVIA die Leistungspflicht dem Grund und der Höhe nach festge- erforderlich ist; § 2 Für welche Reise gilt die Versicherung? stellt, wird die Entschädigung innerhalb von zwei Wochen ausgezahlt. • Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer 1. Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele vorübergehende Reisen, 2. Ist die Versicherungssumme bei Eintritt des Versicherungsfalles nied- mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebs- die innerhalb des versicherten Zeitraums stattfinden. Für die einzel- riger als der Gesamtreisepreis (Unterversicherung) so haftet ELVIA für bedingten Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber; nen Reisen besteht Versicherungsschutz für die Dauer einer Reise den Schaden nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zum • unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses (vom Antritt bis zur Rückkehr), bis zu maximal 45 Tagen je Reise. Im Gesamtreisepreis. durch die versicherte Person oder einer mitreisenden Risikoperson, Rahmen der Reiserücktritt- und Reiseabbruch-Versicherung besteht sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war Versicherungsschutz unabhängig von der Dauer der Reise. Endet das § 8 Was gilt, wenn die versicherte Person Ersatzansprüche gegen oder innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Schule noch Versicherungsjahr während der Reise, besteht der Versicherungsschutz Dritte hat? keinen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hatte; nur fort, wenn der Vertrag nicht gekündigt ist. 1. Ersatzansprüche gegen Dritte gehen entsprechend der gesetzlichen • Arbeitsplatzwechsel, sofern die Reise vor Bewerbung gebucht wur- 2. Eine Reise liegt vor, wenn die Reise mindestens eine Übernachtung Regelung bis zur Höhe der geleisteten Zahlung auf ELVIA über, soweit de, die Reise binnen der Probezeit (max. 6 Monate) anzutreten wäre außerhalb des Wohn- oder Arbeitsortes beinhaltet oder wenn die der versicherten Person daraus kein Nachteil entsteht. und der Arbeitgeber einer Durchführung der Reise widerspricht; Reise an einen mindestens 100 km vom Wohn- oder Arbeitsort ent- 2. Die versicherte Person ist verpflichtet, in diesem Rahmen den Rechts- • Nichtversetzung eines Schülers, sofern die Reise vor Kenntnis hier- fernten Ort führt. übergang auf Wunsch von ELVIA schriftlich zu bestätigen. von gebucht wurde und die Durchführung der Reise nicht zumutbar 3. Als „eine Reise“ gelten alle Reisebausteine und Einzelleistungen, die 3. Leistungsverpflichtungen aus anderen Versicherungsverträgen sowie oder unmöglich ist; zeitlich und örtlich aufeinander abgestimmt genutzt werden. Die Reise der Sozialversicherungsträger gehen der Eintrittspflicht von ELVIA vor. • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung während der Schul-, wird mit Inanspruchnahme der ersten Teil- / Leistung insgesamt an- ELVIA tritt in Vorleistung, sofern sie unter Vorlage von Original-Belegen Berufsschul- oder Hochschul-Ausbildung, sofern die Reise vor dem getreten und endet mit der Nutzung der letzten Teil- / Leistung. zunächst in Anspruch genommen wird. ursprünglichen Prüfungstermin gebucht war und der Termin der Wie- derholungsprüfung unerwartet in die Zeit der versicherten Reise fällt; § 3 Wann ist die Prämie zu zahlen? Welche Laufzeit hat der Vertrag? § 9 Wann verliert die versicherte Person den Anspruch auf • unerwartete Einberufung der versicherten Person zum Grundwehr- 1. Die erste oder einmalige Prämie ist sofort nach Abschluss des Versi- Versicherungsleistung durch Obliegenheitsverletzung und dienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst, sofern der Termin cherungsvertrages fällig und bei Aushändigung der Versicherungspolice Verjährung? nicht verschoben werden kann und die Kosten nicht von einem bzw. nach Zustellung der Prämienrechnung im Lastschriftverfahren zu 1. Wird eine Obliegenheit vorsätzlich verletzt, ist ELVIA von der Ver- Kostenträger übernommen werden. zahlen. Ist die einmalige oder erste Prämie bei Eintritt des Versiche- pflichtung zur Leistung frei; bei grob fahrlässiger Verletzung ist ELVIA 2. Risikopersonen sind neben der versicherten Person rungsfalles nicht gezahlt, ist ELVIA nicht zur Leistung verpflichtet, es sei berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens der a) die Angehörigen der versicherten Person. Dies sind der Ehegatte denn, die versicherte Person hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten. versicherten Person entsprechenden Verhältnis zu kürzen. oder Lebenspartner, deren Kinder, Adoptiv- und Stiefkinder, Eltern, 2. Der Versicherungsvertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn 2. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat die versicherte Per- Adoptiv- und Stiefeltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Onkel und nicht einem der Vertragspartner bis spätestens drei Monate vor Ablauf son zu beweisen. Außer im Falle der Arglist ist ELVIA zur Leistung ver- Tanten, Nichten und Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und des Versicherungsjahres eine Kündigung zugeht. Die Verlängerung des pflichtet, soweit die versicherte Person nachweist, dass die Verletzung Schwäger der versicherten Person; Versicherungsschutzes tritt nicht ein für versicherte Kinder, die das der Obliegenheit weder für den Eintritt noch für die Feststellung oder b) diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürf- 21. Lebensjahr vollendet haben. den Umfang der Leistungspflicht von ELVIA ursächlich ist. tige Angehörige betreuen; 3. Die Folgeprämien werden jeweils für ein Versicherungsjahr, frühestens 3. Der Anspruch auf Versicherungsleistung verjährt in drei Jahren, ge- c) diejenigen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise am 1. des Monats, in dem ein neues Versicherungsjahr beginnt, vom rechnet ab Ende des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist gebucht und versichert haben, und deren Angehörige. Haben mehr Konto des Versicherungsnehmers abgebucht. Kann die Folgeprämie und die versicherte Person von den Umständen zur Geltendmachung als vier Personen gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die zu diesem Termin nicht abgebucht werden, kann ELVIA schriftlich eine des Anspruchs Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit jeweiligen Angehörigen und der Lebenspartner der versicherten Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Tritt nach Ablauf hätte Kenntnis erlangen müssen. Person und deren Betreuungsperson als Risikopersonen. der Frist ein Schadenfall ein und ist der Versicherungsnehmer mit 3. Bei notwendiger Unterbringung oder Pflege einer Risikoperson infolge der Zahlung der Folgeprämie noch in Verzug, ist ELVIA von der Ver- § 10 Welche Form gilt für die Abgabe von Willenserklärungen? unerwarteter schwerer Erkrankung oder schwerer Unfallverletzung pflichtung zur Leistung frei. ELVIA kann den Vertrag fristlos kündigen, 1. Anzeigen und Willenserklärungen der versicherten Person und des erstattet ELVIA wahlweise anstelle der Stornokosten die Betreuungs- wenn der Versicherungsnehmer nach Ablauf der Frist noch mit der Versicherers bedürfen der Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail). oder Pflegekosten bis zur Höhe der vertraglich geschuldeten Storno- Zahlung in Verzug ist. Wird die Zahlung innerhalb eines Monats nach 2. Versicherungsvermittler sind zur Entgegennahme nicht bevollmächtigt. kosten zum Zeitpunkt des versicherten Ereignisses bei unverzüglicher der Kündigung oder dem Ablauf der Zahlungsfrist nachgeholt, entfällt Stornierung. die Wirkung der Kündigung und der Vertrag tritt wieder in Kraft. Für § 11 Welches Gericht in Deutschland ist für die Geltendmachung Versicherungsfälle, die nach Ablauf der Zahlungsfrist eingetreten sind, der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag zuständig? § 3 Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind zu besteht jedoch kein Versicherungsschutz. Welches Recht findet Anwendung? beachten? 1. Der Gerichtsstand ist nach Wahl der versicherten Person München oder Kein Versicherungsschutz besteht § 4 Wann beginnt und wann endet die Versicherung? der Ort in Deutschland, an welchem die versicherte Person zur Zeit der 1. für Risiken, die in § 5 der Allgemeinen Bestimmungen (AVB AB) 1. Der Versicherungsschutz der Reiserücktritt-Versicherung beginnt inner- Klageerhebung ihren ständigen Wohnsitz oder ihren ständigen Aufent- genannt werden; halb der Laufzeit der Versicherung mit der Reisebuchung, und endet halt hat. 2. für Entgelte, z. B. Bearbeitungs- oder Servicegebühren, die der Reise- mit dem Reiseantritt. In den Versicherungsschutz werden bestehende 2. Es gilt deutsches Recht, soweit internationales Recht nicht entgegensteht. vermittler erst infolge der Stornierung der Reise erhebt; Reisebuchungen einbezogen, sofern der Abschluss des Jahres-Reise- 3. für Ereignisse, mit denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war; schutzes mindestens 30 Tage vor Reiseantritt oder ab dem 29. Tag 4. sofern die Krankheit den Umständen nach als eine psychische Reaktion vor Reiseantritt binnen drei Werktagen nach Reisebuchung erfolgt. Im Reiserücktritt-Versicherung auf einen Terrorakt, ein Flugunglück, eine Naturkatastrophe oder auf- AVB RR 10 Falle der Beendigung des Versicherungsvertrages besteht Versiche- grund der Befürchtung von inneren Unruhen, Kriegsereignissen oder rungsschutz bei Reiserücktritt aufgrund eines versicherten Ereignisses Terrorakten aufgetreten ist; § 1 Was ist bei Nichtantritt der Reise und bei verspätetem innerhalb der Laufzeit der Versicherung. 5. bei Schub einer chronischen psychischen Erkrankung. Reiseantritt versichert? 2. In den übrigen Versicherungssparten 1. B ei Nichtantritt der Reise sind die vertraglich geschuldeten Storno- a) beginnt der Versicherungsschutz mit dem Antritt der versicherten § 4 Wann muss die versicherte Person die Reise stornieren kosten aus dem versicherten Reisearrangement versichert. Reise und (Obliegenheit) und welche Hilfestellung bietet ELVIA? 2. Ferner ist das bei der Buchung vereinbarte, dem Reisevermittler b) endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch mit der Welche sonstigen Obliegenheiten hat die versicherte Person vertraglich geschuldete und in Rechnung gestellte Vermittlungsentgelt Beendigung der versicherten Reise; zu beachten? versichert, sofern der Betrag bei der Höhe der vereinbarten Versiche- c) verlängert sich der Versicherungsschutz über das planmäßige Reise- Die versicherte Person ist verpflichtet, rungssumme berücksichtigt wurde. Übersteigt das Vermittlungsentgelt ende hinaus, wenn die vereinbarte Versicherung die gesamte ge- 1. die Reise unverzüglich nach Eintritt des versicherten Rücktrittsgrundes den allgemein üblichen und angemessenen Umfang, kann ELVIA die plante Reise erfasst und sich die Beendigung der Reise aus Gründen zu stornieren, um die Rücktrittskosten möglichst gering zu halten. Leistung auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. verzögert, welche die versicherte Person nicht zu vertreten hat. Bei unerwarteten schweren Erkrankungen und schweren Unfallver- 3. Bei verspätetem Reiseantritt aus einem der unter § 2 genannten letzungen unterstützt der medizinische Dienst der Assistance die ver- Gründe erstattet ELVIA die nachweislich entstandenen Mehrkosten § 5 In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz? sicherte Person bei der Entscheidung, ob und ggf. wann die Reise der Anreise nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten Anreise Nicht versichert sind storniert werden soll. Eine Kürzung der Versicherungsleistung nach sowie den anteiligen Reisepreis nicht genutzter Reiseleistungen vor 1. Schäden durch Streik, Pandemien, Kernenergie, Beschlagnahme und § 9 AVB AB aufgrund Verletzung der Obliegenheit zur unverzüglichen Ort. Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe der geschuldeten Stornokosten, sonstige Eingriffe von hoher Hand sowie Schäden in Ländern, für wel- Stornierung der Reise kommt nicht in Betracht, wenn sich die versicherte die bei unverzüglicher Stornierung der Reise angefallen wären. che das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat; Person unverzüglich nach Eintritt des versicherten Rücktrittsgrundes 4. Bei Nachreise wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln 2. Schäden durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse. Versicherungs- an die Assistance wendet und deren Empfehlung Folge leistet; um mehr als zwei Stunden erstattet ELVIA die nachweislich entstan- schutz besteht jedoch, wenn der Schaden sich in den ersten 14 Tagen 2. den Versicherungsnachweis und die Buchungsunterlagen mit der denen Mehrkosten der Anreise nach Art und Qualität der ursprünglich nach Beginn der Ereignisse ereignet. Dies gilt nicht bei Aufenthalten Stornokosten-Rechnung nebst Zahlungsnachweis bei ELVIA einzu- gebuchten Anreise. Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe der geschul- in Staaten, auf deren Gebiet bereits Krieg oder Bürgerkrieg herrscht reichen, bei Stornierung eines Objekts zusätzlich eine Bestätigung des deten Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise an- oder der Ausbruch vorhersehbar war. Vermieters über die Weitervermietung; gefallen wären, maximal jedoch bis zu € 1.500,- je Versicherungsfall. 3. Schäden, welche die versicherte Person vorsätzlich herbeiführt; 3. schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung, Schwan- 4. Expeditionen, sofern nicht anders vereinbart. gerschaft und Impfunverträglichkeit durch ein ärztliches Attest mit Angabe von Diagnose und Behandlungsdaten nachzuweisen, psy- chische Erkrankungen durch Attest eines Facharztes für Psychiatrie; --
4. a lle weiteren versicherten Ereignisse durch Vorlage geeigneter Original- f) s chmerzstillende Zahnbehandlung und Reparaturen von Zahnpro- 3. Z usätzlich bietet ELVIA die Leistungen Kranken-Rücktransport und unterlagen nachzuweisen (§ 6 AVB AB). thesen und Provisorien bis € 250,-. Überführung gemäß AVB RT. 2. ELVIA erstattet die Kosten der Heilbehandlung bis zum Tag der Trans- § 5 Welchen Selbstbehalt trägt die versicherte Person? portfähigkeit. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt der Selbstbehalt in jedem Schaden- 3. Pauschaler Spesenersatz Kranken-Rücktransport AVB RT 10 fall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch € 25,- je Werden die Kosten bei medizinisch notwendiger vollstationärer Heil- Person / Objekt. behandlung im Ausland von einer dritten Stelle getragen, so zahlt ELVIA § 1 Was ist versichert? einen pauschalen Spesenersatz (Telefon, TV, zusätzliche Verpflegung Versichert sind die Kosten auch der Besucher etc.), maximal € 30,- je Tag, höchstens bis zu 45 Reiseabbruch-Versicherung Tagen ab Beginn der stationären Behandlung. 1. des Krankentransports wegen auf der Reise akut eintretenden Krank- AVB RA 10 heiten und Unfällen und 4. Bei lebensbedrohender Krankheit der versicherten Person oder bei statio- 2. der Überführung bei Tod. närer Behandlungsdauer von mehr als zehn Tagen übernimmt ELVIA die § 1 Welche zusätzlichen Leistungen bietet ELVIA bei Reiseabbruch? Kosten der Beförderung für eine der versicherten Person nahe stehende 1. Organisation der Rückreise § 2 Welche Kosten erstattet ELVIA bei Kranken-Rücktransport und Person zum Ort des Krankenhausaufenthalts und zurück zum Wohnort. Die Assistance organisiert auf Wunsch die Rückreise, wenn die ver- Überführung? 5. Sofern nicht anders vereinbart, trägt die versicherte Person bei jedem sicherte Person die Reise aus einem der in § 2 AVB RR genannten ELVIA erstattet versicherten Ereignis einen Selbstbehalt von € 100,-. Gründe nicht planmäßig beenden kann. Die Einschränkungen aus 1. die Kosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktrans- § 3 AVB RR gelten entsprechend. port der versicherten Person in das ihrem Wohnort nächstgelegene § 3 Welche Kosten erstattet ELVIA darüber hinaus im Rahmen von 2. Kostenerstattung geeignete Krankenhaus; AssistancePlus? ELVIA erstattet bei nicht planmäßiger Beendigung oder Unterbre- 2. die unmittelbaren Kosten für die Überführung des verstorbenen Der medizinische Dienst der Assistance unterstützt die versicherte Person chung der Reise aus einem der in § 2 AVB RR genannten Gründe und Versicherten, wahlweise die unmittelbaren Kosten der Bestattung vor bei akuten Krankheiten und Unfällen auf der versicherten Reise bei der soweit keine Einschränkung vorliegt (§ 3 AVB RR) die nachstehend Ort bis maximal zur Höhe der Überführungskosten. Suche nach ärztlichen Anlaufstellen. Je nach vorläufiger telefonischer genannten Kosten: Diagnose wird dabei der Arzt oder das Krankenhaus mit dem jeweils a) die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten nach § 3 Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind zu höchsten medizinischen Standard in nächst erreichbarer Nähe empfohlen. Art und Qualität der gebuchten und versicherten Reise, sofern An- beachten? Sofern die versicherte Person der Empfehlung der Assistance Folge leistet, und Abreise mitgebucht und versichert sind; Kein Versicherungsschutz besteht für Krankentransporte und Überführun- werden in Abweichung von §§ 1 und 2 AVB RK zusätzlich folgende b) den anteiligen Reisepreis der gebuchten und nicht genutzten ver- gen aufgrund von Leistungen erbracht: sicherten Reiseleistung vor Ort; 1. Heilbehandlungen und anderen ärztlich angeordneten Maßnahmen, die 1. Übernahme der nachgewiesenen, notwendigen Telefonkosten; c) die zusätzlichen Kosten der Unterkunft der versicherten Person nach ein Anlass für die Reise sind; 2. Übernahme der nachgewiesenen Fahrtkosten zur empfohlenen Anlaufstelle; Art und Klasse der gebuchten und versicherten Leistung, wenn für 2. Heilbehandlungen und anderen ärztlich angeordneten Maßnahmen, 3. Unterbringung eines mitreisenden Angehörigen im oder beim Kranken- die versicherte Person die planmäßige Beendigung der Reise nicht deren Notwendigkeit der versicherten Person vor Reiseantritt oder zur haus, sofern dessen ständige Anwesenheit im Rahmen der vollstatio- zumutbar ist, weil eine mitreisende Risikoperson wegen schwerer Zeit des Versicherungsabschlusses bekannt war oder mit denen sie nären Behandlung der versicherten Person erforderlich ist, in Höhe von Unfallverletzung oder unerwarteter schwerer Erkrankung nicht nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste; maximal € 80,- pro Tag, begrenzt auf 8 Tage. transportfähig ist und über den gebuchten Rückreisetermin hinaus 3. Alkohol-, Drogen- und anderen Suchtkrankheiten sowie Erkrankungen oder alternativ in stationärer Behandlung bleiben muss; und Unfällen, die mit-/ursächlich auf den Missbrauch von Alkohol, 4. Übernahme der nachgewiesenen Kosten für Besuchsfahrten eines d) Kann die versicherte Person einer gebuchten Rundreise vorüber- Drogen oder Medikamenten zurückzuführen sind; mitreisenden Angehörigen vor Ort, maximal in Höhe von € 25,- pro Tag, gehend nicht folgen, so erstattet ELVIA die Nachreisekosten zum 4. Entbindungen nach der 36. Schwangerschaftswoche sowie Schwanger- begrenzt auf fünf Tage. Wiederanschluss an die Reisegruppe, höchstens jedoch den antei- schaftsunterbrechungen und deren Folgen; ligen Reisepreis der noch nicht genutzten weiteren Reiseleistung. 5. Verletzungen, die durch die aktive Teilnahme an Wettkämpfen von Sport- § 4 Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind zu 3. Wird die Reise nicht planmäßig beendet oder unterbrochen, so hat die organisationen und dem dazugehörigen Training verursacht wurden; beachten? versicherte Person unverzüglich Kontakt zur Assistance aufzunehmen. 6. versuchtem oder vollendetem Suizid und dessen Folgen. 1. Kein Versicherungsschutz besteht für Die versicherte Person hat zur Aufklärung beizutragen und nachzu- a) Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, weisen, dass die planmäßige Durchführung der Reise nicht möglich § 4 Was muss die versicherte Person im Schadenfall unbedingt die ein Anlass für die Reise sind; oder nicht zumutbar war. unternehmen (Obliegenheiten)? b) Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, 4. Die Obliegenheiten des § 4 AVB RR gelten entsprechend. Zusätzliche Die versicherte Person ist verpflichtet deren Notwendigkeit der versicherten Person vor Reiseantritt oder Rück- oder Nachreisekosten sowie nicht genutzte Reiseleistungen sind 1. bei Eintritt einer akuten schweren Erkrankung oder Unfallverletzung zur Zeit des Versicherungsabschlusses bekannt war oder mit denen durch Originalbelege nachzuweisen. unverzüglich Kontakt mit der Assistance aufzunehmen und sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste; 2. die Formalitäten und sonstigen Voraussetzungen zur Entlassung aus c) Zahnbehandlungen, die über schmerzstillende Behandlungen, Repa- § 2 Welchen Selbstbehalt trägt die versicherte Person? stationärer Behandlung und zur Ausreise zu erfüllen und raturen von Zahnprothesen und Provisorien hinausgehen; Sofern nicht anders vereinbart, beträgt der Selbstbehalt in jedem Schaden- 3. ELVIA alle Informationen bereitzustellen, die zur Organisation und d) Massage- und Wellness-Behandlungen, Fango und Lymphdrainage fall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch € 25,- je Durchführung des Rücktransports erforderlich sind. sowie die Anschaffung von Prothesen und Hilfsmitteln, die nicht Person / Objekt. unter § 2 Nr. 1 e) fallen; § 3 Welche Leistung erbringt ELVIA bei nicht versicherten Ereignissen? e) Behandlung von Alkohol-, Drogen- und anderen Suchtkrankheiten Reise-Assistance bzw. von Krankheiten oder Unfällen aufgrund Missbrauchs von AVB AS 10 Bei einer außerplanmäßigen Rückreise wegen eines Notfalles, der nicht Alkohol, Drogen oder Medikamenten, sowie für versuchten oder zu den versicherten Ereignissen der AVB RA zählt, hilft die Assistance bei vollendeten Suizid und deren Folgen; § 1 Welche Dienste bietet ELVIA im Rahmen der Assistance? der Umbuchung der Rückreise. Umbuchungskosten und zusätzliche Rück- f) Entbindungen nach der 36. Schwangerschaftswoche und Schwan- 1. ELVIA bietet der versicherten Person während der Reise in nachstehend reisekosten trägt die versicherte Person. gerschaftsunterbrechungen und deren Folgen; genannten Notfällen Hilfe und Beistand und trägt die entstehenden g) durch Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Be- Kosten im jeweils bezeichneten Rahmen. Die Deckungsprüfung bleibt Umbuchungsgebühren-Schutz handlung oder Unterbringung; ELVIA vorbehalten; Dienstleistungen und Kostenübernahme-Erklärun- AVB UG 10 h) psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlung sowie gen der Assistance sowie die Beauftragung von Leistungsträgern be- Hypnose; inhalten grundsätzlich kein Anerkenntnis der Eintrittspflicht von ELVIA § 1 Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe ersetzt i) Verletzungen, die durch die aktive Teilnahme an Wettkämpfen von aus dem Versicherungsvertrag gegenüber der versicherten Person. ELVIA Umbuchungsgebühren? Sportorganisationen und dem dazugehörigen Training verursacht 2. ELVIA hat die Assistance damit beauftragt, für die Versicherten von Sofern vertraglich vereinbart, ersetzt ELVIA bei Umbuchung innerhalb der wurden. ELVIA die nachstehend genannten Dienstleistungen im 24-Stunden- gebuchten Saison bis zu 42 Tagen vor Reiseantritt die vertraglich ge- 2. Übersteigt eine Heilbehandlung oder eine sonstige Maßnahme das Service zu erbringen. schuldeten Umbuchungsgebühren bis zu höchstens € 40,- je versicherter medizinisch notwendige Maß, kann ELVIA die Leistung auf einen 3. Die versicherte Person hat zur Inanspruchnahme der Dienstleistungen Person, bei Objektbuchungen bis zu höchstens € 40,- je Objekt. angemessenen Betrag herabsetzen. Die berechneten Honorare und in Notfällen unverzüglich Kontakt zur Assistance aufzunehmen. Gebühren dürfen den in dem betreffenden Land als allgemein üblich 4. Soweit die versicherte Person weder von ELVIA noch von einem anderen und angemessen betrachteten Umfang nicht übersteigen. Andernfalls Kostenträger die Erstattung verauslagter Beträge beanspruchen kann, Reise-Krankenversicherung kann ELVIA die Erstattung auf landesübliche Sätze kürzen. hat die versicherte Person die Beträge innerhalb eines Monats nach AVB RK 10 Rechnungsstellung an ELVIA zurückzuzahlen. § 5 Was muss die versicherte Person im Schadenfall unbedingt § 1 Was ist versichert? unternehmen (Obliegenheiten)? § 2 Welche Hilfeleistung bietet die Assistance bei Krankheit 1. Versichert sind die Kosten der Heilbehandlung bei auf der Reise im Die versicherte Person ist verpflichtet, und Unfall? Ausland akut eintretenden Krankheiten und Unfällen. Versichert sind 1. im Falle stationärer Behandlung im Krankenhaus, vor Beginn umfäng- 1. Ambulante Behandlung ferner die Such-, Rettungs- und Bergungskosten, wenn die versicherte licher ambulanter oder stationärer diagnostischer und therapeutischer Die Assistance informiert auf Anfrage über die Möglichkeiten ärztlicher Person nach einem Unfall gerettet oder geborgen werden muss, oder Maßnahmen sowie vor Abgabe von Zahlungsanerkenntnissen unver- Versorgung und benennt, soweit möglich, einen deutsch oder englisch wenn die versicherte Person vermisst wird und zu befürchten ist, dass züglich Kontakt zur Assistance aufzunehmen – die nachgewiesenen sprechenden Arzt. Die Assistance stellt jedoch nicht den Kontakt zum ihr etwas zugestoßen ist bis zu € 5.000,-. Kosten zur Kontaktaufnahme erstattet ELVIA bis zu € 25,-; Arzt her. 2. Als Ausland gelten nicht die Länder, in denen die versicherte Person 2. ihrem Rücktransport oder der Rückführung in ihr Heimatland bei 2. Stationäre Behandlung einen ständigen Wohnsitz hat oder in denen sie sich regelmäßig länger Bestehen der Transportfähigkeit zuzustimmen, wenn die Assistance Bei stationärer Behandlung der versicherten Person in einem Kranken- als drei Monate im Jahr aufhält. den Rücktransport nach Art der Krankheit und deren Behandlungs- haus erbringt die Assistance folgende Leistungen: bedürftigkeit genehmigt; a) Betreuung § 2 Welche Kosten werden bei Heilbehandlung im Ausland 3. ELVIA die Rechnungsoriginale oder Zweitschriften mit einem Original- Die Assistance stellt bei Bedarf über ihren Vertragsarzt Kontakt zum erstattet? erstattungsstempel eines anderen Versicherungsträgers über die jeweiligen Hausarzt der versicherten Person und zu den behan- 1. ELVIA ersetzt die Aufwendungen für die im Ausland notwendige ärzt- gewährten Leistungen vorzulegen; diese werden Eigentum von ELVIA. delnden Krankenhausärzten her; sie sorgt für die Übermittlung von liche Hilfe. Dazu gehören die Kosten für Informationen zwischen den beteiligten Ärzten. Auf Wunsch infor- a) ambulante Behandlung durch einen Arzt; § 6 Welche Leistungen bietet ELVIA versicherten Personen bei miert die Assistance Angehörige der versicherten Person. b) Heilbehandlungen und Arzneimittel, die der versicherten Person Reisen in Länder, die für diese nicht Ausland im Sinne von b) Krankenbesuche ärztlich verordnet wurden; § 1 Ziffer 2 AVB RK sind? Bei stationärer Behandlung der versicherten Person organisiert die c) stationäre Behandlung im Krankenhaus einschließlich unaufschieb- 1. Bei Reisen innerhalb von Ländern, die für die versicherten Personen Assistance auf Wunsch die Reise für eine der versicherten Person barer Operationen. Bei einer Frühgeburt werden (in Abweichung von kein Ausland im Sinne von § 1 Ziffer 2 AVB RK darstellen, erhalten nahe stehende Person zum Ort des Krankenhausaufenthalts und § 1 AVB AB) auch die Kosten der im Ausland notwendigen Heil- versicherte Personen im Falle medizinisch notwendiger vollstationärer zurück zum Wohnort. behandlungen des neugeborenen Kindes bis zu einem Betrag von Krankenhausbehandlung am Urlaubsort wegen einer während der c) Kostenübernahme-Erklärung € 100.000,- übernommen; Reise akut eingetretenen Krankheit oder Verletzung einen pauschalen Bei stationärer Krankenhausbehandlung gibt ELVIA dem Kranken- d) den medizinisch notwendigen Krankentransport zur stationären Be- Spesenersatz in Höhe von € 30,- pro Tag. haus eine Kostenübernahme-Erklärung bis zu € 13.000,-. Diese handlung in das nächst erreichbare Krankenhaus im Ausland und 2. Der pauschale Spesenersatz wird für die Dauer der medizinisch not- Erklärung beinhaltet keine Anerkennung der Leistungspflicht. ELVIA zurück in die Unterkunft; wendigen vollstationären Behandlung am Urlaubsort, längstens jedoch übernimmt im Namen der versicherten Person die Abrechnung mit e) medizinisch notwendige Hilfsmittel (z.B. Gehstützen, Miete eines bis zu 45 Tagen ab Beginn der Behandlung gezahlt. dem zuständigen Kostenträger. Rollstuhls) bis zu € 250,- je Versicherungsfall; --
3. K ranken-Rücktransport b) U nfälle, bei denen die versicherte Person eine schwere Verletzung 3. D ie versicherte Person verliert den Anspruch auf Versicherungs- Sobald der Vertragsarzt der Assistance in Abstimmung mit den be- erleidet oder das Transportmittel zu Schaden kommt; leistung, wenn sie aus Anlass des Schadenfalles, insbesondere in der handelnden Ärzten vor Ort es für medizinisch sinnvoll und vertretbar c) Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Schneedruck, Blitzschlag, Hochwasser, Schadenanzeige, arglistig unwahre Angaben macht, auch wenn ELVIA erachtet, organisiert die Assistance den Rücktransport mit medizinisch Überschwemmung, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdbeben und Erdrutsch. dadurch kein Nachteil entsteht. adäquaten Transportmitteln (einschließlich Ambulanz-Flugzeugen) in 2. Aufgegebenes Reisegepäck das dem Wohnort der versicherten Person nächstgelegene geeignete ELVIA leistet Entschädigung, Krankenhaus. a) wenn aufgegebenes Reisegepäck abhanden kommt oder beschädigt wird, während es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunter- § 3 Welche Hilfe leistet die Assistance bei der Beschaffung von nehmens, eines Beherbergungsbetriebes oder einer Gepäckaufbe- notwendigen Arzneimitteln? wahrung befindet. Die Assistance übernimmt in Abstimmung mit dem Hausarzt der ver- b) wenn aufgegebenes Reisegepäck den Bestimmungsort nicht am sicherten Person die Beschaffung ärztlich verordneter Arzneimittel und den selben Tag wie die versicherte Person erreicht. Versand an die versicherte Person, soweit dies möglich ist. Die Kosten der Ersetzt werden nachgewiesene Aufwendungen zur Wiedererlangung Präparate und des Versandes hat die versicherte Person innerhalb eines des Gepäcks oder für notwendige Ersatzbeschaffungen zur Fortsetzung Monats nach Reiseende an die Assistance zu erstatten. der Reise mit höchstens 10 % der Versicherungssumme. § 4 Welche Dienste leistet die Assistance bei Tod der § 3 Für welche Gegenstände besteht kein Versicherungsschutz versicherten Person? und welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes Stirbt die versicherte Person während der Reise, organisiert die Assistance sind zu beachten? auf Wunsch der Angehörigen die Bestattung im Ausland oder die Über- 1. Nicht versichert sind führung der verstorbenen Person zum Bestattungsort. a) Geld, Wertpapiere, Fahrkarten und Dokumente aller Art mit Aus- nahme von amtlichen Ausweisen und Visa; § 5 Welche Leistungen erbringt die Assistance bei Reiseabbruch b) motorgetriebene Land-, Luft und Wasserfahrzeuge samt Zubehör, und verspäteter Rückreise? Jagd- und Sportwaffen samt Zubehör; Die Assistance organisiert die Rückreise, wenn die versicherte Person die c) Video-, Film und Fotoapparate als aufgegebenes Reisegepäck ein- Reise nicht planmäßig beenden kann, weil sie selbst, ihr Lebenspartner, schließlich Zubehör sowie Schmucksachen und Kostbarkeiten; oder bei Buchungen bis zu vier Personen eine mitreisende Person, oder ein d) Schäden an Sportgeräten, die durch bestimmungsgemäßen Gebrauch Angehöriger des genannten Personenkreises, oder diejenige Person, die entstehen; nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreut, e) Vermögensfolgeschäden. von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen ist: 2. Kein Versicherungsschutz besteht • Tod; a) für Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder • schwere Unfallverletzung; Verlieren; • unerwartete schwere Erkrankung. b) wenn die versicherte Person den Versicherungsfall vorsätzlich her- beigeführt hat. § 6 Welche Dienste bietet die Assistance in sonstigen Notfällen? 3. Einschränkungen des Versicherungsschutzes 1. Umbuchungen a) Als mitgeführtes Reisegepäck sind Video-, Film- und Fotoapparate Versäumt die versicherte Person ein gebuchtes Verkehrsmittel oder einschließlich Zubehör sowie Schmucksachen und Kostbarkeiten ergeben sich Störungen bei den gebuchten Verkehrsmitteln, so ist die bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert. Assistance bei Umbuchungen behilflich. Umbuchungskosten und er- b) EDV-Geräte sowie elektronische Kommunikations- und Unterhal- höhte Reisekosten trägt die versicherte Person. Auf Wunsch der ver- tungsgeräte (einschließlich des jeweiligen Zubehörs) sowie Software sicherten Person informiert die Assistance Dritte über die Änderungen sind insgesamt bis zu 20% der Versicherungssumme versichert, des vorgesehenen Reiseverlaufs. höchstens bis € 500,-. 2. Verlust von Reisezahlungsmitteln und Reisedokumenten c) Schmucksachen und Kostbarkeiten sind nur dann versichert, wenn a) Kommt die versicherte Person in eine finanzielle Notlage, weil ihre sie in einem ortsfesten, verschlossenen Behältnis (z. B. Safe) ein- Reisezahlungsmittel abhanden gekommen sind, stellt die Assistance geschlossen oder im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt den Kontakt zur Hausbank her. Die Assistance unterstützt die Haus- mitgeführt werden. bank bei der Übermittlung des zur Verfügung gestellten Betrags d) Brillen, Kontaktlinsen, Zahnspangen und sonstige medizinische an die versicherte Person. Ist eine Kontaktaufnahme zur Hausbank Hilfsmittel, jeweils samt Zubehör, sind insgesamt bis zu 20% der innerhalb von 24 Stunden nicht möglich, stellt ELVIA der versicher- Versicherungssumme, höchstens bis € 250,- versichert. ten Person zur Überbrückung ein Darlehen bis zu höchstens e) Geschenke und Reiseandenken sind insgesamt bis zu 10 % der € 1.500,- zur Verfügung. Dieser Betrag ist innerhalb eines Monats Versicherungssumme versichert, höchstens bis zu € 300,-. nach Ende der Reise an ELVIA zurückzuzahlen. f) Versicherungsschutz für Schäden am Reisegepäck während des b) Kommen Kreditkarten oder Euroscheck-Karten abhanden, hilft die Zeltens und Campings besteht nur auf offiziell eingerichteten Assistance bei der Sperrung der Karten. Die Assistance haftet je- Campingplätzen. doch nicht für den ordnungsgemäßen Vollzug der Sperrung und für g) Führt die versicherte Person den Versicherungsfall grob fahrlässig etwaig entstehende Vermögensschäden. herbei, ist ELVIA berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des c) Bei Verlust von Reisedokumenten hilft die Assistance der versicher- Verschuldens entsprechendem Verhältnis zu kürzen. ten Person bei der Ersatzbeschaffung. 4. Reisegepäck im abgestellten Kraftfahrzeug 3. Strafverfolgungsmaßnahmen Versicherungsschutz bei Diebstahl von Reisegepäck während der ver- Wird die versicherte Person verhaftet oder mit Haft bedroht, ist die sicherten Reise aus einem abgestellten Kraftfahrzeug und aus daran Assistance bei der Beschaffung eines Anwalts und eines Dolmetschers angebrachten, mit Verschluss gesicherten Behältnissen oder Dach- oder behilflich. ELVIA streckt Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten bis Heckträgern besteht nur, wenn das Kraftfahrzeug bzw. die Behältnisse zu € 3.000,- und, falls notwendig, Strafkaution bis zu € 13.000,- vor. oder die Dach- oder Heckträger durch Verschluss gesichert sind und Die versicherte Person hat die verauslagten Beträge unverzüglich nach der Schaden zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr eintritt. Bei Fahrtunter- Rückreise, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten an ELVIA brechungen, die nicht länger als jeweils zwei Stunden dauern, besteht zurückzuzahlen. auch nachts Versicherungsschutz. § 7 Welche Informationen können bei der Assistance abgefragt § 4 In welcher Höhe leistet ELVIA Entschädigung? werden? 1. Im Versicherungsfall erstattet ELVIA bis zur Höhe der Versicherungs- Auf Anfrage der versicherten Person informiert die Assistance über summe für • das nächstgelegene Konsulat (Anschrift und telefonische Erreichbarkeit); a) abhanden gekommene oder zerstörte Sachen den Zeitwert. Der • Reisewarnungen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes der Zeitwert ist jener Betrag, der allgemein erforderlich ist, um neue Bundesrepublik Deutschland. Sachen gleicher Art und Güte anzuschaffen, abzüglich eines dem Zustand der versicherten Sache (Alter, Abnutzung, Gebrauch etc.) § 8 In welcher Weise unterstützt die Assistance die Nachrichten- entsprechenden Betrages; übermittlung zwischen der versicherten Person und Personen b) beschädigte Sachen die notwendigen Reparaturkosten und ggf. am Heimatort? eine verbleibende Wertminderung, höchstens jedoch den Zeitwert; 1. Reiseruf c) Filme, Bild-, Ton- und Datenträger den Materialwert; Kann die versicherte Person nicht erreicht werden, bemüht sich die d) amtliche Ausweise und Visa die amtlichen Gebühren der Wieder- Assistance um einen Reiseruf. ELVIA übernimmt hierfür die Kosten. beschaffung. 2. Übermittlung von Reisenachrichten 2. Die Versicherungssumme muss dem vollen Zeitwert des versicherten Kann die versicherte Person bei Änderungen im Reiseablauf oder bei Reisegepäcks entsprechen (Versicherungswert). Ist die Versicherungs- einer aktuellen Notlage die nächsten Angehörigen oder den Arbeitgeber summe bei Eintritt des Versicherungsfalles niedriger als der Versiche- nicht erreichen, so bemüht sich die Assistance um die Übermittlung der rungswert (Unterversicherung), erstattet der Versicherer den Schaden nur Information. nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert. § 5 Was muss die versicherte Person im Schadenfall unbedingt Reisegepäck-Versicherung beachten (Obliegenheiten)? AVB RG 10 1. Die versicherte Person ist verpflichtet, Schäden durch strafbare Hand- lungen unverzüglich der nächst zuständigen oder nächst erreichbaren § 1 Was ist versichert? Polizeidienststelle unter Einreichung einer Liste aller in Verlust gerate- Zum versicherten Reisegepäck zählen alle Sachen des persönlichen Reisebe- nen Sachen anzuzeigen und sich dies bestätigen zu lassen. Dem Ver- darfs der versicherten Person, einschließlich Geschenke und Reiseandenken. sicherer ist hierüber eine Bescheinigung einzureichen. 2. Schäden an aufgegebenem Reisegepäck sind dem Beförderungsun- § 2 Wann besteht Versicherungsschutz? ternehmen, dem Beherbergungsbetrieb bzw. der Gepäckaufbewahrung 1. Mitgeführtes Reisegepäck unverzüglich zu melden. Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn mitgeführtes Reisegepäck nach der Entdeckung unverzüglich und unter Einhaltung der jeweiligen während der Reise abhanden kommt oder beschädigt wird durch Reklamationsfrist, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Aus- a) Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, vorsätz- händigung des Reisegepäckstücks, schriftlich anzuzeigen. Dem Ver- liche Sachbeschädigung durch Dritte; sicherer sind entsprechende Bescheinigungen vorzulegen. --
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