Jahresreiseschutz Flexible - Flexibler geht's nicht: Gestalten Sie Ihren individuellen Versicherungsschutz - LTA Reiseschutz

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Jahresreiseschutz Flexible - Flexibler geht's nicht: Gestalten Sie Ihren individuellen Versicherungsschutz - LTA Reiseschutz
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                                                    er mitein-
                                        ander kom
                                                    binierbar:
                                     Reise-Krank
                                                  en-, Rücktri
                                      Abbruch-,               tt-,
                                                  Unfall- und
                                     Haftpflicht-
                                                 Versicherun
                                         sowie Trav          g
                                                     el &
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Jahresreiseschutz Flexible
Flexibler geht‘s nicht: Gestalten Sie Ihren
individuellen Versicherungsschutz

Lifecard-Travel-Assistance Gesellschaft für Reiseschutz mbH
Jahresreiseschutz Flexible - Flexibler geht's nicht: Gestalten Sie Ihren individuellen Versicherungsschutz - LTA Reiseschutz
Sehr geehrte LTA Kunden,
in dieser Broschüre haben wir alle Informationen (inklusive Versiche-   Inhaltsverzeichnis
rungsbedingungen) zu dem LTA-Jahresreiseschutz Flexible zusammen-
gestellt. Bitte beachten Sie unbedingt die nachstehend aufgeführten
                                                                        Jahresreiseschutz Flexible
Servicerufnummern und Hinweise im medizinischen Schadenfall.
                                                                        Wichtige Mitteilung zur Kostenerstattung von               S. 4
                                                                        Auslands-Heilbehandlungen
     Bei Fragen zum Kundenservice und
     zur Schadenmeldung/-bearbeitung                                    Beschreibung des Versicherungsschutzes                     S. 12
     Service-Nummer: +49 (0) 6204 70 150 60                              Selbstbehalte                                             S. 13
     Storno-Beratungsservice                                             Hinweise auf Leistungs- und Risikoausschlüsse             S. 14
     Service-Nummer: +49 (0) 6204 70 150 45                              Wichtige Hinweise zu Ihrem Versicherungsschutz            S. 15
                                                                         Wichtige Hinweise zur Vertragslaufzeit und                S. 16
     Bei Fragen zu Travel & Home
                                                                         Beitragszahlung
     Service-Nummer: +49 (0) 521 30530159
     In Notfällen 24-Stunden-Notrufnummer                               Tarif- und Verbraucher-Informationen                       S. 17
     Telefon: +49 (0) 6204 70 150 40
                                                                        Allg. Vertragsinformationen, Versicherungsbedingungen      S. 21
                                                                          Auslandsreise-Krankenversicherung                        S. 37
Lifecard-Travel-Assistance Gesellschaft für Reiseschutz mbH                 inklusive Inlandsreise-Rückholkosten
Besselstraße 25, D-68219 Mannheim                                           inklusive Auslandsreise-Rückholkosten
Telefon: +49 (0) 621 128322-0, Fax: +49 (0) 621 128322-2                  Reise-Rücktrittskosten-Versicherung                      S. 44
E-Mail: info@lta-reiseschutz.de, www.lta-reiseschutz.de                   Reise-Ausfallschutz (Reiseabbruchkosten-Versicherung)    S. 49
                                                                          Umbuchungsgebühren-Versicherung                          S. 51
Postadresse Kundenmanagement:                                             Reise-Unfallversicherung                                 S. 51
Walter-Oehmichen-Straße 20, 68519 Viernheim                               Private Reise-Haftpflichtversicherung                    S. 59
Telefon: +49 (0) 6204 70150-60, Fax: +49 (0) 6204 70150-66                Travel & Home                                            S. 64

Travel & Home Servicecenter                                             Datenschutzhinweise Reiseschutz-Leistungen                 S. 70
Postfach 101953, D-33519 Bielefeld
Telefon: +49 (0) 521 30530-159, Fax: +49 (0) 521 30530-199              Prämienanteile in Versicherungspaketen                     S. 74
E-Mail: travelandhome@lta-reiseschutz.de

Geschäftsführer: Dr. Michael Dorka, Petra Ulrich
Amtsgericht Mannheim HRB 10274 UST.-IdNr. DE240883072,
Steuernummer Finanzamt Mannheim 38186/01958

2   Jahresreiseschutz Flexible                                                                             Jahresreiseschutz Flexible     3
Jahresreiseschutz Flexible - Flexibler geht's nicht: Gestalten Sie Ihren individuellen Versicherungsschutz - LTA Reiseschutz
Wichtige Mitteilung zur Kostenerstattung von                            • Geben Sie auch bei ambulanten Behandlungen keine Zahlungs-
      Auslands-Heilbehandlungen                                                 anerkenntnis ab, bevor unser Ärzteteam die in Rechnung gestellten
                                                                                Positionen geprüft hat.
    Bitte beachten Sie die nachstehenden Verhaltensregeln bei Eintritt        • Geben Sie bei stationärem Krankenhausaufenthalt, Arztbesuch
    eines Schadensfalles, damit Sie Ihren vollumfänglichen Versicherungs-       in einer Praxis oder bei Arztbesuch in Ihrem Hotel auf keinen Fall
    schutz nicht gefährden.                                                     die Daten Ihrer Kredit- oder sonstigen Zahlkarte heraus, da unsere
                                                                                Ärzte verbindliche Kostenübernahmeerklärungen an die Behandler
    Stellen Sie bitte umgehend persönlich oder durch Ihre Reisebegleitung       abgeben.
    Kontakt zum Reisehausarzt her (siehe medizinische Rufnummer unten),       • Sollten Sie zu Abschlagszahlungen oder schriftlichen Zahlungs-
    wenn Sie sich in eine medizinische Behandlung vor Ort begeben müs-          verpflichtungen gedrängt oder genötigt werden, schildern Sie
    sen, damit nicht unnötige Behandlungsmaßnahmen und Kosten entste-           dieses bitte umgehend unserem Ärzteteam, damit der Sachverhalt
    hen. Schildern Sie alle Einzelheiten von einem Umstand, der eine Leis-      geklärt werden kann.
    tungspflicht zur Folge haben könnte, und folgen Sie den Anweisungen
    des Reisehausarztes. Halten Sie den Schaden möglichst gering und ver-
    meiden Sie alles, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte.    Rufnummern aus dem Ausland
                                                                              USA, Kanada, Bahamas, Dominik. Republik, Jamaika,
    Medizinische Rufnummer zu jeder Tages- und Nachtzeit:                     Barbados, Antigua, St. Lucia, Puerto Rico, Brasilien
    +49 (0) 6204 70 150 40                                                    Telefon: 0 11 49 6204 70 150 40

    Verletzen Sie eine dieser Verhaltensregeln (Obliegenheiten) grob          Kuba, Costa Rica, Panama, Nicaragua, Haiti,
    fahrlässig, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der   Südamerika (außer Brasilien)
    Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnisses zu kürzen.          Telefon: 0049 6204 70 150 40
    Dieses könnte zur Folge haben, dass bei Heilbehandlungen oder sonsti-
    gen Maßnahmen, die das medizinisch notwendige Maß übersteigen, sowie      Mexiko
    für Übermaßberechnungen und wucherische Rechnungsstellungen, die          Telefon: 98 49 6204 70 150 40
    Erstattung der Heilbehandlungskosten vom Versicherer reduziert wird.
                                                                              Tobago, Trinidad
    Ergänzend für alle Nord-, Mittel- und                                     Telefon: 01 49 6204 70 150 40
    Südamerika-Reisenden
    Wenn Sie in die USA, nach Kanada, in die Karibik oder in die              Guadaloupe, Martinique, Reunion
    Südamerikanischen Staaten verreisen, beachten Sie bitte unbedingt         Telefon: 19 49 6204 70 150 40
    folgende Punkte:
      • Sobald Krankheitssymptome auftreten oder Sie einen Unfall
        erlitten haben, melden Sie sich bitte umgehend bei unserem Ärzte-
        team, damit Ihnen ein qualifizierter Arzt vor Ort genannt oder zu
        Ihnen geschickt werden kann.

52 4           All in One Flexible
       Jahresreiseschutz
   Reiseschutz                                                                                                    Jahresreiseschutz Flexible    5
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Der Jahresreisetarif Flexible                                                                    Auslandsreise-Krankenversicherung 1

                                                                                         Einzelperson/                                Familie/
Mit unserem Jahrestarif Flexible haben Sie alle Möglichkeiten, Ihre
                                                                                        Alleinerziehende                         Lebensgemeinschaft
Reisen ein ganzes Jahr lang zu versichern. Ob Sie dabei nur Ihre Rei-
sekosten erstattet bekommen oder im Urlaub auch unfallversichert sein                25 Euro bis 69 Jahre 2                      35 Euro bis 69 Jahre 2
wollen, mit unseren Tarif-Bausteinen können Sie sowohl Einzelleistun-                  ohne Selbstbehalt                           ohne Selbstbehalt
gen buchen oder auch Ihren Reiseschutz beliebig frei kombinieren. Und
                                                                                    55 Euro ab 70 Jahre                          85 Euro ab 70 Jahre
das Ganze zu einem sehr günstigen Preis-Leistungs-Verhältnis.
                                                                                   Selbstbehalt in Höhe von                     Selbstbehalt in Höhe von
                                                                                     100 Euro je Schaden                          100 Euro je Schaden
Aus diesen Bausteinen können Sie auswählen:

                                                                                             Reiserücktrittkosten-, Reiseabbruchkosten-
              Auslandsreise-Krankenversicherung                                              und Umbuchungsgebühren-Versicherung 1

                                                                                         Einzelperson/                                Familie/
                                                                                        Alleinerziehende                         Lebensgemeinschaft
           Reiserücktrittkosten-, Reiseabbruchkosten-
            und Umbuchungsgebühren-Versicherung                                     145 Euro bis 69 Jahre 2                     185 Euro bis 69 Jahre 2
                                                                                       ohne Selbstbehalt                           ohne Selbstbehalt

                   Reise-Unfallversicherung                                         175 Euro ab 70 Jahre                         215 Euro ab 70 Jahre
                 Reise-Haftpflichtversicherung                                     Selbstbehalt nur im Falle                    Selbstbehalt nur im Falle
                                                                                    unerwartet schwerer                          unerwartet schwerer
                                                                                     Erkrankungen 20 %                            Erkrankungen 20 %
                          Travel & Home
                                                                                 Reise-Unfallversicherung und Reise-Haftpflichtversicherung 1
Die einzelnen Bausteine des von Ihnen gewählten Jahresreisetarifes
                                                                                         Einzelperson/                                Familie/
Flexible gelten weltweit für gebuchte Reisen – ganz gleich, ob Sie diese                Alleinerziehende                         Lebensgemeinschaft
mit dem Auto, mit dem Reisebus, mit der Bahn, mit dem Flugzeug oder mit
dem Schiff unternehmen. Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich für               20 Euro bis 69 Jahre 2                      35 Euro bis 69 Jahre 2
56 Tage bei Urlaubs- und Geschäftsreisen.                                              ohne Selbstbehalt                           ohne Selbstbehalt

                                                                                      30 Euro ab 70 Jahre                        45 Euro ab 70 Jahre
Die nachfolgenden Tarif- und Verbraucherinformationen beinhalten                       ohne Selbstbehalt                          ohne Selbstbehalt
alle wichtigen Daten zu Ihrem Versicherungsschutz. Bitte nehmen Sie
diese Broschüre daher mit zu Ihren Reiseunterlagen und bewahren                                               Travel & Home 1
diese sorgfältig auf. Mit der Bestätigung des von Ihnen vollständig aus-
gefüllten Antrages wird diese Broschüre zum Versicherungsdokument.                                                    40 Euro

                                                                                                 30 Euro in Verbindung mit All in One

                                                                           1
                                                                               Prämienanteile in Versicherungsmodulen:
                                                                               Die Versicherungssteuer für Sachversicherung beträgt 19 %. Die Auslandsreise-
                                                                               Krankenversicherung ist gemäß § 4 Nr. 5 VersStG versicherungssteuerfrei. Die
                                                                               Aufgliederung Ihres Tarifbeitrags können Sie ab Seite 74 dieser Produktbroschüre
                                                                               entnehmen.
                                                                           2
                                                                               Bis Vollendung des 70. Lebensjahres.

6   Jahresreiseschutz Flexible                                                                                               Jahresreiseschutz Flexible           7
Jahresreiseschutz Flexible - Flexibler geht's nicht: Gestalten Sie Ihren individuellen Versicherungsschutz - LTA Reiseschutz
Herausragende Leistungsmerkmale                                          Erkrankung während einer Reise im Ausland der versicherten
                                                                             Person entstehen:
1. Jahres-Reiseschutz zu besten Konditionen                                    • Krankentransporte (Ambulanz- oder Luftfahrzeug) in das nächste für
Bei Urlaubs- und Geschäftsreisen sowie bei Ausflügen und sport-                  die Behandlung geeignete Krankenhaus oder zu einer Spezialklinik.
lichen Freizeittouren inklusive Individualleistungen.                          • Verlegungstransporte von Krankenhaus zu Krankenhaus im Ausland.
                                                                               • Kosten des medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktranspor-
2. Unabhängig vom Verkehrsmittel                                                 tes vom Aufenthaltsort der stationären Behandlung im Ausland zum
Sei es mit dem Auto, der Bahn, dem Bus, dem Flugzeug oder dem                    Wohnsitz der versicherten Person im Heimatland oder in das dem
Schiff (ohne Aufpreis).                                                          Wohnsitz nächstgelegene geeignete Krankenhaus im Heimatland.
                                                                               • Im Todesfall Überführung oder Bestattung vor Ort.
3. Familienschutz und Individualschutz                                         • Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze bis zu maximal 5.000 Euro
    • Beim Einzeltarif (Einzelperson/Alleinerziehende) gelten bis zu drei        je Versicherungsfall. Übernahme der Fahrt- bzw. Flugkosten
      mitreisende Kinder unter 18 Jahren bzw. unter 23 Jahren, wenn              (Economy Class) für eine einmalige Reise einer der versicherten
      keine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausgeübt wird,             Person nahestehenden Person zum Ort des Krankenhausaufent-
      unabhängig vom Verwandtschaftsgrad und vom Wohnsitz,                       haltes und zurück.
      als mitversichert.                                                     Die Entscheidung, ob die versicherte Person zu Lande oder in einem
    • Beim Partnertarif (Lebensgemeinschaft) sind zwei Erwachsene            Luftfahrzeug transportiert wird, übernimmt der als Assisteur beauf-
      unabhängig vom Verwandtschaftsgrad und vom Wohnsitz versichert.        tragte Arzt für Reisemedizin in Abstimmung mit dem behandelnden
    • Beim Familientarif sind maximal zwei Erwachsene und maximal            Arzt vor Ort.
      fünf mitreisende Kinder unter 18 Jahren bzw. unter 23 Jahren, wenn
      keine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausgeübt wird, unab-   Krankentransport Inland
      hängig vom Verwandtschaftsgrad und vom Wohnsitz, versichert.           Es werden die Kosten für folgende, medizinisch sinnvolle und ver-
                                                                             tretbare Leistungen erstattet, die aufgrund eines Unfalls oder einer
4. Auslandsreise-Krankenversicherung ohne                                    Erkrankung während einer Reise im Inland der versicherten Person
  Selbstbehalt/ab 70 Jahren 100 Euro je Schaden                              entstehen:
    • Medizinische Notrufnummer zu jeder Tages- und Nachtzeit                  • Verlegungstransporte von Krankenhaus zu Krankenhaus im Inland.
    inklusive Auslandsreise-Rückholkosten                                      • Kosten des medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktrans-
    • Unbegrenzte Kostenübernahme für medizinisch sinnvolle                       portes vom Aufenthaltsort der stationären Behandlung im Inland
      und vertretbare Krankentransporte                                           zum Wohnsitz der versicherten Person im Inland oder in das dem
    inklusive Inlandsreise-Rückholkosten                                          Wohnsitz nächstgelegene geeignete Krankenhaus im Inland.
    • Bis zu 10.000 Euro je Person/je Reise                                    • Überführungen oder Bestattungen vor Ort im Todesfall.
                                                                               • Die Versicherungssumme beträgt maximal 10.000 Euro je Ver-
Heilbehandlung                                                                    sicherungsfall. Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze bis zu
Versichert ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung für Erkran-              maximal 5.000 Euro je Versicherungsfall.
kungen und Unfälle, die innerhalb der versicherten Auslandsreise ein-        Die Entscheidung, ob die versicherte Person zu Lande oder in einem
getreten sind. Der Versicherer erstattet u.a. die Kosten für ambulante       Luftfahrzeug transportiert wird, übernimmt der als Assisteur beauf-
oder stationäre Heilbehandlungen oder verordnete Arzneimittel. Dazu          tragte Arzt für Reisemedizin in Abstimmung mit dem behandelnden
zählen zum Beispiel Behandlungen beim Arzt, im Krankenhaus oder              Arzt vor Ort.
verordnete Arzneimittel.
                                                                             5. Reise-Rücktrittskosten–Versicherung
Krankentransport Ausland                                                     inklusive Reise-Ausfallschutz (Abbruchkosten-Versicherung)
Es werden die Kosten für folgende, medizinisch sinnvolle und ver-              • Höhe der Versicherungssumme:
tretbare Leistungen erstattet, die aufgrund eines Unfalls oder einer             – 5.000 Euro je Einzelvertrag/je Reise
                                                                                 – 10.000 Euro je Partner-/Familienvertrag/je Reise

8     Jahresreiseschutz Flexible                                                                                   Jahresreiseschutz Flexible    9
Jahresreiseschutz Flexible - Flexibler geht's nicht: Gestalten Sie Ihren individuellen Versicherungsschutz - LTA Reiseschutz
Eine Höherversicherung ist auf Anfrage und gegen Aufpreis möglich.     • Organisation von medizinischer Versorgung und Benennung eines
  • Kein Selbstbehalt bis 69 Jahren1                                         Deutsch oder Englisch sprechenden Arztes
  • Selbstbehalt von 20 % des erstattungsfähigen Betrages ab 70 Jahren     • Vermittlung von Ärzten, Fachärzten, Labore, Krankenhäusern
    (nur bei unerwartet schweren Erkrankungen)                             • Organisation des Versandes von lebenswichtigen Medikamenten,
    1
        Bis Vollendung des 70. Lebensjahres.                                 Blutplasma, medizinisch-technischen Geräten und, soweit erfor-
                                                                             derlich, Vermittlung von an diesen Geräten geschultem Personal
Versichert sind die Kosten, die anfallen, wenn Sie Ihre Reise auf-         • Kontaktherstellung zwischen dem behandelnden Arzt und dem
grund eines versicherten Ereignisses nicht antreten können. Zu den           Hausarzt sowie Übermittlung von Informationen zwischen den
versicherten Ereignissen zählen u.a. unerwartete schwere Erkran-             beteiligten Ärzten
kung, schwere Unfallverletzung, unerwartete Impfunverträglichkeit.         • Information der Angehörigen
Eine unerwartete schwere Erkrankung liegt vor, wenn diese nach             • Vermittlung eines spezialisierten Arztes mit einer eventuellen
Abschluss des Tarifes erstmalig auftritt oder bei bestehendem Ver-           Konsultation am Krankenbett, sofern medizinisch notwendig
sicherungsschutz nach Buchung der Reise erstmalig auftritt. Auch
eine unerwartete Verschlechterung einer bereits bestehenden Er-          Dazu wird Ihnen eine 24-stündige Notruf-Nummer zur Verfügung
krankung gilt als unerwartete Erkrankung, wenn in den letzten sechs      gestellt, die Ihnen die Hilfe und den Beistand in dem jeweils bezeich-
Monaten vor Abschluss des Tarifes oder bei bestehendem Versiche-         neten Rahmen während der Reisedauer bietet. Die sich gegebenen-
rungsschutz in den letzten sechs Monaten vor Reisebuchung keine          falls daraus ergebene Beauftragung von Leistungsträgern beinhaltet
ärztliche Behandlung erfolgte. (Kontrolluntersuchungen gelten nicht      grundsätzlich keine Anerkenntnis der Leistungspflicht aus den hier
als Behandlung.) Die Versicherungssumme beträgt maximal 5.000            aufgeführten Versicherungsverträgen.
Euro bei Einzeltarifen und maximal 10.000 Euro für Familientarife.
                                                                         9. Reise-Unfallversicherung
6. Reise-Ausfallschutz                                                   Die Reise-Unfallversicherung bietet Schutz falls es auf einer Urlaubs-
Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie Ihre Reise auf-       reise zu einem Unfall kommt. Abgesichert ist die Leistung für eine un-
grund eines versicherten Ereignisses abbrechen, unterbrechen oder        fallbedingte Invalidität sowie eine Leistung im Falles eines Unfalltodes.
verlängern müssen. Erstattet werden die zusätzlichen Kosten und die      Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von
nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen. Zu den versicherten        außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig
Ereignissen zählen insbesondere unerwartete schwere Erkrankung           eine Gesundheitsschädigung erleidet.
und schwere Unfallverletzung. Die Versicherungssumme beträgt für
nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen maximal 5.000 Euro             • Höhe der Versicherungssumme
bei Einzeltarifen und maximal 10.000 Euro für Familientarife.                – 10.000 Euro bei Unfalltod pro Person
                                                                             – 25.000 Euro Invalidität bedingt durch einen Unfall pro Person
7. Umbuchungsgebühren-/„Frühbucher“-Versicherung
Erstattet werden die vertraglich geschuldeten Aufwendungen für           Eine Invalidität liegt vor, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähig-
reisevertragliche Änderungen (Umbuchungen) von im Voraus gebuch-         keit der versicherten Person unfallbeding dauerhaft beeinträchtigt ist. Die
ten Flügen und Unterkünften in Höhe von 50 Euro pro Person bis zum       Invaliditätsleistung wird als einmalige Kapitalzahlung erbracht und richtet
42. Tag vor Reiseantritt. Danach beträgt die Höchstentschädigung         sich nach dem Invaliditätsgrad.
maximal die vertraglich geschuldeten Stornokosten, die bei unverzüg-     Die Todesfallleistung wird erbracht, wenn die versicherte Person
licher Stornierung angefallen wären, sofern die versicherte Person       unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt.
Anspruch auf Erstattung der Stornokosten gehabt hätte.
                                                                         10. Reise-Haftpflichtversicherung
8. Reise-Beistands- und Assistance-Leistungen                            Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass gegen die versicherte
Neben der Organisation der Leistungen, zu denen eine entsprechende       Person wegen einer während der Wirksamkeit des Vertrages eingetre-
Kostenübernahme erfolgt, werden folgende, weitere Vermittlungs-          tenen Schadenereignisses, das
dienste und Dienstleistungen erbracht:

10 Jahresreiseschutz Flexible                                                                                       Jahresreiseschutz Flexible       11
Jahresreiseschutz Flexible - Flexibler geht's nicht: Gestalten Sie Ihren individuellen Versicherungsschutz - LTA Reiseschutz
• den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von                Einstufung und Übergangsregelung zu den Alterstarifen
     Menschen (Personenschaden) oder                                      Für die Einstufung in die richtige Tarif-Altersklasse oder für die Zuge-
  • die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden)            hörigkeit zum Familientarif ist das Alter bei Einreichung des Aufnah-
     Schutz von Privatpersonen auf Urlaubsreisen aus den Gefahren         meantrags maßgeblich. Wird die Altersgrenze von 70 Jahren während
     des täglichen Lebens gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritte   der Laufzeit des Vertrages überschritten, fällt der Tarifbeitrag ab 70
     bei Personen- und Sachschäden.                                       Jahre erst mit der nächsten Verlängerung um ein weiteres Jahr an.
  • Die maximale Versicherungssumme beträgt 1,5 Mio Euro
  • Auslandsdeckung weltweit                                              Die Verlängerung des Versicherungsschutzes tritt nicht ein für ver-
Der Versicherungsschutz umfasst insbesondere die Prüfung der Haft-        sicherte Personen, die als versicherte Kinder nicht mehr über den
pflichtfrage. Die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und       Familientarif versicherbar sind.
die Zahlung von berechtigten Schadensersatzforderungen an Dritte.
                                                                                Selbstbehalte (je nach gewähltem Baustein)
11. Travel & Home
Absicherung für Schlüssel, Karten und Geld                                Auslandsreise-Krankenversicherung
Notfallbargeld                                                            Der Selbstbehalt entfällt bis 69 Jahren 1. Der Selbstbehalt bei Heilbe-
Sollte Ihnen im Urlaub Ihre Geldbörse abhanden kommen, lassen wir         handlungskosten im Ausland beträgt 100 Euro je Versicherungsfall ab
Sie nicht mit leeren Händen dastehen: LTA Travel & Home sorgt dafür,      70 Jahren.
dass Sie Ihren Aufenthalt trotz Zwischenfall genießen können.
Umgehende Kartensperrung                                                  Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und Reise-Ausfallschutz
Auch wenn Ihnen Bank-, Kredit, SIM- oder Kundenkarten abhanden            Kein Selbstbehalt für versicherte Personen bis 69 Jahren 1. / Der
gekommen sind, fängt Sie LTA Travel & Home auf. Sie sparen Geld, Zeit     Selbstbehalt beträgt 20 % der erstattungsfähigen Kosten für versi-
und vor allem Nerven, da wir uns aufmerksam, schnell und unkompli-        cherte Personen ab 70 Jahren je Schaden im Falle einer unerwarte-
ziert um Ihre Situation kümmern.                                          ten schweren Erkrankung. Bei allen anderen Ereignissen entfällt der
Dokumentenschutz                                                          Selbstbehalt.
Bei Bedarf können Sie auch wichtige Dokumente – etwa den Personal-        1
                                                                              Bis Vollendung des 70. Lebensjahres.

ausweis, Reisepass oder Versicherungspolicen – bei uns archivieren
lassen. Bei Verlust oder Diebstahl übermitteln wir die betreffenden             Hinweise auf Leistungs- und Risikoausschlüsse
Kopien an die von Ihnen gewünschte Adresse oder Faxnummer, bei-
spielsweise die nächste Auslandsvertretung der Bundesrepublik.            Was ist grundsätzlich nicht versichert?
Schlüsseldienst – sofort und kostenlos                                    Die vorsätzliche Herbeiführung eines Versicherungsfalls, Schäden,
Vor der eigenen Tür zu bemerken, dass man seine Schlüssel verloren        die mit hoher Wahrscheinlichkeit vorhersehbar waren und Schäden durch
hat, sorgt für Stress und Anspannung – normalerweise. Mit LTA Travel      Krieg, Kriegsereignisse, Bürgerkrieg, innere Unruhe, Terrorwarnungen
& Home allerdings stellt diese unangenehme Situation kein Problem         und -anschlägen, Massenvernichtung, Pandemie, Kernenergie oder Ein-
mehr dar!                                                                 griffe von hoher Hand sind in allen Leistungsarten nicht versichert.
Rund um die Uhr erreichbar
Unsere LTA Travel & Home Hotline ist rund um die Uhr erreichbar und       Wird die versicherte Person von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen
leitet nach Nennung eines vorher vereinbarten Kennworts sofort alle       im Ausland überrascht, besteht Versicherungsschutz für die ersten
notwendigen Schritte für Sie ein.                                         sieben Tagen nach Beginn der Ereignisse.

  Beschreibung des Versicherungsschutzes                                  Auslandsreise-Krankenversicherung
                                                                          Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere
Die vollständige Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte den              • für Behandlungen, die der alleinige Grund oder einer der Gründe
entsprechenden Abschnitten in den nachfolgenden Versicherungs-                für den Antritt der Reise waren.
bedingungen.

12 Jahresreiseschutz Flexible                                                                                        Jahresreiseschutz Flexible 13
Jahresreiseschutz Flexible - Flexibler geht's nicht: Gestalten Sie Ihren individuellen Versicherungsschutz - LTA Reiseschutz
• für Heilbehandlungen oder sonstige Maßnahmen, die das medizi-           • Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Verände-
    nisch notwendige Maß übersteigen, sowie für Übermaßberechnun-             rung von Daten.
    gen und wucherische Rechnungsstellungen. In diesen Fällen kann          • Wegen Personenschäden, die aus der Übertragung einer Krankheit
    der Versicherer die Leistungen auf ein angemessenes Maß kürzen,           der versicherten Person resultieren.
    wenn nicht vor Behandlungsbeginn der medizinische Assisteur
    kontaktiert wird.                                                     Weitere Ausschlüsse oder Einschränkungen des Versicherungsschutzes
                                                                          entnehmen Sie bitte den entsprechenden Abschnitten in den Versicherungs-
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und                                   bedingungen Ihres gewählten Tarifes.
Reise-Ausfallschutz
Es besteht u.a. kein Versicherungsschutz für Ereignisse, mit denen zur      Wichtige Hinweise zu Ihrem Versicherungsschutz
Zeit des Tarifabschlusses oder der Reisebuchung zu rechnen war.
                                                                          Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss?
Reise-Unfallversicherung                                                  Sie müssen bei Vertragsabschluss alle Angaben vollständig und wahr-
Es besteht kein Versicherungsschutz für folgende Unfälle,                 heitsgemäß machen. Sofern Sie dagegen verstoßen, gefährden Sie
  • Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusst-          Ihren Versicherungsschutz.
    seinsstörungen sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle
    oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versich-         Welche Pflichten müssen Sie grundsätzlich beachten,
    erten Person ergreifen.                                               wenn der Versicherungsfall eintritt?
  • Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Krieg- oder Bürger-     Halten Sie den Schaden möglichst gering und vermeiden Sie alles, was
    kriegsereignisse verursacht sind.                                     zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte.
Ausgeschlossen sind außerdem folgende Beeinträchtigungen:
  • Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen           Bei Notfällen wählen Sie bitte sofort die 24-Stunden-Notrufnummer:
    und Gehirnblutungen                                                   Telefon +49 (0) 6204 70 150 40 und zeigen den Schaden umgehend
  • Gesundheitsschäden durch Strahlen                                     der Lifecard-Travel-Assistance GmbH schriftlich per jeweiligem LTA-
  • Infektionen (z.B. durch Insektenstiche oder -bisse)                   Formular zur Schadenanzeige an.
  • Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am              Bitte beantworten Sie alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß und
    Körper der versicherten Person                                        fügen die erforderlichen Unterlagen und Belege im Original bei der
                                                                          Lifecard-Travel-Assistance GmbH zur Weiterleitung an die entspre-
Reise-Haftpflichtversicherung                                             chenden Versicherer bei.
Es besteht kein Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche,             Die Schadenformulare erhalten Sie telefonisch bei der LTA unter:
aus Schäden                                                               Telefon +49 (0) 6204 7015060 oder www.lta-reiseschutz.de zum
  • Infolge der Ausübung von Jagd.                                        Ausdrucken.
  • Aus Schadensfällen von Angehörigen der versicherten Person,
    die mit ihr in häuslicher Gemeinschaft leben.                         Welche Rechtsfolgen ergeben sich bei der
    Als Angehörige gelten Ehegatten/Lebensgefährten, Eltern und           Nichtbeachtung der Pflichten?
    Kinder, Adoptiveltern und Kinder, Stiefeltern und Kinder, Großenkel   Wird eine der Pflichten verletzt, so kann der Versicherer die Leistung
    und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und Kinder (Personen,       entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies kann bis
    die durch ein familienähnliches, auf Dauer angelegtes Verhältnis      zum Verlust der kompletten Versicherungsleistung führen.
    wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).
                                                                          Für welche Reisen gilt der Versicherungsschutz?
  • Zwischen versicherten Personen, die über einen LTA-Tarif              Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele, vorübergehende
    abgesichert sind.                                                     Reisen, die innerhalb des versicherten Zeitraumes angetreten werden.
  • Durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser (einschließ-       Es besteht Versicherungsschutz für die ersten 56 Tage einer Urlaubs-
    lich Gewässerschäden).                                                und/oder Geschäftsreise.

14 Jahresreiseschutz Flexible                                                                                     Jahresreiseschutz Flexible 15
Jahresreiseschutz Flexible - Flexibler geht's nicht: Gestalten Sie Ihren individuellen Versicherungsschutz - LTA Reiseschutz
Kann der Erst- bzw. Folgebetrag nicht rechtzeitig abgebucht werden,
Als versicherte Inlandsreise gilt eine Reise im Land des Haupt-            gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz, es sei denn, Sie haben die
wohnsitzes mit anschließendem Übernachtungsaufenthalt in mehr              Nichtzahlung nicht zu vertreten, wofür Sie aber beweispflichtig sind.
als 50 km Entfernung vom Hauptwohnsitz.
                                                                             Tarif- und Verbraucher-Informationen
Wann tritt der Versicherungsschutz erstmals in Kraft?
Der Versicherungsschutz beginnt erstmals ab Zugang des Bestätigungs-       Leistungsbestätigung
schreibens der LTA, wenn der Erstbeitrag rechtzeitig bei Fälligkeit be-      • Auslandsreise-Krankenversicherung (Seite 37)
zahlt wurde, es sei denn, der Antragstellende hat die Nichtzahlung nicht       inklusive Auslandsreise-Rückholkosten
zu vertreten, wofür er aber beweispflichtig ist.                               inklusive Inlandsreise-Rückholkosten
                                                                             • Reise-Beistands- und Assistance-Leistungen
In der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung inklusive Umbuchungs-             • Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (Seite 44)
gebührenabsicherung beginnt der Versicherungsschutz für gebuchte             • Reise-Ausfallschutz (Seite 49)
Reisen erstmals, wenn der Abschluss des LTA Vertrages bis maximal            • Umbuchungsgebühren-Versicherung (Seite 51)
30 Tage vor Reiseantritt erfolgt. Dieses gilt ebenfalls für separat          • Reise-Unfallversicherung (Seite 51)
gebuchte Leistungsbausteine und Einzelleistungen, wenn diese zu ge-          • Private Reise-Haftpflichtversicherung (Seite 59)
buchten Reise-Leistungsbausteine und versicherten Reise-Einzelleis-          • Travel & Home (Seite 64)
tungen abgrenzbar sind. Für den gültigen Versicherungsschutz zu allen        • Med. Notruf- und Servicezentrale (Tag und Nacht)
anderen Leistungsarten bzw. Tarif-Bausteinen kann der Abschluss bis          • Service-Rufnummer des Versicherers
zum Antritt der Reise erfolgen.
                                                                           Der von Ihnen gewählte Jahresreiseschutz Flexible gilt weltweit für
Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz                             beliebig viele Reisen, ganz gleich, ob Sie diese mit dem Auto, mit dem
innerhalb der Vertragslaufzeit?                                            Reisebus, mit der Bahn, mit dem Flugzeug oder mit dem Schiff unter-
Der Versicherungsschutz beginnt in der Reise-Rücktrittskosten-Versiche-    nehmen. Vom Versicherungsschutz werden alle im Voraus gebuchten
rung nebst Umbuchungsgebührenabsicherung unter den oben genannten          Reiseleistungen umfasst. Die Versicherungssumme beträgt bei Einzelta-
Voraussetzungen, jedoch nicht vor Buchung der jeweiligen Reise, und        rifen 5.000 Euro je Reise/bei Familientarifen 10.000 Euro je Reise. Der
endet mit dem Antritt der Reise. In den übrigen Vertragsarten beginnt      Versicherungsschutz gilt grundsätzlich innerhalb der ersten 56 Tage
der Versicherungsschutz mit dem Antritt der Reise und endet mit dem        bei Urlaubs- und Geschäftsreisen.
Abschluss der Reise.                                                       Die nachfolgenden Tarif- und Verbraucherinformationen beinhalten alle
                                                                           wichtigen Daten zu Ihrem Versicherungsschutz.
  Wichtige Hinweise zur Vertragslaufzeit und
  Beitragszahlung                                                            Bitte nehmen Sie diese Broschüre daher mit zu Ihren Reise-
                                                                             unterlagen und bewahren diese sorgfältig auf.
Der Vertrag gilt zunächst für ein Jahr und verlängert sich jeweils um
ein weiteres Jahr, wenn nicht einem der Vertragspartner bis spätestens     Bitte beachten Sie unbedingt die folgende Einschränkung für die erst-
einem Monat vor Ablauf des Vertragsjahres eine Kündigung zugeht. Die       malige Gültigkeit des Versicherungsschutzes zur Reise-Rücktrittskos-
Zahlung des Jahresbetrages erfolgt durch Bankeinzug. Der Betrag ist        ten-Versicherung nebst Umbuchungsgebührenabsicherung.
umgehend nach Zugang des Bestätigungsschreibens der LTA fällig.
                                                                             • Der Versicherungsschutz im Rahmen der Reise-Rücktrittskosten-
Falls der Beitrag per Überweisung bezahlt wird, gilt der Versicherungs-        Versicherung gilt nicht für Reisen, wenn der LTA Vertrag nicht min-
schutz nach Zugang des Bestätigungsschreibens der LTA, wenn die                destens 30 Tage vor Reiseantritt geschlossen wurde. Dieses gilt
Überweisung des Tarifbetrags umgehend nach Zugang des Antrages                 ebenfalls für separat gebuchte Leistungsbausteine und Einzelleis-
bei der LTA ausgeführt wird.                                                   tungen, wenn diese zu gebuchten und versicherten Leistungen
                                                                               abgrenzbar sind.

16 Jahresreiseschutz Flexible                                                                                     Jahresreiseschutz Flexible 17
Jahresreiseschutz Flexible - Flexibler geht's nicht: Gestalten Sie Ihren individuellen Versicherungsschutz - LTA Reiseschutz
• Diese Broschüre dient nicht nur zu Ihrer Information, sondern            Wenn Sie die Reise nicht antreten können
    wird mit der Absendung des von Ihnen vollständig ausgefüllten            (Reise-Rücktrittskosten-Versicherung)
    Antrags auch Versicherungsdokument. Bitte nehmen Sie diese               Sie sind verpflichtet, die Reise umgehend nach Eintritt des versicherten
    Broschüre daher mit zu Ihren Reiseunterlagen und bewahren                Rücktrittsgrundes zu stornieren, um die Rücktrittskosten möglichst
    diese sorgfältig auf.                                                    gering zu halten. Bitte reichen Sie alle Buchungsunterlagen mit der
                                                                             Stornokosten-Rechnung umgehend ein.

  Hinweise im Schadensfall                                                   Schwere Unfallverletzung und unerwartete schwere Erkrankung
                                                                             müssen Sie durch eine ärztliche Bescheinigung auf unserem Vordruck
Hier sind alle Leistungsarten aufgeführt, die über die Lifecard-Travel-      (LTA-Schadenanzeige), u.a. mit Angaben der Diagnose, des Krankheit-
Assistance GmbH angeboten werden. Bitte entnehmen Sie hieraus die            verlaufes und eventueller Vorerkrankungen, nachweisen; psychiatrische
Hinweise, die zu den Leistungsarten in dem von Ihnen gewählten Tarif         Erkrankungen durch eine ärztliche Bescheinigung des behandelnden
aufgeführt sind.                                                             Facharztes für Psychiatrie auf dem Vordruck der LTA-Schadenanzeige.
                                                                             Weitere Pflichten entnehmen Sie bitte den Abschnitten „Obliegenheiten“
Bei einer notwendigen, ärztlichen Behandlung im                              in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Ausland (Auslandsreise-Krankenversicherung)
Halten Sie den Schaden möglichst gering und vermeiden Sie alles,             Benötigte Unterlagen im Schadensfall:
was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. Im Falle einer           • LTA-Formular zur Schadenanzeige inklusive Fragebogen zur
stationären Behandlung im Krankenhaus, vor Beginn umfänglicher                  ärztlichen Bescheinigung.
ambulanter oder stationärer diagnostischer und therapeutischer Maß-           • Buchungsunterlagen in Kopie, Stornokosten-Rechnung/en im
nahmen wählen Sie bitte sofort die 24-Stunden-Notrufnummer:                     Original, gegebenenfalls weitere Unterlagen und Belege laut dem
+49 (0) 6204 70 150 40                                                          Formular zur Schadenanzeige.

Zeigen Sie den Schaden umgehend, spätestens nach Abschluss der               Bei Abbruch der Reise, Reise-Unterbrechung oder
Reise, an und reichen Sie alle relevanten Unterlagen im Original ein. Wei-   Reise-Verlängerung (Reise-Ausfallschutz)
tere Obliegenheiten entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Abschnitt         Können Sie die Reise wegen Krankheit oder Unfallverletzung nicht plan-
in den Versicherungsbedingungen.                                             mäßig beenden oder müssen diese unterbrechen, so begeben Sie sich
                                                                             bitte umgehend in ärztliche Behandlung vor Ort und (insbesondere
Benötigte Unterlagen im Schadensfall:                                        bei stationärem Krankenhausaufenthalt) nehmen umgehend Kontakt
  • LTA-Formular zur Schadenanzeige                                          über die 24-Stunden-Notruf-Nummer: +49 (0) 6204 70 150 40 zum
  • Bei ambulanter Behandlung: Arztbericht, Arztrechnungen,                  ärztlichen Dienst auf und folgen dessen Anweisungen.
    Rezepte, Kassenbelege                                                    Lassen Sie sich qualifizierte Arzt- und Krankenhausberichte persönlich
  • Bei stationärer Behandlung: Krankenhausbericht, -rechnungen              aushändigen und reichen diese zusammen mit den Reiseunterlagen ein.
                                                                             Halten Sie die etwaigen notwendig gewordenen Beförderungs- und
Wenn ein medizinischer Rücktransport erfolgen                                Übernachtungskosten so gering wie möglich und weisen Sie die Höhe
muss und bei zusätzlichen Assistance- und Beistands-                         der Kosten für gebuchte, aber nicht mehr in Anspruch genommene
leistungen (Rückholkosten-Versicherungen und                                 Reiseleistungen nach.
Versicherung von Assistance-Leistungen)*
                                                                             Benötigte Unterlagen im Schadensfall:
Benötigte Unterlagen im Schadensfall:                                         • LTA-Formular zur Schadenanzeige
 • Kostenbelege zu den versicherten Leistungen                                • Ärztliches Attest vom behandelnden Arzt vor Ort mit Diagnose
                                                                                und Krankheitsverlauf
                                                                              • Ursprüngliche Buchungsunterlagen in Kopie, Neu- und/oder
                                                                                Umbuchungen im Original

18 Jahresreiseschutz Flexible                                                                                        Jahresreiseschutz Flexible 19
Wenn gebuchte Reiseleistungen umgebucht werden
müssen (Umbuchungsgebühren-Versicherung)
  • LTA-Formular zur Schadenanzeige
  • Buchungsunterlagen in Kopie
  • Umbuchungsgebühren-Beleg im Original

Bei Reiseunfällen (Reise-Unfallversicherung)                                                    Jahresreiseschutz Flexible für Kunden der
Es bestehen folgende Obliegenheiten: Nach einem Unfall, der                                     Lifecard-Travel- Assistance Gesellschaft für
voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt, müssen Sie oder die                          Reiseschutz mbH Mannheim
versicherte Person umgehend
  • einen Arzt hinzuziehen,                                                                       Allgemeine Vertragsinformationen,
  • seine Anordnungen befolgen und                                                                Versicherungsbedingungen und Merkblatt zur
  • uns unterrichten                                                                              Datenverarbeitung
Werden Ärzte vom Versicherer beauftragt, muss sich die versicherte
Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten                               Sie als Kunden der Lifecard-Travel-Assistance-Unternehmensgruppe
einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles trägt der                          sind die versicherten Personen. Der Versicherer erbringt die vertrag-
Versicherer.                                                                                    lich vereinbarten Leistungen. Die vereinbarten Leistungen sind in den
Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist dieses innerhalb von 48 Stunden                           nachfolgenden Versicherungsbedingungen aufgeführt. Diese Leistun-
zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Dem Ver-                               gen ergeben sich aus dem Versicherungsvertrag.
sicherer ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion
durch einen von ihm beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.                                      Zusätzlich bietet der Versicherer an einen kostenlosen, telefonischen,
                                                                                                ärztlichen Storno-Beratungsservice an (TelMed):
Bei Versicherungsfällen (Reise-Haftpflichtversicherung)
Schadensanzeige: Sie bzw. die versicherte Person hat bei Eintritt                               1. Falls eine versicherte Person vor einer versicherten Reise erkrankt
eines Versicherungsfalles folgende Obliegenheiten                                               oder einen Unfall erleidet, steht dieser Person ein ärztlicher, reiseme-
  • Jeder Versicherungsfall ist uns umgehend anzuzeigen, auch                                   dizinischer Beratungsservice hinsichtlich der Entscheidung, ob und
    wenn noch keine Schadensersatzansprüche erhoben wurden                                      wann die versicherte Reise storniert oder umgebucht werden sollte
  • Wird gegen die versicherte Person ein Haftpflichtanspruch erho-                             zur Verfügung. Die Inanspruchnahme des Services ist auf freiwilliger
    ben, ein staatsanwaltliches, behördliches oder gerichtliches Ver-                           Basis.
    fahren eingeleitet, ein Mahnbescheid erlassen oder ihr gerichtlich
    der Streit verkündigt, haben Sie bzw. die versicherte Person dies                           2. Es erfolgt eine kostenlose, neutrale Experten-Empfehlung hin-
    ebenfalls umgehend anzuzeigen                                                               sichtlich der gebuchten Reise, basierend auf den Angaben und/oder
                                                                                                übermittelten Unterlagen zur Diagnose, Therapie und Krankheitsver-
Bedingungen für die Teilnahme an LTA Travel & Home                                              lauf, soweit möglich.
Sorgfaltspflichten: Die versicherte Person hat zur Vermeidung von Miss-
brauch dafür Sorge zu tragen, dass ein Dritter keine Kenntnis von den                           3. Die Stornierung der Reise gilt als unverzüglich, wenn diese zu einem
persönlichen Zugangsdaten (Schutzbriefnummer, pers. Daten) erhält.                              späteren Zeitpunkt erfolgt, weil sich, entgegen der ärztlichen Empfeh-
Ist der versicherten Person bekannt, dass ein Dritter darüber Kenntnis                          lung eine Reiseunfähigkeit zu einem späteren Zeitpunkt einstellt.
erhalten hat, oder besteht der dringende Verdacht einer derartigen
Kenntnisnahme, so ist die versicherte Person verpflichtet, umgehend                             4. Wird die Reise trotz entsprechender Empfehlung nicht storniert, er-
die Zugangsdaten zu ändern oder zu sperren. Zur Gewährleistung eines                            folgt die Prüfung eines Versicherungsfalles, wenn die Reise im Nach-
reibungslosen Ablaufes hat die versicherte Person etwaige Adressän-                             hinein aufgrund dieser Erkrankung oder Unfallverletzungen storniert
derungen der LTA über das Servicecenter mitzuteilen.                                            wurde, nur in Höhe der Stornokosten, die bei umgehender Stornierung
* Diese Leistungen werden durch den medizinischen Dienst der Notruf-Servicenummer organisiert   angefallen wären.
und mit dem Versicherer direkt abgerechnet.

20 Jahresreiseschutz Flexible                                                                                                           Jahresreiseschutz Flexible 21
Storno-Beratungsservice Tel.: +49 (0) 6204 – 70 150 45                     Spezielle Versicherungsbedingungen
Diese Bedingungen beinhalten die Annahmerichtlinien des Versicherers,      LTA MJRV AVB 2019 Teil 3 – 8
die gemäß § 7 VVG (Information des Versicherungsnehmers) in Zusam-
menhang mit der VVG-Informationspflichtenverordnung (VVG InfoV) zu         Teil 3
erteilenden Allgemeinen Vertragsinformationen sowie das Merkblatt          Bedingungen für die Auslandsreise-Krankenversicherung inkl.
zur Datenverarbeitung und wurden für Kunden der Lifecard Travel Assis-     Auslandsreise- und Inlandsreise-Rückholkosten-Versicherung und
tance Unternehmensgruppe zusammengefasst und erweitert.                    Reise-Assistance- und Beistandsleistungen (MJRV AVB 2019 ARKV)
                                                                           § 1 Was ist versichert?
Inhaltsverzeichnis                                                         § 2 Welche Leistungen sind versichert?
                                                                           § 3 Inlandsreisen
Allgemeine Vertragsinformationen und Allgemeine                            § 4 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Versicherungsbedingungen für den Jahresreiseschutz                         § 5 Was gilt für die Erbringung von Versicherungsleistungen?
Flexible (Teil 1 – 2)                                                      § 6 Wann sind Verauslagungen zurück zu zahlen?
                                                                           § 7 Was ist nach einem Versicherungsfall zu beachten (Obliegenheiten)?
Teil 1                                                                     § 8 Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?
Allgemeine Vertragsinformationen
§1     Informationen zum Versicherer                                       Teil 4
§ 2 Informationen zur Servicegesellschaft                                  Bedingungen für die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
§ 3 Informationen zu den versicherten Leistungen                           (MJRV AVB 2019 RR)
§ 4 Informationen zum Vertrag                                              §1     Was ist bei Nichtantritt der gebuchten und versicherten Reise
§ 5 Beschwerdemöglichkeiten                                                       versichert?
                                                                           § 2 Unter welchen Voraussetzungen erbringt der Versicherer die
Teil 2                                                                            Leistung?
Allgemeine Versicherungsbedingungen (MJRV AVB 2019 AB)                     § 3 Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind zu
§1     Wer ist versicherte Person?                                                beachten?
§ 2 Für welche Reisen gilt die Versicherung?                               § 4 Was muss die versicherte Person bei Eintritt der in § 2
§ 3 Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten Personen?          genannten Ereignisse unbedingt unternehmen (Obliegenheiten)?
§ 4 Prämienzahlung für den Gruppenversicherungsvertrag                     § 5 Welche Rechtsfolgen ergeben sich bei Verletzung von
§ 5 Wann ist der Beitrag zu zahlen und welche Laufzeit hat der Vertrag?           Obliegenheiten?
§ 6 Was müssen versicherte Personen bei der Beitragszahlung                § 6 Wie hoch ist die maximale Entschädigungsleistung und welchen
       beachten?                                                                  Selbstbehalt muss/müssen die versicherte/n Person/en tragen?
§ 7 Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?                        § 7 Vermittlungsentgelte
§ 8 Welche Pflichten muss die versicherte Person im Schadensfall
       unbedingt erfüllen (Obliegenheiten)?                                Teil 5
§ 9 Welche Rechtsfolgen ergeben sich bei Verletzung der Obliegenheiten?    Bedingungen für den Reise-Ausfallschutz (Reiseabbruchkosten-
§ 10 Was gilt für Entschädigungen aus anderen Versicherungs-               Versicherung) (MJRV AVB 2019 RA)
       verträgen?                                                          §1     Welche zusätzlichen Leistungen bietet der Versicherer bei Ab-
§ 11 In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz bzw.                      bruch und Unterbrechung einer gebuchten und versicherten Reise?
       verliert die versicherte Person den Anspruch auf                    § 2 Wie hoch ist die maximale Entschädigungsleistung und welchen
       Versicherungsleistung?                                                     Selbstbehalt müssen die versicherten Personen tragen?
§ 12 Wann verjähren Ansprüche auf Versicherungsleistungen?                 § 3 Welche Obliegenheiten muss die versicherte Person nach
§ 13 Wann sind die Leistungen fällig?                                             Eintritt eines der in § 2 der MJRV AVB 2019 RR genannten
§ 14 In welcher Währung werden die Leistungen erbracht?                           Ereignisse unbedingt unternehmen?
                                                                           § 4 Welche Rechtsfolgen ergeben sich bei Verletzung der Obliegenheiten?

22 Jahresreiseschutz Flexible                                                                                    Jahresreiseschutz Flexible 23
Teil 6                                                                Teil 1 / Allgemeine Vertragsinformationen
Bedingungen für die Umbuchungsgebühren-Versicherung
(JRV AVB 2019 UMB)                                                  §1 Informationen zum Versicherer
§1     Was ist versichert?                                          HDI Global SE
§ 2 Unter welchen Voraussetzungen erbringt der Versicherer          HDI-Platz 1
       die Leistung?                                                30659 Hannover
§ 3 In welcher Höhe leistet der Versicherer Entschädigung?          E-Mail: info@hdi.global
                                                                    Internet: www.hdi.global
Teil 7
Bedingungen für die Reise-Unfallversicherung (MJRV AVB 2019 RUV)    Vorstand: Dr. Christian Hinsch (Vorsitzender)
§ 1 Was ist versichert?                                             Frank Harting, Clemens Jungsthöfel, Dr. Thomas Kuhnt,
§ 2 Welche Leistungsarten sind versichert?                          Dr. Edgar Puls, Dr. Stefan Sigulla, Jens Wohlthat
§ 3 Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?
§ 4 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?   Handelsregister: Sitz Hannover HR Hannover B60320
§ 5 Welche kumulierte Höchstentschädigung gilt in der Gruppen-      UstID: DE 219828782
     Unfallversicherung?                                            Versicherungssteuer-Nr. 9116/809/00371
§ 6 Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?         VU-Nr. 5096
§ 7 Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?
§ 8 Wann sind die Leistungen fällig?                                Zuständige Aufsichtsbehörde
                                                                    HDI unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienst-
Teil 8                                                              leistungsaufsicht (BaFin). Sollten Sie mit einer Entscheidung oder
Bedingungen für die private private Reise-Haftpflichtversicherung   Verhaltensweise des Versicherers nicht einverstanden sein und hat
(MJRV AVB 2019 R-PHV)                                               auch eine Beschwerde an den Vorstand keine Abhilfe beschaffen,
§1     Was ist versichert?                                          können Sie sich über eine Petition an die Bundesanstalt für Finanz-
§ 2 Wofür besteht Versicherungsschutz?                              dienstleistungsaufsicht wenden. Die Möglichkeit, Ihre Beschwerde auf
§ 3 Welche Leistungen werden bis zu welcher Höhe erbracht?          dem Rechtsweg geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.
§ 4 Wann besteht kein Versicherungsschutz? (Ausschlüsse)
§ 5 Was ist im Versicherungsfall zu tun? (Obliegenheiten)           Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
                                                                    Bereich Versicherungen
Teil 9                                                              Graurheindorfer Str. 108
Bedingungen für LTA Travel & Home                                   53117 Bonn
1      Kundenvorteil                                                Telefon: +49 228 4108-0
2      Vertragspartner                                              IVBB: +49 228 436-0
3      Versicherer – Versicherter                                   Internet: http://www.bafin.de
4      Sorgfaltspflichten                                           Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers
5      Haftung des Berechtigten                                     Die Hauptgeschäftstätigkeit von HDI ist im In- iund Ausland der Betrieb
6      Datenschutz                                                  der Schaden- und Unfallversicherung sowie zusätzlich der Kredit-,
7      Gültigkeit/Kündigung                                         Kautions- und Rechtsschutzversicherung und Beistandsleistungen.

Teil 10                                                             § 2 Informationen zur Service-Gesellschaft
Datenschutzhinweise Reiseschutz-Leistungen                          Assekuradeur
                                                                    GAEDE&GLAUERDT
Teil 11                                                             Assecuradeur GmbH & Co.KG
Prämienanteile in Versicherungspaketen                              Herrengraben 3
                                                                    20459 Hamburg

24 Jahresreiseschutz Flexible                                                                              Jahresreiseschutz Flexible 25
Kontaktdaten Servicebereich                                               Die Frist beginnt am Tag der Abgabe der Vertragserklärung im Auf-
Telefon: +49 40 37 65 3 - 330                                             nahmeantrag gegenüber der LTA bei gleichzeitiger Erklärung der ver-
Fax: +49 40 37 65 3 - 210                                                 sicherten Person, dass sie die Vertragsbestimmungen einschließlich
E-Mail: lifecard@gaedeglauerdt.de                                         der Allgemeine und Spezielle Versicherungsbedingungen sowie die
                                                                          Vertragsinformationen gemäß § 7 Abs. 2 des Versicherungsvertrags-
Kontaktdaten im Schadensfall                                              gesetzes und diese Belehrung in Textform erhalten und zur Kenntnis
Telefon: +49 40 37 65 3 - 355                                             genommen hat.
Fax: + 49 40 37 65 3 - 220                                                Im elektronischen Geschäftsverkehr (Online-Antrag bzw. Online-Ver-
E-Mai: schadenservice@gaedeglaueredt.de                                   tragsabschluss) beginnt die Widerrufsfrist nicht, bevor auch die speziell
                                                                          für diesen Vertriebsweg geltenden zusätzlichen Pflichten gemäß § 312e
Der Assekuradeur erhält im Bereich der Reiseversicherungen für die        Abs. 1 Satz 1 BGB (Mittel zur Korrektur von Eingabefehlern, Bestätigung
Vermittlung von Versicherungsverträgen Vollmachten als Abschluss-         des Antrags) erfüllt wurden.
agent für den von ihm vertretenen Versicherer. Hierbei übernimmt er
vollständig die in diesem Zusammenhang anfallenden Tätigkeiten der        Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung
Vertrags- und Schadenbearbeitung. Der Assekuradeur ist berechtigt,        des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
vertraglich obliegende Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen
des Versicherungsnehmers für den/die Versicherer in Empfang zu            Lifecard-Travel-Assistance Gesellschaft für Reiseschutz mbH
nehmen. Diese gelten als erfüllt, wenn sie bei dem Assekuradeur ein-      Besselstraße 25
gegangen sind; er ist zur Weitergabe an die Versicherer verpflichtet.     68219 Mannheim

§ 3 Informationen zu den versicherten Leistungen                          Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz
Diese Versicherung versichert die LTA Kunden auf Reisen mit den in die-   rückwirkend ab Beginn und die LTA erstattet eventuell entrichtete
sen Bedingungen aufgeführten definierten Leistungen. Der Versicherer      Beträge, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zurück.
erbringt die vertraglich vereinbarten Versicherungsleistungen im Rahmen
dieser Bedingungen. Mit Ausnahme des im Aufnahmeantrag genannten          Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag von beiden
Betrags sind von den versicherten Personen keine weiteren Kosten für      Seiten auf ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor die
den Vertragsabschluss und den Versicherungsschutz zu tragen.              versicherte Person das Widerrufsrecht ausgeübt hat. Das Widerrufs-
Der Betrag ist gemäß der im Aufnahmeantrag aufgeführten Zahlungs-         recht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als
weise von den versicherten Personen zu leisten; siehe auch § 6 der        einem Monat.
Allgemeinen Versicherungsbedingungen MJRV AVB 2019 AB. Diese
Versicherungsbedingungen können vom Versicherer für neue, nicht           Laufzeit und Kündigungsbedingungen
jedoch für bestehende Verträge jederzeit geändert werden.                 Die Laufzeit des Vertrages ist in der Vertragsdatenübersicht des
                                                                          Bestätigungsschreibens angegeben. Vor Ablauf der vereinbarten Ver-
§ 4 Informationen zum Vertrag                                             tragslaufzeit kann der Vertrag nur aus den gesetzlichen und gegebe-
Es handelt sich um Gruppenversicherungsverträge zwischen der              nenfalls den in den Versicherungsbedingungen vorgesehenen Gründen
Lifecard-Travel-Assistance-Unternehmensgruppe und dem Versiche-           gekündigt werden.
rer/dem Assekuradeur zugunsten der Kunden (versicherte Personen)
der LTA. Der Vertrag ist durch die Deckungsbestätigung des Versiche-      Anzuwendendes Recht, zuständiges Gericht
rers/Assekuradeurs zustande gekommen.                                     Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand im Inland
                                                                          für Klagen gegen den Versicherer ist Hannover.
Widerrufsbelehrung
Die versicherte Person kann Ihre Vertragserklärung innerhalb von          Ist die versicherte Person eine natürliche Person, ist auch das Gericht
14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (zum Beispiel Brief,         örtlich zuständig, in dessen Bezirk die versicherte Person zur Zeit der
Fax, E-Mail) widerrufen.                                                  Klageerhebung ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen,

26 Jahresreiseschutz Flexible                                                                                     Jahresreiseschutz Flexible 27
ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für Klagen gegen die versicherte        Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausgeübt wird, zählen – unab-
Person ist dieses Gericht ausschließlich zuständig.                        hängig vom Verwandschaftsgrad und vom Wohnsitz – zu den ver-
Liegt der Wohnsitz, Sitz oder die Niederlassung (bei juristischen          sicherten Personen.
Personen) in einem Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft,        b) Partnertarif: Maximal zwei Erwachsene zählen – unabhängig vom Ver-
ist der Gerichtsstand wiederum Hannover.                                   wandschaftsgrad und vom Wohnsitz, zu den versicherten Personen.
                                                                         c) Familientarif: Maximal zwei Erwachsene und maximal fünf mitrei-
Vertragssprache                                                            sende Kinder unter 18 Jahren bzw. unter 23 Jahren, wenn keine auf
Die Vertragssprache ist deutsch. Jegliche Kommunikation erfolgt            Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausgeübt wird, zählen – unab-
ausschließlich in deutscher Sprache.                                       hängig vom Verwandschaftsgrad und vom Wohnsitz – zu den versi-
                                                                           cherten Personen.
§ 5 Beschwerdemöglichkeiten                                              Für Kinder unter 16 Jahren, die ohne einen Elternteil verreisen, gilt der
HDI ist Mitglied im Verein Versicherungs-Ombudsmann e.V.. Versiche-      Versicherungsschutz nur, wenn diese von einer Aufsichtsperson auf
rungsnehmer und versicherte Personen können damit, außer für die         der Reise begleitet werden.
Krankenversicherung, das kostenlose außergerichtliche Streitschlich-
tungsverfahren in Anspruch nehmen. Der Versicherungs-Ombuds-             § 2 Für welche Reisen gilt die Versicherung?
mann kann Beschwerden bis zu einem Streitwert von zurzeit 80.000         Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele vorübergehenden
Euro behandeln.                                                          Urlaubsreisen, die innerhalb des versicherten Zeitraumes angetreten
HDI verpflichtet sich, bei Entscheidungen bis zu einer Höhe von 5.000    werden. Es besteht Versicherungsschutz für 56 Tage bei Urlaubs- und
Euro auf die Anrufung eines Gerichts zu verzichten und den Schlich-      Geschäftsreisen.
terspruch des Ombudsmannes anzuerkennen.                                 Versicherte Reise
                                                                         Als versicherte Reise gilt eine ununterbrochene Abwesenheit in
Die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten bleibt hiervon unberührt.   mehr als 50 km vom ständigen Hauptwohnsitz mit mindestens einer
                                                                         Übernachtung. Eine hauptberufliche Außendiensttätigkeit sowie Fahrten
Der Versicherungs-Ombudsmann ist zu erreichen unter:                     zwischen dem Wohnsitz und der Arbeitsstätte fallen nicht unter den
beschwerde@versicherungsombudsmann.de                                    Versicherungsschutz.
Postfach 080632, 10006 Berlin
                                                                         § 3 Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten
                                                                         Personen?
  Teil 2 / Allgemeine Versicherungsbedingungen                           Die Gruppenversicherungsverträge sind zugunsten der Kunden der
  für den Jahresreiseschutz Flexible für Kunden der                      LTA abgeschlossen worden. Diese sind die versicherten Personen. Die
  Lifecard-Travel-Assistance Gesellschaft für Reise-                     versicherte Person kann Leistungen aus der Versicherung ohne die
  schutz mbH Mannheim (LTA MJRV AVB 2019 AB)                             Mitwirkung der LTA unmittelbar beim Versicherer geltend machen. Die
                                                                         Leistung erfolgt direkt an die versicherte Person. Die LTA als Versiche-
Die nachstehenden Regelungen unter § 1 bis 17 gelten für alle in         rungsnehmer informiert jede versicherte Person über den im Rahmen
diesen Bedingungen genannten Jahres-Reiseversicherung.                   des Gruppenversicherungsvertrages bestehenden Versicherungs-
                                                                         schutz und über das Recht der versicherten Person anhand dieser
§ 1 Wer ist versicherte Person?                                          Bedingungen. Die Ausübung sonstiger Rechte aus dem Gruppenversi-
Sämtliche Kunden sowie deren mitversicherte Personen der Lifecard-       cherungsvertrag steht nicht der versicherten Person, sondern nur dem
Travel-Assistance-Unternehmensgruppe, die ihren ständigen, gesetzli-     Versicherungsnehmer zu. Alle für den Versicherungsnehmer geltenden
chen Hauptwohnsitz in einem Staatsgebiet eines Landes der Europäi-       Bestimmungen sind auf den Rechtsnachfolger und sonstige Anspruch-
schen Union (EU) haben.                                                  steller entsprechend anzuwenden. Die Versicherungsansprüche können
                                                                         vor Fälligkeit ohne die Zustimmung des Versicherers weder übertragen
a) Einzeltarif: Maximal ein/e Erwachsene/r und maximal drei mitrei-      noch verpfändet werden.
  sende Kinder unter 18 Jahren bzw. unter 23 Jahren, wenn keine auf

28 Jahresreiseschutz Flexible                                                                                    Jahresreiseschutz Flexible 29
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