Jahresreiseschutz Flexible - Flexibler geht's nicht: Gestalten Sie Ihren individuellen Versicherungsschutz - LTA Reiseschutz
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wahlweise einzeln od er mitein- ander kom binierbar: Reise-Krank en-, Rücktri Abbruch-, tt-, Unfall- und Haftpflicht- Versicherun sowie Trav g el & Home Jahresreiseschutz Flexible Flexibler geht‘s nicht: Gestalten Sie Ihren individuellen Versicherungsschutz Lifecard-Travel-Assistance Gesellschaft für Reiseschutz mbH
Sehr geehrte LTA Kunden, in dieser Broschüre haben wir alle Informationen (inklusive Versiche- Inhaltsverzeichnis rungsbedingungen) zu dem LTA-Jahresreiseschutz Flexible zusammen- gestellt. Bitte beachten Sie unbedingt die nachstehend aufgeführten Jahresreiseschutz Flexible Servicerufnummern und Hinweise im medizinischen Schadenfall. Wichtige Mitteilung zur Kostenerstattung von S. 4 Auslands-Heilbehandlungen Bei Fragen zum Kundenservice und zur Schadenmeldung/-bearbeitung Beschreibung des Versicherungsschutzes S. 12 Service-Nummer: +49 (0) 6204 70 150 60 Selbstbehalte S. 13 Storno-Beratungsservice Hinweise auf Leistungs- und Risikoausschlüsse S. 14 Service-Nummer: +49 (0) 6204 70 150 45 Wichtige Hinweise zu Ihrem Versicherungsschutz S. 15 Wichtige Hinweise zur Vertragslaufzeit und S. 16 Bei Fragen zu Travel & Home Beitragszahlung Service-Nummer: +49 (0) 521 30530159 In Notfällen 24-Stunden-Notrufnummer Tarif- und Verbraucher-Informationen S. 17 Telefon: +49 (0) 6204 70 150 40 Allg. Vertragsinformationen, Versicherungsbedingungen S. 21 Auslandsreise-Krankenversicherung S. 37 Lifecard-Travel-Assistance Gesellschaft für Reiseschutz mbH inklusive Inlandsreise-Rückholkosten Besselstraße 25, D-68219 Mannheim inklusive Auslandsreise-Rückholkosten Telefon: +49 (0) 621 128322-0, Fax: +49 (0) 621 128322-2 Reise-Rücktrittskosten-Versicherung S. 44 E-Mail: info@lta-reiseschutz.de, www.lta-reiseschutz.de Reise-Ausfallschutz (Reiseabbruchkosten-Versicherung) S. 49 Umbuchungsgebühren-Versicherung S. 51 Postadresse Kundenmanagement: Reise-Unfallversicherung S. 51 Walter-Oehmichen-Straße 20, 68519 Viernheim Private Reise-Haftpflichtversicherung S. 59 Telefon: +49 (0) 6204 70150-60, Fax: +49 (0) 6204 70150-66 Travel & Home S. 64 Travel & Home Servicecenter Datenschutzhinweise Reiseschutz-Leistungen S. 70 Postfach 101953, D-33519 Bielefeld Telefon: +49 (0) 521 30530-159, Fax: +49 (0) 521 30530-199 Prämienanteile in Versicherungspaketen S. 74 E-Mail: travelandhome@lta-reiseschutz.de Geschäftsführer: Dr. Michael Dorka, Petra Ulrich Amtsgericht Mannheim HRB 10274 UST.-IdNr. DE240883072, Steuernummer Finanzamt Mannheim 38186/01958 2 Jahresreiseschutz Flexible Jahresreiseschutz Flexible 3
Wichtige Mitteilung zur Kostenerstattung von • Geben Sie auch bei ambulanten Behandlungen keine Zahlungs- Auslands-Heilbehandlungen anerkenntnis ab, bevor unser Ärzteteam die in Rechnung gestellten Positionen geprüft hat. Bitte beachten Sie die nachstehenden Verhaltensregeln bei Eintritt • Geben Sie bei stationärem Krankenhausaufenthalt, Arztbesuch eines Schadensfalles, damit Sie Ihren vollumfänglichen Versicherungs- in einer Praxis oder bei Arztbesuch in Ihrem Hotel auf keinen Fall schutz nicht gefährden. die Daten Ihrer Kredit- oder sonstigen Zahlkarte heraus, da unsere Ärzte verbindliche Kostenübernahmeerklärungen an die Behandler Stellen Sie bitte umgehend persönlich oder durch Ihre Reisebegleitung abgeben. Kontakt zum Reisehausarzt her (siehe medizinische Rufnummer unten), • Sollten Sie zu Abschlagszahlungen oder schriftlichen Zahlungs- wenn Sie sich in eine medizinische Behandlung vor Ort begeben müs- verpflichtungen gedrängt oder genötigt werden, schildern Sie sen, damit nicht unnötige Behandlungsmaßnahmen und Kosten entste- dieses bitte umgehend unserem Ärzteteam, damit der Sachverhalt hen. Schildern Sie alle Einzelheiten von einem Umstand, der eine Leis- geklärt werden kann. tungspflicht zur Folge haben könnte, und folgen Sie den Anweisungen des Reisehausarztes. Halten Sie den Schaden möglichst gering und ver- meiden Sie alles, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. Rufnummern aus dem Ausland USA, Kanada, Bahamas, Dominik. Republik, Jamaika, Medizinische Rufnummer zu jeder Tages- und Nachtzeit: Barbados, Antigua, St. Lucia, Puerto Rico, Brasilien +49 (0) 6204 70 150 40 Telefon: 0 11 49 6204 70 150 40 Verletzen Sie eine dieser Verhaltensregeln (Obliegenheiten) grob Kuba, Costa Rica, Panama, Nicaragua, Haiti, fahrlässig, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Südamerika (außer Brasilien) Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnisses zu kürzen. Telefon: 0049 6204 70 150 40 Dieses könnte zur Folge haben, dass bei Heilbehandlungen oder sonsti- gen Maßnahmen, die das medizinisch notwendige Maß übersteigen, sowie Mexiko für Übermaßberechnungen und wucherische Rechnungsstellungen, die Telefon: 98 49 6204 70 150 40 Erstattung der Heilbehandlungskosten vom Versicherer reduziert wird. Tobago, Trinidad Ergänzend für alle Nord-, Mittel- und Telefon: 01 49 6204 70 150 40 Südamerika-Reisenden Wenn Sie in die USA, nach Kanada, in die Karibik oder in die Guadaloupe, Martinique, Reunion Südamerikanischen Staaten verreisen, beachten Sie bitte unbedingt Telefon: 19 49 6204 70 150 40 folgende Punkte: • Sobald Krankheitssymptome auftreten oder Sie einen Unfall erlitten haben, melden Sie sich bitte umgehend bei unserem Ärzte- team, damit Ihnen ein qualifizierter Arzt vor Ort genannt oder zu Ihnen geschickt werden kann. 52 4 All in One Flexible Jahresreiseschutz Reiseschutz Jahresreiseschutz Flexible 5
Der Jahresreisetarif Flexible Auslandsreise-Krankenversicherung 1 Einzelperson/ Familie/ Mit unserem Jahrestarif Flexible haben Sie alle Möglichkeiten, Ihre Alleinerziehende Lebensgemeinschaft Reisen ein ganzes Jahr lang zu versichern. Ob Sie dabei nur Ihre Rei- sekosten erstattet bekommen oder im Urlaub auch unfallversichert sein 25 Euro bis 69 Jahre 2 35 Euro bis 69 Jahre 2 wollen, mit unseren Tarif-Bausteinen können Sie sowohl Einzelleistun- ohne Selbstbehalt ohne Selbstbehalt gen buchen oder auch Ihren Reiseschutz beliebig frei kombinieren. Und 55 Euro ab 70 Jahre 85 Euro ab 70 Jahre das Ganze zu einem sehr günstigen Preis-Leistungs-Verhältnis. Selbstbehalt in Höhe von Selbstbehalt in Höhe von 100 Euro je Schaden 100 Euro je Schaden Aus diesen Bausteinen können Sie auswählen: Reiserücktrittkosten-, Reiseabbruchkosten- Auslandsreise-Krankenversicherung und Umbuchungsgebühren-Versicherung 1 Einzelperson/ Familie/ Alleinerziehende Lebensgemeinschaft Reiserücktrittkosten-, Reiseabbruchkosten- und Umbuchungsgebühren-Versicherung 145 Euro bis 69 Jahre 2 185 Euro bis 69 Jahre 2 ohne Selbstbehalt ohne Selbstbehalt Reise-Unfallversicherung 175 Euro ab 70 Jahre 215 Euro ab 70 Jahre Reise-Haftpflichtversicherung Selbstbehalt nur im Falle Selbstbehalt nur im Falle unerwartet schwerer unerwartet schwerer Erkrankungen 20 % Erkrankungen 20 % Travel & Home Reise-Unfallversicherung und Reise-Haftpflichtversicherung 1 Die einzelnen Bausteine des von Ihnen gewählten Jahresreisetarifes Einzelperson/ Familie/ Flexible gelten weltweit für gebuchte Reisen – ganz gleich, ob Sie diese Alleinerziehende Lebensgemeinschaft mit dem Auto, mit dem Reisebus, mit der Bahn, mit dem Flugzeug oder mit dem Schiff unternehmen. Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich für 20 Euro bis 69 Jahre 2 35 Euro bis 69 Jahre 2 56 Tage bei Urlaubs- und Geschäftsreisen. ohne Selbstbehalt ohne Selbstbehalt 30 Euro ab 70 Jahre 45 Euro ab 70 Jahre Die nachfolgenden Tarif- und Verbraucherinformationen beinhalten ohne Selbstbehalt ohne Selbstbehalt alle wichtigen Daten zu Ihrem Versicherungsschutz. Bitte nehmen Sie diese Broschüre daher mit zu Ihren Reiseunterlagen und bewahren Travel & Home 1 diese sorgfältig auf. Mit der Bestätigung des von Ihnen vollständig aus- gefüllten Antrages wird diese Broschüre zum Versicherungsdokument. 40 Euro 30 Euro in Verbindung mit All in One 1 Prämienanteile in Versicherungsmodulen: Die Versicherungssteuer für Sachversicherung beträgt 19 %. Die Auslandsreise- Krankenversicherung ist gemäß § 4 Nr. 5 VersStG versicherungssteuerfrei. Die Aufgliederung Ihres Tarifbeitrags können Sie ab Seite 74 dieser Produktbroschüre entnehmen. 2 Bis Vollendung des 70. Lebensjahres. 6 Jahresreiseschutz Flexible Jahresreiseschutz Flexible 7
Herausragende Leistungsmerkmale Erkrankung während einer Reise im Ausland der versicherten Person entstehen: 1. Jahres-Reiseschutz zu besten Konditionen • Krankentransporte (Ambulanz- oder Luftfahrzeug) in das nächste für Bei Urlaubs- und Geschäftsreisen sowie bei Ausflügen und sport- die Behandlung geeignete Krankenhaus oder zu einer Spezialklinik. lichen Freizeittouren inklusive Individualleistungen. • Verlegungstransporte von Krankenhaus zu Krankenhaus im Ausland. • Kosten des medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktranspor- 2. Unabhängig vom Verkehrsmittel tes vom Aufenthaltsort der stationären Behandlung im Ausland zum Sei es mit dem Auto, der Bahn, dem Bus, dem Flugzeug oder dem Wohnsitz der versicherten Person im Heimatland oder in das dem Schiff (ohne Aufpreis). Wohnsitz nächstgelegene geeignete Krankenhaus im Heimatland. • Im Todesfall Überführung oder Bestattung vor Ort. 3. Familienschutz und Individualschutz • Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze bis zu maximal 5.000 Euro • Beim Einzeltarif (Einzelperson/Alleinerziehende) gelten bis zu drei je Versicherungsfall. Übernahme der Fahrt- bzw. Flugkosten mitreisende Kinder unter 18 Jahren bzw. unter 23 Jahren, wenn (Economy Class) für eine einmalige Reise einer der versicherten keine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausgeübt wird, Person nahestehenden Person zum Ort des Krankenhausaufent- unabhängig vom Verwandtschaftsgrad und vom Wohnsitz, haltes und zurück. als mitversichert. Die Entscheidung, ob die versicherte Person zu Lande oder in einem • Beim Partnertarif (Lebensgemeinschaft) sind zwei Erwachsene Luftfahrzeug transportiert wird, übernimmt der als Assisteur beauf- unabhängig vom Verwandtschaftsgrad und vom Wohnsitz versichert. tragte Arzt für Reisemedizin in Abstimmung mit dem behandelnden • Beim Familientarif sind maximal zwei Erwachsene und maximal Arzt vor Ort. fünf mitreisende Kinder unter 18 Jahren bzw. unter 23 Jahren, wenn keine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausgeübt wird, unab- Krankentransport Inland hängig vom Verwandtschaftsgrad und vom Wohnsitz, versichert. Es werden die Kosten für folgende, medizinisch sinnvolle und ver- tretbare Leistungen erstattet, die aufgrund eines Unfalls oder einer 4. Auslandsreise-Krankenversicherung ohne Erkrankung während einer Reise im Inland der versicherten Person Selbstbehalt/ab 70 Jahren 100 Euro je Schaden entstehen: • Medizinische Notrufnummer zu jeder Tages- und Nachtzeit • Verlegungstransporte von Krankenhaus zu Krankenhaus im Inland. inklusive Auslandsreise-Rückholkosten • Kosten des medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktrans- • Unbegrenzte Kostenübernahme für medizinisch sinnvolle portes vom Aufenthaltsort der stationären Behandlung im Inland und vertretbare Krankentransporte zum Wohnsitz der versicherten Person im Inland oder in das dem inklusive Inlandsreise-Rückholkosten Wohnsitz nächstgelegene geeignete Krankenhaus im Inland. • Bis zu 10.000 Euro je Person/je Reise • Überführungen oder Bestattungen vor Ort im Todesfall. • Die Versicherungssumme beträgt maximal 10.000 Euro je Ver- Heilbehandlung sicherungsfall. Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze bis zu Versichert ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung für Erkran- maximal 5.000 Euro je Versicherungsfall. kungen und Unfälle, die innerhalb der versicherten Auslandsreise ein- Die Entscheidung, ob die versicherte Person zu Lande oder in einem getreten sind. Der Versicherer erstattet u.a. die Kosten für ambulante Luftfahrzeug transportiert wird, übernimmt der als Assisteur beauf- oder stationäre Heilbehandlungen oder verordnete Arzneimittel. Dazu tragte Arzt für Reisemedizin in Abstimmung mit dem behandelnden zählen zum Beispiel Behandlungen beim Arzt, im Krankenhaus oder Arzt vor Ort. verordnete Arzneimittel. 5. Reise-Rücktrittskosten–Versicherung Krankentransport Ausland inklusive Reise-Ausfallschutz (Abbruchkosten-Versicherung) Es werden die Kosten für folgende, medizinisch sinnvolle und ver- • Höhe der Versicherungssumme: tretbare Leistungen erstattet, die aufgrund eines Unfalls oder einer – 5.000 Euro je Einzelvertrag/je Reise – 10.000 Euro je Partner-/Familienvertrag/je Reise 8 Jahresreiseschutz Flexible Jahresreiseschutz Flexible 9
Eine Höherversicherung ist auf Anfrage und gegen Aufpreis möglich. • Organisation von medizinischer Versorgung und Benennung eines • Kein Selbstbehalt bis 69 Jahren1 Deutsch oder Englisch sprechenden Arztes • Selbstbehalt von 20 % des erstattungsfähigen Betrages ab 70 Jahren • Vermittlung von Ärzten, Fachärzten, Labore, Krankenhäusern (nur bei unerwartet schweren Erkrankungen) • Organisation des Versandes von lebenswichtigen Medikamenten, 1 Bis Vollendung des 70. Lebensjahres. Blutplasma, medizinisch-technischen Geräten und, soweit erfor- derlich, Vermittlung von an diesen Geräten geschultem Personal Versichert sind die Kosten, die anfallen, wenn Sie Ihre Reise auf- • Kontaktherstellung zwischen dem behandelnden Arzt und dem grund eines versicherten Ereignisses nicht antreten können. Zu den Hausarzt sowie Übermittlung von Informationen zwischen den versicherten Ereignissen zählen u.a. unerwartete schwere Erkran- beteiligten Ärzten kung, schwere Unfallverletzung, unerwartete Impfunverträglichkeit. • Information der Angehörigen Eine unerwartete schwere Erkrankung liegt vor, wenn diese nach • Vermittlung eines spezialisierten Arztes mit einer eventuellen Abschluss des Tarifes erstmalig auftritt oder bei bestehendem Ver- Konsultation am Krankenbett, sofern medizinisch notwendig sicherungsschutz nach Buchung der Reise erstmalig auftritt. Auch eine unerwartete Verschlechterung einer bereits bestehenden Er- Dazu wird Ihnen eine 24-stündige Notruf-Nummer zur Verfügung krankung gilt als unerwartete Erkrankung, wenn in den letzten sechs gestellt, die Ihnen die Hilfe und den Beistand in dem jeweils bezeich- Monaten vor Abschluss des Tarifes oder bei bestehendem Versiche- neten Rahmen während der Reisedauer bietet. Die sich gegebenen- rungsschutz in den letzten sechs Monaten vor Reisebuchung keine falls daraus ergebene Beauftragung von Leistungsträgern beinhaltet ärztliche Behandlung erfolgte. (Kontrolluntersuchungen gelten nicht grundsätzlich keine Anerkenntnis der Leistungspflicht aus den hier als Behandlung.) Die Versicherungssumme beträgt maximal 5.000 aufgeführten Versicherungsverträgen. Euro bei Einzeltarifen und maximal 10.000 Euro für Familientarife. 9. Reise-Unfallversicherung 6. Reise-Ausfallschutz Die Reise-Unfallversicherung bietet Schutz falls es auf einer Urlaubs- Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie Ihre Reise auf- reise zu einem Unfall kommt. Abgesichert ist die Leistung für eine un- grund eines versicherten Ereignisses abbrechen, unterbrechen oder fallbedingte Invalidität sowie eine Leistung im Falles eines Unfalltodes. verlängern müssen. Erstattet werden die zusätzlichen Kosten und die Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen. Zu den versicherten außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig Ereignissen zählen insbesondere unerwartete schwere Erkrankung eine Gesundheitsschädigung erleidet. und schwere Unfallverletzung. Die Versicherungssumme beträgt für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen maximal 5.000 Euro • Höhe der Versicherungssumme bei Einzeltarifen und maximal 10.000 Euro für Familientarife. – 10.000 Euro bei Unfalltod pro Person – 25.000 Euro Invalidität bedingt durch einen Unfall pro Person 7. Umbuchungsgebühren-/„Frühbucher“-Versicherung Erstattet werden die vertraglich geschuldeten Aufwendungen für Eine Invalidität liegt vor, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähig- reisevertragliche Änderungen (Umbuchungen) von im Voraus gebuch- keit der versicherten Person unfallbeding dauerhaft beeinträchtigt ist. Die ten Flügen und Unterkünften in Höhe von 50 Euro pro Person bis zum Invaliditätsleistung wird als einmalige Kapitalzahlung erbracht und richtet 42. Tag vor Reiseantritt. Danach beträgt die Höchstentschädigung sich nach dem Invaliditätsgrad. maximal die vertraglich geschuldeten Stornokosten, die bei unverzüg- Die Todesfallleistung wird erbracht, wenn die versicherte Person licher Stornierung angefallen wären, sofern die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt. Anspruch auf Erstattung der Stornokosten gehabt hätte. 10. Reise-Haftpflichtversicherung 8. Reise-Beistands- und Assistance-Leistungen Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass gegen die versicherte Neben der Organisation der Leistungen, zu denen eine entsprechende Person wegen einer während der Wirksamkeit des Vertrages eingetre- Kostenübernahme erfolgt, werden folgende, weitere Vermittlungs- tenen Schadenereignisses, das dienste und Dienstleistungen erbracht: 10 Jahresreiseschutz Flexible Jahresreiseschutz Flexible 11
• den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Einstufung und Übergangsregelung zu den Alterstarifen Menschen (Personenschaden) oder Für die Einstufung in die richtige Tarif-Altersklasse oder für die Zuge- • die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) hörigkeit zum Familientarif ist das Alter bei Einreichung des Aufnah- Schutz von Privatpersonen auf Urlaubsreisen aus den Gefahren meantrags maßgeblich. Wird die Altersgrenze von 70 Jahren während des täglichen Lebens gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritte der Laufzeit des Vertrages überschritten, fällt der Tarifbeitrag ab 70 bei Personen- und Sachschäden. Jahre erst mit der nächsten Verlängerung um ein weiteres Jahr an. • Die maximale Versicherungssumme beträgt 1,5 Mio Euro • Auslandsdeckung weltweit Die Verlängerung des Versicherungsschutzes tritt nicht ein für ver- Der Versicherungsschutz umfasst insbesondere die Prüfung der Haft- sicherte Personen, die als versicherte Kinder nicht mehr über den pflichtfrage. Die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und Familientarif versicherbar sind. die Zahlung von berechtigten Schadensersatzforderungen an Dritte. Selbstbehalte (je nach gewähltem Baustein) 11. Travel & Home Absicherung für Schlüssel, Karten und Geld Auslandsreise-Krankenversicherung Notfallbargeld Der Selbstbehalt entfällt bis 69 Jahren 1. Der Selbstbehalt bei Heilbe- Sollte Ihnen im Urlaub Ihre Geldbörse abhanden kommen, lassen wir handlungskosten im Ausland beträgt 100 Euro je Versicherungsfall ab Sie nicht mit leeren Händen dastehen: LTA Travel & Home sorgt dafür, 70 Jahren. dass Sie Ihren Aufenthalt trotz Zwischenfall genießen können. Umgehende Kartensperrung Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und Reise-Ausfallschutz Auch wenn Ihnen Bank-, Kredit, SIM- oder Kundenkarten abhanden Kein Selbstbehalt für versicherte Personen bis 69 Jahren 1. / Der gekommen sind, fängt Sie LTA Travel & Home auf. Sie sparen Geld, Zeit Selbstbehalt beträgt 20 % der erstattungsfähigen Kosten für versi- und vor allem Nerven, da wir uns aufmerksam, schnell und unkompli- cherte Personen ab 70 Jahren je Schaden im Falle einer unerwarte- ziert um Ihre Situation kümmern. ten schweren Erkrankung. Bei allen anderen Ereignissen entfällt der Dokumentenschutz Selbstbehalt. Bei Bedarf können Sie auch wichtige Dokumente – etwa den Personal- 1 Bis Vollendung des 70. Lebensjahres. ausweis, Reisepass oder Versicherungspolicen – bei uns archivieren lassen. Bei Verlust oder Diebstahl übermitteln wir die betreffenden Hinweise auf Leistungs- und Risikoausschlüsse Kopien an die von Ihnen gewünschte Adresse oder Faxnummer, bei- spielsweise die nächste Auslandsvertretung der Bundesrepublik. Was ist grundsätzlich nicht versichert? Schlüsseldienst – sofort und kostenlos Die vorsätzliche Herbeiführung eines Versicherungsfalls, Schäden, Vor der eigenen Tür zu bemerken, dass man seine Schlüssel verloren die mit hoher Wahrscheinlichkeit vorhersehbar waren und Schäden durch hat, sorgt für Stress und Anspannung – normalerweise. Mit LTA Travel Krieg, Kriegsereignisse, Bürgerkrieg, innere Unruhe, Terrorwarnungen & Home allerdings stellt diese unangenehme Situation kein Problem und -anschlägen, Massenvernichtung, Pandemie, Kernenergie oder Ein- mehr dar! griffe von hoher Hand sind in allen Leistungsarten nicht versichert. Rund um die Uhr erreichbar Unsere LTA Travel & Home Hotline ist rund um die Uhr erreichbar und Wird die versicherte Person von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen leitet nach Nennung eines vorher vereinbarten Kennworts sofort alle im Ausland überrascht, besteht Versicherungsschutz für die ersten notwendigen Schritte für Sie ein. sieben Tagen nach Beginn der Ereignisse. Beschreibung des Versicherungsschutzes Auslandsreise-Krankenversicherung Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere Die vollständige Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte den • für Behandlungen, die der alleinige Grund oder einer der Gründe entsprechenden Abschnitten in den nachfolgenden Versicherungs- für den Antritt der Reise waren. bedingungen. 12 Jahresreiseschutz Flexible Jahresreiseschutz Flexible 13
• für Heilbehandlungen oder sonstige Maßnahmen, die das medizi- • Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Verände- nisch notwendige Maß übersteigen, sowie für Übermaßberechnun- rung von Daten. gen und wucherische Rechnungsstellungen. In diesen Fällen kann • Wegen Personenschäden, die aus der Übertragung einer Krankheit der Versicherer die Leistungen auf ein angemessenes Maß kürzen, der versicherten Person resultieren. wenn nicht vor Behandlungsbeginn der medizinische Assisteur kontaktiert wird. Weitere Ausschlüsse oder Einschränkungen des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte den entsprechenden Abschnitten in den Versicherungs- Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und bedingungen Ihres gewählten Tarifes. Reise-Ausfallschutz Es besteht u.a. kein Versicherungsschutz für Ereignisse, mit denen zur Wichtige Hinweise zu Ihrem Versicherungsschutz Zeit des Tarifabschlusses oder der Reisebuchung zu rechnen war. Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss? Reise-Unfallversicherung Sie müssen bei Vertragsabschluss alle Angaben vollständig und wahr- Es besteht kein Versicherungsschutz für folgende Unfälle, heitsgemäß machen. Sofern Sie dagegen verstoßen, gefährden Sie • Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusst- Ihren Versicherungsschutz. seinsstörungen sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versich- Welche Pflichten müssen Sie grundsätzlich beachten, erten Person ergreifen. wenn der Versicherungsfall eintritt? • Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Krieg- oder Bürger- Halten Sie den Schaden möglichst gering und vermeiden Sie alles, was kriegsereignisse verursacht sind. zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. Ausgeschlossen sind außerdem folgende Beeinträchtigungen: • Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen Bei Notfällen wählen Sie bitte sofort die 24-Stunden-Notrufnummer: und Gehirnblutungen Telefon +49 (0) 6204 70 150 40 und zeigen den Schaden umgehend • Gesundheitsschäden durch Strahlen der Lifecard-Travel-Assistance GmbH schriftlich per jeweiligem LTA- • Infektionen (z.B. durch Insektenstiche oder -bisse) Formular zur Schadenanzeige an. • Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Bitte beantworten Sie alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß und Körper der versicherten Person fügen die erforderlichen Unterlagen und Belege im Original bei der Lifecard-Travel-Assistance GmbH zur Weiterleitung an die entspre- Reise-Haftpflichtversicherung chenden Versicherer bei. Es besteht kein Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche, Die Schadenformulare erhalten Sie telefonisch bei der LTA unter: aus Schäden Telefon +49 (0) 6204 7015060 oder www.lta-reiseschutz.de zum • Infolge der Ausübung von Jagd. Ausdrucken. • Aus Schadensfällen von Angehörigen der versicherten Person, die mit ihr in häuslicher Gemeinschaft leben. Welche Rechtsfolgen ergeben sich bei der Als Angehörige gelten Ehegatten/Lebensgefährten, Eltern und Nichtbeachtung der Pflichten? Kinder, Adoptiveltern und Kinder, Stiefeltern und Kinder, Großenkel Wird eine der Pflichten verletzt, so kann der Versicherer die Leistung und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und Kinder (Personen, entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies kann bis die durch ein familienähnliches, auf Dauer angelegtes Verhältnis zum Verlust der kompletten Versicherungsleistung führen. wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). Für welche Reisen gilt der Versicherungsschutz? • Zwischen versicherten Personen, die über einen LTA-Tarif Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele, vorübergehende abgesichert sind. Reisen, die innerhalb des versicherten Zeitraumes angetreten werden. • Durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser (einschließ- Es besteht Versicherungsschutz für die ersten 56 Tage einer Urlaubs- lich Gewässerschäden). und/oder Geschäftsreise. 14 Jahresreiseschutz Flexible Jahresreiseschutz Flexible 15
Kann der Erst- bzw. Folgebetrag nicht rechtzeitig abgebucht werden, Als versicherte Inlandsreise gilt eine Reise im Land des Haupt- gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz, es sei denn, Sie haben die wohnsitzes mit anschließendem Übernachtungsaufenthalt in mehr Nichtzahlung nicht zu vertreten, wofür Sie aber beweispflichtig sind. als 50 km Entfernung vom Hauptwohnsitz. Tarif- und Verbraucher-Informationen Wann tritt der Versicherungsschutz erstmals in Kraft? Der Versicherungsschutz beginnt erstmals ab Zugang des Bestätigungs- Leistungsbestätigung schreibens der LTA, wenn der Erstbeitrag rechtzeitig bei Fälligkeit be- • Auslandsreise-Krankenversicherung (Seite 37) zahlt wurde, es sei denn, der Antragstellende hat die Nichtzahlung nicht inklusive Auslandsreise-Rückholkosten zu vertreten, wofür er aber beweispflichtig ist. inklusive Inlandsreise-Rückholkosten • Reise-Beistands- und Assistance-Leistungen In der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung inklusive Umbuchungs- • Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (Seite 44) gebührenabsicherung beginnt der Versicherungsschutz für gebuchte • Reise-Ausfallschutz (Seite 49) Reisen erstmals, wenn der Abschluss des LTA Vertrages bis maximal • Umbuchungsgebühren-Versicherung (Seite 51) 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt. Dieses gilt ebenfalls für separat • Reise-Unfallversicherung (Seite 51) gebuchte Leistungsbausteine und Einzelleistungen, wenn diese zu ge- • Private Reise-Haftpflichtversicherung (Seite 59) buchten Reise-Leistungsbausteine und versicherten Reise-Einzelleis- • Travel & Home (Seite 64) tungen abgrenzbar sind. Für den gültigen Versicherungsschutz zu allen • Med. Notruf- und Servicezentrale (Tag und Nacht) anderen Leistungsarten bzw. Tarif-Bausteinen kann der Abschluss bis • Service-Rufnummer des Versicherers zum Antritt der Reise erfolgen. Der von Ihnen gewählte Jahresreiseschutz Flexible gilt weltweit für Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz beliebig viele Reisen, ganz gleich, ob Sie diese mit dem Auto, mit dem innerhalb der Vertragslaufzeit? Reisebus, mit der Bahn, mit dem Flugzeug oder mit dem Schiff unter- Der Versicherungsschutz beginnt in der Reise-Rücktrittskosten-Versiche- nehmen. Vom Versicherungsschutz werden alle im Voraus gebuchten rung nebst Umbuchungsgebührenabsicherung unter den oben genannten Reiseleistungen umfasst. Die Versicherungssumme beträgt bei Einzelta- Voraussetzungen, jedoch nicht vor Buchung der jeweiligen Reise, und rifen 5.000 Euro je Reise/bei Familientarifen 10.000 Euro je Reise. Der endet mit dem Antritt der Reise. In den übrigen Vertragsarten beginnt Versicherungsschutz gilt grundsätzlich innerhalb der ersten 56 Tage der Versicherungsschutz mit dem Antritt der Reise und endet mit dem bei Urlaubs- und Geschäftsreisen. Abschluss der Reise. Die nachfolgenden Tarif- und Verbraucherinformationen beinhalten alle wichtigen Daten zu Ihrem Versicherungsschutz. Wichtige Hinweise zur Vertragslaufzeit und Beitragszahlung Bitte nehmen Sie diese Broschüre daher mit zu Ihren Reise- unterlagen und bewahren diese sorgfältig auf. Der Vertrag gilt zunächst für ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht einem der Vertragspartner bis spätestens Bitte beachten Sie unbedingt die folgende Einschränkung für die erst- einem Monat vor Ablauf des Vertragsjahres eine Kündigung zugeht. Die malige Gültigkeit des Versicherungsschutzes zur Reise-Rücktrittskos- Zahlung des Jahresbetrages erfolgt durch Bankeinzug. Der Betrag ist ten-Versicherung nebst Umbuchungsgebührenabsicherung. umgehend nach Zugang des Bestätigungsschreibens der LTA fällig. • Der Versicherungsschutz im Rahmen der Reise-Rücktrittskosten- Falls der Beitrag per Überweisung bezahlt wird, gilt der Versicherungs- Versicherung gilt nicht für Reisen, wenn der LTA Vertrag nicht min- schutz nach Zugang des Bestätigungsschreibens der LTA, wenn die destens 30 Tage vor Reiseantritt geschlossen wurde. Dieses gilt Überweisung des Tarifbetrags umgehend nach Zugang des Antrages ebenfalls für separat gebuchte Leistungsbausteine und Einzelleis- bei der LTA ausgeführt wird. tungen, wenn diese zu gebuchten und versicherten Leistungen abgrenzbar sind. 16 Jahresreiseschutz Flexible Jahresreiseschutz Flexible 17
• Diese Broschüre dient nicht nur zu Ihrer Information, sondern Wenn Sie die Reise nicht antreten können wird mit der Absendung des von Ihnen vollständig ausgefüllten (Reise-Rücktrittskosten-Versicherung) Antrags auch Versicherungsdokument. Bitte nehmen Sie diese Sie sind verpflichtet, die Reise umgehend nach Eintritt des versicherten Broschüre daher mit zu Ihren Reiseunterlagen und bewahren Rücktrittsgrundes zu stornieren, um die Rücktrittskosten möglichst diese sorgfältig auf. gering zu halten. Bitte reichen Sie alle Buchungsunterlagen mit der Stornokosten-Rechnung umgehend ein. Hinweise im Schadensfall Schwere Unfallverletzung und unerwartete schwere Erkrankung müssen Sie durch eine ärztliche Bescheinigung auf unserem Vordruck Hier sind alle Leistungsarten aufgeführt, die über die Lifecard-Travel- (LTA-Schadenanzeige), u.a. mit Angaben der Diagnose, des Krankheit- Assistance GmbH angeboten werden. Bitte entnehmen Sie hieraus die verlaufes und eventueller Vorerkrankungen, nachweisen; psychiatrische Hinweise, die zu den Leistungsarten in dem von Ihnen gewählten Tarif Erkrankungen durch eine ärztliche Bescheinigung des behandelnden aufgeführt sind. Facharztes für Psychiatrie auf dem Vordruck der LTA-Schadenanzeige. Weitere Pflichten entnehmen Sie bitte den Abschnitten „Obliegenheiten“ Bei einer notwendigen, ärztlichen Behandlung im in den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Ausland (Auslandsreise-Krankenversicherung) Halten Sie den Schaden möglichst gering und vermeiden Sie alles, Benötigte Unterlagen im Schadensfall: was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. Im Falle einer • LTA-Formular zur Schadenanzeige inklusive Fragebogen zur stationären Behandlung im Krankenhaus, vor Beginn umfänglicher ärztlichen Bescheinigung. ambulanter oder stationärer diagnostischer und therapeutischer Maß- • Buchungsunterlagen in Kopie, Stornokosten-Rechnung/en im nahmen wählen Sie bitte sofort die 24-Stunden-Notrufnummer: Original, gegebenenfalls weitere Unterlagen und Belege laut dem +49 (0) 6204 70 150 40 Formular zur Schadenanzeige. Zeigen Sie den Schaden umgehend, spätestens nach Abschluss der Bei Abbruch der Reise, Reise-Unterbrechung oder Reise, an und reichen Sie alle relevanten Unterlagen im Original ein. Wei- Reise-Verlängerung (Reise-Ausfallschutz) tere Obliegenheiten entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Abschnitt Können Sie die Reise wegen Krankheit oder Unfallverletzung nicht plan- in den Versicherungsbedingungen. mäßig beenden oder müssen diese unterbrechen, so begeben Sie sich bitte umgehend in ärztliche Behandlung vor Ort und (insbesondere Benötigte Unterlagen im Schadensfall: bei stationärem Krankenhausaufenthalt) nehmen umgehend Kontakt • LTA-Formular zur Schadenanzeige über die 24-Stunden-Notruf-Nummer: +49 (0) 6204 70 150 40 zum • Bei ambulanter Behandlung: Arztbericht, Arztrechnungen, ärztlichen Dienst auf und folgen dessen Anweisungen. Rezepte, Kassenbelege Lassen Sie sich qualifizierte Arzt- und Krankenhausberichte persönlich • Bei stationärer Behandlung: Krankenhausbericht, -rechnungen aushändigen und reichen diese zusammen mit den Reiseunterlagen ein. Halten Sie die etwaigen notwendig gewordenen Beförderungs- und Wenn ein medizinischer Rücktransport erfolgen Übernachtungskosten so gering wie möglich und weisen Sie die Höhe muss und bei zusätzlichen Assistance- und Beistands- der Kosten für gebuchte, aber nicht mehr in Anspruch genommene leistungen (Rückholkosten-Versicherungen und Reiseleistungen nach. Versicherung von Assistance-Leistungen)* Benötigte Unterlagen im Schadensfall: Benötigte Unterlagen im Schadensfall: • LTA-Formular zur Schadenanzeige • Kostenbelege zu den versicherten Leistungen • Ärztliches Attest vom behandelnden Arzt vor Ort mit Diagnose und Krankheitsverlauf • Ursprüngliche Buchungsunterlagen in Kopie, Neu- und/oder Umbuchungen im Original 18 Jahresreiseschutz Flexible Jahresreiseschutz Flexible 19
Wenn gebuchte Reiseleistungen umgebucht werden müssen (Umbuchungsgebühren-Versicherung) • LTA-Formular zur Schadenanzeige • Buchungsunterlagen in Kopie • Umbuchungsgebühren-Beleg im Original Bei Reiseunfällen (Reise-Unfallversicherung) Jahresreiseschutz Flexible für Kunden der Es bestehen folgende Obliegenheiten: Nach einem Unfall, der Lifecard-Travel- Assistance Gesellschaft für voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt, müssen Sie oder die Reiseschutz mbH Mannheim versicherte Person umgehend • einen Arzt hinzuziehen, Allgemeine Vertragsinformationen, • seine Anordnungen befolgen und Versicherungsbedingungen und Merkblatt zur • uns unterrichten Datenverarbeitung Werden Ärzte vom Versicherer beauftragt, muss sich die versicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten Sie als Kunden der Lifecard-Travel-Assistance-Unternehmensgruppe einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles trägt der sind die versicherten Personen. Der Versicherer erbringt die vertrag- Versicherer. lich vereinbarten Leistungen. Die vereinbarten Leistungen sind in den Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist dieses innerhalb von 48 Stunden nachfolgenden Versicherungsbedingungen aufgeführt. Diese Leistun- zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Dem Ver- gen ergeben sich aus dem Versicherungsvertrag. sicherer ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen von ihm beauftragten Arzt vornehmen zu lassen. Zusätzlich bietet der Versicherer an einen kostenlosen, telefonischen, ärztlichen Storno-Beratungsservice an (TelMed): Bei Versicherungsfällen (Reise-Haftpflichtversicherung) Schadensanzeige: Sie bzw. die versicherte Person hat bei Eintritt 1. Falls eine versicherte Person vor einer versicherten Reise erkrankt eines Versicherungsfalles folgende Obliegenheiten oder einen Unfall erleidet, steht dieser Person ein ärztlicher, reiseme- • Jeder Versicherungsfall ist uns umgehend anzuzeigen, auch dizinischer Beratungsservice hinsichtlich der Entscheidung, ob und wenn noch keine Schadensersatzansprüche erhoben wurden wann die versicherte Reise storniert oder umgebucht werden sollte • Wird gegen die versicherte Person ein Haftpflichtanspruch erho- zur Verfügung. Die Inanspruchnahme des Services ist auf freiwilliger ben, ein staatsanwaltliches, behördliches oder gerichtliches Ver- Basis. fahren eingeleitet, ein Mahnbescheid erlassen oder ihr gerichtlich der Streit verkündigt, haben Sie bzw. die versicherte Person dies 2. Es erfolgt eine kostenlose, neutrale Experten-Empfehlung hin- ebenfalls umgehend anzuzeigen sichtlich der gebuchten Reise, basierend auf den Angaben und/oder übermittelten Unterlagen zur Diagnose, Therapie und Krankheitsver- Bedingungen für die Teilnahme an LTA Travel & Home lauf, soweit möglich. Sorgfaltspflichten: Die versicherte Person hat zur Vermeidung von Miss- brauch dafür Sorge zu tragen, dass ein Dritter keine Kenntnis von den 3. Die Stornierung der Reise gilt als unverzüglich, wenn diese zu einem persönlichen Zugangsdaten (Schutzbriefnummer, pers. Daten) erhält. späteren Zeitpunkt erfolgt, weil sich, entgegen der ärztlichen Empfeh- Ist der versicherten Person bekannt, dass ein Dritter darüber Kenntnis lung eine Reiseunfähigkeit zu einem späteren Zeitpunkt einstellt. erhalten hat, oder besteht der dringende Verdacht einer derartigen Kenntnisnahme, so ist die versicherte Person verpflichtet, umgehend 4. Wird die Reise trotz entsprechender Empfehlung nicht storniert, er- die Zugangsdaten zu ändern oder zu sperren. Zur Gewährleistung eines folgt die Prüfung eines Versicherungsfalles, wenn die Reise im Nach- reibungslosen Ablaufes hat die versicherte Person etwaige Adressän- hinein aufgrund dieser Erkrankung oder Unfallverletzungen storniert derungen der LTA über das Servicecenter mitzuteilen. wurde, nur in Höhe der Stornokosten, die bei umgehender Stornierung * Diese Leistungen werden durch den medizinischen Dienst der Notruf-Servicenummer organisiert angefallen wären. und mit dem Versicherer direkt abgerechnet. 20 Jahresreiseschutz Flexible Jahresreiseschutz Flexible 21
Storno-Beratungsservice Tel.: +49 (0) 6204 – 70 150 45 Spezielle Versicherungsbedingungen Diese Bedingungen beinhalten die Annahmerichtlinien des Versicherers, LTA MJRV AVB 2019 Teil 3 – 8 die gemäß § 7 VVG (Information des Versicherungsnehmers) in Zusam- menhang mit der VVG-Informationspflichtenverordnung (VVG InfoV) zu Teil 3 erteilenden Allgemeinen Vertragsinformationen sowie das Merkblatt Bedingungen für die Auslandsreise-Krankenversicherung inkl. zur Datenverarbeitung und wurden für Kunden der Lifecard Travel Assis- Auslandsreise- und Inlandsreise-Rückholkosten-Versicherung und tance Unternehmensgruppe zusammengefasst und erweitert. Reise-Assistance- und Beistandsleistungen (MJRV AVB 2019 ARKV) § 1 Was ist versichert? Inhaltsverzeichnis § 2 Welche Leistungen sind versichert? § 3 Inlandsreisen Allgemeine Vertragsinformationen und Allgemeine § 4 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? Versicherungsbedingungen für den Jahresreiseschutz § 5 Was gilt für die Erbringung von Versicherungsleistungen? Flexible (Teil 1 – 2) § 6 Wann sind Verauslagungen zurück zu zahlen? § 7 Was ist nach einem Versicherungsfall zu beachten (Obliegenheiten)? Teil 1 § 8 Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten? Allgemeine Vertragsinformationen §1 Informationen zum Versicherer Teil 4 § 2 Informationen zur Servicegesellschaft Bedingungen für die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung § 3 Informationen zu den versicherten Leistungen (MJRV AVB 2019 RR) § 4 Informationen zum Vertrag §1 Was ist bei Nichtantritt der gebuchten und versicherten Reise § 5 Beschwerdemöglichkeiten versichert? § 2 Unter welchen Voraussetzungen erbringt der Versicherer die Teil 2 Leistung? Allgemeine Versicherungsbedingungen (MJRV AVB 2019 AB) § 3 Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind zu §1 Wer ist versicherte Person? beachten? § 2 Für welche Reisen gilt die Versicherung? § 4 Was muss die versicherte Person bei Eintritt der in § 2 § 3 Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten Personen? genannten Ereignisse unbedingt unternehmen (Obliegenheiten)? § 4 Prämienzahlung für den Gruppenversicherungsvertrag § 5 Welche Rechtsfolgen ergeben sich bei Verletzung von § 5 Wann ist der Beitrag zu zahlen und welche Laufzeit hat der Vertrag? Obliegenheiten? § 6 Was müssen versicherte Personen bei der Beitragszahlung § 6 Wie hoch ist die maximale Entschädigungsleistung und welchen beachten? Selbstbehalt muss/müssen die versicherte/n Person/en tragen? § 7 Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz? § 7 Vermittlungsentgelte § 8 Welche Pflichten muss die versicherte Person im Schadensfall unbedingt erfüllen (Obliegenheiten)? Teil 5 § 9 Welche Rechtsfolgen ergeben sich bei Verletzung der Obliegenheiten? Bedingungen für den Reise-Ausfallschutz (Reiseabbruchkosten- § 10 Was gilt für Entschädigungen aus anderen Versicherungs- Versicherung) (MJRV AVB 2019 RA) verträgen? §1 Welche zusätzlichen Leistungen bietet der Versicherer bei Ab- § 11 In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz bzw. bruch und Unterbrechung einer gebuchten und versicherten Reise? verliert die versicherte Person den Anspruch auf § 2 Wie hoch ist die maximale Entschädigungsleistung und welchen Versicherungsleistung? Selbstbehalt müssen die versicherten Personen tragen? § 12 Wann verjähren Ansprüche auf Versicherungsleistungen? § 3 Welche Obliegenheiten muss die versicherte Person nach § 13 Wann sind die Leistungen fällig? Eintritt eines der in § 2 der MJRV AVB 2019 RR genannten § 14 In welcher Währung werden die Leistungen erbracht? Ereignisse unbedingt unternehmen? § 4 Welche Rechtsfolgen ergeben sich bei Verletzung der Obliegenheiten? 22 Jahresreiseschutz Flexible Jahresreiseschutz Flexible 23
Teil 6 Teil 1 / Allgemeine Vertragsinformationen Bedingungen für die Umbuchungsgebühren-Versicherung (JRV AVB 2019 UMB) §1 Informationen zum Versicherer §1 Was ist versichert? HDI Global SE § 2 Unter welchen Voraussetzungen erbringt der Versicherer HDI-Platz 1 die Leistung? 30659 Hannover § 3 In welcher Höhe leistet der Versicherer Entschädigung? E-Mail: info@hdi.global Internet: www.hdi.global Teil 7 Bedingungen für die Reise-Unfallversicherung (MJRV AVB 2019 RUV) Vorstand: Dr. Christian Hinsch (Vorsitzender) § 1 Was ist versichert? Frank Harting, Clemens Jungsthöfel, Dr. Thomas Kuhnt, § 2 Welche Leistungsarten sind versichert? Dr. Edgar Puls, Dr. Stefan Sigulla, Jens Wohlthat § 3 Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen? § 4 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? Handelsregister: Sitz Hannover HR Hannover B60320 § 5 Welche kumulierte Höchstentschädigung gilt in der Gruppen- UstID: DE 219828782 Unfallversicherung? Versicherungssteuer-Nr. 9116/809/00371 § 6 Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)? VU-Nr. 5096 § 7 Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten? § 8 Wann sind die Leistungen fällig? Zuständige Aufsichtsbehörde HDI unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienst- Teil 8 leistungsaufsicht (BaFin). Sollten Sie mit einer Entscheidung oder Bedingungen für die private private Reise-Haftpflichtversicherung Verhaltensweise des Versicherers nicht einverstanden sein und hat (MJRV AVB 2019 R-PHV) auch eine Beschwerde an den Vorstand keine Abhilfe beschaffen, §1 Was ist versichert? können Sie sich über eine Petition an die Bundesanstalt für Finanz- § 2 Wofür besteht Versicherungsschutz? dienstleistungsaufsicht wenden. Die Möglichkeit, Ihre Beschwerde auf § 3 Welche Leistungen werden bis zu welcher Höhe erbracht? dem Rechtsweg geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt. § 4 Wann besteht kein Versicherungsschutz? (Ausschlüsse) § 5 Was ist im Versicherungsfall zu tun? (Obliegenheiten) Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen Teil 9 Graurheindorfer Str. 108 Bedingungen für LTA Travel & Home 53117 Bonn 1 Kundenvorteil Telefon: +49 228 4108-0 2 Vertragspartner IVBB: +49 228 436-0 3 Versicherer – Versicherter Internet: http://www.bafin.de 4 Sorgfaltspflichten Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers 5 Haftung des Berechtigten Die Hauptgeschäftstätigkeit von HDI ist im In- iund Ausland der Betrieb 6 Datenschutz der Schaden- und Unfallversicherung sowie zusätzlich der Kredit-, 7 Gültigkeit/Kündigung Kautions- und Rechtsschutzversicherung und Beistandsleistungen. Teil 10 § 2 Informationen zur Service-Gesellschaft Datenschutzhinweise Reiseschutz-Leistungen Assekuradeur GAEDE&GLAUERDT Teil 11 Assecuradeur GmbH & Co.KG Prämienanteile in Versicherungspaketen Herrengraben 3 20459 Hamburg 24 Jahresreiseschutz Flexible Jahresreiseschutz Flexible 25
Kontaktdaten Servicebereich Die Frist beginnt am Tag der Abgabe der Vertragserklärung im Auf- Telefon: +49 40 37 65 3 - 330 nahmeantrag gegenüber der LTA bei gleichzeitiger Erklärung der ver- Fax: +49 40 37 65 3 - 210 sicherten Person, dass sie die Vertragsbestimmungen einschließlich E-Mail: lifecard@gaedeglauerdt.de der Allgemeine und Spezielle Versicherungsbedingungen sowie die Vertragsinformationen gemäß § 7 Abs. 2 des Versicherungsvertrags- Kontaktdaten im Schadensfall gesetzes und diese Belehrung in Textform erhalten und zur Kenntnis Telefon: +49 40 37 65 3 - 355 genommen hat. Fax: + 49 40 37 65 3 - 220 Im elektronischen Geschäftsverkehr (Online-Antrag bzw. Online-Ver- E-Mai: schadenservice@gaedeglaueredt.de tragsabschluss) beginnt die Widerrufsfrist nicht, bevor auch die speziell für diesen Vertriebsweg geltenden zusätzlichen Pflichten gemäß § 312e Der Assekuradeur erhält im Bereich der Reiseversicherungen für die Abs. 1 Satz 1 BGB (Mittel zur Korrektur von Eingabefehlern, Bestätigung Vermittlung von Versicherungsverträgen Vollmachten als Abschluss- des Antrags) erfüllt wurden. agent für den von ihm vertretenen Versicherer. Hierbei übernimmt er vollständig die in diesem Zusammenhang anfallenden Tätigkeiten der Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung Vertrags- und Schadenbearbeitung. Der Assekuradeur ist berechtigt, des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: vertraglich obliegende Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen des Versicherungsnehmers für den/die Versicherer in Empfang zu Lifecard-Travel-Assistance Gesellschaft für Reiseschutz mbH nehmen. Diese gelten als erfüllt, wenn sie bei dem Assekuradeur ein- Besselstraße 25 gegangen sind; er ist zur Weitergabe an die Versicherer verpflichtet. 68219 Mannheim § 3 Informationen zu den versicherten Leistungen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz Diese Versicherung versichert die LTA Kunden auf Reisen mit den in die- rückwirkend ab Beginn und die LTA erstattet eventuell entrichtete sen Bedingungen aufgeführten definierten Leistungen. Der Versicherer Beträge, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zurück. erbringt die vertraglich vereinbarten Versicherungsleistungen im Rahmen dieser Bedingungen. Mit Ausnahme des im Aufnahmeantrag genannten Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag von beiden Betrags sind von den versicherten Personen keine weiteren Kosten für Seiten auf ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor die den Vertragsabschluss und den Versicherungsschutz zu tragen. versicherte Person das Widerrufsrecht ausgeübt hat. Das Widerrufs- Der Betrag ist gemäß der im Aufnahmeantrag aufgeführten Zahlungs- recht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als weise von den versicherten Personen zu leisten; siehe auch § 6 der einem Monat. Allgemeinen Versicherungsbedingungen MJRV AVB 2019 AB. Diese Versicherungsbedingungen können vom Versicherer für neue, nicht Laufzeit und Kündigungsbedingungen jedoch für bestehende Verträge jederzeit geändert werden. Die Laufzeit des Vertrages ist in der Vertragsdatenübersicht des Bestätigungsschreibens angegeben. Vor Ablauf der vereinbarten Ver- § 4 Informationen zum Vertrag tragslaufzeit kann der Vertrag nur aus den gesetzlichen und gegebe- Es handelt sich um Gruppenversicherungsverträge zwischen der nenfalls den in den Versicherungsbedingungen vorgesehenen Gründen Lifecard-Travel-Assistance-Unternehmensgruppe und dem Versiche- gekündigt werden. rer/dem Assekuradeur zugunsten der Kunden (versicherte Personen) der LTA. Der Vertrag ist durch die Deckungsbestätigung des Versiche- Anzuwendendes Recht, zuständiges Gericht rers/Assekuradeurs zustande gekommen. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand im Inland für Klagen gegen den Versicherer ist Hannover. Widerrufsbelehrung Die versicherte Person kann Ihre Vertragserklärung innerhalb von Ist die versicherte Person eine natürliche Person, ist auch das Gericht 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (zum Beispiel Brief, örtlich zuständig, in dessen Bezirk die versicherte Person zur Zeit der Fax, E-Mail) widerrufen. Klageerhebung ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, 26 Jahresreiseschutz Flexible Jahresreiseschutz Flexible 27
ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für Klagen gegen die versicherte Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausgeübt wird, zählen – unab- Person ist dieses Gericht ausschließlich zuständig. hängig vom Verwandschaftsgrad und vom Wohnsitz – zu den ver- Liegt der Wohnsitz, Sitz oder die Niederlassung (bei juristischen sicherten Personen. Personen) in einem Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, b) Partnertarif: Maximal zwei Erwachsene zählen – unabhängig vom Ver- ist der Gerichtsstand wiederum Hannover. wandschaftsgrad und vom Wohnsitz, zu den versicherten Personen. c) Familientarif: Maximal zwei Erwachsene und maximal fünf mitrei- Vertragssprache sende Kinder unter 18 Jahren bzw. unter 23 Jahren, wenn keine auf Die Vertragssprache ist deutsch. Jegliche Kommunikation erfolgt Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausgeübt wird, zählen – unab- ausschließlich in deutscher Sprache. hängig vom Verwandschaftsgrad und vom Wohnsitz – zu den versi- cherten Personen. § 5 Beschwerdemöglichkeiten Für Kinder unter 16 Jahren, die ohne einen Elternteil verreisen, gilt der HDI ist Mitglied im Verein Versicherungs-Ombudsmann e.V.. Versiche- Versicherungsschutz nur, wenn diese von einer Aufsichtsperson auf rungsnehmer und versicherte Personen können damit, außer für die der Reise begleitet werden. Krankenversicherung, das kostenlose außergerichtliche Streitschlich- tungsverfahren in Anspruch nehmen. Der Versicherungs-Ombuds- § 2 Für welche Reisen gilt die Versicherung? mann kann Beschwerden bis zu einem Streitwert von zurzeit 80.000 Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele vorübergehenden Euro behandeln. Urlaubsreisen, die innerhalb des versicherten Zeitraumes angetreten HDI verpflichtet sich, bei Entscheidungen bis zu einer Höhe von 5.000 werden. Es besteht Versicherungsschutz für 56 Tage bei Urlaubs- und Euro auf die Anrufung eines Gerichts zu verzichten und den Schlich- Geschäftsreisen. terspruch des Ombudsmannes anzuerkennen. Versicherte Reise Als versicherte Reise gilt eine ununterbrochene Abwesenheit in Die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten bleibt hiervon unberührt. mehr als 50 km vom ständigen Hauptwohnsitz mit mindestens einer Übernachtung. Eine hauptberufliche Außendiensttätigkeit sowie Fahrten Der Versicherungs-Ombudsmann ist zu erreichen unter: zwischen dem Wohnsitz und der Arbeitsstätte fallen nicht unter den beschwerde@versicherungsombudsmann.de Versicherungsschutz. Postfach 080632, 10006 Berlin § 3 Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten Personen? Teil 2 / Allgemeine Versicherungsbedingungen Die Gruppenversicherungsverträge sind zugunsten der Kunden der für den Jahresreiseschutz Flexible für Kunden der LTA abgeschlossen worden. Diese sind die versicherten Personen. Die Lifecard-Travel-Assistance Gesellschaft für Reise- versicherte Person kann Leistungen aus der Versicherung ohne die schutz mbH Mannheim (LTA MJRV AVB 2019 AB) Mitwirkung der LTA unmittelbar beim Versicherer geltend machen. Die Leistung erfolgt direkt an die versicherte Person. Die LTA als Versiche- Die nachstehenden Regelungen unter § 1 bis 17 gelten für alle in rungsnehmer informiert jede versicherte Person über den im Rahmen diesen Bedingungen genannten Jahres-Reiseversicherung. des Gruppenversicherungsvertrages bestehenden Versicherungs- schutz und über das Recht der versicherten Person anhand dieser § 1 Wer ist versicherte Person? Bedingungen. Die Ausübung sonstiger Rechte aus dem Gruppenversi- Sämtliche Kunden sowie deren mitversicherte Personen der Lifecard- cherungsvertrag steht nicht der versicherten Person, sondern nur dem Travel-Assistance-Unternehmensgruppe, die ihren ständigen, gesetzli- Versicherungsnehmer zu. Alle für den Versicherungsnehmer geltenden chen Hauptwohnsitz in einem Staatsgebiet eines Landes der Europäi- Bestimmungen sind auf den Rechtsnachfolger und sonstige Anspruch- schen Union (EU) haben. steller entsprechend anzuwenden. Die Versicherungsansprüche können vor Fälligkeit ohne die Zustimmung des Versicherers weder übertragen a) Einzeltarif: Maximal ein/e Erwachsene/r und maximal drei mitrei- noch verpfändet werden. sende Kinder unter 18 Jahren bzw. unter 23 Jahren, wenn keine auf 28 Jahresreiseschutz Flexible Jahresreiseschutz Flexible 29
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