Renten und Steuern NEU AB 1. VEREINFACHTE STEUERERKLÄRUNG - STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN - Ministerium der Finanzen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN Renten und Steuern 019: RUNG 1 . M AI 2 RERKLÄ NEU AB S T EUE FACHTE VEREIN mdf.brandenburg.de
Renten und Steuern Inhalt Vorwort Liebe Seniorinnen 1. Einleitung .......................................................................... 5 und Senioren, 2. Sind alle Renten steuerpflichtig? .................................... 8 nach arbeitsreichen Jahrzehnten, in denen Sie die Grundlagen für 3. Wie wird der steuerpflichtige Anteil der Rente Ihre finanzielle Absicherung im ermittelt?........................................................................... 9 Alter gelegt haben, fragen sich viele von Ihnen, ob sie eine Ein- 4. Besteuerung von Versorgungsbezügen kommensteuererklärung abge- (Pensionen, Betriebsrenten) ......................................... 12 ben und Steuern zahlen müssen. 5. Welche Entlastungen und Grundsätzlich gilt: Nicht jeder Bezieher/jede Bezieherin von Steuervergünstigungen gibt es?....................................13 Alterseinkünften muss automatisch Steuern zahlen. Steuerli- che Pflichten können sich insbesondere bei Rentnerinnen und 6. Wann muss eine Steuererklärung abgegeben Rentnern ergeben, die neben der Rente zusätzliche Einkünfte, werden?........................................................................... 17 z. B. aus Erwerbstätigkeit, einer Werkspension oder aus Ver- mietung und Verpachtung erzielen bzw. deren Ehegatten 7. Wie erkläre ich meine Altereinkünfte eigene Einkünfte haben. gegenüber dem Finanzamt?.......................................... 20 Unsere neu aufgelegte Broschüre soll Ihnen helfen, einen 7.1. Verwendung des vereinfachten Überblick über die steuerliche Einordnung der verschiede- Steuererklärungsvordrucks .......................................... 20 nen Arten von Alterseinkünften zu erhalten. Neben der Dar- stellung der aktuellen Rechtslage enthält die Broschüre aber 7.2. Verwendung der allgemeinen auch wichtige Hinweise auf steuerliche Vergünstigungen und Steuererklärungsvordrucke...........................................22 praktische Tipps zur Anfertigung Ihrer Einkommensteuerer- klärung. Ab dem 1. Mai 2019 bietet die Finanzverwaltung des 8. Weitere Informationsmöglichkeiten............................. 26 Landes Brandenburg zusätzlich eine vereinfachte Steuerer- klärung, die „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünf- ten“ an, die speziell auf solche Rentnerinnen und Rentner bzw. Pensionärinnen und Pensionäre zugeschnitten ist, die ausschließlich Renten-/Pensionseinkünfte beziehen. Diese Steuererklärung wird deutlich erleichtert, weil die Daten nicht mehr erklärt werden müssen, die der Finanzverwaltung 2 STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN 3
Renten und Steuern bereits in elektronischer Form vorliegen. Das Finanzamt über- 1. Einleitung nimmt diese Angaben dann nämlich bei der Veranlagung von Amts wegen. Dazu gehören die Renteneinkünfte oder Pensio- Die Ansicht, dass Rentnerinnen und Rentner überhaupt keine nen sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Der Steuern zu zahlen hätten, ist immer noch weit verbreitet. Vordruck bietet auch die Möglichkeit, typische persönliche Viele sehen in der Rentenzahlung nur den Rückfluss der früher Abzugsbeträge z. B. für Haftpflichtversicherung, für Spen- gezahlten Versicherungsbeiträge. den, für haushaltsnahe Dienstleistungen oder für sogenannte außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen. Tatsächlich waren Renten aber schon immer einkommen- steuerpflichtig. Bis 2004 unterlag jedoch nur der sogenannte Soweit Sie darüber hinaus Fragen zu Ihrer Steuererklärung Ertragsanteil der Besteuerung, daher mussten viele Rent- haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nerinnen und Rentner keine Steuern zahlen. Pensionen von Ihres Finanzamtes gerne zur Verfügung. Die Adressen finden Beamten, Richtern und Soldaten wurden (abzüglich eines Ver- Sie am Ende der Broschüre. sorgungsfreibetrags) dagegen schon immer in vollem Umfang besteuert. Ausgehend von einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2002 wurde die Besteuerung der Altersbezüge mit Christian Görke dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) Minister der Finanzen des Landes Brandenburg zum 1. Januar 2005 neu geregelt. Ziel dieser Regelung ist, die Besteuerung von Renten und Pensionen schrittweise gleich- zustellen. Schwerpunkt des Alterseinkünftegesetzes ist der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung von Altersbezügen. Das bedeutet, dass Renten (z. B. aus der gesetzlichen Rentenver- sicherung) erst dann besteuert werden, wenn sie ausgezahlt werden – also im Alter. Im Gegenzug sind die Beiträge zur Altersvorsorge in der Erwerbsphase in vollem Umfang steu- erlich absetzbar und bleiben damit im Ergebnis unversteuert. Um Härten zu vermeiden hat der Gesetzgeber beschlossen, die Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung schrittweise vorzunehmen. Bei allen Renten, die im Jahr 2005 oder früher begonnen haben, beträgt der Besteuerungsanteil 50 Prozent. Ab dem Jahr 2006 erhöht sich der Besteuerungsanteil jähr- 4 STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN 5
Renten und Steuern lich um jeweils zwei Prozentpunkte, so dass ein Neurentner Zur Sicherstellung der Besteuerung von Renten übermitteln des Jahres 2018 bereits 76 Prozent seiner Rente der Besteu- die rentenzahlenden Stellen grundsätzlich jährlich die Höhe erung zu unterwerfen hat. In den Jahren von 2020 bis 2040 der Rentenbezüge für jede Rentnerin und jeden Rentner an die steigt der steuerpflichtige Teil dann noch einmal um je einen Finanzverwaltung. Prozentpunkt pro Jahr, bis im Jahr 2040 die Rente zu 100 Pro- zent steuerpflichtig ist. Im Gegenzug werden die während der Diese Broschüre soll Ihnen einen Überblick über die Besteu- Erwerbsphase in die Altersvorsorge eingezahlten Beiträge für erung von Renten und Pensionen, über die Steuererklä- alle Erwerbstätigen über die Jahre allmählich von der Einkom- rungspflicht sowie Hinweise zum Ausfüllen der Steuerer- mensteuer freigestellt, um spätere Doppelbesteuerungen zu klärungsvordrucke und zu Entlastungen bzw. möglichen vermeiden. Steuervergünstigungen geben. Besteuerter Anteil der Rente im Überblick 100 99 100 97 98 95 96 93 94 91 92 89 90 87 88 85 86 84 82 83 80 81 78 76 75 74 72 70 68 66 l in Prozent 64 62 60 58 56 54 52 50 Antei 50 Besteuerter 25 2007 2010 2013 2016 2019 0 2022 Jahr des Ren 2025 tenbeginns 2028 2031 2034 2037 2040 6 STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN 7
Renten und Steuern 2. Sind alle Renten steuerpflichtig? 3. Wie wird der steuerpflichtige Anteil der Rente ermittelt? Renten gehören zu den sonstigen Einkünften und sind daher grundsätzlich steuerpflichtig. Nur einige Rentenarten sind 1. Gruppe: Besteuerung mit dem Besteuerungsanteil in vollem Umfang steuerfrei. Das sind z. B. Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder Kriegs-, Wehrdienst-, Durch die schrittweise Einführung der nachgelagerten Besteu- Zivildienst- und Schwerbeschädigtenrenten. erung ist bis zum Jahr 2040 jeweils nur ein Teil der Rente steu- erpflichtig. Abhängig vom Jahr des Rentenbeginns wird ein Bei allen anderen Renten ist die Höhe des zu versteuernden steuerfreier Teil der Rente als fester Betrag ermittelt. Dieser Betrages von der Art der Rente abhängig. Hierbei ist zwischen auch als persönlicher Rentenfreibetrag bezeichnete Betrag drei Gruppen zu unterscheiden: wird grundsätzlich für die gesamte Laufzeit der Rente festge- schrieben. Die Festschreibung erfolgt erstmals in dem Jahr, Zur 1. Gruppe zählen Leibrenten der gesetzlichen Rentenver- das auf das Jahr des Rentenbeginns folgt. So wird sicherge- sicherung, der berufsständischen Versorgungseinrichtungen stellt, dass der Ermittlung des steuerfreien Teils immer die (z. B. bei Ärzten, Apothekern, Rechtsanwälten), Renten aus der Bruttorenten eines ganzen Kalenderjahres zugrunde liegen. landwirtschaftlichen Alterskasse aber auch Leistungen aus Bei Renten, die vor dem 1. Januar 2005 begonnen haben, ist sogenannten Rürupverträgen. Leistungen aus dieser Gruppe die Rente des Jahres 2005 maßgebend. Der steuerpflichtige werden mit dem Besteuerungsanteil berücksichtigt. Anteil der Rente ermittelt sich danach aus der Bruttorente abzüglich des steuerfreien Anteils. Zur 2. Gruppe zählen Leibrenten aus privaten Rentenversi- cherungen, aus privaten Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversi- Rentenbeginn im Jahr Besteuerungsanteil (%) cherungen sowie Renten aus dem umlagefinanzierten Teil von Zusatzversorgungseinrichtungen (z. B. VBL-Renten), soweit 2005 und früher 50 diese nicht auf steuerfreien Beiträgen beruhen. Leistungen 2006 52 aus dieser Gruppe werden mit dem Ertragsanteil besteuert. … … Zur 3. Gruppe zählen Leistungen aus staatlich geförderten 2015 70 privaten Altersvorsorgeverträgen (sogenannte Riesterrente) und aus einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversor- 2016 72 gung (Pensionsfonds, Pensionskasse, Direktversicherung). 2018 76 Die Besteuerung der Leistungen aus dieser Gruppe richtet sich nach der steuerlichen Behandlung der Beiträge in der Anspar- … … phase. 2040 100 8 STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN 9
Renten und Steuern Spätere Rentenerhöhungen, die auf regelmäßigen Rentenan- Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils richtet sich nach dem passungen beruhen, werden vollständig in die Besteuerung vollendeten Lebensalter der Rentenberechtigten und bleibt einbezogen, d. h. dem steuerpflichtigen Teil der Rente hinzu- während der gesamten Laufzeit der Rente unverändert. gerechnet. Der persönliche Rentenfreibetrag ändert sich hier- durch nicht. Ertragsanteile (Auszug) Lebensjahr 59. 60./61. 62. 63. 64. 65./66. Besonderheiten bei nachfolgenden Renten: steuerpflich- 23 % 22 % 21 % 20 % 19 % 18 % Folgen Renten aus derselben Versicherung einander unmit- tiger Anteil telbar nach (z. B. eine Altersrente folgt auf eine Erwerbsmin- Auszug Tabelle Ertragsanteile § 22 EStG derungsrente), ist für die Bestimmung des steuerpflichtigen Anteils der neuen Rente der Rentenbeginn der vorhergehen- Sind diese Renten auf eine bestimmte Laufzeit beschränkt, den Rente maßgeblich. richtet sich der Ertragsanteil nicht nach dem Lebensalter bei Beginn des Rentenbezugs, sondern nach der voraussichtli- Beispiel: Ein Rentner bezieht ab dem Jahr 2015 eine Erwerbsminde- chen Laufzeit. rungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Der steuer- pflichtige Anteil der Rente beträgt 70 Prozent (vgl. Tabelle). Ertragsanteile (Auszug) Ab dem Jahr 2018 erhält der Rentner eine Altersrente. Der steuer- pflichtige Anteil der Altersrente beträgt 70 Prozent, weil als Jahr des Laufzeit 3 5 8 10 13 20 Rentenbeginns auch für die Altersrente das Jahr 2015 (Beginn der steuerpflich- 2% 5% 9% 12 % 15 % 21 % Erwerbsminderungsrente) gilt. tiger Anteil Auszug Tabelle Ertragsanteile § 55 EStDV 2. Gruppe: Besteuerung mit dem Ertragsanteil 3. Gruppe: Besteuerung entsprechend der steuerlichen Die Besteuerung des Ertragsanteils kommt nur noch zur Behandlung in der Ansparphase Anwendung, wenn die Rente nicht nachgelagert zu besteu- ern ist, z. B. für Renten aus privaten Rentenversicherungen Bei Leistungen aus einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag mit Kapitalwahlrecht, Kaufpreisrenten oder Renten aus der oder aus der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung umlagefinanzierten Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst richtet sich der Umfang der Besteuerung nach der steuerlichen (VBL), soweit diese nicht auf steuerfreien Beiträgen beruhen. Behandlung der Beiträge in der Ansparphase. Die Höhe der zu Die Besteuerung mit dem in der Regel günstigeren Ertragsan- versteuernden Beträge ist der Leistungsmitteilung des Anbie- teil ist gerechtfertigt, weil für die Beiträge in der Einzahlungs- ters zu entnehmen. In der Regel unterliegen sie in voller Höhe phase keine steuerlichen Vorteile in Anspruch genommen wer- der – nachgelagerten – Besteuerung. Dies ist steuerrechtlich den konnten. gerechtfertigt, da die eingezahlten Beträge für diese Form der Altersvorsorge staatlich gefördert wurden. 10 STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN 11
Renten und Steuern 4. Besteuerung von Versorgungsbezügen Die Versteuerung der Versorgungsbezüge erfolgt im Lohnsteu- (Pensionen, Betriebsrenten) erabzugsverfahren. Der Lohnsteuerabzug wird auf der Grund- lage der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) Versorgungsbezüge von Beamten, Richtern und Soldaten bzw. durchgeführt. Die persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale deren Hinterbliebenen sind grundsätzlich in voller Höhe als einschließlich ggf. zu berücksichtigender Freibeträge werden Arbeitslohn zu versteuern. Es werden allerdings besondere dem Arbeitgeber in der ELSTAM-Datenbank durch die Finanz- Freibeträge für die Versorgungsbezüge berücksichtigt. Der verwaltung zum Abruf zur Verfügung gestellt. Die Versorgungs- Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfrei- empfänger erhalten von ihrem früheren Arbeitgeber jährlich betrag mildern die vergleichsweise höhere Steuerbelastung einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. der Pensionen gegenüber den Renten ab. Die Höhe der Versorgungsbezüge wird dem Finanzamt elek- tronisch übermittelt. Im Rahmen der Angleichung der Besteuerung von Renten und Pensionen werden Versorgungsfreibetrag und Zuschlag jahr- gangsweise je nach Versorgungsbeginn abgeschmolzen bis im 5. Welche Entlastungen und Jahr 2040 Renten und Pensionen gleichermaßen zu 100 Pro- Steuervergünstigungen gibt es? zent steuerpflichtig sind. Der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag werden ebenso wie der Es gibt verschiedene Entlastungen und Steuervergünstigun- steuerfreie Teil der Rente festgeschrieben und bleiben für die gen, die zur Minderung des zu versteuernden Einkommens Dauer des Versorgungsbezugs in gleicher Höhe bestehen. und damit zur Senkung der Steuerlast führen können. Nach- folgend sind einige wichtige für ältere Menschen in Frage kom- Versorgungs- Versorgungs- Höchstbetrag Zuschlag mende Steuererleichterungen dargestellt. beginn freibetrag (€) (€) (%) Altersentlastungsbetrag bis 2005 40 3.000 900 Viele Seniorinnen und Senioren üben auch im Ruhestand noch 2006 38,4 2.880 864 eine kleine Nebenbeschäftigung aus oder erzielen weitere Ein- … … … … künfte (z. B. Zins- oder Mieteinnahmen). Zur steuerlichen Ent- lastung dieser zusätzlichen Einkünfte steht allen Seniorinnen 2016 22,4 1.680 504 und Senioren ab Vollendung des 64. Lebensjahres ein Alters- 2017 20,8 1.560 468 entlastungsbetrag zu. 2018 19,2 1.440 432 Das Finanzamt berücksichtigt den Altersentlastungsbetrag bei der Einkommensteuerveranlagung automatisch; es ist … … … … kein besonderer Antrag erforderlich. Dabei wird die positive 2040 0 0 0 Summe der Einkünfte (außer Renten, Versorgungsbezügen und abgeltend besteuerten Kapitalerträgen) der Berechnung Auszug Tabelle Versorgungsfreibetrag § 19 EStG 12 STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN 13
Renten und Steuern zugrunde gelegt. Für Personen, die bereits im Jahr 2005 oder Sonderausgaben früher 65 Jahre alt geworden sind (also die Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1940), beträgt der Altersentlastungsbe- Bestimmte private Ausgaben, die unvermeidbar oder förde- trag 40 Prozent von dieser Ausgangsgröße, höchstens jedoch rungswürdig sind und die persönliche Leistungsfähigkeit min- 1.900 Euro. Auch dieser Betrag bleibt dauerhaft erhalten, wird dern, können als Sonderausgaben steuermindernd berück- aber für die nachfolgenden Geburtsjahrgänge abgeschmol- sichtigt werden. Dabei wird zwischen Vorsorgeaufwendungen zen. und übrigen Sonderausgaben unterschieden. Zu den Vorsor- geaufwendungen gehören zum Beispiel Beiträge zur Kran- Auf die Vollendung Entlastungsbetrag Höchstbetrag (€) ken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherung, wobei die des 64. Lebens- der begünstigten Aufwendungen für eine Basiskrankenversicherung und die jahres folgende Einkünfte (%) Kalenderjahr gesetzliche Pflegeversicherung stets voll abzugsfähig sind. 2005 40 1.900 Zu den übrigen Sonderausgaben gehören unter anderem Kir- 2006 38,4 1.824 chensteuern, Spenden für gemeinnützige Zwecke und Unter- haltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt … … … lebenden Ehegatten/Lebenspartner. Ohne Nachweis wird für 2017 20,8 988 die übrigen Sonderausgaben ein Pauschbetrag von 36 Euro (je Steuerpflichtiger) gewährt. 2018 19,2 912 2019 17,6 836 Außergewöhnliche Belastungen … … … Aufwendungen aus der persönlichen Lebenssphäre, die zwangsläufig entstehen und existenziell notwendig sind, 2040 0 0 können als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd Auszug Tabelle Altersentlastungsbetrag § 24a EStG berücksichtigt werden. Darunter fallen z. B. Behandlungs- kosten von Heilpraktikern und Ärzten, Ausgaben für Brillen, Hörgeräte und Zahnersatz oder auch Kosten für Kuren. Es ist Werbungskosten jedoch erforderlich, die Zwangsläufigkeit und Notwendigkeit dieser Aufwendungen gegebenenfalls durch ein ärztliches Aufwendungen zum Erwerb, zur Sicherung und zur Erhal- Attest nachzuweisen. tung der Renteneinkünfte sind als Werbungskosten abzieh- bar. Hierzu gehören z. B. Kosten für eine Rentenberatung. Eine steuerliche Entlastung tritt allerdings nur ein, wenn die Werden keine Aufwendungen nachgewiesen, berücksichtigt Aufwendungen einen bestimmten Prozentsatz der Einkünfte das Finanzamt automatisch einen Pauschbetrag in Höhe von (zumutbare Belastung) übersteigen. Die zumutbare Belastung 102 Euro (je Steuerpflichtiger). ist abhängig von den persönlichen Lebensumständen und der 14 STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN 15
Renten und Steuern Höhe der Einkünfte und beträgt bei Steuerpflichtigen ohne Die Höhe der möglichen Steuerermäßigung kann der nachste- Kinder in der Regel 4–6 Prozent der Einkünfte. henden Tabelle entnommen werden. Für behinderte Menschen werden Pauschbeträge gewährt, deren Begünstigte Aufwendungen Höhe der Steuerermäßigung Höhe sich nach dem Grad der Behinderung richtet. Hinweise und Erläuterungen hierzu finden Sie in unserer Broschüre „Handicap Geringfügige Beschäftigungs- 20 % der Aufwendungen, und Steuern“ (Steuertipps für Menschen mit Behinderungen). verhältnisse höchstens 510 Euro Haushaltsnahe Beschäftigungs- 20 % der Aufwendungen, verhältnisse, haushaltsnahe höchstens 4.000 Euro Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen, Pflege- und Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Betreuungskosten Handwerkerleistungen 20 % der Aufwendungen, Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen, haus- höchstens 1.200 Euro haltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienst- leistungen und Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt werden durch eine Anrechnung auf die Einkommensteuer Weitere Erläuterungen finden Sie in unserer Broschüre „Steuertipps direkt bezuschusst. Dazu zählen z. B. Aufwendungen für zu haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen“. Haushaltshilfe, Gartenpflege, Reinigungsservice und Pflege- dienste. Als Handwerkerleistungen können Aufwendungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen 6. Wann muss eine Steuererklärung berücksichtigt werden, dazu gehören auch Reparaturkos- ten für Gegenstände im Haushalt wie z. B. Waschmaschine, abgegeben werden? Geschirrspüler und Fernseher – begünstigt sind aber generell Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht, wenn nur die Arbeitskosten (Lohnkosten), nicht die Kosten für das die steuerpflichtigen Einkünfte – also der steuerpflichtige Teil aufgewendete Material. der Rente zuzüglich ggf. vorhandener anderer Einkünfte – über dem Grundfreibetrag liegen. Die Höhe des jeweils maßgebli- Die Steuerermäßigung wird nur unter der Voraussetzung chen Grundfreibetrags können Sie der nachfolgenden Tabelle gewährt, dass Sie eine Rechnung über die jeweilige Leistung entnehmen. erhalten haben und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist. Bei Barzahlung wird – auch wenn Sie Jahr Alleinstehende (€) Ehegatten/ als Auftraggeber eine Rechnung erhalten haben – die Begüns- Lebenspartner (€) tigung nicht gewährt! Die Rechnungen müssen nicht der 2016 8.652 17.304 Steuererklärung beigefügt werden, sind aber aufzubewahren und ggf. auf Anforderung dem Finanzamtes vorzulegen. 2017 8.820 17.640 2018 9.000 18.000 16 STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN 17
Renten und Steuern Besonderheiten bei Einkünften aus Kapitalvermögen Jahr Alleinstehende (€) Ehegatten/ Lebenspartner (€) Mit der Erteilung eines Freistellungsauftrags beim jeweiligen 2019 9.168 18.336 Kreditinstitut (Banken, Sparkassen) können Sie eine Abstand- 2020 9.408 18.816 nahme vom Steuerabzug bis zur Höhe des Sparerpauschbe- trags von 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro bei Ehe- gatten/Lebenspartnern erreichen. Liegen die Voraussetzungen zur Abgabe einer Einkommen- steuererklärung vor, ist die Erklärung bis zum 31. Juli des Ist dieser Betrag ausgeschöpft und besteht (zum Beispiel Folgejahres, auch ohne besondere Aufforderung durch das wegen der geringen Höhe der Einkünfte) keine Verpflichtung Finanzamt, abzugeben. Wenn Sie steuerlich vertreten sind, zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung, kann beim verlängert sich die Frist auf den 28. Februar des übernächsten Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt Jahres. werden. Die Nichtveranlagungsbescheinigung gilt in der Regel für das Antragsjahr und die beiden darauffolgenden Jahre, Eine Einkommensteuererklärung ist nicht abzugeben, wenn sofern sich die Einkommensverhältnisse nicht wesentlich Ihnen das Finanzamt dies schriftlich mitgeteilt hat und sich ändern. Ihre persönlichen Verhältnisse seither nicht wesentlich geän- dert haben. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie eine Diese Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie beim Steuererklärung einreichen müssen, so wenden Sie sich bitte jeweiligen Kreditinstitut einreichen, mit der Folge, dass die Ein- an Ihr zuständiges Finanzamt oder an die Angehörigen der nahmen aus den dortigen Konten und Depots nicht mehr mit steuerberatenden Berufe. der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent pauschal besteu- ert werden. Dadurch kann eine volle Gutschrift der Kapitaler- Ob dann tatsächlich eine Einkommensteuer zu zahlen ist, träge ohne Steuerabzug erreicht werden. Ändern sich die Ein- hängt von weiteren Faktoren ab (zusätzliche Einkünfte, Son- kommensverhältnisse wesentlich innerhalb des Zeitraumes derausgaben oder außergewöhnliche Belastungen wie zum der Gültigkeit der Nichtveranlagungsbescheinigung, müssen Beispiel der Behindertenpauschbetrag). Trotz der Umstellung Sie jedoch eine Einkommensteuererklärung abgeben. der Rentenbesteuerung muss die Mehrheit der Rentnerinnen und Rentner keine Steuern zahlen. Dies betrifft insbesondere Wenn Sie nicht die Voraussetzungen für eine Nichtveranla- Empfängerinnen und Empfänger kleiner und mittlerer Renten, gungsbescheinigung erfüllen, aber nur relativ wenig Einkom- die keine oder nur sehr geringe weitere Einkünfte erzielen. men versteuern müssen, gibt es noch eine weitere Möglich- keit, die Abgeltungsteuer zu mindern. Grundsätzlich gehören Eine Tabelle zur ersten Orientierung, ob Sie mit Ihrer Rente jetzt auch Einkünfte aus Kapitalvermögen zu den durch den Alters- Steuern zahlen müssen, finden Sie in unserer Broschüre „Müssen entlastungsbetrag begünstigten Einkünften (siehe Kapitel 5). Rentnerinnen und Rentner aufgrund der Rentenerhöhung zum Seit Einführung der Abgeltungsteuer erhalten Sparer diesen 1. Juli 2019 Steuern zahlen?“, die jährlich aktualisiert wird. Entlastungsbetrag nur noch, wenn ihr persönlicher Steuersatz – nach Abzug des Altersentlastungsbetrages auf die Einkünfte 18 STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN 19
2 Bei Wohnsitzwechsel: bisheriges Finanzamt 3 Allgemeine Angaben Telefonische Rückfragen tagsüber unter Nr. 4 Steuerpflichtige Person, nur bei Zusammenveranlagung: Ehemann oder Person A *) (Ehegatte A / Lebenspartner(in) A nach dem LPartG) Renten und Steuern Identifikationsnummer (IdNr.) Geburtsdatum 5 Name 6 Religionsschlüsse Evangelisch = E Vorname Römisch-Katholisch = R 7 nicht kirchensteuerpflichtig = V Weitere Religionsschlüssel siehe Erläuterungen Straße (derzeitige Adresse) aus Kapitalvermögen – geringer ist als der Abgeltungsteuer- 8 Ihre Renteneinkünfte/Pensionen, aber auch Ihre ReligionBeiträge satz von 25 Prozent und sie deshalb die Einbeziehung der Kapi- 9 zur Kranken- Hausnummer und Pflegeversicherung Hausnummerzusatz müssen Sie nicht mehr Adressergänzung taleinkünfte in die Einkommensteuerveranlagung beantragen angeben. Das Wohnort Postleitzahl Finanzamt (Inland) übernimmt diese Angaben bei der 10 (Günstigerprüfung). Das Finanzamt mindert dann die Kapital- Veranlagung von Verheiratet / Lebenspartnerschaft Amts wegen. Verwitwet seit dem Es reicht daher aus, wenn Geschieden / Lebenspartnerschaft Sie Dauernd getrennt lebend seit dem einkünfte um den Altersentlastungsbetrag – soweit er nicht 11 den Vordruck unterschreiben und aufgehoben begründet seit dem an dasseit für dem Sie zuständige bereits mit anderen Nebeneinkünften verrechnet wurde – und Finanzamt senden. Nur bei Zusammenveranlagung: Ehefrau oder Person B (Ehegatte B / Lebenspartner(in) B nach dem LPartG) IdNr. Geburtsdatum erstattet die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer. 12 Name 13 Der Vordruck bietet aber auch die Möglichkeit, typische per- Religionsschlüsse Evangelisch = E Vorname 14 sönliche Abzugsbeträge wie z. B. Beiträge zu Haftpflichtversi- Römisch-Katholisch = R nicht kirchensteuerpflichtig = V 7. Wie erkläre ich meine Altereinkünfte cherungen, Straße Spenden, haushaltsnahe Dienstleistungen oder (falls von Zeile 9 abweichend) Weitere Religionsschlüssel siehe Erläuterungen 15 Religion gegenüber dem Finanzamt? sogenannteHausnummerzusatz Hausnummer außergewöhnlicheAdressergänzung Belastungen (z. B. Krankheits- 16 kosten und dem Pauschbetrag für behinderte Menschen) gel- 7.1. Verwendung des vereinfachten Postleitzahl Wohnort (falls von Zeile 11 abweichend) (Inland) 17 tend zu machen. Tragen Sie Ihre Aufwendungen einfach in die Steuererklärungsvordrucks Bankverbindung - Bitte stets angeben - IBANdafür (inländischesvorgesehenen Geldinstitut) Felder (Beispiel siehe Abbildung) ein. Ab dem 1. Mai 2019 bietet die Finanzverwaltung des Landes Brandenburg Ihnen mit der „Erklärung zur Veranlagung von Steuermindernde Aufwendungen Alterseinkünften“ eine vereinfachte Steuererklärung an, die Zusätzlich zu den bereits elektronisch übermittelten Sonderausgaben (z. B. Krankenversicherungsbeiträge) bitte(n) ich / wir um die Berücksichtigung der nachfolgend erklärten Aufwendungen. speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Vorsorgeaufwendungen - Beiträge zu Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie Risikoversicherungen, die 20 nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften 2018 Brandenburg, Hansestadt Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Freistaat Sachsen Spenden und Mitgliedsbeiträge Eingangsstempel 21 - zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke an Empfänger im Inland 1 Steuernummer Abb.: Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften An das Finanzamt 22 - an inländische politische Parteien (§§ 34g, § 10b EStG) 2 Sie Bei können den vereinfachten Wohnsitzwechsel: Vordruck „Erklärung zur Veran- bisheriges Finanzamt Abb.: Beispiel Eintragung Abzugsbeiträge 3 lagung von Alterseinkünften“ verwenden, wenn Allgemeine ■ Angaben ■ Sie ausschließlich Renteneinkünfte und/oder Pensionen Telefonische Rückfragen Belege tagsüber unter Nr. müssen Sie der Erklärung nicht beifügen; allerdings 4 (also keinerlei Steuerpflichtige weitere Person, nur in- oder ausländische bei Zusammenveranlagung: Einkünfte) Ehemann oder Person be- A *) (Ehegatte sinddemdiese A / Lebenspartner(in) A nach LPartG) aufzubewahren und ggf. auf Anforderung an das Identifikationsnummer (IdNr.) Geburtsdatum zogen haben und Finanzamt zu senden. 5 Name 6 ■■ Sie zusätzlich zu den bereits elektronisch übermittelten Sie erhaltenReligionsschlüssel: den Papiervordruck in den an diesem Pilotprojekt Evangelisch = EV Sonderausgaben (Beiträge zur Kranken- und Pflegeversi- Vorname teilnehmenden Ländern Römisch-Katholisch = RK Brandenburg, Bremen, Mecklenburg- 7 nicht kirchensteuerpflichtig = VD cherung) nur die im Vordruck bezeichneten Spenden und Vorpommern Weitere Religionsschlüssel und Sachsen sowohl im Finanzamt vor Ort als siehe Erläuterungen Straße (derzeitige Adresse) 8 Mitgliedsbeiträge, Kirchensteuer, außergewöhnlichen Be- Religion auch im Internet auf www.mdf.brandenburg.de/de/steuern lastungen und/oder Hausnummer SteuerermäßigungenAdressergänzung Hausnummerzusatz geltend machen unter „Steuern und Finanzamt“ → „Formulare und Vordrucke“ 9 wollen. → „Einkommensteuer“ → „Einkommensteuer 20xx“. Postleitzahl Wohnort (Inland) 10 Verheiratet / Lebenspartnerschaft Verwitwet seit dem Geschieden / Lebenspartnerschaft Dauernd getrennt lebend seit dem begründet seit dem aufgehoben seit dem 20 11 STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN 21 Nur bei Zusammenveranlagung: Ehefrau oder Person B (Ehegatte B / Lebenspartner(in) B nach dem LPartG)
Renten und Steuern 7.2. Verwendung der allgemeinen Steuererklärungsvordrucke Wenn Sie oder Ihr/e Ehepartner/-in neben den Renteneinkünf- ten /Pensionen noch weitere Einkünfte erzielen (z. B. aus Ver- mietung und Verpachtung oder aus einem aktiven Arbeitsver- hältnis) oder Sie Abzugsbeträge geltend machen wollen, die in dem vereinfachten Vordruck „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ nicht abgebildet sind, verwenden Sie bitte die allgemeinen Steuererklärungsvordrucke. Für die Einkommensteuererklärung sind dafür die Vordru- cke „Mantelbogen“, „Anlage R“ (für Renten), „Anlage N“ (für Versorgungsbezüge) und die „Anlage Vorsorgeaufwand“ (für Abb. Rentenmitteilung zum 1. Juli des Jahres Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) zu verwenden. Wenn Sie noch weitere Einkünfte haben, stehen Ihnen wei- Im vorstehenden Beispiel beträgt die Jahresbruttorente: tere Vordrucke (zum Beispiel „Anlage V“ für Vermietung und Verpachtung, „Anlage N“ für nichtselbständige Tätigkeit) zur 6 Monate x 1.368,41 Euro = 8.210,46 Euro Verfügung. + 6 Monate x 1.414,50 Euro = 8.487,00 Euro Gesamt 16.697,46 Euro In der „Anlage R“ (Renten und andere Leistungen) ist als Ren- tenbetrag die aus der Rentenmitteilung zu errechnende Jah- Dieser Betrag ist die „Anlage R“ einzutragen: resbruttorente einzutragen, die in der Regel nicht mit dem 2018 ausgezahlten Betrag identisch ist. Die bei Auszahlung der 1 Name Anlage R Jeder Ehegatte / Lebenspartner Rente einbehaltenen Beitragsanteile der Rentnerinnen und 2 Vorname mit Renten und Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen hat eine eigene Anlage R abzugeben. Rentner zur Kranken- und Pflegeversicherung sind nicht vom 3 Steuernummer stpfl. Person / Ehemann / Person A Rentenbetrag abzuziehen. Diese können aber als Sonderaus- 201800312201 Ehefrau / Person B Renten und andere Leistungen 7 Leibrenten / Leistungen 1. Rente 2. Rente 3. Rente gaben geltend gemacht werden. 1 = aus inl. gesetzlichen Renten- versicherungen 2 = aus inl. landwirtschaftlicher Alters- kasse 100 150 200 4 3 = aus inl. berufsständischen Versor- gungseinrichtungen 4 = aus eigenen zertifizierten Bitte 1, 2, 3, 4 oder 9 Bitte 1, 2, 3, 4 oder 9 Bitte 1, 2, 3, 4 oder 9 Die Jahresbruttorente ergibt sich aus der Renten(anpassungs) Basisrentenverträgen 9 = aus ausl. Versicherungen / eintragen. eintragen. eintragen. Rentenverträgen Brut to101 rente→ EUR 151 EUR 201 EUR mitteilung, die die Rentenversicherungsträger jährlich zum 5 Rentenbetrag (einschließlich Einmalzahlung 16.697 , – ,– ,– und Leistungen) 102 152 202 1. Juli an die Rentenbezieher übermitteln: Abb: 6 Rentenanpassungsbetrag Auszug Anlage R 2017 (in Zeile 5 enthalten) ,– ,– ,– 103 153 203 7 Beginn der Rente Neben 8 dem Jahresbetrag Vorhergehende Rente: Beginn der Rente 105 der Rente 155 (Jahresbruttorente) 205 sind auch der Beginn106 der Rente und 156 der Anpassungsbetrag 206 der 9 Ende der Rente Rente in Nachzahlungendie „Anlage für mehrere vorangegangene Jahre / 111 R“ einzutragen. 161 211 10 Kapitalauszahlung (in Zeile 5 enthalten) ,– ,– ,– Öffnungsklausel: Prozentsatz 11 (lt. Bescheinigung Ihres 112 % 162 % 212 % Versorgungsträgers) 113 163 213 22 STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN 12 die Rente erlischt / wird um- gewandelt spätestens am STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN 23 114 164 214 13 bei Einmalzahlung: Betrag ,– ,– ,–
Renten und Steuern Unser Tipp: Im vorstehenden Beispiel ergeben sich folgende Jahreswerte: Die Deutsche Rentenversicherung erteilt Rentenbezieherinnen 2 Name Beiträge 1 und 99,89 Euro Anlage und Rentenbeziehern auf einmaligen Antrag jährlich eine Beschei- Vorname Vorsorgeau nigung, die die für das Ausfüllen der Einkommensteuererklärung Zusatzbeiträge 2 zur + 17,79 Euro = erforderlichen Daten enthält. Um diesen Service zu nutzen, wenden Krankenversicherung 3 Steuernummer 117,68 Euro Angaben zu Vorsorgeaufwendungen × 6 Monate = 706,08 Euro 201800324201 Sie sich bitte an Ihren Rentenversicherungsträger. Beiträge zur Altersvorsorge stpfl. Person / Ehemann / Person A Ehefrau Beiträge 103,26 Euro EUR E 4 – lt. Nr. 23 a/b der Lohnsteuerbescheinigung (Arbeitnehmeranteil) 300 ,– 400 Den Rentenfreibetrag berechnet das Finanzamt auf der + 18,39 Euro – zu landwirtschaftlichen Alterskassen; zu berufsständischen Versorgungs- einrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Grundlage dieser Angaben automatisch. Gleichzeitig werden 5 Leistungen erbringen (abzüglich steuerfreier Zuschüsse lt. Nr. 22b der 301 ,– 401 = 121,65 Euro Lohnsteuerbescheinigung) – ohne Beiträge, die in Zeile 4 geltend gemacht werden – – zu gesetzlichen Rentenversicherungen – die Angaben in der Steuererklärung auf der Grundlage der von + 729,90 Euro, 6 302 402 × 6 Monate = – ohne Beiträge, die in Zeile 4 geltend gemacht werden – Erstattete Beiträge und / oder steuerfreie Zuschüsse zu den Zeilen 4 bis 6 den Rentenversicherungsträgern elektronisch übermittelten 7 (ohne Zuschüsse, die von den Beiträgen lt. Zeile 8 abzuziehen sind und ohne Zuschüsse lt. Zeile 9 und 10) 309 ,– 409 Gesamt Beiträge zu zertifizierten Basisrentenverträgen (sog. Rürup-Verträge) mit 1.435.98 Euro Daten überprüft und ggf. korrigiert. 8 Laufzeitbeginn nach dem 31.12.2004 (abzgl. steuerfreier Zuschüsse) – ohne Altersvorsorgebeiträge, die in der Anlage AV geltend gemacht werden – 303 ,– 403 9 Arbeitgeberanteil / -zuschuss lt. Nr. 22 a/b der Lohnsteuerbescheinigung 304 ,– 404 Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung stellen Vor- Beiträge 10 zur zu gesetzlichen Rentenversicherungen6imMonate Arbeitgeberanteil pauschal besteuerten geringfügigen Beschäftigung Rahmen einer 306 (bitte Anleitung beachten)406 ,– sorgeaufwendungen dar und können als Sonderausgaben Pflegeversicherung × 34,89 Euro = von jedem Eine Eintragung ist stets vorzunehmen; bei Zusammenveranlagung 209,34 EhegattenEuro / Lebenspartner: Haben Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten Anspruch auf steuermindernd geltend gemacht werden. Die zu berücksich- – steuerfreie Zuschüsse (z. B. Rentner aus der gesetzlichen Rentenversicherung) oder – steuerfreie Arbeitgeberbeiträge 6 Monate (z. B. sozialversicherungspfl. Arbeitnehmer und deren mitversicherter Ehegatte / Lebenspartner) oder 1 = Ja tigenden Beträge ergeben sich aus Ihrer Rentenmitteilung 11 × 36,07 Euro = – steuerfreie Beihilfen (z. B. Beamte oder Versorgungsempfänger und deren Ehegatten / Lebenspartner) ? 307 2 = Nein + 216,42 Euro 407 Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zum 1. Juli des Jahres. Arbeitnehmerbeiträge zu Krankenversicherungen lt. Nr. 25 der Lohnsteuer- 12 bescheinigung Gesamt 320 425,76 Euro,– 420 In Zeile 12 enthaltene Beiträge, aus denen sich kein Anspruch 13 auf Krankengeld ergibt 322 ,– 422 Arbeitnehmerbeiträge zu sozialen Pflegeversicherungen lt. Nr. 26 der Lohn- 14 steuerbescheinigung 323 ,– 423 Diese Beträge sind in die Anlage Vorsorgeaufwand einzutra- Zu den Zeilen 12 bis 14: 15 Von der Kranken- und / oder sozialen Pflegeversicherung erstattete Beiträge 324 ,– 424 gen: In Zeile 15 enthaltene Beiträge zur Krankenversicherung, aus denen sich – 16 kein Anspruch auf Krankengeld ergibt, und zur sozialen Pflegeversicherung 325 , 425 K V-Be Beiträge zu Krankenversicherungen – ohne Beiträge, die in Zeile 12 geltend gemacht werden – itr äge → (z. B. bei Rentnern; bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern, wenn 17 in die Datenübermittlung eingewilligt oder dieser nicht widersprochen wurde) 326 1.436 ,– 426 In Zeile 17 enthaltene Beiträge zur Krankenversicherung, aus 18 denen sich ein Anspruch auf Krankengeld ergibt 328 PV-Beit ,– 428 Beiträge zu sozialen Pflegeversicherungen – ohne Beiträge, die in Zeile 14 geltend r äge → gemacht werden – (z. B. bei Rentnern; bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern, 19 wenn in die Datenübermittlung eingewilligt oder dieser nicht widersprochen wurde) 329 426 ,– 429 Zu den Zeilen 17 bis 19: 20 Von der Kranken- und / oder sozialen Pflegeversicherung erstattete Beiträge 330 ,– 430 In Zeile 20 enthaltene Beiträge zur Krankenversicherung, aus denen sich 21 ein Anspruch auf Krankengeld ergibt 331 ,– 431 Zuschuss zu den Beiträgen lt. Zeile 17 und / oder 19 – ohne Beträge Unser Tipp: 22 lt. Zeile 37 und 39 – (z. B. von der Deutschen Rentenversicherung) 332 ,– 432 Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversiche- Wirrungen 23 empfehlen Ihnen dieZusatzversicherung) (z. B. für Wahlleistungen, elektronischeabzüglich Abgabe der Steuererklärung erstatteter 338 ,– 438 Beiträge über www.elster.de. Mit dem Programm Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung „Elster“ können Sie die – Füllen Sie die Zeilen 24 bis 28 und 42 bis 45 nur aus, wenn Sie in die Datenübermittlung eingewilligt oder dieser nicht widersprochen haben. – Abb. Rentenmitteilung zum 1. Juli des Jahres Steuererklärung bequem zu Beiträge zu Krankenversicherungen (nurHause erstellen Basisabsicherung, keineund Wahl- an das Finanzamt 24 leistungen) 350 ,– 450 übersenden. Voraussetzung dafür ist ein PC und eine351Internetver- 25 Beiträge zu Pflege-Pflichtversicherungen ,– 451 bindung. Zu den Zeilen 24 und 25: 034098_18 - 20190212 (V2) Von der privaten Kranken- und / oder Pflege-Pflichtversicherung erstattete 26 Beiträge 352 ,– 452 Zuschuss von dritter Seite zu den Beiträgen lt. Zeile 24 und / oder 25 27 (z. B. von der Deutschen Rentenversicherung) 353 ,– 453 Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversiche- 28 rungen (z. B. für Wahlleistungen, Zusatzversicherung) abzüglich erstatteter Beiträge 354 ,– 454 Beiträge (abzüglich erstatteter Beiträge) zu zusätzlichen Pflege- 29 versicherungen (ohne Pflege-Pflichtversicherung) 355 ,– 455 2018AnlVor241NET – Juli 2018 – 2018AnlVo 24 STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN 25
Renten und Steuern 8. Weitere Informationsmöglichkeiten Finanzamt Adresse Telefon (SIS) Für Fragen rund um das Thema Renten und Steuern stehen Oranienburg Heinrich-Grüber-Platz 3 (03301) 8 57-2070 Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Service- und 16515 Oranienburg (03301) 8 57-2034 Informationsstellen (SIS) Ihres Finanzamtes gern zur Verfü- Potsdam Steinstraße 104–106, (0331) 2 87-1106 gung. Haus 9; (0331) 2 87-1105 14480 Potsdam (0331) 2 87-1164 Finanzamt Adresse Telefon (SIS) (0331) 2 87-1165 Angermünde Jahnstraße 49 (03331) 2 67-316 Strausberg Prötzeler Chaussee 12a (03341) 3 42-1009 16278 Angermünde (03331) 2 67-318 15344 Strausberg (03341) 3 42-1011 Brandenburg Magdeburger Str. 46 (03381) 3 97-152 14770 Brandenburg Die Öffnungszeiten der Finanzämter sowie weitere a. d. Havel nützliche Informationen finden Sie im Internet unter www.finanzamt.brandenburg.de. Calau Springteichallee 25 (03541) 83-116 03205 Calau (03541) 83-163 Zur Steuerberatung sind die Finanzämter allerdings nicht Cottbus Vom-Stein-Str. 29 (0355) 49 91-4922 befugt. Diese ist ausschließlich den steuerberatenden Berufen 03050 Cottbus und den Lohnsteuerhilfevereinen vorbehalten. Eberswalde Tramper Chaussee 5 (03334) 66-1600 16225 Eberswalde Weitere ausführliche Informationen finden Sie auch in der Broschüre des Bundesfinanzministeriums „Besteuerung von Frankfurt (Oder) Müllroser Chaussee 53 (0335) 6 06 76-1399 Alterseinkünften“ unter www.bundesfinanzministerium.de. 15236 Frankfurt (Oder) Königs Wuster- Max-Werner-Str. 9 (03375) 2 75-136 hausen 15711 Königs Wuster- (03375) 2 75-138 Ebenfalls interessant: hausen (03375) 2 75-140 (03375) 2 75-167 Müssen Rentnerinnen und Rentner aufgrund Kyritz Perleberger Str. 1–2 (033971) 65-0 der Rentenerhöhung zum 16866 Kyritz 1. Juli 2019 Steuern zahlen? Luckenwalde Dr.-Georg-Schaeffler- (03371) 6 06-117 Str. 2 (03371) 6 06-118 Unsere jährlich aktualisierte 14943 Luckenwalde (03371) 6 06-119 Broschüre erläutert, unter welchen Nauen Ketziner Str. 3 (03321) 4 12-166 Bedingungen ihre Rente der 14641 Nauen (03321) 4 12-167 Besteuerung unterliegt. 26 STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN 27
Diese und weitere Publikationen des Finanzministeriums können Sie im Internet kostenlos herunterladen oder bestellen unter: www.mdf.brandenburg.de/de/publikationen (03 31) 8 66-6012 oder pressestelle@mdf.brandenburg.de Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam Telefon: (03 31) 866-6012 E-Mail: pressestelle@mdf.brandenburg.de Inhalt: Referat 34 Satz: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Druck: Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg 5.000 Exemplare 9. überarbeitete Auflage April 2019 Bildnachweis: contrastwerkstatt/fotolia.de; Seite 3: Laurence Chaperon; übrige: Ministerium der Finanzen www.mdf.brandenburg.de | www.finanzamt.brandenburg.de | www.kinderleicht-brandenburg.de | www.steuer-deine-zukunft.de | www.25jahre.brandenburg-baut.de facebook.com/FinanzministeriumBrandenburg Das Bemühen um eine verständliche Sprache erfordert mitunter Kompromisse zu Lasten juristischer Detailpräzision. Verbindlich für die steuerliche Beurteilung sind deshalb stets nur die einschlägigen Rechtsgrundlagen. Obwohl diese Bro- schüre sorgfältig zusammengestellt wurde, kann dennoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Diese Informationsschrift wird kostenlos im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Bundes-, Land- tags- und Kommunalwahlen sowie für die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zu Gunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer einzel- nen Mitglieder zu verwenden.
Sie können auch lesen