Renten und Steuern NEU AB 1. VEREINFACHTE STEUERERKLÄRUNG - STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN - Ministerium der Finanzen

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Renten und Steuern NEU AB 1. VEREINFACHTE STEUERERKLÄRUNG - STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN - Ministerium der Finanzen
STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN

Renten und Steuern

                      019:          RUNG
           1 . M AI 2        RERKLÄ
    NEU AB            S T EUE
           FACHTE
    VEREIN

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Renten und Steuern NEU AB 1. VEREINFACHTE STEUERERKLÄRUNG - STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN - Ministerium der Finanzen
Renten und Steuern

    Inhalt                                                                                          Vorwort

                                                                                                    Liebe Seniorinnen
    1.    Einleitung .......................................................................... 5   und Senioren,

    2.    Sind alle Renten steuerpflichtig? .................................... 8                  nach arbeitsreichen Jahrzehnten,
                                                                                                    in denen Sie die Grundlagen für
    3.    Wie wird der steuerpflichtige Anteil der Rente                                            Ihre finanzielle Absicherung im
          ermittelt?........................................................................... 9   Alter gelegt haben, fragen sich
                                                                                                    viele von Ihnen, ob sie eine Ein-
    4.    Besteuerung von Versorgungsbezügen                                                        kommensteuererklärung abge-
          (Pensionen, Betriebsrenten) ......................................... 12                  ben und Steuern zahlen müssen.

    5.    Welche Entlastungen und                                                                   Grundsätzlich gilt: Nicht jeder Bezieher/jede Bezieherin von
          Steuervergünstigungen gibt es?....................................13                      Alterseinkünften muss automatisch Steuern zahlen. Steuerli-
                                                                                                    che Pflichten können sich insbesondere bei Rentnerinnen und
    6.    Wann muss eine Steuererklärung abgegeben                                                  Rentnern ergeben, die neben der Rente zusätzliche Einkünfte,
          werden?........................................................................... 17     z. B. aus Erwerbstätigkeit, einer Werkspension oder aus Ver-
                                                                                                    mietung und Verpachtung erzielen bzw. deren Ehegatten
    7.    Wie erkläre ich meine Altereinkünfte                                                      eigene Einkünfte haben.
          gegenüber dem Finanzamt?.......................................... 20
                                                                                                    Unsere neu aufgelegte Broschüre soll Ihnen helfen, einen
    7.1. Verwendung des vereinfachten                                                               Überblick über die steuerliche Einordnung der verschiede-
         Steuererklärungsvordrucks .......................................... 20                    nen Arten von Alterseinkünften zu erhalten. Neben der Dar-
                                                                                                    stellung der aktuellen Rechtslage enthält die Broschüre aber
    7.2. Verwendung der allgemeinen                                                                 auch wichtige Hinweise auf steuerliche Vergünstigungen und
         Steuererklärungsvordrucke...........................................22                     praktische Tipps zur Anfertigung Ihrer Einkommensteuerer-
                                                                                                    klärung. Ab dem 1. Mai 2019 bietet die Finanzverwaltung des
    8.    Weitere Informationsmöglichkeiten............................. 26                         Landes Brandenburg zusätzlich eine vereinfachte Steuerer-
                                                                                                    klärung, die „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünf-
                                                                                                    ten“ an, die speziell auf solche Rentnerinnen und Rentner
                                                                                                    bzw. Pensionärinnen und Pensionäre zugeschnitten ist, die
                                                                                                    ausschließlich Renten-/Pensionseinkünfte beziehen. Diese
                                                                                                    Steuererklärung wird deutlich erleichtert, weil die Daten
                                                                                                    nicht mehr erklärt werden müssen, die der Finanzverwaltung

2        STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN                                                                  STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN        3
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Renten und Steuern

    bereits in elektronischer Form vorliegen. Das Finanzamt über-   1.     Einleitung
    nimmt diese Angaben dann nämlich bei der Veranlagung von
    Amts wegen. Dazu gehören die Renteneinkünfte oder Pensio-       Die Ansicht, dass Rentnerinnen und Rentner überhaupt keine
    nen sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Der     Steuern zu zahlen hätten, ist immer noch weit verbreitet.
    Vordruck bietet auch die Möglichkeit, typische persönliche      Viele sehen in der Rentenzahlung nur den Rückfluss der früher
    Abzugsbeträge z. B. für Haftpflichtversicherung, für Spen-      gezahlten Versicherungsbeiträge.
    den, für haushaltsnahe Dienstleistungen oder für sogenannte
    außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen.                 Tatsächlich waren Renten aber schon immer einkommen-
                                                                    steuerpflichtig. Bis 2004 unterlag jedoch nur der sogenannte
    Soweit Sie darüber hinaus Fragen zu Ihrer Steuererklärung       Ertragsanteil der Besteuerung, daher mussten viele Rent-
    haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter        nerinnen und Rentner keine Steuern zahlen. Pensionen von
    Ihres Finanzamtes gerne zur Verfügung. Die Adressen finden      Beamten, Richtern und Soldaten wurden (abzüglich eines Ver-
    Sie am Ende der Broschüre.                                      sorgungsfreibetrags) dagegen schon immer in vollem Umfang
                                                                    besteuert.

                                                                    Ausgehend von einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
                                                                    im Jahr 2002 wurde die Besteuerung der Altersbezüge mit
    Christian Görke                                                 dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG)
    Minister der Finanzen des Landes Brandenburg                    zum 1. Januar 2005 neu geregelt. Ziel dieser Regelung ist, die
                                                                    Besteuerung von Renten und Pensionen schrittweise gleich-
                                                                    zustellen.

                                                                    Schwerpunkt des Alterseinkünftegesetzes ist der Übergang
                                                                    zur nachgelagerten Besteuerung von Altersbezügen. Das
                                                                    bedeutet, dass Renten (z. B. aus der gesetzlichen Rentenver-
                                                                    sicherung) erst dann besteuert werden, wenn sie ausgezahlt
                                                                    werden – also im Alter. Im Gegenzug sind die Beiträge zur
                                                                    Altersvorsorge in der Erwerbsphase in vollem Umfang steu-
                                                                    erlich absetzbar und bleiben damit im Ergebnis unversteuert.

                                                                    Um Härten zu vermeiden hat der Gesetzgeber beschlossen, die
                                                                    Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung schrittweise
                                                                    vorzunehmen. Bei allen Renten, die im Jahr 2005 oder früher
                                                                    begonnen haben, beträgt der Besteuerungsanteil 50 Prozent.
                                                                    Ab dem Jahr 2006 erhöht sich der Besteuerungsanteil jähr-

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Renten und Steuern

    lich um jeweils zwei Prozentpunkte, so dass ein Neurentner                                                           Zur Sicherstellung der Besteuerung von Renten übermitteln
    des Jahres 2018 bereits 76 Prozent seiner Rente der Besteu-                                                          die rentenzahlenden Stellen grundsätzlich jährlich die Höhe
    erung zu unterwerfen hat. In den Jahren von 2020 bis 2040                                                            der Rentenbezüge für jede Rentnerin und jeden Rentner an die
    steigt der steuerpflichtige Teil dann noch einmal um je einen                                                        Finanzverwaltung.
    Prozentpunkt pro Jahr, bis im Jahr 2040 die Rente zu 100 Pro-
    zent steuerpflichtig ist. Im Gegenzug werden die während der                                                         Diese Broschüre soll Ihnen einen Überblick über die Besteu-
    Erwerbsphase in die Altersvorsorge eingezahlten Beiträge für                                                         erung von Renten und Pensionen, über die Steuererklä-
    alle Erwerbstätigen über die Jahre allmählich von der Einkom-                                                        rungspflicht sowie Hinweise zum Ausfüllen der Steuerer-
    mensteuer freigestellt, um spätere Doppelbesteuerungen zu                                                            klärungsvordrucke und zu Entlastungen bzw. möglichen
    vermeiden.                                                                                                           Steuervergünstigungen geben.

    Besteuerter Anteil der Rente im Überblick
                                                                                                                                                                                             100

                                                                                                                                                                                99   100
                                                                                                                                                                    97   98
                                                                                                                                                          95   96
                                                                                                                                               93    94
                                                                                                                                    91   92
                                                                                                                          89   90
                                                                                                               87   88
                                                                                                     85   86
                                                                                                84
                                                                                        82 83
                                                                                80 81
                                                                           78
                                                                     76                                                                                                                  75
                                                                74
                                                           72
                                                      70
                                                 68
                                            66

                                                                                                                                                                                               l in Prozent
                                       64
                                  62
                             60
                        58
                   56
              54
         52
    50

                                                                                                                                                                                                      Antei
                                                                                                                                                                                     50

                                                                                                                                                                                          Besteuerter
                                                                                                                                                                                    25

               2007           2010
                                             2013
                                                           2016            2019                                                                                                 0
                                                                                        2022
                                                       Jahr des Ren                              2025
                                                                          tenbeginns                           2028
                                                                                                                               2031
                                                                                                                                              2034
                                                                                                                                                          2037
                                                                                                                                                                         2040

6        STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN                                                                                             STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN                        7
Renten und Steuern NEU AB 1. VEREINFACHTE STEUERERKLÄRUNG - STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN - Ministerium der Finanzen
Renten und Steuern

    2.      Sind alle Renten steuerpflichtig?                        3.     Wie wird der steuerpflichtige Anteil der
                                                                            Rente ermittelt?
    Renten gehören zu den sonstigen Einkünften und sind daher
    grundsätzlich steuerpflichtig. Nur einige Rentenarten sind       1. Gruppe: Besteuerung mit dem Besteuerungsanteil
    in vollem Umfang steuerfrei. Das sind z. B. Renten aus der
    gesetzlichen Unfallversicherung oder Kriegs-, Wehrdienst-,       Durch die schrittweise Einführung der nachgelagerten Besteu-
    Zivildienst- und Schwerbeschädigtenrenten.                       erung ist bis zum Jahr 2040 jeweils nur ein Teil der Rente steu-
                                                                     erpflichtig. Abhängig vom Jahr des Rentenbeginns wird ein
    Bei allen anderen Renten ist die Höhe des zu versteuernden       steuerfreier Teil der Rente als fester Betrag ermittelt. Dieser
    Betrages von der Art der Rente abhängig. Hierbei ist zwischen    auch als persönlicher Rentenfreibetrag bezeichnete Betrag
    drei Gruppen zu unterscheiden:                                   wird grundsätzlich für die gesamte Laufzeit der Rente festge-
                                                                     schrieben. Die Festschreibung erfolgt erstmals in dem Jahr,
    Zur 1. Gruppe zählen Leibrenten der gesetzlichen Rentenver-      das auf das Jahr des Rentenbeginns folgt. So wird sicherge-
    sicherung, der berufsständischen Versorgungseinrichtungen        stellt, dass der Ermittlung des steuerfreien Teils immer die
    (z. B. bei Ärzten, Apothekern, Rechtsanwälten), Renten aus der   Bruttorenten eines ganzen Kalenderjahres zugrunde liegen.
    landwirtschaftlichen Alterskasse aber auch Leistungen aus        Bei Renten, die vor dem 1. Januar 2005 begonnen haben, ist
    sogenannten Rürupverträgen. Leistungen aus dieser Gruppe         die Rente des Jahres 2005 maßgebend. Der steuerpflichtige
    werden mit dem Besteuerungsanteil berücksichtigt.                Anteil der Rente ermittelt sich danach aus der Bruttorente
                                                                     abzüglich des steuerfreien Anteils.
    Zur 2. Gruppe zählen Leibrenten aus privaten Rentenversi-
    cherungen, aus privaten Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversi-         Rentenbeginn im Jahr           Besteuerungsanteil (%)
    cherungen sowie Renten aus dem umlagefinanzierten Teil von
    Zusatzversorgungseinrichtungen (z. B. VBL-Renten), soweit                 2005 und früher                      50

    diese nicht auf steuerfreien Beiträgen beruhen. Leistungen                     2006                            52
    aus dieser Gruppe werden mit dem Ertragsanteil besteuert.
                                                                                    …                              …
    Zur 3. Gruppe zählen Leistungen aus staatlich geförderten
                                                                                   2015                            70
    privaten Altersvorsorgeverträgen (sogenannte Riesterrente)
    und aus einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversor-                     2016                            72
    gung (Pensionsfonds, Pensionskasse, Direktversicherung).
                                                                                   2018                            76
    Die Besteuerung der Leistungen aus dieser Gruppe richtet sich
    nach der steuerlichen Behandlung der Beiträge in der Anspar-                    …                              …
    phase.
                                                                                   2040                            100

8        STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN                                    STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN           9
Renten und Steuern NEU AB 1. VEREINFACHTE STEUERERKLÄRUNG - STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN - Ministerium der Finanzen
Renten und Steuern

     Spätere Rentenerhöhungen, die auf regelmäßigen Rentenan-                   Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils richtet sich nach dem
     passungen beruhen, werden vollständig in die Besteuerung                   vollendeten Lebensalter der Rentenberechtigten und bleibt
     einbezogen, d. h. dem steuerpflichtigen Teil der Rente hinzu-              während der gesamten Laufzeit der Rente unverändert.
     gerechnet. Der persönliche Rentenfreibetrag ändert sich hier-
     durch nicht.                                                                Ertragsanteile (Auszug)

                                                                                 Lebensjahr         59.     60./61.        62.    63.    64.    65./66.
     Besonderheiten bei nachfolgenden Renten:
                                                                                 steuerpflich-     23 %      22 %          21 %   20 %   19 %    18 %
     Folgen Renten aus derselben Versicherung einander unmit-                    tiger Anteil
     telbar nach (z. B. eine Altersrente folgt auf eine Erwerbsmin-             Auszug Tabelle Ertragsanteile § 22 EStG

     derungsrente), ist für die Bestimmung des steuerpflichtigen
     Anteils der neuen Rente der Rentenbeginn der vorhergehen-                  Sind diese Renten auf eine bestimmte Laufzeit beschränkt,
     den Rente maßgeblich.                                                      richtet sich der Ertragsanteil nicht nach dem Lebensalter bei
                                                                                Beginn des Rentenbezugs, sondern nach der voraussichtli-
      Beispiel: Ein Rentner bezieht ab dem Jahr 2015 eine Erwerbsminde-         chen Laufzeit.
      rungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Der steuer-
      pflichtige Anteil der Rente beträgt 70 Prozent (vgl. Tabelle).             Ertragsanteile (Auszug)
      Ab dem Jahr 2018 erhält der Rentner eine Altersrente. Der steuer-
      pflichtige Anteil der Altersrente beträgt 70 Prozent, weil als Jahr des    Laufzeit            3          5           8      10     13      20
      Rentenbeginns auch für die Altersrente das Jahr 2015 (Beginn der
                                                                                 steuerpflich-     2%         5%           9%     12 %   15 %    21 %
      Erwerbsminderungsrente) gilt.                                              tiger Anteil
                                                                                Auszug Tabelle Ertragsanteile § 55 EStDV

     2. Gruppe: Besteuerung mit dem Ertragsanteil
                                                                                3. Gruppe: Besteuerung entsprechend der steuerlichen
     Die Besteuerung des Ertragsanteils kommt nur noch zur                      Behandlung in der Ansparphase
     Anwendung, wenn die Rente nicht nachgelagert zu besteu-
     ern ist, z. B. für Renten aus privaten Rentenversicherungen                Bei Leistungen aus einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag
     mit Kapitalwahlrecht, Kaufpreisrenten oder Renten aus der                  oder aus der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung
     umlagefinanzierten Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst                 richtet sich der Umfang der Besteuerung nach der steuerlichen
     (VBL), soweit diese nicht auf steuerfreien Beiträgen beruhen.              Behandlung der Beiträge in der Ansparphase. Die Höhe der zu
     Die Besteuerung mit dem in der Regel günstigeren Ertragsan-                versteuernden Beträge ist der Leistungsmitteilung des Anbie-
     teil ist gerechtfertigt, weil für die Beiträge in der Einzahlungs-         ters zu entnehmen. In der Regel unterliegen sie in voller Höhe
     phase keine steuerlichen Vorteile in Anspruch genommen wer-                der – nachgelagerten – Besteuerung. Dies ist steuerrechtlich
     den konnten.                                                               gerechtfertigt, da die eingezahlten Beträge für diese Form der
                                                                                Altersvorsorge staatlich gefördert wurden.

10      STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN                                                    STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN              11
Renten und Steuern

     4.       Besteuerung von Versorgungsbezügen                         Die Versteuerung der Versorgungsbezüge erfolgt im Lohnsteu-
              (Pensionen, Betriebsrenten)                                erabzugsverfahren. Der Lohnsteuerabzug wird auf der Grund-
                                                                         lage der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
     Versorgungsbezüge von Beamten, Richtern und Soldaten bzw.           durchgeführt. Die persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale
     deren Hinterbliebenen sind grundsätzlich in voller Höhe als         einschließlich ggf. zu berücksichtigender Freibeträge werden
     Arbeitslohn zu versteuern. Es werden allerdings besondere           dem Arbeitgeber in der ELSTAM-Datenbank durch die Finanz-
     Freibeträge für die Versorgungsbezüge berücksichtigt. Der           verwaltung zum Abruf zur Verfügung gestellt. Die Versorgungs-
     Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfrei-         empfänger erhalten von ihrem früheren Arbeitgeber jährlich
     betrag mildern die vergleichsweise höhere Steuerbelastung           einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.
     der Pensionen gegenüber den Renten ab.                              Die Höhe der Versorgungsbezüge wird dem Finanzamt elek-
                                                                         tronisch übermittelt.
     Im Rahmen der Angleichung der Besteuerung von Renten und
     Pensionen werden Versorgungsfreibetrag und Zuschlag jahr-
     gangsweise je nach Versorgungsbeginn abgeschmolzen bis im           5.     Welche Entlastungen und
     Jahr 2040 Renten und Pensionen gleichermaßen zu 100 Pro-                   Steuervergünstigungen gibt es?
     zent steuerpflichtig sind. Der Versorgungsfreibetrag und der
     Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag werden ebenso wie der            Es gibt verschiedene Entlastungen und Steuervergünstigun-
     steuerfreie Teil der Rente festgeschrieben und bleiben für die      gen, die zur Minderung des zu versteuernden Einkommens
     Dauer des Versorgungsbezugs in gleicher Höhe bestehen.              und damit zur Senkung der Steuerlast führen können. Nach-
                                                                         folgend sind einige wichtige für ältere Menschen in Frage kom-
       Versorgungs-        Versorgungs-       Höchstbetrag    Zuschlag   mende Steuererleichterungen dargestellt.
          beginn            freibetrag            (€)            (€)
                                (%)
                                                                         Altersentlastungsbetrag
          bis 2005               40                   3.000     900
                                                                         Viele Seniorinnen und Senioren üben auch im Ruhestand noch
            2006                38,4                  2.880     864
                                                                         eine kleine Nebenbeschäftigung aus oder erzielen weitere Ein-
             …                   …                     …         …       künfte (z. B. Zins- oder Mieteinnahmen). Zur steuerlichen Ent-
                                                                         lastung dieser zusätzlichen Einkünfte steht allen Seniorinnen
            2016                22,4                  1.680     504      und Senioren ab Vollendung des 64. Lebensjahres ein Alters-
            2017                20,8                  1.560     468
                                                                         entlastungsbetrag zu.

            2018                19,2                  1.440     432      Das Finanzamt berücksichtigt den Altersentlastungsbetrag
                                                                         bei der Einkommensteuerveranlagung automatisch; es ist
             …                   …                     …         …
                                                                         kein besonderer Antrag erforderlich. Dabei wird die positive
            2040                  0                    0         0       Summe der Einkünfte (außer Renten, Versorgungsbezügen
                                                                         und abgeltend besteuerten Kapitalerträgen) der Berechnung
     Auszug Tabelle Versorgungsfreibetrag § 19 EStG

12        STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN                                      STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN          13
Renten und Steuern

     zugrunde gelegt. Für Personen, die bereits im Jahr 2005 oder           Sonderausgaben
     früher 65 Jahre alt geworden sind (also die Geburtsjahrgänge
     bis einschließlich 1940), beträgt der Altersentlastungsbe-             Bestimmte private Ausgaben, die unvermeidbar oder förde-
     trag 40 Prozent von dieser Ausgangsgröße, höchstens jedoch             rungswürdig sind und die persönliche Leistungsfähigkeit min-
     1.900 Euro. Auch dieser Betrag bleibt dauerhaft erhalten, wird         dern, können als Sonderausgaben steuermindernd berück-
     aber für die nachfolgenden Geburtsjahrgänge abgeschmol-                sichtigt werden. Dabei wird zwischen Vorsorgeaufwendungen
     zen.                                                                   und übrigen Sonderausgaben unterschieden. Zu den Vorsor-
                                                                            geaufwendungen gehören zum Beispiel Beiträge zur Kran-
       Auf die Vollendung        Entlastungsbetrag       Höchstbetrag (€)   ken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherung, wobei die
        des 64. Lebens-           der begünstigten                          Aufwendungen für eine Basiskrankenversicherung und die
        jahres folgende            Einkünfte (%)
         Kalenderjahr                                                       gesetzliche Pflegeversicherung stets voll abzugsfähig sind.
               2005                        40                 1.900
                                                                            Zu den übrigen Sonderausgaben gehören unter anderem Kir-
               2006                       38,4                1.824         chensteuern, Spenden für gemeinnützige Zwecke und Unter-
                                                                            haltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt
                 …                         …                   …
                                                                            lebenden Ehegatten/Lebenspartner. Ohne Nachweis wird für
               2017                       20,8                 988          die übrigen Sonderausgaben ein Pauschbetrag von 36 Euro (je
                                                                            Steuerpflichtiger) gewährt.
               2018                       19,2                 912

               2019                       17,6                 836
                                                                            Außergewöhnliche Belastungen

                 …                         …                   …            Aufwendungen aus der persönlichen Lebenssphäre, die
                                                                            zwangsläufig entstehen und existenziell notwendig sind,
               2040                        0                    0
                                                                            können als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd
     Auszug Tabelle Altersentlastungsbetrag § 24a EStG                      berücksichtigt werden. Darunter fallen z. B. Behandlungs-
                                                                            kosten von Heilpraktikern und Ärzten, Ausgaben für Brillen,
                                                                            Hörgeräte und Zahnersatz oder auch Kosten für Kuren. Es ist
     Werbungskosten                                                         jedoch erforderlich, die Zwangsläufigkeit und Notwendigkeit
                                                                            dieser Aufwendungen gegebenenfalls durch ein ärztliches
     Aufwendungen zum Erwerb, zur Sicherung und zur Erhal-                  Attest nachzuweisen.
     tung der Renteneinkünfte sind als Werbungskosten abzieh-
     bar. Hierzu gehören z. B. Kosten für eine Rentenberatung.              Eine steuerliche Entlastung tritt allerdings nur ein, wenn die
     Werden keine Aufwendungen nachgewiesen, berücksichtigt                 Aufwendungen einen bestimmten Prozentsatz der Einkünfte
     das Finanzamt automatisch einen Pauschbetrag in Höhe von               (zumutbare Belastung) übersteigen. Die zumutbare Belastung
     102 Euro (je Steuerpflichtiger).                                       ist abhängig von den persönlichen Lebensumständen und der

14       STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN                                          STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN          15
Renten und Steuern

     Höhe der Einkünfte und beträgt bei Steuerpflichtigen ohne         Die Höhe der möglichen Steuerermäßigung kann der nachste-
     Kinder in der Regel 4–6 Prozent der Einkünfte.                    henden Tabelle entnommen werden.

      Für behinderte Menschen werden Pauschbeträge gewährt, deren       Begünstigte Aufwendungen            Höhe der Steuerermäßigung
      Höhe sich nach dem Grad der Behinderung richtet. Hinweise und
      Erläuterungen hierzu finden Sie in unserer Broschüre „Handicap    Geringfügige Beschäftigungs-        20 % der Aufwendungen,
      und Steuern“ (Steuertipps für Menschen mit Behinderungen).        verhältnisse                        höchstens 510 Euro

                                                                        Haushaltsnahe Beschäftigungs-       20 % der Aufwendungen,
                                                                        verhältnisse, haushaltsnahe         höchstens 4.000 Euro
     Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse,                          Dienstleistungen, Pflege- und
     Dienstleistungen und Handwerkerleistungen                          Betreuungskosten

                                                                        Handwerkerleistungen                20 % der Aufwendungen,
     Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen, haus-
                                                                                                            höchstens 1.200 Euro
     haltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienst-
     leistungen und Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt
     werden durch eine Anrechnung auf die Einkommensteuer               Weitere Erläuterungen finden Sie in unserer Broschüre „Steuertipps
     direkt bezuschusst. Dazu zählen z. B. Aufwendungen für             zu haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen“.
     Haushaltshilfe, Gartenpflege, Reinigungsservice und Pflege-
     dienste. Als Handwerkerleistungen können Aufwendungen für
     Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
                                                                       6.     Wann muss eine Steuererklärung
     berücksichtigt werden, dazu gehören auch Reparaturkos-
     ten für Gegenstände im Haushalt wie z. B. Waschmaschine,                 abgegeben werden?
     Geschirrspüler und Fernseher – begünstigt sind aber generell      Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht, wenn
     nur die Arbeitskosten (Lohnkosten), nicht die Kosten für das      die steuerpflichtigen Einkünfte – also der steuerpflichtige Teil
     aufgewendete Material.                                            der Rente zuzüglich ggf. vorhandener anderer Einkünfte – über
                                                                       dem Grundfreibetrag liegen. Die Höhe des jeweils maßgebli-
     Die Steuerermäßigung wird nur unter der Voraussetzung             chen Grundfreibetrags können Sie der nachfolgenden Tabelle
     gewährt, dass Sie eine Rechnung über die jeweilige Leistung       entnehmen.
     erhalten haben und die Zahlung auf das Konto des Erbringers
     der Leistung erfolgt ist. Bei Barzahlung wird – auch wenn Sie             Jahr            Alleinstehende (€)         Ehegatten/
     als Auftraggeber eine Rechnung erhalten haben – die Begüns-                                                       Lebenspartner (€)
     tigung nicht gewährt! Die Rechnungen müssen nicht der                     2016                     8.652                17.304
     Steuererklärung beigefügt werden, sind aber aufzubewahren
     und ggf. auf Anforderung dem Finanzamtes vorzulegen.                      2017                     8.820                17.640

                                                                               2018                     9.000                18.000

16      STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN                                        STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN             17
Renten und Steuern

                                                                           Besonderheiten bei Einkünften aus Kapitalvermögen
             Jahr             Alleinstehende (€)          Ehegatten/
                                                       Lebenspartner (€)
                                                                           Mit der Erteilung eines Freistellungsauftrags beim jeweiligen
             2019                    9.168                   18.336
                                                                           Kreditinstitut (Banken, Sparkassen) können Sie eine Abstand-
             2020                    9.408                   18.816        nahme vom Steuerabzug bis zur Höhe des Sparerpauschbe-
                                                                           trags von 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro bei Ehe-
                                                                           gatten/Lebenspartnern erreichen.
     Liegen die Voraussetzungen zur Abgabe einer Einkommen-
     steuererklärung vor, ist die Erklärung bis zum 31. Juli des           Ist dieser Betrag ausgeschöpft und besteht (zum Beispiel
     Folgejahres, auch ohne besondere Aufforderung durch das               wegen der geringen Höhe der Einkünfte) keine Verpflichtung
     Finanzamt, abzugeben. Wenn Sie steuerlich vertreten sind,             zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung, kann beim
     verlängert sich die Frist auf den 28. Februar des übernächsten        Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt
     Jahres.                                                               werden. Die Nichtveranlagungsbescheinigung gilt in der Regel
                                                                           für das Antragsjahr und die beiden darauffolgenden Jahre,
     Eine Einkommensteuererklärung ist nicht abzugeben, wenn               sofern sich die Einkommensverhältnisse nicht wesentlich
     Ihnen das Finanzamt dies schriftlich mitgeteilt hat und sich          ändern.
     Ihre persönlichen Verhältnisse seither nicht wesentlich geän-
     dert haben. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie eine           Diese Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie beim
     Steuererklärung einreichen müssen, so wenden Sie sich bitte           jeweiligen Kreditinstitut einreichen, mit der Folge, dass die Ein-
     an Ihr zuständiges Finanzamt oder an die Angehörigen der              nahmen aus den dortigen Konten und Depots nicht mehr mit
     steuerberatenden Berufe.                                              der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent pauschal besteu-
                                                                           ert werden. Dadurch kann eine volle Gutschrift der Kapitaler-
     Ob dann tatsächlich eine Einkommensteuer zu zahlen ist,               träge ohne Steuerabzug erreicht werden. Ändern sich die Ein-
     hängt von weiteren Faktoren ab (zusätzliche Einkünfte, Son-           kommensverhältnisse wesentlich innerhalb des Zeitraumes
     derausgaben oder außergewöhnliche Belastungen wie zum                 der Gültigkeit der Nichtveranlagungsbescheinigung, müssen
     Beispiel der Behindertenpauschbetrag). Trotz der Umstellung           Sie jedoch eine Einkommensteuererklärung abgeben.
     der Rentenbesteuerung muss die Mehrheit der Rentnerinnen
     und Rentner keine Steuern zahlen. Dies betrifft insbesondere          Wenn Sie nicht die Voraussetzungen für eine Nichtveranla-
     Empfängerinnen und Empfänger kleiner und mittlerer Renten,            gungsbescheinigung erfüllen, aber nur relativ wenig Einkom-
     die keine oder nur sehr geringe weitere Einkünfte erzielen.           men versteuern müssen, gibt es noch eine weitere Möglich-
                                                                           keit, die Abgeltungsteuer zu mindern. Grundsätzlich gehören
      Eine Tabelle zur ersten Orientierung, ob Sie mit Ihrer Rente jetzt   auch Einkünfte aus Kapitalvermögen zu den durch den Alters-
      Steuern zahlen müssen, finden Sie in unserer Broschüre „Müssen       entlastungsbetrag begünstigten Einkünften (siehe Kapitel 5).
      Rentnerinnen und Rentner aufgrund der Rentenerhöhung zum             Seit Einführung der Abgeltungsteuer erhalten Sparer diesen
      1. Juli 2019 Steuern zahlen?“, die jährlich aktualisiert wird.       Entlastungsbetrag nur noch, wenn ihr persönlicher Steuersatz
                                                                           – nach Abzug des Altersentlastungsbetrages auf die Einkünfte

18      STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN                                           STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN             19
2
                                                                                                                   Bei Wohnsitzwechsel: bisheriges Finanzamt
                                                                                                              3
                                                                                                                   Allgemeine Angaben                                                                              Telefonische Rückfragen tagsüber unter Nr.
                                                                                                              4
                                                                                                                   Steuerpflichtige Person, nur bei Zusammenveranlagung: Ehemann oder Person A *) (Ehegatte A / Lebenspartner(in) A nach dem LPartG)

          Renten und Steuern
                                                                                                                   Identifikationsnummer (IdNr.)                                                                                  Geburtsdatum
                                                                                                              5
                                                                                                                   Name
                                                                                                              6                                                                                                                                     Religionsschlüsse
                                                                                                                                                                                                                                                       Evangelisch = E
                                                                                                                   Vorname                                                                                                                     Römisch-Katholisch = R
                                                                                                              7                                                                                                                       nicht kirchensteuerpflichtig = V
                                                                                                                                                                                                                     Weitere Religionsschlüssel siehe Erläuterungen
                                                                                                                   Straße (derzeitige Adresse)
     aus Kapitalvermögen – geringer ist als der Abgeltungsteuer-                                              8         Ihre Renteneinkünfte/Pensionen, aber auch Ihre                                               ReligionBeiträge
     satz von 25 Prozent und sie deshalb die Einbeziehung der Kapi-                                           9
                                                                                                                        zur Kranken-
                                                                                                                   Hausnummer
                                                                                                                                                   und Pflegeversicherung
                                                                                                                                              Hausnummerzusatz
                                                                                                                                                                                                  müssen Sie nicht mehr
                                                                                                                                                                                    Adressergänzung

     taleinkünfte in die Einkommensteuerveranlagung beantragen                                                          angeben. Das Wohnort
                                                                                                                   Postleitzahl                      Finanzamt
                                                                                                                                                          (Inland)       übernimmt diese Angaben bei der
                                                                                                              10
     (Günstigerprüfung). Das Finanzamt mindert dann die Kapital-                                                        Veranlagung               von
                                                                                                                   Verheiratet / Lebenspartnerschaft
                                                                                                                                                         Amts       wegen.
                                                                                                                                                        Verwitwet seit dem
                                                                                                                                                                                     Es reicht           daher aus, wenn
                                                                                                                                                                                            Geschieden / Lebenspartnerschaft
                                                                                                                                                                                                                                      Sie
                                                                                                                                                                                                                              Dauernd getrennt lebend seit dem

     einkünfte um den Altersentlastungsbetrag – soweit er nicht                                               11        den Vordruck unterschreiben und aufgehoben
                                                                                                                   begründet seit dem
                                                                                                                                                                                            an dasseit für   dem
                                                                                                                                                                                                                   Sie zuständige
     bereits mit anderen Nebeneinkünften verrechnet wurde – und                                                         Finanzamt senden.
                                                                                                                   Nur bei Zusammenveranlagung: Ehefrau oder Person B (Ehegatte B / Lebenspartner(in) B nach dem LPartG)
                                                                                                                   IdNr.                                                                                                      Geburtsdatum

     erstattet die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer.                                                          12
                                                                                                                   Name
                                                                                                              13        Der Vordruck bietet aber auch die Möglichkeit, typische per- Religionsschlüsse                                             Evangelisch = E
                                                                                                                   Vorname
                                                                                                              14        sönliche Abzugsbeträge wie z. B. Beiträge zu Haftpflichtversi-                                                     Römisch-Katholisch = R
                                                                                                                                                                                                                                  nicht kirchensteuerpflichtig = V
     7.         Wie erkläre ich meine Altereinkünfte                                                                    cherungen,
                                                                                                                   Straße                           Spenden, haushaltsnahe Dienstleistungen oder
                                                                                                                           (falls von Zeile 9 abweichend)
                                                                                                                                                                                                                 Weitere Religionsschlüssel siehe Erläuterungen

                                                                                                              15                                                                                                  Religion
                gegenüber dem Finanzamt?                                                                                sogenannteHausnummerzusatz
                                                                                                                   Hausnummer                       außergewöhnlicheAdressergänzung       Belastungen (z. B. Krankheits-
                                                                                                              16
                                                                                                                        kosten und dem                     Pauschbetrag für behinderte Menschen) gel-
     7.1.       Verwendung des vereinfachten                                                                       Postleitzahl                        Wohnort (falls von Zeile 11 abweichend) (Inland)
                                                                                                              17        tend zu machen. Tragen Sie Ihre Aufwendungen einfach in die
                Steuererklärungsvordrucks                                                                                                                                 Bankverbindung - Bitte stets angeben -
                                                                                                                   IBANdafür
                                                                                                                         (inländischesvorgesehenen
                                                                                                                                        Geldinstitut)              Felder (Beispiel siehe Abbildung) ein.
     Ab dem 1. Mai 2019 bietet die Finanzverwaltung des Landes
     Brandenburg Ihnen mit der „Erklärung zur Veranlagung von
                                                                                                                   Steuermindernde Aufwendungen
     Alterseinkünften“ eine vereinfachte Steuererklärung an, die                                                   Zusätzlich zu den bereits elektronisch übermittelten Sonderausgaben (z. B. Krankenversicherungsbeiträge) bitte(n) ich / wir
                                                                                                                   um die Berücksichtigung der nachfolgend erklärten Aufwendungen.
     speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.                                                              Vorsorgeaufwendungen
                                                                                                                   - Beiträge zu Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie Risikoversicherungen, die
                                                                                                              20     nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen
      Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften                                                                                                    2018
      Brandenburg, Hansestadt Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Freistaat Sachsen                                    Spenden und Mitgliedsbeiträge
                                                                                                          Eingangsstempel
                                                                                                            21  - zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke an Empfänger im Inland
1     Steuernummer
     Abb.: Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften
      An das Finanzamt                                                                                        22   - an inländische politische Parteien (§§ 34g, § 10b EStG)

2
     Sie
      Bei können       den vereinfachten
           Wohnsitzwechsel:                        Vordruck „Erklärung zur Veran-
                                  bisheriges Finanzamt                                                                 Abb.: Beispiel Eintragung Abzugsbeiträge
3    lagung von Alterseinkünften“ verwenden, wenn
      Allgemeine
      ■                Angaben
        ■ Sie ausschließlich             Renteneinkünfte und/oder Pensionen Telefonische Rückfragen                    Belege tagsüber unter Nr.
                                                                                                                                  müssen Sie der Erklärung nicht beifügen; allerdings
4
          (also keinerlei
      Steuerpflichtige          weitere
                       Person, nur          in- oder ausländische
                                   bei Zusammenveranlagung:                Einkünfte)
                                                            Ehemann oder Person             be-
                                                                                A *) (Ehegatte                         sinddemdiese
                                                                                               A / Lebenspartner(in) A nach     LPartG) aufzubewahren und ggf. auf Anforderung an das
      Identifikationsnummer (IdNr.)                                                                                  Geburtsdatum
          zogen haben und                                                                                              Finanzamt zu senden.
5
      Name
6    ■■ Sie zusätzlich zu den bereits elektronisch übermittelten                                                      Sie erhaltenReligionsschlüssel:
                                                                                                                                          den Papiervordruck in den an diesem Pilotprojekt
                                                                                                                                          Evangelisch = EV
        Sonderausgaben (Beiträge zur Kranken- und Pflegeversi-
     Vorname                                                                                                          teilnehmenden            Ländern
                                                                                                                                  Römisch-Katholisch  = RK Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-
7                                                                                                                        nicht kirchensteuerpflichtig = VD
        cherung) nur die im Vordruck bezeichneten Spenden und                                                         Vorpommern
                                                                                                        Weitere Religionsschlüssel           und Sachsen sowohl im Finanzamt vor Ort als
                                                                                                                                   siehe Erläuterungen
     Straße (derzeitige Adresse)
8       Mitgliedsbeiträge, Kirchensteuer, außergewöhnlichen Be-                                         Religion auch im Internet auf www.mdf.brandenburg.de/de/steuern
        lastungen und/oder
     Hausnummer                        SteuerermäßigungenAdressergänzung
                                 Hausnummerzusatz          geltend machen                                             unter „Steuern und Finanzamt“ → „Formulare und Vordrucke“
9
        wollen.                                                                                                       → „Einkommensteuer“ → „Einkommensteuer 20xx“.
      Postleitzahl                        Wohnort (Inland)
10
      Verheiratet / Lebenspartnerschaft         Verwitwet seit dem             Geschieden / Lebenspartnerschaft      Dauernd getrennt lebend seit dem
      begründet seit dem                                                       aufgehoben seit dem
20
11        STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN                                                                                                    STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN                                                         21
      Nur bei Zusammenveranlagung: Ehefrau oder Person B (Ehegatte B / Lebenspartner(in) B nach dem LPartG)
Renten und Steuern

     7.2.   Verwendung der allgemeinen
            Steuererklärungsvordrucke

     Wenn Sie oder Ihr/e Ehepartner/-in neben den Renteneinkünf-
     ten /Pensionen noch weitere Einkünfte erzielen (z. B. aus Ver-
     mietung und Verpachtung oder aus einem aktiven Arbeitsver-
     hältnis) oder Sie Abzugsbeträge geltend machen wollen, die in
     dem vereinfachten Vordruck „Erklärung zur Veranlagung von
     Alterseinkünften“ nicht abgebildet sind, verwenden Sie bitte
     die allgemeinen Steuererklärungsvordrucke.

     Für die Einkommensteuererklärung sind dafür die Vordru-
     cke „Mantelbogen“, „Anlage R“ (für Renten), „Anlage N“ (für
     Versorgungsbezüge) und die „Anlage Vorsorgeaufwand“ (für                        Abb. Rentenmitteilung zum 1. Juli des Jahres

     Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) zu verwenden.
     Wenn Sie noch weitere Einkünfte haben, stehen Ihnen wei-                        Im vorstehenden Beispiel beträgt die Jahresbruttorente:
     tere Vordrucke (zum Beispiel „Anlage V“ für Vermietung und
     Verpachtung, „Anlage N“ für nichtselbständige Tätigkeit) zur                                             6 Monate x 1.368,41 Euro = 8.210,46 Euro
     Verfügung.                                                                                             + 6 Monate x 1.414,50 Euro = 8.487,00 Euro
                                                                                                                               Gesamt 16.697,46 Euro
     In der „Anlage R“ (Renten und andere Leistungen) ist als Ren-
     tenbetrag die aus der Rentenmitteilung zu errechnende Jah-                      Dieser Betrag ist die „Anlage R“ einzutragen:
     resbruttorente einzutragen, die in der Regel nicht mit dem
                                                                                                                                                                                                                                   2018
     ausgezahlten Betrag identisch ist. Die bei Auszahlung der                       1
                                                                                          Name
                                                                                                                                                                                                                Anlage R
                                                                                                                                                                                                                Jeder Ehegatte / Lebenspartner
     Rente einbehaltenen Beitragsanteile der Rentnerinnen und                        2
                                                                                          Vorname                                                                                                               mit Renten und Leistungen aus
                                                                                                                                                                                                                Altersvorsorgeverträgen hat
                                                                                                                                                                                                                eine eigene Anlage R abzugeben.

     Rentner zur Kranken- und Pflegeversicherung sind nicht vom                      3    Steuernummer
                                                                                                                                                                                                                    stpfl. Person /
                                                                                                                                                                                                                    Ehemann / Person A

     Rentenbetrag abzuziehen. Diese können aber als Sonderaus-
                                                                      201800312201

                                                                                                                                                                                                                    Ehefrau / Person B
                                                                                          Renten und andere Leistungen                                                                                                                            7
                                                                                          Leibrenten / Leistungen                                   1. Rente                             2. Rente                               3. Rente
     gaben geltend gemacht werden.                                                        1 = aus inl. gesetzlichen Renten-
                                                                                              versicherungen
                                                                                          2 = aus inl. landwirtschaftlicher Alters-
                                                                                              kasse                                           100                                  150                                    200
                                                                                     4    3 = aus inl. berufsständischen Versor-
                                                                                              gungseinrichtungen
                                                                                          4 = aus eigenen zertifizierten                    Bitte 1, 2, 3, 4 oder 9              Bitte 1, 2, 3, 4 oder 9                Bitte 1, 2, 3, 4 oder 9

     Die Jahresbruttorente ergibt sich aus der Renten(anpassungs)                             Basisrentenverträgen
                                                                                          9 = aus ausl. Versicherungen /
                                                                                                                                                  eintragen.                           eintragen.                             eintragen.
                                                                                              Rentenverträgen
                                                                                                                      Brut to101
                                                                                                                              rente→                  EUR                  151             EUR                    201             EUR

     mitteilung, die die Rentenversicherungsträger jährlich zum                      5
                                                                                          Rentenbetrag
                                                                                          (einschließlich Einmalzahlung                                     16.697 , –                                     ,–                                         ,–
                                                                                          und Leistungen)
                                                                                                                                      102                                  152                                    202
     1. Juli an die Rentenbezieher übermitteln:                                      Abb:
                                                                                      6
                                                                                          Rentenanpassungsbetrag
                                                                                          Auszug Anlage R 2017
                                                                                          (in Zeile 5 enthalten)                                                      ,–                                   ,–                                         ,–
                                                                                                                                      103                                  153                                    203
                                                                                     7    Beginn der Rente

                                                                                     Neben
                                                                                      8
                                                                                                  dem Jahresbetrag
                                                                                        Vorhergehende Rente:
                                                                                              Beginn der Rente
                                                                                                                   105
                                                                                                                             der Rente
                                                                                                                                  155
                                                                                                                                        (Jahresbruttorente)
                                                                                                                                                  205
                                                                                                                                                            sind
                                                                                     auch der Beginn106 der Rente und             156 der Anpassungsbetrag
                                                                                                                                                  206        der
                                                                                      9       Ende der Rente
                                                                                     Rente      in
                                                                                        Nachzahlungendie     „Anlage
                                                                                                       für mehrere
                                                                                        vorangegangene Jahre /
                                                                                                                   111 R“ einzutragen.
                                                                                                                                  161             211
                                                                                     10   Kapitalauszahlung
                                                                                          (in Zeile 5 enthalten)
                                                                                                                                                                      ,–                                   ,–                                         ,–
                                                                                          Öffnungsklausel:
                                                                                              Prozentsatz
                                                                                     11          (lt. Bescheinigung Ihres             112                             %    162                             %      212                                 %
                                                                                                 Versorgungsträgers)
                                                                                                                                      113                                  163                                    213
22      STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN                                     12
                                                                                                 die Rente erlischt / wird um-
                                                                                                 gewandelt spätestens am
                                                                                                                                STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN                                                                                   23
                                                                                                                                      114                                  164                                    214
                                                                                     13          bei Einmalzahlung: Betrag                                            ,–                                   ,–                                         ,–
Renten und Steuern

      Unser Tipp:                                                                                       Im vorstehenden Beispiel ergeben sich folgende Jahreswerte:
      Die Deutsche Rentenversicherung erteilt Rentenbezieherinnen
                                                                                                                                                                                                                                                                              2
                                                                                                                          Name

                                                                                                                     Beiträge
                                                                                                                     1          und                     99,89 Euro                                                                                         Anlage
      und Rentenbeziehern auf einmaligen Antrag jährlich eine Beschei-                                                    Vorname                                                                                                                          Vorsorgeau
      nigung, die die für das Ausfüllen der Einkommensteuererklärung                                                 Zusatzbeiträge
                                                                                                                     2              zur             + 17,79 Euro =
      erforderlichen Daten enthält. Um diesen Service zu nutzen, wenden                                              Krankenversicherung
                                                                                                                     3 Steuernummer                    117,68 Euro
                                                                                                                           Angaben zu Vorsorgeaufwendungen
                                                                                                                                                     × 6 Monate =                                                                  706,08 Euro

                                                                                                      201800324201
      Sie sich bitte an Ihren Rentenversicherungsträger.
                                                                                                                          Beiträge zur Altersvorsorge                                                                                  stpfl. Person /
                                                                                                                                                                                                                                    Ehemann / Person A                     Ehefrau
                                                                                                                           Beiträge                                           103,26 Euro                                                    EUR                                 E

                                                                                                                      4    – lt. Nr. 23 a/b der Lohnsteuerbescheinigung (Arbeitnehmeranteil)                                 300                          ,–      400
     Den Rentenfreibetrag berechnet das Finanzamt auf der                                                                                                                    + 18,39 Euro
                                                                                                                           – zu landwirtschaftlichen Alterskassen; zu berufsständischen Versorgungs-
                                                                                                                             einrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare
     Grundlage dieser Angaben automatisch. Gleichzeitig werden                                                        5      Leistungen erbringen (abzüglich steuerfreier Zuschüsse lt. Nr. 22b der                          301                          ,–      401
                                                                                                                                                                            = 121,65 Euro
                                                                                                                             Lohnsteuerbescheinigung) – ohne Beiträge, die in Zeile 4 geltend gemacht werden –
                                                                                                                           – zu gesetzlichen Rentenversicherungen
                                                                                                                                                                                                                                                              –
     die Angaben in der Steuererklärung auf der Grundlage der von                                                                                                                                                             + 729,90 Euro,
                                                                                                                      6                                                                                                      302                                  402
                                                                                                                                                                             × 6 Monate =
                                                                                                                              – ohne Beiträge, die in Zeile 4 geltend gemacht werden –
                                                                                                                           Erstattete Beiträge und / oder steuerfreie Zuschüsse zu den Zeilen 4 bis 6
     den Rentenversicherungsträgern elektronisch übermittelten                                                        7
                                                                                                                           (ohne Zuschüsse, die von den Beiträgen lt. Zeile 8 abzuziehen sind und
                                                                                                                           ohne Zuschüsse lt. Zeile 9 und 10)
                                                                                                                                                                                                                             309                          ,–      409

                                                                                                                                                                                                   Gesamt
                                                                                                                           Beiträge zu zertifizierten Basisrentenverträgen (sog. Rürup-Verträge) mit                         1.435.98 Euro
     Daten überprüft und ggf. korrigiert.                                                                             8    Laufzeitbeginn nach dem 31.12.2004 (abzgl. steuerfreier Zuschüsse)
                                                                                                                           – ohne Altersvorsorgebeiträge, die in der Anlage AV geltend gemacht werden –
                                                                                                                                                                                                                             303                          ,–      403

                                                                                                                      9    Arbeitgeberanteil / -zuschuss lt. Nr. 22 a/b der Lohnsteuerbescheinigung                          304                          ,–      404

     Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung stellen Vor-                                                   Beiträge
                                                                                                                     10
                                                                                                                                   zur zu gesetzlichen Rentenversicherungen6imMonate
                                                                                                                        Arbeitgeberanteil
                                                                                                                        pauschal besteuerten geringfügigen Beschäftigung
                                                                                                                                                                               Rahmen einer
                                                                                                                                                                                            306
                                                                                                                                                                                            (bitte Anleitung beachten)406                                 ,–
     sorgeaufwendungen dar und können als Sonderausgaben                                                             Pflegeversicherung                              ×  34,89  Euro = von jedem
                                                                                                                        Eine Eintragung ist stets vorzunehmen; bei Zusammenveranlagung          209,34
                                                                                                                                                                                                 EhegattenEuro
                                                                                                                                                                                                           / Lebenspartner:
                                                                                                                           Haben Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten Anspruch auf

     steuermindernd geltend gemacht werden. Die zu berücksich-                                                             – steuerfreie Zuschüsse (z. B. Rentner aus der gesetzlichen Rentenversicherung) oder
                                                                                                                           – steuerfreie Arbeitgeberbeiträge                                  6 Monate
                                                                                                                             (z. B. sozialversicherungspfl. Arbeitnehmer und deren mitversicherter Ehegatte / Lebenspartner) oder                        1 = Ja
     tigenden Beträge ergeben sich aus Ihrer Rentenmitteilung                                                        11
                                                                                                                                                                                         × 36,07 Euro =
                                                                                                                           – steuerfreie Beihilfen (z. B. Beamte oder Versorgungsempfänger und deren Ehegatten / Lebenspartner) ?
                                                                                                                                                                                                                                          307
                                                                                                                                                                                                                                          2 = Nein
                                                                                                                                                                                                                              + 216,42 Euro
                                                                                                                                                                                                                                                                        407

                                                                                                                          Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
     zum 1. Juli des Jahres.                                                                                               Arbeitnehmerbeiträge zu Krankenversicherungen lt. Nr. 25 der Lohnsteuer-
                                                                                                                     12    bescheinigung                                                           Gesamt                    320
                                                                                                                                                                                                                                   425,76 Euro,–                  420
                                                                                                                              In Zeile 12 enthaltene Beiträge, aus denen sich kein Anspruch
                                                                                                                     13       auf Krankengeld ergibt                                                                         322                          ,–      422

                                                                                                                           Arbeitnehmerbeiträge zu sozialen Pflegeversicherungen lt. Nr. 26 der Lohn-
                                                                                                                     14    steuerbescheinigung                                                        323                                                 ,–      423
                                                                                                        Diese  Beträge sind in die Anlage Vorsorgeaufwand einzutra-
                                                                                                                           Zu den Zeilen 12 bis 14:
                                                                                                         15 Von der Kranken- und / oder sozialen Pflegeversicherung erstattete Beiträge 324 ,–                                                                    424
                                                                                                        gen:  In Zeile 15 enthaltene Beiträge zur Krankenversicherung, aus denen sich
                                                                                                                                                                                             –
                                                                                                         16   kein Anspruch auf Krankengeld ergibt, und zur sozialen Pflegeversicherung 325                                                               ,       425
                                                                                                                                                                                                                          K V-Be
                                                                                                                           Beiträge zu Krankenversicherungen – ohne Beiträge, die in Zeile 12 geltend gemacht werden – itr äge           →
                                                                                                                           (z. B. bei Rentnern; bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern, wenn
                                                                                                                     17    in die Datenübermittlung eingewilligt oder dieser nicht widersprochen wurde)           326                         1.436 ,–            426
                                                                                                                              In Zeile 17 enthaltene Beiträge zur Krankenversicherung, aus
                                                                                                                     18       denen sich ein Anspruch auf Krankengeld ergibt                                    328
                                                                                                                                                                                                             PV-Beit                                      ,–      428
                                                                                                                           Beiträge zu sozialen Pflegeversicherungen – ohne Beiträge, die in Zeile 14 geltend        r äge                →
                                                                                                                           gemacht werden – (z. B. bei Rentnern; bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern,
                                                                                                                     19    wenn in die Datenübermittlung eingewilligt oder dieser nicht widersprochen wurde)           329                      426 ,–            429
                                                                                                                           Zu den Zeilen 17 bis 19:
                                                                                                                     20    Von der Kranken- und / oder sozialen Pflegeversicherung erstattete Beiträge 330                                                ,–      430
                                                                                                                               In Zeile 20 enthaltene Beiträge zur Krankenversicherung, aus denen sich
                                                                                                                     21        ein Anspruch auf Krankengeld ergibt                                     331                                                ,–      431
                                                                                                                           Zuschuss zu den Beiträgen lt. Zeile 17 und / oder 19 – ohne Beträge
                                                                                                                     Unser Tipp:
                                                                                                                     22    lt. Zeile 37 und 39 – (z. B. von der Deutschen Rentenversicherung)                                332                         ,– 432
                                                                                                                        Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversiche-
                                                                                                                     Wirrungen
                                                                                                                     23  empfehlen              Ihnen dieZusatzversicherung)
                                                                                                                                  (z. B. für Wahlleistungen,        elektronischeabzüglich      Abgabe          der Steuererklärung
                                                                                                                                                                                                         erstatteter    338                              ,– 438
                                                                                                                        Beiträge
                                                                                                                     über   www.elster.de.                 Mit    dem        Programm
                                                                                                                        Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung         „Elster“      können Sie die
                                                                                                                        – Füllen Sie die Zeilen 24 bis 28 und 42 bis 45 nur aus, wenn Sie in die Datenübermittlung eingewilligt oder dieser nicht widersprochen haben. –

     Abb. Rentenmitteilung zum 1. Juli des Jahres
                                                                                                                     Steuererklärung                bequem zu
                                                                                                                        Beiträge zu Krankenversicherungen              (nurHause        erstellen
                                                                                                                                                                             Basisabsicherung,      keineund
                                                                                                                                                                                                          Wahl- an das Finanzamt
                                                                                                                     24 leistungen)                                                                                     350                              ,– 450
                                                                                                                     übersenden. Voraussetzung dafür ist ein PC und eine351Internetver-
                                                                                                                     25 Beiträge    zu  Pflege-Pflichtversicherungen                                                                                     ,– 451
                                                                                                                     bindung.
                                                                                                                        Zu den Zeilen 24 und 25:
                                                                          034098_18 - 20190212 (V2)

                                                                                                                           Von der privaten Kranken- und / oder Pflege-Pflichtversicherung erstattete
                                                                                                                     26    Beiträge                                                                                          352                          ,–      452
                                                                                                                           Zuschuss von dritter Seite zu den Beiträgen lt. Zeile 24 und / oder 25
                                                                                                                     27    (z. B. von der Deutschen Rentenversicherung)                                                      353                          ,–      453
                                                                                                                           Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversiche-
                                                                                                                     28    rungen (z. B. für Wahlleistungen, Zusatzversicherung) abzüglich erstatteter
                                                                                                                           Beiträge
                                                                                                                                                                                                                             354                          ,–      454

                                                                                                                           Beiträge (abzüglich erstatteter Beiträge) zu zusätzlichen Pflege-
                                                                                                                     29    versicherungen (ohne Pflege-Pflichtversicherung)                                                  355                          ,–      455

                                                                                                                                    2018AnlVor241NET                                                      – Juli 2018 –                                            2018AnlVo
24       STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN                                                                                                     STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN                                                                     25
Renten und Steuern

     8.        Weitere Informationsmöglichkeiten                         Finanzamt        Adresse                   Telefon (SIS)

     Für Fragen rund um das Thema Renten und Steuern stehen              Oranienburg      Heinrich-Grüber-Platz 3   (03301) 8 57-2070
     Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Service- und                          16515 Oranienburg         (03301)  8 57-2034
     Informationsstellen (SIS) Ihres Finanzamtes gern zur Verfü-
                                                                         Potsdam          Steinstraße 104–106,      (0331) 2 87-1106
     gung.
                                                                                          Haus 9;                   (0331) 2 87-1105
                                                                                          14480 Potsdam             (0331) 2 87-1164
      Finanzamt          Adresse                  Telefon (SIS)                                                     (0331) 2 87-1165

      Angermünde         Jahnstraße 49            (03331) 2 67-316       Strausberg       Prötzeler Chaussee 12a    (03341) 3 42-1009
                         16278 Angermünde         (03331) 2 67-318                        15344 Strausberg          (03341) 3 42-1011

      Brandenburg        Magdeburger Str. 46      (03381) 3 97-152
                         14770 Brandenburg                              Die Öffnungszeiten der Finanzämter sowie weitere
                         a. d. Havel                                    nützliche Informationen finden Sie im Internet unter
                                                                        www.finanzamt.brandenburg.de.
      Calau              Springteichallee 25      (03541) 83-116
                         03205 Calau              (03541) 83-163
                                                                        Zur Steuerberatung sind die Finanzämter allerdings nicht
      Cottbus            Vom-Stein-Str. 29        (0355) 49 91-4922     befugt. Diese ist ausschließlich den steuerberatenden Berufen
                         03050 Cottbus                                  und den Lohnsteuerhilfevereinen vorbehalten.
      Eberswalde         Tramper Chaussee 5       (03334) 66-1600
                         16225 Eberswalde                               Weitere ausführliche Informationen finden Sie auch in der
                                                                        Broschüre des Bundesfinanzministeriums „Besteuerung von
      Frankfurt (Oder)   Müllroser Chaussee 53    (0335) 6 06 76-1399
                                                                        Alterseinkünften“ unter www.bundesfinanzministerium.de.
                         15236 Frankfurt (Oder)

      Königs Wuster-     Max-Werner-Str. 9        (03375) 2 75-136
      hausen             15711 Königs Wuster-     (03375) 2 75-138                            Ebenfalls interessant:
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      Kyritz             Perleberger Str. 1–2     (033971) 65-0
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      Luckenwalde        Dr.-Georg-Schaeffler-    (03371) 6 06-117
                         Str. 2                   (03371) 6 06-118
                                                                                              Unsere jährlich aktualisierte
                         14943 Luckenwalde        (03371) 6 06-119
                                                                                              Broschüre erläutert, unter welchen
      Nauen              Ketziner Str. 3          (03321) 4 12-166                            Bedingungen ihre Rente der
                         14641 Nauen              (03321) 4 12-167                            Besteuerung unterliegt.

26        STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN                                     STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN          27
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Inhalt: Referat 34
Satz: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Druck: Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg
5.000 Exemplare
9. überarbeitete Auflage
April 2019
Bildnachweis: contrastwerkstatt/fotolia.de; Seite 3: Laurence Chaperon;
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