Lösungen für die steuerlichen Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft - JULI 2021 OECD/G20-Projekt Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung

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Lösungen für die steuerlichen Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft - JULI 2021 OECD/G20-Projekt Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
OECD/G20-Projekt Gewinnverkürzung
und Gewinnverlagerung

Lösungen für die steuerlichen
Herausforderungen der
Digitalisierung der Wirtschaft
JULI 2021
Lösungen für die steuerlichen Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft - JULI 2021 OECD/G20-Projekt Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
INHALT

Einleitung3

Erklärung über eine Zwei-Säulen-Lösung für die steuerlichen Herausforderungen
der Digitalisierung der Wirtschaft4

Das internationale Steuersystem für das 21. Jahrhundert fit machen8

Hintergrund8

Was ist das Problem mit den bestehenden internationalen Steuerregeln?                                    9

Wie lautet die Lösung?                                                                                  10

Welche Auswirkungen wird das haben?                                                                     12

Nächste Schritte13

Chronologie13

Häufig gestellte Fragen (FAQ)14

Das vorliegende Dokument wird unter der Verantwortung des Generalsekretärs der OECD veröffentlicht.
Die darin zum Ausdruck gebrachten Meinungen und Argumente spiegeln nicht zwangsläufig die offizielle
Einstellung der Mitgliedstaaten der OECD oder der Mitglieder des Inclusive Framework on BEPS von OECD
und G20 wider.

Dieses Dokument sowie die darin enthaltenen Daten und Karten berühren weder den völkerrechtlichen
Status von Territorien noch die Souveränität über Territorien, den Verlauf internationaler Grenzen und
Grenzlinien sowie den Namen von Territorien, Städten oder Gebieten.

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EINLEITUNG | 3

Einleitung
132 Staaten und Gebiete haben einem neuen Zwei-Säulen-Plan zur Reform der internationalen
Steuerregeln zugestimmt (Stand: 9. Juli 2021). Mit ihm soll sichergestellt werden, dass multinationale
Konzerne – wo immer sie tätig sind – einen gerechten Beitrag zum Steueraufkommen leisten.

Die Erklärung, in der das neue Rahmenkonzept für internationale Steuerreformen festgelegt ist, wurde von
mehr als 130 Ländern unterzeichnet, die zusammen über 90 % des globalen BIP stellen. Ein kleiner Teil der
insgesamt 139 Mitglieder des Inclusive Framework behält sich die Zustimmung noch vor. Die letzten Details
des neuen Rahmenkonzepts sowie der Plan für die Umsetzung sollen im Oktober 2021 stehen.

Die Erklärung sieht ein Zwei-Säulen-Modell vor. Säule 1 soll eine gerechtere Verteilung der Rechte der
Staaten zur Besteuerung der Gewinne der großen multinationalen Konzerne gewährleisten, die die Gewinner
der Digitalwirtschaft sind. Säule 2 soll den Wettbewerb nach unten bei der Unternehmensbesteuerung
begrenzen, indem ein globaler Mindeststeuersatz eingeführt wird. Mit dieser Mindestbesteuerung können die
Staaten ihre Steuerbasis sichern. Der Steuerwettbewerb wird damit nicht beendet, es wird ihm jedoch eine
multilateral vereinbarte Grenze gesetzt, die nicht unterschritten werden darf.

Die Vereinbarung wird dringend benötigte Steuereinnahmen bringen. Mit Säule 1 dürften Rechte zur
Besteuerung von Gewinnen in Höhe von mehr als 100 Mrd. USD jährlich auf die Marktstaaten übergehen. Der
globale Mindeststeuersatz von Säule 2 – der mindestens 15 % betragen wird – dürfte weltweit rd. 150 Mrd. USD
neue Steuereinnahmen pro Jahr generieren. Von Vorteil ist auch, dass das internationale Steuersystem dadurch
stabiler wird und sich die Sicherheit für Steuerpflichtige und Steuerverwaltungen erhöht.

Bei einigen Punkten von Säule 2 müssen sich die Mitglieder des Inclusive Framework noch auf Detailfragen
einigen. Ein kleiner Teil der Mitglieder des Inclusive Framework hat den Vorschlägen zudem noch nicht
zugestimmt. Die Vereinbarung soll im Oktober 2021 stehen, wobei zugleich ein Umsetzungsplan vorlegt
werden soll. 2022 sollen dann Mustervorschriften, Leitlinien sowie ein multilaterales Abkommen erarbeitet
werden. Die eigentliche Umsetzung soll 2023 beginnen.

                                                                                                   © OECD 2021
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4 | LÖSUNGEN FÜR DIE STEUERLICHEN HERAUSFORDERUNGEN DER DIGITALISIERUNG DER WIRTSCHAFT

  Die nachstehende Erklärung ist das Ergebnis der Diskussionen der Mitglieder des Inclusive Framework on BEPS
  von OECD und G20. 132 Mitgliedstaaten und -gebiete haben ihr bislang zugestimmt (Stand: 9. Juli 2021).
  Die Zustimmung einiger Mitglieder steht noch aus.

Erklärung über eine Zwei-Säulen-Lösung
für die steuerlichen Herausforderungen der
Digitalisierung der Wirtschaft
1 JULI 2021

Einleitung
   Das von der OECD und der G20 eingerichtete Inclusive Framework (IF) on Base Erosion and Profit Shifting
   hat sich auf eine Zwei-Säulen-Lösung für die steuerlichen Herausforderungen geeinigt, die sich aus der
   Digitalisierung der Wirtschaft ergeben. Die wesentlichen vereinbarten Elemente der beiden Säulen sind im
   Folgenden beschrieben.

   Ein detaillierter Umsetzungsplan soll im Oktober 2021 vorliegen; bis dahin sollen auch die noch offenen Fragen
   geklärt werden.

Säule 1
Anwendungsbereich (scope)
   Betroffen sind multinationale Konzerne mit einem weltweiten Umsatz von mehr als 20 Mrd. EUR und einer
   Rentabilität von über 10 % (Vorsteuergewinn im Verhältnis zu den Umsatzerlösen); die Umsatzschwelle kann
   sich vorbehaltlich der erfolgreichen Umsetzung, einschließlich der Steuersicherheit bezüglich Betrag A (amount A),
   auf 10 Mrd. EUR reduzieren, wobei die Prüfung dieser Frage sieben Jahre nach Inkrafttreten der Vereinbarung
   beginnen und innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein soll.

   Ausgenommen sind der Rohstoffsektor sowie regulierte Finanzdienstleistungen.

Anknüpfungspunkt (nexus)
   Es wird eine spezielle neue Anknüpfungsregel geben, die die Zurechnung von Betrag A zu einem Marktstaat
   gestattet, wenn das betreffende multinationale Unternehmen in diesem Staat einen Umsatz von mindestens
   1 Mio. EUR erzielt. Für kleinere Staaten und Gebiete, deren BIP weniger als 40 Mrd. EUR beträgt, verringert sich
   die Anknüpfungsschwelle auf 250 000 EUR.

   Die besondere Anknüpfungsregel wird nur angewandt, um zu bestimmen, ob ein Staat Anspruch auf
   Zurechnung von Betrag A hat.

   Der Erfüllungsaufwand (u. a. für die Erfassung kleiner Umsatzbeträge) wird sich auf ein Mindestmaß beschränken.

Gewinnanteil (quantum)
   20-30 % des Residualgewinns der betroffenen Unternehmen, welcher als der über 10 % der Umsatzerlöse
   hinausgehende Teil des Gewinns definiert ist, werden nach einem umsatzbasierten Aufteilungsschlüssel den
   Marktstaaten zugerechnet, in denen ein steuerlicher Anknüpfungspunkt vorliegt.

Umsatzquellen (revenue sourcing)
   Die Umsatzerlöse werden zu den Marktstaaten der Endverbraucher zurückverfolgt, in denen die Waren oder
   Dienstleistungen konsumiert bzw. genutzt werden. Um die Anwendung dieses Prinzips zu erleichtern, werden
   detaillierte Quellenregeln für bestimmte Kategorien von Transaktionen erarbeitet. Bei der Anwendung dieser
   Quellenregeln muss ein multinationales Unternehmen eine verlässliche Methode verwenden, die seinen
   besonderen Gegebenheiten und Umständen gerecht wird.

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ERKLÄRUNG ÜBER EINE ZWEI-SÄULEN-LÖSUNG | 5

Steuerbemessungsgrundlage (tax base)
   Die zu berücksichtigende Gewinn- bzw. Verlustgröße der betroffenen multinationalen Unternehmen wird mit
   geringen Anpassungen unter Bezugnahme auf die in der externen Rechnungslegung ausgewiesenen Einkünfte
   bestimmt.

   Verluste werden vorgetragen.

Segmentierung
   Eine Segmentierung erfolgt nur in außergewöhnlichen Fällen, in denen ein einzelner Geschäftsbereich gemäß
   der externen Rechnungslegung in den Anwendungsbereich fällt.

Safe-Harbour-Regelung für Marketing- und Vertriebsgewinne
   Wenn der Residualgewinn eines betroffenen multinationalen Unternehmens bereits in einem Marktstaat
   versteuert wurde, greift eine Safe-Harbour-Regelung für Marketing- und Vertriebsgewinne; diese begrenzt
   den Residualgewinn, der dem Marktstaat über Betrag A zugerechnet wird. Die Gestaltung der Safe-Harbour-
   Regelung ist Gegenstand weiterer Arbeiten, insbesondere zur Berücksichtigung des Prinzips des umfassenden
   Anwendungsbereichs (comprehensive scope).

Beseitigung von Doppelbesteuerung
   Eine Doppelbesteuerung der den Marktstaaten zugerechneten Gewinne wird durch Anwendung entweder der
   Befreiungs- oder der Anrechnungsmethode verhindert.
   Die Steuerlast wird von der bzw. den Konzerngesellschaften getragen, die den Residualgewinn erwirtschaften.

Steuersicherheit
   In den Anwendungsbereich fallende multinationale Konzerne können auf Streitvermeidungs- und
   -beilegungsmechanismen zurückgreifen, die eine Doppelbesteuerung von Betrag A verpflichtend und verbindlich
   verhindern, einschließlich Klärung aller Fragen betreffend Betrag A (z. B. Streitigkeiten über Verrechnungspreise
   und Unternehmensgewinne). Streitigkeiten darüber, ob eine Frage Betrag A betrifft, werden verpflichtend
   und verbindlich geklärt, ohne dass es zu Verzögerungen beim Verfahren zur Vermeidung bzw. Beilegung der
   eigentlichen Streitsache kommt.

   Für Entwicklungsländer, die Anspruch auf Aufschub ihrer Peer Review gemäß BEPS-Aktionspunkt 14 haben und
   bei denen keine oder nur wenige in Verständigungsverfahren zu klärende Streitigkeiten aufgetreten sind, wird
   ein optionaler verbindlicher Streitbeilegungsmechanismus für Fragen betreffend Betrag A in Erwägung gezogen.

Betrag B (amount B)
   Die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf inländische grundlegende Marketing- und
   Vertriebsaktivitäten wird vereinfacht und gestrafft, wobei das Augenmerk besonders auf den Anforderungen von
   Ländern mit geringen Kapazitäten liegt. Diese Arbeiten sollen Ende 2022 abgeschlossen sein.

Verwaltung
   Die Einhaltung der Steuervorschriften (einschließlich der Berichtspflichten) wird gestrafft, wobei den
   multinationalen Konzernen ermöglicht wird, das Verfahren über eine einzige Konzerngesellschaft abzuwickeln.

Unilaterale Maßnahmen
   Das Paket wird für eine angemessene Abstimmung zwischen der Anwendung der neuen internationalen
   Steuerregeln und der Abschaffung aller Steuern auf digitale Dienstleistungen sowie anderer ähnlich gearteter
   Maßnahmen für alle Unternehmen sorgen.

Umsetzung
   Das multilaterale Instrument zur Umsetzung von Betrag A soll 2022 ausgearbeitet werden und zur
   Unterzeichnung vorliegen, womit Betrag A 2023 in Kraft treten kann.

                                                                                                          © OECD 2021
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6 | LÖSUNGEN FÜR DIE STEUERLICHEN HERAUSFORDERUNGEN DER DIGITALISIERUNG DER WIRTSCHAFT

Säule 2
Gesamtaufbau
   Säule 2 besteht aus
   l zwei ineinander greifenden Regeln (die zusammen als die Global anti-Base Erosion Rules bzw. GloBE-Regeln
     zur Verhinderung der Aushöhlung der Steuerbasis bezeichnet werden): i) einer Income Inclusion Rule (IIR), die
     eine Nachbesteuerung der niedrig besteuerten Einkünfte einer Konzerngesellschaft bei der Muttergesellschaft
     ermöglicht, sowie ii) einer Undertaxed Payment Rule (UTPR), die Betriebsausgabenabzüge versagt oder eine
     gleichwertige Anpassung verlangt, sofern die niedrig besteuerten Einkünfte einer Konzerngesellschaft nicht
     nach einer IIR nachbesteuert werden, sowie

   l einer abkommensbasierten Regel (Subject to Tax Rule – STTR), die es Quellenstaaten gestattet, eine begrenzte
      Quellensteuer auf bestimmte Zahlungen an verbundene Unternehmen zu erheben, die unterhalb eines
      Mindestsatzes besteuert wurden. Nach der STTR erhobene Steuern sind auf gemäß den GloBE-Regeln
      erhobene Steuern anrechenbar.

Status der Regeln
   Die GloBE-Regeln haben den Status eines gemeinsamen Ansatzes. Für die Mitglieder des IF bedeutet dies:

   l sie sind nicht verpflichtet, die GloBE-Regeln zu übernehmen, beschließen sie jedoch, dies zu tun, müssen sie
      die Regeln in einer Weise umsetzen und handhaben, die mit den nach Säule 2 vorgesehenen Ergebnissen im
      Einklang steht, auch im Hinblick auf Mustervorschriften und Leitlinien, auf die sich das IF einigt;

   l sie müssen die Anwendung der GloBE-Regeln durch andere IF-Mitglieder akzeptieren, einschließlich
      Vereinbarungen über die Rangordnung der Regeln und die Anwendung vereinbarter Safe-Harbour-
      Regelungen.

Anwendungsbereich (scope)
   Die GloBE-Regeln gelten für multinationale Konzerne, die den unter BEPS-Aktionspunkt 13 (Country-by-Country-
   Reporting – länderbezogene Berichterstattung) festgelegten Schwellenwert von 750 Mio. EUR erreichen. Den
   Staaten ist freigestellt, die IIR auf multinationale Unternehmen anzuwenden, deren Hauptsitz sich auf ihrem
   Staatsgebiet befindet, selbst wenn sie diesen Schwellenwert unterschreiten.

   Staatliche Einrichtungen, internationale Organisationen, Organisationen ohne Erwerbszweck, Pensions- oder
   Investmentfonds, die die obersten Muttergesellschaften eines multinationalen Konzerns sind, oder von solchen
   Einrichtungen, Organisationen oder Fonds genutzte Holding-Vehikel unterliegen nicht den GloBE-Regeln.

Gestaltung der Regeln
   Die IIR verteilt die Nachbesteuerung nach einem Top-Down-Ansatz auf der Grundlage einer Split-Ownership-
   Regel für Beteiligungen unter 80 %.

   Die UTPR verteilt die Nachbesteuerung in Bezug auf niedrig besteuerte Konzerngesellschaften, einschließlich
   solcher, die sich im Staat der obersten Muttergesellschaft befinden, nach einer noch zu vereinbarenden Methode.

Berechnung des effektiven Steuersatzes
   Die GloBE-Regeln ermöglichen eine Nachbesteuerung nach dem Kriterium des effektiven Steuersatzes; dieser
   wird auf Ebene der jeweiligen Staaten (juridictional basis) berechnet und stützt sich auf eine gemeinsame
   Definition der erfassten Steuern sowie eine Steuerbemessungsgrundlage, die ausgehend von den in der externen
   Rechnungslegung ausgewiesenen Einkünften ermittelt wird (mit vereinbarten Anpassungen gemäß den
   steuerpolitischen Zielen von Säule 2 sowie zur Korrektur zeitlicher Abweichungen).

   Im Hinblick auf bestehende Systeme der Ausschüttungsbesteuerung entsteht keine Nachsteuerpflicht, wenn die
   Gewinne innerhalb von drei bis vier Jahren ausgeschüttet und zu oder über dem Mindestsatz versteuert werden.

Mindeststeuersatz
   Der im Rahmen der IIR und der UTPR angewandte Mindeststeuersatz beträgt mindestens 15 %.

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ERKLÄRUNG ÜBER EINE ZWEI-SÄULEN-LÖSUNG | 7

Ausnahmen (carve-outs)
    Die GloBE-Regeln sehen eine formelhafte Substanzausnahme vor, der zufolge ein bestimmter Anteil der
    Einkünfte unberücksichtigt bleibt; dieser entspricht mindestens 5 % (während der 5-jährigen Übergangsfrist:
    mindestens 7,5 %) des Buchwerts der materiellen Vermögenswerte und der Lohnsumme.

    Die GloBE-Regeln sehen zudem eine De-minimis-Ausnahme vor.

Weitere Ausschlüsse
    Von den GloBE-Regeln ausgenommen sind auch Einkünfte aus der internationalen Schifffahrt gemäß der
    Definition dieser Einkünfte im OECD-Musterabkommen.

Vereinfachungen
    Um sicherzustellen, dass die GloBE-Regeln so zielgerichtet wie möglich gehandhabt werden, und um einen den
    steuerpolitischen Zielen nicht angemessenen Erfüllungs- und Verwaltungsaufwand zu vermeiden, wird das
    Umsetzungskonzept Safe-Harbour-Regelungen und/oder sonstige Mechanismen umfassen.

Koexistenz mit GILTI
    Vereinbarungsgemäß wird nach Säule 2 ein Mindeststeuersatz auf Staatenebene angewandt. In diesem Kontext
    gilt es die Bedingungen zu prüfen, unter denen eine Koexistenz der Regeln des GILTI-Systems der Vereinigten
    Staaten mit den GloBE-Regeln möglich ist, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.

Subject to tax rule (STTR)
    Die Mitglieder des IF erkennen an, dass die STTR für Entwicklungsländer Voraussetzung für einen Konsens
    über Säule 2 ist.1 IF-Mitglieder, die auf Zinszahlungen, Lizenzgebühren sowie eine Reihe anderer Zahlungen
    einen nominalen Körperschaftsteuersatz anwenden, der unter dem STTR-Mindestsatz liegt, nehmen in ihre
    bilateralen Steuerabkommen mit Entwicklungsländern, die Mitglied des IF sind, die STTR auf, wenn sie darum
    ersucht werden.

    Die Besteuerungsrechte beschränken sich auf die Differenz zwischen dem Mindeststeuersatz und dem auf die
    betreffende Zahlung angewandten Steuersatz. Der Mindestsatz für die STTR beläuft sich auf 7,5-9 %.

Umsetzung
    Die Mitglieder des IF werden einen Umsetzungsplan vereinbaren und veröffentlichen. Dabei gilt es zu
    berücksichtigen, dass Säule 2 2022 in Recht umgesetzt werden sollte, um 2023 wirksam zu werden.

    Der Umsetzungsplan wird Folgendes umfassen:

    l GloBE-Mustervorschriften mit geeigneten Mechanismen, um die Koordinierung der von den IF-Mitgliedern
        umgesetzten GloBE-Vorschriften im Lauf der Zeit zu erleichtern, einschließlich eines möglicherweise hierfür
        zu erarbeitenden multilateralen Instruments.

    l Eine STTR-Mustervorschrift sowie ein multilaterales Instrument zur Erleichterung ihrer Einführung.

    l Übergangsregeln, einschließlich der Möglichkeit einer aufgeschobenen Umsetzung der UTPR.

Nächste Schritte
    Die vorstehende Vereinbarung ist Ausdruck des Strebens der Mitglieder des IF nach einer robusten globalen
    Mindeststeuer mit begrenzten Auswirkungen auf multinationale Unternehmen, die realwirtschaftlichen
    Aktivitäten mit Substanz nachgehen. Sie erkennt an, dass zwischen dem effektiven globalen Mindeststeuersatz
    und den Ausnahmen ein direkter Zusammenhang besteht, und beinhaltet das Engagement, die Diskussionen
    fortzusetzen, um bis Oktober zu einer abschließenden Entscheidung über diese Gestaltungselemente innerhalb
    des vereinbarten Rahmens zu gelangen. Ferner wird die Möglichkeit untersucht, multinationale Unternehmen in
    der Anfangsphase ihrer internationalen Tätigkeit von der globalen Mindeststeuer auszunehmen.

1. Als Entwicklungsländer gelten hier Staaten, deren Pro-Kopf-BNE, nach der Methode des World Bank Atlas berechnet, 2019 maximal 12 535 USD betrug.

                                                                                                                                                      © OECD 2021
8 | LÖSUNGEN FÜR DIE STEUERLICHEN HERAUSFORDERUNGEN DER DIGITALISIERUNG DER WIRTSCHAFT

Das internationale Steuersystem
für das 21. Jahrhundert fit machen
HINTERGRUND

Die überwältigende Mehrheit der Mitglieder des Inclusive       Im BEPS-Projekt von OECD und G20 arbeiten18%
                                                                                                          die
Framework hat sich auf ein Maßnahmenpaket geeinigt,            Mitglieder des22%
                                                                              Inclusive Framework gemeinsam
das die bedeutendsten Änderungen der internationalen           daran, Steuervermeidungsstrategien, die Lücken und
Steuerregeln seit über einem Jahrhundert mit sich bringen      Inkongruenzen in den internationalen Steuerregeln
wird. Das Zwei-Säulen-Modell wird gewährleisten, dass die      ausnutzen, ein Ende zu setzen.
größten und ertragsstärksten Unternehmen dort Steuern
zahlen, wo sich ihre Nutzer und Kunden befinden. Zudem
begrenzt es den Steuerwettbewerb nach unten, indem                                                                  18%                         15%
                                                                                       22%
es eine globale Mindestbesteuerung für Unternehmen
einführt. Es ist das Resultat intensiver Diskussionen der
letzten Jahre, bei denen alle Seiten Kompromisse eingingen.                                          139
                                                                                                Mitglieder
Die OECD leitet seit den 1990er Jahren internationale
                                                                           26%                   Inclusive
                                                                                                                                 15%

Anstrengungen, um den Staaten zu ermöglichen,                                                   Framework
Steuerhinterziehung und Unternehmensteuervermeidung                                 26%                                          19%
zu verhindern. Ziel der ersten Arbeiten der 2000er Jahre war
es, Standards festzulegen und die Länder für die Schaffung                                                         19%
weltweit einheitlicher Bedingungen zu gewinnen. Damit
wurde das Fundament für die gewaltigen Fortschritte
gelegt, die nach der Weltfinanzkrise der Jahre 2008 und 2009      Afrika   Africa   Asien-P   azifik
                                                                                        Asia-Pacific         Osteuropa und Zentralasien
                                                                                                         Eastern Europe-Central Asia
                                                                           Americas (North America, Latin America and the Caribbean)
erzielt wurden. Bei ihren entschlossenen Bemühungen, das          Nordamerika,    Lateinamerika und Karibik
                                                                        Western Europe                                                 Westeuropa
globale Finanzsystem wieder funktionsfähig zu machen,
verpflichteten sich die Staats- und Regierungschefs
weltweit auch, dem Bankgeheimnis ein Ende zu setzen und
entschieden gegen Steuerhinterziehung durch Privatpersonen
vorzugehen. Dies führte 2009 zur Einrichtung des Globalen
Forums Transparenz und Informationsaustausch in
Steuerangelegenheiten (kurz „Globales Forum“). Anschließend
richtete sich die Aufmerksamkeit der internationalen
Gemeinschaft auf das Problem der Steuervermeidung
durch Unternehmen. Dazu wurde 2013 das Projekt gegen
Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung gestartet (Base
Erosion and Profit Shifting – BEPS).

Das BEPS-Projekt hat wesentlich zu mehr Kohärenz,
Substanz und Transparenz im internationalen
Steuersystem beigetragen. Ein entscheidendes Element
des BEPS-Projekts sind Lösungen für die steuerlichen
Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft.
Digitalisierung und Globalisierung untergraben die
zentralen Regeln, auf denen die Besteuerung internationaler
Unternehmensgewinne in den letzten hundert Jahren fußte.
Große multinationale Unternehmen können erhebliche
Gewinne auf ausländischen Märkten erzielen, ohne dass
diese Länder darauf – wenn überhaupt – nennenswerte
Steuern erheben könnten.

© OECD 2021
DAS INTERNATIONALE STEUERSYSTEM FÜR DAS 21. JAHRHUNDERT FIT MACHEN | 9

WAS IST DAS PROBLEM MIT DEN BESTEHENDEN INTERNATIONALEN STEUERREGELN?

Die bestehenden internationalen Steuerregeln beruhen             und weil multinationale Unternehmen Gewinne in
auf Vereinbarungen, die in den 1920er Jahren getroffen           Staaten und Gebiete verschieben können, die kaum
wurden. Sie sind in einem globalen Geflecht bilateraler          oder keine Steuern erheben, bleiben ihre Einkünfte oft
Doppelbesteuerungsabkommen verankert.                            unversteuert. Erschwerend kommt hinzu, dass viele
                                                                 Staaten Steuerwettbewerb betreiben, um ausländische
Zwei Aspekte sind dabei problematisch:                           Direktinvestitionen durch ermäßigte Steuersätze – und
                                                                 teilweise sogar völlige Steuerbefreiungen – anzuziehen.
l Erstens sehen die bestehenden Regeln vor, dass die
  Gewinne eines Unternehmens in einem anderen                  OECD-Schätzungen zufolge kostet Steuervermeidung durch
  Land nur besteuert werden können, wenn dieses                Unternehmen etwa 100-240 Mrd. USD jährlich bzw. 4-10 %
  Unternehmen dort über eine physische Präsenz verfügt.        der weltweiten Körperschaftsteuereinnahmen. Dies trifft
  Vor hundert Jahren, als sich die Wirtschaftstätigkeit noch   Entwicklungsländer besonders hart, da sie im Allgemeinen
  um Fabriken, Lagerhallen und physische Waren drehte,         stärker von Unternehmensteuereinnahmen abhängig sind
  war dies durchaus sinnvoll. In der digitalisierten Welt      als fortgeschrittene Volkswirtschaften. Da es ihnen nicht
  von heute gehen multinationale Unternehmen jedoch            gelingt, die Gewinne multinationaler Unternehmen zu
  häufig umfangreichen Geschäftstätigkeiten in Staaten         besteuern, haben einige Länder unilaterale Maßnahmen
  nach, in denen sie nur über eine geringe bzw. keinerlei      ergriffen, also z. B. Steuern auf digitale Dienstleistungen
  physische Präsenz verfügen.                                  eingeführt. Andere Länder drohen darauf mit Strafzöllen zu
                                                               reagieren. Daher bedarf es dringend einer globalen Lösung,
l Zweitens besteuern die meisten Länder nur die                um Handelskriege zu verhindern und die Unsicherheit zu
  inländischen Einkünfte ihrer multinationalen                 beseitigen, die Handel und Investitionen schaden könnte.
  Unternehmen, nicht die ausländischen. Dem liegt              Solche Entwicklungen könnten die Weltwirtschaft effektiv
  die Annahme zugrunde, dass die ausländischen                 bis zu 1 % des globalen BIP kosten und die Anstrengungen
  Gewinne dort versteuert werden, wo sie erzielt               zur Förderung des Aufschwungs nach der Coronakrise
  werden. Weil jedoch immaterielle Werte wie Marken,           behindern. Auch dies würde Entwicklungsländer härter
  Urheberrechte und Patente immer wichtiger werden             treffen als fortgeschrittene Volkswirtschaften.

                                                                                    Steuervermeidung
                                                                                    durch Unternehmen
                                                                                    kostet die Staaten etwa
                                                                                    100-240 Mrd. USD*
                                                                                    jährlich – dies sind
                                                                                    4-10 % der weltweiten
                                                                                    Körperschaft­steuer­
                                                                                    einnahmen.
                                                                                    *OECD-Schätzungen

                                                                                                               © OECD 2021
10 | LÖSUNGEN FÜR DIE STEUERLICHEN HERAUSFORDERUNGEN DER DIGITALISIERUNG DER WIRTSCHAFT

WIE LAUTET DIE LÖSUNG?

Das Inclusive Framework von OECD und G20 hatte den Auftrag, diese zwei Problempunkte bis Mitte 2021 zu lösen.
Das Inclusive Framework zählt 139 Mitglieder, die gleichberechtigt zusammenarbeiten.

Am 9. Juli 2021 hatten bereits 132 seiner Mitglieder einem neuen Zwei-Säulen-Plan zugestimmt, der das Resultat
fast zehnjähriger von der OECD koordinierter Verhandlungen ist. Er soll sicherstellen, dass große multinationale
Unternehmen dort Steuern zahlen, wo sie tätig sind und Gewinne erzielen.
Der Plan sieht eine Zwei-Säulen-Lösung vor:

Säule 1
l Säule 1 passt die veralteten internationalen Steuerregeln        –S
                                                                     äule 1 beinhaltet auch Mechanismen zur
  an die Anforderungen des 21. Jahrhunderts an. Dazu                Streitvermeidung und beilegung, um dem Risiko der
  erhalten die Marktstaaten neue Besteuerungsrechte über            Doppelbesteuerung zu begegnen.
  multinationale Unternehmen (MNU), ganz gleich, ob
  diese dort physisch präsent sind oder nicht.                     –S
                                                                     äule 1 führt zudem zum Stopp und zur Rücknahme
                                                                    unilateraler Maßnahmen, z. B. von Steuern auf digitale
  – Nach Säule 1 werden 20-30 % des Gewinns der größten            Dienstleistungen, und verhindert so schädliche
     und ertragsstärksten multinationalen Konzerne, der             Handelsstreitigkeiten.
     eine bestimmte Gewinnmarge überschreitet (sog.
     Residualgewinn), den Marktstaaten zugeordnet,
     in denen sich die Nutzer bzw. Kunden dieser
     Unternehmen befinden.

          „Residualgewinn“

                                                                         Staat
                                                                           A

              Internationale
          Konzernzentrale
                                                                                                     20-30 % des
                                                                                                     Residualgewinns
                                                                                                     werden den Staaten

         MNU
                                                                         Staat
                                                                           B                         der Nutzer und
                                                                                                     Kunden des MNU
                                                                                                     zugeordnet

                                                                         Staat
                                                                           C

Mit Säule 1 gehen Rechte zur Besteuerung von Unternehmensgewinnen
in Höhe von mehr als 100 Mrd. USD auf die Marktstaaten über.

© OECD 2021
Säule 2
l Säule 2 sieht eine Mindeststeuer auf                        Staatsgebiet haben, mindestens bis zum vereinbarten
  Unternehmensgewinne vor und schafft so eine                 Mindestsatz nachbesteuert werden können. Damit
  Untergrenze für den Steuerwettbewerb. Staaten in aller      wird der Steuerwettbewerb durch eine Mindeststeuer
  Welt haben vereinbart, dass ausländische Einkünfte          begrenzt, ganz gleich, wo ein Unternehmen tätig ist.
  multinationaler Konzerne, die ihren Sitz auf ihrem

                   Oberste                                                                 Operative
               Muttergesellschaft                                                      Tochtergesellschaft
                    Staat A                                                                 Staat B

                     MNU

                                                            BALE
                                                       LO

                                                       15%
                                                  G

                                                                   ...
                                                 ...

                                                                   ER

                                                                                         inn t
                                                                                       ew taa
                                                  MIN

                                                                                    r G ers

                    Die globale
                                                               EU

                                                                                 rte eu

                Mindeststeuer gilt                     DE
                                                            STST
                                                                               ge gst

                für Unternehmen
                                                                            rla ri
                                                                         ve Nied

                    mit einem
                  Jahresumsatz
                                                                          In

                  von mehr als
                  750 Mio. EUR

                                                                                                       International
                                                                                                    Headquarters
                                                 Niedrigsteuerstaat

Die globale Mindeststeuer nach Säule 2 – mindestens 15 % – dürfte
weltweit mehr als 150 Mrd. EUR neue Steuereinnahmen generieren.

                                                                                                             © OECD 2021
12 | LÖSUNGEN FÜR DIE STEUERLICHEN HERAUSFORDERUNGEN DER DIGITALISIERUNG DER WIRTSCHAFT

WELCHE AUSWIRKUNGEN WIRD DAS HABEN?

In Tax Challenges Arising from Digitalisation – Economic      Das Zwei-Säulen-Modell dürfte zudem das Investitions- und
Impact Assessment schätzte die OECD, dass Säule 1 die         Wachstumsumfeld verbessern. Ohne die Einigung wäre
Körperschaftsteuereinnahmen von Entwicklungsländern           mit einer wachsenden Zahl unkoordinierter, unilateraler
um durchschnittlich rd. 1 % erhöhen dürfte. Säule 2           Maßnahmen (z. B. Steuern auf digitale Dienstleistungen) und
könnte Niedrigeinkommensländern sogar noch höhere             zunehmenden Steuer- und Handelsstreitigkeiten zu rechnen.
Mehreinnahmen bescheren.                                      Dies würde die Steuersicherheit und die Investitionstätigkeit
                                                              beeinträchtigen und zu zusätzlichem Erfüllungs- und
Mit Säule 1 dürften Rechte zur Besteuerung von                Verwaltungsaufwand führen. Das Ausmaß der negativen
Unternehmensgewinnen in Höhe von mehr als                     Auswirkungen wäre von der Reichweite, der Gestaltung und
100 Mrd. USD jährlich auf die Marktstaaten übergehen.         dem Geltungsbereich dieser unilateralen Maßnahmen sowie
Die globale Mindeststeuer nach Säule 2 – die mindestens       der in Reaktion darauf ergriffenen Handelsmaßnahmen
15 % betragen wird – dürfte weltweit rd. 150 Mrd. USD         abhängig. Steuer- und Handelsstreitigkeiten könnten das
zusätzliche Steuereinnahmen pro Jahr generieren.              globale BIP um mehr als 1 % schmälern.
Welche Auswirkungen die Maßnahmen genau auf die
Steuereinnahmen haben werden, hängt von den noch zu
klärenden Ausgestaltungsdetails von Säule 1 und 2, dem
Grad ihrer Umsetzung, Art und Stärke der Reaktionen der
multinationalen Konzerne und der Staaten sowie der
weiteren wirtschaftlichen Entwicklung ab.

Ohne die Konsenslösung wäre mit einer wachsenden Zahl unkoordinierter,
unilateraler Maßnahmen (z. B. Steuern auf digitale Dienstleistungen) und
zunehmenden Steuer- und Handelsstreitigkeiten zu rechnen.

© OECD 2021
NÄCHSTE SCHRITTE | 13

Nächste Schritte
Die Zwei-Säulen-Lösung umfasst eine Reihe von Punkten,        Die Vereinbarung soll im Oktober 2021 stehen,
bei denen sich die Mitglieder des Inclusive Framework noch    zusammen mit einem Plan für die Umsetzung, nach
auf Einzelheiten einigen müssen. So steht bislang z. B. nur   dem 2022 Mustervorschriften, Leitlinien sowie ein
fest, dass sich der Anteil der umzuverteilenden Gewinne       multilaterales Abkommen erarbeitet werden sollen. Die
auf 20-30 % belaufen wird und dass der Mindeststeuersatz      Umsetzung soll 2023 beginnen.
mindestens 15 % betragen wird. Die genauen Zahlen
müssen jedoch noch festgelegt werden. Ein kleiner Teil der
Mitglieder des Inclusive Framework hat den Vorschlägen
zudem noch nicht zugestimmt.

Chronologie
l 1996 – Die G7 erklärt Steuerhinterziehung und Steuervermeidung zu prioritären Handlungsfeldern.

l 1998 – Die OECD veröffentlicht den Bericht Harmful Tax Competition: An Emerging Global Issue.

l 2000-2007 – Internationale Standards zu Steuertransparenz werden erarbeitet; Engagements für gleiche
  Wettbewerbsbedingungen weltweit.

l 2008-2009 – Weltfinanzkrise – Die G20 verpflichtet sich, dem Bankgeheimnis ein Ende zu setzen; das Globale
  Forum Transparenz und Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten wird eingerichtet.

l Juli 2013 – Die G20 erklärt Steuervermeidung zu einem prioritären Handlungsfeld.

l Oktober 2015 – Das aus 15 Aktionspunkten bestehende BEPS-Paket gegen Gewinnverkürzung und
  Gewinnverlagerung wird verabschiedet – Aktionspunkt 1 befasst sich mit der Digitalisierung der Wirtschaft.

l Juni 2016 – Das heute 139 Mitglieder zählende Inclusive Framework on BEPS von OECD und G20 wird gegründet.

l 2017-2020 – Im Inclusive Framework laufen intensive Diskussionen über Lösungen für die steuerlichen
  Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft; im Oktober 2020 werden Blaupausen für eine Zwei-
  Säulen-Lösung veröffentlicht.

l Juli 2021 – Über 130 Staaten und Gebiete einigen sich auf einen neuen Zwei-Säulen-Plan zur Reform der
  internationalen Steuerregeln.

l Oktober 2021 – Erneuter Bericht für die Finanzminister*innen der G20; Abschluss der endgültigen
  Vereinbarung und Klärung der letzten Details.

l 2022 – Ausarbeitung von Mustervorschriften, eines multilateralen Instruments und genauer Leitlinien für die
  Umsetzung.

l 2023 – Umsetzung.

                                                                                                            © OECD 2021
14 | LÖSUNGEN FÜR DIE STEUERLICHEN HERAUSFORDERUNGEN DER DIGITALISIERUNG DER WIRTSCHAFT

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1.   Wie wird das Zwei-Säulen-Modell gewährleisten, dass multinationale Unternehmen
     einen fairen Beitrag zum Steueraufkommen leisten?
     Das Maßnahmenpaket hat zwei Säulen, die jeweils unterschiedliche Lücken im bestehenden Regelwerk schließen.
     Diese Lücken ermöglichten es multinationalen Unternehmen bislang, Steuern zu vermeiden. Säule 1 betrifft etwa
     100 der größten und profitabelsten multinationalen Unternehmen und teilt einen Teil ihrer Gewinne auf die Länder
     auf, in denen sie ihre Produkte und Dienstleistungen verkaufen. Ohne die neuen Regeln können diese Unternehmen
     auf einem Markt erhebliche Gewinne erzielen, ohne dort nennenswert Steuern zu zahlen. Nach Säule 2 muss eine
     deutlich größere Gruppe multinationaler Unternehmen (alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über
     750 Mio. EUR) eine globale Mindeststeuer entrichten. Selbst wenn diese Unternehmen Gewinne in Steueroasen
     verschieben, müssen sie darauf Steuern in Höhe von mindestens 15 % zahlen.

2. 	 Die Zwei-Säulen-Lösung betrifft nur etwa 100 Unternehmen. Was ist mit den anderen:
      Sollten die nicht auch Steuern zahlen?
     Zuerst einmal: Säule 1 betrifft etwa 100 Unternehmen, Säule 2 jedoch etliche mehr. Außerdem sollen diese Regeln den
     steuerlichen Herausforderungen begegnen, die sich aus der Digitalisierung der Wirtschaft ergeben. Und es sind nun
     einmal diese multinationalen Unternehmen, bei denen die Gefahr am größten ist, dass sie die bestehenden Regeln
     ausnutzen, um Steuern zu vermeiden. Für andere – kleinere – Unternehmen gelten die bestehenden Regeln. Zudem
     verfügt das Inclusive Framework über eine Reihe anderer internationaler Standards, die sicherstellen, dass sie ihren
     Beitrag zum Steueraufkommen leisten.

3.   Über welche Steuerbeträge sprechen wir?
     Mit Säule 1 dürften Rechte zur Besteuerung von Unternehmensgewinnen in Höhe von mehr als 100 Mrd. USD jährlich
     auf die Marktstaaten übergehen. Die globale Mindeststeuer nach Säule 2 – die mindestens 15 % betragen wird – dürfte
     weltweit rd. 150 Mrd. USD zusätzliche Steuereinnahmen pro Jahr generieren.

4. 	 Was bringt die Vereinbarung für Entwicklungsländer?
     Säule 1 gibt Entwicklungsländern das Recht, die Einkünfte zu besteuern, die große multinationale Konzerne durch
     auf ihrem Staatsgebiet ansässige Nutzer bzw. Kunden erzielen. OECD-Schätzungen zufolge werden sowohl Niedrig-
     als auch Mittel- und Hocheinkommensländer Einnahmezuwächse verzeichnen; diese Zuwächse dürften jedoch
     für Niedrigeinkommensstaaten (im Verhältnis zu ihren aktuellen Körperschaftsteuereinnahmen) höher ausfallen.
     Zudem sind die Regeln ausdrücklich so gestaltet, dass die neuen Besteuerungsrechte in kleineren Ländern einfacher
     anzuwenden sind.

     Säule 2 schützt das Recht der Staaten, Zahlungen (wie etwa Zinsen und Lizenzgebühren) zu besteuern, die
     an Unternehmen in anderen Ländern geleistet werden, wenn auf diese Zahlungen dort nicht bereits der
     Mindeststeuersatz von mindestens 15 % erhoben wurde. Für Entwicklungsländer ist das ein großer Fortschritt, da
     sie – in der Annahme, die Besteuerung erfolge im anderen Staat – in ihren Doppelbesteuerungsabkommen häufig
     auf das Recht verzichtet haben, solche Zahlungen zu besteuern. Durch die Mindeststeuer verlieren Steueroasen
     zudem ihren Daseinszweck. Damit wird es allen Staaten, auch Entwicklungsländern, leichter fallen, ihre Steuerbasis
     vor den Gefahren der Steuervermeidung zu schützen. Darüber hinaus stehen Entwicklungsländer durch die globale
     Mindeststeuer weniger unter Druck, übertrieben großzügige Steueranreize zu bieten, um ausländische Investitionen
     anzuziehen. Aktivitäten mit echter wirtschaftlicher Substanz sind dabei ausgenommen.

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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN (FAQ) | 15

5. 	 Bedeutet dies das Ende für Steueroasen?
    Ja. Steueroasen leben davon, dass sie Verschwiegenheit anbieten (z. B. durch das Bankgeheimnis), Briefkastenfirmen
    beherbergen (die weder einer Tätigkeit nachgehen noch Personal beschäftigen müssen) und keine bzw. nur geringe
    Steuern auf bei ihnen verbuchte Gewinne erheben. Die Anstrengungen der G20 und des Global Forum haben dem
    Bankgeheimnis ein Ende gesetzt (u. a. durch den automatischen Austausch von Bankdaten). Die BEPS-Regeln
    verlangen zudem, dass Unternehmen über ein Mindestmaß an Substanz verfügen. Briefkastenfirmen sind damit nicht
    mehr möglich. Darüber hinaus sorgen sie für Transparenz, sodass die Steuerverwaltungen ihre Steuervorschriften
    wirksam anwenden können. Säule 2 wird nun dafür sorgen, dass die Unternehmen mindestens 15 % Steuern auf
    ihre Gewinne zahlen. Zusammen bewirken diese verschiedenen Initiativen, dass „Steueroasen“ im herkömmlichen
    Sinne keine Zukunft mehr haben. Staaten und Gebiete, die internationale Finanzdienstleistungen anbieten, werden
    aber weiterhin Abnehmer dafür finden, vor allem wenn sie ihren Kunden einen Mehrwert in Form von Beratung und
    Unterstützung bei nicht steuerlich motivierten Geschäftstransaktionen bieten.

6. 	 Ab wann werden die Unternehmen die neuen Steuern zahlen müssen?
    Das Zwei-Säulen-Modell soll im Oktober 2021 in seiner endgültigen Form stehen und dann umgesetzt werden. Dazu
    müssen die noch offenen Fragen geklärt sowie Mustervorschriften, ein multilaterales Abkommen und Leitlinien für
    die Umsetzung ausgearbeitet werden. Das Inclusive Framework möchte diese Arbeiten 2022 abschließen, damit die
    Umsetzung 2023 beginnen kann. Das würde bedeuten, dass die Unternehmen die neuen Steuern auf ihre Gewinne des
    Jahres 2023 entrichten müssen.

7. 	 Wenn der Körperschaftsteuersatz in den meisten Ländern ohnehin über 20 % liegt,
      warum ist der Mindestsatz dann mit 15 % angesetzt?
    Ein großer Teil der Unternehmensgewinne unterliegt einem effektiven Steuersatz von weniger als 15 %, obwohl in
    den Sitzstaaten der betreffenden multinationalen Unternehmen ein wesentlich höherer Körperschaftsteuersatz
    gilt. Daher ist der erzielte Kompromiss ein großer Fortschritt. Außerdem hat das Modell des Inclusive Framework
    die Zustimmung einer großen Zahl recht unterschiedlicher Staaten erhalten, in denen der Körperschaftsteuersatz
    vielfach unter 15 % liegt. Viele Staaten hätten zwar lieber einen höheren Mindestsatz vereinbart, entscheidend ist
    jedoch, dass die Zwei-Säulen-Lösung ein für alle Seiten akzeptabler Kompromiss ist.

8. 	 Können die Staaten die Unternehmen nicht einfach selbst besteuern, wie es einige mit
      „Steuern auf digitale Dienstleistungen“ versucht haben?
    Die Zwei-Säulen-Lösung führt zum Stopp und zur Rücknahme unilateraler Maßnahmen wie etwa Steuern auf digitale
    Dienstleistungen. Mit solchen Steuern haben einige Staaten als Alternative zu einer globalen, von allen Mitgliedern
    vereinbarten Lösung experimentiert. Dies war aber stets nur als Behelfslösung gedacht. Die Mitglieder des Inclusive
    Framework sind sich bewusst, dass unilaterale Maßnahmen u. U. wirkungslos sind und Streitigkeiten mit anderen
    Ländern auslösen können, erstens weil sie zu Doppelbesteuerung führen können und zweitens weil möglicherweise
    mit Handelsmaßnahmen auf sie geantwortet wird. Die Steuern auf digitale Dienstleistungen zielten zudem stets auf
    die großen Digitalunternehmen, die nun der neuen Steuer gemäß Säule 1 unterliegen werden.

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16 | LÖSUNGEN FÜR DIE STEUERLICHEN HERAUSFORDERUNGEN DER DIGITALISIERUNG DER WIRTSCHAFT

9. 	 Wie kann die OECD gewährleisten, dass alle Unterzeichnerstaaten das
      Maßnahmenpaket tatsächlich umsetzen?
     Dies ist ein entscheidender Punkt, da weltweit gleiche Bedingungen Voraussetzung dafür sind, dass die Lösung des
     Inclusive Framework wirksam ist. Das Zwei-Säulen-Modell ist Ausdruck des Engagements der überwältigenden
     Mehrheit der Mitglieder des Inclusive Framework gemäß einem von der G20 erteilten Auftrag. Wie bei anderen
     internationalen Standards, die von der OECD erarbeitet wurden, geht dieses Engagement mit der Verpflichtung zur
     Umsetzung der Vereinbarung einher. Diese Umsetzung wird vom Inclusive Framework genau beobachtet werden.
     Das Inclusive Framework wird darauf hinwirken, dass auch die wenigen Mitglieder, die noch nicht unterzeichnet
     haben, dem Kompromiss zustimmen. Die Bilanz der OECD in diesem Bereich ist hervorragend – dies belegt nicht
     zuletzt die Umsetzung der Standards für Steuertransparenz und des BEPS-Pakets. Zudem gehörten weltweit gleiche
     Wettbewerbsbedingungen schon immer zu ihren obersten Prioritäten.

10. Das Zwei-Säulen-Modell sieht Ausnahmen u. a. für Bergbauunternehmen, die
     Schifffahrt, regulierte Finanzdienstleister und Pensionsfonds vor. Warum wird von
     diesen Unternehmen nicht das Gleiche verlangt wie von anderen?
     Das Zwei-Säulen-Modell soll sicherstellen, dass multinationale Unternehmen die internationalen Steuerregeln nicht
     mehr ausnutzen können, um Steuern zu vermeiden. Seine Regeln sind so gestaltet, dass diesem Problem begegnet
     wird. Die gewährten Ausnahmen sorgen dafür, dass Arten von Gewinnen und Aktivitäten unberücksichtigt bleiben, bei
     denen dieses Problem gar nicht auftreten kann – sei es, weil die Gewinne ohnehin an den Ort gebunden sind, an dem
     sie erzielt werden (regulierte Finanzdienstleister und Bergbauunternehmen müssen ihrer Tätigkeit dort nachgehen,
     wo sie ihre Einkünfte erwirtschaften), oder weil für diese Aktivitäten aufgrund ihres besonderen Charakters andere
     Steuerregeln gelten (wie für die Schifffahrt und für Pensionsfonds). Für diese Arten von Unternehmen gelten aber
     weiterhin alle sonstigen internationalen Transparenz- und BEPS-Standards. Damit ist gewährleistet, dass sie wirksam
     besteuert werden können.

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LITERATURVERZEICHNIS | 17

LITERATURVERZEICHNIS

OECD (2021), Statement on a Two-Pillar Solution to Address    OECD (2020), Tax Challenges Arising from Digitalisation
  the Tax Challenges Arising from the Digitalisation of the     – Economic Impact Assessment: Inclusive Framework
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  on BEPS, OECD, Paris, https://www.oecd.org/tax/beps/          Project, OECD Publishing, Paris,
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Hanappi, T. und A. González Cabral (2020), “The impact          on BEPS, OECD/G20 Base Erosion and Profit Shifting
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  https://dx.doi.org/10.1787/b0876dcf-en.                       – Report on Pillar Two Blueprint: Inclusive Framework
                                                                on BEPS, OECD/G20 Base Erosion and Profit Shifting
Millot, V. et al. (2020), “Corporate Taxation and               Project, OECD Publishing, Paris,
  Investment of Multinational Firms: Evidence from              https://doi.org/10.1787/abb4c3d1-en. `
  Firm-Level Data”, OECD Taxation Working Papers,
  No. 51, OECD Publishing, Paris,                             OECD (2019), Programme of Work to Develop a Consensus
  https://dx.doi.org/10.1787/9c6f9f2e-en.	                     Solution to the Tax Challenges Arising from the
                                                                Digitalisation of the Economy, OECD/G20 Inclusive
OECD (2020), Corporate Tax Statistics, OECD, Paris,             Framework on BEPS, OECD, Paris, www.oecd.org/tax/
  https://www.oecd.org/tax/beps/corporate-tax-                  beps/programme-of-work-to-develop-aconsensus-
  statistics-database.htm.	                                    solution-to-the-tax-challenges-arising-from-the-
                                                                digitalisation-of-the-economy.htm.
OECD (2020), Statement by the OECD/G20 Inclusive
  Framework on BEPS on the Two-Pillar Approach to Address     OECD (2015), Addressing the Tax Challenges of the Digital
  the Tax Challenges Arising from the Digitalisation of         Economy, Action 1 – 2015 Final Report, OECD/G20 Base
  the Economy – January 2020, OECD/G20 Inclusive                Erosion and Profit Shifting Project, OECD Publishing,
  Framework on BEPS, OECD, Paris,                               Paris, https://doi.org/10.1787/9789264241046-en.
  www.oecd.org/tax/beps/statement-by-the-oecd-g20-
  inclusive-framework-on-beps-january-2020.pdf.

                                                                                                              © OCDE 2021
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		 @OECDtax

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