Rentenproblematik der Schweiz - 7 unangenehme Fakten - Merkblatt Rentenproblematik der Schweiz
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Rentenproblematik der Schweiz 1. Die 2. Säule spielt vor allem für die höheren Einkommensklassen eine wichtige Rolle Je höher das Durchschnittseinkommen, desto grösser der Anteil der 2. Säule am Bruttoeinkommen. Bei Durchschnittseinkommen im ersten Quantil (= unterste 20% der Einkommensverteilung) ist die AHV mit 80% fast die einzige Quelle für die Altersrente. Im 4. und 5. Quantil (= oberste 40% der Ein- kommensverteilung) machen die Beiträge aus der 2. Säule jeweils über 40% aus. 2% 3% 3% 2% 3% 3% 100% 4% 5% 7% 90% 7% 5% 4% 13% 4% 3% 9% 23% 80% 4% 20% 70% 4% 32% 43% 60% 35% 50% 43% 80% 40% 68% 30% 54% 44% 45% 20% 10% 27% 0% 1. Quintil 2. Quintil 3. Quintil 4. Quintil 5. Quintil Durchschnitt Grafik1 Die 2. Säule spielt als Pfeiler der Altersvorsorge für die oberen Einkommensklassen in Hinsicht auf das Verhältnis eine zentrale Rolle. Rentenkürzungen würden sich insbesondere auf Rentenbezüger im 5. Quantil direkt auf jene Einkommensquelle auswirken, die im Durchschnitt am meisten zum Brutto- einkommen der Rentnerhaushalte beiträgt. 2. Die Demografie hat eine enorme Wirkung Das BVG-Obligatorium wurde 1985 eingeführt. In den über 30 Jahren seit dieser Einführung hat sich das Umfeld, in dem die Schweizer Pensionskassen operieren müssen, drastisch verändert. Die Demo- grafie spielt dabei eine der zentralsten Rollen. Denn die Schweizer Bevölkerung wird immer älter, und zwar massiv. Die Restlebenserwartung mit 65 Jahren ist seit 1985 bei Männern um knapp 5 Jahre an- gestiegen. Bei Frauen um 3.6 Jahre.² 1 Vgl. Berufliche Vorsorge: Kapital oder Rente? – Credit Suisse, August 2018. ² Quelle: Bundesamt für Statistik 2/6
+ 5 Jahre + 3.6 Jahre Um dieser Entwicklung gegenzusteuern, wurde der Umwandlungssatz 2004 von 7.2% auf 6.8% ge- senkt sowie das Frauenrentenalter von 62 auf 64 Jahre erhöht. Diese Massnahmen tragen der Ent- wicklung aber ungenügend Rechnung. 3. Die aktuellen Umverteilungen sind systemfremd Das angesparte Alterskapital der Versicherten reicht nicht mehr für die gesamte Rentenbezugsdauer aus. Die Differenz muss vom Kollektiv finanziert werden. Diese Umverteilungen sind im System nicht vorgesehen. Sie entstehen, wenn die Lebenserwartung von Neurentnern unterschätzt und der Um- wandlungssatz dementsprechend zu hoch angesetzt wird. 2017: CHF 7.1 Millarden Aktuell werden rund 7.1 Milliarden Schweizer Franken von Beitragszahlern auf Rentner umverteilt.3 Diese Beträge sind deutlich höher als ursprünglich geschätzt. Das zeigt, dass die bis anhin zur Milde- rung dieser Umverteilung getroffenen Massnahmen beim technischen Zinssatz und Umwandlungs- satz nicht genug effektiv waren. 4. Die Pensionskassen wollen den Umwandlungssatz sofort senken Weil die entsprechenden Umverteilungen im System nicht vorgesehen sind, machen die Pensions- kassen Druck. Sie möchten eine Senkung des Umwandlungssatzes – auch auf dem obligatorischen Teil. Und das möglichst schnell. Der Schweizer Pensionskassenverband Asip forderte im August 2018 die Senkung des Umwandlungssatzes bis spätestens 2022. 3 Medienmitteilung des Schweizer Pensionskassenverbands ASIP – August 2018. 3/6
Die Gründe dafür sind nachvollziehbar. Der Befund ist gleichermassen unbequem wie klar: Die Ren- ten sind gemessen an der aktuellen Lebenserwartung viel zu hoch. Die Oberaufsicht der beruflichen Vorsorge geht davon aus, dass die Renten bei rechnerisch korrekter Festlegung rund 25% tiefer sein müssten4. Die Pensionskassen rechnen bis 2022 mit einem durchschnittlichen Umwandlungssatz (Ob- ligatorium und Überobligatorium) von 5.5%. Angemessen wäre aber ein deutlich tieferer Umwand- lungssatz. Der versicherungstechnisch korrekte Umwandlungssatz für das Jahr 2015 lag bei 5%.5 5. Der Anlageertrag als «dritter Beitragszahler» hinkt hinterher Neben den Versicherten und den Arbeitgebern gilt der Anlageertrag als «dritter Beitragszahler». Das Problem: In einem Tiefzinsumfeld lassen sich mit risikolosen Anlagen kaum Renditen erzielen. Als Re- aktion auf das Zinsumfeld haben Schweizer Pensionskassen die Anlageportolios neu zusammenge- stellt. Sie verlagern sich auf andere Anlagen und gehen mitunter auch höhere Risiken ein – zumindest Schweizer Renditeimmobilien sind bei institutionellen Anlegern in Zeiten von Negativzinsen belieb- ter denn je. 2013 betrug der Immobilienanteil in den Anlageportfolios im Durchschnitt 20%. 2017 waren es bereits 23%. Gesetzlich erlaubt sind maximal 30%.6 6. Pensionskassen fegen die Risiken aus dem System Aktuell gilt für Löhne bis 84ˈ600 Franken, die im Rahmen des Bundesgesetzes über die berufliche Vor- sorge (BVG) obligatorisch versichert sind, ein Rentenumwandlungssatz von 6,8 Prozent. Eine weite- re Senkung dieses Satzes gilt als unumgänglich. Im überobligatorischen Teil ist der Leistungsabbau noch drastischer. Denn dort gelten keine gesetzlichen Mindestvorgaben. Und genau dort, wo es keine Leitplanken gilt, drücken die Vorsorgeeinrichtungen die Rentner aus ihrem System. Das Stichwort lautet «Langleberisiko». Wenn die Vorsorgeeinrichtungen fürchten müssen, die Leistungen seien län- gerfristig nicht finanzierbar, geraten sie unter Druck – und sind dementsprechend froh über jeden einzelnen, der sich im Alter von 65 Jahren für einen Kapitalbezug entscheidet. Jahreslohn 0 21ˈ150 84ˈ600 (in CHF) Obligatorium Überobligatorium Gesetzlich vorgegebener Keine gesetzlichen Mindestvor- Umwandlungssatz 6.8% gaben für Pensionskassen Manche Kassen gehen dabei sogar noch weiter: Sie schreiben den Kapitalbezug für Beträge ab ei- ner gewissen Höhe, explizit vor – und lassen dem Versicherten somit überhaupt keine Wahl. Zu den prominentesten Beispielen gehören die Pensionskassen von IBM, Credit Suisse oder Novartis. Diese verpflichten ihre Mitglieder bereits heute, bei Lohnanteilen von 84’600 (IBM), 126’900 (Credit Suisse) bzw. 150’000 (Novartis) das Kapital zu beziehen.7 4 Die Renten in der Zweiten Säule sind viel zu hoch – NZZ, August 2018. 7 Vgl. Zwang zum Kapitalbezug bei der Pensionskasse – Tages Anzeiger, Sept. 2016. 5 Ebd. 6 Vgl. Immobilienanlagen werden riskanter – NZZ, Juni 2018. 4/6
7. Kapitalbezüge sind keine Seltenheit Rente, Teilbezug oder Vollbezug. Wer vor der Pensionierung steht, muss sich für eines dieser Model- le entscheiden. Doch wie verbreitet sind Kapitalbezüge in der Schweiz? Kapitalbezüger sind in der Minderheit – doch nicht so sehr, wie man vielleicht meinen würde. Rund ein Drittel der Schweizerin- nen und Schweizer entscheidet sich aktuell für den Bezug des ganzen Altersguthaben in Kapitalform. Frauen etwas häufiger als Männer. 100% 80% 31% 30% 32% 60% 18% 23% 12% 40% 50% 48% 55% 20% 0% Total Männer Frauen Nur Rente Kapital und Rente Quelle: Bundesamt für Statistik (NRS), Credit Suisse Nur Kapital Grafik8 Die Wahrscheinlichkeit eines Kapitalbezug und die Höhe der bezogenen Kapitalleistungen steigen dabei im Allgemeinen mit dem Bildungsniveau. Bei Personen mit einer Ausbildung auf Tertiärstufe (Universität, Fachhochschule, höhere Bildung) haben 40% der Rentner aus der Periode 2015 / 2016 ihr Altersguthaben zumindest partiell in Kapitalform bezogen. Die durchschnittlichen Kapitalbeträge lagen dabei bei knapp CHF 300’000. Ausbildungsniveau Teritärstufe 34% 60% 298 Sekundarstufe II 30% 61% 195 Sekundarstufe I 23% 67% 84 Ja, einmalig Ja, mehrmalig Nein Bezogene Kapitalleistung Quelle: Bundesamt für Statistik, (SAKE, NRS), Credit Suisse Grafik9 Denken Sie über einen Kapitalbezug nach? Im Angesicht von sinkenden Umwandlungssätzen und drohenden Rentenkürzungen denken immer mehr Leute über einen Kapitalbezug nach. Immobilieninvestitionen sind dabei ein essentieller Bestandteil der eigenen Anlagestrategie. Crowdinvesting in Immobilien ist eine neue Investitionsform, die es erlaubt, mit bereits geringen Mit- teln im Grundbuch eingetragener Eigentümer von Renditeimmobilien zu werden und regelmässig ausgeschüttete Renditen zu erwirtschaften. 8 Vgl. Vgl. Berufliche Vorsorge: Kapital oder Rente? - Credit Suisse, August 2018. 9 Ebd. 5/6
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