Richtlinie für die Zulassung von Kunststoff-Dränelementen für Deponieoberflächenabdichtungen - herausgegeben vom Fachbereich 4.3 ...
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Richtlinie für die Zulassung von Kunststoff-Dränelementen für Deponieoberflächenabdichtungen herausgegeben vom Fachbereich 4.3 „Schadstofftransfer und Umwelttechnologien“ überarbeitete 11. Auflage, Mai 2022 Veröffentlicht: Juni 2022
Diese Zulassungsrichtlinie und die Liste zugelassener Kunststoff-Dränelemente sowie weitere auf der Grundlage der Deponieverordnung erstellte Zulassungsrichtlinien für Geokunststoffe und Dichtungskontrollsysteme und Listen derartiger zugelassener Produkte können als pdf-Datei von der Internetseite: http://www.tes.bam.de/de/mitteilungen/abfallrecht/index.htm heruntergeladen werden. -2-
Vorwort Am 16. Juli 2009 trat die neue Deponieverordnung (DepV) in Kraft. Gemäß der aktuellen Fassung dürfen nach Anhang 1 Nr. 2.1 der DepV für das Abdichtungssystem Materialen, Komponenten oder Systeme nur eingesetzt werden, wenn sie dem Stand der Technik nach Anhang 1 Nr. 2.1.1 ent- sprechen und wenn dies der zuständigen Behörde nachgewiesen worden ist. Als Nachweis ist für Geokunststoffe, Polymere und serienmäßig hergestellte Dichtungskontrollsysteme die Zulassung dieser Materialien, Komponenten oder Systeme durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) nach Anhang 1 Nr. 2.4 erforderlich. Abweichend davon können in Deponieabdichtungssystemen Materialien, Komponenten oder Systeme eingesetzt werden, die auf der Grundlage harmonisierter europäischer technischer Spezifikationen nach der EU-Bauproduktenverordnung deklariert worden sind, wenn die durch die harmonisierten technischen Spezifikationen festgelegten Material-, Komponenten- und Systemeigenschaften im Wesentlichen denen gleichwertig sind, die sich aus den Anforderungen der DepV an den Stand der Technik ergeben. Derzeit gibt es keine harmonisierten europäischen technischen Spezifikationen, die insbesondere im Hinblick auf die Dauer der Funktionserfüllung den Anforderungen der DepV an den Stand der Technik gleichwertig sind. Ferner können in Deponieabdichtungssystemen Materialien, Komponenten oder Systeme eingesetzt werden, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder der Türkei gemäß den dort geltenden Regelungen oder Anforderungen rechtmäßig hergestellt oder in Verkehr gebracht wurden oder die in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gemäß den dort geltenden Regelungen oder Anforderungen rechtmäßig hergestellt und in Verkehr gebracht wurden, wenn die mit den Prüfungen und Überwachungen im Herstellerstaat nachgewiesenen Material-, Komponenten- und Systemeigenschaften das nach der DepV geforderte Schutzniveau gleichermaßen dauerhaft gewährleisten. Bei der Prüfung entsprechender Nachweise können die zuständigen Behörden die fachliche Unterstützung der BAM in Anspruch nehmen. In der Nummer 2.4 des Anhangs 1 der DepV wird die Verfahrensweise bei der Zulassung geregelt. Zu den Aufgaben der BAM gehört nach Nummer 2.4.1 die Definition von Prüfkriterien, die Aufnahme von Nebenbestimmungen in die Zulassung und insbesondere auch die Festlegung von Anforderungen an den fachgerechten Einbau und das Qualitätsmanagement. Nach Nummer 2.4.4 wirkt ein Fachbeirat beratend an der Erarbeitung entsprechender Zulassungsrichtlinien mit. Nach dem Inkrafttreten der Deponieverordnung hatte sich am 16. Oktober 2009 der Fachbeirat konstituiert und eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die eine Richtlinie für die Zulassung von Kunststoff-Dränelementen in Deponieoberflächenabdichtungen erarbeitet hat. Die vorliegende Auflage ist eine überarbeitete und vom Fachbeirat beschlossene Fassung. An den Beratungen haben mitgewirkt: 1. die Mitglieder des Fachbeirats: Dr.-Ing. St. Abel, Landesamt für Umwelt Brandenburg; Dipl.-Ing. K.-H. Albers, G quadrat Geokunststoffgesellschaft mbH; A. Bachmann, Umweltbundesamt Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim; H. Ehrenberg, NAUE GmbH & Co. KG; Dipl.-Ing. A. Elsing, HUESKER Synthetic GmbH; Dipl.-Ing. F. Fabian, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg,; Dipl.-Ing. M. Hering, Freudenberg Performance Materials; Dipl.-Ing. R. Heichele, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU); Dr.-Ing. D. Heyer, TU München, Zentrum Geotechnik; Dipl.-Ing. S. Krahberg, Solmax Geosynthetics GmbH; Dipl.- -3-
Ing. M. Müller, Landesdirektion Sachsen, Referat 43 – Abfall, Altlasten, Bodenschutz; Dipl.-Ing R- Niehof, Pleus Grundwasser- und Bodenschutz GmbH; Dr.-Ing. E. Reuter, IWA Ingenieurgesellschaft für Wasser- und Abfallwirtschaft; Dipl.-Ing. P. Riegl, GEO-POLYMER Trading e.U.; Dipl.-Min. W. Ruthmann, Gesellschaft für Grundbau und Umwelttechnik (GGU); Prof. Dr.-Ing. F. Saathoff, Geotechnik und Küstenwasserbau, Universität Rostock; Dipl.-Ing. T. Sasse, Umtec | Prof. Biener | Sasse | Konertz; Prof. Dr. F.-G. Simon, Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM); Dr.-Ing. M. Tiedt, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen; Dipl.-Ing. M. Winkler, Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim (ZUS AGG);A. Wöhlecke, M. Eng., Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM); Dipl.-Ing. H. Zanzinger, SKZ Süddeutsches Kunststoff-Zentrum. 2. weitere Mitglieder der Arbeitsgruppe: Dr. J. Köhrich, Hafemeister GeoPolymere GmbH; Dipl.-Min. W. Ruthmann, GGU Gesellschaft für Grundbau und Umwelttechnik mbH: M. Hering HUESKER Synthetic GmbH und Dipl.-Ing. C. Tarnowski, GSE Lining Technology GmbH. -4-
Inhaltsverzeichnis 1. Rechtliche Grundlagen, Geltungsbereich und Vorschriften .............................................. 6 2. Zulassungsgegenstand .............................................................................................. 8 2.1. Allgemeines ........................................................................................................ 8 2.2. Werkstoffe und Eigenschaften der Vorprodukte der Geotextilien ................................ 8 2.3. Eigenschaften der Geotextilien, des Dränkerns und des Kunststoff-Dränelements ....... 9 2.4. Abmessungen ..................................................................................................... 9 2.5. Kennzeichnung .................................................................................................... 9 2.6. Produktionsstätte und Produktionsverfahren ......................................................... 10 2.7. Stöße und Überlappungen................................................................................... 10 3. Prüfverfahren und Anforderungen ............................................................................. 10 3.1. Hydraulische und mechanische Eigenschaften ....................................................... 11 3.2. Grundprüfungen zur Beständigkeit ....................................................................... 11 3.3. Langzeitverhalten .............................................................................................. 11 3.3.1. Langzeit-Wasserableitvermögen .................................................................. 12 3.3.2. Kriechen und Stabilitätsversagen ................................................................. 12 3.3.4. Langzeit-Scherfestigkeit ............................................................................. 14 3.3.5. Umweltverträglichkeit ................................................................................ 14 4. Eigen- und Fremdüberwachung bei der Produktion ..................................................... 15 4.1. Eingangskontrollen und -prüfungen ...................................................................... 15 4.2. Eigenüberwachung der Produktion ....................................................................... 15 4.3. Fremdüberwachung ........................................................................................... 16 4.4. Lieferpapiere ..................................................................................................... 16 5. Anforderungen an den Einbau der Kunststoff-Dränelemente ........................................ 17 5.1. Qualitätsmanagement, Fremdprüfung .................................................................. 17 5.2. Hinweis zur Planung ........................................................................................... 18 5.3. Anforderungen an das Auflager ........................................................................... 19 5.4. Transport und Lagerung ..................................................................................... 19 5.5. Verlegung ......................................................................................................... 19 5.6. Nachbesserungen .............................................................................................. 20 5.7. Anforderungen an den aufliegenden Boden und dessen Einbau ................................ 20 6. Hydraulische Bemessung ......................................................................................... 21 7. Änderungen, Mängelanzeige und Geltungsdauer ......................................................... 22 8. Anforderungstabellen .............................................................................................. 23 Tabelle 1: Eigenschaften des Kunststoff-Dränelements, die im Rahmen der CE- Kennzeichnung (z. B. nach der DIN EN 13252) geprüft werden ........................ 23 Tabelle 2: Weitere charakteristische Eigenschaften des Kunststoff-Dränelement (GCD), der Geotextilien (GTX) und des Dränkern (GSP), die im Rahmen der Zulassung geprüft werden .......................................................................... 24 Tabelle 3: Grundprüfungen zur Beständigkeit von Kunststoffkomponenten in Dränelementen im Rahmen der CE-Kennzeichnung ........................................ 25 Tabelle 4: Prüfungen des Langzeitverhaltens des Kunststoff-Dränelements ..................... 25 Tabelle 5: Prüfungen der oxidativen Alterung des Dränkerns1,4 ...................................... 26 Tabelle 6: Umfang der Eigen- und Fremdüberwachung (EÜ und FÜ) bei der Produktion des Dränkerns (GSP) und des Kunststoff-Dränelements (GCD) sowie der Eingangskontrollen für das Geotextil (GTX). Die erforderlichen Eigen- und Fremdüberwachungsmaßnahmen bei der Produktion des Geotextils sind in der Zulassungsrichtlinie-Geotextilien der BAM beschrieben1. ........................... 27 Tabelle 7: Qualitätssicherung beim Einbau von Kunststoff-Dränelementen ...................... 28 Tabelle 8: Art und Umfang von Prüfungen an Kunststoff-Dränelementen im Rahmen der Fremdprüfung ...................................................................................... 30 Tabelle 9: Abminderungsfaktoren für die hydraulische Bemessung von Kunststoff-Dränelementen .......................................................................... 30 9. Verzeichnis der Normen .......................................................................................... 31 -5-
1. Rechtliche Grundlagen, Kunststoff-Dränelementen für Deponieoberflä- Geltungsbereich und Vor- chenabdichtungen beschrieben. Die Richtlinie ist die technische Grundlage, auf der die BAM schriften auf Antrag des jeweiligen Herstellers die Eig- nung von Kunststoff-Dränelementen nach der Der Schutz von Mensch und Umwelt bei der Er- DepV prüft und die Eignung durch Erteilung ei- zeugung und Bewirtschaftung von Abfällen wird ner Zulassung in Form eines Zulassungsscheins durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) feststellt. vom 24. Februar 2012 geregelt. Noch auf der Deponieabdichtungen müssen nach dem Stand Grundlage des Kreislaufwirtschafts- und Abfall- der Technik errichtet werden. In der vorliegen- gesetzes (KrW-/AbfG) war am 16. Juli 2009 den Zulassungsrichtlinie wird daher auch be- eine neue Deponieverordnung (DepV) in Kraft schrieben, welche Anforderungen beim Einbau getreten. Diese wurde zuletzt durch Art. 2 der der zugelassenen Kunststoff-Dränelemente er- Verordnung zur Umsetzung der novellierten ab- füllt werden müssen, damit eine dem Stand der fallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien vom 4. Technik entsprechende Entwässerungsschicht März 2016 verändert. Nach Anhang 1 Nummer entsteht. Auf diese Anforderungen wird auch im 2.1 der DepV dürfen für das Abdichtungssystem Zulassungsschein ausdrücklich hingewiesen. nur dem Stand der Technik nach Nummer 2.1.1 Die zuständigen Behörden der Länder müssen entsprechende und von der Bundesanstalt für dafür Sorge tragen, dass diese Anforderungen Materialforschung und -prüfung (BAM) nach Bestandteil der Genehmigung und somit recht- Nummer 2.4 zugelassene oder eignungsfestge- lich verbindlich werden. Nur unter dieser Vo- stellte Geokunststoffe (Kunststoffdichtungs- raussetzung kann die BAM-Zulassung zum bahnen, Schutzschichten, Kunststoff-Dränele- Nachweis der Eignung nach dem Stand der mente, Bewehrungsgitter aus Kunststoff, Technik der mit Kunststoff-Dränelementen her- Vliesstoffe zum Filtern und Trennen etc.), Poly- gestellten Entwässerungsschicht verwendet mere und serienmäßig hergestellte Dichtungs- werden. kontrollsysteme eingesetzt werden. Die Zulassung wird ausdrücklich unter Wider- Die BAM ist nach Nummer 2.4.1 zuständig für rufsvorbehalt erteilt. Ein Widerrufsgrund liegt die Prüfung und Zulassung von Geokunststof- insbesondere vor, wenn der Hersteller von fen, Polymeren und Dichtungskontrollsystemen dem in den Prüfungsunterlagen und in den An- für die Anwendung in Basis- und Oberflächen- hängen des Zulassungsscheins beschriebenen abdichtungen von Deponien auf der Basis eige- Verfahren, von den für die Prüfungsmuster ner Untersuchungen und von Ergebnissen ak- verwendeten Materialien oder von den ande- kreditierter Stellen. Sie hat in diesem Zusam- ren im Zulassungsschein genannten Anforde- menhang die folgenden Aufgaben: rungen abweicht. In diesem Fall darf kein Kunststoff-Dränelement mehr unter Verwen- die Definition von Prüfkriterien, dung der BAM-Zulassungsnummer gefertigt die Aufnahme von Nebenbestimmungen in werden. die Zulassung, und Änderungen des Werkstoffs, des Produktions- Festlegung von Anforderungen an den verfahrens der Vorprodukte und des Kunst- fachgerechten Einbau und das Qualitäts- stoff-Dränelements sowie der Maßnahmen der management. Eigen- und Fremdüberwachung der Produktion bedürfen einer neuen Zulassung. Bewähren Auf dieser rechtlichen Grundlage und unter Be- sich vom Hersteller eingesetzte Verfahren rücksichtigung der in Nummer 2.1.1 des An- nicht und kann dies anhand von neuen techni- hangs 1 der DepV genannten Anforderungen schen Erkenntnissen belegt werden, hat sich zum Stand der Technik werden in dieser Richt- also die Sachlage, der Stand der Technik und linie die Anforderungen für die Zulassung von -6-
die Rechtslage so verändert, dass keine Zulas- abdichtungen (Zulassungsrichtlinie-Geotex- sung mehr erteilt werden kann, so liegt auch tilien), Bundesanstalt für Materialforschung darin ein Widerrufsgrund. und -prüfung (BAM). Im Falle des Widerrufs ist der Hersteller ver- Richtlinie für die Zulassung von Kunststoff- pflichtet, der Zulassungsbehörde umgehend dichtungsbahnen für Deponieabdichtungen den Zulassungsschein auszuhändigen. (Zulassungsrichtlinie-KDB), Bundesanstalt Den Zulassungen liegen die folgenden Gesetze, für Materialforschung und -prüfung (BAM). Vorschriften und Richtlinien in der jeweils aktu- Richtlinie für die Zulassung von Kunststoff- ell gültigen Fassung zugrunde: Dränelementen in Deponieoberflächenab- dichtungen (Zulassungsrichtlinie-Kunst- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirt- stoff-Dränelemente), Bundesanstalt für Ma- schaft und Sicherung der umweltverträgli- terialforschung und -prüfung (BAM). chen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreis- Richtlinie für die Zulassung von Schutz- laufwirtschaftsgesetz - KrWG), vom 24. schichten für Kunststoffdichtungsbahnen in Februar 2012, Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. Deponieabdichtungen (Zulassungsrichtli- 10. S. 212-264, zuletzt durch Artikel 2 Ab- nie-Schutzschichten), Bundesanstalt für satz 9 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 Materialforschung und -prüfung (BAM). (BGBl. I S. 2808) geändert. Vorläufige Richtlinie für die Zulassung von Verordnung über Deponien und Langzeitla- Bewehrungsgittern aus Kunststoff für Depo- ger (Deponieverordnung – DepV); Artikel 1 nieoberflächenabdichtungen (Vorläufige der Verordnung zur Vereinfachung des De- Zulassungsrichtlinie-Geogitter), Bundesan- ponierechts vom 27. April 2009 (BGBl I Nr. stalt für Materialforschung und -prüfung 22 vom 29. April 2009 S. 900), zuletzt (BAM). durch Artikel 2 der Verordnung vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465) ge- Die jeweils gültige Ausgabe der aufgeführten ändert. Normen wird im Abschnitt 9 angegeben. Richtlinie für Anforderungen an die Qualifi- kation und die Aufgaben einer fremdprüfen- Eine Entwässerungsschicht muss in jedem Ein- den Stelle beim Einbau von Kunststoffkom- zelfall bemessen werden. Dabei muss die Fil- ponenten im Deponiebau (Richtlinie-Fremd- terstabilität nachgewiesen werden. Falls erfor- prüfer), Bundesanstalt für Materialfor- derlich muss geprüft werden, ob der Schutz schung und -prüfung (BAM). der Abdichtungskomponente gewährleistet ist. Richtlinie für die Anforderungen an Fachbe- Eine mineralische Entwässerungsschicht muss triebe für den Einbau von Kunststoffdich- dabei mindestens die Anforderungen nach Nr. tungsbahnen, weiteren Geokunststoffen 6 Tabelle 2 im Anhang 1 der DepV erfüllen und und Kunststoffbauteilen in Deponieabdich- ein Kunststoff-Dränelement von der BAM zu- tungssystemen (Richtlinie-Verlegefachbe- gelassen sein. Im Rahmen der Bemessung triebe), Bundesanstalt für Materialfor- wird für die Bedingungen des Einzelfalls ge- schung und -prüfung (BAM). zeigt, dass die hydraulische Leistungsfähigkeit Richtlinie für die Zulassung von Dichtungs- ausreicht und die Standsicherheit gewährleis- kontrollsystemen für Konvektionssperren in tet ist. Anstelle einer für den Einzelfall geeig- Deponieoberflächenabdichtungen (Zulas- neten mineralischen Entwässerungsschicht sungsrichtlinie-Dichtungskontrollsysteme), kann dann nach Nr. 6 der Tabelle 2 ein für den Bundesanstalt für Materialforschung und - Einzelfall geeignetes und zugelassenes Kunst- prüfung (BAM). stoff-Dränelement nach der Fußnote 4 zur Nr. Richtlinie für die Zulassung von Geotextilien 6 der Tabelle 2 genehmigt werden. zum Filtern und Trennen in Deponie- -7-
2. Zulassungsgegenstand beschrieben werden. Dazu gehören genaue An- gaben über die Art und Spezifikation der Werk- 2.1. Allgemeines stoffe und Art und Menge der Zuschlagstoffe, die bei der Produktion der Vorprodukte, der Ge- Zulassungsgegenstand ist ein Kunststoff-Drän- otextilien, des Dränkerns und dem Kunststoff- element für die Flächenentwässerung in Ober- Dränelement selbst verwendet werden, die An- flächenabdichtungen von Deponien, die der gaben zu den charakteristischen Eigenschaften DepV unterliegen. der Geotextilien, des Dränkerns und des Kunst- In der Regel besteht ein Kunststoff-Dränele- stoff-Dränelements sowie eine Beschreibung ment aus einem Dränkern aus Kunststoff und der Produktionsverfahren des Geotextils, des einem geotextilen Filter1. Zumeist wird auf der Dränkerns und des Kunststoff-Dränelements. Unterseite des Dränkerns noch ein Trägerge- Der Zulassungsgegenstand wird im Zulas- otextil angebracht. Im folgenden Abschnitt 3 sungsschein durch die Erläuterung des Auf- werden die Anforderungen beschrieben, die an baus des Kunststoff-Dränelements aus Ge- das Gesamtprodukt und an den Dränkern ge- otextilien und Dränkern, durch die Abmessun- stellt werden. Die Anforderungen an das Filter- gen sowie durch die im Folgenden genannten und das Trägergeotextil werden in der Zulas- Angaben charakterisiert. sungsrichtlinie-Geotextilien der BAM erläutert. Der Hersteller des Kunststoff-Dränelements Voraussetzung für die Anwendung der Kunst- muss eine Leistungserklärung (Declaration of stoff-Dränelemente ist, dass in der Umgebung Performance, DoP) gemäß der Europäischen des eingebauten Produkts im Mittel eine Tem- Bauproduktenverordnung (Construction Pro- peratur von 20 °C nicht überschritten wird. Im ducts Regulation, CPR) vorlegen. Auf der unteren Bereich einer mindestens 1 m dicken Grundlage dieser Leistungserklärung muss das Bodenschicht wird bei den in Deutschland herr- Kunststoff-Dränelement über ein CE- schenden klimatischen Verhältnissen eine Kennzeichen mit Bezug auf die DIN EN 13252 Dauertemperatur von 15 °C nur selten über- verfügen, das auf dem Produkt oder der Verpa- schritten. Im Übergangsbereich von den Dich- ckung angebracht wurde. tungskomponenten zur Rekultivierungsschicht Die Produktion muss im Rahmen eines nach wird die Temperaturanforderung daher in der DIN EN ISO 9001 zertifizierten Qualitätsmana- Regel erfüllt sein, auch wenn angenommen gementsystems eigen- und fremdüberwacht wird, dass in den Dichtungskomponenten werden. Das Kunststoff-Dränelement muss ge- selbst zeitweise Temperaturen bis zu 30 °C mäß der DIN EN ISO 10320 gekennzeichnet auftreten. und verpackt werden. Ein auf der Grundlage dieser Richtlinie zugelas- Jede Änderung muss der Zulassungsstelle mit- senes Kunststoff-Dränelement ist grundsätzlich geteilt und mit ihr abgestimmt werden. Erfolgt auch für die Sicherung von Altlasten und die dies nicht, so verliert die Zulassung ihre Gültig- Oberflächenabdichtung von jenen Deponien ge- keit. eignet, die nicht der DepV unterliegen. Der Zulassungsgegenstand muss mit definier- 2.2. Werkstoffe und Eigenschaften ten, reproduzierbaren Eigenschaften werks- der Vorprodukte der Geotexti- mäßig hergestellt werden. lien Antragsteller und Zulassungsnehmer ist der Hersteller des Kunststoff-Dränelements. Das Im Zulassungsschein werden der Formmas- Kunststoff-Dränelement muss durch den An- senhersteller und die Formmassen (Typenbe- tragsteller vollständig und eindeutig zeichnung) der Vorprodukte (z. B. Fasern, 1 Aus dem Englischen kommend, werden oft folgende Be- geospacer), Geotextil: (GTX, geotextile). Das Filtergeotextil griffe und Abkürzungen verwendet. Kunststoff-Dränele- wird mit GTX1, das Trägergeotextil mit GTX2 abgekürzt be- ment: (GCD, geocomposite drain), Dränkern: (GSP, zeichnet. -8-
Filamente, Folienbändchen, Spleißgarne, Mul- Eigenschaften des Kunststoff-Dränelements in tifilamentgarne etc.) des Filter- und des Trä- Anlehnung an DIN EN 13252, in Tabelle 2 wei- gergeotextils sowie des Dränkerns (Wirrge- tere Eigenschaften des Kunststoff-Dränele- lege, Geogitter, Hohlnoppenbahn etc.) mit den ments sowie charakteristische Eigenschaften Herstellerspezifikationen für die Dichte, des Dränkerns und der Geotextilien aufgelis- Schmelze-Massefließrate und gegebenenfalls tet. Weitere Eigenschaften der Geotextilien für den Rußgehalt angegeben. Weitere ver- werden in der Zulassungsrichtlinie-Geotexti- trauliche Angaben (Hersteller und Rezeptur) zu lien der BAM beschrieben. den Formmassen (Molekülmassenverteilung, Davon ausgehend werden im Zulassungs- Additive) und den polymergebundenen Zu- schein bestimmte charakteristische Eigen- schlagstoffen (Masterbatch) oder sonstigen schaften des Filter- und des Trägergeotextils, Zuschlagstoffen sowie Probenmaterial müssen des Dränkerns und des Kunststoff-Dränele- bei der Zulassungsstelle hinterlegt werden. ments angegeben. Diese Eigenschaften wer- Zusätzliche Angaben müssen gemacht wer- den bei der Eigen- und Fremdüberwachung der den, wenn diese für die eindeutige Festlegung Produktion des Kunststoff-Dränelements über- des Werkstoffs erforderlich sind. prüft. Dazu werden die charakteristischen Es muss eine rechtsverbindliche Vereinbarung Werte für die Beurteilung im Rahmen der Ei- zwischen den Herstellern der Formmassen und gen- und Fremdüberwachung im Zulassungs- den Herstellern von Vorprodukten oder Ge- schein festgelegt. otextilen und Dränkern über die Spezifikation Der charakteristische Wert ergibt sich aus dem der verwendeten Formmassen bestehen. Im Mittelwert über die Rollenbreite und der Stan- Anhang zur Zulassung gibt der Zulassungsneh- dardabweichung. Die Anzahl der über die mer eine rechtsverbindliche Erklärung über die Breite zu entnehmenden Proben wird in der verwendeten Werkstoffe ab. Die eindeutige Regel in den Prüfnormen festgelegt. In nur we- Festlegung der Werkstoffe, die Überprüfbarkeit nigen Fällen beziehen sich die Schwellenwerte der Angaben durch die Zulassungsstelle und oder zulässigen Bereiche auf das Ergebnis ei- die Möglichkeit einer Kontrolle anhand der spe- ner Einzelmessung. zifizierten Werte ist grundsätzlich Vorausset- Das Datenblatt des Kunststoff-Dränelements zung, um eine Zulassung erteilen zu können. muss mindestens die Daten zu den für die Ei- Im Zulassungsschein werden die Art der Vor- genüberwachung relevanten Eigenschaften produkte des Kunststoff-Dränelementes, de- dokumentieren. ren Typenbezeichnung und die Hersteller an- gegeben. Angaben zu den wesentlichen Eigen- 2.4. Abmessungen schaften und deren Spezifikation (Mittelwert Im Zulassungsschein wird die übliche Länge des und Standardabweichung) werden bei der Zu- Kunststoff-Dränelements auf einer Rolle ange- lassungsstelle hinterlegt (s. dazu die Zulas- geben sowie dessen Breite und Dicke festge- sungsrichtlinie-Geotextilien der BAM). Diese legt. werden bei der Eigenüberwachung beim Vor- produkthersteller und bei der Eingangskon- 2.5. Kennzeichnung trolle, Eigen- und Fremdüberwachung beim Hersteller des Kunststoff-Dränelements über- Das zugelassene Produkt muss mit einer fort- prüft. laufenden Kennzeichnung nach DIN EN ISO 10320 auf dem Filtergeotextil versehen und 2.3. Eigenschaften der Geotexti- verpackt sein. Aus der Kennzeichnung müssen lien, des Dränkerns und des mindestens die Produktbezeichnung und die Kunststoff-Dränelements Zulassungsnummer hervorgehen. Die Kenn- zeichnung muss so aufgedruckt werden, dass In Tabelle 1 sind die charakteristischen -9-
sie dauerhaft gut lesbar ist. Sie muss so halt- 2.7. Stöße und Überlappungen bar sein, dass sie den Transport, die Lage- Stöße bzw. Überlappungen müssen bei Kunst- rungs- und die Einbaubeanspruchungen über- stoff-Dränelementen so ausgeführt werden, steht. dass auch in diesem Bereich ein ausreichendes Jede Rolle muss ein Etikett gemäß DIN EN ISO Wasserableitvermögen vorhanden ist und die 10320 tragen, aus dem der Hersteller, die Art vollflächige Filterwirkung nicht beeinträchtigt des Produktes bzw. die Produktbezeichnung, wird. Der Hersteller muss dazu genaue kon- Abmessungen, Gewicht sowie ein firmeninter- struktive und bautechnische Angaben in seiner ner Kode (z. B. Rollennummer) hervorgeht, Verlegeanleitung machen. Die Wasserdurchläs- aus dem direkt oder indirekt der Zeitpunkt der sigkeit und die Filterwirksamkeit müssen gege- Produktion abgelesen werden kann und der in benenfalls im Bereich von Stößen und Überlap- eindeutiger Weise den Unterlagen und Ergeb- pungen speziell geprüft werden. nissen der Qualitätsüberwachung an der Lie- fereinheit zugeordnet ist. Im Einzelfall können weitere Angaben festgelegt werden. Ein Mus- 3. Prüfverfahren und teretikett wird der Zulassung als Anlage beige- Anforderungen fügt. Die Prüfungen werden von der BAM im Fach- 2.6. Produktionsstätte und bereich 4.3, Themenfeld „Kunststoffe in der Produktionsverfahren Geo- und Umwelttechnik“, und in von der BAM Der Hersteller muss das Produktionsverfahren anerkannten Prüfstellen durchgeführt (s. Ab- detailliert beschreiben. Im Rahmen des Zulas- schnitt 10). In detailliert begründeten Einzel- sungsverfahrens überzeugt sich die BAM in Zu- fällen kann die Zulassungsstelle abweichend sammenarbeit mit dem Fremdüberwacher von den hier aufgeführten technischen Anfor- durch einen Besuch beim Hersteller am Pro- derungen an die Kunststoff-Dränelemente und duktionsort von der Richtigkeit der zum Pro- in Ergänzung dazu Sonderregelungen treffen. duktionsverfahren und den Maschinen ge- Diese besonderen technischen Anforderungen machten Angaben. Die Probenahme für die Zu- werden nach Rücksprache und Erörterung mit lassungsprüfungen erfolgt in der Regel bei die- dem Fachbeirat für die Zulassung festgelegt. sem Besuch. Die BAM und der Fremdüberwa- Mit den im Folgenden beschriebenen Prüfun- cher überzeugen sich dabei weiterhin davon, gen im Rahmen des Zulassungsverfahrens dass qualifiziertes Personal, Maschinen, Be- werden insbesondere die Eigenschaften des triebsräume, Einrichtungen zur Lagerung und zugelassenen Produkts ermittelt, die für die Handhabung der Formmassen (Basispolymer Bemessung beim einzelnen Bauvorhaben mit und Masterbatch), Vorprodukte, Prüfeinrich- bestimmten Randbedingungen sowie für die tungen und sonstige Ausstattungen der Pro- Qualitätssicherung und die Beurteilung der Le- duktion und des Prüflabors eine einwandfreie bensdauer relevant sind. Von besonderer Be- fortlaufende Produktion und eine Eigenüber- deutung sind dabei die Ergebnisse zum Lang- wachung der Produktion gewährleisten. zeit-Wasserableitvermögen und zum Alte- Im Einzelfall muss der Hersteller nachweisen, rungsverhalten. Ob ein zugelassenes Kunst- wie aus dem gewählten Produktionsverfahren stoff-Dränelement für ein bestimmtes Bauvor- sich ergebende potentielle Beeinträchtigungen haben tatsächlich verwendet werden kann, einer einwandfreien Produktion durch Maßnah- entscheidet sich erst bei der Bemessung. men im Verfahrensablauf und im Qualitätsma- nagement ausgeschlossen werden. - 10 -
3.1. Hydraulische und mechani- gewährleistet wird (s. Tabelle 3). Die sche Prüfungen gehen dabei von einem Umge- Eigenschaften bungsmilieu mit pH 4–9 und einer Temperatur von höchstens 25 °C aus. Auch die Prüfung der In den Tabellen 1 und 2 werden die Prüfgrößen Witterungsbeständigkeit gehört zu diesen und die dazugehörigen Prüfvorschriften ange- Grundprüfungen. Diese Prüfungen werden im geben, die zur Beschreibung der technischen Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung Eigenschaften eines Kunststoff-Dränelements durchgeführt. Als weitere Grundprüfung muss verwendet werden. die Prüfung der Spannungsrissbeständigkeit Die flächenbezogene Masse des Trägergeotex- hinzu kommen, wenn aufgrund der Art des tils muss mindestens 180 g/m² und die Stem- Werkstoffs und der Ausbildung der peldurchdrückkraft mindestens 1,5 kN betra- Komponenten eines Kunststoff-Dränelements gen. Beim Filtergeotextil muss die flächenbe- die Spannungsrissbildung eine Rolle spielen zogene Masse mindestens 300 g/m², die Dicke kann (z. B. bei Stützkörpern, die aus mindestens 3 mm, die Stempeldurchdrück- spannungsrissempfindlichen Formmassen kraft mindestens 2,5 kN und der Durchdrück- hergestellt werden). vorschub bei der Stempeldurchdrückkraft min- In der Regel muss sowohl die Witterungsbe- destens 50 mm betragen. Weiterhin muss die ständigkeit der Geotextilien wie auch des Dicke des Filtergeotextils mindestens der 30fa- Dränkerns geprüft werden. Grundsätzlich soll- chen charakteristischen Öffnungsweite O90 ten die Kunststoff-Dränelemente möglichst entsprechen. wenig UV-Strahlung ausgesetzt werden, da Die eben angegebenen Werte und die Werte diese die Kunststoffe in der Regel stark bean- der Prüfgrößen in der Tabelle 1 und 2 beziehen sprucht. Die UV-Strahlung wird die Stabilisie- sich bei der flächenbezogenen Masse auf den rung verschlechtern und kann autokatalytische Mittelwert über die Rollenbreite minus der hal- Reaktionen in Gang setzen, die auch nach der ben Standardabweichung, ansonsten auf die Abdeckung noch weiterlaufen. Abweichend von Mittelwerte über die Rollenbreite bzw. auf Ein- DIN EN 12224 gilt daher auch bei hoher Witte- zelwerte falls die entsprechende Prüfnorm rungsbeständigkeit die Grundregel, dass mög- keine Mittelwertbildung vorsieht. lichst rasch überbaut werden muss (s. dazu Die Wasserdurchlässigkeit des Filtergeotextils Abschnitt 5.7). normal zur Ebene wird in der Regel nach DIN Für die Zulassung kommen von vornherein nur EN ISO 11058 im Rahmen der Eigen- und solche Kunststoff-Dränelemente in Betracht, Fremdüberwachung bestimmt. Für die Zulas- die mindestens diese Grundprüfungen beste- sung müssen jedoch auch Prüfergebnisse nach hen. Tabelle 3 gibt einen Überblick über diese DIN 60500-4 vorgelegt werden. Grundprüfungen. 3.2. Grundprüfungen zur Bestän- digkeit 3.3. Langzeitverhalten Materialien und Verfahren, die bei der Produk- In einem von der europäischen und tion des Kunststoff-Dränelements eingesetzt internationalen Normungsorganisation werden, müssen so gewählt werden, dass die herausgegebenen Leitfaden zur Beständigkeit Funktionserfüllung des eingebauten Produkts von Geotextilien und geotextilverwandten unter allen äußeren und gegenseitigen Einwir- Produkten (ISO/TS 13434) werden „Grund- kungen im Abdichtungssystem über einen prüfungen“ zur Beständigkeit (Hydrolyse, Zeitraum von mindestens 100 Jahren gewähr- Oxidation, Angriff von Mikroorganismen und leistet ist. Für den Nachweis dieser sehr langen Bewitterung) zusammengestellt, mit denen Funktionsdauer sind spezielle Langzeituntersu- eine Mindestfunktionsdauer von 25 Jahren chungen erforderlich (s. Tabelle 4 und 5). Nur - 11 -
bei Erfüllung der in diesen Untersuchungen ge- Zuständen (z. B. nach Frostperioden) betrach- stellten Anforderungen können Kunststoff- tet werden (s. dazu Abschnitt 5). Dränelemente mineralische Entwässerungs- schichten in Deponieabdichtungen ersetzen. 3.3.1. Langzeit-Wasserableitvermögen Zunächst muss die Rückwirkung des Kriechens Das Verfahren zur Bestimmung des Langzeit- auf das Wasserableitvermögen ermittelt oder Wasserableitvermögens qLZ wird in dem unten zumindest auf der sicheren Seite abgeschätzt angegebenen Aufsatz2 beschrieben. In Kriech- werden. Die Änderung der Dicke im Laufe der versuchen unter Druck- und Scherbeanspru- Zeit unter einer Druck- und Scherbeanspru- chung (z. B. Normalspannungen von 20 kPa, chung wird über mindestens 10.000 h gemes- 50 kPa sowie 20 kPa, 1:2,5 und 50 kPa, 1:2,5) sen. Damit diese Kriechkurven dann auf wird die Veränderung der Dicke über einen Zeit- 100 Jahre extrapoliert werden können, muss raum von mindestens 10.000 h ermittelt (s. Ta- gezeigt werden, dass im Verlauf der Zeit- belle 4 Nr. 4.1). Mit diesen Kriechkurven wird spanne von 99 Jahren, über die extrapoliert die voraussichtliche Restdicke nach 100 Jahren wird, kein Stabilitätsversagen des Dränkerns extrapoliert. Aus der Messung der Dicke als aufgrund von mit dem Kriechen verbundenen Funktion der Druckspannung werden dann die Änderungen lokaler Spannungen auftritt. Wei- Drücke ermittelt, die erforderlich sind, um das terhin muss sichergestellt werden, dass Alte- Dränelement auf diese Restdicken zusammen- rungsvorgänge und die damit verbundene Ma- zudrücken (s. Tabelle 4 Nr. 4.2). Das Was- terialänderung über diesen langen Zeitraum serableitvermögen wird bei unterschiedlichen keine wesentlichen Rückwirkungen auf die hydraulischen Gradienten (i = 0,05, 0,1, 0,3, Festigkeit und das Kriechverhalten der Kompo- 1,0) und unterschiedlichen Bettungen nenten des Kunststoff-Dränelements und des- (hart/hart, hart/weich, weich/weich) als Funk- sen Verbindungsstellen haben. Die Vorgänge, tion der Druckspannung bestimmt (s. Tabelle 2 die das Stabilitätsversagen auslösen, und die Nr. 2.1). Das Langzeit-Wasserableitvermögen Alterungsprozesse müssen durch die Wahl der bei einer bestimmten Druck- und Scherbean- Prüfbedingungen so beschleunigt werden, dass spruchung ist dann das Wasserableitvermögen, mögliche Effekte in überschaubaren Prüfzeit- das bei der Druckspannung ermittelt wurde, die räumen untersucht werden können. zur entsprechenden Restdicke gehört. Die im Aus den Prüfungen der Tabellen 2 bis 5 muss 3d-Diagramm über der Böschungsneigung n auch hervorgehen, für welche Böschungsnei- (hydraulischer Gradient = sin (arctan n)) und gung und Normalspannung eine ausreichende der Normalspannung aufgetragenen Werte des innere Scherfestigkeit nachgewiesen werden Langzeit-Wasserableitvermögens spannen kann. Auch für das Langzeit-Wasserableitver- dann eine Fläche auf, wobei die Zwischenwerte mögen muss die Belastungsgrenze ermittelt des Langzeit-Wasserableitvermögens bei unter- werden. Diese Belastungsgrenzen werden im schiedlichen Böschungsneigungen und Normal- Zulassungsschein angegeben. Für die Bemes- spannungen durch lineare Interpolation aus den sung müssen die in Laborversuchen ermittel- gemessenen Daten gewonnen werden. ten Belastungsgrenzen abgemindert werden. Für den Nachweis eines standsicheren Aufbaus 3.3.2. Kriechen und Stabilitätsversagen müssen jedoch im Einzelfall weitere Eigen- Kunststoff-Dränelemente zeigen im Druckver- schaften, z. B. das Reibungsverhalten zu den such nach DIN EN ISO 25619-2 unterschiedli- benachbarten Schichten, und die tatsächlichen che Verhalten. Offene und weiche Wirrgelege mechanischen Beanspruchungen bei kritischen werden stetig zusammengedrückt, wobei erst 2 Müller, W. W., Jakob, I. und Tatzky-Gerth, R.: Long-term 15(2008), H. 6, S. 437-451. water flow capacity of geosynthetic drains and structural stability of their drain cores. Geosynthetics International, - 12 -
zu kleineren Dicken hin die Druckkraft stark einen stufenartigen Verlauf zeigen. Wobei die ansteigt. Bei engmaschigen und steifen Wirr- Zeitspanne, nach der das Stabilitätsversagen gelegen oder Wirrgelegen, die in einem vollflä- und die damit verbundene Stufe im Kurvenver- chigen Verbund mit dem Filtervliesstoff zu- lauf auftreten (Standzeit), mit abnehmender sammengehalten werden, verändert sich die Druckspannung immer länger wird. Dicke mit der Druckkraft zunächst nur allmäh- Das im Abschnitt 3.3.1 beschriebene Verfahren lich. Die Kurve Druckkraft als Funktion der Di- zur Bestimmung des Wasserableitvermögens cke kann dann jedoch in einen plateau-artigen ist daher nur anwendbar, wenn gezeigt werden Verlauf übergehen. Das Wirrgelege knickt da- kann, dass bei der für die Bestimmung des bei ein. Schließlich steigt die Druckkraft wieder Wasserableitvermögens gewählten mechani- stark an, wenn das deformierte Wirrgelege schen Beanspruchung die Anomalie im Verlauf ganz zusammengedrückt wird. Sehr steife der Kriechkurven voraussichtlich erst jenseits Kunststoff-Formkörper können zunächst rela- von 100 Jahren auftritt! tiv große Drücke aufnehmen, ohne sich dabei Dazu werden bei Raumtemperatur Zeitstand- merklich zu verformen. Erreicht der Druck je- Scherversuche an den Kunststoff-Dränelemen- doch eine gewisse Höhe, bricht der Formkörper ten in Anlehnung an DIN EN ISO 25619-1 in zusammen. Die Druckkraft kann dabei sogar Luft oder Wasser bei einem vorgegebenen Ver- wieder abnehmen, bevor sie dann stark an- hältnis von Scherspannung zu Druckspannung steigt, wenn der eingedrückte Formkörper wei- und mindestens neun relativ hohen ter zusammengepresst wird. Im Druckversuch Druckspannungen durchgeführt und die zeigt sich bei manchen Kunststoff-Dränele- Kriechkurven gemessen (s. Tabelle 4 Nr. 4.2). menten also eine Anomalie im Kurvenverlauf, Der kleinste Wert der Druckspannungen muss die ein Stabilitätsversagen des Dränkörpers so gewählt werden, dass die Anomalie in der anzeigt. Eine zusätzliche Scherkomponente in Kriechkurve frühestens nach einem Jahr auf- der mechanischen Einwirkung verstärkt diesen tritt. Die Zwischenwerte der Druckspannungen Effekt. Bei Dränkörpern aus Geonetzen kann werden dann in etwa so eingestellt, dass sich dabei eine weitere Form des Stabilitätsversa- die Zeiten bis zum Auftreten des Stabilitätsver- gens auftreten: Die obenliegenden Rippen ver- sagens möglichst gleichmäßig über die loga- drehen sich relativ zu den darunterliegenden. rithmische Zeitachse verteilen (z. B. 10, 100, Zeigt sich ein solches Stabilitätsversagen im 200 Tage). Eine lineare Extrapolation der Zeit- Druckversuch, so kann es bei geringeren standkurve im Diagramm der Druckspannun- Druckspannungen nach längeren Zeiten auch gen über den zugehörigen Standzeiten mit ge- im Kriechversuch auftreten. Der Kriechversuch gebenenfalls logarithmisch skalierten Achsen wird bei einem vorgegebenen Verhältnis von muss dann zeigen, bei welcher Druckspannung Druck- und Scherspannung und einer für das vorgegebene Verhältnis von Scher- Druckspannung durchgeführt, die unterhalb spannung zu Druckspannung die voraussichtli- des Niveaus liegt, bei dem das Stabilitätsver- che Zeit bis zum Auftreten der Instabilität grö- sagen im Druckversuch auftritt. Ein Dränkern ßer als hundert Jahre ist. ohne Stabilitätsversagen wird sich dabei wie- derum stetig und allmählich verformen. Mit ab- 3.3.3. Alterung nehmender Druckspannung wird sich die Die Untersuchungen zum Alterungsverhalten Kurve zu immer längeren Zeiten hin erstrecken richten sich nach der Art der Werkstoffe und und schließlich bei einem entsprechenden der Alterungsmechanismen. Es müssen daher Druck in die Kriechkurve übergehen, die für die spezielle Alterungsversuche zu den Auswirkun- Bestimmung des Wasserableitvermögens er- gen von Alterungsvorgängen wie Hydrolyse mittelt wurde. Anders bei den Dränkernen mit oder Oxidation auf die Eigenschaften der Kom- Stabilitätsversagen: Hier wird die Kriechkurve ponenten des Kunststoff-Dränelements - 13 -
durchgeführt werden. bei steifen PEHD-Werkstoffen zu rechnen ist. Bei den üblicherweise verwendeten polyole- Auch die Einlagerung im Medium Wasser kann finen Werkstoffen stehen folgende Verfahren besondere Alterungseffekte hervorrufen. Dies zur Verfügung3: ist ohnehin bei Materialien klar, die Hydrolyse empfindlich sind. Aber auch die oxidative Ver- Die Beständigkeit gegen den oxidativen Ab- sprödung kann durch die Auslaugung von be- bau bei Polyolefinen wird in Warmlage- stimmten Stabilisatoren im Wasser schneller rungsversuchen im Umluftwärmeschrank in ablaufen als in der Luft, obwohl der Sauerstoff- Anlehnung an DIN EN ISO 13438 und in gehalt im Wasser nur sehr gering ist. Auslaugversuchen in Anlehnung an DIN EN Die Festigkeit der Verbindungsstellen zwischen 14415 bei einer Lagerungstemperatur von Dränkern und Geotextilien, die die innere 80 °C geprüft (s. Tabelle 5 Nr. 5.1 und 5.2). Scherfestigkeit bestimmen, können in besonde- Die Lagerungszeit muss mindestens ein rer Weise durch Alterungsvorgänge beeinträch- Jahr betragen. Untersucht wird die Verän- tigt werden, da solche Stellen durch den Füge- derung der mechanischen Kennwerte prozess schon vorbeansprucht sind. Ergänzend (Höchstzugkraft- und Dehnung bei der zu den in Abschnitt 3.3.3 beschriebenen Versu- Höchstzugkraft sowie Druckfestigkeit), des chen müssen daher Zeitstand-Scherversuche Stabilisatorgehalts und der Kristallinität. bei erhöhten Temperaturen, durch die die Alte- Der Stabilisatorgehalt wird nach einer Fest- rung beschleunigt wird, an den Kunststoff-Drä- flüssig-Extraktion durch UV-Spektroskopie nelementen selbst durchgeführt werden. oder HPLC-Analyse sowie indirekt über OIT- Werden Zeitstand-Scherversuche bei höheren Messungen am Produkt selbst bestimmt. Temperaturen durchgeführt (s. Tabelle 4 Das gewählte Messverfahren richtet sich Nr. 4.3), beobachtet man das Stabilitätsversa- nach der Art der Stabilisierung. Die Kristal- gen in den Kriechkurven, das dann aber schon linität wird in einer DSC-Messung ermittelt. bei einem kleineren Druck als bei den Versu- Die Anforderungen werden in Tabelle 5 an- chen nach Kapitel 3.3.2. nach relativ kurzer gegeben. Anforderungen an Produkte aus Zeit auftreten kann. Es ergeben sich hier tem- anderen Werkstoffen (z. B. Polyester, Poly- peraturabhängige Zeitstandkurven für dieses styrol, PVC etc.) müssen im Einzelfall in duktile Stabilitätsversagen. sinngemäßer Übertragung festgelegt wer- Grundsätzlich gilt, dass das bei hohen Drücken den. oder hohen Temperaturen auftretende Stabili- Tabelle 5 beschreibt die Anforderungen, die ein tätsversagen des Dränkerns nicht zu einem Dränkern aus polyolefinen Werkstoffen in die- Verlust der Scherfestigkeit des Kunststoff-Drä- sen Prüfungen erfüllen muss. Die entsprechen- nelements insgesamt führen darf. den Anforderungen an die Geotextilien werden in der Richtlinie-Geotextilien der BAM be- 3.3.5. Umweltverträglichkeit schrieben. Auslaugbare oder wasserlösliche Zusätze und Verarbeitungshilfen (z. B. die Avivage) müssen 3.3.4. Langzeit-Scherfestigkeit3 umweltverträglich sein. Die Unbedenklichkeit Mechanische Spannungen können das Alte- muss nach dem im FGSV-Merkblatt4 (Abschnitt rungsverhalten verändern oder neue Alterungs- 6.28) angegebenen Verfahren nachgewiesen vorgänge hervorrufen. Man denke etwa an die werden. Spannungsrissbildung, mit der insbesondere 3 Müller, W. W., Jakob, I., Li, C. S. und Tatzky-Gerth, R.: Geokunststoffen im Erdbau des Straßenbaues mit den Durability of polyolefin geosynthetic drains. Geosynthetics Checklisten für die Anwendung von Geokunststoffen im International, 16(2009), H. 1, S. 28-42. Erdbau des Straßenbaues (C Geok E), FGSV-Verlag, Köln, 4 2005. M Geok E - Merkblatt über die Anwendung von - 14 -
4. Eigen5- und Fremdüberwa- Abnahmeprüfzeugnisse 3.1 der jeweiligen Vor- produkthersteller in Anlehnung an DIN EN chung bei der Produktion 10204 dokumentiert werden. Art und Umfang der dabei erforderlichen Eingangsprüfungen Eine regelmäßige Eigen- und Fremdüberwa- des Herstellers des Kunststoff-Dränelements chung nach Anhang 1 Nummer 2.1 der DepV werden ausgehend von Tabelle 6 in den Anla- muss eine gleichmäßige Qualität der Produktion gen des Zulassungsscheins aufgeführt. der Vorprodukte (Geotextilien und Dränkern) Ist der Hersteller des Kunststoff-Dränelements und des Kunststoff-Dränelements sicherstellen. zugleich Hersteller der Geotextilien entfallen Die Durchführung dieser Maßnahmen muss in die Wareneingangsprüfungen für diese Vorpro- ein Qualitätsmanagementsystem eingebunden dukte. sein, das nach der DIN EN ISO 9001 zertifiziert In der Regel sollte das Filtergeotextil nach der ist. Zulassungsrichtlinie-Geotextilien der BAM zu- Die Eigenüberwachung bzw. „das System der gelassen sein. Ist dies nicht der Fall und ent- werkseigenen Produktionskontrolle“ bei der spricht der Umfang der Eigen- und Fremdüber- Produktion des Kunststoff-Dränelements hat wachung beim Geotextilhersteller nicht den grundsätzlich den Anforderungen der DIN EN Anforderungen der Zulassungsrichtlinie-Ge- 13252. Die Anforderungen an die Eigen- und otextilien so wird im Einzelfall ein erweiterter Fremdüberwachung des Filter- und Trägerge- Umfang der Eingangskontrolle und der Fremd- otextils werden in der Zulassungsrichtlinie-Ge- überwachung beim Hersteller des Kunststoff- otextilien der BAM beschrieben. Dränelements festgelegt. Die gültige Zertifizierungsurkunde, das Organi- gramm, aus dem die Zuständigkeiten hervorge- 4.2. Eigenüberwachung der Pro- hen, und die die Eigenüberwachung betreffen- duktion den Arbeitsanweisungen und Prüfpläne müssen der Zulassungsstelle vorgelegt werden. Im Rahmen der Eigenüberwachung der Pro- Tabelle 6 beschreibt die Verzahnung von Wa- duktion des Dränkerns und Kunststoff-Drän- reneingangsprüfungen sowie Eigenüberwa- elements müssen bestimmte charakteristische chung und Fremdüberwachung bei der Produk- Eigenschaften der Produkte überprüft werden. tion von Dränkern und Kunststoff-Dränele- Tabelle 6 beschreibt Verfahren und gibt Häu- ment. Art und Häufigkeit der Prüfung müssen figkeiten an, mit denen geprüft werden muss. mit der Zulassungsstelle abgestimmt und im Art und Umfang der Prüfungen des Herstellers Anhang zum Zulassungsschein beschrieben des Kunststoff-Dränelements werden ausge- werden. hend von Tabelle 6 in den Anlagen des Zulas- sungsscheins festgelegt. Dabei müssen die im 4.1. Eingangskontrollen und -prü- Zulassungsschein angegebenen produktbezo- fungen genen Anforderungen erfüllt werden. Die Daten aus der Überwachung müssen über Der Hersteller der Vorprodukte muss durch 10 Jahre so archiviert werden, dass jederzeit Kontrollmaßnahmen sicherstellen, dass die eine Zuordnung der Prüfergebnisse zu einer Vorprodukte in der erforderlichen Qualität her- Liefereinheit möglich ist. Auf Verlangen sind gestellt werden. Die Durchführung dieser Maß- die Daten der Zulassungsstelle zugänglich zu nahmen muss in ein Qualitätsmanagementsys- machen. tem eingebunden sein, das nach der DIN EN Zu jeder Lieferung muss ein Abnahmeprüf- ISO 9001 zertifiziert ist. Die Eigenschaften je- zeugnis 3.1 in Anlehnung an DIN EN 10204 der Lieferung muss durch 5 Die Eigenüberwachung wird im Bauwesen (Baupro- bezeichnet. duktenrichtlinie) als werkseigene Produktionskontrolle - 15 -
ausgestellt werden. Die Prüfwerte im Abnah- Dränelements sind die in den Anlagen zum meprüfzeugnis müssen den Rollen, an denen Zulassungsschein aufgeführten Prüfungen sie gemessen wurden, zugeordnet werden zur Identifikation und zu den Eigenschaften können. der Vorprodukte und des Kunststoff-Drän- elements durchzuführen (s. Tabelle 6). 4.3. Fremdüberwachung Beim Überwachungsbesuch sind durch Be- sichtigung von Labor und Produktion und Die laufende Produktion des Kunststoff-Drän- durch Einblick in die Unterlagen Art und elements wird durch eine mit der BAM verein- Umfang der werkseigenen Produktionskon- barte, neutrale Stelle überwacht (s. Abschnitt trolle zu kontrollieren. 10). Die mit der Fremdüberwachung beauf- Die Fremdüberwachungsmaßnahmen müs- tragte Prüf- und Inspektionsstelle muss über sen in jedem Halbjahr durchgeführt werden, ausreichend qualifiziertes Personal und die in dem produziert wurde. Die zu untersu- notwendigen Prüfeinrichtungen verfügen. Die chenden Produkte müssen nach dem letzten Fremdüberwachungsberichte sollen von ihr Fremdüberwachungsbesuch produziert wor- spätestens zwei Monate nach dem Probenein- den sein. Die Probenahme aus der Produk- gang fertiggestellt und verteilt worden sein. tion muss durch die überwachende Institu- Das Prüflabor muss für die bei der Fremdüber- tion erfolgen. wachung anzuwendenden genormten Prüfun- gen nach der DIN EN ISO/IEC 17025 und mit Die Überwachungsbesuche sind in der Regel Bezug auf diese Zulassungsrichtlinie nach der unangemeldet durchzuführen. Der Nachweis DIN EN ISO/IEC 17020 akkreditiert sein. Prü- über die durchgeführte Fremdüberwachung fungen, für die die Prüf- und Inspektionsstelle wird durch den aktuellen Überwachungsbericht nicht akkreditiert ist, können durch ein dafür erbracht, in dem die fremdüberwachende akkreditiertes Labor im Unterauftrag durchge- Stelle ihre Prüfergebnisse darstellt. Der Bericht führt werden. Der zwischen Hersteller und wird dem überwachten Hersteller regelmäßig Überwachungsstelle geschlossene gültige zugesandt. Überwachungsvertrag muss der BAM vorgelegt Festgestellte Abweichungen müssen nach den werden. Vorgaben der fremdüberwachenden Stelle be- Die Überwachung umfasst eine Werkstoffiden- arbeitet und beseitigt werden. Produkte, die tifikation, die Prüfung und Kontrolle der Vor- die Anforderungen der Zulassungen oder die- produkte und die Prüfung der Eigenschaften ser Zulassungsrichtlinie nicht erfüllen, gelten des Kunststoff-Dränelements sowie die Über- als nicht zugelassen. Bei festgestellten Abwei- prüfungen dessen Produktion und der werksei- chungen ist die BAM umgehend durch den genen Produktionskontrolle. Maßgebend für Fremdüberwacher zu informieren und ihr der die Überwachung sind die DIN 18200 sowie der Fremdüberwachungsbericht und ein Bericht Überwachungsvertrag. Der Überwachungsver- zur Behebung der Abweichung zu übergeben. trag muss folgende Anforderungen berücksich- Fremdüberwachungsberichte und zugehörige tigen: Prüfergebnisse müssen der Zulassungsstelle auf Verlangen vorgelegt werden. Zu Beginn der Produktion hat sich die fremdüberwachende Stelle davon zu über- 4.4. Lieferpapiere zeugen, dass die Voraussetzungen für eine sachgemäße Produktion und eine anforde- Aus den Anforderungen an die Eigen- und rungsgerechte werkseigene Produktions- Fremdüberwachung leiten sich auch die Anfor- kontrolle gegeben sind. derungen an Art und den Umfang der Papiere Bei der Fremdüberwachung der Produktion ab, die einer Lieferung des Kunststoff-Dränele- der Vorprodukte und des Kunststoff- ments zur Dokumentation der Qualität - 16 -
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