S P V - Mediadaten 2022 - der große Wurf!!! über 30.000 Hefte in deutschland und Österreich! - DLG-Verlag
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Mediadaten 2022 SPV PRINTMEDIEN GMBH Der große Wurf!!! über 30.000 Hefte in Deutschland und Österreich!
Das auflagenstärkste deutschsprachige Schweine-Fachmagazin Erstmals gibt es ein grenzübergreifendes Fachmagazin für Schweinehalter in Deutschland und Österreich. Mit schweinepraxis erreichen Sie zielgenau rund 30.000 Entscheidungsträger aus dieser Produktionssparte. Das Magazin schweinepraxis erhalten außerdem Tiergesundheitsdienst- Tierärzte in Österreich. Das ist einmalig in Dimension und Tiefe. Treffsicherer können Sie Ihre Werbung nicht platzieren! • hochqualitative redaktionelle Beiträge • keinen Streuverlust durch eine klar • Berichte aus Wissenschaft und Praxis definierte Zielgruppe mit höchstem • ein einmaliges Preis-Leistungs-Verhältnis Interesse an Ihren Produkten
Termine 2022 Heft 1: Heft 2: Erscheinungsdatum: 23. 5. 2022 Erscheinungsdatum: 24. 10. 2022 Anzeigenschluss: 10. 5. 2022 Anzeigenschluss: 11. 10. 2022 Themenbereiche: Tiergesundheit, Fruchtbarkeit, Fütterungsmanagement, Genetik, Güllemanagement, Innenmechanisierung, Stallbau, Stallhygiene, Tierwohl, Kommunikation, Markt
Anzeigenformate/Preise Preis 4c Preis 4C Formate Breite x Höhe Österreich Gesamtauflage auflage** Titelseite abfallend*: 210 x 246 mm € 7.950,– 1/1 Seite 2/3 Seite hoch 2/3 Seite quer U2 € 6.100,– U3 194 x 248 mm € 6.100,– U4 abfallend*: 210 x 297 mm € 6.500,– 1/1 € 5.900,– € 1.200,– 2/3 hoch 128 x 248 mm, abfallend*: 136 x 297 mm € 4.250,– € 840,– 2/3 quer 194 x 166 mm, abfallend*: 210 x 185 mm 1/2 hoch 95 x 248 mm, abfallend*: 104 x 297 mm € 3.800,– € 700,– 1/2 quer 194 x 122 mm, abfallend*: 210 x 140 mm 1/2 Seite hoch 1/2 Seite quer 1/3 Seite hoch 1/3 Seite quer 1/3 hoch 62 x 248 mm, abfallend*: 70 x 297 mm € 2.550,– € 580,– 1/3 quer 194 x 81 mm, abfallend*: 210 x 100 mm 1/4 hoch 95 x 122 mm € 1.600,– € 440,– 1/4 quer 194 x 62 mm 1/8 hoch 62 x 95 mm, 2-spaltig: 128 x 47 mm € 850,– € 250,– 1/8 quer 194 x 31 mm 1/4 Seite hoch 1/4 Seite quer 1/8 Seite hoch 1/8 Seite quer Alle angeführten Preise zuzüglich gesetzlicher Abgaben. In Österreich plus 5 % Werbeabgabe. *Bei abfallenden Inseraten bitte 3 mm Überfüller zusätzlich berücksichtigen. Alle Formate ausschließlich 4c. Sonderfarben, Sonderformate, Beilagen und Adressvermietung auf Anfrage. Preisliste Nr. 2 gültig ab Januar 2022. Es gelten unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Vorbehaltlich Satz- und Druckfehler. **Die Österreichausgabe wird der Gesamtausgabe in der Mitte eingeheftet.
Verbreitung der Auflage Schleswig-Holstein 2,65 % Baden-Württemberg 13,24 % Niedersachsen 18,53 % Bayern 29,12 % Rheinland-Pfalz 1,83 % Mecklenburg-Vorpommern 0,81 % Brandenburg 1,02 % Saarland 0,20 % Hessen 9,16 % Sachsen 1,83 % Niedersachsen 18,53 % Mecklenburg- 0,81 % Sachsen-Anhalt 1,22 % Vorpommern Brandenburg 1,02 % Nordrhein-Westfalen 18,84 % Schleswig-Holstein 2,65 % Sachsen-Anhalt Nordrhein-Westfalen 1,22 % Thüringen 1,43 % 18,84 % Deutschland 19.000 Exemplare Thüringen Sachsen Auflagenanalyse: Hessen 1,43 % 1,83 % 9,16 % Druck*: 32.000 Exemplare Burgenland 1,68 % Rheinland-Pfalz Verbreitete Auflage*: 31.170 Exemplare Kärnten 4,04 % 1,83 % Davon Österreich*: 12.690 Exemplare Niederösterreich 23,69 % Saarland *laut Aufnahmeprüfung 2. Quartal 2019 Oberösterreich 27,47 % 0,20 % Bayern schweinepraxis Salzburg 0,35 % 29,12 % erhalten Schweine- Steiermark 34,03 % Baden-Württemberg Niederösterreich halter, Opinionleader, 13,24 % Tirol 1,46 % 23,69 % Berater, Tierärzte, Oberösterreich Wien Verarbeitungs Vorarlberg 0,21 % 27,47 % 0,02 % betriebe und die Landtechnikindustrie Wien 0,02 % Tiergesundheits- Salzburg 7,07 % Vorarlberg 0,35 % Steiermark dienst-Tierärzte 0,21 % 34,03 % Burgenland 1,68 % Österreich 13.000 Exemplare Tirol 1,46 % Kärnten 4,04 %
Beilagen Auch für Beilagen ist schweinepraxis das r ichtige Medium. Egal ob Sie in kleinen Regionen, in einem oder mehreren Bundesländern oder österreich- oder deutschlandweit Ihre Prospekte beilegen wollen: Wir können Ihnen einen maßgeschneiderten Streuplan anbieten! Beilagen (nicht rabattierbar): Preise auf Anfrage Einkleber: auf Anfrage Einhefter: auf Anfrage
Technische Daten/Druckunterlagen Zeitschriftenformat: Umschlag und Kern: Datentransfer: 210 mm breit x 297 mm hoch 4-Farb-Rollenoffsetdruck. Die Alle Anzeigen können auf CD Reproduktionsrichtlinien und oder per Mail an uns gesandt Anzeigensatzspiegel: PDF-Einstellungen senden wir werden. Satz- und Reprokosten 194 mm breit x 248 mm hoch, Ihnen gerne als PDF-Datei zu. werden gesondert verrechnet. 3 Spalten je ca. 62 mm breit Druckunterlagen Kern: Druckunterlagen an: Anschnitt: Kundenseitig gefertigte Inse- SPV Media, Bei Anzeigen im Anschnitt rate können in den Program- Florianigasse 7/14, bitte je Anschnittseite eine men QuarkXPress, Freehand, 1080 Wien Beschnittzugabe von 3 mm InDesign, Illustrator, Adobe brenner@spv-media.at berücksichtigen! Formate auf Acrobat (highend-PDF) und Anfrage! Photoshop bei uns weiterver- arbeitet werden. Offene Datei- Anzeigen über Bund: en von anderen als den ange- auf Anfrage führten Programmen können wir nicht direkt verwenden.
Ihre Ansprechpartner Eigentümer, Herausgeber und Media-Beratung: Verleger: Bastian Biedka Julia Redhammer DLG AgroFood Medien GmbH Tel.: +49 (0) 69 247 889-21 Tel.: +43 (01) 581 28 90-28 und SPV Printmedien GmbH b.biedka@dlg.org redhammer@spv-media.at Eine Medienkooperation von Aleksandra Libor Lea Theiner SPV PRINTMEDIEN GMBH Tel.: +49 (0) 69 247 889-23 a.libor@dlg.org Tel.: +43 (01) 581 28 90-13 theiner@blickinsland.at Verlagsanschriften: DLG AgroFood Medien GmbH Katharina Angleitner Laurenz Wessely Max-Eyth-Weg 1 Tel.: +43 (01) 581 28 90-15 Tel.: +43 (01) 581 28 90-29 D-64823 Groß-Umstadt angleitner@spv-media.at wessely@blickinsland.at SPV Printmedien GmbH Leonie Fankhauser Florianigasse 7/14 Tel.: +43 (01) 581 28 90-14 A-1080 Wien fankhauser@blickinsland.at
Ihre Ansprechpartner Redaktion: Vertrieb/Bezug: Bankverbindung: Klaus Orthaber, Chefredakteur vu-meynen (für Deutschland): Wr. Neustädter Sparkasse Ing. Stefan Nimmervoll, Karl Bauer Tel.: +49 (0)6123 9238 264 IBAN: AT82 2026 7007 0000 6265 Tel.: +43 (0)1 581 28 90-24 info-afm@dlg.org BIC: WINSATWN Anzeigenleitung: SPV Printmedien GmbH Druck: Prok. Doris Orthaber-Dättel (für Österreich): Brühlsche Universitätsdruckerei Tel.: +43 (0)1 581 28 90-12 Tel.: +43 (0)1 581 28 90-24 GmbH & Co KG, daettel@spv-media.at brenner@spv-media.at Am Urnenfeld 12, 35396 Gießen Herstellungsleitung: Daniela Schirach Grafik und Produktion: Cornelia Mitter
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich 4.2. Der Ausschluß von Mitbewerbern kann nur bei einer wünschen versehen zurücksendet, gilt der Probeabzug Die vorliegenden Bedingungen gelten für alle unsere Anzeigengröße von zumindest einer halben Seite für die als genehmigt. Lieferungen und Leistungen. Abweichungen hievon gleiche und die gegenüberliegende Seite vereinbart wer- 4.8. Allfällige für die Ausführung eines Auftrages notwendige, sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich anerkannt den. Eine derartige Vereinbarung muß jedenfalls schrift- von Behörden oder Dritten zu erteilende Genehmigungen haben, wobei ein Abgehen von diesem Formerfordernis lich und unter genauer Bezeichnung des Mitbewerbers sind vom Auftraggeber zu erwirken, der uns diesbezüg- ebenfalls nur schriftlich erfolgen kann. erfolgen. Auch in diesem Fall ist bei einem Zuwider- lich zu informieren und bei Inanspruchnahme schad- und 2. Angebote handeln ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers klaglos zu halten hat. Dem Auftraggeber obliegt es 2.1. Unsere Angebote gelten freibleibend. ausgeschlossen. insbesondere, dafür zu sorgen, daß ihm an übergebenen 2.2. Die in Katalogen, Prospekten und Preislisten etc. enthalte- 4.3. Redaktionelle Werbung wird mit der üblichen Kenn- Unterlagen und dem Inhalt der beauftragten Anzeigen nen Angaben und Preise sind erst dann verbindlich, wenn zeichnung gebracht und es gelten hiefür die gleichen sämtliche Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, sie von uns in der Auftragsbestätigung ausdrücklich Bestimmungen wie für eigentliche Werbung. sonstige gewerbliche Schutzrechte oder Persönlich- bestätigt worden sind. 4.4. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, daß uns alle Text- keitsrechte etc. zustehen bzw. er für die Ausführung des 2.3. Der angemessene Aufwand für auf Wunsch des Auftrag- und Druckunterlagen so zeitgerecht und in der erforderli- Auftrages die erforderlichen Rechte Dritter erworben gebers von uns angefertigte Entwürfe oder Skizzen etc. ist chen Qualität zur Verfügung stehen, daß die Anzeige zum hat. Wir sind nicht verpflichtet, mit der Ausführung der uns über unser Verlangen auch dann zu ersetzen, wenn gewünschten Termin erscheinen kann. Die jeweiligen Aufträge zu beginnen, solange uns der Auftraggeber das der in Aussicht genommene Auftrag nicht erteilt wird. Abgabetermine hat der Auftraggeber festzustellen. Sofort Vorliegen der erforderlichen Rechtseinräumungen und 3. Vertragsabschluß erkennbare Mängel der Druckunterlagen werden von Genehmigungen nicht nachgewiesen hat. Wir sind im Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir die schriftliche uns dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Wenn übrigen nicht verpflichtet, Anzeigenaufträge auf ihren Auftragsbestätigung versendet oder die beauftragte Mängel erst beim Druckvorgang festgestellt werden, hat Inhalt zu überprüfen. Für diesen trägt der Auftraggeber Leistung tatsächlich erbracht haben. Änderungen und Er- der Auftraggeber das diesbezügliche Risiko zu tragen die volle Haftung und hält uns im Fall der Inanspruchnah- gänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der und insbesondere keinen Anspruch auf Preisänderung, me schad- und klaglos. Wenn wir von Dritten in Anspruch Schriftform. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Vertragsrücktritt etc. genommen werden, werden wir dem Auftraggeber den Anzeigen- oder Beilagenaufträge nach freiem Ermessen 4.5. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder auf Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber dem Verfahren abzulehnen. diesem Wege veranlaßten Änderungen übernehmen wir nicht als Streitgenosse bei, so sind wir berechtigt, den 4. Auftragsabwicklung keinerlei Haftung für allfällig hiebei unterlaufene Irrtümer. Klagsanspruch anzuerkennen, und der Auftraggeber hat 4.1. Wir sind zwar prinzipiell bemüht, die beauftragten Anzei- 4.6. Wir gewährleisten die drucktechnisch einwandfreie uns diesfalls sämtliche zu Recht erkannten oder vergli- gen in den vom Auftraggeber gewünschten Nummern Wiedergabe der Anzeige auf Grund der vom Auftrag- chenen Ansprüche des Klägers sowie alle Prozeßkosten bzw. Ausgaben einzuschalten, leisten hierfür aber nur geber übergebenen Druckunterlagen. Bei unleserli- binnen 14 Tagen ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit dann Gewähr, wenn der Auftraggeber die Gültigkeit des chem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der des Anspruches zu ersetzen. Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat. Anzeige hat der Auftraggeber nur Anspruch auf eine 5 Preis Gleiches gilt für bestimmte Plazierungswünsche des Ersatzanzeige und dies auch nur dann, wenn durch die 5.1. Preisanbote erlangen Verbindlichkeit erst dann, wenn Auftraggebers, deren Erfüllung zusätzlich noch davon Mängel der Zweck der Anzeige erheblich beeinträch- wir sie mit schriftlicher Angabe des Leistungsumfanges abhängig ist, daß der Auftraggeber den tariflichen tigt wurde. bestätigt haben. Über diesen Leistungsumfang hinaus- Plazierungszuschlag vereinbart hat. Schadenersatz 4.7. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch gehende Leistungen können gesondert in Rechnung ansprüche wegen nicht an vereinbarten Plätzen, nicht geliefert. Wenn der Auftraggeber den ihm rechtzeitig gestellt werden. zeitgerechten oder überhaupt nicht erbrachten Anzeigen übermittelten Probeabzug nicht bis zum letzten vorge 5.2. Die Preise beruhen auf den zum Zeitpunkt der Vereinba- sind jedenfalls ausgeschlossen. sehenen Termin für allfällige Änderungen mit Änderungs- rung gültigen Preislisten. Wir sind berechtigt, die Preise
Allgemeine Geschäftsbedingungen anzupassen, wenn sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der oder Leistung geändert oder erweitert haben oder aber der e) n ach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist vom Leistungsumfang durch den Auftraggeber reduziert wird. Vertragzurückzutreten. Gleiches gilt auch für den Fall, daß aus Gründen höherer 6.5. Wenn der Auftraggeber einen Auftrag zwar im eigenen Gewalt oder aus von uns nicht zu vertretenden Umstän- Namen aber auf fremde Rechnung (als Werbeagentur, den nicht der gesamte vorgesehene Auftrag abgewi- Werbungsmittler etc.) erteilt hat, ist er im Fall des ckelt wird. Die in der Anzeigenpreisliste vorgesehenen Zahlungsverzuges verpflichtet, sämtliche ihm gegen Nachlässe werden nur für solche Anzeigen gewährt, die seine Auftraggeber aus uns von ihm erteilten Aufträgen innerhalb eines Jahres erscheinen, wobei diese Frist mit zustehenden Ansprüche abzutreten und sind wir in dem Erscheinen der ersten Anzeige zu laufen beginnt. diesem Fall berechtigt, Zahlung direkt von den Kunden Wenn uns der Auftraggeber nicht reproduktionsfähige unseres Auftraggebers zu verlangen. Die diesbezügliche Unterlagen zur Verfügung stellt, sind wir berechtigt, Abtretung tritt mit Zahlungsverzug ein und bedarf keines etwaige daraus erwachsende Kosten dem Auftraggeber weiteren Rechtsaktes. Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach vorheriger Verständigung in Rechnung zu stellen. uns sämtliche Informationen hinsichtlich seiner noch 6. Zahlung offenen diesbezüglichen Forderungen zu erteilen. 6.1. Mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarung sind 7. Gewährleistung Rechnungen innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum Beanstandungen wegen allenfalls mangelhafter Auf- zur Zahlung fällig. tragsabwicklung müssen innerhalb von 8 Tagen nach 6.2. Zahlungen sind durch Bankeinzug (Abbuchung) oder Auslieferung der entsprechenden Nummer schriftlich fristgerecht ohne jeden Abzug in der in der Rechnung an- uns gegenüber erhoben werden, widrigenfalls jeglicher gegebenen Währung spesenfrei auf eines unserer Konten Anspruch auf Gewährleistung und Schadenersatz verfris- zu leisten, wobei als Zahlungstag der Tag des Einlangens tet ist. bei uns oder unserer Zahlstelle gilt. 8. Allgemeines 6.3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen 8.1. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Wien Innere Gewährleistungs- oder anderer Ansprüche, welcher Art Stadt vereinbart. auch immer, zurückzuhalten oder mit derartigen Gegen- 8.2. Soweit im Einzelvertrag oder diesen Allgemeinen forderungen aufzurechnen. Geschäftsbedingungen keine Regelung getroffen worden 6.4. Ist der Auftraggeber mit seiner Zahlung in Verzug, so sind ist, gelten ergänzend die Allgemeinen Anzeigenbedin- wir berechtigt: gungen des Österreichischen Zeitschriftenverbandes, a) Die Erfüllung unserer weiteren Verpflichtungen bis zur verlautbart im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 26. Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben, Januar 1980. b) eine angemessene Verlängerung der vereinbarten Leistungstermine in Anspruch zu nehmen, Datenschutzrichtlinien: c) unsere gesamten Forderungen unabhängig von allfällig http://blickinsland.at/impressum/ gewährten Zahlungszielen sofort fällig zu stellen und d) ab jeweiliger Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bankdiskont zu verrechnen und/
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