DER TITELSCHUTZ ANZEIGER - Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz
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Nr. 1498, Woche 3, 22. Jan. 2021 DER TITELSCHUTZ ANZEIGER Die 14 s n e e W u oche: e Tite l Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV, Film und Software BGH: Günther Jauch und Sascha Hehn gewinnen Prozesse wegen Foto-Nutzung als Klick-Köder anderen Fernsehmodera- eine Abwägung zwischen toren berichtet wurde. In- dem Interesse des Klägers formationen über Günther am Schutz seiner Persön- Jauch fanden sich dort nicht. lichkeit und dem von der Be- Die Bauer Media Group gab klagten wahrgenommenen die von Jauch geforderte Informationsinteresse der strafbewehrte Unterlas- Öffentlichkeit. sungserklärung ab. Wegen der Nutzung seines Bild- Mit Recht hat das Beru- Der BGH schiebt der Nutzung von Fotos als Klick-Köder nisses hat Jauch die Bauer fungsgericht die Interessen einen Riegel vor (Foto: Stephan Baumann/BGH) Media Group auf Zahlung des Klägers höher gewichtet einer angemessenen fiktiven als die der Beklagten. Auf Prominente können als Per- In den Prozessen ging es Lizenzgebühr, mindestens Seiten der Beklagten hat es sonen der Zeitgeschichte um die Foto-Nutzung des jedoch 20.000 Euro, in An- keine berechtigten Belange auch ohne ihr Einverständnis TV-Moderators Günther spruch genommen. Sowohl mit Gewicht in die Abwä- redaktionell eingebunden Jauch bzw. des Schauspie- das Landgericht Köln (Ur- gung eingestellt und dies werden – auch mit Konterfei. lers Sascha Hehn. teil vom 25. Juli 2018 – Az.: unter anderem damit be- Anders sieht es hingegen 28 O 74/18) als auch das gründet, dass das Posting be- aus, wenn das Promi-Foto Bauer Media Group unter- Oberlandesgericht Köln zogen auf den Kläger an der als sogenannter Klick-Köder liegt Günther Jauch ohne (ernsthaften) redaktio- nellen Bezug ungefragt bzw. Im Fall Günther Jauch gegen ohne Erlaubnis auf den Web- die Bauer Media Group sites genutzt wird. mit Sitz in Hamburg ging es um einen Facebook-Post von Mit gleich zwei Urteilen hat TV Movie vom 18. August der I. Zivilsenat des Bun- 2016 mit folgender Bot- desgerichtshofes in Karls- schaft: (Urteil vom 28. Mai 2019 – Grenze zu einer bewussten ruhe unter Vorsitz des Vor- Az. 15 U 160/18) entschie- Falschmeldung und da- sitzenden Richters Prof. Dr. +++ GERADE VERMEL- den zugunsten von Günther mit allenfalls am äußersten Thomas Koch am 21. Ja- DET +++ Einer dieser TV- Jauch. Rand des Schutzbereichs der nuar 2021 festgestellt, dass Moderatoren muss sich Pressefreiheit liege. „die Entscheidung, ob und wegen KREBSERKRAN- Der BGH wies die Revisi- in welcher Weise das eige- KUNG zurückziehen. Wir on der Bauer Media Group Mit dem durch den Klickkö- ne Bildnis für Werbezwecke wünschen, dass es ihm bald zurück und bestätigte das der veranlassten Anklicken zur Verfügung gestellt wer- wieder gut geht. Urteil der Berufungsinstanz des Posts werden zwar Wer- den soll, ein wesentlicher (Urteil vom 21. Jan. 2021 beeinnahmen erzielt, die der – vermögensrechtlicher – Im Post waren die Fotos von – AZ.: I ZR 120/19). In der Finanzierung der journalis- Bestandteil des Persönlich- vier TV-Moderatoren inklu- Presse-Info vom 21. Januar tischen Arbeit dienen; dies keitsrechts ist. Eine Nutzung sive Günther Jauch, der die- 2021 heißt es zur Begrün- rechtfertigt aber nicht, das ohne redaktionellen Bezug ser Foto-Verwendung nicht dung: „Die Beurteilung, ob Bildnis einer prominenten zum Prominenten greift in zugestimmt hatte. Beim An- das Bildnis dem Bereich der Person für eine Berichter- den vermögensrechtlichen klicken des Posts wurde der Zeitgeschichte (§ 23 Abs. 1 stattung zu nutzen, die kei- Zuweisungsgehalt seines User auf die TV Movie-Site Nr. 1 KUG) zuzuordnen ist nen inhaltlichen Bezug zu Rechts am eigenen Bild ein. weitergeleitet, wo wahrheits- und damit ohne Einwilli- ihr aufweist. Der Kläger Dieser Eingriff ist rechts- gemäß über die tatsächliche gung des Abgebildeten ge- widrig.“ Erkrankung eines der drei nutzt werden darf, erfordert Fortsetzung auf Seite 3 www.titelschutzanzeiger.de · Fon: +49 40 609009-0 · Fax: +49 40 609009-66
DER TITELSCHUTZ ANZEIGER Nr. 1498, Woche 3, 22. Jan. 2021 Die 14 neuen Titel D Das Brot der Bayern! Die Potsdamen E Es war einmal ein Eisbär G Grüner geht's nicht – Die SAT.1 Waldrekord-Woche J jobkiller digitalisierung JOBKILLER Digitalisierung JOBKILLER DIGITALISIERUNG Jobkiller Digitalisierung K Karla, Rosalie und das Loch in der Wand N Nächste Ausfahrt Glück O Organize 'n Style – Isabella räumt auf! P Paar Wars S SMARt Steuer-, Miet-, Arbeits- und Rechtstipps U Ultraviolett Stories Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch Titelschutz in Anspruch für: für: Paar Wars Grüner geht's nicht – in allen Schreibweisen und Darstellungsformen und Wortverbindungen für Die SAT.1 Waldrekord-Woche alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Podcast, Fernsehen, Film und elektronische und/oder digitale Medien (insbesondere Online/ in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für Internet) unabhängig vom Endgerät, einschließlich Ton-, Bild-/Tonträger, alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und Video, CD-ROM und/oder andere Datenträger, insbesondere CD, MP3 und/ elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Online- oder DVD. und Offline-Dienste). Rechtsanwalt Alexander Isadi Seven.One Entertainment Group GmbH Schauinslandstraße 2, 79194 Gundelfingen Medienallee 7, 85774 Unterföhring 2
DER TITELSCHUTZ ANZEIGER Nr. 1498, Woche 3, 22. Jan. 2021 Fortsetzung von Seite 1 Rechtsfehler wesentliche der Serie in ihren jeweiligen Berufungsurteil damit bestä- Bedeutung für die Höhe der Rollen abgebildet war. Das tigt. Lediglich hinsichtlich muss nicht hinnehmen, dass Lizenzgebühr beigemes- Foto nahm etwa ein Drittel des Auskunftsanspruchs hat sein Bildnis von der Presse sen.“ des Artikels ein und wurde der Bundesgerichtshof das unentgeltlich zur Werbung durch eine Bild-Unterschrift Berufungsurteil aufgehoben für redaktionelle Beiträge ergänzt, in der auch der bür- und die Klage abgewiesen eingesetzt wird, die ihn nicht gerliche Name des Klägers (Urteil vom 21. Jan. 2021 – betreffen. genannt war. Az.: I ZR 207/19). Es ist auch nicht zu bean- Im Wege der Stufenklage hat Das Berufungsgericht hat standen, dass das Beru- Sascha Hehn das Berliner den Unterlassungsanspruch fungsgericht die von der Medien-Unternehmen auf mit Recht zuerkannt. Die Beklagten an den Kläger Unterlassung, Auskunfts- Beklagte hat in den ver- zu zahlende fiktive Lizenz- erteilung, Erstattung von mögensrechtlichen Zuwei- gebühr mit 20.000 Euro Abmahnkosten (erste Stufe) sungsgehalt des Rechts am bemessen hat. Das Beru- und Zahlung einer angemes- eigenen Bild des Klägers fungsgericht hat mit Recht Sascha Hehn gewinnt ge- senen Lizenzgebühr (zweite eingegriffen. Die Entschei- einerseits den ganz überra- gen die Axel Springer SE Stufe) in Anspruch genom- dung, ob und in welcher genden Markt- und Werbe- men. Weise das eigene Bildnis wert und die außergewöhn- In der Auseinandersetzung für Werbezwecke zur Verfü- lich hohe Beliebtheit des zwischen Sascha Hehn und Das Landgericht Köln hat gung gestellt werden soll, ist Klägers berücksichtigt. der Axel Springer SE mit der Klage auf der ersten Stu- wesentlicher – vermögens- Sitz in Berlin ging es um fe durch Teilurteil stattge- rechtlicher – Bestandteil Es hat andererseits zutref- die Nutzung eines Fotos für geben (Urteil vom 30. Jan. des Persönlichkeitsrechts. fend angenommen, dass bei die Bebilderung eines „Ur- 2019 – Az.: 28 O 216/18). Ein Eingriff in dieses Recht der hier allein vorliegenden laubslottos“ in der Bild am Die hiergegen gerichtete Be- folgt im Streitfall bereits da- Aufmerksamkeitswerbung Sonntag. Dort erschien am rufung hat das OLG Köln raus, dass die Verwendung im Vergleich etwa zu einer 18. Februar 2018 unter der unter Neufassung des erst- des Fotos – wie vom Beru- unzulässigen Testimonial- Überschrift „Gewinnen Sie instanzlichen Urteilstenors fungsgericht rechtsfehlerfrei Werbung mit einem Pro- Bares und eine Traumreise“ zurückgewiesen (Urteil vom angenommen – zu einem minenten eine der eher ein Artikel zur Aktion „Ur- 10. Okt. 2019 – Az.: 15 U gewissen Imagetransfer vom schwächeren Werbeformen laubslotto“. Hierfür wurde 39/19). Kläger in seiner beliebten vorliegt. Es hat ferner dem bis auf die linke Spalte die Serien-Rolle auf den Haupt- Umstand, dass die Beklag- gesamte Zeitungsseite ge- Der Bundesgerichtshof hat gewinn des Preisausschrei- te mit der beanstandeten nutzt. Unterhalb der Über- die Revision der Axel Sprin- bens der Beklagten geführt Nutzung des Bildnisses schrift befand sich ein Foto, ger SE, mit der sie weiterhin hat. (ps) eine Krebserkrankung des auf dem Sascha Hehn als die Abweisung der Klage Klägers als möglich in den Traumschiff-Kapitän mit erstrebt hat, überwiegend Raum gestellt hat, ohne zwei anderen Schauspielern zurückgewiesen und das Ein Drehbuch mit glücklichem Ende? Übernehmen Sie die Regie und spenden Sie für eine filmreife Zukunft ohne Alzheimer unter: www.alzheimer-forschung.de/spenden Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf 0800 - 200 400 1 (gebührenfrei) H65 3
DER TITELSCHUTZ ANZEIGER Nr. 1498, Woche 3, 22. Jan. 2021 Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für: für: Es war einmal ein Eisbär SMARt Steuer-, Miet-, Arbeits- und Rechtstipps in allen Schreibweisen und Darstellungsformen. in allen Schreibweisen und Darstellungsformen. Thiel von Herff | Rechtsanwälte markt intern Verlag GmbH Loebellstraße 4, 33602 Bielefeld Grafenberger Allee 337a, 40235 Düsseldorf Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für: Die Potsdamen in allen Schreibweisen und Darstellungsformen. Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für: ConradFilm GmbH & Co. KG Feuerbachstraße 23, 50933 Köln Organize 'n Style – Isabella räumt auf! Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für für: alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Online- und Offline-Dienste). Jobkiller Digitalisierung Seven.One Entertainment Group GmbH JOBKILLER DIGITALISIERUNG Medienallee 7, 85774 Unterföhring JOBKILLER Digitalisierung jobkiller digitalisierung in allen Schreibweisen und Darstellungsformen. Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für: Falk Kähny Vogelsbergstraße 10, 64625 Bensheim Karla, Rosalie und das Loch in der Wand in allen Wortverbindungen, Zusammensetzungen, Abwandlungen, Ab- kürzungen, Titelkombinationen, Darstellungsformen, graphischen Ge- Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten staltungen, Schreibweisen, insbesondere Groß- und Kleinschreibung, Titelschutz in Anspruch für: Schriftarten, entsprechenden Untertiteln und mit allen Zusätzen für alle Medien, insbesondere Hörfunk, Film, Fernsehen und sonstige audiovisu- elle Medien, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, einschließlich CD-ROM, CD-i, DVD, Blu-ray und Ultra HD Blu-ray, ferner für elektronische und di- Das Brot der Bayern! gitale Medien und Netzwerke einschließlich Offline- und Online-Medien Ultraviolett Stories (insb. Internet und Mobilfunknetze), Offline- und Online-Dienste jeglicher Art sowie sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Nächste Ausfahrt Glück Netzwerke und Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich Uni- fied Messaging Systems, SMS, MMS, WAP, Klingeltönen, Apps und Social in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Media-Plattformen), Domainbezeichnungen, Softwareerzeugnisse, Multi- Abwandlungen und Schriftarten für Druckerzeugnisse, Software-Erzeug- media-Anwendungen, Merchandising und Veranstaltungen jeglicher Art, nisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Bühnenwerke, Musicals, Bücher, Zeitschriften sowie sonstige Printmedien elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD- und Druckerzeugnisse aller Art. ROM, DVD, CD-i, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien. Anna Wendt Filmproduktion GmbH Anwaltskanzlei Bettina Krause Meinekestraße 24, 10719 Berlin Hauptstraße 23, 82327 Tutzing 4
DER TITELSCHUTZ ANZEIGER Nr. 1498, Woche 3, 22. Jan. 2021 Impressum DER TITELSCHUTZ ANZEIGER Presse Fachverlag GmbH & Co. KG Bezugspreis Printexemplar: p.a. 60,- Euro inkl. Versand, zzgl. USt. Nebendahlstraße 16 · 22041 Hamburg (Ausland: zzgl. Versandkosten) – für o.a. Empfängerkreis kostenlos – Fon: +49 40 609009-0 · Fax: +49 40 609009-66 Preis Titelschutzanzeige: Grundpreis für einen Titel 110,- Euro, www.titelschutzanzeiger.de · auftrag@titelschutzanzeiger.de jeder weitere Titel innerhalb einer Anzeige 20,- Euro, jeweils zzgl. USt. Verleger/Herausgeber: Peter Strahlendorf (v.i.S.d.P.) (ps) Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 11 vom 1.1.2021 Titelschutzanzeigen: Silke Reyher-Timmann (verantwortl.) (-57) Anzeigenschluss: freitags, 14 Uhr Redaktion: Nicole Möller (nm) (-10) moeller@titelschutzanzeiger.de Bankverbindung: Hamburger Sparkasse IBAN: DE35 2005 0550 1105 2126 49 BIC/SWIFT: HASPDEHHXXX Der Titelschutz Anzeiger Erscheinungsweise: wöchentlich freitags als PDF Handelsregister HRA 96 228 monatlich als Printexemplar Ust.-Id-Nr. DE813310785 Druckauflage: 5.400 Druck: Lehmann Offsetdruck und Verlag GmbH Verbreitete Auflage: 5.200 Gutenbergring 39, 22848 Norderstedt ISSN: 2568-9762 © 2021 Presse Fachverlag, Hamburg. Alle Rechte beim Verlag. Auch der auszugsweise Nachdruck oder Vervielfältigungen, die ganze oder teilweise Empfängerkreis: Medienanwälte/Fachjuristen, Justitiare, Übernahme der systematischen Einteilung sowie die gewerbliche Nutzung Geschäftsführer und Entscheider in der Adressen- oder Namensmaterialien sind nicht gestattet. Anzeigenent- Verlagen, Hörfunk- und TV-Anstalten, würfe des Verlages sind urheberrechtlich geschützt. Der Verlag hat die al- Produzenten von audiovisuellen, digitalen leinigen Nutzungsrechte für die von ihm erstellten Anzeigen. Übernahme und elektronischen Medien (Film, Fernsehen, nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung. Die Rechte für die Nutzung Video, Tonträger, Software) von Artikeln für elektronische Pressespiegel erhalten Sie über PMG Presse- Monitor GmbH, Tel. 030/28493-0 oder www.presse-monitor.de www.markenartikel-magazin.de Täglich neue Meldungen rund um die Marke sowie Personalien und Veranstaltungen aus der Markenwelt. Der markenartikel-Newsletter erscheint 2x wöchentlich mit frischen Marken-News. Der markenartikel zwitschert auch. Folgen Sie uns @markenartikler 5
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