"Safe-FH" Covid-19 Strategie der FH Burgenland Stand: 1.September 2021
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Sars-CoV-2 | Covid-19 Strategie „Safe-FH“ der FH Burgenland-Gruppe „Safe-FH” Covid-19 Strategie der FH Burgenland Stand: 1.September 2021
Sars-CoV-2 | Covid-19 Strategie „Safe-FH“ der FH Burgenland-Gruppe Gültigkeit: ab 1. September 2021 Anwendungsbereich: FH Burgenland GmbH und deren Tochtergesellschaften Zielgruppen: Mitarbeiter*innen, Lektor*innen, Studierende, Besucher*innen Abbildung 1: Safe FH-Prevention Cycle Der Safe-FH Prevention Cycle umfasst alle notwendigen Maßnahmenbereiche, die es zur Vorbeugung von und im Umgang mit Covid-19 an der Fachhochschule Burgenland zu berücksichtigen gilt. Er dient als Grundlage für die vorliegende Covid-19 Strategie der FH Burgenland. Anschließend sind die festgelegten Maßnahmen im Umgang mit Covid-19 anhand des Safe-FH Prevention Cycles dargestellt. Die entsprechenden Informationen – Präventionsmaßnahmen und Verhaltensregeln FH Burgenland- Gruppe sind unter www.fh-burgenland.at abrufbar. Information & Sensibilisierung Zielgruppen der Informationen Folgende Zielgruppen wurden definiert, die es mit Maßnahmen durch Anwendung des Safe-FH Prevention Cycles zu adressieren gilt. Hierfür kommt eine zielgruppenspezifische Kommunikationsstrategie seitens der Abteilung Information und Kommunikation zur Anwendung.
Sars-CoV-2 | Covid-19 Strategie „Safe-FH“ der FH Burgenland-Gruppe Zielgruppen: Studierende Lektor*innen Leitungsfunktionen Mitarbeiter*innen Projektpartner*innen Besucher*innen Safe-FH Hotline FH Burgenland Um eine einheitliche und möglichst flächendeckende Kommunikation zu ermöglichen, wird die sogenannte „Safe-FH Hotline“ für die FH Burgenland und deren Tochtergesellschaften fortgeführt (Tel.: 05 7705 1450). Die Hotline ist erste Kontaktstelle im Falle eines Corona Infektionsfalls / Verdachtsfalls an der FH Burgenland. Darüber hinaus steht die Hotline für Auskünfte bezüglich Regelungen an der FH Burgenland in Zusammenhang mit Covid-19 zur Verfügung. Die Hotline ist von Montag bis Freitag (08:00 – 16:00 Uhr) und Samstag (08:00 – 14:00 Uhr) für Studierende, Lektor*innen, Leitungsfunktionen, Mitarbeiter*innen, Projektpartner*innen und Besucher*innen erreichbar. Außerhalb der Erreichbarkeit steht die Hotline für Fragen und Anliegen über die Mailadresse: safe-fh@fh-burgenland.at zur Verfügung. Der Aufgabenbereich der Safe-FH Hotline reicht von der Informationsweitergabe über die Erfassung und Dokumentation von Infektionsfällen, 3G-Nachweis Check bis hin zum regelmäßigen Austausch mit dem Covid-19 Krisenstab der FH Burgenland. Die konkreten Aufgabenbereiche der Hotline der FH Burgenland sind in der Aufgabenbeschreibung geregelt. Kommunikationsmittel Um eine zielgruppenspezifische und möglichst flächendeckende Information rund um Covid-19 an der FH Burgenland zu ermöglichen, werden unterschiedliche, für die jeweilige Zielgruppe passende Kommunikationsmittel gewählt. Der Einsatz dieser Kommunikationsmittel sowie die Aufbereitung von Informationsmaterial obliegt der Abteilung Marketing, Information und Kommunikation. Folgende Kommunikationsmittel wurden definiert: Infoblätter für die jeweilige Zielgruppe Website (Safe FH-FAQ) und CIS E-Mail (regelmäßige Reminder) Infoscreens Safe-FH Hotline der FH Burgenland
Sars-CoV-2 | Covid-19 Strategie „Safe-FH“ der FH Burgenland-Gruppe Commitment & Compliance Folgende Regelungen wurden vereinbart und sind in der Hausordnung der FH Burgenland geregelt. Die Hausordnung ist auf der Website www.fh-burgenland.at abrufbar. Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr im Sinne der 3 G Regelung Studierende und Lektor*innen sollen die Gebäude der FH Burgenland nur betreten, wenn sie über einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr im Sinne der derzeit geltenden Corona-Regelungen des Gesundheitsministeriums (3G Regelung) Coronavirus - Aktuelle Maßnahmen (sozialministerium.at) verfügen. Die Nachweise für getestete, geimpfte und genesene Personen (3 G Regelung) sind einander gleichgestellt, unterscheiden sich jedoch in ihrem Gültigkeitszeitraum wie folgt: Tests, je nach Zuverlässigkeit unterschiedlicher Geltungsdauern: • PCR-Tests gelten 72 Stunden ab Probenahme. • Antigentests von einer befugten Stelle gelten 48 Stunden ab Probenahme. • Selbsttests, die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem der Länder erfasst werden, gelten 24 Stunden lang. Für Mitarbeiter*innen der FH Burgenland Gruppe können die dem Antigen-Test gleich-gestellten „Spucktests“ direkt am Arbeitsort während vorgegebener Zeiten in der Dienstzeit erfolgen. Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte Impfung: • Die Zweitimpfung gilt 270 Tage lang ab dem Zeitpunkt der Impfung. • Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (z.B. von Johnson & Johnson), gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 270 Tage ab dem Tag der Impfung. • Für bereits genesene Personen, die bisher einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 270 Tage lang ab dem Zeitpunkt der Impfung. Genesene Personen: • Eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion, die molekularbiologisch bestätigt wurde. • Ein Absonderungsbescheid, wenn dieser in den letzten 180 Tagen vor der vorgesehenen Testung ausgestellt wurde. • Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als 90 Tage sein darf. Die Überprüfung der Einhaltung der 3G-Regelung erfolgt auf vier Ebenen: 1. Studierende Studierende laden vor Betreten der FH ihren jeweiligen Nachweis (QR-Code) in CIS hoch. Der Nachweis wird automatisch gescannt.
Sars-CoV-2 | Covid-19 Strategie „Safe-FH“ der FH Burgenland-Gruppe Können die Daten korrekt als „zulässig“ im Sinne obigen Absatzes bestimmt werden, so wird nur die Gültigkeitsdauer des Nachweises für den/die Studierende gespeichert, alle anderen Informationen werden verworfen. Ergibt die automatische Prüfung, dass der Zutritt zB. auf Grund einer fehlenden 2.-Impfung oder eines nicht anerkannten Impfstoffs nicht gestattet ist, so wird der Studierende darauf hingewiesen. Können die Daten nicht korrekt erkannt werden, so wird die Person aufgefordert, die notwendigen Daten manuell einzutragen. In diesem Fall erfolgt eine zeitnahe manuelle Prüfung der eingegebenen Daten durch die Safe-FH-Hotline. Ergibt diese Prüfung „zulässig“ im Sinne des obigen Absatzes, so wird die Gültigkeitsdauer des Nachweises gespeichert, alle anderen Informationen werden verworfen. Ergibt die manuelle Prüfung „nicht zulässig“, so wird der Ablehnungsgrund gespeichert, alle anderen Informationen werden verworfen. Die finale Überprüfung erfolgt durch die Lektor*innen bzw. Studiengangsmanagement zu Beginn jeder Präsenzlehrveranstaltung. Zu Beginn der Präsenzlehrveranstaltung sehen die Lektor*innen in CIS eine Liste der an der Lehrveranstaltung teilnehmenden Studierenden, wobei die Studierenden entweder in rot oder grün hinterlegt sind. Die Lektor*innen sind aufgefordert, alle Studierenden, die auf dieser Liste rot hinterlegt sind, unmittelbar zur Klärung ihres Status an das Service Center zu verweisen. Eine Teilnahme an der Präsenzlehrveranstaltung ist bis zur finalen Klärung des Status nicht möglich. Kann der Status nicht geklärt werden, so hat die betreffende Person sofort und unmittelbar das FH-Gebäude zu verlassen. Die Anweisung zum Verlassen des Gebäudes obliegt den Department- und Studiengangsleitungen sowie den Covid-19 Beauftragten. 2. Externe Lektoren und Lektorinnen Externe Lektor*innen laden vor Betreten der FH ihren jeweiligen 3G-Nachweis (QR-Code) in CIS hoch. Der Nachweis wird automatisch gescannt. Die weitere Überprüfung des 3 G-Nachweises und der Ablauf ist wie im Punkt Studierende beschrieben. Die Studiengangsleitungen sind zur Kontrolle aufgefordert und berechtigt, den Lektor/die Lektorin im Anlassfall des fehlenden 3G-Nachweises zum sofortigen und unmittelbaren Verlassen des FH-Gebäudes aufzufordern. 3. Interne Mitarbeiter*innen Mitarbeiter*innen laden vor Betreten der FH ihren jeweiligen 3G-Nachweis (QR-Code) in CIS hoch. Der Nachweis wird automatisch gescannt. Die weitere Überprüfung des 3 G-Nachweises und der Ablauf ist wie im Punkt Studierende beschrieben. Mitarbeiter*innen die sich regelmäßig testen, müssen zu Dienstbeginn bei ihrem unmittelbaren Vorgesetzten, oder dessen Vertretung, unaufgefordert ihren gültigen Testnachweis vorlegen. Die Führungskräfte sind in weiterer Folge aufgefordert, ihre Mitarbeiter*innen regelmäßig auf die Gültigkeit des 3G-Status zu überprüfen. 4. Externe Projektpartner sowie Kurse der Akademie Burgenland und des AIM
Sars-CoV-2 | Covid-19 Strategie „Safe-FH“ der FH Burgenland-Gruppe Die Meetingleitungen sind verpflichtet, den 3G-Status ihrer Teilnehmer*innen vor Meetingbeginn durch die App greencheck.gv.at oder durch Sichtung zu kontrollieren. Ergibt die Prüfung „nicht zulässig“, so sind die Meetingleitungen respektive Mitarbeiter*innen der Akademie Burgenland und des AIM aufgefordert und auch berechtigt, die betroffenen Personen zum sofortigen und unmittelbaren Verlassen des FH-Gebäudes aufzufordern. 4G- Regelung der FH Burgenland Nur gesunde Personen sollen die FH Burgenland betreten. Bei Erkältungssymptomen, wie z.B. Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Katarrh der oberen Atemwege, plötzlicher Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinnes oder Fieber darf das FH Gelände nicht betreten werden. Ab einer Körper- temperatur von 37,8° (= Fieber) ist das Betreten des FH-Gebäudes untersagt bzw. dieses sofort zu verlassen. Zum Selbstschutz kann überall und jederzeit eine FFP-2 Maske getragen werden. Für getestete Personen wird dies besonders empfohlen. Für regelmäßige Belüftung und Händehygiene ist zu sorgen sowie Abstand halten und keine Begrüßungsrituale mit Körperkontakt durchführen. Mund-Nasen-Schutz & Distanz halten In öffentlichen Gängen, sowie wenn der 1 Meter Abstand unterschritten wird und bei köpernahen Übungen ist eine FFP-2 Maske zu tragen. In allen Räumlichkeiten der FH Burgenland kann während der Anwesenheit eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2-Maske ohne Ausatemventil oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard getragen werden. FFP-2 Masken (1/Person) werden von der FH Burgenland bei Bedarf im Service Center zur Verfügung gestellt. Zusätzlich ist auf dem gesamten FH-Gelände (Innen- und Außenbereich) ein Abstand von 1 Meter zwischen zwei oder mehreren Personen einzuhalten. Folgende Sonderregelungen gelten für Lehrveranstaltungen, in denen ein Abstand von 1 Meter nicht eingehalten werden kann und bei denen aufgrund von Lehranforderungen Körperkontakt erforderlich ist: • Eine FFP2-Maske ist während der gesamten Übung zu tragen. • Zusätzlich wird das Tragen von Handschuhen, sofern dies dem Übungscharakter nicht widerspricht, empfohlen. • Alle anderen Maßnahmen der Hände- und Raumhygiene sind einzuhalten. FFP-2 Masken sowie Einweghandschuhe für Lehrveranstaltungen dieser Art werden seitens der FH Burgenland zur Verfügung gestellt. Sollte die Anreise zur FH Burgenland sowie die Abreise in Form einer Fahrtgemeinschaft mit anderen Personen erfolgen, die nicht die 3 G Regelung erfüllen, so wird das Tragen einer FFP-2 Maske während der Fahrt ausdrücklich empfohlen. Dieselbe Regelung hat auch für Dienstfahrten von Mitarbeiter*innen Gültigkeit. Hände- & Flächendesinfektion
Sars-CoV-2 | Covid-19 Strategie „Safe-FH“ der FH Burgenland-Gruppe Vor Betreten und nach Verlassen des FH-Gebäudes ist eine Händedesinfektion durchzuführen. Hierfür werden Spender mit Desinfektionsmittel an den Ein- & Ausgängen sowie im Gebäude zur Verfügung gestellt. Die Flächendesinfektion wird innerhalb der Hygieneplanung der FH Burgenland sichergestellt. Hygieneplanung Reinigung: Es wird die Standard Unterhaltsreinigung fortgeführt. Weiters werden täglich am Abend alle Handläufe, Türschnallen und sonstige häufig benutzte Gegenstände (Druckknöpfe vom Aufzug, …) vom Reinigungspersonal desinfiziert. Für die Desinfizierung von Arbeitstischen und IT Equipment stehen Reinigungsmittel zur Verfügung. Dafür ist bei Bedarf jeder selbst verantwortlich. Im Falle eines Verdachtsfalles, werden auch alle Möbel vom Reinigungspersonal desinfiziert (nur in jenem Bereich, in welchem sich der „Verdachtsfall“ aufgehalten hat). Eine Nutzung dieser Räumlichkeiten wird für 36h untersagt. Unterschiedliche Nutzung von Räumlichkeiten: Alle Räumlichkeiten wurden dahingehend adaptiert, dass nur die vorgegebene Anzahl an Personen darin Platz findet. Eine Einhaltung dieser Maximalbelegung ist zwingend einzuhalten – Abweichung davon sind mit den Covid 19- Beauftragten abzusprechen. Für Laborräumlichkeiten gibt es eigene Regelungen, die vor Beginn der Laborübung bekanntgegeben werden bzw. werden diese Räumlichkeiten mit besonderen Schutzmaßnahmen ausgestattet. Belüftungskonzept: Es wird empfohlen, alle 45 Minuten für ca. 10 Minuten die Fenster zu öffnen und eine natürliche Lüftung (Querlüftung) durchzuführen. Weiters werden alle Lüftungsanlagen bis auf weiteres mit einem 100%igen Frischluftanteil betrieben. Kühlanlagen, welche mit einem reinen Umluftbetrieb arbeiten, werden bis auf weiteres nicht in Betrieb genommen. In der Früh vor Beginn der Lehreinheiten wird eine Lüftung durch das Reinigungspersonal durchgeführt. Pausenregelung im Studienbetrieb Eine Pause hat alle 45 Minuten zu erfolgen, die für die Raumbelüftung genutzt werden muss. Während der Pausenzeiten ist der jeweilige Lehrveranstaltungsraum von allen Personen zu verlassen. Während dieser Pause hat eine natürliche Belüftung durch das Öffnen von Fenstern und Türen seitens Lektor*innen und Studierenden zu erfolgen. Die Pause wird empfohlen von allen Personen im Freigelände zu verbringen. Speisen und Getränke können schwerpunktmäßig über Jausenautomaten bzw. Buffet/Mensa über eine geregelte Essensausgabe an den beiden Standorten erworben werden. Prüfungsplanung Dort, wo es die Rahmenbedingungen nicht ermöglichen und es didaktisch vertretbar ist, können Prüfungsformate Online zur Anwendung kommen. Zeitversetzte Stundenplanung der Departments Eine zeitversetzte Stundenplanung zwischen den Departments kann an beiden Standorten erfolgen. Darüber hinaus ist auf eine gestaffelte Pausenregelung der einzelnen Studiengänge zu achten. Bibliothek
Sars-CoV-2 | Covid-19 Strategie „Safe-FH“ der FH Burgenland-Gruppe Folgende Regelungen gelten in Bezug auf die Öffnungszeiten der Bibliotheken: in Pinkafeld analog zu den Öffnungszeiten des Service Centers in Eisenstadt Mo - Do 9:00 bis 17:00 Uhr, Freitag 8:00 bis 17:00 Uhr und Samstag 8:00 bis 14:00 Uhr. Eine Raumbelüftung ist seitens des Bibliothekspersonals alle 45 Minuten durchzuführen. In Pinkafeld können sich maximal vier, in Eisenstadt maximal 20 Personen gleichzeitig in der Bibliothek aufhalten. Externe Benutzer*innen können nur nach Terminvereinbarung die Bibliotheken benutzen. Büroregelung Mitarbeiter*innen Bei Anwesenheit an der FH Burgenland ist vorrangig das eigene Büro als Sitzplatz zu wählen. Von einer Verwendung eines anderen Arbeitsplatzes ist grundsätzlich abzusehen. Sollte es unbedingt notwendig sein, so ist die Auswahl eines anderen Sitzplatzes mit dem Covid-19 Beauftragten des jeweiligen Standortes abzusprechen. Anwesenheitszeiten sind mit den Präsenzzeiten der unterschiedlichen Studiengänge bzw. bei sonstigen Organisationseinheiten mit dem Vorgesetzten abzustimmen. Für das Studiengangsmanagement sind enge Zeitfenster zu definieren, in denen ein Service für Studierende und Lektor*innen möglich ist. Es gilt die Empfehlung, dass Mitarbeiter*innen in einem Büro mit einem Mindestabstand von 1 Meter sitzen sollen. Auf regelmäßige Lüftung ist zu achten. Die Nutzung von Großraumbüros wird in Rücksprache mit dem Covid-19 Beauftragten des jeweiligen Standortes geregelt. Beim Betreten des FH-Geländes hat der/die Mitarbeiter*in, der/die die 3G- Regelung nicht erfüllt und einen Antigen-Schnelltest an der FH absolviert, solange eine Maske zu tragen, bis der 3G-Nachweis durch das Testergebnis erbracht werden kann. Die allgemeine Regelung zum Tragen einer FFP2-Maske ist zu beachten. Die Anwesenheit vor Ort ist über das Raumbuchungssystem in CIS zu dokumentieren und Kontakterfassungslisten tagesaktuell zu führen. Nutzung von Besprechungsräumen und Sozialräumen Zusammenkünfte von mehreren Personen sind aus Präventionsgründen auf das notwendigste Maß zu reduzieren und technischen Lösungen (z.B. Telefon- oder Videokonferenz) ist der Vorzug zu geben. In geschlossenen Räumen ist während der Anwesenheit anderer Personen eine Maske zu tragen, wenn der 3G-Nachweis noch nicht erbracht wurde. Sind Besprechungen notwendig, sollte der Sicherheitsabstand von einem Meter eingehalten werden. Die Besprechungsräumlichkeiten sind während und nach Beendigung der Besprechung ausreichend zu lüften. Pausenräume wie Teeküchen, Sozialräume o.ä. sind bei der Benutzung zu lüften. Gemeinsam benutzte Gegenstände sind regelmäßig zu desinfizieren.
Sars-CoV-2 | Covid-19 Strategie „Safe-FH“ der FH Burgenland-Gruppe Planung von Raumkapazitäten Für die Anzahl der Personen, die sich in geschlossenen Lehrräumen aufhalten dürfen, gilt der Raumbesetzungsplan WS 2021/22. Die vorgesehenen Hörsaal-/Seminarraumkapazitäten (= Anzahl der Personen, die sich in einem Raum aufhalten dürfen) sind klar ersichtlich vor den Räumlichkeiten auszuhängen. Die vorgegebenen Raumkapazitäten sind von jeder Person einzuhalten. Zutritt zum FH-Gebäude und Identifizierung von Hot Spots Der Zutritt zum FH-Gebäude erfolgt durch beschilderte Ein- & Ausgänge. Es wurden unterschiedliche Zugangsbereiche geschaffen. Ziel ist es, die Personenströme an den Studienzentren möglichst zu verdünnen. In den angegebenen Hot Spots ist vermehrt auf die Präventionsmaßnahmen (Abstand halten, MNS, …) zu achten. Die Informationen sind auf der Website www.fh-burgenland.at abrufbar. Mitarbeiter*innen können die Gebäude über den regulären Zugang (Haupteingang) betreten. Das Betretungskonzept wird im Vorfeld kommuniziert (Safe FH-FAQ), durch Beschilderungen erkenntlich gemacht und ist streng einzuhalten. Ab einer Körpertemperatur von 37,8° ist das Betreten des FH-Gebäudes untersagt bzw. sofort zu verlassen. Zutrittsregelungen für die Räumlichkeiten Jormannsdorf/Oberwart sowie Technologiezentrum Eisenstadt bzw. Pinkafeld werden gesondert festgelegt und vor Ort geregelt. Ablauf im Covid-19 Infektionsfall Ausgangssituation: Person meldet sich bei 1450 und Verdachtsfall wird bestätigt • Erstellung der Kontaktliste FH durch STGMT/STGL und Weiterleitung an Behörde durch Safe FH Hotline (SFH) an Eisenstadt Magistrat oder BH Oberwart • FH-Kontaktliste (Anwesende) soll enthalten: Name, Anschrift, Tel. Nr, Zeitdauer >15 Min. • STGM versendet Brief an alle Personen auf der FH Kontaktliste • Entscheidung K1/K2 trifft Behörde • STGMT erhebt nach behördlicher Festlegung den KI/K2 Status der Kohorte • STGL entscheidet unter Berücksichtigung des Anteils von geimpften und genesenen Studierenden (K2) ob Präsenz-/Online- oder Hybridlehre durchgeführt wird. Rücksprache mit einem der Covid-19 Beauftragten (Kleinrath Günter, Mühl Martin, Erwin Gollner) optional möglich • Teilnahme an Vorlesung K2 + FFP 2 Maske (Pflicht auch im Hörsaal) und PCR Test (Empfehlung). Lektor*innen können im gekennzeichneten Vortragsbereich ohne FFP-2 Maske sich aufhalten
Sars-CoV-2 | Covid-19 Strategie „Safe-FH“ der FH Burgenland-Gruppe • STGMT/STGL/Lektor*innen überprüft K2 Status aller Anwesenden zu Beginn der Vorlesung • Vorlesung findet quasi im 2G Status statt bis Aufhebung des behördlich festgelegten K-Status erfolgt– ab dann 3G Status an FH B wieder relevant Externe Veranstaltungen Die Abhaltung von externen Veranstaltungen, wie z.B. bei Forschungsprojekten oder Projektkooperationen, unterliegen den Safe-FH Regelungen. Größere Veranstaltungen (über 20 Personen) sind mit dem jeweiligem Covid-19 Beauftragten im Vorfeld rechtzeitig abzuklären. Evaluation Covid-19 Krisenstab gemäß Vorgabe BMBWF Für ein effektives Krisenmanagement wurde an der FH Burgenland ein Covid-19 Krisenstab eingerichtet. Dieser setzt sich aus folgenden Teilbereichen zusammen: Stabstelle Corona Koordinationsgruppe Corona Netzwerk Corona Eine detaillierte Darstellung des Covid-19 Krisenstabes sowie dessen Aufgabenbereiche sind dem „Covid-19 Leitfaden für den gesicherten Hochschulbetrieb“ des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung zu entnehmen. Covid-19 Beauftragte Je Standort gibt es ein/e Covid-19 Beauftragte*r, der/die für die Überprüfung der Einhaltung der Covid- 19 Sicherheitsvorgaben am jeweiligen Standort für definierte Aufgabenbereiche zuständig ist. Die operative Umsetzung von Maßnahmen in Zusammenhang mit Covid-19 hat in Rücksprache mit dem Covid-19 Beauftragten des jeweiligen Standortes zu erfolgen. Covid-19 Vertrauenspersonen Für die operative Umsetzung der Informationen seitens der Corona Stabstelle sind sogenannte Covid-19 Vertrauenspersonen je Department bzw. Abteilung definiert. Bei relevanten Vorkommnissen (Verdacht auf Infektionsfall, Nichteinhaltung von Bestimmung etc.) hat eine Information seitens der Covid-19 Vertrauenspersonen an die Safe –FH Hotline zu erfolgen. Im Falle eines Lockdowns erfolgt in Kooperation und Zusammenarbeit zwischen den Covid-19 Vertrauenspersonen und dem/der Covid-19 Beauftragten die Umsetzung der eingeleiteten Maßnahmen. Darüber hinaus besteht eine Informationspflicht an Mitarbeiter*innen im jeweiligen Verantwortungsbereich der Covid-19 Vertrauensperson. Fiebermessung
Sars-CoV-2 | Covid-19 Strategie „Safe-FH“ der FH Burgenland-Gruppe Sollten bei einer Person, die sich an der FH Burgenland befindet, Fiebersymptome auftreten, so steht zur Abklärung ein Fiebermessgerät je Standort zur Verfügung. Die Fiebermessung erfolgt in jener Räumlichkeit, in der sich diejenige Person befindet unter Verwendung spezieller Schutzkleidung (Handschuhe & FFP 2 Maske). Die Schutzkleidung sowie Fiebermessgeräte sind an beiden Standorten im Erste-Hilfe-Raum hinterlegt. Bei positiver Fiebermessung (über 37,8°) hat umgehend eine Meldung an die Safe-FH Hotline der FH Burgenland zu erfolgen. Die jeweilige Person mit Fieber hat das Gebäude umgehend zu verlassen. Contact Tracing Um potentielle Kontaktpersonen im Falle eines Covid-19 Verdachtsfalls bzw. eines Infektionsfalles rasch ausfindig machen zu können, haben Mitarbeiter*innen, Lektor*innen und Studierende eigenständig eine Kontaktdatenerfassung durchzuführen. Für die Erfassung von Kontakten am Gelände der FH Burgenland werden Dokumentvorlagen zur Verfügung gestellt. Es sind jene Kontakte zur erfassen, die am Gelände der FH Burgenland stattgefunden haben und eine Kontaktzeit von fünf Minuten überschreiten. Darüber hinaus ist ebenso die Räumlichkeit, in der der Kontakt stattgefunden hat, zu erfassen. Sollte ein Verdachtsfall bzw. ein Infektionsfall eintreten, muss die Kontaktliste an die Safe-FH Hotline der FH Burgenland zur Weiterleitung an die zuständigen Behörden abgegeben werden. Kontakte, die innerhalb einer Lehrveranstaltung stattgefunden haben, müssen nicht in die Kontaktdatenerfassung aufgenommen werden. Kontakte dieser Art werden vom jeweiligen Studiengangsoffice durch Verwendung von Anwesenheitslisten erfasst.
Sars-CoV-2 | Covid-19 Strategie „Safe-FH“ der FH Burgenland-Gruppe Anhang Vorgehen Covid-19 Verdachtsfall Quelle: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (2020)
Sars-CoV-2 | Covid-19 Strategie „Safe-FH“ der FH Burgenland-Gruppe Piktogramm zur Kommunikation der Covid-19 Maßnahmen
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Sars-CoV-2 | Covid-19 Strategie „Safe-FH“ der FH Burgenland-Gruppe Zutrittspläne
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Sars-CoV-2 | Covid-19 Strategie „Safe-FH“ der FH Burgenland-Gruppe Covid-19 Krisenstab FH Burgenland
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