"Safe-FH" Covid-19 Strategie der FH Burgenland Stand: 1.September 2021

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"Safe-FH" Covid-19 Strategie der FH Burgenland Stand: 1.September 2021
Sars-CoV-2 | Covid-19 Strategie „Safe-FH“ der FH Burgenland-Gruppe

                                              „Safe-FH”
    Covid-19 Strategie der FH Burgenland

                                  Stand: 1.September 2021
"Safe-FH" Covid-19 Strategie der FH Burgenland Stand: 1.September 2021
Sars-CoV-2 | Covid-19 Strategie „Safe-FH“ der FH Burgenland-Gruppe

Gültigkeit:                    ab 1. September 2021
Anwendungsbereich:             FH Burgenland GmbH und deren Tochtergesellschaften
Zielgruppen:                   Mitarbeiter*innen, Lektor*innen, Studierende, Besucher*innen

Abbildung 1: Safe FH-Prevention Cycle

Der Safe-FH Prevention Cycle umfasst alle notwendigen Maßnahmenbereiche, die es zur Vorbeugung von
und im Umgang mit Covid-19 an der Fachhochschule Burgenland zu berücksichtigen gilt. Er dient als
Grundlage für die vorliegende Covid-19 Strategie der FH Burgenland.

Anschließend sind die festgelegten Maßnahmen im Umgang mit Covid-19 anhand des Safe-FH Prevention
Cycles dargestellt.

Die entsprechenden Informationen – Präventionsmaßnahmen und Verhaltensregeln FH Burgenland-
Gruppe sind unter www.fh-burgenland.at abrufbar.

Information & Sensibilisierung
Zielgruppen der Informationen

Folgende Zielgruppen wurden definiert, die es mit Maßnahmen durch Anwendung des Safe-FH
Prevention Cycles zu adressieren gilt. Hierfür kommt eine zielgruppenspezifische
Kommunikationsstrategie seitens der Abteilung Information und Kommunikation zur Anwendung.
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Zielgruppen:

       Studierende
       Lektor*innen
       Leitungsfunktionen
       Mitarbeiter*innen
       Projektpartner*innen
       Besucher*innen

Safe-FH Hotline FH Burgenland

Um eine einheitliche und möglichst flächendeckende Kommunikation zu ermöglichen, wird die
sogenannte „Safe-FH Hotline“ für die FH Burgenland und deren Tochtergesellschaften fortgeführt
(Tel.: 05 7705 1450). Die Hotline ist erste Kontaktstelle im Falle eines Corona Infektionsfalls /
Verdachtsfalls an der FH Burgenland. Darüber hinaus steht die Hotline für Auskünfte bezüglich
Regelungen an der FH Burgenland in Zusammenhang mit Covid-19 zur Verfügung.

Die Hotline ist von Montag bis Freitag (08:00 – 16:00 Uhr) und Samstag (08:00 – 14:00 Uhr) für
Studierende, Lektor*innen, Leitungsfunktionen, Mitarbeiter*innen, Projektpartner*innen und
Besucher*innen erreichbar. Außerhalb der Erreichbarkeit steht die Hotline für Fragen und Anliegen über
die Mailadresse: safe-fh@fh-burgenland.at zur Verfügung.

Der Aufgabenbereich der Safe-FH Hotline reicht von der Informationsweitergabe über die Erfassung und
Dokumentation von Infektionsfällen, 3G-Nachweis Check bis hin zum regelmäßigen Austausch mit dem
Covid-19 Krisenstab der FH Burgenland. Die konkreten Aufgabenbereiche der Hotline der FH
Burgenland sind in der Aufgabenbeschreibung geregelt.

Kommunikationsmittel

Um eine zielgruppenspezifische und möglichst flächendeckende Information rund um Covid-19 an der FH
Burgenland zu ermöglichen, werden unterschiedliche, für die jeweilige Zielgruppe passende
Kommunikationsmittel gewählt. Der Einsatz dieser Kommunikationsmittel sowie die Aufbereitung von
Informationsmaterial obliegt der Abteilung Marketing, Information und Kommunikation. Folgende
Kommunikationsmittel wurden definiert:

           Infoblätter für die jeweilige Zielgruppe
           Website (Safe FH-FAQ) und CIS
           E-Mail (regelmäßige Reminder)
           Infoscreens
           Safe-FH Hotline der FH Burgenland
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Commitment & Compliance
Folgende Regelungen wurden vereinbart und sind in der Hausordnung der FH Burgenland geregelt. Die
Hausordnung ist auf der Website www.fh-burgenland.at abrufbar.

Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr im Sinne der 3 G Regelung

Studierende und Lektor*innen sollen die Gebäude der FH Burgenland nur betreten, wenn sie über einen
Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr im Sinne der derzeit geltenden Corona-Regelungen
des Gesundheitsministeriums (3G Regelung) Coronavirus - Aktuelle Maßnahmen (sozialministerium.at)
verfügen.

Die Nachweise für getestete, geimpfte und genesene Personen (3 G Regelung) sind einander gleichgestellt,
unterscheiden sich jedoch in ihrem Gültigkeitszeitraum wie folgt:

Tests, je nach Zuverlässigkeit unterschiedlicher Geltungsdauern:

   •       PCR-Tests gelten 72 Stunden ab Probenahme.
   •       Antigentests von einer befugten Stelle gelten 48 Stunden ab Probenahme.
   •       Selbsttests, die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem der Länder erfasst werden,
           gelten 24 Stunden lang.

Für Mitarbeiter*innen der FH Burgenland Gruppe können die dem Antigen-Test gleich-gestellten
„Spucktests“ direkt am Arbeitsort während vorgegebener Zeiten in der Dienstzeit erfolgen.

Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte
Impfung:

   •       Die Zweitimpfung gilt 270 Tage lang ab dem Zeitpunkt der Impfung.
   •       Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (z.B. von Johnson & Johnson), gelten ab
           dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 270 Tage ab dem Tag der Impfung.
   •       Für bereits genesene Personen, die bisher einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 270 Tage
           lang ab dem Zeitpunkt der Impfung.

Genesene Personen:

   •       Eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion, die
           molekularbiologisch bestätigt wurde.
   •       Ein Absonderungsbescheid, wenn dieser in den letzten 180 Tagen vor der vorgesehenen
           Testung ausgestellt wurde.
   •       Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als 90 Tage sein darf.

Die Überprüfung der Einhaltung der 3G-Regelung erfolgt auf vier Ebenen:

   1. Studierende

Studierende laden vor Betreten der FH ihren jeweiligen Nachweis (QR-Code) in CIS hoch. Der
Nachweis wird automatisch gescannt.
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Können die Daten korrekt als „zulässig“ im Sinne obigen Absatzes bestimmt werden, so wird nur die
Gültigkeitsdauer des Nachweises für den/die Studierende gespeichert, alle anderen Informationen
werden verworfen.

Ergibt die automatische Prüfung, dass der Zutritt zB. auf Grund einer fehlenden 2.-Impfung oder eines
nicht anerkannten Impfstoffs nicht gestattet ist, so wird der Studierende darauf hingewiesen.

Können die Daten nicht korrekt erkannt werden, so wird die Person aufgefordert, die notwendigen
Daten manuell einzutragen. In diesem Fall erfolgt eine zeitnahe manuelle Prüfung der eingegebenen Daten
durch die Safe-FH-Hotline. Ergibt diese Prüfung „zulässig“ im Sinne des obigen Absatzes, so wird die
Gültigkeitsdauer des Nachweises gespeichert, alle anderen Informationen werden verworfen.

Ergibt die manuelle Prüfung „nicht zulässig“, so wird der Ablehnungsgrund gespeichert, alle anderen
Informationen werden verworfen.

Die finale Überprüfung erfolgt durch die Lektor*innen bzw. Studiengangsmanagement zu Beginn jeder
Präsenzlehrveranstaltung. Zu Beginn der Präsenzlehrveranstaltung sehen die Lektor*innen in CIS eine
Liste der an der Lehrveranstaltung teilnehmenden Studierenden, wobei die Studierenden entweder in rot
oder grün hinterlegt sind. Die Lektor*innen sind aufgefordert, alle Studierenden, die auf dieser Liste rot
hinterlegt sind, unmittelbar zur Klärung ihres Status an das Service Center zu verweisen. Eine Teilnahme
an der Präsenzlehrveranstaltung ist bis zur finalen Klärung des Status nicht möglich. Kann der Status nicht
geklärt werden, so hat die betreffende Person sofort und unmittelbar das FH-Gebäude zu verlassen. Die
Anweisung zum Verlassen des Gebäudes obliegt den Department- und Studiengangsleitungen sowie den
Covid-19 Beauftragten.

    2. Externe Lektoren und Lektorinnen

Externe Lektor*innen laden vor Betreten der FH ihren jeweiligen 3G-Nachweis (QR-Code) in CIS hoch.
Der Nachweis wird automatisch gescannt. Die weitere Überprüfung des 3 G-Nachweises und der Ablauf
ist wie im Punkt Studierende beschrieben.

Die Studiengangsleitungen sind zur Kontrolle aufgefordert und berechtigt, den Lektor/die Lektorin im
Anlassfall des fehlenden 3G-Nachweises zum sofortigen und unmittelbaren Verlassen des FH-Gebäudes
aufzufordern.

    3. Interne Mitarbeiter*innen

Mitarbeiter*innen laden vor Betreten der FH ihren jeweiligen 3G-Nachweis (QR-Code) in CIS hoch. Der
Nachweis wird automatisch gescannt. Die weitere Überprüfung des 3 G-Nachweises und der Ablauf ist
wie im Punkt Studierende beschrieben.

Mitarbeiter*innen die sich regelmäßig testen, müssen zu Dienstbeginn bei ihrem unmittelbaren
Vorgesetzten, oder dessen Vertretung, unaufgefordert ihren gültigen Testnachweis vorlegen.

Die Führungskräfte sind in weiterer Folge aufgefordert, ihre Mitarbeiter*innen regelmäßig auf die
Gültigkeit des 3G-Status zu überprüfen.

    4. Externe Projektpartner sowie Kurse der Akademie Burgenland und des AIM
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Die Meetingleitungen sind verpflichtet, den 3G-Status ihrer Teilnehmer*innen vor Meetingbeginn durch
die App greencheck.gv.at oder durch Sichtung zu kontrollieren. Ergibt die Prüfung „nicht zulässig“, so
sind die Meetingleitungen respektive Mitarbeiter*innen der Akademie Burgenland und des AIM
aufgefordert und auch berechtigt, die betroffenen Personen zum sofortigen und unmittelbaren Verlassen
des FH-Gebäudes aufzufordern.

4G- Regelung der FH Burgenland

Nur gesunde Personen sollen die FH Burgenland betreten. Bei Erkältungssymptomen, wie z.B. Husten,
Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Katarrh der oberen Atemwege, plötzlicher Verlust des Geschmacks-
oder Geruchssinnes oder Fieber darf das FH Gelände nicht betreten werden. Ab einer Körper-
temperatur von 37,8° (= Fieber) ist das Betreten des FH-Gebäudes untersagt bzw. dieses sofort zu
verlassen.

Zum Selbstschutz kann überall und jederzeit eine FFP-2 Maske getragen werden. Für getestete Personen
wird dies besonders empfohlen. Für regelmäßige Belüftung und Händehygiene ist zu sorgen sowie
Abstand halten und keine Begrüßungsrituale mit Körperkontakt durchführen.

Mund-Nasen-Schutz & Distanz halten

In öffentlichen Gängen, sowie wenn der 1 Meter Abstand unterschritten wird und bei köpernahen
Übungen ist eine FFP-2 Maske zu tragen. In allen Räumlichkeiten der FH Burgenland kann während
der Anwesenheit eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2-Maske ohne Ausatemventil
oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard getragen werden. FFP-2 Masken
(1/Person) werden von der FH Burgenland bei Bedarf im Service Center zur Verfügung gestellt.

Zusätzlich ist auf dem gesamten FH-Gelände (Innen- und Außenbereich) ein Abstand von 1 Meter
zwischen zwei oder mehreren Personen einzuhalten.

Folgende Sonderregelungen gelten für Lehrveranstaltungen, in denen ein Abstand von 1 Meter nicht
eingehalten werden kann und bei denen aufgrund von Lehranforderungen Körperkontakt erforderlich ist:

   •       Eine FFP2-Maske ist während der gesamten Übung zu tragen.
   •       Zusätzlich wird das Tragen von Handschuhen, sofern dies dem Übungscharakter nicht
           widerspricht, empfohlen.
   •       Alle anderen Maßnahmen der Hände- und Raumhygiene sind einzuhalten.

FFP-2 Masken sowie Einweghandschuhe für Lehrveranstaltungen dieser Art werden seitens der FH
Burgenland zur Verfügung gestellt.

Sollte die Anreise zur FH Burgenland sowie die Abreise in Form einer Fahrtgemeinschaft mit anderen
Personen erfolgen, die nicht die 3 G Regelung erfüllen, so wird das Tragen einer FFP-2 Maske während
der Fahrt ausdrücklich empfohlen. Dieselbe Regelung hat auch für Dienstfahrten von Mitarbeiter*innen
Gültigkeit.

Hände- & Flächendesinfektion
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Vor Betreten und nach Verlassen des FH-Gebäudes ist eine Händedesinfektion durchzuführen. Hierfür
werden Spender mit Desinfektionsmittel an den Ein- & Ausgängen sowie im Gebäude zur Verfügung
gestellt.

Die Flächendesinfektion wird innerhalb der Hygieneplanung der FH Burgenland sichergestellt.

Hygieneplanung

Reinigung: Es wird die Standard Unterhaltsreinigung fortgeführt. Weiters werden täglich am Abend alle
Handläufe, Türschnallen und sonstige häufig benutzte Gegenstände (Druckknöpfe vom Aufzug, …) vom
Reinigungspersonal desinfiziert. Für die Desinfizierung von Arbeitstischen und IT Equipment stehen
Reinigungsmittel zur Verfügung. Dafür ist bei Bedarf jeder selbst verantwortlich. Im Falle eines
Verdachtsfalles, werden auch alle Möbel vom Reinigungspersonal desinfiziert (nur in jenem Bereich, in
welchem sich der „Verdachtsfall“ aufgehalten hat). Eine Nutzung dieser Räumlichkeiten wird für 36h
untersagt.

Unterschiedliche Nutzung von Räumlichkeiten: Alle Räumlichkeiten wurden dahingehend adaptiert, dass
nur die vorgegebene Anzahl an Personen darin Platz findet. Eine Einhaltung dieser Maximalbelegung ist
zwingend einzuhalten – Abweichung davon sind mit den Covid 19- Beauftragten abzusprechen. Für
Laborräumlichkeiten gibt es eigene Regelungen, die vor Beginn der Laborübung bekanntgegeben werden
bzw. werden diese Räumlichkeiten mit besonderen Schutzmaßnahmen ausgestattet.

Belüftungskonzept: Es wird empfohlen, alle 45 Minuten für ca. 10 Minuten die Fenster zu öffnen und eine
natürliche Lüftung (Querlüftung) durchzuführen. Weiters werden alle Lüftungsanlagen bis auf weiteres
mit einem 100%igen Frischluftanteil betrieben. Kühlanlagen, welche mit einem reinen Umluftbetrieb
arbeiten, werden bis auf weiteres nicht in Betrieb genommen. In der Früh vor Beginn der Lehreinheiten
wird eine Lüftung durch das Reinigungspersonal durchgeführt.

Pausenregelung im Studienbetrieb

Eine Pause hat alle 45 Minuten zu erfolgen, die für die Raumbelüftung genutzt werden muss. Während
der Pausenzeiten ist der jeweilige Lehrveranstaltungsraum von allen Personen zu verlassen. Während
dieser Pause hat eine natürliche Belüftung durch das Öffnen von Fenstern und Türen seitens
Lektor*innen und Studierenden zu erfolgen.

Die Pause wird empfohlen von allen Personen im Freigelände zu verbringen. Speisen und Getränke
können schwerpunktmäßig über Jausenautomaten bzw. Buffet/Mensa über eine geregelte Essensausgabe
an den beiden Standorten erworben werden.

Prüfungsplanung

Dort, wo es die Rahmenbedingungen nicht ermöglichen und es didaktisch vertretbar ist, können
Prüfungsformate Online zur Anwendung kommen.

Zeitversetzte Stundenplanung der Departments

Eine zeitversetzte Stundenplanung zwischen den Departments kann an beiden Standorten erfolgen.
Darüber hinaus ist auf eine gestaffelte Pausenregelung der einzelnen Studiengänge zu achten.

Bibliothek
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Folgende Regelungen gelten in Bezug auf die Öffnungszeiten der Bibliotheken:

       in Pinkafeld analog zu den Öffnungszeiten des Service Centers
       in Eisenstadt Mo - Do 9:00 bis 17:00 Uhr,
        Freitag 8:00 bis 17:00 Uhr und
        Samstag 8:00 bis 14:00 Uhr.

Eine Raumbelüftung ist seitens des Bibliothekspersonals alle 45 Minuten durchzuführen.

In Pinkafeld können sich maximal vier, in Eisenstadt maximal 20 Personen gleichzeitig in der Bibliothek
aufhalten. Externe Benutzer*innen können nur nach Terminvereinbarung die Bibliotheken benutzen.

Büroregelung Mitarbeiter*innen

Bei Anwesenheit an der FH Burgenland ist vorrangig das eigene Büro als Sitzplatz zu wählen. Von einer
Verwendung eines anderen Arbeitsplatzes ist grundsätzlich abzusehen. Sollte es unbedingt notwendig
sein, so ist die Auswahl eines anderen Sitzplatzes mit dem Covid-19 Beauftragten des jeweiligen
Standortes abzusprechen.

Anwesenheitszeiten sind mit den Präsenzzeiten der unterschiedlichen Studiengänge bzw. bei sonstigen
Organisationseinheiten mit dem Vorgesetzten abzustimmen. Für das Studiengangsmanagement sind enge
Zeitfenster zu definieren, in denen ein Service für Studierende und Lektor*innen möglich ist.

Es gilt die Empfehlung, dass Mitarbeiter*innen in einem Büro mit einem Mindestabstand von 1 Meter
sitzen sollen. Auf regelmäßige Lüftung ist zu achten. Die Nutzung von Großraumbüros wird in
Rücksprache mit dem Covid-19 Beauftragten des jeweiligen Standortes geregelt.

Beim Betreten des FH-Geländes hat der/die Mitarbeiter*in, der/die die 3G- Regelung nicht erfüllt und
einen Antigen-Schnelltest an der FH absolviert, solange eine Maske zu tragen, bis der 3G-Nachweis
durch das Testergebnis erbracht werden kann. Die allgemeine Regelung zum Tragen einer FFP2-Maske
ist zu beachten.

Die Anwesenheit vor Ort ist über das Raumbuchungssystem in CIS zu dokumentieren und
Kontakterfassungslisten tagesaktuell zu führen.

Nutzung von Besprechungsräumen und Sozialräumen

Zusammenkünfte von mehreren Personen sind aus Präventionsgründen auf das notwendigste Maß zu
reduzieren und technischen Lösungen (z.B. Telefon- oder Videokonferenz) ist der Vorzug zu geben.

In geschlossenen Räumen ist während der Anwesenheit anderer Personen eine Maske zu tragen, wenn
der 3G-Nachweis noch nicht erbracht wurde.

Sind Besprechungen notwendig, sollte der Sicherheitsabstand von einem Meter eingehalten werden. Die
Besprechungsräumlichkeiten sind während und nach Beendigung der Besprechung ausreichend zu lüften.

Pausenräume wie Teeküchen, Sozialräume o.ä. sind bei der Benutzung zu lüften. Gemeinsam benutzte
Gegenstände sind regelmäßig zu desinfizieren.
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Planung von Raumkapazitäten

Für die Anzahl der Personen, die sich in geschlossenen Lehrräumen aufhalten dürfen, gilt der
Raumbesetzungsplan WS 2021/22.

Die vorgesehenen Hörsaal-/Seminarraumkapazitäten (= Anzahl der Personen, die sich in einem Raum
aufhalten dürfen) sind klar ersichtlich vor den Räumlichkeiten auszuhängen.

Die vorgegebenen Raumkapazitäten sind von jeder Person einzuhalten.

Zutritt zum FH-Gebäude und Identifizierung von Hot Spots

Der Zutritt zum FH-Gebäude erfolgt durch beschilderte Ein- & Ausgänge. Es wurden unterschiedliche
Zugangsbereiche geschaffen. Ziel ist es, die Personenströme an den Studienzentren möglichst zu
verdünnen. In den angegebenen Hot Spots ist vermehrt auf die Präventionsmaßnahmen (Abstand halten,
MNS, …) zu achten. Die Informationen sind auf der Website www.fh-burgenland.at abrufbar.

Mitarbeiter*innen können die Gebäude über den regulären Zugang (Haupteingang) betreten.

Das Betretungskonzept wird im Vorfeld kommuniziert (Safe FH-FAQ), durch Beschilderungen
erkenntlich gemacht und ist streng einzuhalten. Ab einer Körpertemperatur von 37,8° ist das Betreten
des FH-Gebäudes untersagt bzw. sofort zu verlassen.

Zutrittsregelungen für die Räumlichkeiten Jormannsdorf/Oberwart sowie Technologiezentrum Eisenstadt
bzw. Pinkafeld werden gesondert festgelegt und vor Ort geregelt.

Ablauf im Covid-19 Infektionsfall

Ausgangssituation: Person meldet sich bei 1450 und Verdachtsfall wird bestätigt

    •   Erstellung der Kontaktliste FH durch STGMT/STGL und Weiterleitung an Behörde durch Safe
        FH Hotline (SFH) an Eisenstadt Magistrat oder BH Oberwart

    •   FH-Kontaktliste (Anwesende) soll enthalten: Name, Anschrift, Tel. Nr, Zeitdauer >15 Min.

    •   STGM versendet Brief an alle Personen auf der FH Kontaktliste

    •   Entscheidung K1/K2 trifft Behörde

    •   STGMT erhebt nach behördlicher Festlegung den KI/K2 Status der Kohorte

    •   STGL entscheidet unter Berücksichtigung des Anteils von geimpften und genesenen Studierenden
        (K2) ob Präsenz-/Online- oder Hybridlehre durchgeführt wird. Rücksprache mit einem der
        Covid-19 Beauftragten (Kleinrath Günter, Mühl Martin, Erwin Gollner) optional möglich

    •   Teilnahme an Vorlesung K2 + FFP 2 Maske (Pflicht auch im Hörsaal) und PCR Test
        (Empfehlung). Lektor*innen können im gekennzeichneten Vortragsbereich ohne FFP-2 Maske sich
        aufhalten
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    •   STGMT/STGL/Lektor*innen überprüft K2 Status aller Anwesenden zu Beginn der Vorlesung

    •   Vorlesung findet quasi im 2G Status statt bis Aufhebung des behördlich festgelegten K-Status
        erfolgt– ab dann 3G Status an FH B wieder relevant

Externe Veranstaltungen

Die Abhaltung von externen Veranstaltungen, wie z.B. bei Forschungsprojekten oder
Projektkooperationen, unterliegen den Safe-FH Regelungen. Größere Veranstaltungen (über 20
Personen) sind mit dem jeweiligem Covid-19 Beauftragten im Vorfeld rechtzeitig abzuklären.

Evaluation
Covid-19 Krisenstab gemäß Vorgabe BMBWF

Für ein effektives Krisenmanagement wurde an der FH Burgenland ein Covid-19 Krisenstab eingerichtet.
Dieser setzt sich aus folgenden Teilbereichen zusammen:

       Stabstelle Corona
       Koordinationsgruppe Corona
       Netzwerk Corona

Eine detaillierte Darstellung des Covid-19 Krisenstabes sowie dessen Aufgabenbereiche sind dem
„Covid-19 Leitfaden für den gesicherten Hochschulbetrieb“ des Bundesministeriums für Bildung,
Wissenschaft und Forschung zu entnehmen.

Covid-19 Beauftragte

Je Standort gibt es ein/e Covid-19 Beauftragte*r, der/die für die Überprüfung der Einhaltung der Covid-
19 Sicherheitsvorgaben am jeweiligen Standort für definierte Aufgabenbereiche zuständig ist. Die
operative Umsetzung von Maßnahmen in Zusammenhang mit Covid-19 hat in Rücksprache mit dem
Covid-19 Beauftragten des jeweiligen Standortes zu erfolgen.

Covid-19 Vertrauenspersonen

Für die operative Umsetzung der Informationen seitens der Corona Stabstelle sind sogenannte
Covid-19 Vertrauenspersonen je Department bzw. Abteilung definiert.

Bei relevanten Vorkommnissen (Verdacht auf Infektionsfall, Nichteinhaltung von Bestimmung etc.) hat
eine Information seitens der Covid-19 Vertrauenspersonen an die Safe –FH Hotline zu erfolgen.

Im Falle eines Lockdowns erfolgt in Kooperation und Zusammenarbeit zwischen den Covid-19
Vertrauenspersonen und dem/der Covid-19 Beauftragten die Umsetzung der eingeleiteten Maßnahmen.

Darüber hinaus besteht eine Informationspflicht an Mitarbeiter*innen im jeweiligen
Verantwortungsbereich der Covid-19 Vertrauensperson.

Fiebermessung
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Sollten bei einer Person, die sich an der FH Burgenland befindet, Fiebersymptome auftreten, so steht zur
Abklärung ein Fiebermessgerät je Standort zur Verfügung. Die Fiebermessung erfolgt in jener
Räumlichkeit, in der sich diejenige Person befindet unter Verwendung spezieller Schutzkleidung
(Handschuhe & FFP 2 Maske). Die Schutzkleidung sowie Fiebermessgeräte sind an beiden Standorten im
Erste-Hilfe-Raum hinterlegt. Bei positiver Fiebermessung (über 37,8°) hat umgehend eine Meldung an die
Safe-FH Hotline der FH Burgenland zu erfolgen. Die jeweilige Person mit Fieber hat das Gebäude
umgehend zu verlassen.

Contact Tracing

Um potentielle Kontaktpersonen im Falle eines Covid-19 Verdachtsfalls bzw. eines Infektionsfalles rasch
ausfindig machen zu können, haben Mitarbeiter*innen, Lektor*innen und Studierende eigenständig eine
Kontaktdatenerfassung durchzuführen. Für die Erfassung von Kontakten am Gelände der FH Burgenland
werden Dokumentvorlagen zur Verfügung gestellt.

Es sind jene Kontakte zur erfassen, die am Gelände der FH Burgenland stattgefunden haben und eine
Kontaktzeit von fünf Minuten überschreiten. Darüber hinaus ist ebenso die Räumlichkeit, in der der
Kontakt stattgefunden hat, zu erfassen. Sollte ein Verdachtsfall bzw. ein Infektionsfall eintreten, muss die
Kontaktliste an die Safe-FH Hotline der FH Burgenland zur Weiterleitung an die zuständigen Behörden
abgegeben werden.

Kontakte, die innerhalb einer Lehrveranstaltung stattgefunden haben, müssen nicht in die
Kontaktdatenerfassung aufgenommen werden. Kontakte dieser Art werden vom jeweiligen
Studiengangsoffice durch Verwendung von Anwesenheitslisten erfasst.
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Anhang
Vorgehen Covid-19 Verdachtsfall

Quelle: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (2020)
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Piktogramm zur Kommunikation der Covid-19 Maßnahmen
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Zutrittspläne
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Covid-19 Krisenstab FH Burgenland
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