RAUS AUS DER DEFENSIVE - STELLUNGNAHME - VENRO

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STELLUNGNAHME

RAUS AUS DER DEFENSIVE
Humanitäres Völkerrecht stärken
und humanitäre Helfer_innen weltweit schützen

Die Zahl der Menschen, die weltweit auf humani-              wird die essentielle Bedeutung des Schutzes huma-
täre Hilfe angewiesen sind, ist in den vergangenen           nitärer Helfer_innen unterstrichen.4 Während sei-
Jahren stetig gestiegen. Gleichzeitig schrumpft der          ner Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat 2019-2020
Raum für humanitäre Organisationen, um diese                 und der Ratspräsidentschaft der Europäischen
Menschen zu unterstützen. Humanitäre Helfer_in-              Union (EU) von Juli bis Dezember 2020 setzte
nen werden immer öfter Opfer von gezielten Angrif-           Deutschland einen Schwerpunkt auf die Stärkung
fen, die sich in den letzten 20 Jahren vervielfacht          des humanitären Völkerrechts und die Wahrung des
haben. Allein im Jahr 2019 wurden 277 schwere                Handlungsraumes humanitärer Organisationen.
Vorfälle mit 483 betroffenen humanitären Hel-
fer_innen dokumentiert.1 Diese Entwicklung trifft            Auch im Jahr 2020 gab es zahlreiche Berichte über
alle humanitären Akteur_innen, von den Organisati-           Angriffe auf humanitäre Helfer_innen. Humanitäres
onen der Vereinten Nationen (UN), über die Rot-              Völkerrecht und humanitäre Prinzipien werden
kreuz- und Rothalbmond-Bewegung bis zu internati-            weltweit missachtet. Nach wie vor garantieren
onalen, nationalen und lokalen Nichtregierungsor-            diese Grundsätze den Schutz der betroffenen Zivil-
ganisationen (NRO). Nationale und lokale Helfer_in-          bevölkerung und der humanitären Helfer_innen, so-
nen sind den Gefahren jedoch in besonderem Maße              dass Deutschland weiterhin für ihre uneinge-
ausgesetzt: Von den 483 Betroffenen 2019 waren               schränkte Achtung eintreten muss. Dabei gilt es, ein
456 Personen nationale und 27 internationale Hel-            besonderes Augenmerk auf die Verurteilung und
fer_innen.                                                   Aufklärung von Verbrechen gegen nationale und lo-
                                                             kale Helfer_innen zu richten.
Der Schutz humanitärer Helfer_innen ist ein zentra-
les Anliegen des humanitären Völkerrechts und der            Politischen Druck erhöhen und
Menschenrechte. Beispielsweise gehören laut Römi-            bestehende Initiativen umsetzen
schem Statut des Internationalen Strafgerichtshofs
„vorsätzliche Angriffe auf Personal, Einrichtungen,          Weltweit stellen humanitäre Helfer_innen mit gro-
[…], die an einer humanitären Hilfsmission […] be-           ßem persönlichen Einsatz die Versorgung der notlei-
teiligt sind“, in bewaffneten Konflikten zu den              denden Zivilbevölkerung sicher. Es ist Aufgabe und
Kriegsverbrechen.2 Dies bekräftigte der UN-Sicher-           Verpflichtung der internationalen Gemeinschaft, ih-
heitsrat 2003.3 Auch in jüngeren UN-Resolutionen             ren Schutz zu garantieren und konkrete Schritte zur
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   Aid Worker Security Database (2020): ↘ Major attacks           UN-Sicherheitsrat (2014): ↘ Security Council resolu-
   on aid workers: Summary statistics                             tion 2175 (2014) on protection of humanitarian per-
 2
   Artikel 8 (2) des ↘ Römischen Statut des Internationa-         sonnel and UN and associated personnel in armed
   len Strafgerichtshofs                                          conflict und UN-Sicherheitsrat (2016): ↘ Security
 3
   UN-Sicherheitsrat (2003): ↘ Resolution 1502 (2003) on          Council resolution 2286 (2016) on protection of the
   Protection of United Nations personnel, associated per-        wounded and sick, medical personnel and humani-
   sonnel and humanitarian personnel in conflict zones            tarian personnel in armed conflict.
STELLUNGNAHME

Umsetzung der vorhandenen Resolutionen und Re-                fördern, beispielsweise über das Trainingscen-
gelungen des humanitären Völkerrechts zu ergrei-              ter des Internationalen Komitees vom Roten
fen.                                                          Kreuz und für nichtstaatliche bewaffnete Ak-
                                                              teur_innen über NRO wie Geneva Call.
Hierbei trägt Deutschland als einer der größten Ge-
ber humanitärer Hilfe eine besondere Verantwor-           •   in der Ertüchtigungsinitiative und bei Maßnah-
tung. Wir begrüßen daher den 2019 von Deutsch-                men zur Sicherheitssektorreform Fortbildungs-
land und Frankreich initiierten „Humanitarian Call            komponenten zum humanitären Völkerrecht für
for Action“5 als internationale Initiative, um huma-          staatliche Sicherheitsakteur_innen zu verstär-
nitäres Völkerrecht zu stärken. Bisher unterstützen           ken.
46 Länder diese Initiative. Der Call for Action ist ein
wichtiger Schritt, der aber noch Wirkung für den          •   der Politisierung von humanitärer Hilfe, insbe-
Schutz humanitärer Helfer_innen entfalten muss.               sondere in komplexen Konfliktsituationen, ent-
                                                              gegenzuwirken, um eine Gefährdung der Mitar-
Wir erwarten von der Bundesregierung,                         beitenden humanitärer Organisationen zu be-
                                                              grenzen. Die Empfehlungen zur Interaktion zwi-
•      weiterhin alle Angriffe auf humanitäre Hel-            schen VENRO-Mitgliedsorganisationen und der
       fer_innen und ihre Infrastruktur zu verurteilen        Bundeswehr von 20136 können hier als Orien-
       und sich dafür einzusetzen, dass diese Angriffe        tierung dienen. Die Sichtbarkeit der Bundesre-
       Gegenstand unparteiischer und unabhängiger             gierung als Fördermittelgeberin in besonders
       Ermittlungen und strafrechtlicher Verfolgung           sensiblen Konfliktregionen sollte im Hinblick auf
       werden.                                                Sicherheitsrisiken flexibel gehandhabt werden.

•      die Umsetzung des „Humanitarian Call for Ac-       Angriffe auf humanitäre Helfer_innen
       tion“ voranzutreiben und einen entsprechen-        lückenlos dokumentieren und
       den Arbeitsplan zu entwickeln.                     Straflosigkeit aktiv bekämpfen

•      mit Frankreich die Einrichtung einer Gemeinsa-     Es gibt bisher keine zentrale, international aner-
       men Kommission zu prüfen. In dieser Kommis-        kannte Stelle für eine systematische Dokumentation
       sion sollten sich die Unterzeichnerstaaten des     von Angriffen. Diese könnte zusätzliche Aufmerk-
       „Humanitarian Call for Action“, nationale und      samkeit für die Situation der Helfer_innen und die
       internationale NRO, internationale Organisatio-    verschiedenen Risikofaktoren schaffen und dadurch
       nen sowie Expert_innen regelmäßig über den         zu einem besseren Schutz von Helfer_innen beitra-
       Umsetzungsstand und bewährte Verfahren aus-        gen. So gibt es beispielsweise unterschiedliche Risi-
       tauschen.                                          ken für lokale und internationale Helfer_innen, aber
                                                          auch geschlechtsabhängige Risikofaktoren. Männer
•      Bemühungen für eine bessere Vermittlung von        haben insgesamt ein höheres Risiko, im Rahmen ei-
       Kenntnissen über humanitäres Völkerrecht und       ner humanitären Arbeit Opfer schwerer Angriffe
       humanitäre Prinzipien zu unterstützen. Die Bun-    wie Tötungen oder Entführungen zu werden, als
       desregierung sollte Schulungen von staatlichen     Frauen. Im Vergleich sind Helferinnen jedoch über-
       und nichtstaatlichen Akteur_innen vermehrt

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    Auswärtiges Amt (2019): ↘ Humanitarian Call for Ac-    VENRO (2015): ↘ Empfehlungen zur Interaktion zwi-
    tion                                                  schen VENRO-Mitgliedsorganisationen und der Bundes-
                                                          wehr

                                               www.venro.org                                              2
STELLUNGNAHME

proportional stark von sexueller Gewalt wie Verge-        •   politischen Druck auf nationale Regierungen
waltigungen betroffen.7 Eine zentrale Stelle könnte           auszuüben, die nicht gewillt sind, Angriffe auf
den Forderungen, die Täter_innen zur Rechenschaft             humanitäre Helfer_innen in ihrem Land aufzu-
zu ziehen, mehr Gewicht verleihen.                            klären und die Täter_innen strafrechtlich zu
                                                              verfolgen. Die Bundesregierung sollte hierzu ge-
Eine der größten Herausforderungen bei Angriffen              meinsam mit europäischen und internationalen
auf humanitäre Helfer_innen stellt die strafrechtli-          Partner_innen diplomatische und außenpoliti-
che Verfolgung der Täter_innen dar. Die internatio-           sche Maßnahmen prüfen. Dabei muss sie si-
nale Gemeinschaft muss die notwendigen Kapazitä-              cherstellen, dass die ergriffenen Maßnahmen
ten bestehender internationaler und nationaler Jus-           die Bereitstellung humanitärer Hilfe nicht be-
tizmechanismen für eine unabhängige strafrechtli-             einträchtigen.
che Verfolgung stärken, um die weitverbreitete
Straflosigkeit zu beenden. Deutschland übernimmt          •   sich zusätzlich zu bemühen, gemeinsam mit an-
in der internationalen Strafverfolgung eine Vorrei-           deren Staaten, Fälle von Angriffen auf humani-
terrolle, beispielsweise bei der Umsetzung des                täre Helfer_innen an geeignete Justizmechanis-
Weltrechtsprinzips.8 Hiervon zeugt zum Beispiel der           men zu überweisen, beispielsweise an den In-
weltweit erste Prozess zu Staatsfolter in Syrien vor          ternationalen Strafgerichtshof.
dem Oberlandesgericht in Koblenz. Auch bei der
strafrechtlichen Verfolgung von Angriffen auf huma-       •   gemäß dem Weltrechtsprinzip die strafrechtli-
nitäre Helfer_innen sollte Deutschland diesem An-             che Verfolgung von Angriffen auf humanitäre
spruch gerecht werden.                                        Helfer_innen in Deutschland zu ermöglichen.
                                                              Hierfür sollte die Bundesregierung die Kapazitä-
Wir erwarten von der Bundesregierung,                         ten deutscher Gerichte und Behörden stärken.

•   die Einsetzung eines oder einer Sonderbericht-        •   praktische Unterstützung für betroffene huma-
    erstatter_in für den Schutz humanitärer Hel-              nitäre Helfer_innen unabhängig ihrer Nationali-
    fer_innen bei den UN voranzutreiben. Dieses               tät zu leisten. Dies umfasst den Zugang zu psy-
    Amt muss finanziell und personell angemessen              chosozialer Unterstützung, Rechtshilfe sowie fi-
    ausgestattet sein und braucht ausreichenden               nanzieller Hilfe. Zudem bedarf es der Ausstel-
    politischen Rückhalt. Der oder die Sonderbe-              lung humanitärer Visa oder Visa für eine tempo-
    richterstatter_in sollte in Zusammenarbeit mit            räre Umsiedlung humanitärer Helfer_innen, die
    dem Büro der Vereinten Nationen für die Koor-             sich in unmittelbarer Gefahr befinden, durch
    dinierung humanitärer Angelegenheiten An-                 Deutschland. Die Bundesregierung fordern wir
    griffe auf humanitäre Helfer_innen systema-               auf, sich dabei eng mit europäischen Part-
    tisch dokumentieren und regelmäßig an rele-               ner_innen abzustimmen und mittelfristig eine
    vante UN-Gremien berichten, auch über den                 europäische Initiative nach dem Vorbild des EU
    Stand der strafrechtlichen Verfolgung.                    Human Rights Defenders Mechanism9 anzustre-
                                                              ben.

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7
  Aid Worker Security Report 2019 (updated): ↘ Speaka-      ers. Access to Justice in Europe for Victims of Interna-
  ble: Addressing sexual violence and gender-based risk     tional Crimes
                                                          9
  in humanitarian aid                                       EU Human Rights Defenders Mechanism: ↘ ProtectDe-
8
  FIDH, ECCHR, REDRESS (2020): ↘ Breaking Down Barri-       fenders.eu

                                             www.venro.org                                                     3
STELLUNGNAHME

Maßnahmen zur Terrorismus-                                    •   zusätzlich dafür einzutreten, dass die Auswir-
bekämpfung dürfen sich nicht negativ                              kungen von Sanktionsregimen auf die Zivilbe-
auf humanitäre Hilfe auswirken                                    völkerung und auf humanitäre Maßnahmen von
                                                                  der UN und der EU systematisch überwacht
Die Anstrengungen zur nationalen und internationa-                werden. Rückmeldungen von NRO zu den hu-
len Bekämpfung des Terrorismus wurden in den                      manitären Auswirkungen von Sanktionen müs-
vergangenen Jahren verstärkt. In zahlreichen Reso-                sen berücksichtigt werden.
lutionen der UN und der EU sowie in nationalen Ge-
setzen sind Kontrollmaßnahmen festgelegt, um den              •   über die deutschen Auslandsvertretungen und
Terrorismus einzudämmen. Im Finanzsektor reagie-                  gemeinsam mit der EU den Dialog mit Staaten
ren Banken auf Gesetze und Regelungen zuneh-                      zu suchen, deren nationalen Gesetze und Sank-
mend mit Strategien der Risikovermeidung.10 Ange-                 tionen die Leistung humanitärer Hilfe beein-
sichts der vielfältigen internationalen und nationa-              trächtigen, und für die Aufnahme humanitärer
len Regelungen fehlt es häufig an eindeutigen Vor-                Ausnahmen zu werben. Ein prominentes Bei-
gaben und einem gemeinsamen Verständnis der be-                   spiel ist die Regierung der USA.
stehenden Bestimmungen.
                                                              •   rechtliche Unklarheiten hinsichtlich der Anwen-
Das Spannungsfeld zwischen Maßnahmen zur Ter-                     dung von Sanktionen und dem Erlangen huma-
rorismusbekämpfung und humanitärer Hilfe wächst.                  nitärer Ausnahmegenehmigungen auszuräu-
Anti-Terrorismus-Maßnahmen schaffen vermehrt                      men und Erwartungen und Regelungen inner-
Sicherheits- und Rechtsrisiken für humanitäre Orga-               halb der Zuwendungspraxis zu erläutern. Die
nisationen und ihre Mitarbeitenden. Wer für eine                  Bundesregierung sollte hierfür klare Ansprech-
humanitäre Organisation im Gaza-Streifen oder in                  personen für NRO bei der Bundesbank und dem
oppositionskontrollierten Gebieten in Syrien arbei-               Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
tet, könnte strafrechtlich verfolgt werden. Anti-Ter-             benennen und ein kurzes Verfahren für die Ge-
rorismus-Maßnahmen erhöhen die operationellen                     nehmigung von Ausnahmeregelungen festle-
Kosten für Hilfsmaßnahmen. Der Zugang zu essenzi-                 gen.
ellen Finanzdienstleistungen wie Banküberweisun-
gen wird genauso erschwert wie der Zugang zu not-             •   öffentlich zu bekräftigen, dass die Bundesregie-
leidenden Bevölkerungsgruppen. Ohne Ausnah-                       rung und ihre Ministerien innerhalb ihrer Zu-
meregelungen für humanitäre Operationen stehen                    wendungspraxis im Zusammenhang mit huma-
Anti-Terrorismus-Maßnahmen damit im Wider-                        nitären Hilfsmaßnahmen weder eine Sicher-
spruch zum humanitären Völkerrecht und den hu-                    heitsüberprüfung von Empfänger_innen der
manitären Prinzipien.                                             Maßnahmen noch die Erhebung und Übermitt-
                                                                  lung persönlicher Daten der Empfänger_innen
Wir erwarten von der Bundesregierung,                             fordern wird. Die Bundesregierung sollte diese
                                                                  Haltung auch innerhalb der EU und der Good
•    sich für die regelmäßige Aufnahme humanitärer                Humanitarian Donorship Initiative vertreten.
     Ausnahmen in relevanten Sanktionsregimen
     und Resolutionen des UN-Sicherheitsrates und             •   einen regelmäßigen Dreiparteien-Dialog zwi-
     der EU einzusetzen.                                          schen Regierung (Kanzleramt, Auswärtiges Amt,
                                                                  Bundesministerium für wirtschaftliche Zusam-

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10
  VENRO (2020): ↘ Preventing terrorist financing in the       (2019): ↘ Noch Ausnahme oder schon Normalfall? Die
 NPO sector: Measures to mitigate the risk of terrorist fi-   Zusammenarbeit mit fragilen Staaten
 nancing in the NPO sector in Germany und VENRO

                                                www.venro.org                                                4
STELLUNGNAHME

    menarbeit und Entwicklung sowie Bundesan-
    stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), Banken-
    verband und VENRO zu etablieren. Dieser sollte
    auf Leitungsebene stattfinden und mit dem Ziel
    geführt werden, die Behinderungen humanitä-
    rer Maßnahmen zu vermeiden.

Mit dem Jahr 2020 endete auch Deutschlands Mit-
gliedschaft im UN-Sicherheitsrat und die deutsche
EU-Ratspräsidentschaft. Die Stärkung des humanitä-
ren Völkerrechts, der Schutz humanitärer Helfer_in-
nen und die Gestaltung einer Terrorismusbekämp-
fung, die die Bereitstellung lebensnotwendiger hu-
manitärer Hilfe nicht beeinträchtigt, bleiben we-
sentliche Aufgaben der internationalen Gemein-
schaft. Wir fordern die Bundesregierung auf, auch
weiterhin Verantwortung zu übernehmen und diese
Anliegen auf internationaler und europäischer
Ebene aktiv voranzutreiben.

 IMPRESSUM
   Herausgeber                                             Redaktion
   Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe        Maya Krille
   deutscher Nichtregierungsorganisationen e. V. (VENRO)
   Stresemannstraße 72, 10963 Berlin                       Endredaktion
                                                           Janna Völker
   Telefon: 030/2 63 92 99-10
   E-Mail: sekretariat@venro.org                           Berlin, Januar 2021

                                              www.venro.org                      5
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