SARS-COV-2 - SCHUTZSTANDARD KINDERTAGESBETREUUNG - STAND: 25. SEPTEMBER 2020 - DGUV PUBLIKATIONEN

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SARS-COV-2 - SCHUTZSTANDARD KINDERTAGESBETREUUNG - STAND: 25. SEPTEMBER 2020 - DGUV PUBLIKATIONEN
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Stand: 25. September 2020

SARS-CoV-2 – Schutzstandard Kindertagesbetreuung
                                                            Download unter: www.dguv.de/publikationen Webcode: p021493

Betreuen in der Epidemie – mehr Sicherheit und Gesundheit in
Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege
Grundlage für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der      Der SARS-CoV-2 Schutzstandard Kindertagesbetreuung
Arbeit in Zeiten der SARS-CoV-2-Epidemie bildet der         berücksichtigt die bisherigen Erkenntnisse im Umgang
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministe-         mit dem neuartigen Coronavirus und wird auf der Grundla-
riums für Arbeit und Soziales (BMAS).                       ge von aktuellen wissenschaftlichen und politischen Ent-
In der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel werden für den Zeit-   wicklungen ständig angepasst. Gleichzeitig respektiert er,
raum der Epidemie die Anforderungen der Verordnungen        vor dem Hintergrund der föderalen Struktur und Zustän-
zum Arbeitsschutzgesetz hinsichtlich des Infektions-        digkeiten in den Ländern, die daraus resultierenden
schutzes konkretisiert. Darauf aufbauend formuliert der     Handlungsspielräume. Bei der Umsetzung konkreter Maß-
vorliegende SARS-CoV-2 - Schutzstandard Kindertagesbe-      nahmen sind die landesspezifischen Vorgaben und Emp-
treuung branchenspezifische Empfehlungen zur Umset-         fehlungen der zuständigen Ministerien ergänzend zu be-
zung von Schutzmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen        rücksichtigen. In einigen Bundesländern stellen die
und Kindertagespflege.                                      Unfallversicherungsträger auch landesspezifische Hilfen
                                                            zur Verfügung.
   SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard des Bundesminis-
teriums für Arbeit und Soziales (BMAS)                         Informationen der Unfallkassen, Berufsgenossen-
www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwer-             schaften und Bundesländer
punkte/sars-cov-2-arbeitsschutzstandard.pdf?__              www.dguv.de    Webcode: d2315
blob=publicationFile&v=2
                                                            Um diese Ziele zu erreichen, sollen bei der Festlegung
  SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel                             und Umsetzung des Maßnahmenkonzeptes für Kinderta-
www.baua.de/DE/Services/Presse/Pressemitteilun-             gesbetreuung folgende Aspekte berücksichtigt werden.
gen/2020/08/pm029-20.html                                   Die Rangfolge der Schutzmaßnahmen ergibt sich dabei
                                                            aus den Grundsätzen des § 4 ArbSchG (TOP-Prinzip):
                                                            ­technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatori-
                                                            schen Maßnahmen und diese wiederum Vorrang vor per-

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sonenbezogenen Maßnahmen. Zudem sind die Schutz-            Soweit die Abstandsregel zwischen Erwachsenen nicht
maßnahmen sachgerecht miteinander zu verknüpfen             eingehalten werden kann, sollen diese Mund-Nase-Bede-
(Paket):                                                    ckungen tragen.
• Gestaltung der Arbeits- und Betreuungsumgebung, u. a.
  durch Sicherstellung ausreichender Lüftung und der        Die folgenden Schutzmaßnahmen richten sich an alle in
  Abstandsregel zwischen Erwachsenen.                       der Kindertagesbetreuung befindlichen Personen wie
• Kontaktreduzierung, u. a. durch Bildung von festen        Beschäftigte, Kinder, Erziehungsberechtigte sowie sonsti-
  Gruppen.                                                  ge Personen, die sich in der Einrichtung aufhalten.
• Hygiene und Reinigung, durch u. a. regelmäßiges Hän-      Für Kinder in Horten sollen in Abhängigkeit von den räum-
  dewaschen und Oberflächenreinigung                        lichen Voraussetzungen und der organisatorischen Ein-
• allgemeine Verhaltensregeln, z. B. zu Hause bleiben bei   bindung die altersgerechten Regelungen aus den Schutz-
  Krankheitssymptomen.                                      standards Kindertagesbetreuung oder Schule umgesetzt
                                                            werden.

Maßnahmenkonzept Kindertagesbetreuung
für zeitlich befristete zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2

Gefährdungsbeurteilung

               Verantwortlich für die Sicherheit und Ge-    geseinrichtungen und in der Großtagespflege mit ange-
               sundheit von Beschäftigten und Kindern       stellten pädagogischen Fachkräften zu überprüfen und
               in der Kindertagesbetreuung sind grund-      ggf. zu aktualisieren sowie mit den betrieblichen
               sätzlich die Träger der Einrichtungen oder   Interessenvertretungen abzustimmen. Dabei können
               die selbstständig tätigen Kindertagespfle-   Betriebsarzt/Betriebsärztin und Fachkraft für Arbeitssi-
               gepersonen.                                  cherheit unterstützen. Neben dem Ermitteln und Bewer-
                                                            ten der Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit sind
Rechtliche Grundlage bilden das staatliche Arbeitsschutz-   die Festlegung und Durchführung geeigneter Maßnahmen
recht und die Vorschriften der Unfallversicherungsträger.   zur Vermeidung und Verminderung einer SARS-CoV-2 Aus-
Das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV Vorschrift 1 (Un-      breitung ein wesentlicher Bestandteil der Gefährdungsbe-
fallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“)       urteilung.
verpflichten den Arbeitgebenden bzw. den Unternehmer
zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit eine       Insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung und Ein­
Gefährdungsbeurteilung für Beschäftigte bzw. Versicher-     haltung verhaltensbezogener Maßnahmen ist ein Mit­
te, d. h. auch für Kinder durchzuführen und bedarfsweise    wirken aller Beteiligten erforderlich, um ein adäquates
zu aktualisieren. Dies schließt die Verantwortung für die   Sicherheitsbewusstsein zu entwickeln und aufrecht zu
Umsetzung zusätzlicher Infektionsschutzmaßnahmen im         erhalten. Jeder einzelne muss im Rahmen seiner Möglich-
Rahmen der Kindertagesbetreuung ein. Die Gefährdungs-       keiten Verantwortung übernehmen.
beurteilung ist aufgrund der Corona-Epidemie in Kinderta-

Hygienepläne

               Auf Grundlage des Infektionsschutzgeset-     werden in den einzelnen Bundesländern, zum Teil auch
               zes sind Kindertagesbetreuungseinrich-       durch die Kommunen, zur Verfügung gestellt und sind an
               tungen u. a. verpflichtet, einen Hygiene-    die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort anzupassen.
               plan zu erstellen. Musterhygienepläne

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Krisenstab

               Der Träger oder die verantwortliche Per-      Maßnahmen und unterstützt bei der Kontrolle ihrer Wirk-
               son hat sich stets über aktuelle Entwick-     samkeit. Alternativ kann die Bildung eines Krisenstabs
               lungen und Anpassungen von Vorgaben           oder -teams helfen, den besonderen Herausforderungen
               zu informieren und soll diese aktiv auf-      mit der Corona-Epidemie begegnen zu können und ein-
               greifen und kommunizieren.                    richtungsspezifische Maßnahmen umzusetzen. Beteiligte
                                                             sind z. B. Träger, Leitung, Beschäftigtenvertretung, Eltern-
Existiert ein Arbeitsschutzausschuss, koordiniert dieser     vertretung, Betriebsärztin/Betriebsarzt, Fachkraft für
zeitnah die Umsetzung der zusätzlichen Infektionsschutz-­    Arbeitssicherheit und ggf. weitere Personen.

Besondere technische Maßnahmen
Arbeitsplatzgestaltung

                Wichtigste Maßnahme ist die strikte Ein-     Hinweisschilder und Bodenmarkierungen aufgebracht
     1,5 m      haltung der Abstandsregel (mindestens        werden. Auch transparente Abtrennungen z. B. an der
                1,5 m) zwischen Mitarbeiterinnen und         Rezeption/Empfangstheke (soweit vorhanden) oder in
                Mitarbeitern, Erziehungsberechtigten und     Besprechungsbereichen können zu einer Verminderung
                sonstigen Erwachsenen.                       der Übertragungsgefahr von Infektionen beitragen.

Zur Unterstützung des Abstandgebotes sollten in Berei-       Die Anzahl der sich gleichzeitig im Leitungsbüro aufhal-
chen mit Publikumsverkehr, d. h. vornehmlich im Ein-         tenden Personen sollte soweit notwendig beschränkt
gangsbereich und Leitungsbüro bei Bedarf ergänzend           werden.

Gemeinschaftsräume, Sanitärräume und Pausenräume

                Zur Vermeidung von Infektionen trägt die     Eine sofortige gezielte Desinfektion von Flächen und
                regelmäßige Reinigung von (Hand-) Kon-       Gegenständen ist nur bei sichtbarer Verunreinigung durch
                taktflächen, insbesondere Türklinken und     Körpersekrete (z. B. Erbrochenes, Stuhl, Urin, Blut) not-
                Handläufen, mit einem handelsüblichen        wendig.
                Haushaltsreiniger bei.
                                                             Für die Reinigung und Hygiene der Hände sind an leicht
Dies gilt vor allem in Gemeinschaftsräumen, Sanitärräu-      erreichbaren Waschgelegenheiten mit fließendem Wasser
men und Pausenräumen. Zu den Gemeinschaftsräumen             ausreichend hautschonende Flüssigseife und Einrichtun-
zählen Gruppen-, Gruppennebenräume, Schlafräume,             gen zum hygienischen Trocknen der Hände (Einmalhand-
(Spiel-) Flure, Verpflegungsbereiche und Mehrzweckräu-       tücher aus Papier oder Textil) vorzuhalten; bei kindbezo-
me usw. In U-3 Bereichen zählen zu den Kontaktflächen        genen Handtüchern wird auf ausreichenden Abstand und
auch Fußböden.                                               regelmäßigen Wechsel geachtet. Wünschenswert wären
                                                             daneben die Bereitstellung von Hautschutz- und Pflege-
Die Reinigungsintervalle sind bedarfsgerecht anzupas-        mitteln für Beschäftigte und Kinder.
sen. Sanitärräume sind arbeitstäglich mindestens einmal
zu reinigen.                                                 In Pausen- und/oder anderen für Besprechungen genutz-
                                                             ten Räumen ist ein ausreichender Abstand zwischen den
Die Anwendung von Desinfektionsmitteln bleibt auf die        Beschäftigten sicherzustellen, z. B. durch ein entspre-
im Hygieneplan vorgesehenen Tätigkeiten beschränkt. Es       chendes Aufstellen der Möbel.
sind keine routinemäßigen Flächendesinfektionsmaßnah-
men (Böden, Möbel, Sanitärbereiche) erforderlich. Auch
bei Flächen, die häufig berührt werden, reicht eine Reini-
gung mit einem handelsüblichen Haushaltsreiniger aus.

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Lüftung

                In allen Räumen muss ausreichend ge-            Filter verfügen oder ein hoher Außenluftanteil zugeführt
                sundheitlich zuträgliche Atemluft vorhan-       wird. Die Betriebszeiten sollen vor und nach der Nut-
                den sein. Durch verstärktes Lüften, d.h.        zungszeit der Räume ausgeweitet werden, sofern kein
                insbesondere durch eine Erhöhung der            Dauerbetrieb erfolgt.
                Frequenz, durch eine Ausdehnung der
                Lüftungszeiten oder eine Erhöhung des           Im Betrieb von RLT-Anlagen mit Außenluftanteil ist dieser
Luftvolumenstroms, kann die Konzentration von mögli-            möglichst zu erhöhen, um die Konzentration möglicher-
cherweise in der Raumluft vorhandenen virenbelasteten           weise virenbelasteter Aerosole zu reduzieren.
Aerosolen reduziert werden.
                                                                RLT-Anlagen in Sanitärräumen sollen während der
Als Indikator für eine gute Raumluft kann die CO2-Konzen-       Öffnungszeiten der Einrichtungen dauerhaft betrieben
tration herangezogen werden. Der allgemein als akzepta-         werden.
bel eingestufte Wert von 1.000 ppm sollte in der Zeit der
Epidemie soweit wie möglich unterschritten werden. Mit          Ein Umluftbetrieb von RLT-Anlagen ohne geeignete Filter
der CO2-App (Rechner und Timer) des Instituts für Arbeits-      (z. B. H13- oder besser H14-Schwebstofffilter nach
schutz (IFA) lässt sich überschlägig die CO2-Konzentration      DIN EN 1822-1:2019-10) ist nach Möglichkeit zu vermeiden.
in Räumen berechnen und die optimale Zeit und Frequenz
zur Lüftung eines Raumes bestimmen. Zur Überprüfung             Der Einsatz von Geräten im Umluftbetrieb (wie Ventilato-
der Luftqualität kann der Einsatz einer CO2-Ampel oder          ren, (Split-)Klimaanlagen oder Heizlüfter) soll in Gemein-
eine CO2-Messung hilfreich sein.                                schaftsräumen i.d.R. nicht erfolgen, da keine Absenkung
                                                                der Aerosolkonzentrationen durch Zuführung von Außen-
Die einfachste Form der Lüftung ist die Fensterlüftung.         luft erfolgt.
Diese soll als Stoßlüftung über die gesamte Öffnungsflä-
che der Fenster vor Beginn der Tätigkeitsaufnahme und           Kann in einem Raum keine ausreichend gesundheitlich
dann in regelmäßigen Abständen erfolgen. So soll z. B. in       zuträgliche Atemluft sichergestellt werden, kann dieser
Anlehnung an die Empfehlung der Arbeitsstättenregel             nicht genutzt werden.
ASR A3.6 für Büroräume mindestens alle 60 Minuten, bei
Besprechungen mindestens alle 20 Minuten für 3 Minuten             „Infektionsschutzgerechtes Lüften“, Empfehlungen der
(im Winter) bis 10 Minuten (im Sommer) gelüftet werden.         Bundesregierung
                                                                www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Thema-
In Abhängigkeit von der konkreten Situation vor Ort sollte      Arbeitsschutz/infektionsschutzgerechtes-lueften.html
zur Sicherstellung eines ausreichenden Luftwechsels ein
Lüftungsplan für alle regelmäßig genutzten Räume der               Infektionsschutzgerechtes Lüften - Hinweise und Maß-
Einrichtung aufgestellt werden.                                 nahmen in Zeiten der SARS-CoV-2-Epidemie, BAuA
                                                                www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Fokus/Luef-
Geöffnete Fenster können eine Absturzgefahr darstellen,         tung.html
z. B. wenn Kinder auf Fensterbänke klettern. Dieser Gefahr
muss mit einer angemessenen Aufsicht (z. B. ständige               „SARS-CoV-2: Empfehlungen zum Lüftungsverhalten an
Beobachtung) begegnet werden.                                   Innenraumarbeitsplätzen“ des Fachbereichs Verwaltung
                                                                der DGUV www.dguv.de Webcode: p021576
Das Übertragungsrisiko über Raumlufttechnische Anlagen
(RLT-Anlagen) wird nach gegenwärtigem Kenntnisstand               CO2-App Institut für Arbeitsschutz (IFA)
insgesamt als gering eingestuft, wenn sie über geeignete        www.dguv.de Webcode: d1182599

Homeoffice

                Homeoffice kann ein Angebot für Beschäf-        prozessen der Kinder etc.) sollten, wenn möglich, nicht
                tigte, die einer Risikogruppe angehören,        in der Einrichtung, sondern im Homeoffice ausgeführt
                oder für Beschäftigte, die Betreuungs-          werden.
                pflichten (z. B. Kinder oder pflegebedürftige
                Angehörige) nachkommen müssen, sein.            Für das Arbeiten im Homeoffice gelten das Arbeitsschutz-
                                                                gesetz und das Arbeitszeitgesetz. Beschäftigte sind ent-
Büroarbeiten (z. B. Ausarbeitung von Betreuungsangebo-          sprechend zu unterweisen, insbesondere im Hinblick auf
ten und Projekten, Dokumentationen von Entwicklungs-            Arbeitszeiten, notwendige Dokumentation, ergonomische

                                                                                                                       4/12
Arbeitsplatzgestaltung und Nutzung von Arbeitsmitteln,         Tipps zum Homeoffice mit Kindern
Sitzhaltung und Bewegungspausen.                             www.dguv.de    Webcode: dp1317907

Auf den Webseiten der DGUV und der Initiative Neue Qua-        Herausforderung Homeoffice
lität der Arbeit (INQA) sind Empfehlungen für Arbeitgeben-   www.kommmitmensch.de
de und Beschäftigte zum sicheren und gesunden Arbeiten
im Homeoffice zu finden.                                       Was Sie über die Arbeit im Home-Office wissen müssen
                                                             www.inqa.de
Weitergehende Hinweise

  Home-Office: So bleibt die Arbeit sicher und gesund
www.dguv.de    Webcode: dp1317893

Dienstreisen und Besprechungen

                Die Zahl der Beschäftigten, die durch        demischen Lage vor Ort sollen diese nach Möglichkeit
                Dienstreisen oder Besprechungen (z. B.       durch Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel
                Teamsitzungen, Elternabende) einem           ersetzt oder reduziert werden.
                zusätzlichen Infektionsrisiko ausgesetzt
                sind, ist auf das notwendige Maß zu          Auch bei Besprechungen ist die Einhaltung der Abstands-
                ­begrenzen. In Abhängigkeit von der epi-     regel sicher zu stellen.

Besondere organisatorische Maßnahmen
Organisation der Kinderbetreuung
Abstandsregel

                Die Abstandsregel (mindestens 1,5 m zu       auch aufgrund individueller Dispositionen Nähe und Kör-
     1,5 m      anderen Personen) gilt grundsätzlich auch    perkontakt unverzichtbar. Kinder brauchen eine bezie-
                in der Kindertagesbetreuung. Diese Anfor-    hungsvolle Nähe zu ihren vertrauten Betreuungsperso-
                derung muss von pädagogischen Fachkräf-      nen. Mit der Betreuungsarbeit sind enge Körperkontakte
                ten, Tagespflegepersonen und sonstigen       zum Beispiel bei der Pflege und Umkleide, beim Trösten
                Beschäftigten im Kontakt untereinander,      aber auch allgemein zur Beziehungs- und Bindungssi-
im Kontakt zu Erziehungsberechtigten sowie im Kontakt        cherheit unumgänglich, so dass die Einhaltung des Min-
zu anderen Personen beachtet werden. Auch Erziehungs-        destabstands von 1,5 m nicht konsequent eingehalten
berechtigte und sonstige Personen sind umgekehrt ange-       werden kann.
halten, den Mindestabstand gegenüber anderen Erwach-
senen und fremden Kindern einzuhalten.                       Zudem darf von Kindern in Kindertagesbetreuung und
                                                             Kindertagespflege nicht erwartet werden, dass sie diszi-
Für die pädagogische Arbeit mit Kindern sind in Abhängig-    pliniert mit solch einer Distanz untereinander agieren, da
keit vom Alter (insbesondere bei kleinen Kindern) oder       sie häufig die Nähe zueinander suchen.

Gestaltung der Gruppen

               Kinder sollten unter Berücksichtigung der     In der Kindertagespflege soll soweit als möglich auf eine
               landesspezifischer Regelungen zur Kinder-     strikte Trennung von privaten Räumen geachtet werden,
               tagesbetreuung möglichst in festen Grup-      die nicht zwingend für die Betreuung benötigt werden. In
               pen betreut werden. Eine Durchmischung        der Großtagespflege sollte wie in Kindertageseinrichtun-
               ist soweit als möglich zu vermeiden.          gen nicht gruppenübergreifend gearbeitet werden.

Ebenso sollte zur Vermeidung von Infektionsketten ein
Personalwechsel möglichst vermieden werden.

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Übergabe von Kindern (Bringen und Abholen)

Die Erziehungsberechtigten oder sonstigen Begleitperso-      Beim Bringen und Abholen der Kinder soll darauf geachtet
nen sollten sich beim Bringen und Holen der Kinder nicht     werden, dass die Beschäftigten den Mindestabstand von
länger als notwendig in der Kindertageseinrichtung oder      1,5 m zu den Erziehungsberechtigten oder sonstigen Be-
Kindertagespflege aufhalten. Wenn organisatorisch vor-       gleitpersonen soweit es das Alter, der Entwicklungsstand
teilhaft und die emotionale Situation es zulässt, können     und das Befinden des Kindes erlauben, einhalten.
Kinder z. B. an der Eingangstür in Empfang genommen
werden, so dass das Gebäude nicht betreten werden muss.      Auch bei Übergabegesprächen zwischen Erziehungsbe-
                                                             rechtigten oder sonstigen Begleitpersonen und pädagogi-
Die Kinder sollen nur von einzelnen Personen gebracht        schen Fachkräften ist auf die Abstandsregel zu achten.
und abgeholt werden.                                         Je nach technischen Voraussetzungen und Besprechungs-
                                                             inhalten sollten sonstige Gespräche soweit als möglich
                                                             per Telefon oder Videotelefonat durchgeführt werden.

Außengelände

                Aktivitäten sollten wann immer möglich       Außenbereichen ggf. durch zeitversetzte Nutzung), um
                an der frischen Luft stattfinden, wozu die   auch hier gruppenübergreifende Kontakte zu vermeiden.
                Nutzung des Außengeländes möglicher-
                weise intensiviert werden kann.              Soweit öffentliche Spielplätze genutzt werden, sollte dies
                                                             ebenso gruppenweise und zeitversetzt erfolgen. Ziel ist,
                Der Aufenthalt auf der Freifläche sollte     dass keine Durchmischung der Gruppen untereinander
unter Beibehaltung der Gruppen gesteuert werden (z. B.       sowie mit anderen Personen erfolgt. Überfüllte Spielplät-
durch Flatterbänder und Nutzungsregeln, bei kleinen          ze sollen demzufolge nicht angesteuert werden.

Veranstaltungen und Ausflüge

Veranstaltungen und Feste mit externen Personen und          vorstellbar, als Ziele mit einem konzentrierten Personen-
größerem Personenaufkommen sowie Ausflüge können             aufkommen, die ggf. mit (öffentlichen) Verkehrsmitteln
nur unter Beachtung der in den Ländern bzw. in den je-       angesteuert werden müssen.
weiligen Kommunen geltenden allgemeinen Regelungen
zum Schutz vor SARS-CoV-2 Infektionen geplant und aus-       Etwaige gruppeninterne Veranstaltungen können hin-
geführt werden.                                              gegen in den vorhandenen Räumen durchgeführt werden.
                                                             Auf die Anwesenheit von anderen Personen (z. B. Erzie-
Kleinere Spaziergänge und fußläufig bestreitbare Ausflü-     hungsberechtigten, Großeltern, Geschwistern, Pädagogen,
ge in die Natur (Wiesen, Wälder, Parks) sind daher eher      Künstler, etc.) sollte soweit wie möglichverzichtet werden.

Personaleinsatz

Die Träger von Kindertageseinrichtungen und Arbeitge-        Hierbei können sich die Träger der Kindertageseinrichtun-
benden von Kindertagespflegepersonen haben sicherzu-         gen oder Arbeitgebenden durch ihre Betriebsärztin / ihren
stellen, dass ausreichend Personal zur Betreuung anwe-       Betriebsarzt beraten lassen.
send ist. Hierbei ist insbesondere abzuwägen, ob und in      Bei der Kindertagespflege im Haushalt einer Kindertages-
welchem Umfang Beschäftigte in der Betreuung der Kin-        pflegeperson sollte im Einzelfall die Gefährdung einer in
der eingesetzt werden, bei denen ein höheres Risiko für      dieser häuslichen Gemeinschaft lebenden Person mit
einen schweren Krankheitsverlauf besteht, und ob indivi-     einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsver-
duelle Schutzmaßnahmen zu treffen sind. Eine generelle       lauf Beachtung finden.
Einstufung in eine Risikogruppe ist nach RKI nicht mög-
lich. Weiterhin sollten Personen, die pflegebedürftige       Hinweise zu Personen mit einem erhöhten Risiko für einen
Angehörige mit Grunderkrankungen im häuslichen Umfeld        schweren COVID-19-Krankheitsverlauf sind zu finden auf der
betreuen, berücksichtigt werden.                                Website des RKI (www.rki.de).

                                                                                                                    6/12
Besondere Hygienemaßnahmen

                Kindertageseinrichtungen und einige         dere Bereitstellung geeigneter Einmalhandschuhe, von
                Kindertagespflegestellen verfügen über      geeigneten Händedesinfektionsmitteln, Wischdesinfek-
                einen Hygieneplan, in dem alle Maßnah-      tion des Wickelbereichs) umgesetzt werden.
                men zur Infektionshygiene festgelegt
                sind. Diese Maßnahmen sind grundsätz-       Ergänzend werden folgende Hygienemaßnahmen empfoh-
                lich auch gegen SARS-CoV-2 wirksam. Zur     len:
Einhaltung der vorgesehenen Maßnahmen sollten Träger,
Beschäftigte und Kindertagespflegepersonen insbeson-        •   Wechsel von speicheldurchnässter Kleidung eines Kin-
dere alle hygienerelevanten Bereiche (neben den Gemein-         des unter Verwendung von Einmalhandschuhen; Lage-
schaftsräumen, Sanitärräumen und Pausenräumen auch              rung und Übergabe an die Erziehungsberechtigten er-
Küchen) überprüfen. Unter Umständen sind ergänzende             folgt in einem flüssigkeitsdichten Behältnis (z. B.
Hygienemaßnahmen notwendig, die soweit erforderlich             Plastikbeutel)
mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmt wer-
den sollten oder von diesem veranlasst werden.              •   Wechsel von Kleidung der Beschäftigten, die mit Kör-
                                                                perflüssigkeiten der Kinder kontaminiert ist; Lagerung
Soweit nicht bereits vorgeschrieben, sollte ergänzend           in einem flüssigkeitsdichten Behältnis (z. B. Plastikbeu-
idealerweise ein Reinigungs- und Desinfektionsplan er-          tel), Waschen bei mindestens 60 °C mit Vollwaschmittel
stellt werden, in dem festgelegt wird, wer wann welche
Reinigungstätigkeit wie und mit welchen Mitteln durchzu-    •   Kindbezogene Schlafplätze einrichten: regelmäßige und
führen hat.                                                     anlassbezogene Reinigung der Bettwäsche bei mindes-
                                                                tens 60 °C mit Vollwaschmittel
Hinsichtlich des Wickelns sollte überprüft werden, ob die
sich unabhängig von der SARS-CoV-2 Epidemie aus der         Hinweise und Empfehlungen zur Reinigung und
Biostoffverordnung und der Technischen Regel Biologi-       ­ esinfektion von Oberflächen sind zu finden auf der
                                                            D
sche Arbeitsstoffe (TRBA) 250 im Rahmen der Gefähr-          ­ Website des RKI (www.rki.de).
dungsbeurteilung abzuleitenden Maßnahmen (insbeson-

Erste Hilfe

               Die Grundversorgung in Bezug auf Erst-          Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Ersten Hilfe
               helferinnen bzw. Ersthelfern muss sicher-    www.dguv.de    Webcode: d1182760
               gestellt sein. Es muss jederzeit unverzüg-
               lich Erste Hilfe geleistet werden können.      Handlungshilfen
               Antworten auf häufig gestellte Fragen zur    www.dguv.de    Webcode: d1182819
               Ersten Hilfe während der Corona-Epide-
mie und Handlungshilfen sind auf der Website des DGUV
Fachbereichs „Erste Hilfe“ zu finden.

Weitere organisatorische Maßnahmen
Arbeitsmittel und Gebrauchsgegenstände

                Arbeitsmittel der Beschäftigten wie z. B.   Gebrauchsgegenstände (z. B. Spielzeug, Beschäftigungs-
                Schreibutensilien sind nach Möglichkeit     material für Kinder) sollen gruppenbezogen verwendet
                personenbezogen zu verwenden.               werden; das Augenmerk liegt auf einer bedarfsgerechten
                                                            Reinigung ggf. über das übliche Maß hinaus.
              Die gemeinsam genutzten Arbeitsmittel
              (z. B. Telefon, Tastaturen) müssen mit        Trinkgläser, Besteck und Essgeschirr soll soweit wie mög-
handelsüblichen Haushaltsreinigern regelmäßig gereinigt     lich nur von einer Person benutzt werden.
werden.
                                                            Sogenannte Bällebäder u. ä. sollten gesperrt werden.

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Betreuungszeit- und Pausengestaltung

                Wenn es in bestimmten Bereichen erfah-        Pausenraum), soll mit besonderen organisatorischen Re-
                rungsgemäß zu Personenansammlungen            gelungen einrichtungsspezifisch entgegengewirkt wer-
                kommen kann, die die Einhaltung des           den. Dies kann z. B. durch versetzte Betreuungszeiten für
                Abstandgebotes unter Erwachsenen abseh-       einzelne Gruppen oder versetzte Pausenzeiten für Be-
                bar erschweren (z. B. Eingang, Garderoben,    schäftigte erfolgen.

Zutritt fremder Personen

Generell sollen Personenkontakte auf das Nötigste be-         Maßnahmen zum Schutz vor SARS-CoV-2 Infektionen zu
schränkt werden. Dies betrifft auch den Zutritt fremder       unterweisen (z. B. Abstandsregel, Verwendung von MNB,
Personen wie Handwerker und Dienstleister.                    Hygienemaßnahmen). Um eine Nachverfolgung von Infek-
                                                              tionsketten zu ermöglichen wird darüber hinaus die Doku-
Soweit es sich nicht nur um Kurzzeitkontakte handelt,         mentation dieser Kontakte empfohlen.
sind diese hinsichtlich der in der Einrichtung geltenden

Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle

Beschäftigte, Kinder und sonstige Personen mit Sympto-        Der weitere Umgang mit Verdachtsfällen wie auch mit
men einer Atemwegserkrankung mit Verdacht auf eine            tatsächlichen Erkrankungsfällen in den Einrichtungen hat
SARS-CoV-2-Infektion haben der Tagesbetreuung fernzu-         unter Berücksichtigung landesspezifischer Regelungen
bleiben.                                                      und in Abstimmung oder auf Veranlassung des vor Ort
                                                              zuständigen Gesundheitsamtes zu erfolgen.
Besteht der Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion, wel-
che sich insbesondere durch Fieber, Husten und Atemnot        Nicht jede Person mit einer Atemwegsinfektion ist auto-
ergeben kann, sind die betroffenen Personen durch den         matisch ein konkreter Verdachtsfall. Aktuelle Kriterien zur
Träger oder die Leitung der Einrichtung aufzufordern, die     Einstufung als Verdachtsfall einer COVID-19 Erkrankung
Tageseinrichtung unverzüglich zu verlassen und sich gege-     werden auf der Website des RKI beschrieben:
benenfalls in ärztliche Behandlung zu geben. Kinder soll-
ten so schnell wie möglich von einer erziehungsberechtig-       Empfehlungen des RKI zur Meldung von Verdachtsfällen
ten oder sonstigen befugten Person abgeholt werden.           www.rki.de

Psychische Belastungen durch Corona minimieren

Die Auswirkungen und Bedrohungen der Corona-Krise             •   kontinuierliche und gezielte Informationen über die
kann bei Beschäftigten Ängste hervorrufen. Weitere zu be-         aktuelle Situation und die Maßnahmen,
rücksichtigende Aspekte hinsichtlich psychischer Belas-
tung können unter anderem Veränderungen der Arbeits-          •   verantwortungsbewusster Umgang mit Beschäftigten,
organisation, der Arbeitsplatz- oder Arbeitszeitgestaltung,       die einer Risikogruppe angehören,
der Art und Weise der Kommunikation und Kooperation
bei der Arbeit, eine hohe Arbeitsintensität oder Konflikte    •   kollegialen Austausch ermöglichen,
mit Angehörigen der betreuten Kinder sein.
                                                              •   Auffanggespräche zwischen Führungskräften und Be-
Diese zusätzlichen psychischen Belastungsfaktoren müs-            schäftigten durchführen,
sen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksich-
tigt und darauf basierend geeignete Maßnahmen ergriffen       •   Einsatz kollegialer Erstbetreuung
werden.
                                                              Für eine fortlaufende Beobachtung der Auswirkungen auf
Organisatorische und personenbezogene Maßnahmen               die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sollen
hierzu können sein:                                           insbesondere die Führungskräfte, d. h. vornehmlich die
• eine klar vorgegebene Aufgabenstellung, klar abge-          Leitungen der Einrichtungen, sensibilisiert werden.
  grenzte Verantwortungsbereiche, klare Zuständigkeits-
  regelungen und eine klare Prioritätensetzung,

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Weiterführende Informationen stellen die DGUV, die Un-               Fachbereich AKTUELL: FBGIB-005 „Psychische Belas-
fallversicherungsträger der öffentlichen Hand, die BGW            tung und Beanspruchung von Beschäftigten während der
und die Initiative Neue Qualität der Arbeit zur Verfügung:        Coronavirus-Pandemie“
                                                                  www.dguv.de/publikationen Webcode: p021545
    Informationen der Unfallkassen sowie der BGW finden
Sie auf Ihrer Länderseite                                           INQA: Psychische Gesundheit in der Covid-19-Pandemie
www.dguv.de    Webcode: d1182652                                  www.inqa.de

Besondere personenbezogene Maßnahmen
Mund-Nase-Bedeckungen

                 Zum Schutz vor SARS-CoV-2 kommen je              Der Einsatz von MNB für Kinder ist, mit dem Hinweis auf
                 nach Infektionsgefahr unterschiedliche           die Gefahren durch unsachgemäßen Gebrauch wie Spie-
                 Schutzartikel zum Einsatz. Unterschieden         len und Tauschen sowie häufiges ins Gesicht fassen und
                 werden dabei im wesentlichen Mund-Na-            der damit zu befürchtenden Risikoerhöhung, jedoch nicht
                 se-Bedeckungen (MNB), die aus handels-           zu befürworten.
                 üblichen Stoffen hergestellt werden (soge-
nannte „Community-Masken“) und solche, die aufgrund               Beschäftigte, Erziehungsberechtigte und sonstige er-
der Erfüllung einschlägiger gesetzlicher Vorgaben und             wachsene Personen sollen, wenn der Mindestabstand
technischer Normen Schutzmasken mit spezifizierter                von 1,5 m untereinander nicht eingehalten werden kann,
Schutzwirkung darstellen (Medizinischer Mund-Nasen-               MNB oder alternativ MNS tragen. Vorrang hat aber das
Schutz (MNS) oder Filtrierende Halbmasken mit unter-              Einhalten der Abstandsregel.
schiedlicher Schutzwirkung (FFP1 bis 3)).
                                                                  Wenn vorhersehbar der Mindestabstand von 1,5 m nicht
Das Tragen von Atemschutzmasken (FFP-Masken) ist ent-             eingehalten werden kann und es die emotionale Situation
sprechend durchzuführender Gefährdungsbeurteilung in              zulässt, wird im Umgang mit Kindern empfohlen, eine
der Regel nur dann erforderlich, wenn Beschäftigte ein            MNB zu tragen. Die Entscheidung über das Tragen bei der
besonders hohes Risiko haben, sich mit dem Corona-Virus           Betreuung von Kindern obliegt grundsätzlich den Trägern
zu infizieren und direkten Kontakt zu infizierten Personen        und pädagogischen Fachkräften, die einvernehmliche
oder infektiösem Material haben, beispielsweise im Ge-            Lösungen entwickeln sollten, bzw. den Kindertagespflege-
sundheitswesen oder bei der Labordiagnostik. Personen,            personen. Dabei sollte berücksichtigt werden, ob beson-
die Atemschutzmasken tragen, sind zu schulen und es muss          ders gefährdete Kinder die Einrichtung besuchen.
eine arbeitsmedizinische Vorsorge sichergestellt werden.
                                                                  Nachfolgend eine Übersicht für Beispiele des situations-
Der Einsatz von MNB kann bei sachgerechtem / ordnungs-            bedingten Einsatzes von MNB:
gemäßen Umgang einen Beitrag zur Verringerung des In-
fektionsrisikos leisten. Alternativ zu MNB kann auch MNS
getragen werden.

Situation mit Kontakt zwischen Personen                  Mund-Nase-Bedeckung (MNB)
 Beschäftigte und Erziehungsberechtigte und sonstige     Tragen von MNB, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten
 erwachsene Personen untereinander                       werden kann. Vorrangig ist der Mindestabstand einzuhalten

 Beschäftigte im Kontakt untereinander                   Tragen von MNB, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten
                                                         werden kann. Vorrangig ist der Mindestabstand einzuhalten

 Kinder im Kontakt untereinander                         Keine MNB, da Gefahr des unsachgemäßen Umgangs und damit einher-
                                                         gehender Risikoerhöhung

 Kinder nehmen Kontakt mit Beschäftigten auf             Tragen von MNB durch Beschäftigte empfohlen, wenn das Unterschreiten
                                                         des Mindestabstandes vorhersehbar und planbar ist

 Beschäftigte im Kontakt zu Kindern                      Tragen von MNB durch Beschäftigte empfohlen, wenn das Unterschreiten
                                                         des Mindestabstandes vorhersehbar und planbar ist

 Pflegerische Tätigkeiten der Beschäftigten im Kontakt   Tragen der MNB durch Beschäftigte empfohlen
 mit den Kindern (z. B. Wickeln,
 Erste-Hilfe-Maßnahmen)

                                                                                                                          9/12
Vor dem Anlegen der MNB sollten die Hände gründlich          Um Beschäftigten bei den ggf. festgelegten Betreuungs-
gewaschen werden. Die MNB sollte Nase und Mund bede-         aufgaben eine MNB zur Verfügung zu stellen, sollte ein
cken und an den Seiten eng anliegen. Beim Anlegen ist        Vorrat bereitgehalten werden.
darauf zu achten, dass die Innenseite nicht berührt wird.
Die MNB ist auszutauschen, wenn diese durch Atemluft         Wissenswertes und Hinweise zum Tragen von Mund-
durchfeuchtet ist. Beim Abnehmen sollte die MNB mög-         Nasen-Bedeckungen sind auf den Websites der BZgA
lichst nur an den Bändern berührt werden, um einen Hän-      und des RKI zu finden:
dekontakt mit der möglicherweise kontaminierten Außen-
seite zu vermeiden. Nach der Nutzung sollte die MNB bis        Merkblatt Mund-Nasen-Bedeckung (BZgA) (PDF, 213 KB)
zur Reinigung bei mindestens 60° C mit Vollwaschmittel       www.infektionsschutz.de
in einem flüssigkeitsdichten Beutel (z. B. Plastikbeutel)
aufbewahrt werden.                                             Informationen zur Mund-Nasen-Bedeckung (RKI)
                                                             www.rki.de

Unterweisung, aktive Kommunikation mit Eltern und sonstigen Personen sowie Kindern

                Um die Handlungssicherheit zu erhöhen,       •   Gestaltung der Gruppen, Bringen und Abholen der Kin-
                sind alle Beschäftigten in Kindertagesein-       der, Nutzung des Außengeländes
                richtungen und Großtagespflege über die
                einrichtungsspezifischen Präventions-        •   Umgang mit Arbeitsmaterialien und
                und Arbeitsschutzmaßnahmen zur SARS-             Gebrauchsgegenständen
                CoV 2-Epidemie vor Beginn der Tätigkeit
und danach in regelmäßigen Abständen sowie bei Ände-         •   Zutritt fremder Personen
rungen hierzu zu unterweisen.
                                                             •   Handhabung von MNB
Der Träger der Einrichtung oder die verantwortliche Person
stellt sicher, dass die besonderen Schutzmaßnahmen           •   Symptome und Umgang mit Verdachtsfällen
und Verhaltensregeln soweit relevant darüber hinaus al-
len Erziehungsberechtigten und sonstigen Personen, die       •   Unterstützungsangebote bei persönlichen Problemen
die Einrichtung betreten, durch verständliche Hinweise           oder Krisen
– auch durch Hinweisschilder, Aushänge usw. –, vermit-
telt werden. Ein wiederkehrender Austausch mit den Er-       Hilfreiche Informationen für Unterweisungen finden Sie
ziehungsberechtigten wird empfohlen.                         bei der BZgA und BGW:

Mögliche Themen der Unterweisung sind:                         Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
                                                             www.bzga.de
•   Aktueller Wissensstand zu SARS-CoV-2, Ansteckungsri-
    siko, Risiko einer Neuerkrankung bei Rückkehr genese-      BGW-Sonderseiten zu Corona
    ner Personen, die an SARS-CoV-2 erkrankt waren           www.bgw-online.de

•   Abstandsregelung                                         Ersthelferinnen und Ersthelfer sind über das Verhalten im
                                                             Notfall zu unterweisen. In der aktuellen Situation sind ins-
•   Kontaktbeschränkungen                                    besondere die Maßnahmen des Eigenschutzes zu beachten.

•   Fernhalten der Hände aus dem Gesicht                     Der Fachbereich Erste Hilfe weist darauf hin, dass es im
                                                             Falle der Reanimation im Ermessen der handelnden Per-
•   Händewaschen: Alle Beschäftigten, Kinder und sonsti-     son liegt, auf die Beatmung notfalls zu verzichten, bis
    gen Personen, die die Einrichtung für einen längeren     gegebenenfalls eine geeignete Beatmungshilfe zur Verfü-
    Aufenthalt betreten, sollen sich nach dem Betreten und   gung steht:
    im weiteren Tagesverlauf anlassbezogen mit Flüssigsei-
    fe für ca. 20-30 Sekunden gründlich die Hände waschen.     Hinweise zur Beatmung im Falle einer Reanimation
                                                             www.dguv.de    Webcode: d1182760
•   Husten- und Niesetikette; Husten und Niesen in ein
    Taschentuch oder in die Armbeuge, nicht in die Hand.     Sehr wichtig ist außerdem, den Kindern alters- und ent-
    Sofortige Entsorgung benutzter Taschentücher mög-        wicklungsangemessen Verhaltensregeln (bspw. Händewa-
    lichst in geschlossenen Behältnissen.                    schen, Hust- und Niesetikette) zu vermitteln.

                                                                                                                    10/12
Unterstützende Medien und Plakate – auch in Fremdspra-         Informationen der Bundesregierung in Fremdsprachen
chen – stellen z. B. die BZgA, die Bundesregierung und       www.bundesregierung.de
das Institut für Hygiene und öffentliche Gesundheit am
Universitätsklinikum Bonn zur Verfügung:                       Hygienetipps für Kinder (Eine Initiative des Instituts für
                                                             Hygiene und Öffentliche Gesundheit am Universitätsklini-
  BZgA: Medien für Bildungseinrichtungen und Kinder          kum Bonn)
www.infektionsschutz.de                                      www.hygiene-tipps-fuer-kids.de

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Schutz besonders gefährdeter Personen

                 Die notwendige arbeitsmedizinische Vor-     Die Betriebsärztin / der Betriebsarzt berät und unterstützt
                 sorge ist den Beschäftigten auch in der     den Arbeitgebenden bei der Umsetzung seiner Verpflich-
                 Zeit der Epidemie zu ermöglichen bezie-     tungen im Kontext der Sicherheit und des Gesundheits-
                 hungsweise anzubieten. Darüber hinaus       schutzes bei der Arbeit und weist auf Zugangswege zu
                 können sich Beschäftigte individuell im     Tests auf SARS-CoV-2 hin.
                 Rahmen der Wunschvorsorge von der
Betriebsärztin / dem Betriebsarzt beraten lassen, auch zu    Zurückkehrende sollen vorab Informationen darüber be-
besonderen Gefährdungen aufgrund einer Vorerkrankung         kommen, welche Schutzmaßnahmen aufgrund der SARS-
oder einer individuellen Disposition. Psychosoziale Belas-   CoV-2-Epidemie in der Kindertagesbetreuung getroffen
tungen z. B. durch die veränderte Arbeitsorganisation        wurden. Dies schließt gegebenenfalls eine entsprechende
können eine arbeitsbedingte Gesundheitsgefahr darstel-       Kommunikation mit den Erziehungsberechtigten ein. Um
len und ebenfalls ein Anlass für Wunschvorsorge sein.        Unsicherheiten zu begegnen, sind Informationen zum
                                                             aktuellen Wissensstand, insbesondere zum Ansteckungs-
Der Betriebsarzt / die Betriebsärztin kennt den Arbeits-     risiko oder dem Risiko einer Neuerkrankung, von Bedeu-
platz und schlägt dem Träger bzw. den Arbeitgebenden         tung.
geeignete Schutzmaßnahmen vor, wenn die normalen
Arbeitsschutzmaßnahmen nicht ausreichen.                     Eltern von Kindern, die das Risiko eines schweren Krank-
                                                             heitsverlaufs haben, also insbesondere Kinder mit chroni-
Gegebenenfalls kann der Betriebsarzt / die Betriebsärztin    schen Vorerkrankungen oder Behinderungen, wird emp-
der betroffenen Person auch einen Tätigkeitswechsel          fohlen, Kontakt zum zuständigen Kinderarzt aufnehmen
empfehlen. Der Arbeitgebende erfährt davon nur, wenn         um sich im Hinblick auf die Kindertagesbetreuung beraten
der / die Betroffene ausdrücklich einwilligt.                zu lassen.

Die Beratung im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vor-
sorge kann auch telefonisch erfolgen; einige Betriebsärz-
te/Betriebsärztinnen bieten eine Hotline für die Beschäf-
tigten an.

Weg zur Kita

Grundsätzlich steht Beschäftigten und den Sorgeberech-         Coronavirus – Hinweise für den Kita- und Schulweg
tigten die Wahl des präferierten Verkehrsmittels auf dem     www.dguv.de/publikationen    Webcode: p021481
Weg zur Kita frei.

Hinweise für einen sicheren und gesunden Weg zur Kita in
Zeiten der Corona-Epidemie finden sich in den „Coronavi-
us (SARS-CoV-2) – Empfehlungen für den Kita- und Schul-
weg“ des Sachgebiets „Verkehrssicherheit in Bildungsein-
richtungen“ der DGUV.

                                                                                                                     11/12
Erstausgabe: 22. Mai 2020

Aktualisierungen 25. September 2020:
» Anpassung und Aktualisierung an die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel vom 08.08.2020 insbesondere in den Abschnitten
  -Lüftung
  -Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle
  -Arbeitsmedizinische Vorsorge
» redaktionelle Änderungen

Aktualisierungen 5. Juni 2020:
» Hinweis, dass Einmalhandtücher sowohl aus Papier als auch aus Textil sein können
» Redaktionelle Änderungen

Herausgegeben von

Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de

                                                                                                                     12/12
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