Schriftliche Kleine Anfrage

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BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                                    Drucksache   22/2569
22. Wahlperiode                                                                             22.12.20

                       Schriftliche Kleine Anfrage
        der Abgeordneten Thomas Reich und Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 14.12.20

                           und   Antwort des Senats

      Betr.:   Patientensicherheit bei der COVID-19-Imfpung: Wer wird geimpft und
               wer nicht? Wer trägt das Haftungsrisiko?

      Einleitung für die Fragen:
               Die Geschwindigkeit, mit der die Impfstoffe entwickelt, getestet und gekauft
               werden, ist atemberaubend. Es steht zu befürchten, dass massiv beschleu­
               nigte Zulassungsverfahren zulasten der Patientensicherheit gehen.
               Die Corona-Impfstoffe sollen schnell und unter Verzicht auf die sonst üblichen
               Kontrollen auf den Markt gebracht werden. Die US-Hersteller Moderna, Pfizer
               und das deutsche Unternehmen BioNTech beantragten die Zulassung bei der
               Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) für den nukleinsäurebasierten
               mRNA-Impfstoff BNT162b2. Außerdem ist unter anderem Vaccitech (briti­
               sches Biotechnologieunternehmen) mit dem Impfstoff AZD1222 am Start.
               Wichtige Phasen innerhalb des Zulassungsverfahrens zur Prüfung der Sicher­
               heit wurden durch Zusammenschieben und Zusammenlegen deutlich verkürzt
               („Teleskopierung“). Durch die Verkürzung üblicher Beobachtungszeiträume
               erhöht sich das Risiko, dass Nebenwirkungen während der klinischen Prüfung
               unerkannt bleiben. Somit tangieren die beschleunigten Testphasen auch die
               gesundheitspolitische Verantwortung bei der staatlichen Vorsorge.
               Der Genetiker und Virologe William Haseltine beanstandet das in einem Bei­
               trag für die US-amerikanische Fachzeitschrift „Scientific American“. Die Tele­
               skopierung von Testabfolgen und Genehmigungen setzt uns alle einem unnö­
               tigen Risiko im Zusammenhang mit der Impfung aus. Schon eine ernste
               Nebenwirkung pro 1.000 Impfungen bedeutet bei 100 Millionen Menschen für
               100.000 von ihnen einen Schaden, obwohl sie zuvor gesund waren
               (https://www.scientificamerican.com/article/the-risks-of-rushing-a-covid-19-
               vaccine/).
               Diese Bedenken sind nicht von der Hand zu weisen. Ein Impfstoff braucht
               durchschnittlich 10,71 Jahre, um zugelassen zu werden. Die Wahrscheinlich­
               keit auf den Markt zu gelangen, liegt bei 6 Prozent. Das bislang schnellste
               Verfahren absolvierte ein Vakzin gegen die Kinderkrankheit Mumps, doch
               selbst dabei brauchten die drei Studienphasen bis zur Zulassung vier Jahre
               (https://journals.plos.org/plosone/article?id=10.1371/journal.pone.0057755).
               Bewährte Regeln, Zeitvorgaben und Mechanismen wurden bei der Entwick­
               lung der Corona-Impfstoffe außer Kraft gesetzt. Die Vakzine, von denen die
               über RNA und DNA wirkenden Stoffe ein absolutes Novum darstellen, sollen
               in weniger als 18 Monaten zugelassen und massenhaft verabreicht werden
               (https://www.heise.de/tp/features/Corona-Impfungen-als-groesstes-Human­
               experiment-der-modernen-Geschichte-4975719.html?fbclid=IwAR0J9vp
               CgcKCjaak2Fxk0CkO9tD-vYEMZJNF7qO21FQm8RAkemmJpry9CeM).
Drucksache 22/2569        Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

           Ein weiteres Problem ergibt sich daraus, dass derzeit fast alle Impfstoffe an
           jüngeren Erwachsenen und nicht an älteren Menschen mit deutlich höherem
           Risiko für schwere Verläufe getestet werden (https://www.researchgate.net/
           publication/345950519_Zur_Entwicklung_genetischer_Impfstoffe_gegen_
           SARS-CoV-2_-_technologische_Ansatze_sowie_klinische_Risiken_als_
           Folge_verkurzter_Prufphasen).
           Die zur Verfügung stehenden Daten sind Ergebnisse aus vorläufigen Analy­
           sen. Erst nach der Zulassung wird sich zeigen, wie hoch die Wirksamkeit tat­
           sächlich ist, erklärt Renée Gallo-Daniel vom Österreichischen Verband der
           Impfmittelhersteller (ÖVIH). Daher können bisher auch noch keine sicheren
           Aussagen zu den Risiken und Nebenwirkungen getroffen werden. Die Impf­
           stoffe wurden sicherheitshalber nicht an Kindern, Schwangeren, Patienten mit
           Krebserkrankungen, Blutungsneigung und Immunschwächen getestet (hier
           geschwärzter Link).
           Es fehlen belastbare Informationen. Marylyn Addo, Infektiologie-Professorin
           und Impfstoffforscherin am Uniklinikum Hamburg-Eppendorf, sagt: „Es stehen
           noch keine Primärdaten zur Verfügung (...). Die exakten Daten müssen wir zur
           abschließenden Einschätzung noch abwarten.“ Ähnlich äußerte sich auch der
           Virologe Stephan Becker von der Universität Marburg. Die Ergebnisse seien
           zwar „ermutigend“, leider aber seien „die Informationen in der Pressemitteilung
           nicht ausreichend, um eine genauere Einschätzung abzugeben.“
           (https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2020-11/biontech-corona-impfstoff-
           ansteckung-schutz-forschung/seite-2).
           Claus Bolte, der Leiter des Bereichs Zulassung der Schweizer Arzneimittelbe­
           hörde Swissmedic sagte kürzlich: „Wir können noch keine Zulassung erteilen“
           bezüglich der Impfstoffe gegen das Coronavirus. Der rasche Zugang sei wich­
           tig, aber nicht auf Kosten der Sorgfalt. Die vorliegenden Zwischenergebnisse
           der verschiedenen Hersteller würden noch keinen Nutzen-Risiko-Entscheid
           ermöglichen, so Bolte weiter. Es fehlten noch Daten zur Sicherheit, Wirksam­
           keit und Qualität (hier geschwärzter Link).
           Die Schweizer Arzneimittelbehörde, die von jenen der Europäischen Union
           unabhängig ist. Seltsam, dass die Schweizer die Datenlage für eine Zulassung
           des Vakzins bisher als ungenügend einstufen, während hier bereits in Kürze
           mit den Impfungen begonnen werden soll.
           BioNTech gab an, dass es bei mehr als 2 Prozent der Probenden schwere
           Nebenwirkungen zu verzeichnen gab. 3,8 Prozent der Probanden litten unter
           Müdigkeit und Erschöpfung, 2 Prozent klagten über Kopfschmerzen nach der
           zweiten Impfdosis (https://www.infranken.de/ratgeber/gesundheit/coronavi­
           rus/corona-impfstoff-zugelassen-hersteller-biontech-gibt-nebenwirkungen-be­
           kannt-art-5119127).
           AstraZeneca, Pfizer und Moderna veröffentlichten Testprotokolle, aus denen
           hervorging, dass ein Proband eine Entzündung des Rückenmarks entwickelt.
           Die Bedenken der Wissenschaftler wachsen (https://www.nature.com/artic­
           les/d41586-020-02706-6). Das Ärzteblatt berichtet von heftigen allergischen
           Reaktionen zu Beginn der der Impfkampagne in Großbritannien
           (https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/119214/SARS-CoV-2-Allergische-Re­
           aktionen-zu-Beginn-der-Impfkampagne-in-Grossbritannien). Eine solche
           Reaktion kann im Einzelfall bis zum lebensbedrohlichen anaphylaktischen
           Schock führen.
           Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

Frage 1:            Welcher Impfstoff wird im Hamburger Impfzentrum in den Messehal­
                    len eingesetzt?

Frage 2:            Seit wann ist der georderte Impfstoff zertifiziert beziehungsweise
                    zugelassen?

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode      Drucksache 22/2569

Antwort zu Fragen 1 und 2:
Die EU-Kommission hat am 21.12.2020 den ersten COVID-19-Impfstoff der Firma BioN­
Tech zugelassen. Dieser wird, nachdem die Charge durch das Paul-Ehrlich-Institut frei­
gegeben wurde, auch in den Messehallen zum Einsatz kommen.

Frage 3:          Die Logistik beziehungsweise der Transport der Impfstoffe spielt eine
                  wichtige Rolle. Der Impfstoff der Unternehmen BioNTech und Pfizer
                  benötigt dabei eine durchgehende Kühlung von −70 Grad Celsius.
                  Bei anderen Präparaten sind auch höhere Transport- und Lagertem­
                  peraturen ausreichend. Wie stellt der Senat die Logistik der hoch­
                  empfindlichen Impfdosen sicher?
Antwort zu Frage 3:
Die Impfstoffdosen werden durch einen Logistiker, der durch die Herstellerfirma beauf­
tragt wird, in sogenannten Thermoboxen an ein zentrales Verteilzentrum in der Freien
und Hansestadt Hamburg angeliefert. Diese Thermoboxen sind mit Trockeneis gefüllt,
einer durchgehenden Temperaturüberwachung ausgestattet und stellen so eine Küh­
lung in dem geforderten Umfang (−75 Grad Celsius (plus/minus 15 Grad Celsius))
sicher. Nach der Annahme des Impfstoffes wird dieser in vorhandene Ultra-Tiefkühl­
schränke überführt, welche eine Fernüberwachung der Kühltemperatur und eine ent­
sprechende Sicherung des Impfstoffs ermöglichen. Unter diesen kontrollierten Lager­
bedingungen ist der Impfstoff entsprechend dem Ablaufdatum bis zu sechs Monate
lagerfähig. Darüber hinaus ist der Impfstoff nach dem Auftauen in gekühltem Zustand
(2 bis 8 Grad Celsius) bis zu fünf Tage lagerfähig. Dieser Umstand ermöglicht eine
gewisse Flexibilität in der Umsetzung der Impfungen vor Ort.

Frage 4:          Findet vor der Impfung eine Beratung, Aufklärung über mögliche
                  Nebenwirkungen et cetera, also eine ärztliche Untersuchung statt?

Frage 5:          Wie wird diese abgerechnet?
Antwort zu Fragen 4 und 5:
Ja. Bund und Land teilen sich hälftig die Kosten des Impfzentrums. Hierzu gehören
insbesondere auch die ärztlichen Leistungen wie zum Beispiel die Aufklärung.

Frage 6:          Wie viele Impfdosen hat der Senat zu welchem Preis wann und bei
                  wem bestellt?
Antwort zu Frage 6:
Die Bestellungen erfolgen über die Europäische Union sowie durch den Bund. Die Impf­
dosen werden auf Grundlage der Bevölkerungszahl an die Bundesländer verteilt.

Frage 7:          Wie viel Personal wurde für das Impfzentrum bereitgestellt?
Antwort zu Frage 7:
Die Personalbereitstellung für das Impfzentrum erfolgt schrittweise je nach Impfstoff­
verfügbarkeit. Bei 6.000 Impfungen pro Tag werden rund 800 Personen in unterschied­
lichen Funktionen benötigt. In der ersten Woche werden bis zu 190 Personen benötigt.
Hierfür ist Vorsorge getroffen. Die Einstellungen sind schon erfolgt oder erfolgen in den
kommenden Tagen.

Frage 8:          Sind spezielle Schulungen für Ärzte, welche die Impfungen durchfüh­
                  ren sollen, geplant oder wurden bereits durchgeführt?
Antwort zu Frage 8:
Alle Ärztinnen und Ärzte sowie medizinischen Fachkräfte, die im Impfzentrum arbeiten,
werden vor Ort geschult und eingewiesen. Die ersten Schulungen haben bereits statt­
gefunden.

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Frage 9:            Wie viele Spritzen, Kanülen und sonstige für diesen Zweck benötigte
                    medizinische Produkte werden nach Kenntnis des Senats für eine
                    adäquate COVID-19-Impfstoffversorgung im kommenden Jahr konk­
                    ret benötigt (bitte nach Bedarf pro Produkt und Quartal auflisten)?
Antwort zu Frage 9:
Nach Ablauf der Phase 1 der nationalen Impfstrategie, welche durch eine knappe Impf­
stoffverfügbarkeit und das Erfordernis einer Priorisierung der zu impfenden Bevölke­
rungsgruppen geprägt ist, wird in der nachfolgenden Zeit die Impfung für alle Menschen
zur Verfügung stehen, welche sich impfen lassen wollen. Die bereits initial vorgenom­
mene Materialkalkulation stellt auf eine zukünftige möglichst breit angelegte Impfung ab
und sollte bereits frühzeitig diese Bedarfe berücksichtigen, um nicht durch Liefereng­
pässe in 2021 beeinträchtigt zu werden. Diese Kalkulation umfasst:

Tabelle 1: 1 ml Spritze
    Dezember 2020               Ende 1. Quartal 2021         Ende 2. Quartal 2021
    320.000 Stück               512.000 Stück                767.000 Stück

Tabelle 2: 2 ml Spritze
    Dezember 2020               Ende 1. Quartal 2021         Ende 2. Quartal 2021
    205.000 Stück               512.000 Stück                972.000 Stück

Tabelle 3: 3 ml Spritze (alternativ 5 ml Spritze)
    Dezember 2020              Ende 1. Quartal 2021          Ende 2. Quartal 2021
    64.000 Stück               102.400 Stück                 153.400 Stück

Tabelle 4: Kanüle 21G (2 Inch (0,8 x 50 mm), (alternativ in der Ausführung 1,5 Inch
(0,8 x 38 mm) alternativ als Kanüle 22G in den Ausführungen: 1,5 Inch (0,7 x 38 mm)
oder 2 Inch (0,7 x 50 mm)
    Dezember 2020              Ende 1. Quartal 2021          Ende 2. Quartal 2021
    333.000 Stück              716.800 Stück                 1.278.800 Stück

Tabelle 5: Sicherheitsinjektionskanüle 25G 1 Inch (0,5 x 25 mm), alternativ in den
Ausführungen: 5/8 Inch (0,5 x 16 mm) oder 1,5 Inch (0,5 x 38 mm) oder alternativ als
Sicherheitsinjektionskanüle 23G in der Ausführung 1 Inch (0,6 x 25 mm), 5/8 Inch (0,5
x 16 mm) oder 1,5 Inch (0,5 x 38 mm)
    Dezember 2020              Ende 1. Quartal 2021          Ende 2. Quartal 2021
    525.000 Stück              1.024.000 Stück               1.739.000 Stück

Tabelle 6: Abwurfbehälter (Kanülensammler durchstichfest), circa 5 Liter
    Dezember 2020              Ende 1. Quartal 2021          Ende 2. Quartal 2021
    1.000 Stück                2.000 Stück                   3.000 Stück

Tabelle 7: Alkoholtupfer (Alkoholtupfer, einzeln verpackt)
    Dezember 2020              Ende 1. Quartal 2021          Ende 2. Quartal 2021
    525.000 Stück              1.024.000 Stück               1.739.000 Stück
Ebenfalls wurde bereits sterile Kochsalzlösung in Verpackungen zu 5 ml im Gesamt­
umfang der avisierten Impfstofflieferungen für den Impfstoff der Unternehmen BioN­
Tech und Pfizer beschafft.

Frage 10:           Wie ist die Haftungsfrage für Impfschäden gestaltet?
Antwort zu Frage 10:
Wer durch eine in Hamburg öffentlich empfohlene und vorgenommene Schutzimpfung
eine nachweisliche gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesund­
heitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag öffentliche Versor­
gung nach Infektionsschutzgesetz.

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode     Drucksache 22/2569

Frage 11:         Welche ethischen und sicherheitsbezogenen Gefahren gibt es nach
                  Auffassung und Kenntnis des Senats bei genbasierten Impfstoffen,
                  und inwiefern wurden diese bisher ausreichend untersucht und der
                  Hamburger Bevölkerung kommuniziert?
Antwort zu Frage 11:
RNA-Impfstoffe enthalten die Erbinformation des Virus in Form von Boten-RNA (mess­
enger RNA, mRNA). Die Erbinformation wird von Körperzellen genutzt, um das spezifi­
sche Antigen zu produzieren. Dadurch wird die gewünschte spezifische Immunantwort
ausgelöst. Die Sicherheit der mRNA-Impfstoffe wird insbesondere im Rahmen der
Zulassungsverfahren in Studien, hier insbesondere die sogenannten Phase-III-Studien
geprüft. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen besteht keine Gefahr einer Integration
von mRNA in das humane Genom. Das Profil an Nebenwirkungen und unerwarteten
Wirkungen der Impfung hat in den Studien keine Ergebnisse gezeigt, welche die Zulas­
sung infrage gestellt hätte. Die Aufklärung und Information über Risiken erfolgt im
Übrigen auf der Grundlage eines bundeseinheitlichen Informationsblattes und ein Auf­
klärungsgespräch in ärztlicher Verantwortung.

Frage 12:         Kann nach Auffassung des Senats die Zurverfügungstellung einer
                  ausreichenden Menge Impfserum für eine massenhafte Impfung der
                  Hamburger Bevölkerung sichergestellt werden?
                  Wenn nein, welche Bevölkerungsgruppen werden zuerst gegen
                  COVID-19 geimpft? (Bitte Impfreihenfolge und Begründung der Prio­
                  risierung angeben.)
Antwort zu Frage 12:
Die Coronavirus-Impfverordnung sieht folgende Personengruppen in der höchsten Pri­
orität vor:
- Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben;
- Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege
    älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden
    oder tätig sind;
- Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflege­
    bedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen;
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen
    Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbeson­
    dere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungser­
    bringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren sowie
    in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevan­
    teaerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden;
- Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln,
    betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder
    tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
    besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.
Die Priorisierung erfolgt auf Grundlage der Empfehlung der Ständigen Impfkommission
(STIKO).

Frage 13:         Liegen dem Senat wissenschaftliche Erkenntnisse vor, ob nach jetzi­
                  gem Forschungsstand der Impfstoff gegen COVID-19 jedes Jahr
                  erneuert werden muss, wie zum Beispiel bei der saisonalen Grippe,
                  und wenn ja, welche Erkenntnisse sind dies?

Frage 14:         Liegen dem Senat wissenschaftliche Erkenntnisse vor, wie lange die
                  Immunisierung beziehungsweise die Immunantwort des Körpers mit­
                  tels Antikörper nach einer Impfung vorhält?
Antwort zu Fragen 13 und 14:
Hierzu liegen noch keine abschließenden wissenschaftlichen Erkenntnisse vor.

                                                                                      5
Drucksache 22/2569     Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

Frage 15:        Plant der Senat die Hamburger Bevölkerung mittels einer Impfkam­
                 pagne zur Impfung zu motivieren?
                 Wenn ja, welche Stellen werden in die Koordinierung der Kampag­
                 nenplanung miteinbezogen werden, wann soll eine entsprechende
                 Kampagne ausgerollt werden und wie hoch werden die Kosten für die
                 Impfkampagne sein?
Antwort zu Frage 15:
Der Senat wird die Hamburger Bevölkerung im Rahmen einer Impfkampagne über die
Möglichkeiten, Rahmenbedingungen und Modalitäten der anstehenden Corona-
Schutzimpfungen informieren, indem hierfür unter anderem ein bundesweit abgestimm­
tes Informationsangebot aufgegriffen wird. Weitere, ergänzende Maßnahmen sind
geplant, die Planung des Senates hierzu ist im Übrigen jedoch noch nicht abgeschlos­
sen.

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