Schriftliche Kleine Anfrage
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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 22/2569 22. Wahlperiode 22.12.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Reich und Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 14.12.20 und Antwort des Senats Betr.: Patientensicherheit bei der COVID-19-Imfpung: Wer wird geimpft und wer nicht? Wer trägt das Haftungsrisiko? Einleitung für die Fragen: Die Geschwindigkeit, mit der die Impfstoffe entwickelt, getestet und gekauft werden, ist atemberaubend. Es steht zu befürchten, dass massiv beschleu nigte Zulassungsverfahren zulasten der Patientensicherheit gehen. Die Corona-Impfstoffe sollen schnell und unter Verzicht auf die sonst üblichen Kontrollen auf den Markt gebracht werden. Die US-Hersteller Moderna, Pfizer und das deutsche Unternehmen BioNTech beantragten die Zulassung bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) für den nukleinsäurebasierten mRNA-Impfstoff BNT162b2. Außerdem ist unter anderem Vaccitech (briti sches Biotechnologieunternehmen) mit dem Impfstoff AZD1222 am Start. Wichtige Phasen innerhalb des Zulassungsverfahrens zur Prüfung der Sicher heit wurden durch Zusammenschieben und Zusammenlegen deutlich verkürzt („Teleskopierung“). Durch die Verkürzung üblicher Beobachtungszeiträume erhöht sich das Risiko, dass Nebenwirkungen während der klinischen Prüfung unerkannt bleiben. Somit tangieren die beschleunigten Testphasen auch die gesundheitspolitische Verantwortung bei der staatlichen Vorsorge. Der Genetiker und Virologe William Haseltine beanstandet das in einem Bei trag für die US-amerikanische Fachzeitschrift „Scientific American“. Die Tele skopierung von Testabfolgen und Genehmigungen setzt uns alle einem unnö tigen Risiko im Zusammenhang mit der Impfung aus. Schon eine ernste Nebenwirkung pro 1.000 Impfungen bedeutet bei 100 Millionen Menschen für 100.000 von ihnen einen Schaden, obwohl sie zuvor gesund waren (https://www.scientificamerican.com/article/the-risks-of-rushing-a-covid-19- vaccine/). Diese Bedenken sind nicht von der Hand zu weisen. Ein Impfstoff braucht durchschnittlich 10,71 Jahre, um zugelassen zu werden. Die Wahrscheinlich keit auf den Markt zu gelangen, liegt bei 6 Prozent. Das bislang schnellste Verfahren absolvierte ein Vakzin gegen die Kinderkrankheit Mumps, doch selbst dabei brauchten die drei Studienphasen bis zur Zulassung vier Jahre (https://journals.plos.org/plosone/article?id=10.1371/journal.pone.0057755). Bewährte Regeln, Zeitvorgaben und Mechanismen wurden bei der Entwick lung der Corona-Impfstoffe außer Kraft gesetzt. Die Vakzine, von denen die über RNA und DNA wirkenden Stoffe ein absolutes Novum darstellen, sollen in weniger als 18 Monaten zugelassen und massenhaft verabreicht werden (https://www.heise.de/tp/features/Corona-Impfungen-als-groesstes-Human experiment-der-modernen-Geschichte-4975719.html?fbclid=IwAR0J9vp CgcKCjaak2Fxk0CkO9tD-vYEMZJNF7qO21FQm8RAkemmJpry9CeM).
Drucksache 22/2569 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Ein weiteres Problem ergibt sich daraus, dass derzeit fast alle Impfstoffe an jüngeren Erwachsenen und nicht an älteren Menschen mit deutlich höherem Risiko für schwere Verläufe getestet werden (https://www.researchgate.net/ publication/345950519_Zur_Entwicklung_genetischer_Impfstoffe_gegen_ SARS-CoV-2_-_technologische_Ansatze_sowie_klinische_Risiken_als_ Folge_verkurzter_Prufphasen). Die zur Verfügung stehenden Daten sind Ergebnisse aus vorläufigen Analy sen. Erst nach der Zulassung wird sich zeigen, wie hoch die Wirksamkeit tat sächlich ist, erklärt Renée Gallo-Daniel vom Österreichischen Verband der Impfmittelhersteller (ÖVIH). Daher können bisher auch noch keine sicheren Aussagen zu den Risiken und Nebenwirkungen getroffen werden. Die Impf stoffe wurden sicherheitshalber nicht an Kindern, Schwangeren, Patienten mit Krebserkrankungen, Blutungsneigung und Immunschwächen getestet (hier geschwärzter Link). Es fehlen belastbare Informationen. Marylyn Addo, Infektiologie-Professorin und Impfstoffforscherin am Uniklinikum Hamburg-Eppendorf, sagt: „Es stehen noch keine Primärdaten zur Verfügung (...). Die exakten Daten müssen wir zur abschließenden Einschätzung noch abwarten.“ Ähnlich äußerte sich auch der Virologe Stephan Becker von der Universität Marburg. Die Ergebnisse seien zwar „ermutigend“, leider aber seien „die Informationen in der Pressemitteilung nicht ausreichend, um eine genauere Einschätzung abzugeben.“ (https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2020-11/biontech-corona-impfstoff- ansteckung-schutz-forschung/seite-2). Claus Bolte, der Leiter des Bereichs Zulassung der Schweizer Arzneimittelbe hörde Swissmedic sagte kürzlich: „Wir können noch keine Zulassung erteilen“ bezüglich der Impfstoffe gegen das Coronavirus. Der rasche Zugang sei wich tig, aber nicht auf Kosten der Sorgfalt. Die vorliegenden Zwischenergebnisse der verschiedenen Hersteller würden noch keinen Nutzen-Risiko-Entscheid ermöglichen, so Bolte weiter. Es fehlten noch Daten zur Sicherheit, Wirksam keit und Qualität (hier geschwärzter Link). Die Schweizer Arzneimittelbehörde, die von jenen der Europäischen Union unabhängig ist. Seltsam, dass die Schweizer die Datenlage für eine Zulassung des Vakzins bisher als ungenügend einstufen, während hier bereits in Kürze mit den Impfungen begonnen werden soll. BioNTech gab an, dass es bei mehr als 2 Prozent der Probenden schwere Nebenwirkungen zu verzeichnen gab. 3,8 Prozent der Probanden litten unter Müdigkeit und Erschöpfung, 2 Prozent klagten über Kopfschmerzen nach der zweiten Impfdosis (https://www.infranken.de/ratgeber/gesundheit/coronavi rus/corona-impfstoff-zugelassen-hersteller-biontech-gibt-nebenwirkungen-be kannt-art-5119127). AstraZeneca, Pfizer und Moderna veröffentlichten Testprotokolle, aus denen hervorging, dass ein Proband eine Entzündung des Rückenmarks entwickelt. Die Bedenken der Wissenschaftler wachsen (https://www.nature.com/artic les/d41586-020-02706-6). Das Ärzteblatt berichtet von heftigen allergischen Reaktionen zu Beginn der der Impfkampagne in Großbritannien (https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/119214/SARS-CoV-2-Allergische-Re aktionen-zu-Beginn-der-Impfkampagne-in-Grossbritannien). Eine solche Reaktion kann im Einzelfall bis zum lebensbedrohlichen anaphylaktischen Schock führen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Frage 1: Welcher Impfstoff wird im Hamburger Impfzentrum in den Messehal len eingesetzt? Frage 2: Seit wann ist der georderte Impfstoff zertifiziert beziehungsweise zugelassen? 2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/2569 Antwort zu Fragen 1 und 2: Die EU-Kommission hat am 21.12.2020 den ersten COVID-19-Impfstoff der Firma BioN Tech zugelassen. Dieser wird, nachdem die Charge durch das Paul-Ehrlich-Institut frei gegeben wurde, auch in den Messehallen zum Einsatz kommen. Frage 3: Die Logistik beziehungsweise der Transport der Impfstoffe spielt eine wichtige Rolle. Der Impfstoff der Unternehmen BioNTech und Pfizer benötigt dabei eine durchgehende Kühlung von −70 Grad Celsius. Bei anderen Präparaten sind auch höhere Transport- und Lagertem peraturen ausreichend. Wie stellt der Senat die Logistik der hoch empfindlichen Impfdosen sicher? Antwort zu Frage 3: Die Impfstoffdosen werden durch einen Logistiker, der durch die Herstellerfirma beauf tragt wird, in sogenannten Thermoboxen an ein zentrales Verteilzentrum in der Freien und Hansestadt Hamburg angeliefert. Diese Thermoboxen sind mit Trockeneis gefüllt, einer durchgehenden Temperaturüberwachung ausgestattet und stellen so eine Küh lung in dem geforderten Umfang (−75 Grad Celsius (plus/minus 15 Grad Celsius)) sicher. Nach der Annahme des Impfstoffes wird dieser in vorhandene Ultra-Tiefkühl schränke überführt, welche eine Fernüberwachung der Kühltemperatur und eine ent sprechende Sicherung des Impfstoffs ermöglichen. Unter diesen kontrollierten Lager bedingungen ist der Impfstoff entsprechend dem Ablaufdatum bis zu sechs Monate lagerfähig. Darüber hinaus ist der Impfstoff nach dem Auftauen in gekühltem Zustand (2 bis 8 Grad Celsius) bis zu fünf Tage lagerfähig. Dieser Umstand ermöglicht eine gewisse Flexibilität in der Umsetzung der Impfungen vor Ort. Frage 4: Findet vor der Impfung eine Beratung, Aufklärung über mögliche Nebenwirkungen et cetera, also eine ärztliche Untersuchung statt? Frage 5: Wie wird diese abgerechnet? Antwort zu Fragen 4 und 5: Ja. Bund und Land teilen sich hälftig die Kosten des Impfzentrums. Hierzu gehören insbesondere auch die ärztlichen Leistungen wie zum Beispiel die Aufklärung. Frage 6: Wie viele Impfdosen hat der Senat zu welchem Preis wann und bei wem bestellt? Antwort zu Frage 6: Die Bestellungen erfolgen über die Europäische Union sowie durch den Bund. Die Impf dosen werden auf Grundlage der Bevölkerungszahl an die Bundesländer verteilt. Frage 7: Wie viel Personal wurde für das Impfzentrum bereitgestellt? Antwort zu Frage 7: Die Personalbereitstellung für das Impfzentrum erfolgt schrittweise je nach Impfstoff verfügbarkeit. Bei 6.000 Impfungen pro Tag werden rund 800 Personen in unterschied lichen Funktionen benötigt. In der ersten Woche werden bis zu 190 Personen benötigt. Hierfür ist Vorsorge getroffen. Die Einstellungen sind schon erfolgt oder erfolgen in den kommenden Tagen. Frage 8: Sind spezielle Schulungen für Ärzte, welche die Impfungen durchfüh ren sollen, geplant oder wurden bereits durchgeführt? Antwort zu Frage 8: Alle Ärztinnen und Ärzte sowie medizinischen Fachkräfte, die im Impfzentrum arbeiten, werden vor Ort geschult und eingewiesen. Die ersten Schulungen haben bereits statt gefunden. 3
Drucksache 22/2569 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Frage 9: Wie viele Spritzen, Kanülen und sonstige für diesen Zweck benötigte medizinische Produkte werden nach Kenntnis des Senats für eine adäquate COVID-19-Impfstoffversorgung im kommenden Jahr konk ret benötigt (bitte nach Bedarf pro Produkt und Quartal auflisten)? Antwort zu Frage 9: Nach Ablauf der Phase 1 der nationalen Impfstrategie, welche durch eine knappe Impf stoffverfügbarkeit und das Erfordernis einer Priorisierung der zu impfenden Bevölke rungsgruppen geprägt ist, wird in der nachfolgenden Zeit die Impfung für alle Menschen zur Verfügung stehen, welche sich impfen lassen wollen. Die bereits initial vorgenom mene Materialkalkulation stellt auf eine zukünftige möglichst breit angelegte Impfung ab und sollte bereits frühzeitig diese Bedarfe berücksichtigen, um nicht durch Liefereng pässe in 2021 beeinträchtigt zu werden. Diese Kalkulation umfasst: Tabelle 1: 1 ml Spritze Dezember 2020 Ende 1. Quartal 2021 Ende 2. Quartal 2021 320.000 Stück 512.000 Stück 767.000 Stück Tabelle 2: 2 ml Spritze Dezember 2020 Ende 1. Quartal 2021 Ende 2. Quartal 2021 205.000 Stück 512.000 Stück 972.000 Stück Tabelle 3: 3 ml Spritze (alternativ 5 ml Spritze) Dezember 2020 Ende 1. Quartal 2021 Ende 2. Quartal 2021 64.000 Stück 102.400 Stück 153.400 Stück Tabelle 4: Kanüle 21G (2 Inch (0,8 x 50 mm), (alternativ in der Ausführung 1,5 Inch (0,8 x 38 mm) alternativ als Kanüle 22G in den Ausführungen: 1,5 Inch (0,7 x 38 mm) oder 2 Inch (0,7 x 50 mm) Dezember 2020 Ende 1. Quartal 2021 Ende 2. Quartal 2021 333.000 Stück 716.800 Stück 1.278.800 Stück Tabelle 5: Sicherheitsinjektionskanüle 25G 1 Inch (0,5 x 25 mm), alternativ in den Ausführungen: 5/8 Inch (0,5 x 16 mm) oder 1,5 Inch (0,5 x 38 mm) oder alternativ als Sicherheitsinjektionskanüle 23G in der Ausführung 1 Inch (0,6 x 25 mm), 5/8 Inch (0,5 x 16 mm) oder 1,5 Inch (0,5 x 38 mm) Dezember 2020 Ende 1. Quartal 2021 Ende 2. Quartal 2021 525.000 Stück 1.024.000 Stück 1.739.000 Stück Tabelle 6: Abwurfbehälter (Kanülensammler durchstichfest), circa 5 Liter Dezember 2020 Ende 1. Quartal 2021 Ende 2. Quartal 2021 1.000 Stück 2.000 Stück 3.000 Stück Tabelle 7: Alkoholtupfer (Alkoholtupfer, einzeln verpackt) Dezember 2020 Ende 1. Quartal 2021 Ende 2. Quartal 2021 525.000 Stück 1.024.000 Stück 1.739.000 Stück Ebenfalls wurde bereits sterile Kochsalzlösung in Verpackungen zu 5 ml im Gesamt umfang der avisierten Impfstofflieferungen für den Impfstoff der Unternehmen BioN Tech und Pfizer beschafft. Frage 10: Wie ist die Haftungsfrage für Impfschäden gestaltet? Antwort zu Frage 10: Wer durch eine in Hamburg öffentlich empfohlene und vorgenommene Schutzimpfung eine nachweisliche gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesund heitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag öffentliche Versor gung nach Infektionsschutzgesetz. 4
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/2569 Frage 11: Welche ethischen und sicherheitsbezogenen Gefahren gibt es nach Auffassung und Kenntnis des Senats bei genbasierten Impfstoffen, und inwiefern wurden diese bisher ausreichend untersucht und der Hamburger Bevölkerung kommuniziert? Antwort zu Frage 11: RNA-Impfstoffe enthalten die Erbinformation des Virus in Form von Boten-RNA (mess enger RNA, mRNA). Die Erbinformation wird von Körperzellen genutzt, um das spezifi sche Antigen zu produzieren. Dadurch wird die gewünschte spezifische Immunantwort ausgelöst. Die Sicherheit der mRNA-Impfstoffe wird insbesondere im Rahmen der Zulassungsverfahren in Studien, hier insbesondere die sogenannten Phase-III-Studien geprüft. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen besteht keine Gefahr einer Integration von mRNA in das humane Genom. Das Profil an Nebenwirkungen und unerwarteten Wirkungen der Impfung hat in den Studien keine Ergebnisse gezeigt, welche die Zulas sung infrage gestellt hätte. Die Aufklärung und Information über Risiken erfolgt im Übrigen auf der Grundlage eines bundeseinheitlichen Informationsblattes und ein Auf klärungsgespräch in ärztlicher Verantwortung. Frage 12: Kann nach Auffassung des Senats die Zurverfügungstellung einer ausreichenden Menge Impfserum für eine massenhafte Impfung der Hamburger Bevölkerung sichergestellt werden? Wenn nein, welche Bevölkerungsgruppen werden zuerst gegen COVID-19 geimpft? (Bitte Impfreihenfolge und Begründung der Prio risierung angeben.) Antwort zu Frage 12: Die Coronavirus-Impfverordnung sieht folgende Personengruppen in der höchsten Pri orität vor: - Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben; - Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind; - Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflege bedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen; - Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbeson dere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungser bringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevan teaerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden; - Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin. Die Priorisierung erfolgt auf Grundlage der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO). Frage 13: Liegen dem Senat wissenschaftliche Erkenntnisse vor, ob nach jetzi gem Forschungsstand der Impfstoff gegen COVID-19 jedes Jahr erneuert werden muss, wie zum Beispiel bei der saisonalen Grippe, und wenn ja, welche Erkenntnisse sind dies? Frage 14: Liegen dem Senat wissenschaftliche Erkenntnisse vor, wie lange die Immunisierung beziehungsweise die Immunantwort des Körpers mit tels Antikörper nach einer Impfung vorhält? Antwort zu Fragen 13 und 14: Hierzu liegen noch keine abschließenden wissenschaftlichen Erkenntnisse vor. 5
Drucksache 22/2569 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Frage 15: Plant der Senat die Hamburger Bevölkerung mittels einer Impfkam pagne zur Impfung zu motivieren? Wenn ja, welche Stellen werden in die Koordinierung der Kampag nenplanung miteinbezogen werden, wann soll eine entsprechende Kampagne ausgerollt werden und wie hoch werden die Kosten für die Impfkampagne sein? Antwort zu Frage 15: Der Senat wird die Hamburger Bevölkerung im Rahmen einer Impfkampagne über die Möglichkeiten, Rahmenbedingungen und Modalitäten der anstehenden Corona- Schutzimpfungen informieren, indem hierfür unter anderem ein bundesweit abgestimm tes Informationsangebot aufgegriffen wird. Weitere, ergänzende Maßnahmen sind geplant, die Planung des Senates hierzu ist im Übrigen jedoch noch nicht abgeschlos sen. 6
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