Schriftliche Kleine Anfrage
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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 22/3934 22. Wahlperiode 20.04.21 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 12.04.21 und Antwort des Senats Betr.: Überfüllte Gefängnisse, fehlendes Personal, Handys in den Hafträumen – Wie sah es im 1. Quartal 2021 aus? Einleitung für die Fragen: Freie Plätze in Hamburgs Justizvollzugsanstalten sind seit Jahren grundsätz lich rar gesät. So gab es am 31. Dezember 2020 in Hamburgs Justizvollzugs anstalten insgesamt 2.073 Plätze, die mit 1.838 Gefangenen belegt waren, Drs. 22/2928. Im Zuge der Corona-Pandemie wurden in Hamburgs Justizvollzugsanstalten schrittweise zahlreiche Maßnahmen getroffen, die neben Besuchseinschrän kungen, der Aussetzung von Vollzugslockerungen und der Streichung von Veranstaltungen hinter Gittern auch Platz für Quarantänemöglichkeiten schu fen. Ende April 2020 hatte der damalige Justizsenator überraschend Hamburgs Strafgefangenen Prepaidhandys überlassen, mit denen sie von ihren Hafträu men aus telefonieren können. Er begründete seinen grün-ideologisch gepräg ten Vorstoß damit, dass die Gefangenen auch während der coronabedingten Einschränkungen in den Haftanstalten mit Angehörigen in Kontakt bleiben und private Angelegenheiten erledigen können sollen. Zur Dauer dieser hochbri santen Maßnahme teilte der Senat in der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 22/181, mit: „Sobald die Einschränkungen im Vollzugsalltag abgemildert oder zurückgenommen werden (vor allem Besuche und Locke rungen), soll die Zulassung der Prepaidhandys zurückgenommen werden. Die Handys und SIM-Karten werden dann zur Habe der Gefangenen gegeben und ihnen bei der Entlassung ausgehändigt. Auch das Einsammeln der Geräte wird durch die Nutzungsbedingungen geregelt und sichergestellt.“ Wir haben mit den Drs. 22/370 und 22/1102 die sofortige Beendigung dieser mit hohen Sicherheitsrisiken verbundenen Maßnahme gefordert. Nach Ankündigung der Justizsenatorin sollten bis zum 30. September 2020 alle Handys wieder eingesammelt sein, was aber tatsächlich nicht der Fall war. Selbst im Januar 2021 waren noch 312 Mobiltelefone im Besitz der Gefange nen. Erwartungsgemäß sind nämlich zahlreiche Gefangene und Unterge brachte gerichtlich gegen den Widerruf vorgegangen. Ich frage den Senat: Einleitung für die Antworten: Die Genehmigung zur Nutzung von Mobiltelefonen in den Justizvollzugsanstalten (JVA) Fuhlsbüttel, Billwerder, Glasmoor und im Haupthaus der Sozialtherapeutischen Anstalt konnte zum 30. September 2020 widerrufen werden, nachdem die zu Beginn der Pan demie bestehenden Einschränkungen bei Lockerungen und Besuchsmöglichkeiten abgemildert und soziale Kontakte wieder hergestellt werden konnten. Einige Gefangene und Untergebrachte haben von ihrem Recht Gebrauch gemacht, gerichtlich gegen den
Drucksache 22/3934 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Widerruf der Genehmigung vorzugehen. In Fällen, in denen noch entsprechende gerichtliche Verfahren anhängig sind, wurden die Mobiltelefone vorerst nicht herausge nommen. In drei exemplarischen Rechtsbeschwerdeverfahren hat das Hanseatische Oberlandes gericht mit Beschlüssen vom 2. März 2021 entschieden, dass die Bescheide, mit wel chen den Antragstellern die Erlaubnis zur vorübergehenden Nutzung eines Mobiltele fons widerrufen wurde, rechtmäßig waren. In der Folge können nun – jeweils nach Ablauf der im Einzelfall geltenden Fristen – nach und nach sämtliche Mobiltelefone her ausgenommen werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Frage 1: Wie haben sich Belegungsfähigkeit und tatsächliche Belegung in den einzelnen Justizvollzugsanstalten und in der Sozialtherapeutischen Anstalt im 1. Quartal 2021 entwickelt? Bitte jeweils zum Letzten eines Monats als Stichtag pro Justizvollzugsanstalt und getrennt nach Män ner- und Frauenvollzug, Untersuchungshaft, Freiheitsstrafe, Jugend (differenziert nach U-Haft, geschlossener und offener Vollzug), Ersatzfreiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung angeben. Antwort zu Frage 1: Siehe Anlage. Frage 2: Welche Leistungseinschränkungen zur Eindämmung der SARS- CoV-2-Pandemie im Justizvollzug gelten aktuell seit jeweils wann? Antwort zu Frage 2: Siehe Drs. 22/2928, Drs. 22/831 und Drs. 22/181. Frage 3: In der Drs. 22/1395 erläutert der Senat die Leistungseinschränkun gen für Sicherungsverwahrte: „Lockerungen wurden in der Siche rungsverwahrung nur für einen Zeitraum von maximal acht Wochen ausgesetzt. Danach wurden zunächst die Lockerungen zur externen Therapie und dann ab Juni weitere Lockerungen unter der Maßgabe des Abstandsgebotes wieder zugelassen. In der Sicherungsverwah rung sind alle Lockerungsschritte wie gewohnt seit Juni (2020) mög lich.“ Hat sich hieran aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens etwas geändert? Falls ja, was? Falls nein, weshalb nicht? Antwort zu Frage 3: Angesichts der in den vergangenen Monaten gewonnenen Erfahrungen im Umgang mit der Pandemie, der erfolgreichen Durchführung der Lockerungen und ihrer Bedeutung für die Erhaltung der Lebenstüchtigkeit und Resozialisierung sind derzeit keine über die für die Allgemeinheit geltenden hinausgehende Einschränkungen angezeigt. Frage 4: Wie viele Mobiltelefone in jeweils welcher JVA befinden sich aktuell noch aus welchen Gründen im Besitz der Gefangenen und Unterge brachten? Antwort zu Frage 4: Tabelle 1 Zahl der noch im Besitz der Gefan JVA genen befindlichen Mobiltelefone Grund (Stand: 15.4.2021) Billwerder 6 anhängige Gerichtsverfahren Fuhlsbüttel 44* anhängige Gerichtsverfahren Sozialtherapeutische (Haupthaus) 29 anhängige Gerichtsverfahren Anstalt (Außenstelle Bergedorf) 35 kein Widerruf der Genehmigung 2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/3934 Zahl der noch im Besitz der Gefan JVA genen befindlichen Mobiltelefone Grund (Stand: 15.4.2021) Hahnöfersand 20 kein Widerruf der Genehmigung Glasmoor 18 anhängige Gerichtsverfahren * ein weiteres Mobiltelefon wurde von einem Insassen als entwendet gemeldet Frage 5: Wie viele Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen beziehungs weise Missbräuche hat es seit dem 25. Januar 2021 (Drs. 22/2928) in welcher JVA gegeben und welche Maßnahmen wurden daraufhin konkret ergriffen? Wie viele dieser Verstöße/Missbräuche zogen strafrechtliche Konsequenzen nach sich? Wegen welcher Tatvor würfe wurden Strafanzeigen gestellt beziehungsweise Ermittlungs verfahren eingeleitet? Antwort zu Frage 5 Tabelle 2 Wegen welcher Zahl der Verstöße Zahl der Verstöße/ Daraufhin ergrif Tatvorwürfe gegen Nutzungsbedin Missbräuche, die JVA fene Maßnah wurden Ermitt gungen/Missbräuche strafrechtliche Kon men lungen einge (Stand: 15.4.2021)* sequenzen hatten leitet? Widerruf der Nut zungserlaubnis, Billwerder 17 (dauerhafter) Ent 0 0 zug des Mobiltele fons (dauerhafter) Ent Beleidigung, Fuhlsbüttel 14 zug des Mobiltele 1 Bedrohung fons Entzug des Mobil telefons (je nach Sozialthera Einzelfall und Art peutische 10 0 0 des Verstoßes für Anstalt die Dauer von ein bis drei Monaten) Entzug des Mobil telefons (einmal Hahnöfer 2 dauerhaft, einmal 0 0 sand für die Dauer von einer Woche) Disziplinarverfah ren, Entzug des Glasmoor 2 Mobiltelefons, 0 0 Widerruf der Nut zungserlaubnis * Angaben für den Zeitraum vom 26.01.2021 bis zum Stichtag. Für den Zeitraum vom 16.10.2020 bis um 25.01.2021 siehe Drs. 22/2928, für den Zeitraum von der Über lassung bis zum 15.10.2020 siehe Drs. 22/1771. Frage 6: In der Drs. 22/2928 gab der Senat an: „Einige Gefangene und Unter gebrachte haben von ihrem Recht Gebrauch gemacht, gerichtlich gegen den Widerruf der Genehmigung vorzugehen. In Fällen, in denen noch entsprechende gerichtliche Verfahren anhängig sind, wurden die Mobiltelefone vorerst nicht herausgenommen und die Antragsteller können sie bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache weiter nutzen.“ Ist es zwischenzeitlich bereits zu einer gerichtlichen Entscheidung in der Hauptsache gekommen? 3
Drucksache 22/3934 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Falls ja, in wie vielen Fällen und mit jeweils welchem Ausgang? Antwort zu Frage 6: In vier Fällen hatte das Landgericht Hamburg 2020 Widerrufsbescheide der JVA Fuhls büttel im Hauptsacheverfahren für rechtswidrig erachtet. In drei der Rechtsbeschwer deverfahren hob das Hanseatische Oberlandesgericht die Entscheidungen des Land gerichts auf (siehe Vorbemerkung), wies die Anträge der Gefangenen zurück und erklärte damit die Herausnahme der JVA Fuhlsbüttel für rechtmäßig. Eine weitere Rechtsbeschwerde wurde für erledigt erklärt, da der Gefangene kein Mobiltelefon mehr besaß. In der JVA Glasmoor ist das Hauptsacheverfahren in 23 Fällen noch anhängig; ein Verfahren wurde für erledigt erklärt. Daneben gingen in der Sozialtherapeutischen Anstalt bisher insgesamt 24 und in der JVA Fuhlsbüttel 55 Beschlüsse im Einstweiligen Rechtsschutz ein, die die Herausnahme für rechtmäßig erachten. Die entsprechenden Mobiltelefone wurden herausgenommen, soweit die Gefangenen nicht zwischenzeitlich bereits entlassen/verlegt waren oder ihnen das Mobiltelefon aufgrund von Missbrauch entzogen worden war. In der JVA Billwerder wurden zahlreiche Hauptsacheverfahren für erledigt erklärt (etwa wegen der zwischenzeitlichen Entlassung der Gefangenen); inhaltliche Sachentscheidungen im Hauptsacheverfahren wurden bislang nicht getrof fen. Frage 7: Wie hat sich die Fehlzeitenquote der JVA-Bediensteten insgesamt und in den einzelnen Justizvollzugsanstalten seit Dezember 2020 monatlich entwickelt? Bitte für alle Beschäftigten und den AVD gesondert pro Monat angeben. Antwort zu Frage 7: Valide Daten zu den Fehlzeiten liegen bis Februar 2021 vor. Tabelle 3 Fehlzeitenquote in % Dezember Januar Februar Alle Anstalten 2020 2021 2021 AVD 12,0 13,5 12,6 Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 11,7 11,0 11,8 Tabelle 4 Fehlzeitenquote in % Dezember Januar Februar JVA Billwerder 2020 2021 2021 AVD 12,6 13,5 13,0 Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 13,0 12,7 11,6 Tabelle 5 Fehlzeitenquote in % Dezember Januar Februar JVA Fuhlsbüttel 2020 2021 2021 AVD 13,8 13,9 14,7 Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 12,9 12,0 13,0 Tabelle 6 Fehlzeitenquote in % Dezember Januar Februar JVA Glasmoor 2020 2021 2021 AVD 16,9 12,3 13,0 Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 15,1 10,4 13,2 Tabelle 7 Fehlzeitenquote in % Dezember Januar Februar JVA Hahnöfersand 2020 2021 2021 AVD 8,6 9,3 8,3 Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 10,0 7,6 8,5 4
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/3934 Tabelle 8 Fehlzeitenquote in % Dezember Januar Februar Sozialtherapeutische Anstalt 2020 2021 2021 AVD 7,2 7,4 9,9 Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 8,0 7,4 8,9 Tabelle 9 Fehlzeitenquote in % Dezember Januar Februar Untersuchungshaftanstalt 2020 2021 2021 AVD 11,6 12,3 13,2 Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 10,7 11,5 12,9 Frage 8: Wie viele Fälle von Langzeiterkrankungen (mehr als 75 Tage durch gehend erkrankt) hat es seit dem 1. Januar 2021 monatlich in den einzelnen Justizvollzugsanstalten und insgesamt gegeben? Antwort zu Frage 8: Tabelle 10 Justizvollzugsanstalt Januar 2021 Februar 2021 März 2021 Billwerder 23 24 25 Fuhlsbüttel 10 12 11 Glasmoor 5 7 7 Hahnöfersand 5 4 5 Sozialtherapeutische Anstalt 4 3 3 Untersuchungshaftanstalt 24 23 18 Gesamt 71 73 69 Frage 9: Wie hat sich die Anzahl der von den Justizvollzugsbediensteten geleisteten Mehrstunden seit dem 1. Januar 2021 monatlich insge samt sowie jeweils in den einzelnen Justizvollzugsanstalten entwi ckelt? Bitte jeweils zum Monatsletzten als Stichtag in absoluten sowie prozentualen Zahlen gegenüber dem Vormonat darstellen. Antwort zu Frage 9: Im März 2021 wurden die Daten zu den Mitarbeitergruppen und Arbeitszeitkonten bereinigt sowie die in Drs. 22/3318 angekündigte Umstrukturierung der Auswertegrup pen im Zeiterfassungsprogramm vorgenommen, auf die ein Teil der Differenz im Monat März zurückzuführen ist. Dieser Umstellungszeitpunkt wurde auch für eine Veränderung in der Auswertung genutzt. Zukünftig werden die Mehrstunden nicht mehr zum absoluten Personalbe stand, sondern zu den Vollkräften ins Verhältnis gesetzt. Die Kennzahl Vollkraft setzt das relative individuelle Beschäftigungsvolumen einer Person ins Verhältnis zur Regel arbeitszeit der jeweiligen Personalgruppe und stellt somit im Kontext der Mehrstunden den geeigneteren Bezugspunkt dar. Zur Ermittlung der Mehrstunden pro Vollkraft wurde der arbeitszeitgewichtete budget relevante Personalbestand zugrunde gelegt. Ein negativer Wert bei „Mehrstunden pro Vollkraft“ ist als Abbau von Mehrarbeitsstunden zu verstehen. Tabelle 11 Justizvoll Gesamtstand Gesamtstand Differenz Differenz Mehrstunden zugsanstalt Dezember 2020 Januar 2021 absolut prozentual pro Vollkraft Billwerder 11.133,53 12.450,67 1317,14 10,58 % 3,66 Fuhlsbüttel 22.535,58 21.107,10 −1428,48 −6,77 % −5,67 Glasmoor 5.831,92 6.241,03 409,11 6,56 % 4,39 Hahnöfersand 3.348,38 3.659,62 311,24 8,50 % 2,03 Sozialtherapeu 4.466,75 4.370,32 −96,43 −2,21 % −1,01 tische Anstalt 5
Drucksache 22/3934 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Justizvoll Gesamtstand Gesamtstand Differenz Differenz Mehrstunden zugsanstalt Dezember 2020 Januar 2021 absolut prozentual pro Vollkraft Untersuchungs 32.355,52 31.358,62 −996,90 −3,18 % −2,51 haftanstalt Gesamt 79.671,68 79.187,36 −484,32 −0,61 % −0,36 Tabelle 12 Justizvoll Gesamtstand Gesamtstand Differenz Differenz Mehrstunden zugsanstalt Januar 2021 Februar 2021 absolut prozentual pro Vollkraft Billwerder 12.450,67 11.881,22 −569,45 −4,79 % −1,59 Fuhlsbüttel 21.107,10 20.073,58 −1033,52 −5,15 % −4,14 Glasmoor 6.241,03 5.943,42 −297,61 −5,01 % −3,16 Hahnöfersand 3.659,62 2.863,40 −796,22 −27,81 % −5,34 Sozialtherapeu 4.370,32 4.047,80 −322,52 −7,97 % −3,40 tische Anstalt Untersuchungs 31.358,62 30.878,67 −479,95 −1,55 % −1,22 haftanstalt Gesamt 79.187,36 75.688,09 −3499,27 −4,62 % −2,61 Tabelle 13 Justizvoll Gesamtstand Gesamtstand Differenz Differenz Mehrstunden zugsanstalt Februar 2021 März 2021 absolut prozentual pro Vollkraft Billwerder 11.881,22 8.219,85 −3661,37 −44,54 % −10,31 Fuhlsbüttel 20.073,58 22.176,16 2102,58 9,48 % 8,28 Glasmoor 5.943,42 5.571,19 −372,23 −6,68 % −3,87 Hahnöfersand 2.863,40 1.823,30 −1040,10 −57,04 % −6,74 Sozialtherapeu 4.047,80 3.202,73 −845,07 −26,39 % −8,81 tische Anstalt Untersuchungs 30.878,67 28.597,41 −2281,26 −7,98 % −5,76 haftanstalt Gesamt 75.688,09 69.590,64 −6097,45 −8,76 % −4,51 Frage 10: Wie viele Mehrstunden wurden von den Justizvollzugsbediensteten seit dem 1. Januar 2021 durch a) Freizeitausgleich, b) Auszahlung abgebaut? Antwort zu Fragen 10 a) und 10 b): Durch Freizeitausgleich wurden in den Monaten Januar, Februar und März 2021 10.420 Mehrstunden und durch Auszahlung 130 Mehrstunden abgebaut. 6
Stichtag: 31.01.2021 (24 Uhr) Festgesetzte Tatsächliche Belegung Davon Davon Davon Davon Davon Davon Anstalten Belegungs- Belegungs- (Gefg. Untersuch- Freiheits- Jugendstrafe Jugendstrafe Ersatz- Sicherungs- fähigkeit fähigkeit Bestand) **) ungshaft strafe geschlossen offen freiheitsstrafe verwahrung * BW Frauen 99 99 77 28 48 0 0 3 0 * BW Männer 673 673 666 103 552 0 0 43 0 * FB 364 267 254 3 228 0 0 0 17 * GM Frauen 19 19 12 0 11 0 0 0 0 * GM Männer 231 166 162 0 128 0 0 0 0 * HS JugArr weibl. 6 6 0 0 0 0 0 0 0 * HS ohne JugArr weibl. 190 190 93 44 1 42 1 0 0 * SH 181 181 171 37 119 0 0 0 3 * UH Frauen 17 17 9 5 3 0 0 2 0 * UH Männer 465 465 406 320 50 1 0 8 1 Gesamt 2245 2083 1850 540 1140 43 1 56 21 Stichtag: 28.02.2021 (24 Uhr) Festgesetzte Tatsächliche Belegung Davon Davon Davon Davon Davon Davon Anstalten Belegungs- Belegungs- (Gefg. Untersuch- Freiheits- Jugendstrafe Jugendstrafe Ersatz- Sicherungs- fähigkeit fähigkeit Bestand) **) ungshaft strafe geschlossen offen freiheitsstrafe verwahrung * BW Frauen 99 99 78 28 48 0 0 4 0 * BW Männer 673 673 671 109 548 0 0 36 0 * FB 364 267 255 3 228 0 0 0 19 * GM Frauen 19 19 12 0 10 0 0 0 0 * GM Männer 231 166 161 0 123 0 0 0 0 * HS JugArr weibl. 6 6 0 0 0 0 0 0 0 * HS ohne JugArr weibl. 190 190 80 37 0 39 2 0 0 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode * SH 181 181 166 31 121 0 0 1 2 * UH Frauen 17 17 6 2 3 0 0 1 0 * UH Männer 465 465 388 303 50 1 0 10 1 Gesamt 2245 2083 1817 513 1131 40 2 52 22 Stichtag: 31.03.2021 (24 Uhr) Festgesetzte Tatsächliche Belegung Davon Davon Davon Davon Davon Davon Anstalten Belegungs- Belegungs- (Gefg. Untersuch- Freiheits- Jugendstrafe Jugendstrafe Ersatz- Sicherungs- fähigkeit fähigkeit Bestand) **) ungshaft strafe geschlossen offen freiheitsstrafe verwahrung * BW Frauen 99 99 77 22 50 0 0 3 0 Drucksache 22/3934 Anlage * BW Männer 673 673 663 107 547 0 0 32 0 * FB 364 267 255 3 228 0 0 1 19 * GM Frauen 19 19 13 0 11 0 0 0 0 * GM Männer 231 176 173 0 162 0 0 0 0 7 * HS JugArr weibl. 6 6 0 0 0 0 0 0 0 * HS ohne JugArr weibl. 190 190 83 36 0 41 3 0 0 * SH 181 181 167 27 124 0 0 0 3
* UH Frauen 17 17 6 2 2 0 0 0 0 * UH Männer 465 465 391 304 47 0 0 11 0 Gesamt 2245 2093 1828 501 1171 41 3 47 22 8 * BW = Justizvollzugsanstalt (JVA) Billwerder (Geschlossener Vollzug), FB= JVA Fuhlsbüttel (Geschlossener Vollzug), GM=JVA Glasmoor (Offener Vollzug), HS = JVA Hahnöfersand (Offener Vollzug, Geschlossener Vollzug und Jugendarrest Jungen), JugArr weibl.= Jugendarrest Mädchen, SH= Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg (Geschlossener Vollzug), UH=Untersuchungshaftanstalt (Geschlossener Vollzug). ** Der Gefangenenbestand (Belegung) beinhaltet auch andere Haftarten sowie freigestellte und vorübergehend abwesende Insassen. Deshalb kann die Belegung im Drucksache 22/3934 Einzelfall die tatsächliche Belegungsfähigkeit überschreiten. Des Weiteren ergeben die Haftarten Untersuchungshaft, Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Ersatzfreiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung in der Tabelle bei den einzelnen Anstalten in der Addition nicht die Summe der Gesamtinhaftierten (Belegung / Gefg. Bestand). In der statistischen Erfassung ist die Ersatzfreiheitsstrafe im Gefangenenbestand eine „Darunter-Größe“ und zahlenmäßig bereits bei den Freiheitsstrafen enthalten. Es erfolgt keine Differenzrechnung, die Ersatzfreiheitsstrafe wird also nicht in Abzug gebracht. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode
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