Schriftliche Kleine Anfrage

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BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                                    Drucksache   22/3934
22. Wahlperiode                                                                             20.04.21

                       Schriftliche Kleine Anfrage
                des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 12.04.21

                           und   Antwort des Senats

      Betr.:   Überfüllte Gefängnisse, fehlendes Personal, Handys in den Hafträumen
               – Wie sah es im 1. Quartal 2021 aus?

      Einleitung für die Fragen:
               Freie Plätze in Hamburgs Justizvollzugsanstalten sind seit Jahren grundsätz­
               lich rar gesät. So gab es am 31. Dezember 2020 in Hamburgs Justizvollzugs­
               anstalten insgesamt 2.073 Plätze, die mit 1.838 Gefangenen belegt waren,
               Drs. 22/2928.
               Im Zuge der Corona-Pandemie wurden in Hamburgs Justizvollzugsanstalten
               schrittweise zahlreiche Maßnahmen getroffen, die neben Besuchseinschrän­
               kungen, der Aussetzung von Vollzugslockerungen und der Streichung von
               Veranstaltungen hinter Gittern auch Platz für Quarantänemöglichkeiten schu­
               fen.
               Ende April 2020 hatte der damalige Justizsenator überraschend Hamburgs
               Strafgefangenen Prepaidhandys überlassen, mit denen sie von ihren Hafträu­
               men aus telefonieren können. Er begründete seinen grün-ideologisch gepräg­
               ten Vorstoß damit, dass die Gefangenen auch während der coronabedingten
               Einschränkungen in den Haftanstalten mit Angehörigen in Kontakt bleiben und
               private Angelegenheiten erledigen können sollen. Zur Dauer dieser hochbri­
               santen Maßnahme teilte der Senat in der Antwort auf die Schriftliche Kleine
               Anfrage, Drs. 22/181, mit: „Sobald die Einschränkungen im Vollzugsalltag
               abgemildert oder zurückgenommen werden (vor allem Besuche und Locke­
               rungen), soll die Zulassung der Prepaidhandys zurückgenommen werden. Die
               Handys und SIM-Karten werden dann zur Habe der Gefangenen gegeben und
               ihnen bei der Entlassung ausgehändigt. Auch das Einsammeln der Geräte wird
               durch die Nutzungsbedingungen geregelt und sichergestellt.“ Wir haben mit
               den Drs. 22/370 und 22/1102 die sofortige Beendigung dieser mit hohen
               Sicherheitsrisiken verbundenen Maßnahme gefordert.
               Nach Ankündigung der Justizsenatorin sollten bis zum 30. September 2020
               alle Handys wieder eingesammelt sein, was aber tatsächlich nicht der Fall war.
               Selbst im Januar 2021 waren noch 312 Mobiltelefone im Besitz der Gefange­
               nen. Erwartungsgemäß sind nämlich zahlreiche Gefangene und Unterge­
               brachte gerichtlich gegen den Widerruf vorgegangen.
               Ich frage den Senat:
      Einleitung für die Antworten:
      Die Genehmigung zur Nutzung von Mobiltelefonen in den Justizvollzugsanstalten (JVA)
      Fuhlsbüttel, Billwerder, Glasmoor und im Haupthaus der Sozialtherapeutischen Anstalt
      konnte zum 30. September 2020 widerrufen werden, nachdem die zu Beginn der Pan­
      demie bestehenden Einschränkungen bei Lockerungen und Besuchsmöglichkeiten
      abgemildert und soziale Kontakte wieder hergestellt werden konnten. Einige Gefangene
      und Untergebrachte haben von ihrem Recht Gebrauch gemacht, gerichtlich gegen den
Drucksache 22/3934       Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

      Widerruf der Genehmigung vorzugehen. In Fällen, in denen noch entsprechende
      gerichtliche Verfahren anhängig sind, wurden die Mobiltelefone vorerst nicht herausge­
      nommen.
      In drei exemplarischen Rechtsbeschwerdeverfahren hat das Hanseatische Oberlandes­
      gericht mit Beschlüssen vom 2. März 2021 entschieden, dass die Bescheide, mit wel­
      chen den Antragstellern die Erlaubnis zur vorübergehenden Nutzung eines Mobiltele­
      fons widerrufen wurde, rechtmäßig waren. In der Folge können nun – jeweils nach
      Ablauf der im Einzelfall geltenden Fristen – nach und nach sämtliche Mobiltelefone her­
      ausgenommen werden.
      Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

      Frage 1:          Wie haben sich Belegungsfähigkeit und tatsächliche Belegung in den
                        einzelnen Justizvollzugsanstalten und in der Sozialtherapeutischen
                        Anstalt im 1. Quartal 2021 entwickelt? Bitte jeweils zum Letzten eines
                        Monats als Stichtag pro Justizvollzugsanstalt und getrennt nach Män­
                        ner- und Frauenvollzug, Untersuchungshaft, Freiheitsstrafe, Jugend
                        (differenziert nach U-Haft, geschlossener und offener Vollzug),
                        Ersatzfreiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung angeben.
      Antwort zu Frage 1:
      Siehe Anlage.

      Frage 2:          Welche Leistungseinschränkungen zur Eindämmung der SARS-
                        CoV-2-Pandemie im Justizvollzug gelten aktuell seit jeweils wann?
      Antwort zu Frage 2:
      Siehe Drs. 22/2928, Drs. 22/831 und Drs. 22/181.

      Frage 3:          In der Drs. 22/1395 erläutert der Senat die Leistungseinschränkun­
                        gen für Sicherungsverwahrte: „Lockerungen wurden in der Siche­
                        rungsverwahrung nur für einen Zeitraum von maximal acht Wochen
                        ausgesetzt. Danach wurden zunächst die Lockerungen zur externen
                        Therapie und dann ab Juni weitere Lockerungen unter der Maßgabe
                        des Abstandsgebotes wieder zugelassen. In der Sicherungsverwah­
                        rung sind alle Lockerungsschritte wie gewohnt seit Juni (2020) mög­
                        lich.“ Hat sich hieran aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens
                        etwas geändert?
                        Falls ja, was?
                        Falls nein, weshalb nicht?
      Antwort zu Frage 3:
      Angesichts der in den vergangenen Monaten gewonnenen Erfahrungen im Umgang mit
      der Pandemie, der erfolgreichen Durchführung der Lockerungen und ihrer Bedeutung
      für die Erhaltung der Lebenstüchtigkeit und Resozialisierung sind derzeit keine über die
      für die Allgemeinheit geltenden hinausgehende Einschränkungen angezeigt.

      Frage 4:          Wie viele Mobiltelefone in jeweils welcher JVA befinden sich aktuell
                        noch aus welchen Gründen im Besitz der Gefangenen und Unterge­
                        brachten?
      Antwort zu Frage 4:

      Tabelle 1
                       Zahl der noch im Besitz der Gefan­
JVA                    genen befindlichen Mobiltelefone         Grund
                       (Stand: 15.4.2021)
Billwerder             6                                        anhängige Gerichtsverfahren
Fuhlsbüttel            44*                                      anhängige Gerichtsverfahren
Sozialtherapeutische   (Haupthaus) 29                           anhängige Gerichtsverfahren
Anstalt                (Außenstelle Bergedorf) 35               kein Widerruf der Genehmigung

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode      Drucksache 22/3934

                            Zahl der noch im Besitz der Gefan­
  JVA                       genen befindlichen Mobiltelefone         Grund
                            (Stand: 15.4.2021)
  Hahnöfersand              20                                       kein Widerruf der Genehmigung
  Glasmoor                  18                                       anhängige Gerichtsverfahren
         *     ein weiteres Mobiltelefon wurde von einem Insassen als entwendet gemeldet

         Frage 5:           Wie viele Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen beziehungs­
                            weise Missbräuche hat es seit dem 25. Januar 2021 (Drs. 22/2928)
                            in welcher JVA gegeben und welche Maßnahmen wurden daraufhin
                            konkret ergriffen? Wie viele dieser Verstöße/Missbräuche zogen
                            strafrechtliche Konsequenzen nach sich? Wegen welcher Tatvor­
                            würfe wurden Strafanzeigen gestellt beziehungsweise Ermittlungs­
                            verfahren eingeleitet?
         Antwort zu Frage 5

         Tabelle 2
                                                                                          Wegen welcher
                  Zahl der Verstöße                              Zahl der Verstöße/
                                            Daraufhin ergrif­                             Tatvorwürfe
                  gegen Nutzungsbedin­                           Missbräuche, die
JVA                                         fene Maßnah­                                  wurden Ermitt­
                  gungen/Missbräuche                             strafrechtliche Kon­
                                            men                                           lungen einge­
                  (Stand: 15.4.2021)*                            sequenzen hatten
                                                                                          leitet?
                                            Widerruf der Nut­
                                            zungserlaubnis,
Billwerder        17                        (dauerhafter) Ent­   0                        0
                                            zug des Mobiltele­
                                            fons
                                            (dauerhafter) Ent­
                                                                                          Beleidigung,
Fuhlsbüttel       14                        zug des Mobiltele­   1
                                                                                          Bedrohung
                                            fons
                                            Entzug des Mobil­
                                            telefons (je nach
Sozialthera­
                                            Einzelfall und Art
peutische         10                                             0                        0
                                            des Verstoßes für
Anstalt
                                            die Dauer von ein
                                            bis drei Monaten)
                                            Entzug des Mobil­
                                            telefons (einmal
Hahnöfer­
                  2                         dauerhaft, einmal    0                        0
sand
                                            für die Dauer von
                                            einer Woche)
                                            Disziplinarverfah­
                                            ren, Entzug des
Glasmoor          2                         Mobiltelefons,       0                        0
                                            Widerruf der Nut­
                                            zungserlaubnis
         *     Angaben für den Zeitraum vom 26.01.2021 bis zum Stichtag. Für den Zeitraum vom
               16.10.2020 bis um 25.01.2021 siehe Drs. 22/2928, für den Zeitraum von der Über­
               lassung bis zum 15.10.2020 siehe Drs. 22/1771.

         Frage 6:           In der Drs. 22/2928 gab der Senat an: „Einige Gefangene und Unter­
                            gebrachte haben von ihrem Recht Gebrauch gemacht, gerichtlich
                            gegen den Widerruf der Genehmigung vorzugehen. In Fällen, in
                            denen noch entsprechende gerichtliche Verfahren anhängig sind,
                            wurden die Mobiltelefone vorerst nicht herausgenommen und die
                            Antragsteller können sie bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache
                            weiter nutzen.“ Ist es zwischenzeitlich bereits zu einer gerichtlichen
                            Entscheidung in der Hauptsache gekommen?

                                                                                                3
Drucksache 22/3934      Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

                 Falls ja, in wie vielen Fällen und mit jeweils welchem Ausgang?
Antwort zu Frage 6:
In vier Fällen hatte das Landgericht Hamburg 2020 Widerrufsbescheide der JVA Fuhls­
büttel im Hauptsacheverfahren für rechtswidrig erachtet. In drei der Rechtsbeschwer­
deverfahren hob das Hanseatische Oberlandesgericht die Entscheidungen des Land­
gerichts auf (siehe Vorbemerkung), wies die Anträge der Gefangenen zurück und
erklärte damit die Herausnahme der JVA Fuhlsbüttel für rechtmäßig. Eine weitere
Rechtsbeschwerde wurde für erledigt erklärt, da der Gefangene kein Mobiltelefon mehr
besaß. In der JVA Glasmoor ist das Hauptsacheverfahren in 23 Fällen noch anhängig;
ein Verfahren wurde für erledigt erklärt. Daneben gingen in der Sozialtherapeutischen
Anstalt bisher insgesamt 24 und in der JVA Fuhlsbüttel 55 Beschlüsse im Einstweiligen
Rechtsschutz ein, die die Herausnahme für rechtmäßig erachten. Die entsprechenden
Mobiltelefone wurden herausgenommen, soweit die Gefangenen nicht zwischenzeitlich
bereits entlassen/verlegt waren oder ihnen das Mobiltelefon aufgrund von Missbrauch
entzogen worden war. In der JVA Billwerder wurden zahlreiche Hauptsacheverfahren
für erledigt erklärt (etwa wegen der zwischenzeitlichen Entlassung der Gefangenen);
inhaltliche Sachentscheidungen im Hauptsacheverfahren wurden bislang nicht getrof­
fen.

Frage 7:         Wie hat sich die Fehlzeitenquote der JVA-Bediensteten insgesamt
                 und in den einzelnen Justizvollzugsanstalten seit Dezember 2020
                 monatlich entwickelt? Bitte für alle Beschäftigten und den AVD
                 gesondert pro Monat angeben.
Antwort zu Frage 7:
Valide Daten zu den Fehlzeiten liegen bis Februar 2021 vor.

Tabelle 3
Fehlzeitenquote in %                        Dezember     Januar        Februar
Alle Anstalten                              2020         2021          2021
AVD                                         12,0         13,5          12,6
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter       11,7         11,0          11,8

Tabelle 4
Fehlzeitenquote in %                        Dezember     Januar        Februar
JVA Billwerder                              2020         2021          2021
AVD                                         12,6         13,5          13,0
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter       13,0         12,7          11,6

Tabelle 5
Fehlzeitenquote in %                       Dezember      Januar        Februar
JVA Fuhlsbüttel                            2020          2021          2021
AVD                                        13,8          13,9          14,7
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter      12,9          12,0          13,0

Tabelle 6
Fehlzeitenquote in %                        Dezember     Januar        Februar
JVA Glasmoor                                2020         2021          2021
AVD                                         16,9         12,3          13,0
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter       15,1         10,4          13,2

Tabelle 7
Fehlzeitenquote in %                        Dezember     Januar        Februar
JVA Hahnöfersand                            2020         2021          2021
AVD                                         8,6          9,3           8,3
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter       10,0         7,6           8,5

4
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode     Drucksache 22/3934

      Tabelle 8
       Fehlzeitenquote in %                        Dezember       Januar       Februar
       Sozialtherapeutische Anstalt                2020           2021         2021
       AVD                                         7,2            7,4          9,9
       Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter       8,0            7,4          8,9

      Tabelle 9
       Fehlzeitenquote in %                        Dezember       Januar       Februar
       Untersuchungshaftanstalt                    2020           2021         2021
       AVD                                         11,6           12,3         13,2
       Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter       10,7           11,5         12,9

      Frage 8:          Wie viele Fälle von Langzeiterkrankungen (mehr als 75 Tage durch­
                        gehend erkrankt) hat es seit dem 1. Januar 2021 monatlich in den
                        einzelnen Justizvollzugsanstalten und insgesamt gegeben?
      Antwort zu Frage 8:

      Tabelle 10
      Justizvollzugsanstalt            Januar 2021       Februar 2021      März 2021
      Billwerder                       23                24                25
      Fuhlsbüttel                      10                12                11
      Glasmoor                         5                 7                 7
      Hahnöfersand                     5                 4                 5
      Sozialtherapeutische Anstalt     4                 3                 3
      Untersuchungshaftanstalt         24                23                18
      Gesamt                           71                73                69

      Frage 9:          Wie hat sich die Anzahl der von den Justizvollzugsbediensteten
                        geleisteten Mehrstunden seit dem 1. Januar 2021 monatlich insge­
                        samt sowie jeweils in den einzelnen Justizvollzugsanstalten entwi­
                        ckelt? Bitte jeweils zum Monatsletzten als Stichtag in absoluten sowie
                        prozentualen Zahlen gegenüber dem Vormonat darstellen.
      Antwort zu Frage 9:
      Im März 2021 wurden die Daten zu den Mitarbeitergruppen und Arbeitszeitkonten
      bereinigt sowie die in Drs. 22/3318 angekündigte Umstrukturierung der Auswertegrup­
      pen im Zeiterfassungsprogramm vorgenommen, auf die ein Teil der Differenz im Monat
      März zurückzuführen ist.
      Dieser Umstellungszeitpunkt wurde auch für eine Veränderung in der Auswertung
      genutzt. Zukünftig werden die Mehrstunden nicht mehr zum absoluten Personalbe­
      stand, sondern zu den Vollkräften ins Verhältnis gesetzt. Die Kennzahl Vollkraft setzt
      das relative individuelle Beschäftigungsvolumen einer Person ins Verhältnis zur Regel­
      arbeitszeit der jeweiligen Personalgruppe und stellt somit im Kontext der Mehrstunden
      den geeigneteren Bezugspunkt dar.
      Zur Ermittlung der Mehrstunden pro Vollkraft wurde der arbeitszeitgewichtete budget­
      relevante Personalbestand zugrunde gelegt. Ein negativer Wert bei „Mehrstunden pro
      Vollkraft“ ist als Abbau von Mehrarbeitsstunden zu verstehen.

      Tabelle 11
Justizvoll­       Gesamtstand        Gesamtstand      Differenz      Differenz      Mehrstunden
zugsanstalt       Dezember 2020      Januar 2021      absolut        prozentual     pro Vollkraft
Billwerder        11.133,53          12.450,67        1317,14        10,58 %        3,66
Fuhlsbüttel       22.535,58          21.107,10        −1428,48       −6,77 %        −5,67
Glasmoor          5.831,92           6.241,03         409,11         6,56 %         4,39
Hahnöfersand      3.348,38           3.659,62         311,24         8,50 %         2,03
Sozialtherapeu­
                  4.466,75           4.370,32         −96,43         −2,21 %        −1,01
tische Anstalt

                                                                                            5
Drucksache 22/3934      Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

Justizvoll­       Gesamtstand       Gesamtstand      Differenz      Differenz       Mehrstunden
zugsanstalt       Dezember 2020     Januar 2021      absolut        prozentual      pro Vollkraft
Untersuchungs­
                  32.355,52         31.358,62        −996,90        −3,18 %         −2,51
haftanstalt
Gesamt            79.671,68         79.187,36        −484,32        −0,61 %         −0,36

      Tabelle 12
Justizvoll­       Gesamtstand       Gesamtstand      Differenz      Differenz       Mehrstunden
zugsanstalt       Januar 2021       Februar 2021     absolut        prozentual      pro Vollkraft
Billwerder        12.450,67         11.881,22        −569,45        −4,79 %         −1,59
Fuhlsbüttel       21.107,10         20.073,58        −1033,52       −5,15 %         −4,14
Glasmoor          6.241,03          5.943,42         −297,61        −5,01 %         −3,16
Hahnöfersand      3.659,62          2.863,40         −796,22        −27,81 %        −5,34
Sozialtherapeu­
                  4.370,32          4.047,80         −322,52        −7,97 %         −3,40
tische Anstalt
Untersuchungs­
                  31.358,62         30.878,67        −479,95        −1,55 %         −1,22
haftanstalt
Gesamt            79.187,36         75.688,09        −3499,27       −4,62 %         −2,61

      Tabelle 13
Justizvoll­       Gesamtstand       Gesamtstand      Differenz      Differenz       Mehrstunden
zugsanstalt       Februar 2021      März 2021        absolut        prozentual      pro Vollkraft
Billwerder        11.881,22         8.219,85         −3661,37       −44,54 %        −10,31
Fuhlsbüttel       20.073,58         22.176,16        2102,58        9,48 %          8,28
Glasmoor          5.943,42          5.571,19         −372,23        −6,68 %         −3,87
Hahnöfersand      2.863,40          1.823,30         −1040,10       −57,04 %        −6,74
Sozialtherapeu­
                  4.047,80          3.202,73         −845,07        −26,39 %        −8,81
tische Anstalt
Untersuchungs­
                  30.878,67         28.597,41        −2281,26       −7,98 %         −5,76
haftanstalt
Gesamt            75.688,09         69.590,64        −6097,45       −8,76 %         −4,51

      Frage 10:         Wie viele Mehrstunden wurden von den Justizvollzugsbediensteten
                        seit dem 1. Januar 2021 durch
                        a) Freizeitausgleich,
                        b) Auszahlung
                        abgebaut?
      Antwort zu Fragen 10 a) und 10 b):
      Durch Freizeitausgleich wurden in den Monaten Januar, Februar und März 2021 10.420
      Mehrstunden und durch Auszahlung 130 Mehrstunden abgebaut.

      6
Stichtag: 31.01.2021 (24 Uhr)
                              Festgesetzte   Tatsächliche    Belegung        Davon          Davon          Davon          Davon           Davon            Davon
            Anstalten          Belegungs-     Belegungs-      (Gefg.       Untersuch-      Freiheits-   Jugendstrafe   Jugendstrafe       Ersatz-       Sicherungs-
                                fähigkeit      fähigkeit    Bestand) **)    ungshaft         strafe      geschlossen       offen      freiheitsstrafe   verwahrung
    * BW Frauen                     99             99            77            28              48             0              0               3                0
    * BW Männer                    673            673           666           103             552             0              0              43                0
    * FB                           364            267           254             3             228             0              0               0               17
    * GM Frauen                     19             19            12             0              11             0              0               0                0
    * GM Männer                    231            166           162             0             128             0              0               0                0
    * HS JugArr weibl.               6              6             0             0               0             0              0               0                0
    * HS ohne JugArr weibl.        190            190            93            44               1            42              1               0                0
    * SH                           181            181           171            37             119             0              0               0                3
    * UH Frauen                     17             17             9             5               3             0              0               2                0
    * UH Männer                    465            465           406           320              50             1              0               8                1
    Gesamt                        2245           2083          1850           540            1140            43              1              56               21

                                                                    Stichtag: 28.02.2021 (24 Uhr)
                              Festgesetzte   Tatsächliche    Belegung        Davon          Davon          Davon          Davon           Davon            Davon
            Anstalten          Belegungs-     Belegungs-      (Gefg.       Untersuch-      Freiheits-   Jugendstrafe   Jugendstrafe       Ersatz-       Sicherungs-
                                fähigkeit      fähigkeit    Bestand) **)    ungshaft         strafe      geschlossen       offen      freiheitsstrafe   verwahrung
    * BW Frauen                     99             99            78            28              48             0              0               4                0
    * BW Männer                    673            673           671           109             548             0              0              36                0
    * FB                           364            267           255             3             228             0              0               0               19
    * GM Frauen                     19             19            12             0              10             0              0               0                0
    * GM Männer                    231            166           161             0             123             0              0               0                0
    * HS JugArr weibl.               6              6             0             0               0             0              0               0                0
    * HS ohne JugArr weibl.        190            190            80            37               0            39              2               0                0
                                                                                                                                                                               Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

    * SH                           181            181           166            31             121             0              0               1                2
    * UH Frauen                     17             17             6             2               3             0              0               1                0
    * UH Männer                    465            465           388           303              50             1              0              10                1
    Gesamt                        2245           2083          1817           513            1131            40              2              52               22

                                                                    Stichtag: 31.03.2021 (24 Uhr)
                              Festgesetzte   Tatsächliche    Belegung        Davon          Davon          Davon          Davon           Davon            Davon
            Anstalten          Belegungs-     Belegungs-      (Gefg.       Untersuch-      Freiheits-   Jugendstrafe   Jugendstrafe       Ersatz-       Sicherungs-
                                fähigkeit      fähigkeit    Bestand) **)    ungshaft         strafe      geschlossen       offen      freiheitsstrafe   verwahrung
    * BW Frauen                    99             99            77             22              50             0              0               3                0
                                                                                                                                                                               Drucksache 22/3934
                                                                                                                                                                      Anlage

    * BW Männer                   673            673           663            107             547             0              0              32                0
    * FB                          364            267           255              3             228             0              0               1               19
    * GM Frauen                    19             19            13              0              11             0              0               0                0
    * GM Männer                   231            176           173              0             162             0              0               0                0

7
    * HS JugArr weibl.              6              6             0              0               0             0              0               0                0
    * HS ohne JugArr weibl.       190            190            83             36               0            41              3               0                0
    * SH                          181            181           167             27             124             0              0               0                3
* UH Frauen                       17              17              6              2                2               0              0               0               0
    * UH Männer                      465             465             391            304              47               0              0              11               0
    Gesamt                          2245            2093            1828            501             1171             41              3              47              22

8
    * BW = Justizvollzugsanstalt (JVA) Billwerder (Geschlossener Vollzug), FB= JVA Fuhlsbüttel (Geschlossener Vollzug), GM=JVA Glasmoor (Offener Vollzug), HS = JVA
    Hahnöfersand (Offener Vollzug, Geschlossener Vollzug und Jugendarrest Jungen), JugArr weibl.= Jugendarrest Mädchen, SH= Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg
    (Geschlossener Vollzug), UH=Untersuchungshaftanstalt (Geschlossener Vollzug).

    ** Der Gefangenenbestand (Belegung) beinhaltet auch andere Haftarten sowie freigestellte und vorübergehend abwesende Insassen. Deshalb kann die Belegung im
                                                                                                                                                                               Drucksache 22/3934

    Einzelfall die tatsächliche Belegungsfähigkeit überschreiten. Des Weiteren ergeben die Haftarten Untersuchungshaft, Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Ersatzfreiheitsstrafe
    und Sicherungsverwahrung in der Tabelle bei den einzelnen Anstalten in der Addition nicht die Summe der Gesamtinhaftierten (Belegung / Gefg. Bestand). In der
    statistischen Erfassung ist die Ersatzfreiheitsstrafe im Gefangenenbestand eine „Darunter-Größe“ und zahlenmäßig bereits bei den Freiheitsstrafen enthalten. Es erfolgt
    keine Differenzrechnung, die Ersatzfreiheitsstrafe wird also nicht in Abzug gebracht.
                                                                                                                                                                               Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode
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