Interkulturelle Öffnung der Verwaltung Wünsche an die Mehrheitsgesellschaft - Dokumentation zum Fachforum des Hamburger Integrationsbeirats am 09 ...

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Interkulturelle Öffnung der Verwaltung Wünsche an die Mehrheitsgesellschaft - Dokumentation zum Fachforum des Hamburger Integrationsbeirats am 09 ...
Dokumentation zum Fachforum
 des Hamburger Integrationsbeirats am 09. Juli 2016

Interkulturelle Öffnung der Verwaltung
 Wünsche an die Mehrheitsgesellschaft
Interkulturelle Öffnung der Verwaltung Wünsche an die Mehrheitsgesellschaft - Dokumentation zum Fachforum des Hamburger Integrationsbeirats am 09 ...
Ablauf des Fachforums

9.30    Ankommen
10.00   Begrüßung durch die BASFI (AI)
10.05   Genehmigung des Protokolls der Fachveranstaltung vom 9.4.2016
10.10   Kurzes Statement zu aktuellen Entwicklungen im Politikfeld Integration
10.30   Vorstellung des Beteiligungsverfahrens des IB bei der Weiterentwicklung
        des Hamburger Integrationskonzeptes
10:45   Begrüßung der Vertreterinnen und Vertreter des Personalamtes und des
        Moderatorenteams der Lawaetz-Stiftung
10:55   Kaffeepause
11:10   Umsetzung und Weiterentwicklung der Interkulturelle Öffnung der Verwaltung
        (PA und ZAF; BA)
        Kurzvorträge zur Einführung in das Thema „Umsetzung und Weiterentwicklung der
        Interkulturelle Öffnung der Verwaltung“
         Struktur der FHH und Beschäftigte mit Migrationshintergrund
           Katharina Dahrendorf / Personalamt, Referatsleitung Personalmanagementkonzepte und
           Marketing
         Dachkampagne – „Wir sind Hamburg! Bist du dabei?“ und Interkulturelle
          Fortbildung der FHH
           Volker Wiedemann / Geschäftsführung Zentrum für Aus- und Fortbildung (ZAF)
         Interkulturelle Öffnung: Weitere Aktivitäten zur interkulturellen Öffnung
          der FHH
           Isabella Krause / Personalamt, Referentin

13.00   Mittagspause
13:45   Beispielhafte Aktivitäten zur interkulturellen Öffnung im Bezirksamt Hamburg-Nord
           Ayse Ates / Bezirksamt Hamburg-Nord, Integrationsfachkraft
14.10   Gruppenarbeit
        Erarbeitung von Prioritäten und Fragestellungen in den Handlungsfeldern
         Rekrutierung und Erweiterung interkultureller Kompetenzen (Weiterbildung)
          [Expertise ZAF]
         Kultursensible Beratung und sonstige Interkulturelle Öffnung der Verwaltung
          in Behörden und Ämtern [Expertise PA/ Bezirke]
15:15   Ergebniszusammenfassung im Plenum
15.30   Verschiedenes
16.00   Ende der Veranstaltung
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Ankommen und Begrüßung durch die BASFI

                           Impressionen

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Aktuelle Entwicklungen im Politikfeld Integration
Petra Lotzkat (BASFI, Leitung des Amtes für Arbeit und Integration): Mündlicher Vortrag

Frau Lotzkat gibt einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen vor dem Hintergrund des
Inkrafttretens des neuen Integrationsgesetzes:

Sprachförderung:
       Künftig wird es mehr Kapazitäten bei den bundesfinanzierten Integrationskursen geben,
        damit Flüchtlinge schnell Deutsch lernen.
       Ab August haben auch Geflüchtete aus Afghanistan mit Aufenthaltspapieren von nur
        dreimonatiger Geltungsdauer Zugang zu den landesfinanzierten Sprachkursen.

Ausbildung und Arbeitsmarkt:
       Die Agentur für Arbeit Hamburg nutzt die im Integrationsgesetz enthaltene Option und
        verzichtet (vorerst) für drei Jahre auf die Vorrangprüfung.
       Für berufsvorbereitende Maßnahmen, ausbildungsbegleitende Hilfen (§ 75 SGB III) und
        assistierte Ausbildung (§ 130 SGB III) sinken beispielsweise die Fristen während des
        Asylverfahrens auf 3 Monate, bei Geduldeten für ausbildungsbegleitende Hilfen auf 12
        Monate. Künftig entfällt die Altersgrenze für eine assistierte Ausbildung, die Aufnahme einer
        Ausbildung ist künftig bis zum 25. Lebensjahr möglich.
       Die Verankerung des Modells 3+2 im Aufenthaltsgesetz, bietet auch Personen, die noch nicht
        als Asylberechtigte anerkannt sind oder deren Asylantrag abgelehnt wurde, Möglichkeit eine
        Duldung sowohl für eine dreijährige Ausbildung, als auch für eine zweijährige
        Anschlussbeschäftigung bzw. sechs Monate um eine Beschäftigung zu suchen, zu erhalten.
       In Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen und in Folgeunterkünften sollen künftig
        Arbeitsgelegenheiten ermöglicht werden.

Sichere Herkunftsländer
       Die Liste der sicheren Herkunftsländer wurde erweitert.

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Entwicklung des Erstintegrationskonzeptes und Beteiligung des
Integrationsbeirates
Petra Lotzkat (BASFI, Leitung des Amtes für Arbeit und Integration): Präsentation

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Umsetzung und Weiterentwicklung der Interkulturelle Öffnung der Verwaltung
Struktur der FHH und Beschäftigte mit Migrationshintergrund
Katharina Dahrendorf (Personalamt, Referatsleitung Personalmanagementkonzepte und Marketing)

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Umsetzung und Weiterentwicklung der Interkulturelle Öffnung der Verwaltung
Dachkampagne – „Wir sind Hamburg! Bist du dabei?“ und Interkulturelle
Fortbildung der FHH
Volker Wiedemann (Geschäftsführung Zentrum für Aus- und Fortbildung - ZAF)

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Umsetzung und Weiterentwicklung der Interkulturelle Öffnung der Verwaltung
Weitere Aktivitäten zur interkulturellen Öffnung der FHH
Isabella Krause (Personalamt, Referentin)

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Anmerkung zur Dokumentation: Die zwischen den Inputs
  aufgenommenen Fragen und Kommentare wurden in der AG 1
 (Rekrutierung und Erweiterung interkultureller Kompetenzen) im
Verlauf der Nachmittagssession aufgegriffen und weiter diskutiert.

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Umsetzung und Weiterentwicklung der Interkulturelle Öffnung der Verwaltung
Beispielhafte Aktivitäten zur interkulturellen Öffnung im Bezirksamt
Hamburg-Nord
Ayse Ates (Bezirksamt Hamburg-Nord, Integrationsfachkraft)

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Anmerkung zur Dokumentation: Die zu diesem Input
  aufgenommenen Fragen und Kommentare wurden in der AG 2
(Kultursensible Beratung und sonstige Interkulturelle Öffnung der
       Verwaltung in Behörden und Ämtern) im Verlauf der
      Nachmittagssession aufgegriffen und weiter diskutiert.

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Gruppenarbeit
Erarbeitung von Prioritäten und Fragestellungen in den Handlungsfeldern

AG 1: Rekrutierung und Erweiterung interkultureller Kompetenzen
Moderation und Dokumentation Kirsten Sehgal (Lawaetz-Stiftung)

In der Arbeitsgruppe wurden Fragen und Anmerkungen der Inputs des Personalamtes und des ZAF
aus der Vormittagssession (Umsetzung und Weiterentwicklung der Interkulturelle Öffnung der
Verwaltung) aufgegriffen und diskutiert.

Bestand und Zielzahlen der Beschäftigtenstruktur der öffentlichen Verwaltung
Frage: Wie hoch ist der Anteil der Mitarbeiter mit Migrationshintergrund in Teilzeit? Wie ist die
Vereinbarkeit von Arbeit und Familie gewährleistet?
Antwort: Mitarbeiter/innen mit Migrationshintergrund arbeiten laut
Statistik weniger in Teilzeit. Unabhängig vom Migrationshintergrund
sind in der Hamburger Verwaltung rund 40% Frauen in
Führungspositionen beschäftigt. In der Gruppe der B-Besoldung ist
die Zielzahl von 20% Beschäftigter mit Migrationshintergrund
erreicht.

Frage: Warum gibt es befristete Lehrerstellen?
Antwort: 94% der Lehrerstellen in Hamburg sind unbefristet.
Befristete Stellen sind meist Elternzeitvertretungen. Die Verwaltung bemüht sich immer um einen
maximalen Anteil an unbefristeten Lehrerstellen.

Frage: Warum gibt es weniger Beamte mit Migrationshintergrund?
                               Antwort: Für die Erlangung des Beamtenstatus ist normalerweise die
                               deutsche Staatsbürgerschaft Voraussetzung. Bei besonderem
                               dienstlichem Interesse sind Ausnahmen möglich, die in Hamburg
                               vielfach praktiziert werden. Eine Verbeamtung erfolgt üblicherweise
                               nur nach einer Ausbildung in der Verwaltung. Es ist davon auszugehen,
                               dass sich der Anstieg an Auszubildenden mit Migrationshintergrund in
                               der Verwaltung in ansteigenden Zahlen von Beamten mit
                               Migrationshintergrund zeigen wird.

Frage: Wie hoch ist der Anteil der Mitarbeiter/innen mit Migrationshintergrund ohne deutschen
Abschluss?
Antwort: Dies wird nicht gesondert erfasst. Es ist aber natürlich möglich, mit ausländischen Schul-
und Berufsabschlüssen bei entsprechender Qualifikation in der Hamburger Verwaltung zu arbeiten.

Frage: Wie hoch sind die Anteile der einzelnen Migrationshintergründe bei den Beschäftigten der
Hamburger Verwaltung?
Antwort: Die großen Gruppen wurden bei der Präsentation vorgestellt. Die dort als Sonstige
genannten 30% entsprechen ebenfalls den Anteilen der Hamburger Bevölkerung.

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Frage: Warum liegt die Zielzahl der Mitarbeiter mit Migrationshintergrund in der Hamburger
Verwaltung bei 20%?
Antwort: Diese Zahl wurde im Maßnahmenkonzept von 2006 festgelegt. Es handelt sich dabei um
eine politische Willenserklärung, nicht um eine verbindliche Quote. Die kulturelle Vielfalt der
Hamburger Bevölkerung soll relevant abgebildet werden. Der Anteil von Hamburger/innen mit
                                                 Migrationshintergrund liegt bei der Altersgruppe, die
                                                 sich üblicherweise auf eine Ausbildung in der
                                                 Verwaltung bewirbt (18-25 Jahre), bei 33%. Jedoch
                                                 kommen auch viele Bewerber/innen aus dem
                                                 Umland und anderen Bundesländern. Vorrangig sind
                                                 die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung eines
                                                 Bewerbers/ einer Bewerberin. Außerdem ist zu
                                                 beachten, dass ein Migrationshintergrund nur eine
                                                 Ausdrucksform von interkultureller Kompetenz ist.
                                                 Interkulturelle Kompetenz wird bei den
                                                 Eignungstests immer abgefragt. Für die
                                                 unterschiedlichen Einstiegsebenen gilt dieselbe
                                                 Zielzahl.

Zugang zur öffentlichen Verwaltung als Arbeitgeberin
Frage: Welche Ausbildungsberufe in der Hamburger Verwaltung sind nicht für Frauen mit Kopftuch
zugänglich?
Antwort: Grundsätzlich keine. Eine Ausnahme bilden Berufe, in denen eine Uniform getragen werden
muss (Polizei). In Berufen mit erzieherischem Auftrag darf kein Gesichtsschleier (Niqab) getragen
werden, da Mimik und Körpersprache für Kinder einen besonders hohen Anteil in der
Kommunikation haben.

Frage: Muss bei der Bewerbung ein Foto eingereicht werden?
Antwort: Die Hamburger Verwaltung hat punktuell Versuche mit anonymisierten Bewerbungen ohne
Foto durchgeführt, dies ist jedoch nicht das generelle Verfahren. Ein Foto ist bei einer Bewerbung bei
der Hamburger Verwaltung nicht zwingend, jedoch üblich.

Frage: Kann man auch als Quereinsteiger/in mit Migrationshintergrund in der Verwaltung arbeiten?
Antwort: Auch ein Quereinstieg in die Verwaltung ist - mit und ohne
Migrationshintergrund - möglich. Je nach Stellenausschreibung sind
bestimmte Qualifikationen erforderlich. Neben der Eignung,
Befähigung und fachlichen Leistung sind auch eine geeignete
Persönlichkeit und sprachliche Fähigkeiten wichtig. Bei der
Schriftsprache zeichnet sich eine Tendenz ab, dass dies zukünftig
weniger hoch bewertet wird, weil Computerprogramme vieles
übernehmen können.

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Personalgewinnung der öffentlichen Verwaltung
Frage: Wie wird die Zielgruppe der zukünftigen Auszubildenden der Verwaltung mit
Migrationshintergrund angesprochen?
Antwort: Neben der Kampagne " Wir sind Hamburg! Bist Du dabei?" gehen die ausbildenden
Behörden in Schulen und auf entsprechende Messen und Veranstaltungen, um für eine Ausbildung
bei der Verwaltung zu werben. Die Stadt Hamburg hat kein zentrales Praktikumsprogramm. Praktika
sind aber möglich. Auch der Girls- und Boys-Day wird dazu genutzt (viele Kinder absolvieren ihn
beispielsweise bei der Polizei).

Fort- und Weiterbildung
Frage: Gibt es ein Qualitätsmanagement für Fortbildungen zum Thema Interkulturelle Kompetenz?
Wie funktioniert die Erfolgsmessung bzw. der Transfer?
Antwort: Der Fortbildungskatalog ist im Internet einsehbar. Der
Erfolg der Fortbildung wird direkt nach dem Seminar abgefragt, da
eine Messung der Wirkung schwierig ist. Mitglieder des
Integrationsbeirates dürfen kostenlos einen Kurs des ZAF besuchen.
Anmeldung bitte über Frau Wowretzko.

Frage: Ist Leichte Sprache Teil der Fortbildungen?
Antwort: Ja, Leichte Sprache wird diskutiert und auch angeboten.

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Gruppenarbeit
Erarbeitung von Prioritäten und Fragestellungen in den Handlungsfeldern

AG 2: Kultursensible Beratung und sonstige Interkulturelle Öffnung der
Verwaltung in Behörden und Ämtern
Moderation und Dokumentation Peer Gillner (Lawaetz-Stiftung)

Die Diskussion in der AG 2 erfolgte zunächst der Erläuterung der im Input aus dem Bezirksamt Nord
dargelegten Aussagen und Impulse. Von besonderem Interesse war dabei der Austausch zu
grundsätzlichen Fragen und Perspektiven der Interkulturellen Öffnung der Verwaltung unter
Berücksichtigung sowohl der Ausgangssituation als auch der Zielsetzung. Zusammenfassend lassen
sich folgende Stränge der Diskussion in der Arbeitsgruppe widergeben.

Wie wird die interkulturelle Öffnung bewertet?
                        Hamburg sei – auch im Vergleich mit anderen Großstädten – bereits auf
                        einem sehr guten Stand der interkulturellen Öffnung. Die „gemeinsame
                        Klammer“ der Integration wird sowohl in den Gremien als auch in der Praxis
                        von vielen unterschiedlichen Akteuren getragen.
                        Dennoch sei es weiterhin wichtig und notwendig, die interkulturelle Öffnung
                        der Systeme über diejenigen voranzubringen, die über Steuerungsfunktionen
                        verfügen. Wichtig ist daher auch weiterhin die aktive Einbeziehung der
                        Führungskräfte in der öffentlichen Verwaltung sowie eine Kontinuität und
                        Vertiefung der interkulturellen Fortbildung für die Beschäftigten der
                        Behörden/ Ämter und Regeldienste.
                        Die Integrationsmitglieder betonten, dass eine Interkulturelle Öffnung der
                        Verwaltung vor allem mit einer definierten – und niedergeschriebenen –
                        Haltung beginnen müsse, anstatt sich in vielen Einzelvorhaben zu dividieren.
                        Hierzu würde auch gehören, allgemeingültige Standards zu definieren.

Zur Frage, warum Migrationshintergrund gesondert erfasst wird.
Die Erfassung des Migrationshintergrundes ist eine wichtige Voraussetzung für die
Weiterentwicklung der interkulturellen Öffnung der öffentlichen Verwaltung. Gerade weil die
Herkunft in der Lebenswelt immer noch eine wichtige Rolle spielt, müsse sie erfasst werden.

Zur grundsätzlichen Haltung gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund
Es wurde betont, dass der Blick auf Migration als Ressource von besonderer Bedeutung ist. Dabei
müsse alltägliche Diskriminierung überwunden werden (Migration dürfe nicht als Problem oder in

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einzelnen „Schubladen im Kopf“ gesehen werden) und ein Miteinander in allen Lebensbereichen
gelebt werden.

Zur Frage der Zielsetzungen interkultureller Öffnung
Alle Maßnahmen dienen der Ermöglichung der Teilhabe an der Erwerbsgesellschaft, und die
öffentliche Verwaltung kann ein wichtiger Motor dazu sein. Das Ziel der Konzepte und Angebote
muss dabei immer die Chancengleichheit sein, die so früh und so lokal wie möglich ansetzt. Es gibt
bereits eine Vielzahl von Vorhaben und Projekten der guten Praxis, über die ein Austausch sinnvoll
und wichtig ist.

               Zusammenfassung: Kirsten Sehgal und Peer Gillner (Johann Daniel Lawaetz – Stiftung)

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