Interkulturelle Öffnung der Verwaltung Wünsche an die Mehrheitsgesellschaft - Dokumentation zum Fachforum des Hamburger Integrationsbeirats am 09 ...
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Dokumentation zum Fachforum des Hamburger Integrationsbeirats am 09. Juli 2016 Interkulturelle Öffnung der Verwaltung Wünsche an die Mehrheitsgesellschaft
Ablauf des Fachforums 9.30 Ankommen 10.00 Begrüßung durch die BASFI (AI) 10.05 Genehmigung des Protokolls der Fachveranstaltung vom 9.4.2016 10.10 Kurzes Statement zu aktuellen Entwicklungen im Politikfeld Integration 10.30 Vorstellung des Beteiligungsverfahrens des IB bei der Weiterentwicklung des Hamburger Integrationskonzeptes 10:45 Begrüßung der Vertreterinnen und Vertreter des Personalamtes und des Moderatorenteams der Lawaetz-Stiftung 10:55 Kaffeepause 11:10 Umsetzung und Weiterentwicklung der Interkulturelle Öffnung der Verwaltung (PA und ZAF; BA) Kurzvorträge zur Einführung in das Thema „Umsetzung und Weiterentwicklung der Interkulturelle Öffnung der Verwaltung“ Struktur der FHH und Beschäftigte mit Migrationshintergrund Katharina Dahrendorf / Personalamt, Referatsleitung Personalmanagementkonzepte und Marketing Dachkampagne – „Wir sind Hamburg! Bist du dabei?“ und Interkulturelle Fortbildung der FHH Volker Wiedemann / Geschäftsführung Zentrum für Aus- und Fortbildung (ZAF) Interkulturelle Öffnung: Weitere Aktivitäten zur interkulturellen Öffnung der FHH Isabella Krause / Personalamt, Referentin 13.00 Mittagspause 13:45 Beispielhafte Aktivitäten zur interkulturellen Öffnung im Bezirksamt Hamburg-Nord Ayse Ates / Bezirksamt Hamburg-Nord, Integrationsfachkraft 14.10 Gruppenarbeit Erarbeitung von Prioritäten und Fragestellungen in den Handlungsfeldern Rekrutierung und Erweiterung interkultureller Kompetenzen (Weiterbildung) [Expertise ZAF] Kultursensible Beratung und sonstige Interkulturelle Öffnung der Verwaltung in Behörden und Ämtern [Expertise PA/ Bezirke] 15:15 Ergebniszusammenfassung im Plenum 15.30 Verschiedenes 16.00 Ende der Veranstaltung
Aktuelle Entwicklungen im Politikfeld Integration Petra Lotzkat (BASFI, Leitung des Amtes für Arbeit und Integration): Mündlicher Vortrag Frau Lotzkat gibt einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen vor dem Hintergrund des Inkrafttretens des neuen Integrationsgesetzes: Sprachförderung: Künftig wird es mehr Kapazitäten bei den bundesfinanzierten Integrationskursen geben, damit Flüchtlinge schnell Deutsch lernen. Ab August haben auch Geflüchtete aus Afghanistan mit Aufenthaltspapieren von nur dreimonatiger Geltungsdauer Zugang zu den landesfinanzierten Sprachkursen. Ausbildung und Arbeitsmarkt: Die Agentur für Arbeit Hamburg nutzt die im Integrationsgesetz enthaltene Option und verzichtet (vorerst) für drei Jahre auf die Vorrangprüfung. Für berufsvorbereitende Maßnahmen, ausbildungsbegleitende Hilfen (§ 75 SGB III) und assistierte Ausbildung (§ 130 SGB III) sinken beispielsweise die Fristen während des Asylverfahrens auf 3 Monate, bei Geduldeten für ausbildungsbegleitende Hilfen auf 12 Monate. Künftig entfällt die Altersgrenze für eine assistierte Ausbildung, die Aufnahme einer Ausbildung ist künftig bis zum 25. Lebensjahr möglich. Die Verankerung des Modells 3+2 im Aufenthaltsgesetz, bietet auch Personen, die noch nicht als Asylberechtigte anerkannt sind oder deren Asylantrag abgelehnt wurde, Möglichkeit eine Duldung sowohl für eine dreijährige Ausbildung, als auch für eine zweijährige Anschlussbeschäftigung bzw. sechs Monate um eine Beschäftigung zu suchen, zu erhalten. In Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen und in Folgeunterkünften sollen künftig Arbeitsgelegenheiten ermöglicht werden. Sichere Herkunftsländer Die Liste der sicheren Herkunftsländer wurde erweitert. 2
Entwicklung des Erstintegrationskonzeptes und Beteiligung des Integrationsbeirates Petra Lotzkat (BASFI, Leitung des Amtes für Arbeit und Integration): Präsentation 3
Umsetzung und Weiterentwicklung der Interkulturelle Öffnung der Verwaltung Struktur der FHH und Beschäftigte mit Migrationshintergrund Katharina Dahrendorf (Personalamt, Referatsleitung Personalmanagementkonzepte und Marketing) 5
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Umsetzung und Weiterentwicklung der Interkulturelle Öffnung der Verwaltung Dachkampagne – „Wir sind Hamburg! Bist du dabei?“ und Interkulturelle Fortbildung der FHH Volker Wiedemann (Geschäftsführung Zentrum für Aus- und Fortbildung - ZAF) 12
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Umsetzung und Weiterentwicklung der Interkulturelle Öffnung der Verwaltung Weitere Aktivitäten zur interkulturellen Öffnung der FHH Isabella Krause (Personalamt, Referentin) 20
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Anmerkung zur Dokumentation: Die zwischen den Inputs aufgenommenen Fragen und Kommentare wurden in der AG 1 (Rekrutierung und Erweiterung interkultureller Kompetenzen) im Verlauf der Nachmittagssession aufgegriffen und weiter diskutiert. 22
Umsetzung und Weiterentwicklung der Interkulturelle Öffnung der Verwaltung Beispielhafte Aktivitäten zur interkulturellen Öffnung im Bezirksamt Hamburg-Nord Ayse Ates (Bezirksamt Hamburg-Nord, Integrationsfachkraft) 23
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Anmerkung zur Dokumentation: Die zu diesem Input aufgenommenen Fragen und Kommentare wurden in der AG 2 (Kultursensible Beratung und sonstige Interkulturelle Öffnung der Verwaltung in Behörden und Ämtern) im Verlauf der Nachmittagssession aufgegriffen und weiter diskutiert. 35
Gruppenarbeit Erarbeitung von Prioritäten und Fragestellungen in den Handlungsfeldern AG 1: Rekrutierung und Erweiterung interkultureller Kompetenzen Moderation und Dokumentation Kirsten Sehgal (Lawaetz-Stiftung) In der Arbeitsgruppe wurden Fragen und Anmerkungen der Inputs des Personalamtes und des ZAF aus der Vormittagssession (Umsetzung und Weiterentwicklung der Interkulturelle Öffnung der Verwaltung) aufgegriffen und diskutiert. Bestand und Zielzahlen der Beschäftigtenstruktur der öffentlichen Verwaltung Frage: Wie hoch ist der Anteil der Mitarbeiter mit Migrationshintergrund in Teilzeit? Wie ist die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie gewährleistet? Antwort: Mitarbeiter/innen mit Migrationshintergrund arbeiten laut Statistik weniger in Teilzeit. Unabhängig vom Migrationshintergrund sind in der Hamburger Verwaltung rund 40% Frauen in Führungspositionen beschäftigt. In der Gruppe der B-Besoldung ist die Zielzahl von 20% Beschäftigter mit Migrationshintergrund erreicht. Frage: Warum gibt es befristete Lehrerstellen? Antwort: 94% der Lehrerstellen in Hamburg sind unbefristet. Befristete Stellen sind meist Elternzeitvertretungen. Die Verwaltung bemüht sich immer um einen maximalen Anteil an unbefristeten Lehrerstellen. Frage: Warum gibt es weniger Beamte mit Migrationshintergrund? Antwort: Für die Erlangung des Beamtenstatus ist normalerweise die deutsche Staatsbürgerschaft Voraussetzung. Bei besonderem dienstlichem Interesse sind Ausnahmen möglich, die in Hamburg vielfach praktiziert werden. Eine Verbeamtung erfolgt üblicherweise nur nach einer Ausbildung in der Verwaltung. Es ist davon auszugehen, dass sich der Anstieg an Auszubildenden mit Migrationshintergrund in der Verwaltung in ansteigenden Zahlen von Beamten mit Migrationshintergrund zeigen wird. Frage: Wie hoch ist der Anteil der Mitarbeiter/innen mit Migrationshintergrund ohne deutschen Abschluss? Antwort: Dies wird nicht gesondert erfasst. Es ist aber natürlich möglich, mit ausländischen Schul- und Berufsabschlüssen bei entsprechender Qualifikation in der Hamburger Verwaltung zu arbeiten. Frage: Wie hoch sind die Anteile der einzelnen Migrationshintergründe bei den Beschäftigten der Hamburger Verwaltung? Antwort: Die großen Gruppen wurden bei der Präsentation vorgestellt. Die dort als Sonstige genannten 30% entsprechen ebenfalls den Anteilen der Hamburger Bevölkerung. 36
Frage: Warum liegt die Zielzahl der Mitarbeiter mit Migrationshintergrund in der Hamburger Verwaltung bei 20%? Antwort: Diese Zahl wurde im Maßnahmenkonzept von 2006 festgelegt. Es handelt sich dabei um eine politische Willenserklärung, nicht um eine verbindliche Quote. Die kulturelle Vielfalt der Hamburger Bevölkerung soll relevant abgebildet werden. Der Anteil von Hamburger/innen mit Migrationshintergrund liegt bei der Altersgruppe, die sich üblicherweise auf eine Ausbildung in der Verwaltung bewirbt (18-25 Jahre), bei 33%. Jedoch kommen auch viele Bewerber/innen aus dem Umland und anderen Bundesländern. Vorrangig sind die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung eines Bewerbers/ einer Bewerberin. Außerdem ist zu beachten, dass ein Migrationshintergrund nur eine Ausdrucksform von interkultureller Kompetenz ist. Interkulturelle Kompetenz wird bei den Eignungstests immer abgefragt. Für die unterschiedlichen Einstiegsebenen gilt dieselbe Zielzahl. Zugang zur öffentlichen Verwaltung als Arbeitgeberin Frage: Welche Ausbildungsberufe in der Hamburger Verwaltung sind nicht für Frauen mit Kopftuch zugänglich? Antwort: Grundsätzlich keine. Eine Ausnahme bilden Berufe, in denen eine Uniform getragen werden muss (Polizei). In Berufen mit erzieherischem Auftrag darf kein Gesichtsschleier (Niqab) getragen werden, da Mimik und Körpersprache für Kinder einen besonders hohen Anteil in der Kommunikation haben. Frage: Muss bei der Bewerbung ein Foto eingereicht werden? Antwort: Die Hamburger Verwaltung hat punktuell Versuche mit anonymisierten Bewerbungen ohne Foto durchgeführt, dies ist jedoch nicht das generelle Verfahren. Ein Foto ist bei einer Bewerbung bei der Hamburger Verwaltung nicht zwingend, jedoch üblich. Frage: Kann man auch als Quereinsteiger/in mit Migrationshintergrund in der Verwaltung arbeiten? Antwort: Auch ein Quereinstieg in die Verwaltung ist - mit und ohne Migrationshintergrund - möglich. Je nach Stellenausschreibung sind bestimmte Qualifikationen erforderlich. Neben der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung sind auch eine geeignete Persönlichkeit und sprachliche Fähigkeiten wichtig. Bei der Schriftsprache zeichnet sich eine Tendenz ab, dass dies zukünftig weniger hoch bewertet wird, weil Computerprogramme vieles übernehmen können. 37
Personalgewinnung der öffentlichen Verwaltung Frage: Wie wird die Zielgruppe der zukünftigen Auszubildenden der Verwaltung mit Migrationshintergrund angesprochen? Antwort: Neben der Kampagne " Wir sind Hamburg! Bist Du dabei?" gehen die ausbildenden Behörden in Schulen und auf entsprechende Messen und Veranstaltungen, um für eine Ausbildung bei der Verwaltung zu werben. Die Stadt Hamburg hat kein zentrales Praktikumsprogramm. Praktika sind aber möglich. Auch der Girls- und Boys-Day wird dazu genutzt (viele Kinder absolvieren ihn beispielsweise bei der Polizei). Fort- und Weiterbildung Frage: Gibt es ein Qualitätsmanagement für Fortbildungen zum Thema Interkulturelle Kompetenz? Wie funktioniert die Erfolgsmessung bzw. der Transfer? Antwort: Der Fortbildungskatalog ist im Internet einsehbar. Der Erfolg der Fortbildung wird direkt nach dem Seminar abgefragt, da eine Messung der Wirkung schwierig ist. Mitglieder des Integrationsbeirates dürfen kostenlos einen Kurs des ZAF besuchen. Anmeldung bitte über Frau Wowretzko. Frage: Ist Leichte Sprache Teil der Fortbildungen? Antwort: Ja, Leichte Sprache wird diskutiert und auch angeboten. 38
Gruppenarbeit Erarbeitung von Prioritäten und Fragestellungen in den Handlungsfeldern AG 2: Kultursensible Beratung und sonstige Interkulturelle Öffnung der Verwaltung in Behörden und Ämtern Moderation und Dokumentation Peer Gillner (Lawaetz-Stiftung) Die Diskussion in der AG 2 erfolgte zunächst der Erläuterung der im Input aus dem Bezirksamt Nord dargelegten Aussagen und Impulse. Von besonderem Interesse war dabei der Austausch zu grundsätzlichen Fragen und Perspektiven der Interkulturellen Öffnung der Verwaltung unter Berücksichtigung sowohl der Ausgangssituation als auch der Zielsetzung. Zusammenfassend lassen sich folgende Stränge der Diskussion in der Arbeitsgruppe widergeben. Wie wird die interkulturelle Öffnung bewertet? Hamburg sei – auch im Vergleich mit anderen Großstädten – bereits auf einem sehr guten Stand der interkulturellen Öffnung. Die „gemeinsame Klammer“ der Integration wird sowohl in den Gremien als auch in der Praxis von vielen unterschiedlichen Akteuren getragen. Dennoch sei es weiterhin wichtig und notwendig, die interkulturelle Öffnung der Systeme über diejenigen voranzubringen, die über Steuerungsfunktionen verfügen. Wichtig ist daher auch weiterhin die aktive Einbeziehung der Führungskräfte in der öffentlichen Verwaltung sowie eine Kontinuität und Vertiefung der interkulturellen Fortbildung für die Beschäftigten der Behörden/ Ämter und Regeldienste. Die Integrationsmitglieder betonten, dass eine Interkulturelle Öffnung der Verwaltung vor allem mit einer definierten – und niedergeschriebenen – Haltung beginnen müsse, anstatt sich in vielen Einzelvorhaben zu dividieren. Hierzu würde auch gehören, allgemeingültige Standards zu definieren. Zur Frage, warum Migrationshintergrund gesondert erfasst wird. Die Erfassung des Migrationshintergrundes ist eine wichtige Voraussetzung für die Weiterentwicklung der interkulturellen Öffnung der öffentlichen Verwaltung. Gerade weil die Herkunft in der Lebenswelt immer noch eine wichtige Rolle spielt, müsse sie erfasst werden. Zur grundsätzlichen Haltung gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund Es wurde betont, dass der Blick auf Migration als Ressource von besonderer Bedeutung ist. Dabei müsse alltägliche Diskriminierung überwunden werden (Migration dürfe nicht als Problem oder in 39
einzelnen „Schubladen im Kopf“ gesehen werden) und ein Miteinander in allen Lebensbereichen gelebt werden. Zur Frage der Zielsetzungen interkultureller Öffnung Alle Maßnahmen dienen der Ermöglichung der Teilhabe an der Erwerbsgesellschaft, und die öffentliche Verwaltung kann ein wichtiger Motor dazu sein. Das Ziel der Konzepte und Angebote muss dabei immer die Chancengleichheit sein, die so früh und so lokal wie möglich ansetzt. Es gibt bereits eine Vielzahl von Vorhaben und Projekten der guten Praxis, über die ein Austausch sinnvoll und wichtig ist. Zusammenfassung: Kirsten Sehgal und Peer Gillner (Johann Daniel Lawaetz – Stiftung) Hamburg, 31. Juli 2016 40
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