Schriftliche Kleine Anfrage

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BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                            Drucksache    21/18557
                                                                                   Neufassung
21. Wahlperiode                                                                       17.10.19

                          Schriftliche Kleine Anfrage
            der Abgeordneten Dirk Nockemann und Harald Feineis (AfD) vom 07.10.19

                              und   Antwort des Senats

         Betr.:   Personalsituation bei der Hamburger Polizei

                  Die Fragen in der Drs. 21/18248 wurden leider nicht vollständig beantwortet
                  und die Antworten werfen weitere Fragen auf.

                  Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

                  1.   Der Senat erklärt: „Insbesondere die erheblich erhöhten Einstellungen
                       für den Polizeivollzugsdienst wirken sich allerdings (…) aufgrund der
                       notwendigen Vorlaufzeiten durch die Ausbildung erst beginnend in die-
                       sem Jahr und dann ansteigend in den Folgejahren deutlich aus. Wir fra-
                       gen: Sind dem Senat die genannten Vorlaufzeiten neu oder warum wur-
                       den diese nicht schon eher berücksichtigt?
         Die Vorlaufzeiten sind bekannt und werden im Rahmen der jährlichen Einstellungs-
         und Ausbildungsplanung berücksichtigt.
                  2.   Weiter heißt es: Verkehrsunfälle würden ganz vorrangig durch die Kräfte
                       der Polizeikommissariate sowie durch die Kräfte der den täglichen
                       Dienst unterstützenden Bereitschaftspolizei aufgenommen. Wie viele
                       Unfälle wurden in 2018 jeweils durch die Polizeikommissariate, die
                       Bereitschaftspolizei, die Wasserschutzpolizei und wie viele durch den
                       Verkehrsunfalldienst aufgenommen?
         Die zuständige Behörde führt keine Statistiken im Sinne der Fragestellung. Eine
         Beantwortung der Fragestellung würde die Auswertung von mehreren 10 000 Vorgän-
         gen erfordern. Dies ist in der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur
         Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
                  3.   Inwiefern haben sich die Aufgaben innerhalb der VD2 im Verhältnis ver-
                       ändert? Welche prozentualen Anteile entfallen beispielsweise auf mobile
                       Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen, Verkehrslenkungen bei
                       Sonderanlässen, Veranstaltungen, Versammlungen und Aufzüge aktuell
                       und im Vergleich zu vor zehn, mindestens im Vergleich zu vor fünf Jah-
                       ren?
         Die Verkehrsdirektion (VD) setzt vorhandene personelle Ressourcen für die Verkehrs-
         überwachung nach aktuellen Prioritäten unter ständiger Beobachtung der Verkehrsun-
         falllage und der Verkehrssituation lageorientiert ein.
         Von der VD 2 wird eine Vielzahl von Aufgaben wahrgenommen. Neben der Verkehrs-
         überwachung handelt es sich zum Beispiel um den Verkehrsunfalldienst, Ermittlungs-
         dienst, Stabstätigkeiten und andere administrative Aufgaben. Maßnahmen aus
         besonderem Anlass (zum Beispiel Verkehrslenkungsmaßnahmen bei Veranstaltungen
         oder Aufzügen, aber auch bei größeren Schadensereignissen) werden überwiegend
         durch das für die Verkehrsüberwachung vorhandene Personal durchgeführt. Bei grö-
Drucksache 21/18557         Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode

      ßeren Einsätzen werden aber auch Kräfte der anderen Sachgebiete hinzugezogen.
      Der Aufwand für derartige Einsatzanlässe ist lagebedingt jährlich schwankend.
      Von der Gesamtpersonalkapazität der VD 2 wurden im laufenden Jahr bisher 5,2 Pro-
      zent für Maßnahmen aus besonderem Anlass eingesetzt und 23,8 Prozent für Ver-
      kehrsüberwachungsmaßnahmen. Für Maßnahmen aus besonderem Anlass wurden in
      2009 ebenfalls 5,2 Prozent und in 2014 8,4 Prozent der Personalstunden aufgewandt.
      Für Verkehrsüberwachungstätigkeiten waren es in 2009 17,1 Prozent und in 2014
      24,2 Prozent. Die jeweils verbliebenen Kapazitäten wurden für verkehrsüberwa-
      chungsfremde Aufgaben (zum Beispiel Verkehrsunfallaufnahme beziehungsweise
      -ermittlungen, Einsatz in der Tunnelleitzentrale, Berichtsfertigung, Gerichtstermine,
      Dienstunterrichte) sowie administrative Aufgaben eingesetzt.
                 4.     Gemäß Drs. 21/18210 haben sich die Soll-Stellen innerhalb der VD2
                        quasi nicht verändert, die verfügbare Personalkapazität (VPK) sogar
                        verbessert. Zudem sind die krankheitsbedingten Fehlzeiten bei der VD2
                        weniger stark gewachsen seit dem Jahr 2015 als beispielsweise bei der
                        VD3.
                        Warum behauptet der Senat dennoch (siehe Vorbemerkung in genann-
                        ter Drucksache), dass in den Vollzugsbereichen der Verkehrsstaffeln
                        zeitweise eine „angespannte Personalsituation“ herrscht, was bereits im
                        Sommer von der Polizeigewerkschaft beklagt wurde und worin schließ-
                        lich der Weggang des Leiters der VD2 begründet lag?
      Siehe Drs. 21/18210 und 21/18248.
                 5.     Wie stellt sich die Fehlquote im Verkehrsvollzug der VD2, VD3 und VD4
                        im Verlauf der vergangenen fünf Jahre dar? Bitte nach Jahren auflisten.
      Krankheitsbedingte Fehlzeiten:
                                                                        Jahr
          Organisationsbereich
                                              2014        2015        2016        2017         2018
VD2 Verkehrsstaffel Innenstadt/West           12,3 %      13,2 %      15,0 %      15,7 %       15,2 %
VD3 Verkehrsstaffel Ost                       10,2 %      9,0 %       11,9 %      14,6 %       12,2 %
VD4 Verkehrsstaffel Süd                       12,2 %      13,3 %      14,6 %      15,4 %       13,7 %
      Quelle: ePeCo, Datenstand: August 2019
                 6.     In der VPK sind „längerfristige Beurlaubungen ab sechs Monaten (bei
                        Beamtinnen und Beamten) oder Abwesenheiten wegen Altersteilzeit
                        hingegen nicht“ enthalten (Drs. 21/18210 Antwort zu Frage 3.). Warum
                        werden diese hier nicht berücksichtigt und um wie viel Personal (Voll-
                        zeitäquivalente) handelt es sich hier jeweils?
      Bei der Auswertung der verfügbaren Personalkapazität werden abwesende Beamtin-
      nen und Beamte im Sinne der Fragestellung nicht in die VPK eingerechnet, da sie
      nicht für den Dienst zur Verfügung stehen, Im Sinne der Fragestellung abwesende
      Beamtinnen und Beamte, ausgewiesen in Stellen:
                             VD      VD 2
          01.01.2015          1       1
          01.07.2015          2       1
          01.01.2016          2       0
          01.07.2016          2       1
          01.01.2017          1       1
          01.07.2017          1       1
          01.01.2018          0       0
          01.07.2018          2       1
          01.01.2019          4       3
          01.06.2019*         5       3
      *    Daten stehen auf Grund der Umstellung auf KoPers nur bis zum 01.06.2019 zur Verfügung.

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode       Drucksache 21/18557

              7.    Stellensoll und VPK in der VD sind Mitte 2018 im Zuge der Neuorganisa-
                    tion der Schutzpolizei um rund dreißig gestiegen, Stellensoll und VPK in
                    der VD2 hingegen konstant geblieben. Warum kam nicht auch die VD2
                    in den Genuss zusätzlicher Stellen?
    Siehe Drs. 21/18210.
              8.    Die Personalberechnungen werden gemäß VPK dargestellt. Hieraus ist
                    aber nicht erkennbar, wie viele „Köpfe“ aktuell in den jeweiligen Ver-
                    kehrsdirektionen arbeiten. Darum fragen wir: Wie viele Vollzeitäquivalen-
                    te (wie in Drs. 21/18210 angegeben) gibt es hier in den jeweiligen Berei-
                    chen der Verkehrsdirektionen?
 Stichtag     Stellen     Davon      VPK**      Anzahl Mitarbei-       Davon        Anzahl Mitarbei-
              Soll VD     Stellen     VD           terinnen/           VPK**           terinnen/
              gesamt       Soll     gesamt        Mitarbeiter           VD 2          Mitarbeiter
                           VD 2                  VD gesamt ***                          VD 2 ***
01.01.2015         421     165      367,0394          374             137,1322            142
01.07.2015         421     166      374,4561          382             142,1322            146
01.01.2016         421     166      381,7977          388             144,5322            148
01.07.2016         421     166      373,6587          381             138,5349            142
01.01.2017         421     166      371,8255          379             137,4611            142
01.07.2017         421     166      371,7756          375             137,1889            141
01.01.2018         421     166      367,1109          376             133,8088            138
01.07.2018         443     166      413,4859          424             140,7671            144
01.01.2019         443     166      429,8251          440             147,4956            151
01.06.2019*        452     164      436,5736          449             143,5345            148
    *   Daten zum 01.07.2019 liegen aufgrund der Umstellung auf KoPers nicht vor.
    ** VPK = verfügbare Personalkapazität
    *** Eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter“ entspricht einem VPK beziehungsweise VZÄ unter der
        Voraussetzung, dass diese/dieser in Vollzeit arbeitet.
              9.    Weiter heißt es in der Antwort zu Frage 4. in der Drs. 21/18210: „Auf-
                    grund der Veränderungen in der Datenarchitektur von PAISY zu KoPers
                    funktionieren die bisher genutzten ePeCoAuswertungen für die Fehlzei-
                    tenermittlung nicht mehr, sodass auch für die Vorjahre nur noch auf
                    bereits vorhandene Auswertungsergebnisse zurückgegriffen werden
                    kann. Aktuell werde an der entsprechenden Funktionsfähigkeit für die
                    Auswertung auch von Fehlzeiten gearbeitet“. Wann ist mit verlässlichen
                    Daten der Fehlzeiten für die Jahre 2018 und 2019 zu rechnen und wel-
                    che nicht krankheitsbedingten Fehlzeiten gibt es?
    Die Fehlzeiten auf der Basis von KoPers werden inzwischen wieder korrekt berechnet.
    Für bereichsspezifische Auswertungen sind zusätzliche Informationen aus dem Modul
    Organisationsmanagement im Verfahren KoPers erforderlich, dessen Einrichtung für
    die Hamburger Behörden voraussichtlich Ende 2019 abgeschlossen sein wird. Erst
    nach Einrichtung dieses Moduls, der Einarbeitung der Daten und entsprechender
    Qualitätskontrollen sind Auswertungen im Sinne der Fragestellung wieder möglich.
    Nicht krankheitsbedingte Fehlzeiten sind laut Kennzahlenbuch zum Personalbericht
    2018 („Ausfallzeiten“) bezahlte Arbeitszeiten, in denen der Beschäftigte aus tariflichen
    oder gesetzlichen Gründen nicht am Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Hierunter fallen
    alle Arten von bezahltem Urlaub wie zum Beispiel Erholungsurlaub, Bildungs- oder
    Sonderurlaub (zum Beispiel Pflege des erkrankten Kindes) oder Beurlaubung (zum
    Beispiel Elternzeit) sowie der AZV-Tag (Arbeitszeitverkürzung durch einen freien Tag
    nach § 3 der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten) und auch
    Vorsorgekuren, Mutterschutzzeiten und anderes. Zu dieser Gruppe werden auch
    unerlaubte Abwesenheitszeiten gezählt.
    Im Übrigen Siehe Antwort zu 5.
              10. Die krankheitsbedingten Fehlzeiten der jeweiligen VD wurden in den
                  Drs. 21/18210 und 21/18248 unterschiedlich dargestellt. Worin liegt die-

                                                                                              3
Drucksache 21/18557     Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode

                    se Diskrepanz begründet? Auch die zum 01.01.2017 genannte VPK
                    stimmt in beiden Drucksachen nicht überein. Welche Zahlen sind richtig?
      Die in der Drs. 21/18210 genannten krankheitsbedingten Fehlzeiten betrachten die
      gesamte VD, während die in der Drs. 21/18248 genannten Zahlen lediglich die Fehl-
      zeiten im Bereich des Verkehrsvollzugs darstellen. Der in der Drs. 21/18248 genannte
      VPK-Wert 137,4611 (Stichtag 01.01.2017) ist korrekt. Der Wert in der Drs. 21/18210
      (138,4611) ist falsch. Hier wurde versehentlich eine Leerstelle mitgezählt.
               11. Wie hoch ist die Personalfluktuation innerhalb der VD2 im Verhältnis zu
                   den übrigen Verkehrsdirektionen? Bitte die Entwicklung seit 2015 dar-
                   stellen.
      Daten im Sinne der Fragestellung werden statistisch nicht erfasst.
               12. In Drs. 21/18248 fehlt die Antwort zu Frage 7. Hat der betreffende
                   Dienststellenleiter remonstriert?
      Nein. In der Drs. 21/18248 ist aufgrund eines redaktionellen Versehens die Frage 7.
      nicht unmittelbar an die Frage 6. wiedergegeben worden. Siehe daher auch die dort
      unter 6. ausgewiesene Antwort.
               13. Ebenso fehlt die Antwort auf die Frage: Ist es richtig zu behaupten, dass
                   das Personal bei der Hamburger Polizei seit Jahren hin- und hergescho-
                   ben wird?
      Siehe Drs. 21/18248.
               14. Ist es richtig zu behaupten, dass es in Anbetracht von derzeit 479,1
                   freien Stellen bei der HH Polizei einen Personalmangel gibt, nicht einen
                   an Stellen?
      Der Senat hat die Einstellungsoffensive eingeleitet, um einem Personalmangel in
      Zukunft vorzubeugen. Im Stellenplan sind für den erwarteten Personalzuwachs recht-
      zeitig die für die Übernahmen ausgebildeten Personals notwendigen Stellen auszu-
      bringen.
               15. Woher nimmt der Senat das Personal für die darüber hinaus 100 neu
                   geplanten Stellen entsprechend des Haushaltsplanes 2019/2020 für den
                   Polizeivollzugsdienst, wenn es jetzt schon Probleme gibt, die vorhande-
                   nen nicht besetzten Stellen zu besetzen?
      Das Personal wird im Zuge der Einstellungsoffensive sukzessiv aus der Ausbildung an
      der Akademie der Polizei übernommen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.
               16. Wie viele Beamte werden innerhalb der kommenden fünf Jahre in den
                   Hamburger Verkehrsdirektionen in den Ruhestand gehen? Bitte differen-
                   ziert nach den jeweiligen VD darstellen.
      Die Ruhestandsabgänge sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
                                                            Jahr
   Organisations-
      bereich               2020         2021    2022       2023        2024      Gesamt pro Org.-
                                                                                      Bereich
VD Stab                      3            3       7           2            3            18
VD 2                         9            7       14          10           7            47
VD 3                         6            6       3           8            7            30
VD 4                         2            8       7           1            8            26
VD 5                         7            4       3           8            3            25
VD 6                         2            2       2           2            2            10
Gesamt pro Jahr              29           30      36          31           30
      Quelle: KoPers, Stand 08.10.2019
               17. Deckt die Einstellungsoffensive 300+ (EO 300+) mehr als die Anzahl der
                   zu ersetzenden Pensionäre?
      Ja.

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode   Drucksache 21/18557

         18. Vor knapp zwei Jahren räumte Innensenator Andy Grote beim Antritts-
             besuch bei der Personalversammlung der Polizei ein, dass es personelle
             Probleme gebe und versprach Abhilfe. Da auch diese Antwort in oben
             genannter Drucksache offen blieb, fragen wir erneut: Hat der Innensena-
             tor sein Versprechen eingehalten?
             Wenn ja, inwiefern konkret?
             Wenn nein, warum nicht?
Der Senat hat in 2016 die Einstellungsoffensive 300+ mit einer Reihe weiterer Maß-
nahmen eingeleitet, die insgesamt die verfügbare Personalkapazität innerhalb von
fünf Jahren um 500 Kräfte erhöhen soll. Seitdem sind noch zusätzliche Personalver-
stärkungsmaßnahmen hinzugekommen. Einige Maßnahmen, insbesondere im Ange-
stelltenbereich, konnten kurzfristig umgesetzt werden, während andere aufgrund der
stets dargestellten notwendigen Vorlaufzeiten erst beginnend ab 2019 wirksam wer-
den. Die seit dem Jahr 2016 eingeleiteten Maßnahmen haben dazu geführt, dass die
Polizei insgesamt bis zum Jahresende 2019 um rund 320 Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter verstärkt worden sein wird.
So sind von 2016 bis 2019 rund 80 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte mehr aus
der Ausbildung in den Vollzug übernommen worden als die Polizei durch Pensionie-
rung oder aus anderen Gründen verlassen haben.
Darüber hinaus ist die Polizei seit dem Jahr 2016 im Bereich der Angestellten im Poli-
zeidienst (AiP) deutlich verstärkt worden. Zu den Verstärkungen zählen rund 80 Ver-
waltungsangestellte, die seit dem Jahr 2016 zusätzlich eingestellt wurden, um Aufga-
ben wahrzunehmen, für die bisher Polizeivollzugsbeamte eingesetzt wurden. Die Poli-
zeivollzugsbeamtinnen und -beamten können damit wieder in vollzuglichen Aufgaben
eingesetzt werden. Bis zum Ende des Jahres 2021 sollen insgesamt 125 Polizeivoll-
zugsbeamtinnen und -beamten auf diese Weise wieder für Aufgaben eingesetzt wer-
den können, die den Einsatz von Polizeivollzugsbeamten erfordern. Die für den
Objektschutz und den Zentralen Verkehrsordnungsdienst eingesetzten AiP wurden
seit 2016 um rund 50 Kräfte verstärkt, um die Landesbereitschaftspolizei von diesen
Aufgaben zu entlasten. Die Kräfte stehen damit wieder für andere Aufgaben zur Ver-
fügung. Die Einheit „Lokale Präsenz“ wurde im Jahr 2019 mit bereits 40 AiP eingerich-
tet, bis zum Ende des Jahres 2020 soll die Zahl auf insgesamt 100 Kräfte erhöht wer-
den. Weitere 16 Angestellte sind zur Verbesserung der Verkehrsflussoptimierung ein-
gestellt worden. Im Landeskriminalamt wurden 54 Angestellte zusätzlich eingestellt,
um die Ermittlungsarbeit zu unterstützen. Insgesamt ist die Polizei seit dem Jahr 2016
damit um rund 240 Angestellte verstärkt worden. Seit dem Jahr 2016 wird die Perso-
nalkapazität darüber hinaus durchgängig durch 50 Dienstzeitverlängerungen erhöht.
Durch unterjährige Fluktuation können sich Zahlen noch leicht verändern.

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