Schriftliche Kleine Anfrage
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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18557 Neufassung 21. Wahlperiode 17.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dirk Nockemann und Harald Feineis (AfD) vom 07.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Personalsituation bei der Hamburger Polizei Die Fragen in der Drs. 21/18248 wurden leider nicht vollständig beantwortet und die Antworten werfen weitere Fragen auf. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Der Senat erklärt: „Insbesondere die erheblich erhöhten Einstellungen für den Polizeivollzugsdienst wirken sich allerdings (…) aufgrund der notwendigen Vorlaufzeiten durch die Ausbildung erst beginnend in die- sem Jahr und dann ansteigend in den Folgejahren deutlich aus. Wir fra- gen: Sind dem Senat die genannten Vorlaufzeiten neu oder warum wur- den diese nicht schon eher berücksichtigt? Die Vorlaufzeiten sind bekannt und werden im Rahmen der jährlichen Einstellungs- und Ausbildungsplanung berücksichtigt. 2. Weiter heißt es: Verkehrsunfälle würden ganz vorrangig durch die Kräfte der Polizeikommissariate sowie durch die Kräfte der den täglichen Dienst unterstützenden Bereitschaftspolizei aufgenommen. Wie viele Unfälle wurden in 2018 jeweils durch die Polizeikommissariate, die Bereitschaftspolizei, die Wasserschutzpolizei und wie viele durch den Verkehrsunfalldienst aufgenommen? Die zuständige Behörde führt keine Statistiken im Sinne der Fragestellung. Eine Beantwortung der Fragestellung würde die Auswertung von mehreren 10 000 Vorgän- gen erfordern. Dies ist in der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Inwiefern haben sich die Aufgaben innerhalb der VD2 im Verhältnis ver- ändert? Welche prozentualen Anteile entfallen beispielsweise auf mobile Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen, Verkehrslenkungen bei Sonderanlässen, Veranstaltungen, Versammlungen und Aufzüge aktuell und im Vergleich zu vor zehn, mindestens im Vergleich zu vor fünf Jah- ren? Die Verkehrsdirektion (VD) setzt vorhandene personelle Ressourcen für die Verkehrs- überwachung nach aktuellen Prioritäten unter ständiger Beobachtung der Verkehrsun- falllage und der Verkehrssituation lageorientiert ein. Von der VD 2 wird eine Vielzahl von Aufgaben wahrgenommen. Neben der Verkehrs- überwachung handelt es sich zum Beispiel um den Verkehrsunfalldienst, Ermittlungs- dienst, Stabstätigkeiten und andere administrative Aufgaben. Maßnahmen aus besonderem Anlass (zum Beispiel Verkehrslenkungsmaßnahmen bei Veranstaltungen oder Aufzügen, aber auch bei größeren Schadensereignissen) werden überwiegend durch das für die Verkehrsüberwachung vorhandene Personal durchgeführt. Bei grö-
Drucksache 21/18557 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode ßeren Einsätzen werden aber auch Kräfte der anderen Sachgebiete hinzugezogen. Der Aufwand für derartige Einsatzanlässe ist lagebedingt jährlich schwankend. Von der Gesamtpersonalkapazität der VD 2 wurden im laufenden Jahr bisher 5,2 Pro- zent für Maßnahmen aus besonderem Anlass eingesetzt und 23,8 Prozent für Ver- kehrsüberwachungsmaßnahmen. Für Maßnahmen aus besonderem Anlass wurden in 2009 ebenfalls 5,2 Prozent und in 2014 8,4 Prozent der Personalstunden aufgewandt. Für Verkehrsüberwachungstätigkeiten waren es in 2009 17,1 Prozent und in 2014 24,2 Prozent. Die jeweils verbliebenen Kapazitäten wurden für verkehrsüberwa- chungsfremde Aufgaben (zum Beispiel Verkehrsunfallaufnahme beziehungsweise -ermittlungen, Einsatz in der Tunnelleitzentrale, Berichtsfertigung, Gerichtstermine, Dienstunterrichte) sowie administrative Aufgaben eingesetzt. 4. Gemäß Drs. 21/18210 haben sich die Soll-Stellen innerhalb der VD2 quasi nicht verändert, die verfügbare Personalkapazität (VPK) sogar verbessert. Zudem sind die krankheitsbedingten Fehlzeiten bei der VD2 weniger stark gewachsen seit dem Jahr 2015 als beispielsweise bei der VD3. Warum behauptet der Senat dennoch (siehe Vorbemerkung in genann- ter Drucksache), dass in den Vollzugsbereichen der Verkehrsstaffeln zeitweise eine „angespannte Personalsituation“ herrscht, was bereits im Sommer von der Polizeigewerkschaft beklagt wurde und worin schließ- lich der Weggang des Leiters der VD2 begründet lag? Siehe Drs. 21/18210 und 21/18248. 5. Wie stellt sich die Fehlquote im Verkehrsvollzug der VD2, VD3 und VD4 im Verlauf der vergangenen fünf Jahre dar? Bitte nach Jahren auflisten. Krankheitsbedingte Fehlzeiten: Jahr Organisationsbereich 2014 2015 2016 2017 2018 VD2 Verkehrsstaffel Innenstadt/West 12,3 % 13,2 % 15,0 % 15,7 % 15,2 % VD3 Verkehrsstaffel Ost 10,2 % 9,0 % 11,9 % 14,6 % 12,2 % VD4 Verkehrsstaffel Süd 12,2 % 13,3 % 14,6 % 15,4 % 13,7 % Quelle: ePeCo, Datenstand: August 2019 6. In der VPK sind „längerfristige Beurlaubungen ab sechs Monaten (bei Beamtinnen und Beamten) oder Abwesenheiten wegen Altersteilzeit hingegen nicht“ enthalten (Drs. 21/18210 Antwort zu Frage 3.). Warum werden diese hier nicht berücksichtigt und um wie viel Personal (Voll- zeitäquivalente) handelt es sich hier jeweils? Bei der Auswertung der verfügbaren Personalkapazität werden abwesende Beamtin- nen und Beamte im Sinne der Fragestellung nicht in die VPK eingerechnet, da sie nicht für den Dienst zur Verfügung stehen, Im Sinne der Fragestellung abwesende Beamtinnen und Beamte, ausgewiesen in Stellen: VD VD 2 01.01.2015 1 1 01.07.2015 2 1 01.01.2016 2 0 01.07.2016 2 1 01.01.2017 1 1 01.07.2017 1 1 01.01.2018 0 0 01.07.2018 2 1 01.01.2019 4 3 01.06.2019* 5 3 * Daten stehen auf Grund der Umstellung auf KoPers nur bis zum 01.06.2019 zur Verfügung. 2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18557 7. Stellensoll und VPK in der VD sind Mitte 2018 im Zuge der Neuorganisa- tion der Schutzpolizei um rund dreißig gestiegen, Stellensoll und VPK in der VD2 hingegen konstant geblieben. Warum kam nicht auch die VD2 in den Genuss zusätzlicher Stellen? Siehe Drs. 21/18210. 8. Die Personalberechnungen werden gemäß VPK dargestellt. Hieraus ist aber nicht erkennbar, wie viele „Köpfe“ aktuell in den jeweiligen Ver- kehrsdirektionen arbeiten. Darum fragen wir: Wie viele Vollzeitäquivalen- te (wie in Drs. 21/18210 angegeben) gibt es hier in den jeweiligen Berei- chen der Verkehrsdirektionen? Stichtag Stellen Davon VPK** Anzahl Mitarbei- Davon Anzahl Mitarbei- Soll VD Stellen VD terinnen/ VPK** terinnen/ gesamt Soll gesamt Mitarbeiter VD 2 Mitarbeiter VD 2 VD gesamt *** VD 2 *** 01.01.2015 421 165 367,0394 374 137,1322 142 01.07.2015 421 166 374,4561 382 142,1322 146 01.01.2016 421 166 381,7977 388 144,5322 148 01.07.2016 421 166 373,6587 381 138,5349 142 01.01.2017 421 166 371,8255 379 137,4611 142 01.07.2017 421 166 371,7756 375 137,1889 141 01.01.2018 421 166 367,1109 376 133,8088 138 01.07.2018 443 166 413,4859 424 140,7671 144 01.01.2019 443 166 429,8251 440 147,4956 151 01.06.2019* 452 164 436,5736 449 143,5345 148 * Daten zum 01.07.2019 liegen aufgrund der Umstellung auf KoPers nicht vor. ** VPK = verfügbare Personalkapazität *** Eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter“ entspricht einem VPK beziehungsweise VZÄ unter der Voraussetzung, dass diese/dieser in Vollzeit arbeitet. 9. Weiter heißt es in der Antwort zu Frage 4. in der Drs. 21/18210: „Auf- grund der Veränderungen in der Datenarchitektur von PAISY zu KoPers funktionieren die bisher genutzten ePeCoAuswertungen für die Fehlzei- tenermittlung nicht mehr, sodass auch für die Vorjahre nur noch auf bereits vorhandene Auswertungsergebnisse zurückgegriffen werden kann. Aktuell werde an der entsprechenden Funktionsfähigkeit für die Auswertung auch von Fehlzeiten gearbeitet“. Wann ist mit verlässlichen Daten der Fehlzeiten für die Jahre 2018 und 2019 zu rechnen und wel- che nicht krankheitsbedingten Fehlzeiten gibt es? Die Fehlzeiten auf der Basis von KoPers werden inzwischen wieder korrekt berechnet. Für bereichsspezifische Auswertungen sind zusätzliche Informationen aus dem Modul Organisationsmanagement im Verfahren KoPers erforderlich, dessen Einrichtung für die Hamburger Behörden voraussichtlich Ende 2019 abgeschlossen sein wird. Erst nach Einrichtung dieses Moduls, der Einarbeitung der Daten und entsprechender Qualitätskontrollen sind Auswertungen im Sinne der Fragestellung wieder möglich. Nicht krankheitsbedingte Fehlzeiten sind laut Kennzahlenbuch zum Personalbericht 2018 („Ausfallzeiten“) bezahlte Arbeitszeiten, in denen der Beschäftigte aus tariflichen oder gesetzlichen Gründen nicht am Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Hierunter fallen alle Arten von bezahltem Urlaub wie zum Beispiel Erholungsurlaub, Bildungs- oder Sonderurlaub (zum Beispiel Pflege des erkrankten Kindes) oder Beurlaubung (zum Beispiel Elternzeit) sowie der AZV-Tag (Arbeitszeitverkürzung durch einen freien Tag nach § 3 der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten) und auch Vorsorgekuren, Mutterschutzzeiten und anderes. Zu dieser Gruppe werden auch unerlaubte Abwesenheitszeiten gezählt. Im Übrigen Siehe Antwort zu 5. 10. Die krankheitsbedingten Fehlzeiten der jeweiligen VD wurden in den Drs. 21/18210 und 21/18248 unterschiedlich dargestellt. Worin liegt die- 3
Drucksache 21/18557 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode se Diskrepanz begründet? Auch die zum 01.01.2017 genannte VPK stimmt in beiden Drucksachen nicht überein. Welche Zahlen sind richtig? Die in der Drs. 21/18210 genannten krankheitsbedingten Fehlzeiten betrachten die gesamte VD, während die in der Drs. 21/18248 genannten Zahlen lediglich die Fehl- zeiten im Bereich des Verkehrsvollzugs darstellen. Der in der Drs. 21/18248 genannte VPK-Wert 137,4611 (Stichtag 01.01.2017) ist korrekt. Der Wert in der Drs. 21/18210 (138,4611) ist falsch. Hier wurde versehentlich eine Leerstelle mitgezählt. 11. Wie hoch ist die Personalfluktuation innerhalb der VD2 im Verhältnis zu den übrigen Verkehrsdirektionen? Bitte die Entwicklung seit 2015 dar- stellen. Daten im Sinne der Fragestellung werden statistisch nicht erfasst. 12. In Drs. 21/18248 fehlt die Antwort zu Frage 7. Hat der betreffende Dienststellenleiter remonstriert? Nein. In der Drs. 21/18248 ist aufgrund eines redaktionellen Versehens die Frage 7. nicht unmittelbar an die Frage 6. wiedergegeben worden. Siehe daher auch die dort unter 6. ausgewiesene Antwort. 13. Ebenso fehlt die Antwort auf die Frage: Ist es richtig zu behaupten, dass das Personal bei der Hamburger Polizei seit Jahren hin- und hergescho- ben wird? Siehe Drs. 21/18248. 14. Ist es richtig zu behaupten, dass es in Anbetracht von derzeit 479,1 freien Stellen bei der HH Polizei einen Personalmangel gibt, nicht einen an Stellen? Der Senat hat die Einstellungsoffensive eingeleitet, um einem Personalmangel in Zukunft vorzubeugen. Im Stellenplan sind für den erwarteten Personalzuwachs recht- zeitig die für die Übernahmen ausgebildeten Personals notwendigen Stellen auszu- bringen. 15. Woher nimmt der Senat das Personal für die darüber hinaus 100 neu geplanten Stellen entsprechend des Haushaltsplanes 2019/2020 für den Polizeivollzugsdienst, wenn es jetzt schon Probleme gibt, die vorhande- nen nicht besetzten Stellen zu besetzen? Das Personal wird im Zuge der Einstellungsoffensive sukzessiv aus der Ausbildung an der Akademie der Polizei übernommen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 16. Wie viele Beamte werden innerhalb der kommenden fünf Jahre in den Hamburger Verkehrsdirektionen in den Ruhestand gehen? Bitte differen- ziert nach den jeweiligen VD darstellen. Die Ruhestandsabgänge sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Jahr Organisations- bereich 2020 2021 2022 2023 2024 Gesamt pro Org.- Bereich VD Stab 3 3 7 2 3 18 VD 2 9 7 14 10 7 47 VD 3 6 6 3 8 7 30 VD 4 2 8 7 1 8 26 VD 5 7 4 3 8 3 25 VD 6 2 2 2 2 2 10 Gesamt pro Jahr 29 30 36 31 30 Quelle: KoPers, Stand 08.10.2019 17. Deckt die Einstellungsoffensive 300+ (EO 300+) mehr als die Anzahl der zu ersetzenden Pensionäre? Ja. 4
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18557 18. Vor knapp zwei Jahren räumte Innensenator Andy Grote beim Antritts- besuch bei der Personalversammlung der Polizei ein, dass es personelle Probleme gebe und versprach Abhilfe. Da auch diese Antwort in oben genannter Drucksache offen blieb, fragen wir erneut: Hat der Innensena- tor sein Versprechen eingehalten? Wenn ja, inwiefern konkret? Wenn nein, warum nicht? Der Senat hat in 2016 die Einstellungsoffensive 300+ mit einer Reihe weiterer Maß- nahmen eingeleitet, die insgesamt die verfügbare Personalkapazität innerhalb von fünf Jahren um 500 Kräfte erhöhen soll. Seitdem sind noch zusätzliche Personalver- stärkungsmaßnahmen hinzugekommen. Einige Maßnahmen, insbesondere im Ange- stelltenbereich, konnten kurzfristig umgesetzt werden, während andere aufgrund der stets dargestellten notwendigen Vorlaufzeiten erst beginnend ab 2019 wirksam wer- den. Die seit dem Jahr 2016 eingeleiteten Maßnahmen haben dazu geführt, dass die Polizei insgesamt bis zum Jahresende 2019 um rund 320 Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter verstärkt worden sein wird. So sind von 2016 bis 2019 rund 80 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte mehr aus der Ausbildung in den Vollzug übernommen worden als die Polizei durch Pensionie- rung oder aus anderen Gründen verlassen haben. Darüber hinaus ist die Polizei seit dem Jahr 2016 im Bereich der Angestellten im Poli- zeidienst (AiP) deutlich verstärkt worden. Zu den Verstärkungen zählen rund 80 Ver- waltungsangestellte, die seit dem Jahr 2016 zusätzlich eingestellt wurden, um Aufga- ben wahrzunehmen, für die bisher Polizeivollzugsbeamte eingesetzt wurden. Die Poli- zeivollzugsbeamtinnen und -beamten können damit wieder in vollzuglichen Aufgaben eingesetzt werden. Bis zum Ende des Jahres 2021 sollen insgesamt 125 Polizeivoll- zugsbeamtinnen und -beamten auf diese Weise wieder für Aufgaben eingesetzt wer- den können, die den Einsatz von Polizeivollzugsbeamten erfordern. Die für den Objektschutz und den Zentralen Verkehrsordnungsdienst eingesetzten AiP wurden seit 2016 um rund 50 Kräfte verstärkt, um die Landesbereitschaftspolizei von diesen Aufgaben zu entlasten. Die Kräfte stehen damit wieder für andere Aufgaben zur Ver- fügung. Die Einheit „Lokale Präsenz“ wurde im Jahr 2019 mit bereits 40 AiP eingerich- tet, bis zum Ende des Jahres 2020 soll die Zahl auf insgesamt 100 Kräfte erhöht wer- den. Weitere 16 Angestellte sind zur Verbesserung der Verkehrsflussoptimierung ein- gestellt worden. Im Landeskriminalamt wurden 54 Angestellte zusätzlich eingestellt, um die Ermittlungsarbeit zu unterstützen. Insgesamt ist die Polizei seit dem Jahr 2016 damit um rund 240 Angestellte verstärkt worden. Seit dem Jahr 2016 wird die Perso- nalkapazität darüber hinaus durchgängig durch 50 Dienstzeitverlängerungen erhöht. Durch unterjährige Fluktuation können sich Zahlen noch leicht verändern. 5
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