Schule in Corona-Zeiten 2.0 - Das GBI im Schuljahr 2020/21
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Schule in Corona-Zeiten 2.0 – Das GBI im Schuljahr 2020/21 Liebe Schulgemeinschaft, nach einem herausfordernden letzten Schuljahr gilt es nun, nach vorne zu schauen und das Schuljahr 2020/21 zu planen. Die folgenden Informationen basieren auf dem Leitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 06.07.2020 und gelten am GBI ab dem Schuljahr 2020/21. Je nach Infektionsgeschehen befinden wir uns in Szenario A (eingeschränkter Regelbetrieb), B (Schule im Wechselmodell) oder C (Quarantäne und Shutdown). Die Ausgestaltung der Szenarien haben wir nachfolgend konkretisiert. Für die Zeit nach den Sommerferien ist das Szenario A wahrscheinlich. Über weitere aktuelle Entwicklungen und Vorgaben halten wir Sie hier und per Mail auf dem Laufenden. Szenario A Eingeschränkter Regelbetrieb Umgang mit vulnerablen Personen Personen, die gemäß der Definition des RKI aufgrund einer chronischen Erkrankung oder einer dauerhaften Einschränkung des Immunsystems ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf nach einer COVID-19-Infektion haben, können vor dem Hintergrund des geringen Infektionsrisikos unter Berücksichtigung der weiterhin bestehenden Hygieneregeln grundsätzlich wieder ihre Präsenztätigkeit in der Schule aufnehmen. Für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte, die durch ein ärztliches Attest ihre Zugehörigkeit zur sogenannten Risikogruppe nachgewiesen haben, ist es auf eigenen Wunsch auch weiterhin möglich, schulische Aufgaben von zu Haus aus wahrzunehmen. Nähere Informationen hierzu findet man im Leitfaden des Ministeriums. Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen Um einen weitgehend normalen Unterrichtsbetrieb zu gewährleisten, wird das Abstandsgebot unter den Schülerinnen und Schülern zugunsten eines Kohortenprinzips aufgehoben. Unter einer Kohorte wird in diesem Fall maximal ein Schuljahrgang verstanden. Es gilt, Lerngruppen so konstant wie möglich zu halten und die Zusammensetzung zu dokumentieren, so dass sich im Infektionsfall die Kontakte und Infektionswege wirksam nachverfolgen lassen. Die Einhaltung bestimmter Regeln ist hierbei wichtig und wird im Hygieneplan A näher dargestellt. Hierzu gehört auch der Pausenbereichsplan A. Beides erscheint in Kürze hier und wird den Schülerinnen und Schülern auch per Mail zugestellt. Unterricht - so viel Pflicht- und Präsenzunterricht wie möglich! Vorgesehen ist ein täglicher Unterricht für die gesamte Klasse. Bedingt durch den Ausfall vulnerabler Lehrkräfte im Präsenzunterricht kann es für die Schuljahrgänge 7-13 allerdings zur Verlagerung von Unterrichtsanteilen ins häusliche Lernen kommen. Das führt zu
Kürzungen des Präsenzunterrichts bzw. zu Tagen des häuslichen Lernens – ggf. auch nur für einzelne Jahrgänge und/oder für einen begrenzten Zeitraum. Darüber, welche Fächer und welche Jahrgänge hier betroffen sind, entscheiden wir sehr verantwortungsbewusst und informieren die Beteiligten möglichst frühzeitig. Umgang mit Lerndefiziten Im Szenario A ist davon auszugehen, dass das kommende Schuljahr von Regelunterricht und Verlässlichkeit geprägt ist. Durch Unterrichtsausfälle im letzten Schuljahr verursachte Defizite bezüglich grundlegender Kompetenzen können in diesem Rahmen nachgeholt werden. Die Fachgruppen passen die schuleigenen Arbeitspläne diesbezüglich an. Abitur- und Abschlussprüfungen Die thematischen Hinweise für die Abiturprüfungen im Jahr 2021 wurden bereits fachbezogen angepasst. Die Hinweise für die Abiturprüfungen im Jahr 2022 werden bis zum Ende des Schuljahres unter der Vorgabe, dass im kommenden Schuljahr wieder Regelbetrieb stattfindet, ebenfalls fachspezifisch angepasst und gemeinsam mit den Hinweisen für das Abitur 2023 veröffentlicht. Schulveranstaltungen und Schulfahrten Im gesamten Kalenderjahr 2020 finden gemäß Empfehlung des Ministeriums am GBI keine Schulfahrten statt. Über stattfindende Schulveranstaltungen informieren wir in unserem Terminkalender. Praktika Die Schulen entscheiden in ihrer Eigenverantwortlichkeit über die Durchführung des Betriebspraktikums und der beruflichen Orientierung. Nähere Informationen für das GBI folgen. Ganztagsbetrieb und Mittagessen Auch beim Ganztagsbetrieb und beim gemeinsamen Mittagessen gilt es, die Anzahl von Kontakten so gering wie möglich zu halten. Das Kohortenprinzip umfasst hier maximal zwei Schuljahrgänge. Wenn davon abgewichen wird, ist unbedingt das Abstandsgebot von 1,5 m einzuhalten. Die Zusammensetzung der Gruppen wird dokumentiert. Über das konkrete Ganztags- und Mittagsangebot am GBI informieren wir zu Beginn des Schuljahres. Eine Hausaufgabenbetreuung unter Wahrung des Abstandsgebots bieten wir schon mit Schulbeginn montags, dienstags und donnerstags in der 8./9. Stunde (13.50-15-25 Uhr) in Raum D14 an.
Szenario B Schule im Wechselmodell Umgang mit vulnerablen Personen in der Schule Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte, die aufgrund einer chronischen Erkrankung oder einer dauerhaften Einschränkung des Immunsystems ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf nach einer COVID-19-Infektion haben, können nach Vorlage eines ärztlichen Attestes auf eigenen Wunsch schulische Aufgaben von zu Hause aus wahrnehmen. Schülerinnen und Schüler, die im häuslichen Lernen arbeiten, werden mit Unterrichtsmaterial, Aufgaben, Lernplänen und Feedback versorgt und erhalten regelmäßige Beratung und Unterstützung. Nähere Informationen findet man im Leitfaden des Ministeriums. Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen Im Falle höherer Infektionszahlen sind die Ende des Schuljahrs 2019/20 geltenden Hygiene- und Abstandsregeln wieder anzuwenden. Näheres ist im Hygieneplan B dargestellt. Geteilte Wochen, geteilte Gruppen Die Schüler und Schülerinnen werden umschichtig in geteilten Lerngruppen unterrichtet. Alle Jahrgänge und jahrgangsübergreifende Lerngruppen, die nicht in der Schule sind, werden von ihren Lehrkräften für das „Lernen zu Hause“ mit Lernplänen und Aufgaben versorgt. Für die Organisation eines umschichtigen Unterrichts werden alle Klassen und Lerngruppen in Gruppen geteilt. Über die Gruppeneinteilung informieren wir die Schülerinnen und Schüler per Mail. Die Aufteilung des Unterrichts innerhalb einer Schulwoche erfolgt nach dem bekannten Plan: KW A/B- MO DI MI DO FR SA SO Wochen A A B B Kurse und Arbeitsgemeinschaften Eine Mischung der Lerngruppen ist grundsätzlich zu vermeiden, um das Ansteckungsrisiko möglichst gering zu halten. Klassenübergreifende Projekte und Arbeitsgemeinschaften (auch Chor, Orchester u. ä.) finden deshalb nicht statt. Von dieser Regelung ausgenommen ist der in Kursen organisierte und bewertete Unterricht • der gymnasialen Oberstufe,
• in der zweiten (und dritten) Fremdsprache, • in Religion und Werte und Normen, Die Reduzierung der Kursgröße sowie das umschichtige Unterrichten dieser geteilten Gruppen unter Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln gilt auch hier. Pausen Pausen werden räumlich getrennt abgehalten. Der Pausenbereichsplan B erscheint in Kürze hier und wird den Schülerinnen und Schüler auch per Mail zugeschickt. In den Pausen darf – analog zu den Regelungen für den Sportunterricht – kein Kontaktsport stattfinden. Notbetreuung Für die Schuljahrgänge 5 – 6 kann eine Notbetreuung eingerichtet werden. Bitte wenden Sie sich dazu an die Schulleitung. Veranstaltungen, Praktika und Schulfahrten wie Szenario A Szenario C Quarantäne und Shutdown In den vergangenen Wochen ist es auch in Niedersachsen zu vereinzelten Cluster- Ausbrüchen gekommen, in deren Folge gelegentlich auch Schulen geschlossen wurden. Dies ist auch für die Zeit nach den Sommerferien nicht auszuschließen. Das Gesundheitsamt verfügt nach Infektionsschutzgesetz diese Maßnahme und teilt sie der Schule mit. Die Schule selbst kann solche Maßnahmen nicht festlegen. Wir informieren Sie in diesem Fall über die bekannten Kommunikationswege. Auch bei Schulschließung kann eine Notbetreuung für die Jahrgänge 5-6 eingerichtet werden. Bitte wenden Sie sich dazu an die Schulleitung.
Distanzlernen Lernen zu Hause Das kommende Schuljahr wird in jedem Szenario in unterschiedlichem Ausmaß Phasen des Distanzlernens beinhalten. Die nachfolgenden Informationen zur Bereitstellung von Aufgaben und Arbeitsmaterialien, zu Absprachen mit Kolleginnen und Kollegen, zu Kommunikation mit Schülerinnen und Schülern, zum Feedback und zur Leistungsbewertung basieren auf dem Leitfaden unseres Kultusministers vom 06.07.2020. Daneben gelten die bereits im Schuljahr 2019/20 auf unserer Homepage veröffentlichten Hinweise zum Lernen zu Hause. Über aktuelle Entwicklungen und Vorgaben halten wir Sie hier und per Mail auf dem Laufenden! Bereitstellen von Aufgaben und Arbeitsmaterialien Die Lehrkräfte bereiten für die Phasen des „Lernens zu Hause“ verbindlich zu erledigende Aufgaben und Arbeitsmaterialien vor, die folgende Kriterien erfüllen: • Verständliche und klare Aufgabenstellungen • Angemessener Aufgabenumfang mit folgenden Richtwerten: Schuljahrgänge 5 bis 8 des Sekundarbereiches I: 3 Stunden Schuljahrgänge 9 und 10 des Sekundarbereiches I: 4 Stunden Schuljahrgänge 11-13 des Sekundarbereiches II: 6 Stunden • Abwechslungsreiche Aufgaben • Berücksichtigung der Lernvoraussetzungen • Üben und Wiederholen • Ökonomischer Umgang mit Material • Verknüpfung mit Präsenzunterricht Absprachen mit Kolleginnen und Kollegen Die Klassenteams einigen sich auf ein einheitliches Verfahren der Aufgabenbereitstellung für das häusliche Lernen. Die Klassenleitungen übernehmen hierbei eine koordinierende Funktion. Sie sichten die von den Fachlehrkräften ihrer Klasse zugelieferten Aufgaben, halten ggf. Rücksprache zur Anpassung der Aufgabenmenge und übermitteln den Schülerinnen und Schülern Lernpläne und Aufgaben sowie Feedback zu erledigten Arbeiten in geeigneter Form. Jahrgangsteams und/oder Fachgruppen, mit Ausnahme der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, stimmen sich darüber ab, inwieweit der Themenkanon für das laufende Schuljahr angemessen reduziert werden kann. Es soll sich darüber verständigt werden, welche Inhalte ggf. verzichtbar sind bzw. auf das kommende Schuljahr verschoben werden können. Bei der Auswahl der noch zu bearbeitenden Themen ist der Stärkung der Basiskompetenzen ein besonderes Gewicht beizumessen.
Kommunikation mit Schülerinnen und Schülern Die Klassenlehrkräfte vereinbaren mit ihren Schülerinnen und Schülern bzw. mit deren Erziehungsberechtigten Informations- und Kommunikationswege. Sie nehmen regelmäßig – mindestens einmal pro Woche – mit ihren Schülerinnen und Schülern Kontakt auf. Alle Lehrkräfte bieten zu verlässlichen Zeiten bedarfsgerecht „Sprechstunden“ per Telefon, Chat oder Videokonferenz an und teilen diese Sprechzeiten den Schülerinnen und Schülern bzw. Erziehungsberechtigten mit. Darüber hinaus kann auch das persönliche Abholen von Unterrichtsmaterial für eine Kontaktaufnahme und ein kurzes Gespräch mit der Schülerin oder dem Schüler genutzt werden. In Einzelfällen, z. B. bei Sprach- und Verständigungsproblemen oder technischen Schwierigkeiten, können auch Einzelberatungen in der Schule angeboten werden. Feedback und Leistungsbewertung Die Lehrkräfte geben ihren Schülerinnen und Schülern regelmäßig Rückmeldung nach folgenden Kriterien: • zeitnah, konkret und beschreibend, • konstruktiv und wertschätzend, mit Blick auf Gelungenes und Verbesserungsvorschläge und • reziprok, d. h. Schülerinnen und Schülern werden Rückmeldungen zu ihrem Lernfortschritt, der Arbeitsbelastung und ihrer aktuellen Befindlichkeit ermöglicht. Lern- und Leistungssituationen sind klar voneinander zu trennen. Wir achten darauf, dass Schülerinnen und Schülern keine Nachteile aufgrund ihrer Lernbedingungen, familiären Hintergründe und häuslichen Situation entstehen. Das beim häuslichen Lernen erworbene Wissen kann im Präsenzunterricht durch Klassenarbeiten, Tests, Lernzielkontrollen oder mündliche Abfragen überprüft werden. Auf eine Leistungsüberprüfung direkt nach dem Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht verzichten wir. In Abgrenzung von den üblichen Hausaufgaben können und sollen in allen Schuljahrgängen mündliche und fachspezifische Leistungen, die zu Hause selbstständig erbracht wurden, bewertet werden (vergleichbar mit Facharbeiten oder Referaten). Wenn deutlich erkennbar ist, dass die Leistung nicht selbstständig von der Schülerin oder dem Schüler erbracht wurde, entscheidet die Fachlehrkraft, ob die Leistung gleichwohl bewertet wird. Ansonsten sollte die Bewertung der beim Lernen zu Hause erworbenen Kompetenzen nach einem Feedback durch die Lehrkraft in den Präsenzunterricht eingebunden werden. Benotungen mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ sollten in diesem Zusammenhang vermieden werden. Nachfolgende Auflistung bezieht sich auf mündliche und andere fachspezifische Leistungen für das häusliche Lernen; sie dienen nicht als Ersatz für schriftliche Arbeiten. Bewertete schriftliche Lernkontrollen können ausschließlich im Rahmen des Präsenzunterrichts stattfinden. Alternative Formen der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung können im Sekundarbereich z. B. sein:
• (Unterrichts-) Dokumentationen: (Protokoll, Mappe, Heft, Lerntagebuch, Portfolio, Lapbook, …), • Präsentationen, auch mediengestützt (Handout, Exposé, [Video]Podcast, Modell, Grafik, Zeichnung, …), • Beiträge und mündliche Überprüfungen innerhalb einer Videokonferenz, • Langzeitaufgaben und (Lernwerkstatt-)Projekte, • mündliche Überprüfungen (z. B. Vokabeltests) / Kolloquien, • schriftliche Ausarbeitung auf der Grundlage einer gemeinsamen Vorbereitung, z. B. einer mündlichen (digitalen) oder schriftlichen Diskussion der Lerngruppe mit der Lehrkraft, • Bewertung der Beiträge zu einer mündlichen (digitalen) oder schriftlichen Diskussion der Lerngruppe mit der Lehrkraft, z. B. auf der Basis einer vorab mitgeteilten Frage- oder Problemstellung, • Abgabe schriftlicher Ausarbeitungen oder mündlicher (digitaler) Beiträge aus Gruppenarbeiten, Die o. g. Auflistungen alternativer Formen sind nicht abschließend, es sind weitere Formen denkbar. Die Bewertung von Schülerleistungen in den Unterrichtsfächern setzt sich aus schriftlichen, mündlichen und fachspezifischen Leistungen zusammen. Die Festsetzung der Anzahl der schriftlichen Lernkontrollen und ihre Gewichtung im Verhältnis zu mündlichen und anderen fachspezifischen Leistungen gehört zu den Aufgaben der jeweiligen Fachkonferenz (§ 35 Abs. 1 NSchG). Die Anzahl der bewerteten schriftlichen Arbeiten ist in den Grundsatzerlassen festgelegt. Die Gewichtung der mündlichen und fachspezifischen Leistung im Verhältnis zu den schriftlichen Lernkontrollen ist z. T. in den Kerncurricula der Fächer festgelegt, ansonsten entscheidet darüber die jeweilige Fachkonferenz. Bei einer Reduzierung des Präsenzunterrichts kann sowohl die Anzahl der schriftlichen Lernkontrollen als auch die oben angegebene Gewichtung von der Fachkonferenz angepasst werden. Die Anzahl von einer schriftlichen Lernkontrolle pro Schulhalbjahr und Fach darf nicht unterschritten werden; die Gewichtung der schriftlichen Leistungen soll den Anteil von 30 Prozent der Gesamtnote nicht unterschreiten. In Bezug auf Notenermittlung, Versetzung, Ausgleichsmöglichkeiten und Übergangsregelungen sowie zu Prüfungen und zu den besonderen Bedingungen für Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe sind die jeweils gültigen Erlasse zu beachten.
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