Schule in Corona-Zeiten 2.0 - Das GBI im Schuljahr 2020/21

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Schule in Corona-Zeiten 2.0 – Das GBI im Schuljahr 2020/21
Liebe Schulgemeinschaft,
nach einem herausfordernden letzten Schuljahr gilt es nun, nach vorne zu schauen und das
Schuljahr 2020/21 zu planen. Die folgenden Informationen basieren auf dem Leitfaden des
Niedersächsischen Kultusministeriums vom 06.07.2020 und gelten am GBI ab dem Schuljahr
2020/21. Je nach Infektionsgeschehen befinden wir uns in Szenario A (eingeschränkter
Regelbetrieb), B (Schule im Wechselmodell) oder C (Quarantäne und Shutdown). Die
Ausgestaltung der Szenarien haben wir nachfolgend konkretisiert. Für die Zeit nach den
Sommerferien ist das Szenario A wahrscheinlich. Über weitere aktuelle Entwicklungen und
Vorgaben halten wir Sie hier und per Mail auf dem Laufenden.

Szenario A
Eingeschränkter Regelbetrieb
Umgang mit vulnerablen Personen
Personen, die gemäß der Definition des RKI aufgrund einer chronischen Erkrankung oder
einer dauerhaften Einschränkung des Immunsystems ein höheres Risiko für einen schweren
Krankheitsverlauf nach einer COVID-19-Infektion haben, können vor dem Hintergrund des
geringen Infektionsrisikos unter Berücksichtigung der weiterhin bestehenden Hygieneregeln
grundsätzlich wieder ihre Präsenztätigkeit in der Schule aufnehmen. Für Schülerinnen und
Schüler und Lehrkräfte, die durch ein ärztliches Attest ihre Zugehörigkeit zur sogenannten
Risikogruppe nachgewiesen haben, ist es auf eigenen Wunsch auch weiterhin möglich,
schulische Aufgaben von zu Haus aus wahrzunehmen. Nähere Informationen hierzu findet
man im Leitfaden des Ministeriums.

Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen
Um einen weitgehend normalen Unterrichtsbetrieb zu gewährleisten, wird das
Abstandsgebot unter den Schülerinnen und Schülern zugunsten eines Kohortenprinzips
aufgehoben. Unter einer Kohorte wird in diesem Fall maximal ein Schuljahrgang verstanden.
Es gilt, Lerngruppen so konstant wie möglich zu halten und die Zusammensetzung zu
dokumentieren, so dass sich im Infektionsfall die Kontakte und Infektionswege wirksam
nachverfolgen lassen. Die Einhaltung bestimmter Regeln ist hierbei wichtig und wird im
Hygieneplan A näher dargestellt. Hierzu gehört auch der Pausenbereichsplan A. Beides
erscheint in Kürze hier und wird den Schülerinnen und Schülern auch per Mail zugestellt.

Unterricht - so viel Pflicht- und Präsenzunterricht wie möglich!
Vorgesehen ist ein täglicher Unterricht für die gesamte Klasse. Bedingt durch den Ausfall
vulnerabler Lehrkräfte im Präsenzunterricht kann es für die Schuljahrgänge 7-13 allerdings
zur Verlagerung von Unterrichtsanteilen ins häusliche Lernen kommen. Das führt zu
Kürzungen des Präsenzunterrichts bzw. zu Tagen des häuslichen Lernens – ggf. auch nur für
einzelne Jahrgänge und/oder für einen begrenzten Zeitraum. Darüber, welche Fächer und
welche Jahrgänge hier betroffen sind, entscheiden wir sehr verantwortungsbewusst und
informieren die Beteiligten möglichst frühzeitig.

Umgang mit Lerndefiziten
Im Szenario A ist davon auszugehen, dass das kommende Schuljahr von Regelunterricht und
Verlässlichkeit geprägt ist. Durch Unterrichtsausfälle im letzten Schuljahr verursachte
Defizite bezüglich grundlegender Kompetenzen können in diesem Rahmen nachgeholt
werden. Die Fachgruppen passen die schuleigenen Arbeitspläne diesbezüglich an.

Abitur- und Abschlussprüfungen
Die thematischen Hinweise für die Abiturprüfungen im Jahr 2021 wurden bereits
fachbezogen angepasst. Die Hinweise für die Abiturprüfungen im Jahr 2022 werden bis zum
Ende des Schuljahres unter der Vorgabe, dass im kommenden Schuljahr wieder Regelbetrieb
stattfindet, ebenfalls fachspezifisch angepasst und gemeinsam mit den Hinweisen für das
Abitur 2023 veröffentlicht.

Schulveranstaltungen und Schulfahrten
Im gesamten Kalenderjahr 2020 finden gemäß Empfehlung des Ministeriums am GBI keine
Schulfahrten statt. Über stattfindende Schulveranstaltungen informieren wir in unserem
Terminkalender.

Praktika
Die Schulen entscheiden in ihrer Eigenverantwortlichkeit über die Durchführung des
Betriebspraktikums und der beruflichen Orientierung. Nähere Informationen für das GBI
folgen.

Ganztagsbetrieb und Mittagessen
Auch beim Ganztagsbetrieb und beim gemeinsamen Mittagessen gilt es, die Anzahl von
Kontakten so gering wie möglich zu halten. Das Kohortenprinzip umfasst hier maximal zwei
Schuljahrgänge. Wenn davon abgewichen wird, ist unbedingt das Abstandsgebot von 1,5 m
einzuhalten. Die Zusammensetzung der Gruppen wird dokumentiert.
Über das konkrete Ganztags- und Mittagsangebot am GBI informieren wir zu Beginn des
Schuljahres. Eine Hausaufgabenbetreuung unter Wahrung des Abstandsgebots bieten wir
schon mit Schulbeginn montags, dienstags und donnerstags in der 8./9. Stunde (13.50-15-25
Uhr) in Raum D14 an.
Szenario B
Schule im Wechselmodell

Umgang mit vulnerablen Personen in der Schule
Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte, die aufgrund einer chronischen Erkrankung oder einer
dauerhaften Einschränkung des Immunsystems ein höheres Risiko für einen schweren
Krankheitsverlauf nach einer COVID-19-Infektion haben, können nach Vorlage eines
ärztlichen Attestes auf eigenen Wunsch schulische Aufgaben von zu Hause aus wahrnehmen.
Schülerinnen und Schüler, die im häuslichen Lernen arbeiten, werden mit
Unterrichtsmaterial, Aufgaben, Lernplänen und Feedback versorgt und erhalten regelmäßige
Beratung und Unterstützung. Nähere Informationen findet man im Leitfaden des
Ministeriums.

Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen
Im Falle höherer Infektionszahlen sind die Ende des Schuljahrs 2019/20 geltenden Hygiene-
und Abstandsregeln wieder anzuwenden. Näheres ist im Hygieneplan B dargestellt.

Geteilte Wochen, geteilte Gruppen
Die Schüler und Schülerinnen werden umschichtig in geteilten Lerngruppen unterrichtet. Alle
Jahrgänge und jahrgangsübergreifende Lerngruppen, die nicht in der Schule sind, werden
von ihren Lehrkräften für das „Lernen zu Hause“ mit Lernplänen und Aufgaben versorgt. Für
die Organisation eines umschichtigen Unterrichts werden alle Klassen und Lerngruppen in
Gruppen geteilt. Über die Gruppeneinteilung informieren wir die Schülerinnen und Schüler
per Mail. Die Aufteilung des Unterrichts innerhalb einer Schulwoche erfolgt nach dem
bekannten Plan:
KW        A/B-        MO        DI        MI        DO       FR        SA        SO
          Wochen
          A
          A
          B
          B

Kurse und Arbeitsgemeinschaften
Eine Mischung der Lerngruppen ist grundsätzlich zu vermeiden, um das Ansteckungsrisiko
möglichst gering zu halten. Klassenübergreifende Projekte und Arbeitsgemeinschaften (auch
Chor, Orchester u. ä.) finden deshalb nicht statt.
Von dieser Regelung ausgenommen ist der in Kursen organisierte und bewertete Unterricht
• der gymnasialen Oberstufe,
• in der zweiten (und dritten) Fremdsprache,
• in Religion und Werte und Normen,
Die Reduzierung der Kursgröße sowie das umschichtige Unterrichten dieser geteilten
Gruppen unter Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln gilt auch hier.

Pausen
Pausen werden räumlich getrennt abgehalten. Der Pausenbereichsplan B erscheint in Kürze
hier und wird den Schülerinnen und Schüler auch per Mail zugeschickt. In den Pausen darf –
analog zu den Regelungen für den Sportunterricht – kein Kontaktsport stattfinden.

Notbetreuung
Für die Schuljahrgänge 5 – 6 kann eine Notbetreuung eingerichtet werden. Bitte wenden Sie
sich dazu an die Schulleitung.

Veranstaltungen, Praktika und Schulfahrten
wie Szenario A

Szenario C
Quarantäne und Shutdown

In den vergangenen Wochen ist es auch in Niedersachsen zu vereinzelten Cluster-
Ausbrüchen gekommen, in deren Folge gelegentlich auch Schulen geschlossen wurden. Dies
ist auch für die Zeit nach den Sommerferien nicht auszuschließen. Das Gesundheitsamt
verfügt nach Infektionsschutzgesetz diese Maßnahme und teilt sie der Schule mit. Die Schule
selbst kann solche Maßnahmen nicht festlegen. Wir informieren Sie in diesem Fall über die
bekannten Kommunikationswege. Auch bei Schulschließung kann eine Notbetreuung für die
Jahrgänge 5-6 eingerichtet werden. Bitte wenden Sie sich dazu an die Schulleitung.
Distanzlernen
Lernen zu Hause
Das kommende Schuljahr wird in jedem Szenario in unterschiedlichem Ausmaß Phasen des
Distanzlernens beinhalten. Die nachfolgenden Informationen zur Bereitstellung von
Aufgaben und Arbeitsmaterialien, zu Absprachen mit Kolleginnen und Kollegen, zu
Kommunikation mit Schülerinnen und Schülern, zum Feedback und zur Leistungsbewertung
basieren auf dem Leitfaden unseres Kultusministers vom 06.07.2020. Daneben gelten die
bereits im Schuljahr 2019/20 auf unserer Homepage veröffentlichten Hinweise zum Lernen
zu Hause. Über aktuelle Entwicklungen und Vorgaben halten wir Sie hier und per Mail auf
dem Laufenden!

Bereitstellen von Aufgaben und Arbeitsmaterialien
Die Lehrkräfte bereiten für die Phasen des „Lernens zu Hause“ verbindlich zu erledigende
Aufgaben und Arbeitsmaterialien vor, die folgende Kriterien erfüllen:

    •   Verständliche und klare Aufgabenstellungen
    •   Angemessener Aufgabenumfang mit folgenden Richtwerten:
                Schuljahrgänge 5 bis 8 des Sekundarbereiches I: 3 Stunden
                Schuljahrgänge 9 und 10 des Sekundarbereiches I: 4 Stunden
                Schuljahrgänge 11-13 des Sekundarbereiches II: 6 Stunden

   •    Abwechslungsreiche Aufgaben
   •    Berücksichtigung der Lernvoraussetzungen
   •    Üben und Wiederholen
   •    Ökonomischer Umgang mit Material
   •    Verknüpfung mit Präsenzunterricht

Absprachen mit Kolleginnen und Kollegen
Die Klassenteams einigen sich auf ein einheitliches Verfahren der Aufgabenbereitstellung für
das häusliche Lernen. Die Klassenleitungen übernehmen hierbei eine koordinierende
Funktion. Sie sichten die von den Fachlehrkräften ihrer Klasse zugelieferten Aufgaben, halten
ggf. Rücksprache zur Anpassung der Aufgabenmenge und übermitteln den Schülerinnen und
Schülern Lernpläne und Aufgaben sowie Feedback zu erledigten Arbeiten in geeigneter
Form. Jahrgangsteams und/oder Fachgruppen, mit Ausnahme der Qualifikationsphase der
gymnasialen Oberstufe, stimmen sich darüber ab, inwieweit der Themenkanon für das
laufende Schuljahr angemessen reduziert werden kann. Es soll sich darüber verständigt
werden, welche Inhalte ggf. verzichtbar sind bzw. auf das kommende Schuljahr verschoben
werden können. Bei der Auswahl der noch zu bearbeitenden Themen ist der Stärkung der
Basiskompetenzen ein besonderes Gewicht beizumessen.
Kommunikation mit Schülerinnen und Schülern
Die Klassenlehrkräfte vereinbaren mit ihren Schülerinnen und Schülern bzw. mit deren
Erziehungsberechtigten Informations- und Kommunikationswege. Sie nehmen regelmäßig –
mindestens einmal pro Woche – mit ihren Schülerinnen und Schülern Kontakt auf. Alle
Lehrkräfte bieten zu verlässlichen Zeiten bedarfsgerecht „Sprechstunden“ per Telefon, Chat
oder Videokonferenz an und teilen diese Sprechzeiten den Schülerinnen und Schülern bzw.
Erziehungsberechtigten mit. Darüber hinaus kann auch das persönliche Abholen von
Unterrichtsmaterial für eine Kontaktaufnahme und ein kurzes Gespräch mit der Schülerin
oder dem Schüler genutzt werden. In Einzelfällen, z. B. bei Sprach- und
Verständigungsproblemen oder technischen Schwierigkeiten, können auch Einzelberatungen
in der Schule angeboten werden.

Feedback und Leistungsbewertung
Die Lehrkräfte geben ihren Schülerinnen und Schülern regelmäßig Rückmeldung nach
folgenden Kriterien:

    •   zeitnah, konkret und beschreibend,
    •   konstruktiv und wertschätzend, mit Blick auf Gelungenes und
        Verbesserungsvorschläge und
    •   reziprok, d. h. Schülerinnen und Schülern werden Rückmeldungen zu ihrem
        Lernfortschritt, der Arbeitsbelastung und ihrer aktuellen Befindlichkeit ermöglicht.
Lern- und Leistungssituationen sind klar voneinander zu trennen. Wir achten darauf, dass
Schülerinnen und Schülern keine Nachteile aufgrund ihrer Lernbedingungen, familiären
Hintergründe und häuslichen Situation entstehen. Das beim häuslichen Lernen erworbene
Wissen kann im Präsenzunterricht durch Klassenarbeiten, Tests, Lernzielkontrollen oder
mündliche Abfragen überprüft werden. Auf eine Leistungsüberprüfung direkt nach dem
Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht verzichten wir. In Abgrenzung von den üblichen
Hausaufgaben können und sollen in allen Schuljahrgängen mündliche und fachspezifische
Leistungen, die zu Hause selbstständig erbracht wurden, bewertet werden (vergleichbar mit
Facharbeiten oder Referaten).
Wenn deutlich erkennbar ist, dass die Leistung nicht selbstständig von der Schülerin oder
dem Schüler erbracht wurde, entscheidet die Fachlehrkraft, ob die Leistung gleichwohl
bewertet wird. Ansonsten sollte die Bewertung der beim Lernen zu Hause erworbenen
Kompetenzen nach einem Feedback durch die Lehrkraft in den Präsenzunterricht
eingebunden werden. Benotungen mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ sollten in diesem
Zusammenhang vermieden werden. Nachfolgende Auflistung bezieht sich auf mündliche und
andere fachspezifische Leistungen für das häusliche Lernen; sie dienen nicht als Ersatz für
schriftliche Arbeiten. Bewertete schriftliche Lernkontrollen können ausschließlich im
Rahmen des Präsenzunterrichts stattfinden.
Alternative Formen der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung können im
Sekundarbereich z. B. sein:
• (Unterrichts-) Dokumentationen: (Protokoll, Mappe, Heft, Lerntagebuch, Portfolio,
Lapbook, …),
• Präsentationen, auch mediengestützt (Handout, Exposé, [Video]Podcast, Modell, Grafik,
Zeichnung, …),
• Beiträge und mündliche Überprüfungen innerhalb einer Videokonferenz,
• Langzeitaufgaben und (Lernwerkstatt-)Projekte,
• mündliche Überprüfungen (z. B. Vokabeltests) / Kolloquien,
• schriftliche Ausarbeitung auf der Grundlage einer gemeinsamen Vorbereitung, z. B. einer
mündlichen (digitalen) oder schriftlichen Diskussion der Lerngruppe mit der Lehrkraft,
• Bewertung der Beiträge zu einer mündlichen (digitalen) oder schriftlichen Diskussion der
Lerngruppe mit der Lehrkraft, z. B. auf der Basis einer vorab mitgeteilten Frage- oder
Problemstellung,
• Abgabe schriftlicher Ausarbeitungen oder mündlicher (digitaler) Beiträge aus
Gruppenarbeiten,
Die o. g. Auflistungen alternativer Formen sind nicht abschließend, es sind weitere Formen
denkbar. Die Bewertung von Schülerleistungen in den Unterrichtsfächern setzt sich aus
schriftlichen, mündlichen und fachspezifischen Leistungen zusammen.
Die Festsetzung der Anzahl der schriftlichen Lernkontrollen und ihre Gewichtung im
Verhältnis zu mündlichen und anderen fachspezifischen Leistungen gehört zu den Aufgaben
der jeweiligen Fachkonferenz (§ 35 Abs. 1 NSchG). Die Anzahl der bewerteten schriftlichen
Arbeiten ist in den Grundsatzerlassen festgelegt. Die Gewichtung der mündlichen und
fachspezifischen Leistung im Verhältnis zu den schriftlichen Lernkontrollen ist z. T. in den
Kerncurricula der Fächer festgelegt, ansonsten entscheidet darüber die jeweilige
Fachkonferenz. Bei einer Reduzierung des Präsenzunterrichts kann sowohl die Anzahl der
schriftlichen Lernkontrollen als auch die oben angegebene Gewichtung von der
Fachkonferenz angepasst werden. Die Anzahl von einer schriftlichen Lernkontrolle pro
Schulhalbjahr und Fach darf nicht unterschritten werden; die Gewichtung der schriftlichen
Leistungen soll den Anteil von 30 Prozent der Gesamtnote nicht unterschreiten. In Bezug auf
Notenermittlung, Versetzung, Ausgleichsmöglichkeiten und Übergangsregelungen sowie zu
Prüfungen und zu den besonderen Bedingungen für Schülerinnen und Schüler der
gymnasialen Oberstufe sind die jeweils gültigen Erlasse zu beachten.
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