Schutz- und Hygienekonzept - ACANTUS GmbH - Hotel & Restaurant - Acantus Hotel

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Schutz- und Hygienekonzept - ACANTUS GmbH - Hotel & Restaurant - Acantus Hotel
Schutz- und Hygienekonzept

      ACANTUS GmbH – Hotel & Restaurant

Zum Schutz unserer Gäste und Mitarbeiter/-innen vor einer weiteren Ausbreitung des
Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und
Hygieneregeln einzuhalten.

Unser/e Ansprechpartner/in zum Infektions- bzw. Hygieneschutz

Name: Andreas Hirsch (Hoteldirektor) - Alexandra Geyer (Direktionsassistentin)
Telefon: 09135 211660
E-Mail: andreas.hirsch@acantus-hotel.de / alexandra.geyer@acantus-hotel.de

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Inhaltsverzeichnis Schutz- und Hygienekonzept

  1.    Maßnahmen im Betrieb zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 m                             Seite 3
  2.    Mund-Nasen-Bedeckungen                                                                            Seite 3
  3.    Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle                                                           Seite 4
  4.    Handhygiene                                                                                       Seite 4
  5.    Geschlossene Gesellschaften wie Hochzeitsfeiern, Geburtstagsfeiern und ähnliche Feierlichkeiten   Seite 5-8
  6.    Tagungen und Seminare                                                                             Seite 9-11
  7.    Reservierung durch den Gast                                                                       Seite 11-13
  8.    Am Eingang                                                                                        Seite 14
  9.    Beim Check-In                                                                                     Seite 14
  10.   Toiletten                                                                                         Seite 15
  11.   Persönlicher Umgang mit dem Gast                                                                  Seite 15
  12.   Buffets (gilt nicht für exklusive private Veranstaltungen wie Hochzeiten)                         Seite 16
  13.   Auf der Terrasse / Außengastronomie                                                               Seite 16
  14.   Im Restaurant                                                                                     Seite 17
  15.   Zimmer und Öffentliche Einrichtungen                                                              Seite 18
  16.   Saunabetrieb                                                                                      Seite 18-19
  17.   Sonstige Maßnahmen bei Wiederaufnahme                                                             Seite 19-20
        des Hotel-/Gastronomiebetriebs und weitere Hygienemaßnahmen
  18.   Arbeitsprozesse                                                                                   Seite 20-21
  19.   Umgang mit MitarbeiterInnen                                                                       Seite 21
  20.   In der Küche                                                                                      Seite 22
  21.   Abschließende Hinweise: Aufbewahrung und Aushang                                                  Seite 22

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1. Maßnahmen im Betrieb zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 m
   1.1.     Unterweisung der MitarbeiterInnen und Gäste über die Abstandsregeln
   1.2.     Gästeeinweisung durch das Personal
   1.3.     Zutritt/Eintritt steuern. „Sie werden platziert“ – Schild im Restaurant
   1.4.     Keine Entgegennahme der Garderobe; Garderobe verbleibt am Platz
   1.5.     Auch bei schwacher Frequenz alle verfügbaren Flächen und Räume nutzen, um möglichst viel
            Abstand zwischen den Gästen sicher zu stellen
   1.6.     Vermeidung von Warteschlangen durch Vorabreservierung
   1.7.     Tische in hochfrequentierten Bereichen (Eingang, Gang zur Toilette) nicht besetzen
   1.8.     Tische und Stühle entfernen oder kenntlich machen, dass diese nicht genutzt werden dürfen
   1.9.     Aushang von Hinweisschildern
   1.10.    Plexiglaswände oder andere Materialien einsetzen, sofern erforderlich
   1.11.    Kontrolle der Einhaltung der Abstandsregeln (Toiletten und Aufzug dürfen nur von einer Person
            betreten werden)
   1.12.    Das gemeinsame Beziehen eines Hotelzimmers ist nur den Personen gestattet, denen der
            Kontakt untereinander erlaubt ist

2. Mund-Nasen-Bedeckungen
   2.1. Gäste haben eine Mund-Nase-Bedeckung in den öffentlichen Bereichen zu tragen. Am Tisch darf
        diese abgenommen werden.
   2.2. Das Personal hat ebenfalls eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, in Räumlichkeiten, in denen
        sich Gäste aufhalten sowie im Außenbereich, soweit der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten
        werden kann
   2.3. An Arbeitsplätzen und in Situationen, in denen die Einhaltung der Abstände erschwert ist, vorrangig
        keine MitarbeiterInnen mit Vorerkrankungen, insbesondere mit bestehenden
        Atemwegserkrankungen wie z.B. Asthma beschäftigen
   2.4. Schulung der Mitarbeiter/-innen über die richtige Anwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung
   2.5. Bereitstellung von geeigneten Mund-Nase-Bedeckungen für Mitarbeiter/-innen und ggfs. für Gäste

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3. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle
   3.1. Auffordern von Beschäftigten mit entsprechenden Symptomen, das Betriebsgelände zu verlassen
        bzw. zuhause zu bleiben
   3.2. Aufforderung an die betroffenen Personen, sich umgehend an einen Arzt oder das Gesundheitsamt
        zu wenden
   3.3. Treffen von Regelungen im Rahmen der betrieblichen Pandemieplanung, um bei bestätigten
        Infektionen Personen zu ermitteln und zu informieren, bei denen durch den Kontakt mit der infizierten
        Person ebenfalls ein Infektionsrisiko besteht
   3.4. Kein Zutritt von Gästen mit Verdachtssymptomen (Aushang an allen Eingangstüren, Hinweis in den
        Buchungsbestätigungen bei Direktbuchungen)
   3.5. Gegenüber Gästen, die die Vorschriften nicht einhalten wird konsequent vom Hausrecht Gebrauch
        gemacht.

4. Handhygiene
   4.1. Aushang von Anleitungen zur Handhygiene (in allen geöffneten öffentlichen Toiletten und an jedem
        Handwaschbecken für Mitarbeiter)
   4.2. Bereitstellung von Spendern mit Desinfektionsmitteln zur Händedesinfektion (an allen Eingängen
        sowie an allen Handwaschbecken)
   4.3. Unterweisung der Mitarbeiter zur Handhygiene und Schulung der Mitarbeiter zur richtigen Nutzung
        und Entsorgung von Einweghandschuhen
   4.4. Hinweis auf Hautpflege und Bereitstellung von hautschonender Seife
   4.5. Bereitstellung von Papierhandtüchern zur Einmalbenutzung (keine Handtrockner, Handtrockner in
        der Eventscheune wird entfernt)
   4.6. Bereitstellung von Einweghandschuhen

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5. Geschlossene Gesellschaften (Charakter einer privaten Feier) wie
   Hochzeitsfeiern, Geburtstagsfeiern und ähnliche Feierlichkeiten
   5.1. Veranstalter ist, wer zu der Veranstaltung einlädt.
   5.2. Der Veranstalter ist verpflichtet eine Gästeliste mit Kontaktdaten vor Veranstaltungsbeginn zu
        erstellen und diese zu jederzeit der zuständigen Aufsichtsbehörde vorlegen zu können.
   5.3. Für den Fall einer nachträglich identifizierten COVID-19-Erkrankung, muss die Identifikation aller
        Teilnehmer und ihre Kontaktmöglichkeit gewährleistet sein.
   5.4. Der Veranstalter ist verantwortlich, dass alle gesetzlich verpflichtenden Sicherheits- und
        Hygienemaßnahmen umgesetzt und von allen Gästen zu jeder Zeit eingehalten werden.
   5.5. Maximal zulässige Gästeanzahl in Innenräumen beträgt 100 Teilnehmer
   5.6. Kinder werden unabhängig vom Alter bei der Zahl der Personen mitgezählt.
   5.7. Dienstleister des Veranstalters (ausgenommen Personal der Acantus GmbH) zählen zu der maximal
        zulässigen Gästeanzahl.
   5.8. Der Veranstalter hat zu gewährleisten, dass die maximale Teilnehmerzahl zu keinem Zeitpunkt
        überschritten wird.
   5.9. In allen öffentlichen Bereichen des Hotels gilt Maskenpflicht.
   5.10. Keine Maskenpflicht gilt in den vom Veranstalter exklusiv gemieteten Veranstaltungsräumen und
        Freiflächen.
       5.10.1. Bei Hochzeitsfeiern in unserer Event-Scheune gilt keine Maskenpflicht im Garten von der
                Event-Scheune, im Scheunen-Foyer, in der Event-Scheue und in den Toiletten.
       5.10.2. Bei Hochzeitsfeiern in unserem Bankettsaal gilt keine Maskenpflicht auf der Dachterrasse,
                auf der Restaurantterrasse und im Bankettsaal. Sobald diese Räumlichkeiten verlassen
                 werden gilt eine Maskenpflicht.
   5.11. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird den Teilnehmern der Veranstaltung empfohlen.
   5.12. Selbstbedienbüffets sind möglich.
       5.12.1. Es wird EMPFOHLEN, dass eine Mund- und Nasenbedeckung bei Selbstbedienbuffets von
                den Gästen getragen wird.
       5.12.2. Es wird EMPFOHLEN, dass Einweg-Handschuhe bei Selbstbedienbuffets von den
                Gästen verwendet werden.

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5.12.3. Es werden ausreichend Einmal-Handschuhe am Buffet bereitgestellt.
    5.12.4. Einmalhandschuhe werden von keinem Gast mehrmals verwendet
5.13. Das Hotelpersonal ist verpflichtet, zu jeder Zeit einen Mundnasenschutz zu tragen.
5.14. Auf eine ständige Durchlüftung wird geachtet.
5.15. In unserem größten Veranstaltungsraum (Event-Scheune) mit 190 qm, an welchen ein 173 qm
       großes und zu drei Seiten öffenbares Foyer unmittelbar anschließt (somit insgesamt 363 qm
       überdachte und exklusive Veranstaltungsfläche) wird zusätzlich zu den Klimaanlagen eine
       Lüftungsanlage eingesetzt. Diese versorgt den gesamten Raum und die Toiletten pro Stunde mit
       bis zu 9.700 Kubikmeter Frischluft. Wir können somit dem Veranstaltungsraum pro Stunde ca. das
       Zehnfache des gesamten Raumvolumens der Event-Scheune an Frischluft zuführen.
5.16. Bis 22 Uhr sind alle Türen und Fenster ständig offen zu halten.
5.17. Bei diesem Punkt ist die Event-Scheune, aufgrund der Belüftungsanlage, AUSGENOMMEN! In
       allen Veranstaltungsräumen (u.a. Bankettsaal) muss während einer Veranstaltung ab 22 Uhr
       mindestens einmal pro 1,5 Stunden kräftig gelüftet werden. Dazu werden drei Terrassentüren,
       Notausgangstür zum Innenhof, Doppelflügeltür und Schiebetüren in der Lobby müssen für 10
       Minuten geöffnet werden). Während dieser Zeit darf keine Musik gespielt werden.
5.18. Alle Gäste sind vor der Veranstaltung vom Veranstalter über die geltenden Hygieneregeln zu
       informieren.
5.19. An allen Eingangstüren stehen Desinfektionsspender bereit.
5.20. Es werden ausreichend Desinfektionstücher zur Verfügung gestellt.
5.21. Sanitäre Einrichtungen sind ausreichend mit Seifenspender, Desinfektionsspendern und
       Einmalhandtüchern ausgestattet.
5.22. Gäste, welche unspezifische Allgemeinsymptome und respiratorische Symptome jeder Schwere
       zeigen oder wenn Sie in den letzten 14 Tagen zu einer mit COVID-19 infizierten Person Kontakt
       hatten, wird die Teilnahme an der Veranstaltung verwehrt.
5.23. Die Teilnehmer der Veranstaltung sind vorab vom Veranstalter in geeigneter Weise über obige
       Ausschlusskriterien (Punkte 5.23. und 5.24.) zu informieren.
5.24. Sollten Teilnehmer während der Veranstaltung Symptome entwickeln, haben diese umgehend den
       Veranstaltungsort zu verlassen.

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5.25. Auf dem gesamten Hotelgelände, u.a. am Parkplatz ist zu jeder Zeit ein Abstand von 1,5 Meter zu
        Personen, die nicht zum geschlossenen Personenkreis der geschlossenen Veranstaltung gehören,
        einzuhalten.
5.26. Der Kontakt zwischen den Mitarbeitern der Acantus GmbH und den Gästen ist auf ein Minimum zu
        beschränken.
5.27. Für die Gäste der der Veranstaltung herrschen keine verpflichtenden Abstandsregeln im Bereich
        der exklusiv gemieteten Veranstaltungsfläche. (u.a. auch beim Tanzen)
5.28. Die Einhaltung eines Mindestabstandes wird empfohlen.
5.29. Live-Musik ist möglich unter folgenden Voraussetzungen:
    5.29.1. Abstand 1,5 Meter vom Publikum
    5.29.2. Bei Sänger und Blasmusik 2 Meter
    5.29.3. Für die Umsetzung obiger Vorschiften sind der Veranstalter (z.B. Brautpaar) und die vom
             Veranstalter gebuchten Dienstleistern (z.B. Band oder Sänger) verantwortlich.
    5.29.4. Sollten diese Abstände im gebuchten Veranstaltungsraum nicht eingehalten werden, so hat
             der Veranstalter und die vom Veranstalter gebuchten Dienstleister dafür Sorge zu tragen,
             dass ein entsprechender Schutz für die Gäste (z.B. mobile Plexiglasscheiben) aufgestellt
             werden.
5.30. Vor und nach der Veranstaltung werden alle Oberflächen im Veranstaltungsbereich gründlich
      gereinigt und desinfiziert.
5.31. Nachfolgender Aushang wird bei den Eingängen zu den Veranstaltungsräumen sichtbar
      angebracht.

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6. Tagungen und Seminare
  6.1.    Veranstalter ist, wer zu der Veranstaltung einlädt.
  6.2.    Der Veranstalter ist verpflichtet eine Teilnehmerliste mit Kontaktdaten vor Veranstaltungsbeginn zu
          erstellen und diese zu jederzeit der zuständigen Aufsichtsbehörde vorlegen zu können.
  6.3.    Für den Fall einer nachträglich identifizierten COVID-19-Erkrankung, muss die Identifikation aller
          Teilnehmer und ihre Kontaktmöglichkeit gewährleistet sein.
  6.4.    Der Veranstalter ist verantwortlich, dass alle gesetzlich verpflichtenden Sicherheits- und
          Hygienemaßnahmen umgesetzt und von allen Teilnehmern zu jeder Zeit eingehalten werden.
  6.5.    Ab 11 Personen wird stets ein Abstand von 1,50 Meter zwischen den Teilnehmern während der
          Veranstaltung im Veranstaltungsraum eingehalten.
  6.6.    Während Tagungen und Seminaren können die Teilnehmer in Gruppen von bis zu 10 Personen
          ohne Mindestabstand zusammensitzen und arbeiten. Zwischen den einzelnen Gruppen muss
          jeweils ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
  6.7.    Sofern seitens des Veranstalters bei Tagungen und Seminaren mit 10 oder weniger Teilnehmer ein
          Abstand von stets 1,50 Meter zwischen den Teilnehmern im Veranstaltungsraum gefordert wird
          und ein entsprechend großer Raum gebucht wurde, wird dieser Abstand eingehalten.
  6.8.    Generell werden Veranstalter vor Veranstaltungsbeginn hinsichtlich der gesetzlich zulässigen
          Bestuhlungs- und Abstandsregelungen für die jeweilige Veranstaltung informiert.
  6.9.    Auf eine ständige Durchlüftung wird geachtet.
  6.10.   In unserem größten Tagungsraum (Event-Scheune) mit 190 qm, an welchen ein 173 qm großes
          und zu drei Seiten öffenbares Foyer unmittelbar anschließt (somit insgesamt 363 qm überdachte
          und exklusive Veranstaltungsfläche) wird zusätzlich zu den Klimaanlagen eine Lüftungsanlage
          eingesetzt. Diese versorgt den gesamten Raum und die Toiletten pro Stunde mit bis zu 9.700
          Kubikmeter Frischluft. Wir können somit dem Veranstaltungsraum pro Stunde ca. das Zehnfache
          des gesamten Raumvolumens der Event-Scheune an Frischluft zuführen.
  6.11.   Der Abstand wir durch entsprechender Boden- oder Tischmarkierungen vorgegeben.
  6.12.   Alle Teilnehmer werden bei Betreten des Tagungsraumes auf die Hygieneregeln hingewiesen.
  6.13.   An allen Eingangstüren stehen Desinfektionsspender bereit.
  6.14.   Es werden ausreichend Einmalhandschuhe zur Verfügung gestellt.

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6.15. Es werden ausreichend Desinfektionstücher (u.a. beim Moderationskoffer) zur Verfügung gestellt.
6.16. Vor Beginn und während den Pausen werden alle stark frequentieren Gegenstände (z.B.
      Türklinken) desinfiziert.
6.17. Vor Beginn und während den Pausen werden die Tagungsräume stark gelüftet.
6.18. Während den Kaffeepausen werden die Maßnahmen entsprechend der Punkte „12. Buffet“ und
      „14. Im Restaurant“ um gesetzt.
6.19. Wenn die Kaffeepause in einen separaten Raum, welcher ausschließlich von den Tagungs-/
      Seminarteilnehmern genutzt wird, stattfeindet, dann dürfen die Teilnehmer an den Stehtischen die
      Masken zum Essen und Trinken abnehmen. Sofern es mehr als 10 Tagungsteilnehmer sind, wird
      zwischen den Stehtischen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten.
6.20. Während des Mittag- und Abendessens werden die Maßnahmen entsprechend der Punkte „12.
      Buffet“ und „14. Im Restaurant“ um gesetzt.
6.21. Wenn das Mittagessen in Form eines Stehimbisses stattfeindet, und der Stehimbiss in einen
      separaten Raum, welcher ausschließlich von den Tagungs-/ Seminarteilnehmern genutzt wird,
      stattfindet, dann dürfen die Teilnehmer an den Stehtischen zum Essen und Trinken die Masken
      abnehmen. Sofern es mehr als 10 Tagungsteilnehmer sind, wird zwischen den Stehtischen ein
      Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten.
6.22. Jeder Gast muss während der Selbstbedienung Einmalhandschuhe tragen
6.23. Einmalhandschuhe werden am Ende der Selbstbedienung entsorgt
6.24. Sollte etwas am Buffet (z.B. Teller oder Besteck) von einem Gast ohne Einmalhandschuh berührt
      werden, dann wird dieser Gegenstand unverzüglich ausgetauscht und desinfiziert.
6.25. Einmalhandschuhe werden von keinem Gast mehrmals verwendet
6.26. Der Veranstalter erhält vor der Veranstaltung das für die Veranstaltung gültige Hygienekonzept
      der Acantus GmbH. Der Veranstalter wird in dieser Email darauf hingewiesen, dass das gültige
      Hygienekonzept an alle Teilnehmer vor Veranstaltungsbeginn weitergeleitet werden soll.
6.27. Das Personal weißt die Gäste entsprechend ein.
6.28. Hinweisschilder erklären den Ablauf.
6.29. Für die Teilnehmer gilt Maskenpflicht, solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden oder das
      Wort haben.

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6.30. Gäste, welche unspezifische Allgemeinsymptome und respiratorische Symptome jeder Schwere
        zeigen oder wenn Sie in den letzten 14 Tagen zu einer mit COVID-19 infizierten Person Kontakt
        hatten, wird die Teilnahme an der Veranstaltung verwehrt.
  6.31. Die Teilnehmer der Veranstaltung sind vorab vom Veranstalter in geeigneter Weise über obige
        Ausschlusskriterien (Punkte 6.2. und 6.30.) zu informieren.
  6.32. Vor und nach der Veranstaltung werden alle Oberflächen im Veranstaltungsbereich gründlich
        gereinigt und desinfiziert.

7. Reservierung durch den Gast
   7.1. Gäste sollten vorab reservieren, um Kapazitätsgrenzen kontrollieren zu können und Überbuchungen
         zu verhindern
   7.2. Eine Direktannahme von Gästen ohne Voranmeldung ist nur zulässig, wenn Warteschlangen
         vermieden werden
   7.3. Gästedaten müssen pro Gästegruppen von einer Person erhoben werden
   7.4. Zu erhebende Gästedaten: Vor- und Familienname, Telefonnummer, Anzahl der Gäste, Zeitraum des
         Besuchs – Erfassung in einer Gästeliste (Die Datenschutzbestimmungen sind hier einzuhalten)
   7.5. Die erfassten Daten müssen einen Monat aufbewahrt werden
   7.6. Informationspflicht nach Artikel 13 DSGVO wird durch Aushang im Eingangsbereich erfüllt.
   7.7. Tischpläne und Gästelisten erstellen
   7.8. Ankunftszeit mit den Gästen vereinbaren, um Warteschlangen und gleichzeitiges Erscheinen zu
         verhindern (z.B. im 10-Minuten-Takt)
   7.9. Information an den Gast eine Mund- und Nasen-Bedeckung mitzubringen
   7.10. Nachfolgendes Informationsschreiben wir jedem Hotelgast vor Anreise per Email zugesandt:

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Allgemeine Hinweise zu Ihrem Aufenthalt:

     An allen Tagen der Woche bieten wir, unter Einhaltung der gültigen Hygiene- und Abstandsregeln,
      ein Frühstücksbuffet an.
     Das Restaurant wird vorerst noch geschlossen bleiben – wir stellen Ihnen auf dem Tablet im Zimmer
      eine Auswahl an Lieferdiensten und geöffneten Speiselokalen zur Verfügung.
     Die Rezeption wird ab 6.30 Uhr bis 22 Uhr besetzt sein. Bitte teilen Sie uns für Ihre Buchung einen
      vierstelligen Code für die Schlüsselbox mit, sollten Sie später anreisen.
     Wir bitte um Verständnis, dass die Rezeption sowie unsere Büros ab Sonntagmittag bis
      Montagmorgen nicht besetzt sind. Sollten Sie bereits am Sonntag anreisen wollen, ist dies mit Code
      möglich.
     Unsere beiden finnischen Saunen sind zwischen 19:00 und 22:00 Uhr in Betrieb und ausschließlich
      unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln nutzbar. Bitte beachten Sie dazu den Punkt 16
      „Saunabetrieb“ unseres Hygienekonzepts.
     Der Fitnessraum ist geöffnet – bitte beachten Sie die Hinweise auf den Aushängen.
     In der Hotellobby werden wir Ihnen in Form einer Honesty-Bar Getränke (Wasser, Softgetränke, Bier,
      Wein, Sekt) zur Verfügung stellen. Gerne können Sie diese bei Abreise begleichen oder den
      ausgewiesenen Betrag direkt in das Sparschwein schmeißen.
     Selbstverständlich sind wir auch nach 22 Uhr jederzeit telefonisch für Sie unter der Hotelnummer
      09135 211 660 oder über das Rezeptionstelefon (Ziffer 9) erreichbar.

ACHTUNG:
Bei uns stehen die Gesundheit und der Schutz unserer Gäste an oberster Stelle. Reisen Sie daher nicht an,
sofern KEINER der untenstehenden Ausnahmefälle für Sie gilt, wenn Sie aus einer Stadt, einer Region oder
einem Land anreisen oder darin ihren Wohnsitz haben, für welche/s ein amtliches Beherbergungsverbot der
Bayerischen Staatsregierung, bzw. der Bundesrepublik Deutschland gilt. Die inländischen Risikogebiete
werden von der Bayerischen Staatsregierung in regelmäßigen Abständen mit Hilfe einer amtlichen
Bekanntmachung verkündet. Diese sind unter www.verkuendung-bayern.de einzusehen. Gerne sind wir Ihnen
dabei auch behilflich.

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WICHTIG / AUSNAHMEFÄLLE:
Das Verbot greift allerdings NICHT in folgenden AUSNAHMEFÄLLEN:
    -   Bei zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlassten Reisen.
    -   Wenn ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache vorliegt, das bestätigt, dass keine
        Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind.
        Dieses Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische Testung stützen, die höchstens 48 Stunden
        vor der Anreise vorgenommen worden ist.
    -   Bei Vorliegen eines sonstigen triftigen Reisegrundes, wie insbesondere einem Besuch bei
        Familienangehörigen, einem Lebenspartner oder Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft,
        der Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts oder Beistand oder Pflege schutzbedürftiger
        Personen.

Reisen Sie auch nicht an, wenn Sie unspezifische Allgemeinsymptome und respiratorische Symptome jeder
Schwere zeigen oder wenn Sie in den letzten 14 Tagen zu einer mit COVID-19 infizierten Person Kontakt
hatten.

Die Abstands- und Hygienevorschriften sind zu beachten – bitte tragen Sie in allen öffentlichen Bereichen,
sowie beim Betreten und Verlassen des Hotels einen Mund-Nasen-Schutz. Des Weiteren bitten wir Sie zu
beachten, dass zwischen jedem geparktem Fahrzeug ein Stellplatz frei bleiben muss.

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8. Am Eingang
  8.1. Die Gäste sind darauf hinzuweisen, dass bei Vorliegen von Symptomen einer akuten
       Atemwegserkrankung jeglicher Schwere oder von Fieber eine Bewirtung nicht möglich ist
  8.2. Die Gäste sind über das Einhalten des Abstandsgebots von mind. 1,5 m und Reinigung der Hände
       zu informieren
  8.3. Desinfektionsspender am Eingang bereitstellen
  8.4. Die Gäste haben ab Betreten des Betriebes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ausgenommen
       am Tisch
  8.5. Aushang der Regeln vor Betreten des Betriebs
  8.6. Gästeeinweisung durch das Personal
  8.7. Zutritt/Eintritt steuern. „Sie werden platziert“ – Schild im Restaurant aufhängen – also Plätze zuweisen
  8.8. Keine Entgegennahme der Garderobe; Garderobe verbleibt am Platz

9. Beim Check-In
  9.1. Gäste werden vorab per Informationsemail überallgemeine Verhaltensregeln während der Corona
       Krise informiert
  9.2. Gäste und Mitarbeiter der Rezeption sind durch eine Plexiglasscheibe getrennt
  9.3. Ankunftszeit mit den Gästen vereinbaren, um Warteschlangen und gleichzeitiges Erscheinen zu
       verhindern
  9.4. Kontakte zwischen Mitarbeitern und Gästen und der haptische Kontakt zu Bedarfsgegenständen
       (z.B. Stifte, Meldeschein) werden auf das Notwendigste beschränkt oder nach jeder Benutzung
       gereinigt/ausgewechselt
  9.5. An der Rezeption stehen Einmalhandschuhe für die Gäste bereit

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10. Toiletten
    10.1.       Seifen- und Desinfektionsspender aufstellen
    10.2.       Engmaschige Reinigungsfrequenz bei geöffnetem Restaurant- und Tagungsbereich
    10.3.       Keine wiederverwendbaren Handtücher, sondern Handtuchspender einsetzen
    10.4.       Verkürzung der Reinigungszyklen
    10.5.       Aushang der Reinigungszeiten mit Unterschrift der Reinigungskraft
    10.6.       Desinfizieren von Türklinken und Armaturen
    10.7.       Zugangsbeschränkung durch Aushang auf eine Person
    10.8.       Beachtung des Mindestabstands

11. Persönlicher Umgang mit dem Gast
   11.1. Kein Körperkontakt, kein Händeschütteln, kein Schulterklopfen im Vorbeigehen
   11.2. Kommuniziert wird mit dem Mindestabstand
   11.3. Sollte der Mindestabstand nicht eingehalten werden können, ist die Mund- und Nasen-Bedeckung
         zu tragen, für Service-MitarbeiterInnen verpflichtend
   11.4. Beim Servieren und Abräumen wenn möglich nicht sprechen (Virus wird über die Atemwege
         verteilt). Lieber ein Lächeln oder Kopfnicken schenken
   11.5. In Armbeuge husten/niesen
   11.6. Häufiges gründliches Händewaschen

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12. Buffets (gilt nicht für exklusive private Veranstaltungen wie Hochzeiten)
    12.1.   Selbstbedienung der Gäste ist nur gestattet, wenn ein Mund-Nasen getragen wird
    12.2.   Jeder Gast muss während der Selbstbedienung Einmalhandschuhe tragen
    12.3.   Einmalhandschuhe werden am Ende der Selbstbedienung entsorgt
    12.4.   Sollte etwas am Buffet (z.B. Teller oder Besteck) von einem Gast ohne Einmalhandschuh berührt
            werden, dann wird dieser Gegenstand unverzüglich ausgetauscht und desinfiziert.
    12.5.   Einmalhandschuhe werden von keinem Gast mehrmals verwendet
    12.6.   Das Personalweißt die Gäste entsprechend ein
    12.7.   Hinweisschilder erklären den Ablauf
    12.8.   Maskenpflicht gilt nicht am Tisch

13. Auf der Terrasse / Außengastronomie
    13.1.       Weitläufigeres Aufstellen der Terrassenmöbel, um den Mindestabstand einzuhalten
    13.2.       Keine Besteckkörbe, an denen sich die Gäste selbst bedienen
    13.3.       Es werden die Maßnahmen entsprechend der Punkte „12. Buffet“ und „14. Im Restaurant“
                umgesetzt.

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14. Im Restaurant
    14.1. Zwischen Gästen, die nicht an einem Tisch sitzen, ist ein Abstand von 1,50 m einzuhalten
    14.2. An einem Tisch dürfen sich nur Personen aufhalten, denen der Kontakt untereinander erlaubt ist
           (maximal zehn Personen)
    14.3. Tische und Stühle, die nicht genutzt werden dürfen, werden entfernt
    14.4. Die Bewirtung wird an Tischen durchgeführt
    14.5. Auch bei schwacher Frequenz alle verfügbaren Flächen und Räume nutzen, um möglichst viel
           Abstand zwischen den Gästen sicher zu stellen
    14.6. Kissen auf einem Stuhl/einer Bank werden entfernt, soweit möglich
    14.7. Verzicht auf Tischwäsche bzw. Wechseln nach jeder Belegung
    14.8. Verzicht auf Tischdeko bzw. Reinigung nach jedem Gastwechsel
    14.9. Verzicht auf Zucker-, Salz- und Pfefferstreuer auf den Tischen; diese werden auf Anfrage
           gereicht und anschließend desinfiziert
    14.10. Verzicht auf mehrseitige Speisekarten; laminierte Speisekarten werden angeboten.
    14.11. Speisekarten zur Mehrfachanwendung nach jedem Gebrauch desinfizieren
    14.12. Minimiertes Speiseangebot
    14.13. Besteck /Gläser wird mit Servierhandschuhen eindecken bzw. wird Besteck auf Teller an den
           Tisch gebracht
    14.14. Nach dem Abtragen von Tellern und Gläsern die Hände waschen/desinfizieren, bevor wieder
           sauberes Geschirr angefasst wird
    14.15. Wo möglich ist kontaktloses Bezahlen erwünscht, EC-Karte, gängige Kreditkarten
    14.16. Kassenoberfläche und EC-Geräte werden regelmäßig desinfiziert
    14.17. Tische in hochfrequentierten Bereichen (Eingang, Gang zur Toilette) nicht besetzen
    14.18. Nach jeder Tischbelegung die Tische und Handkontaktflächen der Stühle reinigen und
           desinfizieren
    14.19. Räume mit Publikumsverkehr regelmäßig, das heißt spätestens alle zwei Stunden lüften
    14.20. Bei offen präsentierten Speisen und Getränken (Buffets), von denen sich die Gäste selbst
           bedienen können, gelten besonderen hygienischen Vorkehrungen. Zum einen gilt eine
           Maskenpflicht und zum anderen müssen immer neue Einweg-Handschuhe verwendet werden,
           sodass sichergestellt wird, dass Geschirr und Besteck nicht durch mehrere Personen berührt
           werden kann.
    14.21. Buffets werden entsprechend des Punktes „12. Buffet“ angeboten

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15. Zimmer und Öffentliche Einrichtungen
    15.1. In allen öffentlichen Bereichen (Rezeption, Tagungsräume, Frühstücksraum, Restaurant, Bar, Außen-
          und Freizeitbereiche) werden die Abstandsregeln zwischen Personal und Gästen sowie der Gäste
          untereinander eingehalten
    15.2. Bei der Zimmerreinigung werden die geltenden Hygiene- und Reinigungsstandards konsequent
          eingehalten
    15.3. Jede Wohneinheit muss über eine eigene Sanitäreinrichtung verfügen
    15.4. Die Reinigung der Gäste- und Gemeinschaftszimmer möglichst in Abwesenheit der Gäste
          durchführen, um Kontakte zu vermeiden
    15.5. Das Personal trägt während der Zimmerreinigung einen Mund- und Nasenschutz
    15.6. Der Einsatz von Gegenständen im Zimmer, die von einer Mehrzahl von Gästen benutzt werden (z.B.
          Stifte, Magazine/Zeitungen, Tagesdecken, Kissen) ist auf ein Minimum zu reduzieren bzw. so zu
          gestalten, dass nach jeder Benutzung eine Reinigung/Auswechslung erfolgt. Das gilt auch in
          anderen Bereichen (z.B. Tagungsbereich)

16. Saunabetrieb
    16.1. Der Saunabereich und insbesondere die beiden geöffneten Saunen dürfen von Gästen genutzt
          werden.
    16.2. Auf die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln ist in besonderem Maße zu achten.
    16.3. Die Gäste werden beim Check-in auf die Regelungen des Saunabetriebs hingewiesen und müssen
          die Unterweisung mit einer Unterschrift bestätigen.
    16.4. Die Dampfsauna bleibt bis auf weiteres geschlossen.
    16.5. Die beiden geöffneten Saunen sind mit einer Temperatur von über 60 Grad Celsius zu betreiben.
    16.6. Um den Mindestabstand von 1,5 Meter zu jeder Zeit einhalten zu können, dürfen die beiden Saunen
          jeweils nur von einer Personen, bzw. von Personen eines Hausstandes genutzt werden.
    16.7. Das Verwedeln der Luft im Rahmen von Aufgüssen ist unzulässig.
    16.8. Im Saunabereich liegen keine Handtücher zur Selbstbedienung aus. Diese können an der Rezeption
          abgeholt werden.
    16.9. Der Saunabereich ist von Montag bis Samstag von 19:00 bis 22:00 Uhr geöffnet.

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16.10. Durch den Betrieb einer Frischluft-Belüftungsanlage wird für einen ständigen Austausch der
         Raumluft gesorgt.
  16.11. Der Ruheraum ist bis auf weiteres nicht nutzbar.
  16.12. Sitzgelegenheiten im Wellnessbereich (Außerhalb der Sauna) sind bis auf weiteres entfernt.
  16.13. Sitz- und Liegemöglichkeiten innerhalb den Saunen und den Umkleiden sind durch Textilien,
         insbesondere Handtücher, so abzudecken, dass kein Hautkontakt zu der Sitz- oder Liegefläche
         entsteht.
  16.14. Flächen und Gegenstände innerhalb und außerhalb der Saunen, insbesondere Sitzmöglichkeiten,
         Handkontaktflächen, Haltegriffe und Armaturen sowie Sanitärraume werden in regelmäßigen
         Abständen, mindestens alle drei Stunden, mit einem geeigneten Reinigungsmittel gereinigt oder
         desinfiziert.
  16.15. Für Nutzerinnen und Nutzer werden ausreichend Reinigungsmöglichkeiten für Hände zur
         Verfügung gestellt. Es werden ausreichend Seife, nicht wiederverwendbare Papierhandtücher,
         Handdesinfektionsmittel und Einmalhandschuhe zur Verfügung gestellt.
  16.16. Die Gäste werden angehalten, die gebrauchten Handtücher nach der Saunanutzung mit auf deren
         Zimmer zu nehmen. Das Housekeeping wird diese am nächsten Tag mitnehmen.

17. Sonstige Maßnahmen bei Wiederaufnahme des Hotel-/Gastronomiebetriebs und
    weitere Hygienemaßnahmen
  17.1.   Einhaltung der HACCP-Grundsätze
  17.2.   Prüfung der Trinkwasserversorgung
  17.3.   Prüfung der Getränkeschankanlagen
  17.4.   Überprüfung und ggfs. Aussortierung der vorhandenen Vorräte in Kühl-, Tiefkühl- und
          Trockenlager
  17.5.   Kontrolle auf evtl. Schädlingsbefall und Wiederaufnahme einer adäquaten Schädlingsbekämpfung
  17.6.   Aufbewahrung und Reinigung von Arbeitskleidung sowie die sonstige Wäschereinigung (z.B.
          Tischwäsche) erfolgen unter Beachtung des Arbeitsschutzstandards und der Hygienestandards
  17.7.   regelmäßige Belüftung der Räumlichkeiten
  17.8.   Aushang der Hygieneregeln im gesamten Betrieb

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17.9.    Nutzung automatisch öffnender Türen, soweit möglich, ggfs. Daueröffnung nicht selbsttätig
           öffnender Türen
  17.10.   regelmäßige und in kurzen Abständen durchzuführende Reinigung aller häufig berührten Flächen
           (Türklinken und –griffe, Handläufe, Tische, Handkontaktflächen der Stühle, Lichtschalter)
  17.11.   Mitarbeiter sollten bei ihrer Arbeit mit schmutziger Bettwäsche eine ordnungsgemäße, persönliche
           Schutzausrüstung tragen
  17.12.   Falls sich ein Gast mit Covid-19 infiziert hat:
  17.13.   Packen Sie die Bettwäsche bei der Reinigung des Zimmers in einen Beutel und holen Sie sie nicht
           mehr heraus, ehe Sie sie in die Waschmaschine geben
  17.14.   Waschen Sie die Bettwäsche bei Mindesttemperatur mit einem herkömmlichen Waschmittel und
           trocknen Sie sie gemäß der herkömmlichen Anweisungen
  17.15.   Achten Sie darauf, saubere Bettwäsche so wenig wie möglich zu berühren und lagern Sie diese in
           einem sauberen, trockenen Bereich
  17.16.   Berühren Sie nicht direkt saubere Bettwäsche, nachdem Sie schmutzige Bettwäsche angefasst
           haben
  17.17.   Minimierung psychischer Belastungen durch Corona
  17.18.   Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
  17.19.   Benennung eines Corona-Ansprechpartners: Andreas Hirsch (Hoteldirektor)
  17.20.   Benennung eines betrieblichen Hygienebeauftragten: Andreas Hirsch (Hoteldirektor)
  17.21.   Arbeitsmedizinische Vorsorge und Schutz besonders gefährdeter Personen

18. Arbeitsprozesse
   18.1. Abstandsgebote von 1,50 m beachten, auch unter MitarbeiterInnen
   18.2. Wo möglich, mit festen Teams in den Schichten arbeiten, sonst Gefahr der Betriebsschließung bei
         Infektionsfall in der Belegschaft
   18.3. Arbeiten mit zwei Kassen bei zwei MitarbeiterInnen
   18.4. Prozesse der Warenannahme/Lieferung optimieren, um Kontakt mit betriebsfremden Personen zu
         vermeiden

                                                                                                        20
18.5. Service ohne häufiges Nachfragen ermöglichen: Tischpläne machen und Speisen und Getränke
         ohne Sprechen servieren

19. Umgang mit MitarbeiterInnen
   19.1.     Maßnahmen und Verhaltensregeln schriftlich fixieren und für die Mitarbeiter gut sichtbar
            aushängen
   19.2.     Mitarbeiter schulen: Hygiene- und Verhaltensregeln und Mindestabstand
   19.3.    Mitarbeitergespräche regelmäßig führen und über die Lage im Betrieb informieren
   19.4.    Mitarbeiter so schulen, dass sie auch die Gäste über die getroffenen Hygienemaßnahmen und
            Verhaltensregeln informieren können
   19.5.    Mitarbeiter sind aufgefordert, sich bei ersten Anzeichen einer Infektion zu melden und sich
            ärztlichen Rat einzuholen
   19.6.    Fahrgemeinschaften sind nur erlaubt, wenn die Mitfahrer im gleichen Haushalt wohnen
   19.7.    Tägliche Besprechungen und Mitarbeiterversammlungen nur mit Mindestabstand führen
   19.8.    In den Pausen- und Raucherbereichen ist der Mindestabstand ebenfalls einzuhalten
   19.9.    Pausenzeiten entzerren, Ausgabe von Tellergerichten
   19.10.   Genügend Schutzausrüstung wie Mund-Nasen-Bedeckungen, Handschuhe und ausreichend
            Waschgelegenheiten mit Flüssigseife und Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen
   19.11.   Häufigeres Händewaschen und Desinfektion ermöglichen
   19.12.   In den Umkleidekabinen Arbeitskleidung von privater Kleidung trennen
   19.13.   Gemeinsam mit MitarbeiterInnen mit erhöhtem Risiko nach geeigneten Lösungen suchen (evtl.
            Arbeitsplatzwechsel, Aufgabenwechsel, Homeoffice)
   19.14.   Gefährdungsbeurteilung gemäß BGN-Vorgabe erarbeiten
   19.15.   Pandemie-Plan gemäß BGN-Vorgabe erarbeiten

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20. In der Küche
    20.1. Arbeitsbereiche entzerren
    20.2. Mindestabstand von mind. 1,5 m zwischen den Mitarbeitern einhalten oder Mund- und Nasen-
          Bedeckungen tragen, ggf. Arbeitsplätze kennzeichnen
    20.3. In der Spülküche bzw. Spülbereich muss auf eine genaue Trennung von sauberen und schmutzigen
          Geschirr geachtet werden
    20.4. Arbeitsmaterialien häufiger mit heißem Wasser reinigen, da dies den Viren entgegenwirkt
    20.5. Bei Spülgängen wird gewährleistet, dass die vorgegebenen Temperaturen erreicht werden, um eine
          sichere Reinigung des Geschirrs und der Gläser sicherzustellen.

21. Abschließende Hinweise: Aufbewahrung und Aushang
    (Schutz- und Hygienekonzept zur Vorlage und Einsicht aufbewahren)

Weisendorf, 08.10.2020                                                  gez. ppa. Andreas Hirsch (Hoteldirektor)

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