Schutz- und Hygienekonzept - ACANTUS GmbH - Hotel & Restaurant - Acantus Hotel
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Schutz- und Hygienekonzept ACANTUS GmbH – Hotel & Restaurant Zum Schutz unserer Gäste und Mitarbeiter/-innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten. Unser/e Ansprechpartner/in zum Infektions- bzw. Hygieneschutz Name: Andreas Hirsch (Hoteldirektor) - Alexandra Geyer (Direktionsassistentin) Telefon: 09135 211660 E-Mail: andreas.hirsch@acantus-hotel.de / alexandra.geyer@acantus-hotel.de 1
Inhaltsverzeichnis Schutz- und Hygienekonzept 1. Maßnahmen im Betrieb zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 m Seite 3 2. Mund-Nasen-Bedeckungen Seite 3 3. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle Seite 4 4. Handhygiene Seite 4 5. Geschlossene Gesellschaften wie Hochzeitsfeiern, Geburtstagsfeiern und ähnliche Feierlichkeiten Seite 5-8 6. Tagungen und Seminare Seite 9-11 7. Reservierung durch den Gast Seite 11-13 8. Am Eingang Seite 14 9. Beim Check-In Seite 14 10. Toiletten Seite 15 11. Persönlicher Umgang mit dem Gast Seite 15 12. Buffets (gilt nicht für exklusive private Veranstaltungen wie Hochzeiten) Seite 16 13. Auf der Terrasse / Außengastronomie Seite 16 14. Im Restaurant Seite 17 15. Zimmer und Öffentliche Einrichtungen Seite 18 16. Saunabetrieb Seite 18-19 17. Sonstige Maßnahmen bei Wiederaufnahme Seite 19-20 des Hotel-/Gastronomiebetriebs und weitere Hygienemaßnahmen 18. Arbeitsprozesse Seite 20-21 19. Umgang mit MitarbeiterInnen Seite 21 20. In der Küche Seite 22 21. Abschließende Hinweise: Aufbewahrung und Aushang Seite 22 2
1. Maßnahmen im Betrieb zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 m 1.1. Unterweisung der MitarbeiterInnen und Gäste über die Abstandsregeln 1.2. Gästeeinweisung durch das Personal 1.3. Zutritt/Eintritt steuern. „Sie werden platziert“ – Schild im Restaurant 1.4. Keine Entgegennahme der Garderobe; Garderobe verbleibt am Platz 1.5. Auch bei schwacher Frequenz alle verfügbaren Flächen und Räume nutzen, um möglichst viel Abstand zwischen den Gästen sicher zu stellen 1.6. Vermeidung von Warteschlangen durch Vorabreservierung 1.7. Tische in hochfrequentierten Bereichen (Eingang, Gang zur Toilette) nicht besetzen 1.8. Tische und Stühle entfernen oder kenntlich machen, dass diese nicht genutzt werden dürfen 1.9. Aushang von Hinweisschildern 1.10. Plexiglaswände oder andere Materialien einsetzen, sofern erforderlich 1.11. Kontrolle der Einhaltung der Abstandsregeln (Toiletten und Aufzug dürfen nur von einer Person betreten werden) 1.12. Das gemeinsame Beziehen eines Hotelzimmers ist nur den Personen gestattet, denen der Kontakt untereinander erlaubt ist 2. Mund-Nasen-Bedeckungen 2.1. Gäste haben eine Mund-Nase-Bedeckung in den öffentlichen Bereichen zu tragen. Am Tisch darf diese abgenommen werden. 2.2. Das Personal hat ebenfalls eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, in Räumlichkeiten, in denen sich Gäste aufhalten sowie im Außenbereich, soweit der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann 2.3. An Arbeitsplätzen und in Situationen, in denen die Einhaltung der Abstände erschwert ist, vorrangig keine MitarbeiterInnen mit Vorerkrankungen, insbesondere mit bestehenden Atemwegserkrankungen wie z.B. Asthma beschäftigen 2.4. Schulung der Mitarbeiter/-innen über die richtige Anwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung 2.5. Bereitstellung von geeigneten Mund-Nase-Bedeckungen für Mitarbeiter/-innen und ggfs. für Gäste 3
3. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle 3.1. Auffordern von Beschäftigten mit entsprechenden Symptomen, das Betriebsgelände zu verlassen bzw. zuhause zu bleiben 3.2. Aufforderung an die betroffenen Personen, sich umgehend an einen Arzt oder das Gesundheitsamt zu wenden 3.3. Treffen von Regelungen im Rahmen der betrieblichen Pandemieplanung, um bei bestätigten Infektionen Personen zu ermitteln und zu informieren, bei denen durch den Kontakt mit der infizierten Person ebenfalls ein Infektionsrisiko besteht 3.4. Kein Zutritt von Gästen mit Verdachtssymptomen (Aushang an allen Eingangstüren, Hinweis in den Buchungsbestätigungen bei Direktbuchungen) 3.5. Gegenüber Gästen, die die Vorschriften nicht einhalten wird konsequent vom Hausrecht Gebrauch gemacht. 4. Handhygiene 4.1. Aushang von Anleitungen zur Handhygiene (in allen geöffneten öffentlichen Toiletten und an jedem Handwaschbecken für Mitarbeiter) 4.2. Bereitstellung von Spendern mit Desinfektionsmitteln zur Händedesinfektion (an allen Eingängen sowie an allen Handwaschbecken) 4.3. Unterweisung der Mitarbeiter zur Handhygiene und Schulung der Mitarbeiter zur richtigen Nutzung und Entsorgung von Einweghandschuhen 4.4. Hinweis auf Hautpflege und Bereitstellung von hautschonender Seife 4.5. Bereitstellung von Papierhandtüchern zur Einmalbenutzung (keine Handtrockner, Handtrockner in der Eventscheune wird entfernt) 4.6. Bereitstellung von Einweghandschuhen 4
5. Geschlossene Gesellschaften (Charakter einer privaten Feier) wie Hochzeitsfeiern, Geburtstagsfeiern und ähnliche Feierlichkeiten 5.1. Veranstalter ist, wer zu der Veranstaltung einlädt. 5.2. Der Veranstalter ist verpflichtet eine Gästeliste mit Kontaktdaten vor Veranstaltungsbeginn zu erstellen und diese zu jederzeit der zuständigen Aufsichtsbehörde vorlegen zu können. 5.3. Für den Fall einer nachträglich identifizierten COVID-19-Erkrankung, muss die Identifikation aller Teilnehmer und ihre Kontaktmöglichkeit gewährleistet sein. 5.4. Der Veranstalter ist verantwortlich, dass alle gesetzlich verpflichtenden Sicherheits- und Hygienemaßnahmen umgesetzt und von allen Gästen zu jeder Zeit eingehalten werden. 5.5. Maximal zulässige Gästeanzahl in Innenräumen beträgt 100 Teilnehmer 5.6. Kinder werden unabhängig vom Alter bei der Zahl der Personen mitgezählt. 5.7. Dienstleister des Veranstalters (ausgenommen Personal der Acantus GmbH) zählen zu der maximal zulässigen Gästeanzahl. 5.8. Der Veranstalter hat zu gewährleisten, dass die maximale Teilnehmerzahl zu keinem Zeitpunkt überschritten wird. 5.9. In allen öffentlichen Bereichen des Hotels gilt Maskenpflicht. 5.10. Keine Maskenpflicht gilt in den vom Veranstalter exklusiv gemieteten Veranstaltungsräumen und Freiflächen. 5.10.1. Bei Hochzeitsfeiern in unserer Event-Scheune gilt keine Maskenpflicht im Garten von der Event-Scheune, im Scheunen-Foyer, in der Event-Scheue und in den Toiletten. 5.10.2. Bei Hochzeitsfeiern in unserem Bankettsaal gilt keine Maskenpflicht auf der Dachterrasse, auf der Restaurantterrasse und im Bankettsaal. Sobald diese Räumlichkeiten verlassen werden gilt eine Maskenpflicht. 5.11. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird den Teilnehmern der Veranstaltung empfohlen. 5.12. Selbstbedienbüffets sind möglich. 5.12.1. Es wird EMPFOHLEN, dass eine Mund- und Nasenbedeckung bei Selbstbedienbuffets von den Gästen getragen wird. 5.12.2. Es wird EMPFOHLEN, dass Einweg-Handschuhe bei Selbstbedienbuffets von den Gästen verwendet werden. 5
5.12.3. Es werden ausreichend Einmal-Handschuhe am Buffet bereitgestellt. 5.12.4. Einmalhandschuhe werden von keinem Gast mehrmals verwendet 5.13. Das Hotelpersonal ist verpflichtet, zu jeder Zeit einen Mundnasenschutz zu tragen. 5.14. Auf eine ständige Durchlüftung wird geachtet. 5.15. In unserem größten Veranstaltungsraum (Event-Scheune) mit 190 qm, an welchen ein 173 qm großes und zu drei Seiten öffenbares Foyer unmittelbar anschließt (somit insgesamt 363 qm überdachte und exklusive Veranstaltungsfläche) wird zusätzlich zu den Klimaanlagen eine Lüftungsanlage eingesetzt. Diese versorgt den gesamten Raum und die Toiletten pro Stunde mit bis zu 9.700 Kubikmeter Frischluft. Wir können somit dem Veranstaltungsraum pro Stunde ca. das Zehnfache des gesamten Raumvolumens der Event-Scheune an Frischluft zuführen. 5.16. Bis 22 Uhr sind alle Türen und Fenster ständig offen zu halten. 5.17. Bei diesem Punkt ist die Event-Scheune, aufgrund der Belüftungsanlage, AUSGENOMMEN! In allen Veranstaltungsräumen (u.a. Bankettsaal) muss während einer Veranstaltung ab 22 Uhr mindestens einmal pro 1,5 Stunden kräftig gelüftet werden. Dazu werden drei Terrassentüren, Notausgangstür zum Innenhof, Doppelflügeltür und Schiebetüren in der Lobby müssen für 10 Minuten geöffnet werden). Während dieser Zeit darf keine Musik gespielt werden. 5.18. Alle Gäste sind vor der Veranstaltung vom Veranstalter über die geltenden Hygieneregeln zu informieren. 5.19. An allen Eingangstüren stehen Desinfektionsspender bereit. 5.20. Es werden ausreichend Desinfektionstücher zur Verfügung gestellt. 5.21. Sanitäre Einrichtungen sind ausreichend mit Seifenspender, Desinfektionsspendern und Einmalhandtüchern ausgestattet. 5.22. Gäste, welche unspezifische Allgemeinsymptome und respiratorische Symptome jeder Schwere zeigen oder wenn Sie in den letzten 14 Tagen zu einer mit COVID-19 infizierten Person Kontakt hatten, wird die Teilnahme an der Veranstaltung verwehrt. 5.23. Die Teilnehmer der Veranstaltung sind vorab vom Veranstalter in geeigneter Weise über obige Ausschlusskriterien (Punkte 5.23. und 5.24.) zu informieren. 5.24. Sollten Teilnehmer während der Veranstaltung Symptome entwickeln, haben diese umgehend den Veranstaltungsort zu verlassen. 6
5.25. Auf dem gesamten Hotelgelände, u.a. am Parkplatz ist zu jeder Zeit ein Abstand von 1,5 Meter zu Personen, die nicht zum geschlossenen Personenkreis der geschlossenen Veranstaltung gehören, einzuhalten. 5.26. Der Kontakt zwischen den Mitarbeitern der Acantus GmbH und den Gästen ist auf ein Minimum zu beschränken. 5.27. Für die Gäste der der Veranstaltung herrschen keine verpflichtenden Abstandsregeln im Bereich der exklusiv gemieteten Veranstaltungsfläche. (u.a. auch beim Tanzen) 5.28. Die Einhaltung eines Mindestabstandes wird empfohlen. 5.29. Live-Musik ist möglich unter folgenden Voraussetzungen: 5.29.1. Abstand 1,5 Meter vom Publikum 5.29.2. Bei Sänger und Blasmusik 2 Meter 5.29.3. Für die Umsetzung obiger Vorschiften sind der Veranstalter (z.B. Brautpaar) und die vom Veranstalter gebuchten Dienstleistern (z.B. Band oder Sänger) verantwortlich. 5.29.4. Sollten diese Abstände im gebuchten Veranstaltungsraum nicht eingehalten werden, so hat der Veranstalter und die vom Veranstalter gebuchten Dienstleister dafür Sorge zu tragen, dass ein entsprechender Schutz für die Gäste (z.B. mobile Plexiglasscheiben) aufgestellt werden. 5.30. Vor und nach der Veranstaltung werden alle Oberflächen im Veranstaltungsbereich gründlich gereinigt und desinfiziert. 5.31. Nachfolgender Aushang wird bei den Eingängen zu den Veranstaltungsräumen sichtbar angebracht. 7
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6. Tagungen und Seminare 6.1. Veranstalter ist, wer zu der Veranstaltung einlädt. 6.2. Der Veranstalter ist verpflichtet eine Teilnehmerliste mit Kontaktdaten vor Veranstaltungsbeginn zu erstellen und diese zu jederzeit der zuständigen Aufsichtsbehörde vorlegen zu können. 6.3. Für den Fall einer nachträglich identifizierten COVID-19-Erkrankung, muss die Identifikation aller Teilnehmer und ihre Kontaktmöglichkeit gewährleistet sein. 6.4. Der Veranstalter ist verantwortlich, dass alle gesetzlich verpflichtenden Sicherheits- und Hygienemaßnahmen umgesetzt und von allen Teilnehmern zu jeder Zeit eingehalten werden. 6.5. Ab 11 Personen wird stets ein Abstand von 1,50 Meter zwischen den Teilnehmern während der Veranstaltung im Veranstaltungsraum eingehalten. 6.6. Während Tagungen und Seminaren können die Teilnehmer in Gruppen von bis zu 10 Personen ohne Mindestabstand zusammensitzen und arbeiten. Zwischen den einzelnen Gruppen muss jeweils ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. 6.7. Sofern seitens des Veranstalters bei Tagungen und Seminaren mit 10 oder weniger Teilnehmer ein Abstand von stets 1,50 Meter zwischen den Teilnehmern im Veranstaltungsraum gefordert wird und ein entsprechend großer Raum gebucht wurde, wird dieser Abstand eingehalten. 6.8. Generell werden Veranstalter vor Veranstaltungsbeginn hinsichtlich der gesetzlich zulässigen Bestuhlungs- und Abstandsregelungen für die jeweilige Veranstaltung informiert. 6.9. Auf eine ständige Durchlüftung wird geachtet. 6.10. In unserem größten Tagungsraum (Event-Scheune) mit 190 qm, an welchen ein 173 qm großes und zu drei Seiten öffenbares Foyer unmittelbar anschließt (somit insgesamt 363 qm überdachte und exklusive Veranstaltungsfläche) wird zusätzlich zu den Klimaanlagen eine Lüftungsanlage eingesetzt. Diese versorgt den gesamten Raum und die Toiletten pro Stunde mit bis zu 9.700 Kubikmeter Frischluft. Wir können somit dem Veranstaltungsraum pro Stunde ca. das Zehnfache des gesamten Raumvolumens der Event-Scheune an Frischluft zuführen. 6.11. Der Abstand wir durch entsprechender Boden- oder Tischmarkierungen vorgegeben. 6.12. Alle Teilnehmer werden bei Betreten des Tagungsraumes auf die Hygieneregeln hingewiesen. 6.13. An allen Eingangstüren stehen Desinfektionsspender bereit. 6.14. Es werden ausreichend Einmalhandschuhe zur Verfügung gestellt. 9
6.15. Es werden ausreichend Desinfektionstücher (u.a. beim Moderationskoffer) zur Verfügung gestellt. 6.16. Vor Beginn und während den Pausen werden alle stark frequentieren Gegenstände (z.B. Türklinken) desinfiziert. 6.17. Vor Beginn und während den Pausen werden die Tagungsräume stark gelüftet. 6.18. Während den Kaffeepausen werden die Maßnahmen entsprechend der Punkte „12. Buffet“ und „14. Im Restaurant“ um gesetzt. 6.19. Wenn die Kaffeepause in einen separaten Raum, welcher ausschließlich von den Tagungs-/ Seminarteilnehmern genutzt wird, stattfeindet, dann dürfen die Teilnehmer an den Stehtischen die Masken zum Essen und Trinken abnehmen. Sofern es mehr als 10 Tagungsteilnehmer sind, wird zwischen den Stehtischen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten. 6.20. Während des Mittag- und Abendessens werden die Maßnahmen entsprechend der Punkte „12. Buffet“ und „14. Im Restaurant“ um gesetzt. 6.21. Wenn das Mittagessen in Form eines Stehimbisses stattfeindet, und der Stehimbiss in einen separaten Raum, welcher ausschließlich von den Tagungs-/ Seminarteilnehmern genutzt wird, stattfindet, dann dürfen die Teilnehmer an den Stehtischen zum Essen und Trinken die Masken abnehmen. Sofern es mehr als 10 Tagungsteilnehmer sind, wird zwischen den Stehtischen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten. 6.22. Jeder Gast muss während der Selbstbedienung Einmalhandschuhe tragen 6.23. Einmalhandschuhe werden am Ende der Selbstbedienung entsorgt 6.24. Sollte etwas am Buffet (z.B. Teller oder Besteck) von einem Gast ohne Einmalhandschuh berührt werden, dann wird dieser Gegenstand unverzüglich ausgetauscht und desinfiziert. 6.25. Einmalhandschuhe werden von keinem Gast mehrmals verwendet 6.26. Der Veranstalter erhält vor der Veranstaltung das für die Veranstaltung gültige Hygienekonzept der Acantus GmbH. Der Veranstalter wird in dieser Email darauf hingewiesen, dass das gültige Hygienekonzept an alle Teilnehmer vor Veranstaltungsbeginn weitergeleitet werden soll. 6.27. Das Personal weißt die Gäste entsprechend ein. 6.28. Hinweisschilder erklären den Ablauf. 6.29. Für die Teilnehmer gilt Maskenpflicht, solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden oder das Wort haben. 10
6.30. Gäste, welche unspezifische Allgemeinsymptome und respiratorische Symptome jeder Schwere zeigen oder wenn Sie in den letzten 14 Tagen zu einer mit COVID-19 infizierten Person Kontakt hatten, wird die Teilnahme an der Veranstaltung verwehrt. 6.31. Die Teilnehmer der Veranstaltung sind vorab vom Veranstalter in geeigneter Weise über obige Ausschlusskriterien (Punkte 6.2. und 6.30.) zu informieren. 6.32. Vor und nach der Veranstaltung werden alle Oberflächen im Veranstaltungsbereich gründlich gereinigt und desinfiziert. 7. Reservierung durch den Gast 7.1. Gäste sollten vorab reservieren, um Kapazitätsgrenzen kontrollieren zu können und Überbuchungen zu verhindern 7.2. Eine Direktannahme von Gästen ohne Voranmeldung ist nur zulässig, wenn Warteschlangen vermieden werden 7.3. Gästedaten müssen pro Gästegruppen von einer Person erhoben werden 7.4. Zu erhebende Gästedaten: Vor- und Familienname, Telefonnummer, Anzahl der Gäste, Zeitraum des Besuchs – Erfassung in einer Gästeliste (Die Datenschutzbestimmungen sind hier einzuhalten) 7.5. Die erfassten Daten müssen einen Monat aufbewahrt werden 7.6. Informationspflicht nach Artikel 13 DSGVO wird durch Aushang im Eingangsbereich erfüllt. 7.7. Tischpläne und Gästelisten erstellen 7.8. Ankunftszeit mit den Gästen vereinbaren, um Warteschlangen und gleichzeitiges Erscheinen zu verhindern (z.B. im 10-Minuten-Takt) 7.9. Information an den Gast eine Mund- und Nasen-Bedeckung mitzubringen 7.10. Nachfolgendes Informationsschreiben wir jedem Hotelgast vor Anreise per Email zugesandt: 11
Allgemeine Hinweise zu Ihrem Aufenthalt: An allen Tagen der Woche bieten wir, unter Einhaltung der gültigen Hygiene- und Abstandsregeln, ein Frühstücksbuffet an. Das Restaurant wird vorerst noch geschlossen bleiben – wir stellen Ihnen auf dem Tablet im Zimmer eine Auswahl an Lieferdiensten und geöffneten Speiselokalen zur Verfügung. Die Rezeption wird ab 6.30 Uhr bis 22 Uhr besetzt sein. Bitte teilen Sie uns für Ihre Buchung einen vierstelligen Code für die Schlüsselbox mit, sollten Sie später anreisen. Wir bitte um Verständnis, dass die Rezeption sowie unsere Büros ab Sonntagmittag bis Montagmorgen nicht besetzt sind. Sollten Sie bereits am Sonntag anreisen wollen, ist dies mit Code möglich. Unsere beiden finnischen Saunen sind zwischen 19:00 und 22:00 Uhr in Betrieb und ausschließlich unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln nutzbar. Bitte beachten Sie dazu den Punkt 16 „Saunabetrieb“ unseres Hygienekonzepts. Der Fitnessraum ist geöffnet – bitte beachten Sie die Hinweise auf den Aushängen. In der Hotellobby werden wir Ihnen in Form einer Honesty-Bar Getränke (Wasser, Softgetränke, Bier, Wein, Sekt) zur Verfügung stellen. Gerne können Sie diese bei Abreise begleichen oder den ausgewiesenen Betrag direkt in das Sparschwein schmeißen. Selbstverständlich sind wir auch nach 22 Uhr jederzeit telefonisch für Sie unter der Hotelnummer 09135 211 660 oder über das Rezeptionstelefon (Ziffer 9) erreichbar. ACHTUNG: Bei uns stehen die Gesundheit und der Schutz unserer Gäste an oberster Stelle. Reisen Sie daher nicht an, sofern KEINER der untenstehenden Ausnahmefälle für Sie gilt, wenn Sie aus einer Stadt, einer Region oder einem Land anreisen oder darin ihren Wohnsitz haben, für welche/s ein amtliches Beherbergungsverbot der Bayerischen Staatsregierung, bzw. der Bundesrepublik Deutschland gilt. Die inländischen Risikogebiete werden von der Bayerischen Staatsregierung in regelmäßigen Abständen mit Hilfe einer amtlichen Bekanntmachung verkündet. Diese sind unter www.verkuendung-bayern.de einzusehen. Gerne sind wir Ihnen dabei auch behilflich. 12
WICHTIG / AUSNAHMEFÄLLE: Das Verbot greift allerdings NICHT in folgenden AUSNAHMEFÄLLEN: - Bei zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlassten Reisen. - Wenn ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache vorliegt, das bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind. Dieses Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische Testung stützen, die höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden ist. - Bei Vorliegen eines sonstigen triftigen Reisegrundes, wie insbesondere einem Besuch bei Familienangehörigen, einem Lebenspartner oder Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, der Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts oder Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen. Reisen Sie auch nicht an, wenn Sie unspezifische Allgemeinsymptome und respiratorische Symptome jeder Schwere zeigen oder wenn Sie in den letzten 14 Tagen zu einer mit COVID-19 infizierten Person Kontakt hatten. Die Abstands- und Hygienevorschriften sind zu beachten – bitte tragen Sie in allen öffentlichen Bereichen, sowie beim Betreten und Verlassen des Hotels einen Mund-Nasen-Schutz. Des Weiteren bitten wir Sie zu beachten, dass zwischen jedem geparktem Fahrzeug ein Stellplatz frei bleiben muss. 13
8. Am Eingang 8.1. Die Gäste sind darauf hinzuweisen, dass bei Vorliegen von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung jeglicher Schwere oder von Fieber eine Bewirtung nicht möglich ist 8.2. Die Gäste sind über das Einhalten des Abstandsgebots von mind. 1,5 m und Reinigung der Hände zu informieren 8.3. Desinfektionsspender am Eingang bereitstellen 8.4. Die Gäste haben ab Betreten des Betriebes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ausgenommen am Tisch 8.5. Aushang der Regeln vor Betreten des Betriebs 8.6. Gästeeinweisung durch das Personal 8.7. Zutritt/Eintritt steuern. „Sie werden platziert“ – Schild im Restaurant aufhängen – also Plätze zuweisen 8.8. Keine Entgegennahme der Garderobe; Garderobe verbleibt am Platz 9. Beim Check-In 9.1. Gäste werden vorab per Informationsemail überallgemeine Verhaltensregeln während der Corona Krise informiert 9.2. Gäste und Mitarbeiter der Rezeption sind durch eine Plexiglasscheibe getrennt 9.3. Ankunftszeit mit den Gästen vereinbaren, um Warteschlangen und gleichzeitiges Erscheinen zu verhindern 9.4. Kontakte zwischen Mitarbeitern und Gästen und der haptische Kontakt zu Bedarfsgegenständen (z.B. Stifte, Meldeschein) werden auf das Notwendigste beschränkt oder nach jeder Benutzung gereinigt/ausgewechselt 9.5. An der Rezeption stehen Einmalhandschuhe für die Gäste bereit 14
10. Toiletten 10.1. Seifen- und Desinfektionsspender aufstellen 10.2. Engmaschige Reinigungsfrequenz bei geöffnetem Restaurant- und Tagungsbereich 10.3. Keine wiederverwendbaren Handtücher, sondern Handtuchspender einsetzen 10.4. Verkürzung der Reinigungszyklen 10.5. Aushang der Reinigungszeiten mit Unterschrift der Reinigungskraft 10.6. Desinfizieren von Türklinken und Armaturen 10.7. Zugangsbeschränkung durch Aushang auf eine Person 10.8. Beachtung des Mindestabstands 11. Persönlicher Umgang mit dem Gast 11.1. Kein Körperkontakt, kein Händeschütteln, kein Schulterklopfen im Vorbeigehen 11.2. Kommuniziert wird mit dem Mindestabstand 11.3. Sollte der Mindestabstand nicht eingehalten werden können, ist die Mund- und Nasen-Bedeckung zu tragen, für Service-MitarbeiterInnen verpflichtend 11.4. Beim Servieren und Abräumen wenn möglich nicht sprechen (Virus wird über die Atemwege verteilt). Lieber ein Lächeln oder Kopfnicken schenken 11.5. In Armbeuge husten/niesen 11.6. Häufiges gründliches Händewaschen 15
12. Buffets (gilt nicht für exklusive private Veranstaltungen wie Hochzeiten) 12.1. Selbstbedienung der Gäste ist nur gestattet, wenn ein Mund-Nasen getragen wird 12.2. Jeder Gast muss während der Selbstbedienung Einmalhandschuhe tragen 12.3. Einmalhandschuhe werden am Ende der Selbstbedienung entsorgt 12.4. Sollte etwas am Buffet (z.B. Teller oder Besteck) von einem Gast ohne Einmalhandschuh berührt werden, dann wird dieser Gegenstand unverzüglich ausgetauscht und desinfiziert. 12.5. Einmalhandschuhe werden von keinem Gast mehrmals verwendet 12.6. Das Personalweißt die Gäste entsprechend ein 12.7. Hinweisschilder erklären den Ablauf 12.8. Maskenpflicht gilt nicht am Tisch 13. Auf der Terrasse / Außengastronomie 13.1. Weitläufigeres Aufstellen der Terrassenmöbel, um den Mindestabstand einzuhalten 13.2. Keine Besteckkörbe, an denen sich die Gäste selbst bedienen 13.3. Es werden die Maßnahmen entsprechend der Punkte „12. Buffet“ und „14. Im Restaurant“ umgesetzt. 16
14. Im Restaurant 14.1. Zwischen Gästen, die nicht an einem Tisch sitzen, ist ein Abstand von 1,50 m einzuhalten 14.2. An einem Tisch dürfen sich nur Personen aufhalten, denen der Kontakt untereinander erlaubt ist (maximal zehn Personen) 14.3. Tische und Stühle, die nicht genutzt werden dürfen, werden entfernt 14.4. Die Bewirtung wird an Tischen durchgeführt 14.5. Auch bei schwacher Frequenz alle verfügbaren Flächen und Räume nutzen, um möglichst viel Abstand zwischen den Gästen sicher zu stellen 14.6. Kissen auf einem Stuhl/einer Bank werden entfernt, soweit möglich 14.7. Verzicht auf Tischwäsche bzw. Wechseln nach jeder Belegung 14.8. Verzicht auf Tischdeko bzw. Reinigung nach jedem Gastwechsel 14.9. Verzicht auf Zucker-, Salz- und Pfefferstreuer auf den Tischen; diese werden auf Anfrage gereicht und anschließend desinfiziert 14.10. Verzicht auf mehrseitige Speisekarten; laminierte Speisekarten werden angeboten. 14.11. Speisekarten zur Mehrfachanwendung nach jedem Gebrauch desinfizieren 14.12. Minimiertes Speiseangebot 14.13. Besteck /Gläser wird mit Servierhandschuhen eindecken bzw. wird Besteck auf Teller an den Tisch gebracht 14.14. Nach dem Abtragen von Tellern und Gläsern die Hände waschen/desinfizieren, bevor wieder sauberes Geschirr angefasst wird 14.15. Wo möglich ist kontaktloses Bezahlen erwünscht, EC-Karte, gängige Kreditkarten 14.16. Kassenoberfläche und EC-Geräte werden regelmäßig desinfiziert 14.17. Tische in hochfrequentierten Bereichen (Eingang, Gang zur Toilette) nicht besetzen 14.18. Nach jeder Tischbelegung die Tische und Handkontaktflächen der Stühle reinigen und desinfizieren 14.19. Räume mit Publikumsverkehr regelmäßig, das heißt spätestens alle zwei Stunden lüften 14.20. Bei offen präsentierten Speisen und Getränken (Buffets), von denen sich die Gäste selbst bedienen können, gelten besonderen hygienischen Vorkehrungen. Zum einen gilt eine Maskenpflicht und zum anderen müssen immer neue Einweg-Handschuhe verwendet werden, sodass sichergestellt wird, dass Geschirr und Besteck nicht durch mehrere Personen berührt werden kann. 14.21. Buffets werden entsprechend des Punktes „12. Buffet“ angeboten 17
15. Zimmer und Öffentliche Einrichtungen 15.1. In allen öffentlichen Bereichen (Rezeption, Tagungsräume, Frühstücksraum, Restaurant, Bar, Außen- und Freizeitbereiche) werden die Abstandsregeln zwischen Personal und Gästen sowie der Gäste untereinander eingehalten 15.2. Bei der Zimmerreinigung werden die geltenden Hygiene- und Reinigungsstandards konsequent eingehalten 15.3. Jede Wohneinheit muss über eine eigene Sanitäreinrichtung verfügen 15.4. Die Reinigung der Gäste- und Gemeinschaftszimmer möglichst in Abwesenheit der Gäste durchführen, um Kontakte zu vermeiden 15.5. Das Personal trägt während der Zimmerreinigung einen Mund- und Nasenschutz 15.6. Der Einsatz von Gegenständen im Zimmer, die von einer Mehrzahl von Gästen benutzt werden (z.B. Stifte, Magazine/Zeitungen, Tagesdecken, Kissen) ist auf ein Minimum zu reduzieren bzw. so zu gestalten, dass nach jeder Benutzung eine Reinigung/Auswechslung erfolgt. Das gilt auch in anderen Bereichen (z.B. Tagungsbereich) 16. Saunabetrieb 16.1. Der Saunabereich und insbesondere die beiden geöffneten Saunen dürfen von Gästen genutzt werden. 16.2. Auf die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln ist in besonderem Maße zu achten. 16.3. Die Gäste werden beim Check-in auf die Regelungen des Saunabetriebs hingewiesen und müssen die Unterweisung mit einer Unterschrift bestätigen. 16.4. Die Dampfsauna bleibt bis auf weiteres geschlossen. 16.5. Die beiden geöffneten Saunen sind mit einer Temperatur von über 60 Grad Celsius zu betreiben. 16.6. Um den Mindestabstand von 1,5 Meter zu jeder Zeit einhalten zu können, dürfen die beiden Saunen jeweils nur von einer Personen, bzw. von Personen eines Hausstandes genutzt werden. 16.7. Das Verwedeln der Luft im Rahmen von Aufgüssen ist unzulässig. 16.8. Im Saunabereich liegen keine Handtücher zur Selbstbedienung aus. Diese können an der Rezeption abgeholt werden. 16.9. Der Saunabereich ist von Montag bis Samstag von 19:00 bis 22:00 Uhr geöffnet. 18
16.10. Durch den Betrieb einer Frischluft-Belüftungsanlage wird für einen ständigen Austausch der Raumluft gesorgt. 16.11. Der Ruheraum ist bis auf weiteres nicht nutzbar. 16.12. Sitzgelegenheiten im Wellnessbereich (Außerhalb der Sauna) sind bis auf weiteres entfernt. 16.13. Sitz- und Liegemöglichkeiten innerhalb den Saunen und den Umkleiden sind durch Textilien, insbesondere Handtücher, so abzudecken, dass kein Hautkontakt zu der Sitz- oder Liegefläche entsteht. 16.14. Flächen und Gegenstände innerhalb und außerhalb der Saunen, insbesondere Sitzmöglichkeiten, Handkontaktflächen, Haltegriffe und Armaturen sowie Sanitärraume werden in regelmäßigen Abständen, mindestens alle drei Stunden, mit einem geeigneten Reinigungsmittel gereinigt oder desinfiziert. 16.15. Für Nutzerinnen und Nutzer werden ausreichend Reinigungsmöglichkeiten für Hände zur Verfügung gestellt. Es werden ausreichend Seife, nicht wiederverwendbare Papierhandtücher, Handdesinfektionsmittel und Einmalhandschuhe zur Verfügung gestellt. 16.16. Die Gäste werden angehalten, die gebrauchten Handtücher nach der Saunanutzung mit auf deren Zimmer zu nehmen. Das Housekeeping wird diese am nächsten Tag mitnehmen. 17. Sonstige Maßnahmen bei Wiederaufnahme des Hotel-/Gastronomiebetriebs und weitere Hygienemaßnahmen 17.1. Einhaltung der HACCP-Grundsätze 17.2. Prüfung der Trinkwasserversorgung 17.3. Prüfung der Getränkeschankanlagen 17.4. Überprüfung und ggfs. Aussortierung der vorhandenen Vorräte in Kühl-, Tiefkühl- und Trockenlager 17.5. Kontrolle auf evtl. Schädlingsbefall und Wiederaufnahme einer adäquaten Schädlingsbekämpfung 17.6. Aufbewahrung und Reinigung von Arbeitskleidung sowie die sonstige Wäschereinigung (z.B. Tischwäsche) erfolgen unter Beachtung des Arbeitsschutzstandards und der Hygienestandards 17.7. regelmäßige Belüftung der Räumlichkeiten 17.8. Aushang der Hygieneregeln im gesamten Betrieb 19
17.9. Nutzung automatisch öffnender Türen, soweit möglich, ggfs. Daueröffnung nicht selbsttätig öffnender Türen 17.10. regelmäßige und in kurzen Abständen durchzuführende Reinigung aller häufig berührten Flächen (Türklinken und –griffe, Handläufe, Tische, Handkontaktflächen der Stühle, Lichtschalter) 17.11. Mitarbeiter sollten bei ihrer Arbeit mit schmutziger Bettwäsche eine ordnungsgemäße, persönliche Schutzausrüstung tragen 17.12. Falls sich ein Gast mit Covid-19 infiziert hat: 17.13. Packen Sie die Bettwäsche bei der Reinigung des Zimmers in einen Beutel und holen Sie sie nicht mehr heraus, ehe Sie sie in die Waschmaschine geben 17.14. Waschen Sie die Bettwäsche bei Mindesttemperatur mit einem herkömmlichen Waschmittel und trocknen Sie sie gemäß der herkömmlichen Anweisungen 17.15. Achten Sie darauf, saubere Bettwäsche so wenig wie möglich zu berühren und lagern Sie diese in einem sauberen, trockenen Bereich 17.16. Berühren Sie nicht direkt saubere Bettwäsche, nachdem Sie schmutzige Bettwäsche angefasst haben 17.17. Minimierung psychischer Belastungen durch Corona 17.18. Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung 17.19. Benennung eines Corona-Ansprechpartners: Andreas Hirsch (Hoteldirektor) 17.20. Benennung eines betrieblichen Hygienebeauftragten: Andreas Hirsch (Hoteldirektor) 17.21. Arbeitsmedizinische Vorsorge und Schutz besonders gefährdeter Personen 18. Arbeitsprozesse 18.1. Abstandsgebote von 1,50 m beachten, auch unter MitarbeiterInnen 18.2. Wo möglich, mit festen Teams in den Schichten arbeiten, sonst Gefahr der Betriebsschließung bei Infektionsfall in der Belegschaft 18.3. Arbeiten mit zwei Kassen bei zwei MitarbeiterInnen 18.4. Prozesse der Warenannahme/Lieferung optimieren, um Kontakt mit betriebsfremden Personen zu vermeiden 20
18.5. Service ohne häufiges Nachfragen ermöglichen: Tischpläne machen und Speisen und Getränke ohne Sprechen servieren 19. Umgang mit MitarbeiterInnen 19.1. Maßnahmen und Verhaltensregeln schriftlich fixieren und für die Mitarbeiter gut sichtbar aushängen 19.2. Mitarbeiter schulen: Hygiene- und Verhaltensregeln und Mindestabstand 19.3. Mitarbeitergespräche regelmäßig führen und über die Lage im Betrieb informieren 19.4. Mitarbeiter so schulen, dass sie auch die Gäste über die getroffenen Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln informieren können 19.5. Mitarbeiter sind aufgefordert, sich bei ersten Anzeichen einer Infektion zu melden und sich ärztlichen Rat einzuholen 19.6. Fahrgemeinschaften sind nur erlaubt, wenn die Mitfahrer im gleichen Haushalt wohnen 19.7. Tägliche Besprechungen und Mitarbeiterversammlungen nur mit Mindestabstand führen 19.8. In den Pausen- und Raucherbereichen ist der Mindestabstand ebenfalls einzuhalten 19.9. Pausenzeiten entzerren, Ausgabe von Tellergerichten 19.10. Genügend Schutzausrüstung wie Mund-Nasen-Bedeckungen, Handschuhe und ausreichend Waschgelegenheiten mit Flüssigseife und Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen 19.11. Häufigeres Händewaschen und Desinfektion ermöglichen 19.12. In den Umkleidekabinen Arbeitskleidung von privater Kleidung trennen 19.13. Gemeinsam mit MitarbeiterInnen mit erhöhtem Risiko nach geeigneten Lösungen suchen (evtl. Arbeitsplatzwechsel, Aufgabenwechsel, Homeoffice) 19.14. Gefährdungsbeurteilung gemäß BGN-Vorgabe erarbeiten 19.15. Pandemie-Plan gemäß BGN-Vorgabe erarbeiten 21
20. In der Küche 20.1. Arbeitsbereiche entzerren 20.2. Mindestabstand von mind. 1,5 m zwischen den Mitarbeitern einhalten oder Mund- und Nasen- Bedeckungen tragen, ggf. Arbeitsplätze kennzeichnen 20.3. In der Spülküche bzw. Spülbereich muss auf eine genaue Trennung von sauberen und schmutzigen Geschirr geachtet werden 20.4. Arbeitsmaterialien häufiger mit heißem Wasser reinigen, da dies den Viren entgegenwirkt 20.5. Bei Spülgängen wird gewährleistet, dass die vorgegebenen Temperaturen erreicht werden, um eine sichere Reinigung des Geschirrs und der Gläser sicherzustellen. 21. Abschließende Hinweise: Aufbewahrung und Aushang (Schutz- und Hygienekonzept zur Vorlage und Einsicht aufbewahren) Weisendorf, 08.10.2020 gez. ppa. Andreas Hirsch (Hoteldirektor) 22
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