SCHUTZ- UND HYGIENEKONZEPT SBO / CORONAVIRUS - SEILBAHNEN OCHSENKOPF

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SCHUTZ- UND HYGIENEKONZEPT SBO / CORONAVIRUS - SEILBAHNEN OCHSENKOPF
SCHUTZ- UND
     HYGIENEKONZEPT SBO /
         CORONAVIRUS

TH

       SEILBAHNEN OCHSENKOPF
SCHUTZ- UND HYGIENEKONZEPT SBO / CORONAVIRUS - SEILBAHNEN OCHSENKOPF
Inhaltsverzeichnis
Schutz- und Hygienekonzept Coronavirus für die Anlagen der Seilbahnen am Ochsenkopf mit Alpine
Coaster .................................................................................................................................................... 2
   Was kann jeder Einzelne zum Infektionsschutz beitragen? ................................................................ 3
   Maßnahmen vor Ort............................................................................................................................ 4
       Anreise und Parkplatz...................................................................................................................... 4
       Kassenbereich Seilbahnen und Alpine Coaster ............................................................................... 5
       Wartezone vor Bahnfahrt (Tal- und Bergstationen, Rodelbahn Alpine Coaster) ............................ 8
       Bahntransport Seilbahnen............................................................................................................. 12
       Bahntransport Rodelbahn Alpine Coaster..................................................................................... 13
       Sanitäre Einrichtungen .................................................................................................................. 14
   Betriebliches Corona-Management Arbeitnehmer:.......................................................................... 15
       Allgemeines: .................................................................................................................................. 15
       Besondere Hinweise für den Mitarbeiter im Fahrdienst: ............................................................. 16
       Hinweise und Links zu Arbeitshilfen:............................................................................................. 16
       Verwendete Desinfektionsmittel für Flächen und Gegenstände: ................................................. 17
       Verwendete Händedesinfektionsmittel: ....................................................................................... 17

15. Juni 2021TH1
SCHUTZ- UND HYGIENEKONZEPT SBO / CORONAVIRUS - SEILBAHNEN OCHSENKOPF
Schutz- und Hygienekonzept Coronavirus für die Anlagen der
        Seilbahnen am Ochsenkopf mit Alpine Coaster

                     STAND 20.05.2021, LETZTMALIG AKTUALISIERT AM 15.06.2021

                                          GRUNDLAGEN:

 RAHMENKONZEPT TOURISTISCHE DIENSTLEISTER – BAYMBL 2021 NR.357 VOM 20.05.2021, 13. BAYIFSMV VOM
       05. JUNI 2021, GBU SEILBAHNEN OCHSENKOPF, HYGIENEKONZEPT VDS, BMAS - SARS-COV-2-
      ARBEITSSCHUTZVERORDNUNG VOM 21.01.2021, GÜLTIG BIS 30.06.2021, BMAS - SARS-COV-2-
       ARBEITSSCHUTZREGEL VOM 07.05.2021, BMAS – ARBEITSSCHUTZSTANDARD VOM 22.02.2021

Der Schutz der Gesundheit von Gästen und Mitarbeitern, sowie die Vermeidung der
gegenseitigen Ansteckung mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 ist konsequent umzusetzen.
Die Sensibilität für die Virenthematik und die Eigenverantwortung aller Gäste sowie der
Mitarbeiter wird überall vorausgesetzt und kann durch keine anderen Maßnahmen des
Seilbahnunternehmens ersetzt werden.

15. Juni 2021TH2
SCHUTZ- UND HYGIENEKONZEPT SBO / CORONAVIRUS - SEILBAHNEN OCHSENKOPF
Was kann jeder Einzelne zum Infektionsschutz beitragen?

Grundsätzlich gilt generell die Einhaltung der Basishygiene für alle Mitarbeiter und Besucher:

      Gute Händehygiene: Häufiges Händewaschen mit Wasser und Seife (auch nach
       Kontakt mit Oberflächen, die von mehreren Personen benutzt wurden)

      Möglichst die Schleimhäute im Gesichtsbereich (Augen, Mund, Nase, etc.) nicht mit
       den Händen berühren

      Husten- und Nies-Etikette:
       Beim Husten und Niesen wegdrehen von anderen Personen, Niesen oder Husten in
       die Ellenbeuge oder Einwegtaschentuch.

      Benutzung von Einmaltaschentüchern auch zum Husten und Niesen, regelmäßige
       Entsorgung im geschlossenem Restmüllbehälter

      Grundsätzlich gilt die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2 oder gleichwertig) für
       alle Gäste der Seilbahnen die älter als 6 Jahre sind an allen Kassen, in allen
       Wartebereichen sowie an allen Ein- und Ausstiegen und geschlossenen Räumen, da in
       der Regel nicht durchgängig und nicht immer der Mindestabstand von 1,5 m
       eingehalten werden kann.
       Bei Kindern zwischen dem 6. und 15. Geburtstag ist das Tragen einer medizinischen
       Mund-Nase-Bedeckung ausreichend)
       Quelle: 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) vom 5.
       Juni 2021

      Generell sollten Menschen, die Atemwegssymptome haben, zu Hause bleiben.

15. Juni 2021TH3
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Maßnahmen vor Ort

Anreise und Parkplatz

      Alle Parkplätze bei den Seilbahnen am Ochsenkopf sind weitläufig und in der Regel
       geräumig genug, um den Gästen ausreichend Platz zum Parken mit den geeigneten
       Sicherheitsabständen zur Verfügung zu stellen.

      An stark frequentierten Tagen besteht zusätzlich die Möglichkeit Parkplatzeinweiser
       einzuteilen, um die geforderten Abstände zu gewährleisten (z.B. durch versetztes
       Parken möglich).

      Parkplatzzufahrt bei zu erwartender Überlastung der Beförderungsanlagen rechtzeitig
       sperren und nach Auflösung von Anstehschlangen wieder öffnen.

       Beispiel Parkplatz Talstation Nord

15. Juni 2021TH4
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Kassenbereich Seilbahnen und Alpine Coaster

      Trennscheibe zwischen Gast und Verkaufspersonal (Sprechöffnung / Durchreiche
       bleibt verschlossen durch Folie oder festem Einsatz)  direkter Spuckschutz,
       Verständigung über Gegensprechanlage, komplette bauliche Trennung zwischen
       Mitarbeiter und Kunden

      Die Möglichkeit zur Bezahlung mit elektronischen Zahlungsmitteln sowie kontaktlosem
       Bezahlen wird forciert: Die Terminals sind auf der Kundenseite angebracht, der Kunde
       führt den Bezahlvorgang selbstständig durch und bekommt seinen Beleg mit dem
       gekauften Ticket über den Drehteller.

      Die Pin Pads der Terminals, sowie die Drehteller an den Kassen werden regelmäßig
       (mindestens einmal täglich) gereinigt, bzw. desinfiziert.

      Im Anstellbereich sind Wartelinien mit mindestens 1,5 m Abstand am Boden markiert.
       (Wenn nicht am Boden möglich, dann senkrecht an Gittern und Geländern). Zusätzlich
       sind entsprechende Hinweisschilder zu Verhaltensregeln angebracht.

       An der Kasse, im Wartebereich vor und hinter den Zutritten, im Ein- und
       Ausstiegsbereich der Seilbahnen und des Alpine Coasters, sowie in geschlossenen
       Räumen (z.B. Toiletten) und in Situationen, in denen der Mindestabstand von 1,5m
       nicht eingehalten werden kann, herrscht generell FFP2 Maskenpflicht. Bei Kindern
       zwischen dem 6. und 15. Geburtstag ist das Tragen einer medizinischen Mund-Nase-
       Bedeckung ausreichend. Kinder unter 6 Jahren müssen keine Mund-Nase-Bedeckung
       tragen.

      Für den weiteren Schutz des Kassenpersonals und der Gäste wird zudem im
       Kassenbereich auf die Möglichkeiten der Basishygiene (Waschgelegenheit mit Seife),
       sowie der Desinfektionsstellen hingewiesen.
       In unmittelbarer Nähe der meisten Kassen befindet sich jeweils ein Gäste- und
       Personal WC mit geeigneter Waschmöglichkeit. Weitere allgemeine
       Verhaltenshinweise sind im Kassenbereich ausgewiesen.

      Gemeinsame Voraussetzung für die Inanspruchnahme obiger Angebote ist dabei ein
       vor maximal 24 Stunden vorgenommener negativer Corona-Test (PCR-Test, POC-
       Antigentest), sofern eine 7-Tage-Inzidenz von 50 im Landkreis Bayreuth überschritten
       wird und dies wieder behördlich angeordnet wird.
       Vollständig geimpfte oder genesene Personen sowie Kinder bis zum 6. Geburtstag sind
       von Testpflichten nach den allgemein geltenden Grundsätzen ausgenommen.

15. Juni 2021TH5
SCHUTZ- UND HYGIENEKONZEPT SBO / CORONAVIRUS - SEILBAHNEN OCHSENKOPF
Kasse und Zutritt Seilbahn Talstation Nord (Symbolbild)

15. Juni 2021TH6
SCHUTZ- UND HYGIENEKONZEPT SBO / CORONAVIRUS - SEILBAHNEN OCHSENKOPF
Kasse Alpine Coaster mit Karten-Terminal auf Kundenseite, Wechselsprechanlage, Glasschutz und
                                      Kassendrehteller und Abstandslinie links

15. Juni 2021TH7
Wartezone vor Bahnfahrt (Tal- und Bergstationen, Rodelbahn Alpine Coaster)

      Im Anstellbereich sind Wartelinien mit mindestens 1,5 m Abstand am Boden markiert.
       (Wenn nicht am Boden möglich, dann senkrecht an Gittern und Geländern).

      Klare räumliche Trennung von einsteigenden und aussteigenden Gästen durch
       getrennte Zu- und Ausgänge ist gewährleistet. (optische und physische Abtrennungen)

      Oberflächen der automatischen Kartenleser und Drehkreuze werden regelmäßig
       (mindestens einmal täglich) gereinigt, bzw. desinfiziert.

      Bei den Zutritten an den Seilbahn Talstationen wird der jeweils zweite Zutritt gesperrt,
       so dass auch hier die Mindestabstände eingehalten werden können.
       Beim Alpine-Coaster ist nur ein Zutritt vorhanden.

      Es gilt auch in der Wartezone FFP2 Maskenpflicht.
            Bei Kindern zwischen dem 6. und 15. Geburtstag ist das Tragen einer
                medizinischen Mund-Nase-Bedeckung ausreichend.
            Kinder unter 6 Jahren müssen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen.
            Da die Sessel, bzw. Schlitten entweder nur einzeln oder bei Personen aus
                demselben Hausstand doppelt besetzt werden, kann die Maske während der
                Fahrt abgenommen werden.
                Beim Aus- und Zustieg ist die Maske aber wie zu tragen

15. Juni 2021TH8
Wartebereich nach Zutritt, vor Einstieg in Sessel – Talstation Nord

15. Juni 2021TH9
Wartebereich nach Zutritt, vor Einstieg in Sessel – Talstation Nord

15. Juni 2021TH10
Wartebereich nach Zutritt, vor Einstieg in Sessel – Talstation Süd (Symbolbild)

       Warte- und Kassenbereich Rodelbahn Alpine Coaster (Symbolbild)

15. Juni 2021TH11
Bahntransport Seilbahnen

      Die Gäste werden weiterhin durch das Beschilderungskonzept und mit Hilfe der
       Seilbahnmitarbeiter zum Einstieg in die Sessel geführt und über die aktuellen Corona-
       bedingten Beförderungsbedingungen informiert.

           o 2er Sessel: falls gleiche Familie/Haushalt: beide Plätze besetzen, sonst 1 Gast
             pro Sessel

      Haltestangen, Türgriffe, sowie die Griffflächen der Sicherheitsbügel, die Griffe der
       Wetterschutzhauben und der Sitzgelegenheiten der Sessel, werden regelmäßig
       (mindestens einmal täglich) gereinigt, bzw. desinfiziert.

      Der/die Mitarbeiter/in am Einstieg mit Kundenkontakt achtet insbesondere auf die
       Einhaltung der Mindestabstände im Ein- und Ausstiegsbereich. Der/die Mitarbeiter/in
       trägt bei Kundenkontakt dauerhaft Mund-Nase-Schutz (mindestens medizinische
       Maske), für ausreichende maskenfreie Pausen wird gesorgt.

      Bei hohem Gästeaufkommen wird das Personal der Seilbahnen Ochsenkopf bei den
       Kassen, den Wartezonen, sowie den Ein- und Ausstiegsbereichen zur Überwachung
       der Einhaltung der Maßnahmen bei Bedarf entsprechend erhöht.

      Bei zweifelhaften Wetterlagen, wie heraufziehendem Gewitter oder Sturm, werden
       die Bahnen im Zweifel früher leergefahren um Bergungen zu vermeiden.
       Hierzu greift die Betriebsleitung mit Erfolg schon seit einigen Jahren auf ein
       ausgefeiltes meteorologisches Frühwarnsystem zurück.

      Das Bergekonzept der Seilbahnen Ochsenkopf wird um die Hygiene- und
       Schutzvorgaben in Bezug auf Covid-19 erweitert und mit den betreffenden
       Rettungsorganisationen (hier im wesentlichen hiesige Bergwachtbereitschaften),
       sowie den Mitarbeitern der Seilbahnen durchgesprochen.

      Zusätzliche Schutzausrüstung wie Mund-Nasen-Bedeckung, sowie Desinfektionsmittel
       für Bergehelfer und Bodenmannschaft sind in ausreichender Menge vorhanden.

15. Juni 2021TH12
Bahntransport Rodelbahn Alpine Coaster

      Die Gäste werden weiterhin durch das Beschilderungskonzept und mit Hilfe der
       Seilbahnmitarbeiter zum Einstieg in die Rodelschlitten geführt und über die aktuellen
       Corona-bedingten Beförderungsbedingungen informiert.

           o 2er Rodelschlitten: falls gleiche Familie/Haushalt: beide Plätze können besetzt
             werden, ansonsten 1 Gast pro Rodelschlitten

      Haltestangen- und Griffe, sowie die Griffflächen der Sicherheitsbremsen und Gurte,
       bzw. Gurtschlösser, sowie die Sitzgelegenheiten der Rodelschlitten, werden
       regelmäßig (mindestens einmal täglich) gereinigt, bzw. desinfiziert.

      Der/die Mitarbeiter/in am Einstieg mit Kundenkontakt achtet insbesondere auf die
       Einhaltung der Mindestabstände im Ein- und Ausstiegsbereich. Der/die Mitarbeiter/in
       trägt bei Kundenkontakt dauerhaft Mund-Nase-Schutz (mindestens medizinische
       Maske), für ausreichende maskenfreie Pausen wird gesorgt.

      Bei hohem Gästeaufkommen wird das Personal der Seilbahnen Ochsenkopf bei den
       Kassen, den Wartezonen, sowie den Ein- und Ausstiegsbereichen zur Überwachung
       der Einhaltung der Maßnahmen bei Bedarf entsprechend erhöht.

      Bei zweifelhaften Wetterlagen, wie heraufziehendem Gewitter oder Sturm, werden
       die Bahnen im Zweifel früher leer gefahren um Bergungen zu vermeiden.
       Hierzu greift die Betriebsleitung mit Erfolg schon seit einigen Jahren auf ein
       ausgefeiltes meteorologisches Frühwarnsystem zurück.

      Die Gäste der Rodelbahn Alpine Coaster haben nach Anweisung und unter Aufsicht im
       Notfall an jeder Stelle der Rodelbahn die Möglichkeit, die Schlitten und die Bahn zu
       verlassen. Die Gurtschlösser müssen vorher von Mitarbeitern der SBO entriegelt
       werden. Eine schnelle Räumung der Bahn ist somit im Notfall sichergestellt.

      Zusätzliche Schutzausrüstung wie Mund-Nasen-Bedeckung, sowie Desinfektionsmittel
       für Bergehelfer sind in ausreichender Menge vorhanden.

15. Juni 2021TH13
Sanitäre Einrichtungen

      An sämtlichen Gästetoiletten wurden Hinweisschilder zu Verhaltensregeln und
       Hygienemaßnahmen, sowie eine Hände-Desinfektionsmöglichkeit montiert.

      Die sanitären Anlagen werden durch eine externe Reinigungsfirma täglich nass
       gereinigt

      Die elektrischen Luftstrom-Händetrockner wurden durch Einweg-
       Papierhandtuchspender ersetzt. Ein dementsprechender Vorrat an Einweg-
       Papierhandtüchern wurde angelegt.

      Dispenser mit Seifenspender an den jeweiligen Waschbecken werden und wurden
       bereitgestellt. Ein ausreichender Vorrat an Seife ist vorhanden.

      WC, Türgriffe und Waschbecken werden regelmässig (min. täglich) gereinigt und nach
       Bedarf desinfiziert. Mülleimer (gebrauchte Einweg-Papierhandtücher) werden
       regelmässig geleert. Im Gästebereich werden nur noch geschlossene Mülltonnen
       (Öffnung per Fusspedal möglich) verwendet.

      Wartebereich wird mit Schildern (Piktogramme) markiert, Ansammlungen von Gästen
       sollen so vermieden und Sensibilisierung auf ausreichend Abstand zu achten
       geschaffen werden.

       WC Berg (Symbolbild)

15. Juni 2021TH14
Betriebliches Corona-Management Arbeitnehmer:

Allgemeines:

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für seine Mitarbeiter ist sehr wichtig. Die
entsprechenden Maßnahmen sind konsequent umzusetzen und einzuhalten. Rechtsgrundlage
ist das Arbeitsschutzgesetz. Diesbezügliche Hinweise hat das Bundesministerium für Arbeit
und Soziales (BMAS) im Internet veröffentlicht, u.a. die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/sars-cov-2-
arbeitsschutzverordnung.html

   Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) wurde und wird
    fortlaufend angepasst.
    Die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Herr Dipl. Ing. Gebelein und der Betriebsarzt Herr Dr.
    Hertrich sind in die Maßnahmenplanung mit einbezogen. Die Benennung eines
    Hygienebeauftragten wird empfohlen.

   Für den Umgang mit COVID-19 Verdachtsfällen in der Belegschaft wurden
    Handlungsanweisungen erarbeitet und kommuniziert.

   Die Mitarbeiter sind auf den Umgang mit möglichen eigenen Krankheitssymptomen
    hingewiesen und wurden/werden unterwiesen.

   Der arbeitsmedizinischen Vorsorge und dem Schutz besonders gefährdeter
    Personengruppen / Risikogruppen kommt eine besondere Bedeutung zu und wird mit der
    Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt für weitere Maßnahmen abgestimmt.

   Mitarbeiter, die zu Risikogruppen gehören, werden (wenn dem Arbeitgeber bekannt) bei
    entsprechender Eignung nur dort eingesetzt, wo sie keinen direkten Gästekontakt haben
    (Kasse, Maschinist, Werkstatt & Instandhaltung,…)

   Die Mitarbeiter werden im Hinblick auf die neuen Gefährdungen und Maßnahmen vor
    Aufnahme der Tätigkeiten unterwiesen.

15. Juni 2021TH15
Besondere Hinweise für den Mitarbeiter im Fahrdienst:

Um die Sensibilität der Mitarbeiter für dieses Thema zu steigern wurden/werden
Hygieneschulungen durchgeführt, in denen die Verhaltensanweisungen (z.B. richtiger
Umgang mit den Mund-Nasen-Bedeckungen) und grundsätzliche, aktuelle Informationen zur
Übertragung von COVID-19 thematisiert wurden/werden.

   Mund-Nasen-Bedeckung (mindestens medizinische MNB) tragen, wenn ausreichende
    körperliche Distanz zu Gästen nicht im geforderten Maße möglich ist (Ein- und
    Ausstiegsbereich Seilbahnen, Einstieg- und Einweisung Alpine Coaster). Ansonsten:

   Aufsicht unter Einhaltung von genügendem Abstand (1,5 m)

Hinweise und Links zu Arbeitshilfen:

Hinweise des BMAS:

- Sars-CoV-2 Arbeitsschutzstandard, Stand 22.02.2021
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsschutz/sars-cov-2-
arbeitsschutzstandard.pdf?__blob=publicationFile&v=2
- SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel vom 07.05.2021
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/AR-CoV-
2/pdf/AR-CoV-2.pdf?__blob=publicationFile&v=15

Diese Arbeitsschutzstandards sowie die aktuelle Gefährdungsbeurteilung wurden bei der
Erstellung dieses Konzeptes berücksichtigt und werden nach bestem Wissen umgesetzt.
Etwaige Änderungen oder Abweichungen, die sich eventuell aus den künftigen, teils neu
gestalteten Betriebsabläufen ergeben, werden begründet dokumentieren, i. d. Regel in der
Gefährdungsbeurteilung.

Hinweise der VBG:
http://www.vbg.de/DE/3_Praevention_und_Arbeitshilfen/3_Aktuelles_und_Seminare/6_Aktu
elles/Coronavirus/Coronavirus_node.htm

15. Juni 2021TH16
Verwendete Desinfektionsmittel für Flächen und Gegenstände:

   -   Dr. Becher Schnelldesinfektion – Einwirkzeit: behüllte Viren konz. 15 Sek. 1l Art. Nr.
       1451000 EAN 4000602004518; 5l Art. Nr. 1456000 EAN 4000602004563

   -   Dr. Becher Desinfektionsreiniger F3000 - Einwirkzeit: behüllte Viren 2% 15 Min. 5l Art.
       Nr. 1742000 EAN 4000602007427

   -   Habla-Chemie GmbH HASEPT domo (Wirkstoff: Ethanol 70%v/v) gegen behüllte Viren
       nach EN 1276, EN 1650 (durch LRA-BT zur Verfügung gestellt)

Verwendete Händedesinfektionsmittel:

   -   Dr. Becher Decontasept – Einwirkzeit: behüllte Viren 3ml 30 Sek. 1l Art. Nr. 1461000
       EAN 4000602004617

   -   Collonil Virus Stop Desinfektion

   -   2m-Michael Maukner Handdesinfektion

   -   Habla-Chemie GmbH Händedesinfektion Basis 2-Propanol (70%v/v), UN 1219; ZNR-
       Zulassungsnummer: 1599.98.99 (durch LRA-BT zur Verfügung gestellt)

   -   Händedesinfektionsmittel BAuA Rezeptur 5 (Wirkstoff Ethanol 85%v/v), UN 1170
       (durch LRA-BT zur Verfügung gestellt)

15. Juni 2021TH17
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