HYGIENEPLAN 2021 Gymnasium Schloß Neuhaus Umgang mit Covid-19 ("Corona") - Stand 26.02.2021

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HYGIENEPLAN 2021 Gymnasium Schloß Neuhaus Umgang mit Covid-19 ("Corona") - Stand 26.02.2021
HYGIENEPLAN 2021

 Gymnasium Schloß Neuhaus

    Umgang mit Covid-19
        („Corona“)
         Stand 26.02.2021
Gymnasium Schloß Neuhaus
                                                                                                                         Sekundarstufe I und II
   Im Schlosspark ∙ 33104 Paderborn
                                                                                                                    Gymnasium der Stadt Paderborn
           05254 / 992200
                                                                                                                           05254 / 992233
     Email: 183283@schule.nrw.de
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Inhalt

Vorwort ................................................................................................................................................... 2
Persönliche Hygiene ............................................................................................................................ 3
Händewaschen mit Seife ..................................................................................................................... 3
Handdesinfektion .................................................................................................................................. 3
Maskenpflicht......................................................................................................................................... 4
Hygiene in Klassenräumen, Aufenthaltsräumen und Fluren ......................................................... 4
Verhalten auf den Fluren ..................................................................................................................... 5
Pausen ................................................................................................................................................... 5
Konferenzen, Dienstbesprechungen ................................................................................................. 5
Meldepflicht............................................................................................................................................ 5
Verhalten im Krankheitsfall ................................................................................................................. 6
Quellen / Verweise ............................................................................................................................... 7

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  Im Schlosspark ∙ 33104 Paderborn
                                                                    Gymnasium der Stadt Paderborn
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Vorwort
Nach §36 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) verfügt jede Schule über einen schulischen Hy-
gieneplan, in dem die wichtigsten Eckpunkte nach dem Infektionsschutzgesetz geregelt sind,
um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Schülerinnen und Schüler (SuS), der
Lehrerinnen und Lehrer (LuL) und aller an Schule beteiligten Personen beizutragen. Das Lan-
deszentrum Gesundheit (LZG) hat hierzu einen für Schulen gültigen Musterhygieneplan bereit-
gestellt:
„Rahmen-Hygieneplan für Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen für Kinder und Ju-
gendliche (Teil A) mit Muster-Reinigungs- und Desinfektionsplan (Teil B), Stand: 27.04.2020,
und Merkblatt zur Tierhaltung (Teil C), Stand: 08/2015“

Der hier vorliegende „HYGIENEPLAN 2021“ dient der Kommunikation landesweiter und schul-
interner Regelungen angesichts der derzeitigen Pandemie. Alle am Schulleben beteiligten Per-
sonen sind darüber hinaus angehalten, sorgfältig die aktuellen Hygienehinweise der Gesund-
heitsbehörden, die Vorgaben der Landes- und Bezirksregierungen und auch des Robert Koch-
Institutes zur Kenntnis zu nehmen und diese zu beachten.

Angesichts der weiterhin dynamischen Lage wird dieser Hygieneplan im Verlauf dieses Schul-
jahres voraussichtlich immer wieder auch sehr kurzfristigen Änderungen und Ergänzungen un-
terliegen. Es gilt folglich immer die aktuelle Fassung.

Mit freundlichen Grüßen

Eva Sprenger
(Schulleiterin)

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                                                                     Gymnasium der Stadt Paderborn
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Persönliche Hygiene

Das Coronavirus Covid-19 ist als Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch übertragbar. Die
Übertragung erfolgt nach derzeitigem Kenntnisstand über Aerosole in der Raumluft sowie vor
allem über die Schleimhäute der Atemwege und indirekt als Schmierinfektion über Hände, die
mit Mund- oder Nasenschleimhaut oder den Augen in Kontakt gebracht werden.
Kinder und Jugendlichen sollten im Sinne der Gesundheitsförderung und -erziehung über die
Notwendigkeit eines hygienischen Verhaltens unterrichtet werden und eine korrekte Hände-
hygiene erlernen.

Maßnahmen zur Infektionsvermeidung am GSN

      Bei jeglichen Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockenem Husten, Atemproblemen, Ver-
       lust Geschmacks- oder Geruchssinn, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen) sind
       alle Mitglieder der Schulgemeinschaft angehalten, zu Hause zu bleiben.
      Ein Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen ist nach Möglichkeit einzuhal-
       ten.
      Auf Berührungen, Umarmungen, Begrüßungsrituale und Händeschütteln muss wei-
       terhin während, aber vor und nach der Schule verzichtet werden.
      Mit den Händen sollte das Gesicht möglichst nicht berührt werden. Ebenso sollten Tür-
       klinken, Handläufe etc. möglichst nicht mit den Händen berührt werden.
      Gründliche Handhygiene sollte außerhalb des Unterrichts möglichst regelmäßig erfol-
       gen. Vor der ersten Unterrichtsstunde sollen sich alle Schüler bei Betreten des Raumes
       gründlich ihre Hände waschen. Eine Desinfektion und Reinigung der Unterrichtsräume
       durch Reinigungskräfte des Schulträgers erfolgt außerhalb des Unterrichts. Eine regel-
       mäßige Handhygiene in Pausenzeiten wird von der Schule auch deshalb empfohlen.

Händewaschen mit Seife

für 20-30 Sekunden (siehe auch https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/ ) oder

Handdesinfektion

Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist sinnvoll, wenn ein gründliches Hände--waschen
nicht möglich ist. Dazu eine ausreichende Menge (3-5 ml) des Desinfektionsmittels in die tro-
ckenen Hände geben und einreiben. Dabei Handgelenke, Fingerkuppen, Fingerzwischen-
räume, Daumen und Nagelpfalz berücksichtigen und die vom Hersteller angegebene Einwirk-
zeit beachten. Während der Einwirkzeit müssen die Hände von der Desinfektionslösung
feuchtgehalten werden. (siehe auch www.aktion-sauberehaende.de).
Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken möglichst nicht mit der vollen Hand bzw.
den Finger anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.

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Husten- und Niesetikette

Dies gehört zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmög-
lichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen und in die Armbeuge oder
ein Papiertaschentuch husten oder niesen.
Durch einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder eine textile Barriere (Behelfsmaske) können
Tröpfchen, die beim Sprechen, Niesen oder Husten ausgestoßen werden, abgefangen werden.
Das Risiko, eine andere Person anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz).
Das Tragen dieser Masken wird auf allen auf allen öffentlichen Wegen in unserer Schule ver-
pflichtend. Das Gebot der Abstandshaltung gilt weiterhin. Im Unterricht, am Platz ist das Tra-
gen von Masken ab dem 1. September 2020 nicht mehr vorgeschrieben. Es wird aber empfoh-
len, auch weiterhin eine Maske zu tragen, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten wer-
den kann. In Einzelfällen kann bei Vorliegen einer Risikoindikation das Tragen für Lerngruppen
wieder verbindlich gemacht werden. Aus Gründen des Personenschutzes darf hierbei nicht
offengelegt werden, bei wem oder worin die Risiken bestehen.
Bedarfsgegenstände wie Gläser, Flaschen zum Trinken, Löffel etc. dürfen nicht gemeinsam ge-
nutzt werden. Überall sichtbar werden Regeln zur persönlichen Hygiene ausgehängt.

Maskenpflicht

Die CoronaBetrVO in der seit dem 14. Februar 2021 geltenden Fassung (vgl.
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-02-19_corona-
betrvo_ab_22.02.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf) sieht vor, dass zum Schutz vor
Neuinfizierungen alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schul-
gebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, verpflichtet sind, eine medizinische
Maske gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Coronaschutzverordnung zu tragen. Soweit Schülerinnen
und Schüler bis zur Klasse 8 aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können,
kann ersatzweise eine Alltagsmaske getragen werden. Die Pflicht zum Tragen einer Alltags-
maske oder einer medizinischen Maske gilt nicht
 1. für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, das Vorliegen
der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlan-
gen der Schulleitung vorzulegen ist;
2. in Pausenzeiten zur Aufnahme von Speisen und Getränken, wenn
        a) der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet ist oder
        b) die Aufnahme der Nahrung auf den festen Plätzen im Klassenraum oder innerhalb
           derselben Bezugsgruppen in anderen Räumen, insbesondere in Schulmensen, er-
           folgt;
3. bei der Alleinnutzung eines geschlossenen Raumes oder des Außengeländes durch eine Per-
son.

Hygiene in Klassenräumen, Aufenthaltsräumen und Fluren/ Lüften

Zur Vermeidung der Übertragung von Tröpfcheninfektion sollte auch im Schulbetrieb außer-
halb des Unterrichts ein Abstand von mindestens 1,50 m eingehalten werden.
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Beim Zugang zum Raum (auch Treppenhäuser und sonstige Verkehrsflächen) und zum Sitz-
platz, den Belüftungsmöglichkeiten und dem Zugang zu Toiletten und Waschgelegenheiten ist
auf einen angemessenen Abstand zu achten.
Inzwischen gibt es die allgemein anerkannte Erkenntnis, dass über die AHA–Regel (Abstand,
Hygiene, Alltagsmaske) hinaus das Lüften der Unterrichtsräume ein wesentlicher, einfacher
und wirkungsvoller Beitrag dazu ist, das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus über
Aerosole deutlich zu verringern. Das Umweltbundesamt gibt für das Lüften in Unterrichtsträu-
men folgende Empfehlung, nach der wir uns am GSN richten:
     Stoßlüften alle 20 Minuten,
     Querlüften wo immer es möglich ist,
     Lüften während der gesamten Pausendauer.

In den Räumen ist für Waschgelegenheiten mit Flüssigseifenspendern und ausreichend Ein-
malhandtüchern zu sorgen und diese regelmäßig aufzufüllen. Entsprechende Auffangbehälter
für benutzte Einmalhandtücher und andere kontaminierte Materialien sind vorzuhalten.
Der Zugang zur Händedesinfektion sollte an gut erreichbaren Plätzen in jedem Gebäude er-
möglicht werden. Eine Desinfektion der Tische findet durch die Reinigungskräfte nur noch
nach Unterrichtsschluss statt.

Verhalten auf den Fluren

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind aber dazu angehalten, sich in den Treppenaufgän-
gen und Gängen möglichst rechts zu halten und einen möglichst großen Abstand zu wahren.

Pausen

Auch in den Pausen müssen die Abstands- und Hygieneregeln von allen in der Schule Anwe-
senden eingehalten werden. Die Schülerinnen und Schüler nutzen ausschließlich den ihnen
zugewiesenen Schulhof.

Konferenzen, Dienstbesprechungen

Konferenzen und Besprechungen können stattfinden, wobei digitale Formate stets mit einzu-
beziehen sind. In Präsenzform ist grundsätzlich auf die Einhaltung des Mindestabstandes zu
achten. Bei größeren Fachkonferenzen bzw. Dienstbesprechungen ist der Verantwortliche im
Vorfeld gehalten zu prüfen, ob geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, zum Beispiel
durch Buchung der Aula o. Ä.

Meldepflicht

Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. §8 und §36 des Infektionsschutz-
gesetzes ist sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von Covid-19- Fällen

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in Schulen dem Gesundheitsamt zu melden. Eltern sind daher verpflichtet, diese Informatio-
nen unverzüglich an die Schulen weiterzuleiten, damit gegebenenfalls Infektionsketten nach-
verfolgt werden können.

Verhalten im Krankheitsfall

Für auftretende Erkältungssymptome gelten am GSN die allgemeinen Hinweise des Ministeri-
ums:
„Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer CO-
VID-19- Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens soll die
Schule den Eltern […] empfehlen, dass eine Schülerin oder ein Schüler mit dieser Symptomatik
ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zunächst für 24
Stunden zu Hause beobachtet werden soll. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt
die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome
wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.“ (vgl. Schulmail
des MSW vom 03.08.2020, „Konzept für einen angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten zu
Beginn des Schuljahres 2020/21“)
Die Erziehungsberechtigten entscheiden also selbst, ob und wann ihr Kind nach dem ersten
Auftreten der Krankheitssymptome wieder am Unterricht teilnimmt. Ein „Gesund-Schreiben“
durch den Kinderarzt ist somit nicht erforderlich. Treten erste Erkältungsanzeichen im laufen-
den Unterricht auf, so werden die Schülerinnen und Schüler angewiesen, direkt nach Hause
zu gehen. Die Erziehungsberechtigten werden umgehend informiert.

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Quellen / Verweise

Niedersächsisches Landesgesundheitsamt

https://www.nlga.niedersachsen.de/startseite/infektionsschutz/weitere_themen_pro-
jekte/schulhygieneplan/schulhygieneplan-19378.html

Landeszentrum Gesundheit NRW
Hygiene-Rahmenpläne für Kinder- und Jugendeinrichtungen und Schulen
Teil A: Rahmen-Hygieneplan für Kinder- und Jugendeinrichtungen
Stand: 27.04.2020
https://www.lzg.nrw.de/_php/login/dl.php?u=/_media/pdf/service/Pub/krankenhaushygi-
ene/2a_kinder_jugendeinrichtung_teil_A.pdf
Teil B: Muster-Reinigungs- und Desinfektionsplan für Kinder- und Jugendeinrichtungen
Stand: 27.04.2020
https://www.lzg.nrw.de/_php/login/dl.php?u=/_media/pdf/service/Pub/krankenhaushygi-
ene/2b_kinder_jugendeinrichtungen_teil_b.pdf
Teil C: Ergänzung: Anforderungen an eine Tierhaltung in Gemeinschaftseinrichtungen
Stand: 18.08.2015
https://www.lzg.nrw.de/_php/login/dl.php?u=/_media/pdf/service/Pub/krankenhaushygi-
ene/2c_kinder_und_jugendeinrichtungen_Merkblatt_Tierhaltung_20150121.pdf

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Umfangreiche Materialien zum Infektionsschutz
https://www.infektionsschutz.de

Hygienetipps u. A.: Hygiene beim Husten und Niesen / Händewaschen / Toilettenhygiene

aktion-sauberehaende.de
https://www.aktion-sauberehaende.de/patienten-und-angehoerige/haendesdesinfektion

Bundesumweltamt
https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/coronaschutz-in-schulen-
alle-20-minuten-fuenf

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Abbildung 1: https://www.infektionsschutz.de/mediathek/infografiken.html

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  Im Schlosspark ∙ 33104 Paderborn
                                                                                     Gymnasium der Stadt Paderborn
          05254 / 992200
                                                                                            05254 / 992233
    Email: 183283@schule.nrw.de
                                                                                    www.gymnasium-schloss-neuhaus.de

Abbildung 2: https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/coronaschutz-in-schulen-alle-20-minuten-fuenf

                                                                                                                 9
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