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Schutz- und Hygienekonzept (SHK) für VIP-Gäste des DATEV Challenge Roth powered by hep am 03. Juli 2022 „Wenn du am Morgen erwachst, denke daran, was für ein köstlicher Schatz es ist, zu leben, zu atmen und sich freuen zu können.“ (Marc Aurel) Version: 1.0 Bearbeitungsstand: 04.05.2022 Basierend sowohl auf die durch den TÜV Rheinland geprüften „Hygienestandards – Allgemeingültige Regelungen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)“ welche von der Agentur APA Brands Events Solutions GmbH & Co. KG erstellt wurden sowie den „Leitlinien zum Infektionsschutz zur Durchführung von Triathlons“ der Deutschen Triathlon Union.
Inhaltsverzeichnis Inhalt sver zeichn is Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS ..............................................................................................................................................2 1. ALLGEMEINES ..................................................................................................................................................3 1.1. Impressum .................................................................................................................................................3 1.2. Gender-Disclaimer ....................................................................................................................................3 1.3. Vorwort & Dank .........................................................................................................................................3 2. GRUNDLEGENDE MAßNAHMEN ....................................................................................................................4 2.1. Empfehlung zum freiwilligen Tragen eines MNS ......................................................................................4 2.2. Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im VIP-Bus ..................................................................................4 2.3. Aufforderung zum Verzicht auf Anreise und Teilnahme bei Zweifel an der Gesundheit ..........................4 2.4. Kontakt-Vermeidungs-Empfehlung ...........................................................................................................4 2.5. Regelungen für die Anreise nach Roth .....................................................................................................4 2.5.1. Individuelle Anreise / Vermeidung von Fahrgemeinschaften ..........................................................5 2.5.2. Hygienevorschriften des ÖPNV beachten .......................................................................................5 2.5.3. Hygienevorschriften bei der Anreise als Gruppe mit dem Bus ........................................................5 2.6. Regelungen für das Verhalten vor Ort in Roth ..........................................................................................5 2.6.1. Aufforderung zur Vermeidung von körperlichen Begrüßungsritualen und allgemeinem Körperkontakt ...................................................................................................................................5 2.6.2. Aufforderung zur Einhaltung der Schutz- und Hygieneregeln & zur gegenseitigen Rücksichtnahme...............................................................................................................................5 2.7. Teilnahmeverbot bei Krankheitssymptomen .............................................................................................5 2022-05-04_Schutz- und Hygienekonzept_DCR pbh 2022_v01-0_für VIP-Gäste.docx / Seite 2 von 5
Allgemeines 1. Allgemeines 1.1. Impressum Verfasser: Ansprechpartner: TEAMCHALLENGE GmbH Markus Englert Otto-Schrimpff-Str. 14 Leitung Finanzen & Administration 91154 Roth T +49 (0)9171 / 89 55 000 T: +49 (0)9171 / 89 55 000 F +49 (0)9171 / 99 88 1 F: +49 (0)9171 / 99 88 1 E: service@challenge-roth.de E: service@challenge-roth.de I: www.challenge-roth.de I: www.challenge-roth.de 1.2. Gender-Disclaimer Die in diesem Schutz- und Hygienekonzept (SHK) gewählte männliche Form bezieht sich immer zugleich auf weibliche, männliche und diverse Personen. Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Schreibweise sowie auf eine Mehrfachbezeichnung verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen in diesem SHK sind somit geschlechtsneutral zu verstehen. 1.3. Vorwort & Dank Dem diesjährigen Schutz- und Hygienekonzept für den DATEV Challenge Roth powered by hep haben wir als Leitspruch ein Zitat des römischen Kaisers und Philosophen Marc Aurel vorangestellt. Es lautet „Wenn du am Morgen erwachst, denke daran, was für ein köstlicher Schatz es ist, zu leben, zu atmen und sich freuen zu können.“ und passt ganz wunderbar in die diesjährige Vorbereitungszeit. Nach dem coronabedingten Ausfall unserer Veranstaltung im Jahr 2020 sowie dem massiv veränderten und stark eingeschränkten Neustart in 2021 freuen wir uns sehr, den DATEV Challenge Roth powered by hep in diesem Jahr in gewohnter Manier und mit nahezu allen Side-Events & Programmpunkten durchführen zu können. Wir sind sehr dankbar, in 2022 endlich wieder gemeinsam mit allen Beteiligten - Athleten, Helfer, Wettkampfleiter, Wettkampfrichter, Besucher/Zuschauer, Journalisten, Expo-Aussteller, BOS-Mitarbeiter, Dienstleister, Gastro- und Service-Mitarbeiter – ein ausgelassenes Triathlon Fest feiern zu können. Die Gesundheit Aller zu gewährleisten, ist dabei für TEAMCHALLENGE auch in diesem Jahr das oberste Ziel! Daher haben wir in enger Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden, allen voran dem Landratsamt sowie dem Gesundheitsamt, erneut dieses umfangreiche Schutz- und Hygienekonzept entwickelt. Für die dabei stets offene und konstruktive Zusammenarbeit danken wir an dieser Stelle allen Beteiligten sehr herzlich! Wir bitten daher nun alle Personen, die an der Veranstaltung mitwirken (wollen), sei es als Athlet, Helfer, Wettkampfleiter, Wettkampfrichter, Besucher/Zuschauer, Journalist, Aussteller am Spezialmarkt, BOS-Mitarbeiter, Dienstleister, Gastro- und Service-Mitarbeiter, etc., uns bei der Umsetzung dieses Schutz- und Hygienekonzeptes tatkräftig zu unterstützen. 2022-05-04_Schutz- und Hygienekonzept_DCR pbh 2022_v01-0_für VIP-Gäste.docx / Seite 3 von 5
Grundlegende Maßnahmen 2. Grundlegende Maßnahmen 2.1. Empfehlung zum freiwilligen Tragen eines MNS TC empfiehlt allen Personen, die an der Veranstaltung mitwirken (wollen), insbesondere in stärker frequentierten Bereichen in denen kein ausreichender Abstand (1,5m) eingehalten werden kann, freiwillig einen Mund-Nasen- Schutz (MNS) zu tragen. 2.2. Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im VIP-Bus Alle VIP-Gäste, die am Veranstaltungstag den von TC angebotenen VIP-Bus nutzen, müssen im Bus durchgehend eine FFP2-Maske tragen. Ferner dürfen ausschließlich die vorab vom Busunternehmen markierten und freigegebenen Sitzplätze genutzt werden. 2.3. Aufforderung zum Verzicht auf Anreise und Teilnahme bei Zweifel an der Gesundheit Alle Personen, die an der Veranstaltung mitwirken (wollen), werden vor der Veranstaltung aufgefordert, auf eine Anreise nach Roth und eine Teilnahme an der Veranstaltung zu verzichten, sofern sie Zweifel an ihrer Gesundheit haben oder nicht ausgeschlossen werden kann, dass bei ihnen oder in ihrem engsten Umfeld eine akute Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt. Zudem werden alle Personen, die sich üblicherweise in einem Gebiet aufhalten, welches zu diesem Zeitpunkt vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet definiert wird, ebenfalls aufgefordert, auf eine Anreise nach Roth und eine Teilnahme an der Veranstaltung zu verzichten. 2.4. Kontakt-Vermeidungs-Empfehlung Alle Personen, die an der Veranstaltung mitwirken (wollen), werden vor der Veranstaltung aufgefordert, im Sinne einer vorbeugenden Kontaktvermeidung mit anderen Personen • möglichst Menschenansammlungen in der Öffentlichkeit zu meiden. • nur wenig häusliche Besuche zu empfangen. • beim Spazierengehen / Sport / Training auf den Abstand zu anderen Personen zu achten. • wenn möglich nur wenig öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. • den direkten Kontakt mit potenziell erkrankten Personen zu meiden. • alle Kontaktpersonen und Tagesaktivitäten im Zuge der eigenen Trainingsdokumentation zu dokumentieren. • die Corona-Warn-App zu nutzen. 2.5. Regelungen für die Anreise nach Roth Alle Personen, die zur Mitwirkung an der Veranstaltung nach Roth anreisen (wollen), werden vor der Veranstaltung aufgefordert, sich an folgende Regelungen zu halten. 2022-05-04_Schutz- und Hygienekonzept_DCR pbh 2022_v01-0_für VIP-Gäste.docx / Seite 4 von 5
Grundlegende Maßnahmen 2.5.1. Individuelle Anreise / Vermeidung von Fahrgemeinschaften Die Anreise soll am besten einzeln oder nur mit unmittelbar assoziierten Personen bzw. in möglichst festen Gruppen erfolgen. Bevorzugt soll dies individuell mit dem PKW oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln, wie z.B. der Bahn und dem Flugzeug erfolgen. Auf Fahrgemeinschaften mit externen Begleitern oder Fremdpersonen soll verzichtet werden. Ist dies nicht anders möglich, so ist für die Dauer der Fahrt permanent ein MNS zu tragen und die regelmäßige Durchlüftung des Fahrzeugs zu gewährleisten. 2.5.2. Hygienevorschriften des ÖPNV beachten Bei der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahn, Flugzeug, etc.) gelten die Hygienevorschriften der jeweiligen Betreiber. Für die Dauer der Anreise soll – auch wenn dies vom Betreiber nicht gefordert wird - permanent ein MNS getragen werden. 2.5.3. Hygienevorschriften bei der Anreise als Gruppe mit dem Bus Erfolgt die Anreise in einer Gruppe mit einem Bus, so ist der Bus vor dem Einsteigen ausreichend zu desinfizieren und die Abstände zwischen den Mitfahrern gemäß den jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Alle Personen sollen während der gesamten Anreise im Bus einen MNS tragen. 2.6. Regelungen für das Verhalten vor Ort in Roth 2.6.1. Aufforderung zur Vermeidung von körperlichen Begrüßungsritualen und allgemeinem Körperkontakt Alle Personen, die an der Veranstaltung mitwirken (wollen), werden vor und während der Veranstaltung aufgefordert, auf körperliche Begrüßungsrituale und allgemeinen Körperkontakt, zum Beispiel in Form von Händedruck, Umarmungen, Abklatschen, In-den-Arm-nehmen, etc. zu verzichten. 2.6.2. Aufforderung zur Einhaltung der Schutz- und Hygieneregeln & zur gegenseitigen Rücksichtnahme Alle Personen, die an der Veranstaltung mitwirken (wollen), werden vor und während der Veranstaltung aufgefordert, sämtliche hier beschriebenen Schutz- und Hygieneregeln einzuhalten. Diese sind insbesondere: • Freiwilliges Tragen eines MNS • Handhygiene: Regelmäßiges gründliches waschen (mind. 20 Sekunden lang) und desinfizieren der Hände • Niesetikette: Das Niesen in die Ellenbeuge (Mund und Nase bedecken) oder in ein Taschentuch, welches direkt danach entsorgt wird, gehört zu einer ordentlichen Niesetikette. Weiter ist darauf zu achten, sich von anderen Personen wegzudrehen. • Abstand halten: Durchgehend 1,5m Abstand einhalten. Sie werden ferner aufgefordert, insbesondere in Bezug auf die Schutz- und Hygieneregeln rücksichtsvoll mit allen anderen beteiligten Personen umzugehen, so dass wir alle gemeinsam diese Herausforderung erfolgreich meistern können. 2.7. Teilnahmeverbot bei Krankheitssymptomen Jeder Person, die in irgendeiner Form an der Veranstaltung mitwirken möchte, jedoch bei sich Krankheitssymptome bemerkt, die auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 hinweisen, wird die Teilnahme an der Veranstaltung – egal in welcher Form – untersagt! 2022-05-04_Schutz- und Hygienekonzept_DCR pbh 2022_v01-0_für VIP-Gäste.docx / Seite 5 von 5
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