Schutz- und Hygienekonzept (SHK) für VIP-Gäste - des DATEV Challenge Roth powered by hep am 03. Juli 2022 - Challenge ...

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Schutz- und Hygienekonzept (SHK) für VIP-Gäste - des DATEV Challenge Roth powered by hep am 03. Juli 2022 - Challenge ...
Schutz- und Hygienekonzept (SHK)
                  für VIP-Gäste
                des DATEV Challenge Roth powered by hep
                                         am 03. Juli 2022

   „Wenn du am Morgen erwachst, denke daran, was für ein köstlicher Schatz es ist, zu
                    leben, zu atmen und sich freuen zu können.“
                                                 (Marc Aurel)

                                                  Version: 1.0
                                        Bearbeitungsstand: 04.05.2022

Basierend sowohl auf die durch den TÜV Rheinland geprüften „Hygienestandards – Allgemeingültige Regelungen
des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)“ welche von der Agentur APA Brands Events Solutions GmbH &
Co. KG erstellt wurden sowie den „Leitlinien zum Infektionsschutz zur Durchführung von Triathlons“ der Deutschen
Triathlon Union.
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Inhaltsverzeichnis
Inhalt sver zeichn is

Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS ..............................................................................................................................................2
1.                         ALLGEMEINES ..................................................................................................................................................3
                        1.1.        Impressum .................................................................................................................................................3
                        1.2.        Gender-Disclaimer ....................................................................................................................................3
                        1.3.        Vorwort & Dank .........................................................................................................................................3
2.                         GRUNDLEGENDE MAßNAHMEN ....................................................................................................................4
                        2.1.        Empfehlung zum freiwilligen Tragen eines MNS ......................................................................................4
                        2.2.        Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im VIP-Bus ..................................................................................4
                        2.3.        Aufforderung zum Verzicht auf Anreise und Teilnahme bei Zweifel an der Gesundheit ..........................4
                        2.4.        Kontakt-Vermeidungs-Empfehlung ...........................................................................................................4
                        2.5.        Regelungen für die Anreise nach Roth .....................................................................................................4
                           2.5.1.           Individuelle Anreise / Vermeidung von Fahrgemeinschaften ..........................................................5
                           2.5.2.           Hygienevorschriften des ÖPNV beachten .......................................................................................5
                           2.5.3.           Hygienevorschriften bei der Anreise als Gruppe mit dem Bus ........................................................5
                        2.6.        Regelungen für das Verhalten vor Ort in Roth ..........................................................................................5
                           2.6.1.           Aufforderung zur Vermeidung von körperlichen Begrüßungsritualen und allgemeinem
                                            Körperkontakt ...................................................................................................................................5
                           2.6.2.           Aufforderung zur Einhaltung der Schutz- und Hygieneregeln & zur gegenseitigen
                                            Rücksichtnahme...............................................................................................................................5
                        2.7.        Teilnahmeverbot bei Krankheitssymptomen .............................................................................................5

                                            2022-05-04_Schutz- und Hygienekonzept_DCR pbh 2022_v01-0_für VIP-Gäste.docx / Seite 2 von 5
Allgemeines

1. Allgemeines

    1.1.       Impressum
 Verfasser:                                                 Ansprechpartner:
 TEAMCHALLENGE GmbH                                         Markus Englert
 Otto-Schrimpff-Str. 14                                     Leitung Finanzen & Administration
 91154 Roth
                                                            T +49 (0)9171 / 89 55 000
 T: +49 (0)9171 / 89 55 000                                 F +49 (0)9171 / 99 88 1
 F: +49 (0)9171 / 99 88 1
                                                            E: service@challenge-roth.de
 E: service@challenge-roth.de                               I: www.challenge-roth.de
 I: www.challenge-roth.de

    1.2.       Gender-Disclaimer
Die in diesem Schutz- und Hygienekonzept (SHK) gewählte männliche Form bezieht sich immer zugleich auf
weibliche, männliche und diverse Personen. Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die
geschlechtsspezifische Schreibweise sowie auf eine Mehrfachbezeichnung verzichtet.
Alle personenbezogenen Bezeichnungen in diesem SHK sind somit geschlechtsneutral zu verstehen.

    1.3.       Vorwort & Dank
Dem diesjährigen Schutz- und Hygienekonzept für den DATEV Challenge Roth powered by hep haben wir als
Leitspruch ein Zitat des römischen Kaisers und Philosophen Marc Aurel vorangestellt.
Es lautet „Wenn du am Morgen erwachst, denke daran, was für ein köstlicher Schatz es ist, zu leben, zu atmen
und sich freuen zu können.“ und passt ganz wunderbar in die diesjährige Vorbereitungszeit.
Nach dem coronabedingten Ausfall unserer Veranstaltung im Jahr 2020 sowie dem massiv veränderten und stark
eingeschränkten Neustart in 2021 freuen wir uns sehr, den DATEV Challenge Roth powered by hep in diesem Jahr
in gewohnter Manier und mit nahezu allen Side-Events & Programmpunkten durchführen zu können.
Wir sind sehr dankbar, in 2022 endlich wieder gemeinsam mit allen Beteiligten - Athleten, Helfer, Wettkampfleiter,
Wettkampfrichter, Besucher/Zuschauer, Journalisten, Expo-Aussteller, BOS-Mitarbeiter, Dienstleister, Gastro- und
Service-Mitarbeiter – ein ausgelassenes Triathlon Fest feiern zu können.
Die Gesundheit Aller zu gewährleisten, ist dabei für TEAMCHALLENGE auch in diesem Jahr das oberste Ziel!
Daher haben wir in enger Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden, allen voran dem Landratsamt sowie dem
Gesundheitsamt, erneut dieses umfangreiche Schutz- und Hygienekonzept entwickelt. Für die dabei stets offene und
konstruktive Zusammenarbeit danken wir an dieser Stelle allen Beteiligten sehr herzlich!
Wir bitten daher nun alle Personen, die an der Veranstaltung mitwirken (wollen), sei es als Athlet, Helfer,
Wettkampfleiter, Wettkampfrichter, Besucher/Zuschauer, Journalist, Aussteller am Spezialmarkt, BOS-Mitarbeiter,
Dienstleister, Gastro- und Service-Mitarbeiter, etc., uns bei der Umsetzung dieses Schutz- und Hygienekonzeptes
tatkräftig zu unterstützen.

                 2022-05-04_Schutz- und Hygienekonzept_DCR pbh 2022_v01-0_für VIP-Gäste.docx / Seite 3 von 5
Grundlegende Maßnahmen

2. Grundlegende Maßnahmen

   2.1.        Empfehlung zum freiwilligen Tragen eines MNS
TC empfiehlt allen Personen, die an der Veranstaltung mitwirken (wollen), insbesondere in stärker frequentierten
Bereichen in denen kein ausreichender Abstand (1,5m) eingehalten werden kann, freiwillig einen Mund-Nasen-
Schutz (MNS) zu tragen.

   2.2.        Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im VIP-Bus
Alle VIP-Gäste, die am Veranstaltungstag den von TC angebotenen VIP-Bus nutzen, müssen im Bus
durchgehend eine FFP2-Maske tragen. Ferner dürfen ausschließlich die vorab vom Busunternehmen markierten
und freigegebenen Sitzplätze genutzt werden.

   2.3.    Aufforderung zum Verzicht auf Anreise und Teilnahme bei Zweifel
       an der Gesundheit
Alle Personen, die an der Veranstaltung mitwirken (wollen), werden vor der Veranstaltung aufgefordert, auf eine
Anreise nach Roth und eine Teilnahme an der Veranstaltung zu verzichten, sofern sie Zweifel an ihrer Gesundheit
haben oder nicht ausgeschlossen werden kann, dass bei ihnen oder in ihrem engsten Umfeld eine akute Infektion
mit SARS-CoV-2 vorliegt.
Zudem werden alle Personen, die sich üblicherweise in einem Gebiet aufhalten, welches zu diesem Zeitpunkt vom
Robert-Koch-Institut als Risikogebiet definiert wird, ebenfalls aufgefordert, auf eine Anreise nach Roth und eine
Teilnahme an der Veranstaltung zu verzichten.

   2.4.        Kontakt-Vermeidungs-Empfehlung
Alle Personen, die an der Veranstaltung mitwirken (wollen), werden vor der Veranstaltung aufgefordert, im Sinne
einer vorbeugenden Kontaktvermeidung mit anderen Personen

   •   möglichst Menschenansammlungen in der Öffentlichkeit zu meiden.
   •   nur wenig häusliche Besuche zu empfangen.

   •   beim Spazierengehen / Sport / Training auf den Abstand zu anderen Personen zu achten.

   •   wenn möglich nur wenig öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.
   •   den direkten Kontakt mit potenziell erkrankten Personen zu meiden.
   •   alle Kontaktpersonen und Tagesaktivitäten im Zuge der eigenen Trainingsdokumentation zu dokumentieren.
   •   die Corona-Warn-App zu nutzen.

   2.5.        Regelungen für die Anreise nach Roth
Alle Personen, die zur Mitwirkung an der Veranstaltung nach Roth anreisen (wollen), werden vor der Veranstaltung
aufgefordert, sich an folgende Regelungen zu halten.

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Grundlegende Maßnahmen

        2.5.1. Individuelle Anreise / Vermeidung von Fahrgemeinschaften
Die Anreise soll am besten einzeln oder nur mit unmittelbar assoziierten Personen bzw. in möglichst festen Gruppen
erfolgen. Bevorzugt soll dies individuell mit dem PKW oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln, wie z.B. der Bahn und
dem Flugzeug erfolgen. Auf Fahrgemeinschaften mit externen Begleitern oder Fremdpersonen soll verzichtet
werden. Ist dies nicht anders möglich, so ist für die Dauer der Fahrt permanent ein MNS zu tragen und die
regelmäßige Durchlüftung des Fahrzeugs zu gewährleisten.

        2.5.2.          Hygienevorschriften des ÖPNV beachten
Bei der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahn, Flugzeug, etc.) gelten die Hygienevorschriften der jeweiligen
Betreiber. Für die Dauer der Anreise soll – auch wenn dies vom Betreiber nicht gefordert wird - permanent ein MNS
getragen werden.

        2.5.3.          Hygienevorschriften bei der Anreise als Gruppe mit dem Bus
Erfolgt die Anreise in einer Gruppe mit einem Bus, so ist der Bus vor dem Einsteigen ausreichend zu desinfizieren
und die Abstände zwischen den Mitfahrern gemäß den jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Alle
Personen sollen während der gesamten Anreise im Bus einen MNS tragen.

    2.6.         Regelungen für das Verhalten vor Ort in Roth
        2.6.1.       Aufforderung zur Vermeidung von körperlichen Begrüßungsritualen
             und allgemeinem Körperkontakt
Alle Personen, die an der Veranstaltung mitwirken (wollen), werden vor und während der Veranstaltung
aufgefordert, auf körperliche Begrüßungsrituale und allgemeinen Körperkontakt, zum Beispiel in Form von
Händedruck, Umarmungen, Abklatschen, In-den-Arm-nehmen, etc. zu verzichten.

        2.6.2.     Aufforderung zur Einhaltung der Schutz- und Hygieneregeln & zur
             gegenseitigen Rücksichtnahme
Alle Personen, die an der Veranstaltung mitwirken (wollen), werden vor und während der Veranstaltung
aufgefordert, sämtliche hier beschriebenen Schutz- und Hygieneregeln einzuhalten. Diese sind insbesondere:
    •   Freiwilliges Tragen eines MNS

    •   Handhygiene: Regelmäßiges gründliches waschen (mind. 20 Sekunden lang) und desinfizieren der Hände

    •   Niesetikette: Das Niesen in die Ellenbeuge (Mund und Nase bedecken) oder in ein Taschentuch, welches
        direkt danach entsorgt wird, gehört zu einer ordentlichen Niesetikette. Weiter ist darauf zu achten, sich von
        anderen Personen wegzudrehen.

    •   Abstand halten: Durchgehend 1,5m Abstand einhalten.
Sie werden ferner aufgefordert, insbesondere in Bezug auf die Schutz- und Hygieneregeln rücksichtsvoll mit allen
anderen beteiligten Personen umzugehen, so dass wir alle gemeinsam diese Herausforderung erfolgreich meistern
können.

    2.7.         Teilnahmeverbot bei Krankheitssymptomen
Jeder Person, die in irgendeiner Form an der Veranstaltung mitwirken möchte, jedoch bei sich
Krankheitssymptome bemerkt, die auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 hinweisen, wird die Teilnahme an der
Veranstaltung – egal in welcher Form – untersagt!

                 2022-05-04_Schutz- und Hygienekonzept_DCR pbh 2022_v01-0_für VIP-Gäste.docx / Seite 5 von 5
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