Bildungszielplanung 2021 Agentur für Arbeit Balingen Jobcenter Zollernalbkreis Jobcenter Landkreis Sigmaringen - Bundesagentur für Arbeit
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Bildungszielplanung Agentur für Arbeit Balingen Stand Dezember 2020 Bildungszielplanung 2021 Agentur für Arbeit Balingen Jobcenter Zollernalbkreis Jobcenter Landkreis Sigmaringen Maßnahmen mit anerkanntem Abschluss: Umschulungen und Nachholen des Berufsabschlusses (BZP I) Weiterbildungen (BZP II)
Vorbemerkungen zur Bildungszielplanung 2021 Die Steuerung der Weiterbildungsförderung nach dem Sozialgesetzbuch Dritter Teil (SGB III) erfolgt über die Bildungszielplanung und die Ausgabe von Bildungsgutscheinen. Diese werden von den Fachkräften der Agentur für Arbeit nach Feststellung eines konkreten und perspektivisch sinnvollen Qualifizierungsbedarfs und unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit zielgerichtet im Hinblick auf eine nachhaltige berufliche Integration ausgestellt (§ 7 SGB III). In Zeiten einer Pandemie, die sowohl alle wirtschaftlichen Bereich betrifft als auch zeitlich nicht im Ende absehbar ist, werden wir versuchen dro- henden Entlassungen durch Qualifizierung der Beschäftigten vorzubeugen sowie Kundinnen und Kunden während ihrer Arbeitslosigkeit zukunfts- sicher aufzustellen. Inhaltlich spiegelt die Bildungszielplanung den aktuellen Qualifikationsbedarf des Marktes und der Unternehmen wider. Bei der Planung der Bil- dungsziele wurde sowohl das Kundenpotenzial der Agentur als auch die mittelfristige regionale Arbeitsmarktentwicklung unter Berücksichtigung der digitalen wirtschaftlichen Entwicklungen berücksichtigt. Sie soll insbesondere der Vermeidung oder Reduzierung eines Fachkräftemangels dienen. Die Möglichkeit der betrieblichen Einzelumschulung ist vorrangig vor der Möglichkeit einer überbetrieblichen Umschulung anzubieten. Teilqualifi- zierungen können im Rahmen der festgestellten Handlungsbedarfe realisiert werden und unter Berücksichtigung der individuellen Situation der Kundin/des Kunden auch aufeinander aufbauen. Qualifizierungswünsche, die auch als Angebot der Lernbörse der Bundesagentur vorliegen, sollen zur unterstützenden Qualifizierung herangezogen werden, aber eine notwendige Förderung nicht ersetzen. 2
Diese Bildungszielplanung gilt vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel und der rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie wird jährlich durch den FbW-Koordinator aktualisiert und kann an die laufenden arbeitsmarktlichen Entwicklungen angepasst werden. Die Entscheidung einer Förderung der beruflichen Weiterbildung ist eine Einzelfallentscheidung, die für jede Kundin/jeden Kunden individuell ge- troffen wird. Zu beachten sind hierbei die rechtlichen Rahmenbedingungen des SGB III. Die Art und Weise und der Umfang der Förderung werden am individuellen Bedarf der Kundin/des Kunden und an den Erfordernissen des Arbeits- marktes ausgerichtet. Folgende Ziele verbinden wir mit der Förderung beruflicher Weiterbildung: - Wir wollen durch Qualifizierung unseren Teil zur Fachkräftegewinnung und –sicherung beitragen - Wir wollen durch Qualifizierung unsere Kundinnen und Kunden nachhaltig in den Arbeitsmarkt integrieren - Wir wollen durch Qualifizierung das Risiko für unsere Kundinnen und Kunden, erneut arbeitslos zu werden, minimieren - Wir wollen durch Qualifizierung unsere Kundinnen und Kunden dazu befähigen, schneller im Arbeitsmarkt Fuß zu fassen - Wir wollen durch Qualifizierung unsere Kundinnen und Kunden im Wandel „Wirtschaft 4.0“ begleiten und unterstützen - Wir wollen in unsicheren Zeiten einer Pandemie die Chance nutzen unsere Kundinnen und Kunden zukunftssicher aufzustellen - Wir wollen Betriebe unterstützen in Zeiten von Kurzarbeitergeld ihre Mitarbeitenden zu qualifizieren, dies gilt besonders für Betriebe die sich in Kurzarbeit befinden, um so möglichen Entlassungen vorzubeugen Grundsätzlich können im Rahmen der Förderung beruflicher Weiterbildung alle Qualifizierungen, die den aufgeführten Voraussetzungen entspre- chen, gefördert werden, wenn diese nachvollziehbar begründet und dokumentiert sind. Flüchtlinge/Asylberechtigte können bei Vorliegen aller Voraussetzungen gefördert werden, um eine Integration in den 1. Arbeitsmarkt gezielt zu unterstützen. Der Aufenthaltsstatus darf kein Kriterium sein, eine Förderung zu versagen. 3
Zu einem anerkannten Berufsabschluss führende Maßnahmen (BZP I) Bildungsziel Ausbildungsschwerpunkte Bemerkungen Betriebliche Umschulungen Ausbildungsberufe aller Art unter Berücksichtigung Verkürzung der Ausbildungsdauer um mindes- des Arbeitsmarktes tens ein Drittel. Überbetriebliche Umschulungen Gewerblich-technischer Bereich Verkürzung der Ausbildungsdauer um mindes- tens ein Drittel. Kaufmännisch-verwaltender Bereich Verkürzung der Ausbildungsdauer um mindes- tens ein Drittel. Schulische Ausbildungen im Gesund- Pflegefachmann/Pflegefachfrau Verkürzungsmöglichkeiten in der Altenpflege- heitswesen ausbildung nach § 7 AltPflG für Bewerber mit Ausbildung oder praktischer Tätigkeit in pfle- gerischen Berufen müssen ggf. genutzt wer- den. Ist keine Verkürzung der Ausbildung möglich, so kann auch eine Förderung der Ausbildung über drei Jahre hinweg erfolgen. Eine Anrechnung und Übergang der Alten- pfleghelferausbildung in das zweite Jahr der Fachkraftausbildung ist mit einer Übergangs- regelung in 2020 gewährleistet und ist förder- fähig. Altenpflegehelfer Als Vorbereitung auf die Ausbildung zum/zur Pflegefachmann/-frau Nachholen des Berufsabschlusses Ausbildungsberufe aller Art unter Berücksichtigung Vorbereitungskurse zum Ablegen der Exter- des Arbeitsmarktes nenprüfung. 4
Teilqualifikationen Abgegrenzte und standardisierte Einheiten inner- Beachtung von „Konstruktionsprinzipien“ hin- halb der Gesamtstruktur eines Ausbildungsberufes, sichtlich Inhalt, Dauer, Anzahl und Kompe- deren Absolvieren den Erwerb eines Berufsab- tenzfeststellung in den Ausbildungseinheiten. schlusses sicherstellen soll. Weiterbildungen im Kontext „Digitalisie- Alle Qualifizierungsinhalte die den Transfer in der Di- Qualifizierungen werden bei arbeitslosen Kun- rung“ sowie „Leben und Arbeiten 4.0“ gitalisierung unterstützen und die Kunden somit zu- den nach den Kriterien kunftssicherer aufstellen Notwendigkeit Zweckmäßigt Verbesserung der individuellen Be- schäftigungsfähigkeit ebenfalls gefördert 5
Weiterbildungen im gewerblich-technischen Bereich (BZP II) Bildungsziel Ausbildungsschwerpunkte Maximale Dauer in Monaten Fertigungstechnik Metall Metallverarbeitung Grundkenntnisse 1 Konventionelles Drehen und Fräsen 1 CNC-Drehen und -Fräsen 3 6 Steuerungstechnik, Pneumatik, SPS 1 Grundlagen Technisches Zeichnen 1 Schweißtechnik Schutzgasschweißen (MIG, MAG, WIG) 1,5 3 Lichtbogenhandschweißen 1,5 Lager/Logistik Ausbildung im Lagerwesen einschl. einschlägiger 4 EDV-Anwendung mit Gabelstapler Gabelstaplerausbildung 2 Wo Kraftfahrerausbildung Führerscheine C, CE und D, DE 3 ADR-Schein 2 Wo Grundqualifizierung nach EU-Richtlinien 1 bis 4 Übungsstunden, Perfektionstraining 1 Gabelstaplerausbildung 2 Wo Ladungssicherung 1 Wo 6
Weiterbildungen im kaufmännischen Bereich und sonstigen Bereichen (BZP II) Bildungsziel Ausbildungsschwerpunkte Maximale Dauer in Monaten Kaufmännische Weiterbildung Fachgebiete der kaufmännischen Sachbearbeitung 6 Business English 3 SAP 4 CAD Fachrichtung Maschinenbau oder Bauwesen 6 Wach- und Sicherheitsgewerbe Sachkundeunterrichtung und Prüfung gem. § 34a 3 GewO Beschäftigungen im Wach- und Sicherheits- gewerbe erfolgen in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle im Rahmen von „Minijobs“, d.h. eine reguläre Integration ist sehr selten möglich. Eine Förderung kann daher nur in sehr gut be- gründeten Einzelfällen erfolgen. Altenpflege Betreuungskraft in Pflegeheimen Vor die Förderung ist eine Einstellungszusage einer Pflegeeinrichtung anzustreben, aber nicht zwingend Voraussetzung. Qualifizierungen die Bezug auf Wirt- Sämtliche Berufsgruppen Förderungen die die Kunden für zukünftige schaft und Arbeiten 4.0 haben Anforderungen in Wirtschaft und Arbeiten 4.0 unterstützen, können nach Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit gefördert werden, wenn sie die individuelle Beschäftigungsfähigkeit ver- bessern 7
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