Schutz- und Hygienekonzept - Veranstaltung Isebähnli Töffli GP vom 5. Juni 2021 für - Isebähnli ...
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Schutz- und Hygienekonzept für Veranstaltung Isebähnli Töffli GP vom 5. Juni 2021 Aktualisiert: 10.05.2021 Verfasser: Daniel Hofmann Seite 1 von 9
Inhalt 1. Einleitung .................................................................................................................................................. 3 2. Geltungsbereich ....................................................................................................................................... 3 3. Absicht für das Hauptareal (Zone grün) .................................................................................................. 3 4. Verantwortlichkeiten ............................................................................................................................... 3 5. Situation ................................................................................................................................................... 4 6. Allgemeine Vorgaben ............................................................................................................................... 6 7. Spezielle Massnahmen ............................................................................................................................. 7 8. Weitere Punkte ........................................................................................................................................ 8 Seite 2 von 9
1. Einleitung Mit diesem COVID-19 Schutzkonzept wollen wir sicherstellen, dass auf dem Veranstaltungsareal keine Personen infiziert werden und das Contact Tracing des Kantons unterstützen. 2. Geltungsbereich Dieses Schutzkonzept gilt für die ganze Dauer des Töffli GP’s und gilt für alle beteiligten Personen. Alle in diesem Schutzkonzept definierten Auflagen müssen befolgt werden. Des Weiteren gelten die Bedingungen des Isebähnli Töffli GP «allgemeine Information» und «Reglement für Teilnehmer» 3. Absicht für das Hauptareal (Zone grün) ! Wir halten uns alle an die aktuell gültigen behördlichen Anforderungen (es können Kontrollen durch die Polizei stattfinden) ! Die maximale Personenzahl auf dem Hauptareal beträgt 300. Diese wird durch laufende Zählung der Ein- und Austritte sichergestellt. ! Bei allen Teilnehmern werden bei Betreten des Areals die Personalien erfasst (Name, Vorname, Telefonnummern) um das Contact Tracing des Kantons zu unterstützen ! Nicht angemeldete Zuschauer / Besucher haben keinen Zutritt zum Areal ! Auf dem Areal besteht Maskentragepflicht. ! Allen Beteiligten stehen auf dem Areal Handdesinfektionsstationen zur Verfügung ! Ein Verstoss gegen die in diesem Schutzkonzept definierten Schutzvorschriften wird mit sofortigem Arealverweis geahndet ! Wir zählen auf Verständnis und Verantwortungsbewusstsein aller Beteiligten. 4. Verantwortlichkeiten Die Verantwortlichkeiten am Töffli-GP sind wie folgt geregelt. Funktion Verantwortung Organisator • Gesamtverantwortlich für die Sicherheit und Umsetzung des Schutzkonzepts • Vorgängige Kommunikation der Massnahmen des Schutzkonzepts an Teilnehmer Helfer am Töffli GP • Überwachung und Durchsetzung der Sicherheits- und Schutzkonzeptmassnahmen Teilnehmer Einhaltung Sicherheitsmassnahmen und der Massnahmen des Schutzkonzepts COVID-Verantwortlicher • Erstellung des Schutzkonzepts und Vorbereitung der Massnahmen • Instruktion der Helfergruppen Seite 3 von 9
5. Situation 5.1 Veranstaltung Der Isebähnli Töffli GP ist eine öffentliche, in diesem Jahr schon zum 4.mal stattfindende Klein- veranstaltung von aktuell max. 300 involvierten Personen. Das Ziel des Anlasses ist eine organisierte Rundfahrt für alle Töfflimeitlis und Töfflibuebe (Mopet-Fahrer) durchzuführen. Der Ablauf des GP’s kann im Groben wie folgt beschrieben werden. Nach dem Eintreffen und Töffli-Check der Teilnehmer/Helfer erfolgt der Start zu einer ca. 90 km langen, signalisierten Rundfahrt. Auf der Stecke, sowie im Start- und Zielgelände stehen Verpflegungsmöglichkeiten wie Restaurants / Food Corner zur Verfügung. Die Veranstaltung gilt ab 18.00 Uhr als offiziell beendet. 5.2 Nutzfläche Areal Ganzer Parkplatz Restaurant Isebähnli ca. 1900 m2 (Kernzone grün) siehe Kap. 5.5 Bruttofläche max. Personenanzahl: 1877m2: 4m2 = 449 Personen Nettofläche* max. Personenanzahl => ca. 1300 m2 *Nettofläche: Bruttofläche abzüglich nicht benutzbarer Flächen wie Zelte, Warteräume, Logistikwege, Sperrflächen 5.3 Dauer Anlass Die Dauer des Anlasses ist von 08.00 – 18.00 Uhr definiert. In diesem Zeitabschnitt gilt es von 08.00-11.00 und ca. 14.00-18.00 Uhr als kritische Zeit mit hohem Personenaufkommen zu betrachten. 5.4 Abgrenzung Die Aufgaben und Verantwortung bezüglich COVID-19 ausserhalb des grünen Bereiches liegen nicht beim Organisator des Töffli GP’s. Es ist jedoch ausserhalb der Kernzone mit Personenansammlungen und Personenkreuzungen zu rechnen. Dies an öffentlich zugänglichen Orten für Besucher und Zuschauer wie Strassen; Wege, Wiesen sowie im Bereich der Gastronomie (Verpflegung, Sanitäranlagen). Diese Verantwortungsbereiche sind vorgängig mit den entsprechenden Betreibern klar abzusprechen und müssen die in diesem Schutzkonzept definierten Auflagen erfüllen. Seite 4 von 9
5.5 Hauptareal Der Kartenausschnitt zeigt das Hauptareal (Kernzone). Im Wesentlichen ist der abgesperrte und kontrollierte Bereich für den Töffli GP (Parkplatzareal Restaurant Isebähnli in Trimbach) grün hervorgehoben. Seite 5 von 9
6. Allgemeine Vorgaben Folgenden Massnahmen sind zu beachten und für den GP umzusetzen a. Der Zugang zum Hauptareal darf nur kontrolliert erfolgen b. Die Zugänge auf das Hauptareal werden so gestaltet, dass Personenkreuzungen verhindert werden c. Die Anzahl erlaubter Töfflibuebe/Meitlis auf Platz ist von der Anzahl zur Verfügung stehender Standplätze abhängig (Fläche) beträgt aber inklusive Helfer max. 300 Personen d. Erwartete Personenansammlungen an Orten wie beim Ankommen von Gruppen, beim Töffli Check; beim Zugang zum Restaurant werden organisatorisch vermieden (Markierung Boden, Absperrungen, Barrieren, Vereinzelungsmassnahmen, zusätzliches Personal) e. Die Distanzregeln müssen jederzeit von allen Beteiligten eingehalten werden. f. Kann die 2-Meter Abstandsregel nicht eingehalten werden, muss zwingend eine Schutzmaske getragen werden. g. Allen Helfern und Beteiligten am Töffli GP (excl. Zuschauer; Besucher, Mitarbeiter, o.ä.) werden Hygienemasken zur Verfügung gestellt. h. Alle Teilnehmer erhalten unmittelbar vor Eintritt in das Areal eine Hygienemaske sowie Desinfektionsmöglichkeit(en). i. Der Zugang zum Areal, welche es den Teilnehmern erlaubt die Töfflis zu bestaunen (Abstellzone), muss während der Dauer des GP’s abgesperrt sein (keine Personenansammlungen). Die Absperrungen dürfen unmittelbar vor dem Startprozedere entfernt werden und müssen später wieder angebracht werden. j. Risikogruppen wird von der Teilnahme am Töffli GP abgeraten, bei denen sie mit Personen in Kontakt kommen, die nicht im selben Haushalt leben. k. Stühle und Bänke sind in einem Mindestabstand von 2m zu platzieren. Alle Arbeitsplätze und anderen Bereiche sind ebenfalls entsprechend Einzurichten. l. Finden Fahrgemeinschaften ab 2 Töffli und mehr statt (Gruppe), muss jeder Teilnehmer über eigenes Ersatzmaterial/Werkzeug sowie über eigene Verpflegung verfügen. Der Austausch von Material/Werkzeug und Verpflegungsgegenständen ist nicht erlaubt. Personen, die im gleichen Haushalt leben, sind hiervon ausgenommen. m. Ab Fahrgemeinschaften von 2 und mehr Töffli (Gruppe) ist jeder Teilnehmer auf der Strecke selber für die Einhaltung der aktuellen Empfehlungen des BAG und für sich selber verantwortlich. n. Die Kontaktdaten aller Teilnehmer werden für eine eventuelle Rückverfolgung protokolliert. (Contact Tracing) o. Ein spezielles Reinigungskonzept wird nicht erstellt. Wir zählen auf die Solidarität und Selbstverantwortung sowie das Verständnis jedes einzelnen! Seite 6 von 9
6 Spezielle Massnahmen 7.1 Schutzmassnahmen 7.1.1 Desinfektionsmittel Muss in genügender Menge in Sprühflaschen oder Spendern auf dem Areal (Kernzone) verteilt sein. Ebenfalls muss vor Eintritt in diese Kernzone eine Möglichkeit der Händedesinfektion vorhanden sein. 7.1.2 Schutzmaske Während des Aufenthaltes innerhalb der definierten Zone ist das Tragen von chirurgischen Masken, sog. Hygiene OP-Masken obligatorisch. Es ist sicherzustellen, dass diese vom Organisator in genügender Menge vorhanden sind und an die Teilnehmer und Helfer abgegeben werden. Persönliche (konforme!) Textilmasken und Schutzmasken mit höherer Schutzwirkung (FFP2/FFP3) dürfen freiwillig getragen werden. 7.1.3 Schutzhandschuhe In entsprechenden Situationen ist das Tragen von Schutzhandschutze (Silicon Handschuhe) Pflicht z.B. beim Töffli-Check-in. 7.1.4 Plexiglas Auf den Einsatz von Plexiglasscheiben oder ähnlichen Konstrukten wird aufgrund der definierten Maskentragpflicht verzichtet 7.1.5 Information und Signalisation Alle Personen (Teilnehmer, Helfer, Besucher; Behörden) müssen sich zu den aktuellen Rahmenbedingungen bezüglich COVID-19 Massnahmen informieren können. Deshalb sind einerseits die offiziellen Informationsquellen des BAG wie Plakate; / Aufkleber Maskentragpflicht, Hinweise bezüglich 2-Meter- Distanzregel des BAG zu verwenden. Zusätzlich müssen ergänzende Hinweise (Richtungspfeile am Boden; Hinweistafeln, Plakate) gut sichtbar und dauerhaft angebracht werden. 7.1.6 Absperr- und Markiermaterial Mit entsprechendem Absperr-; Signalisation-; und Markiermaterial (Absperrungen; Zäune; Barrieren; rot- weisse Absperrbänder) müssen die in diesem Konzept definierten allgemeinen Vorgaben und speziellen Massnahmen umgesetzt werden. 7.2 Zutritt / Zählsystem Für das Areal in welchem eine Maskentragpflicht besteht, muss ein kontrollierter Zugang gewährleistet werden. Dazu müssen sämtliche Ein- und Austritte von Personen kontrolliert und protokoliert werden. Des Weiteren muss zu jeder Zeit der aktuelle Stand der Personenanzahl in der kritischen Zone abgefragt werden können. (4m2 Regel gewährleistet; max. 300 Personen auf Platz, usw.) Es müssen Warngrenzen / Aktionsgrenzen definiert werden Seite 7 von 9
7 Weitere Punkte 7.3 Händehygiene • Handdesinfektionsspender, auch Sprühflaschen (Einfacheres Handling) mit Händedesinfektionsmittel an diversen Stellen platzieren. • Waschgelegenheit mit Wasser und Seife ist vorhanden. Fehlt diese, steht Händedesinfektionsmittel zur Verfügung. Teilnehmer sind informiert • Entfernung von unnötigen Gegenständen 7.4 Distanz halten Grundsätzlich soll die 2-Meter-Distanz-Regel -wenn immer möglich- von allen Beteiligten eingehalten werden. Entsprechende Zonen und Bereiche sind zu markieren (z.B. Ankunftszone, Werbezone, allg. Bewegungskorridore / Wartezone / Arbeitszone) 7.5 Reinigung Grundsätzlich sind alle Beteiligten für die Reinigung und Desinfektion Ihren persönlichen Gegenständen und Materials selber verantwortlich. Die regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenstände welche von vielen Personen benutzt werden (wie z.B. Desinfektionsspender, Absperrgitter, Zeltstangen Neuralgische Flächen, Tische, Kugelschreiber) ist durch den Organisator sicherzustellen. Regelmässige Entsorgung von Abfällen ist vorzusehen. WC Anlagen stehen zur Verfügung, liegen in der Hygieneverantwortung des Bereiches Gastronomie. Für den ganzen Anlass wird kein separates Reinigungskonzept erstellt aufgrund der definieren Massnahmen in diesem Konzept. 7.6 Besonders gefährdete Personen Für besonders gefährdete Personen gelten die Vorgaben- und Empfehlungen des Bundesrates sowie des BAG Wir zählen auf Verständnis und Verantwortungsbewusstsein aller Beteiligten. 7.7 Information Information des Schutzkonzeptes an die Teilnehmer z.B. via Internet, soziale Medien, Newsletter, vor Ort Informationskampagne. Der Organisator weist die Teilnehmenden ausdrücklich auf die bestehenden Vorgaben hin und ist für deren Umsetzung verantwortlich. 7.8 Schulung und Ausbildung Alle betroffenen Personen müssen entsprechend der besonderen Massnahmen geschult werden. (Maskenschulung; Verhaltenshinweise, Verantwortlichkeiten und Aufgaben für Helfer und Teilnehmer). Dies wird durch den COVID Verantwortlichen sichergestellt Seite 8 von 9
7.9 Maskenpflicht / Maskentragpflicht Auf dem ganzen GP Areal (Situationsplan) ist das Tragen einer Schutzmaske während des Anlasses obligatorisch. Während der ganzen Dauer der Maskentragpflicht sind chirurgische Masken (Abgabe durch Organisator) oder persönliche und konforme Textilmasken vorgeschrieben. Schutzmasken mit höherer Schutzwirkung (FFP2/FFP3) sind erlaubt. 7.10 Aufhebung der Maskenpflicht / Maskentragpflicht Es besteht keine grundsätzliche Maskentagpflicht am Töffli GP sobald sich Personen ausserhalb des kontrollierten GP Areals (Kernzone) befinden Das heisst: Nach dem Start => Während der Rundfahrt => bis Zieleinfahrt. Es wird an die Selbstverantwortung und Einhaltung der Hygienemassnamen während des ganzen GP’s jedes einzelnen appelliert. Alle Restaurants auf der Strecke setzen Ihr eigenes Schutzkonzept um, welches eingehalten werden muss. Dieses Schutzkonzept wurde in Anlehnung an besehende Vorlagen von Schutzkonzepten von Verbänden und Organisationen in der Schweiz erstellt. Diese Konzepte sind frei und öffentlich zugänglich. Zum Teil wurden daraus Zitate übernommen. Es ist jedoch jegliche Art von unrechtmässig Aneignen von fremdem geistigem Eigentum ausgeschlossen, resp. ist nicht beabsichtigt. Dieses Schutzkonzept dient ausschliesslich des Zwecks. Es ist ein ohne Unterschrift gültiges Konzept. Martin Sulzer (Mitglied OK) Daniel Hofmann (Mitglied OK) Seite 9 von 9
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