Schutzkonzept für die vorlesungsfreie Zeit Sommer 2021 Gültig ab 28. Juni 2021
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Schutzkonzept für die vorlesungsfreie Zeit Sommer 2021 Gültig ab 28. Juni 2021 Das nachfolgende Schutzkonzept der Theologischen Hochschule Chur und des Priesterseminars bewegt sich auf der Grundlage der Verordnung des Bundes über Massnahmen in der besonderen Lage vom 19. Juni 2020 in der veränderten Fassung vom 30. Mai 2021. Es trägt der Situation Rechnung, dass an der Theologischen Hochschule Chur Studierende aus unterschiedlichen Kantonen zusammenkommen, so dass es auch ausserkantonale Ansteckungszahlen zu beachten gilt. Es hat zum Ziel, Studierende, Lehrende und Angestellte der Theologischen Hochschule Chur und des Priesterseminars sowie deren Angehörige – vor allem besonders gefährdete Personen – vor einer Ansteckung durch Covid-19 zu schützen und gesamtgesellschaftlich die Ansteckungszahlen auf niedrigem Niveau zu halten. Zuständig für die Einhaltung des Schutzkonzeptes sowie für konkrete Massnahmen im Bedarfsfall ist eine Taskforce, die über die Prorektorin Eva-Maria Faber, 081 254 99 99 / 081 254 99 22 / 079 385 35 20 / rektorat@thchur.ch zu kontaktieren ist. 1. Allgemeine Distanz- und Hygieneregeln Sämtliche Angehörige der Theologischen Hochschule Chur und des Priesterseminars sind gehalten • sich regelmässig und sorgfältig die Hände zu reinigen; • generell den Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten und auf körperlichen Kontakt bei Begrüssungen zu verzichten; • die von der Institution vorgesehenen Schutzmassnahmen (Personenbeschränkungen an verschiedenen Orten, markierte Abstände) einzuhalten; • keine Getränke und kein Essen untereinander zu teilen. In den Hörsälen und Kursräumen ist die Anzahl Personen pro Raum so definiert, dass die Einhaltung der Abstandsregelung möglich ist. Die Sitzgelegenheiten sind so eingerichtet, dass die Anwesenden den Abstand von 1,5 m untereinander und zu den Lehrpersonen / zu referierenden Personen konsequent einhalten können. Es wird jeweils nur die Hälfte der Raumkapazität genutzt. Dementsprechend können in der Institution keine Veranstaltungen über 50 Personen durchgeführt werden.
Die Lehrveranstaltungen bzw. Veranstaltungen sind nach Möglichkeit so auf die Hörsäle verteilt, dass die Räume eine grosszügige Verteilung der anwesenden Personen im Raum ermöglichen, auch über die 1,5 m-Abstands-Regelung hinaus. In jenen Wochen, in denen die Aula zur Verfügung steht, wird sie in die Raumverteilung miteinbezogen. An verschiedenen Stellen des Hauses ist definiert, dass sich jeweils nur eine Person in einem Raum aufhalten darf (Kopierraum, Lift, sanitäre Räumlichkeiten usw.). Die Unterrichtsgestaltung (insbes. Methodenwahl) ist von den Lehrpersonen so anzupassen, dass die Distanzregeln eingehalten werden können. Beim Eingang, bei den Hörsälen und Kursräumen stehen Desinfektionsmittel oder Möglichkeiten zum Händewaschen zur Verfügung. Zudem stehen in den Hörsälen und Kursräumen Desinfektionsmittel und Tücher zur Reinigung der Arbeitsplätze zur Verfügung. Jede Person reinigt den eigenen Arbeitsplatz vor der Verwendung. In den Räumlichkeiten ist regelmässig (spätestens nach einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten) und ausgiebig zu lüften. Bei hoher Belegung der Räume ist ein Lüften nach ca. 25 Minuten (ohne Unterbrechung der Lehrveranstaltung) angezeigt. In den Hörsälen und Kursräumen sind dafür Lehrpersonen und Studierende zuständig. Tische, Stühle, Utensilien (bspw. Flipchart-Stifte), Türgriffe, Liftknöpfe, Treppengeländer, Kaffeemaschinen und andere Objekte, die oft von mehreren Personen angefasst werden, werden regelmässig desinfiziert. Unterlagen für Vorlesungen und Veranstaltungen werden digital zur Verfügung gestellt. Auf dem Gang bei den Hörsälen steht ein geschlossener Abfallkübel zur Verfügung. Offene Papierkörbe werden nicht verwendet. In den Kurs- und Sitzungsräumen werden keine Getränke zur Verfügung gestellt. Die Teilnehmenden sind gebeten, sich selbst zu versorgen. Das Hahnenwasser an unserem Ort ist einwandfrei und kann getrunken werden. Besprechungen finden nicht in Büros oder Wohnungen, sondern in genügend grossen Räumen, vorzugsweise in einem freien Hörsaal statt. Bei Sitzungen gilt die Maskenpflicht für alle anwesenden Personen. 2. Spezielle Massnahmen zur Eindämmung des Ansteckungsrisikos Seite 2 von 7 Alte Schanfiggerstrasse 7, 7000 Chur +41 81 254 99 99, rektorat@thchur.ch, thchur.ch
Das Tragen von Schutzmasken ist ausserhalb der Wohnungen in allen Räumlichkeiten der Theologischen Hochschule Chur und des Priesterseminars unabhängig von eingehaltenen Abständen obligatorisch. Dies gilt weiterhin auch für geimpfte Personen. Ausgenommen sind: • Essenszeiten im Speisesaal (sitzend während dem Essen) • Kurzzeitiger Konsum von Speisen und Getränken (an einem Ort, nicht in Bewegung). Die Angestellten dürfen die Masken ablegen, wenn sie sich allein im Raum befinden. In Büros dürfen die Masken auch abgelegt werden, wenn mehrere Angestellte in genügendem Abstand im Raum sind. Dies gilt nicht bei Kontakt mit dritten Personen. Aus diesem Grund gelten die Öffnungszeiten für das Sekretariat strikt. Die Angehörigen der Theologischen Hochschule Chur und des Priesterseminars sind für die Verfügbarkeit von Schutzmasken selbst verantwortlich. Es sind Schutzmasken gemäss der Empfehlung des BAG zu verwenden: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien- pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/masken.html Die Institution kann kurzfristige Veränderung der Bestimmungen zur Schutzmaskenpflicht anordnen. 3. Veranstaltungen Für formelle und informelle Veranstaltungen und Begegnungsformen an der Theologischen Hochschule Chur und im Priesterseminar St. Luzi während der vorlesungsfreien Zeit im Sommer 2021 gelten die beschriebenen allgemeinen Distanz- und Hygieneregeln sowie die speziellen Massnahmen zur Eindämmung des Ansteckungsrisikos. Gemäss der Verordnung des Bundes über Massnahmen in der besonderen Lage vom 19. Juni 2020 in der veränderten Fassung vom 30. Mai 2021 gilt für Veranstaltungen im Bildungsbereich weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske (Art. 6d Absatz 3). Eine Ausnahme gilt für «Situationen, in denen das Tragen einer Maske den Unterricht wesentlich erschwert». Es sind dann während des Sprechens die bereitgestellten Plexiglasvorrichtungen zu verwenden. 4. Massnahmen im Bereich der Bibliothek Es gelten die sonstigen Abstand- und Hygieneregeln. Wer sich länger als 15 Minuten in der Bibliothek aufhält, trägt sich zu Zwecken des Contact Tracing in eine Anwesenheitsliste ein. Die Bibliothekstheke ist zum Schutz der Bibliothekarin und der die Bibliothek konsultierenden Personen mit einer Plexiglasscheibe ausgestattet. Seite 3 von 7 Alte Schanfiggerstrasse 7, 7000 Chur +41 81 254 99 99, rektorat@thchur.ch, thchur.ch
Die Benutzer und Benutzerinnen der Bibliothek sind gebeten, im oberen Teil der Bibliothek zu arbeiten, damit die Bibliothekarin ohne Gesichtsmaske arbeiten kann. Die Bibliothekarin sorgt für regelmässiges Lüften (mindestens einmal pro Stunde) der Bibliothek sowie für regelmässiges Desinfizieren der Schaltflächen des Kopiergerätes. Es ist keine Quarantäne für Medien vorgesehen. Jedoch sind vor Benutzung der Medien die Hände zu desinfizieren oder gründlich zu reinigen. 5. Massnahmen im Bereich der Verpflegungsbereiche Im Speisesaal ist den Anweisungen des Personals zu folgen. Es gelten die generellen Abstandsregeln. Die Hände sind vor dem Essen zu desinfizieren. Es erfolgt keine Selbstbedienung mit Speisen; es sind Fass-Strassen eingerichtet. Bei Anwesenheit von mehr als 25 Personen wird eine zweite Fassstrasse eingerichtet. Anmeldungen für Essensteilnahme erfolgen wie üblich bis 9 Uhr. 6. Massnahmen zum Ausschluss von Personen, die krank sind oder sich krank fühlen bzw. die aus dem Ausland zurückkehren Personen, die einzelne COVID-19-Symptome zeigen oder in Kontakt mit infizierten Personen waren, dürfen an Präsenzveranstaltungen nicht teilnehmen und die Räumlichkeiten der Theologischen Hochschule Chur und des Priesterseminars nicht betreten. Die Taskforce dieser Institutionen ist umgehend zu kontaktieren: Prorektorin Eva-Maria Faber, rektorat@thchur.ch; 081 254 99 99 oder 081 254 99 22; 079 385 35 20. Bei Kontakt mit infizierten Personen gelten die Anweisungen des Contact Tracing Teams oder allenfalls die Bestimmungen des BAG. Siehe auch die Empfehlung des BAG, während 10 Tagen nach der möglichen Ansteckung Kontakte möglichst zu vermeiden. Bei Symptomen sind Angehörige der Theologischen Hochschule Chur und des Priesterseminars gehalten, sich testen zu lassen. Bis zum Testergebnis begeben sich die betreffenden Personen in Selbstquarantäne. Bei negativem Testergebnis können die betreffenden Personen die Selbstquarantäne 24 Stunden nach Abklingen der Symptome beenden. Im Falle eines positiven Testergebnisses entscheidet das Contact Tracing Team des zuständigen Gesundheitsamtes über die nächsten Schritte für die infizierten Person sowie über die Konsequenzen für Personen im Umfeld der infizierten Person. Die Taskforce der Seite 4 von 7 Alte Schanfiggerstrasse 7, 7000 Chur +41 81 254 99 99, rektorat@thchur.ch, thchur.ch
Theologischen Hochschule Chur und des Priesterseminars entscheidet zusammen mit den hiesigen kantonalen Behörden (Gesundheitsamt) über die nächsten Schritte für die Institution. Falls Symptome neu auftreten, während Personen sich schon in den Gebäuden der Theologischen Hochschule Chur und des Priesterseminars befinden, ist umgehend die Taskforce zu kontaktieren. Es sollte vor Ort ein Test durchgeführt werden (Kantonsspital Graubünden). Bis zum Erhalt des Ergebnisses kann die Person in den Gebäulichkeiten von Hochschule und Priesterseminar in Quarantäne gehen. Personen, welche sich in der Nähe der erkrankten Person befunden haben, müssen sich ebenfalls in Selbstquarantäne begeben. Bei Rückkehr von Aufenthalten aus dem Ausland gelten die vom BAG festgelegten Quarantänebestimmungen. 7. Contact Tracing Das Contact-Tracing ist für Angehörige der Theologischen Hochschule Chur und des Priesterseminars möglich. Die an den Lehrveranstaltungen Teilnehmenden sind namentlich sowie mit Kontaktdaten bekannt. Die Lehrpersonen überprüfen ausschliesslich zu Zwecken des Contact Tracing für jede einzelne Lektion die Anwesenheit der Studierenden. Für Sitzungen oder andere Veranstaltungen werden die Teilnehmenden entweder im Sitzungsprotokoll festgehalten oder separat auf einer Liste geführt. Für externe Personen ist ein Betreten des Hauses nur nach Anmeldung im Sekretariat am Haupteingang zulässig. Das Sekretariat führt eine Liste über externe Personen, die sich für Dienstleistungen oder zu anderen Zwecken im Haus aufgehalten haben. 8. Maskenpflicht für Dienstleister Personen, die im Haus Dienstleistungen vornehmen, haben sich, wenn dies kompatibel ist mit anderen Rechtsvorschriften, an die Maskenpflicht zu halten. Wenn dies aus übergeordneten rechtlichen Vorgaben nicht durchsetzbar ist, ist im Vorhinein abzuklären, wie der Bereich, in dem sie arbeiten, kenntlich gemacht wird, damit es keine Überschneidungen mit Studierenden, Lehrenden oder Personal gibt. 9. Massnahmen zur Information Seite 5 von 7 Alte Schanfiggerstrasse 7, 7000 Chur +41 81 254 99 99, rektorat@thchur.ch, thchur.ch
Beim Eingang, in Aufenthalts- und Pausenräumen sind die Informationsmaterialien des Bundes betreffend Distanz- und Hygieneregeln gut sichtbar angebracht. Die Angestellten werden regelmässig über die Massnahmen im Zusammenhang mit dem Schutzkonzept informiert. Sie sind befugt, Angehörige der Theologischen Hochschule Chur und des Priesterseminars auf das Einhalten der Schutzmassnahmen anzusprechen. 10. Weiteres Für An-/Abreise zu Hochschule und Seminar gelten die vom BAG erlassenen Abstands- und Hygieneregeln. Allen Angehörigen von Hochschule und Seminar wird empfohlen, die SwissCovidApp herunterzuladen und so das Contact Tracing zu erleichtern. Der Kanton Graubünden hat als Anlaufstelle für Hilfe in Notsituationen im Zusammenhang mit der ausserordentlichen Situation der Pandemie Covid-19 eine Helpline eingerichtet. In einem unterstützenden Gespräch werden hilfesuchende Personen von Fachpersonen beraten. https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/djsg/ga/coronavirus/info/sos/Seiten/sos. aspx. 16. Juni 2021 / Prorektorin Eva-Maria Faber, Regens Martin Rohrer ** Kurzfristige Anpassungen möglich ** Seite 6 von 7 Alte Schanfiggerstrasse 7, 7000 Chur +41 81 254 99 99, rektorat@thchur.ch, thchur.ch
Verhaltensregeln Sämtliche Angehörige der Theologischen Hochschule Chur und des Priesterseminars sind gehalten • sich regelmässig und sorgfältig die Hände zu reinigen, insbesondere vor der Verwendung von Gegenständen und Geräten, die auch von anderen Personen benutzt werden; • generell den Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten und auf körperlichen Kontakt bei Begrüssungen zu verzichten; • die von der Institution vorgesehenen Schutzmassnahmen (Personenbeschränkungen an verschiedenen Orten, markierte Abstände) einzuhalten; • Sorge zu tragen, dass die verwendeten Räume regelmässig gelüftet werden; • keine Getränke und kein Essen untereinander zu teilen. Das Tragen von Schutzmasken ist in allen Räumlichkeiten der Theologischen Hochschule Chur und des Priesterseminars obligatorisch. Dies gilt weiterhin auch für geimpfte Personen. Ausgenommen sind: • Essenszeiten im Speisesaal (sitzend während dem Essen) • Kurzzeitiger Konsum von Speisen und Getränken (an einem Ort, nicht in Bewegung). Besprechungen finden nicht in Büros oder Wohnungen statt. Im Speisesaal ist den Anweisungen des Personals zu folgen. Es gelten dieselben Abstandsregeln; die Hände sind vor dem Essen zu desinfizieren. Es erfolgt keine Selbstbedienung mit Speisen; es sind Fass-Strassen eingerichtet. Personen, die COVID-19-Symptome zeigen oder im Kontakt mit infizierten Personen waren, sind von Präsenzveranstaltungen ausgeschlossen. Die diesbezüglichen Bestimmungen unter Schutzkonzept 5. sind einzuhalten und im Zweifelsfall restriktiv auszulegen. Die Taskforce ist umgehend zu kontaktieren: 081 254 99 99 / 081 254 99 22 / 079 385 35 20 / rektorat@thchur.ch. Die Angestellten sind befugt, die im Haus anwesenden Personen auf das Einhalten der Schutzmassnahmen anzusprechen. Alle Angehörige unserer Institution sind gehalten, die Schutzmassnahmen einzuhalten: Es geht um Ihr eigenes Wohl, die Gesundheit von Studierenden, Lehrpersonen, Angestellte! Missachtung des Schutzkonzeptes wird nicht toleriert und zieht Konsequenzen nach sich. Seite 7 von 7 Alte Schanfiggerstrasse 7, 7000 Chur +41 81 254 99 99, rektorat@thchur.ch, thchur.ch
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