Schutzkonzept für die vorlesungsfreie Zeit Sommer 2021 Gültig ab 28. Juni 2021

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Schutzkonzept für die vorlesungsfreie Zeit Sommer 2021
Gültig ab 28. Juni 2021

Das nachfolgende Schutzkonzept der Theologischen Hochschule Chur und des
Priesterseminars bewegt sich auf der Grundlage der Verordnung des Bundes über
Massnahmen in der besonderen Lage vom 19. Juni 2020 in der veränderten Fassung vom
30. Mai 2021. Es trägt der Situation Rechnung, dass an der Theologischen Hochschule Chur
Studierende aus unterschiedlichen Kantonen zusammenkommen, so dass es auch
ausserkantonale Ansteckungszahlen zu beachten gilt.

Es hat zum Ziel, Studierende, Lehrende und Angestellte der Theologischen Hochschule Chur
und des Priesterseminars sowie deren Angehörige – vor allem besonders gefährdete
Personen – vor einer Ansteckung durch Covid-19 zu schützen und gesamtgesellschaftlich die
Ansteckungszahlen auf niedrigem Niveau zu halten.

Zuständig für die Einhaltung des Schutzkonzeptes sowie für konkrete Massnahmen im
Bedarfsfall ist eine Taskforce, die über die Prorektorin Eva-Maria Faber, 081 254 99 99 /
081 254 99 22 / 079 385 35 20 / rektorat@thchur.ch zu kontaktieren ist.

1. Allgemeine Distanz- und Hygieneregeln

Sämtliche Angehörige der Theologischen Hochschule Chur und des Priesterseminars sind
gehalten
   • sich regelmässig und sorgfältig die Hände zu reinigen;
   • generell den Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten und auf körperlichen
       Kontakt bei Begrüssungen zu verzichten;
   • die von der Institution vorgesehenen Schutzmassnahmen (Personenbeschränkungen
       an verschiedenen Orten, markierte Abstände) einzuhalten;
   • keine Getränke und kein Essen untereinander zu teilen.

In den Hörsälen und Kursräumen ist die Anzahl Personen pro Raum so definiert, dass die
Einhaltung der Abstandsregelung möglich ist. Die Sitzgelegenheiten sind so eingerichtet,
dass die Anwesenden den Abstand von 1,5 m untereinander und zu den Lehrpersonen / zu
referierenden Personen konsequent einhalten können. Es wird jeweils nur die Hälfte der
Raumkapazität genutzt. Dementsprechend können in der Institution keine Veranstaltungen
über 50 Personen durchgeführt werden.
Die Lehrveranstaltungen bzw. Veranstaltungen sind nach Möglichkeit so auf die Hörsäle
verteilt, dass die Räume eine grosszügige Verteilung der anwesenden Personen im Raum
ermöglichen, auch über die 1,5 m-Abstands-Regelung hinaus.
In jenen Wochen, in denen die Aula zur Verfügung steht, wird sie in die Raumverteilung
miteinbezogen.

An verschiedenen Stellen des Hauses ist definiert, dass sich jeweils nur eine Person in einem
Raum aufhalten darf (Kopierraum, Lift, sanitäre Räumlichkeiten usw.).

Die Unterrichtsgestaltung (insbes. Methodenwahl) ist von den Lehrpersonen so anzupassen,
dass die Distanzregeln eingehalten werden können.

Beim Eingang, bei den Hörsälen und Kursräumen stehen Desinfektionsmittel oder
Möglichkeiten zum Händewaschen zur Verfügung. Zudem stehen in den Hörsälen und
Kursräumen Desinfektionsmittel und Tücher zur Reinigung der Arbeitsplätze zur Verfügung.
Jede Person reinigt den eigenen Arbeitsplatz vor der Verwendung.

In den Räumlichkeiten ist regelmässig (spätestens nach einer Unterrichtseinheit von 45
Minuten) und ausgiebig zu lüften. Bei hoher Belegung der Räume ist ein Lüften nach ca. 25
Minuten (ohne Unterbrechung der Lehrveranstaltung) angezeigt. In den Hörsälen und
Kursräumen sind dafür Lehrpersonen und Studierende zuständig.

Tische, Stühle, Utensilien (bspw. Flipchart-Stifte), Türgriffe, Liftknöpfe, Treppengeländer,
Kaffeemaschinen und andere Objekte, die oft von mehreren Personen angefasst werden,
werden regelmässig desinfiziert.

Unterlagen für Vorlesungen und Veranstaltungen werden digital zur Verfügung gestellt.

Auf dem Gang bei den Hörsälen steht ein geschlossener Abfallkübel zur Verfügung. Offene
Papierkörbe werden nicht verwendet.

In den Kurs- und Sitzungsräumen werden keine Getränke zur Verfügung gestellt. Die
Teilnehmenden sind gebeten, sich selbst zu versorgen. Das Hahnenwasser an unserem Ort
ist einwandfrei und kann getrunken werden.

Besprechungen finden nicht in Büros oder Wohnungen, sondern in genügend grossen
Räumen, vorzugsweise in einem freien Hörsaal statt.

Bei Sitzungen gilt die Maskenpflicht für alle anwesenden Personen.

2. Spezielle Massnahmen zur Eindämmung des Ansteckungsrisikos

Seite 2 von 7                                                          Alte Schanfiggerstrasse 7, 7000 Chur
                                                           +41 81 254 99 99, rektorat@thchur.ch, thchur.ch
Das Tragen von Schutzmasken ist ausserhalb der Wohnungen in allen Räumlichkeiten der
Theologischen Hochschule Chur und des Priesterseminars unabhängig von eingehaltenen
Abständen obligatorisch. Dies gilt weiterhin auch für geimpfte Personen.

Ausgenommen sind:
   • Essenszeiten im Speisesaal (sitzend während dem Essen)
   • Kurzzeitiger Konsum von Speisen und Getränken (an einem Ort, nicht in Bewegung).

Die Angestellten dürfen die Masken ablegen, wenn sie sich allein im Raum befinden. In Büros
dürfen die Masken auch abgelegt werden, wenn mehrere Angestellte in genügendem
Abstand im Raum sind. Dies gilt nicht bei Kontakt mit dritten Personen. Aus diesem Grund
gelten die Öffnungszeiten für das Sekretariat strikt.

Die Angehörigen der Theologischen Hochschule Chur und des Priesterseminars sind für die
Verfügbarkeit von Schutzmasken selbst verantwortlich. Es sind Schutzmasken gemäss der
Empfehlung des BAG zu verwenden:
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-
pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/masken.html

Die Institution kann kurzfristige Veränderung der Bestimmungen zur Schutzmaskenpflicht
anordnen.

3. Veranstaltungen

Für formelle und informelle Veranstaltungen und Begegnungsformen an der Theologischen
Hochschule Chur und im Priesterseminar St. Luzi während der vorlesungsfreien Zeit im
Sommer 2021 gelten die beschriebenen allgemeinen Distanz- und Hygieneregeln sowie die
speziellen Massnahmen zur Eindämmung des Ansteckungsrisikos.

Gemäss der Verordnung des Bundes über Massnahmen in der besonderen Lage vom 19. Juni
2020 in der veränderten Fassung vom 30. Mai 2021 gilt für Veranstaltungen im
Bildungsbereich weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske (Art. 6d Absatz 3).
Eine Ausnahme gilt für «Situationen, in denen das Tragen einer Maske den Unterricht
wesentlich erschwert». Es sind dann während des Sprechens die bereitgestellten
Plexiglasvorrichtungen zu verwenden.

4. Massnahmen im Bereich der Bibliothek

Es gelten die sonstigen Abstand- und Hygieneregeln. Wer sich länger als 15 Minuten in der
Bibliothek aufhält, trägt sich zu Zwecken des Contact Tracing in eine Anwesenheitsliste ein.

Die Bibliothekstheke ist zum Schutz der Bibliothekarin und der die Bibliothek
konsultierenden Personen mit einer Plexiglasscheibe ausgestattet.

Seite 3 von 7                                                         Alte Schanfiggerstrasse 7, 7000 Chur
                                                          +41 81 254 99 99, rektorat@thchur.ch, thchur.ch
Die Benutzer und Benutzerinnen der Bibliothek sind gebeten, im oberen Teil der Bibliothek
zu arbeiten, damit die Bibliothekarin ohne Gesichtsmaske arbeiten kann.

Die Bibliothekarin sorgt für regelmässiges Lüften (mindestens einmal pro Stunde) der
Bibliothek sowie für regelmässiges Desinfizieren der Schaltflächen des Kopiergerätes.

Es ist keine Quarantäne für Medien vorgesehen. Jedoch sind vor Benutzung der Medien die
Hände zu desinfizieren oder gründlich zu reinigen.

5. Massnahmen im Bereich der Verpflegungsbereiche

Im Speisesaal ist den Anweisungen des Personals zu folgen. Es gelten die generellen
Abstandsregeln. Die Hände sind vor dem Essen zu desinfizieren.

Es erfolgt keine Selbstbedienung mit Speisen; es sind Fass-Strassen eingerichtet.
Bei Anwesenheit von mehr als 25 Personen wird eine zweite Fassstrasse eingerichtet.

Anmeldungen für Essensteilnahme erfolgen wie üblich bis 9 Uhr.

6. Massnahmen zum Ausschluss von Personen, die krank sind oder sich krank
fühlen bzw. die aus dem Ausland zurückkehren

Personen, die einzelne COVID-19-Symptome zeigen oder in Kontakt mit infizierten Personen
waren, dürfen an Präsenzveranstaltungen nicht teilnehmen und die Räumlichkeiten der
Theologischen Hochschule Chur und des Priesterseminars nicht betreten. Die Taskforce
dieser Institutionen ist umgehend zu kontaktieren: Prorektorin Eva-Maria Faber,
rektorat@thchur.ch; 081 254 99 99 oder 081 254 99 22; 079 385 35 20.

Bei Kontakt mit infizierten Personen gelten die Anweisungen des Contact Tracing Teams
oder allenfalls die Bestimmungen des BAG. Siehe auch die Empfehlung des BAG, während
10 Tagen nach der möglichen Ansteckung Kontakte möglichst zu vermeiden.

Bei Symptomen sind Angehörige der Theologischen Hochschule Chur und des
Priesterseminars gehalten, sich testen zu lassen. Bis zum Testergebnis begeben sich die
betreffenden Personen in Selbstquarantäne.

Bei negativem Testergebnis können die betreffenden Personen die Selbstquarantäne 24
Stunden nach Abklingen der Symptome beenden.

Im Falle eines positiven Testergebnisses entscheidet das Contact Tracing Team des
zuständigen Gesundheitsamtes über die nächsten Schritte für die infizierten Person sowie
über die Konsequenzen für Personen im Umfeld der infizierten Person. Die Taskforce der

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                                                        +41 81 254 99 99, rektorat@thchur.ch, thchur.ch
Theologischen Hochschule Chur und des Priesterseminars entscheidet zusammen mit den
hiesigen kantonalen Behörden (Gesundheitsamt) über die nächsten Schritte für die
Institution.

Falls Symptome neu auftreten, während Personen sich schon in den Gebäuden der
Theologischen Hochschule Chur und des Priesterseminars befinden, ist umgehend die
Taskforce zu kontaktieren. Es sollte vor Ort ein Test durchgeführt werden (Kantonsspital
Graubünden). Bis zum Erhalt des Ergebnisses kann die Person in den Gebäulichkeiten von
Hochschule und Priesterseminar in Quarantäne gehen. Personen, welche sich in der Nähe
der erkrankten Person befunden haben, müssen sich ebenfalls in Selbstquarantäne
begeben.

Bei Rückkehr von Aufenthalten aus dem Ausland gelten die vom BAG festgelegten
Quarantänebestimmungen.

7. Contact Tracing

Das Contact-Tracing ist für Angehörige der Theologischen Hochschule Chur und des
Priesterseminars möglich.

Die an den Lehrveranstaltungen Teilnehmenden sind namentlich sowie mit Kontaktdaten
bekannt. Die Lehrpersonen überprüfen ausschliesslich zu Zwecken des Contact Tracing für
jede einzelne Lektion die Anwesenheit der Studierenden.

Für Sitzungen oder andere Veranstaltungen werden die Teilnehmenden entweder im
Sitzungsprotokoll festgehalten oder separat auf einer Liste geführt.

Für externe Personen ist ein Betreten des Hauses nur nach Anmeldung im Sekretariat am
Haupteingang zulässig. Das Sekretariat führt eine Liste über externe Personen, die sich für
Dienstleistungen oder zu anderen Zwecken im Haus aufgehalten haben.

8. Maskenpflicht für Dienstleister

Personen, die im Haus Dienstleistungen vornehmen, haben sich, wenn dies kompatibel ist
mit anderen Rechtsvorschriften, an die Maskenpflicht zu halten. Wenn dies aus
übergeordneten rechtlichen Vorgaben nicht durchsetzbar ist, ist im Vorhinein abzuklären,
wie der Bereich, in dem sie arbeiten, kenntlich gemacht wird, damit es keine
Überschneidungen mit Studierenden, Lehrenden oder Personal gibt.

9. Massnahmen zur Information

Seite 5 von 7                                                        Alte Schanfiggerstrasse 7, 7000 Chur
                                                         +41 81 254 99 99, rektorat@thchur.ch, thchur.ch
Beim Eingang, in Aufenthalts- und Pausenräumen sind die Informationsmaterialien des
Bundes betreffend Distanz- und Hygieneregeln gut sichtbar angebracht.

Die Angestellten werden regelmässig über die Massnahmen im Zusammenhang mit dem
Schutzkonzept informiert. Sie sind befugt, Angehörige der Theologischen Hochschule Chur
und des Priesterseminars auf das Einhalten der Schutzmassnahmen anzusprechen.

10. Weiteres

Für An-/Abreise zu Hochschule und Seminar gelten die vom BAG erlassenen Abstands- und
Hygieneregeln.

Allen Angehörigen von Hochschule und Seminar wird empfohlen, die SwissCovidApp
herunterzuladen und so das Contact Tracing zu erleichtern.

Der Kanton Graubünden hat als Anlaufstelle für Hilfe in Notsituationen im Zusammenhang
mit der ausserordentlichen Situation der Pandemie Covid-19 eine Helpline eingerichtet. In
einem unterstützenden Gespräch werden hilfesuchende Personen von Fachpersonen
beraten.
https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/djsg/ga/coronavirus/info/sos/Seiten/sos.
aspx.

16. Juni 2021 / Prorektorin Eva-Maria Faber, Regens Martin Rohrer
** Kurzfristige Anpassungen möglich **

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                                                        +41 81 254 99 99, rektorat@thchur.ch, thchur.ch
Verhaltensregeln

Sämtliche Angehörige der Theologischen Hochschule Chur und des Priesterseminars sind
gehalten
   • sich regelmässig und sorgfältig die Hände zu reinigen, insbesondere vor der
       Verwendung von Gegenständen und Geräten, die auch von anderen Personen
       benutzt werden;
   • generell den Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten und auf körperlichen
       Kontakt bei Begrüssungen zu verzichten;
   • die von der Institution vorgesehenen Schutzmassnahmen (Personenbeschränkungen
       an verschiedenen Orten, markierte Abstände) einzuhalten;
   • Sorge zu tragen, dass die verwendeten Räume regelmässig gelüftet werden;
   • keine Getränke und kein Essen untereinander zu teilen.

Das Tragen von Schutzmasken ist in allen Räumlichkeiten der Theologischen Hochschule
Chur und des Priesterseminars obligatorisch. Dies gilt weiterhin auch für geimpfte Personen.

Ausgenommen sind:
   • Essenszeiten im Speisesaal (sitzend während dem Essen)
   • Kurzzeitiger Konsum von Speisen und Getränken (an einem Ort, nicht in Bewegung).

Besprechungen finden nicht in Büros oder Wohnungen statt.

Im Speisesaal ist den Anweisungen des Personals zu folgen. Es gelten dieselben
Abstandsregeln; die Hände sind vor dem Essen zu desinfizieren. Es erfolgt keine
Selbstbedienung mit Speisen; es sind Fass-Strassen eingerichtet.

Personen, die COVID-19-Symptome zeigen oder im Kontakt mit infizierten Personen waren,
sind von Präsenzveranstaltungen ausgeschlossen. Die diesbezüglichen Bestimmungen unter
Schutzkonzept 5. sind einzuhalten und im Zweifelsfall restriktiv auszulegen. Die Taskforce ist
umgehend zu kontaktieren: 081 254 99 99 / 081 254 99 22 / 079 385 35 20 /
rektorat@thchur.ch.

Die Angestellten sind befugt, die im Haus anwesenden Personen auf das Einhalten der
Schutzmassnahmen anzusprechen.

Alle Angehörige unserer Institution sind gehalten, die Schutzmassnahmen einzuhalten: Es
geht um Ihr eigenes Wohl, die Gesundheit von Studierenden, Lehrpersonen, Angestellte!
Missachtung des Schutzkonzeptes wird nicht toleriert und zieht Konsequenzen nach sich.

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                                                           +41 81 254 99 99, rektorat@thchur.ch, thchur.ch
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