SCHUTZKONZEPT COVID-19 - Schilthorn

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SCHUTZKONZEPT COVID-19 - Schilthorn
SCHUTZKONZEPT COVID-19

 Beschlüsse Bundesrat vom Freitag 17. Dezember 2021

Version 19, ab 20. Dezember 2021

COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG    1
SCHUTZKONZEPT COVID-19 - Schilthorn
GRUNDREGELN

GESETZLICHE GRUNDLAGEN
Dieses Schutzkonzept basiert auf den Grundlagen der COVID-19-Verordnung besondere Lage
(818.101.26). Im Weiteren gilt die kantonale Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der
Covid-19-Epidemie in Bar- und Clubbetrieben sowie in Diskotheken und Tanzlokalen sowie in
Restaurantbetrieben, dem Arbeitsgesetz (SR 822.11) und dessen Verordnungen.

Das vorliegende Schutzkonzept der Schilthornbahn AG basiert auf folgenden fünf
Branchenschutzkonzepten:

• öV (Die Systemführerinnen öV SBB für Schiene / PostAuto für Strasse, Schifffahrt und Seilbahnen geben
  Empfehlungen für eine koordinierte Umsetzung im öV und legen Eckwerte fest)
• touristischer Verkehr, Skigebiete (Seilbahnen Schweiz SBS)
• Restaurants, Takeaway (Gastrosuisse)
• Hotels (Hotelleriesuisse)
• Shops (Sportfachhandel)
Mit den Anpassungen der COVID-19-Verordnung per 20. Dezember 2021 wurden vom Bundesrat
weitere Massnahmen beschlossen.

Weitere generelle Bemerkungen zum Schutzkonzept

Die Eckwerte dieses Schutzkonzeptes basieren auf folgenden Überlegungen:
• Die epidemiologischen/gesundheitlichen Vorgaben des Bundesrats                       und    der   Berner
   Kantonsregierung sind Basis des vorliegenden Schutzkonzepts.

• Dieses Schutzkonzept V19 unterstützt die Schilthornbahn bei der betrieblichen Umsetzung der
  Empfehlungen des Bundesrats sowie der Kantonsregierung und löst per Montag 20. Dezember
  2021 die Version V18 ab. Das Schutzkonzept wird immer dann angepasst, wenn die Strategie
  des Bundesrates oder der Kantonsregierung dies erfordert oder sich durch Gesetzes- oder
  Verordnungsänderungen ein Optimierungs- bzw. Anpassungsbedarf ergibt.

• Die Regeln/Empfehlungen gelten über die gesamte Reisekette der Schilthornbahn inkl.
  Parkplatz, Stationen, Bergbahnen, Hotels, Restaurants, Takeaways und Shops.

• An den Billettschaltern Stechelberg und Mürren sowie im Top Shop Piz Gloria können
  Hygienemasken für CHF 1.- gekauft werden. Zertifizierte Halsschläuche mit integriertem Filter
  können in unseren Shops in Mürren und auf dem Schilthorn gekauft werden.
  Die Schilthornbahn AG gibt den Gästen, welche ein Ticket auf das Schilthorn oder Allmendhubel
  lösen, gratis Hygienemasken ab.

• In den Hotels und Restaurants ist der Zutritt zum Innenbereich für Personen ab 16 Jahren nur mit
  einem gültigen COVID-Zertifikat 2G (geimpft, genesen) gültig. Im Gegenzug kann in Restaurants
  im Innenbereich auf Schutzmassnahmen wie Gästedatenerfassung, Abstand und Trennwände
  verzichtet werden!

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• In allen öffentlich zugänglichen Räumen wie Stationen, in den Kabinen der Luftseilbahn, der
  Standseilbahn Mürren – Allmendhubel sowie in allen Takeaways, Hotels und Shops der
  Schilthornbahn gilt die Maskenpflicht für Gäste ab 12 Jahren und für Mitarbeitende.

• Die Maskenpflicht gilt zudem für alle Sitzungen sowie in Mehrpersonenbüros.

• Die Schilthornbahnen übernehmen keine polizeilichen Aufgaben. Gäste, welche keinen Mund-
  Nasen-Schutz tragen, werden aber unmissverständlich aufgefordert, einen Mund-Nasen-Schutz
  anzuziehen. Die Schilthornbahn AG transportiert keine Gäste, welche sich der Maskenpflicht
  widersetzen und verweist diese aus ihren Lokalitäten! Notfalls wird die Bahn gestoppt und zurück
  in die Station gefahren, um Gäste (Maskenverweigerer) auszuladen!

• Gäste mit Maskendispens können bei uns keine Skipässe kaufen.

• Im Ausflugsverkehr akzeptieren wir die Maskendispens, verkaufen Tickets bis Schilthorn und
  Allmendhubel und transportieren die Gäste auch. Voraussetzung ist, dass die Maskendispens
  vorgewiesen wird.

• Transportanlagen mit nur Stehplätzen in geschlossenen Fahrzeugen (Luftseilbahnen) dürfen
  gemäss Basis-Schutzkonzept Seilbahnen Schweiz nur zu 70% ihrer Kapazität besetzt werden.
  Auf den beiden öV-Strecken begrenzt die Schilthornbahn die Ausnutzung der Kapazität freiwillig
  auf 70%!

   Luftseilbahn Stechelberg – Gimmelwald         Kapazität   100+1 Personen    öV  70 Gäste
   Luftseilbahn Gimmelwald – Mürren              Kapazität   100+1 Personen    öV  70 Gäste
   Transportseilbahn Stechelberg – Mürren        Kapazität    50+1 Personen         35 Gäste
   Luftseilbahn Mürren – Birg                    Kapazität    75+1 Personen         55 Gäste
   Luftseilbahn Birg – Schilthorn                Kapazität   100+1 Personen         70 Gäste

• Die Schilthornbahn strebt an, Warteschlangen möglichst vermeiden zu können. Aus diesem
  Grund fahren wir jeweils von 08.25h bis 17.25h auf allen Sektionen ausserhalb des Fahrplans
  konsequent durch (Zwischenfahrten)!

• Die Verweildauer/Fahrzeit in unseren Seilbahnen ist gegenüber dem öV und anderem
  touristischen Verkehr (z.B. Schifffahrt) viel kürzer und beträgt deutlich unter 10 Minuten.

• Gäste werden vor und während ihrer gesamten Reise (Transportkette) auf die geltenden
  Vorgaben hingewiesen (Gästeinformation, Bildschirme, Durchsagen, Piktogramme, etc.).

• Das Personal kennt diese Vorgaben und weiss, welche spezifischen Schutzmassnahmen bei der
  Ausübung ihrer Tätigkeiten berücksichtigt und eingehalten werden müssen.

• Die Gäste werden auf der Website www.schilthorn.ch sowie auf den Social Media Plattformen
  der Unternehmung auf die Empfehlungen dieses Schutzkonzeptes hingewiesen.

• Sämtliche Unternehmen des öffentlichen Verkehrs verpflichten sich zur Einhaltung der
  Vorgaben des Bundes. Dazu definieren die Transportunternehmen basierend auf ihren
  spezifischen Gegebenheiten interne Konzepte zum Schutz der Mitarbeitenden.

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• Home-Office: ab dem 20. Dezember 2021 gilt grundsätzlich die Home-Office-Pflicht. Bei der
  Schilthornbahn kann diese nur in wenigen Funktionen umgesetzt werden.

• Repetitive Firmen-PCR-Test: die wöchentliche Teilnahme an den Pool-Speicheltests ist für alle
  Mitarbeitenden obligatorisch.

• Firmen-Impfung: die Schilthornbahn AG hat allen Mitarbeitenden ermöglicht, sich impfen zu
  lassen. Die Impftermine wurden am 14. Mai und 15. Juni 2021 durchgeführt. Im Januar 2022 wird
  allen Mitarbeitenden eine Booster-Impfung in Mürren angeboten. Aktuell sind 85% der
  Mitarbeitenden der Schilthornbahn geimpft!

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1.    HÄNDEHYGIENE

Für Mitarbeitende gilt:
• Alle Mitarbeitenden der Schilthornbahn werden aktiv aufgefordert, sich regelmässig die Hände zu waschen. Falls dies nicht möglich ist, steht
  ihnen Desinfektionsmittel zur Verfügung.
• Die Hygiene-Regeln BAG werden intern aktiv über die App „Beekeeper“ (Kommunikations-App) sowie mit Plakaten und Flyern kommuniziert.
• In allen Dienstgebäuden der Schilthornbahn besteht die Möglichkeit zum Händewaschen sowie zur Händedesinfektion.

Für die Kunden gilt:
• Gäste haben die Möglichkeit, sich in den WC-Anlagen der Stationen Stechelberg, Gimmelwald, Mürren, Birg, Schilthorn, Allmendhubelbahn Tal
  und Allmendhubel resp. SB Winteregg, Gimmeln, Bergstation Obere Hübel die Hände entsprechend der Vorgaben zu waschen.
• Desinfektionsmittel ist in allen Fahrzeugen/Kabinen vorhanden.
• Auf den Perrons und/oder in den Wartehallen der Stationen Stechelberg, Gimmelwald, Mürren, Birg, Schilthorn und Allmendhubelbahn werden
  Desinfektionsmittelspender aufgestellt.
• Bei Ein- und Ausgängen zu Restaurants, Takeaways, Hotels und Souvenirshops sind gut sichtbar Dispenser mit Desinfektionsmittel aufgestellt.
• Gäste werden aufgefordert ihren Kauf nach Möglichkeit bargeldlos zu bezahlen.

      Vorgaben                                                       Umsetzungsstandard
1.1   Mitarbeitende waschen sich Hände mit Wasser und Seife          Waschgelegenheit mit Wasser und Seife sind in den Stationen vorhanden
      - bei der Ankunft am Arbeitsplatz                              (WC-Anlagen). Fehlt diese, steht Händedesinfektionsmittel zur Verfügung.
      - vor und nach jeder Pause
      - nach jedem WC-Besuch

1.2   Mitarbeitenden stehen Händedesinfektionsmittel zur             In allen Kabinen und Stationen, in allen Hotels, Restaurants, Takeaway und
      Verfügung.                                                     Shops sowie in allen Büros.

1.3   Aktive Kommunikation der Verhaltensregeln                      Die Hygiene- und Verhaltensregeln BAG werden aktiv an allen gut
                                                                     einsehbaren Orten kommuniziert.

1.4   Hände waschen vor speziellen Arbeiten Gastronomie              Vor folgenden Arbeiten sind die Hände immer zu waschen oder zu
                                                                     desinfizieren: Tische eindecken, Servietten falten und Besteck polieren.

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1.5   Hände waschen nach dem Tische abräumen                         Nach dem Abräumen der Tische waschen oder desinfizieren die
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1.6   Gegenstände der Gäste dürfen nicht angefasst werden.           Billette nur visuell kontrollieren. Persönliche Gegenstände der Gäste (z.B.
                                                                     Ausweise, Jacken, Taschen) nicht berühren.

1.7   Türen offen lassen                                             Türen nach Möglichkeit offen lassen, um Anfassen vermeiden zu können.

1.8   Einweghandtücher in Küchen und Werkstätten                     In Küchen und Werkstätten stehen Einweghandtücher sowie Seife zur
                                                                     Verfügung.

1.9   Mund-Nasen-Schutz                                              • Alle Mitarbeitenden mit Gästekontakt tragen in Innenräumen einen
                                                                       Mund-Nasen-Schutz. Dies gilt auch für Mitarbeitende in Restaurants!
                                                                     • Kabinenführer tragen immer Mund-Nasen-Schutz.
                                                                     • Hotel- und Gastromitarbeitende tragen immer Mund-Nasen-Schutz.
                                                                     • Shopmitarbeitende tragen immer einen Mund-Nasen-Schutz.
                                                                     • In Büros mit mehreren Mitarbeitenden gilt die Maskenpflicht.

Alle Gäste der Schilthornbahn haben zahlreiche Möglichkeiten, sich die Hände zu reinigen:
      Vorgaben                                                          Umsetzungsstandard
1.11 Gäste reinigen sich bei der Ankunft in die Stationen mit Wasser    Waschgelegenheit mit Wasser/Seife ist vorhanden (WC-Anlagen
      und Seife.                                                        Stechelberg, Gimmelwald, Mürren, Birg, Schilthorn, Allmendhubel Tal,
                                                                        Allmendhubel resp. SB Winteregg, Gimmeln, Bergstation Obere Hübel).
                                                                        Fehlt diese stehen Desinfektionsmittel zur Verfügung.
                                                                        ➢ Gäste werden vor dem Einsteigen in die Kabine und Standseilbahn
                                                                            orientiert.
                                                                        ➢ Auf den Perrons oder in Hallen der Stationen Stechelberg,
                                                                            Gimmelwald, Mürren, Birg, Schilthorn und Allmendhubelbahn sind
                                                                            Desinfektionsmittelspender aufgestellt.

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1.12   Desinfektionsmittel in allen Fahrzeugen (Kabinen,           Desinfektionsmittel in allen Kabinen und Standseilbahnwagen ist
       Standseilbahnwagen)                                         verfügbar.

1.13   Anfassen von Oberfläche und Gegenständen ist möglichst zu   Kontaktloses Bezahlen ist zu bevorzugen (Kreditkarten).
       vermeiden.                                                  ➢ Gäste werden bei jedem Billettschalter, in Restaurants, Takeaways und
                                                                      Souvenir Shops orientiert.

1.14   Türen offen lassen                                          Türen im Gästebereich nach Möglichkeit offen lassen, um Anfassen
                                                                   vermeiden zu können. Abends bei Betriebsschluss sind diese Türen wieder
                                                                   zu schliessen (Brandschutztüren).

1.15   Besteck wird nur abgepackt abgegeben                        Das Besteck ist in allen Gastronomiebetrieben der Schilthornbahn in
                                                                   Bestecktaschen verpackt (auch wenn der Tisch gedeckt ist).

1.16   Gäste vor Kleideranprobe Hände desinfizieren                Gäste vor dem Anprobieren von Textilien oder Caps, Mützen usw. bitten
                                                                   und anbieten, die Hände zu desinfizieren.

1.18   Aktive Kommunikation der Verhaltensregeln                   Die Hygiene- und Verhaltensregeln BAG werden aktiv an allen gut
                                                                   einsehbaren Orten kommuniziert.
                                                                   ➢ an allen Stationen, in allen Kabinen und Standseilbahnwagen, bei allen
                                                                       Billettschaltern, bei den Eingängen zu Restaurants, Takeaways und
                                                                       Souvenir Shops
                                                                   ➢ Beschallung der Stationen Stechelberg und Mürren

1.19   Dyson-Handtrockner in WC-Anlagen                            In den WC-Anlagen der Schilthorn stehen Dyson-Handhandtrockner zur
                                                                   Verfügung. Deshalb wird in diesen WC-Anlagen auf Einweghandtücher
                                                                   verzichtet.

1.20 Tickets online kaufen                                         Gäste haben die Möglichkeit, Tickets online (Kontaktlos) zu kaufen und
                                                                   aufs Handy oder den vorhandenen Swiss Pass zu laden. www.schilthorn.ch

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1.21   Betriebseigene Rollwagen für Transporte verwenden                Für den Transport von Gepäck oder Gütern bietet die Schilthornbahn
                                                                        eigene Rollwagen an. Griffe werden regelmässig gereinigt und desinfiziert.
                                                                        Diese Rollwagen werden während den Hauptbetriebszeiten (08 – 17h) mit
                                                                        der Transportseilbahn (Stechelberg – Mürren oder umgekehrt)
                                                                        transportiert.

2.     COVID-ZERTIFIKAT
In den Hotels und Restaurants ist der Zutritt zum Innenbereich für Personen ab 16 Jahren nur mit einem gültigen COVID-Zertifikat 2G (geimpft,
genesen) gestattet. Die Konsumation muss sitzend erfolgen. Im Gegenzug können in diesen Restaurants im Innenbereich die Schutzmassnahmen wie
Gästedatenerfassung, Abstand und Trennwände aufgehoben werden! In Aussenbereichen/Terrassen von Restaurants gilt keine Zertifikatspflicht.

Die Maskenpflicht in Aussenbereichen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben ist aufgehoben. Als Aussenbereiche gelten:
_ sämtliche Orte, die mindestens zweiseitig grossflächige Öffnungen aufweisen (z.B. Hallen-+Ladenpassagen)
_ sämtliche Perrons (unterirdisch, ebenerdig) und Haltestellen inkl. zugehöriger Unter- /Überführungen
_ Offene Bereiche von Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs (z.B. Sesselbahnen).

Gäste, die sich im Aussenbereich aufhalten, tragen eine Maske, wenn sie den Innenbereich aufsuchen (bspw. Theke, Buffet, WC-Anlagen, …).

In allen Stationen, in den Kabinen der Luftseilbahn, der Standseilbahn Mürren – Allmendhubel sowie in allen Takeaways, Hotels und Shops der
Schilthornbahn gilt die Maskenpflicht für Gäste ab 12 Jahren und für Mitarbeitende. Die Maskenpflicht gilt zudem für alle Sitzungen sowie in
Mehrpersonenbüros.

       Vorgaben                                                        Umsetzungsstandard
2.1    Kontrolle COVID-Zertifikat                                      Die Kontrolle der COVID-Zertifikate 2G (geimpft, genesen) in den Hotels
                                                                       und Restaurants der Schilthornbahn erfolgt folgendermassen:
                                                                       • Piz Gloria: unten an der breiten Zugangstreppe Etage 0.
                                                                       • Bistro Birg: am Tisch, vor der Bestellungsaufnahme.
                                                                       • Alpenruh: am Tisch, vor der Bestellungsaufnahme.
                                                                       • Blumental: am Tisch, vor der Bestellungsaufnahm.
                                                                       • Skyline Shop & Bar Mürren: an der Theke, vor der
                                                                          Bestellungsaufnahme.

COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG                                             8
In den Hotels Alpenruh und Blumental erfolgt die Zertifikatskontrolle beim
                                                      Check-In an der Reception.

                                                      Die Kontrolle des Covid-Zertifikats erfolgt mittels «COVID Certificate
                                                      Check»-App. Der Restaurationsbetrieb stellt sicher, dass wartende Gäste
                                                      den Mindestabstand einhalten könne, wenn ihr Zertifikat noch nicht
                                                      kontrolliert wurde (Wartebereich).

2.2   Kontrolle Personalausweis                       Die Zertifikate sind nur mit einem Ausweis (ID, Pass, Fahrausweis) gültig.
                                                      Die Person, die das Covid-Zertifikat prüft, gleicht anhand des
                                                      Identitätsnachweises (mit Foto) Name und Geburtsdatum mit den
                                                      Informationen auf dem Covid-Zertifikat ab

2.3   Keine Zertifikatspflicht unter 16 Jahren        Personen unter 16 Jahren müssen kein Covid-Zertifikat vorweisen.

2.4   COVID-Zertifikat Stammgäste und Mitarbeitende   Auch Stammgäste und Mitarbeitende der Schilthornbahn müssen bei
                                                      jedem Besuch mit der COVID Check App kontrolliert werden.

2.5   Keine Datenaufbewahrung COVID-Zertifikat        Daten aus der Zertifikats-Kontrolle dürfen nur aufbewahrt werden, wenn
                                                      dies zur Sicherstellung der Zugangskontrolle erforderlich ist. In diesem
                                                      Fall müssen die Daten spätestens nach 12 Stunden vernichtet werden. Die
                                                      Daten dürfen zu keinem anderen Zweck aufbewahrt oder verwendet
                                                      werden.

2.6   Keine Zertifikatspflicht für Mitarbeitende      • Mitarbeitende müssen aktuell nicht über ein Covid-Zertifikat verfügen.
                                                      • Arbeitgeber dürfen Mitarbeitende nach dem Zertifikat fragen, wenn es
                                                        der Festlegung angemessener Schutzmassnahmen dient. Z.B. können
                                                        Mitarbeitende mit einem Zertifikat von der Maskenpflicht befreit
                                                        werden. Die Mitarbeitenden sind vorher anzuhören.
                                                      • Die Anwendung des Zertifikats für Mitarbeitende muss schriftlich im
                                                        Anhang       des      Schutzkonzeptes        festgehalten      werden.

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• Will der Arbeitgeber eine Zertifikatspflicht für alle Mitarbeitenden
                                                        einführen, muss der Betrieb regelmässige (wöchentliche) für
                                                        Mitarbeitende kostenlose Tests anbieten.
                                                      • Es darf zu keiner Diskriminierung zwischen geimpften, genesenen
                                                        sowie ungeimpften Mitarbeitenden kommen.

2.7   Takeaway                                        Gäste, die nicht vor Ort konsumieren (Take-Away), müssen kein Zertifikat
                                                      vorweisen. Für sie gilt eine Maskenpflicht im Innenbereich und die
                                                      Einhaltung des Abstandes.

2.8   Mitarbeiterverpflegung ohne COVID-Zertifikat    Mitarbeitende der Schilthornbahn (inkl. Gastronomie) ohne COVID-
                                                      Zertifikat 2G (geimpft, genesen) dürfen sich nicht im Innern von
                                                      Restaurants oder Speisesäälen von Hotels aufhalten und verpflegen.

                                                      Die Verpflegung ist in allen Aussenbereichen gestattet. Im Innern ist die
                                                      Verpflegung nur in folgenden, nicht öffentlich zugänglichen Räumen
                                                      möglich:
                                                      • Mürren: Personalraum Station EG, Abfahrt Richtung Gimmelwald
                                                      • Mürren: Personalwohnung Station 1. OG
                                                      • Birg: Personalraum Station Birg
                                                      • Birg: SOS-Station
                                                      • Schilthorn: Crystal Lounge
                                                      • Restaurant Allmendhubel: Lagerraum OG

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3.    DISTANZ HALTEN / MASKEN
Mitarbeitende und Gäste halten 1.5 m Abstand zueinander. Es gilt zudem Maskenpflicht gemäss den bundesrätlichen Vorschriften.

In den Stationen
      Vorgaben                                                       Umsetzungsstandard
3.1   Generelle Maskenpflicht                                        • In allen Stationen, in den Kabinen der Luftseilbahn, der Standseilbahn
                                                                       Mürren – Allmendhubel sowie in allen Restaurants, Takeaways, Hotels
                                                                       und Shops der Schilthornbahn gilt die Maskenpflicht für Gäste ab 12
                                                                       Jahren und für Mitarbeitende.
                                                                     • Die Maskenpflicht in Aussenbereichen von öffentlich zugänglichen
                                                                       Einrichtungen und Betrieben ist aufgehoben. Als Aussenbereiche gelten
                                                                        sämtliche Orte, die mindestens zweiseitig grossflächige Öffnungen
                                                                        aufweisen (z.B. Hallen- + Ladenpassagen) sowie sämtliche offenen
                                                                        Perrons und Haltestellen inkl. zugehöriger Unter-/Überführungen
                                                                     • Das Tragen einer Gesichtsmaske ändert nichts an den übrigen
                                                                       vorgesehenen Schutzmassnahmen. Namentlich ist der erforderliche
                                                                       Abstand auch beim Tragen einer Maske möglichst einzuhalten.

                                                                     Personen, die sich trotz Hinweis und Ermahnungen nicht an die
                                                                     Maskentragpflicht halten, sind wegzuweisen.

3.2   Gäste im Aussenbereich                                         Gäste, die sich im Aussenbereich aufhalten, tragen eine Maske, wenn sie den
                                                                     Innenbereich aufsuchen (bspw. Theke, Buffet, WC-Anlagen, …).

3.3   Kauf von Hygienemasken oder zertifizierten Halsschläuchen      An den Billettschaltern Stechelberg und Mürren sowie im Top Shop Piz
                                                                     Gloria können Hygienemasken für CHF 1.- gekauft werden. Zertifizierte
                                                                     Halsschläuche mit integriertem Filter werden als gleichwertig akzeptiert
                                                                     und können in unseren Shops in Mürren und auf dem Schilthorn gekauft
                                                                     werden. Die Schilthornbahn AG gibt den Gästen, welche ein Ticket auf das
                                                                     Schilthorn oder Allmendhubel lösen, gratis Hygienemasken ab.

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3.4   Zonen sind generell klar markiert                           Bewegungs-, Warte- und Kassenzonen sind voneinander zu trennen.
                                                                  Zonen sind durch Gitterabsperrungen zu trennen oder durch
                                                                  Bodenmarkierungen (rot/weiss) oder Gästelenkungen (Spannbänder)
                                                                  eindeutig markiert.

3.5   Distanz von 1.5 m zwischen den Gästen ist gewährleistet.    Der erforderliche von Abstand 1.5 m nach vorne und nach hinten ist
                                                                  einzuhalten! Zwischen Gästen in Warteschlangen und im Zustiegsbereich
                                                                  zu den Bahnen und vor Billettschaltern ist der Abstand durch rot/weisse
                                                                  Bodenmarkierungen sichergestellt.

                                                                  1.5 m Distanz in WC-Anlagen sicherstellen
                                                                  ➢ jedes 2. Pissoir und Lavabo wird abgedeckt resp. mit schöner
                                                                     Dekoration versehen.

3.6   Warteräume werden nach Aussen an die frische Luft verlegt   Die Schilthornbahn verlegt nach Möglichkeit die Warteschlangen nach
                                                                  Aussen in die frische Luft und vermeidet Menschenansammlungen in
                                                                  Innenräumen!

                                                                  Das trichterförmige Warten ist dabei zu verhindern. Wo immer möglich
                                                                  erfolgt eine Anpassung resp. Erweiterung der Wartezonen an der frischen
                                                                  Luft mittels geeigneter und abgesperrter Warteschlaufen (z.B. Stechelberg
                                                                  und Mürren)

3.7   Gästelenker kontrollieren Einhaltung der Abstände und der   Die Schilthornbahn setzt bei Bedarf in den Stationen Stechelberg und
      Maskenpflicht (nur Wintersaison oder bei Grossansturm)      Mürren eigene Mitarbeitende als Gästelenker ein. Diese Gästelenker
                                                                  kontrollieren die Einhaltung der Abstände sowie die Einhaltung der
                                                                  Maskenpflicht. Die Gästelenker intervenieren bei Bedarf und setzen die
                                                                  Einhaltung dieser Regeln durch.

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3.9    Personalräume gemäss 2.8                       Personalräume in den Stationen Stechelberg, Mürren (Sektion 2), und Birg
                                                      müssen sauber gehalten werden. Jeder Benutzer reinigt den
                                                      Personalraum bei Verlassen.

3.10   Schlafraum / Wohnung Station Mürren            Der frei benutzbare Schlafraum (Wohnung Mürren) muss sauber gehalten
                                                      werden. Jeder Benutzer reinigt den Schlafraum (Wohnung) bei Verlassen.
                                                      Einmal wöchentlich erfolgt Reining durch Reinigung RM.

Auf der Reise (Luftseilbahnen, Standseilbahn)
      Vorgaben                                        Umsetzungsstandard
3.16 Maskenpflicht                                    • In allen Stationen, in den Kabinen der Luftseilbahn, der Standseilbahn
                                                        Mürren – Allmendhubel sowie in allen Restaurants, Takeaways, Hotels
                                                        und Shops der Schilthornbahn gilt die Maskenpflicht für Gäste ab 12
                                                        Jahren und für Mitarbeitende.
                                                      • Die Versorgung mit Mund-Nasen-Schutz obliegt den Gästen in
                                                        Eigenverantwortung. An Billettschaltern Stechelberg + Mürren sowie
                                                        Top Shop Piz Gloria können Hygienemasken CHF 1.- gekauft werden.
                                                      • Zertifizierte Halsschläuche, welche als gleichwertig anerkannt werden,
                                                        können in den Shops in Mürren und Schilthorn gekauft werden.
                                                      • Gäste, welche ein Ticket nach Schilthorn oder Allmendhubel kaufen,
                                                        erhalten gratis eine Hygienemaske!

3.17   Gäste mit Maskendispens                        Gäste mit Maskendispens können bei uns keine Skipässe kaufen. Im
                                                      Ausflugsverkehr akzeptieren wir die Maskendispens, verkaufen Tickets bis
                                                      Schilthorn und Allmendhubel und transportieren die Gäste auch.
                                                      Voraussetzung ist, dass die Maskendispens vorgeweisen wird.

3.18   Definition Mund-Nasen-Schutz                   Als Mund-Nasen-Schutz akzeptieren wir medizinische Hygienemasken,
                                                      zertifizierte Halsschläuche mit und ohne Filter. Wir akzeptieren auch
                                                      Atemschutzmasken sowie Textilmasken, welche eine ausreichende
                                                      schützende Wirkung erzielen. Nicht erlaubt sind blosse Schals oder

COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG                         13
Bandanas (unten offen). Gesichtsvisiere sind nicht erlaubt!

3.19   Zwischenfahrten Schilthornbahn                            Die   Schilthornbahn    hält   grundsätzlich   den    Fahrplan    ein
                                                                 (Halbstundentakt). Es werden aber konsequent Zwischenfahrten
                                                                 durchgeführt, um die Einhaltung des Mindestabstands in den Stationen
                                                                 zu unterstützen. Zwischen 08.25 - 16.55h konsequent im 15-Minuten-
                                                                 Takt gefahren.

3.20   Haltestellen/Stationen und Wartebereiche                  Die Verordnung des Bundes vom 28.10.2020 legt explizit fest, dass
                                                                 Menschenansammlungen an Haltestellen und in Wartebereichen des
                                                                 öffentlichen Verkehrs akzeptiert sind.

3.21   Keine Kapazitätsbegrenzungen für Seilbahnen im öV         Das Basis-Schutzkonzept von Seilbahnen Schweiz legt im Sinne einer
       Kapazitätsbegrenzungen geschlossene Fahrzeuge Tourismus   Selbstbeschränkung eine Reduktion der Beladung nach Anlagentyp fest.

                                                                 Transportanlagen mit nur Stehplätzen in geschlossenen Fahrzeugen
                                                                 (Luftseilbahnen) dürfen nur zu 70% ihrer Kapazität besetzt werden. Auf
                                                                 den beiden öV-Strecken begrenzt die Schilthornbahn die Ausnutzung der
                                                                 Kapazität freiwillig auf 70%!

                                                                  Luftseilbahn Stechelberg – Gimmelwald = Kapazität 100+1 Personen
                                                                                      öV  70 Gäste
                                                                  Luftseilbahn Gimmelwald – Mürren = Kapazität 100+1 Personen
                                                                                      öV  70 Gäste
                                                                  Transportseilbahn Stechelberg – Mürren = Kapazität 50+1 Personen
                                                                                              35 Gäste
                                                                  Luftseilbahn Mürren – Birg = Kapazität 75+1 Personen
                                                                                              55 Gäste
                                                                  Luftseilbahn Birg – Schilthorn = Kapazität 100+1 Personen
                                                                                              70 Gäste

COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG                                   14
3.22   Fahrzeugseitige Massnahmen                     Fahrzeugseitige Massnahmen zum Schutz der Gäste sowie der
                                                      Mitarbeitenden werden eingesetzt:
                                                      ➢ automatische Türöffnung bei sämtlichen Fahrzeugen.
                                                      ➢ Schutz des Kabinenführers im Führerstand durch Plexiglasscheiben.

3.23   Lüften von geschlossen Fahrzeugen              Luftseilbahnkabinen und Standseilbahnwagen werden anhaltend gelüftet:
                                                      • In den Luftseilbahnkabinen werden alle 4 Fenster (Oberlichter) sowie 3
                                                         Dachluken immer offen gehalten. Einzig die Dachluke oberhalb des
                                                         Kabinenführers darf geschlossen bleiben (Vermeidung von dauerndem
                                                         Durchzug am Arbeitsplatz).
                                                      • Die Standseilbahnwagen werden immer in den Stationen anhaltend
                                                         durchgelüftet. Während der kurzen 3-minütigen Fahrt sind die
                                                         automatischen Türen geschlossen.

3.24   Verteilung der Gäste in den Kabinen            In der Eigenverantwortung der Gäste liegt die gute Verteilung in den
                                                      Kabinen und Standseilbahnwagen. Da wo Begleitpersonal vorhanden ist,
                                                      kann dieses mit Hinweisen auf freie Plätze unterstützen. Hinweise auf freie
                                                      Zonen erfolgen durch persönliche Durchsagen des Kabinenführers.

3.25   Bergung aus einer Seilbahn                     Seilretter und Bodenmannschaft tragen während einer Bergung immer
                                                      einen Mund-Nasen-Schutz.

3.26   Hinweise Abstand halten                        Gäste werden vor und während ihrer gesamten Reise (Transportkette) auf
                                                      die geltenden Vorgaben hingewiesen (Gästeinformation, Bildschirme,
                                                      Durchsagen, Piktogramme, etc.). Hinweisschilder/Informationen auf
                                                      Plakaten A1 und A3 für Umsetzung des «social distancing» gemäss
                                                      Empfehlung/Kommunikation BAG in Stationen (So schützen wir uns).

3.27   Swiss Covid App                                Die Schilthornbahn weist an geeigneten Standorten auf die Swiss Covid
                                                      App und empfiehlt diese zur Anwendung.

COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG                         15
In den Hotel-Restaurants Alpenruh und Blumental
In Gastronomiebetrieben Piz Gloria, Bistro Birg und Allmendhubel
       Vorgaben                                                    Umsetzungsstandard
3.31   Zertifikatspflicht / Maskenpflicht                          In den Hotels und Restaurants ist der Zutritt zum Innenbereich für
                                                                   Personen ab 16 Jahren nur mit einem gültigen COVID-Zertifikat 2G
                                                                   (geimpft, genesen) gültig. Die Konsumation darf nur sitzend erfolgen!
                                                                   Im Gegenzug können in diesen Hotels und Restaurants im Innenbereich die
                                                                   Schutzmassnahmen wie Gästedatenerfassung, Abstand und Trennwände
                                                                   aufgehoben werden! In Aussenbereichen/Terrassen von Restaurants gilt
                                                                   keine Zertifikatspflicht.
                                                                   Gäste, die sich im Aussenbereich aufhalten, tragen eine Maske, wenn sie
                                                                   den Innenbereich aufsuchen (bspw. Theke, Buffet, WC-Anlagen, …).
                                                                   In allen Restaurants und Hotels der Schilthornbahn gilt in Innenräumen eine
                                                                   generelle Maskenpflicht für alle Personen inkl. Mitarbeitende (auch mit
                                                                   COVID-Zertifikat). In Aussenbereichen muss keine Maske getragen werden,
                                                                   auch von den Mitarbeitenden nicht. Personen, die sich trotz Hinweis und
                                                                   Ermahnungen nicht an die Maskentragpflicht halten, sind wegzuweisen.

3.32   Definition Mund-Nasen-Schutz                                Als Mund-Nasen-Schutz akzeptieren wir medizinische Hygienemasken,
                                                                   zertifizierte Halsschläuche mit und ohne Filter. Wir akzeptieren aber auch
                                                                   Atemschutzmasken sowie Textilmasken, welche eine ausreichende
                                                                   schützende Wirkung erzielen. Nicht erlaubt sind blosse Schals oder
                                                                   Bandanas (unten offen). Gesichtsvisiere sind nicht erlaubt!

Reservationen, Gästegruppen
3.33 Reservationspflicht Bergrestaurants                           In unserem Bergrestaurant Drehrestaurant Piz Gloria gilt eine
                                                                   Reservationspflicht! Ist das Drehrestaurant Piz Gloria über mittag
                                                                   vollständig mit Reservationen ausgebucht, stehen im Bistro Birg weitere
                                                                   Tische zur Verfügung.

COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG                                      16
3.34   Gästegruppen                                                   Im Innenbereich von Restaurants dürfen sich verschiedene Gästegruppen
                                                                      aufgrund der Zertifikatspflicht vermischen.

                                                                      Im Aussenbereich (Terassen) stellen wir sicher, dass sich verschiedene
                                                                      Gästegruppen nicht vermischen.

Distanz halten, Aussenbereiche/Terrassen
       Vorgaben                                                       Umsetzungsstandard
3.41 Keine Körperkontakte                                             Zwischen Gast und Personal findet kein Körperkontakt statt. Davon
                                                                      ausgenommen sind medizinische Notfälle. Auf Händeschütteln ist strikt zu
                                                                      verzichten.

3.42   Terrassen: Abstand halten 1.5 m zwischen Gästegruppen          Zwischen den Gästegruppen muss nach vorne und seitlich «Schulter-zu-
                                                                      Schulter» ein Abstand von 1.5 Metern und nach hinten «Rücken-zu-
                                                                      Rücken» einen 1.5-Meter-Abstand von Tischkante zu Tischkante
                                                                      eingehalten werden. Befindet sich eine Trennwand zwischen den
                                                                      Gästegruppen, entfällt der Mindestabstand.

3.43   Terrassen: Betriebe mit überlangen Tischen (z.B. Piz Gloria,   An überlangen Tischen (Tafeln, Festbänke etc.) können mehr als eine
       Bistro Big)                                                    Gästegruppe platziert werden, sofern der Mindestabstand 1.50m
                                                                      eingehalten wird. Mit Trennwänden entfällt der Mindestabstand.

3.44   Terrassen: Abstände innerhalb einer Gästegruppe                Die Mindestabstände innerhalb einer Gästegruppe müssen nicht
                                                                      eingehalten werden. Der Betrieb stellt sicher, dass sich Gästegruppen
                                                                      nicht vermischen.

3.45   Abstände bei wartenden Gästen sicherstellen                    Der Betrieb stellt sicher, dass die wartenden Gästegruppen den
                                                                      Mindestabstand von mindestens 1.50m einhalten können. In den
                                                                      Wartebereichen werden entsprechende Bodenmarkierungen angebracht.

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3.46   Gemischte Bereiche (Theke, WC-Anlagen)         Im Aussenbereich gilt auch für Gäste ohne Zertifikat keine Maskenpflicht.
                                                      Diese müssen aber dann eine Maske tragen, wenn sie den Innenbereich
                                                      aufsuchen (Buffet, Theke, WC-Anlagen).
3.47   Bestellung an Theke oder Takeaway              Wo Gäste die Bestellungen nicht am Tisch, sondern an der Theke abgeben
                                                      (z. B. Take-Away, Selbstbedienungsrestaurants, Bars und Pubs), sind die
                                                      Gäste mit Plakaten auf die Abstandsregeln aufmerksam zu machen, und es
                                                      sind Distanzhalter (Markierungen) anzubringen.

3.48   Buffetkonzepte                                 Betriebe mit Buffetkonzept (James Bond Brunch im Drehrestaurant Piz
                                                      Gloria) machen die Gäste mit Plakaten und Bodenmarkierungen auf die
                                                      Abstandsregeln aufmerksam. Es ist genügend Platz vor den Buffets
                                                      freizuhalten.

3.49   Keine Mindestabstände bei Fortbewegung         Es gelten grundsätzlich keine Mindestabstände für Gäste oder Personal,
                                                      wenn sie sich in Gasträumen und im Aussensitzbereich von einem zum
                                                      anderen Ort fortbewegen.

3.50   Hausordnung                                    Der Betrieb weist die Gäste auf die Hygiene- und Schutzmassnahmen hin.
                                                      Bei Nichteinhaltung macht der Betrieb vom Hausrecht Gebrauch.

3.51   Hinweis auf Swiss Covid App                    In allen Betrieben müssen wir auf die Empfehlung zur Verwendung der
                                                      SwissCovid-App mittels Aushang, Flyern oder anderen geeigneten Medien
                                                      hinweisen.

COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG                        18
In den Souvenir Shops
       Vorgaben                                        Umsetzungsstandard
3.61   Generelle Maskenpflicht                         In Innenräumen, d.h. in allen Stationen, in den Kabinen der Luftseilbahn, der
                                                       Standseilbahn Mürren – Allmendhubel sowie in Restaurants, Takeaways,
                                                       Hotels und Shops der Schilthornbahn gilt die Maskenpflicht für Gäste ab 12
                                                       Jahren und für Mitarbeitende.

3.62   Abstand halten 1.5 m                            Personen in Warteschlangen (Eingang, Kassen usw.)                 sind   mit
                                                       Bodenmarkierungen mit 1.5 m Abstand voneinander getrennt.

3.63   Keine Gruppenbildung                            Gruppenbildungen beim Einkauf darf nur erlaubt werden, wenn es sich um
                                                       Personen vom selben Haushalt (Familien) handelt. Die maximale Grösse
                                                       der Gruppe ist der Örtlichkeit (Shop) anzupassen.

3.64   Keine Beratungsgespräche in engen Gängen        Keine Beratungsgespräche in engen Gängen durchführen, wo der Abstand
                                                       von 1.5 m nicht eingehalten werden kann.

Arbeiten mit unvermeidbarer Distanz unter 1.5m
       Vorgaben                                        Umsetzungsstandard
3.71  Keine Körperkontakte                             Zwischen Gast und Mitarbeitenden findet kein Körperkontakt statt. Davon
                                                       ausgenommen sind medizinische Notfälle.

3.72   Abstand 1.5 m im Service (Gastronomie/Hotels)   Im Service wird ein Mindestabstand von 1.5 Metern dringend empfohlen.
                                                       Der Betrieb sollte organisatorische Massnahmen prüfen, damit dieser
                                                       Abstand eingehalten werden kann (z. B. Service-Tische oder Service-
                                                       Wagen, Abholstationen, Service über Theke). Kann dieser Mindestabstand
                                                       nicht gewährleistet werden, schützt der Betrieb das Personal, indem es
                                                       während der Arbeit durch Verkürzung der Kontaktdauer und/oder
                                                       Durchführung angemessener Schutzmassnahmen möglichst minimal
                                                       exponiert wird.

COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG                          19
3.73   Visuelle Ticketkontrolle                       Billette elektronisch oder nur visuell      kontrollieren,   persönliche
                                                      Gegenstände der Gäste nicht berühren.

Home-Office
3.74 Home-Office                                      Ab dem 20. Dezember 2021 gilt grundsätzlich Home-Office-Pflicht.

3.75   Home-Office-Möglichkeiten Schilthornbahn       Bei der Schilthornbahn kann die Home-Office grundsätzlich nur in
                                                      folgenden Abteilungen teilweise umgesetzt werden:
                                                      • Direktion
                                                      • Zentrale Dienste, Administration
                                                      • Verkauf + Vertrieb
                                                      • Marketing + Märkte

3.76   Büro-Präsenz aufgrund Personalengpässen        Aufgrund des Dienstleistungscharakters unserer Geschäftstätigkeit sowie
                                                      der aktuellen krankheitsbedingten Personalengpässe gelten folgende
                                                      Regeln für die Büropräsenz:
                                                      • Direktor                  Einzelbüro         Präsenz im Büro
                                                      • Administration            Einzelbüro         Präsenz im Büro
                                                      • ICT                       Einzelbüro         Präsenz im Büro
                                                      • Verkauf + Vertrieb        Grossraumbüro      1 Person anwesend
                                                                                  HR-Büro            1 Person anwesend
                                                      • Marketing & Märkte        Grossraumbüro      1 Person anwesend CK
                                                                                  Sitzungszimmer     1 Person anwesend

3.77   Einteilungsplan                                Um obenstehende Bürobesetzung optimal einhalten zu können, wird
                                                      Sandra Wenger Administration einen verbindlichen Einteilungsplan
                                                      zusammenstellen.

COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG                       20
4.     REINIGUNG
Bedarfsgerechte regelmässige Reinigung von Anlagen, Gegenständen und Oberflächen nach Gebrauch. Insbesondere, wenn diese von mehreren
Personen berührt werden. Sicheres Entsorgen von Abfällen und sicherer Umgang mit Arbeitskleidung.
       Vorgaben                                                       Umsetzungsstandard
4.1    Fokus der Reinigung; Reinigung wird für Gäste sichtbar und     Der Fokus der Reinigung wird verstärkt auf Kontaktflächen gelegt:
       kontrollierbar gemacht                                         Haltestangen, Haltegriffe, Tastaturen, Fensterflächen, Rückenlehnen.
                                                                      Die Reinigung wird für die Gäste sichtbar gemacht. In WC-Anlagen wird
                                                                      eine Checkliste geführt mit „Reinigungsperson, Zeit, Datum“.

4.2    Objekte, die im Gästebereich von mehreren Personen angefasst   Gegenstände und Flächen wie z.B. Haltestangen, Terminaltastaturen,
       werden, regelmässig reinigen.                                  Türgriffe, Liftknöpfe, Treppen-geländer regelmässig mit einem
                                                                      handelsüblichen Reinigungsmittel oder Desinfektionsmittel reinigen.

4.3    Qualität der Handschuhe auf Reinigungsmittel abstimmen         Für Reinigungsarbeiten müssen Handschuhe getragen werden. Die
                                                                      Qualität dieser Handschuhe muss auf Reinigungsmittel abgestimmt sein.

In den Stationen
       Vorgaben                                                       Umsetzungsstandard
4.11   Regelmässige Stationsreinigung                                 Die Reinigungsleistungen in den Stationen werden intensiviert. Der Fokus
                                                                      wird dabei auf Flächen mit direktem Kundenkontakt gelegt, wie z.B.
                                                                         _ Aufzüge/Aufzugstasten
                                                                         _ WC-Anlagen (WC, Boden, Waschbecken)
                                                                         _ Billettautomaten/Bildschirme
                                                                         _ Sitzbänke und die Informationsstelen
                                                                         _ Handläufe, Haltestangen, Taster

4.12   Desinfizierendes Reinigungsmittel                              Reinigung mit desinfizierendem Reinigungsmittel durchführen.

4.13   Büroräume alle Standorte                                       In Büroräumen stehen Reinigungsmittel zur Reinigung der Arbeitsplätze
                                                                      zur Verfügung. Arbeitsplätze sind regelmässig in Eigenverantwortung

COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG                                        21
durch die Mitarbeitenden selbst zu reinigen.

4.14   Oberflächen und Gegenstände                                Oberflächen und Gegenstände wie z.B. Arbeitsflächen, Kassen, Tastaturen,
                                                                  Telefone,    Kaffeemaschinen     und    Arbeitswerkzeuge       zwischen
                                                                  Mitarbeitenden regelmässig mit einem handelsüblichen Reinigungsmittel
                                                                  oder Desinfektionsmittel reinigen. Dies gilt insbesondere auch für
                                                                  Arbeitsplätze und Büros.

4.15   Reinigung von Billettautomaten und anderen kundenrelevanten • Neben den Stationen werden auch weitere kundenrelevante
       Infrastrukturen                                               Infrastrukturen    intensiver  gereinigt.   Dazu      gehören die
                                                                     Billettautomaten, Geldausgabeautomaten und Schliessfächer.
                                                                   • Bei Touchpoints wird insbesondere der Fokus auf Elemente gelegt,
                                                                     welche direkten Gästekontakt haben, wie Touchscreens.

4.16   Reinigung der WC-Anlagen                                   • Zweimal tägliche Reinigung der WC-Anlagen. Türgriffe speziell
                                                                    beachten und reinigen.
                                                                  • Die Reinigung wird für die Gäste sichtbar gemacht. In WC-Anlagen wird
                                                                    eine Checkliste geführt mit „Reinigungsperson, Zeit, Datum“.
4.17   Stationen und Büros 4x täglich 10 Minuten lüften           • An Stationen werden die Türen der Fahrzeuge automatisch geöffnet,
                                                                    um die Luftzirkulation zu fördern.
                                                                  • Geschlossene Räume (Restaurants, Büros) werden viermal täglich
                                                                    während 10 Minuten gelüftet.
4.18   Reinigung Arbeitskleidung                                  • Persönliche Arbeitskleidung verwenden. Uniformen und Arbeitskleider
                                                                    sind persönlich und müssen regelmässig gewaschen werden.
                                                                  • Arbeitskleider regelmässig mit handelsüblichem Waschmittel waschen.
                                                                  • Der persönliche Mund-Nasen-Schutz müssen täglich gemäss Anleitung
                                                                    desinfiziert werden.
4.19   Abfallentsorgung                                           • Abfalleimer in Stationen werden regelmässig auch bei geringem
                                                                    Füllstand geleert.
                                                                  • Das Anfassen des Abfalls ist zu vermeiden. Immer Hilfsmittel (Besen,
                                                                    Schaufel) und Handschuhe verwenden. Handschuhe nach Gebrauch

COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG                                    22
entsorgen.
                                                      • Im Umgang mit Abfall werden Handschuhe getragen.
4.20   Personalräume gemäss 2.8                       Personalräume in den Stationen Stechelberg, Mürren und Birg müssen
                                                      sauber gehalten werden. Jeder Benutzer reinigt den Raum bei Verlassen.

Auf der Reise (Kabinen, Standseilbahnwagen)
      Vorgaben                                        Umsetzungsstandard
4.30 Reinigung Kabinen, Standseilbahnwagen            Die Schilthornbahn reinigt die Fahrzeuge (Kabinen, Standseilbahnwagen)
                                                      während dem Betrieb regelmässig, um die Sauberkeit sicher zu stellen.

4.31   Reinigung Drehkreuze                           An den Stationen werden während der Wendezeit die Kontaktflächen der
                                                      Kunden (Handläufe, Drehkreuze) gereinigt, sowie der Abfall entsorgt.

4.32   Fokus bei Reinigung                            Die Reinigungsintervalle werden erhöht, der Fokus auf Kontaktflächen
                                                      gelegt (Haltestangen, -griffe, Fenster, Taster und Sitzbänke).

4.33   Türen im Gästebereich offen lassen             Türen im Gästebereich nach Möglichkeit geöffnet lassen, um Anfassen
                                                      vermeiden zu können.

4.34   Reinigung Arbeitsplatz                         Die Reinigung/Desinfektion des Führerstands resp. Kassenarbeitsplatzes
                                                      wird bei jedem Tourenwechsel durch die abtretenden Mitarbeitenden
                                                      durchgeführt.

4.35   Schlussreinigung abends                        Nach Betriebsschluss (Sektionen 3 und 4, Allmendhubelbahn) oder im
                                                      Spätdienst (Sektionen 1 und 2) erfolgt täglich eine vollständige Reinigung
                                                      der Fahrzeuge (Kabinen, Standseilbahnwagen). Neben den Kontaktflächen
                                                      (Haltestangen, -griffe, Fenster, Taster und Sitzbänke) erfolgt eine
                                                      Reinigung     des    Kabinenbodens        (feucht     Aufnehmen).      Alle
                                                      Schlussreinigungen erfolgen mit desinfizierenden Reinigungsmitteln.

COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG                        23
4.36   3 x tägliche Desinfektion von Kabinen und Standseilbahnen mit   Zweimal während dem Tag sowie nach Betriebsschluss (Sektionen 3 und
       UV Kaltvernebler                                                4, Allmendhubelbahn) oder im Spätdienst (Sektionen 1 und 2) erfolgt
                                                                       jeweils eine vollständige Desinfektion der Fahrzeuge (Kabinen,
                                                                       Standseilbahnwagen) mit einem UV Kaltvernebler.

4.37   Lüften von geschlossen Fahrzeugen                               • In den Luftseilbahnkabinen werden alle 4 Fenster (Oberlichter) sowie 3
                                                                         Dachluken immer offen gehalten. Einzig die Dachluke oberhalb des
                                                                         Kabinenführers darf geschlossen bleiben (Vermeidung von dauerndem
                                                                         Durchzug am Arbeitsplatz).
                                                                       • Standseilbahnwagen werden während der mehrminütigen Standzeit in
                                                                         den Stationen mit offenen Türen komplett durchgelüftet.

In Gastronomiebetrieben
Regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden.
       Vorgaben                                                    Umsetzungsstandard
4.40 Gedeck                                                        Das Gedeck wird nach jedem Gast ausgetauscht und vor der
                                                                   Wiederverwendung gereinigt.

4.41   Einweg-Tücher für Reinigungsarbeiten                            Für die Reinigungsarbeit werden vorzugsweise Einweg-Tücher verwendet.
                                                                       Sind Stofflappen im Einsatz, müssen diese mindestens 2 x täglich
                                                                       ausgewechselt werden.

4.42   Oberflächen und Gegenstände                                     Oberflächen und Gegenstände (z. B. Arbeitsflächen, Tastaturen, Kassen,
                                                                       Telefone, Kleiderbügel) werden regelmässig mit einem fachgerechten
                                                                       Reinigungsmittel gereinigt, besonders bei gemeinsamer Nutzung.

4.43   Oberflächen und Gegenstände                                     Türgriffe, Liftknöpfe, Treppengeländer, Armlehnen der Stühle,
                                                                       Kaffeemaschinen,     verwendete      Küchengeräte,   und anderes
                                                                       Arbeitsmaterial, das von mehreren Personen benutzt wird, werden
                                                                       regelmässig fachgerecht gereinigt oder desinfiziert.

4.44   Menükarten und Tablets                                          Menükarten und Tablets werden regelmässig gereinigt.

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4.45   Besteck und Geschirr                           Besteck und Geschirr (auch bei Nichtbenutzung) werden im
                                                      Geschirrspüler gereinigt (nicht von Hand). Die Spülvorgänge werden bei
                                                      Temperaturen von über 60 °C durchgeführt.

4.46   Abfall und Schmutzwäsche                       Das Personal trägt Handschuhe im Umgang mit Abfall und
                                                      Schmutzwäsche. Die Handschuhe werden sofort nach Gebrauch entsorgt,
                                                      und das Personal wäscht sich nach dem Umgang mit Abfall und
                                                      Schmutzwäsche gründlich die Hände.

4.47   Lüften und Lüftungsanlage                      Der Betrieb sorgt für einen regelmässigen und ausreichenden
                                                      Luftaustausch in Arbeits- und Gasträumen (4 Mal täglich für ca. 10
                                                      Minuten lüften). Bei Räumen mit laufenden Klima- und Lüftungsanlagen
                                                      ist auf die Luftrückführung zu verzichten (nur Frischluftzufuhr).

4.48   Arbeitskleidung                                Arbeitskleider werden täglich gewechselt und nach dem Gebrauch mit
                                                      handelsüblichem Waschmittel gewaschen. Das Personal verwendet
                                                      persönliche Arbeitskleidung.

In den Hotels Alpenruh und Blumental
      Vorgaben                                        Umsetzungsstandard
4.50   Oberflächen und Gegenstände                    Oberflächen und Gegenstände (z. B. Sitzgruppen, Tische, Stühle,
                                                      Reception, Hotelzimmer) werden regelmässig mit einem Reinigungs- oder
                                                      Desinfektionsmittel gereinigt, besonders bei gemeinsamer Nutzung.
4.51   Oberflächen und Gegenstände                    Türgriffe, Liftknöpfe, Treppengeländer, Armlehnen, Kaffeemaschinen,
                                                      Küchengeräte und anderes Arbeitsmaterial werden regelmässig gereinigt.

4.52   Oberflächen und Gegenstände                    Schlüssel der Gäste werden bei Check-In und Check-Out desinfiziert.

4.53   Regelmässige Reinigungen                       WC-Anlagen werden mindestens 2 x täglich gereinigt. Es ist ein Protokoll
                                                      zu führen und in der WC-Anlage sichtbar auszuhängen.

COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG                       25
Für die Reinigungsarbeit werden vorzugsweise Einweg-Tücher verwendet.
                                                                   Sind Stofflappen im Einsatz, müssen diese regelmässig, aber mindestens 2
                                                                   x täglich ausgewechselt werden. Ausnahme sind Hotelzimmer. Hier soll
                                                                   nach jedem Zimmer das Reinigungstuch gewechselt werden.

4.54   Abfall und Schmutzwäsche                                    Das Personal trägt Handschuhe im Umgang mit Abfall und
                                                                   Schmutzwäsche. Die Handschuhe werden sofort nach Gebrauch entsorgt,
                                                                   und das Personal wäscht sich nach dem Umgang mit Abfall und
                                                                   Schmutzwäsche gründlich die Hände.

4.55   Lüften und Lüftungsanlage                                   Der Betrieb sorgt für einen regelmässigen und ausreichenden
                                                                   Luftaustausch in Arbeits- und Gasträumen (4 Mal täglich für ca. 10
                                                                   Minuten lüften). Bei Räumen mit laufenden Klima- und Lüftungsanlagen
                                                                   ist möglichst auf die Luftrückführung zu verzichten (nur Frischluftzufuhr).

4.56   Arbeitskleidung                                             Arbeitskleider werden regelmässig gewechselt und nach dem Gebrauch
                                                                   mit handelsüblichem Waschmittel gewaschen. Das Personal verwendet
                                                                   persönliche Arbeitskleidung.

In den Souvenir Shops
       Vorgaben                                                    Umsetzungsstandard
4.60 Gäste vor Kleideranprobe Hände desinfizieren                  Gäste vor dem Anprobieren von Textilien oder Caps, Mützen usw. bitten
                                                                   und anbieten, die Hände zu desinfizieren.

4.61   Nur Waren berühren, welche man kaufen will                  Gäste bitten, nur jene Waren zu berühren, welche sie auch tatsächlich
                                                                   kaufen möchten.

4.62   Reinigung   von     Kassen,    Tastaturen    und   anderen • Neben den Stationen werden auch weitere kundenrelevante
       kundenrelevanten Infrastrukturen                             Infrastrukturen intensiver gereinigt. Dazu gehören die Kassen,
                                                                    Tastaturen von Kreditkartengeräten, die Geldausgabeautomaten und
                                                                    die Schliessfächer.
                                                                  • Bei diesen Touchpoints wird insbesondere der Fokus auf Elemente

COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG                                     26
gelegt, welche direkten Kundenkontakt haben, wie beispielsweise die
                                                                      Touchscreens.

4.63    Umkleidekabinen                                             • Umkleidekabinen regelmässig desinfizieren

4.64    Abfall                                                      • Abfall in Souvenir Shops (z.B. Verpackungsmaterial) ist umgehend zu
                                                                      entsorgen.
                                                                    • Anfassen des Abfalls ist zu vermeiden. Immer Hilfsmittel (Besen,
                                                                      Schaufel) und Handschuhe verwenden. Handschuhe nach Gebrauch
                                                                      entsorgen.
                                                                    • Im Umgang mit Abfall werden Handschuhe getragen.

4.65    Lüften                                                      Die Souvenir Shops sollen 4 x täglich während rund 10 Minuten gelüftet
                                                                    werden.

5.     COVID-19-ERKRANKTE AM ARBEITSPLATZ

Kranke Mitarbeitende werden nach Hause geschickt und angewiesen, die (Selbst-) Isolation gemäss BAG zu befolgen.
     Vorgaben                                                       Umsetzungsstandard
5.1 Schutz vor Infizierung                                          Kranke Mitarbeitende im Unternehmen werden sofort mit Mund-Nasen-
                                                                    Schutz nach Hause geschickt und informiert, die Anweisungen zur
                                                                    Isolation gemäss BAG zu befolgen.

5.2    Mitarbeitende Risikogruppe                                 Mitarbeitende, die einer Risikogruppe angehören und sich aus
                                                                  medizinischen Gründen nicht impfen lassen können sowie Schwangere,
                                                                  gelten gemäss Art. 27a Abs. 10 als besonders gefährdet. Sie können
                                                                  eingesetzt werden, wenn die Schutzmassnahmen und Anforderungen der
                                                                  COVID-19- Verordnung 3 eingehalten sind.

COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG                                     27
5.3   COVID-Impfung für Mitarbeitende                              • Firmen-Impfung: die Schilthornbahn AG hat allen Mitarbeitenden
                                                                     ermöglicht, sich impfen zu lassen. Die Impftermine wurden am 14. Mai
                                                                     und 15. Juni 2021 durchgeführt. Im Januar 2022 wird allen
                                                                     Mitarbeitenden eine Booster-Impfung in Mürren angeboten. Aktuell sind
                                                                     85% der Mitarbeitenden der Schilthornbahn geimpft!

5.4   Repetitive Firmen-PCR-Tests                                  • Repetitive Firmen-PCR-Test: die wöchentliche Teilnahme an den Pool-
                                                                     Speicheltests ist für alle Mitarbeitenden obligatorisch.

6.    BESONDERE ARBEITSSITUATIONEN

Berücksichtigung spezifischer Aspekte der Arbeit und Arbeitssituationen, um den Schutz zu gewährleisten.
      Vorgaben                                                         Umsetzungsstandard
6.1   Tragen von Schutzmaterial                                        Das freiwillige Tragen von Schutzmaterial ist allen Mitarbeitenden
                                                                       jederzeit erlaubt.

6.2   Schulung                                                     Der Umgang mit dem persönlichen Schutzmaterial wird geschult.

6.3   Einweg-Mund-Nasen-Schutz                                     Einweg-Hygienemasken werden je nach Gebrauch, aber mindestens alle
                                                                   vier Stunden, gewechselt. Vor dem Anziehen und nach dem Ausziehen
                                                                   und Entsorgen der Maske müssen die Hände gewachsen werden. Die
                                                                   Einwegmasken sind in einem geschlossenen Abfalleimer zu entsorgen.

6.4   Einweghandschuhe                                             Einweghandschuhe werden nach einer Stunde gewechselt und in einem
                                                                   geschlossenen Abfalleimer entsorgt.

6.5   Desinfektion wiederverwendbare Mund-Nasen-Schutz und         Wiederverwendbare Schutzartikel wie Stoff-Hygienemasken oder
      Handschuhe                                                   Handschuhe müssen korrekt desinfiziert werden. Die korrekte
                                                                   Desinfektion wird geschult.

COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG                                     28
6.6   Lieferanten / Warenanlieferungen                             Die Schutzmassnahmen (insbesondere Abstand von 1.5 m) gilt auch bei
                                                                   der Warenanlieferung und –abfuhr von Waren und Abfällen.

7.    INFORMATION / KOMMUNIKATION

Information der Mitarbeitenden und Gäste über die Vorgaben und Massnahmen.
      Vorgaben                                                      Umsetzungsstandard
7.1 Information der Gäste                                           Aushang der Schutzmassnahmen BAG bei allen Eingängen sowie in allen
                                                                    Fahrzeugen (Kabinen, Standseilbahnwagen) der Schilthornbahn.
7.2 Information der Gäste                                           Die Gäste sind in geeigneter Weise vor und während der Reise (gesamte
                                                                    Transportkette) über die wesentlichen Anforderungen aus dem
                                                                    Schutzkonzept zu informieren. Hierzu zählen:
                                                                    _ Informationen/Plakate vor Ort „Ab hier gilt die Maskenpflicht!“
                                                                    _ Informationen/Plakate vor Ort „So schützen wir uns“
                                                                    _ Informationen prominent platziert auf der Internet-Seite der
                                                                    Unternehmung.
                                                                    _ Informationen im Bereich der Stationen (Bildschirme, Durchsagen)
                                                                    _ Informationen in den Fahrzeugen (Werbeposter, Durchsagen)
                                                                    _ Newsletter / Social Media
7.3 Information Abstand halten                                      Gäste werden vor und während ihrer gesamten Reise auf die geltenden
                                                                    Vorgaben zum Thema „Abstand halten 1.5 m“ hingewiesen
                                                                    (Kundeninformation, Bildschirme, Durchsagen, Piktogramme, etc.).

7.4   Kontaktloses Bezahlen                                        Kontaktloses Bezahlen ist zu bevorzugen (Kreditkarten).
                                                                   ➢ Gäste werden bei jedem Billettschalter, in Restaurants, Takeaways und
                                                                       Souvenir Shops orientiert.
7.5   Information der Mitarbeitenden                               Laufende, aktuelle Information der Mitarbeitenden über die Richtlinien
                                                                   und Massnahmen via die interne Informationsplattform BEEKEEPER.
7.6   Information der Mitarbeitenden über ihre Rechte              Information der besonders gefährdeten Mitarbeitenden über ihre Rechte
                                                                   und Schutzmassnahmen im Unternehmen.

COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG                                     29
7.7   Information Mitarbeitende über Umgang mit Symptomen       Information der Mitarbeitenden über den Umgang mit COVID-19-
                                                                Symptomen, Verhalten bei positiven Testergebnissen oder Anordnung
                                                                Quarantäne.

7.8   Interne Mitarbeiter-Schulungen                            Interne Schulung aller Mitarbeitenden über die Umsetzung dieses
                                                                Schutzkonzepts am 2. und 4. Juni 2020. Am 11. Dezember 2020 sowie am
                                                                9. Dezember 2021 wurde eine weitere Schulung durchgeführt.

8.    MANAGEMENT

Umsetzung der Vorgaben im Management, um die Schutzmassnahmen effizient umzusetzen und anzupassen.
    Vorgaben                                                   Umsetzungsstandard
8.1 Schulung / Instruktion der Mitarbeitenden                  Interne Schulung aller Mitarbeitenden über die Umsetzung dieses
                                                               Schutzkonzepts am 2. und 4. Juni 2020. Am 11. Dezember 2020 sowie am
                                                               9. Dezember 2021 wurde eine weitere Schulung durchgeführt.

8.2   Organisation der Mitarbeitenden                           Arbeit in konstant     zusammengesetzten    Teams,   Durchmischungen
                                                                möglichst vermeiden.

8.3   Vorrat Schutzmaterial sicherstellen                       Seifenspender, Desinfektionsmittel, Mund-Nasen-Schutz, Handschuhe,
                                                                Einweg-Papiertücher,              Beschriftungsmaterial/Abstandsmarker
                                                                regelmässig nachfüllen und für genügenden Vorrat besorgt sein.

8.4   Sicherheitsbeauftragter                                   Die Kontaktperson Arbeitssicherheit (Sicherheitsbeauftragte         des
                                                                Betriebs) überprüft die Umsetzung der Massnahmen.

8.5   Kontakt zu Systemführerschaft                             Die einzelnen Unternehmen sind für die Planung, Umsetzung und
                                                                Kontrolle der Elemente der Branchen-Schutzkonzepte verantwortlich. Sie
                                                                stehen in Kontakt mit der Systemführerschaft und informieren sich über
                                                                Neuerungen auf den jeweiligen Informationsseiten. Die Vorgaben der

COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG                                    30
Systemführerschaft gelten jeweils als definitive Vorgaben, Empfehlungen
                                                                    oder Beispiele und sind entsprechend eingestuft. Im jeweiligen
                                                                    Unternehmen ist zu definieren, wie das Schutzkonzept öV innerhalb des
                                                                    eigenen Unternehmens und gegenüber den Kunden in geeigneter Weise
                                                                    umgesetzt wird. Die Unternehmensleitung ist hierfür verantwortlich und in
                                                                    der Lage, dies den zuständigen Stellen bei Bedarf nachzuweisen.

ANDERE SCHUTZMASSNAHMEN
Menschen mit eingeschränkter Mobilität werden wie bisher im öffentlichen Verkehr begrüsst. Wo «social distancing» nicht möglich ist
(Einsteigehilfe), werden Schutzmittel zum Eigen- und Fremdschutz unserer Mitarbeitenden eingesetzt (Mund-Nasen-Schutz, Handschuhe).

ABSCHLUSS
 Dieses Schutzkonzept wurde auf der Grundlage von mehreren Branchenlösung erstellt > öV, Seilbahnen Schweiz, Gastrosuisse, Hotelleriesuisse
 Dieses Schutzkonzept wurde allen Mitarbeitenden im Rahmen einer halbtätigen Schulung präsentiert und erläutert.
 Alle Mitarbeitenden haben dieses Schutzkonzept via interne Kommunikationsplattform BEEKEEPER elektronisch verfügbar.

Dieses Schutzkonzept Version 19 löst die Version V18 vom 6. Dezember 2021 ab.

Mürren, 19. Dezember 2021                                                                       Christoph Egger, Direktor

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