SCHUTZKONZEPT COVID-19 - Schilthorn
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SCHUTZKONZEPT COVID-19 Beschlüsse Bundesrat vom Freitag 17. Dezember 2021 Version 19, ab 20. Dezember 2021 COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG 1
GRUNDREGELN GESETZLICHE GRUNDLAGEN Dieses Schutzkonzept basiert auf den Grundlagen der COVID-19-Verordnung besondere Lage (818.101.26). Im Weiteren gilt die kantonale Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie in Bar- und Clubbetrieben sowie in Diskotheken und Tanzlokalen sowie in Restaurantbetrieben, dem Arbeitsgesetz (SR 822.11) und dessen Verordnungen. Das vorliegende Schutzkonzept der Schilthornbahn AG basiert auf folgenden fünf Branchenschutzkonzepten: • öV (Die Systemführerinnen öV SBB für Schiene / PostAuto für Strasse, Schifffahrt und Seilbahnen geben Empfehlungen für eine koordinierte Umsetzung im öV und legen Eckwerte fest) • touristischer Verkehr, Skigebiete (Seilbahnen Schweiz SBS) • Restaurants, Takeaway (Gastrosuisse) • Hotels (Hotelleriesuisse) • Shops (Sportfachhandel) Mit den Anpassungen der COVID-19-Verordnung per 20. Dezember 2021 wurden vom Bundesrat weitere Massnahmen beschlossen. Weitere generelle Bemerkungen zum Schutzkonzept Die Eckwerte dieses Schutzkonzeptes basieren auf folgenden Überlegungen: • Die epidemiologischen/gesundheitlichen Vorgaben des Bundesrats und der Berner Kantonsregierung sind Basis des vorliegenden Schutzkonzepts. • Dieses Schutzkonzept V19 unterstützt die Schilthornbahn bei der betrieblichen Umsetzung der Empfehlungen des Bundesrats sowie der Kantonsregierung und löst per Montag 20. Dezember 2021 die Version V18 ab. Das Schutzkonzept wird immer dann angepasst, wenn die Strategie des Bundesrates oder der Kantonsregierung dies erfordert oder sich durch Gesetzes- oder Verordnungsänderungen ein Optimierungs- bzw. Anpassungsbedarf ergibt. • Die Regeln/Empfehlungen gelten über die gesamte Reisekette der Schilthornbahn inkl. Parkplatz, Stationen, Bergbahnen, Hotels, Restaurants, Takeaways und Shops. • An den Billettschaltern Stechelberg und Mürren sowie im Top Shop Piz Gloria können Hygienemasken für CHF 1.- gekauft werden. Zertifizierte Halsschläuche mit integriertem Filter können in unseren Shops in Mürren und auf dem Schilthorn gekauft werden. Die Schilthornbahn AG gibt den Gästen, welche ein Ticket auf das Schilthorn oder Allmendhubel lösen, gratis Hygienemasken ab. • In den Hotels und Restaurants ist der Zutritt zum Innenbereich für Personen ab 16 Jahren nur mit einem gültigen COVID-Zertifikat 2G (geimpft, genesen) gültig. Im Gegenzug kann in Restaurants im Innenbereich auf Schutzmassnahmen wie Gästedatenerfassung, Abstand und Trennwände verzichtet werden! COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG 2
• In allen öffentlich zugänglichen Räumen wie Stationen, in den Kabinen der Luftseilbahn, der Standseilbahn Mürren – Allmendhubel sowie in allen Takeaways, Hotels und Shops der Schilthornbahn gilt die Maskenpflicht für Gäste ab 12 Jahren und für Mitarbeitende. • Die Maskenpflicht gilt zudem für alle Sitzungen sowie in Mehrpersonenbüros. • Die Schilthornbahnen übernehmen keine polizeilichen Aufgaben. Gäste, welche keinen Mund- Nasen-Schutz tragen, werden aber unmissverständlich aufgefordert, einen Mund-Nasen-Schutz anzuziehen. Die Schilthornbahn AG transportiert keine Gäste, welche sich der Maskenpflicht widersetzen und verweist diese aus ihren Lokalitäten! Notfalls wird die Bahn gestoppt und zurück in die Station gefahren, um Gäste (Maskenverweigerer) auszuladen! • Gäste mit Maskendispens können bei uns keine Skipässe kaufen. • Im Ausflugsverkehr akzeptieren wir die Maskendispens, verkaufen Tickets bis Schilthorn und Allmendhubel und transportieren die Gäste auch. Voraussetzung ist, dass die Maskendispens vorgewiesen wird. • Transportanlagen mit nur Stehplätzen in geschlossenen Fahrzeugen (Luftseilbahnen) dürfen gemäss Basis-Schutzkonzept Seilbahnen Schweiz nur zu 70% ihrer Kapazität besetzt werden. Auf den beiden öV-Strecken begrenzt die Schilthornbahn die Ausnutzung der Kapazität freiwillig auf 70%! Luftseilbahn Stechelberg – Gimmelwald Kapazität 100+1 Personen öV 70 Gäste Luftseilbahn Gimmelwald – Mürren Kapazität 100+1 Personen öV 70 Gäste Transportseilbahn Stechelberg – Mürren Kapazität 50+1 Personen 35 Gäste Luftseilbahn Mürren – Birg Kapazität 75+1 Personen 55 Gäste Luftseilbahn Birg – Schilthorn Kapazität 100+1 Personen 70 Gäste • Die Schilthornbahn strebt an, Warteschlangen möglichst vermeiden zu können. Aus diesem Grund fahren wir jeweils von 08.25h bis 17.25h auf allen Sektionen ausserhalb des Fahrplans konsequent durch (Zwischenfahrten)! • Die Verweildauer/Fahrzeit in unseren Seilbahnen ist gegenüber dem öV und anderem touristischen Verkehr (z.B. Schifffahrt) viel kürzer und beträgt deutlich unter 10 Minuten. • Gäste werden vor und während ihrer gesamten Reise (Transportkette) auf die geltenden Vorgaben hingewiesen (Gästeinformation, Bildschirme, Durchsagen, Piktogramme, etc.). • Das Personal kennt diese Vorgaben und weiss, welche spezifischen Schutzmassnahmen bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten berücksichtigt und eingehalten werden müssen. • Die Gäste werden auf der Website www.schilthorn.ch sowie auf den Social Media Plattformen der Unternehmung auf die Empfehlungen dieses Schutzkonzeptes hingewiesen. • Sämtliche Unternehmen des öffentlichen Verkehrs verpflichten sich zur Einhaltung der Vorgaben des Bundes. Dazu definieren die Transportunternehmen basierend auf ihren spezifischen Gegebenheiten interne Konzepte zum Schutz der Mitarbeitenden. COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG 3
• Home-Office: ab dem 20. Dezember 2021 gilt grundsätzlich die Home-Office-Pflicht. Bei der Schilthornbahn kann diese nur in wenigen Funktionen umgesetzt werden. • Repetitive Firmen-PCR-Test: die wöchentliche Teilnahme an den Pool-Speicheltests ist für alle Mitarbeitenden obligatorisch. • Firmen-Impfung: die Schilthornbahn AG hat allen Mitarbeitenden ermöglicht, sich impfen zu lassen. Die Impftermine wurden am 14. Mai und 15. Juni 2021 durchgeführt. Im Januar 2022 wird allen Mitarbeitenden eine Booster-Impfung in Mürren angeboten. Aktuell sind 85% der Mitarbeitenden der Schilthornbahn geimpft! COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG 4
1. HÄNDEHYGIENE Für Mitarbeitende gilt: • Alle Mitarbeitenden der Schilthornbahn werden aktiv aufgefordert, sich regelmässig die Hände zu waschen. Falls dies nicht möglich ist, steht ihnen Desinfektionsmittel zur Verfügung. • Die Hygiene-Regeln BAG werden intern aktiv über die App „Beekeeper“ (Kommunikations-App) sowie mit Plakaten und Flyern kommuniziert. • In allen Dienstgebäuden der Schilthornbahn besteht die Möglichkeit zum Händewaschen sowie zur Händedesinfektion. Für die Kunden gilt: • Gäste haben die Möglichkeit, sich in den WC-Anlagen der Stationen Stechelberg, Gimmelwald, Mürren, Birg, Schilthorn, Allmendhubelbahn Tal und Allmendhubel resp. SB Winteregg, Gimmeln, Bergstation Obere Hübel die Hände entsprechend der Vorgaben zu waschen. • Desinfektionsmittel ist in allen Fahrzeugen/Kabinen vorhanden. • Auf den Perrons und/oder in den Wartehallen der Stationen Stechelberg, Gimmelwald, Mürren, Birg, Schilthorn und Allmendhubelbahn werden Desinfektionsmittelspender aufgestellt. • Bei Ein- und Ausgängen zu Restaurants, Takeaways, Hotels und Souvenirshops sind gut sichtbar Dispenser mit Desinfektionsmittel aufgestellt. • Gäste werden aufgefordert ihren Kauf nach Möglichkeit bargeldlos zu bezahlen. Vorgaben Umsetzungsstandard 1.1 Mitarbeitende waschen sich Hände mit Wasser und Seife Waschgelegenheit mit Wasser und Seife sind in den Stationen vorhanden - bei der Ankunft am Arbeitsplatz (WC-Anlagen). Fehlt diese, steht Händedesinfektionsmittel zur Verfügung. - vor und nach jeder Pause - nach jedem WC-Besuch 1.2 Mitarbeitenden stehen Händedesinfektionsmittel zur In allen Kabinen und Stationen, in allen Hotels, Restaurants, Takeaway und Verfügung. Shops sowie in allen Büros. 1.3 Aktive Kommunikation der Verhaltensregeln Die Hygiene- und Verhaltensregeln BAG werden aktiv an allen gut einsehbaren Orten kommuniziert. 1.4 Hände waschen vor speziellen Arbeiten Gastronomie Vor folgenden Arbeiten sind die Hände immer zu waschen oder zu desinfizieren: Tische eindecken, Servietten falten und Besteck polieren. COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG 5
1.5 Hände waschen nach dem Tische abräumen Nach dem Abräumen der Tische waschen oder desinfizieren die Mitarbeitenden die Hände, bevor sie sauberes Geschirr wieder anfassen. 1.6 Gegenstände der Gäste dürfen nicht angefasst werden. Billette nur visuell kontrollieren. Persönliche Gegenstände der Gäste (z.B. Ausweise, Jacken, Taschen) nicht berühren. 1.7 Türen offen lassen Türen nach Möglichkeit offen lassen, um Anfassen vermeiden zu können. 1.8 Einweghandtücher in Küchen und Werkstätten In Küchen und Werkstätten stehen Einweghandtücher sowie Seife zur Verfügung. 1.9 Mund-Nasen-Schutz • Alle Mitarbeitenden mit Gästekontakt tragen in Innenräumen einen Mund-Nasen-Schutz. Dies gilt auch für Mitarbeitende in Restaurants! • Kabinenführer tragen immer Mund-Nasen-Schutz. • Hotel- und Gastromitarbeitende tragen immer Mund-Nasen-Schutz. • Shopmitarbeitende tragen immer einen Mund-Nasen-Schutz. • In Büros mit mehreren Mitarbeitenden gilt die Maskenpflicht. Alle Gäste der Schilthornbahn haben zahlreiche Möglichkeiten, sich die Hände zu reinigen: Vorgaben Umsetzungsstandard 1.11 Gäste reinigen sich bei der Ankunft in die Stationen mit Wasser Waschgelegenheit mit Wasser/Seife ist vorhanden (WC-Anlagen und Seife. Stechelberg, Gimmelwald, Mürren, Birg, Schilthorn, Allmendhubel Tal, Allmendhubel resp. SB Winteregg, Gimmeln, Bergstation Obere Hübel). Fehlt diese stehen Desinfektionsmittel zur Verfügung. ➢ Gäste werden vor dem Einsteigen in die Kabine und Standseilbahn orientiert. ➢ Auf den Perrons oder in Hallen der Stationen Stechelberg, Gimmelwald, Mürren, Birg, Schilthorn und Allmendhubelbahn sind Desinfektionsmittelspender aufgestellt. COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG 6
1.12 Desinfektionsmittel in allen Fahrzeugen (Kabinen, Desinfektionsmittel in allen Kabinen und Standseilbahnwagen ist Standseilbahnwagen) verfügbar. 1.13 Anfassen von Oberfläche und Gegenständen ist möglichst zu Kontaktloses Bezahlen ist zu bevorzugen (Kreditkarten). vermeiden. ➢ Gäste werden bei jedem Billettschalter, in Restaurants, Takeaways und Souvenir Shops orientiert. 1.14 Türen offen lassen Türen im Gästebereich nach Möglichkeit offen lassen, um Anfassen vermeiden zu können. Abends bei Betriebsschluss sind diese Türen wieder zu schliessen (Brandschutztüren). 1.15 Besteck wird nur abgepackt abgegeben Das Besteck ist in allen Gastronomiebetrieben der Schilthornbahn in Bestecktaschen verpackt (auch wenn der Tisch gedeckt ist). 1.16 Gäste vor Kleideranprobe Hände desinfizieren Gäste vor dem Anprobieren von Textilien oder Caps, Mützen usw. bitten und anbieten, die Hände zu desinfizieren. 1.18 Aktive Kommunikation der Verhaltensregeln Die Hygiene- und Verhaltensregeln BAG werden aktiv an allen gut einsehbaren Orten kommuniziert. ➢ an allen Stationen, in allen Kabinen und Standseilbahnwagen, bei allen Billettschaltern, bei den Eingängen zu Restaurants, Takeaways und Souvenir Shops ➢ Beschallung der Stationen Stechelberg und Mürren 1.19 Dyson-Handtrockner in WC-Anlagen In den WC-Anlagen der Schilthorn stehen Dyson-Handhandtrockner zur Verfügung. Deshalb wird in diesen WC-Anlagen auf Einweghandtücher verzichtet. 1.20 Tickets online kaufen Gäste haben die Möglichkeit, Tickets online (Kontaktlos) zu kaufen und aufs Handy oder den vorhandenen Swiss Pass zu laden. www.schilthorn.ch COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG 7
1.21 Betriebseigene Rollwagen für Transporte verwenden Für den Transport von Gepäck oder Gütern bietet die Schilthornbahn eigene Rollwagen an. Griffe werden regelmässig gereinigt und desinfiziert. Diese Rollwagen werden während den Hauptbetriebszeiten (08 – 17h) mit der Transportseilbahn (Stechelberg – Mürren oder umgekehrt) transportiert. 2. COVID-ZERTIFIKAT In den Hotels und Restaurants ist der Zutritt zum Innenbereich für Personen ab 16 Jahren nur mit einem gültigen COVID-Zertifikat 2G (geimpft, genesen) gestattet. Die Konsumation muss sitzend erfolgen. Im Gegenzug können in diesen Restaurants im Innenbereich die Schutzmassnahmen wie Gästedatenerfassung, Abstand und Trennwände aufgehoben werden! In Aussenbereichen/Terrassen von Restaurants gilt keine Zertifikatspflicht. Die Maskenpflicht in Aussenbereichen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben ist aufgehoben. Als Aussenbereiche gelten: _ sämtliche Orte, die mindestens zweiseitig grossflächige Öffnungen aufweisen (z.B. Hallen-+Ladenpassagen) _ sämtliche Perrons (unterirdisch, ebenerdig) und Haltestellen inkl. zugehöriger Unter- /Überführungen _ Offene Bereiche von Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs (z.B. Sesselbahnen). Gäste, die sich im Aussenbereich aufhalten, tragen eine Maske, wenn sie den Innenbereich aufsuchen (bspw. Theke, Buffet, WC-Anlagen, …). In allen Stationen, in den Kabinen der Luftseilbahn, der Standseilbahn Mürren – Allmendhubel sowie in allen Takeaways, Hotels und Shops der Schilthornbahn gilt die Maskenpflicht für Gäste ab 12 Jahren und für Mitarbeitende. Die Maskenpflicht gilt zudem für alle Sitzungen sowie in Mehrpersonenbüros. Vorgaben Umsetzungsstandard 2.1 Kontrolle COVID-Zertifikat Die Kontrolle der COVID-Zertifikate 2G (geimpft, genesen) in den Hotels und Restaurants der Schilthornbahn erfolgt folgendermassen: • Piz Gloria: unten an der breiten Zugangstreppe Etage 0. • Bistro Birg: am Tisch, vor der Bestellungsaufnahme. • Alpenruh: am Tisch, vor der Bestellungsaufnahme. • Blumental: am Tisch, vor der Bestellungsaufnahm. • Skyline Shop & Bar Mürren: an der Theke, vor der Bestellungsaufnahme. COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG 8
In den Hotels Alpenruh und Blumental erfolgt die Zertifikatskontrolle beim Check-In an der Reception. Die Kontrolle des Covid-Zertifikats erfolgt mittels «COVID Certificate Check»-App. Der Restaurationsbetrieb stellt sicher, dass wartende Gäste den Mindestabstand einhalten könne, wenn ihr Zertifikat noch nicht kontrolliert wurde (Wartebereich). 2.2 Kontrolle Personalausweis Die Zertifikate sind nur mit einem Ausweis (ID, Pass, Fahrausweis) gültig. Die Person, die das Covid-Zertifikat prüft, gleicht anhand des Identitätsnachweises (mit Foto) Name und Geburtsdatum mit den Informationen auf dem Covid-Zertifikat ab 2.3 Keine Zertifikatspflicht unter 16 Jahren Personen unter 16 Jahren müssen kein Covid-Zertifikat vorweisen. 2.4 COVID-Zertifikat Stammgäste und Mitarbeitende Auch Stammgäste und Mitarbeitende der Schilthornbahn müssen bei jedem Besuch mit der COVID Check App kontrolliert werden. 2.5 Keine Datenaufbewahrung COVID-Zertifikat Daten aus der Zertifikats-Kontrolle dürfen nur aufbewahrt werden, wenn dies zur Sicherstellung der Zugangskontrolle erforderlich ist. In diesem Fall müssen die Daten spätestens nach 12 Stunden vernichtet werden. Die Daten dürfen zu keinem anderen Zweck aufbewahrt oder verwendet werden. 2.6 Keine Zertifikatspflicht für Mitarbeitende • Mitarbeitende müssen aktuell nicht über ein Covid-Zertifikat verfügen. • Arbeitgeber dürfen Mitarbeitende nach dem Zertifikat fragen, wenn es der Festlegung angemessener Schutzmassnahmen dient. Z.B. können Mitarbeitende mit einem Zertifikat von der Maskenpflicht befreit werden. Die Mitarbeitenden sind vorher anzuhören. • Die Anwendung des Zertifikats für Mitarbeitende muss schriftlich im Anhang des Schutzkonzeptes festgehalten werden. COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG 9
• Will der Arbeitgeber eine Zertifikatspflicht für alle Mitarbeitenden einführen, muss der Betrieb regelmässige (wöchentliche) für Mitarbeitende kostenlose Tests anbieten. • Es darf zu keiner Diskriminierung zwischen geimpften, genesenen sowie ungeimpften Mitarbeitenden kommen. 2.7 Takeaway Gäste, die nicht vor Ort konsumieren (Take-Away), müssen kein Zertifikat vorweisen. Für sie gilt eine Maskenpflicht im Innenbereich und die Einhaltung des Abstandes. 2.8 Mitarbeiterverpflegung ohne COVID-Zertifikat Mitarbeitende der Schilthornbahn (inkl. Gastronomie) ohne COVID- Zertifikat 2G (geimpft, genesen) dürfen sich nicht im Innern von Restaurants oder Speisesäälen von Hotels aufhalten und verpflegen. Die Verpflegung ist in allen Aussenbereichen gestattet. Im Innern ist die Verpflegung nur in folgenden, nicht öffentlich zugänglichen Räumen möglich: • Mürren: Personalraum Station EG, Abfahrt Richtung Gimmelwald • Mürren: Personalwohnung Station 1. OG • Birg: Personalraum Station Birg • Birg: SOS-Station • Schilthorn: Crystal Lounge • Restaurant Allmendhubel: Lagerraum OG COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG 10
3. DISTANZ HALTEN / MASKEN Mitarbeitende und Gäste halten 1.5 m Abstand zueinander. Es gilt zudem Maskenpflicht gemäss den bundesrätlichen Vorschriften. In den Stationen Vorgaben Umsetzungsstandard 3.1 Generelle Maskenpflicht • In allen Stationen, in den Kabinen der Luftseilbahn, der Standseilbahn Mürren – Allmendhubel sowie in allen Restaurants, Takeaways, Hotels und Shops der Schilthornbahn gilt die Maskenpflicht für Gäste ab 12 Jahren und für Mitarbeitende. • Die Maskenpflicht in Aussenbereichen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben ist aufgehoben. Als Aussenbereiche gelten sämtliche Orte, die mindestens zweiseitig grossflächige Öffnungen aufweisen (z.B. Hallen- + Ladenpassagen) sowie sämtliche offenen Perrons und Haltestellen inkl. zugehöriger Unter-/Überführungen • Das Tragen einer Gesichtsmaske ändert nichts an den übrigen vorgesehenen Schutzmassnahmen. Namentlich ist der erforderliche Abstand auch beim Tragen einer Maske möglichst einzuhalten. Personen, die sich trotz Hinweis und Ermahnungen nicht an die Maskentragpflicht halten, sind wegzuweisen. 3.2 Gäste im Aussenbereich Gäste, die sich im Aussenbereich aufhalten, tragen eine Maske, wenn sie den Innenbereich aufsuchen (bspw. Theke, Buffet, WC-Anlagen, …). 3.3 Kauf von Hygienemasken oder zertifizierten Halsschläuchen An den Billettschaltern Stechelberg und Mürren sowie im Top Shop Piz Gloria können Hygienemasken für CHF 1.- gekauft werden. Zertifizierte Halsschläuche mit integriertem Filter werden als gleichwertig akzeptiert und können in unseren Shops in Mürren und auf dem Schilthorn gekauft werden. Die Schilthornbahn AG gibt den Gästen, welche ein Ticket auf das Schilthorn oder Allmendhubel lösen, gratis Hygienemasken ab. COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG 11
3.4 Zonen sind generell klar markiert Bewegungs-, Warte- und Kassenzonen sind voneinander zu trennen. Zonen sind durch Gitterabsperrungen zu trennen oder durch Bodenmarkierungen (rot/weiss) oder Gästelenkungen (Spannbänder) eindeutig markiert. 3.5 Distanz von 1.5 m zwischen den Gästen ist gewährleistet. Der erforderliche von Abstand 1.5 m nach vorne und nach hinten ist einzuhalten! Zwischen Gästen in Warteschlangen und im Zustiegsbereich zu den Bahnen und vor Billettschaltern ist der Abstand durch rot/weisse Bodenmarkierungen sichergestellt. 1.5 m Distanz in WC-Anlagen sicherstellen ➢ jedes 2. Pissoir und Lavabo wird abgedeckt resp. mit schöner Dekoration versehen. 3.6 Warteräume werden nach Aussen an die frische Luft verlegt Die Schilthornbahn verlegt nach Möglichkeit die Warteschlangen nach Aussen in die frische Luft und vermeidet Menschenansammlungen in Innenräumen! Das trichterförmige Warten ist dabei zu verhindern. Wo immer möglich erfolgt eine Anpassung resp. Erweiterung der Wartezonen an der frischen Luft mittels geeigneter und abgesperrter Warteschlaufen (z.B. Stechelberg und Mürren) 3.7 Gästelenker kontrollieren Einhaltung der Abstände und der Die Schilthornbahn setzt bei Bedarf in den Stationen Stechelberg und Maskenpflicht (nur Wintersaison oder bei Grossansturm) Mürren eigene Mitarbeitende als Gästelenker ein. Diese Gästelenker kontrollieren die Einhaltung der Abstände sowie die Einhaltung der Maskenpflicht. Die Gästelenker intervenieren bei Bedarf und setzen die Einhaltung dieser Regeln durch. COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG 12
3.9 Personalräume gemäss 2.8 Personalräume in den Stationen Stechelberg, Mürren (Sektion 2), und Birg müssen sauber gehalten werden. Jeder Benutzer reinigt den Personalraum bei Verlassen. 3.10 Schlafraum / Wohnung Station Mürren Der frei benutzbare Schlafraum (Wohnung Mürren) muss sauber gehalten werden. Jeder Benutzer reinigt den Schlafraum (Wohnung) bei Verlassen. Einmal wöchentlich erfolgt Reining durch Reinigung RM. Auf der Reise (Luftseilbahnen, Standseilbahn) Vorgaben Umsetzungsstandard 3.16 Maskenpflicht • In allen Stationen, in den Kabinen der Luftseilbahn, der Standseilbahn Mürren – Allmendhubel sowie in allen Restaurants, Takeaways, Hotels und Shops der Schilthornbahn gilt die Maskenpflicht für Gäste ab 12 Jahren und für Mitarbeitende. • Die Versorgung mit Mund-Nasen-Schutz obliegt den Gästen in Eigenverantwortung. An Billettschaltern Stechelberg + Mürren sowie Top Shop Piz Gloria können Hygienemasken CHF 1.- gekauft werden. • Zertifizierte Halsschläuche, welche als gleichwertig anerkannt werden, können in den Shops in Mürren und Schilthorn gekauft werden. • Gäste, welche ein Ticket nach Schilthorn oder Allmendhubel kaufen, erhalten gratis eine Hygienemaske! 3.17 Gäste mit Maskendispens Gäste mit Maskendispens können bei uns keine Skipässe kaufen. Im Ausflugsverkehr akzeptieren wir die Maskendispens, verkaufen Tickets bis Schilthorn und Allmendhubel und transportieren die Gäste auch. Voraussetzung ist, dass die Maskendispens vorgeweisen wird. 3.18 Definition Mund-Nasen-Schutz Als Mund-Nasen-Schutz akzeptieren wir medizinische Hygienemasken, zertifizierte Halsschläuche mit und ohne Filter. Wir akzeptieren auch Atemschutzmasken sowie Textilmasken, welche eine ausreichende schützende Wirkung erzielen. Nicht erlaubt sind blosse Schals oder COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG 13
Bandanas (unten offen). Gesichtsvisiere sind nicht erlaubt! 3.19 Zwischenfahrten Schilthornbahn Die Schilthornbahn hält grundsätzlich den Fahrplan ein (Halbstundentakt). Es werden aber konsequent Zwischenfahrten durchgeführt, um die Einhaltung des Mindestabstands in den Stationen zu unterstützen. Zwischen 08.25 - 16.55h konsequent im 15-Minuten- Takt gefahren. 3.20 Haltestellen/Stationen und Wartebereiche Die Verordnung des Bundes vom 28.10.2020 legt explizit fest, dass Menschenansammlungen an Haltestellen und in Wartebereichen des öffentlichen Verkehrs akzeptiert sind. 3.21 Keine Kapazitätsbegrenzungen für Seilbahnen im öV Das Basis-Schutzkonzept von Seilbahnen Schweiz legt im Sinne einer Kapazitätsbegrenzungen geschlossene Fahrzeuge Tourismus Selbstbeschränkung eine Reduktion der Beladung nach Anlagentyp fest. Transportanlagen mit nur Stehplätzen in geschlossenen Fahrzeugen (Luftseilbahnen) dürfen nur zu 70% ihrer Kapazität besetzt werden. Auf den beiden öV-Strecken begrenzt die Schilthornbahn die Ausnutzung der Kapazität freiwillig auf 70%! Luftseilbahn Stechelberg – Gimmelwald = Kapazität 100+1 Personen öV 70 Gäste Luftseilbahn Gimmelwald – Mürren = Kapazität 100+1 Personen öV 70 Gäste Transportseilbahn Stechelberg – Mürren = Kapazität 50+1 Personen 35 Gäste Luftseilbahn Mürren – Birg = Kapazität 75+1 Personen 55 Gäste Luftseilbahn Birg – Schilthorn = Kapazität 100+1 Personen 70 Gäste COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG 14
3.22 Fahrzeugseitige Massnahmen Fahrzeugseitige Massnahmen zum Schutz der Gäste sowie der Mitarbeitenden werden eingesetzt: ➢ automatische Türöffnung bei sämtlichen Fahrzeugen. ➢ Schutz des Kabinenführers im Führerstand durch Plexiglasscheiben. 3.23 Lüften von geschlossen Fahrzeugen Luftseilbahnkabinen und Standseilbahnwagen werden anhaltend gelüftet: • In den Luftseilbahnkabinen werden alle 4 Fenster (Oberlichter) sowie 3 Dachluken immer offen gehalten. Einzig die Dachluke oberhalb des Kabinenführers darf geschlossen bleiben (Vermeidung von dauerndem Durchzug am Arbeitsplatz). • Die Standseilbahnwagen werden immer in den Stationen anhaltend durchgelüftet. Während der kurzen 3-minütigen Fahrt sind die automatischen Türen geschlossen. 3.24 Verteilung der Gäste in den Kabinen In der Eigenverantwortung der Gäste liegt die gute Verteilung in den Kabinen und Standseilbahnwagen. Da wo Begleitpersonal vorhanden ist, kann dieses mit Hinweisen auf freie Plätze unterstützen. Hinweise auf freie Zonen erfolgen durch persönliche Durchsagen des Kabinenführers. 3.25 Bergung aus einer Seilbahn Seilretter und Bodenmannschaft tragen während einer Bergung immer einen Mund-Nasen-Schutz. 3.26 Hinweise Abstand halten Gäste werden vor und während ihrer gesamten Reise (Transportkette) auf die geltenden Vorgaben hingewiesen (Gästeinformation, Bildschirme, Durchsagen, Piktogramme, etc.). Hinweisschilder/Informationen auf Plakaten A1 und A3 für Umsetzung des «social distancing» gemäss Empfehlung/Kommunikation BAG in Stationen (So schützen wir uns). 3.27 Swiss Covid App Die Schilthornbahn weist an geeigneten Standorten auf die Swiss Covid App und empfiehlt diese zur Anwendung. COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG 15
In den Hotel-Restaurants Alpenruh und Blumental In Gastronomiebetrieben Piz Gloria, Bistro Birg und Allmendhubel Vorgaben Umsetzungsstandard 3.31 Zertifikatspflicht / Maskenpflicht In den Hotels und Restaurants ist der Zutritt zum Innenbereich für Personen ab 16 Jahren nur mit einem gültigen COVID-Zertifikat 2G (geimpft, genesen) gültig. Die Konsumation darf nur sitzend erfolgen! Im Gegenzug können in diesen Hotels und Restaurants im Innenbereich die Schutzmassnahmen wie Gästedatenerfassung, Abstand und Trennwände aufgehoben werden! In Aussenbereichen/Terrassen von Restaurants gilt keine Zertifikatspflicht. Gäste, die sich im Aussenbereich aufhalten, tragen eine Maske, wenn sie den Innenbereich aufsuchen (bspw. Theke, Buffet, WC-Anlagen, …). In allen Restaurants und Hotels der Schilthornbahn gilt in Innenräumen eine generelle Maskenpflicht für alle Personen inkl. Mitarbeitende (auch mit COVID-Zertifikat). In Aussenbereichen muss keine Maske getragen werden, auch von den Mitarbeitenden nicht. Personen, die sich trotz Hinweis und Ermahnungen nicht an die Maskentragpflicht halten, sind wegzuweisen. 3.32 Definition Mund-Nasen-Schutz Als Mund-Nasen-Schutz akzeptieren wir medizinische Hygienemasken, zertifizierte Halsschläuche mit und ohne Filter. Wir akzeptieren aber auch Atemschutzmasken sowie Textilmasken, welche eine ausreichende schützende Wirkung erzielen. Nicht erlaubt sind blosse Schals oder Bandanas (unten offen). Gesichtsvisiere sind nicht erlaubt! Reservationen, Gästegruppen 3.33 Reservationspflicht Bergrestaurants In unserem Bergrestaurant Drehrestaurant Piz Gloria gilt eine Reservationspflicht! Ist das Drehrestaurant Piz Gloria über mittag vollständig mit Reservationen ausgebucht, stehen im Bistro Birg weitere Tische zur Verfügung. COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG 16
3.34 Gästegruppen Im Innenbereich von Restaurants dürfen sich verschiedene Gästegruppen aufgrund der Zertifikatspflicht vermischen. Im Aussenbereich (Terassen) stellen wir sicher, dass sich verschiedene Gästegruppen nicht vermischen. Distanz halten, Aussenbereiche/Terrassen Vorgaben Umsetzungsstandard 3.41 Keine Körperkontakte Zwischen Gast und Personal findet kein Körperkontakt statt. Davon ausgenommen sind medizinische Notfälle. Auf Händeschütteln ist strikt zu verzichten. 3.42 Terrassen: Abstand halten 1.5 m zwischen Gästegruppen Zwischen den Gästegruppen muss nach vorne und seitlich «Schulter-zu- Schulter» ein Abstand von 1.5 Metern und nach hinten «Rücken-zu- Rücken» einen 1.5-Meter-Abstand von Tischkante zu Tischkante eingehalten werden. Befindet sich eine Trennwand zwischen den Gästegruppen, entfällt der Mindestabstand. 3.43 Terrassen: Betriebe mit überlangen Tischen (z.B. Piz Gloria, An überlangen Tischen (Tafeln, Festbänke etc.) können mehr als eine Bistro Big) Gästegruppe platziert werden, sofern der Mindestabstand 1.50m eingehalten wird. Mit Trennwänden entfällt der Mindestabstand. 3.44 Terrassen: Abstände innerhalb einer Gästegruppe Die Mindestabstände innerhalb einer Gästegruppe müssen nicht eingehalten werden. Der Betrieb stellt sicher, dass sich Gästegruppen nicht vermischen. 3.45 Abstände bei wartenden Gästen sicherstellen Der Betrieb stellt sicher, dass die wartenden Gästegruppen den Mindestabstand von mindestens 1.50m einhalten können. In den Wartebereichen werden entsprechende Bodenmarkierungen angebracht. COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG 17
3.46 Gemischte Bereiche (Theke, WC-Anlagen) Im Aussenbereich gilt auch für Gäste ohne Zertifikat keine Maskenpflicht. Diese müssen aber dann eine Maske tragen, wenn sie den Innenbereich aufsuchen (Buffet, Theke, WC-Anlagen). 3.47 Bestellung an Theke oder Takeaway Wo Gäste die Bestellungen nicht am Tisch, sondern an der Theke abgeben (z. B. Take-Away, Selbstbedienungsrestaurants, Bars und Pubs), sind die Gäste mit Plakaten auf die Abstandsregeln aufmerksam zu machen, und es sind Distanzhalter (Markierungen) anzubringen. 3.48 Buffetkonzepte Betriebe mit Buffetkonzept (James Bond Brunch im Drehrestaurant Piz Gloria) machen die Gäste mit Plakaten und Bodenmarkierungen auf die Abstandsregeln aufmerksam. Es ist genügend Platz vor den Buffets freizuhalten. 3.49 Keine Mindestabstände bei Fortbewegung Es gelten grundsätzlich keine Mindestabstände für Gäste oder Personal, wenn sie sich in Gasträumen und im Aussensitzbereich von einem zum anderen Ort fortbewegen. 3.50 Hausordnung Der Betrieb weist die Gäste auf die Hygiene- und Schutzmassnahmen hin. Bei Nichteinhaltung macht der Betrieb vom Hausrecht Gebrauch. 3.51 Hinweis auf Swiss Covid App In allen Betrieben müssen wir auf die Empfehlung zur Verwendung der SwissCovid-App mittels Aushang, Flyern oder anderen geeigneten Medien hinweisen. COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG 18
In den Souvenir Shops Vorgaben Umsetzungsstandard 3.61 Generelle Maskenpflicht In Innenräumen, d.h. in allen Stationen, in den Kabinen der Luftseilbahn, der Standseilbahn Mürren – Allmendhubel sowie in Restaurants, Takeaways, Hotels und Shops der Schilthornbahn gilt die Maskenpflicht für Gäste ab 12 Jahren und für Mitarbeitende. 3.62 Abstand halten 1.5 m Personen in Warteschlangen (Eingang, Kassen usw.) sind mit Bodenmarkierungen mit 1.5 m Abstand voneinander getrennt. 3.63 Keine Gruppenbildung Gruppenbildungen beim Einkauf darf nur erlaubt werden, wenn es sich um Personen vom selben Haushalt (Familien) handelt. Die maximale Grösse der Gruppe ist der Örtlichkeit (Shop) anzupassen. 3.64 Keine Beratungsgespräche in engen Gängen Keine Beratungsgespräche in engen Gängen durchführen, wo der Abstand von 1.5 m nicht eingehalten werden kann. Arbeiten mit unvermeidbarer Distanz unter 1.5m Vorgaben Umsetzungsstandard 3.71 Keine Körperkontakte Zwischen Gast und Mitarbeitenden findet kein Körperkontakt statt. Davon ausgenommen sind medizinische Notfälle. 3.72 Abstand 1.5 m im Service (Gastronomie/Hotels) Im Service wird ein Mindestabstand von 1.5 Metern dringend empfohlen. Der Betrieb sollte organisatorische Massnahmen prüfen, damit dieser Abstand eingehalten werden kann (z. B. Service-Tische oder Service- Wagen, Abholstationen, Service über Theke). Kann dieser Mindestabstand nicht gewährleistet werden, schützt der Betrieb das Personal, indem es während der Arbeit durch Verkürzung der Kontaktdauer und/oder Durchführung angemessener Schutzmassnahmen möglichst minimal exponiert wird. COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG 19
3.73 Visuelle Ticketkontrolle Billette elektronisch oder nur visuell kontrollieren, persönliche Gegenstände der Gäste nicht berühren. Home-Office 3.74 Home-Office Ab dem 20. Dezember 2021 gilt grundsätzlich Home-Office-Pflicht. 3.75 Home-Office-Möglichkeiten Schilthornbahn Bei der Schilthornbahn kann die Home-Office grundsätzlich nur in folgenden Abteilungen teilweise umgesetzt werden: • Direktion • Zentrale Dienste, Administration • Verkauf + Vertrieb • Marketing + Märkte 3.76 Büro-Präsenz aufgrund Personalengpässen Aufgrund des Dienstleistungscharakters unserer Geschäftstätigkeit sowie der aktuellen krankheitsbedingten Personalengpässe gelten folgende Regeln für die Büropräsenz: • Direktor Einzelbüro Präsenz im Büro • Administration Einzelbüro Präsenz im Büro • ICT Einzelbüro Präsenz im Büro • Verkauf + Vertrieb Grossraumbüro 1 Person anwesend HR-Büro 1 Person anwesend • Marketing & Märkte Grossraumbüro 1 Person anwesend CK Sitzungszimmer 1 Person anwesend 3.77 Einteilungsplan Um obenstehende Bürobesetzung optimal einhalten zu können, wird Sandra Wenger Administration einen verbindlichen Einteilungsplan zusammenstellen. COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG 20
4. REINIGUNG Bedarfsgerechte regelmässige Reinigung von Anlagen, Gegenständen und Oberflächen nach Gebrauch. Insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden. Sicheres Entsorgen von Abfällen und sicherer Umgang mit Arbeitskleidung. Vorgaben Umsetzungsstandard 4.1 Fokus der Reinigung; Reinigung wird für Gäste sichtbar und Der Fokus der Reinigung wird verstärkt auf Kontaktflächen gelegt: kontrollierbar gemacht Haltestangen, Haltegriffe, Tastaturen, Fensterflächen, Rückenlehnen. Die Reinigung wird für die Gäste sichtbar gemacht. In WC-Anlagen wird eine Checkliste geführt mit „Reinigungsperson, Zeit, Datum“. 4.2 Objekte, die im Gästebereich von mehreren Personen angefasst Gegenstände und Flächen wie z.B. Haltestangen, Terminaltastaturen, werden, regelmässig reinigen. Türgriffe, Liftknöpfe, Treppen-geländer regelmässig mit einem handelsüblichen Reinigungsmittel oder Desinfektionsmittel reinigen. 4.3 Qualität der Handschuhe auf Reinigungsmittel abstimmen Für Reinigungsarbeiten müssen Handschuhe getragen werden. Die Qualität dieser Handschuhe muss auf Reinigungsmittel abgestimmt sein. In den Stationen Vorgaben Umsetzungsstandard 4.11 Regelmässige Stationsreinigung Die Reinigungsleistungen in den Stationen werden intensiviert. Der Fokus wird dabei auf Flächen mit direktem Kundenkontakt gelegt, wie z.B. _ Aufzüge/Aufzugstasten _ WC-Anlagen (WC, Boden, Waschbecken) _ Billettautomaten/Bildschirme _ Sitzbänke und die Informationsstelen _ Handläufe, Haltestangen, Taster 4.12 Desinfizierendes Reinigungsmittel Reinigung mit desinfizierendem Reinigungsmittel durchführen. 4.13 Büroräume alle Standorte In Büroräumen stehen Reinigungsmittel zur Reinigung der Arbeitsplätze zur Verfügung. Arbeitsplätze sind regelmässig in Eigenverantwortung COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG 21
durch die Mitarbeitenden selbst zu reinigen. 4.14 Oberflächen und Gegenstände Oberflächen und Gegenstände wie z.B. Arbeitsflächen, Kassen, Tastaturen, Telefone, Kaffeemaschinen und Arbeitswerkzeuge zwischen Mitarbeitenden regelmässig mit einem handelsüblichen Reinigungsmittel oder Desinfektionsmittel reinigen. Dies gilt insbesondere auch für Arbeitsplätze und Büros. 4.15 Reinigung von Billettautomaten und anderen kundenrelevanten • Neben den Stationen werden auch weitere kundenrelevante Infrastrukturen Infrastrukturen intensiver gereinigt. Dazu gehören die Billettautomaten, Geldausgabeautomaten und Schliessfächer. • Bei Touchpoints wird insbesondere der Fokus auf Elemente gelegt, welche direkten Gästekontakt haben, wie Touchscreens. 4.16 Reinigung der WC-Anlagen • Zweimal tägliche Reinigung der WC-Anlagen. Türgriffe speziell beachten und reinigen. • Die Reinigung wird für die Gäste sichtbar gemacht. In WC-Anlagen wird eine Checkliste geführt mit „Reinigungsperson, Zeit, Datum“. 4.17 Stationen und Büros 4x täglich 10 Minuten lüften • An Stationen werden die Türen der Fahrzeuge automatisch geöffnet, um die Luftzirkulation zu fördern. • Geschlossene Räume (Restaurants, Büros) werden viermal täglich während 10 Minuten gelüftet. 4.18 Reinigung Arbeitskleidung • Persönliche Arbeitskleidung verwenden. Uniformen und Arbeitskleider sind persönlich und müssen regelmässig gewaschen werden. • Arbeitskleider regelmässig mit handelsüblichem Waschmittel waschen. • Der persönliche Mund-Nasen-Schutz müssen täglich gemäss Anleitung desinfiziert werden. 4.19 Abfallentsorgung • Abfalleimer in Stationen werden regelmässig auch bei geringem Füllstand geleert. • Das Anfassen des Abfalls ist zu vermeiden. Immer Hilfsmittel (Besen, Schaufel) und Handschuhe verwenden. Handschuhe nach Gebrauch COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG 22
entsorgen. • Im Umgang mit Abfall werden Handschuhe getragen. 4.20 Personalräume gemäss 2.8 Personalräume in den Stationen Stechelberg, Mürren und Birg müssen sauber gehalten werden. Jeder Benutzer reinigt den Raum bei Verlassen. Auf der Reise (Kabinen, Standseilbahnwagen) Vorgaben Umsetzungsstandard 4.30 Reinigung Kabinen, Standseilbahnwagen Die Schilthornbahn reinigt die Fahrzeuge (Kabinen, Standseilbahnwagen) während dem Betrieb regelmässig, um die Sauberkeit sicher zu stellen. 4.31 Reinigung Drehkreuze An den Stationen werden während der Wendezeit die Kontaktflächen der Kunden (Handläufe, Drehkreuze) gereinigt, sowie der Abfall entsorgt. 4.32 Fokus bei Reinigung Die Reinigungsintervalle werden erhöht, der Fokus auf Kontaktflächen gelegt (Haltestangen, -griffe, Fenster, Taster und Sitzbänke). 4.33 Türen im Gästebereich offen lassen Türen im Gästebereich nach Möglichkeit geöffnet lassen, um Anfassen vermeiden zu können. 4.34 Reinigung Arbeitsplatz Die Reinigung/Desinfektion des Führerstands resp. Kassenarbeitsplatzes wird bei jedem Tourenwechsel durch die abtretenden Mitarbeitenden durchgeführt. 4.35 Schlussreinigung abends Nach Betriebsschluss (Sektionen 3 und 4, Allmendhubelbahn) oder im Spätdienst (Sektionen 1 und 2) erfolgt täglich eine vollständige Reinigung der Fahrzeuge (Kabinen, Standseilbahnwagen). Neben den Kontaktflächen (Haltestangen, -griffe, Fenster, Taster und Sitzbänke) erfolgt eine Reinigung des Kabinenbodens (feucht Aufnehmen). Alle Schlussreinigungen erfolgen mit desinfizierenden Reinigungsmitteln. COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG 23
4.36 3 x tägliche Desinfektion von Kabinen und Standseilbahnen mit Zweimal während dem Tag sowie nach Betriebsschluss (Sektionen 3 und UV Kaltvernebler 4, Allmendhubelbahn) oder im Spätdienst (Sektionen 1 und 2) erfolgt jeweils eine vollständige Desinfektion der Fahrzeuge (Kabinen, Standseilbahnwagen) mit einem UV Kaltvernebler. 4.37 Lüften von geschlossen Fahrzeugen • In den Luftseilbahnkabinen werden alle 4 Fenster (Oberlichter) sowie 3 Dachluken immer offen gehalten. Einzig die Dachluke oberhalb des Kabinenführers darf geschlossen bleiben (Vermeidung von dauerndem Durchzug am Arbeitsplatz). • Standseilbahnwagen werden während der mehrminütigen Standzeit in den Stationen mit offenen Türen komplett durchgelüftet. In Gastronomiebetrieben Regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden. Vorgaben Umsetzungsstandard 4.40 Gedeck Das Gedeck wird nach jedem Gast ausgetauscht und vor der Wiederverwendung gereinigt. 4.41 Einweg-Tücher für Reinigungsarbeiten Für die Reinigungsarbeit werden vorzugsweise Einweg-Tücher verwendet. Sind Stofflappen im Einsatz, müssen diese mindestens 2 x täglich ausgewechselt werden. 4.42 Oberflächen und Gegenstände Oberflächen und Gegenstände (z. B. Arbeitsflächen, Tastaturen, Kassen, Telefone, Kleiderbügel) werden regelmässig mit einem fachgerechten Reinigungsmittel gereinigt, besonders bei gemeinsamer Nutzung. 4.43 Oberflächen und Gegenstände Türgriffe, Liftknöpfe, Treppengeländer, Armlehnen der Stühle, Kaffeemaschinen, verwendete Küchengeräte, und anderes Arbeitsmaterial, das von mehreren Personen benutzt wird, werden regelmässig fachgerecht gereinigt oder desinfiziert. 4.44 Menükarten und Tablets Menükarten und Tablets werden regelmässig gereinigt. COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG 24
4.45 Besteck und Geschirr Besteck und Geschirr (auch bei Nichtbenutzung) werden im Geschirrspüler gereinigt (nicht von Hand). Die Spülvorgänge werden bei Temperaturen von über 60 °C durchgeführt. 4.46 Abfall und Schmutzwäsche Das Personal trägt Handschuhe im Umgang mit Abfall und Schmutzwäsche. Die Handschuhe werden sofort nach Gebrauch entsorgt, und das Personal wäscht sich nach dem Umgang mit Abfall und Schmutzwäsche gründlich die Hände. 4.47 Lüften und Lüftungsanlage Der Betrieb sorgt für einen regelmässigen und ausreichenden Luftaustausch in Arbeits- und Gasträumen (4 Mal täglich für ca. 10 Minuten lüften). Bei Räumen mit laufenden Klima- und Lüftungsanlagen ist auf die Luftrückführung zu verzichten (nur Frischluftzufuhr). 4.48 Arbeitskleidung Arbeitskleider werden täglich gewechselt und nach dem Gebrauch mit handelsüblichem Waschmittel gewaschen. Das Personal verwendet persönliche Arbeitskleidung. In den Hotels Alpenruh und Blumental Vorgaben Umsetzungsstandard 4.50 Oberflächen und Gegenstände Oberflächen und Gegenstände (z. B. Sitzgruppen, Tische, Stühle, Reception, Hotelzimmer) werden regelmässig mit einem Reinigungs- oder Desinfektionsmittel gereinigt, besonders bei gemeinsamer Nutzung. 4.51 Oberflächen und Gegenstände Türgriffe, Liftknöpfe, Treppengeländer, Armlehnen, Kaffeemaschinen, Küchengeräte und anderes Arbeitsmaterial werden regelmässig gereinigt. 4.52 Oberflächen und Gegenstände Schlüssel der Gäste werden bei Check-In und Check-Out desinfiziert. 4.53 Regelmässige Reinigungen WC-Anlagen werden mindestens 2 x täglich gereinigt. Es ist ein Protokoll zu führen und in der WC-Anlage sichtbar auszuhängen. COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG 25
Für die Reinigungsarbeit werden vorzugsweise Einweg-Tücher verwendet. Sind Stofflappen im Einsatz, müssen diese regelmässig, aber mindestens 2 x täglich ausgewechselt werden. Ausnahme sind Hotelzimmer. Hier soll nach jedem Zimmer das Reinigungstuch gewechselt werden. 4.54 Abfall und Schmutzwäsche Das Personal trägt Handschuhe im Umgang mit Abfall und Schmutzwäsche. Die Handschuhe werden sofort nach Gebrauch entsorgt, und das Personal wäscht sich nach dem Umgang mit Abfall und Schmutzwäsche gründlich die Hände. 4.55 Lüften und Lüftungsanlage Der Betrieb sorgt für einen regelmässigen und ausreichenden Luftaustausch in Arbeits- und Gasträumen (4 Mal täglich für ca. 10 Minuten lüften). Bei Räumen mit laufenden Klima- und Lüftungsanlagen ist möglichst auf die Luftrückführung zu verzichten (nur Frischluftzufuhr). 4.56 Arbeitskleidung Arbeitskleider werden regelmässig gewechselt und nach dem Gebrauch mit handelsüblichem Waschmittel gewaschen. Das Personal verwendet persönliche Arbeitskleidung. In den Souvenir Shops Vorgaben Umsetzungsstandard 4.60 Gäste vor Kleideranprobe Hände desinfizieren Gäste vor dem Anprobieren von Textilien oder Caps, Mützen usw. bitten und anbieten, die Hände zu desinfizieren. 4.61 Nur Waren berühren, welche man kaufen will Gäste bitten, nur jene Waren zu berühren, welche sie auch tatsächlich kaufen möchten. 4.62 Reinigung von Kassen, Tastaturen und anderen • Neben den Stationen werden auch weitere kundenrelevante kundenrelevanten Infrastrukturen Infrastrukturen intensiver gereinigt. Dazu gehören die Kassen, Tastaturen von Kreditkartengeräten, die Geldausgabeautomaten und die Schliessfächer. • Bei diesen Touchpoints wird insbesondere der Fokus auf Elemente COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG 26
gelegt, welche direkten Kundenkontakt haben, wie beispielsweise die Touchscreens. 4.63 Umkleidekabinen • Umkleidekabinen regelmässig desinfizieren 4.64 Abfall • Abfall in Souvenir Shops (z.B. Verpackungsmaterial) ist umgehend zu entsorgen. • Anfassen des Abfalls ist zu vermeiden. Immer Hilfsmittel (Besen, Schaufel) und Handschuhe verwenden. Handschuhe nach Gebrauch entsorgen. • Im Umgang mit Abfall werden Handschuhe getragen. 4.65 Lüften Die Souvenir Shops sollen 4 x täglich während rund 10 Minuten gelüftet werden. 5. COVID-19-ERKRANKTE AM ARBEITSPLATZ Kranke Mitarbeitende werden nach Hause geschickt und angewiesen, die (Selbst-) Isolation gemäss BAG zu befolgen. Vorgaben Umsetzungsstandard 5.1 Schutz vor Infizierung Kranke Mitarbeitende im Unternehmen werden sofort mit Mund-Nasen- Schutz nach Hause geschickt und informiert, die Anweisungen zur Isolation gemäss BAG zu befolgen. 5.2 Mitarbeitende Risikogruppe Mitarbeitende, die einer Risikogruppe angehören und sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können sowie Schwangere, gelten gemäss Art. 27a Abs. 10 als besonders gefährdet. Sie können eingesetzt werden, wenn die Schutzmassnahmen und Anforderungen der COVID-19- Verordnung 3 eingehalten sind. COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG 27
5.3 COVID-Impfung für Mitarbeitende • Firmen-Impfung: die Schilthornbahn AG hat allen Mitarbeitenden ermöglicht, sich impfen zu lassen. Die Impftermine wurden am 14. Mai und 15. Juni 2021 durchgeführt. Im Januar 2022 wird allen Mitarbeitenden eine Booster-Impfung in Mürren angeboten. Aktuell sind 85% der Mitarbeitenden der Schilthornbahn geimpft! 5.4 Repetitive Firmen-PCR-Tests • Repetitive Firmen-PCR-Test: die wöchentliche Teilnahme an den Pool- Speicheltests ist für alle Mitarbeitenden obligatorisch. 6. BESONDERE ARBEITSSITUATIONEN Berücksichtigung spezifischer Aspekte der Arbeit und Arbeitssituationen, um den Schutz zu gewährleisten. Vorgaben Umsetzungsstandard 6.1 Tragen von Schutzmaterial Das freiwillige Tragen von Schutzmaterial ist allen Mitarbeitenden jederzeit erlaubt. 6.2 Schulung Der Umgang mit dem persönlichen Schutzmaterial wird geschult. 6.3 Einweg-Mund-Nasen-Schutz Einweg-Hygienemasken werden je nach Gebrauch, aber mindestens alle vier Stunden, gewechselt. Vor dem Anziehen und nach dem Ausziehen und Entsorgen der Maske müssen die Hände gewachsen werden. Die Einwegmasken sind in einem geschlossenen Abfalleimer zu entsorgen. 6.4 Einweghandschuhe Einweghandschuhe werden nach einer Stunde gewechselt und in einem geschlossenen Abfalleimer entsorgt. 6.5 Desinfektion wiederverwendbare Mund-Nasen-Schutz und Wiederverwendbare Schutzartikel wie Stoff-Hygienemasken oder Handschuhe Handschuhe müssen korrekt desinfiziert werden. Die korrekte Desinfektion wird geschult. COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG 28
6.6 Lieferanten / Warenanlieferungen Die Schutzmassnahmen (insbesondere Abstand von 1.5 m) gilt auch bei der Warenanlieferung und –abfuhr von Waren und Abfällen. 7. INFORMATION / KOMMUNIKATION Information der Mitarbeitenden und Gäste über die Vorgaben und Massnahmen. Vorgaben Umsetzungsstandard 7.1 Information der Gäste Aushang der Schutzmassnahmen BAG bei allen Eingängen sowie in allen Fahrzeugen (Kabinen, Standseilbahnwagen) der Schilthornbahn. 7.2 Information der Gäste Die Gäste sind in geeigneter Weise vor und während der Reise (gesamte Transportkette) über die wesentlichen Anforderungen aus dem Schutzkonzept zu informieren. Hierzu zählen: _ Informationen/Plakate vor Ort „Ab hier gilt die Maskenpflicht!“ _ Informationen/Plakate vor Ort „So schützen wir uns“ _ Informationen prominent platziert auf der Internet-Seite der Unternehmung. _ Informationen im Bereich der Stationen (Bildschirme, Durchsagen) _ Informationen in den Fahrzeugen (Werbeposter, Durchsagen) _ Newsletter / Social Media 7.3 Information Abstand halten Gäste werden vor und während ihrer gesamten Reise auf die geltenden Vorgaben zum Thema „Abstand halten 1.5 m“ hingewiesen (Kundeninformation, Bildschirme, Durchsagen, Piktogramme, etc.). 7.4 Kontaktloses Bezahlen Kontaktloses Bezahlen ist zu bevorzugen (Kreditkarten). ➢ Gäste werden bei jedem Billettschalter, in Restaurants, Takeaways und Souvenir Shops orientiert. 7.5 Information der Mitarbeitenden Laufende, aktuelle Information der Mitarbeitenden über die Richtlinien und Massnahmen via die interne Informationsplattform BEEKEEPER. 7.6 Information der Mitarbeitenden über ihre Rechte Information der besonders gefährdeten Mitarbeitenden über ihre Rechte und Schutzmassnahmen im Unternehmen. COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG 29
7.7 Information Mitarbeitende über Umgang mit Symptomen Information der Mitarbeitenden über den Umgang mit COVID-19- Symptomen, Verhalten bei positiven Testergebnissen oder Anordnung Quarantäne. 7.8 Interne Mitarbeiter-Schulungen Interne Schulung aller Mitarbeitenden über die Umsetzung dieses Schutzkonzepts am 2. und 4. Juni 2020. Am 11. Dezember 2020 sowie am 9. Dezember 2021 wurde eine weitere Schulung durchgeführt. 8. MANAGEMENT Umsetzung der Vorgaben im Management, um die Schutzmassnahmen effizient umzusetzen und anzupassen. Vorgaben Umsetzungsstandard 8.1 Schulung / Instruktion der Mitarbeitenden Interne Schulung aller Mitarbeitenden über die Umsetzung dieses Schutzkonzepts am 2. und 4. Juni 2020. Am 11. Dezember 2020 sowie am 9. Dezember 2021 wurde eine weitere Schulung durchgeführt. 8.2 Organisation der Mitarbeitenden Arbeit in konstant zusammengesetzten Teams, Durchmischungen möglichst vermeiden. 8.3 Vorrat Schutzmaterial sicherstellen Seifenspender, Desinfektionsmittel, Mund-Nasen-Schutz, Handschuhe, Einweg-Papiertücher, Beschriftungsmaterial/Abstandsmarker regelmässig nachfüllen und für genügenden Vorrat besorgt sein. 8.4 Sicherheitsbeauftragter Die Kontaktperson Arbeitssicherheit (Sicherheitsbeauftragte des Betriebs) überprüft die Umsetzung der Massnahmen. 8.5 Kontakt zu Systemführerschaft Die einzelnen Unternehmen sind für die Planung, Umsetzung und Kontrolle der Elemente der Branchen-Schutzkonzepte verantwortlich. Sie stehen in Kontakt mit der Systemführerschaft und informieren sich über Neuerungen auf den jeweiligen Informationsseiten. Die Vorgaben der COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG 30
Systemführerschaft gelten jeweils als definitive Vorgaben, Empfehlungen oder Beispiele und sind entsprechend eingestuft. Im jeweiligen Unternehmen ist zu definieren, wie das Schutzkonzept öV innerhalb des eigenen Unternehmens und gegenüber den Kunden in geeigneter Weise umgesetzt wird. Die Unternehmensleitung ist hierfür verantwortlich und in der Lage, dies den zuständigen Stellen bei Bedarf nachzuweisen. ANDERE SCHUTZMASSNAHMEN Menschen mit eingeschränkter Mobilität werden wie bisher im öffentlichen Verkehr begrüsst. Wo «social distancing» nicht möglich ist (Einsteigehilfe), werden Schutzmittel zum Eigen- und Fremdschutz unserer Mitarbeitenden eingesetzt (Mund-Nasen-Schutz, Handschuhe). ABSCHLUSS Dieses Schutzkonzept wurde auf der Grundlage von mehreren Branchenlösung erstellt > öV, Seilbahnen Schweiz, Gastrosuisse, Hotelleriesuisse Dieses Schutzkonzept wurde allen Mitarbeitenden im Rahmen einer halbtätigen Schulung präsentiert und erläutert. Alle Mitarbeitenden haben dieses Schutzkonzept via interne Kommunikationsplattform BEEKEEPER elektronisch verfügbar. Dieses Schutzkonzept Version 19 löst die Version V18 vom 6. Dezember 2021 ab. Mürren, 19. Dezember 2021 Christoph Egger, Direktor COVID-19 Schutzkonzept Version 19 Schilthornbahn AG 31
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