BIETVERFAHREN EINLADUNG ZUR ANBOTSLEGUNG - Friedrich-Hillegeist-Straße 1, 1021 Wien
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Pensionsversicherungsanstalt Friedrich-Hillegeist-Straße 1, 1021 Wien BIETVERFAHREN EINLADUNG ZUR ANBOTSLEGUNG Liegenschaft samt Wohn- und Bürohaus in 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Bahnhofstraße 59 / Gabelsbergerstraße 23 1. Kaufgegenstand Die Pensionsversicherungsanstalt beabsichtigt den Verkauf der Liegenschaft EZ 70208 KG 72127 Klagenfurt, Bezirksgericht Klagenfurt, mit den Grundstücken 1023/5 und .1851 im unverbürgten, bücherlichen Ausmaß von insgesamt ca. 1.326 m² samt dem darauf befindlichen Wohn- und Bürohaus. Das Gebäude verfügt über 3 Büroeinheiten (insgesamt rd. 739 m2), 28 Wohnungen (rd. 1.780 m2) und 7 PKW-Stellplätze im Innenhof. Teilweise sind diese Objekte vermietet. Das gegenständliche Wohn- und Bürohaus wurde vermutlich um die Jahrhundertwende 1899/1900 ursprünglich errichtet wurde. Im Laufe des Zweiten Weltkrieges wurde das Objekt durch Bombentreffer schwer beschädigt, nach erfolgter Sanierung wurde mit Bescheid vom 13.12.1947 die Benützungsbewilligung erteilt. In weiterer Folge wurde das Haus wiederholt umgebaut. So wurden 1970 ein bestehender Eingang von der Bahnhofstraße geschlossen, der Eingang im Hof neugestaltet und ein Warteraum errichtet. Weiters wurden die Raumaufteilung verändert sowie der bereits bestehende Dachausbau um eine Wohneinheit ergänzt. 1995 fanden die Adaptierung und Erweiterung der Büroräumlichkeiten statt. Dabei wurden freie Wohnungen im 1. OG zu Büroräumlichkeiten umgestaltet, im Innenhof ein Stiegenhaus zur Verbindung zwischen Erdgeschoß und 1. OG errichtet und Wasserinstallationen teilweise erneuert. Im Jahr 2010 erfolgte der letzte große Umbau. Dabei wurden das Dach des bestehenden Hauses um ca. 1,5 m angehoben und neue ein- bzw. zweigeschossige Wohnungen im 4.OG und im 5.OG sowie zwei verglaste Aufzüge im Innenhofbereich errichtet, die anschließend an die bestehenden Stiegenhäuser situiert sind. Weiters wurden die Parkplätze im Innenhof mit einer Trapezblechdachkonstruktion, darüber ein extensiv begrüntes Flachdach, überdeckt. Stand 22.01.2021 Seite 1
Einzelne, derzeit unvermietete Wohnungen sind sanierungsbedürftig, sodass bei diesen Investitionen erforderlich sind, um die Wiedervermietbarkeit herzustellen. Der Kaufinteressent nimmt den diesbezüglichen Investitionsbedarf zustimmend zur Kenntnis. Die Liegenschaft ist im Flächenwidmungsplan als Bauland Geschäftsgebiet gewidmet und im Bebauungsplan mit Zone 7 ausgewiesen. Die Wärmedämmung der Fassade samt Verputz ragt auf die Grundstücke Nr. 1023/7 und .2211 der Liegenschaft der EZ 70239. Mit Servitutsbestellungsvertrag vom 15.07.2011 hat die Eigentümerin dieser Nachbarliegenschaft die Dienstbarkeit der Duldung der Errichtung und des Bestandes dieser Wärmedämmung samt Verputz gegen Zahlung eines jährlichen Entgelts von EUR 100,00 exklusive Umsatzsteuer (wertgesichert nach VPI 2005 per Oktober 2012) eingeräumt, wobei diese Dienstbarkeit nicht im Grundbuch verbüchert wurde. Die Liegenschaft befindet sich rund 900 m südöstlich des Stadtzentrums von Klagenfurt am Wörthersee (Neuer Platz) an der Ecke Bahnhofstraße / Gabelsbergerstraße. Einrichtungen zur Deckung des täglichen Bedarfs sind umliegend ausreichend vorhanden, ebenso wie Kindergärten, Schulen, Apotheken, Ärzte, Restaurants, Cafés und Bars. Es besteht eine sehr gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Die Liegenschaft ist an die kommunalen Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Wasser, Strom, Kanal und Fernwärme) sowie Telekommunikationseinrichtungen angeschlossen. Das gegenständliche Objekt wird mittels Fernwärme mit Wärme und Warmwasser versorgt, wobei nur die Dachgeschoßwohnungen das Warmwasser über die Fernwärme beziehen. Die restlichen Einheiten werden mittels Elektroboiler mit Warmwasser versorgt. Die Beheizung sämtlicher Räumlichkeiten erfolgt über Zimmerradiatoren. Der Kaufgegenstand ist mit Ausnahme der zu A2 LNR 1 ersichtlich gemachten Sicherheitszone lastenfrei. Vom Käufer zu übernehmen sind die derzeit aufrechten Mietverhältnisse sowie die im Zuge der Verwaltung der Liegenschaft abgeschlossenen Verträge betreffend Versorgung, Wartung und Betreuung der Liegenschaft. Die Übergabe des Kaufgegenstandes erfolgt voraussichtlich binnen 14 Tagen ab Genehmigung des Beschlusses des Verwaltungskörpers der Pensionsversicherungsanstalt über den gegenständlichen Verkauf durch den zuständigen Bundesminister gemäß § 447 ASVG. Die Übergabe ist entsprechend dem Ablauf des Bietverfahrens für September 2021 geplant. Stand 22.01.2021 Seite 2
2. Bietverfahren Als Sozialversicherungsträger und Körperschaft öffentlichen Rechts führt die Pensionsversicherungsanstalt entsprechend den nationalen und europarechtlichen Bestimmungen den Verkauf im Rahmen eines offenen Bietverfahrens durch. Der verbindliche Mindestkaufpreis beträgt EUR 1.222.000,00 zuzüglich Umsatzsteuer. Auf die möglicherweise schlagend werdende Kaufpreisnachbesserung gemäß Punkt III. Abs. (6) und (7) des dem Kaufanbot zu Grunde liegenden Kaufvertragsmusters für den Fall einer Vergrößerung des zulässigen Nutzflächenausmaßes durch eine Änderung des Flächenwidmungs- und/oder Bebauungsplanes innerhalb von 10 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages wird ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Pensionsversicherungsanstalt durch diese Einladung zur Anbotslegung oder auch durch die Abgabe eines Angebotes keinesfalls zur Veräußerung der Liegenschaft verpflichtet werden und das Veräußerungsverfahren ohne Angabe von Gründen jederzeit von ihr widerrufen werden kann. Es besteht daher kein Rechtsanspruch darauf, dass einem bestimmten Bieter auch tatsächlich die Liegenschaft verkauft wird. Den Interessenten und/oder Bietern steht kein Anspruch auf Ersatz von Kosten und Aufwendungen zu. Jegliche Provisionsansprüche allfälliger Makler gegenüber der Pensionsversicherungsanstalt sind ausgeschlossen. Die Pensionsversicherungsanstalt hält hiermit ausdrücklich fest, dass sie weder einen Makler beauftragt hat, noch einen Makler beauftragen wird. Die Kaufinteressenten haben die Möglichkeit bis zum 07.04.2021 (einlangend) das nachstehende Kaufanbot vollständig ausgefüllt und ohne Abänderung der Vertragsbedingungen samt den darin genannten Nachweisen an die Pensionsversicherungsanstalt in Papierform und Original zu richten, wobei das Kaufanbot zur Überwachung des Bietverfahrens ausschließlich an folgende Adresse des künftigen Vertragserrichters und Treuhänders – unter Anführung des folgenden Kennwortes, damit der Brief bis zum Ende der Anbotsfrist und Anbotsöffnung verschlossen bleiben kann – wie folgt zu übermitteln ist: ZUR PERSÖNLICHEN ÖFFNUNG Herrn RA Mag. Thomas Breite, LL.M., MBA Kennwort: Klagenfurt Landstraßer Hauptstraße 1A 1030 Wien Die Pensionsversicherungsanstalt wird sodann die eingelangten Anbote dieser ersten Anbotsrunde öffnen, sichten und prüfen sowie allenfalls Kaufinteressenten mit fehlerhaften Anboten zur Verbesserung auffordern. Die Anbotsöffnung erfolgt kommissionell. Bieter sind nicht berechtigt an dieser teilzunehmen. Danach wird die Pensionsversicherungsanstalt bis Stand 22.01.2021 Seite 3
voraussichtlich 21.04.2021 die Kaufinteressenten, die ein Anbot gelegt haben, darüber informieren, ob sie zu den drei Höchstbietenden gehören, gegebenenfalls dann auch über das höchste Gebot. Jene Kaufinteressenten, die nicht zu den drei Höchstbietenden gehören, scheiden damit aus dem Bietverfahren aus und werden aus der Bindung an ihr Angebot entlassen. Bis voraussichtlich 28.04.2021 (Näheres wird gemeinsam mit dem höchsten Anbot bekannt gegeben werden) besteht dann ausschließlich für die drei Höchstbietenden aus der vorgenannten ersten Anbotsrunde – somit auch für den bisherigen höchstbietenden Kaufinteressenten – die Möglichkeit, im Rahmen einer zweiten Anbotsrunde ein neues höheres Anbot analog dem nachstehenden Kaufanbot und der vorgenannten Vorgehensweise für die erste Anbotsrunde zu legen. Bis voraussichtlich 12.05.2021 werden dann die neuen Anbote durch die Pensionsversicherungsanstalt geprüft bzw. fehlerhafte Anbote zur Verbesserung zurückgestellt. Nach Abschluss dieser zweiten Anbotsrunde werden alle Teilnehmer der zweiten Anbotsrunde vom höchsten Anbot verständigt. Wie bereits vorstehend ausgeführt, behält sich die Pensionsversicherungsanstalt ausdrücklich vor, dass Bietverfahren jederzeit zu widerrufen oder zu ändern. Maßgebliches Kriterium für die Auswahl des Käufers ist das höchste Anbot, wobei dieses glaubwürdig (belegt durch entsprechenden Finanzierungsnachweis) und verbindlich zu sein hat. Im Hinblick auf das aufgrund nationaler und europarechtlicher Bestimmungen durchzuführende Bietverfahren und der erforderlichen Genehmigung durch die Gremien der Pensionsversicherungsanstalt ist es erforderlich, dass jedes Anbot eines Kaufinteressenten zumindest bis 31.08.2021 verbindlich abgegeben wird. 3. Besichtigung, Einsicht bei Baubehörde, Einsicht in Verträge Die Besichtigung des Kaufgegenstandes ist in Absprache mit der Pensionsversicherungsanstalt möglich. Hierzu ist vorab per E-Mail an alexander.rapp@pv.at unter Angabe des Betreffs „Bietverfahren PVA Klagenfurt, Besichtigungstermin“ ein persönlicher Besichtigungstermin zu vereinbaren. Den Kaufinteressenten wird die Möglichkeit gewährt, in den Bauakt bei der Baubehörde Einsicht zu nehmen und allenfalls Kopien aus dem Bauakt anzufertigen, all dies auf Kosten des jeweiligen Kaufinteressenten. Zwecks Ausstellung einer Vollmacht zur Akteneinsicht bei der Baubehörde ist vom Kaufinteressenten ein E-Mail an heinz.klein@pv.at mit dem Betreff „Bietverfahren PVA Klagenfurt, Vollmacht zur Akteneinsicht“ unter Angabe von Vor- und Zunamen/Firma, Geburtsdatum/Firmenbuchnummer, Anschrift und Telefonnummer des Kaufinteressenten sowie Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Anschrift und Telefonnummer der bei der Baubehörde Einsicht nehmenden Person zu richten. Weiters wird Kaufinteressenten die Möglichkeit gewährt, in die Mietzins- und Kautionsliste, die aktuellen Mietverträge sowie die Verträge betreffend Versorgung, Wartung und Betreuung der Stand 22.01.2021 Seite 4
Liegenschaft Einsicht zu nehmen, wobei der Zugang nach freiem Ermessen durch die Verkäuferseite erfolgt. Es besteht demnach kein Rechtsanspruch darauf. Für den Zugang zu diesen Unterlagen ist vom Kaufinteressenten ein E-Mail an heinz.klein@pv.at mit dem Betreff „Bietverfahren PVA Klagenfurt, Einsicht in Verträge“ unter Angabe von Vor- und Zunamen/Firma, Geburtsdatum/Firmenbuchnummer, Anschrift und Telefonnummer des Kaufinteressenten zu richten. Die hierbei erhaltenen Unterlagen und Informationen sind vom Kaufinteressenten und seinen Mitarbeitern und Beratern – insbesondere unter Beachtung des Datenschutzes – vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vom Kaufinteressenten zu löschen, sollte vom Käufer kein Angebot gelegt oder sein Angebot am Ende des Bietverfahrens nicht angenommen werden. Diese Verpflichtung ist vom Käufer bei Anforderung der Unterlagen ausdrücklich zu bestätigen. 4. Fragen Sollten sich für den Kaufinteressenten zum Kaufgegenstand oder zum abzuschließenden Kaufvertrag im Zuge der ersten Anbotsrunde Fragen stellen, so können diese bis spätestens 22.03.2021 via E-Mail an heinz.klein@pv.at gestellt werden. Die Fragen werden dann zur entsprechenden Beantwortung durch die Pensionsversicherungsanstalt weitergeleitet. Die diesbezüglichen Fragen werden darüber hinaus gesammelt und anonymisiert samt entsprechender Antwort auf der Homepage der Pensionsversicherungsanstalt unter www.pv.at/angebotsunterlagen bis voraussichtlich 29.03.2021 zum Download bereit gestellt. 5. Datenschutz Die Pensionsversicherungsanstalt, Friedrich-Hillegeist-Straße 1, 1021 Wien, erfasst und verarbeitet als Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) personenbezogene Daten, insbesondere die im nachstehenden Kaufanbot vom Kaufinteressenten bekanntgegeben Daten, für die Durchführung des gegenständlichen Bietverfahrens. Dies dient zur Erfüllung des Bietverfahrens und des daran allenfalls anschließenden Abschlusses eines Kaufvertrages. In diesem Zusammenhang ist auch die Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an den Vertragserrichter und Treuhänder Rechtsanwalt Mag. Thomas Breite, LL.M., MBA, Landstraßer Hauptstraße 1A, 1030 Wien, erforderlich. Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Pensionsversicherungsanstalt lauten: Pensionsversicherungsanstalt Datenschutzbeauftragter Friedrich-Hillegeist-Straße 1 1021 Wien dsb@pv.at Die gemäß dem nachstehenden Kaufanbot erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten samt dem Kaufanbot selbst sind von der Pensionsversicherungsanstalt aufgrund der Stand 22.01.2021 Seite 5
möglichen Überprüfung des Bietverfahrens durch die Aufsichtsbehörde der Pensionsversicherungsanstalt bzw. durch den Rechnungshof 7 Jahre zu speichern. Die Daten des Käufers, dies sind jedenfalls Vor- und Zuname, (akademischer) Titel, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Staatsbürgerschaft, Beruf, Adresse, Telefonnummer, Emailadresse, Firma, Firmenbuchnummer, Sitz, UID-Nummer, Ansprechperson, Kaufpreis, Inhalt des Übergabeprotokolls, Zahlungen und die Daten aus dem Kaufvertrag, werden bis zum Ablauf der absoluten gesetzlichen Verjährungsfrist (30 Jahre) gespeichert. Dem Kaufinteressenten stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn der Kaufinteressent der Ansicht ist, dass die Verarbeitung seiner Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder seine datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, kann sich der Kaufinteressent bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde. 6. Kosten Die anfallenden Kosten für die Errichtung und grundbücherliche Durchführung des Kaufvertrages sind in Punkt VII. des Kaufvertragsmusters angegeben. Nicht darin enthalten sind allfällige Provisionen eines vom Kaufinteressenten beauftragten Maklers sowie die Eintragungsgebühr für ein Pfandrecht einer allenfalls für den Käufer finanzierenden Bank (derzeit 1,2% der einzutragenden Pfandsumme). 7. Kaufanbot KÄUFER 1: _______________________________________________________________________ Adresse: _______________________________________________________________________ SVNr./Geb./FN:_______________________________ Staatsbürgerschaft: ________________ E-Mail: _______________________________ Telefon: __________________________ Stand 22.01.2021 Seite 6
Für den Fall, dass ein Käufer gemeinsam mit einem zweiten Käufer kaufen sollte: KÄUFER 2: _______________________________________________________________________ Adresse: _______________________________________________________________________ SVNr./Geb./FN:_______________________________ Staatsbürgerschaft: ________________ E-Mail: _______________________________ Telefon: __________________________ Ich / Wir stelle / n der Pensionsversicherungsanstalt Friedrich-Hillegeist-Straße 1, 1021 Wien hiermit das verbindliche Anbot, die Liegenschaft EZ 70208 KG 72127 Klagenfurt mit den Grundstücken 1023/5 und .1851 samt darauf befindlichem Wohn- und Bürohaus zu erwerben, und zwar zu einem Kaufpreis von EUR _____________ netto zuzüglich Umsatzsteuer von EUR _____________, somit zu einem Kaufpreis von EUR _____________ brutto auf Basis dieser Einladung zur Anbotslegung, des nachstehend genannten Kaufvertragsmusters sowie der weiteren nachstehend genannten Unterlagen. Diesen Bruttokaufpreis verpflichte / n ich mich / wir uns binnen zwei Wochen nach Kaufvertragsunterfertigung gemäß dem Kaufvertragsmuster beim Vertragserrichter und Treuhänder Rechtsanwalt Mag. Thomas Breite, LL.M., MBA, Landstraßer Hauptstraße 1A, 1030 Wien, zu erlegen. Ich / Wir bestätige / n ferner von der Pensionsversicherungsanstalt durch Download auf der Homepage der Pensionsversicherungsanstalt unter www.pv.at/angebotsunterlagen ein Konvolut an Verkaufsunterlagen beinhaltend: Muster des Kaufvertrages, Stand 22.01.2021, gegenständliche Einladung zur Anbotslegung, Stand 22.01.2021, Auszug des Immobiliengutachtens vom 27.11.2020, Energieausweis vom 11.01.2021, Servitutsbestellungsvertrag vom 15.07.2011 Treuhandstatut 2019 der Rechtsanwaltskammer Wien in der Fassung vom 08.10.2020 Stand 22.01.2021 Seite 7
sowie in weiterer Folge über meine / unsere Nachfrage in Ergänzung dazu von der Pensionsversicherungsanstalt direkt Mietzinsliste, Kautionsliste, Konvolut der Mietverträge zu den bestehenden Mietverhältnissen, Aufstellung der die im Zuge der Verwaltung der Liegenschaft abgeschlossenen Verträge betreffend Versorgung, Wartung und Betreuung der Liegenschaft samt Konvolut dieser Verträge erhalten zu haben und mit deren Inhalt als Basis dieses Anbots einverstanden zu sein. Weiters erkläre / n ich / wir, den Kaufgegenstand samt Gebäude eingehend besichtigt zu haben und den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der gegenständlichen Liegenschaft zu kennen. Mit diesem Anbot bleibe / n ich / wir Ihnen bis zur Kaufvertragsunterfertigung, jedenfalls bis 31.08.2021 im Wort. Zum Nachweis der Ernsthaftigkeit und Glaubwürdigkeit meines / unseres Anbots lege / n ich / wir dem Kaufanbot einen Finanzierungsnachweis (z.B. Finanzierungszusage oder Bankbestätigung je eines Kreditinstitutes, das zur Geschäftsausübung im Inland berechtigt ist) vor, dass ich / wir über einen Betrag gemäß dem Kaufanbot verfüge / n. In Hinblick auf die Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung erkläre / n ich / wir weiters: 1. Ich / Wir habe / n meinen / unseren Wohnsitz / Die Gesellschaft hat ihren Sitz in _______________________. 2. Ich / Wir / Die Gesellschaft bin / sind / ist □ Deviseninländer □ Devisenausländer (Zutreffendes bitte ankreuzen). 3. Ich / Wir / Die Gesellschaft schließe / n / t die Transaktion im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht in fremdem Auftrag. Wenn nein: hier bitte Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Adresse des Treugebers, wenn dieser eine Gesellschaft ist: Firma, Sitz, Registerort, Registrierungsnummer und Geschäftsadresse, angeben: _______________________________________________________________________ __________________________________________________ 4. Für den Fall das eine Gesellschaft kauft: Die folgenden natürlichen Personen sind wirtschaftliche Eigentümer der Gesellschaft1i (Begriffsklärung siehe am Ende des Formulars); darüber hinaus gibt es keine anderen wirtschaftlichen Eigentümer (bitte jeweils Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Adresse sowie angeben, ob Devisen-In- oder - Ausländer): Stand 22.01.2021 Seite 8
__________________________________________________ __________________________________________________ 5. Ich / Wir / Der wirtschaftliche Eigentümer bin / sind / ist weder eine politisch exponierte Person (PEP), noch ein Familienmitglied einer politisch exponierten Person noch eine einer politisch i exponierten Person nahestehenden Person² (Begriffsklärung siehe am Ende des Formulars) Wenn doch: 4.1 □ Ich / Der wirtschaftliche Eigentümer selbst bin / ist eine politisch exponierte Person, weil (Funktion angeben): _____________________________ 4.2 □ Ich / Der wirtschaftliche Eigentümer bin / ist Familienmitglied / nahestehende Person einer politisch exponierten Person, weil (Verhältnis angeben): ________________________ 4.3 Angaben zur politisch exponierten Person, zu der ich Familienmitglied / nahestehende Person bin: Vorname: __________________________ Nachname: __________________________ Geburtsdatum: __________________________ Staatsbürgerschaft: __________________________ Wohnsitz: __________________________ 6. Das Rechtsgeschäft dient weder der Geldwäscherei noch der Terrorismusfinanzierung Im Falle der Annahme meines / unseres Anbots durch die Pensionsversicherungsanstalt wird dieses an den mit der rechtlichen Gesamtabwicklung beauftragten Vertragserrichter und Treuhänder Rechtsanwalt Mag. Thomas Breite, LL.M., MBA, Landstraßer Hauptstraße 1A, 1030 Wien, Tel. 369 50 30, weitergeleitet, welcher sodann den Kaufvertrag endausfertigen und mir / uns zur Ansicht und Einladung zur Vereinbarung eines Unterfertigungstermins zusenden wird. Ich / Wir verpflichte / n mich / uns diesen Kaufvertrag binnen 14 Tagen nach Vorlage der Endausfertigung zu unterfertigen. Ich bestätige über meine allenfalls als Konsument bestehenden Rücktrittsrechte nach dem Konsumentenschutzgesetz gemäß den nachstehenden Auszügen des Konsumentenschutzgesetz informiert worden zu sein. Sollte / n ich / wir den Kaufvertrag aus von mir / uns verschuldeten Gründen nicht binnen 14 Tagen nach Vorlage der Endausfertigung unterzeichnen, ist die Pensionsversicherungsanstalt zur sofortigen anderweitigen Vergabe des Kaufobjekts berechtigt. Allfällige Schadenersatzansprüche (insbesondere Ersatz der Verwaltungsspesen sowie der Kosten eines neuerlich erforderlichen Bietverfahrens bzw. Vergütung der vorläufigen Objektsperre und damit Verkaufsverzögerung) bleiben der Pensionsversicherungsanstalt vorbehalten. __________________________ __________________________________ Ort, Datum Unterschriften Stand 22.01.2021 Seite 9
Rücktrittsrechte des Käufers im Falle eines Konsumenten auszugsweises Zitat des § 3 Konsumentenschutzgesetz und Zitat des § 3a Konsumentenschutzgesetz „Rücktrittsrecht § 3. (1) Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags, bei Kaufverträgen über Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher den Besitz an der Ware erlangt. Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, so steht dem Verbraucher das Rücktrittsrecht für eine Frist von zwölf Monaten und 14 Tagen ab Vertragsabschluss beziehungsweise Warenlieferung zu; wenn der Unternehmer die Urkundenausfolgung innerhalb von zwölf Monaten ab dem Fristbeginn nachholt, so endet die verlängerte Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Urkunde erhält. … (2) Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat. (3) Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, 1. wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat, 2. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder 3. ... 4. … 5. bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Unternehmers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist. (4) Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. (5) … Stand 22.01.2021 Seite 10
§ 3a. (1) Der Verbraucher kann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag weiters zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die der Unternehmer im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. (2) Maßgebliche Umstände im Sinn des Abs. 1 sind 1. die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die erforderlich ist, damit die Leistung des Unternehmers erbracht oder vom Verbraucher verwendet werden kann, 2. die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile, 3. die Aussicht auf eine öffentliche Förderung und 4. die Aussicht auf einen Kredit. (3) Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, daß die in Abs. 1 genannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrags durch beide Vertragspartner, bei Bank- und Versicherungsverträgen mit einer ein Jahr übersteigenden Vertragsdauer spätestens einen Monat nach dem Zustandekommen des Vertrags. (4) Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn 1. er bereits bei den Vertragsverhandlungen wußte oder wissen mußte, daß die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden, 2. der Ausschluß des Rücktrittsrechts im einzelnen ausgehandelt worden ist oder 3. der Unternehmer sich zu einer angemessenen Anpassung des Vertrags bereit erklärt. (5) Für die Rücktrittserklärung gilt § 3 Abs. 4 sinngemäß.“ i ) BEGRIFFSERKLÄRUNGEN 1 Wirtschaftliche Eigentümer sind alle natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle die Partei letztlich steht oder in deren Auftrag sie handelt. Der Begriff des wirtschaftlichen Eigentümers umfasst zumindest folgenden Personenkreis: 1. bei Gesellschaften: a) alle natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine juristische Person – bei der es sich nicht um eine an einem geregelten Markt notierte Gesellschaft handelt, die dem Unionsrecht entsprechenden Offenlegungspflichten oder gleichwertigen internationalen Standards, die angemessene Transparenz der Informationen über die Eigentumsverhältnisse gewährleisten, unterliegt - über das direkte oder indirekte Halten eines ausreichenden Anteils von Aktien oder Stimmrechten oder eine Beteiligung, einschließlich in Form von Inhaberaktien, oder durch andere Form en der Kontrolle letztlich steht; hält eine natürliche Person einen Aktienanteil von 25 % zuzüglich einer Aktie oder eine Beteiligung von mehr als 25 % an der Partei, so gilt dies als Hinweis auf direktes wirtschaftliches Eigentum; hält eine Gesellschaft, die von einer oder mehreren natürlichen Stand 22.01.2021 Seite 11
Personen kontrolliert wird, oder halten mehrere Gesellschaften, die von derselben natürlichen Person oder denselben natürlichen Personen kontrolliert werden, einen Aktienanteil von 25 % zuzüglich einer Aktie oder eine Beteiligung von mehr als 25 % an der Partei, so gilt dies als Hinweis auf indirektes wirtschaftliches Eigentum; b) wenn nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten und sofern keine Verdachtsmomente vorliegen, keine Person nach lit. a) ermittelt worden ist oder wenn der geringste Zweifel daran besteht, dass es sich bei den ermittelten Personen um die wirtschaftlichen Eigentümer handelt, die natürlichen Personen, die der Führungsebene der juristischen Person an gehören; darunter zu verstehen sind Führungskräfte oder Mitarbeiter mit ausreichendem Wissen über die Risiken, die für die juristische Person in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bestehen, und ausreichendem Dienstalter, um Entscheidungen mit Auswirkungen auf die Risikolage treffen zu können, wobei es sich nicht notwendigerweise um ein Mitglied des Leitungsorgans der juristischen Person handeln muss; 2. bei Trusts, a) den Settlor; b) den Trustee oder die Trustees; c) gegebenenfalls den Protektor; d) die Begünstigten; sofern die Einzelpersonen, die Begünstigte der Rechtsvereinbarung oder juristischen Person sind, noch bestimmt werden müssen, die Gruppe der Personen, in deren Interesse die Rechtsvereinbarung oder die juristische Person in erster Linie errichtet oder betrieben wird; e) jede sonstige natürliche Person, die den Trust durch direkte oder indirekte Eigentumsrechte oder auf andere Weise letztlich kontrolliert; 3. bei juristischen Personen wie Stiftungen und bei vergleichbar vereinbarten Strukturen, die Trusts ähneln, die natürlichen Personen, die gleichwertige oder ähnliche wie die unter Z 2 genannten Funktionen innehaben. 2 „Politisch exponierte Personen“ sind diejenigen natürlichen Personen, die wichtige öffentliche Ämter ausüben oder ausgeübt haben, und deren unmittelbare Familienmitglieder oder ihnen bekanntermaßen nahe stehende Personen (Art 3 Abs 8 der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.10.2005). Politisch exponierte Personen sind natürliche Personen, die wichtige öffentliche Ämter ausüben oder ausgeübt haben; dazu zählen insbesondere (§ 8f RAO): 1. Staatschefs, Regierungschefs, Minister, stellvertretende Minister und Staatssekretäre; im Inland betrifft dies insbesondere den Bundespräsidenten, den Bundeskanzler und die Mitglieder der Bundesregierung und der Landesregierungen; 2. Parlamentsabgeordnete oder Mitglieder vergleichbarer Gesetzgebungsorgane; im Inland betrifft dies insbesondere die Abgeordneten des Nationalrates und des Bundesrates; 3. Mitglieder der Führungsgremien politischer Parteien; im Inland betrifft dies insbesondere Mitglieder der Führungsgremien von im Nationalrat vertretenen politischen Parteien; 4. Mitglieder von obersten Gerichtshöfen, Verfassungsgerichtshöfen oder sonstigen hohen Gerichten, gegen deren Entscheidungen, von außergewöhnlichen Umständen abgesehen, kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann; im Inland betrifft dies insbesondere Richter des Verfassungsgerichtshofs, des Verwaltungsgerichtshofs und des Obersten Gerichtshofs; 5. Mitglieder von Rechnungshöfen oder der Leitungsorgane von Zentralbanken; im Inland betrifft dies insbesondere den Präsidenten des Rechnungshofs sowie die Direktoren der Landesrechnungshöfe und Mitglieder des Direktoriums der Oesterreichischen Nationalbank; 6. Botschafter, Geschäftsträger und hochrangige Offiziere der Streitkräfte; im Inland sind hochrangige Offiziere der Streitkräfte insbesondere Militärpersonen ab dem Dienstgrad Generalleutnant; 7. Mitglieder der Verwaltungs-,Leitungs- oder Aufsichtsorgane staatseigener Unternehmen; im Inland betrifft dies insbesondere Unternehmen, bei denen der Bund oder ein Bundesland mit mindestens 50 % des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist oder die der Bund oder ein Bundesland allein betreibt oder die der Bund oder ein Bundesland durch finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder tatsächliche Maßnahmen tatsächlich beherrscht; 8. Direktoren, stellvertretende Direktoren und Mitglieder des Leitungsorgans oder eine vergleichbare Funktion bei einer internationalen Organisation. Keine der unter Z 1 bis 8 angeführten öffentlichen Funktionen umfasst Funktionsträger mittleren oder niedrigeren Ranges. Familienmitglieder politisch exponierter Personen sind insbesondere: 1. der Ehegatte einer politisch exponierten Person, eine dem Ehegatten einer politisch exponierten Person gleichgestellte Person oder der Lebensgefährte im Sinn von § 72 Abs. 2 StGB; Stand 22.01.2021 Seite 12
2. die Kinder (einschließlich Wahl- und Pflegekinder) einer politisch exponierten Person und deren Ehegatten, den Ehegatten gleichgestellte Personen oder Lebensgefährten im Sinn von § 72 Abs. 2 StGB; 3. die Eltern einer politisch exponierten Person. Politisch exponierten Personen bekanntermaßen nahestehende Personen sind: 1. natürliche Personen, die bekanntermaßen gemeinsam mit einer politisch exponierten Person wirtschaftliche Eigentümer von juristischen Personen oder vergleichbar vereinbarten Strukturen sind oder sonstige enge Geschäftsbeziehungen zu einer politisch exponierten Person unterhalten, oder 2. natürliche Personen, die alleiniger wirtschaftlicher Eigentümer einer juristischen Person oder einer vergleichbar vereinbarten Struktur sind, welche bekanntermaßen de facto zugunsten einer politisch exponierten Person errichtet wurde. Stand 22.01.2021 Seite 13
Sie können auch lesen