Übersicht Reisebeschränkungen der TOP 15 Incoming-Märkte
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Stand: 25.05.2020 Übersicht Reisebeschränkungen der TOP 15 Incoming-Märkte Weltweite Reisewarnung Das Auswärtige Amt hat eine weltweite Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen ausgesprochen. Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland wird derzeit gewarnt, da weiterhin weltweit mit starken Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens zu rechnen ist. Dies gilt bis auf weiteres, vorerst bis einschließlich 14. Juni 2020. Quarantäne-Pflicht für Rückkehrer Eine Quarantäne-Empfehlung für Einreisende aus EU-Staaten, dem Schengen-Raum und Großbritannien wird künftig nur noch dann ausgesprochen, wenn die Einreise aus einem Land mit hoher Infektionsrate erfolgt. Eine 14-tägige Quarantäne kann künftig nur noch bei Einreisen aus Drittstaaten angeordnet werden. Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona- regelungen-1735032 Kontaktbeschränkungen und öffentliches Leben in Deutschland Bundesweit gilt: Die Kontaktbeschränkungen bleiben bis zum 5. Juni bestehen, ebenso die Hygiene- und Abstandsregeln. Geschäfte dürfen wieder öffnen - unabhängig von der Verkaufsfläche. Über die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens entscheiden die Bundesländer in eigener Verantwortung. Sie berücksichtigen dabei die regionale Entwicklung der Covid-19-Infektionszahlen. Großveranstaltungen sind in Deutschland vorerst bis 31. August 2020 untersagt. Ab wann eine Veranstaltung als Großveranstaltung gilt, wird von jedem Bundesland eigens definiert. Maskenpflicht Beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr sowie in den hierzu gehörenden Einrichtungen gilt seit dem 27.04. in Deutschland eine Maskenpflicht (Community Masken) für Personen ab sechs Jahren.
Niederlande Aktuelle Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt vielerorts Situation zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren. Bezüglich Übernachtungsmöglichkeiten gelten regional unterschiedliche Regelungen, die bei den jeweiligen Unterkünften erfragt werden können. Einreise: Zwischen den Niederlanden und Deutschland finden derzeit keine Grenzkontrollen statt. Seit dem 18. März ist die Möglichkeiten zur Einreise in die Schengen- Zone, wozu auch die Niederlande gehören, für Reisende aus Nicht- Schengen-Ländern drastisch eingeschränkt. Die Grenzen sind nicht geschlossen. Von touristischen Reisen wird dringend abgeraten. Ausreise: Keine Einschränkung für EU-Bürger Flugverkehr: Alle Flugreisenden von Flughäfen in Risikogebieten nach Auflistung der European Union Aviation Safety Agency müssen bis auf weiteres ein Gesundheitszeugnis, das vor Reiseantritt am Flughafen ausgefüllt werden muss, mit sich führen. In Deutschland sind Flughäfen in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen betroffen. Wird eine der Fragen mit „Ja“ beantwortet, wird die Einreise verweigert. Reisende aus diesen Gebieten sollen sich in eine zweiwöchige Quarantäne gegeben; Crewmitglieder und Transitpassagiere sind davon ausgeschlossen. Bahnverkehr: Keine Einschränkungen Öffentliches - Bis zum 1. September sind Festivals, Konzerte und andere Leben: Veranstaltungen mit über 100 Personen untersagt. Restaurants und Cafés sind derzeit geschlossen. - Ab dem 1. Juni dürfen Restaurants wieder öffnen. Ein Besuch der Gastronomie ist jedoch nur nach vorheriger Reservierung möglich. Pro Restaurants sind höchstens 30 Personen erlaubt, unter Berücksichtigung des Mindestabstands von 1,5 Metern. - Museen, Theater und öffentliche Orte, an denen Menschen zusammenkommen können (Sehenswürdigkeiten), sind derzeit geschlossen. Ab dem 1. Juni dürfen Theater, Konzertsäle, Museen, Denkmäler und Kinos wieder öffnen. Ein Besuch dieser Örtlichkeiten ist nur nach vorheriger Reservierung möglich. Es sind jeweils maximal 30 Personen zugelassen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
- Campingplätze und Ferienparks können ab dem 1. Juli wieder vollständig öffnen, einschließlich der Dusch- und Toilettenanlagen. - An verschiedenen Stellen wurden auch Entscheidungen auf lokaler Ebene getroffen, um Touristenbesuche zu unterbinden. Behalten Sie die Website der lokalen Sicherheitsregion im Blick, und/oder wenden Sie sich an die zuständigen Gemeinden. Quelle: holland.com/RIVM USA Aktuelle Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Situation den USA zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen und Einreisesperren. Einreise: - Einreiseverbot für Personen, die sich in einem Zeitraum von 14 Tagen vor der Einreise in die USA in einem Schengen-Staat aufgehalten haben - Die Landgrenzen zu Mexiko und Kanada sind für den Personenverkehr geschlossen - Die Eisreisebeschränkungen bleiben in Kraft, bis sie explizit widerrufen werden. Ausreise: Ausreise weiterhin möglich. Die Landgrenzen zu Mexiko und Kanada sind für den Personenverkehr geschlossen. Flugverkehr: - Weiterhin möglich - American Airlines hat mitgeteilt, die Hälfte aller Flüge nach Europa in den Sommermonaten zu streichen. Neben London, Madrid und Paris sind auch deutsche Flughäfen, wie Frankfurt und München, von den Kürzungen betroffen. Der Großteil der gestrichenen transatlantischen Flüge wäre aus Charlotte oder Philadelphia gestartet. Bahnverkehr: Keine bekannten Einschränkungen Öffentliches Je nach Bundesstaat liegen unterschiedliche Beschränkungen vor. Leben: Es gibt in mehreren Bundesstaaten starke Einschränkungen des öffentlichen Lebens wie Ausgangssperren „shelter-in-place“ oder Ausgangsbeschränkungen „stay-at-home-order“. Über einzelne Maßnahmen informiert die National Governors Association.
Schweiz Aktuelle Die Schweiz befindet sich noch immer in einer außerordentlichen Lage. Situation Die vom Bundesrat erlassenen Maßnahmen werden nun aber etappenweise gelockert. Alle von der Lockerung betroffenen Einrichtungen müssen ein Schutzkonzept vorweisen und umsetzen. Einreise: Die Einreise ist nur noch für Schweizer und Liechtensteiner Bürger, Personen mit einem Aufenthaltstitel (Permis L, B, C, Ci), einem Schweizer Visum oder einer Zusicherung der Arbeitsbewilligung sowie Personen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz reisen müssen (Grenzgänger mit Permis G, Warenverkehr) möglich. Ausnahmen können in einer „Situation der äußersten Notwendigkeit“ wie einem Todesfall in der Familie, gerichtlicher Vorladung u.ä. gestattet werden. Seit dem 11. Mai lockert der Bundesrat die Einreisebeschränkungen schrittweise – parallel zur wirtschaftlichen Öffnung. Dies betrifft etwa Arbeitnehmer oder Dienstleistende, die in der Schweiz arbeiten. Ausreise: Aus- und Durchreise weiterhin möglich mit Nachweis Flugverkehr: Flugpassagiere aus dem Ausland dürfen weiterhin nur an den Flughäfen Zürich, Genf und Basel einreisen. Bahnverkehr: Zu jetzigen Zeitpunkt sind alle Bahnverbindungen zwischen D und CH unterbrochen. Öffentliches - Versammlungsverbot von mehr als fünf Personen Leben: - Lebensmittelgeschäfte und Apotheken uneingeschränkt geöffnet - Seit 11. Mai 2020 möglich: Präsenzunterricht in der obligatorischen Schule, Öffnung von Einkaufsläden, Märkten, Museen, Bibliotheken, Sportanlagen und Gastronomiebetrieben – unter Einhaltung von Schutzkonzepten. - Ab 28. Mai sind sämtliche Gottesdienste und religiösen Feiern wieder erlaubt – unter Einhaltung von Schutzkonzepten Quelle: Bundesamt für Gesundheit BAG
UK Aktuelle Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt vielerorts Situation zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren. Einreise: Verstärkte Einreisekontrollen, Temperaturmessungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren. Die Einreise in die British Virgin Islands wird Reisenden, die sich in den vorangegangenen 14 Tagen in von Covid 19 besonders betroffenen Ländern (einschließlich Deutschland) aufgehalten haben, nicht mehr gestattet. Ausgenommen sind Staatsangehörige der British Virgin Islands und Inhaber einer unbeschränkten Aufenthaltserlaubnis. Ausreise: Ausreise weiterhin möglich. Flugverkehr: Weiterhin möglich Bahnverkehr: Keine Einschränkungen Öffentliches - Die britische Regierung hat am 11.05.2020 leichte Lockerungen für Leben: das öffentliche Leben beschlossen - Bewegung und Sport im Freien ist seit 11. Mai wieder gestattet - Versammlungsverbot von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit (Treffen von einer Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, ist im Freien gestattet) - Einzuhaltender Mindestabstand zwischen haushaltsfremden Personen muss 2 Meter betragen - Hotels und Pensionen bleiben für Touristen bis auf Weiteres geschlossen Weiterführende Informationen auf gov.ukv Österreich Aktuelle Der positive Trend in Österreich hält an, die Maßnahmen zur Situation Eindämmung des Coronavirus können Schritt für Schritt zurückgenommen werden. Aktuell bestehen noch Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren. Einreise: - Grenzüberschreitendes Reisen ist derzeit nicht bzw. nur eingeschränkt möglich - Keine Einreise ohne triftigen Grund
- Für die Einreise muss ein ärztliches Gesundheitszeugnis mit molekularbiologischem Test, das nicht älter als vier Tage ist, vorgelegt werden - Für die Grenze zu Deutschland hat die österreichische Bundesregierung in Abstimmung mit der deutschen Bundesregierung die vollständige Öffnung für den 15. Juni angekündigt. Gespräche mit weiteren Nachbarländern laufen. (gilt sowohl für Ein- als auch für Ausreise) Ausreise: Keine Ausreise ohne triftigen Grund Flugverkehr: Die Flughäfen Wien, Salzburg und Innsbruck sind mit reduzierten Verbindungen in Betrieb. Der reguläre Flugbetrieb von Austrian Airlines bleibt bis vorerst 7. Juni eingestellt. Kein Flugverkehr aus und in die Schweiz, Liechtenstein, Spanien, Frankreich, UK, Niederlande, Russland und Ukraine. Bahnverkehr: Kein Zugverkehr aus und in die Schweiz, Liechtenstein, Spanien, Italien, Slowakei, Slowenien, Tschechischer Republik und Frankreich; Transitverkehr Öffentliches - Seit 1. Mai 2020 wurden die bis dahin geltenden strikten Leben: Ausgangsbeschränkungen aufgehoben - Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss weiterhin einen Mindestabstand von einem Meter zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten - Seit 14. April ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen geöffneten Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmittel Pflicht. - Seit 1. Mai dürfen alle Geschäfte für den Verkauf von Waren sowie Friseure unter strengen Auflagen öffnen - Ab 2. Mai werden Geschäfte mit mehr als 400qm wieder geöffnet - Öffentliche Veranstaltungen mit max. 10 Teilnehmern-/innen sind erlaubt (an Begräbnissen dürfen bis zu 30 Personen teilnehmen) - Zurzeit sind Restaurants, Kaffeehäuser, Bars und Lokale geschlossen. Seit 15. Mai 2020 können Gastronomiebetriebe unter strengen Auflagen Gäste empfangen - Ab 29. Mai 2020 sollen auch Hotels, Tourismusbetriebe und Sehenswürdigkeiten wieder öffnen - Weitere Informationen unter austria.info
Italien Aktuelle Seit dem 4. Mai 2020 gelten Corona-Lockerungen in Italien, mit Situation Wirkung zum 18. Mai traten weitere Lockerungen in Kraft. Einreise: - Ab dem 3. Juni öffnet Italien seine Grenzen für Einreisende aus Mitgliedstaaten der EU, Schengen-Staaten, dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, Andorra und dem Fürstentum Monaco. - Damit entfällt zum 3. Juni auch die Pflicht zu Quarantäne - Bis dahin ist die Einreise weiterhin nur in Ausnahmefällen möglich - Die Einreise ist nur für nachweisbare berufsbedingte Fahrten oder sonstige absolut notwendige Fahrten gestattet - Dies müssen Reisende in Form einer schriftlichen, überprüfbaren Selbsterklärung nachweisen - Im Falle der Einreise mit einem Beförderungsunternehmen müssen Reisende beim Einstieg in das Transportmittel dem Beförderer diese Einreiseerklärung übergeben und ihm eine Prüfung der gemachten Angaben ermöglichen. - Nach der Einreise nach Italien besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt - 14-tägige Isolation nach Einreise ist Pflicht Ausreise: - Ausreise nach Deutschland möglich - Ausreise ist ab dem 3. Juni erlaubt in Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Schengen-Staaten, in das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, Andorra, Fürstentum Monaco. Flugverkehr: - Flugverbindungen nur noch sehr eingeschränkt vorhanden; Flughäfen bleiben in Betrieb - Fluggesellschaften müssen Schutzmöglichkeiten zu Verfügung stellen, falls die Reisenden selbst keine mit sich führen Bahnverkehr: - Bahnhöfe bleiben in Betrieb - Personenzüge zwischen Italien und Österreich verkehren unregelmäßig und mit ggf. mehrmaligem Umsteigen - Zugfahrten über die Schweiz sind aufgrund der vielen Umstiege und unterschiedlichen Buchungssysteme beschwerlich Öffentliches - Generell gilt in Italien nach wie vor die Abstandsregel von Leben: mindestens einem Meter, in Südtirol sogar zwei Meter - Für Touristen ab dem 3. Juni: Mundschutz muss in Geschäften, in Bussen und Bahnen getragen werden, auch in Bars und Restaurants - aber nicht während man am Tisch sitzt
- Am Strand sollen die Sonnenliegen eineinhalb Meter auseinander stehen - Schulen, Kindergärten und Universitäten in ganz Italien weiterhin bleiben geschlossen. - Kongresse und Tagungen sind ausgesetzt, ebenso kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten. Sportveranstaltungen sind ausgesetzt, Bars und Restaurants geschlossen. - Lebensmittelgeschäfte, Supermärkte, Apotheken, Banken, Post und Behörden sind geöffnet. - Ab dem 18. Mai dürfen außerdem Friseure, Kosmetikstudios, Einzelhandel, Restaurants und Bars, Museen, Fitnessstudios und Bibliotheken wieder öffnen - Der Öffentliche Personenverkehr bleibt aufrechterhalten. - Ausnahmen von der Einschränkung bestehen für nachweisbare berufsbedingte Fahrten, im Fall von gesundheitlich bedingten Gründen oder in sonstigen Notsituationen Quelle: Weitere Informationen unter italia.it Frankreich Aktuelle Die Ausbreitung der Atemwegerkrankung COVID-19 hat zu starken Situation Einschränkungen des öffentlichen Lebens in ganz Frankreich geführt. An den Grenzen kommt es zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Teilen auch zu Absperrungen. Einreise: An den Grenzen kommt es zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Teilen auch zu Absperrungen. Personen, die nach Frankreich einreisen, auch Berufspendler, müssen seit dem 6. April 2020 eine internationale Einreisebescheinigung mit sich führen, die Sie auf der Seite der französischen Botschaft Berlin herunterladen und vor Einreise selbst ausfüllen müssen. Ausreise: - Starke und ggf. weiter zunehmende, drastische Einschränkungen im internationalen Reiseverkehr sowie massive Einschränkungen der Bewegungsfreiheit innerhalb Frankreichs könnten Rückreise insbesondere aus den Überseegebieten auf absehbare Zeit erheblich erschweren; Die Bedingungen können sich sehr kurzfristig ändern. - Personen, die sich in einem anderen EU-Staat befinden (Bsp.: Spanien), dürfen durch Frankreich in ihren Heimatstaat (Bsp.: Deutschland) reisen.
Flugverkehr: Flugverbindungen nur noch sehr eingeschränkt vorhanden; Flughäfen bleiben in Betrieb Bahnverkehr: Bahnhöfe bleiben in Betrieb. Der öffentliche Personennah- und Fernverkehr ist weiterhin stark reduziert, in Fernzügen müssen Sitzplätze zur Einhaltung der Abstandsgebote reserviert werden, für Reisende über 11 Jahren besteht im Öffentlichen Personennah- und Fernverkehr (einschließlich Taxis) eine bußgeldbewehrte Maskenpflicht. Öffentliches - Die strikte innerfranzösische Ausgangssperre wurde seit dem 11. Leben: Mai aufgehoben - Die eigene Wohnung darf bis zu einer Distanz von 100 km Luftlinie ohne weiteren Grund verlassen werden. Es sollte jedoch ein geeigneter Nachweis des Wohnsitzes (Ausweis mit entsprechender Angabe, Strom- oder Telefonrechnung) mitgeführt werden. Wer sich über 100 km Luftlinie von seinem Wohnort fortbewegen will, bedarf dazu eines beruflichen oder wichtigen familiären Grundes und einer entsprechenden Bescheinigung. Die 100 km-Distanz gilt nicht innerhalb eines Departments. - Geschäfte (bis auf Lebensmittelläden oder Apotheken), Restaurants, Museen und andere touristische Attraktionen, Strände und viele öffentliche Parks sind geschlossen, der öffentliche Personennah- und Fernverkehr ist stark reduziert. - Seit dem 11. Mai gelten erste Lockerungen. Die meisten Geschäfte dürfen wieder öffnen; Restaurants, Cafés, große Museen und andere touristische Attraktionen jedoch noch nicht. Viele Strände und öffentliche Parks bleiben noch geschlossen, die Bedingungen können sich je nach regionaler Pandemielage unterscheiden. Polen Aktuelle Polen hat zur Eindämmung der Corona-Infektionen drastische Situation Einschränkungen des Personenverkehrs verordnet. Einreise: - Seit Sonntag, dem 15. März, 00.00 Uhr, ist die Einreise nach Polen an Grenzübergängen mit Deutschland, Litauen, der Tschechischen Republik und der Slowakei für Ausländer nur noch in Ausnahmefällen möglich. Zusätzlich wurden wieder Grenzkontrollen eingeführt und zahlreiche Übergänge von Deutschland nach Polen ganz geschlossen. Diese Regelungen bleiben zunächst bis zum 12. Juni 2020 in Kraft. - Die Einreise nach Polen ist nur noch bestimmten Personengruppen gestattet, die sich direkt nach der Einreise in eine 14-tägige Quarantäne begeben müssen. vgl. Angaben Auswertiges Amt
- Es sind nur bestimmte Grenzübergänge geöffnet - Auch die Grenzübergänge Polens mit der Ukraine, Belarus und Russland wurden bis auf Widerruf bis auf wenige Ausnahmen geschlossen - Die Gründe für die Einreise sind nachzuweisen. Ausreise: - Ausreise aus Polen nach Deutschland möglich - Es sind nur bestimmte Grenzübergänge geöffnet Flugverkehr: Flugverbindungen, ausgenommen Flüge bis 15 Passagieren, sind mindestens bis zum 6. Juni 2020 ausgesetzt Bahnverkehr: Bis auf weiteres keine Bahnverbindungen nach Polen vorhanden Öffentliches - Es herrschen Ausgangsbeschränkungen Leben: - Restaurants, Bars, Cafés, etc. können ab 18. Mai unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsvorschriften wieder in Betrieb genommen werden (eine Person pro 4 qm). - Hotels und andere Herbergen können für Gäste aus Polen ab dem 4. Mai wieder öffnen; davon ausgeschlossen sind allerdings deren Restaurants und Wellnessbereiche. - Ab dem 16. April müssen alle Personen im öffentlichen Raum, in Geschäften und Büros und im Auto mit Mitfahrern Mund und Nase mit einem Mundschutz oder Schal bedecken - Sportplätze und Kultureinrichtungen wie Museen und Bibliotheken öffnen ab dem 4. Mai 2020 schrittweise. - Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Universitäten öffnen schrittweise (18., 25. Mai, 1. Juni 2020) - Einkaufszentren und andere Geschäfte öffnen ab dem 4. Mai wieder. - Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen - Ab 20. April 2020 ist Spazierengehen, Joggen, Radfahren unter Wahrung des Abstandgebots und Einhaltung der Maskenpflicht erlaubt - Ab dem 20. April dürfen Wälder, Parks und Grünflächen genutzt werden - In Läden mit einer Fläche bis zu 100 qm und in Tankstellen dürfen vier Kunden pro Kasse gleichzeitig einkaufen. In Läden ab 100 qm ist die max. Kundenzahl auf eine Person pro 15 qm begrenzt - Von 10:00 – 12:00 Uhr sind Geschäfte in der Woche ausschließlich für Senioren über 65 Jahre geöffnet - An Gottesdiensten und bei Bestattungen darf eine Person pro 15 qm teilnehmen, auf Friedhöfen insgesamt 50 Personen
- Ab dem 4. Mai 2020 öffnen Rehabilitationszentren wieder - Kinder und Jugendliche unter 13 Jahre dürfen sich ab 17. Mai 2020 ohne Begleitung Erwachsener im öffentlichen Raum aufhalten. - Versammlungen sind weiterhin untersagt Dänemark Aktuelle Situation Einreise: Dänemark schließt mit Samstag, den 14. März 2020, 12 Uhr seine Grenzen und verhängt einen Einreisestopp. Dies gilt für alle Einreisen nach Dänemark, für die keine wichtigen Gründe vorliegen. Diese Maßnahmen gelten vorerst bis zum 31. Mai 2020. Bezüglich der vorläufigen Grenzkontrolle und der aktuellen Einreisebeschränkungen befindet sich Dänemark im Dialog mit den Nachbarländern. Es ist vorgesehen, dass die dänische Regierung einen Plan zur schrittweisen Wiederöffnung der Grenzen und des Tourismus erarbeitet. Dieser Plan wird voraussichtlich spätestens am 29. Mai veröffentlicht. Zurzeit können Reisende an der deutsch-dänischen Landgrenze nur an den Grenzübergängen Kruså, Frøslev und Sæd sowie mit der Bahn nach Dänemark einreisen. Auch die Fährverbindungen Puttgarden-Rødby sowie Rostock-Gedser und einige wenige Flugverbindungen sind noch in Betrieb. Bitte beachten Sie, dass sich dies kurzfristig ändern kann. Ausreise: Ausreisen bleibt weiterhin möglich Flugverkehr: Flughäfen bleiben prinzipiell geöffnet Bahnverkehr: Bahnverbindungen mit Platzkarte aus Deutschland möglich Öffentliches - Am 7. Mai hat die dänische Regierung Lockerungen der Corona- Leben: Schutzmaßnahmen ab 11. bzw. 18. Mai 2020 bei Geschäften, Gastronomie und Schulen bekannt gegeben. - Einkaufszentren dürfen ab Montag, 11. Mai öffnen. - Restaurants und Cafés dürfen ab 18. Mai wieder öffnen. - Büchereien sowie Kirchen und Glaubensgemeinschaften dürfen ab 18. Mai wieder öffnen - Grundschulen (6.-10. Klasse) öffnen zum 18. Mai. - Breitensport an der frischen Luft ist erlaubt, Profisport ohne Zuschauer ebenfalls.
- Zoos dürfen öffnen, in denen sich Gäste in Autos fortbewegen. Voraussetzung für eine Öffnung sind die Einhaltung von Richtlinien bezüglich Abstands und Hygiene. - Öffentliche Versammlungsorte wie Galerien, Attraktionen und Konzertstätten sind geschlossen sowie viele Festivals und Veranstaltungen für 2020 abgesagt oder verschoben worden. - Kulturelle Einrichtungen (Museen, Theater, Kunsthallen, Kinos, Aquarien, Vergnügungsparks, Zoologischer Gärten etc.) öffnen wieder am 27. Mai. - Alle Bildungseinrichtungen (Schulen, Hochschulen, Weiterbildungseinrichtungen und Sprachschulen) öffnen wieder am 27. Mai. - Ab 8. Juni sind weitere Lockerungen vereinbart worden. - Das Versammlungsverbot wird am 8. Juli auf 30-50 Personen angehoben - Sportliche Aktivitäten in Gebäuden (Schwimmhallen, Fitnessstudios etc.) sind ab dem 8. Juli wieder erlaubt Quelle: weitere Informationen unter tyskland.um.dk Spanien Aktuelle Ganz Spanien ist seitens des Robert-Koch-Institut aktuell als Situation Risikogebiet ausgewiesen. In Spanien gilt aktuell bis zum 7. Juni 2020 der Alarmzustand aufgrund der Verbreitung von COVID-19 für das gesamte Land. Einreise: - Einreisebeschränkung für alle Ausländer nach Spanien (bis 15. Juni 2020) - Einreiseverbot für EU-Bürger über die EU-Binnengrenzen zunächst bis 24. Mai - Einreisen für EU-Bürger zu ihrem Wohnsitz nach Spanien möglich - Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind seit dem 25. März 2020 vorübergehend geschlossen - Ab 15. Mai 2020 sind alle aus dem Ausland nach Spanien Einreisenden verpflichtet, sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben. Ausgenommen sind Berufspendler, Transportunternehmen, Crew sowie Gesundheitspersonal, das nicht mit Infizierten in Kontakt war. Ausreise: Ausreisen weiterhin möglich Flugverkehr: - Internationale Flüge weiterhin möglich - Innerspanischer Flugverkehr zu 70% eingeschränkt
Bahnverkehr: Zugverkehr zu 70% eingeschränkt. Öffentliches - Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze sind seit 26.03. Leben: geschlossen - Seit 4. Mai 2020 gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln die Pflicht, eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen. - Seit 11. Mai 2020 werden zunächst in einigen Autonomen Gemeinschaften bzw. Provinzen gemäß des Vier-Phasen-Plans der spanischen Regierung zur schrittweisen Lockerung des COVID-19- Lockdowns sukzessive einzelne Beschränkungen aufgehoben: o Zusammentreffen von max. 10 Personen, die nicht im selben Haushalt leben, unter Einhaltung des Sicherheitsabstands von 2m erlaubt o Öffnung von kleinen Geschäften und Dienstleistungsbetrieben (< 400 m²) auch ohne vorherige Terminvereinbarung, jedoch Auslastungsbeschränkung auf 30% o Öffnung von Märkten im Freien, jedoch reduziert auf 25% der Stände und Kapazitätsreduktion auf 1/3, die Gemeinde muss die genauen Sicherheitsvorgaben festlegen o Öffnung der Sitzbereiche von Restaurants im Freien (Terrassen) mit Beschränkung der Auslastung auf 50% o Öffnung von Hotels und anderen touristischen Unterkünften mit Ausnahme der Gemeinschaftsbereiche o Öffnung von religiösen Stätten mit Beschränkung der Auslastung auf 30% Weitere Informationen unter spain.info Belgien Aktuelle Seit dem 20. März 2020 werden zur Verhinderung der Verbreitung des Situation: Coronavirus an den belgischen Grenzen Grenzkontrollen durchgeführt. Die Grenzkontrollen werden mindestens bis zum 8. Juni 2020 andauern. Nicht zwingend notwendige Grenzübertritte sind verboten, vor allem Reisen zu touristischen Zwecken. Das Reiseverbot gilt auch für Personen mit Zweitwohnungen in Belgien. Einreise: Nicht zwingend notwendige Grenzübertritte sind verboten, vor allem Reisen zu touristischen Zwecken. Deutsche, die einen triftigen Reisegrund haben (z.B. Arbeitsplatz, grenzüberschreitender Schulbesuch etc.), dürfen mit entsprechenden Nachweisen nach Belgien einreisen bzw. durch Belgien durchreisen. Ausreise: Deutsche Staatsangehörige dürfen ausreisen.
Flugverkehr: - Die Lufthansa verkehrt zwischen Deutschland und Belgien, die Zahl der Flüge ist jedoch deutlich vermindert, Brussels Airlines hat alle regulären Flüge bis einschließlich 6. Juni storniert. Bahnverkehr: Der ICE verkehrt zwischen Deutschland und Belgien, die Zahl Züge ist jedoch deutlich vermindert. Öffentliches - Das öffentliche Leben ist aktuell stark eingeschränkt. Leben: - Geschäfte sind seit 11. Mai 2020 unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregelungen wieder geöffnet. - Hotels, Restaurants und kulturelle Veranstaltungsorte, bis auf Museen und Zoos, sind geschlossen. Schulen werden ab dem 18. Mai 2020 schrittweise wieder geöffnet. - Es ist erlaubt, das Haus zu verlassen, um Einkaufen, zur Apotheke und zum Arzt zu gehen oder sich sportlich zu betätigen (kontaktloses Training unter Aufsicht mit bis zu 20 Sportlern), Abstandswahrung ist dabei Pflicht - Das Tragen einer Schutzmaske, ist in allen Situationen, in denen Abstandsregelungen nicht eingehalten werden können, für alle ab zwölf Jahren im Öffentlichen Nahverkehr und in Schulen verpflichtend, und wird ansonsten empfohlen. - Tagesausflüge sind frühestens ab dem 8. Juni 2020 wieder möglich. - Großveranstaltungen sind bis zum 31. August 2020 untersagt China Aktuelle Die von China mit Wirkung vom 28. März 2020 verfügte Einreisesperre Situation für alle Einreisen von Ausländern nach China bleibt bis auf weiteres bestehen. Vom pauschalen Einreisestopp betroffen sind alle ausländischen Reisewilligen, die nach China auf der Grundlage eines bereits vorhandenen Visums oder einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis ein- bzw. zurückreisen wollen. Einreise: Einreisesperre für alle Ausländer Ausreise: Ausreise möglich Flugverkehr: - Erhebliche Einschränkung des Flugverkehrs auf nur noch einen Flug pro Woche pro Airline - Alle noch bestehenden internationalen Flüge nach Peking werden auf andere Flughäfen umgeleitet, die zum Teil weit entfernt von Peking liegen (Tianjin, Shijiazhuang, Taiyuan, Hohhot, Shanghai,
Jinan, Qingdao, Nanjing, Shenyang, Dalian, Zhengzhou und Xi’an). Sämtliche Quarantänemaßnahmen werden an diesen Orten durchgeführt, ein Weiterflug nach Peking verschiebt sich je nach Ergebnis der schon während des Flugs vorgenommenen medizinischen Untersuchungen (z.B. Fiebermessungen) in jedem Fall auf unbestimmte Zeit. Bahnverkehr: Keine Zugverbindung in die Provinz Hubei; andere Zugverbindungen eingeschränkt Öffentliches - Ausgangsbeschränkungen gelockert Leben: - Einschränkungen und Auflagen (Bsp.: Tragen von Schutzmasken) weiterhin in Kraft - Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb Chinas wird in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt und ist laufenden Änderungen und Anpassungen unterworfen. - Aufenthalte in China wirken sich auf Einreisemöglichkeiten in zahlreiche andere Länder aus. Russland Aktuelle Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt vielerorts Situation zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren. Derzeit gilt eine Reisewarnung für alle nicht notwendigen touristischen Reisen. Einreise: - Nicht zwingend notwendige Grenzübertritte sind verboten - Seit 30. März 2020, 00.00 Uhr Moskauer Zeit, treten erhebliche Beschränkungen für den Verkehr über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus in Kraft. Das Überschreiten von Landgrenzen wird dann auf zunächst unbestimmte Zeit für Reisende grundsätzlich nicht mehr möglich sein. - Es dürfen nur akkreditierte Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und konsularischer Einrichtungen ausländischer Staaten und deren Familienangehörige, Kraftfahrer im internationalen Kraftverkehr, die Besatzungen von Luftfahrzeugen, See- und Binnenschiffen, Zugpersonal im internationalen Eisenbahnverkehr, Mitarbeiter des Kurierdienstes zwischen den Regierungen und Mitglieder offizieller Delegationen, sowie Personen mit diplomatischen, dienstlichen
oder regulären privaten Visa, die im Zusammenhang mit dem Tod eines nahen Verwandten ausgestellt wurden, einreisen. - Alle Einreisenden sind verpflichtet, sich anschließend für 14 Tage in der Wohnung selbst zu isolieren und sich bei der Telefon-Hotline der Stadt Moskau +7 495 87 04 509 zu melden. Ausreise: Seit 30. März 2020, 00.00 Uhr Moskauer Zeit, treten erhebliche Beschränkungen für den Verkehr über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus in Kraft. Das Überschreiten von Landgrenzen wird dann auf zunächst unbestimmte Zeit für Reisende grundsätzlich nicht mehr möglich sein. Es wird nur sehr wenige Ausnahmen geben. Flugverkehr: - Einstellung aller internationalen Flüge von und nach Russland zum 27. März - Deutsche können mit Aeroflot von Moskau nach Deutschland ausreisen Bahnverkehr: Zugverbindung Berlin-Moskau möglich; sofern die Reisenden ein gültiges Visum für Russland und Weißrussland haben (Grenzschließung seit 30. März siehe Ein- und Ausreise) Öffentliches - In vielen Landesteilen gelten umfassende Leben: Ausgangsbeschränkungen, kombiniert mit elektronischen Monitoringsystemen. - In Moskau darf bis zum 31. Mai die gemeldete Wohnung nicht verlassen werden, außer im medizinischen Notfall. Weitere Ausnahmen gelten für den Einkauf von Gütern des täglichen Bedarfs am nächstgelegenen Ort. - Es ist ein Mindestabstand von 1,5m einzuhalten - Für die Benutzung aller Verkehrsmittel werden digitale Passierscheine benötigt Schweden Aktuelle Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Situation Schweden zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren. Die schwedische Regierung rät aktuell auch von Reisen innerhalb Schwedens ab, u.a. wegen der dadurch drohenden Überlastung des örtlichen Gesundheitswesens weniger dicht besiedelter Landesteile. Die schwedischen Behörden erwarten für den Sommer eine anhaltend hohe Beanspruchung des Gesundheitswesens.
Einreise: Reisen von einem anderen EU-Land (wie Deutschland und Österreich), einem Teil des EWR, Großbritanniens und aus der Schweiz nach Schweden sind möglich (Quelle). Verstärkte Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Einzelfällen Einreisesperren. EU-Bürger und Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis in Schweden können weiterhin in das Land einreisen, um in ihre Heimat zurückzukehren. Des Weiteren können Personen mit besonders dringenden Bedürfnissen oder Personen, die wesentliche Funktionen in Schweden ausüben sollen, in das Land einreisen. Quelle: Government Offices of Sweden Ausreise: Weiterhin möglich Flugverkehr: Weiterhin möglich Bahnverkehr: Größtenteils keine Einschränkungen Öffentliches Größtenteils keine Einschränkungen Leben: - Die meisten Museen und Theater sind geschlossen, aber Open-Air- Alternativen sind möglicherweise geöffnet (überprüfe die Öffnungszeiten vor deinem Besuch). - Das Tragen von Gesichtsmasken in Geschäften oder öffentlichen Verkehrsmitteln ist nicht vorgeschrieben. VAE Aktuelle Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in den Situation Vereinigten Arabischen Emiraten zu umfangreichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens sowie Reisebeschränkungen. Einreise: Einreisestopp für alle Nationalitäten (bis auf Weiteres gültig) Ausreise: Prinzipiell möglich, jedoch existieren keine internationalen Flugverbindungen aus den VAE. Flugverkehr: Es gibt derzeit noch einige wenige Flugverbindungen aus Dubai bzw. Abu Dhabi nach Europa. Die Fluggesellschaften Emirates und Etihad führen derzeit einige Flüge aus den VAE nach Europa durch, unter anderem nach Frankfurt/Main. Die Fluggesellschaften Emirates und Etihad bieten seit 9. Mai 2020 wieder Buchungen für Passagierflüge vom Ausland in die VAE an, unter anderem von Frankfurt/Main nach Abu Dhabi bzw. Dubai. Die Flüge sind derzeit ausschließlich für emiratische Staatsangehörige sowie Ausländer mit Aufenthaltstitel der VAE („Residents“) und Inhaber anderer Langfristvisa buchbar. Der Transitverkehr über die VAE ist weiterhin eingestellt.
Bahnverkehr: Der Transitverkehr über die VAE ist weiterhin eingestellt. Die Landgrenzen zu Oman und Saudi-Arabien sind für Ausländer geschlossen. Öffentliches - Von 20 bis 6 Uhr gilt landesweit eine nächtliche Ausgangssperre. Leben: - Einkaufszentren, Geschäfte und Restaurants sind unter engen Auflagen wieder geöffnet. - Das Tragen von Gesichtsmasken in der Öffentlichkeit ist obligatorisch, bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld. - Öffentliche Versammlungen bleiben auch während des Fastenmonats Ramadan verboten. Moscheen, Kirchen und andere Gotteshäuser sind auf unbestimmte Zeit geschlossen, ebenso Schulen, Universitäten und touristische Sehenswürdigkeiten. - Private Treffen sind nur im kleinsten Kreis gestattet. Rechtlicher Hinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität aller recherchierten Hinweise.
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