Übersicht Reisebeschränkungen der TOP 15 Incoming-Märkte

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Stand: 25.05.2020

Übersicht
Reisebeschränkungen der TOP 15 Incoming-Märkte

Weltweite Reisewarnung
Das Auswärtige Amt hat eine weltweite Reisewarnung für nicht notwendige,
touristische Reisen ausgesprochen. Vor nicht notwendigen, touristischen
Reisen in das Ausland wird derzeit gewarnt, da weiterhin weltweit mit
starken Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr,
Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung
des öffentlichen Lebens zu rechnen ist. Dies gilt bis auf weiteres, vorerst bis
einschließlich 14. Juni 2020.

Quarantäne-Pflicht für Rückkehrer
Eine Quarantäne-Empfehlung für Einreisende aus EU-Staaten, dem
Schengen-Raum und Großbritannien wird künftig nur noch dann
ausgesprochen, wenn die Einreise aus einem Land mit hoher Infektionsrate
erfolgt. Eine 14-tägige Quarantäne kann künftig nur noch bei Einreisen aus
Drittstaaten angeordnet werden. Quelle:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-
regelungen-1735032

Kontaktbeschränkungen und öffentliches Leben in Deutschland
Bundesweit gilt: Die Kontaktbeschränkungen bleiben bis zum 5. Juni
bestehen, ebenso die Hygiene- und Abstandsregeln. Geschäfte dürfen
wieder öffnen - unabhängig von der Verkaufsfläche.

Über die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens entscheiden die
Bundesländer in eigener Verantwortung. Sie berücksichtigen dabei die
regionale Entwicklung der Covid-19-Infektionszahlen.

Großveranstaltungen sind in Deutschland vorerst bis 31. August 2020
untersagt. Ab wann eine Veranstaltung als Großveranstaltung gilt, wird von
jedem Bundesland eigens definiert.

Maskenpflicht
Beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr sowie in den hierzu
gehörenden Einrichtungen gilt seit dem 27.04. in Deutschland eine
Maskenpflicht (Community Masken) für Personen ab sechs Jahren.
Niederlande
Aktuelle       Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt vielerorts
Situation      zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit
               Temperaturmessungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren.

               Bezüglich Übernachtungsmöglichkeiten gelten regional
               unterschiedliche Regelungen, die bei den jeweiligen Unterkünften
               erfragt werden können.

Einreise:      Zwischen den Niederlanden und Deutschland finden derzeit keine
               Grenzkontrollen statt.
               Seit dem 18. März ist die Möglichkeiten zur Einreise in die Schengen-
               Zone, wozu auch die Niederlande gehören, für Reisende aus Nicht-
               Schengen-Ländern drastisch eingeschränkt. Die Grenzen sind nicht
               geschlossen. Von touristischen Reisen wird dringend abgeraten.
Ausreise:      Keine Einschränkung für EU-Bürger

Flugverkehr:   Alle Flugreisenden von Flughäfen in Risikogebieten nach Auflistung der
               European Union Aviation Safety Agency müssen bis auf weiteres ein
               Gesundheitszeugnis, das vor Reiseantritt am Flughafen ausgefüllt
               werden muss, mit sich führen. In Deutschland sind Flughäfen in Bayern,
               Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen betroffen. Wird eine der
               Fragen mit „Ja“ beantwortet, wird die Einreise verweigert. Reisende aus
               diesen Gebieten sollen sich in eine zweiwöchige Quarantäne gegeben;
               Crewmitglieder und Transitpassagiere sind davon ausgeschlossen.

Bahnverkehr:   Keine Einschränkungen

Öffentliches   -   Bis zum 1. September sind Festivals, Konzerte und andere
Leben:             Veranstaltungen mit über 100 Personen untersagt. Restaurants und
                   Cafés sind derzeit geschlossen.
               -   Ab dem 1. Juni dürfen Restaurants wieder öffnen. Ein Besuch der
                   Gastronomie ist jedoch nur nach vorheriger Reservierung möglich.
                   Pro Restaurants sind höchstens 30 Personen erlaubt, unter
                   Berücksichtigung des Mindestabstands von 1,5 Metern.
               -   Museen, Theater und öffentliche Orte, an denen Menschen
                   zusammenkommen können (Sehenswürdigkeiten), sind derzeit
                   geschlossen. Ab dem 1. Juni dürfen Theater, Konzertsäle, Museen,
                   Denkmäler und Kinos wieder öffnen. Ein Besuch dieser Örtlichkeiten
                   ist nur nach vorheriger Reservierung möglich. Es sind jeweils
                   maximal 30 Personen zugelassen, wenn der Mindestabstand von
                   1,5 Metern eingehalten werden kann.
-   Campingplätze und Ferienparks können ab dem 1. Juli wieder
                   vollständig öffnen, einschließlich der Dusch- und Toilettenanlagen.
               -   An verschiedenen Stellen wurden auch Entscheidungen auf lokaler
                   Ebene getroffen, um Touristenbesuche zu unterbinden. Behalten Sie
                   die Website der lokalen Sicherheitsregion im Blick, und/oder
                   wenden Sie sich an die zuständigen Gemeinden.
               Quelle: holland.com/RIVM

USA
Aktuelle       Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in
Situation      den USA zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen und
               Einreisesperren.

Einreise:      -   Einreiseverbot für Personen, die sich in einem Zeitraum von 14
                   Tagen vor der Einreise in die USA in einem Schengen-Staat
                   aufgehalten haben
               -   Die Landgrenzen zu Mexiko und Kanada sind für den
                   Personenverkehr geschlossen
               -   Die Eisreisebeschränkungen bleiben in Kraft, bis sie explizit
                   widerrufen werden.

Ausreise:      Ausreise weiterhin möglich. Die Landgrenzen zu Mexiko und Kanada
               sind für den Personenverkehr geschlossen.

Flugverkehr:   -   Weiterhin möglich
               -   American Airlines hat mitgeteilt, die Hälfte aller Flüge nach Europa
                   in den Sommermonaten zu streichen. Neben London, Madrid und
                   Paris sind auch deutsche Flughäfen, wie Frankfurt und München,
                   von den Kürzungen betroffen. Der Großteil der gestrichenen
                   transatlantischen Flüge wäre aus Charlotte oder Philadelphia
                   gestartet.

Bahnverkehr:   Keine bekannten Einschränkungen

Öffentliches   Je nach Bundesstaat liegen unterschiedliche Beschränkungen vor.
Leben:         Es gibt in mehreren Bundesstaaten starke Einschränkungen des
               öffentlichen Lebens wie Ausgangssperren „shelter-in-place“ oder
               Ausgangsbeschränkungen „stay-at-home-order“. Über einzelne
               Maßnahmen informiert die National Governors Association.
Schweiz
Aktuelle       Die Schweiz befindet sich noch immer in einer außerordentlichen Lage.
Situation      Die vom Bundesrat erlassenen Maßnahmen werden nun aber
               etappenweise gelockert. Alle von der Lockerung betroffenen
               Einrichtungen müssen ein Schutzkonzept vorweisen und umsetzen.

Einreise:      Die Einreise ist nur noch für Schweizer und Liechtensteiner Bürger,
               Personen mit einem Aufenthaltstitel (Permis L, B, C, Ci), einem
               Schweizer Visum oder einer Zusicherung der Arbeitsbewilligung sowie
               Personen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz reisen müssen
               (Grenzgänger mit Permis G, Warenverkehr) möglich. Ausnahmen
               können in einer „Situation der äußersten Notwendigkeit“ wie einem
               Todesfall in der Familie, gerichtlicher Vorladung u.ä. gestattet werden.
               Seit dem 11. Mai lockert der Bundesrat die Einreisebeschränkungen
               schrittweise – parallel zur wirtschaftlichen Öffnung. Dies betrifft etwa
               Arbeitnehmer oder Dienstleistende, die in der Schweiz arbeiten.

Ausreise:      Aus- und Durchreise weiterhin möglich mit Nachweis

Flugverkehr:   Flugpassagiere aus dem Ausland dürfen weiterhin nur an den Flughäfen
               Zürich, Genf und Basel einreisen.

Bahnverkehr:   Zu jetzigen Zeitpunkt sind alle Bahnverbindungen zwischen D und CH
               unterbrochen.

Öffentliches   -   Versammlungsverbot von mehr als fünf Personen
Leben:         -   Lebensmittelgeschäfte und Apotheken uneingeschränkt geöffnet
               -   Seit 11. Mai 2020 möglich: Präsenzunterricht in der obligatorischen
                   Schule, Öffnung von Einkaufsläden, Märkten, Museen, Bibliotheken,
                   Sportanlagen und Gastronomiebetrieben – unter Einhaltung von
                   Schutzkonzepten.
               -   Ab 28. Mai sind sämtliche Gottesdienste und religiösen Feiern
                  wieder erlaubt – unter Einhaltung von Schutzkonzepten
               Quelle: Bundesamt für Gesundheit BAG
UK
Aktuelle       Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt vielerorts
Situation      zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit
               Temperaturmessungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren.

Einreise:      Verstärkte Einreisekontrollen, Temperaturmessungen, in Einzelfällen
               auch Einreisesperren.

               Die Einreise in die British Virgin Islands wird Reisenden, die sich in den
               vorangegangenen 14 Tagen in von Covid 19 besonders betroffenen
               Ländern (einschließlich Deutschland) aufgehalten haben, nicht mehr
               gestattet. Ausgenommen sind Staatsangehörige der British Virgin
               Islands und Inhaber einer unbeschränkten Aufenthaltserlaubnis.

Ausreise:      Ausreise weiterhin möglich.

Flugverkehr:   Weiterhin möglich
Bahnverkehr:   Keine Einschränkungen

Öffentliches   -   Die britische Regierung hat am 11.05.2020 leichte Lockerungen für
Leben:             das öffentliche Leben beschlossen
               -   Bewegung und Sport im Freien ist seit 11. Mai wieder gestattet
               -   Versammlungsverbot von mehr als zwei Personen in der
                   Öffentlichkeit (Treffen von einer Person, die nicht zum eigenen
                   Haushalt gehört, ist im Freien gestattet)
               -   Einzuhaltender Mindestabstand zwischen haushaltsfremden
                   Personen muss 2 Meter betragen
               -   Hotels und Pensionen bleiben für Touristen bis auf Weiteres
                  geschlossen
               Weiterführende Informationen auf    gov.ukv

Österreich
Aktuelle       Der positive Trend in Österreich hält an, die Maßnahmen zur
Situation      Eindämmung des Coronavirus können Schritt für Schritt
               zurückgenommen werden. Aktuell bestehen noch Einreisekontrollen,
               Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Einzelfällen auch
               Einreisesperren.

Einreise:      -   Grenzüberschreitendes Reisen ist derzeit nicht bzw. nur
                   eingeschränkt möglich
               -   Keine Einreise ohne triftigen Grund
-   Für die Einreise muss ein ärztliches Gesundheitszeugnis mit
                   molekularbiologischem Test, das nicht älter als vier Tage ist,
                   vorgelegt werden
               -   Für die Grenze zu Deutschland hat die österreichische
                   Bundesregierung in Abstimmung mit der deutschen
                   Bundesregierung die vollständige Öffnung für den 15. Juni
                   angekündigt. Gespräche mit weiteren Nachbarländern laufen. (gilt
                   sowohl für Ein- als auch für Ausreise)

Ausreise:      Keine Ausreise ohne triftigen Grund

Flugverkehr:   Die Flughäfen Wien, Salzburg und Innsbruck sind mit reduzierten
               Verbindungen in Betrieb. Der reguläre Flugbetrieb von Austrian Airlines
               bleibt bis vorerst 7. Juni eingestellt.

               Kein Flugverkehr aus und in die Schweiz, Liechtenstein, Spanien,
               Frankreich, UK, Niederlande, Russland und Ukraine.

Bahnverkehr:   Kein Zugverkehr aus und in die Schweiz, Liechtenstein, Spanien, Italien,
               Slowakei, Slowenien, Tschechischer Republik und Frankreich;
               Transitverkehr

Öffentliches   -   Seit 1. Mai 2020 wurden die bis dahin geltenden strikten
Leben:             Ausgangsbeschränkungen aufgehoben
               -   Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss weiterhin einen
                   Mindestabstand von einem Meter zu allen Personen, die nicht im
                   selben Haushalt leben, einhalten
               -   Seit 14. April ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen
                   geöffneten Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmittel
                   Pflicht.
               -   Seit 1. Mai dürfen alle Geschäfte für den Verkauf von Waren sowie
                   Friseure unter strengen Auflagen öffnen
               -   Ab 2. Mai werden Geschäfte mit mehr als 400qm wieder geöffnet
               -   Öffentliche Veranstaltungen mit max. 10 Teilnehmern-/innen sind
                   erlaubt (an Begräbnissen dürfen bis zu 30 Personen teilnehmen)
               -   Zurzeit sind Restaurants, Kaffeehäuser, Bars und Lokale
                   geschlossen. Seit 15. Mai 2020 können Gastronomiebetriebe unter
                   strengen Auflagen Gäste empfangen
               -   Ab 29. Mai 2020 sollen auch Hotels, Tourismusbetriebe und
                   Sehenswürdigkeiten wieder öffnen
               -   Weitere Informationen unter austria.info
Italien
Aktuelle       Seit dem 4. Mai 2020 gelten Corona-Lockerungen in Italien, mit
Situation      Wirkung zum 18. Mai traten weitere Lockerungen in Kraft.

Einreise:      -   Ab dem 3. Juni öffnet Italien seine Grenzen für Einreisende aus
                   Mitgliedstaaten der EU, Schengen-Staaten, dem Vereinigten
                   Königreich von Großbritannien und Nordirland, Andorra und dem
                   Fürstentum Monaco.
               -   Damit entfällt zum 3. Juni auch die Pflicht zu Quarantäne
               -   Bis dahin ist die Einreise weiterhin nur in Ausnahmefällen möglich
               -   Die Einreise ist nur für nachweisbare berufsbedingte Fahrten oder
                   sonstige absolut notwendige Fahrten gestattet
               -   Dies müssen Reisende in Form einer schriftlichen, überprüfbaren
                   Selbsterklärung nachweisen
               -   Im Falle der Einreise mit einem Beförderungsunternehmen müssen
                   Reisende beim Einstieg in das Transportmittel dem Beförderer diese
                   Einreiseerklärung übergeben und ihm eine Prüfung der gemachten
                   Angaben ermöglichen.
               -   Nach der Einreise nach Italien besteht die Pflicht zur Anzeige der
                   Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt
               -   14-tägige Isolation nach Einreise ist Pflicht

Ausreise:      -   Ausreise nach Deutschland möglich
               -   Ausreise ist ab dem 3. Juni erlaubt in Mitgliedstaaten der
                   Europäischen Union, Schengen-Staaten, in das Vereinigte
                   Königreich von Großbritannien und Nordirland, Andorra,
                   Fürstentum Monaco.

Flugverkehr:   -   Flugverbindungen nur noch sehr eingeschränkt vorhanden;
                   Flughäfen bleiben in Betrieb
               -   Fluggesellschaften müssen Schutzmöglichkeiten zu Verfügung
                   stellen, falls die Reisenden selbst keine mit sich führen

Bahnverkehr:   -   Bahnhöfe bleiben in Betrieb
               -   Personenzüge zwischen Italien und Österreich verkehren
                   unregelmäßig und mit ggf. mehrmaligem Umsteigen
               -   Zugfahrten über die Schweiz sind aufgrund der vielen Umstiege und
                   unterschiedlichen Buchungssysteme beschwerlich
Öffentliches   -   Generell gilt in Italien nach wie vor die Abstandsregel von
Leben:             mindestens einem Meter, in Südtirol sogar zwei Meter
               -   Für Touristen ab dem 3. Juni: Mundschutz muss in Geschäften, in
                   Bussen und Bahnen getragen werden, auch in Bars und Restaurants
                   - aber nicht während man am Tisch sitzt
-   Am Strand sollen die Sonnenliegen eineinhalb Meter auseinander
                 stehen
             -   Schulen, Kindergärten und Universitäten in ganz Italien weiterhin
                 bleiben geschlossen.
             -   Kongresse und Tagungen sind ausgesetzt, ebenso kulturelle und
                 soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten.
                 Sportveranstaltungen sind ausgesetzt, Bars und Restaurants
                 geschlossen.
             -   Lebensmittelgeschäfte, Supermärkte, Apotheken, Banken, Post und
                 Behörden sind geöffnet.
             -   Ab dem 18. Mai dürfen außerdem Friseure, Kosmetikstudios,
                 Einzelhandel, Restaurants und Bars, Museen, Fitnessstudios und
                 Bibliotheken wieder öffnen
             -   Der Öffentliche Personenverkehr bleibt aufrechterhalten.
             -   Ausnahmen von der Einschränkung bestehen für nachweisbare
                 berufsbedingte Fahrten, im Fall von gesundheitlich bedingten
                 Gründen oder in sonstigen Notsituationen
             Quelle: Weitere Informationen unter italia.it

Frankreich
Aktuelle     Die Ausbreitung der Atemwegerkrankung COVID-19 hat zu starken
Situation    Einschränkungen des öffentlichen Lebens in ganz Frankreich geführt.
             An den Grenzen kommt es zu verstärkten Einreisekontrollen,
             Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Teilen auch zu
             Absperrungen.

Einreise:    An den Grenzen kommt es zu verstärkten Einreisekontrollen,
             Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Teilen auch zu
             Absperrungen. Personen, die nach Frankreich einreisen, auch
             Berufspendler, müssen seit dem 6. April 2020 eine internationale
             Einreisebescheinigung mit sich führen, die Sie auf der Seite der
             französischen Botschaft Berlin herunterladen und vor Einreise selbst
             ausfüllen müssen.

Ausreise:    -   Starke und ggf. weiter zunehmende, drastische Einschränkungen im
                 internationalen Reiseverkehr sowie massive Einschränkungen der
                 Bewegungsfreiheit innerhalb Frankreichs könnten Rückreise
                 insbesondere aus den Überseegebieten auf absehbare Zeit
                 erheblich erschweren; Die Bedingungen können sich sehr
                 kurzfristig ändern.
             -   Personen, die sich in einem anderen EU-Staat befinden (Bsp.:
                 Spanien), dürfen durch Frankreich in ihren Heimatstaat (Bsp.:
                 Deutschland) reisen.
Flugverkehr:   Flugverbindungen nur noch sehr eingeschränkt vorhanden; Flughäfen
               bleiben in Betrieb

Bahnverkehr:   Bahnhöfe bleiben in Betrieb. Der öffentliche Personennah- und
               Fernverkehr ist weiterhin stark reduziert, in Fernzügen müssen
               Sitzplätze zur Einhaltung der Abstandsgebote reserviert werden, für
               Reisende über 11 Jahren besteht im Öffentlichen Personennah- und
               Fernverkehr (einschließlich Taxis) eine bußgeldbewehrte Maskenpflicht.

Öffentliches   -   Die strikte innerfranzösische Ausgangssperre wurde seit dem 11.
Leben:             Mai aufgehoben
               -   Die eigene Wohnung darf bis zu einer Distanz von 100 km Luftlinie
                   ohne weiteren Grund verlassen werden. Es sollte jedoch ein
                   geeigneter Nachweis des Wohnsitzes (Ausweis mit entsprechender
                   Angabe, Strom- oder Telefonrechnung) mitgeführt werden. Wer
                   sich über 100 km Luftlinie von seinem Wohnort fortbewegen will,
                   bedarf dazu eines beruflichen oder wichtigen familiären Grundes
                   und einer entsprechenden Bescheinigung. Die 100 km-Distanz gilt
                   nicht innerhalb eines Departments.
               -   Geschäfte (bis auf Lebensmittelläden oder Apotheken), Restaurants,
                   Museen und andere touristische Attraktionen, Strände und viele
                   öffentliche Parks sind geschlossen, der öffentliche Personennah-
                   und Fernverkehr ist stark reduziert.
               -   Seit dem 11. Mai gelten erste Lockerungen. Die meisten Geschäfte
                   dürfen wieder öffnen; Restaurants, Cafés, große Museen und
                   andere touristische Attraktionen jedoch noch nicht. Viele Strände
                   und öffentliche Parks bleiben noch geschlossen, die Bedingungen
                   können sich je nach regionaler Pandemielage unterscheiden.

Polen
Aktuelle       Polen hat zur Eindämmung der Corona-Infektionen drastische
Situation      Einschränkungen des Personenverkehrs verordnet.

Einreise:      -   Seit Sonntag, dem 15. März, 00.00 Uhr, ist die Einreise nach Polen
                   an Grenzübergängen mit Deutschland, Litauen, der Tschechischen
                   Republik und der Slowakei für Ausländer nur noch in
                   Ausnahmefällen möglich. Zusätzlich wurden wieder
                   Grenzkontrollen eingeführt und zahlreiche Übergänge von
                   Deutschland nach Polen ganz geschlossen. Diese Regelungen
                   bleiben zunächst bis zum 12. Juni 2020 in Kraft.
               -   Die Einreise nach Polen ist nur noch bestimmten Personengruppen
                   gestattet, die sich direkt nach der Einreise in eine 14-tägige
                   Quarantäne begeben müssen. vgl. Angaben Auswertiges Amt
-   Es sind nur bestimmte Grenzübergänge geöffnet
               -   Auch die Grenzübergänge Polens mit der Ukraine, Belarus und
                   Russland wurden bis auf Widerruf bis auf wenige Ausnahmen
                   geschlossen
               -   Die Gründe für die Einreise sind nachzuweisen.
Ausreise:      -   Ausreise aus Polen nach Deutschland möglich
               -   Es sind nur bestimmte Grenzübergänge geöffnet

Flugverkehr:   Flugverbindungen, ausgenommen Flüge bis 15 Passagieren, sind
               mindestens bis zum 6. Juni 2020 ausgesetzt
Bahnverkehr:   Bis auf weiteres keine Bahnverbindungen nach Polen vorhanden

Öffentliches   -   Es herrschen Ausgangsbeschränkungen
Leben:         -   Restaurants, Bars, Cafés, etc. können ab 18. Mai unter Einhaltung
                   der Hygiene- und Abstandsvorschriften wieder in Betrieb
                   genommen werden (eine Person pro 4 qm).
               -   Hotels und andere Herbergen können für Gäste aus Polen ab dem
                   4. Mai wieder öffnen; davon ausgeschlossen sind allerdings deren
                   Restaurants und Wellnessbereiche.
               -   Ab dem 16. April müssen alle Personen im öffentlichen Raum, in
                   Geschäften und Büros und im Auto mit Mitfahrern Mund und Nase
                   mit einem Mundschutz oder Schal bedecken
               -   Sportplätze und Kultureinrichtungen wie Museen und Bibliotheken
                   öffnen ab dem 4. Mai 2020 schrittweise.
               -   Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Universitäten öffnen
                   schrittweise (18., 25. Mai, 1. Juni 2020)
               -   Einkaufszentren und andere Geschäfte öffnen ab dem 4. Mai
                   wieder.
               -   Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen
                   betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt
                   werden müssen
               -   Ab 20. April 2020 ist Spazierengehen, Joggen, Radfahren unter
                   Wahrung des Abstandgebots und Einhaltung der Maskenpflicht
                   erlaubt
               -   Ab dem 20. April dürfen Wälder, Parks und Grünflächen genutzt
                   werden
               -   In Läden mit einer Fläche bis zu 100 qm und in Tankstellen dürfen
                   vier Kunden pro Kasse gleichzeitig einkaufen. In Läden ab 100 qm
                   ist die max. Kundenzahl auf eine Person pro 15 qm begrenzt
               -   Von 10:00 – 12:00 Uhr sind Geschäfte in der Woche ausschließlich
                   für Senioren über 65 Jahre geöffnet
               -   An Gottesdiensten und bei Bestattungen darf eine Person pro 15
                   qm teilnehmen, auf Friedhöfen insgesamt 50 Personen
-   Ab dem 4. Mai 2020 öffnen Rehabilitationszentren wieder
               -   Kinder und Jugendliche unter 13 Jahre dürfen sich ab 17. Mai
                   2020 ohne Begleitung Erwachsener im öffentlichen Raum aufhalten.
               -   Versammlungen sind weiterhin untersagt

Dänemark
Aktuelle
Situation
Einreise:      Dänemark schließt mit Samstag, den 14. März 2020, 12 Uhr seine
               Grenzen und verhängt einen Einreisestopp. Dies gilt für alle Einreisen
               nach Dänemark, für die keine wichtigen Gründe vorliegen. Diese
               Maßnahmen gelten vorerst bis zum 31. Mai 2020.

               Bezüglich der vorläufigen Grenzkontrolle und der aktuellen
               Einreisebeschränkungen befindet sich Dänemark im Dialog mit den
               Nachbarländern. Es ist vorgesehen, dass die dänische Regierung einen
               Plan zur schrittweisen Wiederöffnung der Grenzen und des Tourismus
               erarbeitet. Dieser Plan wird voraussichtlich spätestens am 29. Mai
               veröffentlicht.

               Zurzeit können Reisende an der deutsch-dänischen Landgrenze nur an
               den Grenzübergängen Kruså, Frøslev und Sæd sowie mit der Bahn nach
               Dänemark einreisen. Auch die Fährverbindungen Puttgarden-Rødby
               sowie Rostock-Gedser und einige wenige Flugverbindungen sind noch
               in Betrieb. Bitte beachten Sie, dass sich dies kurzfristig ändern kann.

Ausreise:      Ausreisen bleibt weiterhin möglich

Flugverkehr:   Flughäfen bleiben prinzipiell geöffnet

Bahnverkehr:   Bahnverbindungen mit Platzkarte aus Deutschland möglich

Öffentliches   -   Am 7. Mai hat die dänische Regierung Lockerungen der Corona-
Leben:             Schutzmaßnahmen ab 11. bzw. 18. Mai 2020 bei Geschäften,
                   Gastronomie und Schulen bekannt gegeben.
               -   Einkaufszentren dürfen ab Montag, 11. Mai öffnen.
               -   Restaurants und Cafés dürfen ab 18. Mai wieder öffnen.
               -   Büchereien sowie Kirchen und Glaubensgemeinschaften dürfen ab
                   18. Mai wieder öffnen
               -   Grundschulen (6.-10. Klasse) öffnen zum 18. Mai.
               -   Breitensport an der frischen Luft ist erlaubt, Profisport ohne
                   Zuschauer ebenfalls.
-   Zoos dürfen öffnen, in denen sich Gäste in Autos fortbewegen.
                   Voraussetzung für eine Öffnung sind die Einhaltung von Richtlinien
                   bezüglich Abstands und Hygiene.
               -   Öffentliche Versammlungsorte wie Galerien, Attraktionen und
                   Konzertstätten sind geschlossen sowie viele Festivals und
                   Veranstaltungen für 2020 abgesagt oder verschoben worden.
               -   Kulturelle Einrichtungen (Museen, Theater, Kunsthallen, Kinos,
                   Aquarien, Vergnügungsparks, Zoologischer Gärten etc.) öffnen
                   wieder am 27. Mai.
               -   Alle Bildungseinrichtungen (Schulen, Hochschulen,
                   Weiterbildungseinrichtungen und Sprachschulen) öffnen wieder am
                   27. Mai.
               -   Ab 8. Juni sind weitere Lockerungen vereinbart worden.
               -   Das Versammlungsverbot wird am 8. Juli auf 30-50 Personen
                   angehoben
               -   Sportliche Aktivitäten in Gebäuden (Schwimmhallen, Fitnessstudios
                  etc.) sind ab dem 8. Juli wieder erlaubt
               Quelle: weitere Informationen unter tyskland.um.dk

Spanien
Aktuelle       Ganz Spanien ist seitens des Robert-Koch-Institut aktuell als
Situation      Risikogebiet ausgewiesen.
               In Spanien gilt aktuell bis zum 7. Juni 2020 der Alarmzustand aufgrund
               der Verbreitung von COVID-19 für das gesamte Land.

Einreise:      -   Einreisebeschränkung für alle Ausländer nach Spanien (bis 15. Juni
                   2020)
               -   Einreiseverbot für EU-Bürger über die EU-Binnengrenzen zunächst
                   bis 24. Mai
               -   Einreisen für EU-Bürger zu ihrem Wohnsitz nach Spanien möglich
               -   Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind seit dem 25. März 2020
                   vorübergehend geschlossen
               -   Ab 15. Mai 2020 sind alle aus dem Ausland nach Spanien
                   Einreisenden verpflichtet, sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne
                   zu begeben. Ausgenommen sind Berufspendler,
                   Transportunternehmen, Crew sowie Gesundheitspersonal, das nicht
                   mit Infizierten in Kontakt war.

Ausreise:      Ausreisen weiterhin möglich

Flugverkehr:   -   Internationale Flüge weiterhin möglich
               -   Innerspanischer Flugverkehr zu 70% eingeschränkt
Bahnverkehr:   Zugverkehr zu 70% eingeschränkt.

Öffentliches   -   Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze sind seit 26.03.
Leben:             geschlossen
               -   Seit 4. Mai 2020 gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln die Pflicht, eine
                   Mund- und Nasenbedeckung zu tragen.
               -   Seit 11. Mai 2020 werden zunächst in einigen Autonomen
                   Gemeinschaften bzw. Provinzen gemäß des Vier-Phasen-Plans der
                   spanischen Regierung zur schrittweisen Lockerung des COVID-19-
                   Lockdowns sukzessive einzelne Beschränkungen aufgehoben:
                      o   Zusammentreffen von max. 10 Personen, die nicht im
                          selben Haushalt leben, unter Einhaltung des
                          Sicherheitsabstands von 2m erlaubt
                      o   Öffnung von kleinen Geschäften und
                          Dienstleistungsbetrieben (< 400 m²) auch ohne vorherige
                          Terminvereinbarung, jedoch Auslastungsbeschränkung auf
                          30%
                      o   Öffnung von Märkten im Freien, jedoch reduziert auf 25%
                          der Stände und Kapazitätsreduktion auf 1/3, die Gemeinde
                          muss die genauen Sicherheitsvorgaben festlegen
                      o   Öffnung der Sitzbereiche von Restaurants im Freien
                          (Terrassen) mit Beschränkung der Auslastung auf 50%
                      o   Öffnung von Hotels und anderen touristischen Unterkünften
                          mit Ausnahme der Gemeinschaftsbereiche
                      o   Öffnung von religiösen Stätten mit Beschränkung der
                          Auslastung auf 30%
               Weitere Informationen unter spain.info

Belgien
Aktuelle       Seit dem 20. März 2020 werden zur Verhinderung der Verbreitung des
Situation:     Coronavirus an den belgischen Grenzen Grenzkontrollen durchgeführt.
               Die Grenzkontrollen werden mindestens bis zum 8. Juni 2020 andauern.
               Nicht zwingend notwendige Grenzübertritte sind verboten, vor allem
               Reisen zu touristischen Zwecken. Das Reiseverbot gilt auch für
               Personen mit Zweitwohnungen in Belgien.

Einreise:      Nicht zwingend notwendige Grenzübertritte sind verboten, vor allem
               Reisen zu touristischen Zwecken. Deutsche, die einen triftigen
               Reisegrund haben (z.B. Arbeitsplatz, grenzüberschreitender
               Schulbesuch etc.), dürfen mit entsprechenden Nachweisen nach Belgien
               einreisen bzw. durch Belgien durchreisen.

Ausreise:      Deutsche Staatsangehörige dürfen ausreisen.
Flugverkehr:   -   Die Lufthansa verkehrt zwischen Deutschland und Belgien, die Zahl
                   der Flüge ist jedoch deutlich vermindert, Brussels Airlines hat alle
                   regulären Flüge bis einschließlich 6. Juni storniert.

Bahnverkehr:   Der ICE verkehrt zwischen Deutschland und Belgien, die Zahl Züge ist
               jedoch deutlich vermindert.

Öffentliches   -   Das öffentliche Leben ist aktuell stark eingeschränkt.
Leben:         -   Geschäfte sind seit 11. Mai 2020 unter Beachtung der Abstands-
                   und Hygieneregelungen wieder geöffnet.
               -   Hotels, Restaurants und kulturelle Veranstaltungsorte, bis auf
                   Museen und Zoos, sind geschlossen. Schulen werden ab dem 18.
                   Mai 2020 schrittweise wieder geöffnet.
               -   Es ist erlaubt, das Haus zu verlassen, um Einkaufen, zur Apotheke
                   und zum Arzt zu gehen oder sich sportlich zu betätigen
                   (kontaktloses Training unter Aufsicht mit bis zu 20 Sportlern),
                   Abstandswahrung ist dabei Pflicht
               -   Das Tragen einer Schutzmaske, ist in allen Situationen, in denen
                   Abstandsregelungen nicht eingehalten werden können, für alle ab
                   zwölf Jahren im Öffentlichen Nahverkehr und in Schulen
                   verpflichtend, und wird ansonsten empfohlen.
               -   Tagesausflüge sind frühestens ab dem 8. Juni 2020 wieder
                   möglich.
               -   Großveranstaltungen sind bis zum 31. August 2020 untersagt

China
Aktuelle       Die von China mit Wirkung vom 28. März 2020 verfügte Einreisesperre
Situation      für alle Einreisen von Ausländern nach China bleibt bis auf weiteres
               bestehen.
               Vom pauschalen Einreisestopp betroffen sind alle ausländischen
               Reisewilligen, die nach China auf der Grundlage eines bereits
               vorhandenen Visums oder einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis ein-
               bzw. zurückreisen wollen.

Einreise:      Einreisesperre für alle Ausländer

Ausreise:      Ausreise möglich

Flugverkehr:   -   Erhebliche Einschränkung des Flugverkehrs auf nur noch einen Flug
                   pro Woche pro Airline
               -   Alle noch bestehenden internationalen Flüge nach Peking werden
                   auf andere Flughäfen umgeleitet, die zum Teil weit entfernt von
                   Peking liegen (Tianjin, Shijiazhuang, Taiyuan, Hohhot, Shanghai,
Jinan, Qingdao, Nanjing, Shenyang, Dalian, Zhengzhou und Xi’an).
                   Sämtliche Quarantänemaßnahmen werden an diesen Orten
                   durchgeführt, ein Weiterflug nach Peking verschiebt sich je nach
                   Ergebnis der schon während des Flugs vorgenommenen
                   medizinischen Untersuchungen (z.B. Fiebermessungen) in jedem
                   Fall auf unbestimmte Zeit.

Bahnverkehr:   Keine Zugverbindung in die Provinz Hubei; andere Zugverbindungen
               eingeschränkt

Öffentliches   -   Ausgangsbeschränkungen gelockert
Leben:         -   Einschränkungen und Auflagen (Bsp.: Tragen von Schutzmasken)
                   weiterhin in Kraft
               -   Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger
                   infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für
                   Bewegungen innerhalb Chinas wird in den Provinzen, Städten,
                   Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich
                   gehandhabt und ist laufenden Änderungen und Anpassungen
                   unterworfen.
               -   Aufenthalte in China wirken sich auf Einreisemöglichkeiten in
                   zahlreiche andere Länder aus.

Russland
Aktuelle       Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt vielerorts
Situation      zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit
               Temperaturmessungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren.
               Derzeit gilt eine Reisewarnung für alle nicht notwendigen touristischen
               Reisen.

Einreise:      -   Nicht zwingend notwendige Grenzübertritte sind verboten
               -   Seit 30. März 2020, 00.00 Uhr Moskauer Zeit, treten erhebliche
                   Beschränkungen für den Verkehr über die Landgrenze der
                   Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus in
                   Kraft. Das Überschreiten von Landgrenzen wird dann auf zunächst
                   unbestimmte Zeit für Reisende grundsätzlich nicht mehr möglich
                   sein.
               -   Es dürfen nur akkreditierte Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen
                   und konsularischer Einrichtungen ausländischer Staaten und deren
                   Familienangehörige, Kraftfahrer im internationalen Kraftverkehr, die
                   Besatzungen von Luftfahrzeugen, See- und Binnenschiffen,
                   Zugpersonal im internationalen Eisenbahnverkehr, Mitarbeiter des
                   Kurierdienstes zwischen den Regierungen und Mitglieder offizieller
                   Delegationen, sowie Personen mit diplomatischen, dienstlichen
oder regulären privaten Visa, die im Zusammenhang mit dem Tod
                   eines nahen Verwandten ausgestellt wurden, einreisen.
               -   Alle Einreisenden sind verpflichtet, sich anschließend für 14 Tage in
                   der Wohnung selbst zu isolieren und sich bei der Telefon-Hotline
                   der Stadt Moskau +7 495 87 04 509 zu melden.

Ausreise:      Seit 30. März 2020, 00.00 Uhr Moskauer Zeit, treten erhebliche
               Beschränkungen für den Verkehr über die Landgrenze der Russischen
               Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus in Kraft. Das
               Überschreiten von Landgrenzen wird dann auf zunächst unbestimmte
               Zeit für Reisende grundsätzlich nicht mehr möglich sein. Es wird nur
               sehr wenige Ausnahmen geben.

Flugverkehr:   -   Einstellung aller internationalen Flüge von und nach Russland zum
                   27. März
               -   Deutsche können mit Aeroflot von Moskau nach Deutschland
                   ausreisen

Bahnverkehr:   Zugverbindung Berlin-Moskau möglich; sofern die Reisenden ein
               gültiges Visum für Russland und Weißrussland haben (Grenzschließung
               seit 30. März siehe Ein- und Ausreise)

Öffentliches   -   In vielen Landesteilen gelten umfassende
Leben:             Ausgangsbeschränkungen, kombiniert mit elektronischen
                   Monitoringsystemen.
               -   In Moskau darf bis zum 31. Mai die gemeldete Wohnung nicht
                   verlassen werden, außer im medizinischen Notfall. Weitere
                   Ausnahmen gelten für den Einkauf von Gütern des täglichen
                   Bedarfs am nächstgelegenen Ort.
               -   Es ist ein Mindestabstand von 1,5m einzuhalten
               -   Für die Benutzung aller Verkehrsmittel werden digitale
                   Passierscheine benötigt

Schweden
Aktuelle       Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in
Situation      Schweden zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit
               Temperaturmessungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren. Die
               schwedische Regierung rät aktuell auch von Reisen innerhalb
               Schwedens ab, u.a. wegen der dadurch drohenden Überlastung des
               örtlichen Gesundheitswesens weniger dicht besiedelter Landesteile. Die
               schwedischen Behörden erwarten für den Sommer eine anhaltend hohe
               Beanspruchung des Gesundheitswesens.
Einreise:      Reisen von einem anderen EU-Land (wie Deutschland und Österreich),
               einem Teil des EWR, Großbritanniens und aus der Schweiz nach
               Schweden sind möglich (Quelle). Verstärkte Einreisekontrollen,
               Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Einzelfällen
               Einreisesperren. EU-Bürger und Personen mit einer
               Aufenthaltserlaubnis in Schweden können weiterhin in das Land
               einreisen, um in ihre Heimat zurückzukehren. Des Weiteren können
               Personen mit besonders dringenden Bedürfnissen oder Personen, die
               wesentliche Funktionen in Schweden ausüben sollen, in das Land
               einreisen.
               Quelle: Government Offices of Sweden
Ausreise:      Weiterhin möglich

Flugverkehr:   Weiterhin möglich

Bahnverkehr:   Größtenteils keine Einschränkungen

Öffentliches   Größtenteils keine Einschränkungen
Leben:         -   Die meisten Museen und Theater sind geschlossen, aber Open-Air-
                   Alternativen sind möglicherweise geöffnet (überprüfe die
                   Öffnungszeiten vor deinem Besuch).
               -   Das Tragen von Gesichtsmasken in Geschäften oder öffentlichen
                   Verkehrsmitteln ist nicht vorgeschrieben.

VAE
Aktuelle       Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in den
Situation      Vereinigten Arabischen Emiraten zu umfangreichen Einschränkungen
               des öffentlichen Lebens sowie Reisebeschränkungen.
Einreise:      Einreisestopp für alle Nationalitäten (bis auf Weiteres gültig)

Ausreise:      Prinzipiell möglich, jedoch existieren keine internationalen
               Flugverbindungen aus den VAE.

Flugverkehr:   Es gibt derzeit noch einige wenige Flugverbindungen aus Dubai bzw.
               Abu Dhabi nach Europa. Die Fluggesellschaften Emirates und Etihad
               führen derzeit einige Flüge aus den VAE nach Europa durch, unter
               anderem nach Frankfurt/Main. Die Fluggesellschaften Emirates und
               Etihad bieten seit 9. Mai 2020 wieder Buchungen für Passagierflüge
               vom Ausland in die VAE an, unter anderem von Frankfurt/Main nach
               Abu Dhabi bzw. Dubai. Die Flüge sind derzeit ausschließlich für
               emiratische Staatsangehörige sowie Ausländer mit Aufenthaltstitel der
               VAE („Residents“) und Inhaber anderer Langfristvisa buchbar. Der
               Transitverkehr über die VAE ist weiterhin eingestellt.
Bahnverkehr:         Der Transitverkehr über die VAE ist weiterhin eingestellt. Die
                      Landgrenzen zu Oman und Saudi-Arabien sind für Ausländer
                      geschlossen.

 Öffentliches         -   Von 20 bis 6 Uhr gilt landesweit eine nächtliche Ausgangssperre.
 Leben:               -   Einkaufszentren, Geschäfte und Restaurants sind unter engen
                          Auflagen wieder geöffnet.
                      -   Das Tragen von Gesichtsmasken in der Öffentlichkeit ist
                          obligatorisch, bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld.
                      -   Öffentliche Versammlungen bleiben auch während des
                          Fastenmonats Ramadan verboten. Moscheen, Kirchen und andere
                          Gotteshäuser sind auf unbestimmte Zeit geschlossen, ebenso
                          Schulen, Universitäten und touristische Sehenswürdigkeiten.
                      -   Private Treffen sind nur im kleinsten Kreis gestattet.

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