Eingliederungsbericht des Jobcenters Landkreis Ansbach - Berichtsjahr 2020
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Inhaltsverzeichnis 1 Rahmenbedingungen und Arbeitsmarktstruktur im Landkreis Ansbach.................................... 3 a) Wirtschaftliche Rahmenbedingungen ................................................................................... 3 b) Beschäftigungssituation ...................................................................................................... 3 c) Entwicklung der Arbeitslosigkeit ........................................................................................ 4 e) Organisation des Jobcenters ................................................................................................ 6 2 Arbeitsmarktpolitik des Jobcenters Landkreis Ansbach ............................................................ 7 3 Eingliederungsleistungen ......................................................................................................... 9 4 Bewertung des Jahresergebnisses ........................................................................................ 13 2
1 Rahmenbedingungen und Arbeitsmarktstruktur im Landkreis Ansbach a) Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Der Landkreis Ansbach liegt im westlichen Mittelfranken und ist mit knapp 2.000 km² der flächenmäßig größte Landkreis im Freistaat Bayern. Zum Landkreis gehören insgesamt 58 Städte, Märkte und Gemeinden. Der Landkreis Ansbach ist mit mehr als 5.000 Betrieben und drei Hochschulen sowohl innovativer Wirtschaftsraum mit besten Lebens- und Arbeitsbedingungen als auch attraktives Tourismusziel. Der Landkreis Ansbach ist als Flächenlandkreis ein sehr ländlich geprägter Wirtschaftsraum, der aber auch die Heimat nennenswerter Industrieansiedlungen darstellt. Der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Aktivitäten liegt dabei im Bereich der Industrie, des Handwerks – insbesondere des Bauhandwerks – sowie der Logistik. b) Beschäftigungssituation 1 2 Im März 2020 lag die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Arbeitsort im Landkreis Ansbach bei 62.577 Personen. Seit dem Jahr 2012 ist diese Zahl damit kontinuierlich angestiegen. SV-pflichtig Beschäftigte im Landkreis Ansbach 65000 60000 55000 50000 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Kennzeichnend für die regionale Beschäftigungsstruktur ist ein großer Anteil an Auspendlern, die im Landkreis Ansbach wohnen, jedoch in der kreisfreien Stadt Ansbach oder anderen Landkreisen arbeiten. So wohnten im März 2020 insgesamt 81.030 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Landkreis Ansbach, hingegen arbeiteten im Landkreis Ansbach nur 62.577 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. 1 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigte nach dem Wohnort - Deutschland, Länder und Jobcenter (Zeitreihe Quartalszahlen) März 2020 2 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigte nach dem Arbeitsort - Deutschland, Länder und Jobcenter (Zeitreihe Quartalszahlen) März 2020 3
Daraus errechnet sich ein Pendlersaldo von -18.453 Arbeitnehmern, der sich einerseits aus der geografischen Lage um die kreisfreie Stadt Ansbach ergibt, andererseits auch durch die ländliche Prägung des Landkreises bedingt ist. Ferner spielt auch die Nähe zur Metropolregion Nürnberg gerade für den östlichen Landkreis eine große Rolle. c) Entwicklung der Arbeitslosigkeit 3 4 5 Im Jahr 2020 war der örtliche Arbeitsmarkt geprägt von den Auswirkungen der Corona-Pandemie. So war von April bis August ein Anstieg von 3.086 auf einen Höchstwert von 3.277 Arbeitslosen im SGB III und SGB II zu verzeichnen. Ab September war dann wieder ein Rückgang der Zahlen bis auf 2.778 Arbeitslose im November zu melden. Im SGB II waren im Mai mit 1.032 die meisten Arbeitslosen zu verzeichnen. Danach war ein Sinken der Arbeitslosenzahlen bis Dezember mit 880 Arbeitslosen festzustellen. Arbeitslosenzahlen 2020 4.000 3.277 2.966 3.068 3.151 3.083 3.117 3.056 2.846 2.859 2.778 2.886 3.000 2.722 2.324 2.121 1.995 2.055 2.119 2.093 2.165 2.118 1.949 1.877 2.006 1.834 2.000 1.000 1013 1032 990 952 953 938 910 901 845 851 888 880 0 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Gesamt SGB II SGB III Im Jahresdurchschnitt 2020 betrug die Arbeitslosenquote im SGB II-Bereich 0,9 %, in Bayern lag mit 1,4 % ein etwas höherer Wert vor. Die SGB II-Arbeitslosenquote im gesamten Bundesgebiet belief sich auf 3,4 %. Auch im Jahr 2020 war der Anteil der Arbeitslosen im SGB II-Bereich wieder geringer als im SGB III-Bereich. Im Jahr 2020 lag der Anteil des SGB II-Bereichs durchschnittlich bei 31,2 %. In Bayern lag dieser Wert mit 37,5 % etwas höher, im Bund betrug die Quote 57,9 %. 3 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarktreports nach Ländern, Kreisen und kreisfreien Städten, Regionaldirektionen und Agenturen für Arbeit, Ausgaben Jan-Dez 2020 4 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Eckwerte des Arbeitsmarktes und der Grundsicherung – Deutschland, West/Ost und Länder, Ausgaben Jan-Dez 2020 5 Arbeitslose und Arbeitslosenquoten – Deutschland, Länder, Kreise und Gemeinden (Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen), Ausgabe Dez 2020 4
d) Kundenstruktur 6 7 Etwa die Hälfte der Bedarfsgemeinschaften bestand 2020 aus lediglich einer Person. Ein weiteres knappes Viertel der Bedarfsgemeinschaften setzte sich aus 2 Personen zusammen, während ca. 11 % Bedarfsgemeinschaften aus 3 Personen bestanden. Des Weiteren gab es ca. 7 % Bedarfsgemeinschaften mit 4 Mitgliedern. Die Bedarfsgemeinschaften mit 5 oder mehr Personen machten einen Anteil von ca. 6 % aus. Im Jahr 2020 gab es keine signifikanten Veränderungen. Struktur der Bedarfsgemeinschaften im Landkreis Ansbach 60% BGs mit 1 Person 50% 40% BGs mit 2 Personen 30% BGs mit 3 Personen 20% BGs mit 4 Personen 10% BGs mit 5 Personen 0% und mehr Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep 20 20 20 20 20 20 20 20 20 Um die Struktur der Kunden des Jobcenters Landkreis Ansbach hinsichtlich ihres Integrationspotenzials einzuordnen, werden die sogenannten Profillagen verwendet. Je nach Nähe des jeweiligen Kunden zu den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes stufen die Integrationsfachkräfte den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in eine Profillage ein. Anhand dieser Profillage kann man unter anderem ablesen, wie schwerwiegend die Problemlagen bei den Kunden sind und in welchem Umfang eine Betreuung durch die Arbeitsvermittlung erforderlich ist. Profillage Anzahl Anteil Integriert, aber hilfebedürftig 158 10% Arbeitsmarktnaher Kunde 48 3% Kunden mit intensivem Betreuungsbedarf 1.048 67% Zuordnung nicht erforderlich 318 20% Summe 1.572 100% 6 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarktreports nach Ländern, Kreisen und kreisfreien Städten, Regionaldirektionen und Agenturen für Arbeit, Ausgabe Jan 2020- Sept 2020 7 Jobenterinterne Auswertung zu Profillagen, stichtagsbezogene Werte zum 31.12.2020 5
Bei 10 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten handelte es sich zum Stichtag 31.12.2020 um Kunden mit der Profillage „integriert, aber hilfebedürftig“, die bereits im Rahmen ihrer eigenen Möglichkeiten in den Arbeitsmarkt integriert, aber dennoch weiter hilfebedürftig waren, da ihr Einkommen nicht vollständig dazu ausreichte, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Weitere 3 % der Kunden stellten die Gruppe der „arbeitsmarktnahen Kunden“ dar. Bei diesen bestehen kaum oder nur geringfügige Vermittlungshemmnisse und eine Integration in den Arbeitsmarkt erscheint vergleichsweise zeitnah zu bewerkstelligen. Unter „Kunden mit intensivem Bereuungsbedarf“ werden jene Leistungsempfänger zusammengefasst, bei denen ein oder mehrere schwerwiegende Vermittlungshemmnisse vorliegen, wie z.B. akute gesundheitliche Beschwerden. Es besteht häufig Stabilisierungs- und Unterstützungsbedarf, bevor eine Integration in den Arbeitsmarkt möglich wird. Hierunter fallen auch die Kunden, die sich in einem internen Fallmanagement befinden. Zum Stichtag machten diese einen Anteil von 67 % aus. Kunden, die keiner anderen Profillage zugeordnet werden, weil derzeit keine aktive Suche nach einer Arbeitsstelle in Frage kommt, werden in der Profillage „Zuordnung nicht erforderlich“ eingeordnet. Deren Quote betrug 20 %. Darunter waren viele Schüler und Auszubildende sowie Personen, die Angehörige pflegen oder Kinder unter 3 Jahren betreuen. Der nach wie vor hohe Anteil an Kunden mit intensivem Betreuungsbedarf (67 %) zeigt, dass die aktuelle Struktur der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten einen hohen Betreuungsaufwand durch die Arbeitsvermittlung nach sich zieht. Schnelle Integrationen in den Arbeitsmarkt sind deshalb oftmals nicht möglich. Stattdessen muss häufig eine schrittweise Heranführung der Kunden an den Arbeitsmarkt erfolgen, um langfristig eine Beendigung der Hilfebedürftigkeit erreichen zu können. e) Organisation des Jobcenters Das Jobcenter Landkreis Ansbach mit seinen drei Geschäftsstellen in Ansbach, Dinkelsbühl und Rothenburg ist als Optionskommune seit 2012 dem Landkreis Ansbach in alleiniger Trägerschaft zugeordnet. Innerhalb des Landratsamtes stellt es die Abteilung 9 dar. Diese Abteilung ist wiederum in die drei Sachgebiete Arbeitsvermittlung (Sachgebiet 91), Leistung (Sachgebiet 92) sowie Controlling und Finanzen (Sachgebiet 93) gegliedert. Zudem besteht die Stabstelle des Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA). 6
Im Sachgebiet 91 - Arbeitsvermittlung - kümmern sich die Integrationsfachkräfte um die Wiedereingliederung der Kunden in das Erwerbsleben. Sie beraten und fördern die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und führen sie ggf. mithilfe von Vermittlungsmaßnahmen wieder an den Arbeitsmarkt heran. Durch einen direkten Kontakt zu den Arbeitgebern in der Region wird eine adäquate Vermittlung von Arbeitssuchenden auf freie Arbeitsstellen ermöglicht. Der Bereich der Ausbildungsvermittlung wurde im Jahr 2020 weiterhin durch die Agentur für Arbeit wahrgenommen. Im Sachgebiet 92 werden sämtliche Leistungsangelegenheiten der Arbeitslosengeld II- Empfänger bearbeitet, wozu auch die Erstberatungen gehören. Dabei handelt es sich um intensive Beratungsgespräche für Neuantragsteller, bei denen abgeklärt wird, ob grundsätzlich ein Anspruch auf Arbeitslosengeld-II-Leistungen besteht. Das Sachgebiet 93 ist zum einen zuständig für die Auszahlung und Abrechnung der aktivierenden Leistungen sowie für die Finanzen und Haushaltsplanungen. Weiterhin wird hier die Systemadministration sowie die Anwenderbetreuung für die Fachsoftware „OPEN Prosoz“ gewährleistet. Zahlen für die Statistik und das Controlling werden im Sachgebiet 93 erstellt und zur weiteren Verwendung aufbereitet. Zudem ist hier die Eingangszone angegliedert, die die erste Anlaufstelle für Neukunden darstellt. Das Jobcenter Landkreis Ansbach hatte zum Stichtag 01.01.2021 einen Bestand von insgesamt 68 Mitarbeitern mit einem Arbeitszeitvolumen von 56 Vollkräften. Davon waren 18 Kollegen als Arbeitsvermittler und 1 Kollege als Fachkraft Migration im Sachgebiet 91 tätig, 33 im Sachgebiet 92 und im Sachgebiet 93 waren es 15. Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt ist dem Abteilungsleiter direkt unterstellt, hinsichtlich der Aufgabenwahrnehmung aber dem Sachgebiet 91 angegliedert. Dem Jobcenter Landkreis Ansbach wurde im Jahr 2020 vom Bund ein Gesamtbudget in Höhe von 4.685.577 € für Verwaltungskosten sowie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (ohne BEZ) zugewiesen. Hinzu kamen der kommunale Finanzierungsanteil des Landkreises an den Verwaltungskosten in Höhe von 15,2 % der tatsächlichen Ausgaben sowie Einnahmen aus Rückflüssen und Verrechnungen in Höhe von ca. 39.000 €. Im Bereich der Verwaltungskosten wurden einschließlich Investitionen 4,8 Mio. € und für Maßnahmen und Leistungen zur Eingliederung von SGB II-Kunden ca. 572.000 € ausgegeben. Außerdem flossen für die Ausfinanzierung von unbefristeten Beschäftigungszuschüssen gem. § 16e SGB II ca. 83.000 € in die Region. 2 Arbeitsmarktpolitik des Jobcenters Landkreis Ansbach Um Hilfebedürftigkeit dauerhaft zu vermeiden, strebt das Jobcenter Landkreis Ansbach eine nachhaltige Integration seiner Kunden in Arbeit an. Auf dem Arbeitsmarkt wird dabei dafür Sorge getragen, dass ein Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage stattfindet, indem vermittelt, beraten und für zusätzliche Qualifizierung und Integration gesorgt wird. Als Grundsicherungsstelle bestehen besonders dort Herausforderungen, wo die Marktkräfte allein nicht ausreichen. Durch Sicherung des Lebensunterhalts bei Arbeitslosigkeit von Menschen, die diesen nicht selbst oder mit anderen Leistungen decken können, nimmt das Jobcenter Landkreis 7
Ansbach seine sozialpolitische Verantwortung wahr. Wichtig ist es, als oftmals „letzte Anlaufstelle“, den Kunden wieder eine Perspektive für ihre weitere Lebensplanung zu eröffnen und ihre Situation dauerhaft zu stabilisieren. Bei den Kunden des Jobcenters Landkreis Ansbach handelt es sich um erwerbsfähige Leistungsberechtigte und deren Familienmitglieder. Ihre Anliegen sind sehr unterschiedlich und bedürfen individueller Herangehensweisen. Es ist daher wichtig, jedem Kunden die Hilfestellung zu bieten, die er zur Stabilisierung seiner Situation benötigt. Kunden werden nach dem Prinzip "fördern und fordern" aktiviert. Erklärtes Ziel ist es dabei, sie wieder näher an die Anforderungen des ersten Arbeitsmarktes heranzuführen, so dass sie im Idealfall ihren Lebensunterhalt dauerhaft selbständig bestreiten können. Der sofortige Aufgriff neu bzw. wieder neu auf das Jobcenter zukommender Kunden war auch im Jahr 2020 ein weit gefasster Schwerpunkt. Allerdings wurde dieser Ansatz durch die Rahmenbedingungen rund um Corona deutlich erschwert. Nichtsdestotrotz zeigte sich auch in Zeiten mit erheblich eingeschränkten Betreuungsmöglichkeiten, dass eine individuell auf die Bedürfnisse des einzelnen Kunden abgestimmte Kontaktstrategie unabdingbar für erfolgreiche Integrationsarbeit ist. Alleinerziehende stellen einen besonders hohen Anteil der Alg II – Bezieher dar und sind deshalb auf der Agenda des Jobcenters ganz oben dabei. Selbstverständlich stand das Jobcenter dieser Personengruppe auch im Jahr 2020 mit Beratungsdienstleistungen und Unterstützungsangeboten der regionalen Mobilität aktiv zur Seite. In der Praxis hat sich allerdings gezeigt, dass insbesondere das Wegbrechen von Kinderbetreuungsmöglichkeiten bzw. die Erfordernis aktiven Handelns der Eltern (beispielsweise im Rahmen von Homeschooling) die Prioritäten der Betroffenen deutlich verschieben und Integrationen in den Arbeitsmarkt nur sehr schwer realisierbar sind. Ferner war die Förderung der regionalen Mobilität im flächengrößten Landkreis Bayerns auch im Jahr 2020 erneut ein Schwerpunkt. Der Umfang der Förderungen war im Vergleich zu den Vorjahren jedoch stark rückläufig. Ursächlich hierfür war zunächst der deutlich restriktive Einsatz der entsprechenden Förderinstrumente aufgrund der Mittelkürzungen durch den Bund. Später führten auch die Rahmenbedingungen, die die Corona-Pandemie mit sich brachte, zu verhaltenen Förderanfragen und –möglichkeiten. Insbesondere konnte der Erwerb des Führerscheins in der Regel nicht mehr in dem ursprünglich hierfür vorgesehenen Zeitrahmen erfolgen. Trotz widriger Bedingungen hat sich allerdings auch im Jahr 2020 gezeigt, dass diese Förderungen nicht nur direkt bei den Kunden ankommen, sondern auch in einem überzeugenden Maße integrationswirksam sind. Das Jahr der Pandemie hat gezeigt, wie wichtig die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung von Kunden mit multiplen Vermittlungshemmnissen ist bzw. was fehlt, wenn diese wegbricht. Insbesondere konnte beobachtet werden, dass der persönliche Kontakt zu den betroffenen Personen in keinster Weise durch den Einsatz moderner digitaler Medien adäquat ersetzt werden kann. Daher muss klar festgestellt werden, dass der Personenkreis mit multiplen Vermittlungshemmnissen klar zu den Verlierern der Pandemie zählt. Dringend notwendige Schritte zur Heranführung an den Arbeitsmarkt konnten nur bedingt realisiert werden, Vermittlungen fanden so gut wie nicht statt. Zuletzt hat sich auch die Art der Arbeitgeberbetreuung vor Ort im letzten Jahr stark gewandelt. Hier ist jedoch festzustellen, dass diese sehr gut telefonisch erfolgen kann. Für das Jobcenter 8
Landkreis Ansbach bietet die digitale Arbeitgeberbetreuung in dem Flächenlandkreis mit vielen klein- und mittelständischen Unternehmen auch zeitliche Vorteile. 3 Eingliederungsleistungen Insgesamt wurden in 2020 572.227,57 € an Eingliederungsleistungen ausgezahlt. 8 Diese verteilten sich auf 515 Teilnehmer. 9 Im Jahr 2020 wurden folgende Leistungen gefördert: Vermittlungsbudget Aus dem Vermittlungsbudget erfolgten überwiegend Förderungen der regionalen Mobilität. Hierzu zählen der Erwerb eines Führerscheins sowie der Kauf eines PKWs. Damit wurden Kunden unterstützt, bei denen für eine dauerhafte erfolgreiche berufliche Integration die eigene Mobilität unabdingbar ist, da vom Wohnort und / oder den voraussichtlichen Arbeitszeiten i. d. R. die Nutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs für die Fahrt zur Arbeit erforderlich ist und nicht auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgegriffen werden kann. Während bei den PKW-Förderungen in aller Regel eine ganz konkrete Arbeitsstelle die Grundlage der Förderung war, war bei den Führerscheinförderungen eine fundierte positive Prognose ausreichend. In den geförderten Fällen schien eine langfristige und nachhaltige Integration in Arbeit nur durch die Sicherstellung der regionalen Mobilität voraussichtlich möglich zu sein. Im Jahr 2020 wurden 24 Personen beim Kauf oder Reparatur eines PKW durch das Jobcenter finanziell unterstützt. Im gleichen Zeitraum nahmen 46 Kunden an einer Führerscheinförderung teil. Neben Mobilitätsförderungen wurden 56 Kunden aus dem Vermittlungsbudget unter anderem mit folgenden Leistungen unterstützt: Übernahme der Kosten für Arbeitskleidung, Pendelkosten, Nachweise, Zeugnisübersetzungen und Umzugskosten. In 39 Fällen wurden Kosten für Bewerbungen übernommen und bei 75 Kunden wurde die Fahrt zum Vorstellungsgespräch finanziert. Insgesamt wurden im Jahr 2020 125.469,70 € an Vermittlungsbudget ausgezahlt. Für die Anbahnung und Aufnahme einer schulischen Berufsausbildung wurden bei 3 Teilnehmern 562,07 € aufgewendet. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber: Bei Maßnahmen bei einem Arbeitgeber handelte es sich um Förderungen zur Aktivierung und berufliche Eingliederung, die bei einem Arbeitgeber durchgeführt wurden. Hauptsächlich ging es dabei um die betriebliche Erprobung und Eignungsfeststellung des Teilnehmers für eine mögliche Tätigkeit in dem Betrieb. 8 mit Reisekostenerstattung zum Fallmanagertermin 9 Es werden nur Teilnehmer ausgewiesen, die eine finanzielle Förderung erhalten haben. Mehrfachförderungen werden berücksichtigt. 9
Die Maßnahmen durften in der Regel eine Dauer von 6 Wochen nicht überschreiten und waren vorrangig auf Kunden mit gewissen Vermittlungshemmnissen ausgerichtet, die aber grundsätzlich noch in den ersten Arbeitsmarkt integrierbar waren. Insgesamt 20 Personen wurden 2020 bei der Teilnahme an einer Maßnahme bei einem Arbeitgeber finanziell gefördert. Die Kosten beliefen sich auf 1.282,82 €. Maßnahmen bei Trägern: Für den Bereich der anerkannten Flüchtlinge stand die Maßnahme „Perspektive für Flüchtlinge (PerF)“ bis Mai 2020 zur Verfügung. Im Rahmen von „PerF“ wurde die Zielgruppe an den deutschen Arbeitsmarkt herangeführt, indem ihre berufsfachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten festgestellt sowie ihnen berufsbezogene Sprachkenntnisse vermittelt wurden. Ziel der Maßnahme war es, Perspektiven aufzuzeigen, über Bedingungen des deutschen Arbeitsmarktes zu informieren und Bewerbungsaktivitäten zu unterstützen. Dabei sollten die Teilnehmer auf die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in Deutschland vorbereitet werden. Insgesamt haben 2020 5 Personen an „PerF“ teilgenommen. Darüber hinaus wurde ganzjährig die Maßnahme „Aktivierung und Vermittlung mit intensiver Betreuung und Anwesenheitspflicht (AviBA)“ angeboten. Die Zielgruppe der „AviBA“ waren arbeitslose Kunden mit Bedarf der Unterstützung bei Bewerbungen und bei der Motivation. Ziel war eine dauerhafte berufliche Eingliederung durch eine intensive Aktivierung und Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Insgesamt konnten 2020 13 Personen teilnehmen. Des Weiteren erfolgte die Ausfinanzierung der Maßnahme „Haushaltsnahe Dienstleistungen“. Diese endete bereits im Dezember 2019. Die Kosten für Maßnahmen bei Trägern betrugen insgesamt 18.847,98 €. Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein – Einzelcoaching (AVGS): Über Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine wurde schwerpunktmäßig ein externes Fallmanagement für Kunden mit größeren Problemstellungen gefördert. Außerdem wurden die Leistungen des Integrationsfachdienstes in Anspruch genommen. Mit AVGS wurden im Rahmen des Einzelcoachings im Jahr 2020 insgesamt 21 Personen gefördert. Die Kosten für das Angebot beliefen sich insgesamt auf 33.882,47 €. Darüber hinaus wurde bei einem Teilnehmer die Integration in eine versicherungspflichtige Beschäftigung in Höhe von 1.000 € vergütet. Berufliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen: Berufliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen wurden im jeweiligen Einzelfall individuell und passgenau für den jeweiligen Kunden mit dem entsprechenden Förderungsbedarf bewilligt. Es handelte sich dabei um Schulungen und Weiterbildungen, wie z.B. zum Berufskraftfahrer, Servicefahrer oder im Bereich Lager, Sicherheitsgewerbe, Einzelhandel, Buchhaltung und Altenpflege. Durch die entsprechenden Weiterbildungen wurde der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert und eine nachhaltige berufliche Integration erreicht. 10
Mit Leistungen der Fort- und Weiterbildung wurden im Jahr 2020 insgesamt 22 Personen finanziell unterstützt. Die Kosten beliefen sich auf 55.522,13 €. Eingliederungszuschüsse: Bei Eingliederungszuschüssen handelt es sich um eine Leistung an Arbeitgeber zum Ausgleich von bestehenden Minderleistungen bei Personen, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegenden Gründen erschwert ist. Der Förderzeitraum umfasste in der Regel 1 bis 6 Monate. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 18 Kunden mit einem Eingliederungszuschuss gefördert. Die Ausgaben hierfür betrugen 19.272,86 €. Maßnahmen für Kunden unter 25 Jahren: Im Bereich der Kunden U25 fand im Jahr 2020 zum einen wieder eine intensive Zusammenarbeit mit der Ausbildungsstellenvermittlung der Arbeitsagentur statt, andererseits wurden Maßnahmen zur Förderung der Berufsausbildung durchgeführt. Hierfür standen einerseits die Maßnahmen der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) zur Verfügung. Diese richteten sich an Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben. Zum förderungsfähigen Personenkreis gehörten Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die derzeit nicht in eine Ausbildungsstelle in einem Betrieb vermittelt werden konnten. Im Jahr 2020 nahm eine Person an BaE teil. Darüber hinaus wurden 6 Auszubildende, die den schulischen oder sozialen Anforderungen in der Ausbildung alleine nicht gewachsen waren, durch ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) gefördert. Durch Stützunterricht und soziale Betreuung sollte der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung erreicht werden. Außerdem gab es die sogenannte Einstiegsqualifizierung (EQ). Zielgruppe waren Ausbildungsbewerber, die keine Ausbildungsstelle finden konnten, sowie junge Menschen, die noch nicht in vollem Umfang für eine Ausbildung geeignet waren. Ziel der bis zu einjährigen Maßnahme, war es, dass die Jugendlichen das 1. Lehrjahr möglichst regulär absolvieren oder zumindest auf die Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis im darauffolgenden Jahr vorbereitet werden. Im Jahr 2020 wurden 5 Jugendliche im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung finanziell gefördert. Mit der assistierten Ausbildung wurden des weiteren Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche unterstützt, die ohne die Förderung ihre Berufsausbildung nicht erfolgreich absolvieren könnten. Dazu wurden die Jugendlichen während der Ausbildung durch pädagogisches Personal kontinuierlich begleitet und individuell unterstützt. Ziel war es, das Ausbildungsverhältnis zu stabilisieren und die Teilnehmer und Ausbildungsbetriebe zu unterstützen sowie den Übergang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorzubereiten. 2020 wurden 7 Teilnehmer gefördert. Insgesamt fielen bei Maßnahmen für Kunden unter 25 Jahren 2020 Gesamtkosten in Höhe von 66.484,71 € an. 11
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Reha): Zielgruppe dieser Leistungen waren Menschen, deren Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben wegen einer gesundheitlichen Einschränkung auf Dauer wesentlich gemindert sind. Die Reha-Leistungen hatten zum Ziel, durch individuelle Maßnahmen die Voraussetzungen für einen erleichterten (Wieder-) Einstieg in den Arbeitsmarkt zu schaffen. Insgesamt 4 Personen wurden im Jahr 2020 durch eine Reha-Maßnahme finanziell unterstützt. Die Ausgaben beliefen sich auf 34.433,33 €. Förderung von Selbständigen In einem Fall wurde ein Kunde beim Aufbau seiner selbständigen Tätigkeit durch die Gewährung von Einstiegsgeld unterstützt. Dieses dient als finanzielle Unterstützung zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit. Er erhielt eine Förderleistung in Höhe von 1.230,00 €. Außerdem wurde durch Beratung und Kenntnisvermittlung nach § 16c SGB II in einem Fall ein Zuschuss in Höhe von 100,00 € gewährt. Sinn und Zweck der Förderung liegt darin, die Ausübung der selbständigen Tätigkeit zukünftig erfolgreich zu gestalten. Arbeitsgelegenheiten: Für die Zielgruppe der arbeitsmarktfernen Kunden wurden, wenn auch aufgrund der Corona- Pandemie nur in deutlich reduziertem Umfang, Arbeitsgelegenheiten bei drei Gebrauchtwarenhöfen in verschiedenen Städten im Landkreis Ansbach durchgeführt. Diese Maßnahmen hatten zum Ziel, die Kunden durch die Arbeitsgelegenheit erst wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen und entsprechend zu stabilisieren. Die Teilnehmer führten hierbei einfache praktische Tätigkeiten in unterschiedlichen Bereichen in Gebrauchtwarenhöfen durch. Sie wurden dabei durch die Mitarbeiter des jeweiligen Gebrauchtwarenhofs intensiv arbeitspädagogisch und mit entsprechenden Vermittlungsbemühungen betreut. Für die Arbeitsgelegenheiten wurden insgesamt 32.117,40 € ausgegeben. Es gab insgesamt 36 Teilnehmer. Förderungen zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen: Ein unbefristeter Beschäftigungszuschuss nach §16e SGB II wurde noch 5 Personen im Jahr 2020 gewährt. Die Kosten beliefen sich auf 82.721,64 €. Darüber hinaus wurde 2 Personen ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt nach §16e SGB II in Höhe von insgesamt 26.471,50 € gewährt. Im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsmarkt wurden auch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt nach §16i SGB II für insgesamt 9 Personen in Höhe von 123.116,62 € zzgl. 61.800 € über den Aktiv-Passiv- Transfer bewilligt. Freie Förderung: Mit dem Instrument der Freien Förderung wurden gezielte Einzelfallhilfen, die vorrangig im Zusammenhang mit dem Erhalt einer Beschäftigung standen, gewährt. Zielgruppe der 12
Förderungen waren somit vorrangig Erwerbsaufstocker, die eine finanzielle Hilfe benötigten, um das bestehende Beschäftigungsverhältnis weiterführen zu können. 2020 wurden insgesamt 24 Personen finanziell unterstützt, wobei 25.995,78 € ausgegeben wurden. Hiervon wurden 6.066,51 € als Darlehen sowie 19.929,27 € als Zuschuss gewährt. JoSuA-Projekt: Das Projekt „JoSuA“ ist vom Jobcenter Landkreis Ansbach selbst initiiert und wird in Eigenregie durchgeführt. Hierbei handelt es sich um eine jobcenterinterne Stellenbörse mit i. d. R. wöchentlicher persönlicher Vorsprache der Teilnehmer zur Stellensuche und zur Nachhaltung der unternommenen Bewerbungen. Die Zielgruppe des Projekts sind grundsätzlich eher arbeitsmarktnahe Kunden. Es wurden allerdings auch einige Kunden mit Motivationsproblemen oder vergleichbaren Hemmnissen mit aufgenommen. In 2020 haben insgesamt 71 Kunden am JoSuA-Projekt teilgenommen. Für das JoSuA-Projekt wurden nur die Kosten der Fahrt zu den Vorspracheterminen fällig. Diese werden seit dem Jahr 2020 nicht mehr separat ausgewiesen. An Kosten für Fahrten zum Jobcenter wurden insgesamt 6.438,20 € ausgegeben. 4 Bewertung des Jahresergebnisses Die beschriebenen Integrationsmaßnahmen zielen insbesondere darauf ab, die mit dem bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration im Rahmen der Zielvereinbarung festgelegten Werte zu erreichen. Im Jahr 2020 rückten diese aufgrund der Corona-Pandemie und vorrangiger Herausforderungen jedoch sehr bald in den Hintergrund. Nichtsdestotrotz hat die Leitung des Jobcenters Landkreis Ansbach die Entwicklung der Zielindikatoren laufend beobachtet und diese den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch transparent dargelegt. Es wurden folgende Ergebnisse erreicht: Beim Ziel 1 ging es um die Verringerung der Hilfebedürftigkeit, d.h. dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln - unabhängig von der staatlichen Grundsicherung - bestreiten können. Hierzu wurde die Entwicklung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung) betrachtet. Es wurde mit dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vereinbart, diesen Wert im Rahmen eines qualitativ hochwertigen Monitorings zu beobachten. Die Leistungen sind im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Landkreis Ansbach im Jahresfortschritt des Jahres 2020 insgesamt um 1,7 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Im Vergleichstyp Ib wurde damit der 15. Platz (von 27) erzielt. Das zweite Ziel befasste sich mit der Verbesserung der Integration in Erwerbsfähigkeit. Dessen Zweck besteht darin, die bestehende Hilfebedürftigkeit durch Einmündung in Erwerbstätigkeit zu vermeiden oder zu beseitigen. Zielindikator ist die Integrationsquote, wobei 2020 vereinbart wurde, dass das Ziel erreicht ist, wenn die Integrationsquote im Vergleich zum Vorjahr um maximal 27,2 % 13
sinkt, der Jahresfortschrittswert also mindestens 26,1 % beträgt. Zum Ende des Jahres 2020 betrug der Jahresfortschrittswert der Integrationsquote 27,6 %, womit das Ziel, trotz der schwierigen Arbeitsmarktlage aufgrund der Corona-Pandemie, mehr als erreicht wurde. Mit diesem Wert lag das Jobcenter Landkreis Ansbach im Vergleichstyp auf den 11. Platz (von 27). Das 3. Ziel war die Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug. Es ging darum, ein besonderes Augenmerk auf diejenigen Leistungsberechtigten zu legen, die bereits über längere Zeit hinweg im Leistungsbezug sind oder ein entsprechendes Potenzial aufweisen. Damit sollte ein Beitrag zum generellen Ziel des SGB II geleistet werden, die Dauer des Hilfebezugs zu verringern, die Entstehung von Langzeitleistungsbezug zu verhindern und die sozialen Teilhabechancen sowie die Beschäftigungsfähigkeit auch für marktferne Arbeitnehmer zu verbessern. Der Zielwert für 2020 bestand darin, dass der durchschnittliche Bestand an Langzeitbeziehern beim Jobcenter Landkreis Ansbach im Vergleich zum Vorjahr um maximal 1,5 % steigt. Die Zahl der Langzeitleistungsbezieher ist am Ende des Jahres 2020 um 12,6 % gesunken, sodass das Ziel übertroffen wurde. Im Vergleich zu den 27 Jobcentern des Vergleichstyp Ib nimmt das Jobcenter Landkreis Ansbach mit Rang 1 eine Spitzenposition ein. Dieses Ergebnis ist gleichermaßen Ausdruck einer sehr intensiven Integrationsarbeit mit den Langzeitleistungs- beziehern im Einzelfall sowie einer konsequenten Umsetzung der vorrangigen Leistungen in der Sachbearbeitung. Insgesamt gesehen konnte das Jobcenter Landkreis Ansbach im Jahr 2020 somit, trotz der schwierigen Rahmenbedingungen im Zuge der Corona – Pandemie und überdurchschnittlicher Mittelkürzungen, erneut sehr erfreuliche Ergebnisse erzielen. Hierbei ist insbesondere der Erfolg der individuellen Einzelfallförderungen nochmals deutlich hervorzuheben. Vor allem die Mobilitätsförderungen stellen nach wie vor ein wirksames Instrument dar, um nachhaltige Integrationen zu erzielen. Durch die Einführung der neuen Förderinstrumente der §§ 16e und 16i SGB II wurde das Angebot des Jobcenters im Jahr 2019 für den Personenkreis der sonst nicht mehr ins Berufsleben integrierbaren Kunden sinnvoll erweitert. Leider konnten aufgrund der fehlenden Sicherheit bei der längerfristigen Finanzierung im Jahr 2020 keine neuen Förderfälle begonnen werden. Mit der Weiterführung der innovativen Vermittlungsarbeit, die vorrangig auf dem Einsatz eigenen Personals anstatt der Auslagerung von Dienstleistungen gründet, ist es gelungen, die Zahl der Arbeitslosen im Jahresverlauf 2020 nach dem pandemiebedingten Anstieg wieder deutlich zu senken. Dass dies nicht nur ein statistischer Erfolg ist, zeigt die geringe Differenz zwischen Arbeitslosenquote und der Quote der Unterbeschäftigung. Ansbach, den 20.05.2021 Reinhold Reinke, Leiter des Jobcenters Landkreis Ansbach 14
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