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Auszug aus dem Protokoll
des Regierungsrates des Kantons Zürich
Sitzung vom 27. Oktober 2021

1219. Covid-19-Impfprojekt (zusätzliche Ausgabe, Vergabeerhöhung)

  1. Ausgangslage
   Die Impfung gegen das Coronavirus (Sars-CoV-2) ist neben nieder-
schwelligen und sicheren Testmöglichkeiten sowie einem gut funktionie-
renden Contact Tracing ein zentraler Pfeiler in der Pandemiebewältigung.
Sie verringert das Risiko, am Coronavirus zu erkranken und es weiter-
zugeben, und sie bietet einen guten Schutz vor einem schweren Verlauf
einer Covid-19-Erkrankung. Gemäss Bundesrat ist eine hohe Durchimp-
fungsrate von 93% bei den über 65-jährigen und von 80% bei den 18- bis
65-jährigen Personen anzustreben, damit die geltenden Massnahmen auf-
gehoben werden können.
   Mit Beschluss Nr. 45/2021 hat der Regierungsrat am 20. Januar 2021 die
zu diesem Zeitpunkt absehbaren Ausgaben für das Covid-19-Impfprojekt
beschlossen. Mittlerweile wurden über 2 Mio. Impfdosen im Kanton Zü-
rich verabreicht und über 1 Mio. Personen geimpft. Obwohl damit bereits
sehr viele Personen erreicht wurden, reicht dies für eine Impfquote im ge-
nannten Umfang nicht aus. Es müssen noch weitere Bevölkerungskreise
für die Impfung gewonnen werden. Aus diesem Grunde hat der Bundes-
rat am 13. Oktober 2021 beschlossen, gemeinsam mit den Kantonen eine
gezielte Impfoffensive zu starten. Diese besteht aus drei Teilen: einer na-
tionalen Impfwoche, zusätzlichen mobilen Beratungs- und Impfstellen
sowie persönlichen Informationsangeboten. In der Vernehmlassung hat
sich der Regierungsrat dahingehend geäussert, dass er von Anfang an auf
eine Verbundstrategie von Ärztinnen und Ärzten, Apotheken und Impf-
zentren gesetzt hat und dass im Kanton bereits mobile Equipen und vier
Impfmobile für einen dezentralen Einsatz zur Verfügung stehen. Eine
Ausdehnung des Angebots oder gar Beratungspersonen, die von Tür zu
Tür gehen, lehnte der Regierungsrat jedoch unter anderem mit dem Hin-
weis, dass Aufwand und Ertrag für zusätzliche Impfmobile und für Haus-
türbesuche in keinem vernünftigen Verhältnis stehen, klar ab, wobei er
bei letzterem Punkt auch darauf hinwies, dass Informationsarbeit in
erster Linie dort Sinn ergebe, wo die Leute anschliessend auch geimpft
werden können (RRB Nr. 1125/2021).
   Für die nachfolgend aufgeführten Massnahmen (Gewährung von Zu-
satzentgelten an impfende Hausärztinnen und Hausärzte sowie Apothe-
ken, weil die Entschädigung durch Bund und Krankenversicherer den
Aufwand dieser Stellen nicht zu decken vermag, sowie Weiterbetrieb der
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Impfzentren und der bestehenden Impfmobile) gibt es vom Bund auch im
Rahmen der Impfoffensive keine Gelder. Zwar sieht der Bund z. B. eine
Mitfinanzierung von Impfmobilen vor, beschränkt diese aber auf neue
Angebote, und auch dies nur unter der Bedingung, dass eine definierte
Mindestanzahl von Impfmobilen erreicht wird (für den Kanton Zürich
wären dies rund 20 zusätzliche Impfmobile). Auch im Bereich der Infor-
mation der Bevölkerung lassen sich für die Fortsetzung der im Sommer
ausgelaufenen, erfolgreichen kantonalen Informationskampagne keine
Bundesmittel erhältlich machen. Der Bund leistet lediglich Beiträge an
Massnahmen im Rahmen seiner Impfoffensive, z. B. für spezifische Infor-
mationsaktivitäten im Rahmen der nationalen Impfwoche. In welchem
Umfang solche Massnahmen in Ergänzung zu den nachfolgenden kanto-
nalen Massnahmen angezeigt sind, ist derzeit noch in Abklärung. Somit
verbleiben die Kosten für die kantonalen Massnahmen vollumfänglich
beim Kanton. Da sie auch durch RRB Nr. 45/2021 nicht abgedeckt sind,
sind weitere Mittel für den weiteren Verlauf der Impfkampagne zu be-
willigen.

  2. Kosten des Impfprojekts

  2.1 Impfungen
   Durchführung und Organisation der Impfungen
   Neben weiteren Erst- und Zweitimpfungen stehen Auffrischungsimp-
fungen (sogenannte Boosterimpfungen) an. Am 26. Oktober 2021 hat
die Schweizerische Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel
(Swissmedic) die Boosterimpfungen mit zwei Impfstoffen für Personen
ab 65 Jahren sowie für Bewohnerinnen und Bewohner und Betreute in
Pflegeeinrichtungen für betagte Menschen, d. h. in Altersheimen sowie
Pflegeheimen und Tagesbetreuungseinrichtungen für betagte Menschen,
zugelassen. Gestützt auf diesen Zulassungsentscheid wird die Eidgenös-
sische Kommission für Impffragen (EKIF) in der Kalenderwoche 44 eine
genaue Impfempfehlung abgeben. Zulassungen der Swissmedic und Impf-
empfehlungen der EKIF für die Boosterimpfung weiterer Personengrup-
pen könnten je nach Datenlage folgen. Damit die zugelassenen Booster-
impfungen verabreicht und die notwendigen Vorbereitungsarbeiten für
Boosterimpfungen für weitere Bevölkerungsgruppen getroffen werden
können und damit die Frage nach der Höhe der Entschädigung der in die
Abwicklung der Boosterimpfung involvierten Organisationen und Per-
sonen rechtzeitig geklärt ist, müssen die hierzu erforderlichen finanziel-
len Mittel bereits jetzt bewilligt werden.
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   Impfung in Alters- und Pflegeheimen
   Für ältere und wenig mobile Personen ist das Impfen in einem Impfzen-
trum keine Option. Die Boosterimpfung soll daher bei diesen Personen
wie auch schon die Erst- und Zweitimpfung durch die Heimärztinnen und
-ärzte vor Ort in den Alters- und Pflegeheimen sowie in den sozialme-
dizinischen Institutionen durchgeführt werden. Im ersten und zweiten
Quartal 2021 wurden 80 000 Impfvorgänge (Erst- und Zweitimpfungen)
in den Alters- und Pflegeheimen vor Ort vorgenommen. Zu den von Kran-
kenversicherern und vom Bund übernommenen Kosten von Fr. 14.50 hat
der Kanton pro Impfvorgang weitere Fr. 17.85 bezahlt, sodass die Alters-
und Pflegeheime pro Impfvorgang mit Fr. 32.35 entschädigt wurden. Da
der Aufwand für die Organisation der Impfung vor Ort nach wie vor gross
ist, soll auch bei der Boosterimpfung (mit nur einem Impfvorgang) wie-
der ein kantonales Zusatzentgelt von Fr. 17.85 pro Impfvorgang bezahlt
werden.
   Organisatorisch ist es ausserdem zielführend, wenn die Mitarbeitenden
auf Wunsch zusammen mit den Bewohnenden in den Alters- und Pflege-
heimen geimpft werden. Die Impfungen der Bewohnenden und Mitarbei-
tenden werden zu einem einheitlichen Tarif abgerechnet, da der Aufwand
für die Impfung derselbe ist.
   Aufgrund einer erhöhten Impfbereitschaft ist für die Bewohnenden
und Mitarbeitenden mit 50 000 Impfvorgängen zu rechnen, was insgesamt
zu Kosten von rund Fr. 900 000 führt.
   Mobile Impfequipen
   Verfügen die Heime nicht über das für die Impfung notwendige Per-
sonal, stellt der Kanton eine mobile Impfequipe zur Verfügung. In der Ver-
gangenheit wurden diese Equipen nach Aufwand (nach Stunden) entschä-
digt. Sie führten insgesamt 8250 Impfvorgänge (Erst- und Zweitimpfun-
gen) in 60 Heimen durch, was zu Kosten von rund Fr. 680 000 bzw. rund
Fr. 85 pro Impfvorgang führte. Nach Abzug des Anteils von Bund und
Krankenversicherern von Fr. 14.50 bleiben rund Fr. 70 pro Impfvorgang,
die beim Kanton anfallen. Aufgrund einer erhöhten Impfbereitschaft ist
bei der Boosterimpfung mit rund 5000 Impfvorgängen und entsprechen-
den Kosten von rund Fr. 350 000 zu rechnen.
  Mitarbeit Curaviva Zürich
  Der Heimverband Curaviva Zürich hat bei der Organisation der Imp-
fung von Bewohnerinnen und Bewohnern von Alters- und Pflegeheimen
und von besonders gefährdeten Personen in sozialen Einrichtungen so-
wie von Mitarbeitenden dieser Heime und Einrichtungen mitgearbeitet.
Dieser Aufwand fällt auch bei der Durchführung der Boosterimpfun-
gen an, wenn auch aufgrund der tieferen Anzahl Impfvorgänge in gerin-
gerem Ausmass. Es ist mit Kosten von rund Fr. 150 000 zu rechnen.
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   Boosterimpfungen für immobile (bettlägerige oder nicht transport-
fähige) Personen
   Zwischen Mai und August 2021 wurden rund 180 immobile Personen
durch eine mobile Equipe zu Hause geimpft. Bei gleichbleibenden Kos-
ten pro Impfvorgang und aufgrund einer höheren Impfbereitschaft be-
läuft sich der geschätzte Höchstbetrag für die Boosterimpfung der im-
mobilen Personen auf Fr. 100 000.
   Die Gesamtkosten für die Durchführung und Organisation der Imp-
fungen bis Mitte des Jahres 2022 betragen somit rund 1,5 Mio. Franken.
   Zusatzentgelte an impfende Medizinalpersonen
   Die Erhöhung der Entschädigung pro Impfung an die untenstehenden
Zielgruppen steht im Zusammenhang mit der bevorstehenden Kürzung
der Beiträge der Krankenkassen und des Bundes. Die Krankenversiche-
rungen und der Bund kürzen ihren Beitrag mit der Begründung, dass
ein effizientes und kostengünstiges Impfen in Impfzentren anzustreben
sei. In der Realität zeigt sich jedoch, dass sich nicht alle Personen in einem
Impfzentrum impfen lassen können. Dies betrifft im Wesentlichen ältere,
teilweise wenig mobile Personen, die aber in besonderem Masse auf einen
guten Impfschutz angewiesen sind. Ebenso betroffen sind Kinder unter
zwölf Jahren. Die Impfung dieser Personen muss durch alternative Struk-
turen sichergestellt werden. Die Mehrkosten, die bei der Durchführung
dieser Impfungen entstehen, sind durch den Kanton zu tragen. Voraus-
setzung für eine Entschädigung ist, dass die Leistungserbringer die erhal-
tenen Impfdosen nach spätestens zwei Wochen verimpfen und die durch-
geführten Impfungen im kantonalen Impftool «VacMe» erfassen.
   Niedergelassene Ärzteschaft
   Die im Kanton Zürich niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte haben
gesamthaft über 385 000 Impfvorgänge durchgeführt. Viele, vor allem
ältere Personen, die häufig multimorbid sind und eine enge Bindung an
ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt haben, konnten damit durch ihre
Hausärztin oder ihren Hausarzt geimpft werden. Es ist vorgesehen,
dass auch Boosterimpfungen in den Arztpraxen möglich sein sollen. Im
Kanton Zürich erhielten die Ärztinnen und Ärzte – zusätzlich zu den von
den Krankenversicherern und dem Bund vergüteten Fr. 24.50 (bei über
65-Jährigen) und Fr. 16.50 (bei den unter 65-Jährigen) – als Zusatzentgelt
vom Kanton Fr. 25.50 pro Impfvorgang bei Personen im Alter von 65 oder
mehr Jahren und Fr. 9 bei Personen unter 65 Jahren. Im August 2021 wur-
den mit der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich Sondierungsgespräche
für einen erneuten Einsatz der Ärztinnen und Ärzte beim Impfen geführt.
Die Erfahrungen mit den Erst- und Zweitimpfungen in der Arztpraxis
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haben gezeigt, dass der Aufwand für die Ärztinnen und Ärzte für Bera-
tung, Dokumentation und Nachsorge nach der Impfung grösser ist als er-
wartet, sodass das bisherige Entgelt den Aufwand nicht zu decken vermag.
Bei den kommenden Boosterimpfungen ist mit einem nahezu gleich hohen
Aufwand zu rechnen. Um sicherzustellen, dass die Ärztinnen und Ärzte
auch bei der Boosterimpfkampagne ihren wichtigen Beitrag leisten, muss
das Zusatzentgelt entsprechend angepasst werden. Für die Boosterimpfun-
gen soll daher einheitlich für alle Impflinge das Zusatzentgelt auf Fr. 33.50
pro Impfvorgang erhöht werden, sodass auch nach der Kürzung der Ver-
gütung von den Krankenversicherern und dem Bund ab 1. Oktober 2021
auf einheitlich Fr. 16.50 pro Impfung die Gesamtvergütung von Fr. 50
pro Impfvorgang bestehen bleibt. In mehreren Kantonen wie beispiels-
weise Aargau, Basel-Stadt oder Graubünden sind die kantonalen Zusatz-
vergütungen in ähnlicher Höhe bereits bewilligt worden. Zusätzlich zu den
rund 200 000 Impflingen für Boosterimpfungen kann damit gerechnet
werden, dass auch weiterhin Erst- und Zweitimpfungen an weiteren rund
25 000 Impflingen (und damit 50 000 Impfungen) durch die niedergelas-
sene Ärzteschaft durchgeführt werden können. Bei somit insgesamt rund
250 000 Impfvorgängen bei Personen jeden Alters ist mit Kosten von rund
8,4 Mio. Franken zu rechnen. Dieses kantonale Zusatzentgelt ist bis
Ende Juni 2022 befristet. Derzeit steht die Konferenz der kantonalen
Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren mit den Krankenversicherern
in Verhandlungen bezüglich der Tarifhöhe für Impfungen durch die Ärzte-
schaft ab 1. Januar 2022. Sollten die Tarife künftig höher ausfallen, wären
die Zusatzkosten für den Kanton Zürich entsprechend niedriger als zur-
zeit angenommen.
   Soziale Institutionen
   Das Ambulatorium Kanonengasse in Zürich impft im Auftrag der Ge-
sundheitsdirektion Personen die über keine Hausärztin bzw. keinen Haus-
arzt verfügen. Dies sind hauptsächlich Randständige und Prostituierte
oder auch Sans-Papiers. Die Betreuung und Beratung dieser Personen ist
zeitaufwendig, und es besteht ein erhöhter Aufklärungsbedarf und damit
höhere Kosten, als über den geltenden Tarif von Fr. 14.50 pro Impfung ab-
gedeckt werden können. Das Ambulatorium Kanonengasse wird voraus-
sichtlich 900 Personen aus der genannten Gruppe impfen. Weil das Ange-
bot wichtig ist, soll das Ambulatorium Kanonengasse im Rahmen dieser
Aktion entsprechend entschädigt werden und eine Zusatzfinanzierung
bis Ende Juni 2022 von pauschal Fr. 15 000 erhalten, was einem Zusatz-
entgelt von rund Fr. 16.50 pro Impfung entspricht.
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    Apotheken
    Seit Anfang Mai 2021 unterstützten rund 160 Apotheken die Impfkam-
pagne. Zurzeit bieten noch rund 70 Apotheken Impfungen an. Basierend
auf dem Bundesanteil von Fr. 24.50 (bis Ende 2021) vergütete der Kanton
Zürich bis 30. Juni 2021 ein Zusatzentgelt von Fr. 9 bzw. bis 30. September
2021 von Fr. 6 pro Impfvorgang. Bisher wurden von den Impfapotheken
rund 162 000 Impfvorgänge (Erst- und Zweitimpfungen) durchgeführt.
Für die Impfungen ab 1. Oktober 2021 gibt es noch keine vertragliche Re-
gelung über ein kantonales Zusatzentgelt. Für die fortlaufende Impfak-
tion bis Mitte 2022 wird mit rund 60 000 Impfvorgängen (30 000 Personen
mit je einer Erst- und Zweitimpfung) gerechnet. Bei den bevorstehenden
Boosterimpfungen sind die Apotheken eine wichtige Stütze, da sie flächen-
deckend über den ganzen Kanton verteilt sind und lange Öffnungszeiten
anbieten. Apotheken können ausserdem schnell auf sich verändernde
Situationen reagieren. Es wird daher davon ausgegangen, dass neben den
rund 80 000 Boosterimpfungen für jene Personen, die bereits ihre Erst-
und Zweitimpfung in einer Apotheke erhalten haben, weitere 40 000 Impf-
linge hinzukommen werden, die ihre Erst- und Zweitimpfung in Impfzen-
tren erhalten hatten, die bereits im Sommer infolge geringer Nachfrage
geschlossen werden mussten (z. B. Messe Zürich Oerlikon). Das bedeutet
somit, dass rund 120 000 Boosterimpfungen und weitere 60 000 Erst- und
Zweitimpfungen über diesen Kanal verimpft werden. Auch mit dem kan-
tonalen Apothekerverband wurden im August 2021 Sondierungsgesprä-
che für eine erneute Impfkampagne in Apotheken für die Boosterimp-
fungen geführt. Die Erfahrungen mit den Erst- und Zweitimpfungen in
den Apotheken haben gezeigt, dass der Aufwand für die Apotheken
für die Beratung, die Dokumentation und die Nachsorge nach der Imp-
fung grösser ist als erwartet, sodass das bisherige Entgelt den Aufwand
nicht zu decken vermag, was dazu geführt hat, dass von den ursprünglich
rund 160 Apotheken gegenwärtig nur noch rund 70 Apotheken Impfun-
gen durchführen. Ziel ist es, dass sich mindestens 120 Apotheken an den
Boosterimpfungen beteiligen. Um dies sicherzustellen und im Sinne der
Gleichbehandlung mit den Ärztinnen und Ärzten soll eine Gesamtent-
schädigung von Fr. 50 pro Impfvorgang ausgerichtet werden. Für die
fortlaufende Impfaktion ab Oktober 2021 sowie für die Boosterimpfun-
gen soll demnach den Apotheken ein kantonales Zusatzentgelt von Fr. 25.50
pro Impfvorgang vergütet werden. Auch dieses kantonale Zusatzentgelt
ist bis Ende Juni 2022 befristet. Für die insgesamt rund 180 000 Impfvor-
gänge ist daher mit Kosten von rund 4,6 Mio. Franken zu rechnen, so-
fern der Tarif des Bundes ab dem 1. Januar 2022 in der bisherigen Höhe
von Fr. 24.50 bleibt.
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   Kinderärztinnen und Kinderärzte für Impfung von Kindern unter
zwölf Jahren
   Es ist davon auszugehen, dass im ersten Quartal 2022 die Impfung
auch für Kinder unter zwölf Jahren zugelassen und zur Verfügung stehen
wird. Vielen Eltern ist es ein grosses Bedürfnis, dass sie ihr Kind durch
ihre behandelnde Kinderärztin oder ihren behandelnden Kinderarzt imp-
fen lassen können. Deshalb sollen auch die Kinderärztinnen und -ärzte
in die neue Impfkampagne einbezogen werden. Bei einer geschätzten An-
zahl von 200 000 Kindern im Alter von 0–11 Jahren im Kanton Zürich
und der Notwendigkeit von zwei Impfdosen ist bei einer angenommenen
Durchimpfung von 30% von 120 000 Impfvorgängen (Erst- und Zweit-
impfung bei 60 000 Impflingen) auszugehen. Auch hier erscheint eine Ge-
samtvergütung von Fr. 50 pro Impfvorgang angemessen, was wiederum
eine kantonale Zusatzvergütung von Fr. 33.50 pro Impfvorgang bedingt
und entsprechend Kosten von rund 4 Mio. Franken zur Folge hat. Auch
hier würde ein höherer Tarif für die Kinderärztinnen und Kinderärzte
ab 1. Januar 2022 zu Minderkosten für den Kanton führen.
   Damit betragen die Kosten für die Zusatzentgelte an impfende Medizi-
nalpersonen insgesamt rund 17 Mio. Franken (einschliesslich der Fr. 15 000
für das Ambulatorium Kanonengasse). Davon betreffen 1,7 Mio. Fran-
ken das Jahr 2021 und 15,3 Mio. Franken die Periode bis Mitte des Jah-
res 2022.
   Impfzentren
   Die Zürcher Bevölkerung soll sich weiterhin in bis zu sechs kantonalen
Impfzentren impfen lassen können. Gegenwärtig sind die Impfzentren
Stadtspital Zürich Triemli, Institut für Epidemiologie, Biostatistik und
Prävention der Universität Zürich (Referenzimpfzentrum), Winterthur,
Uster und Affoltern am Albis in Betrieb. Es ist allerdings geplant, den Be-
trieb des Impfzentrums Affoltern am Albis im November einzustellen.
Das Impfzentrum Bülach ist bereits seit Oktober vorübergehend geschlos-
sen. Beide Impfzentren sollen im Zeitpunkt, ab dem die Boosterimpfung
für die breitere Bevölkerung verfügbar ist, wiedereröffnet werden. Dabei
wird insbesondere auch weiterhin das spontane und rasche Impfen an-
geboten. Zudem soll das schnelle, unkomplizierte und niederschwellige
Angebot mit den kantonalen Impfmobilen für Vereine, Gemeinden, Bil-
dungsinstitutionen usw. weiter bestehen bleiben, zumal die Impfoffensive
des Bundes u. a. die Bereitstellung von zusätzlichen mobilen Beratungs-
und Impfstellen vorsieht. Die Impfmobile werden von den Impfzentren aus
in die jeweiligen Bezirke oder Gemeinden entsandt. Als weiteres Angebot
verkehrt derzeit in Zusammenarbeit mit den Verkehrsbetrieben Zürich
in der Stadt Zürich ein Impftram.
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   Für die kantonalen Impfzentren muss bis Ende 2021 für den Betrieb
der Zentren mit Kosten von rund 6,1 Mio. Franken gerechnet werden
(200 000 Impfungen zu je Fr. 30.50) und rund 1 Mio. Franken für die Impf-
mobile.
   Damit betragen die Kosten für die Impfzentren und Impfmobile für
das Jahr 2021 insgesamt 7,1 Mio. Franken.
   Noch ist nicht bekannt, wie die Boosterimpfkampagne im Jahr 2022
genau ablaufen wird, und damit auch nicht, ob und bis wann alle Impfzen-
tren aufrechterhalten werden müssen. Um den Weiterbetrieb der Impf-
zentren ab 1. Januar 2022 sicherzustellen, sind vorläufig 7 Mio. Franken
erforderlich. Sobald Anfang 2022 klar sein sollte, wie sich die Situation
entwickelt, können nicht benötige Kapazitäten unter Einhaltung der ein-
monatigen Kündigungsfrist gemäss den Verträgen mit den Impfzentren
abgebaut werden. Bis dahin ist die Aufrechterhaltung des Betriebs der
erwähnten Impfzentren zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölke-
rung angezeigt.
   In diesen Kosten enthalten sind die Kosten für das in den Impfzen­
tren tätige Personal, insbesondere auch solches, das zur Deckung des oft-
mals kurzfristigen Bedarfs durch Personalverleiher zur Verfügung ge-
stellt wird. Mit Zuschlag vom 11. Februar 2021 wurden der Aufbau und
Unterhalt einer digitalen Personalplattform sowie die Überlassung von
Personal auf temporärer Basis in Form von Einsatzverträgen in Einsatz-
betrieben im Rahmen der Covid-19-Impfungen im Kanton Zürich an die
Coople (Schweiz) AG, Zürich, vergeben. Bis Ende September 2021 sind
auf der Grundlage der vertraglichen Vereinbarung mit der Coople (Schweiz)
AG ein Umsatz von 8,3 Mio. Franken (zuzüglich MWSt) entstanden. Es
gilt weiterhin, akuten Personalbedarf in den Impfzentren des Kantons
zeitnah und flexibel zu decken, insbesondere im Hinblick auf den noch
unbekannten Zeitpunkt des Beginns der Boosterimpfungen. Für den Be-
trieb der Impfzentren ist daher weiterhin die Unterstützung durch die
Coople (Schweiz) AG erforderlich. Die Vergabe an die Coople (Schweiz)
AG erfolgt in Anbetracht der zeitlichen Dringlichkeit und in Anwendung
von § 10 Abs. 1 lit. d der Submissionsverordnung (LS 720.11) freihändig.
Aufgrund der Aufgaben der Coople (Schweiz) AG und gestützt auf die
bisherigen Erfahrungen und die zu erwartende Dynamik des weiteren
Verlaufs des Impfprojekts ist bis Ende Juni 2022 mit Ausgaben für die
Leistungen der Coople (Schweiz) AG von 3,5 Mio. Franken (zuzüglich
MWSt) zu rechnen. Die Vergabesumme ist deshalb auf 11,8 Mio. Fran-
ken (zuzüglich MWSt) zu erhöhen.
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  2.2 Logistik
    Mit den 2,6 Mio. Franken, die mit RRB Nr. 45/2021 bewillligt wurden,
können die Kosten für die Impfstoffverteilung durch die Kantonsapo-
theke Zürich mit externen Logistikpartnern (Bestellmanagement, Lage-
rung und Verteilung) bis Ende 2021 gedeckt werden. Für die Boosterimp-
fungen werden aber aus heutiger Sicht nochmals rund 1 075 000 Impfstoff-
dosen verteilt werden müssen. Da die Mindestbestellmengen (um den Be-
dürfnissen der Hausärztinnen und Hausärzte gerecht zu werden) kleiner
werden sollen als in der laufenden Impfkampagne, wird künftig häufiger
bestellt werden, sodass mit höheren Logistikkosten pro Dosis zu rechnen
ist. Die bisherigen Kosten lagen bei Fr. 1.05 pro Dosis. Unter der Annahme
von Fr. 1.50 pro Dosis fallen für die Logistik Kosten von rund 1,6 Mio.
Franken an.

  2.3 Impftool und Supportleistungen
    Impftool
    Um den ständig ändernden Herausforderungen in der Bewältigung der
Pandemie gerecht zu werden, ist eine flexible und erweiterbare IT-Um-
gebung unerlässlich. Der Kanton Zürich ist hier bezüglich des kantona-
len Impftools mit dem Kanton Bern eine Entwicklungspartnerschaft ein-
gegangen, um die Kosten sinnvoll zu verteilen, nachdem sich gezeigt hatte,
dass die Bundeslösung für grosse Kantone nicht einsetzbar war.
    Das kantonale Impftool hat es der Bevölkerung ermöglicht, sich für
eine Covid-Impfung zu registrieren. Es erlaubte in der Phase der Impf-
stoffknappheit die Priorisierung nach Risikogruppen und hat erfolgreich
in elf Impfzentren, rund 900 Arztpraxen, 160 Apotheken und an anderen
Impforten die Durchführung der Impfungen unterstützt. Damit war und
ist es ein wesentliches Hilfsmittel in der Bewältigung der Pandemie. Im
Hinblick auf die Durchführung von Boosterimpfungen wie auch aufgrund
weiterer, sich verändernder Anforderungen wird es schrittweise weiter-
entwickelt.
    Bis Mitte 2022 wird für den Kanton Zürich mit Gesamtkosten für das
Impftool von rund 8,6 Mio. Franken gerechnet. Darin eingeschlossen sind
die Kosten von 1,5 Mio. Franken für die zu Beginn des Jahres 2021 vor-
bereitete Registrierungslösung (Contingency-Lösung). Diese wurde in
Auftrag gegeben, weil sich die vom Bund vorgesehene Lösung für grosse
Kantone als nicht einsetzbar erwiesen hatte. Die erst später mögliche Zu-
sammenarbeit mit dem Kanton Bern führte dann zur Übernahme der
praxiserprobten, stabilen Lösung, die sich bis heute bewährt hat. Aufgrund
einer Gesamtbetrachtung hat es sich als effizienter und bezüglich der Kos-
ten und Risiken als vorteilhafter erwiesen, auf diese Lösung zu wechseln
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und die vorhandene Registrierungslösung, die für den Einsatz als Impf­
tool mit weiteren Funktionen hätte ergänzt werden müssen, nicht weiter­
zuentwickeln. In den veranschlagten Kosten ist die Beteiligung des Kan-
tons Bern an der Gesamtentwicklung bereits abgezogen.
   Von den Gesamtkosten entfallen rund 5,65 Mio. Franken auf das Jahr
2021 (wovon 2 Mio. Franken durch RRB Nr. 45/2021 abgedeckt sind).
2,95 Mio. Franken entfallen auf das Jahr 2022.
   Impfhotline
   Mit dem Ziel, eine kompetente und bürgerfreundliche Beantwortung
von Kundenanfragen sicherzustellen, nahm am 29. März 2021 eine be-
sonders dafür geschaffene und durch die AGZ Support AG betriebene
Impfhotline den Betrieb auf. Das entsprechende Angebot wurde von Be-
ginn an sehr rege genutzt: einerseits von Einwohnerinnen und Einwoh-
nern, die IT-Support im Zusammenhang mit der Impfanmeldung und der
Zertifikatsausstellung benötigten, und anderseits von solchen, die Fragen
zur Impfung hatten. Vor Inbetriebnahme der Impfhotline bzw. im ersten
Quartal 2021 wurde die Notfalldienstnummer des Aerztefons (0800
33 66 55) mit diesen Anfragen angegangen. Um das erhebliche Volumen
mit akzeptablen Wartezeiten bearbeiten zu können, musste der Beschäf-
tigungsumfang der beim Aerztefon im Stundenlohn angestellten Mit-
arbeitenden vorübergehend erhöht werden, was bei diesem im ersten Quar-
tal 2021 zu Mehrkosten von Fr. 250 000 führte.
   Von April bis Ende September 2021 hat die Impfhotline über 430 000
Anrufe entgegengenommen, durchschnittlich rund 2300 Anrufe pro Tag.
Im Hinblick auf die Boosterimpfung und die damit zusammenhängen-
den Fragen ist zu erwarten, dass die Inanspruchnahme der Impfhotline
vorübergehend eher noch ansteigen wird, bevor sie dann gegen Mitte 2022
zurückgehen wird. Insgesamt ist über die nächsten neun Monate (Okto-
ber 2021 bis Juni 2022) mit weiteren rund 600 000 Anrufen zu rechnen
bzw. über den ganzen Zeitraum seit April 2021 mit gut einer Million An-
rufen. Die AGZ-Support AG wird für ihren Aufwand mit einer Stunden-
pauschale von Fr. 56.30 entschädigt. Die bisherigen Erfahrungen zeigen,
dass pro Stunde durchschnittlich acht Anrufe bearbeitet werden können,
was Kosten von gesamthaft rund 7,15 Mio. Franken ergibt. Einschliess-
lich der vor Inbetriebnahme der Impfhotline bei der Triagestelle angefal-
lenen Fr. 250 000 ergeben sich Gesamtkosten von insgesamt 7,4 Mio. Fran-
ken, wovon Fr. 900 000 durch RRB Nr. 45/2021 abgedeckt sind. Von den
zusätzlichen Kosten von rund 6,5 Mio. Franken betreffen 4,8 Mio. Fran-
ken das Jahr 2021 und 1,7 Mio. Franken das Jahr 2022.
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   Externe Unterstützung
   Die Covid-19-Pandemie stellt hohe Anforderungen an die Mitarbei-
tenden der Gesundheitsdirektion; viele sind seit über eineinhalb Jahren
vollumfänglich mit Aufgaben zur Bekämpfung der Pandemie beschäftigt
oder nehmen solche Aufgaben neben ihrem Alltagsgeschäft wahr. Die dy-
namische Lage, Vorgaben des Bundes, die wechselhafte Entwicklung und
dadurch notwendige Sofortmassnahmen stellen die Organisation laufend
vor neue Herausforderungen. Angesichts der hohen Komplexität und des
enormen Bedarfs an Arbeitskräften für die Pandemiebewältigung ist die
Gesundheitsdirektion auf externe Unterstützung und verschiedene Be-
ratungsdienstleistungen angewiesen, ohne welche die Durchhaltefähig-
keit und das Funktionieren der Gesundheitsdirektion nicht gewährleistet
werden kann. Für den Zeitraum bis 30. Juni 2022 ist mit Kosten für die ex-
ternen Dienstleister von insgesamt rund 3,0 Mio. Franken zu rechnen.
Davon entfallen 1,85 Mio. Franken auf das Jahr 2021 und 1,15 Mio. Fran-
ken für die Periode bis Mitte des Jahres 2022.

  2.4 Informationskampagne zur Steigerung der Impfquote
und Unterstützung der Boosterimpfungen
   Aufbauend auf der ausgelaufenen Informationskampagne zur Covid-­
19-Impfung im Kanton (Mai bis Juli 2021) ist eine Folgekampagne geplant,
welche die Impfkampagne und insbesondere die Boosterimpfaktion unter-
stützen soll. Die Erfahrungen von 2021 haben gezeigt, dass verschiedene
Bevölkerungsgruppen der Covid-19-Impfung kritisch gegenüberstehen.
Dazu gehören insbesondere Personen zwischen 16 und 39 Jahren sowie
Einwohnerinnen und Einwohner von ländlicheren Bezirken. Darüber
hinaus sind Menschen mit Migrationshintergrund aufgrund sprachlicher
und kultureller Barrieren schwieriger zu erreichen. Es gilt, diese Zielgrup-
pen noch konsequenter zur Impfung zu motivieren. Weiter ist noch nicht
klar, ob die bereits geimpfte Bevölkerung für eine dritte Impfung die
gleich grosse Motivation aufbringt bzw. ob diese besonders dafür aktiviert
werden muss.
   Damit die Information die gewünschte Wirkung erzielt, muss sie mehr-
sprachig sein und auf verschiedenen Kanälen (u. a. digitale Kanäle, Social
Media, Radio, Print, Plakate) verbreitet und allenfalls auch durch direkte
Ansprache bestimmter Zielgruppen unterstützt werden. Es wird 2022 mit
Kosten von 1,2 Mio. Franken gerechnet.
   Die Informationskampagne des Bundes im Zusammenhang mit der
Impfoffensive zielt vor allem auf weitere Erst- und Zweitimpfungen ab.
Sie ist deshalb in Ergänzung zu den vorstehend genannten Aktivitäten
zu sehen, weshalb für diese, wie einleitend erwähnt, keine Bundesmittel
aus der Impfoffensive erhältlich gemacht werden können.
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    3. Finanzielle Auswirkungen
   Entsprechend den voranstehenden Ausführungen zu den einzelnen Be-
reichen des Covid-19-Impfprojekts fallen für die geplanten Massnahmen
folgende Kosten an:
(Beträge in Franken)                    RRB       Kosten       davon       davon     Gesamt-
                                Nr. 45/2021                     2021        2022      kosten
Impfungen                       42 000 000    32 600 000           –          –    74 600 000
   Durchführung/Org. Impfungen                 1 500 000   1 500 000
   Zusatzentgelte                             17 000 000   1 700 000 15 300 000
   Impfzentren                                14 100 000   7 100 000 7 000 000
Logistik                         2 600 000     1 600 000                            4 200 000
   Kantonsapotheke                             1 600 000   1 600 000
Impftool und Supportleistungen 3 800 000      16 100 000                           19 900 000
   Impftool                                    6 600 000   3 650 000   2 950 000
   Impfhotline                                 6 500 000   4 800 000   1 700 000
   Externe Unterstützung                       3 000 000   1 850 000   1 150 000
Informationskampagne             2 000 000     1 200 000                            3 200 000
   Kampagne zu Boosterimpfungen                1 200 000   1 200 000
Total                           50 400 000 51 500 000 19 100 000 32 400 000 101 900 000

    Die Struktur der Kosten beruht auf jener gemäss RRB Nr. 45/2021
(Ziff. 5), wobei die ursprünglichen Themen Patientenmanagement und
Projektleitung neu unter «Impftool und Supportleistungen» zusammen-
gefasst werden. Es werden nur die vom Kanton definitiv zu tragenden Kos-
ten ausgewiesen (Nettokosten). Kostenbeteiligungen des Bundes und der
Krankenversicherer erfolgen direkt an die impfenden Ärztinnen und Ärzte
bzw. Apotheken und bei den Impfungen, die im Auftrag des Kantons in
Impfzentren, Impfmobilen und im Impftram erfolgen, werden diese dem
Kanton nachträglich zurückerstattet.
    Bei den zusätzlichen Kosten für das Covid-19-Impfprojekt von 51,5 Mio.
Franken handelt es sich um eine gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2
lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG; LS 611):
Die Bekämpfung von Covid-19 erfordert unmittelbare Massnahmen zur
Eindämmung der Krankheit. Alternative Handlungsoptionen zur Imp-
fung bestehen nicht. Das schliesst auch die für die Impfkampagne zwin-
gend erforderlichen Hilfsmittel wie das zentrale Impftool und weitere
unerlässlichen Unterstützungsleistungen ein. Die Kantone tragen die Kos-
ten für Massnahmen gegenüber der Bevölkerung oder einzelnen Perso-
nen, soweit die Kosten nicht anderweitig gedeckt sind (Art. 71 Bundes-
gesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen
[Epidemiengesetz; SR 818.101]). Der Kanton kann an die Kosten, die Drit-
ten durch ihre Mitwirkung beim Vollzug des Epidemiengesetzes entste-
hen, Subventionen bis zu 100% leisten, soweit die Kosten nicht anderwei-
tig gedeckt sind (§ 54 Abs. 3 Gesundheitsgesetz [LS 810.1]).
– 13 –

   Die Kosten von 51,5 Mio. Franken gehen zulasten der Erfolgsrechnung
der Leistungsgruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung.
Davon entfallen 19,1 Mio. Franken auf das Jahr 2021. Diese Mittel sind
im Budget 2021 nicht eingestellt. Die restlichen 32,4 Mio. Franken betref-
fen das Jahr 2022. Auch diese Kosten sind im Budgetentwurf 2022 nicht
enthalten und können innerhalb der Leistungsgruppe nicht kompensiert
werden. Die Voraussetzung für die Bewilligung der Kreditüberschreitung
ist aufgrund der Dringlichkeit und der nachteiligen Folgen eines Auf-
schubs gegeben (§ 22 Abs. 1 lit. a CRG). Es ist nicht mit betrieblichen
und personellen Folgekosten oder -erträgen zu rechnen. Mit der zusätzli-
chen Ausgabenbewilligung von 51,5 Mio. Franken und den Kosten gemäss
RRB Nr. 45/2021 von 50,4 Mio. Franken betragen die Gesamtkosten für
das Impfprojekt 101,9 Mio. Franken.

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion
beschliesst der Regierungsrat:
   I. Für die Durchführung des Covid-19-Impfprojekts wird zur Ausga-
benbewilligung gemäss RRB Nr. 45/2021 eine zusätzliche gebundene Aus-
gabe von Fr. 51 500 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe
Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung, bewilligt. Die gesamte
zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 101 900 000.
   II. Der Betrag der Vergabe an die Coople (Schweiz) AG, Zürich, für die
Überlassung von Personal auf temporärer Basis in Form von Einsatzver-
trägen in Einsatzbetrieben im Rahmen der Covid-19-Impfungen im Kan-
ton Zürich wird auf Fr. 11 800 000 (zuzüglich MWSt) erhöht.
   III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.

                                                Vor dem Regierungsrat
                                                Die Staatsschreiberin:

                                                Kathrin Arioli
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