Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich - Auszug aus dem Protokoll des ...
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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Oktober 2021 1219. Covid-19-Impfprojekt (zusätzliche Ausgabe, Vergabeerhöhung) 1. Ausgangslage Die Impfung gegen das Coronavirus (Sars-CoV-2) ist neben nieder- schwelligen und sicheren Testmöglichkeiten sowie einem gut funktionie- renden Contact Tracing ein zentraler Pfeiler in der Pandemiebewältigung. Sie verringert das Risiko, am Coronavirus zu erkranken und es weiter- zugeben, und sie bietet einen guten Schutz vor einem schweren Verlauf einer Covid-19-Erkrankung. Gemäss Bundesrat ist eine hohe Durchimp- fungsrate von 93% bei den über 65-jährigen und von 80% bei den 18- bis 65-jährigen Personen anzustreben, damit die geltenden Massnahmen auf- gehoben werden können. Mit Beschluss Nr. 45/2021 hat der Regierungsrat am 20. Januar 2021 die zu diesem Zeitpunkt absehbaren Ausgaben für das Covid-19-Impfprojekt beschlossen. Mittlerweile wurden über 2 Mio. Impfdosen im Kanton Zü- rich verabreicht und über 1 Mio. Personen geimpft. Obwohl damit bereits sehr viele Personen erreicht wurden, reicht dies für eine Impfquote im ge- nannten Umfang nicht aus. Es müssen noch weitere Bevölkerungskreise für die Impfung gewonnen werden. Aus diesem Grunde hat der Bundes- rat am 13. Oktober 2021 beschlossen, gemeinsam mit den Kantonen eine gezielte Impfoffensive zu starten. Diese besteht aus drei Teilen: einer na- tionalen Impfwoche, zusätzlichen mobilen Beratungs- und Impfstellen sowie persönlichen Informationsangeboten. In der Vernehmlassung hat sich der Regierungsrat dahingehend geäussert, dass er von Anfang an auf eine Verbundstrategie von Ärztinnen und Ärzten, Apotheken und Impf- zentren gesetzt hat und dass im Kanton bereits mobile Equipen und vier Impfmobile für einen dezentralen Einsatz zur Verfügung stehen. Eine Ausdehnung des Angebots oder gar Beratungspersonen, die von Tür zu Tür gehen, lehnte der Regierungsrat jedoch unter anderem mit dem Hin- weis, dass Aufwand und Ertrag für zusätzliche Impfmobile und für Haus- türbesuche in keinem vernünftigen Verhältnis stehen, klar ab, wobei er bei letzterem Punkt auch darauf hinwies, dass Informationsarbeit in erster Linie dort Sinn ergebe, wo die Leute anschliessend auch geimpft werden können (RRB Nr. 1125/2021). Für die nachfolgend aufgeführten Massnahmen (Gewährung von Zu- satzentgelten an impfende Hausärztinnen und Hausärzte sowie Apothe- ken, weil die Entschädigung durch Bund und Krankenversicherer den Aufwand dieser Stellen nicht zu decken vermag, sowie Weiterbetrieb der
– 2 – Impfzentren und der bestehenden Impfmobile) gibt es vom Bund auch im Rahmen der Impfoffensive keine Gelder. Zwar sieht der Bund z. B. eine Mitfinanzierung von Impfmobilen vor, beschränkt diese aber auf neue Angebote, und auch dies nur unter der Bedingung, dass eine definierte Mindestanzahl von Impfmobilen erreicht wird (für den Kanton Zürich wären dies rund 20 zusätzliche Impfmobile). Auch im Bereich der Infor- mation der Bevölkerung lassen sich für die Fortsetzung der im Sommer ausgelaufenen, erfolgreichen kantonalen Informationskampagne keine Bundesmittel erhältlich machen. Der Bund leistet lediglich Beiträge an Massnahmen im Rahmen seiner Impfoffensive, z. B. für spezifische Infor- mationsaktivitäten im Rahmen der nationalen Impfwoche. In welchem Umfang solche Massnahmen in Ergänzung zu den nachfolgenden kanto- nalen Massnahmen angezeigt sind, ist derzeit noch in Abklärung. Somit verbleiben die Kosten für die kantonalen Massnahmen vollumfänglich beim Kanton. Da sie auch durch RRB Nr. 45/2021 nicht abgedeckt sind, sind weitere Mittel für den weiteren Verlauf der Impfkampagne zu be- willigen. 2. Kosten des Impfprojekts 2.1 Impfungen Durchführung und Organisation der Impfungen Neben weiteren Erst- und Zweitimpfungen stehen Auffrischungsimp- fungen (sogenannte Boosterimpfungen) an. Am 26. Oktober 2021 hat die Schweizerische Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel (Swissmedic) die Boosterimpfungen mit zwei Impfstoffen für Personen ab 65 Jahren sowie für Bewohnerinnen und Bewohner und Betreute in Pflegeeinrichtungen für betagte Menschen, d. h. in Altersheimen sowie Pflegeheimen und Tagesbetreuungseinrichtungen für betagte Menschen, zugelassen. Gestützt auf diesen Zulassungsentscheid wird die Eidgenös- sische Kommission für Impffragen (EKIF) in der Kalenderwoche 44 eine genaue Impfempfehlung abgeben. Zulassungen der Swissmedic und Impf- empfehlungen der EKIF für die Boosterimpfung weiterer Personengrup- pen könnten je nach Datenlage folgen. Damit die zugelassenen Booster- impfungen verabreicht und die notwendigen Vorbereitungsarbeiten für Boosterimpfungen für weitere Bevölkerungsgruppen getroffen werden können und damit die Frage nach der Höhe der Entschädigung der in die Abwicklung der Boosterimpfung involvierten Organisationen und Per- sonen rechtzeitig geklärt ist, müssen die hierzu erforderlichen finanziel- len Mittel bereits jetzt bewilligt werden.
– 3 – Impfung in Alters- und Pflegeheimen Für ältere und wenig mobile Personen ist das Impfen in einem Impfzen- trum keine Option. Die Boosterimpfung soll daher bei diesen Personen wie auch schon die Erst- und Zweitimpfung durch die Heimärztinnen und -ärzte vor Ort in den Alters- und Pflegeheimen sowie in den sozialme- dizinischen Institutionen durchgeführt werden. Im ersten und zweiten Quartal 2021 wurden 80 000 Impfvorgänge (Erst- und Zweitimpfungen) in den Alters- und Pflegeheimen vor Ort vorgenommen. Zu den von Kran- kenversicherern und vom Bund übernommenen Kosten von Fr. 14.50 hat der Kanton pro Impfvorgang weitere Fr. 17.85 bezahlt, sodass die Alters- und Pflegeheime pro Impfvorgang mit Fr. 32.35 entschädigt wurden. Da der Aufwand für die Organisation der Impfung vor Ort nach wie vor gross ist, soll auch bei der Boosterimpfung (mit nur einem Impfvorgang) wie- der ein kantonales Zusatzentgelt von Fr. 17.85 pro Impfvorgang bezahlt werden. Organisatorisch ist es ausserdem zielführend, wenn die Mitarbeitenden auf Wunsch zusammen mit den Bewohnenden in den Alters- und Pflege- heimen geimpft werden. Die Impfungen der Bewohnenden und Mitarbei- tenden werden zu einem einheitlichen Tarif abgerechnet, da der Aufwand für die Impfung derselbe ist. Aufgrund einer erhöhten Impfbereitschaft ist für die Bewohnenden und Mitarbeitenden mit 50 000 Impfvorgängen zu rechnen, was insgesamt zu Kosten von rund Fr. 900 000 führt. Mobile Impfequipen Verfügen die Heime nicht über das für die Impfung notwendige Per- sonal, stellt der Kanton eine mobile Impfequipe zur Verfügung. In der Ver- gangenheit wurden diese Equipen nach Aufwand (nach Stunden) entschä- digt. Sie führten insgesamt 8250 Impfvorgänge (Erst- und Zweitimpfun- gen) in 60 Heimen durch, was zu Kosten von rund Fr. 680 000 bzw. rund Fr. 85 pro Impfvorgang führte. Nach Abzug des Anteils von Bund und Krankenversicherern von Fr. 14.50 bleiben rund Fr. 70 pro Impfvorgang, die beim Kanton anfallen. Aufgrund einer erhöhten Impfbereitschaft ist bei der Boosterimpfung mit rund 5000 Impfvorgängen und entsprechen- den Kosten von rund Fr. 350 000 zu rechnen. Mitarbeit Curaviva Zürich Der Heimverband Curaviva Zürich hat bei der Organisation der Imp- fung von Bewohnerinnen und Bewohnern von Alters- und Pflegeheimen und von besonders gefährdeten Personen in sozialen Einrichtungen so- wie von Mitarbeitenden dieser Heime und Einrichtungen mitgearbeitet. Dieser Aufwand fällt auch bei der Durchführung der Boosterimpfun- gen an, wenn auch aufgrund der tieferen Anzahl Impfvorgänge in gerin- gerem Ausmass. Es ist mit Kosten von rund Fr. 150 000 zu rechnen.
– 4 – Boosterimpfungen für immobile (bettlägerige oder nicht transport- fähige) Personen Zwischen Mai und August 2021 wurden rund 180 immobile Personen durch eine mobile Equipe zu Hause geimpft. Bei gleichbleibenden Kos- ten pro Impfvorgang und aufgrund einer höheren Impfbereitschaft be- läuft sich der geschätzte Höchstbetrag für die Boosterimpfung der im- mobilen Personen auf Fr. 100 000. Die Gesamtkosten für die Durchführung und Organisation der Imp- fungen bis Mitte des Jahres 2022 betragen somit rund 1,5 Mio. Franken. Zusatzentgelte an impfende Medizinalpersonen Die Erhöhung der Entschädigung pro Impfung an die untenstehenden Zielgruppen steht im Zusammenhang mit der bevorstehenden Kürzung der Beiträge der Krankenkassen und des Bundes. Die Krankenversiche- rungen und der Bund kürzen ihren Beitrag mit der Begründung, dass ein effizientes und kostengünstiges Impfen in Impfzentren anzustreben sei. In der Realität zeigt sich jedoch, dass sich nicht alle Personen in einem Impfzentrum impfen lassen können. Dies betrifft im Wesentlichen ältere, teilweise wenig mobile Personen, die aber in besonderem Masse auf einen guten Impfschutz angewiesen sind. Ebenso betroffen sind Kinder unter zwölf Jahren. Die Impfung dieser Personen muss durch alternative Struk- turen sichergestellt werden. Die Mehrkosten, die bei der Durchführung dieser Impfungen entstehen, sind durch den Kanton zu tragen. Voraus- setzung für eine Entschädigung ist, dass die Leistungserbringer die erhal- tenen Impfdosen nach spätestens zwei Wochen verimpfen und die durch- geführten Impfungen im kantonalen Impftool «VacMe» erfassen. Niedergelassene Ärzteschaft Die im Kanton Zürich niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte haben gesamthaft über 385 000 Impfvorgänge durchgeführt. Viele, vor allem ältere Personen, die häufig multimorbid sind und eine enge Bindung an ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt haben, konnten damit durch ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt geimpft werden. Es ist vorgesehen, dass auch Boosterimpfungen in den Arztpraxen möglich sein sollen. Im Kanton Zürich erhielten die Ärztinnen und Ärzte – zusätzlich zu den von den Krankenversicherern und dem Bund vergüteten Fr. 24.50 (bei über 65-Jährigen) und Fr. 16.50 (bei den unter 65-Jährigen) – als Zusatzentgelt vom Kanton Fr. 25.50 pro Impfvorgang bei Personen im Alter von 65 oder mehr Jahren und Fr. 9 bei Personen unter 65 Jahren. Im August 2021 wur- den mit der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich Sondierungsgespräche für einen erneuten Einsatz der Ärztinnen und Ärzte beim Impfen geführt. Die Erfahrungen mit den Erst- und Zweitimpfungen in der Arztpraxis
– 5 – haben gezeigt, dass der Aufwand für die Ärztinnen und Ärzte für Bera- tung, Dokumentation und Nachsorge nach der Impfung grösser ist als er- wartet, sodass das bisherige Entgelt den Aufwand nicht zu decken vermag. Bei den kommenden Boosterimpfungen ist mit einem nahezu gleich hohen Aufwand zu rechnen. Um sicherzustellen, dass die Ärztinnen und Ärzte auch bei der Boosterimpfkampagne ihren wichtigen Beitrag leisten, muss das Zusatzentgelt entsprechend angepasst werden. Für die Boosterimpfun- gen soll daher einheitlich für alle Impflinge das Zusatzentgelt auf Fr. 33.50 pro Impfvorgang erhöht werden, sodass auch nach der Kürzung der Ver- gütung von den Krankenversicherern und dem Bund ab 1. Oktober 2021 auf einheitlich Fr. 16.50 pro Impfung die Gesamtvergütung von Fr. 50 pro Impfvorgang bestehen bleibt. In mehreren Kantonen wie beispiels- weise Aargau, Basel-Stadt oder Graubünden sind die kantonalen Zusatz- vergütungen in ähnlicher Höhe bereits bewilligt worden. Zusätzlich zu den rund 200 000 Impflingen für Boosterimpfungen kann damit gerechnet werden, dass auch weiterhin Erst- und Zweitimpfungen an weiteren rund 25 000 Impflingen (und damit 50 000 Impfungen) durch die niedergelas- sene Ärzteschaft durchgeführt werden können. Bei somit insgesamt rund 250 000 Impfvorgängen bei Personen jeden Alters ist mit Kosten von rund 8,4 Mio. Franken zu rechnen. Dieses kantonale Zusatzentgelt ist bis Ende Juni 2022 befristet. Derzeit steht die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren mit den Krankenversicherern in Verhandlungen bezüglich der Tarifhöhe für Impfungen durch die Ärzte- schaft ab 1. Januar 2022. Sollten die Tarife künftig höher ausfallen, wären die Zusatzkosten für den Kanton Zürich entsprechend niedriger als zur- zeit angenommen. Soziale Institutionen Das Ambulatorium Kanonengasse in Zürich impft im Auftrag der Ge- sundheitsdirektion Personen die über keine Hausärztin bzw. keinen Haus- arzt verfügen. Dies sind hauptsächlich Randständige und Prostituierte oder auch Sans-Papiers. Die Betreuung und Beratung dieser Personen ist zeitaufwendig, und es besteht ein erhöhter Aufklärungsbedarf und damit höhere Kosten, als über den geltenden Tarif von Fr. 14.50 pro Impfung ab- gedeckt werden können. Das Ambulatorium Kanonengasse wird voraus- sichtlich 900 Personen aus der genannten Gruppe impfen. Weil das Ange- bot wichtig ist, soll das Ambulatorium Kanonengasse im Rahmen dieser Aktion entsprechend entschädigt werden und eine Zusatzfinanzierung bis Ende Juni 2022 von pauschal Fr. 15 000 erhalten, was einem Zusatz- entgelt von rund Fr. 16.50 pro Impfung entspricht.
– 6 – Apotheken Seit Anfang Mai 2021 unterstützten rund 160 Apotheken die Impfkam- pagne. Zurzeit bieten noch rund 70 Apotheken Impfungen an. Basierend auf dem Bundesanteil von Fr. 24.50 (bis Ende 2021) vergütete der Kanton Zürich bis 30. Juni 2021 ein Zusatzentgelt von Fr. 9 bzw. bis 30. September 2021 von Fr. 6 pro Impfvorgang. Bisher wurden von den Impfapotheken rund 162 000 Impfvorgänge (Erst- und Zweitimpfungen) durchgeführt. Für die Impfungen ab 1. Oktober 2021 gibt es noch keine vertragliche Re- gelung über ein kantonales Zusatzentgelt. Für die fortlaufende Impfak- tion bis Mitte 2022 wird mit rund 60 000 Impfvorgängen (30 000 Personen mit je einer Erst- und Zweitimpfung) gerechnet. Bei den bevorstehenden Boosterimpfungen sind die Apotheken eine wichtige Stütze, da sie flächen- deckend über den ganzen Kanton verteilt sind und lange Öffnungszeiten anbieten. Apotheken können ausserdem schnell auf sich verändernde Situationen reagieren. Es wird daher davon ausgegangen, dass neben den rund 80 000 Boosterimpfungen für jene Personen, die bereits ihre Erst- und Zweitimpfung in einer Apotheke erhalten haben, weitere 40 000 Impf- linge hinzukommen werden, die ihre Erst- und Zweitimpfung in Impfzen- tren erhalten hatten, die bereits im Sommer infolge geringer Nachfrage geschlossen werden mussten (z. B. Messe Zürich Oerlikon). Das bedeutet somit, dass rund 120 000 Boosterimpfungen und weitere 60 000 Erst- und Zweitimpfungen über diesen Kanal verimpft werden. Auch mit dem kan- tonalen Apothekerverband wurden im August 2021 Sondierungsgesprä- che für eine erneute Impfkampagne in Apotheken für die Boosterimp- fungen geführt. Die Erfahrungen mit den Erst- und Zweitimpfungen in den Apotheken haben gezeigt, dass der Aufwand für die Apotheken für die Beratung, die Dokumentation und die Nachsorge nach der Imp- fung grösser ist als erwartet, sodass das bisherige Entgelt den Aufwand nicht zu decken vermag, was dazu geführt hat, dass von den ursprünglich rund 160 Apotheken gegenwärtig nur noch rund 70 Apotheken Impfun- gen durchführen. Ziel ist es, dass sich mindestens 120 Apotheken an den Boosterimpfungen beteiligen. Um dies sicherzustellen und im Sinne der Gleichbehandlung mit den Ärztinnen und Ärzten soll eine Gesamtent- schädigung von Fr. 50 pro Impfvorgang ausgerichtet werden. Für die fortlaufende Impfaktion ab Oktober 2021 sowie für die Boosterimpfun- gen soll demnach den Apotheken ein kantonales Zusatzentgelt von Fr. 25.50 pro Impfvorgang vergütet werden. Auch dieses kantonale Zusatzentgelt ist bis Ende Juni 2022 befristet. Für die insgesamt rund 180 000 Impfvor- gänge ist daher mit Kosten von rund 4,6 Mio. Franken zu rechnen, so- fern der Tarif des Bundes ab dem 1. Januar 2022 in der bisherigen Höhe von Fr. 24.50 bleibt.
– 7 – Kinderärztinnen und Kinderärzte für Impfung von Kindern unter zwölf Jahren Es ist davon auszugehen, dass im ersten Quartal 2022 die Impfung auch für Kinder unter zwölf Jahren zugelassen und zur Verfügung stehen wird. Vielen Eltern ist es ein grosses Bedürfnis, dass sie ihr Kind durch ihre behandelnde Kinderärztin oder ihren behandelnden Kinderarzt imp- fen lassen können. Deshalb sollen auch die Kinderärztinnen und -ärzte in die neue Impfkampagne einbezogen werden. Bei einer geschätzten An- zahl von 200 000 Kindern im Alter von 0–11 Jahren im Kanton Zürich und der Notwendigkeit von zwei Impfdosen ist bei einer angenommenen Durchimpfung von 30% von 120 000 Impfvorgängen (Erst- und Zweit- impfung bei 60 000 Impflingen) auszugehen. Auch hier erscheint eine Ge- samtvergütung von Fr. 50 pro Impfvorgang angemessen, was wiederum eine kantonale Zusatzvergütung von Fr. 33.50 pro Impfvorgang bedingt und entsprechend Kosten von rund 4 Mio. Franken zur Folge hat. Auch hier würde ein höherer Tarif für die Kinderärztinnen und Kinderärzte ab 1. Januar 2022 zu Minderkosten für den Kanton führen. Damit betragen die Kosten für die Zusatzentgelte an impfende Medizi- nalpersonen insgesamt rund 17 Mio. Franken (einschliesslich der Fr. 15 000 für das Ambulatorium Kanonengasse). Davon betreffen 1,7 Mio. Fran- ken das Jahr 2021 und 15,3 Mio. Franken die Periode bis Mitte des Jah- res 2022. Impfzentren Die Zürcher Bevölkerung soll sich weiterhin in bis zu sechs kantonalen Impfzentren impfen lassen können. Gegenwärtig sind die Impfzentren Stadtspital Zürich Triemli, Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention der Universität Zürich (Referenzimpfzentrum), Winterthur, Uster und Affoltern am Albis in Betrieb. Es ist allerdings geplant, den Be- trieb des Impfzentrums Affoltern am Albis im November einzustellen. Das Impfzentrum Bülach ist bereits seit Oktober vorübergehend geschlos- sen. Beide Impfzentren sollen im Zeitpunkt, ab dem die Boosterimpfung für die breitere Bevölkerung verfügbar ist, wiedereröffnet werden. Dabei wird insbesondere auch weiterhin das spontane und rasche Impfen an- geboten. Zudem soll das schnelle, unkomplizierte und niederschwellige Angebot mit den kantonalen Impfmobilen für Vereine, Gemeinden, Bil- dungsinstitutionen usw. weiter bestehen bleiben, zumal die Impfoffensive des Bundes u. a. die Bereitstellung von zusätzlichen mobilen Beratungs- und Impfstellen vorsieht. Die Impfmobile werden von den Impfzentren aus in die jeweiligen Bezirke oder Gemeinden entsandt. Als weiteres Angebot verkehrt derzeit in Zusammenarbeit mit den Verkehrsbetrieben Zürich in der Stadt Zürich ein Impftram.
– 8 – Für die kantonalen Impfzentren muss bis Ende 2021 für den Betrieb der Zentren mit Kosten von rund 6,1 Mio. Franken gerechnet werden (200 000 Impfungen zu je Fr. 30.50) und rund 1 Mio. Franken für die Impf- mobile. Damit betragen die Kosten für die Impfzentren und Impfmobile für das Jahr 2021 insgesamt 7,1 Mio. Franken. Noch ist nicht bekannt, wie die Boosterimpfkampagne im Jahr 2022 genau ablaufen wird, und damit auch nicht, ob und bis wann alle Impfzen- tren aufrechterhalten werden müssen. Um den Weiterbetrieb der Impf- zentren ab 1. Januar 2022 sicherzustellen, sind vorläufig 7 Mio. Franken erforderlich. Sobald Anfang 2022 klar sein sollte, wie sich die Situation entwickelt, können nicht benötige Kapazitäten unter Einhaltung der ein- monatigen Kündigungsfrist gemäss den Verträgen mit den Impfzentren abgebaut werden. Bis dahin ist die Aufrechterhaltung des Betriebs der erwähnten Impfzentren zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölke- rung angezeigt. In diesen Kosten enthalten sind die Kosten für das in den Impfzen tren tätige Personal, insbesondere auch solches, das zur Deckung des oft- mals kurzfristigen Bedarfs durch Personalverleiher zur Verfügung ge- stellt wird. Mit Zuschlag vom 11. Februar 2021 wurden der Aufbau und Unterhalt einer digitalen Personalplattform sowie die Überlassung von Personal auf temporärer Basis in Form von Einsatzverträgen in Einsatz- betrieben im Rahmen der Covid-19-Impfungen im Kanton Zürich an die Coople (Schweiz) AG, Zürich, vergeben. Bis Ende September 2021 sind auf der Grundlage der vertraglichen Vereinbarung mit der Coople (Schweiz) AG ein Umsatz von 8,3 Mio. Franken (zuzüglich MWSt) entstanden. Es gilt weiterhin, akuten Personalbedarf in den Impfzentren des Kantons zeitnah und flexibel zu decken, insbesondere im Hinblick auf den noch unbekannten Zeitpunkt des Beginns der Boosterimpfungen. Für den Be- trieb der Impfzentren ist daher weiterhin die Unterstützung durch die Coople (Schweiz) AG erforderlich. Die Vergabe an die Coople (Schweiz) AG erfolgt in Anbetracht der zeitlichen Dringlichkeit und in Anwendung von § 10 Abs. 1 lit. d der Submissionsverordnung (LS 720.11) freihändig. Aufgrund der Aufgaben der Coople (Schweiz) AG und gestützt auf die bisherigen Erfahrungen und die zu erwartende Dynamik des weiteren Verlaufs des Impfprojekts ist bis Ende Juni 2022 mit Ausgaben für die Leistungen der Coople (Schweiz) AG von 3,5 Mio. Franken (zuzüglich MWSt) zu rechnen. Die Vergabesumme ist deshalb auf 11,8 Mio. Fran- ken (zuzüglich MWSt) zu erhöhen.
– 9 – 2.2 Logistik Mit den 2,6 Mio. Franken, die mit RRB Nr. 45/2021 bewillligt wurden, können die Kosten für die Impfstoffverteilung durch die Kantonsapo- theke Zürich mit externen Logistikpartnern (Bestellmanagement, Lage- rung und Verteilung) bis Ende 2021 gedeckt werden. Für die Boosterimp- fungen werden aber aus heutiger Sicht nochmals rund 1 075 000 Impfstoff- dosen verteilt werden müssen. Da die Mindestbestellmengen (um den Be- dürfnissen der Hausärztinnen und Hausärzte gerecht zu werden) kleiner werden sollen als in der laufenden Impfkampagne, wird künftig häufiger bestellt werden, sodass mit höheren Logistikkosten pro Dosis zu rechnen ist. Die bisherigen Kosten lagen bei Fr. 1.05 pro Dosis. Unter der Annahme von Fr. 1.50 pro Dosis fallen für die Logistik Kosten von rund 1,6 Mio. Franken an. 2.3 Impftool und Supportleistungen Impftool Um den ständig ändernden Herausforderungen in der Bewältigung der Pandemie gerecht zu werden, ist eine flexible und erweiterbare IT-Um- gebung unerlässlich. Der Kanton Zürich ist hier bezüglich des kantona- len Impftools mit dem Kanton Bern eine Entwicklungspartnerschaft ein- gegangen, um die Kosten sinnvoll zu verteilen, nachdem sich gezeigt hatte, dass die Bundeslösung für grosse Kantone nicht einsetzbar war. Das kantonale Impftool hat es der Bevölkerung ermöglicht, sich für eine Covid-Impfung zu registrieren. Es erlaubte in der Phase der Impf- stoffknappheit die Priorisierung nach Risikogruppen und hat erfolgreich in elf Impfzentren, rund 900 Arztpraxen, 160 Apotheken und an anderen Impforten die Durchführung der Impfungen unterstützt. Damit war und ist es ein wesentliches Hilfsmittel in der Bewältigung der Pandemie. Im Hinblick auf die Durchführung von Boosterimpfungen wie auch aufgrund weiterer, sich verändernder Anforderungen wird es schrittweise weiter- entwickelt. Bis Mitte 2022 wird für den Kanton Zürich mit Gesamtkosten für das Impftool von rund 8,6 Mio. Franken gerechnet. Darin eingeschlossen sind die Kosten von 1,5 Mio. Franken für die zu Beginn des Jahres 2021 vor- bereitete Registrierungslösung (Contingency-Lösung). Diese wurde in Auftrag gegeben, weil sich die vom Bund vorgesehene Lösung für grosse Kantone als nicht einsetzbar erwiesen hatte. Die erst später mögliche Zu- sammenarbeit mit dem Kanton Bern führte dann zur Übernahme der praxiserprobten, stabilen Lösung, die sich bis heute bewährt hat. Aufgrund einer Gesamtbetrachtung hat es sich als effizienter und bezüglich der Kos- ten und Risiken als vorteilhafter erwiesen, auf diese Lösung zu wechseln
– 10 – und die vorhandene Registrierungslösung, die für den Einsatz als Impf tool mit weiteren Funktionen hätte ergänzt werden müssen, nicht weiter zuentwickeln. In den veranschlagten Kosten ist die Beteiligung des Kan- tons Bern an der Gesamtentwicklung bereits abgezogen. Von den Gesamtkosten entfallen rund 5,65 Mio. Franken auf das Jahr 2021 (wovon 2 Mio. Franken durch RRB Nr. 45/2021 abgedeckt sind). 2,95 Mio. Franken entfallen auf das Jahr 2022. Impfhotline Mit dem Ziel, eine kompetente und bürgerfreundliche Beantwortung von Kundenanfragen sicherzustellen, nahm am 29. März 2021 eine be- sonders dafür geschaffene und durch die AGZ Support AG betriebene Impfhotline den Betrieb auf. Das entsprechende Angebot wurde von Be- ginn an sehr rege genutzt: einerseits von Einwohnerinnen und Einwoh- nern, die IT-Support im Zusammenhang mit der Impfanmeldung und der Zertifikatsausstellung benötigten, und anderseits von solchen, die Fragen zur Impfung hatten. Vor Inbetriebnahme der Impfhotline bzw. im ersten Quartal 2021 wurde die Notfalldienstnummer des Aerztefons (0800 33 66 55) mit diesen Anfragen angegangen. Um das erhebliche Volumen mit akzeptablen Wartezeiten bearbeiten zu können, musste der Beschäf- tigungsumfang der beim Aerztefon im Stundenlohn angestellten Mit- arbeitenden vorübergehend erhöht werden, was bei diesem im ersten Quar- tal 2021 zu Mehrkosten von Fr. 250 000 führte. Von April bis Ende September 2021 hat die Impfhotline über 430 000 Anrufe entgegengenommen, durchschnittlich rund 2300 Anrufe pro Tag. Im Hinblick auf die Boosterimpfung und die damit zusammenhängen- den Fragen ist zu erwarten, dass die Inanspruchnahme der Impfhotline vorübergehend eher noch ansteigen wird, bevor sie dann gegen Mitte 2022 zurückgehen wird. Insgesamt ist über die nächsten neun Monate (Okto- ber 2021 bis Juni 2022) mit weiteren rund 600 000 Anrufen zu rechnen bzw. über den ganzen Zeitraum seit April 2021 mit gut einer Million An- rufen. Die AGZ-Support AG wird für ihren Aufwand mit einer Stunden- pauschale von Fr. 56.30 entschädigt. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass pro Stunde durchschnittlich acht Anrufe bearbeitet werden können, was Kosten von gesamthaft rund 7,15 Mio. Franken ergibt. Einschliess- lich der vor Inbetriebnahme der Impfhotline bei der Triagestelle angefal- lenen Fr. 250 000 ergeben sich Gesamtkosten von insgesamt 7,4 Mio. Fran- ken, wovon Fr. 900 000 durch RRB Nr. 45/2021 abgedeckt sind. Von den zusätzlichen Kosten von rund 6,5 Mio. Franken betreffen 4,8 Mio. Fran- ken das Jahr 2021 und 1,7 Mio. Franken das Jahr 2022.
– 11 – Externe Unterstützung Die Covid-19-Pandemie stellt hohe Anforderungen an die Mitarbei- tenden der Gesundheitsdirektion; viele sind seit über eineinhalb Jahren vollumfänglich mit Aufgaben zur Bekämpfung der Pandemie beschäftigt oder nehmen solche Aufgaben neben ihrem Alltagsgeschäft wahr. Die dy- namische Lage, Vorgaben des Bundes, die wechselhafte Entwicklung und dadurch notwendige Sofortmassnahmen stellen die Organisation laufend vor neue Herausforderungen. Angesichts der hohen Komplexität und des enormen Bedarfs an Arbeitskräften für die Pandemiebewältigung ist die Gesundheitsdirektion auf externe Unterstützung und verschiedene Be- ratungsdienstleistungen angewiesen, ohne welche die Durchhaltefähig- keit und das Funktionieren der Gesundheitsdirektion nicht gewährleistet werden kann. Für den Zeitraum bis 30. Juni 2022 ist mit Kosten für die ex- ternen Dienstleister von insgesamt rund 3,0 Mio. Franken zu rechnen. Davon entfallen 1,85 Mio. Franken auf das Jahr 2021 und 1,15 Mio. Fran- ken für die Periode bis Mitte des Jahres 2022. 2.4 Informationskampagne zur Steigerung der Impfquote und Unterstützung der Boosterimpfungen Aufbauend auf der ausgelaufenen Informationskampagne zur Covid- 19-Impfung im Kanton (Mai bis Juli 2021) ist eine Folgekampagne geplant, welche die Impfkampagne und insbesondere die Boosterimpfaktion unter- stützen soll. Die Erfahrungen von 2021 haben gezeigt, dass verschiedene Bevölkerungsgruppen der Covid-19-Impfung kritisch gegenüberstehen. Dazu gehören insbesondere Personen zwischen 16 und 39 Jahren sowie Einwohnerinnen und Einwohner von ländlicheren Bezirken. Darüber hinaus sind Menschen mit Migrationshintergrund aufgrund sprachlicher und kultureller Barrieren schwieriger zu erreichen. Es gilt, diese Zielgrup- pen noch konsequenter zur Impfung zu motivieren. Weiter ist noch nicht klar, ob die bereits geimpfte Bevölkerung für eine dritte Impfung die gleich grosse Motivation aufbringt bzw. ob diese besonders dafür aktiviert werden muss. Damit die Information die gewünschte Wirkung erzielt, muss sie mehr- sprachig sein und auf verschiedenen Kanälen (u. a. digitale Kanäle, Social Media, Radio, Print, Plakate) verbreitet und allenfalls auch durch direkte Ansprache bestimmter Zielgruppen unterstützt werden. Es wird 2022 mit Kosten von 1,2 Mio. Franken gerechnet. Die Informationskampagne des Bundes im Zusammenhang mit der Impfoffensive zielt vor allem auf weitere Erst- und Zweitimpfungen ab. Sie ist deshalb in Ergänzung zu den vorstehend genannten Aktivitäten zu sehen, weshalb für diese, wie einleitend erwähnt, keine Bundesmittel aus der Impfoffensive erhältlich gemacht werden können.
– 12 – 3. Finanzielle Auswirkungen Entsprechend den voranstehenden Ausführungen zu den einzelnen Be- reichen des Covid-19-Impfprojekts fallen für die geplanten Massnahmen folgende Kosten an: (Beträge in Franken) RRB Kosten davon davon Gesamt- Nr. 45/2021 2021 2022 kosten Impfungen 42 000 000 32 600 000 – – 74 600 000 Durchführung/Org. Impfungen 1 500 000 1 500 000 Zusatzentgelte 17 000 000 1 700 000 15 300 000 Impfzentren 14 100 000 7 100 000 7 000 000 Logistik 2 600 000 1 600 000 4 200 000 Kantonsapotheke 1 600 000 1 600 000 Impftool und Supportleistungen 3 800 000 16 100 000 19 900 000 Impftool 6 600 000 3 650 000 2 950 000 Impfhotline 6 500 000 4 800 000 1 700 000 Externe Unterstützung 3 000 000 1 850 000 1 150 000 Informationskampagne 2 000 000 1 200 000 3 200 000 Kampagne zu Boosterimpfungen 1 200 000 1 200 000 Total 50 400 000 51 500 000 19 100 000 32 400 000 101 900 000 Die Struktur der Kosten beruht auf jener gemäss RRB Nr. 45/2021 (Ziff. 5), wobei die ursprünglichen Themen Patientenmanagement und Projektleitung neu unter «Impftool und Supportleistungen» zusammen- gefasst werden. Es werden nur die vom Kanton definitiv zu tragenden Kos- ten ausgewiesen (Nettokosten). Kostenbeteiligungen des Bundes und der Krankenversicherer erfolgen direkt an die impfenden Ärztinnen und Ärzte bzw. Apotheken und bei den Impfungen, die im Auftrag des Kantons in Impfzentren, Impfmobilen und im Impftram erfolgen, werden diese dem Kanton nachträglich zurückerstattet. Bei den zusätzlichen Kosten für das Covid-19-Impfprojekt von 51,5 Mio. Franken handelt es sich um eine gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG; LS 611): Die Bekämpfung von Covid-19 erfordert unmittelbare Massnahmen zur Eindämmung der Krankheit. Alternative Handlungsoptionen zur Imp- fung bestehen nicht. Das schliesst auch die für die Impfkampagne zwin- gend erforderlichen Hilfsmittel wie das zentrale Impftool und weitere unerlässlichen Unterstützungsleistungen ein. Die Kantone tragen die Kos- ten für Massnahmen gegenüber der Bevölkerung oder einzelnen Perso- nen, soweit die Kosten nicht anderweitig gedeckt sind (Art. 71 Bundes- gesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen [Epidemiengesetz; SR 818.101]). Der Kanton kann an die Kosten, die Drit- ten durch ihre Mitwirkung beim Vollzug des Epidemiengesetzes entste- hen, Subventionen bis zu 100% leisten, soweit die Kosten nicht anderwei- tig gedeckt sind (§ 54 Abs. 3 Gesundheitsgesetz [LS 810.1]).
– 13 – Die Kosten von 51,5 Mio. Franken gehen zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung. Davon entfallen 19,1 Mio. Franken auf das Jahr 2021. Diese Mittel sind im Budget 2021 nicht eingestellt. Die restlichen 32,4 Mio. Franken betref- fen das Jahr 2022. Auch diese Kosten sind im Budgetentwurf 2022 nicht enthalten und können innerhalb der Leistungsgruppe nicht kompensiert werden. Die Voraussetzung für die Bewilligung der Kreditüberschreitung ist aufgrund der Dringlichkeit und der nachteiligen Folgen eines Auf- schubs gegeben (§ 22 Abs. 1 lit. a CRG). Es ist nicht mit betrieblichen und personellen Folgekosten oder -erträgen zu rechnen. Mit der zusätzli- chen Ausgabenbewilligung von 51,5 Mio. Franken und den Kosten gemäss RRB Nr. 45/2021 von 50,4 Mio. Franken betragen die Gesamtkosten für das Impfprojekt 101,9 Mio. Franken. Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Für die Durchführung des Covid-19-Impfprojekts wird zur Ausga- benbewilligung gemäss RRB Nr. 45/2021 eine zusätzliche gebundene Aus- gabe von Fr. 51 500 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 101 900 000. II. Der Betrag der Vergabe an die Coople (Schweiz) AG, Zürich, für die Überlassung von Personal auf temporärer Basis in Form von Einsatzver- trägen in Einsatzbetrieben im Rahmen der Covid-19-Impfungen im Kan- ton Zürich wird auf Fr. 11 800 000 (zuzüglich MWSt) erhöht. III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion. Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli
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